0298/2023
Sonnenuhr am Apostelgymnasium Biggestraße 2, 50931 Köln - mündliche Anfrage von RM Brust, Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 28.11.2022
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2421 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 27.01.2023 0298/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 13.03.2023 Sonnenuhr am Apostelgymnasium Biggestraße 2, 50931 Köln - mündliche Anfrage von RM Brust, Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 28.11.2022 RM Brust, Bündnis 90/Die Grünen, fragte in der Sitzung vom 28. November 2022 nach der Sonnenuhr im Apostelgymnasium Biggestraße, die damals vom Förderverein und auch von der Stadt gefördert wurde: Mit dem geplanten Modulbau könnte es zu Schattenwurf kommen, sodass die Sonnenuhr nicht mehr nutzbar sei. Herr Brust interessiert sich dafür, ob es eine Möglichkeit gebe die Verschattung zu verhindern. Antwort der Verwaltung Die 2010 zum 150-jährigen Schuljubiläum des Apostelgymnasiums in Lindenthal geplante und in den Folgejahren fertiggestellte Sonnenuhr ist die drittgrößte Sonnenuhr Deutschlands. Ihr Anzeigefeld, das Zifferblatt der Uhr, bedeckt den gesamten nördlichen Teil des Schulhofs. Der Blickfang ist eine 3m hohe Edelstahlsäule. Obwohl die Sonnenuhr zu Recht ihr Ansehen und ihre Reputation als naturwissenschaftliches Bildungspotenzial besitzt, konnte diese leider nicht vollumfänglich als Entwurfskriterium be- rücksichtigt werden. In Köln gibt es einen erheblichen Bedarf an neuen Schulplätzen. Insbe- sondere an Gymnasien ist, um den ständig wachsenden Andrang zu sichern, die kurzfristige Bereitstellung von Schulplätzen notwendig. Bereits 2019 wurde am Standort Biggestraße ein erhöhter Bedarf an Schulplätzen festgestellt. Die Neubaumaßnahme wurde durch den Rat der Stadt Köln mit Beschlussvorlage 4152/2018 beschlossen. Zwischenzeitlich hat sich auch durch die Flüchtlingskrise und den Ukrainekrieg der Bedarf an Schulplätzen weiter erhöht. Neue Grundstücke für Schulen sind in Innenstadtlage kaum ver- fügbar, sodass die bestehenden Schulstandorte erweitert werden müssen. Dies geht oftmals zu Lasten von vorhandenen Freiflächen beziehungsweise Schulhofflächen. Im Fall der Bigge- straße war das geforderte Raumprogramm unter Berücksichtigung des Baurechts nur durch eine dreigeschossige Bauweise umsetzbar. Da die Bauarbeiten bereits begonnen haben und eine Fertigstellung auch im Sinne der Schule bereits Ende dieses Jahres erfolgt, ist eine Änderung der Planung nicht mehr möglich. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0298/2023
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 27.01.2023
- Erstellt
- 20.01.2023 07:59