V/0252/2012
Investitionen auf Vereinssportanlagen, Förderanträge zum 29.02.2012
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Berichtsvorlage
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V/0252/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Investitionen auf Vereinssportanlagen Förderanträge zum 29.02.2012 Beratungsfolge 19.04.2012 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 24.04.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 24.04.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 24.04.2012 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 26.04.2012 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 26.04.2012 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 26.04.2012 Sportausschuss Bericht Bericht: 1. Die städt. Zuschüsse zu den Baumaßnahmen von Sportvereinen Nach der Sportförderrichtlinie kann die Stadt Münster zu Baumaßnahmen von Sport- vereinen bis zu 50% Baukostenzuschuss zahlen, wenn - die Vereine seit mehr als drei Jahren Mitglied im Stadtsportbund Münster e. V. sind und alle weiteren Antragsvoraussetzungen der Sportförderrichtlinie erfüllen, - die geplanten Baumaßnahmen notwendig und die vorgesehenen Aufwendungen inhaltlich und der Höhe nach förderfähig sind. Die Sportförderrichtlinie regelt das Antragsverfahren, die Entscheidungswege, die fachliche Vereinsbegleitung durch die Stadt Münster und den Stadtsportbund Müns- ter e. V. sowie die städtische Zuschussvergabe. Für eine Förderung müssen mit dem Etat ausreichend Sportfördermittel bereitstehen. Die Sportvereine müssen mit ihrer geplanten Baumaßnahme bis zur Zuschussent- scheidung der Stadt warten. In nachweislich drängenden Fällen kann der Sportaus- schuss die Bauausführung zeitlich von der Zuschussentscheidung trennen, indem er den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn genehmigt. 2. Die Vereinsanträge und das Verfahren Die Sportvereine, die zu einer Baumaßnahme einen städtischen Baukostenzuschuss erhalten möchten, müssen den bis zum 28.02. (in Schaltjahren bis zum 29.02.) beim Vorlagen-Nr.: V/0252/2012 Auskunft erteilt: Frau Klein Ruf: 492 52 11 E-Mail: KleinBarbara@stadt-muenster.de Datum: 03.04.2012 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0252/2012 Sportamt beantragen. Das Sportamt trägt dem Arbeitskreis „Vereinseigene Anlagen“ im Stadtsportbund Münster e. V., den Bezirksvertretungen und dem Sportausschuss anschließend die gesammelten Anträge vor. Ob bzw. wie die Stadt Münster die ge- planten Baumaßnahmen fördern wird, entscheidet der Sportausschuss nach der Anhö- rung der Bezirksvertretungen frühestens im Jahr nach der Antragstellung. Bis dahin müssen die Vereine im Regelfall mit der Bauausführung warten. Zur Vorbereitung einer Zuschussentscheidung müssen die Vereinsanträge im Sinne der Sportförderrichtlinie vollständig und förderfähig und die geplanten Baumaßnah- men förderfähig sein. Solange bis unvollständige Anträge vollständig und fehlende Fördervoraussetzungen geschaffen sind, steht eine städtische Zuschussentscheidung aus. Der Sportausschuss entscheidet grundsätzlich einmal im Jahr über die beantrag- ten Baukostenzuschüsse. Sportamt und Stadtsportbund Münster e. V. beraten und unterstützen die Sportverei- ne von der Antragstellung bis zur Bauausführung. 3. Die Zuschussanträge der Sportvereine für 2013 Zum 29.02.12 erhielt das Sportamt folgende Zuschussanträge für Maßnahmen mit unterschiedlichem Planungsstand und unterschiedlichen Fördervoraussetzungen. Verein Maßnahme Antrag vom € Aufwand (gerundet) BKZ in € BV VZB * TG Münster von 1862 e.V. Erneuerung Flachdach Tennisheim 13.10.11 17.000 8.500 Mitte X Segelclub Hansa Münster e.V. Reparatur Regenrinne 20.10.11 3.000 1.500 Mitte X BSV Roxel e. V. Instandsetzung der Ten- nisplatzberegnung 01.05.11 7.133,52 3600 West X DJK Wacker e.V. Grundüberholung Ten- nisplätze 03.02.12 180.000 90.000 West X THC Münster e.V. Sanierung der Terrasse am Klubhaus 10.10.11 24.510,93 12.260 West X Reitverein St. Georg Münster e. V. Bau Umkleideraum, Sa- nierung Boxen- und Stallgassen, Brunnen- bohrung, Sanierung Ge- räteunterstand, Dachre- paraturen, Futterlager 18.02.12 50.200 25.100 West x DJK Grün-Weiß Gelmer e.V. Bau Beachvolleyballfeld 08.09.11 un- geschätzt un- geschätzt Ost Reitclub St. Mau- ritz e.V. Boxensanierung 28.03.11 30.000 15.000 Ost X SV Münster von 1891 e.V. Ersatz Umwälzpumpe, Einbau Chlorwarngerät 28.02.11 7.500 3.750 Ost X Sanierungen an Schall- wasserbehälter und Pumpe 19.01.12 6.700 3.350 Erneuerung Filteran- schluss und Sanierung Filteranlage 08.02.12 3.400 1.700 Erneuerung der abgängi- gen Plattierung vor den Umkleidekabinen 20.01.12 9.300 4.650 Paddelsportclub Münster e.V. Dachsanierung Boots- haus 19.12.11 800 400 Ost X 3 V/0252/2012 Verein Maßnahme Antrag vom € Aufwand (gerundet) BKZ in € BV VZB * Instandsetzung Warm- wasserversorgung Sani- tärtrakt 02.05.11 1.000 500 Zaunerneuerung 19.12.11 2.000 1.000 1. TC Handorf e. V. Sanierung Beregnungs- anlage 06.07.11 12.000 6.000 OSt X TSV Angelmodde 1967 e.V. Erneuerung Pflasterflä- chen Tennisanlage 28.02.11 3.120 1.560 Südost X SC Gremmendorf Bau Tennisplatz 8 28.02.12 30.000 15.000 Südost X TuS Hiltrup 1930 e.V. Ballfangzaunerneuerung, Böschungsbefestigung 21.09.11 2.500 1.250 Hiltrup X RFV Hiltrup e. V. Schallisolierung Reithalle 27.02.12 19.000 9.500 Hiltrup Rovers Bogen- schützen Hiltrup Bau einer Sporthalle mit Funktionsräumen 28.02.11 80.000 40.000 Hiltrup X *VZB: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn beantragt 4. Das weitere Vorgehen Zu den v. g. Anträgen werden sich Sportamt und Stadtsportbund Münster e. V. im Interesse einer gemeinsam verantworteten Sportentwicklung abstimmen, die Vereine beraten und die Zuschussentscheidung sachgerecht miteinander vorbereiten. Der Sportausschuss wird ab 2013 über die Anträge entscheiden, für die alle Fördervo- raussetzungen vorliegen, bei Bedarf vorher über einen förderungsunschädlichen vor- zeitigen Baubeginn. I. V. Gez. Dr. Andrea Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0252/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.03.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37