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AN/1927/2022

Energiekosten reduzieren – Klimaschutz voranbringen: Photovoltaikanlagen für von kulturellen, sozialen und Sportvereinen sowie Trägern genutzten Gebäuden

SPD Antrag nach § 3 28.10.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.11.2022, TOP 3.1.5

SPD Antrag nach § 3

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SPD Antrag nach § 3

5658 Zeichen

An Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 28.10.2022 
 
AN/1927/2022 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 10.11.2022 
 
Energiekosten reduzieren – Klimaschutz voranbringen: Photovoltaikanlagen für von 
kulturellen, sozialen und Sportvereinen sowie Trägern genutzten Gebäuden 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Rates am 10.11.2022 aufzu-
nehmen: 
 
Der Rat der Stadt Köln möge beschließen:  
 
1. Die Verwaltung soll bis zur Ratssitzung am 08.12.2022 einen Bericht über den aktuellen 
Umsetzungs- und Planungsstand des Beschlusses des Betriebsausschusses Gebäudewirt-
schaft „Pho tovoltaikanlagen auf städtischen Bestandsgebäuden“ (AN/1605/2019) vom 
02.12.2019 vorlegen, der die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf allen eigenen Be-
standsgebäuden mit geeigneten Dächern bis 2025 vorsieht.  
 
2. Bei der weiteren Umsetzung dieses Beschluss es soll ab sofort die Errichtung von Anlagen 
auf Dächern aller städtischen Bestandsgebäude (Gebäude aller Dienststellen über den 
Gebäudebestand der Gebäudewirtschaft hinaus) vorgezogen werden, die von kulturel-
len, sozialen und/oder sportlichen Vereinen und Trägern gemietet werden.  
 
3. Die Verwaltung legt in Abstimmung mit der RheinEnergie ein Programm zur Förderung 
der Errichtung von neuen Photovoltaikanlagen für Gebäude auf, in denen kulturelle, so-
ziale und/oder sportliche Vereine und Träger eingemietet sind  oder die sich in deren Ei-
gentum befinden. Zunächst erstellt die Verwaltung ein Konzept, das die Eckpunkte und 
Finanzierungsmöglichkeiten des Programms darstellt, und legt dieses dem Rat zur Bera-
tung vor.

- 2 - 
 
4. Die Verwaltung trägt nach endgültiger Beschlussfa ssung über das unter 3. genannte Pro-
gramm sämtliche Fördermöglichkeiten aller politischen Ebenen zur Errichtung von Pho-
tovoltaikanlagen für Vereine und andere Institutionen zusammen und stellt diese den 
gennannten Strukturen in einem Infobrief zur Verfügung.  
  
 
Begründung:  
 
Um den Klimaschutz in Köln weiter voranzubringen, hat der Betriebsausschuss der Gebäu-
dewirtschaft Ende 2019 für die Stadt Köln das Ziel festgehalten, bis 2025 auf allen städti-
schen Bestandsgebäuden mit Dächern, die sich dafür eignen, Phototovoltaikanlagen zu in-
stallieren (1605/2019). Im Beschluss wird eine Priorisierung derjenigen Liegenschaften vor-
gesehen, mit denen sich die höchste Eigenstrombedarfsdeckung erzielen lässt. Zudem wurde 
beschlossen, dass  eine jährliche Darstellung der geplanten Maßnahmen sowie der Kosten 
dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben wird. Eine gesamtstädtische Zusammenstellung fehlt 
aber bislang.  
 
Die Stadt Köln bietet seit einigen Jahren zudem Zuschüsse und Fördergelder für Eigentü-
mer*innen, die ihre Wohngebäude mit Trägern erneuerbarer Energien bestücken möchten.  
Im Sommer 2021 haben sich die Bürgerinitiative Klimawende Köln, die Stadt Köln und die 
RheinEnergie AG in einem Eckpunktepapier über Schritte zur Dekarbonisierung des Energie-
konzerns in Hinblick auf die im Jahr 2035 zu erre ichende Klimaneutralität verständigt. Eine 
prominente Rolle wird dabei die Photovoltaik einnehmen.  
Was allerdings jetzt noch fehlt, ist eine kommunale Strategie für die Bestückung mit Solaran-
lagen von kulturell, sozial und sportlich genutzten Gebäuden in Köln – auch zur Senkung der 
Betriebskosten der Vereine, Träger und Einrichtungen. Die Stadt Dortmund hat im Septem-
ber dieses Jahres eine Förderung aufgesetzt, die genau an diesem Punkt ansetzt. Dort wer-
den seither Photovoltaikanlagen auf Vereinsgebäuden gefördert. Vereine, die vom Dort-
munder Programm profitieren möchten, können bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten 
durch die öffentlichen Mittel decken lassen. 1  
Das Ausrollen eines solchen neuen Programms wäre auch in Köln insbesondere vor dem Hin-
tergrund der immens steigenden Energiepreise wünschenswert. Im Zuge der Energie- und 
Inflationskrise geraten immer mehr Vereine, Kultureinrichtungen, soziale Träger usw. in fi-
nanzielle Not. Darauf machte die Liga der Wohlfahrtsverbände bereits im September mit 
einer Kundgebung vor dem Rathaus aufmerksam. Auch andere soziale und kulturelle Einrich-
tungen warnten in den letzten Wochen, dass mit der Explosion der Energiekosten nun nach 
der Coronapandemie ihr Fortbestand erneut gefährdet sei. Abschlagszahlungen von 400 bis 
über 1.000 Euro je nach Einrichtung stehen im Raum. Mit einem Förderprogramm zum Aus-
bau von Solaranlagen für Vereine, Träger, soziale und kulturelle Einrichtungen und der Prio-
risierung der Bestückung von städtischen Gebäuden in kultureller, sozialer oder sportlicher 
Nutzung bei der Umsetzung des Beschlusses vom 08.12.2022 könnten zwei wichtige Anlie-
gen in einem erfüllt werden: Klimaschutz und Senkung der Energiekosten bei den Betroffe-
nen.  
                                                 
1  https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/nachrichtenportal/alle_nachrichten/nachricht.jsp?nid=709714

- 3 - 
 
Die RheinEnergie ist das maßgebliche Versorgungsunternehmen der Stadt Köln und daher 
sowohl aus der Natur der Sache heraus, als auch mit eigenen Projektansätzen die potentielle 
städtische Partnerin mit großer Expertise. Die Abstimmung mit ihr und ggfs. eine Kooperati-
on ist daher naheliegend, z.B. im Treffpunkt-Solar.  
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
gez. Mike Homann     
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

10.11.2022 Rat
TOP 3.1.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1927/2022
Typ
SPD Antrag nach § 3
Datum
28.10.2022
Erstellt
28.10.2022 13:30