V/0376/2017
Weiterentwicklung des Trägerauswahlverfahrens für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Münster
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03_Auswertungsformular Bewerber
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1 Anlage 3: Trägerauswahlverfahren für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Münster Auswertungsformular Ausgeschriebene Einrichtung: Name und Adresse des Trägers: 1. Trägerhintergrund / Trägerdarstellung Mögliche Beschreibung des Trägers und seiner Betätigungsfelder, Verbandszugehörigkeit, Leitbild etc. 2. Wirtschaftlichkeit Angebotener Trägeranteil 3. Fachlichkeit/Pädagogik 3.1. Rahmenkonzept 2 3.2. Querschnittsaufgaben wie Integration, Inklusion und Genderthematik 3.3. Gesundheitsförderung 3.4. Sozialraumorientierung und Kooperationspartner 3.5. Erziehungs- und Bildungspartnerschaften 3.6. Organisationskultur und Qualität sichernde Maßnahmen 3.7. Besondere Merkmale/Eignung ___________________________ ____________________________ Ort, Datum Unterschrift
Beschlussvorlage
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V/0376/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Weiterentwicklung des Trägerauswahlverfahrens für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Münster Beratungsfolge 07.06.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster stimmt der Einführung und Umsetzung der im Anhang beigefügten Weiterentwicklung des Trägerauswahlverfahrens für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Münster zu. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten oder Folgekosten entstehen. Begründung: 1. Ausgangslage a. Der stetige bedarfsgerechte Ausbau der Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen in Münster führt zu einer Vielzahl neuer Kindertageseinrichtungen, für die ein geeigneter Träger gefunden werden muss. Hierbei müssen die gestiegenen gesetzlichen und gesellschaftlichen Anforderungen an Kitaträger eine angemessene Beachtung finden. b. Mit dem am 07.09.2016 im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien eingereichten An- trag der SPD Ratsfraktion wurde die Verwaltung beauftragt, „für zukünftige Verfahren zu Trä- gerausschreibungen für Kindertageseinrichtungen einen neuen Kriterienkatalog zu entwickeln, der Mindeststandards für die Trägerauswahl enthält. Diese Mindeststandards sollen die bishe- rigen Kriterien für die Qualität der Träger enthalten, diese gewichten, sowie zusätzlich soziale Aspekte (z.B. angemessene tarifliche Bezahlung, Arbeitsplatzsicherheit) berücksichtigen. In einem Punktesystem soll ermittelt werden, in welchem Umfang der Träger diese Standards einhält und welche Aspekte er darüber hinaus berücksichtigt. Vorlagen-Nr.: V/0376/2017 Auskunft erteilt: Herr Westarp, Frau Pohl Ruf: 492-5134 E-Mail: Westarp@stadt-muenster.de Datum: 22.05.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0376/2017 Träger, die die Mindeststandards nicht in einem Grundumfang erfüllen, werden in Zukunft bei der Trägerauswahl nicht berücksichtigt.“ 2. Bisheriges Verfahren und Modifizierung des Trägerverfahrens Vor dem Hintergrund des Antragsanliegens wurden die bisher bestehenden Auswahlkriterien für eine Trägervergabe überarbeitet, ausgeweitet und um fachliche, dem Kinderbildungsgesetz (im Folgenden KiBiz genannt) entsprechende Standards, ergänzt. Die Verwaltung hat das bestehende Verfahren und den bestehenden Kriterienkatalog zur Trägeraus- schreibung geprüft und weiterentwickelt (siehe Anlage 1, Punkt 3.1.). Hieraus ergeben sich folgende zentrale Eckpunkte: Verbesserung des standardisierten Fragebogens und Optimierung der Dokumentation. Unter dem aktuellen Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit des Haushaltes der Stadt Münster schlägt die Verwaltung vor, zukünftig eine gleichwertige Gewichtung der Kriterien der Wirtschaftlichkeit und der Fachlichkeit/Pädagogik vorzunehmen. Es ist vorgesehen den Ablauf des Trägerauswahlverfahrens und der anstehenden Ausschrei- bungsverfahren auf den Internetseiten der Stadt Münster zu veröffentlichen. Von der Einführung eines Punktesystems zur Bewertung der Bewerber wird abgesehen, da die Anzahl der pädagogischen Angebotsformen (z.B. Sprache, Bewegung, Ernährung …..) der Träger sehr vielfältig, schwer messbar und deshalb nicht vergleichbar sind. Die im Antrag eingeforderte Beachtung sozialer Aspekte (z.B. angemessene tarifliche Bezah- lung und Arbeitsplatzsicherheit) können im Auswahlverfahren nicht aufgegriffen werden, da sie einen Eingriff in die Strukturen der Träger- und Tarifautonomie bedeuten, müsste doch nicht nur über das „Ob“ einer tariflichen Bindung, sondern auch über das „Wie“ und damit den jeweiligen Tarifvertrag (u.U. Haustarif) befunden werden. Der einzuladene Träger führt die Bewerbungsgespräche unter Beteiligung der Geschäftsfüh- rung, in Verbindung mit einer Kitaleitung/Fachberatung. 3. Fazit: Durch die Einführung der Weiterentwicklung des Trägerauswahlverfahrens und der gleichzeitigen Veröffentlichung des Verfahrensablaufes auf den Internetseiten der Stadt Münster, wird den Bewer- bern in Zukunft eine transparente Einsicht in das hiesige Bewerbungsverfahren gegeben und eine Bewerbung für eine Trägerschaft einer Kindertageseinrichtung niedrigschwellig zugänglich sein. So- wohl münstersche als auch überregionale Kitaträger (anerkannte Träger der Jugendhilfe) können sich so jederzeit über den aktuellen Stand der neuen Ausschreibungsverfahren informieren. Gleichzeitig führt die Ausdifferenzierung und Spezifizierung der Auswahlkriterien mit zugeordneten Standards zu einer transparenten Entscheidungsfindung der Verwaltung, die als Grundlage für die Entscheidung über die Trägerschaft einer Kindertageseinrichtung dienen kann. Die Optimierung der Dokumentation und Transparenz der fachlichen Anforderungen durch Vorlage umfangreicher fachlicher Standards erleichtert und objektiviert die Entscheidungen. I.V. Gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: 1. Weiterentwicklung Trägerauswahlverfahren 2. Gesprächsleitfaden Bewerbungsgespräch 3. Auswertungsformular Bewerber
02_Gesprächsleitfaden Bewerbungsgespräch
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1 Anlage 2: Gesprächsleitfaden Bewerbungsgespräch zum Trägerauswahlverfahren für die neue Kindertageseinrichtung: Termin: Träger: Leitfaden: Fragen zur Trägerschaft (Allgemeine Kriterien für die Vergabe) 01. Trägervorstellung und Motivation zur Bewerbung: Stellen Sie ihren Träger vor, was ist ihr Trägerverständnis bezogen auf diese Ei n- richtung? Was ist Ihre Motivation, sich für diese Trägerschaft zu bewerben? 02. Wirtschaftlichkeit: Welchen Trägeranteil können Sie für die Kindertageseinrichtung anbieten? Wie sichern Sie diesen dauerhaft? 03. Rahmenkonzept: Erläutern Sie bitte Ihr Konzept für diese Kindertageseinrichtung. Erklären Sie ihre Angebotsschwerpunkte für diese Kita hinsichtlich flexibler B e- treuungsangebote, der (möglichen) Entwicklung zum Familienzentrum, der eig e- nen Kompetenzen, der eigenen Werthaltung und der Schwerpunkte Ihres Trägers. 04. Querschnittsaufgaben wie Integration, Inklusion und Genderthematik: Treffen Sie bitte Aussagen zu Querschnittsaufgaben (beispielsweise interkulture l- ler Ansatz, geschlechtsdifferenzierter Arbeitsweise, Partizipation sowie Integration von Menschen mit Behinderungen). Welche konzeptionellen und personellen Ressourcen stehen Ihnen für diese Au f- gaben zur Verfügung? 05. Gesundheitsförderung: Erläutern Sie angebotene Konzepte bzgl. der Gesundheitsförderung der Kinder in der Kita. 06. Sozialraumorientierung und Kooperationspartner: Beschreiben Sie, wie sie zukünftig diese Kita im Stadtteil vernetzen und wie sie mit den Akteuren im Stadtteil zusammenarbeiten wollen. Erläutern Sie Ihre Vorstellungen zur Kooperation Kita und Schule (Tagespflege und Kita). 07. Erziehungs- und Bildungspartnerschaften: Wie sieht Ihrer Meinung n ach eine gelungene Zusammenarbeit mit den Eltern der Kitakinder aus und wie stellen Sie diese sicher? 08. Organisationskultur und Qualität sichernde Maßnahmen: Wie ist Ihre Organisationskultur verankert und mit welchen Maßnahmen sichern Sie die vorhandene Qualität ab, bzw. entwickeln diese weiter (z.B. Personalei n- satz, -entwicklung)? 09. Besondere Merkmale/Eignung: Welche zusätzlichen/besonderen Angebote können Sie anbieten? Warum ist Ihnen dieser Standort wichtig?
01_Weiterentwicklung Trägervergabeverfahren
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1 Anlage 1: Weiterentwicklung des Trägerauswahlverfahrens für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Münster 1. Ausschreibungsverfahren / Bewerbungsverfahren Voraussetzung für das in Kraft treten des Trägerauswahlverfahren ist ein Errichtungsbeschluss einer mind. zweigruppigen Kindertageseinrichtung durch den Rat der Stadt Münster , in dem die Vergabe der Trägerschaft für die Einrichtung an einen geeigneten und anerkannten freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen wurde. Über das bisherige Verfahren der Stadt Münster werden die Träger von Kindertageseinrichtungen in Münster sowie die in der Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII (AG 5 – Kindertagesbetreu- ung) tätigen Träger über die Planungen der Stadt Münster zum Neubau einer Einrichtung und über das Ausschreibungsverfahren für die Betriebsträgerschaft informiert. Gleichzeitig erfolgt eine Pres- semitteilung in der lokalen Tagespresse. Im Folgenden werden die Träger bisher gebeten, ihr Inte- resse an einer Übernahme der Trägerschaft schriftlich mitzuteilen. Zukünftig soll das Ausschreibungsverfahren darüber hinaus mit Unterstützung des Internets für eine breitere Basis von Trägern zugänglich gemacht und die Verfahrensabläufe transparenter dar- gestellt werden. So wird es z usätzlich zu dem bisher üblichen Verfahren in Zukunft auf der Inter- netseite des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien eine neue Rubrik geben, in der über den Ablauf von Trägerauswahlverfahren informiert wird. Hier werden zudem die Auswahlkriterien, s o- wie der Ablauf des Verfahrens, Fristen und Ansprechpartner veröffentlicht. Gleichzeitig werden die in Zukunft geplanten Kindertageseinrichtungen und ein e voraussichtliche Zeitkette für das Bewer- bungsverfahren angegeben. Somit ist eine deutlich höhere Transparenz bei dem Ausschreibung s- verfahren gegeben. Die Träger haben die Möglichkeit ein unverbindliches Interesse an einer Trägerschaft der ausge- schriebenen Einrichtungen, inkl . der Angabe des voraussichtlichen Trägeranteils und der Einre i- chung aussagefähiger konzeptioneller Unterlagen , abzugeben und werden dann , wie bisher , zu einem Bewerbungsgespräch geladen. Anschließend muss der Träger eine verbindliche Bewe r- bung einreichen, die die Vorstellungen zum Betrieb der Einrichtung verdeutlichen. Bei einer ve r- bindlichen Bewerbung werden die Bewerbungsunterlagen (z.B. Fachliche Konzepte) den Gremien der Stadt Münster , im Rahmen der Beschlussvorlagen an den Rat, öffentlich zur Entschei dung vorgelegt. 2. Anforderungsprofil Das Anforderungsprofil für eine Trägerschaft einer Kindertageseinrichtung wird, wie in dem bisher bestehenden Verfahren, vor der Ausschreibung mitgeteilt. Darüber hinaus soll das Anforderung s- profil in Zukunft auf der Internetseite ausgewiesen und in den Anschreiben an die Träger veröffent- licht werden. Eine Bewerbung ist anerkannten Trägern der Kinder - und Jugendhilfe unter Einha l- tung der veröffentlichen Fristen gestattet. Weiterhin werden nur Träger, die die geforderte n Unter- lagen innerhalb der veröffentlichten Frist einreichen, in dem weiteren Trägerauswahlverfahren be- rücksichtigt. 3. Auswahlkriterien/Gespräch Mit der Bewerbung übersenden die Träger ihre Konzeptionen für die neue Einrichtung. Zusätzlich führt die Verwaltung mit allen Bewerbern umfangreiche Bewerbungsgespräche. Die Bewerbungs- unterlagen, sowie die Bewerbungsgespräche, dienen als Grundlage für die Auswahl des Trägers. Um auch bei den Gesprächen eine Gleichbehandlung der Bewerber zu ermöglichen, wurde der Gesprächsleitfaden für das Bewerbungsgespräch weiterentwickelt und die Dokumentation opt i- miert (siehe Anlage 2). Bei der Auswahl der Trägerschaft wird eine gleichwertige Gewichtung der Kriterien Wirtschaftlich- keit und der Fachlichkeit/Pädagogik vorgenommen. 2 3.1. Wirtschaftlichkeit Das Kriterium der Wirtschaftlichkeit orientiert sich an den einschlägigen Gesetzesvorlagen. Aktuell folgt daraus: § 20 KiBiz Zuschuss des Jugendamtes (1) Das Jugendamt gewährt dem Träger der Einrichtung einen Zuschuss für die Aufgaben nach diesem Gesetz, wenn der Finanzierungsanteil des Trägers an den Kindpauschalen nach § 19 ge- leistet wird. Dieser Zuschuss beträgt 88 Prozent der Kindpauschalen nach § 19, wenn es sich um eine Kirche oder Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts handelt (kirchliche Trägerschaft). Wenn es sich um einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe nach § 6 Absatz 1 handelt, der nicht zugleich in kirchlicher Trägerschaft ist (andere freie Trägerschaft), erhöht sich der Zuschuss auf 91 Prozent. Soweit es sich beim Träger um einen Verein handelt, dem Erziehungsberechtigte von mindestens 90 Prozent der die Einrichtung besuchenden Kinder angehören, die nach ihrer Zahl oder der Satzung sowohl die für die laufende Beschlussfassung als auch die für die Änderung der Satzung erforderliche Mehrheit haben (Elterninitiativen), erhöht sich der Zuschuss auf 96 Pro- zent. Anm.: Das Gesetz regelt einen festen Zuschuss, keinen Mindestzuschuss. Es geht also nicht da- rum, dass Träger einen „Höchstsatz“ bieten können. Bieten sie weniger als die sich aus dem Ge- setz ergebenden Eigenanteile, bringen sie vielmehr zum Ausdruck, dass sie eine freiwillige kommunale Leistung erwarten. Bleiben Träger unter dem gesetzlich geforderten Betrag, muss dies beachtet und bewertet werden. 3.2. Fachlichkeit/Pädagogik Die Fachlichkeit/ Pädagogik wird anhand der nachfolgenden Auswahlkriterien ausgewertet. Den Kriterien sind jeweils zu beachtende Standards/Orientierungsrahmen, die aus dem KiBiz abgeleitet wurden, zugeordnet. Weitere angebotene, aber nicht benannte, Standards/Orientierungsrahmen können zusätzlich in die Bewertung einfließen. Als Grundlage für die Bewertung der Bewerber die- nen das ausführliche Bewerbungsgespräch, sowie die eingereicht en Bewerbungsunterlagen bzw. Fachkonzepte in Bezug auf die Auswahlkriterien . Um allen Trägern eine Gleichbehandlung zu g e- währleisten wurde der Gesprächsleitfaden zur Durchführung der Bewerbungsgespräche weiter- entwickelt (siehe Anlage 2). So kann sichergestellt werden, dass alle Träger die Möglichkeit erhal- ten, sich zu den einzelnen Kriterien zu äußern. Die Neuaufstellung der Kriterien mit klar zugeordneten Standards führt zu transparenteren Quali- tätsmerkmalen, die einen umfängliche ren Überblick über die zu beachtenden Merkmale einer g u- ten Trägerschaft geben. Im Folge nden werden die Kriterien mit den neu beschriebenen Standards/Orientierungsrahmen erläutert. Kriterium: Rahmenkonzept - Darstellung der eigenen Kompetenzen - Darstellung der eigenen Werthaltung - Schwerpunkte des Trägers - Erfahrungen des Trägers im Bereich der Kindertagesbetreuung - Leistungsbeschreibung - Frühkindliche Bildung, Sprachliche Bildung - Dokumentation - Öffnungszeiten (z.B. Bereitschaft zu Angeboten der flexiblen Öffnungszeiten) Fachliche Konzepte, die die Grundhaltung des Trägers und Arbeitsweisen des Trägers verdeutl i- chen, müssen vorliegen. Diese Konzepte, die sich an aktuellen gesellschaftlichen Erfordernissen 3 und einem umfassenden Erziehungs-, Bildungs-, und Betreuungsauftrag ausrichten, sind Grundvo- raussetzung für den Betrieb einer Einrichtung. Aussagen, wie z.B. zu Möglichkeiten von flexiblen Kindertagesbetreuungsangeboten oder aber Erfahrungen eines Trägers in diesem Bereich , entsprechen den aktuellen gesellschaftlichen Erfor- dernissen und ermöglichen Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Kriterium: Querschnittsaufgaben wie Integration, Inklusion und Genderthematik - Bereitschaft, die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund/Behinderungen im p äd. Alltag zu begleiten/fördern - Besondere Förderungsangebote für Kinder mit Behinderungen - Aussagen zu konzeptionellen Angeboten, sowie inhaltliche Erfahrungen in der Zusamme n- arbeit mit Kindern in Bezug auf Migrationsvorgeschichte/Behinderung/Genderthematik - Aussagen zu personellen (und sprachlichen Ressourcen) und der Zusammenarbeit mit Ko- operationspartnern zum Thema Migration/Behinderung/Gender Der Zuzug und die Integration von Migranten*innen stellen an Träger von Kindertageseinrichtu n- gen besondere Anforderungen. Sprachliche und kulturelle Barrieren müssen gemeistert, schnelle und kompetente Betreuungs -, Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen erarbeitet und ein b e- stehendes oder zu entwickelndes Netzwerk etabliert werden. Gleiches gilt f ür die sehr aktuellen Themen der Inklusion und der Genderthematik. Träger, die bereits Erfahrungen, Konzepte und Personal für dieses Segment haben, können qual i- fiziert und gut auf den Bedarf reagieren. Kriterium: Gesundheitsförderung - Bewegungsförderung - Psychosoziales Wohlbefinden - Gesunde Ernährung - Unfallprävention - Gewaltprävention - Suchtprävention - Körpererfahrung - Zahngesundheit - Hygiene Gesundheitsförderung spielt bereits im Kindergartenalter eine wichtige Rolle in der Entwicklung der Kinder und gehört som it zum festen Bestandteil des pädagogischen Kitaa lltags. Die einzelnen Standards der Gesundheitsförderung sollten Bestandteil des Konzepts sein und im Ki taalltag um- gesetzt werden. Hier können auch gemeinsame Kooperationen mit Anbietern der Gesundheitsfö r- derung beachtet werden. Kriterium: Sozialraumorientierung und Kooperationspartner - Planung/Sicherstellung einer Einbeziehung der Stadtteilakteure und deren Ressourcen - Synergien durch bereits vorhandene Trägerstrukturen im sozialen Umfeld sowie Einbezi e- hung gewachsener Strukturen und anderer Anbieter im Stadtteil - Kooperationsbezüge und Vernetzungsbestrebungen im Stadtteil und zu anderen Profess i- onen (z.B. Schule, Gesundheitswesen, Kindertagespflege) - Bereitschaft, die Arbeit an den Bedürfnissen der Kinder und Eltern im Sozialraum unter Be- rücksichtigung und Einbeziehung vorhandener Infrastrukturangebote auszurichten - Bereitschaft sich zum Familienzentrum zu entwickeln - Bereitschaft ein kooperatives Übergangsmanagement von der Tagespflege in die Kita und der Kita in die Grundschule zu fördern - Kooperationen mit dem Gesundheitswesen (z.B. Hebammen, Kinderkrankenschwestern, Ärzten) 4 Bereits vorhandene räumliche Bezüge zu bestehenden Einrichtungen im Sozialraum der Einric h- tung ermöglichen die Nutzung von Synergien , die die Wirtschaftlichkeit einer Einrichtung erhöhen (siehe auch Wirtschaftlichkeit). Stadtteilbezogene Angebote werden bedarfsgerecht aufeinander abgestimmt und weiterentwickelt, wenn die Akteure des Stadtteils sich hierzu entsprechend rege l- mäßig vernetzen. Vernetzung kann u.a. in Stadtteilarbeitskreisen oder auch Familienzentren erfo l- gen. Bereits vorhandene Erfahrungen in der Konzeptentwicklung von Kitas zu Familienzentren verdeu t- lichen ergänzend ein hohes Interesse im Bereich der Vernetzung und einer breit er aufgestellten Angebotsvielfalt vor Ort. Kriterium: Erziehungs- und Bildungspartnerschaften - Offene und transparente Zusammenarbeit mit den Eltern der Kitakinder (Informationsau s- tausch) - Konzepte zur strukturierten Elternarbeit - Informationsabende - Aufklärung über entwicklungsspezifische Angelegenheiten - Regelmäßige Elterngespräche, Elternabende - Elternmitwirkung - Professionelles Eingewöhnungskonzept Kitaträger haben die Aufgabe Elternarbeit als Erziehungs- und Bildungspartnerschaften zu integrie- ren. Mit Blick auf die Bildungsbiografie aller Kinder kommt dieser Aufgabe eine große Bedeutung zu. Durch diese Arbeit sollen die Individualisierung, die Stärkenorientierung und eine gleichberech- tigte Teilhabe aller Kinder und deren Eltern sichergestellt werden. Hierfür sollten in der Regel meh- rere regelmäßige Elterngespräche im Jahr vereinbart werden, um die Entwicklung des Kindes, dessen besondere Stärken/Fähigkeiten und Interessen, Förderungsmöglichkeiten und weitere o r- ganisatorische Planungen der Kindertageseinrichtungen zu thematisieren. Gleichzeitig soll eine Kooperation der Eltern, dem Personal und dem Kitaträger durch Konzepte der Einrichtung sichergestellt werden (z.B. Elternversammlung Elternbeirat, usw.). Kriterium: Organisationskultur und Qualität sichernde Maßnahmen - Organisationskultur/-leitbild - Ausreichende Personalausstattung - Personalentwicklung - Fachberatung - Organisationsentwicklung - Teilnahme an Fachgremien / AG’s - Vernetzung innerhalb Münster - Verfahren der Qualitätsentwicklung/-sicherung - Kinderschutz Die Anforderungen an Trägern von Kindertageseinrichtungen befinden sich , analog zur gesel l- schaftlichen Entwicklung, laufend im Wandel . Neue Herausforderungen sind kontinuierlich mit neuen Antworten und Konzepten zu begegnen. Aus diesem Grund ist eine funktion ierende und sich weiterentwickelnde Trägerkultur eine notwendige Voraussetzung für den Betrieb einer Kinde r- tageseinrichtung. Hierzu gehören auch die regelmäßige Teilnahme an Arbeitskreisen, Fortbil- dungsangebote für Mitarbeiter*innen, eine Vernetzung innerhalb Münsters und klare Verfahrensab- läufe in Bezug auf den Kinderschutz. Das Vorhalten von qualifizierter Fachberatung ist weiterhin ein notwendiger Standard. Kriterium: Besondere Merkmale/Eignung - Besondere Angebote, die über die zuvor benannten Kriterien / Standards nicht abgedeckt sind - z.B. Trägerpluralität im Stadtteil 5 Hier können weitere besondere Angebote in die Bewertung einfließen, die über die zuvor benan n- ten Kriterien und Orientierungsrahmen nicht abgedeckt werden, jedoch eine Bereicherung für da s Kitaangebot darstellen. Gleichzeitig kann der Punkt der gewünschten Trägerpluralität/Trägervielfalt in Münster in der Bewertung berücksichtigt werden. Ein professionelles Auftreten des Trägers im Bewerbungsgespräch gehört ebenso zur Darstellung der Eignung für eine Trägerschaft einer Kindertageseinrichtung. 4. Entscheidung Zum Abschluss des Verfahrens wird anhand der vorliegenden Bewerbungsunterlagen und des geführten Bewerbungsgespräch von Seiten der Verwaltung das anhängende Auswertungsformular ausgefüllt (siehe Anlage 3). Somit ist eine transparente Bewertungsgrundlage vorhanden, die dann im Rahmen der politischen Vorlage und dem entsprechenden Vorschlag zur Vergabe der Träge r- schaft von Seiten der Verwaltung veröffentlicht wird. Dementsprechend ist eine Nachvollziehbar- keit der Entscheidungsfindung für alle Beteiligten, inklusive der politischen Gremien, dokumentiert und gewährleistet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0376/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.05.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37