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V/0376/2017

Weiterentwicklung des Trägerauswahlverfahrens für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Münster

Vorlagen 09.05.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 20.06.2017, TOP 9

03_Auswertungsformular Bewerber

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Beschlussvorlage

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02_Gesprächsleitfaden Bewerbungsgespräch

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01_Weiterentwicklung Trägervergabeverfahren

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03_Auswertungsformular Bewerber

849 Zeichen

1 
 
Anlage 3: Trägerauswahlverfahren für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Münster 
 
Auswertungsformular 
 
Ausgeschriebene Einrichtung: 
 
Name und Adresse des Trägers: 
 
 
1. Trägerhintergrund / Trägerdarstellung 
Mögliche Beschreibung des Trägers und seiner Betätigungsfelder, Verbandszugehörigkeit, Leitbild 
etc.  
 
 
 
2. Wirtschaftlichkeit 
Angebotener Trägeranteil 
 
 
 
3. Fachlichkeit/Pädagogik 
3.1. Rahmenkonzept

2 
 
3.2. Querschnittsaufgaben wie Integration, Inklusion und Genderthematik 
 
 
3.3. Gesundheitsförderung 
 
 
3.4. Sozialraumorientierung und Kooperationspartner 
 
 
3.5. Erziehungs- und Bildungspartnerschaften 
 
 
3.6. Organisationskultur und Qualität sichernde Maßnahmen 
 
 
3.7. Besondere Merkmale/Eignung 
 
 
 
 
___________________________   ____________________________ 
Ort, Datum        Unterschrift

Beschlussvorlage

5219 Zeichen

V/0376/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Weiterentwicklung des Trägerauswahlverfahrens für Kindertageseinrichtungen in der Stadt 
Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.06.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster stimmt der Einführung 
und Umsetzung der im Anhang beigefügten Weiterentwicklung des Trägerauswahlverfahrens 
für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Münster zu. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten oder Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
a. Der stetige bedarfsgerechte Ausbau der Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen in 
Münster führt zu einer Vielzahl neuer Kindertageseinrichtungen, für die ein geeigneter Träger 
gefunden werden muss. Hierbei müssen die gestiegenen gesetzlichen und gesellschaftlichen 
Anforderungen an Kitaträger eine angemessene Beachtung finden. 
 
b. Mit dem am 07.09.2016 im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien eingereichten An-
trag der SPD Ratsfraktion wurde die Verwaltung beauftragt, „für zukünftige Verfahren zu Trä-
gerausschreibungen für Kindertageseinrichtungen einen neuen Kriterienkatalog zu entwickeln, 
der Mindeststandards für die Trägerauswahl enthält. Diese Mindeststandards sollen die bishe-
rigen Kriterien für die Qualität der Träger enthalten, diese gewichten, sowie zusätzlich soziale 
Aspekte (z.B. angemessene tarifliche Bezahlung, Arbeitsplatzsicherheit) berücksichtigen. 
In einem Punktesystem soll ermittelt werden, in welchem Umfang der Träger diese Standards 
einhält und welche Aspekte er darüber hinaus berücksichtigt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0376/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Westarp, Frau Pohl 
Ruf: 
492-5134 
E-Mail: 
Westarp@stadt-muenster.de  
Datum: 
22.05.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0376/2017 
Träger, die die Mindeststandards nicht in einem Grundumfang erfüllen, werden in Zukunft bei 
der Trägerauswahl nicht berücksichtigt.“ 
 
2. Bisheriges Verfahren und Modifizierung des Trägerverfahrens 
 
Vor dem Hintergrund des Antragsanliegens wurden die bisher bestehenden Auswahlkriterien für eine 
Trägervergabe überarbeitet, ausgeweitet und um fachliche, dem Kinderbildungsgesetz (im Folgenden 
KiBiz genannt) entsprechende Standards, ergänzt. 
 
Die Verwaltung hat das bestehende Verfahren und den bestehenden Kriterienkatalog zur Trägeraus-
schreibung geprüft und weiterentwickelt (siehe Anlage 1, Punkt 3.1.). Hieraus ergeben sich folgende 
zentrale Eckpunkte: 
 
 Verbesserung des standardisierten Fragebogens und Optimierung der Dokumentation. 
 Unter dem aktuellen Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit des Haushaltes der Stadt 
Münster schlägt die Verwaltung vor, zukünftig eine gleichwertige Gewichtung der Kriterien der 
Wirtschaftlichkeit und der Fachlichkeit/Pädagogik vorzunehmen. 
 Es ist vorgesehen den Ablauf des Trägerauswahlverfahrens und der anstehenden Ausschrei-
bungsverfahren auf den Internetseiten der Stadt Münster zu veröffentlichen.  
 Von der Einführung eines Punktesystems zur Bewertung der Bewerber wird abgesehen, da 
die Anzahl der pädagogischen Angebotsformen (z.B. Sprache, Bewegung, Ernährung …..) der 
Träger sehr vielfältig, schwer messbar und deshalb nicht vergleichbar sind. 
 Die im Antrag eingeforderte Beachtung sozialer Aspekte (z.B. angemessene tarifliche Bezah-
lung und Arbeitsplatzsicherheit) können im Auswahlverfahren nicht aufgegriffen werden, da 
sie einen Eingriff in die Strukturen der Träger- und Tarifautonomie bedeuten, müsste doch 
nicht nur über das „Ob“ einer tariflichen Bindung, sondern auch über das „Wie“ und damit den 
jeweiligen Tarifvertrag (u.U. Haustarif) befunden werden. 
 Der einzuladene Träger führt die Bewerbungsgespräche unter Beteiligung der Geschäftsfüh-
rung, in Verbindung mit einer Kitaleitung/Fachberatung. 
 
3. Fazit: 
 
Durch die Einführung der Weiterentwicklung des Trägerauswahlverfahrens und der gleichzeitigen 
Veröffentlichung des Verfahrensablaufes auf den Internetseiten der Stadt Münster, wird den Bewer-
bern in Zukunft eine transparente Einsicht in das hiesige Bewerbungsverfahren gegeben und eine 
Bewerbung für eine Trägerschaft einer Kindertageseinrichtung niedrigschwellig zugänglich sein. So-
wohl münstersche als auch überregionale Kitaträger (anerkannte Träger der Jugendhilfe)  können 
sich so jederzeit über den aktuellen Stand der neuen Ausschreibungsverfahren informieren. 
Gleichzeitig führt die Ausdifferenzierung und Spezifizierung der Auswahlkriterien mit zugeordneten 
Standards zu einer transparenten Entscheidungsfindung der Verwaltung, die als Grundlage für die 
Entscheidung über die Trägerschaft einer Kindertageseinrichtung dienen kann. 
Die Optimierung der Dokumentation und Transparenz der fachlichen Anforderungen durch Vorlage 
umfangreicher fachlicher Standards erleichtert und objektiviert die Entscheidungen. 
 
I.V.  
 
Gez.  
Thomas Paal  
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Weiterentwicklung Trägerauswahlverfahren 
2. Gesprächsleitfaden Bewerbungsgespräch 
3. Auswertungsformular Bewerber

02_Gesprächsleitfaden Bewerbungsgespräch

2231 Zeichen

1 
 
Anlage 2: Gesprächsleitfaden Bewerbungsgespräch 
zum Trägerauswahlverfahren für die neue Kindertageseinrichtung: 
 
Termin:  
 
Träger:  
 
Leitfaden: 
 
 Fragen zur Trägerschaft (Allgemeine Kriterien für die Vergabe) 
01. Trägervorstellung und Motivation zur Bewerbung:  
Stellen Sie ihren Träger vor, was ist ihr Trägerverständnis bezogen auf diese Ei n-
richtung? 
Was ist Ihre Motivation, sich für diese Trägerschaft zu bewerben?  
02. Wirtschaftlichkeit: 
Welchen Trägeranteil können Sie für die Kindertageseinrichtung anbieten? 
Wie sichern Sie diesen dauerhaft? 
03. Rahmenkonzept: 
Erläutern Sie bitte Ihr Konzept für diese Kindertageseinrichtung. 
Erklären Sie ihre Angebotsschwerpunkte für diese Kita hinsichtlich flexibler B e-
treuungsangebote, der (möglichen) Entwicklung zum Familienzentrum, der eig e-
nen Kompetenzen, der eigenen Werthaltung und der Schwerpunkte Ihres Trägers. 
04. Querschnittsaufgaben wie Integration, Inklusion und Genderthematik: 
Treffen Sie bitte Aussagen zu Querschnittsaufgaben (beispielsweise interkulture l-
ler Ansatz, geschlechtsdifferenzierter Arbeitsweise, Partizipation sowie Integration 
von Menschen mit Behinderungen). 
Welche konzeptionellen und personellen Ressourcen stehen Ihnen für diese Au f-
gaben zur Verfügung? 
05. Gesundheitsförderung: 
Erläutern Sie angebotene Konzepte bzgl. der Gesundheitsförderung der Kinder in 
der Kita. 
06. Sozialraumorientierung und Kooperationspartner: 
Beschreiben Sie, wie sie zukünftig diese Kita im Stadtteil vernetzen und wie sie mit 
den Akteuren im Stadtteil zusammenarbeiten wollen. 
Erläutern Sie Ihre Vorstellungen zur Kooperation Kita und Schule  (Tagespflege 
und Kita). 
07. Erziehungs- und Bildungspartnerschaften: 
Wie sieht Ihrer Meinung n ach eine gelungene Zusammenarbeit mit den Eltern der 
Kitakinder aus und wie stellen Sie diese sicher? 
08. Organisationskultur und Qualität sichernde Maßnahmen: 
Wie ist Ihre Organisationskultur verankert und mit welchen Maßnahmen sichern 
Sie die vorhandene  Qualität ab, bzw. entwickeln diese weiter (z.B. Personalei n-
satz, -entwicklung)? 
09. Besondere Merkmale/Eignung: 
Welche zusätzlichen/besonderen Angebote können Sie anbieten?  
Warum ist Ihnen dieser Standort wichtig?

01_Weiterentwicklung Trägervergabeverfahren

14507 Zeichen

1 
 
Anlage 1: Weiterentwicklung des Trägerauswahlverfahrens für Kindertageseinrichtungen in 
der Stadt Münster 
 
 
1. Ausschreibungsverfahren / Bewerbungsverfahren 
Voraussetzung für das  in Kraft treten des  Trägerauswahlverfahren ist ein Errichtungsbeschluss 
einer mind. zweigruppigen Kindertageseinrichtung durch den Rat der Stadt Münster , in dem die 
Vergabe der Trägerschaft für die Einrichtung an einen geeigneten und anerkannten freien Träger 
der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen wurde.  
 
Über das bisherige Verfahren der Stadt Münster werden  die Träger von Kindertageseinrichtungen 
in Münster sowie die in der Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII (AG 5 – Kindertagesbetreu-
ung) tätigen Träger über die Planungen der Stadt Münster zum Neubau einer Einrichtung und über 
das Ausschreibungsverfahren für die Betriebsträgerschaft informiert. Gleichzeitig erfolgt eine Pres-
semitteilung in der lokalen Tagespresse. Im Folgenden werden die Träger bisher gebeten, ihr Inte-
resse an einer Übernahme der Trägerschaft schriftlich mitzuteilen.  
Zukünftig soll das Ausschreibungsverfahren darüber hinaus mit Unterstützung des Internets für 
eine breitere Basis von Trägern zugänglich gemacht und die Verfahrensabläufe transparenter dar-
gestellt werden. So wird es z usätzlich zu dem bisher üblichen Verfahren in Zukunft auf der Inter-
netseite des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien eine neue Rubrik geben, in der über den 
Ablauf von Trägerauswahlverfahren informiert wird. Hier werden zudem die Auswahlkriterien, s o-
wie der Ablauf des Verfahrens, Fristen und Ansprechpartner veröffentlicht. Gleichzeitig werden die 
in Zukunft geplanten Kindertageseinrichtungen und ein e voraussichtliche Zeitkette für das  Bewer-
bungsverfahren angegeben. Somit ist eine deutlich höhere Transparenz bei dem Ausschreibung s-
verfahren gegeben. 
Die Träger haben die Möglichkeit ein unverbindliches Interesse an einer Trägerschaft der ausge-
schriebenen Einrichtungen, inkl . der Angabe des voraussichtlichen Trägeranteils und der Einre i-
chung aussagefähiger konzeptioneller Unterlagen , abzugeben und werden dann , wie bisher , zu 
einem Bewerbungsgespräch geladen. Anschließend muss der Träger eine verbindliche Bewe r-
bung einreichen, die die Vorstellungen zum Betrieb der Einrichtung verdeutlichen. Bei einer ve r-
bindlichen Bewerbung werden die Bewerbungsunterlagen (z.B. Fachliche Konzepte) den Gremien 
der Stadt Münster , im Rahmen der Beschlussvorlagen an den Rat, öffentlich zur Entschei dung 
vorgelegt. 
 
 
2. Anforderungsprofil 
Das Anforderungsprofil für eine Trägerschaft einer Kindertageseinrichtung wird, wie in dem bisher 
bestehenden Verfahren, vor der Ausschreibung mitgeteilt. Darüber hinaus soll das Anforderung s-
profil in Zukunft auf der Internetseite ausgewiesen und in den Anschreiben an die Träger veröffent-
licht werden. Eine Bewerbung ist anerkannten Trägern der Kinder - und Jugendhilfe unter Einha l-
tung der veröffentlichen Fristen gestattet. Weiterhin werden nur Träger, die die geforderte n Unter-
lagen innerhalb der veröffentlichten Frist einreichen, in dem weiteren Trägerauswahlverfahren be-
rücksichtigt. 
 
 
3. Auswahlkriterien/Gespräch 
Mit der Bewerbung übersenden die Träger ihre Konzeptionen für die neue Einrichtung. Zusätzlich 
führt die Verwaltung mit allen Bewerbern umfangreiche Bewerbungsgespräche.  Die Bewerbungs-
unterlagen, sowie die Bewerbungsgespräche, dienen als Grundlage für die Auswahl des Trägers.  
Um auch bei den Gesprächen  eine Gleichbehandlung der Bewerber zu ermöglichen, wurde der 
Gesprächsleitfaden für das Bewerbungsgespräch weiterentwickelt und die Dokumentation opt i-
miert (siehe Anlage 2).  
Bei der Auswahl der Trägerschaft wird eine gleichwertige Gewichtung der Kriterien Wirtschaftlich-
keit und der Fachlichkeit/Pädagogik vorgenommen.

2 
 
 
3.1. Wirtschaftlichkeit 
Das Kriterium der Wirtschaftlichkeit orientiert sich an den einschlägigen Gesetzesvorlagen. Aktuell 
folgt daraus: 
 
§ 20 KiBiz 
Zuschuss des Jugendamtes 
 
(1) Das Jugendamt gewährt dem Träger der Einrichtung einen Zuschuss für die Aufgaben nach 
diesem Gesetz, wenn der Finanzierungsanteil des Trägers an den Kindpauschalen nach § 19 ge-
leistet wird. Dieser Zuschuss beträgt 88 Prozent der Kindpauschalen nach § 19, wenn es sich um 
eine Kirche oder Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts handelt (kirchliche Trägerschaft). 
Wenn es sich um einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe nach § 6 Absatz 1 handelt, der 
nicht zugleich in kirchlicher Trägerschaft ist (andere freie Trägerschaft), erhöht sich der Zuschuss 
auf 91 Prozent. Soweit es sich beim Träger um einen Verein handelt, dem Erziehungsberechtigte 
von mindestens 90 Prozent der die Einrichtung besuchenden Kinder angehören, die nach ihrer 
Zahl oder der Satzung sowohl die für die laufende Beschlussfassung als auch die für die Änderung 
der Satzung erforderliche Mehrheit haben (Elterninitiativen), erhöht sich der Zuschuss auf 96 Pro-
zent. 
 
Anm.: Das Gesetz regelt einen festen Zuschuss, keinen Mindestzuschuss. Es geht also nicht da-
rum, dass Träger einen „Höchstsatz“ bieten können. Bieten sie weniger als die sich aus dem Ge-
setz ergebenden Eigenanteile, bringen sie vielmehr zum Ausdruck, dass sie eine freiwillige 
kommunale Leistung erwarten. Bleiben Träger unter dem gesetzlich geforderten Betrag, muss 
dies beachtet und bewertet werden. 
 
 
3.2. Fachlichkeit/Pädagogik 
Die Fachlichkeit/ Pädagogik wird anhand der nachfolgenden Auswahlkriterien ausgewertet. Den 
Kriterien sind jeweils zu beachtende Standards/Orientierungsrahmen, die aus dem KiBiz abgeleitet 
wurden, zugeordnet. Weitere angebotene, aber nicht benannte, Standards/Orientierungsrahmen 
können zusätzlich in die Bewertung einfließen. Als Grundlage für die Bewertung der Bewerber die-
nen das ausführliche Bewerbungsgespräch, sowie die eingereicht en Bewerbungsunterlagen bzw. 
Fachkonzepte in Bezug auf die Auswahlkriterien . Um allen Trägern eine Gleichbehandlung zu g e-
währleisten wurde der Gesprächsleitfaden zur Durchführung der Bewerbungsgespräche weiter-
entwickelt (siehe Anlage 2). So kann sichergestellt werden, dass alle Träger die Möglichkeit erhal-
ten, sich zu den einzelnen Kriterien zu äußern. 
Die Neuaufstellung der Kriterien mit klar zugeordneten Standards führt zu transparenteren Quali-
tätsmerkmalen, die einen umfängliche ren Überblick über die zu beachtenden Merkmale einer g u-
ten Trägerschaft geben. 
 
Im Folge nden werden die Kriterien  mit den  neu beschriebenen  Standards/Orientierungsrahmen 
erläutert. 
 
 
Kriterium: Rahmenkonzept 
- Darstellung der eigenen Kompetenzen 
- Darstellung der eigenen Werthaltung 
- Schwerpunkte des Trägers 
- Erfahrungen des Trägers im Bereich der Kindertagesbetreuung 
- Leistungsbeschreibung 
- Frühkindliche Bildung, Sprachliche Bildung 
- Dokumentation 
- Öffnungszeiten (z.B. Bereitschaft zu Angeboten der flexiblen Öffnungszeiten) 
 
Fachliche Konzepte, die die Grundhaltung des Trägers und Arbeitsweisen des Trägers verdeutl i-
chen, müssen vorliegen. Diese Konzepte, die sich an aktuellen gesellschaftlichen Erfordernissen

3 
 
und einem umfassenden Erziehungs-, Bildungs-, und Betreuungsauftrag ausrichten, sind Grundvo-
raussetzung für den Betrieb einer Einrichtung. 
Aussagen, wie z.B. zu Möglichkeiten von flexiblen Kindertagesbetreuungsangeboten oder aber 
Erfahrungen eines Trägers in diesem Bereich , entsprechen den aktuellen gesellschaftlichen Erfor-
dernissen und ermöglichen Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. 
 
 
Kriterium: Querschnittsaufgaben wie Integration, Inklusion und Genderthematik 
- Bereitschaft, die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund/Behinderungen im p äd. 
Alltag zu begleiten/fördern 
- Besondere Förderungsangebote für Kinder mit Behinderungen 
- Aussagen zu konzeptionellen Angeboten, sowie inhaltliche Erfahrungen in der Zusamme n-
arbeit mit Kindern in Bezug auf Migrationsvorgeschichte/Behinderung/Genderthematik 
- Aussagen zu personellen (und sprachlichen Ressourcen) und der Zusammenarbeit mit Ko-
operationspartnern zum Thema Migration/Behinderung/Gender 
 
Der Zuzug und die Integration von Migranten*innen stellen an Träger von Kindertageseinrichtu n-
gen besondere Anforderungen. Sprachliche und kulturelle Barrieren müssen gemeistert, schnelle 
und kompetente Betreuungs -, Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen erarbeitet und ein b e-
stehendes oder zu entwickelndes Netzwerk etabliert werden. Gleiches gilt f ür die sehr aktuellen 
Themen der Inklusion und der Genderthematik. 
Träger, die bereits Erfahrungen, Konzepte und Personal für dieses Segment haben, können qual i-
fiziert und gut auf den Bedarf reagieren. 
 
 
Kriterium: Gesundheitsförderung 
- Bewegungsförderung 
- Psychosoziales Wohlbefinden 
- Gesunde Ernährung 
- Unfallprävention 
- Gewaltprävention 
- Suchtprävention 
- Körpererfahrung 
- Zahngesundheit 
- Hygiene 
 
Gesundheitsförderung spielt bereits im Kindergartenalter eine wichtige Rolle in der Entwicklung der 
Kinder und gehört som it zum festen Bestandteil des pädagogischen Kitaa lltags. Die einzelnen 
Standards der Gesundheitsförderung sollten Bestandteil des Konzepts sein und im Ki taalltag um-
gesetzt werden. Hier können auch gemeinsame Kooperationen mit Anbietern der Gesundheitsfö r-
derung beachtet werden. 
 
 
Kriterium: Sozialraumorientierung und Kooperationspartner 
- Planung/Sicherstellung einer Einbeziehung der Stadtteilakteure und deren Ressourcen 
- Synergien durch bereits vorhandene Trägerstrukturen im sozialen Umfeld sowie Einbezi e-
hung gewachsener Strukturen und anderer Anbieter im Stadtteil 
- Kooperationsbezüge und Vernetzungsbestrebungen im Stadtteil und zu anderen Profess i-
onen (z.B. Schule, Gesundheitswesen, Kindertagespflege) 
- Bereitschaft, die Arbeit an den Bedürfnissen der Kinder und Eltern im Sozialraum unter Be-
rücksichtigung und Einbeziehung vorhandener Infrastrukturangebote auszurichten 
- Bereitschaft sich zum Familienzentrum zu entwickeln 
- Bereitschaft ein kooperatives Übergangsmanagement von der Tagespflege in die Kita und 
der Kita in die Grundschule zu fördern 
- Kooperationen mit dem Gesundheitswesen (z.B. Hebammen, Kinderkrankenschwestern, 
Ärzten)

4 
 
Bereits vorhandene räumliche Bezüge zu bestehenden Einrichtungen  im Sozialraum der Einric h-
tung ermöglichen die Nutzung von Synergien , die die Wirtschaftlichkeit einer Einrichtung erhöhen 
(siehe auch Wirtschaftlichkeit). Stadtteilbezogene Angebote werden bedarfsgerecht aufeinander 
abgestimmt und weiterentwickelt, wenn die Akteure des Stadtteils sich hierzu entsprechend rege l-
mäßig vernetzen. Vernetzung kann u.a. in Stadtteilarbeitskreisen oder auch Familienzentren erfo l-
gen.  
Bereits vorhandene Erfahrungen in der Konzeptentwicklung von Kitas zu Familienzentren verdeu t-
lichen ergänzend ein hohes Interesse im Bereich der Vernetzung  und einer breit er aufgestellten 
Angebotsvielfalt vor Ort. 
 
 
Kriterium: Erziehungs- und Bildungspartnerschaften 
- Offene und transparente Zusammenarbeit mit den Eltern der Kitakinder (Informationsau s-
tausch) 
- Konzepte zur strukturierten Elternarbeit 
- Informationsabende 
- Aufklärung über entwicklungsspezifische Angelegenheiten 
- Regelmäßige Elterngespräche, Elternabende 
- Elternmitwirkung 
- Professionelles Eingewöhnungskonzept 
 
Kitaträger haben die Aufgabe Elternarbeit als Erziehungs- und Bildungspartnerschaften zu integrie-
ren. Mit Blick auf die Bildungsbiografie aller Kinder kommt dieser Aufgabe eine große Bedeutung 
zu. Durch diese Arbeit sollen die Individualisierung, die Stärkenorientierung und eine gleichberech-
tigte Teilhabe aller Kinder und deren Eltern sichergestellt werden. Hierfür sollten in der Regel meh-
rere regelmäßige Elterngespräche im Jahr vereinbart werden, um die Entwicklung des  Kindes, 
dessen besondere Stärken/Fähigkeiten und Interessen, Förderungsmöglichkeiten und weitere o r-
ganisatorische Planungen der Kindertageseinrichtungen zu thematisieren. 
Gleichzeitig soll eine Kooperation der Eltern,  dem Personal und dem Kitaträger durch Konzepte 
der Einrichtung sichergestellt werden (z.B. Elternversammlung Elternbeirat, usw.). 
 
 
Kriterium: Organisationskultur und Qualität sichernde Maßnahmen 
- Organisationskultur/-leitbild 
- Ausreichende Personalausstattung 
- Personalentwicklung 
- Fachberatung 
- Organisationsentwicklung 
- Teilnahme an Fachgremien / AG’s 
- Vernetzung innerhalb Münster 
- Verfahren der Qualitätsentwicklung/-sicherung 
- Kinderschutz 
 
Die Anforderungen an Trägern von Kindertageseinrichtungen befinden sich , analog zur gesel l-
schaftlichen Entwicklung,  laufend im Wandel . Neue Herausforderungen sind kontinuierlich mit 
neuen Antworten und Konzepten zu begegnen. Aus diesem Grund ist eine funktion ierende und 
sich weiterentwickelnde Trägerkultur eine notwendige Voraussetzung für den Betrieb einer Kinde r-
tageseinrichtung. Hierzu gehören auch die regelmäßige Teilnahme an Arbeitskreisen,  Fortbil-
dungsangebote für Mitarbeiter*innen, eine Vernetzung innerhalb Münsters und klare Verfahrensab-
läufe in Bezug auf den Kinderschutz.  Das Vorhalten von qualifizierter Fachberatung ist weiterhin 
ein notwendiger Standard. 
 
 
Kriterium: Besondere Merkmale/Eignung 
- Besondere Angebote, die über die zuvor benannten Kriterien  / Standards nicht abgedeckt 
sind 
- z.B. Trägerpluralität im Stadtteil

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Hier können weitere besondere Angebote in die Bewertung einfließen, die über die zuvor benan n-
ten Kriterien und Orientierungsrahmen nicht abgedeckt werden, jedoch eine Bereicherung für da s 
Kitaangebot darstellen. Gleichzeitig kann der Punkt der gewünschten Trägerpluralität/Trägervielfalt 
in Münster in der Bewertung berücksichtigt werden. 
Ein professionelles Auftreten des Trägers im Bewerbungsgespräch gehört ebenso zur Darstellung 
der Eignung für eine Trägerschaft einer Kindertageseinrichtung. 
 
 
4. Entscheidung 
Zum Abschluss  des Verfahrens wird anhand der vorliegenden Bewerbungsunterlagen und des 
geführten Bewerbungsgespräch von Seiten der Verwaltung das anhängende Auswertungsformular 
ausgefüllt (siehe Anlage 3). Somit ist eine transparente Bewertungsgrundlage vorhanden, die dann 
im Rahmen der politischen  Vorlage und dem entsprechenden Vorschlag zur Vergabe der Träge r-
schaft von Seiten der Verwaltung veröffentlicht wird. Dementsprechend ist eine Nachvollziehbar-
keit der Entscheidungsfindung für alle Beteiligten, inklusive der politischen Gremien, dokumentiert 
und gewährleistet.

Beratungsverlauf (1)

20.06.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0376/2017
Typ
Vorlagen
Datum
09.05.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37