V/0998/2014
Mobilfunksendeanlagen in Münster,
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Berichtsvorlage
3172 Zeichen
V/0998/2014
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Grünflächen und Umweltschutz
Betrifft
Mobilfunksendeanlagen in Münster;
Neue Standorte und Erweiterungen von Bestandsanlagen im Stadtgebiet Münster-Hiltrup
Beratungsfolge
15.01.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht
Bericht:
Die Stadt Münster hat, nach § 7a der 26. BImSchV 1 in Verbindung mit der sogenannten freiwilli-
gen Selbstverpflichtung2, die Gelegenheit, sich zu den in Münster geplanten Mobilfunksendea n-
lagen zu äußern. Bei einer solchen Stellungnahme wird seitens der Stadt das Umfeld der geplan-
ten Sendeanlage betrachtet. Es wird geprüft, o b es im Umfeld der geplanten Mobilfunksendea n-
lagen sensible Einrichtungen gibt. Als sensible Einrichtungen gelten in Münster Schulen, Kinde r-
gärten, Kinderheime, Altenheime und Krankenhäuser. Befinden sich im Umfeld solche Einric h-
tungen, wird der dort zu er wartende Feldstärkenwert mit Blick auf den „Schweizer Anlagenwert“,
welcher 10 % des in Deutschland geltenden Grenzwertes beträgt, betrachtet. Unabhängig davon
werden die Bezirksvertretungen über die geplante Errichtung von Mobilfunksendeanlagen info r-
miert. Eine Stellun gnahme der Bezirksvertretung wird mit der Stellungnahme der Stadt an den
Netzbetreiber weitergeleitet.
Im Frühjahr 2010 wurden von der Bundesnetzagentur zusätzliche Frequenzen für die mobilen
Kommunikationstechnologien versteigert. Die vier Mobilfunkbetreiber (Telekom, Vodafone, O2
und E-Plus) haben dabei zusätzliche Frequenzen erhalten. Mit diesen Frequenzen wird - unter
anderem - das LTE-Netz (Long Term Evolution) realisiert. Der Übertragungsstandard LTE ermög-
licht schnellere Datenübertragu ngen, als es mit dem UMTS -Netz möglich ist. In einer Stellun g-
nahme des Bundesamtes für Strahlenschutz wird dargestellt, dass sich die medizinisch -
biologische Wirkung bei LTE nicht wesentlich von anderen Funktechnologien, wie GSM und
UMTS, unterscheidet.
Die Firma Vodafone GmbH möchte im Stadtbezirk Münster -Hiltrup an den Standorten Fugger-
straße 23 , Hohe Geest 1 , Zum Häpper 7 und Glasuritstraße 1 ihre vorhandenen Anlagen
durch eine LTE-Sendeanlage erweitern. In der näheren Umgebung befinden sich an den Stan d-
orten Hohe Geest 1 und Zum Häpper 7 sensible Einrichtungen. Durch die Prognosen, die beim
erstmaligen Bau und den Erweiterungen der Sendeanlage durchgeführt worden sind, und der zu
erwartenden Steigerung der elektromagnetischen Felder durch LTE ist keine Überschreitung der
1 26. BImSchV: Verordnung über elektromagnetische Felder (14. August 2013)
2 http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/mobilfunkvereinbarung_fuer_NRW.pdf
Vorlagen-Nr.:
V/0998/2014
Auskunft erteilt:
Herr Wißen
Ruf:
492-6850
E-Mail:
Wissen@stadt-muenster.de
Datum:
19.12.2014
Öffentliche Berichtsvorlage
2
V/0998/2014
„Schweizer Anlagenwerte“ zu erwarten. Somit bestehen seitens der Stadt Münster keine Bede n-
ken gegen die Errichtung der Sendeanlagen und diesen soll eine Zustimmung erteilt werden.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1: Karte der Mobilfunkeinrichtungen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Glasuritstraße 1
- Zum Häpper 7
- Hohe Geest 1
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0998/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.01.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37