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V/0998/2014

Mobilfunksendeanlagen in Münster,

Vorlagen 05.01.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 15.01.2015, TOP 3.2

Berichtsvorlage

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Karte der Mobilfunkanlagen

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Berichtsvorlage

3172 Zeichen

V/0998/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Mobilfunksendeanlagen in Münster; 
Neue Standorte und Erweiterungen von Bestandsanlagen im Stadtgebiet Münster-Hiltrup 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.01.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 
 
 
Bericht: 
Die Stadt Münster hat, nach § 7a der 26. BImSchV 1 in Verbindung mit der sogenannten freiwilli-
gen Selbstverpflichtung2, die Gelegenheit, sich zu den in Münster geplanten Mobilfunksendea n-
lagen zu äußern. Bei einer solchen Stellungnahme wird seitens der Stadt das Umfeld der geplan-
ten Sendeanlage betrachtet. Es wird geprüft, o b es im Umfeld der geplanten Mobilfunksendea n-
lagen sensible Einrichtungen gibt. Als sensible Einrichtungen gelten in Münster Schulen, Kinde r-
gärten, Kinderheime, Altenheime und Krankenhäuser. Befinden sich im Umfeld solche Einric h-
tungen, wird der dort zu er wartende Feldstärkenwert mit Blick auf den „Schweizer Anlagenwert“, 
welcher 10 % des in Deutschland geltenden Grenzwertes beträgt, betrachtet.  Unabhängig davon 
werden die Bezirksvertretungen über die geplante Errichtung von Mobilfunksendeanlagen info r-
miert. Eine Stellun gnahme der Bezirksvertretung wird  mit der Stellungnahme der Stadt  an den 
Netzbetreiber weitergeleitet. 
 
Im Frühjahr 2010 wurden von der Bundesnetzagentur zusätzliche Frequenzen für die mobilen 
Kommunikationstechnologien versteigert. Die vier Mobilfunkbetreiber (Telekom, Vodafone, O2 
und E-Plus) haben dabei zusätzliche Frequenzen erhalten. Mit diesen Frequenzen wird - unter 
anderem - das LTE-Netz (Long Term Evolution) realisiert. Der Übertragungsstandard LTE ermög-
licht schnellere Datenübertragu ngen, als es mit dem UMTS -Netz möglich ist. In einer Stellun g-
nahme des Bundesamtes für Strahlenschutz wird dargestellt, dass sich die medizinisch -
biologische Wirkung bei LTE nicht wesentlich von anderen Funktechnologien, wie GSM und 
UMTS, unterscheidet. 
 
Die Firma Vodafone GmbH möchte im Stadtbezirk Münster -Hiltrup an den Standorten Fugger-
straße 23 , Hohe Geest 1 , Zum Häpper 7  und Glasuritstraße 1  ihre vorhandenen Anlagen 
durch eine LTE-Sendeanlage erweitern. In der näheren Umgebung befinden sich an den Stan d-
orten Hohe Geest 1 und Zum Häpper 7 sensible Einrichtungen. Durch die Prognosen, die beim 
erstmaligen Bau und den Erweiterungen der Sendeanlage durchgeführt worden sind, und der zu 
erwartenden Steigerung der elektromagnetischen Felder durch LTE ist keine Überschreitung der 
                                                
1 26. BImSchV: Verordnung über elektromagnetische Felder (14. August 2013)  
2 http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/mobilfunkvereinbarung_fuer_NRW.pdf  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0998/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Wißen 
Ruf: 
492-6850 
E-Mail: 
Wissen@stadt-muenster.de 
Datum: 
19.12.2014 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0998/2014 
 
„Schweizer Anlagenwerte“ zu erwarten. Somit bestehen seitens der Stadt Münster keine Bede n-
ken gegen die Errichtung der Sendeanlagen und diesen soll eine Zustimmung erteilt werden.  
 
 
I.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Karte der Mobilfunkeinrichtungen

Beratungsverlauf (1)

15.01.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 3.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Glasuritstraße 1
  • Zum Häpper 7
  • Hohe Geest 1

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Details

Aktenzeichen
V/0998/2014
Typ
Vorlagen
Datum
05.01.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37