1067/2023
Routen für den Schwerlastverkehr
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage - Ablichtungen vorhandener Beschilderungen
148 Zeichen
Beschilderung von A57 kommend Beschilderung Subbelrather Straße aus Ehrenfeld kommend Beschilderung Innere Kanalstraße von Aachener Straße kommend
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3496 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/64/644/5 Vorlagen-Nummer 11.04.2023 1067/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 25.04.2023 Routen für den Schwerlastverkehr hier: Mündliche Nachfrage der SE Wienke in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.05.2022, TOP 5.2.1 Frau Wienke hat im Nachgang zur Sitzung folgende Nachfragen eingereicht: „Zu Punkt 1 heißt es die, dass Vorrangstraßen nicht in “Tempo 30 Zonen liegen sollen” und dass “in der Regel” Tempo 50 gelte, um die “die bundesgesetzlich vorgegebenen Rahmenbe- dingungen einzuhalten”. Die Bildungslandschaft Nord ist ein bundesweites Leuchtturmprojekt. Da hier auch geistig und körperlich behinderte Kinder zur Schule gehen, gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auch auf “klassifizierten Straßen und weiteren Vorfahrtstraßen (VwV-StVO zu Zeichen 274).” (siehe https://www.stvo2go.de/tempo-30-kindergarten-schule-krankenhaus/) Zudem gilt der bundesweite Lärmschutz nach der 16. BImSchV. Im Verlauf der Strecke Erft- straße, Maybachstraße, Kyotostraße haben alle bisherigen Messungen eine Überschreitung der Orientierungswerte ergeben. Welches Gesetz hat Vorrang? zu Punkt 2 und 4. “Durch Verkehrszeichen an und vor den jeweiligen Zufahrten wird das dies- bezügliche Verbot angezeigt.” Im linksrheinischen gibt es jedoch keine Schilder, die ein Durchfahrverbot anzeigen. Wie kann so eine polizeiliche Kontrolle stattfinden? Die LKW Transitverbotzone hat nur “empfehlenden” Charakter. Was genau bedeutet das? Die LKW-Transitverbotszone war Teil des Vergleichs der Stadt mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die auf Einhaltung des Luftreinhalteplans geklagt hatte. Wenn es sich um eine bloße Empfehlungszone handelt, was hat das dann für Konsequenzen? Diese Frage bezieht sich sowohl auf den Transit durch die Stadt, als auch auf den Vergleich mit der DUH.“ Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung hat die Örtlichkeit erneut vollumfänglich überprüft. An allen befahrbaren Zufahrten befinden sich lückenlos Verbotsschilder, die eine Einfahrt für den Schwerlastverkehr verbieten. Von der A57 kommend sind die notwendigen Schilder vor der Kreuzung an der Straßenlaterne 4 angebracht. Von der Zoobrücke kommend ist auf der Inneren Kanalstraße keine Beschilderung vorhanden, da hier das Abbiegen in Richtung Innenstadt nicht möglich ist. Von Ehrenfeld kommend ist auf der Subbelrather Straße die Beschilderung vor der Kreuzung 2 an der Straßenlaterne 39 montiert. Von der Universitätsstraße/ Aachener Straße kommend ist die Beschilderung an der Straßen- laterne 70 installiert. Bilder der jeweiligen Standorte sind als Anhang beigefügt. Alle Zufahrtsmöglichkeiten weisen, wie bereits in der ursprünglichen Beantwortung mitgeteilt, bereits Beschilderungen auf. Eine Nachbesserung ist daher nicht möglich. Nach den Bestim- mungen der §§ 39 Abs. 1 und 45 Abs. 9 Straßenverkehrsordnung sind Anordnungen von Ver- kehrszeichen nur dort zu treffen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend gebo- ten ist. Damit ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenig Verkehrszeichen wie möglich anzuordnen. Weitere Beschilderungen des Einfahrtsverbotes für Lastkraftwagen sind daher auch gesetzlich ausgeschlossen. Aus den vorgenannten Gründen und Gegebenheiten sind keine weiteren verkehrstechnischen Maßnahmen erforderlich. Anlage Ablichtungen vorhandener Beschilderungen Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1067/2023
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 11.04.2023
- Erstellt
- 29.03.2023 13:06