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1067/2023

Routen für den Schwerlastverkehr

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 11.04.2023

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 25.04.2023, TOP 6.6

Anlage - Ablichtungen vorhandener Beschilderungen

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Anlage - Ablichtungen vorhandener Beschilderungen

148 Zeichen

Beschilderung von A57 kommend

Beschilderung Subbelrather Straße aus Ehrenfeld kommend

Beschilderung Innere Kanalstraße von Aachener Straße kommend

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3496 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/644/5 
 
Vorlagen-Nummer  11.04.2023 
 1067/2023 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 25.04.2023 
 
Routen für den Schwerlastverkehr 
hier: Mündliche Nachfrage der SE Wienke in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 
17.05.2022, TOP 5.2.1 
Frau Wienke hat im Nachgang zur Sitzung folgende Nachfragen eingereicht: 
 
„Zu Punkt 1 heißt es die, dass Vorrangstraßen nicht in “Tempo 30 Zonen liegen sollen” und 
dass “in der Regel” Tempo 50 gelte, um die “die bundesgesetzlich vorgegebenen Rahmenbe-
dingungen einzuhalten”.  
Die Bildungslandschaft Nord ist ein bundesweites Leuchtturmprojekt. Da hier auch geistig und 
körperlich behinderte Kinder zur Schule gehen, gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 
km/h auch auf “klassifizierten Straßen und weiteren Vorfahrtstraßen (VwV-StVO zu Zeichen 
274).” (siehe https://www.stvo2go.de/tempo-30-kindergarten-schule-krankenhaus/)  
Zudem gilt der bundesweite Lärmschutz nach der 16. BImSchV. Im Verlauf der Strecke Erft-
straße, Maybachstraße, Kyotostraße haben alle bisherigen Messungen eine Überschreitung 
der Orientierungswerte ergeben. Welches Gesetz hat Vorrang? 
 
zu Punkt 2 und 4. “Durch Verkehrszeichen an und vor den jeweiligen Zufahrten wird das dies-
bezügliche Verbot angezeigt.” Im linksrheinischen gibt es jedoch keine Schilder, die ein 
Durchfahrverbot anzeigen. Wie kann so eine polizeiliche Kontrolle stattfinden?  
Die LKW Transitverbotzone hat nur “empfehlenden” Charakter. Was genau bedeutet das? Die 
LKW-Transitverbotszone war Teil des Vergleichs der Stadt mit der Deutschen Umwelthilfe 
(DUH), die auf Einhaltung des Luftreinhalteplans geklagt hatte. Wenn es sich um eine bloße 
Empfehlungszone handelt, was hat das dann für Konsequenzen? Diese Frage bezieht sich 
sowohl auf den Transit durch die Stadt, als auch auf den Vergleich mit der DUH.“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung hat die Örtlichkeit erneut vollumfänglich überprüft. 
 
An allen befahrbaren Zufahrten befinden sich lückenlos Verbotsschilder, die eine Einfahrt für 
den Schwerlastverkehr verbieten. 
 
Von der A57 kommend sind die notwendigen Schilder vor der Kreuzung an der Straßenlaterne 
4 angebracht. 
 
Von der Zoobrücke kommend ist auf der Inneren Kanalstraße keine Beschilderung vorhanden, 
da hier das Abbiegen in Richtung Innenstadt nicht möglich ist. 
 
Von Ehrenfeld kommend ist auf der Subbelrather Straße die Beschilderung vor der Kreuzung

2 
 
an der Straßenlaterne 39 montiert. 
 
Von der Universitätsstraße/ Aachener Straße kommend ist die Beschilderung an der Straßen-
laterne 70 installiert. 
 
Bilder der jeweiligen Standorte sind als Anhang beigefügt. 
 
Alle Zufahrtsmöglichkeiten weisen, wie bereits in der ursprünglichen Beantwortung mitgeteilt, 
bereits Beschilderungen auf. Eine Nachbesserung ist daher nicht möglich. Nach den Bestim-
mungen der §§ 39 Abs. 1 und 45 Abs. 9 Straßenverkehrsordnung sind Anordnungen von Ver-
kehrszeichen nur dort zu treffen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend gebo-
ten ist. Damit ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenig Verkehrszeichen wie möglich 
anzuordnen. Weitere Beschilderungen des Einfahrtsverbotes für Lastkraftwagen sind daher 
auch gesetzlich ausgeschlossen. 
 
Aus den vorgenannten Gründen und Gegebenheiten sind keine weiteren verkehrstechnischen 
Maßnahmen erforderlich. 
 
Anlage 
Ablichtungen vorhandener Beschilderungen 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

25.04.2023 Verkehrsausschuss
TOP 6.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1067/2023
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
11.04.2023
Erstellt
29.03.2023 13:06