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BV7/134/2025

Geschwindigkeitskontrolle auf der Torfbruchstraße - Informationsvorlage zum Beschluss der BV 7 vom 24.06.2025 -

Bezirksvertretung Informationsvorlage 23.07.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7, Sitzung am 04.11.2025, TOP 10.6

Informationsvorlage BV

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Informationsvorlage BV

1848 Zeichen

BV7/134/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Geschwindigkeitskontrolle auf der Torfbruchstaße  
- Informationsvorlage zum Beschluss der BV 7 vom 24.06.2025 - 
Amt / Institut: 
Bezirksverwaltungsstelle 7 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 7 04.11.2025 Kenntnisnahme 
 
Die Bezirksvertretung 7 fasste in ihrer Sitzung am 24.06.2025 folgenden 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung 7 bittet die Verwaltung, eine erneute mobile 
Geschwindigkeitskontrolle (Anhänger) auf der Torfbruchstraße in dem 
Bereich zwischen Dreherstraße und Nach den Mauresköthen, in beide 
Fahrtrichtungen (Grafenberg, Glasmacherviertel), besonders auch zu den 
Nachtzeiten, durchzuführen und darüber hinaus die Installation einer stationären 
Blitzanlage für diesen Streckenabschnitt zu prüfen. 
 
Hierzu teilt die Verwaltung mit: 
Stationäre Messanlagen werden grundsätzlich nur auf Beschluss der 
Unfallkommission eingesetzt.  
Der Abschnitt der Torfbruchstraße zwischen Dreherstraße und Nach den 
Mauresköthen ist aktuell nicht als Unfallhäufungsstelle gelistet. Zudem war bei den 
Unfällen, die sich laut Polizei dort ereignet haben, keine 
Geschwindigkeitsüberschreitung festzustellen.  
Seitens der Verwaltung kann mitgeteilt werden, dass durch die mobilen 
Geschwindigkeitskontrollen keine häufigen oder auffällig hohen 
Geschwindigkeitsüberschreitungen erfasst wurden.  
Aus diesem Grund ist die Errichtung einer stationär en Rotlicht -/ oder 
Geschwindigkeitsmessanlage nicht indiziert. Sollte der Streckenabschnitt gemäß der 
Vorgaben des gemeinsamen Runderlasses des Ministeriums des Inneren (414 -
61.05.04) und des Ministeriums für Verkehr (III B 3 58.91.16) als 
Unfallhäufungsstelle in Erscheinung treten, werden verbessernde und vorbeugende 
Maßnahmen selbstverständlich geprüft.

Beratungsverlauf (1)

04.11.2025 Bezirksvertretung 7
TOP 10.6 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV7/134/2025
Typ
Bezirksvertretung Informationsvorlage
Datum
23.07.2025
Erstellt
23.07.2025 11:56