1544/2017
Neubau einer Basisstation für das Mobilfunknetz der Vodafone GmbH, LSG 29, Bezirk 9
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
8039 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle 57/571 Vorlagen-Nummer 1544/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neubau einer Basisstation für das Mobilfunknetz der Vodafone GmbH, LSG 29 "Landschaftsraum um den Mädchenbusch und Grünverbindungen zum Rhein", Bezirk 9 hier: Erteilung einer Befreiung von den Ge- und Verbotsvorschriften des Landschaftsplans gemäß § 67 BNatSchG Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Errichtung der Mobilfunkbasisstation in der Nähe des Dünnwalder Kommunalweges einverstanden. Er stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans gemäß § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz zu. Alternative: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die beabsichtigte Befreiung von den Verbotsbe- stimmungen des Landschaftsplans § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz ab. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 12.06.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Beschreibung der Maßnahme: Die Vodafone GmbH plant die Errichtung einer Sendemastanlage im Bezirk 9, Stadtteil Stammheim westlich der A3 und nördlich des Dünnwalder Kommunalweges. Die Anlagenfläche liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes L 29 „Landschaftsraum um den Mädchenbusch und Grünverbindungen zum Rhein“. Die Anlage grenzt unmittelbar an den Geschützten Landschaftsbestandteil LB 9.07 „Feldgehölze am Dünnwalder Mühlenweg, Flittard“. Der geplante Mast dient der Bereitstellung mobiler Telekommunikationsmöglichkeiten für die Bevölke- rung in den nordöstlichen Stadteilen von Köln. Dabei sollte der Maststandort möglichst zentral in dem zu versorgenden Gebiet liegen. Es wird ein Schleuderbetonmast mit einer Höhe von 40,35 Metern als Antennenträger errichtet. Das unterirdische Mastfundament hat die eine Tiefe von 2,5 Meter und eine Breite von 6,40*6,40 Metern. Zusätzlich zum Mast befinden sich auf dem Gelände zwei Flächen für die Technik optionaler Anbie- ter, Stellflächen und Zuwegungen. Die gesamte Anlagenfläche beträgt ca. 100 m² und wird von einem grünen Stabgitterzaun eingefasst. Die Zufahrt zur Anlage hat eine Fläche von ca. 75 m². Die Bauzeit beträgt ca. 3 Monate. Im Betrieb wird die Anlage ferngesteuert betrieben und nur zu Wartungszwecken von einem Techni- ker aufgesucht. Standortfindung: Zur flächendeckenden Versorgung ist eine zellenartige Netzstruktur erforderlich, wobei jede Flächen- zelle durch eine ortsfeste Sende- und Empfangsanlage (Basisstation) versorgt wird. Die Errichtung von Basisstationen im Außenbereich ist für die flächendeckende Versorgung mit dem Netz der Vodafone GmbH ebenso notwendig wie in Bereichen geschlossener Bebauung. Ist für einen Standort, wie im vorliegenden Fall, ein Sendemast geplant, wurde im Vorfeld bereits überprüft, ob Dächer geeigneter Gebäude (Wohnhäuser, Gewerbegebäude, o. ä.) Hochspannungsmasten bereits vorhandene Masten anderer Netzbetreiber Fabrikschornsteine o.ä. als Antennenstandorte/-träger in Frage kommen würden. Erst wenn die im Suchgebiet vorhandene Bebauung zu niedrig bzw. nicht geeignet ist und bestehen- de (Sende-)Masten zu weit entfernt oder gar nicht vorhanden sind, kommt der als Eingriff in das Landschaftsbild geltende Neubau einer Sendemastanlage in Frage. Im Vorfeld wurde ab 2014 eine vergleichende Standortsuche im in Frage kommenden Bereich unter Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführt. Die Varianten können in der Sitzung noch einmal erläutert werden. Eingriff / Kompensation: Der Maststandort wird auf einer Ackerfläche errichtet. Für die Fundamentplatte aus Beton werden ca. 15 m² vollversiegelt, für die Zufahrt und die Stellplätze werden 160 m² mit Rasengittersteinen und Schotter befestigt. Während der Bauphase ist der angrenzende Geschützte Landschaftsbestandteil durch einen stabilen Bauzaun von der Baustelle abzugrenzen. Die Errichtung des Bauzauns ist gegenüber der Unteren Naturschutzbehörde noch vor Beginn der Bauarbeiten mittels einer Fotodokumentation nachzuwei- 3 sen. Die Gehölze befinden sich außerhalb des Schwenkbereichs des Krans. Der Kran wird auf der Ackerfläche aufgestellt. Baulagerflächen werden vornehmlich auf den bereits befestigten Wegen angelegt. Unmittelbar nach Beendigung der Bauphase werden alle beanspruchten Flächen in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt. Die Anlage wird von einer dreireihigen Strauchhecke aus heimischen Gehölzen eingefasst (142 m²). Insgesamt ergibt sich durch die Eingriffe in die Biotopfunktion und in das Landschaftsbild abzüglich der Aufwertung durch die Anlage der Hecke ein Biotopdefizit. Das verbleibende Defizit wird durch eine Ersatzgeldzahlung an die Stadt Köln ausgeglichen. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat dem Vorhaben bereits eine Maßnahme zugeordnet. Vo- raussichtlich wird die Ersatzgeldzahlung für die Umwandlung von Acker in Grünland auf einer Teilflä- che des Flurstücks 346 in der Gemarkung Dünnwald, Flur 62 ausgeglichen. Die Maßnahme wird vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen im räumlichen Zusammenhang mit weiteren Ausgleichs- maßnahmen umgesetzt und liegt ebenfalls im Landschaftsschutzgebiet L 29 in direkter Nähe zum Eingriffsort. (s. Anlage 4 – Kompensation) Artenschutz: Der Vorhabenbereich bietet Strukturen, die als Fortpflanzungs- und Ruhestätte besonders geschütz- ter Arten (hier insbesondere Vögel der offenen oder halboffenen Feldflur) geeignet sind. Damit es nicht zum Eintritt der Verbotstatbestände kommt, werden folgende Nebenbestimmungen in die Baugenehmigung aufgenommen: Nebenbedingungen - Die angrenzenden Gehölzbestände sind für die Dauer der Bauzeit durch eine feste Ab- sperrung vor Inanspruchnahme und Beschädigung zu schützen. - Wird das Vorhaben innerhalb der Regelbrutzeit realisiert, hat eine sachkundige Person zeitnah vor Aufnahme jedweder Arbeiten (auch Einrichten der Baustelle mit Anlage von Stell-, Fahr- und Lagerflächen) sicher zu stellen, dass nicht gegen die Zugriffsverbote nach 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird. Die dafür notwendigen Kontrollen sind zu dokumentieren und der Unteren Naturschutzbehörde unaufgefordert zukommen zu lassen. Als Regelbrutzeit ist ana- log § 39 Abs. 5 BNatSchG der Zeitraum zwischen dem 01. 03 und dem 30. 09. Eines jeden Jahres anzunehmen. - Kann im Ergebnis der Kontrollen der Eintritt der Zugriffsverbote nicht ausgeschlossen werden, sind die Arbeiten einzustellen, bis die Untere Naturschutzbehörde der Fortführung schriftlich zugestimmt hat. - Der Antragsteller hat für den Fall eines (möglichen) Eintritts der Zugriffsverbote der Unteren Naturschutzbehörde Maßnahmen vorzulegen, mit denen diese vermieden werden können. Befreiungsvoraussetzungen: Für den von der Vodafone GmbH umgesetzten und von der Bundesregierung beauftragten Ausbau des Mobilfunknetzes D2 besteht ein eindeutiges öffentliches Interesse. Der Eingriff durch den Bau des Mastes ist punktuell und ortsnah ausgleichbar. Durch die Errichtung des Mastes wird das Landschaftserleben in diesem teils noch ländlich geprägten Bereich Kölns zu- sätzlich technisiert. Betrachtet man jedoch die Bahnlinie, die Hochspannungsfreileitung, die Autobahn sowie andere weithin sichtbare Infrastruktureinrichtungen ist eine Veränderung des Charakters des Schutzgebietes durch die Maßnahme nicht zu befürchten. Der Eingriff in das Landschaftsbild wird zudem durch eine Ersatzgeldzahlung abgelöst. Der Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist insgesamt nicht gefährdet. In der Abwägung überwiegt das öffentliche Interesse des Mobilfunkausbaus gegenüber dem öffentli- chen Interesse der Belange von Natur und Landschaft. 4 Somit kann eine Befreiung gem. § 67 (1) 1 BNatSchG erteilt werden. Anlagen Anlage 1 Auszug aus dem Landschaftsplan - M 1:10.000 Anlage 2 Lageplan zum Bauantrag - M 1:500 Anlage 3 Kompensation – o. M
Anlage 3 - Kompensation
48 Zeichen
Kompensation Kompensation - 1 - --99 m: 1 : 5119
Anlage 2 - Lageplan zum Bauantrag - M 1:500
2386 Zeichen
AckerrandAckerrand 765432 1 BaumverzeichnisNr. Baumart Umfang Kr.-ø 1 Linde 1,6m 14m 2 Linde 2-st. 2,3m 12m 3 Linde 2-st. 1,9m 12m 4 Linde 1,6m 12m 5 Buche 0,7m 10m 6 Buche 0,7m 10m 7 Linde 1,5m 14m Autobahn A3 Funkmast40,45m hoch = 83,73m ü. NHNØ 1,52m PlattformØ 4,00m Berechnung Abstandfläche:Masthöhe über OK Gelände 40,45T = 40,45 x 0,4 = 16,1840,45 + 4,00/2 = 18,1818,18 = Radius der Abstandfläche Gauß-Krüger 2. StreifenRechts 2570988.012 Hoch 5651559.281Geographische Koordinaten WGS84Länge 7° 0' 37,94'' Breite 50° 59' 41,44''UTM-Koordinaten Zone 32East 360390.642 North 5651135.295 Fundament fürTechnikschränke T= 16.18 89,82 14.55 1,652,502,353,50 3,506,50 3,851,005,15 17.09 nach Leverkusen von Köln OptionsflächeSystemtechnik LAGEPLAN ZUM BAUANTRAGMaßstab:1:500Gemarkung: DünnwaldFlur:62FlurstückGrdb.Eigentümer351262Stadt Köln32912126Bundesrepublik Deutschland –Bundesstraßenverwaltung- Die Höhen beziehen sich aufNHN aus GPS-Datenermittelt Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass das dargestellte Baugelände frei von unterirdischen Leitungen und Bauwerken ist. Die Kanalangaben bedürfen der Ergänzung und Überprüfung durch das Kanalbauamt.Das Umfeld des Baugrundstücks ist tlw. durch Digitalisierung der amtlichen Katasterkarte angepasst. Auf dem Baugrund befindet sich kein weiterer zu schützender Baumbestandlt. Baumschutzsatzung.Eintragung von Baulasten wurde nicht geprüft.Bei Verwendungeiner DXF-Datei wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dassder Ursprungsplan für den oben angegeben Maßstab erstellt wurdeDer Projekteintragung lagen Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 vom 22.10.2015 zugrundeAngefertigt auf der Grundlage des Katasternachweises und eigenerörtlicher Aufnahme für das Flurstück 351 örtl. Aufnahme Heimann / Polomka gezeichnet Jacob c iFür die Richtigkeit der kartographischen Darstellung und des gegenwärtigen rechtlichen und topographischen Zustandes Dortmund, 04.01.2016 Änderungen und Ergänzungen nur durch den Öff. best.Verm.-Ing. Ch.SommerhoffURHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTGeändert –Ergänzt Dortmund, GG: Funkm640 SYSTEM: ETRS89 AUFTRAGS-NR: 15353 Öff. best. Verm.-Ing. DIPL.-ING. CH. SOMMERHOFFOLPKETALSTRAßE 1444229 DORTMUND-KIRCHHÖRDEe-mail: info@messpunkt.bizTEL.0231 / 73 00 01FAX0231 / 73 02 05
Anlage 1 - Auszug aus dem Landschaftsplan - M 1:10.000
108 Zeichen
Auszug aus dem Landschaftsplan Auszug aus dem Landschaftsplan - 1 - --198 m: 1 : 10000 Kommentar: M 1:10.000
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1544/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 24.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27