Mandari Insight

2513/2018

Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP)

Mitteilung Ausschuss 21.08.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 13.09.2018, TOP 8.5.6

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

9942 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/5001/0 
 
Vorlagen-Nummer 21.08.2018 
 2513/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 04.09.2018 
Ausschuss Soziales und Senioren 06.09.2018 
Jugendhilfeausschuss 13.09.2018 
 
Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) 
Interessenbekundungen der Stadt Köln in Projektverbünden mit verschiedenen Trägern des 
Kölner Hilfesystems für zwei geplante Vorhaben im Zeitraum 01.01.2019 - 31.12.2020 
Am 06.07.2018 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die „Förderrichtlinie zur 
Verbesserung der Lebenssituation von besonders benachteiligten neuzugewanderten Unionsbür-
gern/-innen, darunter Eltern mit ihren Kindern im Vorschulalter bis zu 7 Jahren, sowie von Wohnungs-
losen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen im Rahmen des EHAP“ veröffentlicht. 
1. Ziel und Inhalte des EHAP im Sinne der Förderrichtlinie des BMAS 
Ziel des EHAP ist es, die akute Lebenssituation von Personen, die besonderen Belastungen oder 
Benachteiligungen ausgesetzt sind, im Sinne einer Brückenfunktion einen Zugang zu den bestehen-
den lokalen und/ oder regionalen Angeboten des regulären Regelsystems zu verschaffen und einen 
Beitrag zur Milderung von sozialen Problemen, die durch Zuwanderung aus EU-Staaten entstanden 
sind, zu leisten. Ausdrücklich ausgeschlossen ist damit eine Förderung von neuen Integrationsmaß-
nahmen sowie materiellen oder medizinischen Leistungen. Eine Heranführung der Zielgruppe an den 
Arbeitsmarkt ist im Rahmen des EHAP ebenfalls nicht vorgesehen. Die Richtlinie beschreibt eine kla-
re Abgrenzung des EHAP zu anderen Fördermöglichkeiten (z.B. Mittel des Europäischen Sozialfonds 
oder anderen EU-finanzierten Programmen). 
Im Rahmen der EHAP-Richtlinie werden Projekte in zwei Einzelzielen gefördert: 
 Einzelziel A 
Ansprache, (Orientierungs-) Beratung und Begleitung von besonders benachteiligten neuzuge-
wanderten Unionsbürgern/-innen, darunter Eltern mit ihren Kindern im Vorschulalter bis zu 7 Jah-
ren, zu lokal oder regional vorhandenen Hilfeangebote. 
 Einzelziel B 
Ansprache, (Orientierungs-) Beratung und Begleitung wohnungsloser oder von Wohnungslosigkeit 
bedrohter Personen zu lokal oder regional vorhandenen Hilfeangeboten. 
Dazu sind Projektverbünde zwischen Kommunen mit Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege oder 
anderen sonstigen Trägern zu schließen. Bei den Trägern sind ein nachweislich guter Zugang zu den 
jeweiligen Zielgruppen, entsprechende berufliche Qualifikationen der Mitarbeiter*innen sowie eine 
gute Vernetzung mit den für die jeweiligen Zielgruppen relevanten Einrichtungen und Angeboten er-
forderlich. 
Die Frist für die elektronische Abgabe der Interessensbekundung endete zum 31.07.2018, die rechts-

2 
 
verbindlich unterschriebene Papierversion musste bis zum 03.08.2018 beim BMAS eingehen. Die 
Stadt Köln hat sich bereits seit April 2018 mit den neuen Förderbedingungen des 2. EHAP-
Förderaufrufes, die in einer Fachtagung durch die BgA Wohnungslosenhilfe am 05.04.2018 in Berlin 
auszugsweise vorgestellt wurden, mit Vertretern der relevanten Fachbereiche beschäftigt und im wei-
teren Verlauf mit verschiedenen Trägern Gespräche geführt und gemeinsame Konzepte entwickelt. 
So war die Stadt Köln in der Lage, trotz der extrem kurzen Frist zwei Interessensbekundungen zum 
Handlungsziel A vorzulegen. 
2. Projektvorhaben der Stadt Köln zu den vorgenannten Handlungsfeldern 
Eine zwingende Voraussetzung für die EHAP-Förderung ist die Durchführung der geplanten Maß-
nahmen in einem vertraglich vereinbarten Projektverbund zwischen Kommunen und Trägern. Antrag-
steller können sowohl die Kommunen als auch die Träger sein.  
Die Stadt Köln hat als Antragstellerin zwei Interessensbekundungen zum Einzelziel A eingereicht. 
 
2.1. Projekt zum Einzelziel A  
 
Projektname: ALVENI links vom Rhein (Esperanto = Ankommen) 
Projektverbund: V/5001, Dienststelle Diversity (Antragstellerin Stadt Köln), 
  agisra e.V. Köln, Allerweltshaus e.V., 
 Caritasverband für die Stadt Köln  e.V., Ehrenfelder Verein für Arbeit und  
 Qualifizierung e.V.,  LOOKS e.V. 
 
Projektinhalte: 
 
Aufsuchende Erstberatung, Kontaktaufnahme, Orientierungsberatung und Priorisierung der Hand-
lungsbedarfe, intensive Begleitung, Heranführen an bestehende geschlechter- und altersdifferenzierte 
Hilfsangebote, Entwicklung von flankierenden niedrigschwelligen Bildungs- und Gruppenangeboten, 
die den Neuzugewanderten die Inanspruchnahme von Regelangeboten eröffnet und ihnen Perspekti-
ven für eine gelingende Integration aufzeigt und damit die aktuelle Lebenssituation verbessert, Media-
tion/Konfliktmanagement, Durchführung von Antidiskriminierungsworkshops/ Diversity-Workshops für 
das Projektpersonal/Angehörige öffentlicher Verwaltungen und/oder Einrichtungen, wie z.B. Kitas, 
Kommunikation mit der Stadtgesellschaft zur Stabilisierung des sozialen Friedens und Abbau von 
Diskriminierungsvorbehalten 
 
 
2.2 Projekt zum Einzelziel A  
Projektname: ALVENI rechts vom Rhein (Esperanto = Ankommen) 
Projektverbund: V/5001, Dienststelle Diversity (Antragstellerin Stadt Köln), 
  Caritasverband für die Stadt Köln e.V., Latscho Drom e.V., Lernende Region- 
  Netzwerk Köln e.V, Bürgerzentrum Vingst/Vingster Treff e.V.,  
 
Projektinhalte: 
Aufsuchende Erstberatung, Kontaktaufnahme, Orientierungsberatung und Priorisierung der Hand-
lungsbedarfe, intensive Begleitung, Heranführen an bestehende geschlechter- und altersdifferenzierte 
Hilfsangebote, Entwicklung von flankierenden niedrigschwelligen Bildungs- und Gruppenangeboten, 
die den Neuzugewanderten die Inanspruchnahme von Regelangeboten eröffnet und ihnen Perspekti-
ven für eine gelingende Integration aufzeigt und damit die aktuelle Lebenssituation verbessert, Media-
tion/Konfliktmanagement, Durchführung von Antidiskriminierungsworkshops/ Diversity-Workshops für 
das Projektpersonal/Angehörige öffentlicher Verwaltungen und/oder Einrichtungen, wie z.B. Kitas, 
Kommunikation mit der Stadtgesellschaft zur Stabilisierung des sozialen Friedens und Abbau von 
Diskriminierungsvorbehalten 
 
Die zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben dürfen bei einer maximalen 2-jährigen 
Projektlaufzeit die Höhe von 1,0 Mio. Euro nicht überschreiten. Die zur Förderung beantragten Ge-
samtkosten liegen für das linksrheinische Projekt bei 993.796 €, für das rechtsrheinische Projekt bei

3 
 
772.000€ für insgesamt zwei Jahre. Die Förderquote liegt beim EHAP bei 95%.Grundsätzlich ist der 
Eigenanteil in Höhe von 5% in Form von öffentlichen Barmitteln zu erbringen. In der 2. Förderphase 
kann der Eigenanteil nicht in Form von Personalkosten eingebracht werden. Ebenso kann Personal 
aus der 1. Förderphase in der 2. Förderrunde nur mit dem Stellenanteil weitergeführt werden, der in 
der 1. Förderrunde abgerechnet wurde, es sei denn, die Stelle wird aufgestockt. Stammpersonal der 
Kommune/ der Träger, die bisher nicht über EHAP abgerechnet wurden und künftig im Projekt einge-
setzt werden sollen, können ebenfalls nur dann über das Projekt abgerechnet werden, wenn die Stel-
le um den EHAP-Anteil aufgestockt würde. 
Die Stadt Köln führt aktuell das EHAP-Projekt BONVENA, DS Nr. 3921/2015, zum Handlungs-
schwerpunkt (HSP) 1 und das EHAP-Projekt ZuBeFa, DS Nr. 1609/2016, zum HSP 2 durch. Beide 
Projekte enden zum 31.12.2018. Durch die Zusammenlegung der ehemaligen HSP 1 (Ansprache, 
Beratung und Information von besonders benachteiligten neuzugewanderten Unions-bürgern/-innen 
im Hinblick auf die Beratungsangebote des regulären Hilfesystems) und 2 (Ansprache, Beratung und 
Information von besonders benachteiligten neuzugewanderten Unions-bürgern/-innen und ihren Kin-
dern zu Angeboten der frühen Bildung und der sozialen Betreuung) aus der 1. Förderphase, beziehen 
sich nun die zwei neuen Projekte auf das neue Einzelziel A (Ansprache, (Orientierungs-)Beratung und 
Begleitung von besonders benachteiligten neuzugewanderten Unionsbürgern/- innen und deren Kin-
dern im Vorschulalter bis zu 7 Jahren). Die Abgrenzung der beiden Projekte ergibt sich aus der links- 
bzw. rechtsrheinischen Zuständigkeit für besonders betroffene Stadtbezirke. In beiden Teilen gibt es 
Stadtbezirke, die besonders stark von Zuwanderung von Unionsbürgern/-innen aus Südosteuropa 
betroffen sind. Linksrheinisch sind in besonderem Maße die Stadtbezirke Ehrenfeld, Innenstadt, Ro-
denkirchen betroffen. Rechtsrheinisch sind es die Stadtbezirke Mülheim und Kalk. Alle Träger der 
beiden Projektverbünde wurden aufgrund ihrer langjährigen fachlichen Qualifikationen und Erfahrun-
gen in der Arbeit mit der benannten Zielgruppe ausgewählt. Sie sind in der Sozial- und Beratungs-
landschaft fest etabliert. Es ist beabsichtigt, mit bestehenden Projektteams zu arbeiten, da diese ne-
ben den erforderlichen Qualifikationen über einen hohen Bekanntheitsgrad bei den Zielgruppen und 
eine sehr gute Vernetzung in die bestehenden Beratungsstrukturen vor Ort verfügen.  
Die beiden Kölner Interessensbekundungen zum Handlungsziel A stehen untereinander in einem 
inhaltlichen Zusammenhang und darüber hinaus in einem Zusammenhang zu weiteren bestehenden 
städtischen Programmen bzw. derzeit in Vorbereitung befindlichen Förderanträgen. Hierauf hat die 
Verwaltung im Rahmen einer gebündelten schriftlichen Abgabe der beiden Interessensbekundungen 
mit einem Begleitschreiben an das BMAS hingewiesen und die Einbindung der Brückenfunktion der 
geplanten EHAP-Projekte in die gesamtstädtischen integrierten Handlungsstrategien entsprechend 
hervorgehoben. 
Die Bewertung der Interessensbekundungen bleibt abzuwarten. Bei positiven Antworten des BMAS 
müssen die förmlichen Projektanträge eingereicht und verbindliche Kooperationsvereinbarungen bei-
gefügt werden. Über die Projektträgerschaft der Stadt Köln und die Finanzierung (kommunaler Eigen-
anteil) entscheidet abschließend der Rat. 
 
Gez. Dr. Klein i.V. für Dr. Rau

Beratungsverlauf (3)

04.09.2018 Integrationsrat
TOP 5.15 Vorberatung (Fachausschuss)
Zur Sitzung
06.09.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.11 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.09.2018 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2513/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
21.08.2018
Erstellt
30.07.2018 11:32