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1544/2017

Neubau einer Basisstation für das Mobilfunknetz der Vodafone GmbH, LSG 29, Bezirk 9

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 24.05.2017

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 12.06.2017, TOP 3.3

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 3 - Kompensation

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Anlage 2 - Lageplan zum Bauantrag - M 1:500

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Ansehen

Anlage 1 - Auszug aus dem Landschaftsplan - M 1:10.000

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

8039 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 1544/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neubau einer Basisstation für das Mobilfunknetz der Vodafone GmbH, LSG 29 
"Landschaftsraum um den Mädchenbusch und Grünverbindungen zum Rhein", Bezirk 9 
hier: Erteilung einer Befreiung von den Ge- und Verbotsvorschriften des Landschaftsplans 
gemäß § 67 BNatSchG 
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Errichtung der Mobilfunkbasisstation in der 
Nähe des Dünnwalder Kommunalweges einverstanden.  
Er stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans gemäß 
§ 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz zu. 
 
Alternative: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die beabsichtigte Befreiung von den Verbotsbe-
stimmungen des Landschaftsplans § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz ab. 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 12.06.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Beschreibung der Maßnahme: 
Die Vodafone GmbH plant die Errichtung einer Sendemastanlage im Bezirk 9, Stadtteil Stammheim 
westlich der A3 und nördlich des Dünnwalder Kommunalweges. Die Anlagenfläche liegt innerhalb des 
Landschaftsschutzgebietes L 29 „Landschaftsraum um den Mädchenbusch und Grünverbindungen 
zum Rhein“. Die Anlage grenzt unmittelbar an den Geschützten Landschaftsbestandteil LB 9.07 
„Feldgehölze am Dünnwalder Mühlenweg, Flittard“. 
Der geplante Mast dient der Bereitstellung mobiler Telekommunikationsmöglichkeiten für die Bevölke-
rung in den nordöstlichen Stadteilen von Köln. Dabei sollte der Maststandort möglichst zentral in dem 
zu versorgenden Gebiet liegen. 
Es wird ein Schleuderbetonmast mit einer Höhe von 40,35 Metern als Antennenträger errichtet. Das 
unterirdische Mastfundament hat die eine Tiefe von 2,5 Meter und eine Breite von 6,40*6,40 Metern. 
Zusätzlich zum Mast befinden sich auf dem Gelände zwei Flächen für die Technik optionaler Anbie-
ter, Stellflächen und Zuwegungen. Die gesamte Anlagenfläche beträgt ca. 100 m² und wird von einem 
grünen Stabgitterzaun eingefasst. Die Zufahrt zur Anlage hat eine Fläche von ca. 75 m². 
Die Bauzeit beträgt ca. 3 Monate. 
Im Betrieb wird die Anlage ferngesteuert betrieben und nur zu Wartungszwecken von einem Techni-
ker aufgesucht. 
Standortfindung: 
Zur flächendeckenden Versorgung ist eine zellenartige Netzstruktur erforderlich, wobei jede Flächen-
zelle durch eine ortsfeste Sende- und Empfangsanlage (Basisstation) versorgt wird. 
Die Errichtung von Basisstationen im Außenbereich ist für die flächendeckende Versorgung mit dem 
Netz der Vodafone GmbH ebenso notwendig wie in Bereichen geschlossener Bebauung. Ist für einen 
Standort, wie im vorliegenden Fall, ein Sendemast geplant, wurde im Vorfeld bereits überprüft, ob  
 Dächer geeigneter Gebäude (Wohnhäuser, Gewerbegebäude, o. ä.) 
 Hochspannungsmasten 
 bereits vorhandene Masten anderer Netzbetreiber 
 Fabrikschornsteine o.ä. 
als Antennenstandorte/-träger in Frage kommen würden. 
Erst wenn die im Suchgebiet vorhandene Bebauung zu niedrig bzw. nicht geeignet ist und bestehen-
de (Sende-)Masten zu weit entfernt oder gar nicht vorhanden sind, kommt der als Eingriff in das 
Landschaftsbild geltende Neubau einer Sendemastanlage in Frage.  
Im Vorfeld wurde ab 2014 eine vergleichende Standortsuche im in Frage kommenden Bereich unter 
Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführt. Die Varianten können in der Sitzung noch 
einmal erläutert werden. 
 
Eingriff / Kompensation: 
Der Maststandort wird auf einer Ackerfläche errichtet. Für die Fundamentplatte aus Beton werden ca. 
15 m² vollversiegelt, für die Zufahrt und die Stellplätze werden 160 m² mit Rasengittersteinen und 
Schotter befestigt.  
Während der Bauphase ist der angrenzende Geschützte Landschaftsbestandteil durch einen stabilen 
Bauzaun von der Baustelle abzugrenzen. Die Errichtung des Bauzauns ist gegenüber der Unteren 
Naturschutzbehörde noch vor Beginn der Bauarbeiten mittels einer Fotodokumentation nachzuwei-

3 
sen. Die Gehölze befinden sich außerhalb des Schwenkbereichs des Krans.  
Der Kran wird auf der Ackerfläche aufgestellt. Baulagerflächen werden vornehmlich auf den bereits 
befestigten Wegen angelegt. Unmittelbar nach Beendigung der Bauphase werden alle beanspruchten 
Flächen in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt. 
Die Anlage wird von einer dreireihigen Strauchhecke aus heimischen Gehölzen eingefasst (142 m²). 
Insgesamt ergibt sich durch die Eingriffe in die Biotopfunktion und in das Landschaftsbild abzüglich 
der Aufwertung durch die Anlage der Hecke ein Biotopdefizit.  
Das verbleibende Defizit wird durch eine Ersatzgeldzahlung an die Stadt Köln ausgeglichen. Das Amt 
für Landschaftspflege und Grünflächen hat dem Vorhaben bereits eine Maßnahme zugeordnet. Vo-
raussichtlich wird die Ersatzgeldzahlung für die Umwandlung von Acker in Grünland auf einer Teilflä-
che des Flurstücks 346 in der Gemarkung Dünnwald, Flur 62 ausgeglichen. Die Maßnahme wird vom 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen im räumlichen Zusammenhang mit weiteren Ausgleichs-
maßnahmen umgesetzt und liegt ebenfalls im Landschaftsschutzgebiet L 29 in direkter Nähe zum 
Eingriffsort. (s. Anlage 4 – Kompensation) 
 
Artenschutz: 
Der Vorhabenbereich bietet Strukturen, die als Fortpflanzungs- und Ruhestätte besonders geschütz-
ter Arten (hier insbesondere Vögel der offenen oder halboffenen Feldflur) geeignet sind. 
Damit es nicht zum Eintritt der Verbotstatbestände kommt, werden folgende Nebenbestimmungen in 
die Baugenehmigung aufgenommen:  
 
Nebenbedingungen 
- Die angrenzenden Gehölzbestände sind für die Dauer der Bauzeit durch eine feste Ab-
sperrung vor Inanspruchnahme und Beschädigung zu schützen. 
- Wird das Vorhaben innerhalb der Regelbrutzeit realisiert, hat eine sachkundige Person zeitnah 
vor Aufnahme jedweder Arbeiten (auch Einrichten der Baustelle mit Anlage von Stell-, Fahr- 
und Lagerflächen) sicher zu stellen, dass nicht gegen die Zugriffsverbote nach 44 Abs. 1 
BNatSchG verstoßen wird. Die dafür notwendigen Kontrollen sind zu dokumentieren und der 
Unteren Naturschutzbehörde unaufgefordert zukommen zu lassen. Als Regelbrutzeit ist ana-
log § 39 Abs. 5 BNatSchG der Zeitraum zwischen dem 01. 03 und dem 30. 09. Eines jeden 
Jahres anzunehmen. 
- Kann im Ergebnis der Kontrollen der Eintritt der Zugriffsverbote nicht ausgeschlossen werden, 
sind die Arbeiten einzustellen, bis die Untere Naturschutzbehörde der Fortführung schriftlich 
zugestimmt hat. 
- Der Antragsteller hat für den Fall eines (möglichen) Eintritts der Zugriffsverbote der Unteren 
Naturschutzbehörde Maßnahmen vorzulegen, mit denen diese vermieden werden können. 
 
Befreiungsvoraussetzungen: 
Für den von der Vodafone GmbH umgesetzten und von der Bundesregierung beauftragten Ausbau 
des Mobilfunknetzes D2 besteht ein eindeutiges öffentliches Interesse.  
Der Eingriff durch den Bau des Mastes ist punktuell und ortsnah ausgleichbar. Durch die Errichtung 
des Mastes wird das Landschaftserleben in diesem teils noch ländlich geprägten Bereich Kölns zu-
sätzlich technisiert. Betrachtet man jedoch die Bahnlinie, die Hochspannungsfreileitung, die Autobahn 
sowie andere weithin sichtbare Infrastruktureinrichtungen ist eine Veränderung des Charakters des 
Schutzgebietes durch die Maßnahme nicht zu befürchten. Der Eingriff in das Landschaftsbild wird 
zudem durch eine Ersatzgeldzahlung abgelöst. 
Der Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist insgesamt nicht gefährdet.  
In der Abwägung überwiegt das öffentliche Interesse des Mobilfunkausbaus gegenüber dem öffentli-
chen Interesse der Belange von Natur und Landschaft.

4 
Somit kann eine Befreiung gem. § 67 (1) 1 BNatSchG erteilt werden. 
 
 
Anlagen Anlage 1 Auszug aus dem Landschaftsplan - M 1:10.000 
Anlage 2 Lageplan zum Bauantrag - M 1:500 
Anlage 3 Kompensation – o. M

Anlage 3 - Kompensation

48 Zeichen

Kompensation
Kompensation - 1 -
--99 m:
1 : 5119

Anlage 2 - Lageplan zum Bauantrag - M 1:500

2386 Zeichen

AckerrandAckerrand
765432
1
BaumverzeichnisNr.  Baumart    Umfang Kr.-ø 1   Linde       1,6m   14m   2   Linde 2-st. 2,3m   12m 3   Linde 2-st. 1,9m   12m 4   Linde       1,6m   12m 5   Buche       0,7m   10m 6   Buche       0,7m   10m 7   Linde       1,5m   14m
Autobahn A3
Funkmast40,45m hoch = 83,73m ü. NHNØ 1,52m
PlattformØ 4,00m
Berechnung Abstandfläche:Masthöhe über OK Gelände 40,45T = 40,45 x 0,4 = 16,1840,45 + 4,00/2 = 18,1818,18 = Radius der Abstandfläche
Gauß-Krüger 2. StreifenRechts 2570988.012   Hoch 5651559.281Geographische Koordinaten WGS84Länge 7°  0' 37,94''   Breite 50° 59' 41,44''UTM-Koordinaten Zone 32East 360390.642  North 5651135.295
Fundament fürTechnikschränke
T= 16.18
89,82
14.55
1,652,502,353,50 3,506,50
3,851,005,15
17.09
nach Leverkusen
von Köln
OptionsflächeSystemtechnik
LAGEPLAN  ZUM   BAUANTRAGMaßstab:1:500Gemarkung: DünnwaldFlur:62FlurstückGrdb.Eigentümer351262Stadt Köln32912126Bundesrepublik Deutschland –Bundesstraßenverwaltung-
Die Höhen beziehen sich aufNHN aus GPS-Datenermittelt
Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass das dargestellte Baugelände frei von unterirdischen Leitungen und Bauwerken ist. Die Kanalangaben bedürfen der Ergänzung und Überprüfung durch das Kanalbauamt.Das Umfeld des Baugrundstücks ist tlw. durch Digitalisierung der amtlichen Katasterkarte angepasst.  Auf dem Baugrund befindet sich kein weiterer zu schützender Baumbestandlt. Baumschutzsatzung.Eintragung von Baulasten wurde nicht geprüft.Bei Verwendungeiner DXF-Datei wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dassder Ursprungsplan für den oben angegeben Maßstab erstellt wurdeDer Projekteintragung lagen Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 vom 22.10.2015 zugrundeAngefertigt auf der Grundlage des Katasternachweises und eigenerörtlicher Aufnahme für das Flurstück 351  örtl. Aufnahme  Heimann / Polomka        gezeichnet Jacob c                                             iFür die Richtigkeit der kartographischen Darstellung und des gegenwärtigen rechtlichen und topographischen Zustandes  Dortmund, 04.01.2016
Änderungen und Ergänzungen nur durch den Öff. best.Verm.-Ing. Ch.SommerhoffURHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTGeändert –Ergänzt  Dortmund, GG:  Funkm640    SYSTEM:  ETRS89    AUFTRAGS-NR:  15353   
Öff. best. Verm.-Ing. DIPL.-ING. CH. SOMMERHOFFOLPKETALSTRAßE 1444229 DORTMUND-KIRCHHÖRDEe-mail: info@messpunkt.bizTEL.0231 / 73 00 01FAX0231 / 73 02 05

Anlage 1 - Auszug aus dem Landschaftsplan - M 1:10.000

108 Zeichen

Auszug aus dem Landschaftsplan
Auszug aus dem Landschaftsplan - 1 -
--198 m:
1 : 10000
Kommentar:
M 1:10.000

Beratungsverlauf (1)

12.06.2017 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1544/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
24.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27