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Rückschnitt von Sträuchern und Gehölzen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 1361/2022 vom 25.04.2022

Stand: Am 02.05.2022 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/67/673 AN/1302/2020 Vorlagen-Nummer 1361/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.05.2022 Rückschnitt von Sträuchern und Gehölzen in Höhe der Ruwergasse 51 und der Eduard-Franzen Straße in Köln-Flittard Zu dieser Thematik bittet die Fraktion DIE LINKE um die Beantwortung folgender Fragen. 1. Nach welchen Kriterien werden die Firmen, die die Pflegemaßnahmen durchführen, ausge- sucht? 2. Welche Vorgaben erhalten diese Firmen? 3. Ist es möglich, Absprachen mit den direkten Anwohner*innen zu treffen bzw. können die Pfle- gemaßnahmen auf die Anwohner*innen übertragen werden, so wie es bei der Baumpaten- schaft der Fall ist? Antwort der Verwaltung Die Fraktion DIE LINKE kritisiert Art und Form des Gehölzrückschnitts in der Ruwergasse und be- mängelt weiterhin, dass der Grünschnitt nicht umgehend abtransportiert worden sei. Der im Herbst 2020 durchgeführte Rückschnitt von privatem Überwuchs wurde nicht von der Stadt Köln und nicht im Auftrag der Stadt Köln durchgeführt. Private Anlieger haben die Verpflichtung, Überhang auf Nachbargrundstücke im Rahmen der gesetz- lichen Regelungen zu beseitigen. Vermutlich sind die Anlieger hier ihrer Pflicht nachgekommen, ha- ben das Schnittgut aber vor dem Abtransport längere Zeit auf der öffentlichen Fläche liegen lassen. Pflegemaßnahmen, die nicht selbst von dem Grünflächenamt der Stadt Köln durchgeführt werden, werden gemäß den Vergaberichtlinien der Stadt Köln sowie weiteren gesetzlichen Vorgaben ausge- schrieben. Beauftragt werden nur Unternehmen aus dem Garten- und Landschaftsbau, die vertraglich zur Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und Standards (z.B. DIN-Normen u.v.m.) verpflichtet werden. Der Beruf des Gärtners bzw. der Gärtnerin ist ein Ausbildungsberuf. Grünpflege ist die Arbeit von Fachleuten und wird daher auch nicht auf Dritte übertragen.

Beratungsverlauf

  1. 02.05.2022

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 7.1.7, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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