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1361/2022

Rückschnitt von Sträuchern und Gehölzen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 25.04.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 02.05.2022, TOP 7.1.7

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2003 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/673 
AN/1302/2020 
Vorlagen-Nummer 
 1361/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.05.2022 
 
Rückschnitt von Sträuchern und Gehölzen in Höhe der 
Ruwergasse 51 und der Eduard-Franzen Straße in Köln-Flittard 
 
 
Zu dieser Thematik bittet die Fraktion DIE LINKE um die Beantwortung folgender Fragen.  
 
1. Nach welchen Kriterien werden die Firmen, die die Pflegemaßnahmen durchführen, ausge-
sucht? 
2. Welche Vorgaben erhalten diese Firmen? 
3. Ist es möglich, Absprachen mit den direkten Anwohner*innen zu treffen bzw. können die Pfle-
gemaßnahmen auf die Anwohner*innen übertragen werden, so wie es bei der Baumpaten-
schaft der Fall ist?  
 
 
 
 
Antwort der Verwaltung 
Die Fraktion DIE LINKE kritisiert Art und Form des Gehölzrückschnitts in der Ruwergasse und be-
mängelt weiterhin, dass der Grünschnitt nicht umgehend abtransportiert worden sei. 
Der im Herbst 2020 durchgeführte Rückschnitt von privatem Überwuchs wurde nicht von der 
Stadt Köln und nicht im Auftrag der Stadt Köln durchgeführt. 
Private Anlieger haben die Verpflichtung, Überhang auf Nachbargrundstücke im Rahmen der gesetz-
lichen Regelungen zu beseitigen. Vermutlich sind die Anlieger hier ihrer Pflicht nachgekommen, ha-
ben das Schnittgut aber vor dem Abtransport längere Zeit auf der öffentlichen Fläche liegen lassen. 
Pflegemaßnahmen, die nicht selbst von dem Grünflächenamt der Stadt Köln durchgeführt werden, 
werden gemäß den Vergaberichtlinien der Stadt Köln sowie weiteren gesetzlichen Vorgaben ausge-
schrieben. Beauftragt werden nur Unternehmen aus dem Garten- und Landschaftsbau, die vertraglich 
zur Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und Standards (z.B. DIN-Normen u.v.m.) verpflichtet 
werden. 
Der Beruf des Gärtners bzw. der Gärtnerin ist ein Ausbildungsberuf. Grünpflege ist die Arbeit von 
Fachleuten und wird daher auch nicht auf Dritte übertragen.

Beratungsverlauf (1)

02.05.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ruwergasse 51

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Details

Aktenzeichen
1361/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
25.04.2022
Erstellt
22.04.2022 12:39