V/0377/2012
Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2011
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Berichtsvorlage
2326 Zeichen
V/0377/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2011 Beratungsfolge 20.06.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht Bericht: Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien legt mit dieser Vorlage seinen inzwischen zehnten jährlichen Geschäftsbericht vor. Der Bericht erfüllt mehrere Funktionen: Er ist als Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien nicht nur eine Vorlage für den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, sondern enthält In- formationen über die auf gesetzlichen und parlamentarischen Vorgaben beruhenden wesentli- chen Aufgaben und Leistungen der städtischen Kinder- und Jugendhilfe für eine breite Öffent- lichkeit und interessierte Fachleute. Viele Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe in Münster werden von freien Trägern vorgehalten. Hierdurch ergibt sich eine enge Verzahnung und eine intensive Zusam- menarbeit zwischen ihnen und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Auch dieses zeigt der Bericht auf. Als ein Ergebnis des Fach- und Finanzcontrollings stellt der Geschäftsbericht differenzierte Analysen und Bewertungen der im Berichtsjahr erbrachten Leistungen anhand von Grundin- formationen, Zielsetzungen und Kennzahlen dar und enthält damit über den Haushalt hinaus steuerungsrelevante Informationen über aktuelle Entwicklungen und Veränderungen. Diese können Anregungen und Hinweise für zukünftige Entwicklungsprozesse geben. Insgesamt bietet der Geschäftsbericht somit Orientierungs- und Überblicksperspektiven. Er er- setzt jedoch nicht die Arbeitsberichte und Sonderpublikationen einzelner Einrichtungen und Fachdienste des Amtes, sondern wird durch diese ergänzt und vertieft. Weiterhin kommen die teilweise auf gesetzlichen Vorgaben basierenden Vorlagen und Berichte an den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien und weitere Gremien hinzu, die zu aktuellen Fragestellungen für die parlamentarische Arbeit erstellt werden. In Vertretung gez. Dr. Hanke Vorlagen-Nr.: V/0377/2012 Auskunft erteilt: Herr Hagel Ruf: 492 51 02 E-Mail: HagelC@stadt-muenster.de Datum: 16.05.2012 Öffentliche Berichtsvorlage
Geschäftsbericht 2011 des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
373395 Zeichen
Geschäftsbericht 2011
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
Inhalt
1. Vorwort 5
2. Jahresthema 6
3. Amtszielreport 9
4. Sozialraumreport 28
Bezirk Mitte 29
Bezirk West 31
Bezirk Nord 33
Bezirk Ost und Südost 35
Bezirk Hiltrup 38
5. Produktüberblicke 41
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen 43
Förderung von Kindern in Tagespflege 55
Offene Kinder- und Jugendarbeit und Durchführung von OGS-Aufgaben 60
Jugendverbandsarbeit 64
Jugendsozialarbeit 67
Jugendhilfe an Schulen 70
Drogenhilfe 74
Angebote für Familien 80
Besondere familienpolitische Maßnahmen 89
Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigenen Wohnung 94
Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien/Adoptionen 100
Beistandschaften, Vormundschaften, UVG und Betreuungsbehörde 107
Schutz von Kindern und Jugendlichen 112
Mitwirkung bei Familien- und Jugendgericht 117
Bezirkliche Sozialarbeit und Eingliederungshilfe 121
Jugendhilfeplanung 124
6. Jugendhilfeetat 127
7. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 135
8. Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 140
9. Jugendrat 148
10. Zusammenarbeit mit Tr ägern der freien Jugendhilfe 150
11. Stellenplan 153
12. Organisation 158
13. Organigramme 161
14. Generaldatenblatt
163
Vorwort
5
1. Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Ausbau der Kinder- und Jugendhilfe dokumen-
tiert nicht nur eine quantitative und qualitative Ex-
pansion, sondern spiegelt auch zugleich den ge-
sellschaftlichen Wandlungsprozess sowie den Stel-
lenwert dieses Sozialisationsfeldes.
Kinder- und Jugendhilfe ist in Bewegung. Als zent-
rale Herausforderung für die Gestaltung von Ju-
gendhilfestrukturen wird bereits im 11. Kinder- und
Jugendbericht des Bundesministeriums für Famili-
en, Senioren, Frauen und Jugend die Berücksich-
tigung gesellschaftlicher Trends bei der Entwick-
lung bedarfsgerechter Angebote formuliert.
Die Pluralisierung der Lebensführung, die Individu-
alisierung von Lebenslagen und entsprechend
veränderte Bedingungen des Aufwachsens verlan-
gen darauf abgestimmte soziale Infrastrukturen
und fachliche Konzepte. Mit dem Leitmotiv „Auf-
wachsen in öffentlicher Verantwortung“ nimmt der
11. Kinder- und Jugendbericht die wachsende Be-
deutung der in öffentlicher Zuständigkeit zu gestal-
tenden Rahmenbedingungen für die Entwicklung
junger Menschen und zur Stärkung der Familien in
den Blick.
Vor diesem Hintergrund wurde in Münster die Ver-
sorgungsquote innerhalb der Kindertagesbetreu-
ung für unter Dreijährige im vergangenen Berichts-
jahr auf 31,3 Prozent ausgeweitet; die Angebote
des offenen Ganztags im Primarbereich wurden
um 18 weitere Gruppen ausgebaut und die offene
Kinder- und Jugendarbeit in Münster wurde um
zwei weitere Einrichtungen ergänzt.
Neben dem Ausbau von Infrastrukturangeboten
war im vergangenen Jahr zudem die Entwicklung
fachlicher Konzepte maßgeblich.
Im Mai 2011 wurde das „Maßnahmenprogramm
einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster“
vom Rat der Stadt Münster beschlossen. Ziel des
Maßnahmenprogramms ist es, die Lebensbedin-
gungen vor Ort so zu gestalten, dass sie Kindern
mit Armutsrisiko entsprechende Perspektiven und
Teilhabechancen eröffnen. Es konzentriert sich
darauf, Armutsfolgen bei Kindern so früh wie mög-
lich abzufedern, indem ihnen von Anfang an gute
Entwicklungs-, Bildungs- und Gesundheitschancen
zuteil werden.
Um die zusätzliche heilpädagogische Flankierung
mit dem Ziel der qualitativen Weiterbetreuung von
Kindern mit erhöhtem Förderbedarf im Rahmen
des offenen Ganztags an sechs Grundschulen
durchführen zu können, wurde das Konzept „För-
derangebote der Jugendhilfe für Grundschulkinder
im offenen Ganztag weiter entwickelt.
Die Umsetzung des Projektes „Schulsozialarbeit im
Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets wurde
gemeinsam mit dem Amt für Schule und Weiterbil-
dung auf den Weg gebracht. Hierfür wurden insge-
samt 20 Vollzeitstellen bereitgestellt.
Die große fachliche Unterstützung und Wertschät-
zung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche
und Familien als auch der engagierten Arbeitsge-
meinschaften nach § 78 SGB VIII, ohne die diese
gemeinsamen Anstrengungen im Interesse der
Kinder, Jugendlichen und Familien in unserer Stadt
nicht hätten aufgegriffen werden können, waren
herausragend.
Für die Zusammenarbeit und das gezeigte Ver-
trauen bedanke ich mich herzlich.
Anna Pohl
Leiterin des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien
Jahresthema
6
2. Jahresthema
Kindertagesbetreuung
Kleine Kinder - Große Herausforderung
Ab dem 01.08.2013 – also in knapp 1 ½ Jahren –
gibt es für Kinder im Alter von 1 - 3 Jahren eine
Rechtsanspruchsquote in Höhe von 35 % auf früh-
kindliche Förderung in einer Kindertageseinrich-
tung oder in Kindertagespflege.
Die Stadt Münster hat sich die Erfüllung dieser An-
forderungen bereits seit 2005, mit Unterstützung
aller Ratsfraktionen, zum Ziel gesetzt. Eine wichti-
ge Zielmarke ist dabei die Erreichung einer u3-
Versorgungsquote von 35 % bis zum Jahr 2013
und weiterhin eine Rechtsanspruchserfüllung für
ü3-Kinder mit Kita-Angeboten.
Seit 2009 ist die Zahl der Kinder, die für die Kinder-
tagesbetreuung bedarfsgerecht zu berücksichtigen
sind, kontinuierlich um ca. 750 Kinder gestiegen
(u3 um 450 / ü3 um ca. 300). Auch aktuell gibt es
zusätzlich 136 Kinder unter drei Jahren und 233
Kinder über drei Jahren mehr zu versorgen als im
Vorjahr. Diese Zuwächse bedarfsplanerisch einzu-
rechnen, bedeutet für alle Beteiligten eine gewalti-
ge Herausforderung.
Trotz dieses immensen Anstieges hat die Stadt
Münster es geschafft, die Versorgungsquote auf
31,3 % auszubauen.
Seit 2005 hat die Stadt Münster rund 1.600 neue
u3-Plätze geschaffen, davon 1.000 in Kitas und
600 in der Kindertagespflege.
Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für
u3-Kinder wird in Münster zu einem Drittel durch
Plätze im Bereich der Kindertagespflege abge-
deckt. Mit 600 neu geschaffenen Plätzen konnte
der u3-Ausbau besonders stark im Bereich Kinder-
tagespflege vorangetrieben werden. Durch ein gut
aufeinander abgestimmtes Gesamtsystem, eine
aktive Akquisestrategie sowie monatlich gebotene
Einstiegskurse und laufend durchgeführte Eig-
nungsprüfungen kann die Zahl der Plätze im Be-
reich der Kindertagespflege weiterhin gesteigert
werden. Dabei spielt die Entwicklung von Großta-
gespflegestellen eine besondere Rolle.
Der bedarfsgerechte Ausbau von Plätzen in der
Kindertageseinrichtung erfolgt auf vielfältige Art
und Weise.
So wurden zahlreiche neue, zumeist 4- bis 5-
gruppige Kindertageseinrichtungen errichtet. Dar-
über hinaus wurden geeignete Räumlichkeiten an-
gemietet und auch zahlreiche Kindertageseinrich-
tungen baulich erweitert.
Der Ausbau im Bestand ist dabei ein wichtiger
Weg zur bedarfsorientierten Weiterentwicklung der
Kindertagesbetreuung.
Die räumlichen Bedingungen bestehender Kinder-
tageseinrichtungen entsprechen vielerorts nicht
den heutigen Bedarfen junger Familien und sind
weder für eine Betreuung unter dreijähriger Kinder
noch für Ganztagsbetreuung (z. B. ausreichende
Schlafräume) ausgestattet. Daher ist es das Ziel,
möglichst in allen Kindertageseinrichtungen u3-
Betreuung zu installieren, um Eltern bedarfsorien-
tiert eine frühzeitige und wohnortnahe Betreuung
zu gewährleisten und Kindern eine kontinuierliche
Betreuung bis zum Schuleintritt zu ermöglichen.
Bedarfsplanerisch erfordert dies ein wohnortnahes
differenziertes u3-Angebot, um flexibel auf die ver-
änderten Bedarfe von Familien eingehen zu kön-
nen und die Zukunftsfähigkeit von Kindertagesein-
richtungen zu sichern.
Viele Großstädte, darunter auch Münster, gehen
mittlerweile realistischerweise von einem sehr viel
höheren Betreuungsbedarf als 35 % aus. Sie alle
halten eine Versorgungsquote von mehr als 50 %
für erforderlich, um den Rechtsanspruch zu erfül-
len. Daher befasst sich das Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien gemeinsam mit anderen
Ämtern und Partnern mit der Suche nach weiteren
für die Kindertagesbetreuung geeigneten Standor-
ten, Flächen und Immobilien.
Jahresthema
7
Kinderarmut
Im Mai 2011 hat der Rat der Stadt Münster das
„Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Ar-
mutsprävention in Münster“ beschlossen. Es wurde
unter Beteiligung des Gesundheitsamtes, Sozial-
amtes und des Amtes für Schule und Weiterbil-
dung unter Federführung des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien entwickelt.
Das Maßnahmenprogramm ist in Ergänzung zu
den originären Zuständigkeiten des Bundes und
den bestehenden Sozialleistungssystemen
(Grundsicherung, Ausgestaltung der Regelsätze,
Bildungs- und Teilhabepaket) als spezifische,
lokale Handlungsstrategie zu verstehen.
Ziel ist es, die Lebensbedingungen vor Ort so zu
gestalten, dass sie Kindern mit Armutsrisiko ent-
sprechende Perspektiven und Teilhabechancen
eröffnen. Es konzentriert sich darauf, Armutsfolgen
bei Kindern so früh wie möglich abzufedern, indem
ihnen von Anfang an gute Entwicklungs-, Bildungs-
und Gesundheitschancen zuteil werden.
Im Mittelpunkt der Maßnahmen stehen deshalb
insbesondere die frühen Entwicklungsjahre mit der
Maßgabe, präventionsfördernde Strukturen ent-
lang der Biografie des Kindes im Zusammenspiel
von Jugend- und Gesundheitshilfe sowie Schule
weiter zu entwickeln.
Dementsprechend verfolgt das Handlungskonzept
primär folgende Ziele:
• Stärkung der Erziehungskompetenz der El-
tern
• Verbesserung der Bildungschancen des
Kindes von Anfang an
• Stärkung des gesundheitlichen Wohlbefin-
dens
• Stärkung der Selbstkompetenzen des Kin-
des
Aus diesen Zielen wurden für das Handlungskon-
zept in Münster vier zentrale Handlungsfelder ab-
geleitet (Frühe Hilfen – Bindungen stärken, Frühe
Förderung – Kinder stärken, Gesundes Aufwach-
sen – gesunde Kinder und Bildung ermöglichen –
Leben lernen), die für das Aufwachsen von Kin-
dern in Armutssituationen von großer Bedeutung
sind. In jedem Handlungsfeld wurden konkrete
Maßnahmen hinterlegt, die aus der Profession un-
terschiedlicher Arbeitsfelder die bisher größte Wir-
kung zeigten, bestehende Angebote sinnvoll er-
gänzen oder wichtige Präventionslücken zu schlie-
ßen vermögen. Im Sinne einer kindbezogenen Ar-
mutsprävention standen dabei die Maßnahmen,
die Kinder und Eltern frühzeitig erreichen und ge-
eignet sind, die Entwicklungsmöglichkeiten von
Kindern nachhaltig zu verbessern, grundsätzlich im
Vordergrund.
Alle Maßnahmen zeichnen sich insgesamt durch
vorgezogene Interventionsstrategien aus, um die
Entwicklungschancen von Kindern so früh wie
möglich zu fördern, ihnen Perspektiven zu eröffnen
und voraussehbaren negativen Entwicklungen zu-
vor zu kommen.
Dabei handelt es sich nicht um einen abschließen-
den Maßnahmenkatalog. Vielmehr wurden die zu-
nächst wichtigsten Handlungsbedarfe dargestellt,
um Kinder mit Armutsrisiko frühzeitig zu erreichen.
Die jeweiligen Maßnahmen und Präventionsketten
sollen perspektivisch kontinuierlich im Zusammen-
spiel von Jugend- und Gesundheitshilfe, Schule
und Soziales weiter entwickelt werden und sich all-
tagsnah an die (sich verändernden) Lebens- und
Jahresthema
8
Problemlagen von Kindern und Familien mit Ar-
mutsrisiko orientieren.
Das gesamte „Maßnahmenprogramm einer kind-
bezogenen Armutsprävention in Münster“ wurde
zunächst für die Dauer von zwei Jahren beschlos-
sen (01.06.2011 bis 31.05.2013) und mit einem fi-
nanziellen Gesamtvolumen von jährlich 152.000
Euro ausgestattet. In diesem Zeitraum sollen erste
Entwicklungen nachvollzogen werden, so dass die
Verwaltung auf dieser Grundlage einen Zwischen-
bericht über die Wirksamkeit der jeweiligen Maß-
nahmen und deren weitere Perspektive vorlegen
kann.
In Anlehnung an das Maßnahmenprogramm zur
Kinderarmut wird im kommenden Jahr eine Prä-
ventionskonferenz für die Fachkräfte der Jugend-
hilfe und des Gesundheitswesens in Münster ein
zentrales Thema sein. Im Mittelpunkt der Präventi-
onskonferenz stehen die Kinder in unserer Stadt
und die gemeinsame Aufgabe, Familien mit ihren
Kindern in unterschiedlichen Lebens- und Prob-
lemlagen so früh wie möglich zu erreichen und zu
stärken, um allen Kindern ein Aufwachsen im
Wohlergehen zu ermöglichen.
Ziel der Präventionskonferenz ist es, insbesondere
die Kooperation und Vernetzung zwischen den
Fachkräften der Jugendhilfe und des Gesund-
heitswesen im Sinne einer kindbezogenen Präven-
tionsstrategie systematischer weiter zu entwickeln
und verbindlicher zu gestalten.
Amtszielreport
9
3. Amtszielreport
Präambel
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
„Wir sind Ansprechpartner/innen für Kinder,
Jugendliche, Familien, Alleinlebende, ältere
und behinderte Menschen. Wir bieten oder
vermitteln Hilfen, Beratung und Informationen
in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, So-
ziales und Gesundheit. Wir arbeiten bürgernah
und stadtteilorientiert.“
Die Amtsziele sind eine strategische und fachliche
Orientierung für die Kinder- und Jugendhilfe in
Münster, zum einen für die eigene praktische Ar-
beit der Fachstellen und Einrichtungen des Amtes
und zum anderen eine Orientierung und gemein-
sames Anliegen für die Förderung und Kooperati-
on mit den freien Trägern.
Die Amtsziele lauten:
1. Familien sollen sich in Münster wohl fühlen
2. Vernetzung als Erfolgsfaktor
3. Prävention
4. Schutz von Kindern und Jugendlichen
5. Partizipation
6. Chancengleichheit
7. Geschlechterdifferenzierung / Gender
8. Individuelle Hilfen
9. Bildung ermöglichen - Leben lernen
10. Ressourcenoptimierung / Qualitätsmanage-
ment
Der Report
Im Amtszielreport werden konkrete, praktische
Beispiele benannt, die deutlich machen, wie die
Leitziele des Amtes im Berichtsjahr in der prakti-
schen Arbeit umgesetzt wurden.
Amtsziel 1 - Familien sollen sich in
Münster wohl fühlen
„Wir tragen dazu bei, dass die Lebensräume in
unserer Stadt kinder- und familienfreundlich
gestaltet werden. Dafür übernehmen wir eine
Anwaltsfunktion in unserer Stadt.“
Mit dem Amtsziel „Familien sollen sich in Münster
wohl fühlen“ stellt sich das Amt für Kinder, Jugend-
liche und Familien kontinuierlich der zentralen Auf-
gabe, familien- und kinderfreundliche Maßnahmen
auf allen Ebenen weiter zu entwickeln und zu ver-
stetigen.
Das bedeutet für uns konkret, optimale Rahmen-
bedingungen für Familien zu schaffen. Hierzu zäh-
len insbesondere eine gute Infrastrukturversorgung
und das Vorhalten frühzeitiger Unterstützungs- und
Serviceangebote.
Ein Schwerpunkt im vergangenen Jahr war nach
wie vor der Ausbau und die qualitative Weiterent-
wicklung von Infrastrukturangeboten für Kinder,
Jugendliche und Familien.
Mit Nachdruck wurde der Ausbau der Plätze für
unter dreijährige Kinder in Kindertageseinrich-
tungen und in der Kindertagespflege fortgesetzt.
Rund 200 neue Plätze konnten zum Kindergar-
tenjahr 2011/2012 geschaffen werden. Die Ver-
sorgungsquote für Kinder unter drei Jahren ist
somit stadtweit innerhalb des vergangenen Be-
richtsjahres von 29,8 % auf 31,3 % gestiegen.
Damit hat Münster trotz steigender Geburtenrate
einen guten Ausbaustand erreicht. Ziel ist es,
bis zum Jahr 2013 mit einer Ausbauquote von
Amtszielreport
10
35 % dem dann bestehenden Rechtsanspruch
auf frühkindliche Förderung nachzukommen.
Einen wichtigen Anteil im Rahmen der Versor-
gungsquote für unter Dreijährige bilden die be-
trieblichen Kindertagesplätze. In Kooperation mit
der Wirtschaftsförderung Münster wurden ver-
schiedene Gewerbegebietsgespräche mit Un-
ternehmen und Betrieben zur Angebotsentwick-
lung von betrieblich betreuten Kindertagesplät-
zen geführt. Das Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien konnte in Zusammenarbeit mit
verschiedenen Kindertageseinrichtungen und
der Kindertagespflege im vergangenen Jahr 16
neue betriebliche Kindertagesbetreuungsplätze
realisieren. Inzwischen halten 17 Unternehmen
und Betriebe in Münster insgesamt 205 Betreu-
ungsplätze für Kinder vor.
Neben einem bedarfsgerechten Kinderbetreu-
ungsangebot zählen familienfreundliche Ar-
beitsbedingungen zu den wichtigen Maßnahmen
für eine gute Vereinbarkeit von Familie und Be-
ruf. 14 Unternehmen, Betriebe und Institutionen,
darunter die Stadt Münster, haben aktuell das
(Grund-) Zertifikat als familienfreundliches
Unternehmen über das „audit berufundfamilie“
erworben und engagieren sich in einem Netz-
werk familienfreundlich orientierter Unterneh-
men und Institutionen in der Region Münster.
Nach dem Motto „Vereinbarkeit stärken - Unter-
nehmen gewinnen“ hat die Initiative „Lokale
Bündnisse für Familie“ mit Unterstützung des
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien im
Oktober 2011 einen Regionalworkshop zum
Thema „Unterstützungsnetzwerke für Eltern mit
Schulkindern“ durchgeführt. Hierbei hat sich u.a.
das Universitätsklinikum Münster aktiv mit ei-
nem Vortrag zur Vereinbarkeitsfrage beteiligt.
Die Einrichtung „Maxi-Turm“ hat das Betreu-
ungsalter für die Kurzzeitbetreuung in der In-
nenstadt angepasst, so dass das Angebot in-
zwischen von Kindern ab drei Jahren in An-
spruch genommen werden kann.
Auch der ABI Südpark hat seine Zielgruppe und
sein Angebot erweitert. Von Januar bis April so-
wie von November bis Dezember wurden die
Räumlichkeiten der Einrichtung zwei Mal wö-
chentlich vormittags von Eltern und Tagespfle-
gepersonen mit Kindern im Vorschulalter ge-
nutzt. Bis zu 10 verschiedene Tagespflegeper-
sonen bzw. Elternteile und 30 Kinder nahmen
pro Vormittag die Möglichkeit wahr, unabhängig
vom Wetter gemeinsam auf dem ABI Südpark
zu spielen.
Seit 2011 können Kinder im Alter zwischen 6
und 13 Jahren nun auch am Samstag in der Zeit
von 15.00 bis 18.00 Uhr auf dem ABI Südpark
Abenteuer erleben. Der offene Treff bietet Kin-
dern an 6 Tagen pro Woche die Chance, andere
Kinder kennen zu lernen, soziale Kontakte auf-
zubauen und Freundschaften zu pflegen. Für
viele Kinder ist es meist die einzige Möglichkeit,
ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten. Der ABI Süd-
park ist und bleibt ein Ort an dem Kinder ohne
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, d.h. ohne
das Gefühl der Beobachtung, frei spielen dürfen.
Entsprechend der allgemein stärkeren Nachfra-
ge nach Betreuungsangeboten, ist auch die In-
anspruchnahme der offenen Ganztagsbetreu-
ung im Primarbereich stadtweit gestiegen. Zum
Schuljahr 2011/ 2012 wurden 18 weitere Grup-
pen in Münster eingerichtet. Mit insgesamt
3.159 Schülerinnen und Schülern lag damit die
Teilnehmerquote im vergangenen Jahr bei ins-
gesamt 33 Prozent; weitere 8,7 Prozent der
Grundschüler in Münster nahmen den gebunde-
nen Ganztag in Anspruch.
Amtszielreport
11
In Mauritz-Mitte wurden mit dem neuen „Kinder-
treff am Pötterhoek“ im Sinne einer multi-
funktionalen Nutzung gleich zwei wichtige
Maßnahmen geplant und im Herbst 2011 reali-
siert: Erstmalig können in diesem Wohngebiet
für die 6 bis 13-Jährigen offene kinderpädago-
gische Angebote unterbreitet werden. Diese
bilden eine sinnvolle Ergänzung zu den Ange-
boten des offenen Ganztags der Pötterhoek-
schule und der Erich Kästner-Schule.
Im September 2011 wurde in dem wachsenden
Neubaugebiet Wolbeck-Nord die „Kita und der
Bauspieltreff Holtrode“ unter einem Dach und in
Trägerschaft des Jugendhilfevereins Outlaw e.
V. feierlich eröffnet. Die Einrichtung umfasst ei-
ne Nutzfläche von ca. 680 qm und bietet eine
Kindertageseinrichtung mit einer Dreigruppen-
anlage sowie eine kinderpädagogische Einrich-
tung mit einem Bau- und Abenteuerspielplatz
für Kinder von 6 bis 13 Jahren.
Neben den aufgezeigten Infrastrukturmaßnahmen
waren insbesondere nachfolgend genannte Ser-
vice- und Unterstützungsangebote für Kinder
und Familien von Bedeutung:
Kinder- und familienfreundliche Kommune zu
sein bedeutet, die Lebenswelt von Kindern in
Münster so attraktiv und kindgerecht wie mög-
lich zu gestalten und sie als eigenständige Ziel-
gruppe ernst zu nehmen. Mit dem „Kinderportal“
hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Famili-
en eine eigenständige Informationsplattform für
Kinder zwischen 6 und 13 Jahren aus Münster
geschaffen. Das „Kinderportal“ bündelt zahlrei-
che Informationen, Adressen und Neuigkeiten
rund um die Themen Freizeit, Schule, Spiel,
Spaß und Sport in Münster. Kinder erfahren hier
aber auch etwas über den Oberbürgermeister
und die Stadtverwaltung und können über einen
virtuellen Kinderbriefkasten ihre Fragen, The-
men und Wünsche an das Kinderbüro schicken.
Zum Kinderportal:
http://www.muenster.de/kinderportal.html
Von Januar bis Mai 2011 hat das Jugendinfor-
mations- und -bildungszentrum (Jib) in Koopera-
tion mit dem "Netzwerk für Familien in Münster"
die Vortragsreihe „Lebenswelten von Kindern
und Jugendlichen“ durchgeführt, die sich spe-
ziell an Eltern wendet, aber auch für andere In-
teressierte offen ist. In 6 verschiedenen Vorträ-
gen wurden aktuelle Themen aus dem Erzie-
hungsalltag aufgegriffen wie z. B. Computer-
spiele, Cybermobbing oder auch die Wertever-
mittlung in der Erziehung. Im Vordergrund stand
dabei die Intention, Eltern in ihrer Erziehungs-
verantwortung zu stärken. Mit insgesamt 720
Teilnehmenden waren die Abendveranstaltun-
gen sehr gut besucht und erfreuten sich allge-
mein einer positiven Resonanz.
Amtszielreport
12
Unter den Stichworten ´begleiten – fördern –
schützen` hat sich das Amt für Kinder, Jugendli-
che und Familien im Mai im Rahmen einer bun-
desweiten Kampagne der Jugendämter der brei-
ten Öffentlichkeit vorgestellt. Mit vielfältigen Ak-
tionen wie z.B. Familienfesten in Kindertages-
und Jugendeinrichtungen und gezielten Fachbe-
richten in der Tagespresse konnten Kinder und
Eltern von dem vielseitigen Leistungsspektrum
der öffentlichen Jugendhilfe in Münster erfahren.
Das Familienbüro hatte im vergangenen Jahr
über 6.600 Bürgerkontakte. Davon erfolgten
über 4.200 telefonisch, schriftlich oder per E-
Mail. Mit knapp 2.400 Anliegen kamen Bürge-
rinnen und Bürger persönlich ins Familienbüro
und suchten das klärende Gespräch. Um die In-
formations- und Beratungsangebote noch offen-
siver der Öffentlichkeit bekannt zu machen, prä-
sentierten sich die Mitarbeiterinnen mit der Leis-
tungspalette des Familienbüros bei drei öffent-
lichkeitswirksamen Veranstaltungen.
Eine offensive Elternansprache verstehen wir
grundsätzlich als eine wichtige Dienstleistung,
die bei Eltern ankommt. Deshalb wurden die re-
gelmäßigen Informationen für Eltern in Sonder-
beilagen der Tages- bzw. Wochenpresse konti-
nuierlich gepflegt, so dass Mütter und Väter
besser über das Aufgabenspektrum des Amtes
für Kinder, Jugendliche und Familien informiert
sind.
Amtszielreport
13
Amtsziel 2 -
Vernetzung als Erfolgsfaktor
„Wir sichern den Erfolg unserer Arbeit durch
verstärkte Kooperation und verbindliche
Absprachen mit unseren Partnern. Dabei sind
die freien Träger und die Arbeitsgemeinschaf-
ten nach § 78 SGB VIII von besonderer
Bedeutung.“
Weil wir nicht für alle Fragen und Anliegen von El-
tern, Kindern und Jugendlichen Expertinnen und
Experten sein können, arbeiten wir auf der Suche
nach Lösungen eng mit Initiativen, Vereinen, Ein-
richtungen und Diensten der Jugend-, Sozial- und
Gesundheitshilfe zusammen. Mit dieser multipro-
fessionellen Zusammenarbeit verfolgen wir das
Ziel, gemeinsam mit anderen Fachkräften eine
ganzheitliche Betrachtung des „Problems“ vor-
zunehmen, um eine passgenaue Hilfe darauf ab-
zustimmen.
Folgende Schwerpunkte wurden im Jahr 2011 be-
arbeitet:
Die Einrichtung der Fachstelle „Schwanger-
schaftsberatung und Präventionshilfen – Fami-
lienbesuche“ erfolgte mit dem Ziel einer ver-
besserten Vernetzung der Professionen und
Hilfesysteme, um Frauen, Paare und Familien
mit Kindern zwischen 0 und 3 Jahren umfas-
sender und frühzeitiger zu unterstützen. Durch
Information, Beratung und ggf. Vermittlung wird
ein einfacher Zugang zu den unterschiedlichen
Hilfesystemen ermöglicht. Zentrales Anliegen
ist es, im Kontext der frühen Hilfen die Entwick-
lungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in
Familie und Gesellschaft nachhaltig zu verbes-
sern und die flächendeckende Versorgung mit
bedarfsgerechten Angeboten zu unterstützen.
Unter diesen Gesichtspunkten erfolgten in 2011
u. a. auch die Vorstellung der Aufgabenberei-
che Schwangerschaftsberatung und Präventi-
onshilfen im Rahmen des Hebammenforums,
wie auch eine von der Fachstelle „Frühe Hilfen“
des Gesundheitsamtes angebotene Fortbildung
für freiberuflich tätige Hebammen mit einer In-
formationsveranstaltung in einer Arztpraxis für
die Zielgruppe substituierter Frauen.
Konflikte konstruktiv zu lösen und gewaltfrei zu-
sammen zu leben, das ist das gemeinsame Ziel
der 18 Partnerinnen und Partner im „Netzwerk
Gewaltprävention und Konfliktregelung“ seit
1999 in Münster. Verschiedene Auszeichnun-
gen wie der Ehrenpreis des Bündnis für Demo-
kratie und Toleranz, Berlin in den Jahren 2006
und 2011, der Toleranzpreis der Drogerie-
marktkette dm wie auch verschiedene finanziel-
le Zuwendungen ermöglichen die vielfältige Ar-
beit des Netzwerkes.
Das Jugendinformations- und -bildungszentrum
(Jib) als Fachstelle des Amtes für Kinder, Ju-
gendliche und Familien ist Gründungsmitglied
und kontinuierliches aktives Mitglied. Im No-
vember 2011 fand die 12. Münsteraner Konflikt-
tagung zum Thema "Trotz Konflikten...in Kon-
takt bleiben! - Erfolgreiche Konzepte der Ge-
waltprävention an Schulen und in der Jugend-
hilfe" im Stadtweinhaus zu Münster unter der
Schirmherrschaft von Oberbürgermeister Mar-
kus Lewe statt.
Die Ergebnisse der 12. Tagung sind unter
http:// www.gewaltpraevention-muenster.de/ abrufbar
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien,
die drei Ausbildungsstätten für Erzieher/-innen
(Ev. sozialpädagogische Ausbildungsstätte
GmbH - ESPA, Hildegardisschule, Anne-Frank-
Berufskolleg) und die Fachberatungen der Trä-
ger münsteraner Tageseinrichtungen für Kinder
haben vereinbart, beim Ausbau der Kinderta-
gesbetreuungsangebote auch die Bildung, Er-
Amtszielreport
14
ziehung und Betreuung der Kinder qualitativ
weiter zu entwickeln. Hierzu fand eine die Bear-
beitung des Medienpakets „Wach, neugierig,
klug – Kinder unter 3“ mit Renate Niesel vom
Staatsinstitut für Frühpädagogik (IFP), München
im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung für
Lehrkräfte der Fachschulen und Praxisanleiter/-
innen aus den Tageseinrichtungen statt. Ebenso
wurde ein Praxisnachmittag für die Berufsprakti-
kanten/-innen aller drei Fachschulen in 15
münsteraner Tageseinrichtungen verschiedener
Träger durchgeführt. Hierbei stand die Entwick-
lung und Förderung unter drei jähriger Kinder im
Rahmen der gemeinsamen Ausbildungsverant-
wortung von „Theorie und Praxis“ im Fokus. Es
wurden insgesamt 13 verschiedene Themen,
die für die Betreuung, Förderung und Erziehung
unter drei jähriger Kinder von Bedeutung sind,
wie etwa die Haltung und Rolle von Erziehern/-
innen, die Eingewöhnung, Bildungsprozesse,
Regeln und Rituale, Gesundheit und Hygiene
oder auch spezielle Aspekte der Raumgestal-
tung praxisnah behandelt.
Gemeinsame Erarbeitung und Verbreitung von
Handlungsempfehlungen zum Schutz von
Kindern bei häuslicher Gewalt. Beginnend am
04.11.2010 traf sich ein Arbeitskreis zu insge-
samt vier Sitzungen. Mitglieder der Gruppe wa-
ren Fachkräfte der folgenden Institutionen und
Dienste: Amt für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien, Sozialdienst kath. Frauen (SKF), Frauen-
und Kinderschutzhäuser, Frauenhaus und Bera-
tung e. V. Münster, ambulante HzE-Träger, Ge-
sundheitsamt, Ärztekammer Westfalen-Lippe,
Polizei Münster, Sozialamt. Es wurden die An-
forderungen des Kinderschutzes im Kontext
häuslicher Gewalt beraten, der jeweilige Auftrag
und die Handlungsweisen der beteiligten Institu-
tionen beschrieben und ausgetauscht.
Die erarbeiteten Handlungsempfehlungen sind
die Basis für das Gelingen von Kooperation, bie-
ten allen beteiligten Fachkräften Einsichten in
die unterschiedlichen fachlichen Zuständigkeiten
und Arbeitsinhalte. Sie geben grundlegende
Hinweise auf wechselseitige Verknüpfungen in
der Kooperation bei Fällen des Kinderschutzes
im Kontext häuslicher Gewalt.
Auf dieser Basis ist ein weiterer regelmäßiger
Austausch abgesprochen, in dessen Verlauf
überprüft wird, ob die Handlungsempfehlungen
fachlich ausreichen bzw. an welchen Punkten
und zu welchen Themen Präzisierungen erfor-
derlich sind. Dies werden die Beteiligten weiter
im Auge behalten und insbesondere mit Blick
auf weiter anstehende gesetzliche Veränderun-
gen aktualisieren
Den Stadtteilzirkus „Coerdini“ gibt es bereits
seit 11 Jahren. Er ist damit ein Zeichen der er-
folgreichen Vernetzungsarbeit von insgesamt 13
Einrichtungen aus dem Stadtteil Coerde. An die-
sem Projekt beteiligen sich alle Kindertagesstät-
ten, die Grundschulen, die Heilpädagogische
Tagesgruppe und die Hauptschule Coerde. Zwi-
schen 130 und 180 Kinder sind jedes Jahr die
Hauptakteure in der Manege, die im Begeg-
nungszentrum Meerwiese aufgebaut wird. Sie
bereiten sich monatelang in ihren Einrichtungen
auf ihren großen Auftritt an einem Wochenende
im Oktober vor. Das Publikum weiß die An-
strengungen zu würdigen, die Vorstellungen
sind immer ausverkauft. Das Zirkusprojekt ver-
bindet nicht nur die Kinder im Stadtteil miteinan-
der, sondern auch die Pädagogen/-innen. Im
Arbeitskreis „Zirkus“ wird das neue Programm
entwickelt. Alle arbeiten auf das große gemein-
same Ziel hin, das dann lautet: „Manege frei für
den Zirkus Coerdini!“.
Weiterentwicklung der Kooperation Grund-
schule und Kommunaler Sozialdienst. Die
Grundschulen in Münster und der Kommunale
Sozialdienst (KSD) kooperieren selbstverständ-
lich seit jeher. Intensiviert wurde die Kooperation
in 2008 und 2009, um auf Kinderschutzbelange
abgestimmter und schneller eingehen zu kön-
nen. In 2011 hat der Kommunale Sozialdienst
den Grundschulen weitere Optionen eröffnet,
Amtszielreport
15
wie z.B. ein fortlaufender Informationsaus-
tausch, Fach- und Fallkonferenzen (gegenseiti-
ge Teilnahme an der Lehrerinnenkonferenz so-
wie des KSD-Fachteams). Alle Angebote bein-
halten sichere und verbindliche Rahmenbedin-
gungen sowohl für den Kommunalen Sozial-
dienst als auch für die Grundschulen. Die Schul-
leitungen wurden auf ihrer Konferenz informiert,
und erste erweiterte Kooperationen sind bereits
entstanden. Teilnahme und Mitwirkung von
KSD-Mitarbeitern/-innen auf Lehrerkonferenzen
erfolgen und exemplarische Fallkonferenzen
sind geplant. Viele Grundschulleitungen begrüß-
ten die Angebote.
Amtsziel 3 - Prävention
„Wir gehen frühzeitig auf Kinder, Jugendliche
und Familien zu, um ihnen unsere Unterstüt-
zung anzubieten. Wir wollen Prävention statt
Reaktion.“
Präventive Arbeit bildet in der Kinder- und Jugend-
hilfe den umfassendsten Angebotsrahmen mit der
am weitesten reichenden Wirkung für junge Men-
schen und ihre Familien.
Im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ver-
binden wir Präventionsarbeit in enger Verknüpfung
mit den Leitsätzen des SGB VIII mit folgenden
Ideen:
Prävention zielt auf die Verbesserung der Le-
bensbedingungen von Kindern, Jugendlichen
und Familien.
Prävention hat einen offenen Blick für vorhan-
dene aber auch für verborgene und entwick-
lungsfähige Ressourcen, wie z.B. vorhandene
Netzwerke und Eigeninitiative.
Prävention darf und kann sich nicht nur auf er-
kennbare Einzelfälle konzentrieren, sondern
muss gemeinsam mit den Adressatinnen und
Adressaten in deren Lebenswelten entwickelt
werden.
Prävention bedarf der Kooperation und Ver-
netzung und ist auf die Initiative und das Enga-
gement aller im Themenfeld und Arbeitsbereich
tätigen Institutionen und Träger angewiesen.
Die Bandbreite der Präventionsangebote wird an
Hand der exemplarisch dargestellten Angebote
deutlich.
Die Sprachförder- und Integrationsmaßnahmen
für Eltern von Kindern in Kindertageseinrichtun-
gen sind stetig - für das Kindergartenjahr
2011/2012 mit insgesamt 22 Maßnahmen - aus-
gebaut worden. Die Maßnahmen werden in ver-
schiedenen Tageseinrichtungen überwiegend in
Kooperation mit Familienbildungsstätten durch-
geführt und vom Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien bezuschusst. So bietet z. B. das
Haus der Familie - Kath. Bildungsforum im
Stadtdekanat Münster e. V. seine Angebote un-
ter der Bezeichnung „Mütter lernen – Kinder pro-
fitieren“ an, das Anna-Krückmann-Haus nennt
seine Maßnahmen „Lernen mit allen Sinnen“.
Diese Maßnahmen wirken sich nicht nur auf die
Teilnehmenden (meist Mütter) positiv aus, son-
dern vor allem auch auf die Sprachentwicklung
ihrer Kinder. Die über den reinen Spracherwerb
hinausgehenden Inhalte tragen insgesamt zur
Förderung und Integration der Kinder und deren
Familien bei. Viele Eltern beherrschen inzwi-
schen weder ihre ursprüngliche nicht deutsche
Muttersprache noch die deutsche Sprache. Hier
soll doppelter Halbsprachigkeit künftig durch
Maßnahmen entgegengewirkt werden, bei de-
nen die nicht deutschen Muttersprachen im Fo-
kus stehen. Modellhaft wurde im Kindergarten-
jahr 2011/2012 mit der Erprobung von drei
Maßnahmen begonnen. Das Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien sorgt durch einen re-
gelmäßigen Erfahrungsaustausch mit den betei-
ligten Tageseinrichtungen und Familienbil-
dungsstätten für eine ständige Weiterentwick-
lung der Maßnahmen.
Gemeinsam mit freien Trägern der Jugendhilfe
wurden in einem Modellprojekt vier verschiede-
ne Konzeptansätze für unterschiedliche Ziel-
gruppen im präventiven Bereich initiiert. Diese
haben zum Ziel, die Erziehungs- und Bindungs-
fähigkeit der Eltern zu stärken. Sie richten sich
schwerpunktmäßig an sozial und wirtschaftlich
benachteiligte Familien, jedoch auch an alle El-
tern mit allgemeinen Erziehungsunsicherheiten.
Sie wurden in Form folgender Präventionspro-
jekte entwick
elt:
Amtszielreport
16
o Alltagspräsente Erziehungsberatung
(Caritasverband)
o Elternkurse „Starke Eltern – starke Kinder“
(Kinderschutzbund)
o SURE START Die Babyspielstunde
(Anna-Krückmann-Haus)
o SURE START Die Babyspielstunde
(Haus der Familie)
o Präventionsgruppe für minderjährige
Schwangere, junge Mütter und deren Kin-
der (Beratungsstelle Südviertel) realisiert.
Die Weiterentwicklung der Angebote über den
Modellzeitraum hinaus führte zur Verstetigung
dieser modellhaft begonnenen Angebote zu
Regelangeboten und unterstützt nachhaltig den
Ansatz „Familien stärken – Eltern im Fokus
präventiver Angebote“.
Ein besonderer Schutz der Kinder und Jugendli-
chen liegt in unser aller Interesse. "Kinder stark
machen" bedeutet auch und vor allem, sie vor
Gewalt und Missbrauch zu schützen: vor Gewalt
in den Medien, vor Alkohol und Drogen, sexuel-
ler Gewalt und Ausbeutung sowie vor weiteren
Gefährdungen. Das Jugendinformations- und -
bildungszentrum (Jib) hält Broschüren zu ver-
schiedenen relevanten Jugendschutzthemen
vor. Beispiele sind: Elterninfo Jugendschutz -
Oft gestellte Fragen zum Jugendschutzgesetz,
Informationen für Eltern und Informationen für
Jugendliche, Klick-Safe-Datenschutz-Tipps für
Jugendliche, Mobbing und Cybermobbing, Hap-
py Slapping (Handy), Kinder- und Jugendschutz
im Karneval, Erziehungsbeauftragung, Umgang
mit Computerspielen. Die Broschüre „Kinder und
Karneval“ wurde saisonal von entsprechenden
Vereinen angefordert.
Weitere Broschüren unter
http://www.muenster.de /stadt/jib jugenschutz_
infomaterial. html
Die frühkindlichen Entwicklungsbedingungen
der Kinder zu stärken und zu verbessern sowie
Gefährdungen für die Entwicklung der Kinder
rechtzeitig zu erkennen und abzuwenden, ist
Zielsetzung der frühen Hilfen. Durch Unterstüt-
zung, Beratung und frühzeitige Vermittlung von
Kenntnissen in Erziehungsfragen soll die Erzie-
hungs- und Beziehungskompetenz junger Eltern
gestärkt werden. Die „Stadtteilkoordination Frü-
he Hilfen“ verbessert den Zugang zu den Hilfen
in den Stadtteilen Berg Fidel, Gievenbeck und
Gremmendorf / Angelmodde insbesondere für
Familien, die bisher diese Hilfen aus unter-
schiedlichen Gründen nur unzureichend oder
gar nicht genutzt haben. Durch die niedrig-
schwellige und stadtteilorientierte Ausrichtung
der Angebote der im Stadtteil aktiven Personen
und Institutionen können viele Familien mit ge-
zielten Informationen, frühzeitiger Beratung und
Unterstützung in den Bereichen Erziehung, Ge-
sundheit und Vorsorge erreicht werden. Ge-
meinsam mit den freien Trägern „Beratungsstel-
le Südviertel“, „Caritasverband für die Stadt
Münster“ und „Diakonie Münster - Beratungs-
und BildungsCentrum“ hat das Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien eine auf den jeweili-
gen Stadtteil ausgerichtete Konzeption entwi-
ckelt.
Amtszielreport
17
Elternarbeit im Sinne von Erziehungshilfen be-
deutet an der Richard-von-Weizsäcker-Schule
u.a. die Elternberatung im Hinblick auf erzieheri-
sche Kompetenzen, Grenzsetzungen und positi-
ve Verstärkung der Kinder und Jugendlichen im
Kontext der Beschulung an der Förderschule zu
fokussieren. Damit soll eine stärkere Wahrneh-
mung und Gestaltung der Elternverantwortung
durch die Eltern erreicht werden. Die Fachstelle
„Jugendhilfe in der Richard-von-Weizsäcker-
Schule“ unterstützt damit die Stabilisierung und
positive Entwicklung von Schülerinnen und
Schülern mit dem Ziel der Reintegration ins Re-
gelschulsystem.
Seit November 2011 treffen sich wöchentlich El-
tern aus dem Stadtbezirk Hiltrup im Multi-Kulti-
Raum des KSD Hiltrup an der Patronatsstraße
22. Sie folgen einer Einladung, die die Mitarbei-
ter/-innen des VSE und des KSD gemeinsam
ausgesprochen haben und nehmen am Rends-
burger Elterntraining teil. Finanziert wird das
Programm durch das Amt für Kinder, Jugendli-
che und Familien sowie durch Spenden. Die El-
tern sind – so berichten die Trainer – mit Be-
geisterung und großer Zuverlässigkeit dabei.
Neben der Teilnahme an insgesamt 22 Grup-
penabenden mit jeweils eigener Themenstellung
– eine Kinderbetreuung wird angeboten – wer-
den die Eltern mit ihren Kindern ein pädagogi-
sches Wochenende verbringen.
Amtsziel 4 -
Schutz von Kindern und Jugendlichen
„Wir wollen den Schutz von Kindern und
Jugendlichen gewährleisten und sie künftig
noch stärker vor schädlichen Einwirkungen
bewahren.“
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ist
als Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen
seiner Gesamt- und Planungsverantwortung zur
Schaffung und Bereitstellung der für den Kinder-
und Jugendschutz notwendigen Infrastruktur ver-
pflichtet. Darüber hinaus ist es selbst Leistungsan-
bieter.
Kinder- und Jugendschutz ist Bestandteil aller An-
gebote der Kinder- und Jugendhilfe und damit
Querschnittsaufgabe im Amt für Kinder, Jugendli-
che und Familien.
Kinder- und Jugendschutz umfasst dabei sowohl
die konkrete - auch rechtliche - Jugendschutzbera-
tung, indem Hinweisen aus der Bevölkerung nach-
gegangen wird und Stellungnahmen zu Jugend-
schutzanfragen erfolgen, als auch Projekte in Form
von Gruppenangeboten, Veranstaltungen, Fortbil-
dungen usw.
Grundsätzliche Implementierung des Schutz-
auftrags bei Kindeswohlgefährdung im Feld
Kindertagespflege in Zusammenarbeit mit dem
Deutschen Kinderschutzbund. In § 10 des Kin-
derbildungsgesetzes heißt es: „In den Kinderta-
geseinrichtungen und in der Kindertagespflege
ist die gesundheitliche Entwicklung der Kinder
zu fördern. Bei Vorliegen gewichtiger Anhalts-
punkte für eine Beeinträchtigung sind die Eltern
frühzeitig zu informieren und geeignete Hilfen zu
vermitteln; bei fortbestehender Gefährdung ist
das Jugendamt entsprechend dem § 8a Kinder-
und Jugendhilfegesetz zu informieren.“ Damit
verpflichtet der Gesetzgeber Tagespflegeperso-
nen, in Fällen, bei denen ein Verdacht auf eine
Gefährdung des Kindeswohls besteht, ange-
messen tätig zu werden. In Zusammenarbeit mit
dem Deutschen Kinderschutzbund hat das Amt
für Kinder, Jugendliche und Familien ein Fortbil-
dungsmodul mit drei Unterrichtseinheiten entwi-
ckelt, in dem das Thema aufgegriffen wird. Ziel
ist es, den Tagespflegepersonen einen Hand-
lungsleitfaden an die Hand zu geben. Die Fort-
bildung wird vom Kinderschutzbund durchge-
führt und ist seit 2011 für alle neuen und im Feld
befindlichen Tagespflegepersonen verpflichtend.
Kinder- und Jugendschutz ganz praktisch – ein
Beispiel aus den Kinder- und Jugendeinrichtungen
in Münster.
"Heller Herbst - Sicher durch Münster". Das
Jugendinformations- und -bildungszentrum (Jib)
bot im Rahmen der Aktion einen kostenlosen
Sicherheits-Check in seiner Fahrradwerkstatt
an. In der direkt unter dem Cafe "Gleis 22" gele-
genen Werkstatt wurden 12 Wochen lang bis
zum 30. November defekte Fahrradlämpchen
preiswert ersetzt. Das Angebot wurde sehr gut
genutzt, man konnte ca. 25% mehr Kundenbe-
suche verzeichnen als im regulären Betrieb. Der
Amtszielreport
18
Allgemeine Studierendenausschusses (AStA)
Münster als langjähriger Kooperationspartner
der Fahrradwerkstatt wie auch die Polizei Müns-
ter sind an dieser Herbst-Aktion beteiligt gewe-
sen. Denn der AStA, die Polizei und das Jib
möchten gemeinsam dafür sorgen, dass weni-
ger Unfälle auf Münsters Straßen passieren, an
denen Radfahrer beteiligt sind und werden den
„Hellen Herbst“ als festen Bestandteil in das
Jahresprogramm aufnehmen.
Amtsziel 5 - Partizipation
„Wir möchten mit Familien gemeinsame Wege
beschreiten, um sie stärker mit ihren Wün-
schen und Interessen in die Ausgestaltung von
Hilfeprogrammen oder Projekten einzubinden.“
Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist ei-
ne zentrale Handlungsorientierung in der Kinder-
und Jugendarbeit. Sie bedarf keines spezifischen
konzeptionellen Ansatzes. Vielmehr findet die Par-
tizipation als verpflichtende Querschnittsauf-
gabe und durchgängiges Handlungsprinzip u.
a. in den §§ 8 und 11 SGB VIII und im Kinder-
rechtsabkommen der UN ihre rechtliche und politi-
sche Begründung.
Wir gehen davon aus, dass junge Menschen selbst
über Lösungsmöglichkeiten verfügen, um sich
an Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Daher
möchten wir Mädchen und Jungen Lernorte bieten,
an denen sie Verantwortungsübernahme ein-
üben, Lösungskompetenzen erwerben und
selbstbestimmtes Handeln entwickeln können.
Die Gründung eines Jugendamtselternbei-
rats. Gem. § 9 KiBiz hat das Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien die Elternbeiräte - die
dem fachlichen Regelungsgegenstand des KiBiz
(§§ 1 bis 16) unterliegen - der 168 Kinderta-
geseinrichtungen in Münster eingeladen. Zu
dieser Versammlung erschienen Vertreter/-
innen der Elternbeiräte von 74 Kindertagesein-
richtungen (44%), die geforderte Beteiligung von
15% wurde damit deutlich übertroffen. Die Ver-
treter/-innen der Eltern wählten einstimmig 17
Vertreter/-innen der Elternbeiräte als Mitglieder
des Jugendamtselternbeirats. Der Jugendamts-
elternbeirat befasste sich bei seiner zweiten und
dritten Sitzung im November / Dezember 2011
mit der Ausgestaltung seiner noch zu beschlie-
ßenden Geschäftsordnung, mit der Form der
ihm vom „Stadtelternbeirat Münster e. V.“ ange-
botenen Kooperation und ersten Überlegungen
für sein Arbeitsprogramm im weiteren Verlauf
des Kindergartenjahres 2011/12. Das Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien unterstützt
und begleitet den Jugendamtselternbeirat auf
seinen Wunsch hin bei seinen ersten Sitzungen.
Mit dem neuen Jugendamtselternbeirat Münster
ist Eltern von Kindergartenkindern hinsichtlich
ihrer übergeordneten Interessen für ihre Kinder
auf Stadtebene eine bessere Mitwirkungsmög-
lichkeit gegeben. Damit bieten sich gute Chan-
cen, die Kindertagesbetreuung Münsteraner Ta-
geseinrichtungen für Kinder gemeinsam mit den
verschiedenen Beteiligten noch besser weiter zu
entwickeln. Durch eine Entsendung in den Lan-
deselternbeirat NRW gilt gleiches für Nordrhein-
Westfalen.
Mitmachen – Mitbestimmen – Mitgestalten
Der Jugendrat vertritt die Interessen der Kinder
und Jugendlichen in Münster. Er besteht aus
maximal 30 Mitgliedern die stadtweit gewählt
werden. Aus jedem der sechs Stadtbezirke
Münsters kommen bis zu fünf Mitglieder. Wahl-
berechtigt sind alle Mädchen und Jungen, die in
Münster wohnen und am Wahltag mindestens
12 und noch keine 18 Jahre alt sind. 2011 stell-
ten sich insgesamt 72 Kandidaten/Innen zur
Wahl des Jugendrates der Stadt Münster zur
Verfügung. Zusätzlich zu der Möglichkeit der
schriftlichen Bewerbung über einen Kandidaten-
brief wurde erstmalig die Möglichkeit der Online-
Bewerbung für die Wahl des Jugendrates 2011
angeboten. Die Wahlbeteiligung bei der dritten
Jugendratswahl der Stadt Münster lag insge-
samt bei 61,51 % (siehe auch S. 149).
Amtszielreport
19
Amtsziel 6 - Chancengleichheit
„Wir setzen uns dafür ein, dass alle Familien
gleiche Chancen haben. Wir wollen die
Integration von benachteiligten Kindern
und Jugendlichen fördern.“
Damit verfolgt die Kinder- und Jugendhilfe das Ziel
und den Auftrag, sich besonders um die jungen
Menschen und Familien zu kümmern, die sich in
problembezogenen persönlichen oder gesell-
schaftlichen Lebenssituationen befinden.
In den Abteilungen und Fachstellen des Amtes für
Kinder, Jugendliche und Familien gibt es durchge-
hend Angebote und Förderstrukturen, die ihr be-
sonderes Augenmerk auf diese Gruppen richten.
Beispielhaft hierfür stehen folgende Angebote:
Kinderarmut in Münster
Ein Arbeitsschwerpunkt im vergangenen Jahr
war die Entwicklung eines ämterübergreifenden
Handlungskonzeptes zur Kinderarmutspräventi-
on in Münster. Die Ausführungen hierzu sind
gesondert als Jahresthema dargestellt (siehe
auch S. 7).
Im Mai 2011 wurde das Maßnahmenprogramm
einer kindbezogenen Armutsprävention vom Rat
der Stadt Münster beschlossen. Die zur Umset-
zung beschlossenen Maßnahmen wurden zu-
nächst für zwei Jahre beschlossen und mit ei-
nem finanziellen Gesamtvolumen von jährlich
152.000 Euro ausgestattet. Ziel aller Bemühun-
gen ist ein positives Aufwachsen von Kindern in
dieser Stadt.
Integrative Betreuungs-, Bildungs- und Er-
ziehungsarbeit in den Kindertageseinrichtun-
gen – Integration. Die bereits in den vergange-
nen Jahren mehr und mehr erfolgte Öffnung der
Kindertageseinrichtungen zur wohnortnahen In-
tegration aller Kinder hat sich auch 2011 weiter
fortgesetzt. Eine gemeinsame Förderung von
Kindern mit und ohne Behinderung ist bei der
pädagogischen Arbeit in den Kindertagesein-
richtungen zu berücksichtigen und eine an-
spruchsvolle Herausforderung. Gab es im Kin-
dergartenjahr 2005/2006 insgesamt erst 218 in-
tegrative Plätze in 77 Einrichtungen, so ist die
Zahl im Kindergartenjahr 2010/2011 auf insge-
samt 301 in 109 Einrichtungen angestiegen, da-
von 282 Plätze für über dreijährige und 19 Plät-
ze für unter dreijährige Kinder. Hinzu kamen
insgesamt 68 heilpädagogische Plätze für über
dreijährige Kinder. Somit wurden insgesamt 369
Plätze für behinderte bzw. von einer Behinde-
rung bedrohte Kinder angeboten.
Im Zuge des NRW-weiten Ausbaus offener
Ganztagsschulen fand eine Neukonzeptionie-
rung der bisherigen Hortangebote in Münster
statt. Förderbedarfe von Kindern sollen so zu-
nehmend im Rahmen von Regelangeboten ab-
gedeckt werden. Die Einrichtung von „Förderin-
seln“ in den Offenen Ganztagsschulen hat das
Ziel, Ausgrenzung von Schulkindern mit Förder-
bedarfen zu vermeiden und ihnen den weiteren
Besuch des Offenen Ganztags und von
Regelangeboten der Schule zu ermöglichen.
Bedarfsorientiert wurden die Angebote an sie-
ben Offenen Ganztagsschulen eingerichtet und
von heilpädagogischem Fachpersonal durchge-
führt. Die Förderinhalte und Leistungen hierbei
sind:
– heil-/sozialpädagogische Förderung,
– soziale und emotionale Förderung,
– flankierende Elternunterstützung sowie
– Sprachförderung Lernhilfe e.V.
Ziel der Förderinseln ist es, Schulkinder mit För-
derbedarf in der Schule zu integrieren und ihnen
dauerhaft eine Teilnahme an den Regelangebo-
ten der OGS ohne Unterstützung durch das
Förderinselangebot zu ermöglichen.
Im Rahmen des Bund/Länder-Programms „So-
ziale Stadt“ wurde im Stadtteil Kinderhaus von
der Jugendförderung und der Stadtteileinrich-
tung Wuddi ein Projekt zur „Sozialen Integra-
tion von jungen Menschen“ ins Leben geru-
fen. Bereits über 4 Jahre wurde dieses Projekt
begleitet und umgesetzt. Gerade Kinder und Ju-
gendliche aus einkommensschwachen und häu-
Amtszielreport
20
fig auch sozial benachteiligten Familien wurden
bei der Übernahme von Beiträgen für den
Sportverein, den Musikunterricht, den Instru-
mentalunterricht, den Schwimmunterricht und
den Besuch von Veranstaltungen und Sporter-
eignissen unterstützt. Die Anträge auf eine
Übernahme von Kosten müssen von den Fach-
kräften der Jugendhilfe oder Schule für die Kin-
der und Jugendlichen gestellt werden. Eine be-
gleitende Evaluation muss sicher gestellt sein.
Hiermit wurde eine ganzheitliche Sicht der För-
derung und nachhaltige Einbindung in andere
Maßnahmen erreicht; dieses wird über die zu-
sätzlich eingestellten Schulsozialarbeiter abge-
sichert.
Schulsozialarbeit im Bildungs- und Teilha-
bepaket. In Münster erhalten derzeit ca. 55 %
der anspruchsberechtigten Kinder Leistungen
aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Durch
den Ausbau von Schulsozialarbeit aus Mitteln
des Bildungs- und Teilhabepaketes sollen mög-
lichst viele anspruchsberechtigte Kinder die in-
dividuell erforderlichen Leistungen erhalten, um
Chancenungleichheiten aufgrund ungleicher
ökonomischer Möglichkeiten der Eltern abzufe-
dern. Der Einsatz von 40 zusätzlichen Schulso-
zialarbeitern/-innen (auf 20 Vollzeitstellen) in
Grund- und Förderschulen, in Haupt- und Real-
schulen sowie in Berufskollegs ab 2012 wurde
gemeinsam mit dem Amt für Schule und Weiter-
bildung konzeptionell vorbereitet und organisa-
torisch geplant.
Amtsziel 7 -
Geschlechterdifferenzierung / Gender
„Wir stärken Mädchen und Jungen in ihren
unterschiedlichen Interessen und gehen durch
differenzierte Angebote in unserer Arbeit
darauf ein.“
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien en-
gagiert sich in allen Aufgabenfeldern für die Um-
setzung dieser Querschnittsaufgabe. Besonderes
Anliegen ist, die Geschlechtsdifferenzierung
gleichgewichtig für Jungen und Mädchen bzw. jun-
ge Männer und junge Frauen wirksam zu gestalten
und mit entsprechenden Konzepten und Angebo-
ten stetig weiter zu entwickeln.
Die drei folgenden Beispiele verdeutlichen, wie
dieses Amtsziel 2011 realisiert wurde:
In Kooperation mit der Richard-von-Weizsäcker-
Schule wurde der ABI Südpark als außerschu-
lischer Lernort für Jungen organisiert. Die
5./6. Klasse der Richard-von-Weizsäcker-Schule
setzte sich ausschließlich aus Jungen zusam-
men. Die Lehrerinnen und Sozialpädagoginnen,
die für diese Klasse verantwortlich waren, nah-
men das Angebot wahr, den ABI Südpark jeden
Freitag als außerschulischen Lernort mit ihren
Schülern zu nutzen. Neben der Vermittlung von
allgemeinen Unterrichtsinhalten spielten The-
men wie z.B. die Stärkung der Selbst- und
Fremdwahrnehmung, die Entdeckung eigener
Ressourcen, die Thematisierung emotionaler
Bedürfnisse und die Stärkung der sozialen
Kompetenz im Allgemeinen eine wichtige Rolle.
Der ABI Südpark als außerschulischer Lernort
löste in diesem Zusammenhang feste „Lehrer –
Schüler Muster“ auf und machte ein gemein-
schaftliches Miteinander ebenso möglich wie ei-
ne konstruktive Auseinandersetzung mit der ei-
genen Rolle.
"Gefühle erkennen - Interkulturelles Mäd-
chenprojekt". In einem Kooperationsprojekt der
Augustin-Wibbelt-Schule und der Droste-
Hauptschule in Roxel entstand die Idee, präven-
tiv einen Runden Tisch zu initiieren. Der Anlass
hierzu war eine auffällige Mädchenclique im So-
zial-Raum in Roxel. Mit dem akkku Münster e.V.
wurde ein Kooperationspartner gewonnen, der
gemeinschaftlich mit Schulsozialarbeit und Leh-
rern eine Strategie entwickelte, wie präventiv
und strukturell gehandelt werden kann, damit im
Schulalltag die erlernten Fähigkeiten umgesetzt
werden können, die die Mädchen in einem 10-
wöchigen Kurs erlernt und ausprobiert haben.
Im Besonderen spielte der Austausch über ei-
gene Gefühle eine tragende Rolle, da es durch
manifestierte Rollenbilder und den interkulturel-
len Hintergrund der Mädchen große Berüh-
rungsängste gab. Nach Beendigung des Projek-
tes hatten sich diese mehrheitlich verändert.
Amtszielreport
21
Tanzprojekt für Mädchen an der Johannes-
schule Hiltrup. Neun Mädchen der Klassen 5a
und 5b der Johannesschule Hiltrup haben in der
Zeit von Ende September bis Anfang Dezember
an einem Tanzprojekt teilgenommen. Ziel des
Angebots war, den Umgang der Mädchen mit-
einander zu verbessern. Beleidigungen, Aus-
grenzungen und Übergriffe gehörten zum übli-
chen Umgangsstil, die Besetzung der Täter- und
Opferrolle wechselt beliebig. Beim Tanzprojekt,
das von einer erfahrenen Tanzpädagogin ange-
leitet wurde, stand die gemeinsame Aufgabe,
Entwicklung einer Choreografie und Einüben
des Tanzes, im Vordergrund. Die Mädchen re-
flektierten im Projektverlauf ihr Verhalten, so
dass Gefühle wie Frust, fehlende Motivation,
Unsicherheit etc. direkt aufgearbeitet wurden.
Am Ende des Projektes stand die Aufführung
des Tanzes bei der Teeniedisco in der Hiltruper
Stadthalle. In der abschließenden Auswertung
vergaben die Mädchen für den „Tanz“ die volle
Punktzahl (sind mit dem Ergebnis sehr zufrie-
den), beim Thema „Umgang miteinander“ kam
nur die halbe Punktzahl zusammen (kann noch
verbessert werden).
Amtsziel 8 - Individuelle Hilfen
„Wir bieten qualifizierte Beratung, Information
und Hilfe an und schaffen individuelle und
passgenaue Angebote. Dabei greifen wir ge-
sellschaftliche Trends und Herausforderungen
frühzeitig auf.“
Der oft berechtigte Trend zur Individualisierung von
Hilfen und Ansprüchen gewinnt auch für die Kin-
der- und Jugendhilfe immer mehr an Bedeutung.
Neben den einzelfallorientierten Hilfen zur Erzie-
hung und den anderen individuellen Leistungsbe-
reichen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und
der Beratungsangebote wirkt sich dieser Trend auf
traditionell eher gruppenspezifische Bereiche wie
die Kinder- und Jugendarbeit und die Betreuung in
Kindertageseinrichtungen aus.
Nachfolgende Beispiele zeigen, mit welchen Maß-
nahmen im Jahr 2011 an der Verwirklichung die-
ses Amtsziels gearbeitet wurde:
Beratung von jungen Erwachsenen und/oder
Eltern in Krisensituationen, Konfliktbera-
tung, Rechtshilfe und Schuldnerhilfe:
Die Beratung im Jugendinformations- und -
bildungszentrum (Jib) ist dreigefächert und bie-
tet Auskunft und Hilfe bei Fragen von Jugendli-
chen, jungen Erwachsenen und Eltern. Wie soll
es weitergehen? Zu Hause gibt es nur noch
Zoff! Auszugs- und „Rauswurf-Wünsche“, Streit
mit Freunden, Mobbingerfahrungen, Schul-
schwierigkeiten oder Sorgen um die eigene Zu-
kunft oder die Perspektive der Kinder sind The-
men in der Konfliktberatung, ebenso wie Fragen
nach Unterhaltsansprüchen, Berufsausbil-
dungsbeihilfe, überzogene Konten, „falsch“ ab-
geschlossene Handyverträge etc. in der
Rechtshilfe und Schuldenhilfe des Jib. Die Bera-
tungen finden als offene Sprechstunden statt.
Zusätzlich ist es möglich, telefonisch einen Ter-
min zu vereinbaren. Manchmal geht es um kon-
krete Fragen, manchmal ist die Lage so verwor-
ren, dass mit Hilfe der Fachleute sortiert wird
und dann erste Schritte in eine neue Richtung
sichtbar werden. Die Gespräche sind selbstver-
ständlich vertraulich, kostenlos und anonym.
„Hilfe holen ist stark!“ ist ein Motto, dass der
Beratungsweise im Jib zugrunde liegt. Wer den
ersten Schritt wagt, ist einer möglichen Lösung
schon ein Stück näher. Wohl wissend, dass
Veränderungen Zeit brauchen und es oft mehr
als eine Lösung gibt, können aus Niederge-
schlagenen „Wiederkuhlwerder“ werden!
Die „Villa Interim“ (Inklusion und Therapie in
Münster) ist ein Förderlernort für Schülerin-
nen und Schüler von Gymnasien und Real-
schulen aus Münster, die aufgrund von indivi-
duellen Problematiken im sozial-emotionalen
Bereich von einem Schulausschluss nach § 54
Amtszielreport
22
(4) SchulG bedroht sind und noch nicht wieder
am Gemeinsamen Unterricht (GU) der Schulen
teilnehmen können. Das Ziel der konzeptionel-
len Gestaltung der Sozialpädagogik in der „Villa
Interim“ richtet sich insbesondere nach dem
zentralen Ziel der (Re)Integration in das Regel-
schulsystem innerhalb eines Jahres aus, um
den angestrebten Bildungsabschluss zu ermög-
lichen (UN-Konvention). Dem individuellen sozi-
al-emotionalen Förderbedarf der Schülerinnen
und Schüler entsprechend werden sozialpäda-
gogische Angebote in Einzel- und Gruppenför-
derung durchgeführt. Darüber hinaus fungiert
die Jugendhilfe als „Fallscout“. Zusammen mit
den Eltern und der Schule plant sie die notwen-
digen Hilfemaßnahmen zur (Re-)Integration in
die Stammschule. Als Mitglied der Fallclearing-
stelle Schule – Jugendhilfe entscheidet die sozi-
alpädagogische Fachkraft mit über Beginn,
Ausgestaltung und Abschluss der Maßnahme.
Im Rahmen der offenen Jugendarbeit arbeitet
das pädagogische Team des Stadtteilhauses
Lorenz-Süd mit Jugendlichen und jungen Er-
wachsenen aus dem Stadtteil Berg Fidel. Hier-
bei werden die Besucherinnen und Besucher in
ihren Lebensphasen begleitet und unter-
stützt. Viele Jugendliche und junge Erwachsene
in Berg Fidel stehen an der Schwelle von der
Schule in das Berufsleben und suchen nach ei-
ner Ausbildungsstelle, einer neuen Anstellung
oder nach einer Praktikumsstelle. In dieser Pha-
se suchen die jungen Menschen im Lorenz-Süd
vor allem Unterstützung im Rahmen dieses
Themenfeldes. Institutionelle Ängste o.ä. beste-
hen hier nicht, da die Hilfesuchenden die Mitar-
beiterinnen und Mitarbeiter des Lorenz-Süds
aus der alltäglichen Arbeit in den anderen An-
gebotsfeldern des Hauses kennen. Hier finden
sie Hilfe auf einer unmittelbaren und vertrauten
Ebene. Um den persönlichen und differenzierten
Ansprüchen der unterschiedlichen Besucherin-
nen und Besuchern gerecht zu werden, bietet
das Lorenz-Süd individuelle Unterstützung im
Kontext von Jobsuche und Bewerbungen an.
Nach Vereinbarung wird den Jugendlichen und
jungen Erwachsenen in Einzelterminen Unter-
stützung beim Anfertigen der Bewerbungsunter-
lagen, die Kontrolle der eigenen Unterlagen
oder auch Hilfe bei Findung des eigenen Profils
geboten. Weiterer Inhalt dieser Termine kann
beispielsweise auch die Simulation eines Vor-
stellungsgespräches sein, um Ängste oder Un-
sicherheit abzubauen. Im Rahmen dieser indi-
viduellen Hilfe erhalten die Ratsuchenden Un-
terstützung bei der
– Beratung bei allen Fragen und Problemen
rund um die Bewerbung,
– Überprüfung der Bewerbungsunterlagen,
– Hilfe bei der Erstellung von Bewerbungsun-
terlagen,
– Unterstützung bei der Formulierung von
Bewerbungsanschreiben,
– Unterstützung beim Verfassen von Initiativ-
bewerbungen,
– Analyse und Fehlersuche beim Scheitern
einer Bewerbung,
– Vorbereitung auf ein Bewerbungsgespräch.
Weiterhin können die Jugendlichen und jungen
Erwachsenen auf die technischen Ressourcen
des Lorenz-Süd zurückgreifen (PC Arbeitsplät-
ze, Druckmöglichkeiten, Fotoservice). Im Jahr
2011 wurde diese individuelle Hilfe insgesamt
125 Mal in einem oder mehreren konkreten
Terminen in Anspruch genommen.
Sozialpädagogische Einz
elförderung zur In-
tegration ins Wohnumfeld durch das Jugend-
hilfeteam der Richard-von-Weizsäcker-Schule.
Die Unterstützung zur Integration von Schüle-
rinnen und Schülern in ihren Stadtteil und die
Teilnahme an Angeboten der offenen Kinder-
und Jugendeinrichtungen, die Integration in
Sportvereine, richtet sich an Kinder, die vor der
Reintegration ins Regelschulsystem stehen und
keine intensive Jugendhilfemaßnahme am
Nachmittag besuchen. Durch dieses Angebot
wird über den Schulalltag hinaus den zumeist
sozial benachteiligten Kindern eine Teilhabe am
sozialen Leben des Stadtteils ermöglicht.
Amtszielreport
23
Amtsziel 9 -
Bildung ermöglichen - Leben lernen
„Durch Erziehung, Bildung und Betreuung för-
dern wir Kinder, Jugendliche und Familien. Wir
begleiten sie frühzeitig und kontinuierlich in ih-
ren Bildungsbiografien - in der Familie, in der
Kindertagesbetreuung, in der Schule sowie in
Ausbildung und Beruf. Durch vielfältige Ange-
bote wie Eltern-, Familien- und Jugendbildung
sichern wir gleiche Bildungschancen von Ge-
burt an.“
Folgende Beispiele geben einen Einblick in die
Umsetzung dieses Amtsziels:
Fachtagung „Mit Freude und Kompetenz in
der Kindertagespflege“
Über 200 Tageseltern folgten einer Einladung
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
in die Räume des Annette-von-Droste-Hülshoff-
Gymnasiums in Münster. Die jährlich stattfin-
dende Fachtagung der Beratungsstelle für Kin-
dertagespflege stand unter dem Motto: „Mit
Freude und Kompetenz in der Kindertagespfle-
ge“. Als Gastredner zum Thema „Gute Qualität
in der Kindertagespflege“ referierte Herr Prof.
Dr. Jörg Maywald, Geschäftsführer der Deut-
schen Liga für das Kind. Vor allem mit der Fra-
ge, ob frühe Tagesbetreuung Chance oder Risi-
ko birgt, beschäftigte sich Maywald in seinem
Vortrag. Voraussetzung für eine stabile Bindung
zur Tagespflegeperson sei eine sanfte Einge-
wöhnung. Dass das Kind sich wohlfühle, erken-
ne man daran, ob es „Humor zeige und sich von
der Tagespflegeperson trösten lasse“. Ob die
Eltern-Kind-Bindung irritiert würde, beantwortete
Maywald damit, dass die Bindung zur Tages-
pflegeperson eine zusätzliche sei und einen an-
deren Schwerpunkt habe. Nach neuesten For-
schungsergebnissen einer amerikanischen Stu-
die des National Institute of Child Health and
Human Development würde die elterliche Bin-
dungsqualität auch durch extensive Fremd-
betreuung nicht beeinträchtigt. Nach Maywald
werden dem Kind in einer frühen Tagesbetreu-
ung durch das Bereitstellen von Handlungsal-
ternativen weitere Entwicklungschancen gebo-
ten. „Man kann dasselbe auf unterschiedliche
Art und Weise tun“, so Maywald. Im weiteren
Verlauf der Veranstaltung setzten sich die Teil-
nehmerinnen und Teilnehmer in verschiedenen
Workshops intensiv mit Themen wie z.B. pro-
fessioneller Gesprächsführung, Bindung und
Bildung auseinander. Angeleitet wurden die 13
Arbeitsgruppen von Fachkräften aus Beratungs-
stellen und dem Netzwerk für Qualifizierung in
der Kindertagespflege.
Bundesfreiwillige, die durch freiwilligen Ein-
satz im Rahmen ihrer Tätigkeit unter-
schiedliche Lernmöglichkeiten und Erfah-
rungen sammeln (Bundesfreiwilligendienst
BfD). Den sogenannten „Bufdis“ oder Bundes-
freiwilligen werden im Jugendinformations- und -
bildungszentrum (Jib) verantwortungsvolle und
wertvolle Tätigkeiten übertragen, die von den
Freiwilligen besondere Qualitäten erfordern. Die
überwiegend jungen erwachsenen Freiwilligen
erhalten die Möglichkeit, ihre Stärken einzubrin-
gen oder bei ihren Tätigkeiten sich neu kennen-
zulernen und weitere neue Stärken zu entde-
cken. Neue Lernfelder gilt es zu entdecken, sei
es die Ton- und Lichttechnik im Gleis 22, das
„Booking“ und abendliche Veranstaltungsabläu-
fe, der Umgang mit den zahlreichen Kontakten
im Infobüro, die Organisation von Fachveran-
staltungen, die Mitarbeit in der Ausrichtung von
Tagungen oder die Konzipierung und Durchfüh-
rung eigener kleiner Projekte, aber auch der All-
tag im Jib. Das Einbringen eigener Ideen ist ge-
wünscht und hat im Rahmen des BfD seinen
Platz und Raum.
Amtszielreport
24
Erstmalig seit dem Sommer 2011 galt es, die
Freiwilligen im Rahmen des Bundesfreiwilligen-
diensts zu begleiten, neue Erfahrungshorizonte
anzubieten und beiderseitig gewinnbringend im
Team zusammen zu arbeiten. Die hohe Nach-
frage nach den beiden BfD-Stellen im Jib spie-
gelt die Attraktivität der Einrichtung für junge
Erwachsene wider.
Das Projekt „Schülerfirma Freestyleprinter“
war ein Gemeinschaftsprojekt der Wartburg
Hauptschule Münster mit dem Fachwerk Gie-
venbeck. An dem Projekt haben insgesamt 9
Schüler der 9. und 10. Klassen teilgenommen.
Den interessierten Schülerinnen und Schülern
wurde nicht nur theoretisches Wissen im Rah-
men von Berufskunde- und Wirtschaftsunterricht
vermittelt. Vielmehr wurden die Jugendlichen
ganzheitlich und möglichst realitätsnah auf die
Arbeitswelt vorbereitet und ihnen grundlegendes
wirtschaftliches Denken und praktisches Han-
deln in greifbaren Zusammenhängen vermittelt.
Im Rahmen einer freiwilligen Schüler AG (Ar-
beitsgruppe) haben die Jugendlichen sich dabei,
je nach ihren Fähigkeiten, als Geschäftsführer,
Kaufmann oder Handwerker betätigt und aus-
probiert. Durch das gemeinschaftliche Handeln
wurde ihnen somit ein Forum der ungezwunge-
nen Selbstdarstellung zur Verfügung gestellt
und gleichzeitig ein Erfahrungsraum eröffnet, in
dem sie sich mit den für sie wichtigen berufli-
chen Fragen und Themen praktisch auseinan-
dersetzen konnten.
Im Fall der „Freestyleprinter“ entschieden sich
die beteiligten Schüler dazu, eine Firma zu
gründen, die Textilien individuell gestaltet und
vertreibt. Parallel dazu stellten die Schüler auf
Anfrage auch Poster, Plakate, Logos etc. her.
Auf den Namen „Freestyleprinter“ haben sich
die Schüler gemeinsam geeinigt. Darüber hin-
aus haben sie natürlich auch das firmeneigene
Logo entwickelt.
In der Zeit vom 17.10. bis 21.10.2011 fand in
der Kindertageseinrichtung Eichenaue in
Münster-Handorf eine Trommelmusikwoche
für alle Kinder der Einrichtung statt. Herr
Thomas Uken von der Tamborena Gmbh und
die Mitarbeiter/-innen der Kindertageseinrich-
tung musizierten und tanzten mit den Kindern
afrikanische Lieder und Rhythmen. Hierzu
erhielt jedes Kind eine Trommel, die während
der gesamten Woche in der Kita blieb, so dass
die Kinder immer wieder damit spielen und üben
konnten.
Unter dem Motto „Wir sind Kinder einer Welt –
und trommeln, wie es uns gefällt“ lernten die
Kinder die Geschichte vom kleinen Löwen
Kisimba kennen, der sein Lachen verlor. Durch
dieses multikulturelle Musikprojekt erlebten die
Kinder, das es viele verschiedene Menschen
und Tiere auf der Welt gibt, deren Sprache und
Musik anders klingt als bei uns, jedoch Gefühle
wie Freude und Trauer überall gleich sind.
Gemeinsam mit vielen engagierten Eltern wurde
die große Aufführung im Haus Münsterland am
Freitag, den 21.10.2011 vorbereitet. Es wurden
Kostüme genäht und gebastelt und ein phanta-
sievolles Bühnenbild gemalt. Die insgesamt 131
Amtszielreport
25
Kinder (66 Jungen und 65 Mädchen im Alter von
1 bis 6 Jahren) wurden in die unterschiedlichen
Gruppen (Affen, Elefanten, Kürbisse, Vögel,
Sterne und Löwen) aufgeteilt und übten in
dieser Woche täglich vormittags ihre Tänze und
Trommelrhythmen. Viele Eltern berichteten,
dass die Kinder auch zuhause die Lieder
sangen und die Tanzbewegungen zeigten und
somit der Trommelzauber auch zu Hause
weiterging.
Im Rahmen der Nachmittagsangebote für die 4-
bis 5-jährigen Kinder in der Kita Sonnentau wur-
de „das Brückenprojekt“ beim gemeinsamen
Forschen und Entdecken im Wald entwickelt.
Über das Beobachten, Finden, Handwerken,
Bauen und Experimentieren der Kinder wurde
ersichtlich, dass das Thema Brücken, Brücken
bauen, etwas überbrücken können, aber auch
im sozialen Kontext gemeinsam an einem
Ziel/Thema zu arbeiten, immer mehr in den Fo-
kus unserer Arbeit kam. Dementsprechend wur-
den den Kindern zu jeder Projekteinheit neue
Materialien zur Verfügung gestellt, die es ihnen
ermöglicht haben, die von ihnen gesetzten Im-
pulse und aus dem eigenen Tun entstandene
Ideen weiter zu verfolgen.
Durch die Materialauswahl, aber auch den pä-
dagogischen Aufbau jeder Einheit, konnten viele
Kompetenzbereiche wie z.B. die Förderung der
Grob- und Feinmotorik, der Sach- und Selbst-
kompetenzen, der Methodenkompetenz sowie
der individuellen Wahrnehmung stattfinden.
Die Möglichkeit, Themen aus der unmittelbaren
Erlebniswelt eines Kindes kindgerecht und im
individuellem Entwicklungstempo anzugehen,
bot so eine Spiel- und Lernatmosphäre, die
grundlegend für nachhaltige, sich verknüpfende
Denk- und Lernprozesse erforderlich ist.
Amtsziel 10 - Ressourcenoptimierung /
Qualitätsmanagement
„Wir stellen uns der Herausforderung, den Mit-
tel- und Personaleinsatz zu optimieren und un-
sere Arbeit einer ständigen Qualitätskontrolle
zu unterziehen. Wir suchen nach Möglichkei-
ten, um bürgerorientiert, flexibel und unbüro-
kratisch zu arbeiten, durch schnelle Hilfe bei
kurzen Wegen.“
Qualitätsmanagement umfasst Methoden und Tä-
tigkeiten zur fachlichen Weiterentwicklung der
jeweiligen Aufgaben. Unser Ziel ist es dabei, die
höchstmögliche Übereinstimmung mit den An-
forderungen zu erreichen, die an uns gestellt
werden.
Grundlage eines effektiven Qualitätsmanagemen-
tes sind Daten und Informationen, die in ver-
schiedenen Arbeitsprozessen entstehen und er-
fasst werden. Nur die systematische Handhabung
dieser Informationen ermöglicht es uns beispiels-
weise, Fall- und Kostenentwicklungen sowie Prob-
leme und ihre Ursachen und Folgen zu erkennen
und richtig zu bewerten. Ziel dieser Analyse ist es,
wirksame Maßnahmen abzuleiten, die entweder
korrektiv oder präventiv ausgerichtet sind.
Die folgenden Beispiele aus ganz unterschiedli-
chen Arbeitsbereichen verdeutlichen diese Bemü-
hungen:
Entwicklung eines Handbuchs mit Standards
für die Fachberatung in der Kindertagespfle-
ge. Die Fachberatung ist ein zentraler Baustein
im System Kindertagespflege. Münster kann
schon seit über 20 Jahren auf die Existenz von
Amtszielreport
26
Fachberatung für Tagespflegepersonen und El-
tern zurückblicken und so wird in Münster eine
entsprechende Platzzahl im Bereich der u3-
Betreuung in den erforderlichen Qualitäten vor-
gehalten. Die Aufgabenfelder der Fachberate-
rinnen erstrecken sich von der Beratung von El-
tern und Tageseltern über die Vermittlung und
Begleitung bis hin zur Eignungsfeststellung und
Organisation der Qualifizierung. Kindertages-
pflege ohne Fachberatung im Hintergrund funk-
tioniert nicht, da Tagespflegepersonen i. d. R.
alleine und in selbständiger Form einem umfas-
senden Anforderungsprofil in ihrer Tätigkeit ge-
genüber stehen. In 2010 wurde die Fachbera-
tung des Vereins Münsteraner Tageseltern e. V.
mit der städtischen Fachberatungsstelle zu-
sammengeführt (siehe V/0116/2010). Dies ge-
schah mit dem Ziel, einheitliche Qualitätsstan-
dards und Synergien zu organisieren. Insgesamt
sind derzeit unter 26 Oberpunkten Verfahrens-
vorgaben und Qualitätsstandards beschrieben.
Das Handbuch wird in den nächsten Jahren den
Regelungsnotwendigkeiten entsprechend fort-
geschrieben.
Der Rat hat Ende 2010 den Umbau der teilsta-
tionären Hilfen zur Erziehung beschlossen.
Grundlage des Umbaus war die Beobachtung,
dass sich mit der flächendeckenden Einrichtung
von gebundenen und offenen Ganztagsschulen
der Lebensalltag vieler Kinder und Familien
deutlich verändert hat. Dadurch veränderten
sich auch die Zugänge zu den Heilpädagogi-
schen Horten (HPH) und Heilpädagogischen
Tagesstätten (HTG). Im Rahmen einer aufga-
benkritischen Betrachtung der beiden Angebots-
formen wurde in gemeinsamen Workshops der
Verwaltung der Träger festgestellt, dass die An-
gebote sowohl in konzeptioneller wie auch in fi-
nanzieller Hinsicht bedarfsgerecht weiter entwi-
ckelt werden müssen. Zielrichtung war die noch
stärkere sozialräumliche Ausrichtung der Hilfen
und eine intensive Verzahnung der Arbeit der
Einrichtungen mit den entsprechenden Schulen
der Kinder. Durch die systematische Vernetzung
von HTG-/HPH-Gruppen mit ausgewählten
Schulstandorten im Sozialraum soll eine kindge-
rechte und sozial-räumlich orientierte Arbeits-
weise gefördert werden, die den Kindern lange
Anfahrtswege zwischen Schule, HTG-/HPH-
Betreuung und Elternhaus erspart. Damit wird
ein stadtweiter und bezirksübergreifender Ein-
zugsbereich aufgegeben und die systematische
Vernetzung der Hilfsakteure im jeweiligen
Stadtbezirk gefördert.
Die enge Zusammenarbeit mit den ausgewähl-
ten Kooperationsschulen ermöglicht zudem eine
intensive fachliche Zusammenarbeit und den
Abgleich der individuellen Förderpläne zwischen
HTG/HPH und Schule. Dadurch gelingt eine
Harmonisierung der Förderschwerpunkte für das
jeweilige Kind, indem z.B. mit der Lehrkraft ge-
meinsam an der Einschätzung des Entwick-
lungsstandes und des pädagogischen Bedarfes
eines Kindes gearbeitet wird. Ebenso werden
auch gezielte Förderangebote je nach Bedarf
mit den Fachkollegen/-innen der Schulsozialar-
beit oder des offenen Ganztages gemeinsam
organisiert. Gemeinsame Fortbildungen zu rele-
vanten Themen erhöhen die Effektivität des pä-
dagogischen Handelns und tragen dadurch zum
gemeinsamen lösungsorientierten Handeln von
Schule, Jugendhilfe und Eltern bei.
Ziel ist weiterhin, durch gemeinsame Überle-
gungen und Konzeptionen zwischen den Trä-
gern der Kinder- und Jugendhilfe und den Ko-
operationsschulen zum Gelingen der schuli-
schen Integration von der Kindertageseinrich-
tung zur Regelschule zu gelangen und zudem
bedarfsgerechte Förderzeiträume und eine Fle-
xibilisierung der Angebotsstruktur zu erhalten.
Mit diesem Umbau werden bereits bestehende
Kooperationsbezüge und Kontakte zwischen
den freien Trägern und den Schulen gestärkt
und strukturell neue, fachlic
h-schwerpunkt-
mäßige Kooperationen aufgebaut. Aus punktuel-
len Kontakten entstehen systematischere und
sozialräumliche Vernetzungen, die alle Hilfeak-
teure im Sozialraum mit einbeziehen.
Die Notwendigkeit für ein fachstellen-
spezifisches Einarbeitungs- und Rückkehr-
konzept für die städtische Tageseinrichtun-
gen für Kinder hat sich aus der Praxis ergeben.
Zum einem wird es immer schwieriger, freiwer-
dende Stellen in den Kindertageseinrichtungen
zu besetzen. Ursache hierfür ist ein bundeswei-
ter Fachkräftemangel, der im Wesentlichen auf
den erheblichen zusätzlichen Bedarf durch den
gesetzlich festgelegten Ausbau der Kinderta-
Amtszielreport
27
gesbetreuung u.a. im u3 Bereich und in der er-
höhten Nachfrage nach Ganztagsplätzen zu-
rückzuführen ist. Nach einer Prognose des Fa-
milienministeriums werden bis zum Jahr 2013
bundesweit 40.000 zusätzliche Fachkräfte benö-
tigt.
Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass es im
Vergleich zu anderen Arbeitsfeldern in dem von
Frauen dominierten Bereich der Kindertages-
stätten zu höheren familienbedingten Abwesen-
heitszeiten kommt und es somit auch eine höhe-
re Anzahl von Rückkehrern/-innen gibt. In der
Praxis zeigt sich zudem, dass sich die Einarbei-
tungsphase bedingt durch die steigenden Anfor-
derungen an die Tätigkeit von Erziehern/-innen
(u3–Betreuung, Bildungsdokumentation, Quali-
tätsmanagement, Integration, Sprachförderung,
etc.) und durch die vermehrten trägerspezifi-
schen Vorgaben sowohl für neue Mitarbeiter/-
innen wie auch für Rückkehrer/-innen immer
langwieriger gestaltet. Grundlage ist das Rück-
kehrkonzept des Personal- und Organisations-
amtes der Stadt Münster. Das Konzept beinhal-
tet konkrete Aussagen zu den einzelnen Phasen
einer Beurlaubung und eines Wiedereinstiegs,
ein spezifisches Qualifizierungsangebot zur Ein-
arbeitung neuer Mitarbeiter/-innen / Rückkeh-
rer/-innen und einem einrichtungsspezifischen
Einarbeitungsplan. Mit der Umsetzung des Ei-
narbeitungs- und Rückkehrkonzeptes soll die
fachliche und soziale Integration der Kollegen/-
innen in die Fachstelle unterstützt und gefördert
werden. Es leistet damit einen Beitrag zur Per-
sonalgewinnung und -bindung in städtischen
Kindertageseinrichtungen.
Die Fachstelle „Jugendhilfe an Förderschulen“
wirkt aktiv an der Entwicklung und Umsetzung
der Integration bezogen auf die Förderschule
emotionale und soziale Entwicklung, im Rahmen
des Kompetenzzentrums Sonderpädagogische
Förderung Uppenbergschule mit. Insbesondere
durch das Angebot von Beratungszeiten für
Grundschullehrkräfte in den beteiligten Grund-
schulen wie z.B. in Kinderhaus wird das schul-
übergreifende Thema in den Sozialraum sach-
gerecht eingebracht und begleitet.
Die veränderten gesellschaftlichen Bedingungen
und die größer werdende Zahl der Kinder, die
die Ganztagsbereiche der Schulen besuchen,
münden zwangsläufig in eine größere Flexibili-
tät und Ausweitung der Öffnungszeiten in
der Kinder- und Jugendarbeit. Die städtische
Kinder- und Jugendarbeit in Kinderhaus bietet
deshalb regelmäßig Angebote an den Wochen-
enden an. Den Grundschulkindern bis 12 Jahren
steht das Feez am Samstagnachmittag, den Ju-
gendlichen ab 12 Jahren das Jugendcafé des
Wuddi am Sonntagnachmittag für ihre Freizeit
zur Verfügung. Zusätzlich bietet das Wuddi an
den Wochenenden Kindergeburtstagsarrange-
ments mit Kreativangeboten und am Samstag-
nachmittag die Sky-Fußballkonferenz als gene-
rationsübergreifendes Angebot an. Diese beiden
zusätzlichen Angebote sind so konzipiert, dass
die Gebühren und Preise die Kosten für Perso-
nal und Material decken.
Sozialraumreport
28
4. Sozialraumreport
Stadt Münster insgesamt
Kleinräumige Informationen zur Bevölkerungs-
struktur sind wichtige Grundlagen für die Pla-
nungsaufgaben in der Stadt und dienen als eine
Orientierungsgröße für die mittel- und langfristige
Infrastruktur- und Maßnahmenplanung.
So zum Beispiel war und ist die demografische
Entwicklung aktuell insbesondere für die Planbar-
keit und Versorgungssituation der Kinder im Kin-
dergartenalter mit dem im Kindergartenjahr 2013 /
2014 bestehenden Rechtsanspruch für Kinder ab
dem vollendeten ersten Lebensjahr von besonde-
rer Bedeutung.
Auf den folgenden Seiten sind ausgewählte Bevöl-
kerungs- und Infrastrukturdaten bzw. die Inan-
spruchnahme der Angebote der Kinder- und Ju-
gendhilfe in Münster auf gesamtstädtischer Ebene
und auf Bezirksebene abgebildet.
Bei der Berechnung der Bevölkerungszahlen für
das Jahr 2011 ist grundsätzlich darauf hinzuwei-
sen, dass das Amt für Stadtentwicklung, Stadtpla-
nung und Verkehrsplanung ein neues Verfahren
bestimmt hat, welches mit Einführung der Zweit-
wohnsteuer und der Bereinigung des Melderegis-
ters in 2011 notwendig wurde. Die Einwohnerent-
wicklung in Münster ist im Vergleich zum Vorjahr
auch vor diesem Hintergrund zu bewerten.
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Demografie 2010 2011 Prognose
2020
Gesamt-
bevölkerung 285.180 296.440 290.094
davon unter
18 Jahren 43.693 44.262 42.196
Haushalte
mit Kindern 26.130 26.396 -----
Ausländer-
anteil
21.131
(7,4 %)
22.343
(7,5 %) -----
Geburten 2.755 2.713 -----
Zum Jahresende 2011 lebten in Münster insge-
samt 296.440 wohnberechtigte Bürgerinnen und
Bürger. Im Vergleich zum Vorjahr mit rund 285.000
Personen ergab sich ein Zuwachs von insgesamt
3,9 %. Dementsprechend ist auch der Anteil der
Kinder und Jugendlichen stadtweit um 1,3 % ge-
stiegen.
Mit gut 6,2 % hat der Stadtbezirk West insgesamt
vor dem Bezirk Mitte mit 4,9 % die stadtweit deut-
lichste Steigerung erfahren. In den vier weiteren
Außenbezirken bewegten sich die Zunahmen zwi-
schen 1,3 % und 2,7 %.
Die kleinräumige Bevölkerungsprognose bis 2020,
die auf der Grundlage des Datenbestandes von
2009 erhoben wurde, ist aufgrund der realen Ent-
wicklung bzw. des neuen Ermittlungsverfahrens
der Bevölkerung nicht mehr ausreichend aussage-
kräftig und verlangt auf der Basis der aktuellen
Entwicklungen und Daten neue Prognoseberech-
nungen.
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Daten und Fakten 2010 2011
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 9.226 9.405
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 29,8 % 31,3 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 101,5 % 100,4 %
Anzahl Familienzentren 24 24
Offene Ganztagsgrundschule (ohne Förderschule)
Teilnehmer/-innen 2.777
(28,9 %)
3.159
(33,0 %)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 41 43
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 1.473 1.494
davon ambulant 891 918
davon stationär 582 576
Angebote der Familienbildung
Anzahl 2.565 2.696
Sozialraumreport
29
Sowohl die Bevölkerungsentwicklung in Münster
als auch gesamtgesellschaftliche Entwicklungen
verlangten im vergangenen Berichtsjahr den Aus-
bau von weiteren Infrastrukturangeboten. Die Ver-
sorgungsquote innerhalb der Kindertagesbetreu-
ung für unter Dreijährige wurde auf 31,3 % ausge-
weitet; die Angebote des offenen Ganztags im
Primarbereich wurden um 18 weitere Gruppen
ausgebaut und die offene Kinder- und Jugendar-
beit in Münster wurde um zwei weitere Einrichtun-
gen ergänzt.
Bezirk Mitte
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Demografie 2010 2011 Prognose
2020
Gesamt-
bevölkerung 116.660 122.432 115.813
davon unter
18 Jahren 12.591 12.752 12.670
Haushalte
mit Kindern 8.195 8.260 -----
Ausländer-
anteil
7.676
(6,6 %)
7.883
(6,7 %) -----
Geburten 1.140 1.167 -----
Seit Jahren hat der Stadtbezirk Mitte kontinuierli-
che Einwohnergewinne. Die wohnberechtigte Be-
völkerung verzeichnet 2011 im Vergleich zum Vor-
jahr einen weiteren Zuwachs von über 5.700 Ein-
wohnern. Das entspricht einer Bevölkerungszu-
nahme von 4,9 %.
Diese positive Entwicklung zeigt sich besonders
deutlich in der Altstadt mit einem Einwohneranstieg
von 7,2 % und im Innenstadtring mit 6,6 %.
Bevölkerungszuwächse von plus 3,5 % und 3,2 %
entfallen auf Mitte-Süd und Mitte-Nordost.
Der allgemein positiven Entwicklung im Bezirk Mit-
te entsprechend konnte auch bei der Anzahl der
Geburten eine leichte Zunahme um 2,4 % insbe-
sondere in Mitte-Nordost und der Altstadt festge-
stellt werden.
Der Anteil der Kinder und Jugendlichen im Alter
von 0 bis 18 Jahren hat um 1,3 % zugenommen.
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Daten und Fakten 2010 2011
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 2.841 2.920
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 29,7 % 31,2 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 99,4 % 98,3 %
Anzahl Familienzentren 5 5
Offene Ganztagsgrundschule (ohne Förderschule)
Teilnehmer/-innen 1.246
(45,0 %)
1.417
(50,7 %)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 13 14
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 298 292
davon ambulant 165 170
davon stationär 133 122
Angebote der Familienbildung
Anzahl 1.833 1.887
Um Familien möglichst optimale Rahmenbedin-
gungen zu bieten, war auch im Bezirk Mitte der
Ausbau von Infrastrukturangeboten für Kinder, Ju-
gendliche und Familien ein Schwerpunkt.
Zum Kindergartenjahr 2011/2012 konnte eine dem
stadtweiten Durchschnittswert entsprechende Ver-
sorgungsquote von 31,2 % im Bezirk Mitte für Kin-
der unter drei Jahren innerhalb der Kindertages-
betreuung erreicht werden.
Entsprechend der gestiegenen Nachfrage von
Betreuungsangeboten allgemein wurden im Bezirk
Mitte innerhalb des letzten Berichtsjahres insge-
samt 10 weitere Gruppen im Rahmen der offenen
Ganztagsbetreuung an Primarschulen eingerichtet.
Damit stieg die Inanspruchnahme der Grundschul-
kinder im Bezirk Mitte von 45 auf 50,7 %.
Sozialraumreport
30
Da sich die Bevölkerungsentwicklung im Stadtbe-
zirk Mitte in den vergangenen Jahren insgesamt
positiver entwickelt hat als zunächst angenommen
und die Infrastrukturkapazitäten insbesondere in
den Kindertageseinrichtungen erschöpft sind bzw.
entsprechend finanzierbare innerstädtische Flä-
chenpotentiale kaum zur Verfügung stehen, sind
innerstädtische Wohnraumverdichtungen und grö-
ßere Bauvorhaben wie z. B. am Hörster Parkplatz
in den kommenden Jahren besonders aufmerksam
zu begleiten.
Mitte Nord-Ost:
Mit der Eröffnung des neuen „Kindertreff am
Pötterhoek“ wurde in Mauritz-Mitte für die Ziel-
gruppe der 6 bis 13-Jährigen eine Einrichtung
für kinderpädagogische Angebote geschaffen,
die auch samstags geöffnet hat. Gleichzeitig
konnten durch diese Maßnahme die Rahmen-
bedingungen für die Schulkindbetreuung der
Pötterhoekschule und der Erich Kästner-Schule
optimiert werden.
Im Zusammenhang mit der Realisierung des
„Kindertreffs am Pötterhoek“ wurde das aufsu-
chende Bulliangebot des SKM e. V. im Früh-
sommer 2011 vom Gelände der Pötterhoek-
schule auf den Erphokirchplatz verlagert. Der
Standort wurde unter Beteiligung der Jugendli-
chen und in Kooperation mit der Kirchenge-
meinde gewählt. Das Angebot wird einmal wö-
chentlich in den frühen Abendstunden vorgehal-
ten und von etwa 20 bis 30 Jugendlichen im Al-
ter von 14 bis 21 Jahren regelmäßig in An-
spruch genommen.
Innenstadtring
Im ersten Halbjahr 2011 kam es rund um das
Paul-Gerhardt-Haus verstärkt zu Cliquenbildun-
gen von Jugendlichen, die im Rahmen des
kommunalen Cliquenkonzeptes zeitnah inten-
sivpädagogische Hilfen erhielten. Unter Feder-
führung der Fachstelle Kinder- und Jugendför-
derung / offene Ganztagsschulen wurde diesen
Gruppen durch eine kurzfristig stärkere Präsenz
der Streetwork, Angebote durch den Kommuna-
len Sozialdienst und eine enge Kooperation zwi-
schen den Beteiligten begegnet.
Die Cliquenbildung im Umfeld des Paul-
Gerhardt-Hauses wurde im Sommer 2011 als
nicht mehr problematisch wahrgenommen.
In Münsters erstem Frauenwohnprojekt „Greve-
ner Straße“ wurden im August 2011 die ersten
von insgesamt 20 Wohnungen für alleinstehen-
de und allein erziehende Frauen unterschiedli-
cher Altersgruppen bezogen. Eine Grundvor-
aussetzung für dieses Wohnprojekt ist das Inte-
resse am Aufbau einer unterstützenden Haus-
gemeinschaft.
Sozialraumreport
31
Bezirk West
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Demografie 2010 2011 Prognose
2020
Gesamt-
bevölkerung 55.376 58.812 58.557
davon unter
18 Jahren 10.041 10.276 9.465
Haushalte
mit Kindern 5.702 5.837 -----
Ausländer-
anteil
4.728
(8,5 %)
5.058
(8,6 %) -----
Geburten
(neu) 494 519 -----
Mit knapp 59.000 Einwohnern ist der Bezirk West
der größte Außenbezirk in Münster. Im Vergleich
zum Vorjahr wurde für den Bezirk eine Zunahme
von weiteren 3.436 Einwohnern (+ 6,2%) berech-
net.
Die Bevölkerungsstatistik 2011 zeigt im Vergleich
zu 2010, dass die Stadtteile Sentrup (Zunahme
von 10 %) und Gievenbeck (+ 8,7 %) die deutlichs-
ten Zuwanderungen im Bezirk West erfahren ha-
ben. Alle weiteren Stadtteile bewegen sich bei
Einwohnerzuwächsen von 3,0 bis zu 4,3 %.
Die positive Bevölkerungsentwicklung im Bezirk
West zeigt sich insgesamt auch in einem Anstieg
der Geburten um 5 % und in einer Zunahme der
Altersgruppe der 0 bis 18-Jährigen von 2,3 %.
Für die weitere Infrastruktur- und Maßnahmenpla-
nung wird in den kommenden Jahren insbesonde-
re der Abzug der britischen Streitkräfte eine wichti-
ge Rolle spielen. Im Bezirk West gilt dies insbe-
sondere für den Stadtteil Gievenbeck mit dem
Freizug der Oxford-Kaserne und den 149 Wohn-
einheiten der britischen Staatsangehörigen.
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Daten und Fakten 2010 2011
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 2.222 2.246
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 35,2 % 36,4 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 103,4 % 103,0 %
Anzahl Familienzentren 5 5
Offene Ganztagsgrundschule (ohne Förderschule)
Teilnehmer/-innen 387
(23,4 %)
425
(26,3 %)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 8 8
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 298 293
davon ambulant 165 184
davon stationär 133 109
Angebote der Familienbildung
Anzahl 239 255
Mit einer Versorgungsquote von über 36 % zum
Kindergartenjahr 2011/2012 hat der Bezirk West
im stadtweiten Vergleich eine überdurchschnittlich
gute Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder
aufzuweisen.
Die Angebote der offenen Ganztagsbetreuung
wurden im vergangenen Jahr um eine weitere
Gruppe im Stadtteil Nienberge erweitert. Die Inan-
spruchnahme der Offenen Ganztagsschule lag im
Bezirk West zum Schuljahr 2011/ 2012 bei gut 26
%.
Gievenbeck
Eine wesentliche Veränderung in der sozialen
Infrastruktur ergab sich durch die Schließung
der Wartburg-Hauptschule. Da die Schule ein
wesentlicher Kooperationspartner der offenen
Jugendarbeit war und viele Schüler/-innen zu
den Stammbesuchern/-innen der Treffs gehör-
Sozialraumreport
32
ten, führte die Schließung auch zu Veränderun-
gen in der offenen Jugendarbeit; insbesondere
im Jugendtreff Toppheide. Eine neue Mieter-
struktur in den 700 Wohnungen der Wohnungs-
gesellschaft „Sahle Wohnen“ im Gebiet Topp-
heide verstärkte diese Entwicklung. Die Stamm-
besucher/-innen verteilen sich inzwischen deut-
licher auf verschiedene Schulformen wie z. B.
die Augustin-Wibbelt-Schule, die Realschule
und Hauptschule Roxel sowie das Steingymna-
sium (jeweils ca. 25 %). Die Stichwörter „von
einander lernen“ und „Inklusion“ erhalten da-
durch eine neue Ausprägung.
Der pädagogische Stadtteilarbeitskreis Gieven-
beck hat die Ergebnisse des Interkulturellen
Workshops aus 2010 aufgegriffen, um diese in
den Einrichtungen nutzbar zu machen. Es ent-
wickelten sich dadurch mehrere Projekte vor Ort
mit dem Ziel, die Bürgerinnen und Bürger mit
Migrationsvorgeschichte besser zu erreichen
und Zugänge zu erleichtern.
Ende 2011 wurde in Gievenbeck in Trägerschaft
der Beratungsstelle Caritas eine zusätzliche
Fachkraft mit 19,25 Stunden als Stadtteilkoordi-
natorin mit dem Schwerpunkt „Frühe Hilfen“ ein-
gesetzt. Der Einsatz und die Finanzierung er-
folgten im Rahmen des „Maßnahmenpro-
gramms einer kindbezogenen Armutsprävention
in Münster“.
Das Stadtteilhaus Fachwerk Gievenbeck feierte
sein 30 jähriges Bestehen und zeichnet sich
heute durch eine vielschichtige Angebotspalette
aus wie z.B. durch eine wohnortorientierte Kin-
der- und Jugendarbeit, ein Kursprogramm für al-
le Generationen, ein Stadtteilcafé mit Mittags-
tisch, Kulturveranstaltungen und vieles mehr.
Albachten
Der Lenkungskreis für die Integration von
Flüchtlingen hat seine Arbeit in Albachten ein-
gestellt. Der Lenkungskreis war Ansprechpart-
ner für Heimbewohner, Nachbarn, Schule etc.
und sorgte für ein gutes und spannungsfreies
Zusammenleben zwischen den Bürgern Albach-
tens und den Bewohnern des Flüchtlingshei-
mes. Damit wichtige „Mittlerfunktionen“ insbe-
sondere für die Kinder und Jugendlichen nicht
verloren gehen, sind 2012 Gespräche mit dem
Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit
„Albatros“, eine Einrichtung der Arbeiterwohl-
fahrt, geplant.
Roxel
Die Dreifachsporthalle in Roxel wurde mit Mit-
teln aus dem Konjunkturpaket 2011 fertig ge-
stellt und hält Kapazitäten für den Schul- und
Vereinssport bereit.
Mecklenbeck
Der Verein Schule, Jugend, Kids & Co hat Fi-
nanzmittel aus der Sparkassengewinnausschüt-
tung Münsterland für die offene Kinder- und Ju-
gendarbeit an der Mecklenbecker Straße erhal-
ten. Hierdurch konnten die Container mit Strom
und Wasser versorgt werden, so dass das An-
gebot der Kinder- und Jugendarbeit erheblich
aufgewertet und besser genutzt werden kann.
Nienberge / Häger
Das Neubaugebiet am Waltruper Weg hat sich
sehr schnell entwickelt und wurde überwiegend
von jungen Familien mit Kleinkindern bezogen.
Es besteht ein hoher Bedarf an Spielgruppen für
Mütter und Kinder und Angeboten der Kinderta-
gesbetreuung. Für 2012 ist vor diesem Hinter-
grund eine Kita als Zwei-Gruppen-Anlage in
dem Neubaugebiet in Planung.
Sozialraumreport
33
Bezirk Nord
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Demografie 2010 2011 Prognose
2020
Gesamt-
bevölkerung 28.261 28.851 28.502
davon unter
18 Jahren 5.542 5.623 5.361
Haushalte
mit Kindern 3.111 3.147 -----
Ausländer-
anteil
3.368
(11,9 %)
3.714
(12,9 %) -----
Geburten
(neu) 345 318 -----
Die Bevölkerungsentwicklung im Bezirk Nord bzw.
in den jeweiligen Stadtteilen weist im Vergleich
zum Vorjahr leichte Einwohnergewinne von durch-
schnittlich 2,1 % aus. Diese verteilen sich relativ
gleichmäßig auf die Stadtteile Coerde (+ 2,7%),
Kinderhaus (+ 1,7%) und Sprakel (+ 1,7%).
Dieser Entwicklung entsprechend, haben die Kin-
der und Jugendlichen im Alter von 0 bis 18 Jahren
im Bezirk Nord insgesamt einen Zuwachs von 1,5
% erfahren. Ihr Anteil an der wohnberechtigten Be-
völkerung im Bezirk ist mit 19,5 % im überdurch-
schnittlich hoch. Im gesamten Stadtgebiet von
Münster beträgt der Anteil von Kindern und Ju-
gendlichen an der Gesamtbevölkerung 14,9 %.
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Daten und Fakten 2010 2011
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 1.267 1.272
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 29,5 % 29,2 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 110,9 % 104,7 %
Anzahl Familienzentren 5 5
Offene Ganztagsgrundschule (ohne Förderschule)
Teilnehmer/-innen 309
(34,9 %)
368
(41,5 %)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 7 7
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 296 333
davon ambulant 147 166
davon stationär 149 167
Angebote der Familienbildung
Anzahl 211 220
Die Versorgungsquote für unter Dreijährige inner-
halb der Kindertagesbetreuungsangebote ist mit
gut 29 % auf dem Niveau des Vorjahres geblieben.
Ausbauplanungen in allen Stadtteilen des Bezirks
sind für 2012 anvisiert.
Die offenen Ganztagsangebote im Primarbereich
konnten im vergangenen Jahr eine deutliche Zu-
nahme von Schülerinnen und Schülern verzeich-
nen. In Coerde und Sprakel wurden im vergange-
nen Schuljahr insgesamt drei neue Gruppen einge-
richtet. Zum Schuljahr 2011/2012 nahmen damit
insgesamt knapp 42 % der Grundschüler im Bezirk
Nord das Angebot wahr. Der Durchschnittswert lag
stadtweit bei 33 %.
In der allgemeinen Beratungsarbeit des Kommuna-
len Sozialdienstes hat das Bildungs- und Teilha-
bepaket im Jahr 2011 einen breiten Raum einge-
nommen. Sehr zögerlich haben sich die neuen Un-
terstützungsangebote verbreitet und vielerlei In-
Sozialraumreport
34
formationen, Beratungen und konkrete Hilfestel-
lungen mussten geleistet werden.
Coerde
Der Arbeitskreis „Jugend-Coerde“ hat am 29.
September im Rahmen des landesweiten Akti-
onstages gegen Spielsucht mit zahlreichen Akti-
onsständen auf dem Hamannplatz über die Ge-
fahren und Beratungsmöglichkeiten zur Spiel-
sucht informiert. Eine große Anzahl von Bürge-
rinnen und Bürgern und Institutionen im Stadtteil
sehen in der am Hamannplatz ansässigen Spie-
lothek einen Jugendliche und Heranwachsende
gefährdenden Ort.
Das Elterntrainingsangebot „sure start“ der Fa-
milienbildungsstätte „Anna Krückmann Haus“
hat einen sehr guten Zuspruch und stellt im
Rahmen der frühen Hilfen einen wichtigen Prä-
ventionsbaustein im Stadtteil dar. Das Angebot
richtet sich gezielt an Mütter aus bildungs- und
wirtschaftlich armen Milieus mit ihren Babys
bzw. Kleinkindern. Über die Stärkung der Mut-
ter-Kind-Beziehung soll die Sicherstellung einer
guten emotionalen und körperlichen Grundver-
sorgung und die Entwicklung der Babys und
Kleinkinder gefördert werden.
Kinderhaus
Das Bund-Länder-Programm endete zum 31.
Dezember 2010. Über ein kommunales Verste-
tigungsprogramm konnten ab 2011 wichtige so-
ziale Projekte fortgesetzt werden. Zu nennen
sind hier u.a. die wohnortnahen Angebote der
Kinderhauser Arbeitsloseninitiative (KAI) des
Sozialbüros Kinderhaus und des Begegnungs-
zentrums Sprickmannstraße (Sprachkurse,
Nachhilfeunterricht, Soziale Beratung). Auch die
Soziale Schuldnerberatung des Diakonischen
Werkes in Kinderhaus konnte gesichert werden.
Die Leerstände in der Nordwestschleife (ehema-
lige WGM Wohnungen) haben sich im Laufe des
Jahres 2011 stark reduziert. Vor allem Familien,
die große Probleme haben, angemessenen
Wohnraum zu finden, sind neu zugezogen. Be-
schwerden über die Situation im Wohnquartier
haben zugenommen.
Ende September 2010 wurde ein Projekt der
sozialen Gruppenarbeit für 10 bis 13 jährige
Jungen und Mädchen in Coerde und Kinderhaus
gestartet. Das soziale Gruppenprojekt startete
mit fünf Jungen. Neben dem persönlichen Aus-
tausch untereinander galt es vor allem, eine fes-
te Struktur für die soziale Gruppenarbeit zu ent-
wickeln. Während der Arbeit mit den Jugendli-
chen standen vor allem gruppendynamische
und vertrauensbildende Angebote im Vorder-
grund, wie z.B. gemeinsames Klettern in einer
Kletterhalle. Der regelmäßige Austausch und die
Vernetzung mit der Schulsozialarbeiterin und
dem kommunalen Sozialdienst erwiesen sich als
sehr hilfreich. Nach einem Jahr lässt sich fest-
stellen, dass alle fünf Kinder fest in die Gruppe
integriert sind, ihre Probleme mitteilen, Unter-
stützungsangebote in Anspruch nehmen und
regelmäßig zu den Terminen erscheinen.
Sprakel
Der in 2010 unter Federführung des Amtes für
Kinder, Jugendliche und Familien installierte
Stadtteilarbeitskreis in Sprakel hat 2011 regel-
mäßig getagt. Durch dieses Netzwerk konnten
u. a. auch kurzfristig intervenierende Maßnah-
men für eine im Frühjahr auffällige Gruppe von
Jugendlichen miteinander abgesprochen und
koordiniert werden.
Sozialraumreport
35
Bezirk Ost und Südost
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Bezirk Ost
Demografie 2010 2011 Prognose
2020
Gesamt-
bevölkerung 20.867 21.430 21.515
davon unter
18 Jahren 3.729 3.798 3.486
Haushalte
mit Kindern 2.170 2.217 -----
Ausländer-
anteil
878
(4,2 %)
936
(4,4 %) -----
Geburten
(neu) 177 180 -----
Gemessen an den rund 21.000 Einwohnern ist der
Stadtbezirk Ost der kleinste Außenbezirk der Stadt
Münster. Im Vergleich zum Vorjahr hat der Bezirk
in allen Stadtteilen einen Einwohnerzuwachs erfah-
ren. Insgesamt ist die Bevölkerung mit weiteren
563 Bürgerinnen und Bürgern um 2,7 % gestiegen.
Die Einwohnergewinne verteilen sich dabei relativ
gleichmäßig auf die drei Stadtteile Mauritz-Ost (+
3,0 %), Gelmer-Dyckburg (+ 2,5 %) und Handorf (+
2,4 %).
Der Anteil der Kinder und Jugendlichen im Alter
von 0 bis 18 Jahren hat in dem gesamten Bezirk
eine Steigerung um 1,9 % erfahren und verteilt
sich in den jeweiligen Stadtteilen wie folgt: Mauritz-
Ost (+ 2,4 %), Gelmer-Dyckburg (+ 1,6 %) und
Handorf (+ 1,4 %).
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Bezirk Ost
Daten und Fakten 2010 2011
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 686 697
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 26,8 % 29,1 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 93,8 % 93,4 %
Anzahl Familienzentren 2 2
Offene Ganztagsgrundschule (ohne Förderschule)
Teilnehmer/-innen 229
(31,1 %)
231
(31,7 %)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 5 5
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 83 82
davon ambulant 47 42
davon stationär 36 40
Angebote der Familienbildung
Anzahl 64 105
Nachdem 2010 der Kinder- und Jugendtreff in
Gelmer eröffnet wurde, verfügen alle Stadtteile im
Bezirk Ost über gut ausgestattete und verlässliche
Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Im Rahmen des notwendigen Ausbaus der Kinder-
tagesbetreuungsangebote wurden im vergangenen
Kindergartenjahr weitere Plätze geschaffen, so
dass die Versorgungsquote für unter Dreijährige
Kinder gut 29 Prozent erreicht hat. Für die kom-
menden Jahre (2012/2013) bestehen bereits wei-
tere Ausbauplanungen in allen Stadtteilen.
Inhaltlich haben sich die Stadtteil-Arbeitskreise im
Bezirk Ost und Südost im vergangenen Jahr mit
dem Thema „Inklusion“ beschäftigt und die Koordi-
natorin für Behindertenfragen eingeladen. Im Mit-
telpunkt stand die Frage, wie Bürgerinnen und
Bürger mit Handicap am Stadtteilleben teilhaben
können. Resümee der Arbeitskreismitglieder war,
dass „Inklusion“ bei allen Maßnahmenplanungen
Sozialraumreport
36
aufmerksam als integrativer Bestandteil mitgedacht
werden muss.
Mauritz-Ost
Das Johannes-Busch-Haus, eine Einrichtung
der Kinder- und Jugendarbeit des CVJM, hat
nach erfolgtem Umbau seine Öffnungszeiten
und das Angebot erweitert. So hat die Einrich-
tung inzwischen samstags in der Zeit von 14.00
Uhr bis 19.00 Uhr auch für Familien geöffnet.
Gleichzeitig können Kinder und Jugendliche in
diesem Zeitraum den Kunstrasenplatz und den
Jugendtreff nutzen.
Gelmer-Dyckburg
Der Kinder- und Jugendtreff in Gelmer hat sich
im vergangenen Jahr im Stadtteil etabliert. Der
Verein Schule, Jugend, Kids und Co. e. V. hält
im Schwerpunkt Angebote wie z. B. den offenen
Kinder und Jugendtreff, Mädchen- und Jungen-
gruppen, Kreativprojekte und Beratungszeiten
für die Zielgruppe der 12- bis 20-Jährigen vor.
Handorf
Das Familienzentrum in Handorf hat in enger
Abstimmung mit der Caritas das besondere An-
gebot einer Eltern-Zwillings-Gruppe mit dem
Namen „Doppel(S)pass“ unter Schirmherrschaft
von Pfarrer Reinhard Witt ins Leben gerufen. El-
tern von Zwillingen können sich so vor Ort zu
den besonderen Anforderungen mit zwei Kin-
dern austauschen und sich gegenseitig emotio-
nal entlasten.
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Bezirk Südost
Demografie 2010 2011 Prognose
2020
Gesamt-
bevölkerung 27.155 27.516 28.291
davon unter
18 Jahren 5.077 5.114 4.921
Haushalte
mit Kindern 2.972 2.978 -----
Ausländer-
anteil
1.659
(6,1 %)
1.827
(6,6 %) -----
Geburten
(neu) 247 227 -----
Die Bevölkerungsentwicklung im Bezirk Südost
weist im Vergleich zum Vorjahr leichte Einwohner-
gewinne von durchschnittlich 1,3 % aus. Diese ver-
teilen sich wie folgt auf die Stadtteile: Gremmen-
dorf (+ 0,8%), Angelmodde (+ 2,2%) und Wolbeck
(+ 1,3%).
Dieser allgemeinen Entwicklung entsprechend ist
der Anteil der Kinder und Jugendlichen im Alter
von 0 bis 18 Jahren um 0,7 % gestiegen.
In den kommenden Jahren wird im Bezirk Südost,
bedingt durch den Abzug der britischen Streitkräfte
und die damit - neben der York-Kaserne - zur
Vermarktung frei werdenden Wohneinheiten ein
wichtiger Schwerpunkt der Bevölkerungs- und Inf-
rastrukturentwicklung in Gremmendorf / Angel-
modde-West liegen.
Sozialraumreport
37
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Bezirk Südost
Daten und Fakten 2010 2011
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 955 1.016
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 28,0 % 31,7 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 98,3 % 99,9 %
Anzahl Familienzentren 3 3
Offene Ganztagsgrundschule (ohne Förderschule)
Teilnehmer/-innen 298
(29,4 %)
354
(35,1 %)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 3 4
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 171 164
davon ambulant 106 107
davon stationär 65 57
Angebote der Familienbildung
Anzahl 91 103
Mit einer Versorgungsquote von knapp 32 % hatte
der Bezirk Südost zum Kindergartenjahr
2011/2012 eine im stadtweiten Vergleich durch-
schnittlich gute Versorgungsquote für die Kinder
unter drei Jahren aufzuweisen.
Die Angebote der offenen Ganztagsbetreuung
wurden im vergangenen Jahr von 35 % der Schü-
lerinnen und Schüler in Anspruch genommen und
lagen damit über den stadtweiten Durchschnitts-
wert der Inanspruchnahme von 33 %. In Grem-
mendorf und Angelmodde wurde jeweils eine neue
Gruppe eingerichtet.
Angelmodde
Im Kinder- und Jugendzentrum „Mobile“ haben
Kinder Weihnachtskarten gebastelt und auf dem
Lichterfest in Hiltrup zum Verkauf angeboten,
um so aktiv den eigenen Wunsch nach der Er-
richtung einer Kletterwand bzw. eines Kletter-
turms mit zu unterstützen.
In der Waldsiedlung hat das Herbstfest in Orga-
nisation und Durchführung der Akteure des
Stadtteilarbeitskreises und mit Unterstützung
der Geschäftsleute vor Ort stattgefunden – ein
Fest, was von sehr vielen Familien besucht
wurde und großen Anklang gefunden hat.
Wolbeck
Am 7. September 2011 wurde die Kombi-
Einrichtung in dem Neubaugebiet Wolbeck-Nord
feierlich eröffnet. Eine Kindertageseinrichtung
und eine kinderpädagogische Einrichtung für die
Altersgruppe der 6- bis 13-Jährigen halten hier
für junge Familien Angebote unter einem Dach
vor.
Die kinderpädagogische Einrichtung trägt den
Namen „Bauspieltreff Holtrode“, da ein wesentli-
ches Merkmal die großzügige Grünfläche ist, die
von den Kindern beplant und bebaut werden
darf. Bereits in den ersten Öffnungswochen
nahmen täglich mehr als 30 Kinder regelmäßig
an den Angeboten des Bauspieltreffs teil. Die
Trägerschaft über die Einrichtung hat der Kin-
der- und Jugendhilfeträger Outlaw gGmbH
übernommen.
Sozialraumreport
38
Ein Angebot in den Familienzentren in Wolbeck
und in Angelmodde war der Sprachkurs „Mütter
lernen, Kinder profitieren“, bei dem sich die Müt-
ter aus dem jeweiligen Stadtteil kennen und
Deutsch miteinander lernen konnten, während
ihre Kinder betreut wurden. Auch die Beratung
für Familien mit Migrationsvorgeschichte sowie
die „Wiegesprechstunde“, bei der eine Familien-
hebamme Beratung anbietet, wurden rege an-
genommen.
Gremmendorf
In Trägerschaft der Diakonie Bildungs- u. Bera-
tungszentrum Münster, Kinder-, Jugend- und
Familiendienste wurde eine zusätzliche Fach-
kraft mit 19,25 Stunden für die Aufgabe der
Stadtteilkoordination „Frühe Hilfen“ eingesetzt.
Der Einsatz und die Finanzierung erfolgten im
Rahmen des „Maßnahmenprogramms einer
kindbezogenen Armutsprävention in Münster“.
Der Kinder- und Jugendtreff St. Ida ist auch in Zei-
ten der Gemeindefusion zur Großgemeinde St. Ni-
kolaus Münster ein konstanter Treffpunkt für die
Kinder und Jugendlichen aus dem Stadtteil Grem-
mendorf. Besonders beliebt und kontinuierlich
ausgebucht waren die Angebote des Kinder- und
Jugendtreffs in den Schulferien. 2007 wurde die
Angebotspalette der Kinder- und Jugendarbeit in
Gremmendorf durch die „Aufsuchende Arbeit“ er-
weitert, in 2011 konzeptionell überarbeitet und den
Bedürfnissen der Zielgruppe entsprechend ange-
passt.
Bezirk Hiltrup
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Demografie 2010 2011 Prognose
2020
Gesamt-
bevölkerung 36.861 37.399 37.416
davon unter
18 Jahren 6.713 6.699 6.292
Haushalte
mit Kindern 3.980 3.957 -----
Ausländer-
anteil
2.822
(7,7 %)
2.925
(7,8 %) -----
Geburten
(neu) 352 302 -----
Mit einem Bevölkerungszuwachs von knapp 540
Einwohnern (1,5 %) innerhalb des vergangenen
Jahres hat der Bezirk Hiltrup insgesamt eine posi-
tive Bevölkerungsentwicklung zu verzeichnen. Mit
einem Anteil von 2,0 % hat Amelsbüren im Bezirk
Hiltrup die meisten Einwohnergewinne zu ver-
zeichnen, gefolgt von Hiltrup-Mitte mit 1,9 %, Berg
Fidel (+ 1,6 %) und Hiltrup-West (+ 1,4%). Hiltrup-
Ost liegt mit einem Anteil von weiteren 0,3 % der
Bevölkerung auf einem stabilen Niveau.
Dieser allgemeinen Bevölkerungsentwicklung ent-
sprechend zeigt sich auch die Altersgruppe der 0-
bis 18-Jährigen mit 6.700 Kindern und Jugendli-
chen relativ stabil.
Sozialraumreport
39
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Daten und Fakten 2010 2011
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 1.255 1.254
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 25,2 % 26,3 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 101,1 % 100,8 %
Anzahl Familienzentren 4 4
Offene Ganztagsgrundschule (ohne Förderschule)
Teilnehmer/-innen 308
(22,5 %)
364
(27,4 %)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 5 5
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 246 239
davon ambulant 188 185
davon stationär 58 54
Angebote der Familienbildung
Anzahl 127 126
Der Bezirk Hiltrup weist mit einer Versorgungsquo-
te für Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtun-
gen und Tagespflege von rund 26 % im stadtwei-
ten Vergleich eine unterdurchschnittliche Versor-
gungsquote auf. Weitere Ausbauplanungen sind
deshalb für alle Stadtteile zum Kindergartenjahr
2012/2013 vorgesehen.
Entsprechend der allgemein wachsenden Nachfra-
ge nach Betreuungsangeboten ist auch die Inan-
spruchnahme des offenen Ganztags auf rund 27 %
gestiegen.
Berg Fidel
Anlässlich des 40-jährigen Jubiläums des Stadt-
teils Berg Fidel gab es neben einem dreitägigen
Stadtteilfest eine "Zukunftswerkstatt Berg Fidel",
in der die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils
ihre Ideen und Vorstellungen für Berg Fidel kon-
kret mit einbringen konnten. Die Zukunftswerk-
statt wurde durch den Arbeitskreis Berg Fidel
realisiert. An insgesamt 7 Terminen haben je-
weils bis zu 40 aktive Bürger aus dem Stadtteil
teilgenommen. Im Ergebnis haben sich ver-
schiedene Schwerpunktgruppen gebildet, die
auch im Jahr 2012 an folgenden Themen wei-
terarbeiten:
- Themenfeld Versorgung (z.B. Verortung des
Stadtteilautos in Berg Fidel)
- Themenfeld Kultur und Musik (Planung von
kulturellen Veranstaltungen)
- Themenfeld Sport (z.B. Beleuchtung des Ska-
teparks)
Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses der
Stadt Münster im Mai 2011 wurde der ehemali-
ge Kinderhort des Stadtteilhauses Lorenz-Süd
zu einem kinderpädagogischen Förderangebot
weiterentwickelt und umstrukturiert. Um dem
Bedarf im Stadtteil nachhaltig zu begegnen,
wurde das neue intensivpädagogische Förder-
und Betreuungsangebot im Zuge der Umstruktu-
rierung auf die gesamte Grundschulzeit der
Teilnehmenden ausgeweitet. Das Angebot ist
nun für Kinder aller vier Klassenstufen der
Grundschule Berg Fidel, die nicht im gebunde-
nen Ganztag beschult werden und einen beson-
deren Förder- und Betreuungsbedarf haben, zu-
Sozialraumreport
40
gänglich und stellt einen wichtigen und notwen-
digen Baustein der Förderung von Kindern im
Stadtteil dar.
Berg Fidel entwickelte sich in den zurückliegen-
den Jahren immer deutlicher zu einem Stadtteil,
in dem eine florierende jugendkulturelle Szene
sehr aktiv ist. In 2011 veranstaltete die Initiative
Skatepark Berg Fidel mit Unterstützung durch
das Stadtteilhaus Lorenz-Süd zum dritten Mal
das Openair-Fest bzw. den Contest "Bergfest",
das von etwa 2.500 jungen Menschen besucht
wurde. Der Dirt Park, eine Bahn für Mountainbi-
ker und BMXer, entwickelte sich mit der Arbeit
vieler Ehrenamtlicher weiter und auch in ande-
ren Bereichen nimmt Jugendkultur ihren festen
Platz in Berg Fidel ein. Im Café Lorenz fanden
41 Konzerte, organisiert durch eine Konzert-
gruppeninitiative statt, die aus Jugendlichen und
jungen Erwachsenen besteht. Die “Deviants Ult-
ras“, eine Ultragruppe von Preußen Münster,
konnte mit Unterstützung durch das Lorenz-Süd
diverse Veranstaltungen wie z. B. Lesungen im
Stadtteilhaus organisieren. Diese Aktivitäten
wurden durch eine vom Kulturamt unterstützte
Veranstaltungsreihe zu jugendkulturellen Orten
in Berg Fidel zusammen gefasst und in einer
Broschüre dokumentiert und veröffentlicht.
Hiltrup
Die Kindertageseinrichtung und Familienzent-
rum „Hiltrup-West“ zeichnet sich nach sechs
Jahren Familienzentrumsarbeit durch die enge
Vernetzung mit den Kooperationspartnern aus.
Viele Familien aus dem Stadtteil nahmen im
vergangenen Jahr die Angebote des Familien-
zentrums, die sich im Stadtteil etabliert haben, in
Anspruch. Hierzu zählen z. B. Elterncafé und
Sprachkurse für Frauen mit Kinderbetreuung,
Themenelternabende, die Kur- und Hebammen-
Beratung oder die regelmäßigen Sprechstunden
der „Beratungsstelle frühe Hilfen“ vom Gesund-
heitsamt. 2012 wird das Familienzentrum das
Betreuungs- und Raumangebot um weitere Ki-
taplätze erweitern. Im Baugebiet an der Mee-
senstiege, Helene-Weigel-Weg, soll unter ande-
rem ein Krippenhaus für 20 Kinder im Alter von
0 bis 3 Jahren entstehen.
Seit November 2011 treffen sich wöchentlich El-
tern aus dem Stadtbezirk Hiltrup im Mehrzeck-
raum des Kommunalen Sozialdienstes (KSD) in
Hiltrup zum Rendsburger Elterntraining, welches
die Fachkräfte des Vereins sozialtherapeuti-
scher Einrichtungen (VSE) und des KSD ge-
meinsam beworben haben. Finanziert wird das
Elterntrainingsprogramm durch das Amt für Kin-
der, Jugendliche und Familien und durch Spen-
den. Die Eltern nehmen nach Berichten der
Trainer (Mitarbeiter des VSE) mit Begeisterung
und großer Zuverlässigkeit teil. Neben der Teil-
nahme an insgesamt 22 Gruppenabenden, die
auch eine Kinderbetreuung anbietet, werden die
Eltern mit ihren Kindern ein pädagogisches Wo-
chenende verbringen.
Amelsbüren
Im Mai 2011 wurde das sogenannte „Orange
Haus“, der Erweiterungsanbau der Kita Sonnen-
tau in Kombination mit Räumen für den Offenen
Ganztag (OGS) in Amelsbüren eröffnet. Im Ge-
samtkonzept mit einbezogen ist zudem die kath.
Kita St. Sebastian (Familienzentrum im Ver-
bund). Im Haus stehen ein Mehrzweckraum und
ein Speiseraum mit Küche für die Kinder zur
Verfügung.
Der Erweiterungsanbau geht mit einem beson-
deren pädagogischen Konzept einher: Neben
den geschaffenen notwendigen räumlichen
Ressourcen werden vor allem die Angebote der
vorschulischen Tagesbetreuung für Kinder mit
den schulischen Angeboten in gemeinsamer
Kooperation miteinander verzahnt. Schwerpunkt
des pädagogischen Konzepts ist die Stärkung
der Bildungs- und Erziehungsqualität in Kita und
OGS mit dem Ziel, den Übergang von der Kita
zur Grundschule zu verbessern und gemeinsam
zu gestalten.
Produktüberblicke
41
5. Produktüberblicke
Produktplan des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien
Die so genannten Produktüberblicke (früher: Leis-
tungsüberblicke) stellen den Schwerpunkt der Be-
richterstattung dar. Damit folgen die Geschäftsbe-
richte des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fa-
milien der Systematik des Neuen Kommunalen Fi-
nanzmanagements (NKF).Dadurch, dass wesentli-
che Inhalte der früheren Geschäftsberichte, insbe-
sondere die Darstellung von fachlichen Zielen,
aufgegriffen werden, bieten die Berichte jedoch ei-
nen deutlichen „Mehrwert“ gegenüber dem Haus-
haltsplan mit seinen Produktgruppen- und Pro-
duktbeschreibungen.
Insbesondere die Rubrik „Ziele aus dem NKF-
Haushalt“ bietet qualitative Informationen zu den
Produkten, während der Haushaltsplan an dieser
Stelle lediglich quantitative Ergebnisse zu Finanz-
und Produktzielen liefert.
Hier folgt die Übersicht über den Produktplan des
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien:
Nr. Produktbereich Nr. Produktgruppe
(auch Budgetebene) Nr. Produkt
06 Kinder-, Jugend-
und Familienhilfe
0601 Förderung von Kindern
in Tagesbetreuung
060101 Förderung von Kindern in Tagesein-
richtungen und weiteren Gruppen
060102 Förderung von Kindern in
Tagespflege
0602 Kinder- und
Jugendarbeit
060201 Offene Kinder- und Jugendarbeit
und Durchführung von
OGS-Aufgaben
060202 Jugendverbandsarbeit
0603 060301 Jugendsozialarbeit
060302 Jugendhilfe an Schulen
Förderung von
benachteiligten
jungen Menschen
060303 Drogenhilfe
0604 Familienförderung 060401 Angebote für Familien
060402 Besondere familienpolitische
Maßnahmen
0605 060501 Hilfen zur Erziehung in der Familie
und eigenen Wohnung
Erzieherische und
wirtschaftliche Hilfen
für Familien 060502 Hilfen zur Erziehung in Einrichtun-
gen und Pflegefamilien/Adoptionen
060503 Beistandschaften, Vormundschaf-
ten, UVG und Betreuungsbehörde
060504 Schutz von Kindern und
Jugendlichen
060505 Mitwirkung bei Familien- und
Jugendgericht
060506 Bezirkliche Sozialarbeit und
Eingliederungshilfe
Produktüberblicke
42
Auf den folgenden Seiten werden die Produkt-
überblicke dargestellt, in denen die wesentlichen
Arbeitsergebnisse und -daten des abgelaufenen
Jahres zusammengefasst sind. Darin sind die In-
halte des NKF-Haushalts, wie Ziele, Zielkennzah-
len und Leistungsdaten (Output-Seite) abgebildet.
Bei den dargestellten Erträgen und Aufwendungen
des Jahres 2011 handelt es sich jeweils um vorläu-
fige Rechnungsergebnisse.
Um einen schnellen Einblick in den Kern der Pro-
dukte zu gewinnen, werden neben den Kurzdar-
stellungen in den „Eckdaten / TOP-Kennzahlen“
einige der insgesamt angebotenen Produktinfor-
mationen vorgezogen, die das jeweilige Produkt
besonders prägen oder die Situation in dem betref-
fenden Feld der Kinder- und Jugendhilfe charakte-
risieren.
Viele der Angaben, wie etwa die Ressourcen und
die Wirkungs-, Programm- und Leistungsziele so-
wie die Elemente „Schwerpunkte im Jahr 2011“
oder „Ausblick auf das Jahr 2012“ sind aus den
früheren Geschäftsberichten bekannt. In den „Ziel-
berichten“, die über die in den Haushaltsplänen
vorgesehene Darstellung lediglich von Rech-
nungsergebnissen zu den Zielkennzahlen hinaus
gehen, wird über die Entwicklung in den Arbeitsfel-
dern berichtet. Hier wird eine fachliche Einschät-
zung angeboten, welche Schwerpunkte in den ein-
zelnen Fachgebieten mit welchem Ergebnis bear-
beitet wurden oder im Sinne einer Weiterentwick-
lung der Produkte zur Umsetzung anstehen.
Nicht in der Produktstruktur abgebildet ist die Ju-
gendhilfeplanung, die jedoch als so genanntes
Teilprodukt in vielen anderen Produkten des Amtes
für Kinder, Jugendliche und Familien berücksichtigt
ist und wesentlich zur fachlichen Aufgabenerfül-
lung beiträgt. Daher wird auch für die Jugendhilfe-
planung ein „Produktüberblick“ angeboten.
Produktüberblicke
43
060101 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen
Kurzdarstellung
Die Kindertageseinrichtungen, die über das SGB VIII sowie das Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) gefördert
werden, dienen der Bildung, Erziehung, Förderung und Betreuung von Kindern. Sie sollen die Familien entlas-
ten und in ihrer Erziehungsaufgabe unterstützen. Ganztägige und flexible Angebote helfen Eltern dabei be-
sonders, Familie und Beruf zu vereinbaren.
Das Produkt wird von der Stadt Münster selbst und von zahlreichen freien Trägern (Kirchen, Verbänden, Ver-
einen usw.) angeboten. Die Einrichtungen gehören zum gesamtgesellschaftlichen Bildungssystem und stellen
die erste institutionelle Bildungsinstanz für Kinder dar.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 22, 24, 25, 26, 45 SGB VIII, § 16 a SGB II
Ressourcen
Stellen: 286,12
Aufwendungen: 65.995.037 €
Erträge: 34.702.576 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2009 2010 2011
Versorgungsquote (= Erfüllungsgrad des Rechtsanspruchs) von
Kindern im Alter von 3 - 6 Jahren (in %)
104,2 101,5 100,4
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) von Kindern
unter drei Jahren (in %)
16,5 18,3 18,9
Anzahl der Kindertageseinrichtungen 165 165 164
Anzahl der Gruppen 421 423 424
Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren 6.961 6.943 7.016
Kinder im Alter von unter 3 Jahren 7.241 7.310 7.555
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2011:
Der u3-Ausbau wurde kontinuierlich weit
erentwickelt. Trotz der Steigerung der Anzahl der u3-Kinder um ca.
250 Kinder (von 7.310 auf 7.555) konnte die Versorgungsquote auf 31,3% weiter ausgebaut werden.
Seit 2008 bis zum Jahr 2011 wurden insgesamt 124 Neubau-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen von
Kindertageseinrichtungen in freier und städtischer Trägerschaft mit dem Schwerpunkt des u3-Ausbaus ge-
plant und durchgeführt.
Eine neue Kita mit Angeboten der kinderpädagogischen Arbeit wurde in Wolbeck (Holtrode) in Trägerschaft
des Kinder- und Jugendhilfeträgers „OUTLAW gGmbH“ eröffnet.
Mit der Betriebs-Kita des Landschaftsverband Westfalen-Lippe ging eine dritte Betriebs-Kita an den Start.
Die Betriebs-Kita des UKM wurde um ca. 100 auf 150 Plätze in 10 Gruppen erweitert.
Eine Betriebs-Kita der BASF-Coatings wurde bis zur Planungsreife entwickelt.
Produktüberblicke
44
Zum Ausbau der betrieblichen Kindertagesbetreuung gab es ca.15 einzelne Beratungsgespräche, drei gro-
ße Gewerbegebietsveranstaltungen und 8 sich daraus ergebende Kooperationsgespräche. Das Angebot an
betrieblicher Kindertagesbetreuung konnte von 189 Plätzen im Jahr 2010 auf 205 ausgebaut werden.
Die Arbeitsgruppe „Flexible Kindertagesbetreuung“ hat ihre Arbeit aufgenommen und entwickelt beispielhaft
einrichtungsbezogene Umsetzungsbedingungen.
Der steigende Bedarf für ü3-Kinder musste mit zunehmenden zusätzlichen Plätzen in Kindertageseinrich-
tungen abgedeckt werden.
Zum 01.08.2011 trat die Revision des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz) in Kraft und brachte zahlreiche
Veränderungen, insbesondere hinsichtlich zusätzlicher Fördermittel (Erhöhung der Förderung von Familien-
zentren, zusätzliche Kindpauschalen für die Betreuung von u3-Kindern, Zuschuss für Waldkindergärten
etc.). Die Änderungen wurden zum Kindergartenjahr 2011/2012 umgesetzt.
Für ein Web-gestütztes Anmelde- und Aufnahmeverfahren für Kinder in Kindertageseinrichtungen wurden
konkrete Schritte eingeleitet. Eine Unterarbeitsgruppe der AG-78-Kindertagesbetreuung hat gemeinsam mit
der Stadt Ziele und Umsetzungsschritte erarbeitet. Eine von der Stadt Düsseldorf entwickelte Software „Ki-
ta-Navigator“ wurde dazu als sehr gut bewertet und soll als Grundlage für ein neues Anmelde- und Auf-
nahmeverfahren in Münster eingesetzt werden.
Die Wahl eines Jugendamtselternbeirats wurde vorbereitet und durchgeführt.
Die Trägervertretungsregelungen für die städtischen Kitas wurden überarbeitet.
An der Weiterentwicklung der integrativen Förderung von behinderten / von Behinderung bedrohten Kindern
in der Kindertagesbetreuung zur Inklusion wurde weitergearbeitet.
Die im Jahre 2010 beim 1. Runden Tisch ins Leben gerufene Qualitäts- und Ausbildungsoffensive für Fach-
kräfte in der Kindertagesbetreuung wurde in Zusammenarbeit mit den Fachschulen fortgesetzt, Themen-
schwerpunkt war die Qualifizierung der Tagesbetreuung unter dreijähriger Kinder in den Kitas.
Die Betreuungsangebote für schulpflichtig werdende Kinder in den Schulsommerferien wurden abgestimmt.
Die aus Fachleuten des Kita- und Schulbereichs zusammengesetzte Arbeitsgruppe „Kooperation Kita –
Grundschule“ begleitete und unterstützte die Erprobung der „Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder
von 0 – 10 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich in Nordhein-Westfalen“ in
zwei Kitas und einer Grundschule in Gievenbeck.
Ausblick auf das Jahr 2012:
Im Rahmen der Weiterentwicklung und Umsetzung des u3-Programms sowie der Schaffung bedarfsgerech-
ter ü3-Plätze sind neue Kindertageseinrichtungen zu planen und zu entwickeln sowie neue Flächen zu ent-
wickeln. Die Immobiliens
uche wird weiter intensiviert, Investorenverfahren und -ausschreibungen werden
vorbereitet und durchgeführt
Die Revision des KiBiz – Teil 2 – steht in 2012 an.
Familienzentren werden weiter ausgebaut und gefördert.
Münster auf dem Weg zur Inklusion: Die Weiterentwicklung der integrativen Förderung von behinderten /
von Behinderung bedrohten Kindern in der Kindertagesbetreuung zur Inklusion wird ein Schwerpunkt in die-
sem Bereich sein und soll sich auch im vorgesehenen zukünftigen Handlungsprogramm wieder finden.
Die Qualitäts- und Ausbildungsoffensive für Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung – 2. Runder Tisch mit
dem Schwerpunkthema „Gemeinsam fürs Kind – Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Kita“ ist für
2012 geplant.
Die Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements in Kitas wird umgesetzt.
Maßnahmen zur Armutsprävention sollen umgesetzt werden.
Die Betriebe werden weiterhin intensiv in Einzelgesprächen unterstützt und beraten.
Produktüberblicke
45
Eine Informationsschrift mit wichtigen Informationen zur betrieblichen Kindertagesbetreuung in Münster ist
in Planung.
Durch eine Informationsbörse mit Newslettern, Austauschveranstaltungen und Kita-Besichtigungen soll für
betriebliche Kindertagesbetreuungsangebote geworben werden.
Gemeinsam mit der Arbeitsgruppe „Flexible Kindertagesbetreuung“ werden in einem Projekt, an dem 6 Ki-
tas unterschiedlicher Trägerschaft teilnehmen, einrichtungsbezogen flexible Betreuungsmöglichkeiten ent-
wickelt und erprobt.
Ein WEB-basiertes Aufnahmeverfahren zum KiGa- 2013/2014 wird entwickelt und eine Beschlussvorlage
für die konkrete Einführung vorbereitet.
Die Aufgaben zur Gestaltung eines guten Übergangs der Kinder von der Kita in die Schule werden vorange-
trieben und dazu zunächst die Akteure von Kita und Schule in zwei Stadtteilen einbezogen.
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird ver-
bessert.
Der Rechtsanspruch für 3- bis 6-jährige Kinder
und der Ausbau der Betreuungsangebote für un-
ter 3-jährige Kinder werden sichergestellt.
Die individuellen Fähigkeiten der Kinder (Betreu-
ung, Bildung, Erziehung) und ihre Schulfähigkeit
werden gefördert und verbessert.
Die Chancengleichheit zur gesellschaftlichen
Teilhabe junger Menschen wird verbessert.
Erziehungspartnerschaften von Eltern und Kinder-
tageseinrichtungen werden angestrebt.
Die Qualität der Kindertageseinrichtungen wird
gesichert.
Familienzentren werden ausgebaut und gefördert.
Die betriebliche Kindertagesbetreuung wird wei-
terentwickelt und ausgebaut.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Die aktuellen Gesetzeslagen werden umgesetzt
und kommunale Regelungen herbeigeführt.
Die Beratung von und die Zusammenarbeit mit
Trägern, Kindertageseinrichtungen und Eltern
sind wichtige Kriterien der Arbeit.
Neue Maßnahmen sowie die Umstrukturierung
bestehender Einrichtungen werden umgesetzt.
Die Betreuungsbedarfe von Eltern werden erfasst,
um für sie in Abstimmung mit den Interessen des
Kindes und den Möglichkeiten der Organisation
ein geeignetes Angebot zu realisieren.
Die körperlichen, emotionalen und geistigen Fä-
higkeiten der Kinder werden ganzheitlich geför-
dert.
Für alle Kinder, die dieses Angebot benötigen,
wird in den letzten zwei Jahren vor dem Schulein-
tritt eine zusätzliche Sprachförderung angeboten.
Kinder mit Migrationsvorgeschichte werden in
Kindertageseinrichtungen frühzeitig integriert.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für K
inder im Alter von 3 - 6 Jahren ist sichergestellt.
Die Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder in Kindertageseinrichtungen sind bis zum Jahr 2013
mit einer Versorgungsquote von bis zu 23,3 % in Kindertageseinrichtungen ausgebaut.
Produktüberblicke
46
Bericht
Der Ausbau der Kindertagesbetreuungsangebote war im Jahr 2011 besonders geprägt von der Zunahme der
Anzahl der u3- als auch ü3-Kinder aufgrund der Steigerung der Geburtenrate und der Zuzüge. Die Zahl der zu
Beginn des Kindergartenjahres 2011/2012 zu berücksichtigenden u3-Kinder stieg von 7.310 auf 7.555 Kinder;
die Zahl der ü3-Kinder stieg von 6.943 auf 7.016 Kinder.
Im Jahr 2011 wurden für Kinder unter drei Jahren ca. 90 Plätze in Kindertageseinrichtungen geschaffen. Die
Versorgungsquote in Kinder
tageseinrichtungen stieg damit von 18,3 % auf 18,9 %.
Die Zielkennzahl für 2011 betrug im Planungsansatz 20 % u3-Plätze in Kindertageseinrichtungen. Dieser Pla-
nungsansatz wurde knapp unterschritten. Dieses hing mit den deutlich gestiegen u3-Kinderzahlen zusammen.
Trotz dieses Anstiegs der Kinderzahlen konnte auch in den Kindertageseinrichtungen die Versorgungsquote
noch um ca. 2,0 % gegenüber 2010 gesteigert werden.
Für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren lag die Versorgungsquote in 2011 bei 100,4 %. Damit kann der
Rechtanspruch weiterhin gewahrt werden. Es wird jedoch zunehmend schwieriger, die wachsende Nachfrage
nach Plätzen im laufenden Kindergartenjahr zu befriedigen.
Bedingt durch viele Zuzüge nach Münster und durch den Wunsch nach einem Kita-Platz, sobald das Kind das
3. Lebensjahr vollendet hat (Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz) mussten 2011 ca. 500 Kinder zusätzlich
aufgenommen werden. Dazu haben alle Kitas beigetragen.
Weitere Familienzentren wurden 2011 vom Land nicht in die Förderung aufgenommen. Die Anzahl der Famili-
enzentren im Jahr 2011 blieb daher mit 24 Kindertageseinrichtungen unverändert. Zum Kindergartenjahr
2012/2013 können wieder zwei Familienzentren an den Start gehen.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2011
Ansatz
2011
Ist
Erfüllungsgrad des Rechtsanspruchs auf einen Kindertageseinrichtungsplatz
für Kinder von 3-6 Jahren (in %)
100 100,4
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) von Kindern unter drei
Jahren (in %)
20 18,9
Leistungsdaten
Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren (tatsächliche/prognostizierte
Entwicklung im Stadtgebiet)
6.438 7.555
Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahren (tatsächliche/prognostizierte
Entwicklung im Stadtgebiet)
6.393 7.016
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen für unter dreijährige Kinder 1.288 1.429
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder im Alter von 3 bis
unter 6 Jahren
6.393 7.044
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen insgesamt (0 bis unter 6 Jahren) 7.681 8.473
davon:
Produktüberblicke
47
Plätze in Gruppen für Kinder von 2 - 6 Jahren (G I)
25 Stunden (G I a)
35 Stunden (G I b)
45 Stunden (G I c)
1.330
10
648
672
1.860
10
680
1.170
Plätze in Gruppen für Kinder unter 3 Jahren (G II)
25 Stunden (G II a)
35 Stunden (G II b)
45 Stunden (G II c)
850
10
230
610
875
2
135
738
Plätze in Gruppen für Kinder ab 3 Jahren und älter (G III)
25 Stunden (G III a)
35 Stunden (G III b)
45 Stunden (G III c)
5.501
140
2.861
2.500
5.738
142
3.012
2.584
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2009 2010 2011
Anzahl der Familienzentren 22 24 24
Anzahl der Kindertageseinrichtungen 165 164
davon:
Einrichtungen katholischer Träger 48 47
Einrichtungen evangel ischer Träger 15 15
Einrichtungen in Trägerschaft von Elterninitiativen 50 50
Einrichtungen in städtischer Trägerschaft 29 28
Einrichtungen sonstiger Träger 23 24
Anzahl der Gruppen 423 424
davon:
Gruppen in Einrichtungen kat holischer Träger 150 149
Gruppen in Einrichtungen ev angelischer Träger 40 40
Gruppen in Einrichtungen in Trägerschaft von
Elterninitiativen
63 63
Gruppen in Einrichtungen in st ädtischer Trägerschaft 97 96
Gruppen in Einrichtungen sonstiger finanzschwacher Träger 73 76
Anzahl der Kinder mit Sprachförderung - Delfin4 851 899 899
Anzahl der Sprachförder- und Integrationsmaßnahmen für Eltern,
deren Kinder Kindertageseinrichtungen besuchen
23 23 19
Anzahl von Plätzen zur Förderung der Integration behinderter
Kinder (Einzelintegration)
256 298 332
Produktüberblicke
48
2009 2010 2011
Betriebliche Kindertagesbetreuung:
Anzahl der betriebseigenen Plätze
Anzahl der Belegplätze
73
69
83
70
83
70
Anzahl der Spielgruppen 776 762 746
Produktüberblicke
49
Produktüberblicke
50
Produktüberblicke
51
Anzahl der Gruppen in
Kindertageseinrichtungen nach Trägerschaft - 2011
149
40
63
96
76
Katholische Träger
Evangelische Träger
Elterninitiativen als Träger
Städtische Trägerschaft
Sonstige Träger
Anzahl der Kindertageseinrichtungen nach Trägerschaft - 2011
47
15
50
28
24
Katholische Träger
Evangelische Träger
Elterninitiativen als Träger
Städtische Trägerschaft
Sonstige Träger
Produktüberblicke
52
Plätze in Kindertageseinrichtungen
nach Gruppenform (städtisch und freie Träger)
1.440
834 931
5.776
1.860
875
5.7386.174
1.680
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
Plätze für Kinder von
2 bis 6 Jahren (G I)
Plätze für Kinder unter
3 Jahren (G II)
Plätze für Kinder ab
3 Jahren und älter (G III)
2009
2010
2011
Transferaufwendungen für Kindertageseinrichtungen freier
Träger in 2011
Gruppenform II;
11.773.815 €
Gruppenform I;
9.232.533 €
Gruppenform III;
26.264.659 €
Produktüberblicke
53
Plätze für Kinder von 2 bis 6 Jahren (G I) - alle Kitas
2
903
0
1.042
10
680
1.170
535 638
0
200
400
600
800
1.000
1.200
1.400
25 Stunden (G I a) 35 Stunden (G I b) 45 Stunden (G I c)
2009
2010
2011
Plätze für Kinder unter 3 Jahren (G II) - alle Kitas
8
644
22
135
738
182
763
166
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
25 Stunden (G II a) 35 Stunden (G II b) 45 Stunden (G II c)
2009
2010
2011
Produktüberblicke
54
Plätze für Kinder ab 3 Jahren und älter (G III) - alle Kitas
2.492
142
3.012
2.584
226
3.456
168
3.177
2.431
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
4.000
25 Stunden (G III a) 35 Stunden (G III b) 45 Stunden (G III c)
2009
2010
2011
Produktüberblicke
55
060102 - Förderung von Kindern in Tagespflege
Kurzdarstellung
Kindertagespflege ist eine familiäre und flexible, auf die Betreuungsbedarfe der Eltern abgestimmte Betreu-
ungsform für insbesondere unter 3-jährige Kinder. Auch ältere Kinder können bei Bedarf ergänzend zu an-
deren Einrichtungen in Kindertagespflege betreut werden. Kindertagespflege findet entweder im Haushalt der
Betreuungsperson (Tagesmutter), im Haushalt der Eltern (Kinderfrau) oder in anderen geeigneten Räumen
statt. In der Betreuung in Familien werden Kinder alleine, mit Geschwistern, mit den Kindern der Tagesmutter
oder mit bis zu vier weiteren Tageskindern betreut.
Die Beratungsstelle für Kindertagespflege der Stadt Münster berät, vermittelt, begleitet stadtteilorientiert Eltern
und Tagespflegepersonen.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 22, 23, 24, 43 SGB VIII, § 16 a SGB II
Ressourcen
Stellen: 14,51
Aufwendungen: 6.873.584 €
Erträge: 2.183.394 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2009 2010 2011
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) v. Kindern
unter drei Jahren in Kindertagespflege (in %)
8,4 11,5 12,3
Kinder unter 3 Jahren 7.241 7.310 7.555
Anzahl der Kindertagespflegeverhältnisse insgesamt 952 1.100 1.144
davon:
für Kinder von 0 - 3 Jahren 610 839 932
für Kinder von 3 - 6 Jahren 151 102 77
für Kinder von 6 - 10 Jahren 191 159 135
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2011:
Die Angebote für Kinder unter drei Jahren wurden um 93 Plätze aus
gebaut, so dass 932 u3 Plätze vorhan-
den sind.
Die betriebliche Kindertagespflege wurde von 52 Plätzen auf 58 Plätze ausgebaut.
Zwei in 2011 vorbereitete Projekte im Rahmen der betrieblichen Kindertagespflege werden mit 18 Plätzen in
2012 realisiert. Hierbei übernimmt die Beratungsstelle für Kindertagespflege die Grundinformation des Un-
ternehmens, die Projektbegleitung sowie die fachliche Begleitung der Kindertagespflegestelle.
Neun weitere Unternehmen wurden in 2011 von der Beratungsstelle für Kindertagespflege zum Thema „be-
triebliche Kindertagespflege“ beraten. Es ist aufgrund von Erfahrungswerten davon auszugehen, dass sich
einzelne dieser Unternehmen für eine betriebliche Kindertagespflege entscheiden werden.
Produktüberblicke
56
In einem Kooperationsprojekt mit der Sahle Wohnbaugesellschaft wurde in Kinderhaus eine präventiv aus-
gerichtete Großtagespflegestelle aufgebaut.
Insgesamt wurden die Plätze in Großtagespflegestellen um 35 Plätze auf 175 Plätze ausgebaut.
Das Thema „§ 8a“ wurde in Kooperation mit dem Deutschen Kinderschutzbund im Feld Kindertagespflege
implementiert.
Das Thema „vorbeugender Brandschutz“ wurde in Kooperation mit der Berufsfeuerwehr Münster im Feld
Kindertagespflege implementiert
Fachliteratur für Tagespflegepersonen wurde in Zusammenarbeit mit der Stadtbücherei bereit gestellt.
Eine Werbestrategie für die gezielte Neugewinnung von Tagespflegepersonen wurde entwickelt
Ein Handbuch mit Standards für die Fachberatung wurde mit dem Ziel „einheitliche Verfahrensabläufe“ ent-
wickelt.
Die Vorlage „Qualitativer Umbau und Weiterentwicklung des Leistungsfeldes Kindertagespflege“
(V/0117/2011) wurde erstellt und von den Gremien zur Kenntnis genommen.
Die Kooperation mit den Familienzentren wurde fortgeführt, unter anderem mit Hilfe des Kooperationskof-
fers.
Die Geschäftsprozesse wurden optimiert, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Ausblick auf das Jahr 2012:
Das Netzwerk
für die Qualifizierung von Kindertagespflege wird das Qualifizierungssystem planen, organi-
sieren und weiterentwickeln.
Das Thema „§ 8a“ wird in den Vorbereitungskurs implementiert.
Informationen über den vorbeugenden Brandschutz werden für Tagespflegepersonen, die im eigenen Haus-
halt betreuen, aufbereitet.
Das Thema „Kinderfrauen“ wird aufbereitet.
Ein Konzept zur Randzeitbetreuung wird entwickelt.
Eine Analyse der Struktur aller Tagesmüttertreffen mit dem Ziel der Optimierung wird angestrebt.
Das Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit, u. a. Neugewinnung von Tagespflegepersonen, wird umgesetzt.
Die Vereinbarung zwischen Eltern und Tagespflegeperson soll überarbeitet werden.
Der Ausbau von KTP in anderen Räumen ist vorgesehen.
Der Ausbau der betrieblichen Kindertagespflege wird angestrebt.
Ein standardisiertes Auswahlverfahren für interessierte Tagespflegepersonen an der betrieblichen Großta-
gespflege soll erprobt werden.
Ein Workshop zum Thema Qualitätssicherung und -entwicklung in der Kindertagespflege wird durchgeführt.
Die Idee einer internetgestützten Kindertagespflegebörse / eines Anmeldeverfahrens soll geprüft werden.
Die Datenbank Kindertagespflege sowie ihre systematische Auswertung werden neu entwickelt.
Die Geschäftsprozesse sollen mit dem Ziel der Reduzierung des Verwaltungsaufwands optimiert werden.
Das Handbuch für die Fachberatung soll weiterentwickelt werden.
Produktüberblicke
57
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird ver-
bessert.
Die individuellen Fähigkeiten des Kindes (Betreu-
ung, Bildung, Erziehung) werden gefördert.
Geeignete Tagespflegepersonen werden be-
darfsgerecht geworben.
Die Kindertagespflegeplätze werden um jährlich
30 neue Plätze ausgebaut.
Die Qualität in der Kindertagespflege wird gesi-
chert.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Die aktuelle Gesetzeslage (TAG, KICK, KiBiz, Ki-
föG) wird umgesetzt.
Kommunale Regelungen werden umgesetzt.
Tagespflegepersonen und Eltern werden beraten
und begleitet.
Nachgefragte Plätze werden an Tagespflegeper-
sonen vermittelt.
Neue Tagespflegepersonen werden gezielt ge-
worben und qualifiziert.
Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegeper-
sonen werden ausgebaut.
Die Qualität der Tagespflegeplätze wird überprüft,
gefördert und gesichert.
Die Tagespflegepersonen werden durch gezielte
Angebote vernetzt.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
Die Tages
betreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder in Kindertagespflege sind bis zum Jahr 2013 mit ei-
ner Versorgungsquote von bis zu 11,7 % ausgebaut.
Ausbau des qualifizierten Angebots: Der Anteil der Betreuungsstunden in Stufe 3 (höchste Qualifizierungsstu-
fe mit 160/190 Unterrichtsstunden ab 2010 in Münster oder Ausbildung als Erzieherin/Sozialpädagogin) soll
gemessen an den Gesamtbetreuungsstunden in der Kindertagespflege um jährlich 2 % erhöht werden.
Bericht
Das Ziel für den Ausbau der Tagesbetreuungsangebote für unter 3-j
ährige Kinder in Kindertagespflege lag für
das Jahr 2011 bei einer Versorgungsquote von 10 %. In 2011 lag diese Quote im Ergebnis dagegen schon
bei 12,3 % und somit um 2,3 % oberhalb des geplanten Ziels. Das mittelfristige Ziel des Ausbaus der Kinder-
tagespflege bis 2013 mit einer Versorgungsquote von 11,7 % ist damit bereits jetzt erreicht. Die dem Bedarf
entsprechende Anfrage (d.h. nachgewiesener Bedarf von Vereinbarkeit von Beruf und Familie) nach u3-
Plätzen in Kindertagespflege ist in bestimmten Stadtteilen höher als das Angebot, obwohl die Platzzahl schon
jetzt bei dem Planungsziel für 2013 liegt. D.h. trotz der erfolgreichen Zielerreichung in 2011 sind weitere An-
strengungen in der Werbung interessierter und geeigneter Tagespflegepersonen notwendig. Darüber hinaus
ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach Betreuungsplätzen insgesamt erheblich höher sein wird als
mit den bisher angesteuerten 35 %.
Ein weiteres Ziel ist der Ausbau des qualifizierten Angebots. Die in der Qualifizierung tätigen Dienste und Ein-
richtungen haben sich 2009 zum Netzwerk zur Qualifizierung von Kindertagespflege zusammengeschlossen
(V/0109/2009) und sind kontinuierlich in der Planung und Durchführung der Qualifizierung tätig. Die Weiter-
entwicklung des Qualifizierungssystems schlägt sich auch 2011 in den Zielkennzahlen nieder. Ganz deutlich
zeigt sich dies an dem Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Qualifizierungsstufe 3. Lag diese Kennzif-
Produktüberblicke
58
fer in 2009 bei 57 %, so stieg sie in 2011 auf 67 % an. Gleichzeitig verringerte sich der Anteil der geleisteten
Betreuungsstunden in Qualifizierungsstufe 1 von 10 % auf 3 %. Diese deutlichen prozentualen Verschiebun-
gen erfolgten wesentlich schneller als angenommen und werden sich voraussichtlich in 2012 weiter fortsetzen
(siehe hierzu auch V/0117/2011).
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2011
Ansatz
2011
Ist
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) v. Kindern unter drei
Jahren in Kindertagespflege (in %)
10 12,3
Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Stufe 3 (höchste Qualifikations-
stufe mit 160/190 USt.) an den Gesamtbetreuungsstunden (in %)
61 67
Leistungsdaten 2011
Ansatz
2011
Ist
Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Stufe 2 (mittlere Qualifikationsstufe
mit 42 USt.) an den Gesamtbetreuungsstunden (in %)
29 30
Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Stufe 1 an den
Gesamtbetreuungsstunden (in %)
10 3
Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren (tatsächliche/ prognostizierte
Entwicklung im Stadtgebiet)
6.438 7.555
Kinder in Tagespflege insgesamt 944 1.144
davon:
Kinder von 0 - 3 Jahren 644 932
Kinder von 3 - 6 Jahren 200 77
davon Kinder von 6 - 10 Jahren 100 135
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2009 2010 2011
Erstberatung von Eltern 1.081 1.078 1.077
Neuvermittlungen 803 841 859
Anzahl Tagespflegepersonen 420 400 420
Begleitete Tagesmütter-Treffen 175 230 229
Kooperationen mit Familienzentren 21 23 23
Teilnehmer/innen an Qualifizierungsmaßnahmen 715 702 595
Teilnehmerstunden für Qualifizierungsmaßnahmen 8.391 11.726 12.134
Kindertagespflege in anderen Räumen (Anzahl) 9 14 17
Kindertagespflege in anderen Räumen (Plätze) 75 122 133
Produktüberblicke
59
2009 2010 2011
Zusammenschluss von Kindertagespflegepersonen als
Großtagespflegestellen (Anzahl)
11 15 22
Betriebliche Kindertagespflege (Anzahl) 2 5 10
Betriebliche Kindertagespflege (Plätze) 18 54 65
Entwicklung im Bereich der Kindertagespflege (1)
1.081
952
1.078 1.077
859
1.144
803
1.100
841
0
200
400
600
800
1.000
1.200
1.400
Erstberatung von Eltern Neuvermittlungen Anzahl der Kindertages-
pflegeverhältnisse
2009
2010
2011
Entwicklung im Bereich der Kindertagespflege (2)
8.391
11.726 12.134
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
Teilnehmerstunden für Qualifizierungsmaßnahmen
2009
2010
2011
Produktüberblicke
60
060201 - Offene Kinder- und Jugendarbeit und Durchführung von OGS-Aufgaben
Kurzdarstellung
Die Kinder- und Jugendarbeit gliedert sich in Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Jugend-
verbandsarbeit. Das Produkt wird durch die freien Träger, Initiativen und den öffentlichen Träger der Jugend-
hilfe vorgehalten.
Darüber hinaus gehören die Organisation und die Koordination des offenen Ganztags an den Grundschulen in
Münster in die Zuständigkeit des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 11, 12 SGB VIII, § 9 SchulG (BASS 12–63 Nr.2)
Ressourcen
Stellen: 116,79
Aufwendungen: 14.160.905 €
Erträge: 8.474.955 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2009 2010 2011
Einrichtungen in der Förderstruktur 44 45 44
Zu erbringende Angebotsstunden der Einrichtungen 42.910 45.745 47.755
Einrichtungen mit regelmäßiger Wochenendöffnungszeit 17 15 22
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2011:
Die Jugendratswahlen wurden geplant und am 17.03.2011 durchgeführt und der „neue“ Jugendrat im An-
schluss konstituiert.
Die Angebote des offenen Ganztags an den Grundschulen wurden weiter ausgebaut.
Die Kombieinrichtung in Münster Wolbeck wurde eröffnet.
Die kinderpädagogisc
he Einrichtung Pötterhoek wurde eröffnet.
Die stadtweiten und bezirksbezogenen Handlungsempfehlungen des Kinder- und Jugendförderplans wur-
den sukzessive umgesetzt.
Die Leistungsvereinbarungen wurden in einem dialogischen Prozess zwischen den Einrichtungen der Kin-
der- und Jugendarbeit und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Fachstelle Kinder- und Jugend-
förderung) einrichtungsspezifisch weiterentwickelt. Drei Leistungsvereinbarungen konnten im Ergebnis ab-
geschlossen werden.
Ausblick auf das Jahr 2012:
Die Weiterentwicklung, Vereinbarung und Unterzeichnung der Leistungsvereinbarungen mit der überwie-
genden Anz
ahl der Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie der Träger der aufsuchenden Arbeit wird ange-
strebt.
Die Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger werden neu
ausgerichtet und treten zum 01.03.2012 in Kraft.
Produktüberblicke
61
Von einem weiteren Ausbau des offenen Ganztags an den Grundschulen ist auszugehen.
Die stadtweiten und bezirksbezogenen Handlungsempfehlungen des Kinder- und Jugendförderplans wer-
den sukzessive umgesetzt.
Das stadtweite Partykonzept wird weiterentwickelt.
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Angebote der offenen und mobilen Kinder- und
Jugendarbeit sind in Münster breit vorhanden.
Dies bezieht sich auf ganzjährige Öffnung, Öff-
nung an den Wochenenden und Angebote zu Ta-
ges- und Abendzeiten.
Eine engere Wechselwirkung zwischen Finanzie-
rung, Leitung und Qualität der offene Kinder- und
Jugendarbeit wird erzielt.
Einrichtungen der offenen und mobilen Kinder-
und Jugendarbeit übernehmen Verantwortung
für den Sozialraum (Handlungsempfehlung Kin-
der- und Jugendförderplan)
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Neue Leistungsvereinbarungen werden abge-
schlossen.
Die Einrichtungen sowie die aufsuchende Arbeit
in Stadtteilen (z. B. in AKs) werden sozialräumlich
vernetzt.
Das kommunale Cliquenkonzept wird umgesetzt.
Über die Angebote der aufsuchenden Arbeit in
Stadtteilen findet ein regelmäßiger Austausch mit
den Fachkräften der aufsuchenden Arbeit statt.
Für Angebote im öffentlichen Raum wird durch
persönlichen Kontakt im Stadtteil geworben.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
40 % der Einrichtungen, die im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplanes finanziert werden, haben regel-
mäßige Öffnungszeiten am Wochenende.
In den 42 Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit werden mindestens 47.395 Angebotsstunden
pro Jahr stadtweit durchgeführt.
Der Anteil der Angebotsstunden im Angebotsfeld „Begegnung und Kommunikation“ („offene Treffs“) liegt bei
mindestens 20 % pro Einrichtung.
In 12 Sozialräumen findet die aufsuchende Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit statt.
Der Anteil der Schüler/-innen im Offenen Ganztag an Grund- und Förderschulen soll von 23,2 % je nach Be-
darf bis auf 35 % gesteigert werden.
Bericht
Das Ziel, das
s mindestens 40 % der Einrichtungen regelmäßig am Wochenende geöffnet haben, wurde mit
50% deutlich übertroffen. Dies verdeutlicht, dass die Einrichtungen sowohl die Notwendigkeit sehen sowie die
Bereitschaft haben, Wochenendöffnungszeiten für Kinder und Jugendliche anzubieten.
Ebenso haben die Einrichtungen die Verpflichtung, 47.395 Angebotsstunden vorzuhalten, mehr als deutlich
übertroffen, die tatsächlichen Angebotsstunden betragen rund das Doppelte. Damit wird auch deutlich, was
die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit in und für Münster leisten.
Produktüberblicke
62
Alle Einrichtungen (100 %) erreichten das Ziel, mindestens 20 % der Angebotsstunden im Angebotsfeld „Be-
gegnung und Kommunikation“ durchzuführen. Dieses Ziel wird durchgängig seit Jahren erreicht.
In 12 Sozialräumen gibt es Angebote der aufsuchenden Arbeit. Damit wird ein großer Teil des Stadtgebietes,
besonders die sozialen Brennpunkte, abgedeckt und führt somit zu einer deutlich entspannten Situation in den
jeweiligen Stadtteilen.
Mit der Erstellung des Kinder und Jugendförderplans ist für den Zeitraum 2010 bis 2014 ein planungsrelevan-
tes Werk für die Kinder- und Jugendarbeit entstanden. Der Kinder- und Jugendförderplan bildet eine solide
Grundlage für die Trägerförderung und Gestaltung des Feldes der Kinder- und Jugendarbeit im gesamten
Stadtgebiet Münsters. Pädagogische Grundprinzipien werden mit Bevölkerungsdaten, Sozialstrukturdaten und
Bestandsdaten verknüpft und liefern Ziele der Kinder- und Jugendarbeit bis 2014
(http://www.muenster.de/stadt/jugendamt/pdf/kijufoerderplan_2010-2014.pdf).
Mit Übernahme der Durchführung des offenen Ganztags an 45 Grund- und Förderschulen bei gleichzeitiger
Verantwortung für den bedarfsgerechten Ausbau der Ferienbetreuung ist die Kooperation zwischen Jugendar-
beit und Schule ausgebaut worden. Die steigenden Zahlen von Anmeldungen im Offenen Ganztag dokumen-
tieren veränderte gesellschaftliche Wünsche und Vorstellungen. Eltern wünschen die Vereinbarkeit von Fami-
lie und Beruf.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2011
Ansatz
2011
Ist
Anteil der Einrichtungen mit regelmäßiger Wochenendöffnung (in %) 40 50
Angebotsstunden stadtweit (nach Leistungsvereinbarung) 47.395 47.755
Anteil der Einrichtungen, die mindestens 20 % der Angebotsstunden im
Angebotsfeld „Begegnung und Kommunikation“ erreichen (in %)
100 100
Versorgung der Sozialräume durch aufsuchende Arbeit 12 12
Anteil der Plätze im Offenen Ganztag an den Grund- und Förderschulen (in %) 30 33
Leistungsdaten
Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit 42 43
Mobile Angebote der offenen Jugendarbeit 4 13
Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit
Wochenendöffnungszeit
17 22
Durchgeführte Qualitätszirkel 2 1
Anzahl der Einrichtungen, die mindestens 20 % der Angebotsstunden im
Angebotsfeld „Begegnung und Kommunikation“ erreichen
42 43
Öffnungsstunden der Einrichtungen insgesamt 50.000 50.000
Angebotsstunden der Einrichtungen insgesamt 92.000 92.000
Angebotsstunden im Angebotsfeld Begegnung und Kommunikation 33.000 33.000
Anzahl der Stadtteile / Sozialräume 21 21
Anzahl der Stadtteile / Sozialräume mit aufsuchenden Angeboten 12 12
Produktüberblicke
63
Anzahl der Plätze für den „Offenen Ganztag“ 2.980 3.159
davon:
Anzahl der Plätze an Grundschulen 2.868 3.054
Anzahl der Plätze an Förderschulen 112 105
Betreuungsplätze an Grund- und Förderschulen für die Bis-Mittag-Betreuung 2.450 2.268
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2009 2010 2011
Einrichtungen in der Förderstruktur 44 45 44
von freien Trägern 36 37 36
in Trägerschaft der Stadt Münster 8 8 8
davon:
katholische Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit 13 13
evangelische Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit 9 7
sonstige Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit 15 15
städtische Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit 8 9
Zu erbringende Angebotsstunden der Einrichtungen 42.910 45.745 47.755
Anzahl Wochenanmeldungen in der Ferienbetreuung
(Schuljahresbezogen)
3.646 4.304 4.601
davon im Rahmen Offener G anztagsschule 2.532 2.944 3.526
Anzahl Kinder, die in Ferienbetreuungsmaßnahmen angemeldet
sind (Schuljahresbezogen)
2.472 2.880 3.067
davon im Rahmen Offener G anztagsschule 1.726 1.983 2.351
Anzahl der Grund- und Förderschulen mit Offenem Ganztag 45 45
davon:
Anzahl der Grundschulen mit Offenem Ganztag 42 42
Anzahl der Förderschulen mit Offenem Ganztag 3 3
Produktüberblicke
64
060202 - Jugendverbandsarbeit
Kurzdarstellung
Jugendverbandsarbeit findet auf Grundlage des § 12 SGB VIII in unterschiedlichen Bereichen statt. Kenn-
zeichen der Jugendverbände ist die Selbstorganisation. Die Arbeit ist freiwillig, ehrenamtlich und gemein-
schaftlich in folgenden Organisationsformen:
Jugendverbänden und
Jugendgruppen.
Ressourcen
Stellen: 0,61
Aufwendungen: 378.971 €
Erträge: 12.761 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2009 2010 2011
Jugendverbände in Münster 23 23 23
Ausgegebene Jugendleiterkarten 47 54 65
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2011:
Die Ric
htlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit wurden überarbeitet.
Es gab eine Weiterentwicklung der Ausbildungsstandards für Gruppenleitungen.
Mit den Jugendverbänden wurde abgestimmt, dass es eine dauerhafte Erhebung von Bestandsdaten der
Jugendverbandsarbeit geben soll.
Ausblick auf das Jahr 2012:
Die Veranstaltung „THX – fetten Dank“ für Ehrenamtliche soll im Herbst 2012 wieder durchgeführt werden.
Für die Jugendverbände soll, wie im Jahre 2011 abges
timmt, ein systematischen Berichtswesens erstellt
werden.
Die Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger werden neu
ausgerichtet und treten zum 01.03.2012 in Kraft.
Produktüberblicke
65
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Bestandsdaten der Jugendverbandsarbeit werden
erhoben.
Ehrenamtliche engagieren sich in den Jugend-
verbänden.
Ehrenamtliche Gruppenleitungen sind qualifiziert.
Das Engagement wird anerkannt.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Ein Prototyp zur Dokumentation wird mit den Ju-
gendverbänden entwickelt und abgestimmt.
Die Vergünstigungen im Rahmen der Juleica
werden ausgebaut und attraktiver.
Qualifizierungsmaßnahmen für die Grundausbil-
dung haben einen münsterweit gültigen Standard
(siehe neue Richtlinie).
Die Jugendverbände wissen um die finanzielle
Förderung im Rahmen der Richtlinien.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
Um den Wert von Qualifizierungsmaßnahmen für Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter zu steigern und deut-
lich zu kennz
eichnen, wird ein Gütesiegel eingeführt. Sodann werden im laufenden Jahr mindestens 5 Maß-
nahmen mit entsprechender Qualität angeboten.
Die Zahl der Firmenvergünstigungen für Jugendleiterkarteninhaber/-innen soll 80 erreichen.
Bericht
Die Jugendverbandsarbeit ist eine wichtige Säule in der Ansprache von Kindern und Jugendlichen im Rahmen
der Freizeitgestaltung und des sozialen Engagements
. Bestandsdaten über die Anzahl der Kinder- und Ju-
gendlichen, die erreicht werden, fehlen bisher. Mit den Jugendverbänden ist eine mögliche Dokumentation
abgestimmt worden, in 2012 soll ein systematisches Berichtswesen aufgebaut werden.
In 2012 soll es wieder eine Party für Ehrenamtliche („THX – fetten Dank“) geben. Erklärtes Ziel ist es, aktiven,
jungen Menschen für ihr Engagement mit einer attraktiven Party zu danken. Darüber hinaus sollte das Thema
„Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit“ mit aktuellen Bezügen in die Öffentlichkeit gebracht werden.
Es ist weiterhin mit den Verbänden vereinbart worden, Qualifizierungsmaßnahmen für die Grundausbildung
von Ehrenamtlichen auszubauen und einen münsterweit gültigen Standard anzuwenden (siehe neue Richtli-
nie). Außerdem konnte die Anzahl der Firmenvergünstigungen weiter gesteigert werden.
Produktüberblicke
66
Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2011
Ansatz
2011
Ist
Anzahl der Qualifizierungsangebote mit Gütesiegel 5 5
Anzahl der Firmenvergünstigungen 80 84
Leistungsdaten
Qualifizierungsmaßnahmen insgesamt 40 60
Ausgegebene Jugendleiterkarten (Gültigkeit 3 Jahre) 60 65
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2009 2010 2011
Jugendverbände in Münster 23 23
davon:
katholische Jugendverbände 6 6
davon evangelische Jugendverbände 3 3
sonstige Jugendverbände 14 14
Produktüberblicke
67
060301 - Jugendsozialarbeit
Kurzdarstellung
Die Jugendsozialhilfen umfassen die sozialpädagogischen Maßnahmen und Projekte in den Bereichen
aufsuchende Jugendsozialarbeit / Streetwork,
soziale Gruppenarbeit,
Wohnhilfen nach §13 Abs. 3 SGB VIII und
Integrations- und Migrationshilfen für ausgesiedelte junge Menschen und Flüchtlinge.
Alle Angebote richten sich an junge Menschen, die individuell beeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind. Die
Bereiche Integrations- und Migrationshilfen sowie Wohnhilfen umfassen hier auch die Trägerberatung und
-förderung.
Ressourcen
Stellen: 3,71
Aufwendungen: 1.187.081 €
Erträge: 208.385 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2009 2010 2011
Anzahl der mit freien Trägern abgeschlossenen
Leistungsvereinbarungen (ohne Jugendberufshilfe)
10 10
Anzahl der freien Träger der Lernhilfen 5 5
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2011:
Um stadtteilübergreifend und nachhaltig zu wirken, entwickelten Streetwork und Suchtprävention der Dro-
genhilfe im Rahmen von SeM eine Multiplikatorenschulung zur selektiven Suchtprävention und führten die-
se mit Fachkräften der aufsuchenden Jugendsoz
ialarbeit durch.
Die Soziale Gruppenarbeit im Rahmen der Jugendgerichtshilfe der Streetwork wurde konzeptionell an Ver-
änderungen in der Zielgruppe angepasst. Das Boxangebot in Mitte-Süd (Abi Südpark), wo faires Kämpfen
mit klaren Regeln trainiert wird, hat sich zu einem nachgefragten Angebot der Jugendgerichtshilfe entwi-
ckelt. Das Angebot für Mädchen wurde in ein stadtweites Kursangebot überführt.
Die aufsuchende Cliquenarbeit im Bereich „Wiengarten“ wurde durch ein offenes Nachtsportangebot er-
gänzt. Anlassbezogen wurde ein weiterer Standort in Mitte-Nord („Fresnostraße“) mit dem „Beratungsmobil“
angefahren.
Im Rahmen der Handlungsempfehlungen zur Jugendsozialarbeit aus dem Kinder- und Jugendförderplan
2010-2014 wurde eine Bestandsaufnahme der aufsuchenden Arbeit erstellt.
Kinder, Jugendliche und Familien wurden nach ihrem Auszug aus der Flüchtlingsunterkunft „Warendorfer
Straße“ mit dem Ziel der Integration und Verselbständigung im Stadtteil Kinderhaus unterstützt.
Produktüberblicke
68
Ausblick auf das Jahr 2012:
Im Rahmen von SeM wird die Streetwork gemeinsam mit der Suchtprävention der Drogenhilfe eine weitere
Multiplik
atorenschulung zur selektiven Suchtprävention als Qualifizierungsprojekt für Fachkräfte der aufsu-
chenden Jugendsozialarbeit durchführen.
Das Angebot „Beratungsmobil am Standort Fresnostraße“ im Rahmen der aufsuchenden Cliquenarbeit
wird, wie konzeptionell vorgesehen, von der Statteiljugendeinrichtung „Wuddi“ übernommen, die im Sozial-
raum bereits tätig ist.
Der Einsatz und die Unterstützung durch ehrenamtlich tätige Personen in der aufsuchenden Jugendsozial-
arbeit werden konzeptionell entwickelt und in ersten Schritten umgesetzt.
Ein abgestimmtes Stadtteilkonzept der sozialpädagogischen Angebote für Kinder und Jugendliche in der
Flüchtlingsunterkunft Trauttmansdorffstraße soll entwickelt und umgesetzt werden.
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Ziel ist der Ausgleich ungleicher Chancen sowie
unterschiedlicher individueller Fähigkeiten junger
Menschen bei der
Entwicklung persönlicher Kompetenzen,
gesellschaftlichen Integration und
Teilhabe an Bildungsangeboten.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Auf gesellschaftliche Trends wird frühzeitig rea-
giert.
Schwellen im Zugang zu den Angeboten
werden bewusst niedrig gehalten.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
Der Suchtmittelkonsum von Jugendlichen soll reduziert werden. Um die Zielgruppe noch besser erreichen zu
können, wird für freie Träger ein Qualifizierungsprojekt
(Risikokompetenztraining) zum professionellen Um-
gang mit problematischen, Suchtmittel konsumierenden Jugendlichen durchgeführt.
Um die Straftaten bei Jugendlichen zu reduzieren, soll dauerhaft soziale Gruppenarbeit in 8 Stadtteilen durch-
geführt werden.
Bericht
Als Qualifiz
ierungsprojekt wurde das evaluierte Modellprojekt SeM zur sekundären Suchtprävention mit Ju-
gendlichen im Mehrebenenansatz bereits in 2010 auf einen Stadtteil übertragen und in Form von zwei Kompe-
tenztrainings und Informationsveranstaltungen für Eltern umgesetzt. Im vergangenen Jahr wurde dieser
suchtpräventive Ansatz nachhaltig erweitert. Streetwork und Suchtprävention der Drogenhilfe entwickelten
gemeinsam eine ganztägige Multiplikatorenschulung zur selektiven Suchtprävention für Fachkräfte der aufsu-
chenden Arbeit. Inhalte der Schulung waren die Vorstellung der Kompetenztrainings, Informationsvermittlung
zu Substanzen und die Vermittlung von Handlungssicherheit im Umgang mit Methoden der Suchtprävention
zur Anwendung in der Praxis vor Ort.
Um diesen wirkungsvollen Ansatz gesamtstädtisch weiter umsetzen zu können, wird im kommenden Jahr ein
weiteres Qualifizierungsprojekt in Form einer Multiplikatorenschulung für Fachkräfte der aufsuchenden Ju-
gendsozialarbeit durchgeführt. Ergänzend dazu wird ein weiteres Risikokompetenztraining angeboten, um das
Qualifizierungsprojekt auf einen weiteren Stadtteil zu übertragen.
Produktüberblicke
69
Um die Straftaten bei Jugendlichen zu reduzieren, wurde soziale Gruppenarbeit bedarfsorientiert in 7 Stadttei-
len durchgeführt.
Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2011
Ansatz
2011
Ist
Anzahl der geplanten Qualifizierungsprojekte 2 1
Anzahl der Stadtteile, in denen soziale Gruppenarbeit durchgeführt wird 8 7
Leistungsdaten
Anzahl der Stadtteile in Münster 21 21
Anzahl der geförderten Kinder in den Lernhilfen (insg.) 300 304
Freizeitpädagogische Angebote in den Übergangseinrichtungen (in Stunden) 2.002 2.288
Anzahl der von der Jugendförderung / Jugendsozialarbeit betreuten Kinder und
Jugendlichen in Flüchtlingseinrichtungen
150 115
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2009 2010 2011
Anzahl geführter Jahres-/Zielvereinbarungsgespräche 12 12
Anzahl der mit freien Trägern abgeschlossenen
Leistungsvereinbarungen (ohne Jugendberufshilfe)
10 10
Leistungsvereinbarungen im Verhältnis zu den Trägern der
Jugendsozialarbeit (in %)
90 90
Anzahl der freien Träger der Lernhilfen 5 5
Anzahl der freien Träger der Wohnhilfen 3 3
Anzahl des öffentlichen Trägers der aufsuchenden
Jugendsozialarbeit
1 1
Anzahl der freien Träger der Migrationshilfen 2 2
Anzahl des öffentlichen Trägers der Migrationshilfen 1 1
Produktüberblicke
70
060302 - Jugendhilfe an Schulen
Kurzdarstellung
Die Leistung umfasst
Angebote für die Zielgruppe der Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern in den Hauptschulen, den
Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Grundschulen und der städtischen Förderschule für so-
ziale und emotionale Entwicklung in Form von individueller, lösungsorientierter Beratung und gruppenorien-
tierter präventiver Projektarbeit,
Angebote zur unmittelbaren Intervention bei Schulverweigerungstendenzen für Schüler/-innen in den Haupt-
schulen, den städtischen Förderschulen sowie den Realschulen und Gymnasien,
finanzielle und inhaltliche Förderung der freien Träger in den Bereichen Lern-, Hausaufgaben- und thera-
peutische Hilfen für individuell beeinträchtigte und sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche und
die Abstimmung der Angebote der Jugendhilfe mit der Schulentwicklungsplanung.
Ressourcen
Stellen: 17,09
Aufwendungen: 1.397.763 €
Erträge: 10.152 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2009 2010 2011
Kontakte in Hauptschulen 621 570 484
Sozialpädagogische Intensivbetreuungen in der städt. Förder-
schule für soziale und emotionale Entwicklung
27 25 18
Rückführungen der städtischen Förderschule für soziale und
emotionale Entwicklung
47 49 44
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2011:
Für das Angebot „Jugendhilfe an Hauptschulen“ wurden Evaluationsbausteine entwickelt.
Grundlagen und Eckpunkte für ein kommunales Gesamtkonzept „S
chulsozialarbeit“ wurden im Rahmen der
entsprechenden Projektgruppe zur Schulentwicklungsplanung erarbeitet.
Das Konzept „Schulsozialarbeit im Bildungs- und Teilhabepaket“, Schaffung der Rahmenbedingungen zur
Umsetzung des Konzeptes ab 2012 in Münster, wurde gemeinsam mit dem Amt für Schule und Weiterbil-
dung erarbeitet.
Die Fachberatung „Schulverweigerung„ konnte die Fallarbeit von den Beratungsanfragen bzw. der Bera-
tungskontakte zu Schulen und Familien erweitern und somit die Reintegrationszahlen der Schüler, die For-
men von Schulabsentismus aufzeigten, steigern.
Für die Jugendhilfe an vier Förderschulen wurden die entwickelten Evaluationsbausteine angewendet und
somit ein umfassendes Berichtswesen ermöglicht. Weiter fand ein Ausbau der Etablierung der sozialpäda-
gogischen Angebote statt.
Produktüberblicke
71
Die Präsenzzeiten wurden in Zusammenarbeit mit den Gymnasien durchgeführt und Beratungsangebote
zur frühen Intervention bei schulvermeidenden Tendenzen vorgehalten.
Fach- und Informationsveranstaltungen an Schulen zum Thema „Schulabsentismus und Fachberatung
Schulverweigerung“ wurden durchgeführt.
Ausblick auf das Jahr 2012:
Mit der Evaluation „Jugendhilfe an Haupt
schulen“ entsprechend des Kinder- und Jugendförderplanes wird
begonnen.
Schulsozialarbeit im Bildungs- und Teilhabepaket wird umgesetzt.
Ein kommunales Gesamtkonzept „Schulsozialarbeit“ wird gemeinsam mit dem Amt für Schule und Weiter-
bildung erarbeitet.
Die Kooperation von Jugendhilfe an Schulen mit den Angeboten der Schulsprechstunden des Gesundheits-
amtes soll weiterentwickelt werden.
An der Erarbeitung eines stadtweit abgestimmten Konzeptes zur Etablierung eines außerschulischen Lern-
ortes für schulpflichtige schulverweigernde Jugendliche (Produktionsschule) wird mitgewirkt.
Mit einer direkten Kooperation zwischen der Fachberatung „Schulverweigerung“ mit den neuen Schulfor-
men der Sekundarschule und der Gesamtschule wird begonnen.
Das präventive Elternangebot „Ein guter Start“ an der Gesamtschule und Sekundarschule wird etabliert.
Für die Jugendhilfe an den vier Förderschulen mir Schwerpunkt Lernen wird ein Evaluationsbericht erarbei-
tet.
Das sozialpädagogische Angebot in der „Villa Interim“ wird konzeptionell gestaltet, sowie ein entsprechen-
des Berichtswesen aufgebaut.
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Ziel ist die Stärkung persönlicher und sozialer
Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler.
Negative Schulkarrieren sind zu vermeiden.
Angestrebt wird die Reintegration in das Regel-
schulsystem.
Die Jugendhilfeangebote für benachteiligte Ju-
gendliche werden weiterentwickelt.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Regelmäßige Präsenzzeiten an unterschiedli-
chen Schulen werden vorgehalten.
Schülerinnen und Schüler werden frühzeitig un-
terstützt.
Das bestehende Kooperationsnetz Schule - Ju-
gendhilfe ist zu pflegen und auszubauen.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
Mindestens 26 % der Schüler/-innen aller
Hauptschulen werden durch die Fachkräfte „Jugendhilfe an den
Hauptschulen“ erreicht.
Mindestens 20 % der Schüler/-innen der Jugendhilfe an der Richard-von-Weizsäcker-Schule werden in Ko-
operation mit der Schule in das Regelschulsystem rückgeführt.
In sechs Kinderhorten wird die Förderung von Kindern mit Lese-, Rechtschreib- und Rechenschwäche mit
1.920 Stunden gesichert.
Produktüberblicke
72
Bericht
Der Anteil der
betreuten Schülerinnen und Schüler lag mit 23,25 % leicht unter dem angestrebten Ziel von 26
%. Gleichzeitig wurden 19 % der Schülerinnen und Schüler an der Johannes-Gutenberg-Realschule in Müns-
ter Hiltrup mit dem Jugendhilfeangebot erreicht.
Der Anteil der rückgeführten Schüler/-innen ins Regelschulsystem lag mit 25,73 % über dem angestrebten Ziel
von 20 %.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2011
Ansatz
2011
Ist
Anteil der betreuten Schüler/innen an der Gesamtschülerzahl (in %) 26 23
Anteil der rückgeführten Schüler/innen an der Gesamtzahl (in %) 20 26
Anzahl der Förderstunden Lese-/Rechtschreibschwäche (LRS) und
Rechenschwäche (Dyskalkulie)
1.920 560
Leistungsdaten 2011
Ansatz
2011
Ist
Schüler/-innen an allen Hauptschulen 2.069 2.082
Betreute Schüler/-innen an den Hauptschulen 596 484
Schüler /-innen in der Richard von Weizsäcker Schule - Primarstufe
zum Stichtag
85 69
Schüler /-innen in der Richard von Weizsäcker Schule - Sekundarstufe
zum Stichtag
96 83
Schüler/-innen in der Richard von Weizsäcker-Schule - Primarstufe im
Berichtszeitraum
110 75
Schüler/-innen in der Richard von Weizsäcker-Schule - Sekundarstufe im
Berichtszeitraum
110 96
Rückgeführte Schüler/-innen der R.v.W.-Schule im Berichtszeitraum 44 44
Anzahl der geförderten Kinder im Bereich Lese-/Rechtschreibschwäche (LRS)
und Rechenschwäche (Dyskalkulie)
24 28
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2009 2010 2011
Kontakte in Hauptschulen 621 570 484
Kontakte in Realschulen 101
Stunden Präsenz an den Hauptschulen pro Woche 90 85 85
Stunden Präsenz an einer Realschule pro Woche 5 10 10
Durch Lernhilfen geförderte Kinder 293 309 304
Produktüberblicke
73
2009 2010 2011
AOSF-Verfahren (Feststellung des sonderpädagogischen För-
derbedarfs) an der städtischen Förderschule für soziale und emo-
tionale Entwicklung
63 67 41
Sozialpädagogische Intensivbetreuungen in der städt. Förder-
schule für soziale und emotionale Entwicklung
27 25 18
Sozialpädagogisch betreute Gruppenfahrten in der städt. Förder-
schule für soziale und emotionale Entwicklung
6 5 3
Anzahl der öffentlichen Träger für Schulverweigerung 1 1
Anzahl der freien Träger für Schulverweigerung 1 1
Grundschüler/-innen insgesamt 9.346 9.490
Schüler/-innen an allen Hauptschulen 2.264 2.082
Schüler/-innen an allen Gymnasien 12.927 13.185
Schüler/-innen an allen Realschulen 4.415 4.433
Schüler/-innen an allen Förderschulen 1.038 999
Produktüberblicke
74
060303 - Drogenhilfe
Kurzdarstellung
Der Aufgabenbereich der Drogenhilfe umfasst
die Suchtprävention,
suchtbegleitende Hilfen,
ausstiegsorientierte Hilfen und
die Unterstützung von Selbsthilfe.
Die Angebote der Suchtprävention richten sich primär an Multiplikatoren aus Schule und Jugendhilfe. Durch
Information, Beratung, Fachtagungen und Fortbildungen werden die Bezugspersonen Jugendlicher qualifiziert,
Suchtprävention in den Erziehungs- und Lehralltag zu integrieren und strukturelle Rahmenbedingungen zu
fördern, durch die Suchtrisiken minimiert werden. Durch Medienarbeit und öffentlichkeitswirksame Kampagnen
wie „Voll ist out“ werden sämtliche Bürger/-innen der Stadt Münster sensibilisiert.
Über suchtbegleitende und ausstiegsorientierte Hilfen werden Drogen konsumierende, suchtgefährdete und
drogenabhängige Menschen in Münster und deren Angehörige durch eine Vielzahl von Beratungs- und Be-
treuungsangeboten ganzheitlich unterstützt. Dazu zählen sowohl die niedrigschwelligen, offenen Angebote als
auch die zielgruppenspezifischen Angebote der Drogenberatung von der Krisenintervention über die Motiva-
tionsarbeit bis zur Therapievermittlung und Nachsorge.
Durch die Zusammenarbeit mit ehemaligen Abhängigen, Eltern und Selbsthilfeinitiativen werden die Selbst-
hilfepotenziale gefördert und in Gruppenangeboten unterstützt.
Die Koordination suchtpräventiver Angebote und der Suchthilfeangebote im Rahmen der Jugendhilfe obliegt
ebenso wie die Förderung des freien Trägers INDRO e. V. (kommunale und Landesmittel) der städtischen
Drogenhilfe. Besonderer Handlungsschwerpunkt der Drogenhilfe in Münster ist die Hilfe für Jugendliche und
junge Erwachsene.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 1, 8, 13, 14 SGB VIII; Landesprogramm gegen Sucht NRW; § 16 SGB II.
Ressourcen
Stellen: 8,98
Aufwendungen: 1.128.697 €
Erträge: 267.617 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2009 2010 2011
Klientenkontakte in der Beratung
(seit 2010 nur unmittelbare Klientenkontakte)
5.623 4.366 3.307*
Klientenkontakte im suchtbegleitenden Bereich 6.240 6.072 6.189
Durchgeführte Fortbildungstage 70 53 51
Präventionsberatungen 95 136 88
*Änderung der Zählweise: nur unmittelbare Klientenkontakte
Produktüberblicke
75
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2011:
Das im Vorja
hr konzipierte Gruppenangebot „FreAk“ (Frühintervention bei erstauffälligen Alkoholkonsumen-
ten) zur selektiven/indizierten Alkoholprävention im Rahmen der Jugendgerichtshilfe wurde erstmalig ange-
boten, evaluiert und weiterentwickelt und als neues Regelangebot der Drogenhilfe drei Mal durchgeführt.
Analog dazu wurde das Gruppenangebot FreD (Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten/-
innen) zur selektiven/indizierten Drogenprävention im Rahmen der Jugendgerichtshilfe ebenfalls drei Mal
durchgeführt.
Das pädagogisch begleitete Gruppenangebot für ehemals regelmäßige Cannabiskonsumenten/-innen „EKI“
(Ex-Kiffer-Initiative) wurde neu konzipiert und ab dem Frühjahr 2011 an 24 Abenden unter neuer Leitung
angeboten.
Die Aktionswoche „Sucht hat immer eine Geschichte 2012“ wurde in Zusammenarbeit mit dem AK Sucht-
vorbeugung Münster geplant und vorbereitet. Schwerpunkt in 2011 war die Akquise von Kooperationspart-
nern und die Initiierung von Angeboten und Aktionen.
Die ersten Erfahrungen mit der Umsetzung der "Handlungsempfehlungen zum Kinderschutz für drogenab-
hängige Schwangere und Eltern mit Erziehungsverantwortung in Münster" wurden in einem Arbeitstreffen
aller Beteiligten ausgewertet. Zur Optimierung wurde u. a. eine Arbeitshilfe „Adressensammlung von Ein-
richtungen und Ansprechpartnern für drogenabhängige Schwangere und Eltern“ erstellt.
Im Rahmen der Angehörigenarbeit wurden Teilnehmer/-innen des Elternkreises verstärkt in die Elternbera-
tung eingebunden. Im Frühjahr und Herbst fanden an zwei Wochenenden thematische Elternkreiswork-
shops statt.
Die Alkoholpräventionskampagne „Voll ist out“ wurde im 7. Jahr durchgeführt: Schwerpunkt der Session
2010/2011 war die Vorbildfunktion von Eltern und der Dialog zwischen Jung und Alt zum Thema „Alkohol“.
In Kooperation mit der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster wurde eine umfangreiche Evaluation in
der Session 2011/2012 vorbereitet. Der Internetauftritt „www.vollistout.de“ wurde komplett überarbeitet und
nunmehr barrierefrei in das städtische Rahmendesign überführt.
Ausblick auf das Jahr 2012:
Die Aktions
wochen zur Landeskampagne „Sucht hat immer eine Geschichte“ finden mit über 80 Veranstal-
tern aus Schule, Jugendhilfe und Gesundheitswesen unter der Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters
Markus Lewe im Juni 2012 statt und werden mit einer Auftaktveranstaltung im Stadtweinhaus eröffnet.
Die Kampagne zur Alkoholprävention „Voll ist out“ wird fortgeschrieben: thematischer Schwerpunkt in der
Session 2011/2012 ist „Kontrollverlust / Vandalismus“. Die Akzeptanz und Wirksamkeit wird durch die Uni-
versität Münster, Fachbereich Psychologie, evaluiert und Konsequenzen für die weitere Ausrichtung der
Kampagne haben. Für die Session 2012/2013 ist die wissenschaftliche Evaluation von Präventionsveran-
staltungen für Schulklassen vorgesehen.
Das pädagogisch begleitete Gruppenangebot für ehemalige Cannabiskonsumenten „EKI“ (Ex-Kiffer-
Initiative) wird in 2012 als Regelangebot verankert und kontinuierlich konzeptionell fortgeschrieben.
Für Fachkräfte der aufsuchenden Cliquenarbeit / Streetwork wird im Rahmen des SeM-Transfers in die
Stadtteile eine weitere Multiplikatorenschulung zur selektiven Suchtprävention angeboten.
Produktüberblicke
76
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Junge Drogenkonsumenten werden frühzeitig
erreicht.
Die gesundheitlichen Rahmenbedingungen Be-
troffener werden verbessert, Kriminalisierung re-
duziert sowie eine soziale und berufliche Rein-
tegration angestrebt.
Junge Menschen haben eine kritische Einstel-
lung zu Suchtmitteln und gehen mit ihnen ver-
antwortungsvoll um.
In Schule und Jugendhilfe gibt es in der Sucht-
prävention engagierte und qualifizierte Multipli-
katoren/-innen.
Die Angebote der Suchtprävention und -hilfe in
Münster sind aufeinander abgestimmt; die Res-
sourcen werden gebündelt.
Die Öffentlichkeit wird für die Themen „Sucht“
und „Suchtvorbeugung“ sensibilisiert.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Die Drogenhilfe hält jugendspezifische Angebote
vor, junge Menschen werden auf jugendgerech-
ten Wegen angesprochen, Hemmschwellen
werden abgebaut.
Betroffene Personen erhalten Unterstützung im
Rahmen von Krisenintervention und Beratung,
bei der Vorbereitung von Ausstiegsprozessen
sowie der Nachsorge.
Die Selbsthilfe wird gefördert, u. a. durch Eltern-
arbeit und Begleitung von Selbsthilfegruppen.
Für Multiplikatoren/-innen aus Schule und Ju-
gendhilfe werden Präventionsberatung, Projekte,
Fortbildungen und Fachtagungen für eine quali-
fizierte Suchtprävention angeboten.
Nachhaltige und öffentlichkeitswirksame Projek-
te und Kampagnen werden konzipiert und um-
gesetzt.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
Mindestens 70 % aller geführten Erstgespräche bei jungen Menschen bis 21 Jahre mit festgestelltem Hilfebe-
darf münden in einen Hilfeprozess.
Die Abbruchquote in der laufenden Beratung junger Menschen ist niedriger als 20 %.
Bericht
Der Anteil der
unter 21-Jährigen mit festgestelltem Hilfebedarf, die in einen kontinuierlichen Hilfeprozess mün-
deten, entsprach in 2011 mit 70 % exakt dem geplanten Ansatz.
Der Anteil der durch die Klienten abgebrochenen Beratungsprozesse bei den unter 21-Jährigen lag mit 23 %
minimal über dem Ansatz von 20 %.
In der Drogenberatung wurden insgesamt 504 Erstgespräche geführt, das entspricht im Vergleich zum Vorjahr
einer weiteren Steigerung um 24 %. Davon waren 98 Personen unter 21 Jahre alt (20 %). Bei 57 Personen
unter 21 Jahren wurde ein über das einmalige Beratungsgespräch hinausgehender weiterer Hilfebedarf fest-
gestellt (58 %). Davon mündeten 40 Personen in einen kontinuierlichen Hilfeprozess (70 %).
In 2011 befanden sich insgesamt 66 junge Menschen unter 21 Jahre in einem kontinuierlichen Beratungspro-
zess. 55 Beratungsprozesse wurden in dem Jahr beendet. Davon brachen lediglich 13 Personen vorzeitig den
Beratungsprozess ab (23 %).
Produktüberblicke
77
Insgesamt hat sich die Zahl der Erstgespräche mit jugendlicher Klientel in der Drogenhilfe von 62 auf 98 Per-
sonen deutlich erhöht. 23 % „Abbrüche“ in der Jugendberatung spiegeln die gerade bei Jugendlichen stark
ausgeprägte Ambivalenz hinsichtlich einer dauerhaften Verhaltensänderung. Der deutliche Anstieg der Erst-
gespräche mit jungen Klienten und die immer noch verhältnismäßig hohe „Haltequote“ belegen die Wirksam-
keit der gezielten Ansprache junger Menschen in den letzten Jahren, der Ausdifferenzierung der Angebote
sowie die hohe Qualität der Jugendberatung in der Drogenhilfe.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2011
Ansatz
2011
Ist
Anteil der Fälle mit festgestelltem Hilfebedarf bei unter 21-Jährigen,die in
kontinuierlichen Hilfeprozess münden (in%)
70 70
max. Anteil durch Klienten abgebrochener Beratungsprozesse an allen Fällen
der unter 21-Jährigen (in %)
20 23
Leistungsdaten
Stammklientel im ausstiegsorientierten Bereich 483 536
Anzahl der Erstgespräche unter 21-Jährigen 50 98
Anzahl der Erstgespräche insgesamt 202 504
Anzahl der Erstgespräche mit unter 21-Jährigen mit festgestelltem Hilfebedarf 30 57
Anzahl Neufälle bei unter 21-Jährigen mit vorher festgestelltem Hilfebedarf 21 40
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2009 2010 2011
Präventionsberatungen 95 136 88
Schülerseminare und Informationsveranstaltungen 46 35 37
Durchgeführte Fortbildungstage 70 53 51
Offene Sprechstunden 245 245 245
davon:
Offene Sprechstunde 151 151 151
Frauensprechstunde 47 47 47
Jugendsprechstunde 47 47 47
Offene Angebotstage im suchtbegleitenden Bereich 100 100 100
Stammklientel im ausstiegsorientierten Bereich 563 542 536
davon:
männlich 456 422 414
weiblich 107 120 122
davon Angehörige 68 83
Produktüberblicke
78
2009 2010 2011
Klientenkontakte im suchtbegleitenden Bereich 6.240 6.072 6.189
Klientenkontakte in der Beratung
(seit 2010 nur unmittelbare Klientenkontakte)
5.623 4.366 3.307*
davon:
männlich 4.780 3.932 2.805
weiblich 843 434 502
Klientenkontakte insgesamt 11.863 10.438 9.496
Gruppenangebotstage 140 101 114
davon:
Cleangruppe 48 48 48
EKS-Gruppe (ehemalige Ki ffer Selbsthilfegruppe)
(in 2010 wg. Personalwechsels nur bis Mitte April)
48 14 24
Elternkreise (Cannabis und Heroin) 30 23 18
FreD - Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten 14 16 12
FreAk - Frühintervention bei erstauffälligen Alkoholkonsumenten 12
Kontakte in den ausstiegsorientierten Gruppenangeboten 708 556 604
Vermittlungen in Entgiftungs- und Entwöhnungsbehandlungen 265 249 302
*Änderung der Zählweise: nur unmittelbare Klientenkontakte
Stammklientel in der Beratung
122107 120
414422
456
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
500
2009 2010 2011
weiblich männlich
Produktüberblicke
79
Verhältnis Erstgespräche - Stammklienten
406
298
504
563 542 536
0
100
200
300
400
500
600
2009 2010 2011
Erstgespräche Stammklienten
Produktüberblicke
80
060401 - Angebote für Familien
Kurzdarstellung
Die Beratung und Unterstützung junger Menschen und ihrer Familien in besonderen Problemlagen dient der
Schaffung bzw. Erhaltung von positiven Lebensbedingungen. Bei Angeboten in den Aufgabenbereichen „Fa-
milienbildung“, „Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und Personensorge“ und „Soziale Schwan-
gerschaftsberatung“ sind sowohl der öffentliche Träger als auch freie Träger beteiligt. Durch Leistungsverein-
barungen mit den freien Trägern sind konkrete Leistungen und Leistungsumfänge verhandelt sowie Art und
Form der Kooperation geregelt.
Ziel der Angebote der Familienbildung ist die frühzeitige Wissensvermittlung rund um die Themen „Familie“
und „Erziehung“ sowie die Entwicklung von Handlungs- und Bewältigungskompetenzen in den Familien. Als
zentrale Funktion der Erziehungsberatung lässt sich die Unterstützung und Wiederherstellung der Erzie-
hungskompetenz der Eltern und anderer Erziehungsberechtigter sowie kindlicher Entwicklungsmöglichkeiten
beschreiben.
Der Schwangerschafts- und der Schwangerschaftskonfliktberatung liegen die gesetzlichen Vorschriften
des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (insbes. § 2 und §§ 5 – 7 SchKG) sowie der §§ 218 ff StGB zugrunde.
Neben der Beratung von Schwangeren, Paaren und Eltern in allen Fragen rund um Schwangerschaft und Ge-
burt erfolgt die Vermittlung von Hilfen sowie die Vergabe von finanziellen Leistungen aus der Bundesstiftung
„Mutter und Kind“ sowie dem Sonderfonds der Stadt Münster „Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum
Schutz des ungeborenen Lebens“.
Alle neugeborenen Kinder und ihre Eltern haben seit 2008 Anspruch auf einen freiwilligen und kostenfreien
Familienbesuch des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien. Mit dem Ziel, die bestmögliche Förderung
der Gesundheit und Entwicklung der Kinder zu erreichen, erfolgt eine umfassende Beratung und Information
über die Angebote und Leistungen im Bereich der Kinder-, Jugend-, und Gesundheitshilfe der Stadt Münster.
In einigen Stadtteilen werden die Besuche der sozialpädagogischen Fachkraft im Tandem mit Hebammen
durchgeführt.
Die Schwangerschaftsberatung und das Präventionsteam Familienbesuche des Amtes für Kinder, Ju-
gendliche und Familien der Stadt Münster wurden im Herbst 2010 zusammengelegt und zunächst direkt der
Abteilungsleitung zugeordnet. Zum 01.06.2011 wurde die Fachstelle „Schwangerschaftsberatung und Präven-
tionshilfen“ eingerichtet. Mit der Zusammenlegung der Aufgabenbereiche ist eine wichtige Grundlage für eine
bessere Vernetzung früher Hilfen und den Ausbau bestehender Kooperationsbeziehungen geschaffen wor-
den.
Das Elterngeld ist zentrales Element einer Neuausrichtung der familienpolitischen Leistungen des Bundes. Es
ist als dynamische Leistung konzipiert, die an das Erwerbseinkommen vor der Geburt des Kindes anknüpft.
Das Elterngeld soll verhindern helfen, dass die Übernahme der persönlichen Verantwortung für ein Kind dazu
führt, dass die ökonomische Selbständigkeit verloren geht.
Ressourcen
Stellen: 15,22
Aufwendungen: 2.611.8895 € (ohne Elterngeld)
Erträge: 185.698 €
Produktüberblicke
81
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2009 2010 2011
Stundenvolumen in den Erziehungsberatungsstellen im
präventiven Leistungssegment (§§ 16 - 18 SGBVIII)
7.816 7.742 8.138
Kommunale allgemeine Schwangerschaftsberatungen 167 193 304
Anträge auf Elterngeld 3.384 3.612 3.648
Anzahl der durchgeführten Familienbesuche insgesamt 2.069 2.314 2.080
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2011:
„Kinderarmut“ war das Schwerpunktthema des Qualitätszirkels der Familienbild
ungsstätten in 2011. Es
wurden Konzepte und Angebote für von Armut betroffene Kinder im Kontext der Familienbildung gedacht,
analysiert und diskutiert. In diesem Kontext wurde insbesondere die Kooperation mit Gemeinden, Vereinen,
Kitas und Familienzentren als enorm wichtig eingeschätzt. Folglich konnte festgehalten werden, dass durch
die Entwicklung der Familienbildungsstätten zur Sozialraumorientierung vermehrt wirtschaftlich und bil-
dungsbenachteiligte Familien am Angebot der Einrichtungen partizipieren. Das Thema „Kinderarmut / Fami-
lienarmut“ wird zukünftig als Querschnittsthema des Qualitätszirkels bearbeitet.
In 2011 bearbeitete der Qualitätszirkel der Erziehungsberatungsstellen das Schwerpunktthema „Frühe
Hilfen - wo steht die Erziehungsberatung“. Dieses Thema wurde hinsichtlich der Standortbestimmung der
Erziehungsberatungsstellen in diesem Kontext mit der Fragestellung „Wo verortet sich die Erziehungsbera-
tung in der Präventionskette?“ diskutiert. Die Intensivierung der Vernetzung auf der strukturellen Ebene,
insbesondere mit dem Gesundheitssystem, wurde von den Erziehungsberatungsstellen als ein wesentlicher
Aspekt eingeschätzt.
Von der kommunalen Schwangerschaftsberatungsstelle wurde in Zusammenarbeit mit Vertretern der Be-
ratungsstellen in freier Trägerschaft ein Entwurf zur Neufassung der Richtlinien über Verfügungen aus dem
Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens“, gültig ab
2002, erarbeitet, der Anfang 2012 zur Beschlussfassung in die politischen Gremien eingebracht werden
soll.
Turnusmäßig wurde der Erfahrungsbericht über die Entwicklungen in den Schwangerschaftsberatungsstel-
len in Münster verbunden mit dem Bericht über die Entwicklung des Sonderfonds für die Jahre 2009/2010
vorgelegt.
Mit den Trägervertretern der insgesamt 5 Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet Münster wurde
der Prozess zur Erarbeitung eines Kooperations- und Leistungsvertrages eingeleitet. Im ersten Schritt wur-
den als Bestandteil der Leistungsbeschreibungen Leistungsgruppen und Arbeitsfelder definiert, die im wei-
teren Verfahren konkretisiert werden sollen.
Präventionshilfen / Familienbesuche
Im Rahmen des Praxisentwicklungsprojektes „Auf suchende Elternkontakte – Zielsetzung, Konzeptionen,
Wirkungen“ des Instituts für soziale Arbeit zur Evaluation der Familienbesuche wurden auf dem Jugendhilfe-
tag in Stuttgart am 08.06.2011 die konzeptionellen Grundlagen der Projektstandorte (Dormagen, Düssel-
dorf, Gelsenkirchen, Köln, Münster) in einem Fachforum präsentiert.
Die Familienbesuche, die in ausgewählten Bereichen im Tandem mit einer Hebamme durchgeführt werden,
wurden aufgrund der ausgewerteten Erfahrungen in den ersten beiden Jahren auf weitere Stadtteile aus-
geweitet. Ziel ist es, den Ausbau von Präventionsketten für Familien durch Beratung, Information und Ver-
mittlung von bedarfsgerechten Angeboten zu fördern.
Produktüberblicke
82
Die Elterngeldstelle hat im Geschäftsjahr 4.822 rechtsmittelfähige Entscheidungen getroffen. In lediglich
160 Fällen (3,31%) wurde dagegen Widerspruch erhoben. Von diesen waren 32 Akten (0,66 %) an die Be-
zirksregierung Münster zur Erteilung eines Widerspruchsbescheides abzugeben. Nur 6 Mal (0,12%) reich-
ten die Antragsteller Klage beim Sozialgericht ein.
Ausblick auf das Jahr 2012:
Das Jahresthema 2012 des Qualitätszirkels Familienbildungsstätten lautet „Beitrag der Familienbildungs-
stätten im Rahmen Früher Hilfen“. Das Thema soll unt
er den Gesichtspunkten „Maßnahmenprogramm Kin-
derarmut“, „Stadtteilarbeit / Vernetzung“, „Schnittstellen Beratung / Bildung“ bearbeitet werden.
Auch im Jahr 2012 hat der Qualitätszirkel der Erziehungsberatungsstellen das Schwerpunktthema „Frühe
Hilfen“. Jedoch soll das Thema in 2012 hinsichtlich der Einbindung der Stadtteilkoordinatorinnen in das mul-
tiprofessionelle Team der Erziehungsberatungsstellen diskutiert werden.
Eine Teilnahme an den Aktionstagen „Sucht hat immer eine Geschichte“ ist vorgesehen.
In Kooperation der kommunalen Schwangerschaftsberatungsstelle mit der Fachstelle „Frühe Hilfen“ des
Gesundheitsamtes wird ein Vortrag zum Thema „Alkohol in der Schwangerschaft“ verbunden mit einem
fachlichen Austausch / Dialog der Kooperations- und Vernetzungspartner im Rahmen der frühen Hilfen (Be-
raterinnen aus der Schwangerschaftsberatung, dem Präventionsbereich, der Suchtberatung, der Bezirksso-
zialarbeit, der Fachstelle „Frühe Hilfen“ des Gesundheitsamtes sowie Hebammen und Stadtteilkoordinato-
ren) angeboten.
Präventionshilfen / Familienbesuche
Abschlusstagung des Projektes „Aufsuchende Elternkontakte - Zielsetzung, Konzeptionen und Wirkungen“
des Institut für soziale Arbeit e.V. (ISA) am 17.04.2012 in Gelsenkirchen. Die fünf Projektstandorte (Dor-
magen, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Köln, Münster) präsentieren in Workshops ihre konzeptionellen Grund-
lagen / Schwerpunkte zum Familienbesuch. Münster wird über die Durchführung der Familienbesuche im
Tandem mit einer Hebamme berichten.
Eine aktualisierte Neuauflage des Flyers „Stillen und Wickeln“, der Orte zum Stillen, Füttern und Wickeln in
der Innenstadt aufzeigt, wird vom Runden Tisch zur Stillförderung mit Unterstützung des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien und des Gesundheitsamtes herausgebracht.
Zum 01.07.2012 werden weitreichende Novellierungen des Bundeselterngeldgesetzes erwartet. Die sich
hieraus ergebenen Veränderungen für die Beratung der Bürger/-innen und für die Bearbeitung der dann ein-
gehenden Anträge werden im 2. Halbjahr 2012 die Aufmerksamkeit der Elterngeldstelle auf sich ziehen.
Produktüberblicke
83
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
In der Familienbildung und Erziehungsbera-
tung soll eine hohe Inanspruchnahme der An-
gebote durch die Erziehungsverantwortlichen er-
reicht werden, damit sie in ihrer Erziehungskom-
petenz unterstützt und gestärkt werden.
Die Schwangerschaftsberatung berät in der
Schwangerschaft sowie nach der Geburt, vermit-
telt finanzielle Hilfen und bietet Unterstützung
bei der Bewältigung von psychosozialen Prob-
lemen, damit Eltern die bevorstehende, verän-
derte Lebenssituation sowie die Zukunft mit ih-
ren Kindern gut bewältigen können.
Das Präventionsteam Familienbesuche setzt
auf eine frühzeitige Information und Beratung
der Eltern und stellt ggf. die Vermittlung zu an-
deren Diensten sicher, um die bestmögliche
Förderung der Gesundheit und Entwicklung der
Kinder in Münster zu erreichen.
Der Familiengutschein soll dazu beitragen,
dass Familien trotz einer sozialen oder wirt-
schaftlichen Benachteiligung die Angebote der
Familienbildung vermehrt nutzen können.
Die Elternzeit erleichtert Müttern und Vätern in
Verbindung mit dem Elterngeld die persönliche
Betreuung und Versorgung ihres Kindes.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Die Niedrigschwelligkeit der Angebote der
Familienbildung und Erziehungsberatung
wird erhalten und ausgebaut. Dazu erfolgt ein
regelmäßiger Austausch durch Jahres- und Ko-
operationsgespräche sowie fachliche Diskurse.
Die Schwangerschaftsberatung bietet Frauen
und Paaren zeitnah Beratungstermine an und
hält alle notwendigen Informationen zu Schwan-
gerschaft, Geburt, gesetzlichen Hilfen, rechtli-
chen Fragen sowie öffentlichen und privaten Hil-
fefonds vor.
Die pädagogischen Fachkräfte des Präventi-
onsteams Familienbesuche informieren und
beraten junge Familien mit ihrem neugeborenen
Kind zeitnah nach der Geburt. Sie geben einen
an die individuelle Situation angepassten und
umfassenden Überblick über die vorhandenen
Angebote in Münster.
Der Familiengutschein wird grundsätzlich im
Rahmen des Familienbesuchs übergeben.
Anträge auf Elterngeld werden zügig innerhalb
von möglichst zwei Wochen bearbeitet. Wer-
dende Eltern und Arbeitgeber erhalten erläu-
ternde Beratungen zur Elternzeit.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
Der hohe Anteil von Anträgen auf Elterngeld, die in einer Frist von in der Regel 2 Wochen bearbeitet werden,
wird gehalten.
Der Anteil der Väter, die Elterngeld-Leistungen erhalten, soll durch intensive Beratung gesteigert werden.
Eltern mit Migrationsvorgeschichte sollen die Leistungsvoraussetzungen nach dem BEEG kennenlernen. Zu
diesem Zweck sollen jährlich mindestens 2 Informationsveranstaltungen für Eltern mit Migrationsvorgeschichte
stattfinden.
Die Versorgungsquote der Außenbezirke mit Angeboten der Familienbildung soll bis 2013 um jährlich 0,5 %
gesteigert und anschließend auf diesem Niveau beibehalten werden.
Der Anteil der Beratungen im präventiven Leistungssegment der Erziehungsberatungsstellen wird gesichert
(§§ 16 - 18 SGB VIII; in %).
Produktüberblicke
84
Weitergehende Beratungs- und Informationswünsche, die sich bei den Familienbesuchen ergeben, werden in-
nerhalb von 3 Tagen erfüllt.
Frauen und Paare werden im Rahmen der Schwangerschaftsberatung auf dem bisherigen Niveau beraten und
aus dem Sonderfonds der Stadt Münster unterstützt, wenn sie unter erschwerten wirtschaftlichen Bedingun-
gen leben.
Bericht
Ein Antwortzeitverhalten von zwei Wochen ist ein ehrgeiziges Ziel angesichts der immer weitergehenden Aus-
differenzierungen im Elterngeld- und Elternzeitgesetz. Zwar sind nur 32 % der Anträge auf Elterngeld inner-
halb von zwei Wochen abschließ
end bearbeitet worden. Eine deutlich höhere Quote ist voraussichtlich auch
nicht zu erreichen, weil die Antragsunterlagen nicht immer vollständig vorliegen und fast regelmäßig Nachfra-
gen erforderlich sind. Es werden allerdings die Anträge und Anfragen, die an die Elterngeldstelle gerichtet
werden, in über 90 % aller Fälle innerhalb von zwei Wochen beantwortet. Neben den steigenden Fallzahlen
und dem nach wie vor hohen Beratungsbedarf von (werdenden) Eltern ist die durchschnittliche Gesamtbear-
beitungszeit einer Elterngeldangelegenheit deutlich angestiegen.
Der Anteil der Väter als Empfänger von Elterngeld ist auf 912 weiter angestiegen.
Die Anzahl der gesamten realisierten Angebote der Familienbildung konnte im Jahr 2011 im Vergleich zum
Vorjahr signifikant gesteigert werden. Gleichzeitig konnte die für 2011 veranschlagte Versorgungsquote für die
Außenbezirke von 29,5 % mit tatsächlichen 30 % übertroffen werden. Folglich konnten in den Außenbezirken
im Berichtszeitraum die realisierten Angebote um 76 Angebote gesteigert werden.
Im Bereich der Erziehungsberatung konnte das Stundenvolumen im präventiven Leistungssegment
(§§ 16,17, 18 SGB VIII - Allgemeine Beratung in Erziehungsfragen, Beratung bei Partnerschaft, Trennung
usw.) gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Der Ansatz von 35 % für den Anteil der Beratung in diesem
Leistungssegment wurde mit 34 % in 2011 jedoch knapp verfehlt.
In der Schwangerschaftsberatung liegt die Gesamtfallzahl für das Jahr 2011 bei 355 Fällen. Betrachtet man
die Fallzahlen differenzierter, ist die Zahl der Schwangerschaftskonfliktberatungen nach §§ 5/6 entsprechend
dem Bundestrend weiterhin rückläufig. Insgesamt erfolgten 51 Konfliktberatungen. Gegenüber dem Vorjahr ist
ein Rückgang von rund 20 %, das entspricht 10 Fällen, zu registrieren.
Im Rahmen der allgemeinen Schwangerschaftsberatungen nach § 2 SchKG sind von den insgesamt rund 300
Fällen zwei Drittel Erstberatungen und ein Drittel Folgeberatungen aus Vorjahren. Die Fallzahlen im Bereich
der Neuberatungen sind in 2011 konstant geblieben. Dem gegenüber ist bei den Nachberatungen ein leichter
Anstieg von 11 % zu verzeichnen.
Im Jahr 2011 führte das Präventionsteam Familienbesuche 2.080 Besuche bei neu geborenen Kindern und
deren Eltern in Münster durch. Das ist ein Rückgang um 10 % zum Vorjahr mit 2.314 Besuchen, der u. a. auf
eine fünfmonatige Stellenvakanz einer der 6 Mitarbeiterinnen zurückzuführen ist. 12 Besuche wurden vom So-
zialdienst für Flüchtlinge und Spätaussiedler in Flüchtlingseinrichtungen durchgeführt.
Bei einem Viertel der Familienbesuche (497) ergab sich ein weitergehender Bedarf der Eltern nach Informati-
on, Beratung und Unterstützung. In 126 Familien konnten die Präventionsfachkräfte auf die Angebote von
Trägern und Einrichtungen im Stadtteil verweisen. Bei 32 Familien ergab sich ein konkreter Beratungsbedarf
in einer Beratungsstelle oder einem Fachdienst der Stadt Münster. Eine weitergehende Hebammenberatung
wurde in 49 Familien vermittelt. In 27 Fällen erfolgte eine Vermittlung zur Bezirkssozialarbeit des Kommunalen
Sozialdienstes des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien. Davon wurden zwei Gefährdungsfälle nach §
8a an die Bezirkssoziarbeit weitergeleitet.
Produktüberblicke
85
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2011
Ansatz
2011
Ist
Anteil der Anträge, die innerhalb einer Frist von 2 Wochen abschließend
bearbeitet werden (in %)
75 32
Anteil der Väter als Elterngeldempfänger (in %) 30 26
Informationsveranstaltungen für Eltern mit Migrationsvorgeschichte 2 2
Versorgungsquote der Außenbezirke mit Angeboten der Familienbildung (in %) 29,5 30
Anteil der Beratungs-/Informationswünsche aus Familienbesuchen, die
innerhalb von 3 Tagen erfüllt werden (in%)
100 100
Anzahl der Fälle, die von der kommunalen Schwangerschaftsberatung
unterstützt wurden und Mittel aus dem Sonderfonds erhielten
80 81
Anteil der Beratungen im präventiven Leistungssegment der
Erziehungsberatungsstellen (in %)
35 34
Leistungsdaten
Anzahl der Anträge in der Elterngeldstelle 3.400 3.648
Anzahl der Anträge, die innerhalb von 2 Wochen bearbeitet werden 2.550 1.110
Anzahl der Teilnehmer/innen pro Informationsveranstaltung für Eltern 40 20
Angebote der Familienbildungsstätten insgesamt 2.485 2.695
Angebote der Familienbildungsstätten im Stadtbezirk Mitte 1.752 1.887
Angebote der Familienbildungsstätten in den Außenbezirken 733 809
Stundenvolumen in den Erziehungsberatungsstellen insgesamt
(abzüglich Leitungsanteil)
24.700 23.991
Stundenvolumen in den Erziehungsberatungsstellen im präventiven
Leistungssegment (§§ 16-18 SGBVIII)
8.640 8.138
Anzahl der durchgeführten Familienbesuche insgesamt 2.180 2.080
Anzahl der vermittelten Beratungsangebote (Hebamme, Erziehungsberatung,
Familienbildung etc.)
125 259
Anzahl der vermittelten Informationen (Broschüren, Flyer, Adresslisten) 90 238
Anzahl der Beratungs- und Informationswünsche aus Familienbesuchen, die
innerhalb von 3 Tagen erfüllt werden
215 497
Anzahl der kommunalen Schwangerschaftsberatungen
(§ 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz)
160 304
Anzahl der kommunalen Schwangerschaftsberatungen
(§§ 5/6 Schwangerschaftskonfliktgesetz)
70 51
Produktüberblicke
86
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2009 2010 2011
Einrichtungen der Familienbildung 4 4 4
Hauptamtliche pädagogische Mitarbeiter/innen der Familienbil-
dungsstätten (in Stellenäquivalenten)
15,28 17,08 15,23
Hauptamtliche nicht pädagogische Mitarbeiter/innen der Famili-
enbildungsstätten (in Stellenäquivalenten)
12,02 12,42 11,21
Honorarkräfte der Familienbildungsstätten 740 730 740
Gesamtumsatz der Familienbildungsstätten (in Mio €) 2,41 2,49 2,67
Realisierte Angebote der Familienbildung vor Ort:
im Stadtteil Mitte 1.802 1.833 1.887
im Stadtteil West 234 239 255
im Stadtteil Nord 139 211 220
im Stadtteil Ost 67 64 105
im Stadtteil Südost 86 91 103
im Stadtteil Hiltrup 135 127 126
Einrichtungen der Familienberatung (einschließlich
Erziehungsberatung)
7 7 7
Anzahl der Fachkraftstellen für Erziehungsberatung 17 18 18
Anzahl finanzierter Kurse, in denen „Elternkompetenztraining“
angeboten wird
14 14 19
Kommunale allgemeine Schwangerschaftsberatungen 167 193 304
Kommunale Auszahlungen aus Mitteln der Bundesstiftung
(Anzahl)
107 103 87
Leistungsfälle aus dem Sonderfonds insgesamt 773 746 730
davon:
Leistungsfälle der kommunalen Schwangerschaftsberatung 95 65 81
Anträge auf Elterngeld 3.384 3.612 3.648
Anzahl der Familien, die Elterngeld beziehen 3.441 2.606
davon Anzahl der Väter, die Elterngeld beziehen 900 912
Produktüberblicke
87
2009 2010 2011
Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und Personen-
sorge durch den Kommunalen Sozialdienst
590 606 535
davon:
gem. § 17 SGB VIII (Partnersc haft, Trennung und Scheidung) 272 235 192
gem. § 18 Abs. 3 SGB VI II (Umgangsrecht) 318 371 343
Anzahl Fälle, in denen Hinweisen des Landesinstituts für
Gesundheit und Arbeit des Landes (LIGA.NRW) auf versäumte
Früherkennungsuntersuchungen nachgegangen wurde
1.243 1.055
Anteil der Familien, die auf Wunsch einen „Familienbesuch“
erhalten (in %)
100 100 100
Anzahl der durchgeführten Familienbesuche gesamt 2.069 2.314 2.080
davon:
Besuche von Neugeborenen in Fl üchtlingseinrichtungen 15 13 12
Familienbesuche mit Hebammen (Tandem) 313 350 272
Anzahl Vermittlung weitergehender Informationen und Beratung
an Eltern
134 633 497
davon:
Vermittlung von Hebammenberatung 29 107 49
Kontaktherstellung zur Bezirkssozialarbeit 13 21 27
Vermittlung zu Angeboten der Familienbildung oder
Beratungsstellen
92 183 158
Produktüberblicke
88
Familienbildung vor Ort - Angebote in den Stadtteilen … (2011)
Mitte; 70 %
West; 9 %
Nord; 8 %
Ost; 4 %
Südost; 4 %
Hiltrup; 5 %
Produktüberblicke
89
060402 - Besondere familienpolitische Maßnahmen
Kurzdarstellung
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der veränderten Familienstrukturen hat das Leitbild
einer familien- und kinderfreundlichen Stadtentwicklung für Kommunen besondere Bedeutung. Wie Kinder
heute aufwachsen, welche Rahmenbedingungen und welches Klima Familien vorfinden, sind Qualitätsmerk-
male und zentrale Aufgaben für eine zukunftsfähige Stadt.
Die Stadt Münster hat dies mit dem stadtstrategischen Leitziel einer familienfreundlichen und generationenge-
rechten Stadtentwicklung unterstrichen und hiermit einen wesentlichen Orientierungspunkt geschaffen. Das
„Netzwerk für Familien in Münster“ hat in diesem Zusammenhang in unterschiedlichen Handlungsfeldern be-
reits zahlreiche Maßnahmen und Projekte initiiert bzw. umgesetzt. Innerhalb der Handlungsfelder „Flexible
Kindertagesbetreuung“ und „Familien stärken“ setzt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien viele zu-
sätzliche Maßnahmen im Sinne von familien- und kinderfreundlichen Zukunftsinvestitionen um.
Ressourcen
Stellen: 2,52
Aufwendungen: 99.409 €
Erträge: 2.233 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2009 2010 2011
Anzahl der Ratsuchenden im Familienbüro 5.421 5.977 6.641
Betriebliche Plätze der Kindertagesbetreuung 171 203 205
Anzahl der Notinseln 240 268 273
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2011:
Die Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen, innerhalb der Kindertagespflege und im
Offenen
Ganztag im Primarbereich wurden ausgebaut.
Unternehmen wurden zum Ausbau betrieblicher Formen der Kindertagesbetreuung beraten.
Infrastrukturangebote im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Wolbeck-Nord und Mauritz-Mitte,
Pötterhoek wurden ausgebaut.
Ein virtuelles Kinderportals für die Zielgruppe der 6- bis 13-jährigen Kinder in Münster wurde erstellt.
Eine Vortragsreihe für Eltern unter dem Motto "Was Kinder heute brauchen - Lebenswelten von Kindern
und Jugendlichen" wurde organisiert.
Eine Informationskampagne im Rahmen der bundesweiten Imagekampagne der Jugendämter wurde
durchgeführt.
Ein Regionalworkshop zum Thema „Unterstützungsnetzwerke für Eltern mit Schulkindern - eine Initiative
der „Lokale Bündnisse für Familie“ mit Unterstützung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien hat
stattgefunden.
Produktüberblicke
90
Vernetzungstreffen familienfreundlich orientierter bzw. zertifizierter Unternehmen der Region Münster haben
stattgefunden.
Die regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit und gezielte Elterninformation konnte durch monatliche Beiträge in
der „Moritz“ und der Sonderbeilage „Hallo da bin ich“ verstetigt werden.
Eine Initiativbewerbung für das Modellvorhaben „Kommunale Präventionsketten“ wurde eingereicht.
Ausblick auf das Jahr 2012:
Die Organisat
ion, Planung und Durchführung einer Präventionskonferenz in Münster mit dem Titel „Starke
Kinder, begleiten – fördern – schützen“ ist vorgesehen. Im Mittelpunkt von Vorträgen und Fachforen stehen
die „frühen Hilfen“ für Familien.
Die Teilnahme an dem dreijährigen Modellvorhaben „Kommunale Präventionsketten“ wird angestrebt.
Die Familienbesuche in Münster – Ergebnistransfer der landesweiten Erhebung ausgewählter Konzeptan-
sätze fünf verschiedener Städte und Ansätze durch das Institut für soziale Arbeit e. V. in Münster werden
evaluiert.
Eine Vortragsreihe für Eltern: "Was Kinder heute brauchen - Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen"
ist geplant.
Mit dem weiteren Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten für unter 3-jährige Kinder auf eine Quote
von 35 % soll dem ab dem 01.08.2013 bestehenden Rechtsanspruch nachgekommen werden.
Die Entwicklung und der Aufbau eines onlinegestützten Anmeldeverfahrens für die Kindertagesbetreuung
sind vorgesehen.
Der Ausbau von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren in Wohngebieten mit besonderem Unterstüt-
zungsbedarf wird fortgesetzt.
Vernetzungstreffen familienfreundlich orientierter bzw. zertifizierter Unternehmen der Region Münster sind
geplant.
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Kinder- und familienfreundliche Maßnahmen sol-
len als ressortübergreifendes Querschnittsthema
stärker forciert werden und alle gesellschaftli-
chen Akteure zu einer ganzheitlichen Sicht auf
die Familie motivieren.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Familien- und kinderfreundliche Maßnahmen
und Projekte sind zu initiieren und zu versteti-
gen, wobei es wichtig ist, Bewusstseinsbildung
zu betreiben, Informationen und Wissen zu ver-
mitteln, Kontakte herzustellen und Vernetzungen
zu fördern.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen einer kinder- und familienfreu
ndlichen Stadtentwicklung sollen verstetigt
werden durch:
a.) das „Netzwerk für Familien in Münster“ (mind. eine Veranstaltung, Maßnahme oder Projekt pro Jahr mit
übergeordnetem Charakter),
b.) das Familienbüro (mindestens zwei öffentlichkeitswirksame Maßnahmen pro Jahr).
Produktüberblicke
91
Mindestens vier Unternehmen und Institutionen sollen zu betrieblichen Formen der Kindertagesbetreuung be-
raten werden. Die Anzahl der neu geschaffenen betriebsbedingten Kindertagesbetreuungsplätze soll gestei-
gert werden.
Bericht
„Wir tragen dazu bei, dass die Leben
sräume in unserer Stadt kinder- und familienfreundlich gestaltet werden.
Dafür übernehmen wir eine Anwaltsfunktion in unserer Stadt.“ Mit dem Amtsziel „Familien sollen sich in Müns-
ter wohl fühlen“ benennt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sein wichtigstes Leitprinzip.
In der Umsetzung geht es darum, optimale Rahmenbedingungen für Familien zu schaffen, sich für ein famili-
enfreundliches Lebensumfeld einzusetzen, Eltern als Partner im Erziehungsalltag zur Seite stehen und Kin-
dern ein gesundes und förderliches Aufwachsen zu ermöglichen.
Neben dem Ausbau und der qualitativen Weiterentwicklung von Infrastrukturangeboten spielen deshalb immer
auch besondere Maßnahmen für Kinder und Jugendliche sowie Serviceangebote für Eltern eine wichtige Rol-
le.
Einen Schwerpunkt im vergangenen Jahr bildete der Ausbau von Infrastrukturangeboten für unterschiedliche
Ziel- und Altersgruppen:
So wurde mit Nachdruck der Ausbau der Plätze für unter dreijährige Kinder in Kindertageseinrichtungen und in
der Kindertagespflege fortgesetzt. Rund 200 neue Plätze konnten zum Kindergartenjahr 2011/2012 geschaf-
fen werden. Die Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren ist somit stadtweit auf 31,3 Prozent gestiegen.
Einen wichtigen Anteil im Rahmen der Versorgungsquote für unter Dreijährige bildeten die betrieblichen Kin-
dertagesplätze. Im vergangen Jahr wurden 16 weitere Plätze geschaffen. Damit verfügt Münster über insge-
samt 205 betriebliche Kindertagesbetreuungsplätze.
Der offene Ganztag im Primarbereich hat eine stärkere Nachfrage erfahren. Zum Schuljahr 2011/ 2012 wur-
den stadtweit 18 weitere Gruppen eingerichtet; die Versorgungsquote ist somit auf 33 Prozent gestiegen.
Wichtige Infrastrukturmaßnahmen innerhalb der offenen Kinder- und Jugendarbeit wurden im Herbst 2011
realisiert bzw. eröffnet. In dem Neubaugebiet Wolbeck-Nord ist die „Kita und der Bauspieltreff Holtrode“ unter
einem Dach in Betrieb genommen worden. In Mauritz - Mitte wurde im November der neue „Kindertreff am
Pötterhoek“ eröffnet. Zielgruppe der offenen kinderpädagogischen Angebote sind die 6 bis 13-Jährigen im
Quartier. Darüber hinaus stehen die Räumlichkeiten der Pötterhoekschule und der Erich Kästner-Schule für
die Schulkindbetreuung zur Verfügung.
Folgende kinder- und familienfreundliche Maßnahmen waren darüber hinaus im vergangenen Jahr von Be-
deutung:
Mit einem neuen „Kinderportal“ wurde eine eigenständige Informationsplattform für Kinder zwischen 6 und 13
Jahren aus Münster geschaffen. Das Kinderportal bündelt für diese Zielgruppe zahlreiche Informationen, Ad-
ressen und Neuigkeiten rund um die Themen Freizeit, Schule, Spiel, Spaß und Sport in Münster.
Eltern sind im Erziehungsalltag permanent gefordert, ihren Kindern Werte vorzuleben, ihnen Halt zu geben,
Grenzen aufzuzeigen oder Regeln im Zusammenleben zu vermitteln. Mit einer kostenlosen Vortragsreihe für
Eltern hat das Jugendinformations- und -bildungszentrum (Jib) in Kooperation mit dem "Netzwerk für Familien
in Münster" von Januar bis Mai insgesamt sechs interessante Themenabende für Eltern durchgeführt, um sie
Produktüberblicke
92
in Erziehungsfragen zu unterstützen. Allein die Inanspruchnahme des Vortrags „Was Kinder heute brauchen“
mit über 300 Personen zeigt, wie wichtig diese Elternansprache ist.
Darüber hinaus hat sich das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien im Rahmen einer bundesweiten Kam-
pagne der Jugendämter mit einer gezielten Informationskampagne und vielfältigen Aktionen wie z.B. Familien-
festen in Kitas bzw. Jugendeinrichtungen und gezielten Fachberichten in der breiten Öffentlichkeit mit einer
positiven Resonanz präsentiert.
Wie wichtig der offensive Service von niederschwelligen Informations- und Beratungsleistungen ist, zeigt sich
u. a. auch in der Zunahme der Anfragen im Familienbüro, welches im vergangenen Jahr über 6.600 Kontakte
verzeichnete. Über den allgemeinen Informations- und Beratungsservice hinaus präsentierten sich die Mitar-
beiterinnen des Familienbüros mit ihrer Leistungspalette auf drei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2011
Ansatz
2011
Ist
Anzahl der Veranstaltungen, Maßnahmen, Projekte des „Netzwerk für Familien
in Münster“
1 2
Anzahl öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen des Familienbüros 2 3
Anzahl der Unternehmen und Institutionen, die zu betrieblichen Formen der
Kindertagesbetreuung beraten werden
4 23
Anzahl der neu geschaffenen betriebsbedingten Kindertagesbetreuungsplätze 20 16
Leistungsdaten
Anzahl der betrieblichen Plätze der Kindertagesbetreuung insgesamt 200 205
Anzahl der Unternehmen in Münster, die als familienfreundlich zertifiziert sind 15 14
Anzahl der Ratsuchenden bzw. Besucherinnen im Familienbüro pro Jahr 5.000 6.641
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2009 2010 2011
Anzahl der Ratsuchenden im Familienbüro 5.421 5.977 6.641
Betriebliche Plätze der Kindertagesbetreuung 171 203 205
Anzahl der Notinseln 240 268 273
Anzahl der regelmäßigen Fachbeiträge für Eltern in der Presse 5 12 14
Produktüberblicke
93
Das Familienbüro - Ein kompetenter Ansprechpartner
in der Junkerstraße 1
Produktüberblicke
94
060501 - Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigenen Wohnung
Kurzdarstellung
Hilfen zur Erziehung in der eigenen Familie und eigenen Wohnung sind ambulante Angebote der Jugendhilfe,
die nach individuellen erzieherischen Erfordernissen im Einzelfall geplant, eingeleitet und gesteuert werden.
Neben der kurzzeitigen und prozessorientierten Beratung werden folgende ambulante Hilfen zur Erziehung
bewilligt und begleitet:
Betreuung und Versorgung in Notsituationen (§ 20 SGB VIII),
Ambulant betreutes Wohnen (§ 27 Abs. 2 SGB VIII),
Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII),
Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII),
Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII),
Sozialpädagogischer Familienhilfe (§ 31 SGB VIII),
Erziehung in einer Tagesgruppe / HTG (§ 32 SGB VIII),
Heilpädagogischer Hort (§ 27 Abs. 2 SGB VIII),
Intensive sozialpädagogischer Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) und
Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII).
Die Erziehungsbeistandschaft und die Sozialpädagogische Familienhilfe sind die am häufigsten gewährten
ambulanten Erziehungshilfen.
Ressourcen
Stellen: 21,55
Aufwendungen: 9.604.627 €
Erträge: 321.558 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2009 2010 2011
Anteil der ambulanten Hilfen an allen Leistungen der Hilfen zur
Erziehung (in %)
61 57 57
Anzahl Fälle der Hilfen zur Erziehung (§§ 27 Abs. 2, 29 bis 35,
41 SGB VIII) insgesamt
1.401 1.569 1.602
Anzahl der ambulanten Fälle der Hilfen zur Erziehung 851 891 918
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2011:
Die Fallzahlen in der ambulanten Hilfe zur Erziehung haben sich insgesamt auch im Jahr 2011 noch erhöht
auf insgesamt 918 Fälle. Am größten ist dabei der Ans
tieg im Rahmen der ambulanten Eingliederungshilfe
gemäß § 35a SGB VIII.
Der Aufwand im Rahmen der ambulanten Erziehungshilfe ist dagegen deutlich gesunken. In intensiven
Verhandlungen mit den freien Trägern wurde das Abrechnungssystem auf eine Netto-Stunden-Abrechnung
Produktüberblicke
95
umgestellt und ein Einzelnachweis für jeden Fall von Sozialpädagogischer Familienhilfe und Erziehungsbei-
standschaft eingeführt.
Die Neukonzeption der Arbeit der heilpädagogischen Tagesgruppen und heilpädagogischen Horte wurde im
Sommer 2011 abgeschlossen. Ein verstärkter Sozialraumbezug der Tagesgruppen- und Hortarbeit und eine
Intensivierung der Kooperation mit einzelnen Schwerpunktschulen in den Stadtteilen wurden vereinbart. Ei-
ne Kosteneinsparung wurde durch die Veränderung des Betreuungsschlüssels in den Heilpädagogischen
Tagesgruppen realisiert.
Ausblick auf das Jahr 2012:
Der Bericht „Hilfen zur Erziehung 2009 bis 2011“ geht im 1. Quartal 2012 in die fachliche und politische Dis-
kussion. Hier
aus werden sich ggf. weitere Entwicklungsnotwendigkeiten ergeben.
Die besonderen präventiven Anstrengungen der Stadt Münster (z.B. zusätzliche Stadtteilkoordinationsstel-
len, Präventionskongress März 2012) sind in ihren Auswirkungen auf die Praxis der Gewährung ambulanter
Hilfen zur Erziehung zu diskutieren.
Die Einführung des Evaluationsverfahrens Wimes zum 01.01.2011 lässt erwarten, dass im Laufe des Jah-
res 2012 erste Auswertungen vorliegen, die zum Verlauf und zur Wirksamkeit ambulanter Hilfen zur Erzie-
hung wichtige Hinweise geben.
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Auf den Einzelfall bezogene ambulante Hilfen sol-
len bedarfsgerecht und zeitnah vermittelt werden.
Eine angemessene Hilfeplanung und Leistung der
Jugendhilfe soll nach individuellen Erfordernissen
sichergestellt werden.
Die soziale Kompetenz von Familien, Kindern,
Jugendlichen, jungen Volljährigen und jungen
Menschen soll verbessert werden.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Die individuelle Situation des Kindes soll durch
pädagogische Maßnahmen verbessert werden.
In Kooperation mit freien Trägern werden die
fachlichen Standards weiter entwickelt.
Die verbrauchten Stundenkontingente in der am-
bulanten Erziehungshilfe werden ermittelt und der
Jahresverbrauch hochgerechnet.
Die Trägeranteile an der Sozialpädagogischen
Familienhilfe und der Erziehungsbeistandschaft
werden durch ein internes Steuerungsverfahren
gesichert.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
Der Anteil der
ambulanten Leistungen an allen HzE-Leistungen soll dauerhaft mindestens 55 % betragen.
Ab 2010 sollen innerhalb von 18 Monaten zu 80 % (Standard) die Familien in der Lage sein, ihren Alltag ohne
weitere ambulante Hilfe (Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) und Erziehungsbeistand) wieder selbst zu
bewältigen.
Die festgelegten Leistungskontingente für Erziehungsbeistandschaften und SPFH (Jahresstunden) in Höhe
von 82.000 Stunden werden als Standardvolumen eingehalten, sofern der Rechtsanspruch keine Abweichung
erfordert.
Produktüberblicke
96
Bericht
Der Anteil der
ambulanten Erziehungshilfe am Gesamtvolumen der Hilfen zur Erziehung liegt weiter bei 57 %.
Der Vorrang ambulanter vor stationären Hilfen ist damit stabil und langjährig in Münster umgesetzt.
Die Zielvorgabe, dass zumindest 80 % der Sozialpädagogischen Familienhilfe und Erziehungsbeistandschaf-
ten nach 18 Monaten beendet sind, wird seit Jahren ebenfalls stabil erreicht. Im Jahr 2011 wird der Zielwert in
der Erziehungsbeistandschaft mit 88 % und in der SPFH mit 84 % deutlich übertroffen.
Durch interne Steuerungsmaßnahmen (Begrenzung der Rahmenvorgaben für die einzelnen Hilfen, Einführung
der ressourcenorientierten Hilfeplanung, Umstellung der Fachleistungsstunden von Brutto in Netto, Umstellung
auf fallbezogene Stundennachweise durch die freien Träger) ist es in Kooperation mit den freien Trägern ge-
lungen, die im städtischen Haushalt festgelegten Stundenkontingente für die Erziehungsbeistandschaften und
die SPFH erstmals seit Jahren deutlich zu unterschreiten. Es wurde im Jahr 2011 einer geringfügig steigenden
Anzahl von Familien mit ambulanter Erziehungshilfe geholfen, der Aufwand in den Einzelfällen hat sich jedoch
deutlich reduziert.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2011
Ansatz
2011
Ist
Anteil der ambulanten Hilfen an allen HzE-Leistungen (in %) 55 57
Anteil der SPFH, die nach 18 Monaten beendet worden sind (in %) 80 84
Anteil der Erziehungsbeistandschaften, die nach 18 Monaten beendet worden
sind (in %)
80 88
Anzahl max. verbrauchter Stunden 82.000 68.564
Leistungsdaten
Anzahl HzE-Fälle (§§ 29 - 32, 27 Abs. 2, 41 SGB VIII) ambulant 800 918
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 29 bis 35; 27 Abs. 2;41 SGB VIII) gesamt 1.450 1.602
Anzahl der Fälle Erziehungsbeistand (am 31.12. lfd. u. beendete Fälle) 220 185
Anzahl der Fälle SPFH (am 31.12. lfd. u. beendete Fälle) 350 380
Anzahl der Fälle in heilpädagogischen Tagesgruppen (HTG)
am 31.12. lfd. u. beendete Fälle
100 94
Anzahl der beendeten Fälle SPFH 150 208
davon Anzahl Fälle SPFH, die nach 18 Monaten beendet worden sind 120 174
Anzahl der beendeten Fälle Erziehungsbeistandschaft 115 118
davon Anzahl Fälle Erziehungsbeistand, die nach 18 Monaten beendet wor-
den sind
92 104
Jahresstundenkontingent SPFH 52.000 48.298
Jahresstundenkontingent Erziehungsbeistand 30.000 20.266
Produktüberblicke
97
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2009 2010 2011
Versorgung in Notsituationen § 20 SGB VIII 18 13 21
Fälle ambulant betreutes Wohnen § 27 II SGB VIII 8 14 28
davon junge Volljährige 8 13 14
Fälle aufsuchender Familientherapie § 27 II SGB VIII 15 12 11
Fälle von Erziehungsberatung gemäß § 28 SGB VIII 1.039 1.116 1.136
Fälle sozialer Gruppenarbeit § 29 SGB VIII 51 47 54
Fälle Erziehungsbeistand § 30 SGB VIII:
laufende und beendete Fälle (interkommunaler Vergleich / IKO) 219 212 185
davon:
junge Volljährige 4 14 17
im Berichtsjahr beendete Fälle 106 104 118
Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 113 108 93
Fälle am 31.12. (Stichtag) 109 108 67
davon junge Volljährige 4 4 1
in Anspruch genommene Stunden im Jahr (Stundenkontingent) 37.446 33.162 20.266
Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIII:
laufende und beendete Fälle (interkommunaler Vergleich / IKO) 354 378 380
davon:
im Berichtsjahr beendete Fälle 142 177 208
davon beendete Hilfen in längstens 18 Monaten 119 147 174
davon beendete Hilfen übe r 18 Monate Dauer 28 30 34
davon beendete Hilfen in längs tens 18 Monaten in % 81 83 84
davon beendete Hilfen über 18 Monate Dauer in % 19 17 16
Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 193 215 195
Fälle am 31.12. (Stichtag) 212 201 172
in Anspruch genommene Stunden im Jahr (Stundenkontingent) 66.920 77.933 48.928
Fälle von Erziehung in einer Tagesgruppe (HTG) § 32 SGB VIII 88 94 94
Fälle der Betreuung in heilpädagogischen Horten
§ 27 Abs. 2 SGB VIII
50 46 52
Produktüberblicke
98
2009 2010 2011
Fälle intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung
§ 35 SGB VIII
5 4 4
davon junge Volljährige 5 3 2
Familienunterstützende Nachsorge § 27 SGB VIII (am 31.12.)
laufende und beendete Fälle (interkommunaler Vergleich / IKO) 45 73 104
Fälle am 31.12. (Stichtag) 24 43 43
Es folgen Übersichten über die Verteilung der Erträge und Aufwendungen auf die wesentlichen Formen der
ambulanten und teilstationären Hilfen zur Erziehung sowie über die sich daraus ergebenden Pro-Fall-Kosten:
Aufwendungen für ambulante und teilstationäre Hilfen in 2011
Aufsuchende
Familientherap.
89.625 €
Betr.u. Vers. in
Notsituationen
163.119 €
Erziehung in Heilp.
Horten
818.769 €
Erziehungsbeistand
1.718.783 €
Erziehung in einer
T agesgruppe
2.073.304 €
Familienunterst.
Nachsorge
248.338 €
Alle anderen Hilfen
918.085 €
Sozialpäd.
Familienhilfe
3.574.704 €
Produktüberblicke
99
Erträge für ambulante und teilstationäre Hilfen im Jahr 2011
Rückzahlung
gewährter Hilfen
234.833
Kostenbeitrag
ausserhalb von
Einrichtungen
18.390
Erstattung von
Gemeinden
68.335
Ambulante und teilstationäre Hilfen
- Pro-Fall-Kosten im Jahr 2011 in Euro -
36.905 36.644
26.915
18.355 18.581
15.373
5.341
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
Betr.i.N
otsituationen
(§ 20
)
Ta ge
sgr
uppe
(§ 32)
Heilp. Hort (§27 Var.
3)
SPFH
(§ 31)
Erziehungs
bei
stand
(§ 30)
Aufs.F
amilientherap
. (§ 2
7 Var.
2)
Fa m.
. Nachs
orge
(§ 27
Var. 5)
Produktüberblicke
100
060502 - Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien/Adoptionen
Kurzdarstellung
Diesem Produkt sind folgende intensive Erziehungshilfen außerhalb des Elternhauses zugeordnet:
Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder (§ 19 SGB VIII),
Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII),
Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen (§ 34 SGB VIII),
Krisenklärung/Abklärung (§ 34 SGB VIII),
Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) und
Adoptionen (§ 51 SGB VIII).
Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien umfassen die Unterbringung und Erziehung von jun-
gen Menschen bis 21 Jahren sowie von Vätern/Müttern mit ihren Kindern in einer Einrichtung der Jugendhilfe.
Voraussetzung für eine Leistungsgewährung ist, dass die Erziehung und/oder das Kindeswohl in der Her-
kunftsfamilie allein oder durch ambulante und/oder teilstationäre Hilfen nicht mehr sichergestellt werden kann.
Die Hilfen sollen gewährleisten, dass junge Menschen, die in ihren Familien nicht angemessen gefördert wer-
den können, zeitlich befristet oder dauerhaft einen neuen Lebensmittelpunkt finden. Ebenso soll das Recht der
jungen Menschen auf Erziehung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingelöst werden. Bei stationären
Erziehungshilfen bleibt die Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Eltern mit der Option auf Rückkehr des Kin-
des ein wesentliches Ziel der Leistungsgewährung. Wenn eine dauerhafte oder langfristige Hilfe zu leisten und
eine Rückkehr des jungen Menschen in die Herkunftsfamilien nicht zu erwarten ist, ist im Rahmen der Hilfe-
planung auch die Adoption anzustreben. Neben der Möglichkeit einer Fremdadoption gibt es auch Stiefeltern-
und Verwandtenadoption sowie Auslandsadoptionen.
Ressourcen
Stellen: 28,22
Aufwendungen: 18.637.224 €
Erträge: 2.741.739 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2009 2010 2011
Anteil der stationären Hilfen an allen Leistungen der Hilfen zur
Erziehung (in %)
39 43 43
Anzahl Fälle der Hilfen zur Erziehung (§§ 27 Abs. 2, 29 bis 35,
41 SGB VIII) insgesamt
1.401 1.569 1.602
Anzahl der stationären Fälle der Hilfen zur Erziehung
(ohne Kostenerstattungsfälle)
550 582 576
Anzahl Fälle Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
(§ 34 SGB VIII, ohne Abklärung)
352 372 366
Anteil der Minderjährigen in Heimerziehung, die in Münster unter-
gebracht werden (in %)
73 72 75
Produktüberblicke
101
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2011:
Heimerziehung
Die fachlichen Standards der Praxis zur Gewährung von Hilfen in Einrichtungen und sonstigen Wohnformen
wurden überarbeitet und u.a. auch den strategischen Vorgaben und Kennzahlen angepasst. Der Fachdienst
„Heimerziehung“ beteiligte sich an der Vorbereitung und Durchführung der „Qualitätsdialoge“ mit den Ju-
gendhilfeeinrichtungen in Münster. Durch direkte Kontakte zwischen dem Fachdienst und den Einrichtungen
in Münster soll eine qualifizierte Vermittlungspraxis gefördert werden. Gemeinsam mit Einrichtungen der
Jugendhilfe wurden Verfahren einer Krisenintervention erarbeitet und abgestimmt.
Adoptiv- und Pflegekinder
Kleine Kinder werden in Münster altersentsprechend primär in Pflegefamilien betreut. Kinder mit besonde-
rem Betreuungsbedarf erhalten eine Hilfe in den sog. „Westfälischen Pflegefamilien“ bzw. in einer „Bereit-
schaftspflegefamilie“. Zur Unterstützung der Adoptiv- und Pflegeeltern werden die (Intensiv-)Gruppenange-
bote fortgesetzt. Das Informations- und Beratungsangebot für Großeltern im „Klön-Cafe“ hat sich etabliert.
Das überarbeitete Konzept zur Vorbereitung und Auswahl von Adoptions- und Pflegeeltern wurde umge-
setzt. Die jährlichen Fortbildungsangebote für Pflegeeltern wurden sehr gut angenommen. In Leistungsfäl-
len nach § 19 SGB VIII (gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder) erfolgte eine gemeinsame
Fallberatung im Rahmen der Hilfeplanung in/mit den Sozialbezirken. Der Fachdienst „Adoptiv- und Pflege-
kinder“ wird ebenso in die „Perspektivgespräche“ für Kinder in Bereitschaftspflege mit einbezogen.
Ausblick auf das Jahr 2012:
Konzeptbausteine zum Thema „Elternarbeit und Rückkehroptionen“ wurden entwickelt und bei der Organi-
sation und Durchführung von sog. Werkstattgesprächen mitgewirkt. Fall- und Leistungsdaten für strategi-
sche Steuerungs- und Entscheidungsebenen wurden fortlaufend erhoben und ausgewertet.
In enger Abstimmung mit dem „Pflegkinderdienst“ des SKF e.V. erfolgt eine Abstimmung der arbeitsteiligen
Zuständigkeiten für Fallberatungen und Vermittlungen. Der Fachdienst intensiviert die Arbeit mit Herkunfts-
eltern und anderen Angehörigen der Pflegekinder und bietet Beratung an oder weist auf entsprechende Hil-
feangebote hin. Neben einer regelmäßigen Beratung von Adoptiv- und Pflegeeltern erfolgt eine intensive
Unterstützung und Begleitung in besonderen Belastungs- und Krisenzeiten.
Produktüberblicke
102
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Die Aufgabenstellung der Adoptionsvermittlungs-
stellen wird umfassend wahrgenommen. Adoptio-
nen werden auch im Ersetzungsverfahren vermit-
telt.
Die Elternschaft/Kindschaft in Pflegefamilien wird
rechtlich abgesichert.
Eine individuell erforderliche Erziehung und Ver-
sorgung im Einzelfall wird sichergestellt.
Für junge Menschen und Eltern (Mutter/Vater/
Kind) wird eine verantwortliche und tragfähige
Lebensperspektive erarbeitet.
Die Perspektiven für eine Rückkehr in die Familie
werden verbindlich geklärt.
Pflege- und Heimerziehung werden als alters- und
bedarfsgerechte Alternativen vermittelt.
Jugendliche und junge Volljährige werden recht-
zeitig bei ihrer Verselbständigung unterstützt.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Adoptiveltern werden gewonnen, ausgewählt, ge-
schult, beraten und begleitet.
Für Adoptiv- und Pflegeeltern sowie Interessierte
werden Fortbildungsveranstaltungen geplant und
durchgeführt.
Orientiert an den Problemlagen und den Bedürf-
nissen des einzelnen Kindes/Jugendlichen wer-
den Hilfen individuell gestaltet.
Die pädagogische Qualität von Lebensorten und
Betreuungsformen wird sichergestellt und geför-
dert.
Die Entwicklung von Angeboten vor Ort wird un-
terstützt, damit möglichst viele Hilfebedarfe am
Lebensort Münster angemessen abgedeckt wer-
den können.
Bei laufenden stationären Hilfen wird der weitere
Hilfebedarf frühzeitig, d.h. 6 Monate vor Volljäh-
rigkeit des jungen Menschen, überprüft.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
Der Anteil der
stationären Hilfen an allen HzE-Leistungen soll bis 2011 auf 45 % reduziert und anschließend
auf diesem Niveau beibehalten werden.
Eine Rückkehr der / des Minderjährigen wird in 50 % der Fälle erreicht.
Mindestens 75 % aller neu in Heimerziehung aufgenommenen Minderjährigen sollen innerhalb von Münster
untergebracht werden.
Mindestens 38 % aller Empfänger/innen von stationären HzE sollen in Vollzeitpflege betreut werden.
Bericht
Der Anteil stationärer Hilfen an allen Hilfen zur Erziehung in Münster machen weiterhin 43% aus. In der Regel
kann den jungen Menschen ein ortsnahes bzw. regionales Hilfeangebot vermittelt werden. Die Anzahl junger
Menschen, die auch nach Erreichen der Volljährigkeitsgrenze auf Unterstützung angewiesen s
ind, ist nach ei-
nem Anstieg in 2010 wieder leicht gesunken. Die Anzahl von Hilfen und Leistungen für Kinder, Jugendliche
und jungen Volljährigen ist in den letzten drei Jahren nach einem deutlichen Anstieg in 2010 auf ein niedrige-
res Niveau gesunken. Mit ca. 11% ist die Quote der Kinder und Jugendlichen gering, denen kein regionales
Betreuungsangebot gemacht werden konnte. Hierbei handelt es sich in der Regel um Einrichtungen mit be-
sonderen Betreuungsprofilen.
Produktüberblicke
103
Insgesamt ist die Anzahl der in Pflegefamilien betreuten Kinder – in den letzten drei Jahren – annährend
gleichbleibend. Erfreulich ist, dass die Anzahl der Betreuung in Pflegefamilien nach § 33 Satz 1 SGB VIII ge-
stiegen ist. Die Anzahl der Adoptionen – insbesondere der Fremdadoptionen - ist seit Jahren weiter rückläufig.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2011
Ansatz
2011
Ist
Anteil der Minderjährigen in Heimerziehung, die in ihre Herkunftsfamilie
zurückgeführt werden (in %)
50 40
Anteil der stationären Hilfen an allen HzE-Leistungen (in %) 45 43
Anteil der Minderjährigen in Heimerziehung, die in Münster untergebracht
werden (in %)
75 75
Anteil der Vollzeitpflegefälle (§ 33 SGB VIII) an allen stationären Hilfen mit
Ausnahme der Kostenerstattungsfälle (§§ 33,34 SGB VIII) [in%]
38 36
Leistungsdaten
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 33, 34 SGB VIII) stationär 650 684
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 33, 34 SGB VIII) stationär
(ohne Kostenerstattungsfälle)
550 576
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 27 Abs. 2; 29 bis 35; 41 SGB VIII) gesamt 1.450 1.602
Anzahl Fälle Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) 190 210
Anzahl Fälle Heimerziehung (§ 34 SGB VIII) 320 366
Anzahl Fälle von Minderjährigen mit Rückkehr in Herkunftsfamilie 55 61
Anzahl neu untergebrachter Fälle gem. § 34 SGB VIII 80 81
Anzahl neu untergebrachter Fälle gem. § 34 SGB VIII in Münster 60 65
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2009 2010 2011
Gem. Wohnform Mütter/Väter und Kinder § 19 SGB VIII 43 39 35
Vollzeitpflege § 33 SGB VIII:
laufende und beendete Fälle (interkommunaler Vergleich / IKO) 198 210 210
davon:
junge Volljährige 14 10 10
im Berichtsjahr beendete Fälle 20 43 36
Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 157 170 173
Fälle am 31.12. (Stichtag) 164 167 174
davon junge Volljährige 11 5 7
Dauerpflege § 33 Abs. 1 SGB VIII 99 104 112
Produktüberblicke
104
2009 2010 2011
Sonderpflege in Dauerpflege § 33 Abs. 2 SGB VIII 99 106 98
davon junge Volljährige 7 7 5
Heimerziehung in Kriseneinrichtungen § 34 SGB VIII 58 70 73
Heimerziehung u. sonstige betreute Wohnform § 34 SGB VIII:
laufende und beendete Fälle (interkommunaler Vergleich / IKO) 352 372 366
davon:
junge Volljährige 68 92 84
im Berichtsjahr beendete Fälle 129 143 153
Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 232 230 221
Fälle am 31.12. (Stichtag) 223 229 219
davon junge Volljährige 36 55 32
Neufälle in eigener Zuständigkeit 78 135 81
davon in Münster untergebracht 57 97 65
entspricht an Neufällen in % 73 72 75
Produktüberblicke
105
Es folgen Übersichten über die Verteilung der Erträge und Aufwendungen auf die wesentlichen Formen der
stationären Hilfen zur Erziehung sowie über die sich daraus ergebenden Pro-Fall-Kosten:
Aufwendungen für stationäre Hilfen im Jahr 2011
Reguläre
Heimerziehung
10.839.539 €
Vollzeitpflege
2.857.571 €
Vollzeitpfle ge
1.703.589 €
Gem. Wohnformen
1.333.951 €
Alle anderen Hilfen
1.902.574 €
Erträge für stationäre Hilfen im Jahr 2011
Kostenbeiträge i.E.
1.136.215 €
Erstattung von
Gemeinden
1.427.204 €
Rückzahlung
Hilfen i.E.
178.320 €
Produktüberblicke
106
Stationäre Hilfen
- Pro-Fall-Kosten im Jahr 2011 in Euro -
84.695
56.456
37.764
17.623
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
70.000
80.000
90.000
Gem. Wohnformen (§ 19)
Heimerz.(§ 34 Var. 1)
Vollzeitpflege (§ 33 Satz 2)
Vollzeitpflege (§ 33 Satz 1)
Produktüberblicke
107
060503 - Beistandschaften, Vormundschaften, UVG und Betreuungsbehörde
Kurzdarstellung
Eltern werden in Fragen der Vaterschaftsfeststellung, der damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen, der
Möglichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge und des Unterhaltsanspruches beraten. Beurkundungen wer-
den vorgenommen und vollstreckbare Ausfertigungen der Urkunden erteilt. Beistandschaften werden geführt,
wobei die Vaterschaft festgestellt und der Kindesunterhalt festgesetzt, eingezogen und weitergeleitet wird.
Vormundschaften und Pflegschaften werden in der Stadt Münster im Rahmen eines ganzheitlichen pädago-
gischen Konzepts geführt. Zu den Aufgaben gehören die eigenständige und fachlich qualifizierte Interessen-
vertretung für Minderjährige, die Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren und die Koordination des Vor-
mundschaftswesens in Münster in enger Kooperation mit dem Familiengericht sowie mit den freien Trägern.
Der Unterhalt von Kindern allein stehender Mütter und Väter wird durch Leistungen nach dem Unterhaltsvor-
schussgesetz (UVG) sichergestellt. Die Anspruchsvoraussetzungen dieser Leistung werden jährlich über-
prüft. Die Überprüfung ist in einigen Fällen mit arbeitsintensiven Ermittlungen verbunden. Wenn ein unter-
haltsberechtigter Elternteil Unterhaltsvorschussleistungen bezieht, wird durch das Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien zeitgleich der Unterhalt vom unterhaltsverpflichteten Elternteil nachdrücklich eingefordert.
Neben den Koordinations- und Kooperationsaufgaben ist die Vormundschaftsgerichtshilfe das Hauptauf-
gabenfeld der Betreuungsstelle. Sie ist zentrale Ansprechpartnerin für das örtliche Betreuungswesen, wobei
sie gesetzliche Aufgaben in Kooperation mit verschiedenen Institutionen umsetzt. Die Betreuungsvereine ge-
winnen, beraten und begleiten die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer. Die Fachkräfte der Betreu-
ungsvereine führen ebenfalls Betreuungen.
Ressourcen
Stellen: 18,16
Aufwendungen: 5.398.669 €
Erträge: 2.488.729 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2009 2010 2011
Anzahl der Beistandschaften 1.389 1.347 1.298
Anzahl der Beurkundungen 1.338 1.498 1.502
Bestand der Amtsvormundschaften/Pflegschaften 144 159 176
Anzahl der Vormundschaften/Pflegschaften der freien Träger 58 89 80
Laufende Fälle Unterhaltsvorschuss (am 31.12.) 1.876 1.833 1.828
Betreuungen 4.505 4.480 4.403
Produktüberblicke
108
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2011:
Der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen wurde zum 01.01.2011 von bisher 900,00 € auf 950,00 € monat-
lich erhöht. Dadurch wurden in einer Vielzahl der Beist
andschaftsfälle neue Unterhaltsberechnungen erfor-
derlich.
Trotz der erhöhten Selbstbehalte und der insgesamt negativen wirtschaftlichen Entwicklung haben die Mit-
arbeiter/-innen der Beistandschaften und der Unterhaltsvorschusskasse höhere Einnahmen als in den Vor-
jahren erzielt.
Die Unterhaltsvorschussstelle hat bei der Heranziehung von Unterhaltspflichtigen eine Rückholquote von
44,2% erreicht.
In der Betreuungsgerichtshilfe gab es ein leicht rückläufiges Verfahrensaufkommen gegenüber dem Vor-
jahr. Die Gesamtzahl der Unterbringungen nach Betreuungsrecht ist in 2011 gegenüber dem Vorjahr ge-
stiegen. Das Betreuungsgericht beteiligt die Betreuungsstelle nunmehr bei (fast) allen Verfahren. Die
Betreuungsstelle (BST) ist durch die Sachverhaltsermittlung (sog. Sozialbericht) im Entscheidungsprozess
beteiligt und schlägt dem Betreuungsgericht geeignete Betreuer vor. Die BST wird vom Betreuungsgericht
über lfd. Verfahren in Kenntnis gesetzt und erhält dadurch die Möglichkeit, sich zu beteiligen. Grundsätzlich
werden der BST alle Beschlüsse des Betreuungsgerichtes zugestellt.
Zum 06.07.2011 sind neue gesetzliche Vorschriften für die Führung von Vormundschaften und Pflegschaf-
ten in Kraft getreten. Insbesondere wird der Vormund/Pfleger für die persönliche Förderung der Minderjäh-
rigen verantwortlich gemacht. Dazu sind neue Vorgaben zur Kontakt- und Umgangsgestaltung durch Ge-
setz verbindlich geregelt worden. Die Jugendhilfe stellte sich auf diese konkretisierten Aufgaben ein und
baute das Stellenvolumen beim Caritas-Verband für die Stadt Münster eine 0,5 Stelle aus. Ebenso sollen im
KSD die notwendigen personellen Voraussetzungen bei den Amtsvormündern und Pflegern geschaffen
werden. Auch in Münster ist ein Arbeitskreis mit den Rechtspflegern des Familiengerichtes geschaffen wor-
den.
Ausblick auf das Jahr 2012:
Die geplante Gesetzesänderung zum gemeinsamen Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern wird
umgesetzt.
Die Änderungen hinsic
htlich der Beurkundungszuständigkeit durch das geplante Unterhaltsvorschussentbü-
rokratisierungsgesetz werden umgesetzt.
Die in 2010 begonnene intensivere Prüfung, ob ein Elternteil tatsächlich alleinerziehend ist, wird fortgeführt.
Hier wird aktuelle Rechtsprechung umgesetzt, die darauf abstellt, dass ein Elternteil, der bei der Betreuung
seines Kindes durch den anderen Elternteil wesentlich entlastet wird, nicht mehr als alleinerziehend im Sin-
ne des UVG gilt. Das UVG will durch die monatliche Geldleistung nicht nur die finanziellen Nachteile son-
dern auch die doppelte Belastung mit Erziehung und Unterhaltsgewährung ausgleichen.
Die Arbeitsabläufe und Standards zur Betreuungsgerichtshilfe und bei Unterbringungen werden mit allen
Beteiligten (Betreuungsgericht, Vereinsbetreuer, Berufsbetreuer) weiter optimiert und festgelegt. Information
und Aufklärung zu Vollmachten und Verfügungen (zur Betreuungsvermeidung) werden intensiviert.
Die Qualitätsstandards für (Amts-)Vormünder / Pfleger müssen den neuen Erfordernissen angepasst wer-
den. Der Fachdienst wird weiterhin interessierte Menschen, die im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit
die Führung einer Vormundschaft oder Pflegschaft übernehmen möchten, durch Schulungen qualifizieren.
Die Amtsvormünder und Amtspfleger werden im Juli 2012 am „2. nordrhein-westfälischen Vormundschafts-
tag“ teilnehmen.
Produktüberblicke
109
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Die Abstammung nichtehelich geborener Kinder
wird geklärt und ihr Unterhalt gesichert.
Zahlungspflichtige leisten für ihre Kinder regel-
mäßig den bedarfsgerechten Unterhalt. Dadurch
werden stattliche Leistungen (UVG, Sozialgeld
usw.) verringert oder vermieden.
Allein stehende Mütter und Väter werden durch
Unterhaltsvorschussleistungen finanziell unter-
stützt. Die unterhaltsverpflichteten Elternteile
werden gleichzeitig nachdrücklich zur Unterhalts-
leistung aufgefordert.
Die Arbeit des freien Trägers von Vormund-
schaften soll durch Beratung und Unterstützung
weiter qualifiziert werden.
Einzelpersonen sollen gewonnen und für die Auf-
gabe des ehrenamtlichen Vormundes oder Pfle-
gers vorbereitet werden.
Eine dem Wohl des Kindes und Jugendlichen för-
derliche Entwicklung und Erziehung wird durch
regelmäßigen persönlichen Kontakt gewährleistet
und sichergestellt.
Die Aufgaben nach den gesetzlichen Vorgaben
im Bereich Koordination, Vormundschafts-
gerichtshilfe und Beratung in der Themenstel-
lung Betreuung und Vollmachten werden erfüllt.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Die Beratungsqualität im Bereich der Beistand-
schaften wird sicherstellt und die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter als kompetente Ansprechpartner
profiliert.
Die Einziehung des Unterhaltes erfolgt zeitnah.
In Unterhaltsvorschussfällen wird innerhalb ei-
nes Monats über die Leistung entschieden.
Die übertragenen rechtlichen Aufgaben zur Un-
terstützung der Mündel werden bei der Durchset-
zung ihrer Interessen wahrgenommen.
Die Aufgaben im Bereich der Vormundschaften
werden koordiniert und die Zusammenarbeit mit
den anderen beteiligten Stellen intensiviert.
Die bevorstehenden Änderungen im BGB zum
Vormundschaftsrecht müssen umgesetzt werden.
Das Betreuungswesen in Münster wird koordiniert
und die Betreuungsvereine werden in ihrer Ar-
beit unterstützt.
Bürger/-innen und Multiplikatoren/-innen werden
über das Betreuungsrecht und über Möglichkei-
ten der Betreuungsvermeidung mittels Vollmach-
ten und Verfügungen informiert.
Die Betreuungsgerichtshilfe wird innerhalb der
vom Betreuungsgericht gesetzten Fristen erle-
digt.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
Beurkundungen werden innerhalb von drei Wochen nach Vorlage aller Unterlagen gefertigt.
Es werden jährlich 55 Vor
mundschaften / Pflegschaften durch den freien Träger geführt.
Rechtzeitige und mindestens 25-prozentige Realisierung von Unterhaltsansprüchen (UVG).
Der Anteil der durch ehrenamtliche Betreuer betreuten Erwachsenen wird bei mindestens 65% gehalten.
Produktüberblicke
110
Bericht
Der Anteil der
Beurkundungen, die innerhalb der Drei-Wochen-Frist erledigt wurden, beträgt 97 %. Damit
konnte das Ziel einer 100-prozentigen Erledigung nahezu erreicht werden.
Die Höhe der bewilligten Unterhaltsvorschussleistungen ist gegenüber dem Vorjahr nahezu gleich geblieben.
Das resultiert daraus, dass sich die Gesamtzahl der Fälle nur unwesentlich geändert hat und im Jahr 2011
keine Erhöhung der UVG-Leistung erfolgt ist.
Bezogen auf die Gesamtzahl der Fälle konnte die Rückholquote auf 23 % (im Vergleich 2010 21,6 %) gestei-
gert werden. Bezogen auf die Fälle, in denen keine SGB II-Leistungen bezogen wurden und die deshalb in der
Unterhaltsvorschussstelle bearbeitet werden, betrug die Rückholquote 44,2 %.
Zunehmend wird es schwieriger, ehrenamtliche (familiäre und außerfamiliäre) Betreuer zu gewinnen. Die
Klientel der zu Betreuenden hat sich verändert, immer mehr jüngere Volljährige benötigen Betreuung. Diese
sind insbesondere mit mehrfachen Problemstellungen behaftet. Festzustellen ist auch, dass durch veränderte
Familienstrukturen immer seltener Familienangehörige zur Übernahme von Betreuungen bereit sind oder es
keine Familienangehörigen gibt.
Die Anzahl der Vormundschaften und Pflegschaften pro Fachkraft wird durch die neuen gesetzlichen Rege-
lungen verbindlich vorgeschrieben. Der Caritas – Verband konnte durch weitere personelle Ressourcen zu-
künftig weitere Vormundschaften und Pflegschaften übernehmen. Die gesetzlichen Vorgaben werden auch für
die Amtsvormünder / Pfleger umgesetzt. Die Amtsvormünder und Pfleger engagieren sich weiterhin in (über-)
regionalen Facharbeitskreisen, um Qualitätsstandards abzustimmen.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2011
Ansatz
2011
Ist
Anteil der Beurkundungen, die innerhalb der Drei-Wochen-Frist erledigt wurden
(in %)
100 97
Anzahl der Vormundschaften/ Pflegschaften der freien Träger 55 54
Höhe der realisierten Unterhaltsansprüche im Verhältnis zur Höhe der
bewilligten Leistung (in %)
25 23
Anteil neu eingerichteter Betreuungen durch ehrenamtliche Betreuer/-innen
(in %)
65 60
Leistungsdaten
Anzahl der Beistandschaften 1.500 1.298
Anzahl der Beurkundungen 1.400 1.502
Anzahl der Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften 180 176
Anzahl der vermittelten Vormundschaften/Pflegschaften an ehrenamtliche
Vormünder und freie Träger
75 80
Laufende UVG-Fälle 1.800 1.828
Anzahl der Betreuungen gesamt 5.000 4.403
Anzahl der ehrenamtlich betreuten Erwachsenen 3.250 2.766
Produktüberblicke
111
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2009 2010 2011
Anzahl der Beratungen nach § 52 a SGB VIII 751 810 770
Anzahl der beurkundeten Vaterschaftsanerkennungen 539 594 594
Anzahl der beurkundeten Sorgeerklärungen 489 582 590
Vaterschaftsklagen 29 18 18
Unterhaltsklagen 9 13 14
Höhe der vereinnahmten Mündelgelder (in Mio €) 1,37 1,36 1,39
davon eingezogen für Unterhaltsvorschusskasse,
Arbeitsgemeinschaft bzw. So zialamt Münster (in Mio €)
0,14 0,12 0,14
Höhe der direkt zwischen den Eltern gezahlten Unterhaltsleis-
tungen (in Mio €)
0,75 0,63 0,65
Bestand der Amtsvormundschaften/Pflegschaften 144 175 259
Anzahl der Vormundschaften/Pflegschaften der freien Träger 58 61 54
Anteil ehrenamtlich geführter Vormundschaften/Pflegschaften
im Verhältnis zur Gesamtzahl der Vormundschaften/Pfleg-
schaften in %
11 10 10
Einzelvormundschaften und -pflegschaften (Ehrenamt) 35 28 26
Einzelvormundschaften und -pflegschaften (Beruf) 26 32 20
Bewilligte Leistungen Unterhaltsvorschuss (in Mio €) 3,00 3,40 3,40
Realisierte Unterhaltsansprüche (in Mio €) 0,64 0,73 0,77
Antragseingänge Unterhaltsvorschuss 749 708 700
Bewilligungen Unterhaltsvorschuss 619 576 558
Klagen Unterhaltsvorschuss 0 2 4
Anzahl der Betreuungen gesamt 4.505 4.480 4.403
Im Berichtsjahr neu eingerichtete Betreuungen 617 512 389
davon:
ehrenamtlich geführt 398 328 232
in Prozent 65 64 59,6
beruflich geführt 219 184 157
in Prozent 35 36 40,4
Produktüberblicke
112
060504 - Schutz von Kindern und Jugendlichen
Kurzdarstellung
Das Produkt „Schutz von Kindern und Jugendlichen“ gliedert sich in 3 Teilprodukte: „Maßnahmen des Kinder-
schutzes“, „Inobhutnahmen“ und „erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“. Für die ersten beiden Teilproduk-
te liegt die Zuständigkeit beim Kommunalen Sozialdienst (KSD), für den erzieherischen Kinder- und Jugend-
schutz liegt sie in der Abteilung „Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit“.
Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist, Minderjährige vor negativen Einflüssen auf ihre Entwicklung zu
schützen. Dies gilt für direkt auf den/die Minderjährige/n bezogene Handlungen wie Vernachlässigung, Miss-
handlung und Missbrauch. Der gesetzliche Auftrag reicht von der Vermeidung der Entstehung gefährdender
Situationen über die schnelle Abwendung dieser Situationen bis hin zu Maßnahmen, die das erneute Entste-
hen gefährdender Situationen verhindern sollen.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt seinen Schutzauftrag gem. § 8a SGB VIII aktiv wahr und
richtet seine Hilfeangebote danach aus. Es beteiligt die Eltern an der Abschätzung des Gefährdungsrisikos.
Reichen Hilfen im Einzelfall nicht aus oder werden diese von den Personensorgeberechtigten abgelehnt, wird
das Familiengericht angerufen.
Laufende Gefährdungsfälle des KSD mit komplexem Beratungsbedarf werden im multiprofessionellen Team
der Clearingstelle (Ärztliche Kinderschutzambulanz, Polizei/Staatsanwaltschaft, Gesundheitsamt, Amt für Kin-
der, Jugendliche und Familien) anonym beraten.
Aufgabe des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ist im Wesentlichen Prävention, Aufklärung und
Schulung für Kinder, Jugendliche und Multiplikatoren mit dem Ziel, jugendgefährdenden gesellschaftlichen
Einflüssen und Tendenzen zu begegnen. Der gesetzliche Auftrag ergibt sich aus § 14 SGB VIII. Danach sollen
die Maßnahmen junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritik-
fähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mit-
menschen führen. Die Maßnahmen sollen zudem Eltern und weitere Erziehungsberechtigte besser befähigen,
Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien setzt die inhaltlichen und programmatischen Schwerpunkte im Jugendmedienschutz, in der Gewaltpräven-
tion und der Suchtvorbeugung.
Ressourcen
Stellen: 4,82
Aufwendungen: 1.577.042 €
Erträge: 7.289 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2009 2010 2011
Anzahl der Kinder-, Jugendlichen- und Erwachsenenberatungen
im Bereich erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
72 96 181
Anzahl der Inobhutnahmen 126 90 90
Produktüberblicke
113
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2011:
Handlungsem
pfehlungen zum Schutz von Kindern bei Häuslicher Gewalt in Münster wurden erarbeitet. Die
Handlungsempfehlungen nehmen die in elterlichen Gewaltbeziehungen lebenden Kinder in den Blick und
beschreiben die sich daraus ergebenden Handlungs- und Kooperationserfordernisse. Die im Handlungsfeld
tätigen Kooperationspartner waren an der Erstellung der Handlungsempfehlungen intensiv beteiligt.
Die in den Handlungsempfehlungen zum Kinderschutz für drogenabhängige Schwangere und Eltern mit Er-
ziehungsverantwortung in Münster vereinbarte Arbeitsgruppe „Kinderschutz und elterlicher Drogenkonsum“
traf sich zu einem ersten Erfahrungsaustausch.
Neun Veranstaltungen wurden innerhalb und im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit außerhalb der Verwal-
tung als Information/Schulung/Fortbildung zum gesetzlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen bei Ge-
fährdung durchgeführt.
Der Kommunale Sozialdienst beteiligte sich mit weiteren Jugendämtern aus Westfalen-Lippe an einem Eva-
luationsprojekt der Fachhochschule Münster unter der Leitung von Prof. Schone: „Evaluation von Kinder-
schutzfällen mit Schutz- und Kontrollplan“. Mittels anonymisierter Fallunterlagen wird der Frage nachgegan-
gen, wie insbesondere bei laufenden Hilfen zur Erziehung in Einzelfällen bei auftretenden Gefährdungsla-
gen angemessen reagiert werden kann, d.h. wie die Hilfeplanung mit dem Kinderschutzauftrag verbunden
wird und Hilfen ebenso wie Interventions-/Kontrollaspekte miteinander verzahnt und dokumentiert werden.
Auf der Fortbildung der Fachhochschule MS, Fachbereich Sozialwesen, „Jenseits von Fernsehkrimis - der
Beitrag der Rechtsmedizin in Fällen von Kindeswohlgefährdung“ wurde die Kooperation zwischen dem In-
stitut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Münster und dem Kommunalen Sozialdienst des Amtes
für Kinder, Jugendliche und Familien vorgestellt.
Es fanden zwei Arbeitssitzungen der in § 8a Abs. 2 SGB VIII genannten „insoweit erfahrenen Fachkräfte“
(Kinderschutzfachkräfte) freier Träger zu einem gemeinsamen Erfahrungsaustausch im Rahmen der Quali-
tätssicherung statt.
Fälle von Kindeswohlgefährdung wurden auch 2011 stichprobenartig evaluiert, um aus (problematischen)
Kinderschutzverläufen zu lernen und durch Risiko- und Fehlermanagement den Kinderschutz zu verbes-
sern.
Die vorjährigen Anrufungen des Kommunalen Sozialdienstes an das Familiengericht gem. § 8a Abs. 3 SGB
VIII wurden als Beitrag zum fachlichen Controlling ausgewertet.
Der fachliche Dialog mit den Familienrichtern/-innen am Amtsgericht Münster zum § 8a SGB VIII wurde wie
im Vorjahr fortgesetzt.
Die Weiterführung des Themenbereichs „problematischer Medienkonsum“ war auch in diesem Jahr Kern
des Jugendmedienschutzes. Von Januar bis Mai 2011 organisierte das Jugendinformations- und -
bildungszentrum (Jib) in Kooperation mit dem „Netzwerk für Familien in Münster“ erneut eine Vortragsreihe,
die sich speziell an Eltern wendete, aber auch anderen Interessierten offen stand. Insgesamt wurden 581
Teilnehmende gezählt. Thematisch reichten die Vorträge von Basisinfos zum Internetverhalten von Kindern
bis hin zu Computerkriminalität und Medienabhängigkeit.
Darüber hinaus fanden Workshops für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zum Einsatz neuer
Medien in
der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen statt. Der Fokus der Bürgerinnen und Bürger, sowie von Multiplika-
torinnen und Multiplikatoren aus den Bereichen „Schule“ und „Kinder- und Jugendarbeit“ lag auch im Jahr
2011 größtenteils auf den Themen Online-Communities, Datenschutz und Cybermobbing.
Im Bereich der Gewaltprävention stand nach der Umsetzung des Bundesprogramms „Vielfalt tut gut“ in den
Jahren 2007 bis 2010 mit rund 24.000 Teilnehmenden die konzeptionelle Fortschreibung der „Aktion Not-
Produktüberblicke
114
eingang“ unter Einbindung der Träger des Netzwerks Gewaltprävention Münster im Vordergrund. 6 Multipli-
katoren- bzw. Teamschulungen, u.a. die Kaufmannschaft in Kinderhaus, konnten für die Aktion NOTEIN-
GANG gewonnen werden.
Ein weiterer Schwerpunkt des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes war die aktive Mitgestaltung sei-
tens des Jugendinformations- und –bildungszentrums (Jib) an der Tagung „konstruktive Konfliktkultur 2011“
des Netzwerk Gewaltprävention Münster mit rund 140 Teilnehmenden im Stadtweinhaus zu Münster sowie
die Fachberatung bei der Planung und Durchführung der Tagung zur Offenen Ganztagsschule.
Ausblick auf das Jahr 2012:
Zum 01.01.2012 trat das neue Bundesk
inderschutzgesetz in Kraft. Dies hat erhebliche fachliche Auswir-
kungen auf die Kinderschutzarbeit vor Ort. Sowohl bei der Bearbeitung von Kinderschutzfällen als auch in
der Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern und anderen Akteuren im Bereich Kinderschutz sind die
gesetzlichen Neuerungen und Erwartungen an den öffentlichen Jugendhilfeträger zu berücksichtigen und
umzusetzen.
Für die Qualifikation der Fachkräfte im Jugendamt (insbesondere im KSD) sind Fortbildungsmaßnahmen
geplant, die in die neue Rechtslage zum Kinderschutz einführen. Anschließend werden zu Einzelschwer-
punkten vertiefte Qualifizierungsmaßnahmen entwickelt.
Auch in 2012 setzt der Kommunale Sozialdienst seine Teilnahme am mehrjährigen „Qualitätszirkel Kinder-
schutz“ des Landesjugendamtes fort.
Die etablierte Vortragsreihe zum problematischen Medienkonsum soll in 2012 thematisch fortgesetzt wer-
den. Im Vorfeld wurden im Rahmen einer Bürgerbeteiligung Themen abgefragt. Eine Fachtagung im Herbst
2012 wird sich mit dem Thema der „social media“- Möglichkeiten von Einrichtungen (Facebook, Twitter u.a.)
und deren Chancen und Risiken für Kinder- und Jugendeinrichtungen auseinandersetzen.
Im Rahmen der Gewaltprävention sind weitere Konflikt- und Deeskalationsschulungen sowie Öffentlich-
keitsarbeit und Schulungen zur „Aktion Noteingang“ geplant. Für den Bereich der Offenen Ganztagsschule
(OGS) soll ein nachhaltiges Gewaltpräventionskonzept entwickelt werden.
Die nachgefragte Broschüre „Alles Klar?“ des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes soll in 2012 ak-
tualisiert, gedruckt und ebenfalls online als Nachschlagewerk zur Verfügung gestellt werden.
Produktüberblicke
115
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Kindeswohlgefährdungen werden in allen Fällen
durch pädagogische Angebote, Hilfen zur Erzie-
hung, Maßnahmen der Inobhutnahme und durch
die Anrufung des Familiengerichtes abgewen-
det.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Werden gewichtige Anhaltspunkte für eine Kin-
deswohlgefährdung bekannt, wird das Gefähr-
dungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer
Fachkräfte abgeschätzt. Dabei werden die Per-
sonensorgeberechtigten und das Kind/der Ju-
gendliche einbezogen, soweit hierdurch der
wirksame Schutz des Kindes/des Jugendlichen
nicht in Frage gestellt wird.
Wird zur Abwendung der Gefährdung die Ge-
währung von Hilfen für geeignet und notwendig
gehalten, werden diese den Personensorgebe-
rechtigten angeboten.
Es wird systematisch geprüft, mit welcher erzie-
herischen Hilfe verhindert werden kann, dass
Kinder gefährdet werden.
Die Erziehungsfähigkeit von Eltern wird gestärkt.
Durch Qualifizierungsmaßnahmen wird die fachli-
che Kompetenz der Fachkräfte auf hohem Niveau
gehalten und weiter verbessert.
Kooperation und Vernetzung sind die Vorausset-
zungen einer präventiv ausgerichteten Kinder-
schutzkonzeption. Hierzu bedarf es einer regiona-
len, engen Zusammenarbeit mit freien Trägern,
Schulen usw.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
Die Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) dauert in mindestens 90 % der Fälle längstens 10 Werktage.
In allen Fällen mit der höchsten Gefährd
ungsstufe gem. § 8a SGB VIII (unmittelbare und gegenwärtige Ge-
fahr) findet noch am Tag der Meldung eine persönliche Kontaktaufnahme statt.
Bericht
Der Anteil der
Fälle mit höchster Gefährdungsstufe, an denen am Tag der Meldung ein Hausbesuch stattge-
funden hat, ist wie geplant zu 100 % erreicht worden, da in diesen Fällen nur durch sofortige Maßnahmen der
Kinderschutz gewährleistet werden kann und muss. Durch eine Monatsstatistik und jährliche Stichproben er-
folgt eine Überprüfung der Standards.
Produktüberblicke
116
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2011
Ansatz
2011
Ist
Anteil der Inobhutnahmen, die längstens 10 Werktage dauerten (in %) 90 90
Anteil der Fälle mit höchster Gefährdungsstufe, an denen am Tag der Meldung
ein Hausbesuch stattgefunden hat (in %)
100 100
Leistungsdaten
Anzahl der Kinder-, Jugendlichen- und Erwachsenenberatungen im Bereich
erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
120 181
Anzahl der Inobhutnahmen 120 90
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2009 2010 2011
Anrufungen des Familiengerichts gem. § 8 a Abs. 3 SGB VIII 38 39 33
Anzahl der Inobhutnahmen 126 90 90
Einsätze der KSD-Rufbereitschaft 236 187 201
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Kinder-, Jugendlichen- und Erwachsenenberatungen 72 95 181**
Multiplikatorenberatungen 263 613 226**
Herausgegebene Materialien 923 600 *
Elternbriefversand 38.421 42.827 41.592
* Im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ist im Jugendinformations- und -bildungszentrums (Jib) eine Mediathek aufgebaut worden. Neben Fil-
men, Flyern, Arbeitshilfen und Handbüchern sind hier zahlreiche Informationen vorhanden. Bei den diversen Veranstaltungen und Tagungen stehen diese Materialien
u. a. zur Verfügung und wurden zahlreich nachgefragt und mitgenommen oder auf Anfrage versandt. Wichtig anzumerken ist, dass zunehmend entsprechende Onli-
ne-Informationen unter: http://www.muenster.de/stadt/jib/jugendschutz_infomaterial.html abgerufen werden, so dass eine konkrete Zahl von herausgegebenen Mate-
rialien nicht mehr seriös ist.
** Ergänzend hierzu siehe auch unter Produkt 060303 - Suchtvorbeugung
Produktüberblicke
117
060505 - Mitwirkung bei Familien- und Jugendgericht
Kurzdarstellung
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien unterstützt das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die
Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen, mit dem Ziel, alle Hilfemöglichkeiten zur Stär-
kung der Erziehungssituation der Eltern auszuschöpfen. Das Gericht erhält fachliche Hilfe durch das Amt, die
es selbst nicht abdecken kann, um in der jeweiligen Situation die bestmögliche Hilfe für die/den Minderjähri-
ge/n zu leisten. In den Antragsverfahren nimmt die Fachkraft des Amtes zeitnah vor dem ersten Verhand-
lungstermin Kontakt zu beiden Eltern auf und arbeitet darauf hin, sie in (vornehmlich gemeinsamen) Gesprä-
chen in ihrer gemeinsamen Elternverantwortung zu stärken, den Blick auf die Bedürfnisse ihrer Kinder zu rich-
ten und die Bereitschaft zu einer kindeswohlorientierten Regelung auszuloten. Die Mitwirkung erfolgt zeitnah,
auch unter Beteiligung der/s Minderjährigen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt an der Ver-
handlung bei Gericht sowie bei den entsprechenden Rechtsmittelinstanzen teil. Es hat im Rahmen der Mitwir-
kung eine eigenverantwortlich zu erfüllende sozialpädagogische Aufgabe und entscheidet selbst über Form,
Inhalt und Umfang der Beteiligung. Die Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren ist jedoch so zu gestalten, dass
eine Leistung der Jugendhilfe nicht gefährdet wird und die Interessen und erzieherischen Belange der Minder-
jährigen aufgezeigt und in das Verfahren eingebracht werden.
Seinerseits ruft das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien das Gericht gemäß § 8a SGB VIII an, wenn das
Kindeswohl erheblich gefährdet, eine erzieherische Hilfe aber nicht oder nur unzureichend möglich ist – orien-
tiert an den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des geringst möglichen Eingriffs in das Sorgerecht. Das
heißt, andere Hilfen/Maßnahmen bleiben erfolglos bzw. reichen zur Abwendung der Gefahr nicht aus. Dies gilt
auch, wenn die Personensorge-/Erziehungsberechtigen nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschät-
zung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken. Das Amt kommt durch die Anrufung des Familiengerichtes im Fall
einer Gefährdung des Kindeswohls seiner Verpflichtung im Rahmen des Wächteramtes der staatlichen Ge-
meinschaft (Garantenstellung) nach.
Die Mitwirkung in Verfahren vor dem Jugendgericht in Münster wird spezialisiert vom Fachdienst Jugendge-
richtshilfe - Jugendhilfe im Strafverfahren - durch den Fachdienst des Kommunalen Sozialdienstes und durch
die gemeinnützige SKM GmbH wahrgenommen. Die Mitwirkung im Verfahren vor dem Jugendgericht umfasst
die Begleitung von älteren Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden in Verfahren der Staatsanwaltschaft,
vor dem Jugendgericht und in Diversionsverfahren (Verfahrenseinstellung verbunden mit erzieherischen Maß-
nahmen zur Förderung der Resozialisierung und der Entlastung der Gerichte).
Darüber hinaus wurden sozialpädagogische Maßnahmen und die Vermittlung und Überwachung von ge-
richtlichen Auflagen und Weisungen auf den Verein sozial-integrativer Projekte e.V. (ViP) übertragen. Auf den
ViP wurden die Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs, die Betreuungsweisungen, die sozialen Trainings-
kurse, das Anti-Aggressivitäts-Training, die Konfliktregelung mit strafunmündigen Kindern, die sozialpädagogi-
schen Wochenenden sowie Angebote im Rahmen der sozialen Gruppenarbeit übertragen. Erstmals hat der
ViP ein Konflikttraining für junge Frauen angeboten.
Die städtische Streetwork (aufsuchende Jugendarbeit), der Verbund sozial-therapeutischer Einrichtungen
(VSE), und die gemeinnützige SKM GmbH ergänzen die stadtteilorientierten sozialpädagogischen Gruppen-
angebote durch eigene Angebote. Die städtische Drogenberatungsstelle ergänzt die ambulanten Maßnahmen
durch Individualangebote, durch gruppenpädagogische Angebote wie den FreD- und den FreAk-Kurs mit dem
Ziel der Frühintervention bei erstauffälligen Alkohol- und Drogenkonsumenten.
Produktüberblicke
118
Ressourcen
Stellen: 13,51
Aufwendungen: 1.397.762 €
Erträge: 3.014 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2009 2010 2011
Fälle von Mitwirkung gem. §§ 1671, 1672, 1678, 1684, 1684
i.V.m. §§ 1685 und 1696 BGB (einschl. sonstige)
434 430 461
Anrufungen des Familiengerichtes gemäß § 8a SGB VIII i.V. mit
§ 1666 BGB
38 39 33
Anzahl der Jugendgerichtshilfen, ab 2010 der Anklageschriften
(Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren)
1.388 1.721 1.640
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2011:
Die Neu
erungen des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der frei-
willigen Gerichtsbarkeit (FamFG) stellen die Familiengerichte, die öffentliche und freie Jugendhilfe, Rechts-
anwälte und Verfahrensbeistände vor neue Herausforderungen. Ziel ist es, Konflikte möglichst frühzeitig zu
deeskalieren und einvernehmliche Regelungen der Eltern zu ermöglichen. Die Ziele des FamFG können
nur durch interdisziplinäre Kooperation und intensive Kommunikation zum Wohl der Kinder und Jugendli-
chen verwirklicht werden.
Am 04.05.2011 fand auf Einladung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien die Auftaktveranstal-
tung „Runder Tisch Familienrecht und Jugendhilfe“ statt. Teilnehmer des Runden Tisches waren neben Ver-
tretern des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien Münsteraner Rechtsanwälte für Familienrecht, die
Familienrichter des Amtsgerichtes, Verfahrensbeistände und freie Träger der Jugendhilfe. Als Referenten
mit fachkundigen Beiträgen standen Jürgen Rudolph, Richter a.D. am Amtsgericht Cochem, und Dr. Jürgen
Schimke, Jurist, zur Verfügung. Die Auftaktveranstaltung endete mit konkreten Absprachen über einen re-
gelmäßigen, fallübergreifenden Austausch zwischen den beteiligten Professionen. Zielsetzung ist es, die
Kooperation im Rahmen eines Netzwerkes der mit Kindschaftssachen befassten Professionen zu verstär-
ken, um der Situation der betroffenen Kinder mehr Rechnung zu tragen sowie auf die Wiederherstellung der
elterlichen Handlungsfähigkeit und Vermeidung weiterer prozessualer Auseinandersetzungen hinzuwirken.
Teilnehmer des Runden Tisches trafen sich nach der Auftaktveranstaltung zu zwei Arbeitstreffen. Es wurde
ein Arbeitsprogramm entwickelt. Die entwickelten Arbeitsschritte werden in den nächsten Jahren sukzessive
abgearbeitet. Die geschäftsführenden Aufgaben werden gemeinsam von je einem Vertreter des Familienge-
richts, der Anwaltskammer und der öffentlichen Jugendhilfe übernommen.
Die Fallzahlen in Verfahren vor dem Jugendgericht sind im Jahr 2011 um 4,6 % zurückgegangen. Diese
Veränderung entspricht dem bundesweiten Trend der Rückläufigkeit der Fallzahlen der Jugendstraffällig-
keit. Die Veränderung der Fallzahlen liegt noch im Bereich üblicher Schwankungen der letzten Jahre.
Auch die fallübergreifenden Dialoge mit den Jugendrichtern, den Staatsanwälten und den beteiligten Trä-
gern wurden fortgesetzt.
Die Qualitätsdialoge im Rahmen der Weiterentwicklung der sozialen Gruppenarbeit wurden mit dem Ziel
fortgeführt, einheitliche Verfahren zu entwickeln und die Gruppenprozesse im Sinne einer Profilentwicklung
aufeinander abzustimmen.
Produktüberblicke
119
Ausblick auf das Jahr 2012:
Es sind 2 - 3 Arbeitstreffen mit den beteiligten Professionen geplant. Ziel ist ein Kooperationsm
odell, das die
Arbeitsweise aufeinander abstimmt und effektiv bündelt. Im ersten Schritt sollen sich die Kooperationsan-
forderungen auf das Vorrang- und Beschleunigungsgebot gemäß § 155 Abs. 2 FamFG konzentrieren.
Eine Neuausrichtung der ambulanten Maßnahmen ist eingeleitet worden. Zukünftig werden die Qualitäts-
standards im Rahmen der Leistungsvereinbarungen weiterentwickelt und die von den beteiligten Trägern
vorgehaltenen ambulanten Maßnahmen weiter an die aktuellen Bedürfnisse zur Bekämpfung der Jugend-
kriminalität angepasst.
Aus Sicht der Jugendgerichtshilfe und der Justiz ist eine Zunahme von aggressivem Verhalten von weibli-
chen Jugendlichen und Heranwachsenden zu beobachten. Es besteht daher der Bedarf, die ambulanten
Maßnahmen zu erweitern. Für 2012 steht die Entwicklung eines Kompetenztrainings für Mädchen und jun-
ge Frauen auf der Agenda. Zielgruppe sind Mädchen und junge Frauen im Alter von 14 bis 17 Jahren, die
durch richterliche Weisung Zugang zum Kursus finden. Darüber hinaus soll der soziale Trainingskurs inhalt-
lich modifiziert werden. Er soll sich an Jugendliche und Heranwachsende die wiederholt Eigentumsdelikte,
Unterschlagung und Betrug begangen haben, richten.
Der Fachdienst „Jugendgerichtshilfe“ bezeichnet sich entsprechend der gesetzlich vorgegebenen inhaltli-
chen Ausrichtung als „Fachdienst Jugendgerichtshilfe / Jugendhilfe im Strafverfahren“.
Ein wichtiger Schritt im Rahmen der Weiterentwicklung der Kriminalprävention ist das Programm FreAk -
ein Gruppenangebot zur Frühintervention bei erstauffälligen Alkoholkonsumenten. Dieses Programm der
städtischen Drogenberatungsstelle ist in 2011 gestartet und ergänzt die vorhandenen ambulanten Angebote
für gefährdete und straffällige Jugendliche sinnvoll.
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Eine kindorientierte Kooperationspraxis soll ent-
wickelt werden, damit in familiengerichtlichen
Verfahren die Kindesinteressen und die Vertre-
tung des Kindes wirksamer umgesetzt werden
können.
Jugendliche und Heranwachsende werden mit
dem Ziel unterstützt und begleitet, Alternativen
zum abweichenden Verhalten zu entwickeln. Sie
erhalten Hilfen, mit denen sie Konflikte bearbei-
ten können bzw. ambulante Angebote, die ihre
sozialen Kompetenzen stärken.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Im familiengerichtlichen Verfahren ist für die In-
teressen der Kinder und kindorientierte Rege-
lungen einzutreten. Die Unterstützungspflicht
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
betrifft alle Maßnahmen des Gerichtes, die im In-
teresse des Kindes durchgeführt werden.
In allen Verfahren vor dem Jugendgericht und
der Staatsanwaltschaft und in Haft werden die
Betroffenen begleitet und vertreten.
Sozialpädagogische Gruppen- und Individualan-
gebote werden in Kooperation mit freien Trägern
initiiert und weiterentwickelt.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
In mindestens 75 % der Fälle wird einmal im laufenden familieng
erichtlichen Verfahren der/die Minderjährige
im Beratungsprozess persönlich beteiligt.
In mindestens 80 % der Fälle erfolgt innerhalb von drei Monaten nach Anklageerhebung durch die Staatsan-
waltschaft eine Stellungnahme an das Jugendgericht.
Produktüberblicke
120
Bericht
In 61 % der Fälle in familiengerichtlic
hen Verfahren konnte ein Kontakt zu den Minderjährigen hergestellt wer-
den. Der Ansatz 2011 lautete 75 %. Nicht immer lassen sich persönliche Kontakte zu Kleinkindern im Kontext
Trennung/Scheidung der Eltern realisieren, entweder weil die Kinder noch unter drei Jahren alt sind, Eltern
dies bewusst vermeiden oder aber bereits eine Verfahrenspflegerin oder einer Beratungsstelle mit den Kin-
dern gesprochen hat und Doppelbelastungen vermieden werden sollen.
Im Zuge der weiteren fachlichen Ausgestaltung des FamFG arbeiten die Kooperationspartner des Runden Ti-
sches u.a. intensiv an der Frage, wie die Beteiligung von Kindern auch in hochstrittigen Verfahren bereits vor
dem ersten frühen Termin realisiert werden kann. Zwischen dem Kommunalen Sozialdienst und Verfahrens-
beiständen hat es bezüglich der Überschneidungen im Familienkontakt einen ersten fachlichen Austausch ge-
geben. Die Zielsetzung einer Intensivierung der Einbeziehung von Kindern ist allseits unstrittig. Alle Beteiligten
suchen hier nach pädagogisch angemessenen Lösungen.
In 75 % aller Verfahren im Rahmen der Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren erfolgte die Berichterstat-
tung innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten. Unabhängig von der Berichterstattung ist eine Anwesenheit
des zuständigen Jugendgerichtshelfers in der Verhandlung vor dem Jugendgericht gesichert.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2011
Ansatz
2011
Ist
Anteil der Minderjährigen, zu denen mindestens einmal ein Kontakt hergestellt
wurde (in %)
75 61
Anteil der Stellungnahmen an das Jugendgericht, die in max. 3 Monaten nach
Anklagerhebung erfolgten (in %)
80 75
Leistungsdaten
Anzahl Familiengerichtshilfen (Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren) 440 461
Anzahl Jugendgerichtshilfen (Gerichts- und Diversionsverfahren) 1.300 1.640
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2009 2010 2011
Anrufungen des Familiengerichtes gemäß § 8a SGB VIII i.V. mit
§ 1666 BGB
38 39 33
Fälle von Mitwirkung gem. §§ 1671, 1672, 1678, 1684 i.V.m.
§§ 1685 und 1696 BGB (einschl. sonstige)
434 430 461
Anzahl der Jugendgerichtshilfen, ab 2010 der Anklageschriften
(Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren)
1.388 1.721 1.640
davon:
Verfahren vor dem Jugendgericht (ab 2010 Anklageschriften) 847 1.132 1.152
Diversionsverfahren 541 589 488
Anzahl von Angeboten im Rahmen der sozialen Gruppenarbeit 8 8 6
mit Teilnehmer/innen insgesamt 97 274 160
Sozialpädagogische Wochenenden mit Teilnehmern/innen 32 59 55
Produktüberblicke
121
060506 - Bezirkliche Sozialarbeit und Eingliederungshilfe
Kurzdarstellung
Bezirkliche Sozialarbeit ist ein ortsnahes Beratungs- und Begegnungsangebot mit folgenden Schwerpunk-
ten:
Informieren und zur Selbsthilfe anregen und befähigen,
gemeinwesenbezogene Anliegen und Ressourcen fördern und
Bürgerinnen und Bürger in stadtteilbezogenen Sozialangelegenheiten beteiligen.
Durch die Bezirkssozialarbeit bietet der Kommunale Sozialdienst (KSD) eine ganzheitliche, familienbezogene
und problemgerechte Hilfestellung in Verbindung von Sozialarbeit und wirtschaftlicher Hilfegewährung. Aufga-
ben im Rahmen der bezirklichen Sozialarbeit sind die Einleitung, Vermittlung und Hilfeplanung
zur Überwindung von drohender Wohnungsnot in Kooperation mit den Wohlfahrtsverbänden (Sozialdienste,
Wohnungsnotfälle),
Stellungnahmen für das Jobcenter Münster im Rahmen der dortigen Hilfegewährung.
Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen wird Eingliederungshilfe gewährt, wenn ihre seelische Ge-
sundheit nachhaltig gefährdet oder beeinträchtigt ist.
Psychische Störungen zählen nach Feststellungen der WHO zu den häufigsten Krankheitsbildern. Auch Kin-
der und Jugendliche sowie junge Menschen können an seelischen Erkrankungen leiden und brauchen neben
medizinischer und therapeutischer Behandlung „Hilfen zur Teilhabe an der Gesellschaft“ in der Schule, im so-
zialen Umfeld (soziale Netzwerke) oder in der Familie.
Ressourcen
Stellen: 16,60
Aufwendungen: 4.136.908 €
Erträge: 415.229 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2009 2010 2011
Leistungen nach § 35a SGB VIII insgesamt 145 153 170
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2011:
Die bezirkliche Sozialarbeit
des Kommunalen Sozialdienstes ist in den Stadtteilen und Sozialräumen eng
vernetzt mit Kindertageseinrichtungen, Schulen und freien Trägern der Jugendhilfe. Mit einer Reihe von
Familienzentren wird intensiv kooperiert.
Der Kommunale Sozialdienst hält weiter ein stadtweit flächendeckendes Angebot an offener Beratung in
den Bezirken und Stadtteilen vor. Dabei nutzen die Bürgerinnen und Bürger die Sprechstunden in den ein-
zelnen Stadtteilen unterschiedlich intensiv. Die Ausgestaltung der Sprechstunden wird ggf. den unterschied-
lichen Bedarfen angepasst. Die Präsenz vor Ort ist weiter ein wichtiges Strukturmerkmal des KSD.
Für alle münsteraner Grund- und Förderschulen wurde jeweils eine Sozialarbeiterin / ein Sozialarbeiter als
Ansprechpartner für Fragen der Erziehungshilfe und des Kinderschutzes benannt, um die Kooperation zwi-
schen Schule und Jugendhilfe weiter zu intensivieren.
Produktüberblicke
122
Im Rahmen seiner sozialräumlichen Aktivitäten beteiligt sich der KSD an Stadtteilprojekten, die zumeist
durch die Stadtteilarbeitskreise initiiert oder begleitet werden.
Durch Beratung und Aufklärung sowie Hilfen und Leistungen fördert die Jugendhilfe „Leistungen zur Teilha-
be“ in vielfältiger Ausgestaltung und ist um Abbau von Vorurteilen durch Aufklärung bemüht. Die Jugendhil-
fe erwartet signifikante Steigerungen bei der Nachfrage von „Eingliederungshilfen“. Diese ist bedingt durch
fehlende integrative und inklusive (Teilhabe-) Angebote und Strukturen.
Ausblick auf das Jahr 2012:
Das Thema „Stellungnahm
en“ für das Jobcenter Münster und der generellen Zusammenarbeit ist nach der
Neuorganisation weiter zu besprechen, auch auf dem Hintergrund von § 16a SGB II (Kommunale Eingliede-
rungsleistungen).
Im KSD ist die Bearbeitung von Leistungsanträgen weiter zentralisiert, um einen einheitlichen Bearbei-
tungsstandard zu gewährleisten.
Die Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen mit den Leistungsanbietern im Feld der Eingliederungshilfe wer-
den weiter fortgesetzt.
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Der Kommunale Sozialdienst wird weiter ein
stadtweit flächendeckendes Angebot an offener
Beratung in den Bezirken und Stadtteilen vorhal-
ten.
Familien und Alleinstehende sind vor Verschul-
dung und Obdachlosigkeit zu bewahren.
Durch Eingliederungshilfen soll die gesellschaft-
liche Teilhabe junger Menschen gefördert wer-
den.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Der Kommunale Sozialdienst wird sich im Rah-
men seiner sozialräumlichen Aktivitäten an
Stadtteilprojekten beteiligen, die durch die Stadt-
teilarbeitskreise initiiert oder begleitet werden.
In Kooperation mit den Trägern der freien Wohl-
fahrtspflege werden Hilfen zur Überwindung
drohender Wohnungsnot, Maßnahmen für be-
treutes Wohnen für alleinstehende wohnungslo-
se Münsteraner Frauen und Männer geplant,
eingeleitet und vermittelt.
Das Jobcenter Münster wird bei ihrer Hilfege-
währung unterstützt.
Durch Eingliederungshilfe soll eine dauerhafte
Erwerbslosigkeit verhindert und die gesellschaft-
liche Teilhabe ermöglicht werden.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
Der KSD erweitert sein bezirkliches Sprechstundenangebot - ausgehend vom Jahr 2008 - bis 2011 um 10 %
(insbesondere an Grund- und Förderschulen) und führt es in den Folgejahren auf diesem Niveau fort.
Vorrangiger Einsatz ambulanter Angebote (mindestens 2/3) zur Integration in Schule, Arbeit und Beruf.
Produktüberblicke
123
Bericht
Der KSD hat mit allen Grund- und Förderschulen Absprachen zur Kooperation getroffen. Jeder S
chule steht
ein/e Ansprechpartner/-in aus dem jeweils zuständigen KSD-Team zur Verfügung.
Die Anzahl junger Menschen mit erheblichen seelischen Störungen hat deutlich zugenommen. Mit dem Aus-
bau von ambulanten und (teil-)stationären Behandlungsmöglichkeiten ist auch die Nachfrage an sozial-
integrativen (Reha-)Leistungen der Jugendhilfe gestiegen.
Hilfen bei drohender Obdachlosigkeit sind aktuell ein zunehmendes Aufgabengebiet angesichts steigender
Räumungsklagen bzw. Räumungstermine. Die eingerichteten Hilfen bei drohender Obdachlosigkeit werden
weiterhin in über 80% der Fälle planmäßig beendet.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2011
Ansatz
2011
Ist
Umfang der Sprechstunden in den Bezirken (einschließlich Schulen) 825 750
Anteil der ambulanten Fälle an allen Eingliederungshilfen (in %) 66 74
Leistungsdaten
Anzahl der kooperierenden Schulen 53 53
Anteil der Arbeitskreise im Bezirk, an denen der KSD beteiligt ist (in %) 100 100
Anzahl der Stadtteilarbeitskreise mit Beteiligung des KSD 22 23
Anzahl der Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII 125 170
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2009 2010 2011
Leistungen nach § 35a SGB VIII, Eingliederungshilfen, insgesamt 145 153 170
davon:
für junge Volljährige 41 53 68
ambulante Eingliederungshilfen 105 108 125
stationäre Eingliederungshilfen 40 45 45
Produktüberblicke
124
Produktübergreifend - Jugendhilfeplanung
Kurzdarstellung
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz verpflichtet unter anderem die Kommunen, alles Notwendige zu planen
und vorzuhalten, das dazu beiträgt, den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen und ihrer Familien
Rechnung zu tragen.
Im Rahmen der Gesamt- und Planungsverantwortung trägt Jugendhilfeplanung dazu bei, geeignete Einrich-
tungen, Dienste, Veranstaltungen, Projekte und Maßnahmen zu initiieren, zu planen und bereitzustellen mit
dem Ziel, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen.
Die Gesamt- und Planungsverantwortung des öffentlichen Jugendhilfeträgers als verpflichtendes Instrument
ist in §§ 79, 80, 81 SGB VIII festgelegt.
Jugendhilfeplanung bezieht sich als Querschnittsaufgabe grundsätzlich auf alle Handlungsfelder der Jugend-
hilfe, so dass sich verschiedene Maßnahmen, Projekte und Konzepte auch in den entsprechenden Produkten
der jeweiligen Fachabteilungen widerspiegeln.
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2011:
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung lag im vergangenen Jahr ein Schwerpunkt auf der angemessenen Aus-
bauplanung v
on Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Grundlage hierfür war der kommunale
Kinder- und Jugendförderplan 2010 – 2014.
In Wolbeck-Nord wurde die „Kita und der Bauspieltreff Holtrode“ mit einer Dreigruppen-Kita und einem kin-
derpädagogischen Treff mit Abenteuerspielplatz unter einem Dach realisiert und im September 2011 eröff-
net.
In Mauritz-Mitte wurde mit dem Neubau des „Kindertreff am Pötterhoek“ eine kinderpädagogische Einrich-
tung für die Zielgruppe der 6- bis 13-Jährigen auf dem Gelände der Pötterhoekschule und Erich Kästner-
Schule realisiert und im November 2011 offiziell eingeweiht.
Im Sinne einer zielgruppenspezifischen Planung wurde das Projektmanagement für folgende Maßnahmen
übernommen:
Gemeinsam mit dem Gesundheitsamt, dem Amt für Schule und Weiterbildung und dem Sozialamt wurde
ein kommunales Konzept zur Kinderarmut entwickelt und mit dem „Maßnahmenprogramm einer kindbezo-
genen Armutsprävention in Münster“ im Mai 2011 vom Rat der Stadt Münster verabschiedet.
Für die Zielgruppe der 6- bis 13-jährigen Kinder in Münster wurde ein Internetportal - genannt Kinderportal -
in Kooperation mit dem Kinderbüro, dem Jugendinformations- und -bildungszentrum und dem Presseamt
realisiert.
Im Hinblick auf die für 2012 geplante Präventionskonferenz lag ein Schwerpunkt auf der Veranstaltungspla-
nung, Koordination und Organisation der Konferenz.
Im Rahmen der bundesweiten Imagekampagne der Jugendämter hat sich das Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien im Mai 2011 mit verschiedenen Familienfesten und Presseinformationen den jungen und er-
wachsenen Münsteranerinnen und Münsteranern vorgestellt.
Produktüberblicke
125
In den Arbeitsgruppen zur Schulentwicklungsplanung fand eine Mitwirkung im Rahmen der Arbeitsgruppen
„Infrastrukturplanung“ und „Schulsozialarbeit“ mit dem Schwerpunkt zur Umsetzung des Bildungs- und Teil-
habepakets statt.
Die Initiative „Lokale Bündnisse für Familie“ hat mit Unterstützung des Amtes für Kinder, Jugendliche und
Familien einen Regionalworkshop zum Thema „Unterstützungsnetzwerke für Eltern mit Schulkindern“ in
Münster durchgeführt.
Die regelmäßigen Informationen und Beiträge über die Angebote und Leistungen der öffentlichen Jugendhil-
fe wurden als Standardleistung institutionalisiert.
Ausblick auf das Jahr 2012:
Infrastrukturplanung:
Im Hinblick auf potentielle Infrastrukturbedarfe der Kinder- und Jugendhilfe wird der Umwandlungsprozess
der britischen Konversions-
und Siedlungsflächen intensiv begleitet.
Projektmanagement:
Im ersten Quartal 2012 wird die Veranstaltungsorganisation und Durchführung der Präventionskonferenz
unter dem Titel „Starke Kinder - begleiten - fördern - schützen“ im Mittelpunkt stehen.
Die Umsetzung des „Maßnahmenprogramms einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster“ und die
Begleitung einzelner Projekte wird ein weiterer Schwerpunkt sein. Das Gesundheitsamt, das Amt für Schule
und Weiterbildung und das Sozialamt werden den Prozess im Rahmen einer Lenkungsgruppe begleiten.
Zur Unterstützung für das Berichtswesen soll eine Datenbank entwickelt werden.
Sonstige Maßnahmen:
Mit der erfolgreichen Bewerbung für das dreijährige Modellvorhaben „Kommunale Präventionsketten“ sollen
ab März 2012 die Maßnahmen im Rahmen früher Hilfen auf ihre vorbeugende Wirkung untersucht und die
Kooperation und Vernetzung der unterschiedlichen Akteure vor Ort optimiert werden.
Die Themen zum demografischen Wandel und der AG Demografie werden in der Schnittstelle zwischen
den Ämtern gebündelt und koordiniert.
Es sind zwei Vernetzungstreffen der familienfreundlich orientierten bzw. zertifizierten Unternehmen der Re-
gion Münster geplant.
Für die Weiterentwicklung von Kitas zu Familienzentren werden entsprechende Bedarfsgrundlagen bzw.
Daten im Sinne des Sozialindex definiert und zur Verfügung gestellt.
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Aufgabe von Jugendhilfeplanung ist es, mit einer
frühzeitigen, bedarfsgerechten Angebotsplanung
und Versorgung innerhalb des gesamten Aufga-
benspektrums der Kinder- und Jugendhilfe posi-
tive Lebensbedingungen für junge Menschen
und ihre Familien zu schaffen.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Bestandserhebung, Bedarfsermittlung und Pro-
jekt- bzw. Maßnahmenplanung sind zentraler
und integrierter Bestandteil aller jugendhilfepla-
nerischen Maßnahmenplanungen und gemäß
§ 80 SGB VIII verpflichtende Vorgabe für den
Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Produktüberblicke
126
Zu dem Leistungsspektrum zählen u. a. die För-
derung in Tageseinrichtungen und Tagespflege,
Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit,
Förderung der Erziehung in der Familie sowie
die Hilfen zur Erziehung.
Freie Träger der Jugendhilfe werden innerhalb
der Planungsprozesse frühzeitig mit einbezogen,
so dass diese ihre fachliche Perspektive mit ein-
bringen können. In Münster erfolgt diese Beteili-
gung über die Arbeitsgemeinschaften gemäß
§ 78 SGB VIII, die den verschiedenen Leis-
tungsbereichen der Jugendhilfe entsprechen.
Darüber hinaus umfassen die Kooperationsbe-
reiche auch die frühe Beteiligung von Kindern
und Jugendlichen.
Zielbericht
Neben den sozialräumlichen und zielgruppenspezifischen Maßnahmen wurden für unterschiedliche Themen
und Anforderungen Daten und fachliche Grundlagen aufbereitet bzw. für andere Ämter gebündelt und zur Ver-
fügung gestellt. Im Wesentlichen zählen hierzu die Bezirkskonferenzen, die Infrastrukturmaßnahmen, der So-
zialraumreport für den Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien sowie die Daten für
die Stadtteilprofile und Aufbereitung der Jahresstatistik des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und
Verkehrsplanung.
Durch die Realisierung von zwei Infrastrukturmaßnahmen in den Stadtteilen Wolbeck-Nord und Mauritz-Mitte
konnten wichtige Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wohnortnah geschaffen und notwendige
Ausbauziele umgesetzt werden. Münster verfügt damit über 45 institutionell geförderte Einrichtungen der offe-
nen Kinder- und Jugendarbeit.
Daten und Fakten zu den Einrichtungen:
Neubau einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung in Wolbeck-Nord:
Größe der Einrichtung: 345 qm Kindertageseinrichtung; 88 qm für die kinderpädagogische Arbeit
Zielgruppe: 0- bis 6-Jährige (Kita); 6- bis 13-Jährige kinderpädagogische Einrichtung; von heute 1.139 auf
1.488 junge Menschen
Investitionskosten: 2.040.000 Euro
Neubau des „Kindertreffs am Pötterhoek“ in Mauritz-Mitte
Größe der Einrichtung: 185 qm
Zielgruppe: 1.908 Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren; davon 82 Schüler/-innen der OGS
Investitionskosten: KP II, 525.000 €
Zum 1. Juni 2011 ist das „Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster“ ge-
startet mit dem Ziel, so früh wie möglich präventiv wirkende Strukturen im Zusammenspiel von Jugend-,
Gesundheitshilfe, Schule und Soziales weiter zu entwickeln. Für die Dauer von zunächst zwei Jahren wur-
den jährlich 152.000 € für die Umsetzung der über 40 Maßnahmen bzw. Angebote bereitgestellt.
Das Internetportal für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren in Münster wurde erstellt und ist im Oktober 2011
online gegangen. Das Kinderportal bietet mit einem elektronischen „Kinderbriefkasten“ in dem Fragen und
Anregungen an das Kinderbüro gestellt werden können, einen neuen Service und ist ein Beitrag zur kinder-
und familienfreundlichen Kommune.
Die Informationskampagne „Leistungen der öffentlichen Jugendhilfe“ wurde im Rahmen der bundesweiten
Imagekampagne der Jugendämter vom 5. bis 22. Mai 2011 durchgeführt. Neben einem Familienflohmarkt
und Familienfest in einem Familienzentrum und Stadtteilhaus, wurde ein kostenloser Elternvortrag zum
Thema „Was Kinder heute brauchen“ sowie verschiedene Fachbeiträge in der Tagespresse präsentiert.
Jugendhilfeetat
127
6. Jugendhilfeetat
Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF)
Die Haushaltsplanung und -bewirtschaftung erfolgt
im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien seit
2008 auf der Grundlage des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements (NKF), welches die kamerale
Haushaltssystematik abgelöst hat. Seither werden
nicht mehr nur die reinen Finanzströme dargestellt.
Vielmehr beinhalten Ansätze und Rechnungser-
gebnisse das vollständige Ressourcenaufkommen
und den -verbrauch. Da inzwischen das vierte
Haushaltsjahr in Form der veränderten Haushalts-
führung abgeschlossen wurde, konnten weitere
Optimierungen aufgrund von Erfahrungswerten er-
reicht werden. Zeitreihenanalysen, die auf der glei-
chen Systematik basieren, können nun die Pla-
nung und Ansatzbildung unterstützen und damit
die zukunftsgerichtete Steuerung positiv beeinflus-
sen.
Die Anwendungen innerhalb des SAP-basierten
Verfahrens funktionieren weitgehend reibungslos.
Weitergehende technische Möglichkeiten können
zunehmend eingesetzt und genutzt werden. Zwar
verursacht der Einsatz zusätzlicher Module zu-
nächst einen besonderen Aufwand.
Damit verbunden sind jedoch Verbesserungen für
die Kosten- und Leistungsrechnung und für das
Controlling, die letztlich auch der Reduzierung des
fortlaufenden Aufwands dienen.
Notwendige Anpassungen aufgrund von aktuellen
Entwicklungen (z.B. bei rechtlichen Veränderungen
und/oder aufgrund von politischen Beschlüssen)
werden in der Regel unkompliziert umgesetzt.
In diesem Kapitel soll es nun um den „Finanzteil“
des Haushalts, d.h. um die Finanzdaten (Teiler-
gebnisplanung/-rechnung und Teilfinanzplanung/-
rechnung) für den Produktbereich 06 – Kinder-,
Jugend- und Familienhilfe gehen. Die Planung
enthält die Ansätze in der Vorausschau, das
Rechnungsergebnis stellt die tatsächliche Verwen-
dung dar.
Darüber hinaus ist eine Steuerung anhand von
transparenten Zielsetzungen möglich. Dazu sei auf
das Kapitel „Produktüberblicke“ verwiesen, in dem
auf den Produktplan des Produktbereichs 06 –
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, die darin ent-
haltenen Ziele und Zielkennzahlen und die dazu-
gehörigen Ergebnisse eingegangen wird.
Teilergebnisplan
Die Haushaltsplanung sah folgende Ansätze für den Produktbereich 06 - Kinder-; Jugend- und Familienhilfe
vor:
Ansatz 2010 Ansatz 2011
Aufwendungen Erträge Aufwendungen Erträge
Kindertagesbetreuung 72.958.210 € 29.756.250 € 73.184.240 € 31.292.620 €
Kinder- und Jugendarbeit 15.176.770 € 5.515.520 € 15.599.110 € 5.785.590 €
Förderung von benachteiligten
jungen Menschen
3.837.350 € 360.930 € 3.671.520 € 360.930 €
Familienförderung 2.966.740 € 151.860 € 3.260.080 € 147.250 €
Erzieherische und wirtschaftliche
Hilfen für Familien
38.302.560 € 5.454.890 € 41.072.040 € 5.612.470 €
Gesamt 133.241.630 € 41.239.450 € 136.786.990 € 43.198.860 €
Jugendhilfeetat
128
Teilergebnisrechnung
Die Aufteilung des Jahresergebnisses (Zuschuss) sowie der tatsächlichen Erträge und Aufwendungen auf die
einzelnen Produktgruppen ist den folgenden Abbildungen zu entnehmen (Rechnungsergebnis 2011 jeweils
vorläufig):
31,9
36,0
9,7
6,1
3,0 3,2 2,3 2,5
36,4 34,8
83,3 82,6
Kindertagesbetreuung Kinder- und
Jugendarbeit
Förderung von
benachteiligten jungen
Menschen
Familienförderung Erzieherische und
w irtschaftliche Hilfen
für Familien
Gesamt
67,6
72,9
13,7 14,5
3,6 3,7 2,5 2,7
42,3 40,8
129,7
134,6
Kindertagesbetreuung Kinder- und
Jugendarbeit
Förderung von
benachteiligten jungen
M enschen
Familienförderung Erzieherische und
w irtschaftliche Hilfen
für F am ilien
Gesamt
Gesamtzuschuss des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
2010 - grau - in Mio. €
2011 - farbig - in Mio. €
Aufwendungen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
2010 - grau - in Mio. €
2011 - farbig - in Mio. €
Jugendhilfeetat
129
35,7 36,9
4,0
8,4
0,6 0,5 0,2 0,2
5,9 6,0
46,4
52,0
Kindertages-
betreuung
Kinder- und
Jugendarbeit
Förderung von
benachteiligten
jungen Menschen
Familienförderung Erzieherische und
w irtschaftliche
Hilfen für Familien
Gesamt
Im Ergebnis konnte damit der Zuschussbedarf im Vergleich zum Vorjahr verringert werden. Zwar sind die Auf-
wendungen um 4,9 Mio. EUR gestiegen, gleichzeitig konnten jedoch auch die Erträge um 5,6 Mio. EUR ge-
steigert werden, so dass sich per Saldo ein um 0,7 Mio. EUR verringerter Zuschussbedarf innerhalb des Pro-
duktbereichs 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe ergab.
Der größte Teil der notwendigen Aufwendungen ist der Kindertagesbetreuung zuzurechnen (54,1 %), gefolgt
vom Bereich der erzieherischen und wirtschaftlichen Hilfen für Familien (30,3 %). Der Anteil der Kinder- und
Jugendarbeit beläuft sich auf 10,8 %. Des Weiteren beträgt der Aufwendungsanteil der Förderung benachtei-
ligter junger Menschen 2,8 % und der Familienförderung 2,0% gemessen am Gesamtvolumen des Produktbe-
reichs. Anders als im Vorjahr 2010 wurde 2011 wiederum durch strenge Ausgabendisziplin, intensives Control-
ling und wirksame Gegensteuerungsmaßnahmen erreicht, dass die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel
nicht erforderlich wurde.
Zu den Produktgruppen mit dem größten Finanzvolumen sei an dieser Stelle auch auf die vom Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien erstellten, vertiefenden Berichte verwiesen. So erscheint jährlich der Kindertages-
betreuungsbericht, dem detaillierte Erläuterungen und Darstellungen zu entnehmen sind. Wesentliche Arbeits-
schwerpunkte sind in diesem Bereich weiterhin der Ausbau der Kindertagesbetreuung, der erhebliche An-
strengungen zur Erfüllung rechtlicher Ansprüche erfordert (gesetzliche Vorgaben nach dem Kinderbildungsge-
setz, rechtlich geregelter Ausbau des u3-Programms etc.). Zum Bereich der Hilfen zur Erziehung wurde zu
Beginn des Jahres 2012 der zweite Bericht zu den Hilfen zur Erziehung in Münster (2009 – 2011) vorgelegt.
Das Thema wurde zudem am 23.03.2012 in nichtöffentlicher Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche
und Familien intensiv beraten (HzE-Workshop). Zur Kinder- und Jugendarbeit sei besonders auf den Kinder-
und Jugendförderplan 2010 – 2014 verwiesen, zu dem die Verwaltung zum Herbst 2012 einen Zwischenbe-
richt vorlegen wird.
Abschließend wird noch darauf hingewiesen, dass die deutliche Steigerung bei den Erträgen in der Kinder-
und Jugendarbeit allein darauf basiert, dass die buchungstechnische Zuordnung der Einnahmen aus dem Be-
reich „Offener Ganztag“ nunmehr in voller Höhe verursachungsgerecht in dieser Produktgruppe erfolgte (zuvor
auch anteilig in der PG 0601).
Erträge des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
2010 - grau - in Mio. €
2011 - farbig - in Mio. €
Jugendhilfeetat
130
Die Verteilung der Aufwendungen für die Jugendhilfe auf die einzelnen Bereiche stellte sich innerhalb der
Teilergebnisrechnung wie folgt dar:
Die Transferaufwendungen (Zuschüsse, Geldleistungen) stellen wie in den Vorjahren auch 2011 die dominie-
rende Ausgabeposition dar. Daneben stellen weiterhin die Personalaufwendungen die zweite wesentliche
Kostenart dar.
Die Erträge für die Jugendhilfe verteilten sich 2011 in den einzelnen Bereichen folgendermaßen:
Wie in den vergangenen Jahren wurden die wesentlichen Erträge durch die Zuwendungen und allgemeinen
Umlagen sowie öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte erzielt.
Die folgenden Grafiken stellen dar, wie sich die Zuschussbeträge innerhalb der Produktgruppen auf die ein-
zelnen Produkte aufteilen:
Verteilung nach Aufwendungsarten
Sonstige ordentliche
Aufw endungen
2,1%
Interne
Leistungsverrechnung
2,7%
Transferaufw endungen
68,7%
Aufw endungen f.Sach-
/Dienstleistungen
3,1%
Personalaufw endungen
23,4%
Verteilung nach Ertragsarten
Zuw endungen und
allgemeine Umlagen
56,4%
Sonstige
Transfererträge
9,0%
Öffentlich-rechtl.
Leistungsentgelte
19,8%
Kostenerstattungen und
Kostenumlagen
7,1%
Interne
Leistungverrechnung
4,3%
Sonstige ordentliche
Er tr äge
0,3%
Privatrechtliche
Leistungsentgelte
3,2%
Jugendhilfeetat
131
Produktgruppe 0601 - Förderung von Kindern in Tagesbetreuung
Produktgruppe 0601 - Zuschuss 2011
(in Mio. €)
31,3
4,7
0,0
5,0
10,0
15,0
20,0
25,0
30,0
35,0
Tageseinrichtungen für Kinder Tagespflege für Kinder
Produktgruppe 0602 - Kinder- und Jugendarbeit
Produktgruppe 0602 - Zuschuss 2011
(in Mio €)
0,4
5,7
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
Offene Kinder- und Jugendarbeit Jugendverbandsarbeit
Jugendhilfeetat
132
Produktgruppe 0603 - Förderung von benachteiligten jungen Menschen
1,0
1,4
0,8
0,0
0,2
0,4
0,6
0,8
1,0
1,2
1,4
1,6
Jugendsozialarbeit Jugendhilfe an den Schulen Drogenhilfe
Produktgruppe 0603 - Zuschuss 2011
(in Mio €)
Produktgruppe 0604 - Familienförderung
2,4
0,1
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
Angebote für Familien Besondere fam ilienpolitische Maßnahmen
Produktgruppe 0604 - Zuschuss 2011
(in Mio €)
Jugendhilfeetat
133
Produktgruppe 0605 - Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien
9,3
2,9
15,9
1,6 1,4
3,7
0,0
2,0
4,0
6,0
8,0
10,0
12,0
14,0
16,0
18,0
Produkt 01 Produkt 02 Produkt 03 Produkt 04 Produkt 05 Produkt 06
PG 0605 - Zuschuss 2011
(in Mio €)
Produkt 01 = Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigenen Wohnung
Produkt 02 = Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien/Adoptionen
Produkt 03 = Beistandschaften, Vormundschaften, UVG und Betreuungsbehörde
Produkt 04 = Schutz von Kindern und Jugendlichen
Produkt 05 = Mitwirkung bei Familien- und Jugendgericht
Produkt 06 = Bezirkliche Sozialarbeit und Eingliederungshilfe
Jugendhilfeetat
134
Teilfinanzplan
Der Teilfinanzplan enthält alle Einzahlungen und
Auszahlungen, die - in der Regel als Beschaffung
oder Baumaßnahme - das Vermögen der Kommu-
ne verändern. Ebenso werden hier die Einzahlun-
gen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
sowie die Auszahlungen von aktivierbaren Zuwen-
dungen dargestellt.
Im Teilfinanzplan für den Produktbereich 06 – Kin-
der-, Jugend- und Familienhilfe waren 2011 insge-
samt Einzahlungen in Höhe von 1.643.000 € und
Auszahlungen in Höhe von 3.843.640 € veran-
schlagt. Alle Einzahlungen sowie 3.674.400 € der
Auszahlungen sind allein der Produktgruppe 0601
– Förderung von Kindern in Tagesbetreuung zuzu-
ordnen.
Teilfinanzrechnung
Im Ergebnis wurden in der Teilfinanzrechnung
Auszahlungen in Höhe von 8.496.219 € getätigt.
Gleichzeitig konnten Einzahlungen in Höhe von
4.715.474 € erzielt werden. Die Einzahlungen wur-
den nahezu ausschließlich in der Produktgruppe
0601 – Förderung von Kindern in Tagesbetreuung
aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen er-
reicht und diesem Zweck entsprechend verausgabt
bzw. für das Folgejahr gebunden. Wesentliche
Schwerpunkte waren wie im Vorjahr der Ausbau
der Betreuungsplätze sowohl für Kinder unter 3
Jahren als auch für Kinder zwischen 3 und 6 Jah-
ren in Kindertageseinrichtungen.
Des Weiteren entstanden die Auszahlungen des
Jahres 2011 bei aus dem Vorjahr fortgeführten
Maßnahmen, die mit Mitteln des Bundes aus dem
Konjunkturprogramm II (Zukunftsinvestitionsge-
setz) gefördert wurden. Alle Maßnahmen aus die-
sem Programm konnten fristgerecht abgeschlos-
sen werden. Dazu sei auf die Vorlage V/0189/2012
(Zukunftsinvestitionsgesetz - Inanspruchnahme der
Fördermittel in der Stadt Münster (Abschlussbe-
richt)) an den Rat der Stadt Münster verwiesen.
Bürgerhaushalt
Bei den Überlegungen zur Haushaltskonsolidie-
rung war als eine denkbare Maßnahme die Redu-
zierung des Förder- und Richtlinienbudgets in Be-
tracht gezogen worden. Im Rahmen des Bürger-
haushalts 2011 wurde vorgeschlagen, diese Mög-
lichkeit nicht aufzugreifen. Der Rat der Stadt Müns-
ter hat sich dem angeschlossen, so dass auch im
Jahr 2011ff. die Gelder den Offenen Ganztags-
schulen weiterhin zur Verfügung standen und ste-
hen werden.
Des Weiteren gab es den Vorschlag, eine dringend
benötigte Kita in St. Mauritz zu errichten. Rat und
Verwaltung teilten die Einschätzung, dass weitere
Kita-Plätze in dem angesprochenen Bereich benö-
tigt werden; der Vorschlag floss in den laufenden
Planungs- und Entscheidungsprozess ein. Zwi-
schenzeitlich hat der Rat der Stadt Münster dem
Neubau einer Kindertageseinrichtung in Mauritz-
Ost (Merschkamp 23) mit 4 Gruppen als Investo-
renmodell zugestimmt. Auch wenn damit der Be-
darf an Kita-Plätzen in St. Mauritz nicht abgedeckt
sein wird, so ist doch ein weiterer Schritt im Rah-
men des notwendigen Ausbaus erreicht.
Ausblick
Bezogen auf den Jugendhilfeetat wird es auch im
kommenden Jahr großer Anstrengungen bedürfen,
die rechtlichen und tatsächlichen Aufgaben des
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien unter
Berücksichtigung des Finanzdrucks der
Kommunen zu erfüllen. Neben der Einhaltung
einer strengen Ausgabendisziplin wird es unerläss-
lich bleiben, zusätzliche Steuerungsmaßnahmen
im Rahmen des Fach- und Finanzcontrollings zu
entwickeln und umzusetzen.
Auch im kommenden Jahr wird die Stadt Münster
wieder den Bürger/-innen-Haushalt fortführen. Es
wird erwartet, dass sich die Bürgerinnen und
Bürger im Themenfeld „Kinder, Jugendliche und
Familien“ erneut mit Anregungen und Ideen
einbringen werden.
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
135
7. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
Zusammensetzung und Aufgaben
Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses ist spezialgesetzlich im Achten Buch Sozialgesetzbuch
- Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) sowie im Landesausführungsgesetz dazu (1. AG KJHG NW) geregelt. In
Münster führt er die Bezeichnung „Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien“.
Der Ausschuss befasst sich gemäß § 71 Abs. 2 und 3 SGB VIII mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe,
insbesondere mit
der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vor-
schlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe,
der Jugendhilfeplanung und
der Förderung der freien Jugendhilfe.
Er hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Mittel und
hat das Recht, Anträge direkt an den Rat zu stellen. Weitere Regelungen und Aufgaben ergeben sich aus der
Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster.
Am 31.12.2011 gehörten dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien in Münster folgende Personen
an:
Stimmberechtigte Mitglieder
(RF = Ratsfrau / RH = Ratsherr)
von der CDU
1. RH Meik Bolte
Vertreterin: Marie-Theres Kastner
2. RH Bruno Kleine Borgmann
Vertreterin: Silvia Welp
3. RF Teresa Küppers
Vertreterin: Elke von Göwels
4. Dr. Veit Christoph Baecker
Vertreterin: Christiane Krüger
von der SPD
5. RF Maria Anna Hakenes (Ausschussvorsitzende)
Vertreter: Patrick Röhring
6. RF Anne Schulze Wintzler
Vertreterin: RF Petra Seyfferth
von Bündnis 90/Die Grünen/GAL
7. RF Jutta Möllers (stellvertretende Vorsitzende)
Vertreter: Karl-Heinz Neubert
8. RH Otto Reiners
Vertreter: Friedhelm Gerhard
von der FDP
9. RH Jens-Ulrich Lenski
Vertreterin: RF Dr. Karin Obst
Vertreter der Träger der freien Jugendhilfe
10. Pfarrer Ulrich Messing
Vertreter: Hendrik Werbick
11. Stephan Degen
Vertreterin: Dorothea Große-Frintrop
12. Jutta Lebkücher
Vertreter: Felix Braun
13. Lutz Selig
Vertreter: Klaus Tantow
14. Wilfried Stein
Vertreter: Prof. Dr. Jörn Dummann
15. Gerhard Dworok
Vertreter: Marcel Beule
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
136
Beratende Mitglieder
Stadt Münster
1. Stadträtin Dr. Andrea Hanke
(Dezernentin für Bildung, Familie, Jugend, Kultur und Sport)
2. Anna Pohl
(Leiterin des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien)
Präsident des Landgerichts Münster
3. Richter am Amtsgericht Norbert Weitz
Vertr.: Richterin am Amtsgericht Dr. Dorothee Schulze
Direktor der Agentur für Arbeit
4. Theo Wübbels
Vertreterin: Renate Waltke
Bezirksregierung Münster als obere
Schulaufsichtsbehörde
5. Gerd Krützmann
Vertreter: Thomas Terhaer
Polizeipräsident Münster
6. Günter Barthen
Vertreter: Frank Leismann
Stadtdechant von Münster
7. Bernd Kersken
Vertreterin: Petra Kreuter
Superintendent des Kirchenkreises
Münster
8. Pfarrer Frank Beckmann
Vertreter: Rolf Grieskamp
Jüdische Gemeinde Münster
9. Ruth Frankenthal
Vertretung: N.N.
Sachkundige Einwohner/innen
10. Türkan Kurt
Vertreterin: Aynur Kücük
11. RH Gerd Kersting
Vertreterin: Ursula Blankenstein
Deutscher Paritätischer Wohlfahrts-
verband - Kreisgruppe Münster
12. Beate Heeg
Vertreterin: Petra Karallus
Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverband
Münster
13. Gudrun Sturm
Vertreter: Michael Grühn
Caritasverband für die Stadt Münster e.V.
14. Johannes Röttgen
Vertreter: Siegfried Riemann
Stadtsportbund Münster e.V./ Sportjugend
15. Dietmar Wiese
Vertreter: Mortimer Behrendt
Jugendrat der Stadt Münster
16. Meryem Dawud
Vertreterin: Ann-Christin Häder
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
AG 1 – Mädchen und Jungen/ Gender
17. Rita Tücking
Vertretung: Martin Helmer
AG 2 – Kinder- und Jugendarbeit
18. Dieter Schönfelder
Vertreter: Stefan Bommes
AG 3 - Jugendsozialarbeit
19. Klaus Fröse
Vertreterin: Lisa Leifheit
AG 4 - Familienförderung
20. Astrid-Maria Kreyerhoff
Vertreterin: Adelheid Kubitz-Eber
AG 5 – Tagesbetreuung für Kinder
21. Sabine Busch-Böckmann
Vertreterin: Felizitas Schulte
AG 6 – Hilfen zur Erziehung
22. Michael Kaiser
Vertretung: Dr. Friedhelm Höfener
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
137
Beratungsprogramm 2011
Im Jahr 2011 tagte der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien in 7 öffentlichen Sitzungen. In der fol-
genden Liste sind die einzelnen Beratungsvorlagen des Berichtsjahres zusammengestellt:
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung
am
V/0906/2010 Aktualisierungen zum Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
zu Beginn des Jahres 2011 (Beratungsschwerpunkte, Organisation, Personal)
02.02.2011
V/0924/2010
V/0924/2010/1
Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für
die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teil-
nahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen
Ganztagsschulen
02.02.2011
V/0667/2010 Weiterentwicklung der städtischen Fördermaßnahmen in den Bereichen Lesen, Recht-
schreiben und Rechnen in Münster
23.03.2011
V/0117/2011 Qualitativer Umbau und Weiterentwicklung des Leistungsfeldes Kindertagespflege 23.03.2011
V/0107/2011 Umbau der teilstationären Hilfen: Heilpädagogischer Hort gemäß § 27 II SGB VIII und
Heilpädagogische Tagesgruppe gemäß § 32 SGB VIII
11.05.2011
V/0110/2011 Umwidmung der bestehenden Kinderhortangebote zugunsten des
U-3 Ausbaus / Weiterentwicklung der Förderangebote der Jugendhilfe für Grundschul-
kinder im offenen Ganztag - Einrichtung von Förderinseln
11.05.2011
V/0168/2011 Neuregelung der Trägervertretung in städt. Kindertageseinrichtungen 11.05.2011
V/0206/2011 Wirksamkeit der AIM-Projektförderung 2010 und Förderung von Maßnahmen zur Über-
windung und Vermeidung von Jugendarbeitslosigkeit 2011
11.05.2011
V/0239/2011 Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster 11.05.2011
V/0259/2011 Einrichtung neuer Gruppen in Offenen Ganztagsschulen zum Schuljahr 2011/2012 11.05.2011
V/0263/2011 Umwidmung des Kinderhortes Lorenz Süd zu einem Förderangebot der Jugendhilfe für
Grundschüler in Berg Fidel
11.05.2011
V/0272/2011 "Flexible Betreuungszeiten in den Kitas" - Antrag der CDU- und
FDP-Ratsfraktionen vom 29.04.2009 und "KiTa-Hearing - Elternbedarf bestimmt Öff-
nungszeiten", Antrag der FDP Fraktion vom 17.01.2011
(A-R/0002/2011)
11.05.2011
V/0230/2011 Jahresbericht der Stadtteilwerkstatt Nord 2010 06.07.2011
V/0289/2011 Rückbau von öffentlichen Spielplätzen 06.07.2011/
23.11.2011
V/0352/2011 Erweiterung der kath. Kindertageseinrichtung St. Ida in Münster-Südost 06.07.2011
V/0359/2011 FreiwilligenAgentur Münster 06.07.2011
V/0380/2011 Erweiterung der kath. Kindertageseinrichtung St. Marien Sprakel in Münster-Nord 06.07.2011
V/0393/2011 Erweiterung der kath. Kindertageseinrichtung St. Petronilla in Münster-Handorf 06.07.2011
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
138
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung
am
V/0397/2011 Errichtungsbeschluss: Erweiterung/Umbau von Kindertageseinrichtungen im Rahmen
der notwendigen bedarfsgerechten Angebote zum Ausbau von Betreuungsplätzen ab
dem Kindergartenjahr 2011/2012
06.07.2011
V/0420/2011 Zwischenbericht Weiterentwicklung Schulsozialarbeit 06.07.2011
V/0426/2011 Bericht: Kita Scheibenstraße/Hammer Straße - Sachstand zur Planung und zum Träger-
übergang Kath. Kirchengemeinde Hl. Geist zur Arbeiterwohlfahrt
06.07.2011
V/0438/2011 Sachstandsbericht zum u3-Ausbau in Münster - Begleitvorlage - 06.07.2011
V/0439/2011 Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2010 06.07.2011/
14.09.2011
V/0444/2011 Einrichtung integrativer Lerngruppen an städtischen weiterführenden Schulen ab dem
Schuljahr 2011/2012
06.07.2011
V/0460/2011 Dachsanierung der kath. Kindertageseinrichtung Thomas Morus aufgrund von Schim-
melbefall
06.07.2011
V/0108/2011 Kindertagesbetreuungsbericht 2011/2012 14.09.2011
V/0371/2011 Fachstelle "Frühe Hilfen im Gesundheitsamt" 14.09.2011
V/0472/2011 Zwischenbericht zur kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung in Münster 14.09.2011
V/0509/2011 Geschäftsbericht des Gesundheitsamtes 2010 14.09.2011
V/0625/2011 Erweiterungsneubau der städt. Kita "Hiltrup-West" im Baugebiet an der Meesenstiege 14.09.2011
V/0635/2011 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung: "Befristete Erweiterung der städt. Kita Ei-
chenaue, Eichenaue 3, 48157 Münster-Handorf im Rahmen der notwendigen bedarfsge-
rechten Angebote zum Ausbau von Betreuungsplätzen ab dem Kindergartenjahr
2011/2012"
14.09.2011
V/0464/2011 Erfahrungsberichte der Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet Münster und
Bericht über die Entwicklung des Sonderfonds "Hilfen für Schwangere und junge Mütter
zum Schutz des ungeborenen Lebens" für die Jahre 2009 und 2010
12.10.2011
V/0514/2011 Angebote des Amtes für Schule und Weiterbildung im Übergang Schule - Beruf und Le-
benslanges Lernen
12.10.2011
V/0525/2011 Münster auf dem Weg zur Inklusion:
1. Konzept zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention/
Verfahren zur Erstellung eines Aktionsplans
2. Bisherige Aktivitäten zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
12.10.2011
V/0601/2011 Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide; Jahresbericht 2010 12.10.2011
V/0611/2011 ProjektHaus - Beschulung verhaltensauffälliger Schüler/innen im Bildungsgang Real-
schule oder Gymnasium
12.10.2011
V/0628/2011 Erhöhung der Aufnahmekapazität der Dreifaltigkeitsschule - städtische katholische
Grundschule -, Friesenring 24, 48147 Münster, ab dem Schuljahr 2012/2013
12.10.2011
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
139
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung
am
V/0724/2011 Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers/einer stellvertretenden Schriftführerin
für die Sitzungen des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien
12.10.2011
V/0728/2011 Umsetzung des Projektes Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepa-
kets
12.10.2011
V/0570/2011 Flüchtlinge in Münster - zum Stand des Münsteraner Flüchtlingskonzepts / Antrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 07.07.2011
23.11.2011
V/0605/2011 Neukonzeptionierung des Bildungsnetzwerkes Münster 23.11.2011
V/0782/2011 Erweiterung der Kindertagesstätte Normannenweg für den U-3-Bereich,
Normannenweg 2, 48167 Münster
- Baubeschluss -
23.11.2011
V/0811/2011 U3 - Erweiterung der städt. Kindertageseinrichtung Mecklenbeck, Brockmannstraße 162
- Baubeschluss -
23.11.2011
V/0815/2011 Neue Kita in Mauritz-Ost - Einrichtungs- und Investorenbeschluss 23.11.2011
V/0825/2011 U3-Erweiterung AWO - Kindertagesstätte Aloysia Delsen, Korbmacherweg 19
- Baubeschluss -
23.11.2011
Alle genannten Vorlagen sowie die Tagesordnungen und Niederschriften zu den jeweiligen Sitzungen sind im
Internet abrufbar unter:
http://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/si0041.php?__ctopic=gr&__kgrnr=2
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
140
8. Arbeitsgemeinschaften nach
§ 78 SGB VIII
Aufgaben und Bildung
§ 78 SGB VIII stellt die rechtliche Grundlage für die
Bildung von Arbeitsgemeinschaften dar.
Darin heißt es:
„Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die
Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in
denen neben ihnen die anerkannten Träger der
freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter
Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemein-
schaften soll darauf hingewirkt werden, dass die
geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt
werden und sich gegenseitig ergänzen.“
Bereits seit 1995 gibt es in Münster 6 Arbeitsge-
meinschaften. Wesentliche Besonderheit in Müns-
ter ist seither, dass der Rat der Stadt Münster be-
schlossen hat, die Sprecherinnen und Sprecher zu
beratenden Mitgliedern in den Ausschuss für Kin-
der, Jugendliche und Familien zu bestellen. Dar-
über hinaus zeichnen sich die Aufgabenfelder der
Arbeitsgemeinschaften durch ihre hohe Differen-
zierung aus.
In der Historie der Arbeitsgemeinschaften gab es
einige Veränderungen. So kam zunächst Ende
1998 die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII -
AG 7 „Mädchenförderung“, später AG „Mädchen“ -
hinzu.
Seit dem Jahr 2007 hat sich die Arbeitsgemein-
schaft „Mädchen“ mit dem Arbeitskreis „Jungen“
zusammengeschlossen und die Arbeitsgemein-
schaft 1 „Mädchen und Jungen / Gender“ gebildet.
Die 1995 eingerichtete Arbeitsgemeinschaft nach
§ 78 SGB VIII – AG 1 „Kinderfreundlichkeit / Kin-
derbeteiligung“ wurde im Frühjahr des Jahres 2007
aufgelöst. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Arbeit
in diesem Bereich werden seither kontinuierlich
und nachhaltig durch die AG 2 „Kinder- und Ju-
gendarbeit“ fortgeführt.
Aktuell gibt es in der Stadt Münster folgende Ar-
beitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
(Stand: 31.12.2011):
AG 1 - Mädchen und Jungen / Gender
AG 2 - Kinder- und Jugendarbeit
AG 3 - Jugendsozialarbeit
AG 4 - Familienförderung
AG 5 - Tagesbetreuung für Kinder
AG 6 - Hilfen zur Erziehung
Jahrestreffen des Amtes für Kinder, Jugendliche und
Familien mit den Sprecherinnen und Sprechern der
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII im No-
vember 2011 (Foto: Presseamt der Stadt Münster)
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
141
Kurzdarstellung der Arbeitsgemeinschaften
Die Arbeitsgemeinschaften stellen seit einigen Jah-
ren im Rahmen des Geschäftsberichts des Amtes
für Kinder, Jugendliche und Familien ihre Arbeit
vor. An dieser Stelle sind zunächst einige Daten zu
jeder Arbeitsgemeinschaft aufgelistet (Stand:
31.12.2011). Es folgt eine kurze Eigendarstellung,
in der die Themen des abgelaufenen Jahres dar-
gestellt und ein Ausblick auf das Folgejahr gege-
ben werden.
Arbeitsgemeinschaft 1 nach § 78 SGB VIII
Mädchen und Jungen / Gender
Sprecher/in Rita Tücking
Stellvertretung Martin Helmer
Geschäftsführung Karin Weinlich
02 51/ 4 92 – 5157
Zusammensetzung Vertreterinnen und Vertreter
der anerkannten Träger der
freien Jugendhilfe und des
öffentlichen Trägers
Anzahl der
Sitzungen 2011
5
Die Förderung gleicher Chancen ist eine Forde-
rung, die sich aus dem Grundgesetz, Artikel 3, ab-
leitet und im SGB VIII zum Grundsatz der Kinder-
und Jugendhilfe erhoben wurde. Ziel der AG ist es,
darauf hinzuwirken, dass Mädchen und Jungen un-
ter Berücksichtigung ihres biologischen, kulturellen
und sozialen Geschlechts individuell gefördert und
in ihren unterschiedlichen Interessen gestärkt wer-
den.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der AG 1 ha-
ben sich 2011 fünf Mal getroffen. Darüber hinaus
fanden weitere Sitzungen in der Unter-AG Mäd-
chen und der Unter-AG Jungen statt, die sich mit
geschlechtsspezifischen Themen und Angeboten
auseinandersetzten. Neben den Vorbereitungen
für den in 2012 zu realisierenden Fachtag und die
Unterstützung des Projektes SELMA des Frauen-
sportvereins hat sich die AG 1 mit der Möglichkeit
einer Internetmaske zur Erfassung der Angebote
der Mädchen und Jungenarbeit auseinander ge-
setzt.
Das Arbeitsthema für 2011 war das Thema „Gen-
der im Elementarbereich“.
Im Jahr 2012 sind folgende Themenschwerpunkte
vorgesehen:
• Fortführung des Themas „Gender im Elemen-
tarbereich“
• Durchführung einer Genderausstellung
• Durchführung eines Fachtages zum Thema
„Starke Mädchen – starke Jungen in Münster“
- Gender als Schlüssel für Bildung in der Kita“
in Kooperation mit der AG 5 – „Kindertages-
betreuung“ im November 2012
• fachliche Auseinandersetzung mit dem Thema
Inklusion in der Kinder- und Jugendhilfe
• Filmprojekt zur Weiterentwicklung der Mäd-
chenarbeit in Münster „10 Jahre danach –
Mädchenarbeit in Münster 2012“
• Betreuung einer Masterarbeit in Kooperation
mit der Katho Münster (Katholische Hochschu-
le NRW / Abteilung Münster) zur quantitativen
und qualitativen Untersuchung zum Thema
„Gender in der außerschulischen Kinder- und
Jugendhilfe in Münster“.
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
142
Arbeitsgemeinschaft 2 nach § 78 SGB VIII
Kinder- und Jugendarbeit
Sprecher/in Dieter Schönfelder
Stellvertretung Stefan Bommes
Geschäftsführung Bernhard Paschert
02 51/ 4 92 – 58 90
Zusammensetzung Hauptamtliche Fachkräfte
aus der Kinder- und Ju-
gendarbeit und der Jugend-
verbandsarbeit, Fachkräfte
der freien Träger und des
kommunalen Jugendhilfe-
trägers
Anzahl der
Sitzungen 2011
6
Die Mitglieder der AG 2 nach § 78 SGB VIII „Kin-
der- und Jugendarbeit“ trafen sich 2011 6 Mal für
eine Dauer von je zwei Stunden jeweils vor den
Sitzungen des Ausschusses für Kinder, Jugendli-
che und Familien. Der Tagungsort war das Diet-
rich-Bonhoeffer-Haus. Aus aktuellen Gründen tag-
te die AG aber auch immer Mal in anderen Ju-
gendhäusern, z.B. im Bahnhof Wolbeck oder im
Kinder-, Jugend- und Begegnungszentrum 37° in
Hiltrup. Es arbeiteten ca. 20 bis 25 Trägervertre-
ter/-innen regelmäßig mit.
Zu einigen Themenschwerpunkten wurden Unter-
arbeitsgruppen gegründet, die ihre jeweiligen Er-
gebnisse wieder in die AG einspielten. Im Jahr
2011 tagten Unterarbeitsgruppen zu folgenden
Themen:
Richtlinienänderung
Vorbereitung der Thanks-Party 2012
Erstellung eines stadtweiten Partykonzeptes
Inklusion
Thematisch behandelt wurde u.a. folgendes:
Die 16. Shell-Jugendstudie 2010 – eine prag-
matische Generation behauptet sich - Refe-
rent: Dr. Erhard Holze, Uni Münster
Inklusion – Referenten jeweils Frau Doris Rü-
ter, Inklusionsbeauftragte der Stadt Münster
und Marcus Hopp, Referent der Lebenshilfe
Flash Mop / Communities,
Referent: Jan-Malte Schui, JIB
Umsetzung des Kinder- und Jugendförder-
planes der Stadt Münster 2010 bis 2014
Richtlinienänderungen
Erstellung neuer Leistungsvereinbarungen in
der Offenen Jugendarbeit
Perspektiven der Arbeit des Jugendrates, Re-
ferent: Jonas Schulze Pals
Mitarbeit bei der Fortentwicklung des Förder-
preises „Aktiv für junge Menschen“
aufsuchende Arbeit
Mitarbeit beim Qualitätszirkel der Offenen Kin-
der- und Jugendarbeit
Als Themenschwerpunkte für das Jahr 2012 sind
vorgesehen:
Inklusion – Umsetzung UN-Behindertenrechts-
konvention (Weiterarbeit)
Richtlinienänderung (Fortführung)
weitere Umsetzung des Kinder- und Jugend-
förderplans 2010 – 2014
Jugendratswahl 2012
Erstellung der Leistungsvereinbarungen
ausgegrenzte Jugendliche im Stadtteil/
Soziale Gruppenarbeit
Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets
Aufsichtspflicht im Zusammenhang mit Medi-
kamentengaben (bei Ferienfreizeiten)
Kinderschutz in der Kinder- und Jugendarbeit
(Umsetzung des § 8a SGB VIII)
Fan-Projekt Preußen Münster
Weiterentwicklung des Offenen Ganztags
(Randzeiten / Ferienbetreuung)
stadtweites Partykonzept für Jugendliche
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
143
Arbeitsgemeinschaft 3 nach § 78 SGB VIII
Jugendsozialarbeit
Sprecher/in Klaus Fröse
Stellvertretung Lisa Leifheit
Geschäftsführung Bernhard Paschert
02 51/ 4 92 – 58 90
Zusammensetzung Vertreterinnen und Vertreter
der anerkannten Träger der
freien Jugendhilfe, der Trä-
ger von geförderten Maß-
nahmen, dem öffentlichen
Träger und der Arbeitsver-
waltung
Anzahl der
Sitzungen 2011
4
Die Mitglieder sind Vertreterinnen und Vertreter der
anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, der
Träger von geförderten Maßnahmen, des öffentli-
chen Trägers und der Arbeitsverwaltung. In ihrem
Arbeitsfeld will die AG mit den ihr zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten „junge Menschen in ihrer
individuellen und sozialen Entwicklung fördern und
dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden
und abzubauen“. Für die Umsetzung dieses Zieles
ist es erforderlich, die in diesem Feld tätigen Ak-
teure fachlich und informell zu stärken, ihre Ar-
beitsansätze transparent zu machen und bei Be-
darf die geplanten Maßnahmen aufeinander abzu-
stimmen und sich gegenseitig zu ergänzen. Ziele
sind:
einen qualifizierten Informationsaustausch zu
gewährleisten,
die Interessenvertretung der Jugendsozialar-
beit wahr zu nehmen und
Kooperationsformen zu entwickeln.
Die AG hat sich vier Mal im vergangenen Jahr ge-
troffen und hierzu immer externe Fachleute einge-
laden.
Folgende Themen wurden erörtert:
Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets
in Münster
Vorstellung des Gesamtkonzepts Schulsozial-
arbeit mit der Anregung der AG, folgende As-
pekte zu berücksichtigen:
- Arbeit mit minderjährigen, unbegleiteten
Flüchtlingen
- Einbezug des Offenen Ganztags
- Abstimmung der Programme mit den Schulen
Überblick über die angebotenen Maßnahmen
und deren Träger; aktuelle Arbeitsmarktzahlen
im Hinblick auf Jugendliche (in gemeinsamer
Sitzung mit der Agentur für Arbeit)
Vorstellung der Fördermaßnahmen für den Be-
reich Lesen, Rechtschreiben und Rechnen
(Vorstellung durch Herrn Dunkel, Amt für
Schule und Weiterbildung)
Soziale Netzwerke (z.B. Facebook) / Geheim-
nisse – Möglichkeiten – Grenzen und Gefah-
ren des Internets
(Informationen von Herrn van Dornick, Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien)
Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention / Verfahren zur
Erstellung eines Aktionsplans für Münster
(Bericht von Frau Rüter, Sozialamt)
Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets
Projekt Villa Interim
(Vorstellung durch Frau Bieker, Amt für Schule
und Weiterbildung)
An den Sitzungen nehmen in der Regel zwischen
15 und 20 Teilnehmer/-innen teil. Darüber hinaus
waren Vertreter der AG im Beirat des Jobcenters
und an der Arbeitsgruppe Netzwerk Münster –
Wirtschaft und Schule beteiligt.
Im Jahr 2012 stehen auf der Agenda der AG fol-
gende Themen:
Inklusion
Begleitung des Kinder- und Jugendförder-
planes 2010-2014
Beobachtung der Schulentwicklungsplanung
hinsichtlich der Auswirkungen auf die Kinder-
und Jugendhilfe
gemeinsame Sitzung mit der Agentur für Arbeit
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
144
Beobachtung der Umsetzung des Gesetzes zu
Bildung- und Teilhabe
Zur Zusammenarbeit:
Untereinander und mit der Geschäftsführung wird
eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gepflegt, die
sich über die Jahre hinweg effektiv entwickelt hat.
Davon profitieren alle Beteiligten, sowohl die Trä-
ger als auch die Verwaltung, aber auch die Ziel-
gruppen.
Arbeitsgemeinschaft 4 nach § 78 SGB VIII Fa-
milienförderung
Sprecher/in Astrid-Maria Kreyerhoff
Stellvertretung Adelheid Kubitz-Eber
Geschäftsführung Heiner Vogt
02 51/ 4 92 – 51 75
Zusammensetzung 14 Vertreterinnen und Ver-
treter freier Träger aus den
Bereichen „ambulante Be-
ratung“ und „Familienbil-
dung“,
4 Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter des Amtes für Kin-
der, Jugendliche und Fami-
lien
Anzahl der
Sitzungen 2011
4
Die AG tagt an vier festgelegten Sitzungsterminen
im Jahr für jeweils 2 Stunden. Bei Bedarf wird ein
zusätzlicher Termin vereinbart.
Die wesentlichen Arbeitsschwerpunkte des Jahres
2011 waren:
„Armut in Münster“ (praxisorientiertes Referat)
Bericht des Präventionsteams über den guten
Ansatz und die positive Annahme der Famili-
enbesuche
Bildungs- und Teilhabepaket
Familienpatenprojekt
Begleitung des Qualitätszirkels „Familienzent-
ren“
(Da sich dieser inzwischen etabliert hat, ist die
Beteiligung der AG 4 künftig nur noch bei be-
sonderen Entwicklungen vorgesehen.)
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
145
Für das Jahr 2012 sind folgende Themen geplant:
Bildung und Beratung
o Bestandsaufnahme bzgl. der Angebote in
der Schnittmenge Beratung/Bildung
o Bewertung und Hypothesenbildung
o Gestaltungsmöglichkeiten aufgrund der
Veränderung in der Arbeit
Veränderung in der Familienstruktur und der
damit verbundene Wandel in der Kindheit
Familie und Beruf – wo bleiben die Bedürfnis-
se der Kinder? Was brauchen die Kinder?
Münster auf dem Weg zur Inklusion / Erstel-
lung eines Aktionsplanes
Stadtteilkoordination „Frühe Hilfen“
Bundeskinderschutzgesetz
Arbeitsgemeinschaft 5 nach § 78 SGB VIII
Tagesbetreuung für Kinder
Sprecher/in Sabine Busch-Böckmann
Stellvertretung Felizitas Schulte
Geschäftsführung Sibylle Kratz-Trutti
02 51/ 4 92 – 51 30
Zusammensetzung Vertreterinnen und Vertreter
der anerkannten Träger der
freien Jugendhilfe und des
öffentlichen Trägers
Anzahl der
Sitzungen 2011
7
Die AG 5 Kindertagesbetreuung tagt regelmäßig
eine Woche vor der Sitzung des Ausschusses für
Kinder, Jugendliche und Familien und setzt sich
mit allen für den Arbeitsbereich „Tageseinrichtun-
gen für Kinder“ relevanten Tagesordnungspunkten
auseinander. Im Jahr 2012 fanden insgesamt 7
Sitzungen statt.
Darüber hinaus beteiligen sich Mitglieder der
AG 5 an folgenden Arbeitsgruppen: „Anmelde- und
Aufnahmeverfahren“, „Integrative Erziehung Kin-
dertageseinrichtungen“ und „Flexible Betreuungs-
zeiten in Kindertageseinrichtungen“. Die Ergebnis-
se der Arbeitsgruppen werden regelmäßig in der
AG vorgestellt und inhaltlich abgestimmt.
Im Zusammenhang mit dem Aktionsplan Münster
auf dem Weg zur Inklusion war die gemeinsame
Erziehung behinderter und nicht behinderter Kinder
ein Schwerpunkt der Beratungen. Träger und
Fachkräfte in Münster haben sich in den vergan-
genen Jahren für Rahmenbedingungen eingesetzt,
die Voraussetzungen für gute inklusive Bildung
und Betreuung von Kindern mit und ohne Behinde-
rung ermöglichen. Besorgt wurden vor diesem Hin-
tergrund die aktuellen fachpolitischen Entwicklun-
gen zur Kenntnis genommen und schriftlich ge-
genüber dem Landschaftsverband zum Ausdruck
gebracht, dass nach Auffassung der AG 5 die Re-
gelung, nach der möglichst kein Kind als einziges
Kind mit Behinderung in einer Kita betreut werden
soll, dem Leitbild der Inklusion widerspricht.
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
146
Weitere Themen der Beratungen waren:
Aktuelle Befunde der Schuleingangsuntersu-
chung
Referent: Herr Dr. Iseke,
Gesundheitsamt der Stadt Münster
Bildungs- und Teilhabepaket:
Informationen zum Verfahren in der Stadt
Münster und Austausch zur Umsetzung in den
Kindertageseinrichtungen
Referentin: Frau Bauer, Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien
Qualitativer Umbau und Weiterentwicklung des
Leistungsfeldes Kindertagespflege
Referent: Herr Heintze, Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien
Kindbezogene Armutsprävention in Münster
Neuregelungen der Trägervertretung in städti-
schen Kitas
Flexible Betreuungszeiten in den Kitas – An-
trag der CDU- und SPD-Ratsfraktion vom
29.04.2010 und „KiTa-Hearing – Elternbedarf
bestimmt Öffnungszeiten“ Antrag der FDP-
Fraktion vom 17.01.2010
Umwidmung der bestehenden Kinderhortan-
gebote zugunsten des U3-Ausbaus / Weiter-
entwicklung der Förderangebote der Jugend-
hilfe für Grundschulkinder im offenen Ganztag
– Einrichtung von Förderinseln
Stellungnahme der AG an das Landesjugend-
amt zur Förderung nur eines Kindes mit Be-
hinderung in einer Kita
Bezug: LWL Rundschreiben Nr. 06/2011 vom
08.03.2011
Bericht zur Tagesbetreuung von Kindern 2011
Erstes KiBiz-Änderungsgesetz:
- Elternbeitragsfreiheit im letzten Jahr vor der
Einschulung
- zusätzliche u3-Pauschale (Ergänzungskraft-
stunden im u3-Bereich)
- Elternmitwirkung / Jugendamtselternbeirat
Münster auf dem Weg zur Inklusion
Konzept zur Umsetzung der UN-Behinderten-
rechtskonvention / Verfahren zur Erstellung ei-
nes Aktionsplans und bisherige Aktivitäten zur
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskon-
vention
Referentin: Frau Rüter, Fachstellenleitung und
Koordinatorin von Behindertenfragen
Erweiterung / Umbau von Kindertageseinrich-
tungen im Rahmen der notwendigen bedarfs-
gerechten Angebote zum Ausbau von Betreu-
ungsplätzen ab dem KGJ 2011/12
Aktueller Sachstandsbericht zum u3-Ausbau in
Münster
Runder Tisch mit den Fachschulen „Qualitäts-
und Ausbildungsoffensive für Fachkräfte in der
Kindertagesbetreuung“
Am 23. November 2012 findet für Mitarbeitende in
Kindertageseinrichtungen ein Fachtag zum Thema
„Starke Mädchen – starke Jungen in Münster.
Gender als Schlüssel für Bildung in der Kinder“
statt, der gemeinsam mit der AG 1 vorbereitet wird.
Darüber hinaus stehen 2012 folgende Themen an:
Flexibilisierung der Angebotsstruktur in
Tagseinrichtungen für Kinder und Randz
ei-
tenbetreuung
Inklusion - gemeinsame Erziehung behinder-
ter und nicht behinderter Kinder in Tagesein-
richtungen für Kinder
2. Revision des Kinderbildungsgesetztes
NRW (KiBiz)
Anmelde- und Aufnahmeverfahren in Kinder-
tageseinrichtungen
Fachkräftemangel in Tageseinrichtungen für
Kinder
Fachtag Kindertagespflege / Kindertages-
betreuung zum Thema: Marte Meo
Begleitung der Erprobung der Grundsätze zur
Bildungsförderung für Kinder von 0-10 Jahren
in Kindertageseinrichtungen und Schulen im
Primarbereich in NRW
Übergang Kindertageseinrichtung – Grund-
schule
Bericht zur Kindertagesbetreuung in Münster
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
147
Arbeitsgemeinschaft 6 nach § 78 SGB VIII
Hilfen zur Erziehung
Sprecher/in Michael Kaiser
Stellvertretung Dr. Friedhelm Höfener
Geschäftsführung Heiner Vogt
02 51/ 4 92 – 56 81
Karl Materla
02 51/ 4 92 – 56 81
Zusammensetzung Vertreterinnen und Vertreter
der anerkannten Träger der
freien Jugendhilfe und des
öffentlichen Trägers
Anzahl der Sitzun-
gen 2011
4
Ein Rückblick auf das Jahr 2011 zeigt, dass nach
der Beschäftigung mit dem Bildungsbegriff aus
Sicht der Jugendhilfe wieder originäre Themen aus
den Hilfen zur Erziehung im Mittelpunkt stehen.
Das angekündigte Kinderschutzgesetz wurde in
der Referentenfassung vorgestellt und diskutiert.
Die Diskussionen der Folgen der Einführung des
Gesetzes zum 01.01.2012 für die Hilfen zur Erzie-
hung werden im neuen Jahr sicher wieder aufge-
nommen. Darüber hinaus wird sich die AG mit Kin-
derschutzkonzepten einzelner Träger beschäfti-
gen.
Die geplanten Veränderungen im Bereich der teil-
stationären Hilfen, Heilpädagogische Tagesgrup-
pen und Horte, wurden diskutiert. Zu den einzelnen
Workshops mit den Trägern und dem Amt für Kin-
der, Jugendliche und Familien gab es kurze Be-
richte. Die Kritik der AG bezog sich vor allem auf
die Reihenfolge der Beschlüsse: Die einzusparen-
de Summe stand bereits fest, bevor die fachliche
Diskussion über die Rahmenbedingungen begann.
Ein weiteres Thema, dass die AG beschäftigte, war
die Neuausrichtung der Hilfen für Mutter und Kind,
§ 19 KJHG. Das Amt hat ein neues Rahmenkon-
zept vorgelegt. Dieses wurde in der Folge mit den
einzelnen Trägern, die diese Hilfe anbieten, disku-
tiert und umgesetzt.
Ein Evergreen der AG ist die Kooperation zwi-
schen der Kinder- und Jugendhilfe und der Kinder-
und Jugendpsychiatrie (KJP). Dadurch dass in der
AG auch Vertreter der KJP der Uniklinik vertreten
sind, entsteht ein reger Informationsaustausch zwi-
schen den Beteiligten. In der AG wurde ausführlich
über die neueren Entwicklungen in der KJP der
Uniklinik informiert.
Im Herbst ist die AG durch Frau Rüter ausführlich
zum Thema „Inklusion“ informiert worden. Die Be-
teiligung bei der Erarbeitung eines kommunalen
Aktionsplans Inklusion wurde abgestimmt. Die Hil-
fen zur Erziehung wiesen darauf hin, dass im
Rahmen von Inklusion auch die sozial emotional
beeinträchtigten Kinder und Jugendlichen eine an-
gemessene Berücksichtigung finden sollten.
Für das Jahr 2012 steht in der AG die Diskussion
des HzE Berichtes 2009-2011 in der ersten Sit-
zung auf der Tagesordnung. Auf dieser Grundlage
wird auch die Gestaltung des Workshops „Hilfen
zur Erziehung am 23.3.2012“ in den Blick genom-
men. In enger Abstimmung mit dem Amt für Kinder
Jugendliche und Familien soll diese nicht öffentli-
che Ausschusssitzung vorbereitet und durchge-
führt werden.
In der AG soll im Nachklang zum Workshop auch
über bedarfsorientierte Betreuungsprofile für Kin-
der und Jugendliche beraten werden. Getreu dem
sozialräumlichen Grundsatz: Münsteraner Kinder
bleiben in Münster. Welche Angebote werden ge-
braucht? Welche sollen entwickelt werden?
Die besonderen Schulkonzepte mit Unterstützung
der Jugendhilfe (Projekthaus zur Beschulung ver-
haltensauffälliger Schüler im Bildungsgang Real-
schule / Gymnasium, Pro B-Klassse, Förderdia-
gnostische Klasse) werden 2012 aus Sicht der Ju-
gendhilfe in der AG betrachtet.
Darüber hinaus werden aktuelle politische Diskus-
sionen im Kinder- und Jugendhilfebereich in der
AG aufgegriffen werden. Möglicherweise wird die
AG einzelfallbezogen fachliche Positionen dazu
erstellen.
Jugendrat
148
9. Jugendrat
Mit dem Ratsbeschluss der Stadt Münster vom 18.
Juni 2008, den Jugendrat als dauerhaftes Angebot
in Münster einzurichten, bietet die Stadt Münster
den Kindern und Jugendlichen in ihrer Stadt die
Chance der institutionalisierten Beteiligung und der
aktiven Mitwirkung an kommunalpolitischen Pro-
zessen.
Ziele für die Einrichtung des Jugendrates
Die Einrichtung des Jugendrates basiert auf dem
Handlungsprinzip, Kinder und Jugendliche an allen
sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen
Jugendhilfe zu beteiligen, welches aus §§ 8 und 11
SGB VIII und der UN-Kinderrechtskonvention re-
sultiert. Das Kinder- und Jugendfördergesetz NRW
vom 1. Januar 2005 konkretisiert diese Forderung.
Der Jugendrat der Stadt Münster bildet eine ver-
bindliche und institutionalisierte Beteiligungsform
der Interessensvertretung von Kindern und Ju-
gendlichen in Münster:
Der Jugendrat der Stadt Münster sichert die Be-
teiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen
in Münster.
Der Jugendrat der Stadt Münster fördert die Ein-
flussnahme von Kindern und Jugendlichen auf
kommunalpolitische Prozesse.
Der Jugendrat der Stadt Münster kann die Le-
benswelt von Kindern und Jugendlichen aktiv
mit gestalten.
Der Jugendrat der Stadt Münster bietet Frei-
räume der Mitverantwortung.
Der Jugendrat der Stadt Münster bietet die Ge-
legenheit, demokratische Lernprozesse einzu-
üben.
Dritte Wahl des Jugendrates der Stadt Münster
Am 29.09.2010 beschloss der Rat der Stadt Müns-
ter die Vorlage V/0445/2010/1 „Jugendrat der Stadt
Münster - Weiterentwicklung und Profilschärfung“.
In dieser wurde u.a. eine überarbeitete Wahlord-
nung des Jugendrates der Stadt Münster verab-
schiedet.
Die wichtigsten Veränderungen des Wahlverfah-
rens sind:
Der Jugendrat wird in einer stadtweiten Wahl di-
rekt gewählt.
Es gibt pro Stadtbezirk fünf gewählte „Stadtteil-
vertreter/-innen“.
Die Anzahl der Mitglieder des Jugendrates wird
von 15 auf 30 aufgestockt.
Der Jugendrat wählt aus seiner Mitte einen Vor-
stand, bestehend aus drei Mitgliedern.
Gewählt wird an den weiterführenden und beruf-
lichen Schulen in Münster.
2011 stellten sich insgesamt 72 Kandidaten/-innen
zur Wahl des Jugendrates der Stadt Münster auf.
Zusätzlich zu der Möglichkeit der schriftlichen Be-
werbung über einen Kandidatenbrief wurde erst-
malig die Möglichkeit der Online-Bewerbung für die
Wahl des Jugendrates 2011 angeboten.
Über die Wahl des Jugendrates der Stadt Münster
wurden alle 14.719 wahlberechtigten Kinder und
Jugendlichen per Post benachrichtigt und erhielten
einen Kandidatenbrief.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien führ-
te am 17. März 2011 die Wahl des Jugendrates in
Kooperation mit dem Amt für Bürgerangelegenhei-
ten der Stadt Münster auf der Grundlage der ge-
änderten Satzung für die Wahl des Jugendrates
durch. Wahlberechtigt waren alle Kinder
und Ju-
gendlichen in Münster, die am Wahltag 12 Jahre
alt aber noch nicht 18 Jahre alt waren.
Die Jugendratswahl 2011 erfolgte an 55 Wahl-
standorten. Das digitale Wählerverzeichnis ermög-
lichte wie bereits bei den letzten Wahlen, dass die
wahlberichtigten Jugendlichen, unabhängig von ih-
Jugendrat
149
rer Wohnadresse, an ihrer jeweiligen Schule wäh-
len konnten.
Die Wahlbeteiligung bei der dritten Jugendratswahl
der Stadt Münster lag insgesamt bei 61,51 %.
Die Wahlerstimmen teilten sich wie folgt auf:
Bezirk Wähler
Mitte 2.437
West 1.840
Nord 1.498
Ost 893
Südost 783
Hiltrup 1.603
Gesamt 9.054
Im Mai 2011 konstituierte sich der Jugendrat der
Stadt Münster in seiner ersten Sitzung. Gewählt
wurden folgende Ämter:
der Vorstand bestehend aus 3 gewählten Mit-
gliedern
die Vertreter/-innen und ihre Stellvertreter/-innen
für den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und
Familien, den Sportausschuss sowie den Aus-
schuss für Schule und Weiterbildung
die Bezirksvertretungsvertreter/-innen und ihre
Stellvertreter/-innen für alle 6 Bezirke
Themen/Projekte des Jugendrates 2011
Der Jugendrat der Stadt Münster tagte 2011 an
insgesamt 8 Sitzungsterminen. Folgende Themen
und Projekte wurden durch den Jugendrat erarbei-
tet und begleitet:
Empfang beim Oberbürgermeister Markus Lewe
Gründung von Arbeitsgemeinschaften: Toleranz,
Trendsport, Angstplätze, Generationen, Party-
konzept und Öffentlichkeitsarbeit
Die Mitglieder des Jugendrates tragen sich
erstmalig in das „Silberne Buch“ der Stadt
Münster ein
Weiterentwicklung des Internet- und Facebook-
auftritts
Ergänzende Maßnahmenplanung für den Kin-
der- und Jugendförderplan 2010-2014 der Stadt
Münster
Erstellung von Fragebögen zu den Themen Ju-
gendpartys und Angstplätze
Organisation und Durchführung einer Jugendak-
tion in Kooperation mit dem Landesjugendrat
NRW und der Seniorenvertretung der Stadt
Münster mit dem Titel „Tag der Toleranz“
Empfang der Jugendgremien aus Lublin und
Rishon LeZion in Münster, Austausch über die
Partizipationsmodelle
Fahrt nach Rishon LeZion in der Delegation von
Oberbürgermeister Markus Lewe
Teilnahme an der Jugendkonferenz in Weimar
und in Leipzig
Besuch des Landtages in Düsseldorf
Mitglied in der Vorbereitungsgruppe zur Veran-
staltung „THX – Fetten Dank“
Vorstellung des Partizipationsmodells „Jugend-
rat der Stadt Münster“ an der FH für Sozialwe-
sen Münster
Teilnahme am landesweitenTreffen der Kinder-
und Jugendgremien NRW in Herne
Überarbeitung des Imagefilms „Jugendrat der
Stadt Münster“
Rückblickend auf das Jahr 2011 wurde mit viel In-
teresse und persönlichem Engagement an den un-
terschiedlichsten Themen und Projekten im Ju-
gendrat gearbeitet.
Ausblick
Die Mitglieder des Jugendrates freuen sich auf ihr
zweites Amtsjahr. Für 2012 hat sich der Jugendrat
schon einige Arbeitsaufträge und Themen auf sei-
ne Agenda gesetzt. Themen wie Inklusion, Integra-
tion, neuen Medien etc. werden die Arbeit in den
nächsten Monaten prägen.
Zusammenarbeit mit Trägern der freien Jugendhilfe
150
10. Zusammenarbeit mit Trägern der
freien Jugendhilfe
Die Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Kin-
der, Jugendliche und Familien und den Trägern
der freien Jugendhilfe wird durch die im SGB VIII
verankerten Leitlinien bestimmt. Insbesondere die
partnerschaftliche Zusammenarbeit, das autonome
Betätigungsrecht der freien Jugendhilfe, die Vielfalt
von Trägern und Arbeitsformen, der Vorrang der
feien vor der öffentlichen Jugendhilfe sowie die
Gesamt- und Planungsverantwortung haben einen
hohen Stellenwert.
Die Leistungen im Bereich der Kinder- und Ju-
gendhilfe werden in der Stadt Münster dem SGB
VIII entsprechend in überwiegendem Anteil von
den Trägern der freien Jugendhilfe erbracht. Zur
Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten die freien Träger
vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien auf
Grund der gesetzlichen Grundlage Zuwendungen
oder Entgelte.
Die freien Träger werden dem Arbeitsfeld entspre-
chend fachlich und finanziell durch die zuständige
Fachabteilung unterstützt. Die Arbeitsfelder haben
jeweils eigene gesetzliche Grundlagen, die Ein-
fluss auf die konkrete Ausgestaltung der partner-
schaftlichen Zusammenarbeit nehmen.
In diesem Jahr wird die trägerübergreifende Zu-
sammenarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe am
Beispiel der Qualitätsdialoge mit den Trägern
der stationären Hilfen zur Erziehung dargestellt.
Die Vereinbarungen über Leistungsangebot, Ent-
gelte und Qualitätsentwicklung richten sich nach
den §§ 78 a ff. SGB VIII in Verbindung mit den
Rahmenverträgen I und II der Spitzenverbände der
freien Wohlfahrtspflege, der Vereinigung der sons-
tigen Leistungserbringer und der kommunalen
Spitzenverbände in NRW.
„Die Weiterentwicklung und Bewertung der Quali-
tät der Leistungen von öffentlichem und freiem
Träger ist die permanente Aufgabe in einem re-
gelmäßig zu führenden Dialog“. Dieser Dialog dient
dem fachlichen Austausch zwischen dem freien
und öffentlichen Träger. In ihm werden gemeinsam
bereits vereinbarte bzw. noch zu entwickelnde An-
gebots- und Qualitätsmaßstäbe sowie Qualitäts-
merkmale strukturiert aufgearbeitet und kontinuier-
lich ausgewertet. Dies gilt insbesondere für die
Ebene der Struktur- (Qualitätsmerkmale), Prozess-
(Schlüsselprozesse der Jugendhilfe) und Ergeb-
nisqualitäten.
Merkmale von Struktur- und Prozessqualität sind
insbesondere:
die Beschäftigung von Fachkräften,
die Kontinuität der Fachkräfte,
Ort und Lage der Einrichtung,
adressatengemäße Ausstattung der Räume,
überschaubare Gruppengrößen,
transparente Organisations- und Entschei-
dungsstrukturen,
kindgemäßes Verfahren,
Gewährleistung von Individualität und Intimität,
Beachtung und Förderung der geschlechtlichen
Identität der Adressaten,
fallangemessene Organisation des jeweiligen
Settings,
interkulturell verständliche Dokumentation,
operationalisierte Zielvereinbarungen,
Gewährleistung und Förderung der Rechte der
Adressaten,
Grundorientierung, Leitbild sowie
Ziel und Ergebnisorientierung.
Das Amt für Kinder, Jugend
liche und Familien führt
den Qualitätsdialog zusammen mit den Trägern
der stationären Jugendhilfeeinrichtungen in dieser
Form seit 2009 durch.
Beteiligte Träger sind:
Ev. Kinder-, Jugend- und Familiendienste
Ev. Jugendhilfe Münsterland
Kinder- und Jugendhilfe St. Mauritz
Outlaw gGmbH
Vinzenzwerk Handorf
VSE e.V.
Zusammenarbeit mit Trägern der freien Jugendhilfe
151
Die Entwicklung der Qualität einer Einrichtung
steht in einer engen Wechselwirkung zur Entwick-
lung der Qualität der öffentlichen Jugendhilfe. Ein-
richtungsträger und öffentlicher Jugendhilfeträger
klären in einem gemeinsamen Austausch ihr Ver-
ständnis von Qualität. Der dazu erforderliche Dia-
log ist ein wechselseitiges Gespräch, um gegen-
seitig Standpunkte auszutauschen, kennen zu ler-
nen und im Sinne der Vereinbarungsnotwendigkeit
in Übereinstimmung zu bringen. Die Vereinba-
rungspartner tauschen aus, was an Erwartungen,
Möglichkeiten, aber auch an einengenden Bedin-
gungen berücksichtigt werden soll.
Aus dem Dialog heraus sollen Impulse zur fachli-
chen Weiterentwicklung von gemeinsamen Quali-
tätsstandards beider Verhandlungspartner gege-
ben werden.
Der Qualitätsdialog unterliegt einem einheitlichen
Verfahren mit festgelegten Strukturen über Zeit
und Inhalt. In diesem dialogischen Prozess wird
auch die Kommunikation zu einem gemeinsamen
Fallverstehen zwischen dem öffentlichen und frei-
en Träger ausgebaut und weiterentwickelt. Damit
können ein Höchstmaß an gegenseitiger Informati-
on gesichert und die Entscheidungen im Hilfepro-
zess, auf der Grundlage eines dialogischen Ver-
fahrens, transparent und nachvollziehbar gemacht
werden.
Der Grundinhalt des Dialoges ist immer die Ent-
wicklung der Einrichtung im vergangenen Zeit-
raum, der Ausblick auf das kommende Jahr und
die Betrachtung eines oder mehrerer Schlüssel-
prozesse. Die Träger definieren ihre Schlüsselpro-
zesse und die damit verbundenen Qualitätsmerk-
male unter Berücksichtigung der Erwartungen der
Adressaten und des Jugendamtes an die Qualität
der Leistung der Einrichtung.
Schlüsselprozesse sind zum Beispiel:
die Mitwirkung an der Hilfeplanung, soweit von
der Einrichtung zu verantworten,
die Gestaltung der Erziehungsplanung,
das Aufnahmeverfahren,
die Gestaltung des Erziehungsalltages, pädago-
gische Alltagspraxis,
die Rückführung in die Herkunftsfamilie,
die Überleitung in andere Hilfeformen, zum Bei-
spiel Pflegevermittlung,
besondere fachliche Hilfen für Einzelne und
Gruppen,
Elternarbeit und Bezugsgruppenarbeit,
die Verselbständigung der jungen Menschen,
Intervention bei Krisen,
Partizipation von Kindern und Jugendlichen im
Erziehungsalltag,
die Entlassung,
die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt im
Dialog,
der Umgang mit Beschwerden und
die Mitwirkung in Abstimmungs- und Planungs-
verfahren gem. §§ 78/80 S
GB VIII.
Die Themenauswahl zu den Schlüsselprozessen
oblag im ersten Dialog den Trägern und wurde im
zweiten Dialog in Absprache mit den Trägern für
alle Träger vereinheitlicht auf die beiden Schlüs-
selprozesse „Elternarbeit“ und „Rückführung“ be-
zogen.
Die gemeinsame Fragestellung zum Thema El-
ternarbeit lautete:
Gibt es in Ihrer Einrichtung ein pädagogisches
Konzept zum Thema Elternarbeit? Wenn ja,
welches?
Wer führt die Elternarbeit in Ihrer Einrichtung
durch?
Ist Elternarbeit Bestandteil der Perspektivklä-
rung?
Ist Elternarbeit Bestandteil des Hilfeplanes?
Was muss aus Ihrer Sicht die Kooperation zwi-
schen KSD und Träger beinhalten, damit Ihnen
eine Elternarbeit effektiv möglich ist?
Die gemeinsame Fragestellung zum Thema Rück-
führung lautete:
Ist Rückführung konzeptioneller Bestandteil der
Elternarbeit?
Gibt es ein Rückführungskonzept?
Zusammenarbeit mit Trägern der freien Jugendhilfe
152
In wie vielen Fällen war bereits in der Aufnah-
meanfrage seitens des KSD eine Rückfüh-
rungsoption klar?
In wie vielen Fällen wurde im Rahmen der Hilfe-
planung eine Rückkehroption bearbeitet?
In wie vielen Fällen war Rückführung kein The-
ma?
Welche Voraussetzungen und Informationen
brauchen Sie vom KSD, damit Sie gezielt an ei-
ner Rückführung arbeiten können?
Mit diesen Fragestellungen konnte eine sehr struk-
turierte und zielführende Diskussion angestoßen
werden, die sich über den Rahmen des Dialoges
hinaus weiter fortführt und die in einem gemeinsa-
men Werkstattgespräch zwischen dem Amt für
Kinder, Jugendlichen und Familien und den Trä-
gern der stationären Jugendhilfeeinrichtungen
münden wird.
Stellenplan
153
11. Stellenplan
Zum Haushaltsplan einer Gemeinde gehört der so
genannte Stellenplan. Darin werden alle Stellen für
die Beschäftigten unabhängig von ihrer tatsächli-
chen Besetzung und untergliedert nach Beschäfti-
gungsverhältnissen ausgewiesen. Er enthält die
Stellen der Beamten/-innen und der nicht nur vorü-
bergehend tariflich Beschäftigten. Geringfügig Be-
schäftigte, befristet eingerichtete Projektstellen,
eingesetzte Praktikantinnen und Praktikanten sind
in diesen Zahlen nicht enthalten. Der Stellenplan
ist die Grundlage für die Personalwirtschaft einer
Gemeinde und weist aus, wie viele Beschäftigte für
die Aufgabenerfüllung der Gemeinde benötigt wer-
den.
Erstmalig werden in diesem Geschäftsbericht in
Bezug auf den Vergleich der gesamtstädtischen
Stellenplanentwicklung mit der Entwicklung der
Anzahl der Stellen im Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien die Zahlen berücksichtigt, die vom
Amt 10 im Verwaltungsentwurf zum Stellenplan in
der Rubrik „Stellenentwicklung“ veröffentlicht wer-
den. Hierdurch ist sichergestellt, dass sämtliche im
gesamten Stellenplanverfahren getroffenen Ent-
scheidungen (Vermehrungen, Einsparungen) auch
tatsächlich in die Betrachtung mit einfließen und
damit als Bezugsgröße zur Verfügung stehen.
Im gesamten Stellenplan der Stadt Münster ist die
Zahl der Stellen seit dem Jahr 2000 um 3,52 %
gesunken. Bis zum Jahr 2009 reduzierte sich die
Zahl stetig, während es in den Jahren 2010 und
2011 wieder zu einem leichten Anstieg kam. Die
Anzahl der Stellen des Amtes für Kinder, Jugendli-
che und Familien ist demgegenüber auch in 2011
auf nunmehr 568,4 angestiegen. Dieses entspricht
einem Zuwachs von 3,5 %. Damit beträgt der An-
teil der Stellen im Bereich der städtischen Kinder-
und Jugendhilfe an den Stellen der Stadt insge-
samt inzwischen fast 15 %.
Vor dem Hintergrund der notwendigen Konsolidie-
rung des städtischen Haushalts ist gerade ein Per-
sonalzuwachs sicher überaus kritisch zu beurtei-
len. Dennoch sind für das Amt für Kinder, Jugend-
liche und Familien punktuell nachhaltige Bedarfe
abzudecken, die sich nach den einschlägigen Be-
schlüssen des Rates und seiner Gremien im We-
sentlichen wie folgt darstellen:
Zum Kindergartenjahr 2011/2012 wurde das be-
darfsgerechte Angebot zur Kindertagesbetreu-
ung mit dem weiteren Ausbau/Umbau von 207
u3-Plätzen und 98 ü3-Plätzen in mehreren Ein-
richtungen weiterentwickelt. Hierfür wurden mit
Vorlage V0397/2011 in 7 städtischen Kinderta-
geseinrichtungen insgesamt 33,31 Stellen für
Erzieher/-innen (diese werden schrittweise zu
den Stellenplänen 2012 - 2014 eingerichtet) so-
wie für den zusätzlichen Aufwand im Bereich
Bedarfsplanung und Betriebskostenabrechnung
in/nach der Umsetzung des u3-Programms wei-
tere 2,00 Stellen eingerichtet.
Aufgrund der Teilnehmerzahlentwicklung sowie
der fortschreitenden Veränderung der Gruppen-
strukturen mit Zunahme betreuungsintensiver
Gruppenformen in der Kindertagesbetreuung
wurden weitere 1,85 Stellen eingerichtet. Der
Mehrbedarf ergab sich aus den Maßgaben des
Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von
Kindern (KiBiz).
Aufgrund der Anerkennung weiterer Kinderta-
geseinrichtungen als sozialer Brennpunkt und
des hiermit vom Land anerkannten erhöhten
Bedarfs an erzieherischem Fachpersonal wurde
eine 1,0 Stelle eingerichtet, die zum Teil über
Landesmittel finanziert wird.
Nachdem in den Bereichen „Elternbeiträge“ und
„Fachberatung Kindertagespflege“ weiter stei-
gende Fallzahlen zu verzeichnen waren, konn-
ten diese um jeweils eine 1,0 Stelle verstärkt
werden.
Im Rahmen eines bedarfsgerechten Ausbaus
der Betreuungsangebote an offenen Ganztags-
schulen (V/0259/2011) wurden ab dem
01.08.2011 insgesamt 18 Gruppen von den ur-
sprünglic
h vorgesehenen 22 Gruppen eingerich-
tet. Damit hat sich die Gesamtgruppenzahl auf
116 Gruppen im Rahmen der Offenen Ganz-
tagsschule erhöht. Zum 01.08.2011 wurden
dementsprechend insgesamt 5,20 Stellen für
Erzieher/-innen (Entgeltgruppe S 6) neu einge-
richtet sowie 5,10 Stellen, die bereits eingerich-
tet wurden und bisher gesperrt waren, zur Be-
setzung durch städtische Mitarbeiter/-innen frei-
gegeben.
Stellenplan
154
Die Beschäftigten
Zum Jahresende 2011 (Stand: 13.12.2011) arbei-
teten insgesamt 1.426 Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter im Amt für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien. Hiervon entfielen 765 auf den Bereich der
hauptamtlich Beschäftigten sowie 661 auf den
Bereich der geringfügig Beschäftigten. Damit hat
sich die Anzahl im Vergleich zum Vorjahr weiter
deutlich erhöht. Diese Steigerung resultiert nach
wie vor im Wesentlichen aus der Erweiterung der
Betreuungsangebote für Kinder in Kindertagesein-
richtungen und der Gruppen des offenen Ganztags
an Grund- und Förderschulen.
Hauptamtlich Beschäftigte
Folgende grundsätzliche Aussagen lassen sich
festhalten:
Von den 765 hauptamtlich Beschäftigten sind
aktuell 85,1 % weiblich.
Während der Anteil der männlichen hauptamtli-
chen Beschäftigten in den Bereichen ohne Kin-
dertageseinrichtungen und OGS noch bei knapp
32 % liegt, beträgt er in den Bereichen „Kinder-
tageseinrichtungen“ und „OGS“ lediglich 4 %.
Der Anteil der teilzeitbeschäftigten Kräfte beträgt
derzeit 52,9 %.
Während der Anteil der teilzeitbeschäftigten
Kräfte in den Bereichen ohne Kindertagesein-
richtungen und OGS bei knapp 47 % liegt, be-
trägt er in den Bereichen „Kindertageseinrich-
tungen“ und „OGS“ zusammen fast 57 %. Die-
ses vor allem darauf zurückzuführen, dass im
Bereich OGS ausschließlich Teilzeitstellen zur
Verfügung stehen.
92,6 % der teilzeitbeschäftigten Kräfte sind
Frauen.
60,6 % der hauptamtlich beschäftigten Kräfte
sind in entweder in städtischen Kindertagesein-
richtungen oder in der OGS tätig (45,6 % Kita;
15 % OGS).
Die nachfolgende Tabelle stellt die Verteilung der
hauptamtlich Beschäftigten nach Geschlecht und
Vollzeit-/Teilzeitbeschäftigung als Übersicht dar:
3631
165
4,5%
3597
230
6,4%
3953
426
10,8%
3883
415
10,7%
3796
430
11,3%
3740
420
11,2%
3686
421
11,4%
3687
433
11,8%
3678
500
13,6%
3749
549
14,6%
3814
568
14,9%
0
500
1000
1500
2000
2500
3000
3500
4000
1980 1990 2000 2002 2004 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Stellenplan Stadt Münster / Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien (Zahl der Stellen - gerundet)
Stadt Münster (inkl. eigenbetriebsähnliche Einrichtungen) Jugendamt
Stellenplan
155
Vollzeit
73 Männlich
95 Teilzeit
22
Vollzeit
87
Jugendamt
ohne Kinder-
tagesein-
richtungen
und OGS
Beschäftigte
301
Weiblich
206 Teilzeit
119
Vollzeit
11 Männlich
19 Teilzeit
8
Vollzeit
189
Nur Kinder-
tageseinrich-
tungen und
OGS
Beschäftigte
464
Weiblich
445 Teilzeit
256
Männlich
114
(14,9 %)
Vollzeit
360
(47,1 %)
Summen Beschäftigte
765 Weiblich
651
(85,1 %)
Teilzeit
405
(52,9 %)
Nicht zuletzt aufgrund der Vielzahl an Aufgaben,
die im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
wahrzunehmen sind, bietet sich ein vielfältiges
Beschäftigungsspektrum. Dieses spiegelt sich in
den unterschiedlichsten Professionen wider, die im
Amt vorzufinden sind. Den größten Anteil macht
dabei die Gruppe der Erzieher/-innen mit insge-
samt 42,4 % aus, was sich im Wesentlichen dar-
aus ergibt, dass – wie bereits beschrieben – 60,6
% aller Beschäftigten in den Bereichen „Kinderta-
gesbetreuung“ und „Offener Ganztag“ tätig sind.
Ein derart hoher Bedarf an dieser Profession ist je-
doch in Bezug auf die Personalgewinnung nicht
unproblematisch. So fehlen aktuell allein in NRW
mehrere tausend ausgebildete Erzieher/-innen, um
sämtliche Stellen besetzen können. Diese Entwick-
lung hat auch vor Münster nicht halt gemacht, so
dass mittlerweile Stellen auch Sozialpädagogen/-
innen und Heilpädagogen/-innen zugänglich ge-
macht werden. Es ist davon auszugehen, dass
sich diese Situation aufgrund des weiter steigen-
den Bedarfs an u3/ü3- sowie OGS-Plätzen in na-
her Zukunft nicht entspannen wird. Die Gesamt-
übersicht über die im Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien vertretenen Professionen kann der
nachfolgenden Grafik werden.
Personal nach Professionen
Hauswirtschafter/-in; 10
Heilerzieher/-in; 10
Heilpädagoge/-in; 1
Kinderpfleger/-in; 103
Haus. Gehilfe/-in; 14
Erzieher/-in; 324
Dipl.-Sozialpädagoge/-
in; 33
Dipl.-Sozialarbeiter/-in;
156
Dipl.-Pädagoge/-in; 3
Verwaltungskraft; 83
Sonstige; 9
Schreibkraft; 14
Krankenschwester; 1
Koch/Köchin; 1
Hausmeister; 3
Stellenplan
156
Betrachtet man die aktuelle Altersstruktur der
insgesamt im Amt beschäftigten Personen, so lässt
sich auch hier das „Problem“ der Nachwuchs-
gewinnung ablesen. Rund 46 % aller Beschäftigten
sind älter als 46. Zwar ergibt sich hieraus keine
kurzfristige Problematik in Bezug auf die
Besetzung von Stellen, mittelfristig muss jedoch
befürchtet werden, dass die sich ergebenden
umfangreichen Stellenvakanzen quantitativ nicht
adäquat besetzt werden können, sofern auf dem
Ausbildungsmarkt nicht eine Entspannung
eintreten wird. Diese Aussage lässt sich ebenfalls
auf den OGS-Bereich projezieren. Hier beträgt der
Anteil der über 46-Jährigen insgesamt 47 %.
Zusätzlich zu der bereits beschriebenen Problema-
tik des NRW-weit bestehenden erheblichen
Bedarfs an ausgebildeten Erziehern/-innen kommt
erschwerend hinzu, dass es einer Beschäftigung
im offenen Ganztag derzeit aus mehreren Gründen
auch an Attraktivität mangelt.
Zu nennen sind hier zum einen die tarifvertragliche
Eingruppierung, zum anderen die Tatsache, dass
die Möglichkeit einer Vollzeitbeschäftigung unter
den bestehenden strukturellen Bedingungen nicht
besteht und darüber hinaus die Arbeitszeiten
überwiegend in den Nachmittagsstunden liegen
und damit für teilzeitbeschäftigte Mütter oder Väter
eher unattraktiv sind.
Die beiden nachfolgenden Grafiken belegen die
Aussagen zum einen für die insgesamt im Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien hauptamtlich
Beschäftigten, zum anderen für die im offenen
Ganztag tätigen Erzieher/-innen auf anschauliche
Weise.
Übersicht über die hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen
im Amt 51 nach Alter und Geschlecht
0
20
40
60
80
100
120
140
weiblich
männlich
weiblich 44 70 69 88 92 119 100 62 7
männlich 3 1 01 31 41 41 31 82 7 2
21-25 26-30 31-35 36-40 41-45 46-50 51-55 56-60 über 60
Stellenplan
157
Geringfügig Beschäftigte
Aufgrund der für die Personalausstattung im offe-
nen Ganztag gültigen Finanzformel spielt der Ein-
satz von geringfügig Beschäftigten eine wichtige
Rolle. So sind rund 2/3 aller 400-Euro-Kräfte allein
hier tätig.
Das verbleibende Drittel ist ein wichtiger Personal-
bestandteil bei der pädagogischen Arbeit in den
Stadtteileinrichtungen sowie bei der Aufgabenerle-
digung der Cafébetriebe. Die geringfügig Beschäf-
tigten leisten in Ihren Teilzeitarbeitsverhältnissen
bis zu 12 Stunden/Woche. Die nachfolgende Grafik
gibt einen Überblick die tatsächlichen Beschäfti-
gungsumfänge.
Übersicht über die hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen
OGS nach Alter und Geschlecht
0
5
10
15
20
25
30
weiblich
männlich
weiblich 6 1 31 71 01 12 32 0 9 0
männlich 120101100
21-25 26-30 31-35 36-40 41-45 46-50 51-55 56-60 über 60
Übersicht über die geringfügig Beschäftigten nach Umfang
der Beschäftigung
5
39
50 48
63
96
59
106
94
3
98
0
20
40
60
80
100
120
bis 2
WStD.
bis 3
WStD.
bis 4
WStD.
bis 5
WStD.
bis 6
WStD.
bis 7
WStD.
bis 8
WStD.
bis 9
WStD.
bis 10
WStD.
bis 11
WStD.
bis 12
WStD.
Organisation
158
12. Organisation
Die Strukturen des Amtes für Kinder, Jugendliche
und Familien sind in der als Anlage folgenden
Übersicht dargestellt. Dieses Organigramm zeigt,
welche Organisationseinheiten mit welchen Funk-
tionen zum 31.12.2011 an der Bereitstellung der
Leistungen des Amtes mitwirkten (Aufbauorganisa-
tion).
Folgende wesentliche inhaltliche und strukturelle
Veränderungen haben sich im abgelaufenen Jahr
2011 ergeben:
Mit der Vorlage V/0944/2008 hat der Rat be-
schlossen, im Baugebiet Wolbeck - Nord eine
Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung zu errichten,
die Räume für eine Kindertageseinrichtung und
für kinderpädagogische Angebote der Kinder-
und Jugendarbeit beinhaltet. Die Einrichtung
wurde am 07.09.2011 offiziell eröffnet und be-
findet sich in der Trägerschaft des Kinder- und
Jugendhilfeträgers OUTLAW - Gesellschaft für
Kinder- und Jugendhilfe gGmbH.
Mit der Vorlage V/0481/2009 hat der Rat be-
schlossen, auf dem Gelände der Pötterhoek-
und der Erich Kästner-Schule zum Zweck einer
multifunktionalen Nutzung, insbesondere für die
Durchführung von kinderpädagogischen Ange-
boten, Gruppenräume einzurichten. Der städti-
sche Kindertreff Pötterhoek wurde am
17.11.2011 offiziell eröffnet. Für die Koordinati-
on der Angebote und zur Verzahnung des kin-
derpädagogischen Angebotes mit der offenen
Ganztagsschule sowie für die Abdeckung der
Öffnungszeiten inklusive konkreter Angebote ist
er zunächst befristet für drei Jahre mit einer 0,15
Erzieherstelle sowie in einem Umfang von 20
Wochenstunden mit geringfügig Beschäftigten
ausgestattet. Der Kindertreff ist organisatorisch
der Fachstelle Kinderpädagogik in der Abteilung
Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit
zugeordnet.
Um die zusätzliche heilpädagogische Flankie-
rung mit dem Ziel der qualitativen Weiterbetreu-
ung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf im
Rahmen des offenen Ganztags an 6 Grund-
schulen durchführen zu können, wurde das
Konzept „Förderangebote der Jugendhilfe für
Grundschulkinder im offenen Ganztag“ weiter
entwickelt (V/0110/2011). Dementsprechend
wurden mit Beginn des Schuljahres 2011/2012
im Rahmen des offenen Ganztages 7 Grund-
schulen zusätzlich heilpädagogisch flankiert, um
so die qualitative Weiterbetreuung für die Kinder
mit erhöhtem Förderbedarf weiterhin abzusi-
chern. Des Weiteren wurde im Rahmen dieses
Konzeptes der städtische Kinderhort Lorenz-
Süd stellenplanneutral zu einem kinderpädago-
gischen Förderangebot weiter entwickelt
(V/2063/2011).
In 2011 wurde mit der Vorlage V/0728/2011 die
Umsetzung des Projektes „Schulsozialarbeit im
Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes“
auf den Weg gebracht, welches bestehende
Angebote ergänzen und folgende Aufgaben er-
füllen soll:
Vermittlung / Anregung von Leistungen aus
dem Bildungs- und Teilhabepaket durch In-
formation („Hinwirkungsgebot“)
Gewinnung von mitwirkenden Vereinen und
weiteren Partnern
Einwerbung von zusätzlichen finanziellen Mit-
teln z.B. für Folgekosten einer Vereinsmit-
gliedschaft
Vernetzung mit vorhandenen Strukturen der
Jugend- und Schulsozialarbeit
Ergänzende berufliche Orientierung und Be-
gleitung des Übergangs von Schule und Be-
ruf
Für den Zeitraum 2011 - 2013 werden insge-
samt 20 Vollz
eitstellen eingerichtet, die organi-
satorisch zu gleichen Teilen den Ämtern 40 (Se-
kundarbereich) und 51 (Primarbereich) zuge-
ordnet werden. Ziel ist es, die an Schulen ange-
siedelten Stellen zu mindestens 50 % an freie
Träger der Jugendhilfe zu vergeben. Für die
Dauer des Projektes sind die entstehenden Kos-
ten über Bundesmittel abgedeckt.
Zum 01.11.2011 ist das Projekt „Villa Interim“
zur Beschulung verhaltensauffälliger Realschü-
ler/-innen und Gymnasiasten gestartet. Dieses
knüpft an die aus der UN-Konvention abgeleite-
ten Verpflichtungen für ein inklusives Bildungs-
Organisation
159
system an. Mit Vorlage V/0611/2011 wurde hier-
für eine 1,0 Stelle im Amt für Kinder, Jugendli-
che und Familien für die Betreuung der maximal
12 Schülerinnen und Schüler zunächst befristet
für drei Jahre eingerichtet.
Zum 01.06.2011 ist das mit Vorlage
V/0239/2011 beschlossene Maßnahmenpro-
gramm einer kindbezogenen Armutsprävention
in Münster gestartet, mit dem so früh wie mög-
lich präventiv wirkende und nachhaltige Struktu-
ren im Zusammenspiel von Jugend- und Ge-
sundheitshilfe, Schule und Soziales weiter ent-
wickelt und gesichert werden konnten. Die zur
Umsetzung einer kindbezogenen Armutspräven-
tion vorgeschlagenen Maßnahmen wurden für
zwei Jahre (01.06.2011 bis 31.05.2013) be-
schlossen und mit einem finanziellen Gesamtvo-
lumen von jährlich 152.000 Euro ausgestattet.
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Stadt Münster - Kennzahlen der Kinder- und Jugendhilfe
Demografie
Bevölkerungsentwicklung
Gesamt
männlich
weiblich
Ausländer
0 bis unter 3 Jahre
männlich
weiblich
Ausländer
3 bis unter 6 Jahre
männlich
weiblich
Ausländer
6 bis unter 10 Jahre
männlich
weiblich
Ausländer
10 bis unter 14 Jahre
männlich
weiblich
Ausländer
14 bis unter 18 Jahre
männlich
weiblich
Ausländer
18 bis unter 21 Jahre
männlich
weiblich
Ausländer
21 Jahre und älter
männlich
weiblich
Ausländer
Familien
Haushalte mit Kindern
davon: Kinder von 0 - unter 18 J.
Ehepaare bzw. Paare mit Kindern
davon: Kinder von 0 - unter 18 J.
Alleinerziehende mit Kindern
davon: Kinder von 0 - unter 18 J.
% - Anteil Alleinerziehender
% - Anteil Kinder von Alleinerziehenden
43.314 44.262
34.907 35.205 35.824
20.187 20.410 20.520
43.152
16.892 17.405 18.451
25.945 26.130 26.396
3.778
3.532 3.668
948
5.254
6.241
4.878
6.097
5.008
6.203
11.495
240.683
808
339 358 419
4.874
5.098
4.998
727
10.096
141.096
155.344
3.952
3.739
3.730
3.519
113.207
127.476
110.265
127.626
Prognose
2020
290.093
136.437
153.656
7.522
3.859
237.891
4.458
5.548
10.006
4.738
4.498
9.236
3.703
3.484
4.405
9.300
9.105
4.714
4.432
9.899
4.724
10.005
4.604
567 571
9.221
4.497
9.146
384 419
7.187
3.663
7.249
4.700
7.016
9.923
4.825
3.662
3.354
4.696
783 751
557
107.780
122.496
10.975
228.240
11.211
230.276
106.653
121.587
868 886
6.943
5.152
4.842
3.599
3.344
4.794
4.660
9.994
397
9.454
2011
285.180
5.094
7.555
296.440
7.691
135.123
22.343
5.131
3.887
150.057
21.131
2009
282.718
2010
7.310
133.831
148.887
20.649
4.805
4.996
813 780
4.927
4.977
9.802
18,7 % 19,1 %
8.245 8.109 8.438
22,2 % 21,9 % 22,3 %
5.758 5.720 5.876
19,1 %
Stadt Münster - Kennzahlen der Kinder- und Jugendhilfe
Statistik - Zahlen, Daten, Fakten
2009 2010 2011
Tageseinrichtungen für Kinder
Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder in % 16,5 18,3 18,9
Versorgungsquote für drei- bis sechsjährige Kinder in % 104,2 101,5 100,4
Plätze in Kindertageseinrichtungen insgesamt (GTK-Bereich) 8.448 8.387 8.473
für unter dreijährige Kinder 1.198 1.341 1.429
für drei- bis sechsjährige Kinder 7.250 7.046 7.044
Anzahl der Familienzentren 22 24 24
Anzahl der Kinder mit Sprachförderung - Delfin4 851 899 899
Tagespflege für Kinder
Betreute Kinder in Tagesfamilien insgesamt 952 1.100 1.144
für unter dreijährige Kinder 610 839 932
für drei- bis sechsjährigen Kinder 151 102 77
für sechs- bis zehnjährige Kinder 191 159 135
Teilnehmerstunden für Qualifizierungsmaßnahmen 8.391 11.726 12.134
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Angebotsstunden insgesamt 92.000 92.000 92.000
Einrichtungen mit Wochenendöffnung 17 17 22
Anzahl Wochenanmeldungen in der Ferienbetreuung (Schuljahr) 3.646 4.304 4.601
Anzahl Kinder, die in Ferienbetreuungsmaßnahmen angemeldet sind 2.472 2.880 3.067
Jugendsozialarbeit
Rückgeführte Schüler der Richard-von-Weizsäcker-Schule 47 49 44
Durch Fachkräfte betreute Schüler/-innen an den Hauptschulen 621 570 484
Durch Lernhilfen geförderte Kinder 293 309 304
Drogenhilfe
Klientenkontakte in der Beratung 5.623 4.366 3.307
Klientenkontakte im suchtbegleitenden Bereich 6.240 6.072 6.189
Stamklientel im ausstiegsorientierten Bereich 563 542 536
Vermittlungen in Entgiftungs- und Entwöhnungsbehandlungen 265 249 302
Angebote für Familien
Elternbesuche durch das Präventionsteam 2.069 2.314 2.080
Anträge auf Elterngeld (seit 2008 kommunal) 3.384 3.612 3.648
Kommunale allgemeine Schwangerschaftsberatungen 167 193 304
Beratung zur Erziehung, Partnerschaft, Personensorge 590 606 535
Anzahl der Ratsuchenden im Familienbüro 5.421 5.977 6.641
Hilfen zur Erziehung (Stichtag 31.12.)
Anzahl der Hilfen zur Erziehung insgesamt (laufend und beendet) 1.401 1.473 1.602
Sozialpädagogisch begleitete Wohnformen 25 21 12
Gemeinsame Wohnformen für Mütter und Väter 21 20 12
Erziehungsbeistandschaft 113 108 67
Sozialpädagogische Familienhilfe 212 201 172
Erziehung in einer Tagesgruppe 61 56 55
Heilpädagogische Horte 33 28 36
Vollzeitpflege gem. § 33 Satz 1 SGB VIII 93 93 101
Vollzeitpflege gem. § 33 Satz 2 SGB VIII 82 74 73
Heimerziehung und sonstige Wohnformen 223 229 219
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung 1 0 0
Leistungen der Eingliederungshilfe 110 109 107
Weitere Leistungen (Anzahl pro Jahr)
Versorgung in Notsituationen 18 13 21
Heimerziehung in Kriseneinrichtungen 58 70 73
Inobhutnahme 126 90 90
Adoptionen 15 8 7
Gesetzliche Amtsvormundschaft 19 16 11
Bestellte Amtsvormundschaft 61 87 78
Bestellte Amtspflegschaften 64 87 88
Beistandschaften 1.389 1.347 1.298
Sorgerechtsentzüge 23 33 33
Mitwirkungen in Verfahren vor dem Familiengericht 434 430 461
Mitwirkungen in Verfahren vor dem Jugendgericht 1.388 1.721 1.640
Anmerkung:
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung beinhalten die Hilfen für junge Volljährige
Impressum
Herausgeberin
Stadt Münster
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Zusammenstellung
Heike Dierks
Chris Hagel
Birgit Herdes
Heidemarie Neumair-Otto
Anna Pohl
Wolfgang Rheinhard
Helmut Schnermann
Sven Werk
Fotos
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Ralf Emmerich
Mai 2012, 600
begleiten
fördern
schützen
48153 Münster · Hafenstraße 30
Tel. 4 92-51 00 · Fax 4 92-77 30
E-Mail: jugendamt@stadt-muenster.de
Info unter: www.muenster.de/stadt/jugendamt
Amt für Kinder,
Jugendliche
und Familien
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (24)
- Mecklenbecker Straße
- Sprickmannstraße
- Fresnostraße
- Junkerstraße 1
- Brockmannstraße 162
- Erphokirchplatz
- Waltruper Weg
- Helene-Weigel-Weg
- Merschkamp 23
- Friesenring 24
- Normannenweg 2
- Korbmacherweg 19
- Warendorfer Straße
- Trauttmansdorffstraße
- Patronatsstraße 22
- Scheibenstraße
- Hammer Straße
- Meesenstiege 14
- Brüningheide
- Pötterhoek
- Kinderhaus
- Eichenaue 3
- Wiengarten
- Holtrode
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0377/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.05.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37