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2268/2024

231. Änderung des Flächennutzungsplans, Arbeitstitel: Östlich Reitweg (Campus der TH) in Köln-Deutz

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 16.08.2024

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Anlage 6 - Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit

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Ansehen

Anlage 3 - bisherige Darstellung des Flächennutzungsplans

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Ansehen

Anlage 4 - beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplans

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Ansehen

Anlage 7 - Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Ansehen

Anlage 2 - Lage des Änderungsbereiches im Stadtgebiet

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Ansehen

Anlage 5 - Begründung mit Umweltbericht

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 6 - Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit

7386 Zeichen

1  
Anlage 6  
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bauleitplanverfahren 
 
Darstellung und Bewertung der zur 231. Änderung des Flächennutzungsplans  – Arbeitstitel: Östlich Reitweg (Campus der TH) 
in Köln-Deutz – eingegangenen Stellungnahmen aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde durch eine Abendveranstaltung am 
02.05.2017 und Aushang im Bezirksrathaus Innenstadt (Kundenzentrum) bis zum 16.05.2017 zum Bebauungsplan im 
Parallelverfahren Nr. 69449/05, Arbeitstitel: Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln) in Köln-Deutz durchgeführt. Schriftliche 
Stellungnahmen konnten ebenfalls bis zum 16.05.2017 einschließlich an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Innenstadt 
gerichtet werden. Im Rahmen dieser Beteiligung sind 2 Stellungnahmen fristgerecht und 1 Stellungnahme verspätet eingegangen. 
 
Die Veröffentlichung des Entwurfs gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde am 20.03.2024  im Amtsblatt 11 der Stadt 
Köln bekannt gemacht und im Stadtplanungsamt (Stadthaus Deutz) vom 28.03.2024 bis zum 30.04.2024 durchgeführt.  
Im Zeitraum der Offenlage sind keine Stellungnahmen eingegangen. 
 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen dokumentiert und fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in 
Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie die Entscheidung durch den Rat 
dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Entscheidung durch den Rat verwiesen. 
 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt.  
 
Lfd. 
Nr.  
Stellungnahme  Berücksichtigung  Stellungnahme  der  Verwaltung  
1.  10.05.2017   
 Die Planung von zwei Parkhäusern für Pendler und 
Studenten wird begrüßt. Die geplanten Parkhäuser 
sollen kostenfrei für Studierende und Pendler nutzb ar 
sein. 
 
Kenntnisnahme  Auf Ebene des Flächennutzungsplans werden 
hierzu keine Regelungen getroffen. 
 
2.   16.05.2017   
 1. Öffentlichkeitsbeteiligung  
Zur Vorbereitung der frühzeitigen Beteiligung wäre zu 
Der Stellungnahme 
wird teilweise 
Zu 1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkei t 
wurde nach den gesetzlichen Vorgaben des

2  
wenig für die Mobilisierung der Öffentlichkeit geta n 
worden. Die TH Köln hätte es versäumt, zusätzlich ihre 
Studierenden und Beschäftigten für das Thema zu 
interessieren.  
 
 
 
 
2. Verkehr  
Das Verkehrskonzept sollte einen Rückgang des MIV 
bis spätestens 2035 auf null vorgeben. 
 
 
Durch das parallellaufende Planfeststellungsverfahren 
für die ICE-Neubaustrecke, hier 5. Planänderung PFA 
12 „Köln-Kalk“ würde sich die Gelegenheit ergeben, über 
die Güterverkehrstrasse neu zu denken. Bei einer 
Konzentrierung auf das östlich gelegene Gleis würde  
sich die Chance ergeben, sowohl den Lärm am Deutzer  
Hafen zu reduzieren 
und auch den Rückbau des 
Bahndamms, der Barriere zwischen Kalk / Humboldt 
und Deutz vorzusehen. 
 
 
Die Konsequenz aus dem Pariser Klimabeschluss zur 
Decarbonisierung, insbesondere für den Sektor 
Verkehr, bedeutet, dass auch alle geplanten 
Stellplätze in Form der Parkhochhäuser wegfallen 
können. Die Möglichkeit der BauNVO zu 0,0 
Stellplatzschlüssel ergänzt dies kurzfristig. 
 
 
3. Zero-Emission (Klimaschutz) / Energiekonzept 
Es würde keine Aussagen für ein Quartiers-
Energiekonzept  geben. 
 
 
Offenbar würden auch keine Erkenntnisse aus den 
Leuchtturm-Projekten wie SmartCity Cologne oder 
Grow Smarter eingebracht. Eine Einbindung des CIRE 
als TH- eigenes Potential ist nicht erkennbar, aber  
zwingend vorzusehen (Stichwort Sektorenkopplung). 
 
gefolgt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Baugesetzbuches (BauGB) vorbereitet und 
durchgeführt. Darüber hinaus hat die Stadt Köln vor 
Beginn der Beteiligung über eine Pressemitteilung 
und über ihren Internetauftritt die Öffentlichkeit 
umfassend informiert und zum Besuch der 
Abendveranstaltung eingeladen. Auf die 
Öffentlichkeitsarbeit der TH Köln hat die Stadt Köln 
in diesem Zusammenhang keinen Einfluss. 
 
Zu 2. – 7. Die Anregungen richten sich auf die 
Planungsebene des Bebauungsplans. Die 
Abwägung hierzu erfolgt im 
Bebauungsplanverfahren für den Campus Deutz. 
 
Die angesprochene Planfeststellung steht nicht in 
Verbindung mit diesem Änderungsverfahren. Im 
Übrigen gilt für Bahnanlagen der 
Fachplanungsvorbehalt des § 38 BauGB im Sinne 
des vorrangigen Rechts.

3  
 
Es würden Bedenken gegen eine mögliche Nutzung 
von Fernwärme bestehen, die teuer und ineffizient sei. 
 
4. Starkregen  
Der Leitfaden der StEB „Wassersensibel planen und 
bauen in    Köln“ sowie „Leitfaden für eine 
wassersensible Stadt- und Freiraumgestaltung in 
Köln“ seien nicht genannt oder erkennbar 
berücksichtigt worden. 
 
 
5. Green Building  
Der Ansatz „Green Building“ würde mehr als die bisher 
(im Konzept/Masterplan) berücksichtigten Punkte 
enthalten. Es sollen die Richtlinien der Deutschen 
Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) 
beachtet werden. 
 
 
6. Grünflächen  
Fortschrittliche Vorgaben für entsiegelte Flächen, 
Wand- und Dachbegrünung seien nicht erkennbar. 
Ideen könnten aus dem Weißbuch „Stadtgrün“ 
entnommen werden. 
 
 
7. Urbanes Gebiet (MU)  
Zur Entlastung der Begehrlichkeiten der Flächen in 
Kalk-Süd für Wohnungsbau sollten mehr als 200 
Wohneinheiten, vorzugsweise als Co-Housing-
Konzept, entstehen können. Genau so wäre es 
alternativ mit dem Standort für eine Schule für Sek. II, 
Gesamtschule. 
 
 
8. Erhalt AWB-Gelände / Teilverlagerung nach Kalk-
Süd 
 
Der AWB-Standort sollte nicht in das Industriegebie t 
Kalk verlagert werden, sondern am vorhandenen Ort 
verbleiben. Erforderliche Flächen für die TH könnte n 
dezentral, beispielsweise in alten Industriehallen in 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Stellungnahme 
wird nicht gefolgt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zu 8. Die Verlagerung des AWB-Standortes an der 
Gießener Straße in die Dillenburger Straße ist 
bereits erfolgt. Das frühere Grundstück der AWB 
wurde durch das Land NRW für die Erweiterung der 
TH Köln erworben. Zudem wurde das 
Hochschulkonzept einer dezentralen Ansiedlung

4  
 
Mülheim-Süd oder Kalk-Süd angesiedelt werden. 
 
 
 
 
 
 
9. Technologiespange  
Wird das Konzept einer Technologiespange (aus den 
1990er Jahren) mit einer Einbindung der TH Köln zu 
anderen rechtsrheinischen Technologie-Clustern 
durch den Bebauungsplan ergänzt? 
 
der TH Köln im Stadtteil Kalk bereits vor der 
Auslobung des städtebaulichen Ideenwettbewerbs 
für die Neuordnung des Campus Deutz verworfen. 
Dies unter anderem weil es für die TH Köln eine 
ineffiziente räumliche Struktur mit höheren 
Aufwendungen bedeutet hätte. 
 
Zu 9.  Auf Ebene des Flächennutzungsplans 
werden hierzu keine Regelungen getroffen. 
3. 28.05.2017    
 Für die Erstellung des Campus Deutz würden pro qm 
Nutzfläche mehr als 5.000 € Kosten anfallen. Dies s ei 
schon sehr konservativ berechnet, da die 
Erweiterungsfläche inkludiert und eine 
Zusatzfinanzierung nicht berücksichtigt wäre. Diese  
Kostenhöhe würde sehr überteuert erscheinen, 
verglichen mit privat finanzierten. 
 
Kenntnisnahme Auf Ebene des Flächennutzungsplans werden 
hierzu keine Regelungen getroffen.

Anlage 3 - bisherige Darstellung des Flächennutzungsplans

616 Zeichen

W
M
W
 
W
WW
MK
GE
GE
M
SO
FH
W
Anlage 3
- bisherige Darstellung -
231. Änderung des Flächennutzungsplanes
Östlich Reitweg in Köln-Deutz
0 100 20050
Meter
1:5.000M.:
Legende
Änderungsbereich
Reitw_FNP_vorher_U...
Wohnbaufläche
Gemischte Baufläche
Mischgebiet
Kerngebiet
Gemeinbedarfsfläche
Grünfläche
Fläche für
Hauptverkehrszüge
Fläche für
Bahnanlagen
Kindereinrichtung,
Standort unbestimmt
Spielplatz, Standort
unbestimmt
Bad
Fernheizwerk
Jugendeinrichtung
Kindereinrichtung
Kirche
Parkanlage
Schule
Spielplatz
Sporthalle
Sportplatz
Umspannwerk
Verwaltung
W
M
MI
MK
SondergebietSO
Gewerbegebiet
FachhochschuleFH
GE

Anlage 4 - beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplans

1025 Zeichen

1 Die Oberbürgermeisterin Stadt Köln 
Anlage 4 
231. Änderung des Flächennutzungsplanes
Östlich Reitweg in Köln-Deutz 
- beabsichtigte Darstellung -
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TH 
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a 
[ID 
□ 
Änderungsbereich 
Wohnbaufläche 
Gemischte Baufläche 
Mischgebiet 
Kerngebiet 
Sondergebiet 
Technische Hochschule+ 
studentisches Wohnen, 
Gastronomie + nicht großfl. 
Einzelhandel, hochschulnahe 
Dienstleistungen ,.. sonstige 
wissenschaftl. Einrichtungen 
Gev.erbegebiet 
.:i..:: 
Gemeinbedarfsfläche � 
� Grünfläche 
Fläche für 
Hauptverkehrszüge 
Fläche für 
Bahnanlagen 
Kindereinrichtung, 
Standort unbestimmt 
Spielplatz, Standort 
unbestimmt 
Bad 
Fernheizwerk 
Umspannv.erk 
Jugendeinrichtung 
Kindereinrichtung 
Kirche 
Schule 
Verwaltung 
Parkanlage 
Spielplatz 
Sporthalle 
Sportplatz 
Altl astensymbol

Anlage 7 - Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

34078 Zeichen

1  
Anlage 7 
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bauleitplanverfahren 
 
Darstellung und Bewertung der zur 231. Änderung des Flächennutzungsplans – Arbeitstitel: Östlich Reitweg 
(Campus der TH) in Köln-Deutz – eingegangenen Stellungnahmen aus den Beteiligungen der Behörden und 
sonstiger Träger öffentlicher Belange 
 
Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde erstmals vom 22.05. bis zum 26.06.2014 zum Städte-
baulichen Planungskonzept durchgeführt. Aufgrund einer Verfahrensunterbrechung bis Dezember 2016 wurde diese frühzeitige Betei-
ligung vom 08.03. bis 11.04.2017 wiederholt. Zu diesem Verfahrensschritt sind die jeweils zuletzt eingegangenen Stellungnahmen aus 
den vorgenannten Beteiligungen aufgeführt. Insgesamt haben 12 Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen abgegeben. 
 
Die Beteiligung gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wurde 16.05.2023 bis zum 21.07. 2023 durchgeführt. 
Im Zeitraum der Beteiligung sind 14 Stellungnahmen eingegangen. 
 
Zudem erfolgte die Benachrichtigung über die Veröffentlichung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 28.03.2024 bis 
30.04.2024 am 18.03.2024. In diesem Rahmen ist eine Stellungnahme eingegangen. 
 
Nachfolgend werden die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen dokumentiert und fortlaufend nummeriert. In Übereinstimmung 
mit der laufenden Nummerierung werden die Inhalte der Stellungnahmen aus beiden Beteiligungsschritten sowie die abschließende 
Stellungnahme der Verwaltung mit der Entscheidung durch den Rat dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die 
jeweilige erste Entscheidung durch den Rat verwiesen. 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1. Bezirksregierung Köln   
1.1 05.06.2014 
Dezernat 52 – Abfallwirtschaft und Bodenschutz 
Keine Bedenken 
 
 
 
 
Kenntnisnahme -/-

2  
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
2. Bezirksregierung Düsseldorf   
2.1 Dezernat 22 – Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) 
18.04.2016 
Es ist nicht auszuschließen, dass noch Kampfmittel im 
Boden vorhanden sind. Daher kann nicht von der Frei-
heit von Kampfmitteln ausgegangen werden. Insofern 
sind Erdarbeiten 
mit entsprechender Vorsicht auszufüh-
ren. Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind die Arbei-
ten sofort einzustellen und umgehend die Ordnungsbe-
hörde, die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der 
Kampfmittelbeseitigungsdienst zu benachrichtigen (Ak-
tenzeichen: 22.5-3-5315000-383/14). 
 
Kenntnisnahme Ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. 
Der Sachverhalt wird auf der Planungsebene des Be-
bauungsplans in die Abwägung eingestellt. 
2.2 Dezernat 26 – Untere Luftfahrtbehörde 
14.03.2017 
Auf den Bauschutzbereich des Flughafens Köln/Bonn 
bei 168 m über NN wird hingewiesen. 
 
Kenntnisnahme Die geplante Bebauung erreicht maximal eine Hö-
henlage von 76,0 m ü. NHN (entspricht 26 m über Ge-
lände). Der genannte Bauschutzbereich ist nicht be-
troffen. 
3. Industrie- und Handelskammer zu Köln (IHK)   
 06.04.2017 
Der Teilneubau der Technischen Hochschule Köln, als 
Campus Deutz ist ein Masterplan-Projekt. Die IHK Köln 
begrüßt die 
Entstehung eines modernen Campus, der sich 
in die umgebene Stadtstruktur einfügt. Im Westen soll der 
Campus durch ein 
„Kreativquartier'‘ mit einer Mischung von Wohnen und 
nicht 
störendem Gewerbe z. B. Startup-Firmen ergänzt wer-
den. Dort den neuen Baugebietstyp „urbanes Quartier“ 
auszuweisen, ist  passend. 
 
14.06.2023 
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Stellung-
nahme der Industrie- und Handelskammer zu Köln im Paral-
lelverfahren durchgeführten Verfahrung zur Aufstellung des 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme
 
-/- 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
-/-

3  
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Bebauungsplanes „Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH 
Köln) mit der Nummer 69449/05 verwiesen. 
 Die IHK Köln hat keine Bedenken hinsichtlich der hiesigen 
231. Änderung des Flächennutzungsplanes. 
 
4. Landschaftsverband Rheinland (LVR)   
 Amt für Denkmalpflege im Rheinland 
12.06.2014 
1. Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungspla-
nes liegt das Baudenkmal „Ingenieurwissenschaftliches 
Zentrum der Fachhochschule Köln" (IWZ).  
 
2. Das Denkmal sei bedeutend für die Geschichte des 
Menschen und für die Städte und Siedlungen. Sein Erhalt 
würde aus wissenschaftlichen, hier allgemeinhistorischen, 
architektur- und ortsgeschichtlichen, sowie aus städte-
baulichen Gründen im  öffentlichen Interesse liegen.
 
 
3. Die geschützten Gebäude seien außerdem grundriss-
genau mit einer roten Baulinie zu sichern.  
 
4. Des Weiteren ist das Baudenkmal auch im Text ange-
messen zu würdigen. Auch im Umweltbericht müssen 
Kennzeichnung und Würdigung erfolgen.  
 
 
 
 
16.06.2023 
Wie bereits in unserer Stellungnahme im Rahmen der 
frühzeitigen Beteiligung vom 19.05.2017 dargelegt, sind 
von dieser die Belange der Denkmalpflege betroffen, da 
sich das denkmalgeschützte Ingenieurwissenschaftliche 
Zentrum der Fachhochschule (IWZ) sowie der Altbau der 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Stellungnahme 
wird gefolgt. 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
Zu 1. – 3.  
Ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. 
Einzeldenkmale werden regelmäßig nicht nachricht-
lich in den Flächennutzungsplan übernommen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zu 4. In der Begründung wird auf die bestehende 
denkmalrechtliche Abbrucherlaubnis Bezug genom-
men. Aufgrund des Vorliegens dieser Abbrucher-
laubnis ist die vorherige Unterschutzstellung des 
IWZ für die nachfolgenden Abwägungsentscheidun-
gen im Änderungsverfahren nicht mehr von Belang. 
 
 
Ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. 
Der Flächennutzungsplan enthält keine Vorhaben zur 
Gestaltung des Denkmalumfeldes.

4  
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
TH Deutz in der Betzdorfer Str. 2 innerhalb des Plange-
biets befinden.  
 
Wir verweisen an dieser Stelle erneut auf die in unserer 
ersten Stellungnahme gelisteten Punkte (textliche und 
planbildliche Würdigung bzw. Kennzeichnung d. Denk-
mäler, Hinweis auf Abwägungspflicht vor Abbruch). Die 
Denkmäler sind darüber hinaus nicht nur substanziell und 
in ihrem Erscheinungsbild, sondern auch in ihrem Wir-
kungsraum („Umgebungsschutz“) zu schützen.  
 
In Bezug auf die im FNP vorgesehenen Gebäudehöhen, 
die Freiraumgestaltung und im weiteren Verlauf in Bezug 
auf die konkrete Gestaltung der Neubauten sollten mög-
lichst früh im Planungsprozess ausreichend belastbare 
Visualisierungen vorgelegt werden, um eventuelle Beein-
trächtigungen der Bestandsbauten denkmalfachlich be-
urteilen zu können.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
5. Landesbetrieb Straßenbau NRW, Köln   
 22.03.2017 
Keine Bedenken 
 
07.07.2023 
Bezüglich des FNP handelt es sich um eine Veränderung der 
Nutzung. Die bisherige Fläche der Abfallwirtschaft und den 
Entfall bisher vorgesehener Entwicklungen innerhalb des Be-
trachtungsgebietes.  
 
In einer Verkehrsuntersuchung weisen Sie durch eine Aktua-
lisierung bzw. Umlegung des zu erwartenden Verkehrsauf-
kommens durch den „Campus Deutz“ auf Grundlage der ak-
tuell angestrebten Planung sowie nach Abstimmung mit der 
TH Köln und dem BLB NRW nach. Die Untersuchung der 
Kenntnisnahme 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
-/- 
 
 
 
Ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. 
 
Die Beteiligung/ fachliche Abstimmung zur Erschlie-
ßungsplanung wird im städtebaulichen Vertrag zum Be-
bauungsplan 69449/05, Östlich Reitweg, geregelt.

5  
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Verkehrsqualität und der verkehrstechnischen Leistungsfä-
higkeit an den betroffenen bzw. benachbarten Knotenpunk-
ten weist nach, dass negative Auswirkungen auf das umlie-
gende Verkehrsnetz nicht zu erwarten sind.  
 
Gegen die Maßnahme besteht aus Sicht der Landesstraßen-
baubehörde keine Bedenken.  
Ich bitte um weitere Beteiligung und um frühzeitige Abstim-
mung der Erschließungsplanung. Im Rahmen der weiteren 
Abstimmungen werden ergänzende Forderungen vorbehal-
ten. 
 
03.04.2024 
Das Plangebiet befindet sich aus straßenrechtlicher Sicht an 
der Bundesstraße 55, Abschnitt 43. Der Abschnitt befindet 
sich aus straßenrechtlicher Sicht innerhalb der zur Erschlie-
ßung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der 
Ortsdurchfahrten.  
Das Plangebiet ist derzeit als Sondergebiet (Fachhoch-
schule), Wohnbaufläche mit ergänzendem Signet für Feuer-
wehr, Kindereinrichtung und Spielplatz sowie als Grünfläche 
dargestellt.  
 
Die Stadt Köln sieht eine Änderung der Darstellung in Sonsti-
ges Sondergebiet Technische Hochschule (studentisches 
Wohnen, Gastronomie, nicht großflächiger Einzelhandel, 
hochschulnahe Dienstleistungen und sonstige wissenschaftli-
che Einrichtungen). Zudem ist eine gemischte Baufläche mit 
ergänzenden Signets für noch unbestimmte Standorte einer 
Kindereinrichtung sowie eines Spielplatzes vorgesehen.  
 
Aus Sicht des Landesstraßenbaubetriebes bestehen gegen 
die Maßnahme keine grundsätzlichen Bedenken. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
-/-

6  
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
6. Polizeipräsidium Köln   
6.1 Führungsstelle Verkehr   
 27.05.2014 
Keine Bedenken 
 
24.05.2023 
Gegen das beschriebene Vorhaben bestehen aus polizeili-
cher Sicht keine Bedenken. 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
Kenntnisnahme
 
-/- 
 
 
 
-/-
 
6.2 Kriminalprävention   
 12.06.2014 
Keine Bedenken. Bei der weiteren Planung kann das Be-
ratungsangebot der Polizei in Anspruch genommen wer-
den. 
 
Kenntnisnahme -/- 
7. Bundesamt für Infrastruktur u. a., Bonn   
 13.03.2017 
Keine Bedenken. Sollten bauliche Anlagen einschließ-
lich untergeordneter Gebäudeteile eine Höhe von 30 m 
überschreiten, sollten die Planunterlagen in jedem Ein-
zelfall vor 
Erteilung der Baugenehmigung zu Prüfung vor-
gelegt werden. 
 
Kenntnisnahme -/- 
8. Deutsche Telekom AG, Köln   
 31.07.2017 
Keine Bedenken. Auf die Sicherung vor Baubeginn 
beziehungsweise den Rückbau von Glasfaserkabeln 
auf dem Gelände wird hingewiesen. 
 
Kenntnisnahme
 -/- 
9. Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, Köln   
 22.03.2017 
Keine Bedenken 
Kenntnisnahme -/-

7  
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 
10. Stadtwerke Köln GmbH   
 07.04.2017 
Aus dem städtebaulichen Planungskonzept sollte keine 
Relevanz zur weiteren Entwicklung der angrenzenden 
Flächen, insbesondere des Wohnhausgrundstücke an 
der Camberger Straße abgeleitet werden. 
Kenntnisnahme 
beziehungsweise 
der Stellungnahme  
wird teilweise ge-
folgt
 
Die im Masterplan dargestellte Mantelbebauung 
auf der Ostseite des Deutzer Rings im Bereich 
Camberger Straße in Köln-Kalk ist nicht Gegen-
stand des Planverfahrens für den Campus Deutz.
 
Zwischenzeitlich wurde das Betriebsgrundstück der Ab-
fallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) an der Gieße-
ner Straße an den BLB NRW veräußert. Der Umzug der 
AWB auf das Grundstück an der Christian-Sünner-Straße 
wird voraussichtlich 2020 erfolgen. Eine Umsetzung der 
Planungen kann daher erst nach der Errichtung des 
neuen Betriebshofes und der Verlagerung des alten Be-
triebshofes durchgeführt werden. Solange muss sicher-
gestellt sein, dass der Betrieb der AWB nicht beeinträch-
tigt wird. Ansonsten bestehen keine Bedenken.
 
 Ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. 
Der Sachverhalt wird auf der Planungsebene des Bebau-
ungsplans in die Abwägung eingestellt. 
Die Konzerngesellschaften (RheinEnergie AG in Verbin-
dung mit der Rheinischen NETZGesellschaft mbH, Kölner 
Verkehrs- Betriebe AG) haben ebenfalls gegen keine Be-
denken.
 
  
Innerhalb des Geltungsbereiches verlaufen diverse Lei-
tungen der RheinEnergie AG, die für die Versorg ung der 
Technischen Hochschule sowie deren Umfeld erforderlich 
sind. Diese müssen demnach bestehen bleiben, sodass 
hiermit die Festsetzung von Geh-, Fahr- und Leitungs-
rechten für die jeweiligen Leitungstrassen im Bebauungs-
plan angeregt wird. Aufgrund der angestrebten Änderung 
der Bebauungsstruktur 
und des zusätzlich geplanten „Kre-
ativquartiers" könnten jedoch Anpassungen an den Be-
triebsmitteln erforderlich werden. Daher sollten ange-
strebte Anschlussänderungen mitgeteilt werden.

8  
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass im direkten 
Umfeld des Plangebietes Leitungen des Fernwärmenet-
zes der RheinEnergie AG bestehen und somit zur Versor-
gung der Neubebauung eingeplant werden können.
  
 
 
15.03.2023 
Keine Bedenken 
 
  
11. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB)   
 22.03.2017 
Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. 
 
Hinweise: 
Der im Plangebiet befindliche Abwasserkanal DN 
1800/2000 ist    bei der weiteren Planung entsprechend zu 
berücksichtigen und durch Leitungsrecht zu sichern.
 
 
Zur Berücksichtigung von Starkregen sind geeignete Kon-
zepte als Maßnahmen zur Risikovorsorge zu entwickeln und 
in die Bauleitplanung zu integrieren. Für das Plangebiet 
sollten die Wege der inneren Erschließung so modelliert 
werden, dass der Oberflächenabfluss von Niederschlags-
wasser im Rahmen von Starkregenereignissen für das 
Gesamtgrundstück in Richtung der Grünfläche bzw. des 
Sportplatzes gewährleistet ist. 
 
Kenntnisnahme Ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. 
Der Sachverhalt wird auf der Planungsebene des Bebau-
ungsplans in die Abwägung eingestellt. 
12. AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln   
 14.03.2017 
Auf die Einhaltung der RASt 06 bezüglich der Errichtung 
der Zuwegungen und Wendeanlagen wird hingewiesen. 
 
Außerdem sollte § 10 (Standplätze für Abfallbehälter) der 
Abfallsatzung der Stadt Köln berücksichtigt werden. 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
Ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. 
Der Sachverhalt wird auf der Planungsebene des Be-
bauungsplans in die Abwägung eingestellt.

9  
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
12.06.2023 
Gegen das im Betreff genannte Verfahren bestehen keine 
Bedenken, sofern die Vorgaben zur Errichtung von Stand-
plätzen für Abfallbehälter gem. § 10 der Abfallsatzung der 
Stadt Köln und die Erreichbarkeit dieser Standplätze ent-
sprechend der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen 
(RASt 06) berücksichtigt werden.  
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang insbeson-
dere den erforderlichen Bewegungsraum für dreiachsige 
Müllsammelfahrzeuge. 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens.  
Die angesprochenen Festlegungen sind nicht Gegen-
stand des FNP, sondern der Objektplanung der Er-
schließungsanlagen, zu der Abstimmungen im Rahmen 
des Bebauungsplanverfahrens 69449/05, Östlich Reit-
weg, erfolgen. 
13. Amprion GmbH   
 23.05.2023 
Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine 
Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Pla-
nungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Be-
reich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Wir gehen davon 
aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die 
zuständigen 
Unternehmen beteiligt haben. 
 
Kenntnisnahme -/- 
14. GVG Rhein-Erft GmbH   
 05.06.2023 
Keine Bedenken 
Kenntnisnahme -/- 
15. Thyssengas, Netzauskunft   
 05.06.2024 
Von dem zuvor genannten behördlichen Verfahren werden 
weder geplante noch vorhandene Anlagen unserer Gesell-
schaft betroffen. Unter der Voraussetzung, dass die Pla-
Kenntnisnahme -/-

10  
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
nungsgrenzen beibehalten werden, ist eine weitere Betei-
ligung an dem Verfahren nicht erforderlich. 
 
16. TH Köln, Campus Deutz   
 02.06.2023 
Gegen das im Betreff genannte Verfahren bestehen keine 
Bedenken. 
 
Kenntnisnahme -/- 
17. Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft 
 16.06.2023 
Anhand der vorliegenden Bauleitplanung wird der Verlust 
verschiedener Vegetationsstrukturen im Planungsgebiet, 
wie Einzelbäume, Baumgruppen, Baumreihen und He-
cken für die geplanten Baumaßnahmen deutlich. Ein wei-
terer Verlust stellt der im östlichen Teil des Plangebietes 
parallel zum Deutzer Ring gelegene und als Schutzstreifen 
bezeichnete Gehölzstreifen sowie ein daran anschließen-
des Siedlungsgehölz dar.  
 
Die Vegetationsstrukturen unterliegen zum Teil der städti-
schen Baumschutzsatzung sowie der naturschutzrechtli-
chen Eingriffsregelung und sollen durch verschiedene 
Maßnahmen kompensiert werden. Bei dem Siedlungsge-
hölz und einem Teil des Schutzstreifens handelt es sich 
jedoch um eine ca. 0,39 Hektar große, mit Waldbäumen 
bestockte Fläche, die Wald im Sinne des § 2 Bundeswald-
gesetz darstellt (siehe Karte in der Anlage). Dies wird 
durch seine räumliche Ausprägung sowie die Ausbildung 
eines typischen Waldinnenklimas, verbunden mit dem 
Vorhandensein einer waldtypischen Kraut- und Strauchve-
getation deutlich.  
 
Da es sich bei der Inanspruchnahme der Waldfläche um 
Kenntnisnahme Ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. 
Der Sachverhalt wird auf der Planungsebene des Be-
bauungsplans in die Abwägung eingestellt. 
 
In Abstimmung mit dem Landesbetrieb Wald und Holz 
erfolgt der Waldausgleich auf einer Fläche von 4.000 
m² im Kompensationsflächenpool Südlich Steinauer 
Hof in Meschenich. Den Bedenken wird damit entspro-
chen.

11  
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
eine nach § 39 Landesforstgesetz NRW genehmigungs- 
und ausgleichspflichtige Waldumwandlung handelt, wer-
den demgegenüber grundsätzliche forstrechtliche Beden-
ken erhoben. 
 
Die Bedenken können ausgeräumt werden, wenn für den 
entstehenden Waldflächenverlust ein forstrechtlicher Aus-
gleich durch möglichst eingriffsnahe Ersatzaufforstungen 
im ermittelten Verhältnis 1:2,7 (=> ca. 1,05 Hektar) erfolgt. 
Die Größe der Aufforstungsfläche begründet sich u. a. mit 
dem dauerhaften Verlust der Waldflächenfunktionen (z. B. 
Klima- und Lärmschutzfunktion), der ökologischen Wertig-
keit der in Anspruch zu nehmenden Waldbestände und 
des mit knapp 14 Prozent äußerst geringen Waldflächen-
anteils der Stadt Köln. Ein Ausgleich lediglich über Bio-
topwertverfahren ist für den forstrechtlichen Ausgleich 
nicht zielführend.  
 
Für das weitere Verfahren wird um die flurstückscharfe Be-
nennung aufforstungsfähiger Flächen gebeten. 
 
Als Anlage wurde eine Karte angefügt, in welcher die 
Waldfläche markiert ist. 
 
18. Studierendenschaft der TH Köln   
 18.06.2023 
Gegenstand und Inhalt umseitiger Stellungnahme be-
schränken sich auf den genannten Aufgabenbereich und 
erstrecken sich auf den Stand der für das Plangebiet rele-
vanten eigenen Planungen. Die 231. Änderung des FNP 
erfolgt im Parallelverfahren mit der Aufstellung von BP Nr. 
69449/05. Aus Redundanzgründen bezieht sich umseitige 
Stellungnahme auf beide Verfahren (Parallelverfahren). 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
 
-/-

12  
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Die Aufgabenwahrnehmung der Studierendenschaft er-
folgt unbeschadet der Zuständigkeit der Technischen 
Hochschule und des Kölner Studierendenwerks (KStW).  
 
Aufgrund der Komplexität der sich mit dem Verfahren 
überschneidenden Behördenplanungen, insbesondere im 
Bereich der sozialen Belange, besteht erweiterter Abspra-
che- und Koordinierungsbedarf mit korrelierenden Aufga-
benträgern. Dem KStW liegen die Verfahrensunterlagen 
bis dato nicht vor. Auf § 4 II S.2 Hs. 2 BauGB wird nach-
richtlich verwiesen. Die frühzeitige Beteiligung der Träger 
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB wurde 
erstmals im Zuge der Erarbeitung des Masterplans vom 
31.03. bis zum 07.05.2014 durchgeführt. Die Beteiligung 
wurde mit dem finalen Planungskonzept vom 10.03. bis 
11.04.2017 wiederholt. Die Studierendenschaft war nicht 
beteiligt und wird seit August 2022 in der bei der Stadt Köln 
geführten Liste der Träger der öffentlichen Belange (TöB-
Liste) für das o.g. Verfahren geführt.  
Die Studierendenschaft weist darauf hin, dass der Be-
schluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 
19.09.2019, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 
um das im Westen geplante MU-Gebiet zu reduzieren und 
für das dort vorgesehene „Kreativquartier“ erst in einem 
späteren gesonderten Verfahren Planungsrecht zu schaf-
fen, unter Zugrundelegung des vorgelegten Planentwurfs 
für BP 69449/05 die Erreichung der Planziele behindert. 
Insbesondere wird der Bau studentischen Wohnraums er-
schwert. Die Umsetzung von Maßnahmen studentischen 
Wohnens im geplanten „Kreativquartier“ wird damit auf un-
bestimmte Zeit aufgeschoben. Di e Stadt Köln sollte zeit-
nah die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen, 
kapazitätswirksame Baumaßnahmen studentischen Woh-
nens im Bereich des geplanten Kreativquartiers umsetzen 
 
 
 
 
Der Stellungnahme 
wird gefolgt 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zu der Stellungnahme wurde das KStW gemäß § 4(2) 
BauGB beteiligt und hat eine Stellungnahme abgege-
ben. Es wurde aufgrund der beschriebenen Komplexi-
tät der Belange eine Fristverlängerung für die Abgabe 
der Stellungnahme vom 16.06. auf den 21.07.2023 ein-
geräumt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens: 
 
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sämt-
lich auf die Planungsebene des Bebauungsplans sowie 
nachfolgender Genehmigungs- und Objektplanungen.  
 
In der 231. Änderung des FNP wird die zur Entwicklung 
des Kreativquartiers erforderliche Mischbaufläche (M) 
dargestellt.

13  
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
zu können. Studierendenschaft und KStW kommen als un-
mittelbar Planungsbegünstigte infrage. 
 
Die Festsetzungen in BP 69449/05 verschärfen und ver-
festigen städtebaulich und aus hochschul- und wissen-
schaftspolitischer Sicht ungünstige Entwicklungen und be-
hindern konkret eingeleitete Behörden-planungen. Die 
Auslastung des Standorts Deutz liegt gegenwärtig bei bis 
zu 165,1%. „Obwohl prognostiziert wird, dass die Studien-
anfängerzahlen 2030 leicht unter dem aktuellen Niveau 
liegen, deutet sich an, dass der Raumbedarf für Studium 
und Lehre zumindest absehbar nicht geringer werden 
wird.“ (HR: 2022, 14) Aus §53 VII HG NRW resultiert ein 
Anspruch auf Überlassung von Räumlichkeiten, soweit 
diese für die Aufgabenerfüllung der Studierendenschaft er-
forderlich ist. Der Flächenbedarf der Studierendenschaft 
ist seit mindestens 1999 als unabweisbar anerkannt, aber 
seither nicht erfüllt. Während sich die Zahl der Verwal-
tungsmitarbeiter:innen von 1975 bis 2019 um 226,69% er-
höht hat und ein ähnlicher Anstieg der Flächenbedarfe un-
terstellt werden kann, wurde ein erhöhter Ansatz der Voll-
zeitäquivalente (VZÄ) in der Studierendenschaft nicht be-
rücksichtigt. Das dem Bebauungsplan zugrundeliegende 
Nutzersoll berücksichtigt ausgehend von 8 VZÄ 168m² Bü-
roflächenbedarf. Das Kennwertverfahren verwendet Infor-
mationen, die i.d.R. in den üblichen Berichtssystemen do-
kumentiert und daher leicht recherchierbar und überprüf-
bar sind. Das demnach tatsächliche anzusetzende Nutzer-
soll beträgt, ausgehend von 18 VZÄ, real 401,91m². Die 
Studierendenschaft verfügt darüber hinaus gegenwärtig 
über eine intensiv genutzte Ausstellungsund Infofläche 
von 149,44m². Die Planungen der Studierendenschaft las-
sen vielmehr auf einen steigenden Flächenbedarf schlie-
ßen. So kann die Studierendenschaft im Rahmen Ihres

14  
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Sozialauftrags selbst Wohnraum an Studierende vermie-
ten, eine Cafeteria oder Kindertagesstätte unterhalten. 
 
Hierzu führt die Studierendenschaft gegenwärtig Gesprä-
che. Die Planungen würden auf Grundlage des bestehen-
den Baurechts auf dem Campusgelände umgesetzt wer-
den. Der rechtswirksame BPlan lässt im Bereich der Bau-
grundstücke für den Gemeinbedarf (10,84 ha) Möglichkei-
ten zur hochschulnahen W ohnnutzung für Studierende 
und Beschäftigte der Hochschule uneingeschränkt zu.  
 
In der vorliegenden Planbegründung heißt es: „Um auch 
Studierendenwohnheime und Wohnungen für Angehörige 
der Hochschule planerisch zu sichern, werden Teile der 
überbaubaren Grundstücksfläche mit dem Zusatz ‚Studie-
rendenwohnen‘ versehen.“ Effektiv wird das derzeit beste-
hende und nach FNP-Entwurf fortbestehende Potenzial 
hierzu jedoch eingeschränkt, da der Bebauungsplan mit 
seinem Zusatz „Studierendenwohnen“ nur die Bereiche 
festsetzt, in denen bereits Studierendenwohnheime vor-
handen sind und die Möglichkeit zur Vergrößerung der 
vorhandenen Wohnnutzung ausdrücklich ausschließt. Die 
Möglichkeit, Wohnen für Beschäftigte der Studierenden-
schaft oder andere Angehörige der Hochschule als Studie-
rende zu schaffen, wird im Ergebnis sogar vollständig ein-
geschränkt, da die dort befindlichen Studierendenwohn-
heime satzungsgemäß eben allein Studierende beherber-
gen. Die diesbezüglichen Beschränkungen sollten aus 
Sicht der Studierendenschaft entfallen.  
 
In der Beschreibung des Änderungsbereichs wird davon 
ausgegangen, die Hochschulnutzung löse keinen Bedarf 
an städtischen Einrichtungen und Anlagen der sozialen 
Infrastruktur wie zum Beispiel Spielplätzen, Kindergärten 
oder Schulen aus. Ggfs. aus dem Betrieb der Hochschule

15  
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
heraus notwendige Anlagen wie zum Beispiel Kinderbe-
treuungsplätze für die Kinder von Studierenden und Mitar-
beitenden lägen im eigenen Verantwortungsbereich der 
TH Köln. Diese Beschreibung verkennt zum einen den 
Umstand, dass bereits jetzt hochschulseitig ungedeckte 
Nachfrage besteht. Zum anderen wird etwaiger Bedarf bis-
weilen allenfalls durch Belegplätze in umliegenden Ein-
richtungen gedeckt. Die Studierendenschaft regt an, 
schädliche Auswirkungen durch textliche Festsetzungen 
auszuschließen. Der reale, durch die Hochschulnutzung 
entstehende, Bedarf an Spielplätzen, Kinderbetreuungs-
plätzen und sonstiger (sozialer) Infrastruktur ist durch die 
Hochschule vor Baubeginn statusgruppenübergreifend zu 
evaluieren, fortlaufend zu überprüfen, sowie Art und Stand 
der hierauf wirksamen Maßnahmen mitzuteilen.  
 
Aus Gründen der Barrierefreiheit sind Gebäude mit hoher 
Umnutzungsfähigkeit und Drittverwendungsfähigkeit zu 
bevorzugen und zugleich geeignet, Nutzungsdauer sowie 
die gebäudebezogenen Kosten im Lebenszyklus entschei-
dend positiv zu beeinflussen. Bei baulichen Maßnahmen 
ist die Studierendenschaft mit Blick auf die besonderen 
Belange der Studierenden mit Behinderung oder chroni-
scher Erkrankung, mit Verantwortung für nahe Angehörige 
mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf sowie mit Kindern 
einzubinden.  
 
Die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung dienen 
der Umsetzung des städtebaulichen Konzepts. Das Städ-
tebauliche Planungs- und Freiraumkonzept spricht wiede-
rum vom Bild einer „Campusstadt“. Ein zukunftsfähiger 
Hochschulbau muss jedoch berücksichtigen, dass die 
Hochschulaufgaben durch eine hohe Dynamik gekenn-
zeichnet sind, die sich auch im Flächen- und Raumbedarf 
widerspiegelt.

16  
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 
Die Hochschulen benötigen daher flexible Gebäudestruk-
turen, die sich angesichts dieser Dynamik als anpassungs-
fähig erweisen. In der Hochschulplanung sind auch die all-
gemeinen Lebensumstände der Studierenden zu beach-
ten (z. B. Alter, Mobilität, Grad der Erwerbstätigkeit, Fami-
lienstand, körperliche Einschränkungen, Wohnbedingun-
gen u.a.m.). Hierzu wird auf die 22. Sozialerhebung des 
Deutschen Studentenwerks verwiesen. Die Hochschulnut-
zung generiert seit Jahren einen massiven Wohnraumbe-
darf, welcher durch das bestehende und sodann verste-
tigte Angebot studentischen Wohnraums bei Weitem nicht 
abgedeckt werden kann. Diese städtebaulich nicht wün-
schenswerte Entwicklung würde durch die Beplanung in 
der vorgelegten Form fortgeschrieben. In diesem Zusam-
menhang muss darauf hingewiesen werden, dass studen-
tisches Wohnraumangebot am Campus Südstadt der TH 
Köln kaum vorhanden ist und die dortige Nachfrage nach 
Feststellung der Studierendenschaft in nicht geringem 
Umfang im Plangebiet kapazitätswirksam wird. Die Pla-
nungen der Studierendenschaft sehen insofern vor, das 
Angebot an studentischem Wohnen im Plangebiet auszu-
bauen. Das Vorhaben orientiert sich an der „Leipzig 
Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt“ und soll 
durch eine umweltverträgliche, geschlechtergerechte und 
siedlungsstrukturell optimierte Zuordnung von Wohnen, 
Versorgung und Arbeiten zur Verbesserung der Lebens-
qualität sowie zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens 
beitragen. Die Studierendenschaft regt an, die Festsetzun-
gen zur Beschränkung der Nutzung zu Zwecken studenti-
schen Wohnens zu streichen. 
 
Die Hochschulleitung weist zuletzt auf den signifikanten 
Zusammenhang zwischen Länge der Anfahrtswege von

17  
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Studierenden und Studienerfolg i.S.d. Studiendauer/Studi-
enabbruchquote. Aus Gründen der Bildungsgerechtigkeit 
ist ein Ausbau der Wohnheimplätze im Plangebiet drin-
gend gefordert. In Kombination mit flexibel (um-)nutzbaren 
Gebäudeinfrastrukturen bestehen diverse Möglichkeiten, 
den diesbezüglichen stadtplanerischen Zielsetzungen 
zeitnah gerecht zu werden und etwaigen Leerstand in der 
Infrastruktur langfristig niedrig zu halten. Der Vorhabenträ-
ger (BLB NRW) hat hierzu 2019 signalisiert, die diesbe-
züglichen Bedarfe im Rahmen des Bebauungsplanverfah-
rens zu berücksichtigen und Gespräche mit KStW und 
Studierendenschaft zu führen. Die behördliche Überein-
kunft zur gemeinsamen Flächenentwicklung geht zurück 
auf Initiative des Ministeriums für Heimat, Kommunales, 
Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen 
(MHKBG NRW) unter Federführung des damaligen 
Staatssekretärs Jan Heinisch (MdL) mit explizitem Fokus 
auf den experimentellen Wohnungsbau. Potentialflächen 
wurden insbesondere in den ausgewiesenen Erweite-
rungsflächen ausgemacht. Zur Sicherung der zukünftigen 
Hochschulentwicklung stehen im Süden und westlich der 
neuen Mensa Erweiterungsflächen zur Verfügung. Über-
geordnet sind die im aktuellen Landesentwicklungsplan 
NRW formulierten Ziele und Grundsätze gem. § 3 I Nr. 2 
und 3 ROG einzuhalten. Demnach ist die Siedlungsent-
wicklung flächensparend und bedarfsgerecht an der Be-
völkerungsentwicklung, der Entwicklung der Wirtschaft, 
den vorhandenen Infrastrukturen sowie den naturräumli-
chen und kulturlandschaftlichen Entwicklungspotentialen 
auszurichten. „Die Siedlungsentwicklung soll im Sinne der 
„nachhaltigen europäischen Stadt" kompakt gestaltet wer-
den und das jeweilige Zentrum stärken. Regional- und 
Bauleitplanung sollen durch eine umweltverträgliche, ge-
schlechtergerechte und siedlungsstrukturell optimierte Zu-

18  
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
ordnung von Wohnen, Versorgung und Arbeiten zur Ver-
besserung der Lebensqualität und zur Reduzierung des 
Verkehrsaufkommens beitragen. […]." Die Fläche der Er-
weiterungsbauten liegt entsprechend im Senat vorgeleg-
ten Raumprogramm, verteilt auf die Gebäude F und I bei 
13.500m². Im Zuge von Neubauprojekten ist es ratsam, 
maximal flexibel zu denken. Die behördlichen Planungen 
sehen eine flexibel (um)nutzbare Bebauung vor, die neben 
einer Hochschulnutzung auch die flexible (Um-) Nutzung 
im Rahmen veränderter hochschul- und wissenschaftspo-
litischer Rahmenbedingungen ermöglicht, Nutzungsmi-
schung im Blockneubau und ausdrücklich auch Nutzungen 
der Studierendenschaft sowie hochschulnahe Nutzungen 
ermöglicht.  
 
Unter dem Titel Lebenslanges Lernen, Weiterbildung, 
Wirtschaft wird ein Typus von Bildungslandschaft be-
schrieben, mit dem nicht – wie bei den anderen Typen – 
vorwiegend Kinder und Jugendliche als Adressaten von 
Bildung verstanden werden, sondern alle Lebensphasen 
in den Blick genommen werden. Entsprechend sind hier 
neben Hochschule und Studierendenschaft beispiels-
weise auch Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Be-
rufsverbände oder die Wirtsc haftsförderung beteiligt. Die 
Studierendenschaft verweist auf die Ermöglichung gesell-
schaftlicher Teilhabe durch Bildung und Bildung als Stand-
ortfaktor für attraktive Wohn- und Wirtschaftsstandorte und 
regt an, eine Ansiedlung der entsprechenden Nutzungen 
zu forcieren, um positive Auswirkungen auf den Stadtteil 
im Sinne der stadtplanerischen Zielsetzungen zu generie-
ren.  
 
Die Studierendenschaft verweist ferner auf Hochrechnun-
gen, wonach auf die Hochschulen zwei Drittel des Wärme-

19  
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
bedarfs und drei Viertel des Strombedarfs aller Landeslie-
genschaften entfallen. Aus hochschul- und wissenschafts-
politischer Sicht sind an die Nachhaltigkeit der Hochschul-
nutzung im Plangebiet besonders strenge Anforderungen 
zu stellen. Die Studierendenschaft regt an, sich an den von 
der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen 
(DGNB) definierten Kriterien der soziokulturellen und funk-
tionalen Qualität für die Zertifizierung sowohl von Innen-
räumen als auch von gesamten Quartieren zu orientieren. 
Für Quartiere sind dies Mikroklima (Thermischer Komfort 
im Freiraum), Freiraum, Arbeitsplatzkomfort, Emissio-
nen/Immissionen, Städtebau, soziale und funktionale Mi-
schung, soziale und erwerbswirtschaftliche Infrastruktur. 
Die Hochschule sollte aufgrund ihrer in der Grundordnung 
festgeschriebenen Verpflichtung zur Nachhaltigkeit und ih-
rer genuinen Aufgaben als Reallabor Nachhaltigkeitsinno-
vationen forcieren und implementieren.  
 
Die Studierendenschaft behält sich vor, eine gesonderte 
Bewertung des Umweltberichts,  Mobilitäts-, sowie Ener-
gie- Nachhaltigkeits- und Klimaschutzkonzepts vorzuneh-
men. Sie erklärt ihre Bereitschaft, zur weiteren Abstim-
mung, an etwaigen Plankonferenzen teilzunehmen.
  
 
19. Go.Rheinland GmbH, Regionale Mobilitätsentwick-
lung 
  
 28.06.2023 
Die Belange von go.Rheinland werden durch die Planung 
nicht berührt. Es bestehen daher keine Einwände. 
 
Kenntnisnahme 
-/-

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1624 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/614-5 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2268/2024
Stand: 14.08.2025 
Sachstandsbericht  
231. Änderung des Flächennutzungsplans, Arbeitstitel: Östlich Reitweg (Campus der 
TH) in Köln-Deutz 
Beschluss: 
Der Rat beschließt, 
 
1. über die während der frühzeitigen Beteiligung zum Städtebaulichen Konzept und 
zur Veröffentlichung des Entwurfs zur 231. Änderung des Flächennutzungsplans 
(FNP) mit dem Arbeitstitel Östlich Reitweg (Campus der TH) in Köln Deutz einge-
gangenen Stellungnahmen gemäß den Anlagen 6 und 7; 
 
2. stellt die 231. Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Arbeitstitel Östlich 
Reitweg (Campus der TH) in Köln Deutz mit der gemäß § 5 Absatz 5 Baugesetz-
buch in Anlage 5 beigefügten Begründung fest. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 01.10.2024 die 231. Änderung des 
Flächennutzungsplanes festgestellt. Zuvor wurde die Beschlussvorlage in der Bezirks-
vertretung 1 (Innenstadt) am 05.09.2024 sowie im Stadtentwicklungsausschuss am 
19.09.2024 vorberaten. 
Mit Antrag vom 10.10.2024 wurde der Bezirksregierung Köln die 231. Änderung des 
Flächennutzungsplans zur Genehmigung nach § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 
Abs.°8 BauGB vorgelegt. Die Bezirksregierung Köln erteilte mit Schreiben vom 
05.11.2024 die Genehmigung für diese Änderung. Feststellung und Genehmigung der 
Änderung wurden am 18.12.2024 im Amtsblatt Nr. 49 der Stadt Köln öffentlich be-
kannt gemacht. Die Bezirksregierung Köln wurde hierüber am 18.12.2024 unterrichtet. 
Nächste Schritte: 
Das Verfahren ist abgeschlossen.

Anlage 2 - Lage des Änderungsbereiches im Stadtgebiet

356 Zeichen

Anlage 2
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung
 von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und
der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit
an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt
nicht teilnehmen dürfen.
231. Änderung des Flächennutzungsplanes
Östlich Reitweg in Köln-Deutz
- Lage des Änderungsbereiches -
¯
Änderungsbereich
1:7.500M.:

Anlage 5 - Begründung mit Umweltbericht

157513 Zeichen

Anlage 5 
 
 
231. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) 
im Stadtbezirk I, Köln-Innenstadt 
Arbeitstitel: "Östlich Reitweg (Campus der TH)“ in Köln-Deutz 
 
Begründung nach §°5 Abs.°5 Baugesetzbuch (BauGB) 
hier: Änderung der Darstellung von Sondergebiet FH (Fachhochschule), 
Wohnbaufläche mit ergänzenden Signets für Feuerwehr , Kindereinrichtung und 
Spielplatz, sowie Grünfläche, in Sonstiges Sonderge biet TH (Technische Hochschule 
und studentisches Wohnen, Gastronomie und nicht gro ßflächiger Einzelhandel, 
hochschulnahe Dienstleistungen und sonstige wissens chaftliche Einrichtungen), sowie 
gemischte Baufläche mit ergänzenden Signets für noch unbestimmte Standorte für eine 
Kindereinrichtung und einen Spielplatz 
 
Die FNP-Änderung erfolgt im Parallelverfahren nach §°8 Abs.°3 BauGB zum 
Bebauungsplan Nr. 69449/05, Östlich Reitweg (Campus  Deutz der TH Köln) in Köln-
Deutz 
 
Stand: 01.08.2024 
 
Inhalt 
 
1.  Beschreibung des Änderungsbereiches .................................................................. ....... 4 
1.1  Lage, Abgrenzung und Ausdehnung des Änderungsbereiches ................................... 4 
1.2  Vorhandene Strukturen ................................................................................ ............... 4 
2.  Anlass, Ziel und Zweck der Planung ................................................................... ............ 5 
2.1  Anlass der Planung ................................................................................... .................. 5 
2.2  Ziel und Zweck der Änderung .......................................................................... ........... 6 
3.  Verlauf des Änderungsverfahrens ...................................................................... ............ 6 
4.  Planungsvorgaben ..................................................................................... .................... 7 
4.1  Landesplanerische Vorgaben ........................................................................... .......... 7 
4.2  Regionalplan ......................................................................................... ...................... 8 
4.3  Landschaftsplan ...................................................................................... .................... 9 
4.4  Bebauungsplan ........................................................................................ ................. 10  
4.5  Fluchtlinienpläne .................................................................................... ................... 10  
4.6  Wasser- und Hochwasserschutz ......................................................................... ...... 11  
4.7  Denkmalschutz ........................................................................................ ................. 12  
4.8  Altlasten ............................................................................................ ........................ 13  
4.9  Informelle Planungen ................................................................................. ............... 14  
5.  Verkehr und technische Infrastruktur ................................................................. ........... 16  
5.1  Motorisierter Individualverkehr (MIV) ................................................................ ........ 16  
5.2  Öffentlicher Personen - Nahverkehr (ÖPNV) ............................................................  17  
5.3  Trinkwasser, Schmutzwasser, Energieversorgung .................................................... 18  
6.  Änderungsgebiet im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) ........................................... 19

- 2 - 
 
6.1  Bestehende Nutzungen ................................................................................. ........... 19  
6.2  Bisherige Darstellung ................................................................................ ................ 19  
6.3  Beabsichtigte Darstellung ............................................................................ ............. 19  
6.4  Standortwahl der Bebauung............................................................................. ......... 20  
7.  Auswirkungen der Planänderung ........................................................................ .......... 20  
8.  Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz nach § 1a Absatz 2 BauGB .................... 21  
9.  Umweltbericht nach § 2a in Verbindung mit § 2 Absatz 4 BauGB ................................. 22  
9.1  Darstellung des Inhaltes und wichtigster Ziele der FNP-Änderung .........................22  
9.2  Bedarf an Grund und Boden ............................................................................ .......22  
9.3  Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und F achplänen fest gelegten 
planungsrelevanten Ziele des Umweltschutzes .......................................................... .......23  
9.4  Grundlagen ........................................................................................... .................28  
9.4.1  Methodische Hinweise zur Umweltprüfung ......................................................28  
9.4.2  Beschreibung des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) .....................28  
9.4.3  Beschreibung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung  
(Nullvariante) ....................................................................................... ..........................29  
9.4.4  Beschreibung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung .................29  
9.5  Prognose der Auswirkungen auf die Umweltbelange ..............................................30  
9.5.1  Tiere ................................................................................................ ................30  
9.5.2  Pflanzen ............................................................................................. .............32  
9.5.3  Fläche ............................................................................................... ..............33  
9.5.4  Boden ............................................. ................................................... .............34  
9.5.5  Wasser ............................................................................................... .............34  
9.5.6  Luft ................................................................................................. .................36  
9.5.7  Klima ................................................................................................ ...............38  
9.5.8  Wirkungsgefüge ....................................................................................... .......40  
9.5.9  Landschaft (Ortsbild) ................................................................................ .......40  
9.5.10  Biologische Vielfalt ................................................................................. .........41  
9.5.11  Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete ...........................42  
9.5.12  Mensch, Gesundheit, Bevölkerung ..................................................................42  
9.5.13  Kultur- und sonstige Sachgüter ....................................................................... 47  
9.5.14  Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche, Strahlung,  
Wärme), sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern ......................................48  
9.5.15  Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung von  
Energie 48  
9.5.16  Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere des 
Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechtes ......................................................... ....49  
9.5.17  Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen durch 
Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der EG  festgelegten 
Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden ...................................................... ..50  
9.5.18  Wechselwirkungen ..................................................................................... .....50  
9.5.19  Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen auf  die 
Belange des Umweltschutzes ........................................................................... .............51

- 3 - 
 
9.5.20  Eingriffsregelung .................................................................................... .........51  
9.5.21  Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Gebiete ......52  
9.5.22  Eingesetzte Stoffe und Techniken ...................................................................52  
9.5.23  In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten ..........................52  
9.6  Technische Verfahren bei der Umweltprüfung bzw. Hinweise auf Schwierigkeiten .53  
9.7  Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen ...............53  
9.8  Zusammenfassung ...................................................................................... ...........53  
9.9  Referenzliste der Quellen ............................................................................ ...........57

- 4 - 
 
1. Beschreibung des Änderungsbereiches 
1.1 Lage, Abgrenzung und Ausdehnung des Änderungsbe reiches 
Der circa 14,54 ha große Änderungsbereich des Fläch ennutzungsplans liegt im 
Stadtbezirk Innenstadt, Stadtteil Deutz. 
Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt: 
• durch den Reitweg im Westen 
• die Deutz-Kalker-Straße und die Gießener Straße im  Norden,  
• den Deutzer Ring (B55) im Südosten,  
• sowie die Betzdorfer Straße bzw. die Sportanlagen im Südwesten. 
 
1.2 Vorhandene Strukturen 
Der Änderungsbereich befindet sich an der östlichen  Grenze des Stadtteils Deutz zu 
den Stadtteilen Kalk und Humboldt-Gremberg. Er ist überwiegend durch die TH Köln 
bebaut und genutzt. Die Bestandsgebäude der Technischen Hochschule bestehen aus 
dem „Ingenieurwissenschaftlichen Zentrum“ (IWZ), sowie den Fakultäten Architektur, 
Bauingenieurwesen und Umwelttechnik und der Bibliothek. Im Norden und Süden des 
Gebiets steht jeweils ein dem Kölner Studierendenwe rk zugehöriger „Wohnturm“, 
westlich des Gebäudes der Fakultäten für Bauwesen und Umwelttechnik an der Deutz-
Kalker-Straße/ Reitweg befindet sich ein weiteres Gebäude studentisches Wohnen. 
 
Östlich der TH an der Gießener Straße befanden sich  eine stillgelegte Feuerwache, 
ein ebenfalls stillgelegter Betriebshof der Abfallw irtschaftsbetriebe (AWB) und eine 
Sozialstation mit Kindertagesstätte. Alle vorgenann ten Flächen wurden für die 
Erweiterung des Hochschulcampus durch das Land erworben. Die baulichen Anlagen 
wurden inzwischen überwiegend bereits abgebrochen. 
  
Der Änderungsbereich ist umgeben von Wohnbebauung, die punktuell mit nicht 
wesentlich störenden Gewerbebetrieben wie einer KFZ - Werkstatt und 
Dienstleistungen durchmischt ist.  
 
Westlich des Campus befinden sich am Reitweg die Werner-von-Siemens-Schule, ein 
Berufskolleg für Elektrotechnik/ Berufliches Gymnasium.  
 
Unmittelbar südlich grenzt die städtische Bezirkssportanlage Reitweg an den Campus. 
Hier befinden sich unter anderem ein Fußballplatz u nd Leichtathletikanlagen. Die 
Anlage wird für den Vereinssport intensiv genutzt. 
 
Nördlich der Technischen Hochschule liegt eine öffe ntliche Grünfläche, der 
Pyramidenpark. 
Nordwestlich des Plangebiets befindet sich an der G ummersbacher Straße/ Deutz-
Kalker Straße die Veranstaltungs- und Sporthalle „Lanxess Arena“. 
 
Der Änderungsbereich ist durch Straßen- und Schiene nverkehrslärm sowie in 
geringerem Ausmaß auch durch Sportlärmimmissionen v orbelastet. Die Thematik 
Schallimmissionen wird im Umweltbericht im Kapitel 9.5.12.1 näher betrachtet. 
 
Der Änderungsbereich befindet sich nicht im Einflussbereich von Störfallbetrieben oder 
-anlagen im Sinne des § 50 BImSchG.

- 5 - 
 
 
Soziale Infrastruktur 
Die Hochschulnutzung im Campus Deutz löst keinen Be darf an städtischen 
Einrichtungen und Anlagen der sozialen Infrastruktu r wie zum Beispiel Spielplätzen, 
Kindergärten oder Schulen aus. Ggfs. aus dem Betrie b der Hochschule heraus 
notwendige Anlagen wie zum Beispiel Kinderbetreuung splätze für die Kinder von 
Studierenden und Mitarbeitenden liegen im eigenen V erantwortungsbereich der TH 
Köln. Das Studierendenwohnen auf dem Campus soll ni cht erweitert werden, sodass 
hieraus keine zusätzlichen Bedarfe zu erwarten sind. 
 
Das Kreativquartier am Reitweg ist kein Bestandteil  des Campus Deutz der TH Köln 
und wird daher auch nicht durch das Land Nordrhein- Westfalen errichtet. Die 
Grundstücksflächen sollen in einem geeigneten Verfa hren an Investoren vergeben 
werden. Das Kreativquartier ist daher auch nicht in  den Geltungsbereich des 
Bebauungsplans 69449/05 einbezogen, der im Parallel verfahren mit der 231. FNP-
Änderung aufgestellt wird.  
  
Im Rahmen der Planung des Kreativquartiers am Reitw eg sollen in einem späteren 
Bebauungsplanverfahren die konkret entstehenden Bed arfe geprüft werden. Soweit 
dies im Kooperativen Baulandmodell vorgesehen ist, erfolgen dann vertragliche 
Vereinbarungen zur Realisierung der erforderlichen Einrichtungen. 
 
Versorgung 
Der nächstgelegene Zentrumsbereich in Kalk ist von der Mitte des Änderungsbereichs 
aus in ca. 800 m Fußweg- oder Fahrradentfernung err eichbar. Dort ist ein großes 
Angebot an Waren und Dienstleistungen des täglichen  sowie periodischen Bedarfs 
verfügbar.  
 
Grün- und Freiraum 
Innerhalb des Campus soll die Freiraumversorgung du rch die Schaffung begrünter 
Platzräume mit multifunktionaler Nutzbarkeit gesichert werden.  
Für die geplanten Wohnnutzungen im Kreativquartier ist der nächste erreichbare 
Grünraum der ca. 4 ha große Pyramidenpark/ Alter De utzer Friedhof auf der 
gegenübergelegenen Seite der Deutz-Kalker-Straße. F ür das Kreativquartiers am 
Reitweg werden in einem eigenen Bebauungsplanverfahren die entstehenden Bedarfe 
geprüft. Gemäß dem Kooperativen Baulandmodell sind Grünflächen zu schaffen oder 
es sind Ablösezahlungen vorzusehen.  
 
2. Anlass, Ziel und Zweck der Planung 
2.1 Anlass der Planung 
Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2011 entschieden, den Campus Deutz der 
Technischen Hochschule Köln (TH) stufenweise neu zu entwickeln. Dabei werden die 
Gebäude der Fakultäten Architektur, Bauingenieurwesen und Umwelttechnik sowie die 
Bibliothek als Bestand weiter genutzt. Die vorgenan nten Fakultätsgebäude wurden 
überwiegend bereits saniert. Alle übrigen Bestandsg ebäude sollen schrittweise 
abgebrochen und durch Neubauten ersetzt werden. 
 
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW hat 2012 in Abstimmung mit der Stadt 
Köln einen städtebaulichen Wettbewerb ausgelobt. De r erstplatzierte Entwurf des

- 6 - 
 
Büros Kister, Scheithauer, Gross (ksg) aus Köln bil dete die Grundlage des 
Masterplans „Teilneubau Fachhochschule Deutz und Umgebung“, der am 14.10.2013 
der Öffentlichkeit in einer Informationsveranstaltung vorgestellt wurde. Gemeinsam mit 
dem Atelier Loidl Landschaftsarchitekten aus Berlin und dem Aachener Büro für Stadt- 
und Verkehrsplanung Baier GmbH (BSV) entwickelte de r TH-Masterplan die 
städtebaulichen Qualitäten des Wettbewerbsentwurfes  in detaillierter Form fort und 
berücksichtigte insbesondere die Bedingungen der st ufenweisen Realisierung des 
Gesamtvorhabens und die Erweiterung des Campus auf die angrenzenden 
Grundstücksflächen der Feuerwache, der Abfallwirtsc haftsbetriebe Köln und der 
Sozialstation Gießener Straße. 
 
Auf der Grundlage des vorgenannten städtebaulichen Planungskonzeptes wird das 
Verfahren der 231. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Parallelverfahren 
mit dem Bebauungsplan Nr. 69449/05, „Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln)“ 
in Köln-Deutz durchgeführt.  
 
2.2 Ziel und Zweck der Änderung  
Für das Plangebiet sollen die Darstellungen des FNP  im Wesentlichen von derzeit 
Sonstiges Sondergebiet „Fachhochschule“ (im Folgenden SO „FH“ genannt) gemäß 
§°11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in Sonstiges So ndergebiet „Technische 
Hochschule und studentisches Wohnen, Gastronomie un d nicht großflächiger 
Einzelhandel, hochschulnahe Dienstleistungen und so nstige wissenschaftliche 
Einrichtungen“ (im Folgenden SO „TH“ genannt) geänd ert werden. In den Campus 
einbezogen werden Flächen südlich der Gießener Stra ße, die derzeit noch als 
Wohnbaufläche mit den ergänzenden Signets für Feuer wehr, Kindereinrichtung und 
Spielplatz bzw. Grünfläche im FNP dargestellt sind.  Hier waren ein Betriebshof der 
AWB, eine Feuerwache und eine Kindertagesstätte ans ässig. Die vorgenannten 
Einrichtungen wurden inzwischen verlagert. 
Im Westen des heutigen Hochschulgeländes ist ein ge mischt genutztes Quartier 
geplant. Hierzu wird eine Darstellung gemäß § 1 Bau NVO als Gemischte Baufläche - 
ergänzt um Signets für noch unbestimmte Standorte f ür eine Kindereinrichtung und 
einen Spielplatz - anstelle der heutigen Darstellung als SO „FH“ notwendig. 
 
3. Verlauf des Änderungsverfahrens 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschloss am 03.04.2 014 auf der Grundlage des 
erstplatzierten Entwurfes aus dem städtebaulichen Wettbewerb für den Campus Deutz 
(s. dazu unter Abschnitt 1.1), den Bebauungsplan „Ö stlich Reitweg (Campus Deutz 
der TH Köln)“ in Köln-Deutz aufzustellen und die fr ühzeitige Beteiligung der 
Öffentlichkeit durchzuführen. Die öffentliche Bekan ntmachung der Einleitung des 
Bauleitplanverfahrens erfolgte am 30.04.2014 in Amtsblatt Nr. 18. 
 
Auf Grundlage des nachfolgend erstellten städtebaulichen Konzeptes für den Campus 
Deutz der TH Köln wurde nach öffentlicher Bekanntma chung am 26.04.2017 in 
Amtsblatt Nr. 18 die frühzeitige Öffentlichkeitsbet eiligung gemäß § 3 Absatz 1 
Baugesetzbuch (BauGB) durch eine Abendveranstaltung am 02.05.2017 und Aushang 
im Bezirksrathaus Innenstadt (Kundenzentrum) in der  Zeit vom 02. bis 16. Mai 2017 
einschließlich durchgeführt. Schriftliche Anregunge n konnten bis zum 16. Mai 2017 
einschließlich an den Bezirksbürgermeister des Stad tbezirkes Innenstadt gerichtet 
werden. Im Rahmen dieser Beteiligung sind drei Stellungnahmen eingegangen.

- 7 - 
 
 
Auf die Ergebnisse wird für die 231. FNP-Änderung g emäß § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 
BauGB zurückgegriffen; Die Unterrichtung und Erörterung zur FNP-Änderung sind auf 
dieser Grundlage erfolgt. 
 
Über die Ergebnisse der Frühzeitigen Beteiligung de r Öffentlichkeit und die daraus 
resultierenden Vorgaben für die weitere Ausarbeitun g der Bauleitpläne wurde nach 
Vorberatung in der Bezirksvertretung Innenstadt am 12.09.2019 im 
Stadtentwicklungsausschuss am 19.09.2019 beschlossen. 
 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonsti gen Träger öffentlicher Belange 
gemäß § 4 Absatz 1 BauGB wurde erstmals im Zuge der Erarbeitung des Masterplans 
vom 31.03. bis zum 07.05.2014 durchgeführt. Die Bet eiligung wurde mit dem finalen 
städtebaulichen Planungskonzept vom 10.03. bis 11.04.2017 wiederholt. 
 
Auf die Ergebnisse der vorgenannten Verfahrensschri tte zum städtebaulichen 
Planungskonzept „Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln)“ wird sowohl im 
Verfahren der 231. Änderung des Flächennutzungsplan s als auch im parallel 
verlaufenden Bebauungsplanverfahren aufgebaut.  
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger ö ffentlicher Belange gemäß § 4 
Absatz 2 BauGB zur 231. Änderung des Flächennutzung splans erfolgte in der Zeit 
vom 16.05.2023 bis 16.06.2023. Auch die hierbei gew onnenen Erkenntnisse sind in 
das Abwägungsmaterial zur 231. FNP-Änderung eingeflossen. 
Im Zuge der weiteren Ausarbeitung der Planung auf E bene des Bebauungsplans 
wurden der Planung zugrundeliegende Gutachten aktua lisiert und präzisiert. 
Änderungen von grundlegenden Aussagen in Begründung  und Umweltbericht zur 
Änderung des Flächennutzungsplans sind hieraus nicht entstanden. 
 
Die Veröffentlichung des Entwurfs gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) 
(ehem. „Offenlage“) haben die Bezirksvertretung Innenstadt am 07.03.2024 und der 
Stadtentwicklungsausschuss am 14.03.2024 zur Kenntn is genommen. Die 
Veröffentlichung wurde am 20.03.2024 im Amtsblatt 1 1 der Stadt Köln öffentlich 
bekannt gemacht und vom 28.03.2024 bis zum 30.04.20 24 im Stadtplanungsamt 
(Stadthaus Deutz) sowie auf den Internetseiten der Stadt Köln durchgeführt. Die 
Ergebnisse der Beteiligungsschritte werden dem Rat mit Vorlage 2268/2024 zum 
Beschluss über die Berücksichtigung der eingebracht en Stellungnahmen (bzw. 
Abwägung) und zur Feststellung der Planänderung vorgelegt. 
 
4. Planungsvorgaben 
4.1 Landesplanerische Vorgaben 
Die im aktuellen Landesentwicklungsplan NRW formuli erten Ziele und Grundsätze 
sind gem. § 4 Abs. 1 Nr. 1 ROG zu beachten bzw. zu berücksichtigen. Die nachfolgend 
benannten Ziele und Grundsätze sind für die FNP-Änderung relevant. 
 
6.1-1 Ziel Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung  
„Die Siedlungsentwicklung ist flächensparend und be darfsgerecht an der 
Bevölkerungsentwicklung, der Entwicklung der Wirtsc haft, den vorhandenen 
Infrastrukturen sowie den natur-räumlichen und kult urlandschaftlichen 
Entwicklungspotentialen auszurichten. […]."

- 8 - 
 
 
6.1-5 Grundsatz Leitbild „nachhaltige europäische Stadt"  
„Die Siedlungsentwicklung soll im Sinne der „nachha ltigen europäischen Stadt" 
kompakt gestaltet werden und das jeweilige Zentrum stärken. Regional- und 
Bauleitplanung sollen durch eine umweltverträgliche , geschlechtergerechte und 
siedlungsstrukturell optimierte Zuordnung von Wohnen, Versorgung und Arbeiten zur 
Verbesserung der Lebensqualität und zur Reduzierung  des Verkehrsaufkommens 
beitragen. […]."  
 
6.1-6 Grundsatz Vorrang der Innenentwicklung  
„Planungen und Maßnahmen der Innenentwicklung haben  Vorrang vor der 
Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich. Die ge zielte Erhaltung und 
Neuschaffung von Freiflächen im Innenbereich aus st ädtebaulichen Gründen ist 
hiervon unbenommen." 
 
Mit der Weiterentwicklung des Hochschulstandortes i n der rechtsrheinischen 
Innenstadt, einer räumlich verdichteten Anordnung v on Hochschulnutzungen sowie 
ergänzenden Strukturen (Studentisches Wohnen im ges amten Plangebiet sowie 
weiteren hochschulaffinen Nutzungen im Bereich des geplanten Mischgebietes im 
sogenannten Kreativquartier) und der Beschränkung a uf den bestehenden Standort 
sowie unmittelbar angrenzende Bereiche, entspricht die Planung diesen 
landesplanerischen Vorgaben. 
 
4.2 Regionalplan 
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Tei labschnitt Region Köln stellt für 
den Änderungsbereich einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. 
 
In den Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) sollen Wohnungen, 
Wohnfolgeeinrichtungen, wohnungsnahe Freiflächen, z entralörtliche Einrichtungen 
und sonstige Dienstleistungen sowie gewerbliche Arb eitsstätten in der Weise 
zusammengefasst werden, dass sie nach Möglichkeit unmittelbar, d.h. ohne größeren 
Verkehrsaufwand untereinander erreichbar sind. Inne rhalb der ASB sollen 
entsprechend dem Bedarf in der Bauleitplanung dargestellt bzw. festgesetzt werden: 
- Flächen für den Wohnungsbau und die damit verbund enen Folgeeinrichtungen, 
- Flächen für die zentralörtlichen Einrichtungen, 
- Flächen für die sonstigen privaten und öffentlich en Einrichtungen der Bildung 
und Kultur sowie der sozialen und medizinischen Betreuung, 
- gewerbliche Bauflächen für die Bestandssicherung und Erweiterung 
vorhandener Gewerbebetriebe und für die Ansiedlung neuer, überwiegend nicht 
erheblich belästigender Gewerbebetriebe, 
- wohnungsnahe Sport-, Freizeit-, Erholungs- und so nstige Grünflächen. 
Die vorliegende Planung befindet sich daher mit den  Zielen der Regionalplanung im 
Einklang. 
 
Die Bezirksregierung Köln hat mit Schreiben vom 29. 08.2023 gem. § 34 Abs. 5 
Landesplanungsgesetz NRW bestätigt, dass die Planun g an die Ziele der 
Raumordnung angepasst ist.

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Abb. 1: Auszug aus dem Regionalplan 
 
4.3 Landschaftsplan 
Der rechtsverbindliche Landschaftsplan der Stadt Köln sieht für den Änderungsbereich 
keine geschützten Teile von Natur und Landschaft vo r. Überdies stellt der 
Landschaftsplan das Entwicklungsziel 6 „Ausstattung der Landschaft für Zwecke des 
Immissionsschutzes oder zu Verbesserung des Klimas“ dar. 
Die geplante Blockrandbebauung gemäß dem Masterplan  für den Campus mit 
abgestuften Gebäudehöhen, breiten durchgehenden Wegetrassen und dem zentralen 
Campusplatz, dürfte eine höhere Winddurchlässigkeit und damit bessere Durchlüftung 
als bisher ermöglichen. Der für die übergeordnete B elüftung der Deutzer Innenstadt 
relevante „Rheintalwind“ wird nicht beeinträchtigt.  Das Maß der Überbauung 
(einschließlich ihrer zulässigen Überschreitung) wi rd künftig im Bebauungsplan auf 
85 % des Sondergebiets beschränkt. Im alten B-Plan,  der keine GRZ festsetzt, ist 
außerhalb der Grünfläche und Schutzpflanzung eine v ollständige Versiegelung 
möglich. Trotz der geringeren Dichte der neuen Beba uung und überwiegend offener 
Innenhöfe ist für den Campus Deutz, aufgrund des na ch wie vor hohen 
Versiegelungsgrades, nicht von einer wesentlichen Abschwächung der für den Status 
quo (s.o.) prognostizierten Wärmebelastung auszugehen.  
Die Realisierung von Dach- und Fassadenbegrünungen,  Baumanpflanzungen und 
weiteren Grünelementen wird durch Kühlungseffekte z u einer Minderung der 
klimatischen Belastung beitragen. Es wird davon aus gegangen, dass durch die 
Verwendung reflektierender Materialien und heller F arben eine Erhöhung der 
Rückstrahlwirkung von Dächern, Fassaden und Flächenbefestigungen im Rahmen der 
weiteren Detailplanung erreicht werden kann.

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Abb. 2: Auszug aus dem Landschaftsplan 
 
4.4 Bebauungsplan 
Für den Änderungsbereich gilt derzeitig der Bebauun gsplan 69449/03, 1. Änderung 
von 1976. Dieser Bebauungsplan setzt Flächen für de n Gemeinbedarf mit den 
Zweckbestimmungen „Staatliche Ingenieurschule", „Fe uerwehr und Fuhrpark" und 
„Sozialeinrichtungen" fest. Das Maß der baulichen N utzung sowie die überbaubaren 
Grundstücksflächen sind nicht festgesetzt. Es hande lt sich somit um einen einfachen 
Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 und 3 BauGB.  Die Beurteilung des Maßes 
der baulichen Nutzung sowie der Grundstücksflächen,  die überbaut werden können 
richtet sich gemäß § 34 BauGB nach der Eigenart der  näheren Umgebung. Der 
Bebauungsplan für diesen Bereich wird parallel zum Verfahren der 
Flächennutzungsplanänderung neu aufgestellt. 
 
4.5 Fluchtlinienpläne 
Für den Änderungsbereich existieren keine Fluchtlinienpläne.

- 11 - 
 
4.6 Wasser- und Hochwasserschutz 
Wasserschutz 
Das Plangebiet liegt nicht in einem Wasserschutzgebiet. Es ist für diesen Bereich auch 
kein Wasserschutzgebiet geplant. 
Hochwassergefährdung, Hochwasserrisiko 
Das Änderungsbiet gehört zum Teileinzugsgebiet Rhei ngraben-Nord. Es weist zum 
Rhein einen minimalen Abstand von ca. 1,2 km auf un d ist laut den 
Hochwassergefahrenkarten (STADT KÖLN o. J. d.) durc h die bestehenden 
Hochwasserschutzeinrichtungen am Rhein geschützt. S ollten die Einrichtungen 
versagen, wäre der Nordosten bei einem im Mittel al le 100 Jahre auftretenden (HQ 
100) und weitere Flächen bei einem seltenen, alle 2 00 Jahre vorkommenden 
Hochwasserereignis (HQ 200) betroffen. Bei einem statistisch deutlich seltener als alle 
100 Jahre auftretenden, extremen Ereignis (HQ extre m) würde es zu einer Über-
strömung der Schutzanlagen und, mit Ausnahme eines flachen Hügels im Nordwesten, 
zu einer Überflutung des Plangebiets, überwiegend m it Überflutungshöhen zwischen 
1 und 2 m, kommen. 
Die Hochwasserrisikogebiete sollen gemäß § 5 Abs. 4  BauGB in den 
Flächennutzungsplan nachrichtlich übernommen werden . Da der 
Flächennutzungsplan der Stadt Köln diese Übernahme derzeit nicht vornimmt, soll 
durch die Abbildung unten bis zur redaktionellen Üb erarbeitung des Planwerks 
übergangsweise auf die Lage dieser Gebiete entsprec hend § 5 Abs. 4 BauGB 
hingewiesen werden. Die fachrechtlichen Vorgaben si nd unabhängig von der 
Darstellungsweise im FNP zu berücksichtigen bzw. zu beachten. 
Das Änderungsgebiet befindet sich auf Blatt 091 der Hochwasserrisikokarten (MULNV 
2021c). Bei den o.g. Überflutungsszenarien wären, a ls „Flächen mit besonderer 
funktionaler Prägung“, die Hochschulnutzungen betroffen. 
Abb. 3  extreme Hochwasserereignisse

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Starkregengefährdung 
Die aus Modellrechnungen abgeleiteten Starkregengef ahrenkarten (STADT KÖLN o. 
J. d.) bilden nicht ein reales Ereignis ab, sondern  zeigen die Gefahren durch 
Sturzfluten und Starkregen auf, die bei verschieden en Starkregenereignissen 
auftreten können. Dabei wird unterschieden, wie groß das Ausmaß der Überflutung für 
ein mittleres (statistisch 30-jährlich), ein intens ives (statistisch 50-jährlich), ein 
außergewöhnliches (statistisch 100-jährlich) und ein extremes (statistisch 200-jährlich) 
Starkregenereignis ist.  
Die Starkregengefahrenkarte zeigt für alle o.g. Ereignisse für den Ist-Zustand nur sehr 
klein-räumige Unterschiede. Weite Teile des Änderungsbereiches weisen eine geringe 
Starkregengefährdung auf. Eine überwiegend mäßig au sgeprägte Gefährdung 
beschränkt sich auf partielle Bereiche angrenzender  Straßen, plangebietsinterne 
Wege und die ehemaligen Betriebshöfe von Feuerwehr und 
Abfallwirtschaftsbetrieben. 
 
4.7 Denkmalschutz 
Im Änderungsbereich befinden sich ein Baudenkmal un d ein Bodendenkmal. Das als 
Baudenkmal geschützte Gebäude der Architekturfakult ät, Reitweg 2 liegt im 
Nordwesten des Änderungsbereichs. Südlich davon ist  in den Freianlagen ein 
transloziertes Teilstück eines römischen Abwasserka nals aufgestellt. Hierbei handelt 
es sich um ein Bodendenkmal. 
Das Ingenieurwissenschaftliche Zentrum IWZ wurde An fang 2013 unter 
Denkmalschutz gestellt.  
Laut § 5 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) sollen „Den kmalgeschützte Mehrheiten“ 
(nach § 2 Absatz 3 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) „Denkmalbereiche“) in 
den Flächennutzungsplan nachrichtlich übernommen we rden. Solche sind für das 
Stadtgebiet Kölns nicht durch Satzung i. S. d. § 10 DSchG NRW definiert. „Da es sich 
hier um Einzeldenkmäler und nicht um denkmalgeschüt zte Mehrheiten (bzw. 
Denkmalbereiche im Sinne des DSchG NRW) handelt, er folgt im FNP keine 
nachrichtliche Übernahme dieser Denkmäler in die Plandarstellung nach § 5 Absatz 4 
BauGB.“ 
Zudem hat die Bezirksregierung Köln noch im Jahr de r Unterschutzstellung des 
IWZ − basierend auf der Feststellung eines überwieg enden öffentlichen 
Interesses − eine unbefristete denkmalrechtliche Abbrucherlaubnis für das IWZ erteilt. 
Wesentliche Grundlage dieser Erteilung stellt eine umfassende Stellungnahme des 
Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung NRW dar, die vor allem die 
Anforderungen an einen zeitgemäßen Studienbetrieb i n dem bestehenden Gebäude 
nicht mehr als erfüllt ansieht. Daher hat die Bezir ksregierung an dieser Stelle die 
Belange von Wissenschaft und Bildung gegenüber dem Interesse der Denkmalpflege 
höher eingestuft.

- 13 - 
 
4.8 Altlasten 
Im Bereich der stillgelegten Feuerwache befindet sich eine Fläche, die im Kataster der 
Altlasten und altlastverdächtigen Flächen (gem. § 2 BBodSchG) unter der Nr. 105 163 
und der Bezeichnung "Gießener Str. 4-6" als Altstandort registriert ist. 
Es handelt sich um eine ehemalige Betriebstankstell e. Die Fläche ist als 
"nutzungsorientiert saniert/ gesichert" gelistet, z um Nachweis durchgeführter 
Maßnahmen liegt hier eine Sanierungsdokumentation von 1997 vor. 
Die NRW.URBAN GmbH & Co. KG wurde im April 2013 vom  Bau- und 
Liegenschaftsbetrieb NRW beauftragt, eine orientierende Altlastuntersuchung auf dem 
Grundstück “Gießener Straße 6“ in 50679 Köln durchzuführen.  
Aufgrund des vorliegenden generellen Altlastenverda chtes hinsichtlich der zu 
erwartenden Auffüllungen unterhalb der Oberflächenv ersiegelungen sind auf dem 
AWB- Betriebsgrundstück im Rahmen einer orientieren den Altlastenerkundung im 
Bereich des Grundstücks 12 Rammkernsondierungen mit  Endteufen von 3 m 
flächendeckend festgelegt worden. 
Wesentliches Ergebnis ist, dass die chemischen Unte rsuchungsergebnisse in der 
Größenordnung der Vorsorgewerte der BBodSchV (1999)  und deutlich unterhalb der 
Prüfwerte BBodSchV – Kinderspielfläche liegen. Hier sind für die jetzige und auch für 
eine zukünftig sensiblere Nutzung nach dem derzeiti gen Kenntnisstand keine 
Gefährdungen über die verschiedenen relevanten Wirk ungspfade, wie Boden - 
Mensch “direkter Kontakt“ und Boden – Sickerwasser – Grundwasser, ableitbar. 
Inzwischen erfolgten in diesem Bereich Abrissarbeit en. Nach Auskunft der 
zuständigen Fachbehörde wird die Fläche hinsichtlich im Boden verbliebener Bauteile 
saniert. Mit dem Abschluss der Arbeiten ist demnach  im Laufe des Jahres 2024 zu 
rechnen. Auf eine Kennzeichnung des Altstandortes w ird daher im 
Flächennutzungsplanverfahren verzichtet. 
Im Süden des Plangebiets befinden sich gemäß dem Altlastenkataster der Stadt Köln 
die Altablagerung Nr. 10515 sowie die Altstandorte Nr. 105116 und 105116_01. Hier 
ist derzeit gemäß den vorliegenden Unterlagen kein nutzungsbezogener 
Sanierungsbedarf gegeben. Die Altablagerung wird ge mäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB 
gekennzeichnet.

- 14 - 
 
 
Abb. 4  Altlasten 
 
4.9 Informelle Planungen 
Kooperatives Baulandmodell 
Das Kooperative Baulandmodell (KoopBLM) ist Teil de s Stadtentwicklungskonzepts 
Wohnen. Zur Stärkung des öffentlich geförderten Woh nungsbaus wurde vom Rat der 
Stadt Köln am 17.12.2013 das Kooperative Baulandmod ell beschlossen und mit 
Bekanntmachung im Amtsblatt am 24. Februar 2014 in Köln eingeführt. Mit 
Ratsbeschluss vom 04.04.2017 wurde das Modell weite rentwickelt und 
fortgeschrieben. Die aktuelle Fassung ist mit Bekan ntmachung vom 10.05.2017 in 
Kraft getreten. 
Ziel des Modells ist es, sowohl den öffentlich gefö rderten Wohnungsbau und das 
preiswerte Wohnungsmarktsegment zu stärken, als auc h die Vorhabenträger eines 
Bebauungsplanverfahrens an den planbedingten Folgek osten (zum Beispiel 
Kindertageseinrichtungen, öffentliche Spielplätze, etc.) zu beteiligen. Das Modell ist 
bei allen Vorhaben anzuwenden, für die eine verbind liche Bauleitplanung 
Voraussetzung für die Schaffung von Planungsrecht i st und die (unter anderem) die 
Schaffung von Baurecht für Wohnzwecke zum Ziel haben. 
Für den Bereich der geplanten gemischten Baufläche (M) wird im Zuge der Umsetzung 
der Planung auf Ebene der verbindlichen Bauleitplan ung das kooperative 
Baulandmodell Köln (KoopBLM) zur Anwendung kommen.  
Welche Verpflichtungen sich hieraus für Vorhabenträ ger ergeben und welche 
Anforderungen an die konkrete Ausgestaltung des gem ischten Quartiers ergeben, ist 
zu Beginn verbindlicher Planungen mit der Geschäfts stelle Kooperatives 
Baulandmodell abzustimmen.

- 15 - 
 
Köln-Katalog 
Der „Köln-Katalog: Typologien für kompakte, nachhaltige und lebenswerte Quartiere“ 
ist vom Rat am 23.03.2023 beschlossen worden. Als s tädtebauliches 
Entwicklungskonzept (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB) wird der Köln-Katalog bei 
bebauungsplanrelevanten Vorhaben berücksichtigt, dies erfolgt unter dem Aspekt der 
Abwägung im Abgleich mit anderen Belangen (§ 1 Abs.  7 BauGB). So entfaltet der 
Köln-Katalog eine steuernde Wirkung innerhalb und a ußerhalb der Verwaltung.  Der 
Köln-Katalog widmet sich einer der wesentlichen Her ausforderungen der Stadt Köln: 
der nachhaltigen Siedlungsflächenentwicklung. 
 
Die Auswirkungen des Stadtwachstums stellen den Köl ner Wohnungsmarkt trotz 
rückläufiger Bevölkerungszahlen jetzt und auch in d en nächsten Jahrzehnten vor 
große Aufgaben. Die hohe Nachfrage nach Wohnraum is t ungebrochen und kann im 
Bestand nicht gedeckt werden. Gleichzeitig verfügt Köln nur noch über wenige 
Flächenpotenziale für den Wohnungsbau. Daher gilt e s, mit den vorhandenen 
Flächenpotenzialen sparsam umzugehen, flächensparen de Wohnformen zu 
realisieren und nachhaltig zu wachsen. Der Köln-Katalog zeigt wie kompakte und somit 
flächensparende Quartiere, die sozial und funktional durchmischt sind, das Prinzip 
der kurzen Wege verfolgen, ausreichend Grünflächen aufweisen und nachhaltig sind, 
in Köln entwickelt werden können. Als Schlüsselproj ekt der Stadtstrategie „Kölner 
Perspektiven 2030+“ vertieft und konkretisiert der Köln-Katalog deren Leitsätze und 
Ziele. Er entwickelt anschauliche und flächensparende Quartierstypologien für die 
Zieldichten, die in der Stadtstrategie für neue Qua rtiere vorgesehen sind. Der Köln-
Katalog empfiehlt dabei bestimmte, auf die untersch iedlichen Lagequalitäten der 
Innenstadt, inneren und äußeren Stadt bezogene Dich tetypologien für künftige 
Wohnbauentwicklungen. 
 
Der Bebauungsplan für den Campus Deutz beinhaltet k eine Wohnungsbauplanung 
und kann daher nicht unmittelbar auf eine der Dicht etypologien Bezug nehmen. Ein 
typologischer Abgleich ist dennoch hilfreich, denn eine flächensparende Entwicklung 
des Campus kann dabei unterstützen, Flächenpotenzia le für den Wohnungsbau 
freizumachen. Der zugrundeliegende Masterplan für d en Campus folgt mit seinen 
kompakten Baublöcken der im Köln-Katalog beschriebenen Strategie der horizontalen 
Dichte, und mit seinen Hochpunkten teils auch der Strategie der vertikalen Dichte. Zur 
Bewertung angemessener Dichtewerte bei neuen Quartiersentwicklungen bedient sich 
der Katalog des Begriffs der Quartiersdichte, mit d er das Verhältnis von 
Geschossfläche zur gesamten Quartiersfläche einschließlich der öffentlichen Flächen 
gemeint ist. Dabei wird für die Innenstadt, in der der Campus verortet wird, eine 
Quartiersdichte von 1,5 als Mindestwert angegeben. Der Bebauungsplan erreicht mit 
der festgesetzten GFZ von 2,0 einen Wert von ca. 1, 7 und bewegt sich damit im 
Zielwertkorridor.  
 
Masterplan Stadtgrün 
Der Masterplan Stadtgrün ist vom Rat ebenso wie der  Köln-Katalog am 23.03.2023 
beschlossen worden. Als Fachplanung wird er künftig  ebenfalls in die Abwägung im 
Bauleitplanverfahren Eingang finden. Der Rat der St adt Köln hatte in seiner Sitzung 
am 23.03.2021 die Verwaltung beauftragt, einen Masterplan Grün Köln aufzustellen.  
 
Die Verwaltung hat auf Basis dieses Ratsbeschlusses  in einem ersten Schritt eine 
gesamtstädtische Analyse der vielfältigen Funktione n des Stadtgrüns durchgeführt. 
Analysiert wurden die fünf Funktionsgruppen: Erholu ng, Stadtnatur, Umwelt, Klima

- 16 - 
 
sowie Produktion. Umso mehr Funktionen einer Fläche  zugeordnet werden, umso 
größer ist die Bedeutung dieser Fläche für die grüne Infrastruktur.  
 
Aufgegliedert in drei Gruppen wurden die Flächen mi t der höchsten Funktionsdichte 
als Immergrün bezeichnet. Hier wurden zudem bereits  vorhandene Grünanlagen, 
hochwertige Schutzgebiete, wie geschützte Landschaf tsbestandteile und 
Naturschutzgebiete sowie geschützte Biotope und Aus gleichflächen, grundsätzlich 
dem Immergrün zugeordnet. Das Zukunftsgrün stellen Flächen mit einem großen 
Potential für die Stärkung der grünen Infrastruktur  dar. Das Potentialgrün weist die 
geringste Funktionsdichte auf, da es sich zumeist u m landwirtschaftliche Flächen 
handelt, die aber neben der lokalen Nahrungsmittelp roduktion sehr wichtig für die 
Kaltluftbildung sind und somit einen großen Wert für das Stadtklima aufweisen. 
 
Die vorliegende Untersuchung wird fortgeschrieben. Bis 2027 werden nacheinander in 
allen Stadtbezirken Maßnahmen zur gerechteren Verte ilung des Stadtgrüns und zur 
konkreten Weiterentwicklung der vorhandenen Grünanl agen in den Veedeln 
erarbeitet. Dieses Vorgehen wird begleitet durch ei ne umfangreiche Bürger*innen-
Beteiligung. 
 
Auf der Grundlage des derzeitigen Standes des Maste rplans Stadtgrün kann für den 
Bebauungsplan 69449/05 sowie für die FNP-Änderung f estgehalten werden, dass 
keinerlei ausgewiesene Potenzialflächen oder Fläche n des Zukunftsgrüns überplant 
werden. Handlungsempfehlungen aus dem Masterplan we rden durch den 
Bebauungsplan beachtet:  
- es wird ein Grünordnungsplan erstellt (Handlungse mpfehlungen, Teil b) 
- Freiflächen werden als öffentlich zugängliche Flä chen wo immer möglich 
naturnah gestaltet (Handlungsempfehlungen, Teil c):  Öffentliche Grün- und 
Freiflächen anlegen, qualifizieren und weiterentwickeln 
- Es werden zu den Handlungsempfehlungen des Teils c): Stadtgrün 
klimaresilient ausgestalten insbesondere die Versic kerungs- und 
Auffangmöglichkeiten für Starkregenereignisse in Gr ün- und Freiflächen 
geschaffen, der Straßenraum wird durch Versickerung smöglichkeiten und 
Bepflanzung aufgewertet, es werden klimaangepasste nachhaltige Pflanz- und 
Pflegekonzepte entwickelt 
 
5. Verkehr und technische Infrastruktur 
5.1 Motorisierter Individualverkehr (MIV) 
Der Änderungsbereich ist durch die Östliche Zubringerstraße (L124) und den Deutzer 
Ring (B55) an das übergeordnete Straßenverkehrsnetz angebunden. 
 
Der Campus Deutz wird im Norden von der Deutz-Kalke r Straße als städtische 
Hauptverkehrsstraße über die Hauptsammelstraße Gießener Straße und den Reitweg 
erschlossen. Im Süden umschließt der Deutzer Ring ( B55) als regionale 
Hauptverkehrsstraße den Bereich. Die Betzdorfer Str aße verbindet aktuell den 
internen Verkehr des Plangebietes über eine Ringstraße.

- 17 - 
 
Sammelparkplätze sind im Norden des Campus an der B etzdorfer Straße/ Gießener 
Straße, im Osten an der Bibliothek, sowie im Westen  entlang der Ringstraße 
vorhanden. 
 
Der neue Campus Deutz wird weitgehend autofrei gestaltet. Der MIV wird auf direkten 
Wegen zu den Stellplätzen bzw. Parkhäusern geführt  
 
Die verkehrliche Anbindung des Campus erfolgt über drei Zu- und Ausfahrten von 
denen zwei das Gelände über die Gießener Straße, aus dem Norden, erschließen und 
eine vom Deutzer Ring aus dem Süden. 
 
Die östliche Zu- und Ausfahrt von der Gießener Stra ße führt direkt zu dem Parkhaus 
P2/ Nord mit geplanten 250 Stellplätzen.  
 
Die Planung sieht vor, dass auch in Zukunft die Hau pterschließung für die 
Studierenden über den Deutzer Ring erfolgen soll. D ies resultiert aus der Tatsache, 
dass der Großteil der geplanten Stellplätze auf dem  Campus Deutz – insbesondere 
die 350 Stellplätze in dem (Haupt-)Parkhaus P1/ Süd  und weitere 50 oberirdische 
Stellplätze über den Deutzer Ring erschlossen werden sollen.  
 
Das Kreativquartier wird vom Reitweg aus erschlossen und soll in seinem Inneren, wie 
auch der Campus der TH, autofrei gehalten werden. D ie Unterbringung der 
notwendigen Stellplätze ist in einer oder mehreren Tiefgaragen vorgesehen. 
 
Auf Ebene der Flächennutzungsplanung wird die innere Erschließung der Baugebiete 
nicht dargestellt. 
 
5.2 Öffentlicher Personen - Nahverkehr (ÖPNV) 
Die U-Bahn-Haltestelle „Deutz Technische Hochschule “ sowie die Bushaltestelle 
„Betzdorfer Straße“ sind die nächstliegenden Verbindungen zum ÖPNV und innerhalb 
von circa fünf Minuten fußläufig zu erreichen.  
An der U-Bahn-Haltestelle „Deutz Technische Hochsch ule“ erschlossen. Hier 
verkehren die Stadtbahnlinien 1 und 9. Die Linie 1 verkehrt in der Hauptverkehrszeit 
in einem annäherndem 5-Minuten-Takt. 
 
Die S-Bahnhaltestelle „Trimbornstraße“ kann innerhalb von circa zehn Gehminuten 
vom Campus Deutz erreicht werden. Weiterhin befinden sich mehrere Bushaltestellen 
im Erreichbarkeitsradius von circa zehn Minuten. 
 
Die ÖPNV-Erschließung des Änderungsbereiches ist in sehr guter Qualität vorhanden 
und bedarf keiner grundlegenden Ergänzungen oder Ve rbesserungen durch die 
Anlage neuer Linienverbindungen oder Haltestellen. Weiterhin erhält bereits heute 
jeder Studierende der TH Köln durch Zahlung des Sem esterbeitrags ein 
Semesterticket, das den gesamten öffentlichen Perso nennahverkehr in Nordrhein-
Westfalen umfasst. Zudem macht die Einführung des Deutschland-Tickets die ÖPNV-
Nutzung attraktiver. 
 
Langfristig ist für den Bereich ÖPNV die Realisieru ng der neuen S-Bahn-Linie 16 
geplant. Diese neue S-Bahn-Linie 16 von Leverkusen nach Au (Sieg), deren 
Realisierung der NVR, unterstützt von der Stadt Köl n, plant, wird zur weiteren

- 18 - 
 
Verbesserung der künftigen Verkehrsverhältnisse und  der besseren Erreichbarkeit 
innerstädtischer Ziele, u.a. auch für den Campus De utz beitragen. Die neue S-Bahn-
Linie 16 soll die größeren Haltepunkte Köln-Mülheim , Köln Messe/ Deutz, Köln Hbf., 
Köln Süd, Köln/Bonn Flughafen und Troisdorf beinhal ten und es sollen die neuen S-
Bahn-Haltepunkte Köln Bonner Wall, Köln-Poll und Köln-Humboldt/Gremberg errichtet 
werden. Der innerstädtische Abschnitt soll in einem 20-Minuten-Takt bedient werden. 
Die Linie ist ein Teilprojekt des NVR-Nahverkehrspl ankonzepts 2030+. Durch die 
geplante S-Bahn-Station „Köln-Humboldt / Gremberg” ergeben sich für den Campus 
Deutz langfristig neue Verknüpfungsmöglichkeiten. 
 
5.3 Trinkwasser, Schmutzwasser, Energieversorgung 
Wasserversorgung 
Das Trinkwasser wird derzeitig im westlichen Bereich des Campus in den bestehenden 
Medienkanal eingespeist. Nach Angaben der RheinEner gie AG ist die Menge 
ausreichend, die physikalische-chemische und mikrob iologische Beschaffenheit des 
Trinkwassers liegt innerhalb der festgelegten Grenz werte. Der technische und 
bauliche Zustand der Wasserversorgungsanlage ist au f dem aktuellen Stand der 
Technik. Die Versorgungsleitungen werden im Medienk anal zu den einzelnen 
Gebäuden geführt. An das Trinkwassernetz ist ein Lö schwassernetz, welches sich 
ringförmig um den Gebäudekomplex zieht, angeschloss en. Das Löschwassernetz ist 
derzeit nicht vom Trinkwassernetz getrennt, sodass das Wasser stagniert und 
negativen Einfluss auf die Trinkwasserqualität nimm t. Ein Betriebswassernetz ist auf 
dem Campus Deutz nicht vorhanden. Das Gebäude im no rdwestlichen Bereich, der 
sogenannte Altbau, ist direkt an das Versorgungsnet z der RheinEnergie AG 
angeschlossen. Dies soll auch künftig so beibehalten werden. Im Neubau erfolgt eine 
Trennung von Trinkwasser- und Löschwassernetz.  
 
Abwasser 
Schmutz- und Oberflächenwasser werden über ein camp usinternes Kanalnetz in die 
städtische Mischwasserkanalisation eingeleitet. Ein Hauptsammler befindet sich in der 
Gießener Straße bzw. unter der Fläche des künftigen Entreeplatzes. 
 
Elektroenergie 
Die derzeitige Versorgung des Campus wird über zwei Mittelspannungseinspeisungen 
direkt aus dem Umspannwerk 110/10 kV „UW Rolshoven“ sichergestellt. Hierzu sind 
zwei Mittelspannungskabel vom Typ NKBA 3 x 240 mm² bis zur zentralen 
Mittelspannungsschaltanlage im Zentralbau-Ost in Erde verlegt. In der normalen Netz-
Fahrweise wird nur eine Zuleitung genutzt. Die zwei te Zuleitung ist als Reserve/ 
Redundanz vorhanden.

- 19 - 
 
6. Änderungsgebiet im gültigen Flächennutzungs- 
plan (FNP) 
6.1 Bestehende Nutzungen 
Der Änderungsbereich ist überwiegend durch die TH K öln bebaut und genutzt. Die 
Bestandsgebäude der Technischen Hochschule bestehen  aus dem 
„Ingenieurwissenschaftlichen Zentrum“ (IWZ), sowie den Fakultäten Architektur, 
Bauingenieurwesen und Umwelttechnik und der Bibliothek. Der Campus sieht für diese 
Gebäude oberirdische Parkmöglichkeiten vor.  
 
Im Norden und Süden des Gebiets steht jeweils ein d em Kölner Studierendenwerk 
zugehöriger „Wohnturm“, westlich des Gebäudes der F akultäten für Bauwesen und 
Umwelttechnik an der Deutz-Kalker-Straße/ Reitweg b efindet sich ein weiteres 
Gebäude studentisches Wohnen. 
 
Östlich der TH an der Gießener Straße befanden sich  eine stillgelegte Feuerwache, 
ein ebenfalls stillgelegter Betriebshof der Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) inkl. großer 
Parkfläche und eine Sozialstation mit Kindertagesst ätte. Die Gebäude wurden 
größtenteils bereits abgebrochen. 
 
6.2 Bisherige Darstellung 
Der Änderungsbereich ist zum größten Teil als Sonst iges Sondergebiet mit der 
Zweckbestimmung „Fachhochschule“ (SO „FH“) dargeste llt. Diese Darstellung 
erstreckt sich auf ein Gebiet, das im Westen durch den Reitweg, im Norden durch die 
Deutz-Kalker Straße sowie durch die unten beschrieb ene Wohnbaufläche, und im 
Osten durch den Deutzer Ring begrenzt ist. Die Dars tellung entspricht unter 
Einbeziehung der angrenzenden Verkehrsflächen des R eitwegs, der Deutz-Kalker 
Straße und der Betzdorfer Straße der heutigen Ausde hnung des Campus Deutz der 
TH Köln. 
 
Die Flächen südlich der Gießener Straße sind, den b isherigen Nutzungen 
entsprechend, als Wohnbauflächen (W) mit ergänzende n Signets für 
Kindereinrichtungen, Feuerwehr und Kinderspielplatz dargestellt. Darüber hinaus stellt 
der FNP am Deutzer Ring und zwischen den beiden vor genannten Bauflächen eine 
kleine Grünfläche dar. 
 
6.3 Beabsichtigte Darstellung 
Es ist beabsichtigt, den künftigen Flächenzuschnitt  des Campus Deutz der TH Köln, 
wie er sich aus dem in Kapitel 4.1 beschriebenen st ädtebaulichen Konzept ergibt, als 
Sonstiges Sondergebiet „Technische Hochschule und s tudentisches Wohnen, 
Gastronomie und nicht großflächiger Einzelhandel, h ochschulnahe Dienstleistungen 
und sonstige wissenschaftliche Einrichtungen“ (SO „TH“) darzustellen. Dazu werden 
die Wohnbaufläche und die Grünfläche, die bisher sü dlich der Gießener Straße 
dargestellt sind, in das Sondergebiet einbezogen. E in wesentlicher Bestandteil des 
Entwicklungskonzepts für den Campus Deutz ist die E inbeziehung dieser bis vor 
kurzem durch die Feuerwehr, die Abfallwirtschaft so wie durch die Sozialstation mit 
Kindertagesstätte (einschließlich der angrenzenden Grünfläche) genutzten 
Grundstücke südlich der Gießener Straße in die Hochschulnutzung.

- 20 - 
 
 
Zur Umsetzung des TH-Masterplans gehört die Entwicklung eines gemischt genutzten 
Quartiers am Reitweg, das Wohnungen, nicht störende s Gewerbe und eine 
Kindertageseinrichtung sowie einen Spielplatz aufnehmen soll. 
  
Im Flächennutzungsplan bildet diese Fläche derzeit eine Teilfläche des SO „FH“. Im 
Rahmen der Flächennutzungsplanänderung ist die Dars tellung des Quartiers als 
Gemischte Baufläche (M) beabsichtigt. Ergänzend sol len die Signets für einen 
Spielplatz und eine Kindereinrichtung, jeweils mit unbestimmtem Standort eingetragen 
werden. Dies ist mit dem Bedarf an Kinderbetreuungs plätzen und Spielplatzflächen 
begründet, der sich aus der geplanten Quartiersentw icklung voraussichtlich ergeben 
wird. 
 
6.4 Standortwahl der Bebauung 
Alternativstandorte für die geplante Neugestaltung des Campus Deutz der TH Köln 
sind in gleicher Größe und Lagequalität in der näheren Umgebung nicht verfügbar.   
 
 
 
7. Auswirkungen der Planänderung 
Mit der 231. Änderung des Flächennutzungsplanes wir d die Möglichkeit eröffnet, den 
Campus der Technischen Hochschule Köln sowie ein kü nftiges Quartier mit 
Wohnnutzung inkl. Kinderspielplatz zu entwickeln. D ie Planung leistet einen Beitrag 
zur Modernisierung des Hochschulstandortes bei glei chzeitiger Beschränkung der 
Flächeninanspruchnahme auf im Wesentlichen bebaute und stark versiegelte 
Bereiche.  
 
Geringe Beeinträchtigungen sind für die Umweltbelange Tiere und Pflanzen zu erwar- 
ten. Eine Gefährdung für Vögel und Fledermäuse wird  durch Bauzeitenbeschränkun- 
gen vermieden. Das Anbringen von Brutkästen für den  Haussperling sichert das 
Brutangebot für die auf der regionalen Liste vermerkten Art. 
Die Entwicklung des Standortes geht, mit Ausnahme e iniger vereinzelter Baumbe- 
stände mit einem fast vollständigen Vegetationsverl ust einher. Hierunter fällt beson- 
ders der Gehölzbestand am Deutzer Ring. Im Plangebi et erfolgen auf Ebene der ver- 
bindlichen Bauleitplanung Ersatzpflanzungen. Ein we iterer Anteil muss ebenfalls auf 
Ebene der verbindlichen Bauleitplanung extern ausge glichen werden. Ebenso erfolgt 
ein Waldausgleich für die Inanspruchnahme der defin ierten Waldflächen der vorhan- 
denen Randeingrünung des Deutzer Rings. Durch die geplante Dach- und Fassaden- 
begrünung kann eine kompensatorische Funktion im Hi nblick auf klimatische Folgen 
des Neubaus erreicht werden. 
 
Für die übrigen Umweltbelange sind keine bzw. keine  zusätzlichen Umweltbelastun- 
gen, sondern überwiegend Verbesserungen zu erwarten.

- 21 - 
 
8. Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz nach § 1a 
Absatz 2 BauGB 
Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden , Vorrang der 
Innenentwicklung (§ 1a Abs. 2 Satz 1 BauGB): 
Bei der Planung handelt es sich um eine Maßnahme de r Innenentwicklung, weil der 
bestehende Hochschulcampus, sowie weitere bestehend e Bauflächen neu überplant 
werden. Eine zusätzliche Inanspruchnahme einer bish er im FNP dargestellten 
Grünfläche beschränkt sich auf den ehemaligen Spiel platz der Sozialstation am 
Deutzer Ring. Hier soll aus städtebaulich-gestalter ischen Gründen auf der 
Planungsebene des Bebauungsplans eine Raumkante in Form einer 
straßenbegleitenden Bebauung entstehen. Die damit v erbundene 
Flächeninanspruchnahme ist von untergeordneter Größ e und steht daher nicht im 
Widerspruch zu dem Gebot des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden sowie zu 
dem Vorrang der Innenentwicklung.  
 
Begrenzung von Bodenversiegelungen auf das notwendi ge Maß (§ 1a Abs. 2 Satz 1 
BauGB): 
Bodenversiegelungen werden auf der Planungsebene de s FNP nicht betrachtet. Im 
Bebauungsplan-Entwurf Nr. Nr. 69449/05, „Östlich Re itweg (Campus Deutz der TH 
Köln)“ in Köln-Deutz, der im Parallelverfahren aufg estellt wird, auf max. 85% der 
Baugebietsfläche des Campus Deutz begrenzt. Gegenüb er dem heute bestehenden 
Versiegelungsgrad von ca. 90% entsteht eine Verbesserung. 
 
Vermeidung bzw. Begrenzung einer Umnutzung von landwirtschaftlich, als Wald oder 
für Wohnzwecke genutzten Flächen: 
Landwirtschaftlich oder als Wald genutzte Flächen s owie für Wohnzwecke genutzte 
Flächen sind durch die 231. Änderung des Flächennut zungsplanes (FNP) nicht 
unmittelbar berührt. Denn die Darstellung von Waldf lächen im FNP beschränkt sich 
auf die größeren zusammenhängenden Waldkomplexe, di e sich überwiegend in der 
Randlage des Stadtgebietes befinden. Eine Ausnahme bildet das Gremberger 
Wäldchen, das wegen seiner historischen Bedeutung als Wald dargestellt wird. 
Alle infrastrukturellen Maßnahmen in städtischen Wa ldgebieten sind auf die 
Vorrangigkeit der Erholungsfunktion des Waldes ausg erichtet. Diese Wälder werden 
wegen ihrer guten Erreichbarkeit und ihrer erholungspezifischen Ausstattung von über 
2 Millionen Besuchern pro Jahr aufgesucht. Daneben bestehen in Köln großzügige 
Sicht- und Schutzpflanzungen insbesondere entlang v on Verkehrstrassen, 
Aufforstungen von Wasserschutzzonen sowie Trennpfla nzungen zwischen Industrie- 
und Wohngebieten, die nicht als Waldflächen in den FNP aufgenommen wurden.  
Für die bestehende und durch Festsetzungen des Beba uungsplans entfallende 
Randeingrünung des Deutzer Rings ist auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung 
ein ökologischer Ausgleich zu schaffen.

- 22 - 
 
9. Umweltbericht nach § 2a in Verbindung mit § 2 Ab satz 4 
BauGB 
A  Einleitung 
 
Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2011 entsc hieden, das 
„Ingenieurwissenschaftliche Zentrum“ (IWZ) der Fach hochschule (FH) Köln am 
Standort Deutz zu belassen, aber stufenweise neu zu  entwickeln, da der 
Gebäudebestand nicht mehr den Anforderungen an eine n zeitgemäßen 
Studienbetrieb entspricht. Aus der FH Köln wurde 20 15 die Technische Hochschule 
(TH) Köln. Die Fakultäten und Einrichtungen des IWZ  werden seitdem als „Campus 
Deutz“ bezeichnet. 
 
Der Hochschulstandort liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans (B-Plan) 
69449/03, 1. Änderung von 1976. Sowohl die Darstell ungen des 
Flächennutzungsplans (FNP) als auch die Festsetzung en des B-Plans 69449/03, 1. 
Änderung stehen in Teilbereichen der vorgesehenen s tädtebaulichen Entwicklung 
entgegen. Als rechtsverbindliche bauleitplanerische  Grundlage stellt die Stadt Köln 
daher den B-Plan 69449/05 „Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln)“ in Köln-
Deutz auf. Da der B-Plan aus den Darstellungen des FNPs zu entwickeln ist, wird die 
231. FNP-Änderung erforderlich, die im Parallelverf ahren gemäß § 8 Abs. 3 
Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen soll.  
 
Im FNP-Änderungsverfahren ist gemäß § 2 Abs. 4 BauG B für die Belange des 
Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB  eine Umweltprüfung 
durchzuführen. In dieser Prüfung werden die vorauss ichtlichen (erheblichen) 
Umweltauswirkungen ermittelt sowie im Umweltbericht beschrieben und bewertet. Die 
relevanten Umweltaspekte der Planänderung müssen fü r eine ordnungsgemäße und 
sachgerechte Abwägung so aufbereitet werden, damit die Kommune sie mit dem ihnen 
nach der Rechtsordnung zukommenden Gewicht in die Abwägung einstellen kann. 
 
9.1 Darstellung des Inhaltes und wichtigster Ziele der FNP-Änderung 
Ziel der FNP-Änderung ist die Anpassung des Änderun gsgebietes an die aktuellen 
städtebaulichen Entwicklungstendenzen und Anforderu ngen. Ein wesentlicher Grund 
für die Änderung ist die Einbeziehung eines ca. 2,9  ha großen, bisher als 
„Wohnbaufläche“ dargestellten Bereichs in die Hochschulnutzung. Der Bereich soll im 
B-Plan als „Sondergebiet Hochschule“ festgesetzt werden, was eine entsprechende 
Darstellung als Sondergebiet im FNP erfordert (SO „TH“). Weiterhin ist im Westen des 
heutigen Hochschulgeländes ein ca. 3,4 ha großes, g emischt genutztes Quartier an 
der Straße „Reitweg“ geplant. Für dieses sogenannte  „Kreativquartier“ wird eine 
Darstellung als Gemischte Baufläche (M), anstatt der bisherigen Darstellung SO „FH“ 
notwendig. Dieses Quartier ist nicht Bestandteil de s geplanten Geltungsbereichs des 
B-Plans 69449/05. 
 
9.2 Bedarf an Grund und Boden 
Tab. 1 Gegenüberstellung bisherige und beabsichtigte FNP-Darstellungen im 
Änderungsgebiet

- 23 - 
 
Art der Darstel- 
lung 
Bisherige FNP-Dar- 
stellung 
Beabsichtigte FNP-Dar- 
stellung 
Ände- 
rung 
ha % ha % ha 
Wohnbaufläche 1)  2,97 20 0,0 0 - 2,97 
Sonst. 
Sondergebiet  
11,42 79 11,14 77 - 0,28 
Gemischte 
Baufläche 
2)  
0,0 0 3,40 23 + 3,40 
Grünfläche 3)  0,15 1 0,0 0 - 0,15 
Summen 
(gerundet) 
14,54 100 14,544 100  
1) mit ergänzenden Signets für „Feuerwehr“ und „Spielplatz“  
2) mit ergänzenden Signets für „Kindereinrichtung“ und „Spielplatz“ (jeweils Standort   
   unbestimmt) 
3) mit ergänzendem Signet für „Spielplatz“ 
 
 
9.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen u nd Fachplänen fest-
 gelegten planungsrelevanten Ziele des Umweltschutz es 
Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägig en Gesetze, 
Rechtsverordnungen, Erlasse, Verwaltungsvorschrifte n und „Technischen 
Anleitungen" zugrunde gelegt, die für die jeweilige n Umweltbelange in Bauleitplan-
Verfahren anzuwenden sind. Die EU-Schutzziele finde n sich im Wesentlichen 
umgesetzt im deutschen Bundesimmissionsschutzgesetz  (BImSchG, 
Luftreinhalteplanung, Lärmminderung) und seinen Ver ordnungen, dem Bundesna-
turschutzgesetz (BNatschG – Arten-, Landschafts- un d Biotopschutz), dem 
Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG – Bodenschutz, Schutz vor bzw. Umgang mit 
schädlichen Bodenveränderungen) und seiner Verordnu ng, dem 
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie dem Denkmalschutz gesetz (DSchG). Auf 
Landesebene greifen weitere Regelungen das Landeswa ssergesetz Nordrhein-
Westfalen (LWG NRW – Schutz des Grundwasserdargebot es) sowie Verordnungen 
auf Ebene der Bezirksregierungen wie Wasserschutzzo nen-Verordnungen und der 
Luftreinhalteplan. Auf kommunaler Ebene werden die Baumschutzsatzung und der 
Landschaftsplan der Stadt Köln berücksichtigt. 
 
Tab. 2 Ziele des Umweltschutzes 
Umweltbelang Fachgesetz / 
Vorschrift 
Ziel des Umweltschutzes 
Gebiete von 
gemeinschaftlicher 
Bedeutung / europäische 
Vogelschutzgebiete 
BNatSchG, 
FFH-RL 
Schutz prioritärer Arten, 
Beachtung der Schutzziele

- 24 - 
 
Umweltbelang Fachgesetz / 
Vorschrift 
Ziel des Umweltschutzes 
Landschaft 
Landschaftsplan 
BauGB, 
BNatSchG, 
DSchG; 
LNatSchG 
NRW  
Schutzziele der LP-Schutzausweisung, 
Entwicklungsziele umsetzen; 
Schutz, Pflege und Entwicklung der 
Vielfalt, Eigenart, Schönheit und 
Erholungswert von Natur und 
Landschaft 
Pflanzen BNatSchG, 
LNatSchG 
NRW 
Baumschutz-
satzung Stadt 
Köln 
Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung 
geschützter Biotope und 
Naturbestände, Vermeidung von 
Eingriffen;  
Tiere BauGB, 
BNatSchG, 
FFH-RL, 
VRL, 
LNatSchG 
NRW 
Vermeidung Verschlechterung 
Erhaltungszustand; Schutz wild-
lebender Tiere und 
Lebensgemeinschaften, Vermeidung 
Tötung (Tötungsverbot)  
Biologische Vielfalt BauGB, 
BNatSchG, 
FFH-RL, 
VRL, 
LNatSchG 
NRW 
Erhalt wildlebender Tier- und 
Pflanzenarten, Erhalt von 
Lebensräumen, Stärkung der 
Biotopvernetzung, Entwicklung und 
Wiederherstellung der Tier- und 
Pflanzenwelt z.B. bei Eingriffen; Schutz 
der natürlichen Lebensgrundlagen 
Eingriff/Ausgleich Baugesetz-
buch, 
LNatSchG 
Ausgleich von Eingriffen in den 
Naturhaushalt; Ausgleich bzw. 
Ersatzmaßnahmen nachhaltig und 
standortgerecht 
Landschaft/Ortsbild Baugesetz-
buch, 
LNatSchG 
Ausgleich von Eingriffen in das 
Landschaftsbild; Wahrung und 
Entwicklung der Vielfalt, Eigenart, 
Schönheit und dem Erholungswert von 
Landschaft- und Ortsbild; Wahrung des 
Charakters der Kulturlandschaft 
Boden BauGB; 
BBoSchG, 
BBoSchV, 
LBoSchG 
NRW 
sparsamer Umgang mit Grund und 
Boden, Innenentwicklung; 
Entsiegelung; Sicherung und 
Entwicklung von Bodenfunktionen, 
Abwendung schädlicher 
Bodenveränderungen und Einträge, 
Oberflächenwasser WHG, 
Wasserrahm 
naturnahe Gestaltung von 
Fließgewässern; Reinhaltung, Schutz 
und Pflege von Gewässern; Deckung

- 25 - 
 
Umweltbelang Fachgesetz / 
Vorschrift 
Ziel des Umweltschutzes 
enrichtlinie, 
HWRM-RL 
Wasserbedarf; Vermeidung negativer 
Veränderungen; Sanierung; naturnaher 
Aus- bzw. Rückbau 
Grundwasser WHG, 
Landes-
wassergesetz 
NW, Wasser-
schutzzonen-
Verordnung 
Versickerung von 
Niederschlagswasser, 
Berücksichtigung der Ge- und Verbote; 
Vermeidung von Einträgen; 
Grundwasserneubildung erhalten und 
verbessern 
Klima, Kaltluft/Ventilation  Klimaschutz-
gesetz NRW, 
Klimaschutz-
konzept Köln 
BNatSchG, 
LNatSchG, 
BWaldG, 
LFoG NRW 
Vermeidung bioklimatisch belasteter 
Wohngebiete, Erhalt bioklimatischer 
Entlastungsbereiche und Bereiche mit 
Kaltluftentstehung; Erhalt und Planung 
von Frischluftzufuhr durch 
Grünflächen; Verbesserung des 
Mikroklimas durch Baumpflanzungen 
und Grünflächen; Maßnahmen zur 
Klimawandelanpassung 
Luftschadstoffe – 
Emissionen/Immissionen 
 
Bundesim-
missions-
schutzgesetz; 
BauGB, 39. 
BImSchV, TA 
Luft; 
Zielwerte der 
LAI 
Schaffung und Erhalt gesunder Wohn- 
und Arbeitsverhältnisse; Vermeiden 
von Emissionen und Konflikten; Erhalt 
und Verbesserung der Luftgüte; 
Einhaltung Grenzwerte der 39. 
BImSchV 
Erhaltung der 
bestmöglichen 
Luftqualität in Gebieten, 
in denen die durch 
Rechtsverordnung zur 
Er-füllung von bindenden 
Beschlüssen der 
Europäischen 
Gemeinschaft 
festgelegten 
Immissionsgrenzwerte 
nicht überschritten 
werden 
BauGB; 
Bundesimmis 
sionsschutz-
gesetz; -
Luftreinhaltep 
lan Köln 2021 
 
Einhaltung Grenzwerte der 39. 
BImSchV 
Vermeidung von 
Emissionen (nicht 
Lärm/Luft, insbesondere 
Licht, Gerüche), 
sachgerechter Umgang 
mit Abfällen und 
Abwässern 
Bundesimmis 
sionsschutz-
gesetz; 
Lichterlass 
NW; LAI 
Hinweise; 
LWG NRW;  
Vermeidung von Emissionen; 
Konfliktbewältigung; Sicherstellung der 
sach- und fachgerechten Entsorgung

- 26 - 
 
Umweltbelang Fachgesetz / 
Vorschrift 
Ziel des Umweltschutzes 
Erneuerbare 
Energien/Energieeffizien 
z 
BauGB; 
Beschluss 
Stadtent-
wicklungsaus 
schuss zur 
solaren 
Optimierung; 
GEG, DIN 
5034; 
Beschluss 
des Rates 
der Stadt 
Köln zur 
Klimaneutra-
lität bis 2035 
(06/2021), 
Leitlinien 
Klimaschutz 
der Stadt 
Köln 
Energieeffizient Planen, Verringerung / 
Vermeidung von Klimagas-
Emissionen, energetisch optimierte 
Baustandards 
Lärm Bundesim-
missions-
schutzgesetz; 
TA Lärm; DIN 
4109; DIN 
18005; DIN 
45691; 16. 
BImSchV; 
Freizeitlärm-
erlass; 18. 
BImSchV, 
BauGB; 
Lärmaktions-
plan Stufe III 
Einhaltung der Orientierungs-, Richt- 
und Grenzwerte; Konfliktvermeidung 
durch Planung; Trennungsgrundsatz;  
Einhalt und Sicherung gesunder 
Wohn- und Arbeitsverhältnisse 
Altlasten BauGB; 
BBoSchG, 
BBoSchV, 
LBoSchG 
NRW, LAWA-
Richtlinie, 
LAGA- 
Anforderun-
gen 
Vermeidung von Gefährdung durch die 
Wirkpfade Boden-Mensch, Boden-Luft, 
Boden-Grundwasser; Sanierung;  
Erschütterungen Bundesim-
missions-
schutzgesetz; 
Abstands-
Einhaltung der Werte der DIN 4150 
Teil 2; Konfliktvermeidung

- 27 - 
 
Umweltbelang Fachgesetz / 
Vorschrift 
Ziel des Umweltschutzes 
erlass; DIN 
4150 Teil 1 
und 2 
Gefahrenschutz : 
Hochwasserschutz 
 
 
 
 
 
Störfallrecht 
 
 
 
 
 
Magnetfeldbelastung 
 
 
 
Starkregenvorsorge 
 
 
WHG, LWG 
NRW, 
HWRW-RL; 
Hochwasser-
schutzG II, 
BRPHV 
 
Seveso-III-
Richtlinie; 
KAS-18, 
BImSchG; 
12. BImSchV 
 
Bundesimmis 
sionsschutz-
gesetz, 
Abstands-
erlass NW, 
städtischer 
Vorsorgewert 
WHG 
 
Hochwassersichere Baugebiete, 
Hinweis auf Hochwasserrisikogebiete; 
Hochwasserrisikoprophylaxe 
 
 
 
Einhaltung von Achtungs- und 
angemessenen Sicherheitsabständen 
 
 
 
Einhaltung ausreichender Abstände zu 
sensiblen Nutzungen 
 
 
Hinweis auf Starkregenbetroffenheit; 
Ableitung von Niederschlagswasser; 
Verhindern von Starkregengefahren 
Besonnung / Belichtung Positions-
papier 
„Versorgung 
mit Tages-
licht / 
Besonnung“ 
im Stadtpla-
nungsamt 
Köln, 10/2021 
 
Sicherung gesunder Wohnverhältnisse 
Kultur- und sonstige 
Sachgüter 
BauGB, 
Denkmal-
schutzgesetz; 
BNatSchG 
Vermeidung der Beeinträchtigung von 
Bau,- Klein und Bodendenkmälern; 
Naturdenkmalen, Resten historischer 
Kulturlandschaften oder deren 
Bestandteilen

- 28 - 
 
B Beschreibung und Bewertung der erheblichen 
Umweltauswirkungen 
9.4 Grundlagen 
9.4.1 Methodische Hinweise zur Umweltprüfung 
„Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und 
allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhal t und Detaillierungsgrad des 
Bauleitplans angemessener Weise verlangt werden kann.“ (BauGB § 2 Abs. 4 Satz 3). 
Für die Umweltprüfung zur FNP-Änderung wird auch au f Umweltuntersuchungen 
zurückgegriffen, die im Rahmen der Umweltprüfung zu m parallel in Aufstellung 
befindenden B-Plan 69449/05 „Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln)“ in Köln-
Deutz erstellt wurden.  
 
9.4.2 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustands ( Basisszenario) 
Großform- und Punktbebauung der Technischen Hochsch ule sowie versiegelte 
Verkehrsflächen stellen die dominierenden Strukture n dar. Die Endpunkte des 
Campusgeländes werden im Norden bzw. Süden durch je weils ein als 
Studierendenwohnheim genutztes Hochhaus markiert. E in weiteres Wohngebäude 
des Studierendenwerkes Köln befindet sich am nordwestlichen Rand, an das sich der 
Altteil der Hochschule anschließt. Die reale Nutzung entspricht hier der Darstellung als 
SO „FH“ des geltenden Flächennutzungsplanes. 
 
Außerhalb des Campusgeländes im Nordosten des Änder ungsgebietes, prägen ein 
nicht mehr genutztes Areal der Feuerwehr und der Ab fallwirtschaftsbetriebe das 
Erscheinungsbild. Weitere Nutzungen in Form einer K indertagesstätte mit 
Familienzentrum und Jugendeinrichtung sowie ein Mehrfamilienhaus östlich des zuvor 
genannten Areals wurden ebenfalls aufgegeben. Für d iesen Bereich stellt der FNP 
Wohnen und die Einzelsignaturen Feuerwehr, Kindereinrichtung und Spielplatz dar.  
 
Etwa 90 % (13 ha) des circa 14,5 ha großen Änderung sgebietes sind gegenwärtig 
überbaut bzw. versiegelt. Entsprechend gering fällt  der Grünanteil aus. Einzelbäume, 
Baumreihen und -gruppen sowie Scherrasenflächen und  Zierstrauchrabatten bilden 
die wesentlichen Grünelemente innerhalb der ansonst en versiegelten Freianlagen. 
Zwei große Stellplatzanlagen werden von einem Baumr aster bzw. schmalen 
Gehölzstreifen gegliedert. Parallel zum stark befah renen Deutzer Ring erstreckt sich 
die größte zusammenhängende Grünfläche, ein breiter  Gehölzstreifen, der im 
Nordosten des Änderungsgebietes von einem Siedungsgehölz ergänzt wird. Integriert 
in diese Struktur ist die im Flächennutzungsplan dargestellt Grünfläche.  
 
Das angrenzende Umfeld setzt sich aus punktuell mit  nicht wesentlich störenden 
Gewerbebetrieben durchmischter Wohnbebauung, einem Berufskolleg / Beruflichen 
Gymnasium, einer Gewerbefläche (Autohandel), der Be zirkssportanlage „Reitweg“ 
und dem „Pyramidenpark“ zusammen. 
 
Für den Änderungsbereich gilt derzeitig der Bebauun gsplan 69449/03, 1. Änderung. 
Dieser setzt Flächen für den Gemeinbedarf mit den Z weckbestimmungen „Staatliche 
Ingenieurschule", „Feuerwehr und Fuhrpark" und „Soz ialeinrichtungen", Grünfläche 
und Schutzpflanzung entlang des Deutzer Ringes fest . fest. Das Maß der baulichen

- 29 - 
 
Nutzung sowie die überbaubaren Grundstücksflächen s ind nicht festgesetzt. Es han- 
delt sich somit um einen einfachen Bebauungsplan im  Sinne des § 30 Abs. 1 und 3 
BauGB. 
 
 
9.4.3 Beschreibung des Umweltzustands bei Nichtdurc hführung der Planung 
 (Nullvariante) 
Die Nullvariante (Prognosenullfall) dient der Progn ose über die Entwicklung des 
Änderungsbereichs bei Nichtdurchführung der Planung  unter Berücksichtigung der 
Flächennutzungsplandarstellung, wie sie im Kapitel 9.4. beschrieben wird sowie des 
geltenden Planungsrechts des B-Plans 69449/03, 1. Ä nderung. Es sind alle 
städtebaulichen Entwicklungen und Infrastrukturmaßn ahmen im Umfeld des 
Änderungsgebietes zu berücksichtigen, deren Umsetzu ng bis zum Prognosehorizont 
(hier 2030) zum jetzigen Zeitpunkt als gesichert bzw. sehr wahrscheinlich angesehen 
werden kann insbesondere dann, wenn die sich auf de n Flächennutzungsplan 
auswirken. Die Nullvariante dient als Vergleichsmaß stab hinsichtlich der prog-
nostizierten Auswirkungen. Insbesondere ist zu bewe rten, ob – im Vergleich zur 
Nullvariante – nachteilige Umweltauswirkungen bzw. Verschlechterungen durch die 
Umsetzung der FNP-Änderung zu erwarten sind und wel che Faktoren auf die 
beabsichtigten Darstellungen aus der Umgebung erheblich einwirken können.  
 
Sowohl die Hochschulnutzungen als auch die sonstige n Nutzungen (Feuerwache, 
Betriebshof der Abfallwirtschaftsbetriebe, Mehrfami lienhaus, soziale Einrichtungen, 
Spielfläche) würden voraussichtlich fortgesetzt wer den. Aufgrund der 
planungsrechtlichen Situation sind keine grundsätzlich andersartigen städtebaulichen 
Entwicklungen möglich. Eventuell müssten denkmalger echte Umbau- und 
Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden der Hoc hschule durchgeführt 
werden. Eingriffe in Natur und Landschaft wären ohne die Planung nicht zu erwarten, 
wobei der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan selbst nicht unmittelbar 
einen Eingriff in Natur und Landschaft bedingt. Ins gesamt dürfte der Umweltzustand 
der Nullvariante, bezogen auf das Änderungsgebiet, im Wesentlichen den aktuell 
bestehenden (bzw. bereits aufgegebenen) Nutzungen und Qualitäten entsprechen. 
 
9.4.4 Beschreibung des Umweltzustands bei Durchführ ung der Planung 
Die Planung sieht eine Nutzungsfortsetzung der über wiegend bereits sanierten 
Gebäude der Fakultäten Architektur, Bauingenieurwes en und Umwelttechnik (Altteil 
des Hochschulkomplexes) sowie der Bibliothek vor. A lle übrigen Bestandsgebäude 
sollen sukzessiv abgebrochen und durch Neubauten er setzt werden. Grundgedanke 
des Bebauungskonzeptes für den neuen Campus Deutz i st, statt der vorhandenen 
massiven Bebauung, eine durchlässige Bauweise aus B aublöcken mit großen 
Innenhöfen. Ein neuer zentraler Campusplatz soll vo n einem neuen Hörsaalzentrum 
und fünf angrenzenden Baublöcken (u.a. Mensa und Fakultäten) eingefasst werden.  
Aufgrund der Neukonzeption der Hochschule wird das SO „TH“ nach Nordosten 
erweitert und überplant die hier dargestellte Wohnb aufläche mit ihren 
Einzelsignaturen. 
 
Das neue Freiraumkonzept sieht ein die Gebäude verb indendendes Gerüst aus 
begrünten Plätzen und Wegen vor. Ziel ist die Öffnu ng des Campus als urbanes 
Stadtquartier mit multifunktional nutzbaren Flächen . Der Campus wird weitgehend 
autofrei gestaltet. Der motorisierte Individualverk ehr wird auf direkten Wegen zu den 
Stellplätzen bzw. Parkhäusern geführt.

- 30 - 
 
Die geplante Mischnutzung („Kreativquartier“) im We sten des Änderungsbereiches 
wird vom Reitweg erschlossen. Die Unterbringung der  erforderlichen Stellplätze ist in 
einer oder mehreren Tiefgaragen vorgesehen. 
In diesem Bereich wird das SO „TH“ im Flächennutzun gsplan zurückgenommen 
zugunsten einer Mischgebietsdarstellung mit den Ein zelsignaturen Spielplatz und 
Kindereinrichtung. 
Die Umstrukturierung des Campus soll innerhalb eines 15- bis 20-jährigen Zeitraumes 
in drei Bauphasen erfolgen. Nach dem Abschluss der Hochschulneuordnung ist die 
Entwicklung des „Kreativquartiers“ östlich des Reitweges geplant. In drei Baublöcken 
sollen sowohl Wohnungen als auch Räume für Büros un d vor allem solche 
gewerblichen Nutzungen angeboten werden, die einen inhaltlichen Bezug zur TH Köln 
aufweisen. Ferner ist eine Kindertagesstätte vorges ehen. Für das Planvorhaben wird 
zur gegebenen Zeit ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt.  
 
 
9.5 Prognose der Auswirkungen auf die Umweltbelange  
9.5.1 Tiere 
 (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 
Bestand 
Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Bewertung des Änderungsbereiches des 
Flächennutzungsplanes (KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK  2022) wurden aus der jüngeren 
Vergangenheit stammende faunistische Erfassungsdaten (GALUNDER 2013a, b, 2016;  
GINSTER LANDSCHAFT + UMWELT  2019) der Artengruppen Fledermäuse und Vögel 
herangezogen. Ferner wurde im Wirkungsbereich des Ä nderungsgebiets eine 
überschlägige örtliche Erfassung der Habitatstruktu ren durchgeführt und diese 
hinsichtlich ihres Lebensraumpotenzials für planung srelevante Arten analysiert. Der 
hohe Anteil naturferner Strukturen, die zentrale La ge innerhalb einer Großstadt und 
das hohe Maß an Störeinwirkungen stellen limitieren de Faktoren für die Ansiedlung 
spezialisierter Arten dar. Daher überrascht es nicht, dass fast ausschließlich ubiquitäre 
Arten nachgewiesen wurden. Ein breiter Gehölzstreif en am östlichen Rand des 
Änderungsgebiets begleitet den Deutzer Ring. Im Nor dosten befindet sich eine ca. 
1.500 m2 große, im rechtswirksamen FNP als „Grünfläche“ dar gestellte, 
gehölzdominierte Grünflächenbrache. Spezielle Habitatfunktionen sind weder für den 
Gehölzstreifen noch die Grünflächenbrache bekannt.  
Im Änderungsgebiet wurden 15 weit verbreitete und u ngefährdete Brutvogelarten 
registriert. Für zwei weitere Arten, den Buntspecht  und den Eichelhäher, besteht 
Brutverdacht. Als Gastvogelarten wurden Halsbandsit tich und Stieglitz registriert. 
Nachweise von regional gefährdeten und/oder in Kolo nien brütenden Arten liegen für 
den Hausperling und die Türkentaube (beides Brutvög el) sowie den Mauersegler 
(Nahrungsgast) vor. 
 
Planungsrelevante Vogelarten:  Mehlschwalbe und Mauersegler wurde als 
Nahrungsgäste, die Arten Graureiher, Star und Turmf alke wurden als Durchzügler 
beobachtet. Ein gelegentliches Aufsuchen des Änderungsgebiets zur Nahrungssuche 
kann für die Arten Mäusebussard, Star sowie Turm- u nd Wanderfalke nicht gänzlich 
ausgeschlossen werden. Nachweise fehlen hierfür jed och ebenso wie für Bruten 
planungsrelevanter Arten. 
Die Einzelnachweise der vorgefundenen Arten können dem Tabellenanhang zu 
diesem Umweltbericht entnommen werden.

- 31 - 
 
Säugetiere/Fledermäuse:  Die gebäudebewohnenden Arten Zwergfledermaus und 
Breitflügelfledermaus wurden jagend erfasst, letztere nur unregelmäßig. Hinweise auf 
größere Quartieransammlungen (Wochenstuben, Sommer-  und Winterquartiere) 
liegen nicht vor. Einzelquartiere, insbesondere der  Zwergfledermaus, können jedoch 
nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Ferner wurd e die Rauhautfledermaus, 
allerdings nur vereinzelt und sehr unregelmäßig, en tlang des Gehölzstreifens am 
Deutzer Ring nachgewiesen.  
 
Sonstige Tiergruppen : In Ermangelung geeigneter Habitatstrukturen kann ein 
Vorkommen planungsrelevanter Reptilien-, Amphibien- , Libellen- und 
Schmetterlingsarten ausgeschlossen werden. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Da von einer weitgehenden Beibehaltung der Lebensra umverhältnisse auszugehen 
ist, sind auch bezüglich des Artenspektrums keine w esentlichen Veränderungen zu 
erwarten.  
 
Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) 
Im Rahmen der geänderten Flächennutzungsplandarstellung fällt die Grünfläche weg. 
Diese steht in einem räumlichen Zusammenhang mit de m im Flächennutzungsplan 
nicht dargestellten Gehölzstreifen entlang des Deut z Ringes. Dieser entfällt im 
Rahmen der Planung zum Bebauungsplan. Insofern hand elt es sich um die 
Reduzierung von potentiellem Lebensraum für die dor t nachgewiesenen Arten. Es 
handelt sich hier um verschiedene Vogelarten.  
Aufgrund ihrer geringen Spezialisierung und der bes tehenden Grünflächen im 
Änderungsgebietsumfeld und im Rahmen einer guten Freiraumplanung innerhalb des 
SO „FH“ kann davon ausgegangen werden, dass Ausweic hmöglichkeiten in 
ausreichender Größe und Qualität zur Verfügung steh en. Mit der Planänderung sind 
weitgehend Lebensraumstrukturen zu erwarten, die sich wenig vom heutigen Bestand 
unterscheiden. 
Ein Konflikt mit Verbotstatbeständen, die sich im R ahmen der nachgeordneten 
Planungen und Genehmigungen nicht lösen lassen, ist nicht zuwarten.  
Das Eintreten des auch für nicht planungsrelevante europäische Vogelarten geltenden 
Tötungsverbotes wird durch entsprechende Vermeidungsmaßnahmen verhindert.  
 
Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen 
Zur Vermeidung artenschutzrelevanter Verbotstatbest ände beschreibt der 
artenschutzrechtliche Fachbeitrag geeignete Maßnahm en, die sich im Wesentlichen 
auf den Bebauungsplan und die Umsetzungsphase bezie hen. Dazu gehören 
Bauzeitenbeschränkungen (Durchführung von Gehölz- u nd sonstigen 
Vegetationsbeseitigungen außerhalb der Brut- und Au fzuchtzeit wildlebender Vogel-
arten, Durchführung von Abrissmaßnahmen außerhalb d er Brut- und Aufzuchtzeiten 
wildlebender Vogelarten und außerhalb der Aktivität szeit der Fledermäuse). Ferner 
werden − zur Sicherung des Brutangebotes für den Ha ussperling, einer nicht 
planungsrelevanten, aber in der regionalen Rote Lis te auf der Vorwarnliste stehende 
Art − an umliegenden, nicht vom Rückbau betroffenen Gebäuden Höhlenbrüterkästen 
installiert. 
 
Mit den zum Bebauungsplan vorgesehenen Begrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen 
werden allgemeine Habitatfunktionen gefördert und Lebensraumverluste kompensiert.

- 32 - 
 
Bewertung 
Ein Vergleich der überplanten mit den beabsichtigte n Nutzungskategorien zeigt 
hinsichtlich ihrer Lebensraumpotentiale keine signi fikanten Unterschiede. Die 
Darstellung Grünfläche mit dem vergleichsweise höch sten Habitatpotenzial entfällt 
allerdings. Vor dem Hintergrund der allgemeinen Bedeutung und Ausgleichbarkeit der 
betroffenen Strukturen entsteht kein substanzieller  Widerspruch zu den Zielen des 
Naturschutzes und der Landschaftspflege laut Bundes naturschutzgesetz für den 
besiedelten Freiraum und den Schutz von Bäumen und Gehölzen. Die Auswirkungen 
auf weit verbreitete Arten stellt eine mäßige Beein trächtigung des Umweltbelanges 
„Tiere“ dar.  
 
Unter Berücksichtigung der Vermeidungsmöglichkeiten  sind keine 
Vorhabenwirkungen erkennbar, die Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 
1-3 BNatSchG und ein entsprechendes Konfliktpotenzi al auf den nachfolgenden 
Planungs- und Genehmigungsebenen erwarten lassen. 
 
9.5.2 Pflanzen 
 (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 
Bestand 
Die Darstellung als SO „FH“ lässt auf eine eher geringe Biotopausstattung schließen. 
Aufgrund der hohen baulichen Dichte und Flächenversiegelung weist das Gebiet einen 
geringen Grünanteil auf. Einzelbäume, Baumreihen un d Baumgruppen, 
Scherrasenflächen und mit Ziersträuchern bepflanzte  Rabatten sind als typische 
Grünelemente stark verdichteter, großstädtischer Qu artiere anzutreffen. Zwei große 
Stellplatzanlagen werden von einem Baumraster (Einz elbäume in mit Ziersträuchern 
bepflanzten Baumbeeten) oder schmalen Gehölzstreife n gegliedert. Parallel des 
Deutzer Rings erstreckt sich ein ca. 15 bis 20 m br eiter und von Bäumen dominierter 
Gehölzstreifen, der ebenso wie ein teils von Gehölz en eingefasster Rasenplatz am 
Haupteingang des Campus im Nordwesten des Änderungsgebiets, Bestandteil der im 
FNP dargestellten Bauflächen ist. Ein im Flächennut zungsplan als Grünfläche 
dargestellter Bereich befindet sich im Nordosten des Änderungsgebiets. Dabei handelt 
es sich um eine brachgefallene gehölzdominierte Grü nanlage (Siedlungsgehölz).  
 Die Randeingrünung des Deutzer Rings wird in Teile n vom Landesbetrieb Wald und 
Holz NRW als Wald eingestuft und ist auf Ebene des verbindlichen Bauleitplans 
anteilig entsprechend auch durch einen Waldausgleich zu kompensieren. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Eine Veränderung der im FNP dargestellten Grünfläch e und der sonstigen 
Grünstrukturen wäre nicht zu erwarten. 
 
Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) 
Für die „Grünfläche“ (neu: SO „TH“) ist, aufgrund des auf der B-Planebene zulässigen 
Überbauungs- bzw. Versiegelungsgrades, ein weitgehe nder Verlust der Vegetation 
anzunehmen. Im Bereich der bisherige Wohnbaufläche (W) wird durch die neue 
Darstellung SO „TH“ eine Verdichtung der Bebauung und ein abnehmender Grünanteil 
vorbereitet. Die beabsichtigte Darstellung Gemischt e Baufläche (M, bisher: SO „FH“) 
im Westen des Änderungsgebiets lässt dagegen einen etwas geringeren 
Versiegelungsgrad und damit eine etwas stärkere Durchgrünung erwarten.

- 33 - 
 
Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen 
Für den Verlust der Grünflächen erfolgt, da es sich  um einen ausgleichpflichtigen 
Eingriffsbereich im Rahmen der verbindlichen Baulei tplanung handelt, eine 
entsprechende Kompensation des Biotopwerts sowie zu sätzlich der als Wald 
eingestuften Fläche. 
 
Bewertung 
Basierend auf einem Vergleich der bestehenden und b eabsichtigten 
Nutzungskategorien und den daraus ableitbaren Versiegelungsgraden (zulässige GRZ 
auf B-Planebene) ergibt sich aus der beabsichtigten  FNP-Darstellung ein etwas 
geringerer Vegetationsanteil. Konfliktmindernd wirken sich die allgemeine Bedeutung 
der betroffenen Strukturen aus, die sich überwiegend vor Ort wiederherstellen lassen, 
sodass insgesamt eine mäßige Beeinträchtigung des U mweltbelangs „Pflanzen“ zu 
erwarten ist. 
 
9.5.3 Fläche 
 (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 
Bestand 
Die im Änderungsgebiet darstellten baulichen Nutzungen sowie die „Grünfläche“ sind 
allesamt der Kategorie „Siedlungs- und Verkehrsfläc he“ (SuV) zuzuordnen. Die 
Wohnbaufläche wurde nur untergeordnet als solche ge nutzt. Vielmehr diente der 
größte Teil der Wohnbaufläche faktisch dem Gemeinda rf (Feuerwehr, 
Abfallwirtschaftsbetriebe). 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Sowohl die bestehenden als auch die bereits aufgege benen Nutzungen würden 
voraussichtlich fortgesetzt werden. 
 
Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) 
Die geplanten Nutzungen (SO „TH“, M) sind ebenfalls  vollständig der Kategorie 
„Siedlungs- und Verkehrsfläche“ (SuV) zuzuordnen.  
 
Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen 
Nicht erforderlich 
 
Bewertung 
Ein „Flächenverbrauch“ im Sinne einer Zunahme von Siedlungs- und Verkehrsfläche 
zu Ungunsten von Freiraumfläche ist mit der FNP-Änderung nicht verbunden. Als eine 
Maßnahme der Innentwicklung folgt die Planung dem Gebot des Baugesetzbuchs, mit 
Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen. Ins gesamt ergeben sich für 
den Umweltbelang „Fläche“ keine nachteiligen Auswirkungen.

- 34 - 
 
9.5.4 Boden 
 (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 
Bestand 
Ausgangsmaterial der ursprünglich im Änderungsgebie t anstehenden Böden waren 
lehmig-sandige Hochflutsedimente auf der Niederterr asse des Rheins. Laut 
Bodenkarte (B EZIRKSREGIERUNG KÖLN o.J.) haben sich im Südwesten als Bodentyp 
eine Parabraunerde mit sandigem Lehm und im zentral en Abschnitt Braunerden mit 
schwach lehmigem Sand bis stark sandigem Lehm entwi ckelt. Der Norden des 
Änderungsgebiets ist als Stadtboden klassifiziert. Die Böden sind staunässefrei und 
weisen keinen Kontakt zum Grundwasser auf. Im ehemals landwirtschaftlich genutzten 
Änderungsgebiet wurden die natürlichen Bodenverhältnisse infolge von Bauaktivitäten 
vollständig überformt. Oberflächennah stehen in den bisher geotechnisch erkundeten 
Freiflächen Anschüttungen aus umgelagerten Böden (m it mineralischen Fremd-
beimengungen) in unterschiedlicher Mächtigkeit an ( ICG  DÜSSELDORF GMB H 2020,  
2019). Die Anschüttungen sind bis auf einen geringen Flächenanteil versiegelt.  
 
Der 3. Auflage der „Karte der schutzwürdigen Böden in NRW“ liegt nicht mehr wie 
bisher eine dreistufige Schutzwürdigkeitsbewertung zugrunde, sondern das Maß der 
Funktionserfüllung. Demnach gelten Böden mit hoher bis sehr hoher Funktions-
erfüllung als schutzwürdig. Die Schutzwürdigkeit von Böden, die − wie im vorliegenden 
Fall − eine mittlere oder geringere Funktionserfüll ung aufweisen, wurde seitens des 
Geologischen Dienstes NRW nicht bewertet. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Für die beschriebenen Bodenverhältnisse wären keine Veränderungen zu erwarten. 
 
Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) 
Die im rechtswirksamen FNP dargestellte Grünfläche wird im Zuge der FNP-Änderung 
als SO „TH“  überplant. Bei den übrigen Darstellungen handelt es sich wie bisher um 
Bauflächen. Zwischen den bisherigen und den beabsichtigten Darstellungen sind, mit 
Ausnahme der entfallenden Grünfläche, bezüglich des  Umweltfaktors Boden keine 
signifikanten qualitativen Unterschiede ableitbar. 
 
Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen 
keine 
 
Bewertung 
Betroffen sind überformte und daher weniger schutzw ürdige Stadtböden. Als eine 
Maßnahme der Innenentwicklung entspricht die FNP-Än derung den Zielen der 
einschlägigen Fachgesetze zur Minderung von Bodenbe einträchtigungen. Für den 
Umweltbelang „Boden“ sind keine Verschlechterungen zu erwarten. 
 
9.5.5 Wasser 
 (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 
Bestand 
Das Änderungsgebiet ist innerhalb des hydrogeologis chen Raums Niederrheinische 
Tieflandsbucht“ dem Teilraum „Terrassenebenen des R heins und der Maas“ 
zugeordnet. Der Untergrund ist Bestandteil des Grun dwasserkörpers (GWK) 27_25 
„Niederungen des Rheins“, einem sehr ergiebigen Por en-Grundwasserleiter aus 
Kiesen und Sanden mit hoher Durchlässigkeit, der im Änderungsgebiet von Tonen und

- 35 - 
 
Sanden der Köln-Schichten mit deutlich geringerer D urchlässigkeit unterlagert wird. 
Der chemische Zustand des Grundwasserkörpers ist, b edingt durch Belastungen mit 
Pflanzenschutzmitteln sowie Trichlorethen und Perch lorat, schlecht. Der 
mengenmäßige Zustand des Grundwasserkörpers wird al s gut beurteilt (MULNV 
o.J.a). 
 
Die generellen hydrogeologischen Verhältnisse werde n durch den ca. 1,2 km 
entfernten Rhein geprägt, der die Grundwasserstände  und die 
Grundwasserfließrichtung maßgeblich beeinflusst. „U nter regulären Verhältnissen 
bildet sich ein Grundwasserfluss aus, der im betrac hteten Bereich nach Südwesten 
auf den Rhein gerichtet ist.“ (ICG D
ÜSSELDORF GMB H 2019). Die Aufzeichnungen der 
im Jahr 2019 errichteten Grundwassermessstellen korrespondieren erwartungsgemäß 
gut mit dem generellen Verlauf des Rheinwasserstands am Kölner Pegel. Bezogen auf 
die niedrigste Höhe im Änderungsgebiet beträgt der Grundwasserflurabstand 
mindestens 7 m (ICG D ÜSSELDORF  2020, 2019). Aufgrund des hohen 
Versiegelungsgrades kann nur wenig Regenwasser zur Versickerung gelangen und 
zur Grundwasserneubildung beitragen. 
 
Der Änderungsbereich enthält keine Oberflächengewässer. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Für die beschriebenen hydrogeologischen Verhältniss e wären keine Veränderungen 
zu erwarten. 
 
Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) 
Im Vergleich der bestehenden zu den beabsichtigten Nutzungskategorien unter 
Berücksichtigung der aus diesen ableitbaren Versiegelungsgraden (zulässige GRZ auf 
B-Planebene) ergibt sich für die geplante Änderung ein etwa identisches 
Versiegelungspotential.  
 
Bezüglich der qualitativen Auswirkungen auf das Gru ndwasser ist kein wesentlicher 
Unterschied zwischen den bisherigen und den beabsichtigten Darstellungen des FNP 
und den daraus ableitbaren Versiegelungsgraden erkennbar. Tatsächlich wird jedoch 
mehr Regenwasser als bisher zur Versickerung gelang en, da gemäß des 
Entwässerungskonzeptes zum neuen B-Plan 69449/05 Te ilflächen des 
Änderungsbereiches vom Mischwasserkanalnetz abgekoppelt werden sollen und das 
Regenwasser über unterirdische Versickerungsanlagen  dem Grundwasserkörper 
zugeführt werden soll. 
 
Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen 
Das zum Bebauungsplan im Parallelverfahren erstellte Entwässerungskonzept enthält 
u.a. Maßnahmen zur örtlichen Versickerung für einen  Teil des anfallenden 
Oberflächenwassers. 
 
Bewertung 
Die Zielvorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes werden  nicht beeinträchtigt 
(Vermeidung einer Verschlechterung des mengenmäßigen und chemischen Zustands 
des Grundwassers). Aufgrund des etwas geringeren Ve rsiegelungsgrads und der 
örtlichen Versickerung einer Teilmenge des Niedersc hlagswassers, ist eine 
tendenzielle Verbesserung des mengenmäßigen Zustand s des Grundwasserkörpers 
zu erwarten.

- 36 - 
 
9.5.6 Luft 
 (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 
9.5.6.1 Luftschadstoffe – Emissionen, auch Treibhau sgase 
 
Bestand 
Luftverunreinigende Stoffe treten als Partikel (z.B. Staub), Gase (z.B. Stickstoffdioxid) 
oder Gerüche auf. Unabhängig von der großräumigen, durch gebietsexterne 
Emissionsquellen verursachten Hintergrundbelastung,  kommt es insbesondere in 
urbanen Räumen durch lokale Emittenten (Verkehr, In dustrie, Gewerbe, Wohnen, 
Kleinfeuerungsanlagen) zu einer Erhöhung der Grundb elastung. Als lokale, 
plangebietsinterne, u.a. das Treibhausgas Kohlendio xid (CO 2) emittierende Quellen, 
sind der Kfz-Verkehr sowie die Wärmeversorgung sowi e Kühlung von Gebäuden auf 
der Basis fossiler Energieträger zu nennen. Weiterg ehende der TH-Nutzung 
zuzuordnende Emissionsquellen sind nicht bekannt.  
 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Ob Modernisierungsmaßnahmen im jetzigen Gebäudebest and hinsichtlich einer 
emissionsärmeren Wärmeversorgung durchgeführt werde n würden, kann nicht 
beurteilt werden. Eine zunehmende Nutzung umwelt- u nd klimaverträglicher 
Verkehrsmittel würde im Vergleich zum Ist-Zustand zu einer Verringerung des lokalen 
Emissionsaufkommens führen. 
 
Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) 
Auch nach der Planrealisierung werden der Kfz-Verke hr und die Wärmeversorgung 
der Hochschulbauten als lokale Emissionsquellen vorliegen. 
 
Laut Verkehrsgutachten (BSV G
MB H 2022) sind, gemäß einer Prognose der TH Köln, 
keine größeren Zu- oder Abnahmen der Studierendenza hlen und der TH Köln-
Angestellten zu erwarten, da keine neuen Nutzungen (z.B. neue Fakultäten) 
vorgesehen sind, sodass von einer etwa gleichbleibe nden Verkehrsbelastung und 
verkehrsbedingten Emissionsmenge ausgegangen werden  kann. Es ist jedoch 
wahrscheinlich, dass die verkehrsbedingten Emission en durch eine verbesserte 
Abgasreinigung und eine Zunahme der Elektromobilität sinken werden. 
Ferner ist davon auszugehen, dass aufgrund der erhö hten Anforderungen an einen 
energiesparenden Wärmeschutz von Gebäuden und eine energiesparende 
Anlagentechnik die Emissionsmenge sinken wird.  
 
Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen 
Ziel des zur Neu- und Umgestaltung des Campus Deutz erstellten Mobilitätskonzeptes 
(RK GMB H 2023) ist primär die Bereitstellung einer ausgewo genen Angebotsstruktur 
umweltverträglicher Verkehrsmittel (öffentlicher Na hverkehr, Rad- und 
Fußgängerverkehr). Hierfür geeignete Maßnahmen werd en im Rahmen des 
weitgehend autofreien Erschließungskonzepts für den  Campus berücksichtigt. 
Darüber hinaus formuliert das zum neuen B-Plan 6944 9/05 erstellte Konzept zur 
Nachhaltigkeit und zum Klimaschutz (BLB NRW 2023) als wesentliche Zielgröße einen 
minimalen Primärenergiebedarf und Anfall an C0 2-Emissionen bei gleichzeitiger 
Gewährleistung des Behaglichkeitsstandards in den G ebäuden. Dies soll durch bau-
liche und technische Maßnahmen sichergestellt werde n. 2022 wurde mit der 
Neuausrichtung die Energieerzeugung auf Wärmepumpen  und die Nutzung von 
Brunnenwasser (Geothermie) umgestellt.

- 37 - 
 
Bewertung 
Für die bei der Wärmeerzeugung anfallenden Emissionsmenge (vor allem CO 2) ist, im 
Vergleich zum Prognosenullfall, aufgrund der im Energiekonzept zum Bebauungsplan 
vorgesehenen Nutzung erneuerbarer Energien, insbeso ndere der Geothermie von 
einer erheblichen Verringerung auszugehen. Auch für  die verkehrsbedingten 
Emissionen ist aufgrund einer insgesamt stagnierenden Verkehrsbelastung und einer 
wahrscheinlichen Zunahme klimafreundlicher Mobilitä t ein Rückgang anzunehmen. 
Die Planänderung steht nicht im Widerspruch zu den Zielen und Maßnahmen des 
Luftreinhalteplans (LRP) Köln. 
 
9.5.6.2 Luftschadstoffe – Immissionen 
Bestand 
Hinsichtlich lufthygienischer Belastungen sind in Ballungsräumen und Großstädten, so 
auch in Köln, die überwiegend durch den Kfz-Verkehr  emittierten Komponenten 
Feinstaub PM 10  und PM 2,5  (Partikelförmige Luftverunreinigungen mit einem 
Durchmesser von maximal 10 bzw. 2,5 Mikrogramm) und Stickstoffdioxid (NO 2) in den 
Fokus geraten. 
 
Der Straßenverkehr ist – neben dem regionalen Hinte rgrund – Hauptverursacher von 
NO 
2-Belastungen im Kölner Stadtgebiet. 
 
Im Jahr 2020 wurden, begünstigt durch die Maßnahmen  gegen die Covid-19-
Pandemie (Lockdown), an allen Messstandorten in NRW  der Grenzwert der 39. 
Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionssc hutzgesetzes (Verordnung 
über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmeng e – 39. BImSchV) für die 
Jahresmittelwerte für die Luftschadstoffe NO 
2 und  PM 10  eingehalten (LANUV 2021a, 
b).  
Hingegen wurde im Jahr 2019 der Grenzwert von 40 µg/m³ für das Jahresmittel an 16 
Probenahmestellen überschritten, davon zwei Station en in Köln (Clevischer Ring (44 
µg/m³) Justinianstraße (43 µg/m³). Der Jahresmittel wert für PM 
10  wurde eingehalten 
(LANUV 2020).  
 
Unter Zugrundelegung der bestehenden Gebietskategor ien sind Immissionskonflikte 
am ehesten für die an den stark belasteten Deutzer Ring grenzende Wohnbaufläche 
im nordöstlichen Änderungsbereich zu erwarten. Der Gehölzstreifen entlang des 
Deutzer Rings und die übrigen Bäume im Änderungsgeb iet nehmen lufthygienische 
Funktionen wahr (Staubminderung, Bindung von CO 
2 und Freisetzung von Sauerstoff). 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Zur Beurteilung der zu erwartenden Luftqualität bez üglich der insbesondere 
verkehrsbedingten Schadstoffkomponenten NO 2 sowie Feinstaub PM 10  und PM 2,5 , 
wurden im Rahmen einer Luftschadstoffuntersuchung ( PEUTZ CONSULT  2023) die 
Werte für den Prognosenullfall (Nichtdurchführung d es Vorhabens, Verkehrsmengen 
für das Jahr 2030) und den Planfall (Umsetzung des Planvorhabens, Verkehrsmengen 
für das Jahr 2030) ermittelt und verglichen. Als Pr ognosehorizont bezogen auf die 
Eingangsdaten für die Emissionsberechnung ist das J ahr 2028 zugrunde gelegt 
worden.  
 
„Die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen zeigen, dass im Prognosenullfall die 
Grenzwerte der 39. BImSchV (Jahresmittelwerte NO 
2, PM 10 und PM 2,5 , 
Kurzzeitgrenzwerte PM 10 und NO 2) im gesamten Untersuchungsgebiet eingehalten

- 38 - 
 
und deutlich unterschritten werden. Die höchsten Schadstoffbelastungen treten hierbei 
aufgrund der hohen Verkehrsbelastung und der durch dichte Randbebauung 
verminderten Belüftung entlang der Gießener Straße östlich der Kreuzung Deutzer 
Ring sowie entlang der Ostseite des Deutzer Rings a uf.“ (PEUTZ CONSULT  2023). Für 
den Immissionsort Gießener Straße wird mit 21,3/m 3 die höchste NO 2-Konzentration 
prognostiziert (Grenzwert für NO 2: 40 µg/m 3 als Jahresmittelwert).  
 
Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) 
Laut Verkehrsgutachten (BSV G MB H 2022) resultieren Veränderungen der Kfz-
Belastungen an den Campus Deutz grenzender Straßen gegenüber dem 
Prognosenullfall nicht durch ein für 2030 zusätzlic h anzusetzendes 
Verkehrsaufkommen, sondern ausschließlich durch die  neue Erschließungssituation. 
„Im Vergleich zum Prognosenullfall ändern sich im P lanfall die Verkehrsmengen [im 
Sinne einer veränderten räumlichen Verteilung] und hiermit auch die freigesetzten 
Luftschadstoff-Emissionsmengen. Des Weiteren veränd ern sich durch die Plange-
bäude die Belüftungsverhältnisse. Durch diese Verän derungen steigen die 
Luftschadstoffkonzentrationen entlang des Deutzer Rings im Umfeld der Plangebäude 
leicht an. Es kommt jedoch nicht zu einer Überschre itung der Immissionsgrenzwerte 
der 39. BImSchV. Die höchste Luftschadstoffkonzentr ation wird an der Gießener 
Straße mit 20,9µg/m 3 für NO 2 prognostiziert. Da keine Wohnbaufläche mehr dargestellt 
wird, ergibt sich im Bereich der hochbelasteten Kre uzung nur noch ein vermindertes 
Konfliktpotential für die zukünftige geplante Nutzu ng durch die Darstellung als SO 
„TH“. 
 
Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen 
Die im Rahmen des Mobilitäts- und Energiekonzepts z um neuen Bebauungsplan 
vorgesehenen emissionseinsparenden Maßnahmen führen zu einer Verringerung der 
Immissionsbelastung.  
Die veränderte Darstellung im Bereich der Kreuzung Gießener Str./Deutzer Ring 
vermindert den Immissionskonflikt durch die weniger schutzwürdige Nutzung.  
 
Bewertung 
Aus der Änderung des FNP kann keine Verschlechterun g der Immissionssituation 
abgeleitet werden. Die Untersuchungen zum neuen B-Plan zeigen, dass die in der 39. 
BImSchV verankerten Grenzwerte (Jahresmittelwerte N O 2, PM 10 und PM 2,5 , 
Kurzzeitgrenzwerte PM 10 und NO 2) unterschritten, also eingehalten werden. Aufgrund 
der im Mobilitäts- und Energiekonzept zum neunen B- Plan vorgesehenen 
emissionseinsparenden Maßnahmen ist insgesamt − im Vergleich zum 
Prognosenullfall − von einer Immissionsverringerung  auszugehen. Durch die 
Änderung der Wohnbaufläche in ein SO „TH“ verminder t sich das Konfliktpotential 
zwischen Luftschadstoffbelastung und schutzwürdiger Nutzung.  
 
9.5.7 Klima 
 (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 
Bestand 
Die Planungshinweiskarte „Zukünftige Wärmebelastung“ (LANUV  NRW  - (Hrsg.)  2013) 
stellt für das Kölner Stadtgebiet Planungshinweiska rte zukünftige Wärmebelastung 
stellt Gebiete mit ähnlichen mikroklimatischen Eige nschaften dar und unterscheidet 
zwischen Siedlungs- und Freiflächen (klimaaktiver Flächen) bei einer zu erwartenden 
Wärmebelastung (Periode 2021 bis 2050) dar. Die Sie dlungsflächen sind in drei

- 39 - 
 
Klassen unterteilt (Klasse 3 belastete Siedlungsflä chen, Klasse 2 hochbelastete 
Siedlungsflächen. Die in den Sommermonaten thermisc h am stärksten belasteten 
Gebiete sind der Klasse 1 sehr hoch belastete Siedlungsflächen zugeordnet, so auch 
der gesamte nördliche Bereich des Änderungsgebietes . Kennzeichen dieses 
Lastraums sind, im Vergleich zum Freiland, starke V eränderungen aller 
Klimaelemente, Windfeldstörungen, intensive Wärmein seln, Störungen lokaler 
Windsysteme und eine Minderung der Frischluftzirkul ation. Im südlichen Bereich des 
Änderungsgebietes geht die Darstellung in die Klass e 2 und 3 über in Richtung der 
Sportplätze und der abnehmenden intensiven Bebauung 
 
Die langjährigen übergeordneten Windverhältnisse in  Köln entsprechen der 
Windrichtungsverteilung der Kölner Bucht mit – bedi ngt durch die Ausrichtung des 
Rheintals – dominierenden Windrichtungen aus Südost en. „Ein sekundäres 
Windrichtungsmaximum entfällt auf Anströmungen aus Richtung West“ (P
EUTZ 
CONSULT  2022). Einen entscheidenden Einfluss auf die Belüf tung der Innenstadt hat 
der sogenannte „Rheintalwind“. In austauscharmen Strahlungsnächten setzt sich die 
nächtlich entstehende Kaltluft dem Relief der Kölne r Bucht folgend aus Richtung 
Süden hangabwärts in Bewegung. Beim Erreichen einer  bestimmten Mächtigkeit 
strömt sie als „Rheintalwind“ weiter talabwärts und  überlagert dabei die lokalen 
Kaltluftabflüsse. Trotz der dichten Bebauung wird die Kaltluft in der zweiten Nachthälfte 
bis an den Rhein transportiert. Dieses regionale Windsystem (Bergwind) gewährleistet 
aufgrund seiner starken Ausprägung nicht nur in aus tauscharmen sommerlichen 
Hochdruckwetterlagen, sondern auch in winterlichen Strahlungsnächten eine 
Belüftung der Deutzer Innenstadt (STADT KÖLN  2003, STADT KÖLN  o.J.b).  
 
Die Waldfunktionskarte (MULNV o.J.b) weist dem Gehö lzstreifen an der Deutzer 
Straße einschließlich des Siedlungsgehölzes eine lokale Klimaschutzfunktion zu. Eine 
ausgleichende Wirkung (Beschattung, Abkühlung durch  Verdunstung) auf 
Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsextreme weisen auc h die übrigen Baumbestände 
auf.  
 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Infolge des Klimawandels werden bis zur Mitte des 21. Jahrhunderts Hitzebelastungen 
und Starkniederschlagsereignisse deutlich zunehmen.  Laut Planungshinweiskarte 
(LANUV 2013) sind der nördliche und mittlere Abschn itt des Änderungsgebietes, mit 
Ausnahme einiger Randzonen, den Flächen der Klasse 1 und damit den „sehr hoch 
belasteten Siedlungsflächen“ zugeordnet. So ist hie r, im Vergleich zu klimaaktiven 
Freiflächen, beispielsweise mit einer um 40 bis 80 % höheren Anzahl von Tagen mit 
starker Wärmebelastung ( ≥ 32 °C) zu rechnen. Richtung Süden und am östlichen  
Rand schließen sich „hoch belastete Siedlungsfläche n“ (Klasse 2) an. Die südliche 
Spitze ist als „belastete Siedlungsfläche“ (Klasse 3) gekennzeichnet. 
 
Das Areal würde überwiegend weiterhin in den Sommermonaten zu den thermisch am 
stärksten belasteten Stadtgebieten gehören. 
 
Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) 
Der für die übergeordnete Belüftung der Deutzer Inn enstadt relevante „Rheintalwind“ 
wird nicht beeinträchtigt.

- 40 - 
 
Die Anordnung von Baukörpern und Freiflächen auf de r Basis des städtebaulichen 
Planungs- und Freiraumkonzepts deutet auf eine höhe re Winddurchlässigkeit und 
damit bessere Durchlüftung als bislang hin. Dennoch ist für den Bereich des geplanten 
SO „TH“ aufgrund des nach wie vor hohen Versiegelun gsgrades, nicht von einer 
signifikanten Abschwächung sommerlicher thermischer Belastungen auszugehen. Im 
Bereich der Gemischten Baufläche (M) ist die Ausprä gung eines thermisch geringer 
belastenden Siedlungsklimatops möglich, da der baup lanungsrechtlich zulässige 
Versieglungsgrad hier in der Regel geringer ausfäll t als bei einem Sondergebiet. Für 
beide Areale ist, wie bereits für die Nullvariante beschrieben, mit häufigeren 
klimawandelbedingten Hitzebelastungen zu rechnen. 
 
Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen 
Die Realisierung der zum städtebaulichen Standard g ehörenden Dach- und 
Fassadenbegrünungen, Baumanpflanzungen und weiteren  Grünelementen wird zu 
einer Minderung der klimatischen Belastung beitragen. 
 
Bewertung 
Die thermischen Belastungen in den Sommermonaten werden sich im neuen Campus 
Deutz, voraussichtlich nicht wesentlich abschwächen. Für das Kreativquartier und die 
hier angestrebte stärkere Begrenzung der Überbauung  und Versiegelung ist nicht 
auszuschließen, dass sich ein klimatisch weniger be lastendes Siedlungsklimatop 
ausprägt.  
 
9.5.8 Wirkungsgefüge 
 (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 
Bei den Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima ist 
das Wirkungsgefüge zwischen den genannten Landschaf tsfaktoren zu 
berücksichtigen. Dazu gehören auch Stoffkreisläufe und Energieströme im 
Naturhaushalt. Die Auswirkungen auf das Wirkungsgefüge zwischen und innerhalb der 
abiotischen und biotischen Funktionselemente der je weiligen Landschaftsfaktoren 
werden im Rahmen der Auswirkungsprognose mittelbar berücksichtigt, da die 
betroffenen Elemente im Sinne des Indikatorprinzips  bereits Informationen über die 
funktionalen Beziehungen zu anderen Faktoren beinhalten.  
 
9.5.9 Landschaft (Ortsbild) 
  (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 
Bestand 
Großform- und Punktbebauung des „Ingenieurwissensch aftlichen Zentrums“ (IWZ) 
bestimmen die bauliche Struktur im Bereich des „SO „FH“.  
 
Den Bereich der Wohnbaufläche prägten nicht mehr ge nutzte Gebäude und 
Betriebsflächen, die inzwischen größtenteils abgebr ochen wurden. Damit entspricht 
die Bebauungsstruktur weitgehend nicht der Ausprägu ng eines innerstädtischen 
Wohnquartiers wie es der FNP vorgibt. 
 
Aufgrund der hohen baulichen Dichte und Flächenversiegelung sowie fehlender Dach- 
und Fassadenbegrünung, weist das Gebiet einen gerin gen Grünanteil auf. Von 
Bedeutung für das Ortsbild sind vor allem die Bäume und der Gehölzstreifen.

- 41 - 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Grundlegende Veränderungen des optischen Beziehungs gefüges wären nicht zu 
erwarten. 
 
Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) 
Vor dem Hintergrund der bestehenden und geplanten G ebietskategorien sind die 
größten visuellen Veränderungen für die bisherige W ohnbaufläche zu erwarten. 
Allerdings weist bzw. wies die reale Ausprägung der Baufläche nur sehr untergeordnet 
Wohnnutzungen auf.  
Für die geplante Gemischte Baufläche (M) kann, im V ergleich zur bisherigen 
Darstellung SO „FH“, von einer etwas kleinteiligere n Bebauung mit einem etwas 
höheren Freiflächenanteil ausgegangen werden. Zwischen dem bestehenden SO „FH“ 
und dem geplanten SO „TH“  sind keine Unterschiede des Umweltzustandes ableitbar. 
Unter Einbeziehung der real bestehenden und beabsic htigten Bebauungs- und 
Freiflächenstruktur ist allerdings auch für das bis herige SO „FH“ von einer deutlichen 
optischen Veränderung auszugehen. Laut des städteba ulichen Planungs- und 
Freiraumkonzepts ist hier, anstatt der bestehenden massiven großformatigen 
Bebauung, eine dezentrale, durchlässige Bauweise mi t Einzelgebäuden vorgesehen, 
die individuell an die Raumnutzungen der Institute angepasst ist und sich in die 
umgebende Stadtstruktur einfügt. Eine Nord-Süd-Achs e begrenzt den Kernbereich 
des Campus nach Westen und stellt zugleich den Übergang zur gemischten Baufläche 
(„Kreativquartier“) dar.  
 
Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen 
Keine Maßnahmen auf der Ebene des FNP. 
 
Bewertung 
Die auf der Basis des städtebaulichen Planungs- und  Freiraumkonzepts verfolgte 
kleinteiligere, sich zu den Rändern öffnende Bebauu ng, wird sich besser in die 
Umgebung einfügen als der bestehende kompakte Kompl ex. Insgesamt ist von einer 
Steigerung der visuellen Qualität des Areals auszugehen. 
 
9.5.10 Biologische Vielfalt 
 (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 
Bestand 
Die biologische Vielfalt umfasst gemäß § 7 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG „[...] die Vielfalt der 
Tier- und Pflanzenarten einschließlich der innerart lichen Vielfalt sowie die Vielfalt an 
Formen von Lebensgemeinschaften und Biotopen.“ Eine  gebietsbezogene 
Einschätzung der biologischen Vielfalt ist daher an  dieser Stelle nur anhand des 
Biotoptypen- und des bekannten Tier- und Pflanzenar tenspektrums möglich. Die 
Vielfalt ist als gering einzustufen. Verantwortlich  hierfür sind insbesondere der hohe 
Anteil an Gebäuden und versiegelten Flächen, artena rme Scherrasen- und 
Zierstrauchrabatten sowie die innerstädtische Lage mit intensiven Störeinflüssen eines 
typischen Campusstandortes. Auch die überwiegend al s Gemeindarf genutzte und 
überwiegend versiegelte Wohnbaufläche weist ebenso eine geringe biologische 
Vielfalt auf.

- 42 - 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Eine geringe biologische Vielfalt wäre für den Camp us Deutz auch bei einer 
Fortsetzung des Status quo anzunehmen. 
 
Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) 
Die bestehenden und geplanten Nutzungskategorien la ssen bezüglich ihrer 
biologischen Vielfalt keine wesentlichen Unterschiede erkennen. Entscheidend für die 
biologische Vielfalt wird die Ausgestaltung der Flächen sein. 
 
Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen 
Begrünungsmaßnahmen und Bindungen für die Erhaltung  von Bäumen und 
Sträuchern, Baumpflanzungen und Dach- und Fassadenb egrünungen werden in den 
Bebauungsplänen festgesetzt. 
 
Bewertung 
Durch die Änderungen der Darstellung des FNP ist ei ne Änderung der biologischen 
Vielfalt im Änderungsbereich nicht zu erwarten.  
 
9.5.11 Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2 000-Gebiete 
 (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB) 
Die nächstgelegenen Natura 2000-Gebiete sind ca. 4 km (FFH-Gebiet DE-4405-301 
„Rhein-Fischzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“) und 7,3 km (Vogelschutz- 
und FFH-Gebiet DE-4405-401/302 „Königsforst“) entfe rnt (LANUV o.J.). Eine 
Betroffenheit der Erhaltungsziele kann aufgrund der  Art der FNP-Änderung und der 
genannten Distanzen zum Änderungsbereich ausgeschlossen werden.  
 
9.5.12 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung 
 (§ 1 Abs. 6 Nr. 7c BauGB) 
9.5.12.1 Lärm 
Im Rahmen des schalltechnischen Prognosegutachtens (G
RANER + PARTNER  
INGENIEURE  2022) zum B-Plan 69449/05 wurde geprüft, ob und gg f. unter welchen 
Voraussetzungen die Entwicklung das Bebauungsplange biets im Einklang mit den 
Anforderungen an den Schallimmissionsschutz erfolge n kann. Hierzu wurden 
schalltechnische Prognoseberechnungen durchgeführt und die einwirkenden 
Geräuschimmissionen – getrennt nach den jeweiligen Geräuschemittenten (z.B. 
Straßenverkehr) also auch als Gesamtverkehr – auf d as B-Plangebiet prognostiziert. 
Der Einfluss des planbedingten Mehrverkehrs, der ge planten Parkhäuser auf die 
Nachbarschaft als auch der Sportlärm der südlich angrenzenden Sportanlagen wurde 
betrachtet und nach den einschlägigen Normen bewertet. 
 
 
Bestand 
Straßenverkehrsgeräusche werden im Änderungsgebiet beispielweise durch das 
Aufsuchen der Stellplatzanlagen verursacht, wirken aber in deutlich stärkerem Maße 
von den angrenzenden Straßen in das Gebiet ein. Zu nennen sind hier insbesondere 
der Deutzer Ring und die östliche Zubringerstraße ( L 124). Eine weitere, als 
Vorbelastung zu berücksichtigende Geräuschquelle st ellt der Schienenverkehr im 
näheren Umfeld des Änderungsgebietes dar. Südwestli ch, in unmittelbarer 
Nachbarschaft des Hochschulareals, befinden sich zw ei Sportplätze als zu

- 43 - 
 
berücksichtigende Geräuschvorbelastung. Relevante g ewerbliche Lärmquellen sind 
nicht vorhanden.  
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Im Vergleich zum Ist-Zustand sind keine höheren Ver kehrsmengen und damit auch 
keine wesentliche Veränderung der Geräuschvorbelast ung zu erwarten. Im 
Prognosenullfall (Verkehrsmengen für das Jahr 2030)  sind für den Deutzer Ring (je 
nach Abschnitt zwischen 19.400 und 28.400 Kfz/24h),  die östliche Zubringerstraße 
(25.439 Kfz/24h) und den östlichen Abschnitt der Gi eßener Straße (10.000 Kfz/24h) 
die höchsten durchschnittlichen Verkehrsbelastungen  anzunehmen. Für den 
Schienenverkehr liegen Angaben der DB AG zur Zugfre quentierung für den 
Planungshorizont 2030 vor.  
 
Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) 
Straßen- und Schienenverkehr : Die höchsten Verkehrsgeräuscheinwirkungen in das 
SO „TH“sind im nahen Umfeld der stärker frequentier ten Straßen zu erwarten. Die 
maximalen Belastungen sind dabei im Bereich des Deu tzer Rings im östlichen 
Änderungsgebiet anzunehmen. Die für das „Sondergebi et Hochschule“ im Rahmen 
der verbindlichen Bauleitplanung heranzuziehenden O rientierungswerte gemäß der 
DIN 18005 (60/50 dB(A) tags/nachts) für Straßenverkehrsgeräusche werden teilweise 
deutlich überschritten. Aufgrund der Schallabschirmung durch die geplanten Gebäude 
reduzieren sich die Verkehrsgeräuscheinwirkungen im Kernbereich des Plangebietes 
deutlich. Hier verbleiben große Bereiche, in denen die Orientierungswerte tags/nachts 
eingehalten werden. 
 
Die Werte gemäß DIN 18005 für Schienenverkehrsgeräu sche werden während des 
Tageszeitraumes im nordöstlichen und südöstlichen Ä nderungsgebiet überschritten, 
in allen anderen Bereichen jedoch im Wesentlichen e rfüllt. Während des 
Nachtzeitraumes ergeben sich im Bereich der äußeren  Änderungsgebietsgrenzen 
ebenfalls Überschreitungen der Orientierungswerte, im Kernbereich werden die Werte 
in großen Teilen eingehalten. 
 
Verkehr innerhalb des SO „TH“: 
 Für die vorgesehenen ebenerdigen Parkplätze und die  Parkhäuser wurden zum 
Bebauungsplan im Parallelverfahren orientierende Be rechnungen durchgeführt. Die 
Berechnungsergebnisse zeigen, dass sowohl die gemäß  TA Lärm zulässigen 
Immissionsrichtwerte als auch die Orientierungswert e der DIN 18005 im Bereich der 
Wohnnachbarschaft (angrenzende Wohnbauflächen) währ end des Tageszeitraumes 
unterschritten, also eingehalten werden.  
 
Planungsbedingte Verkehrszunahme auf öffentlichen S traßen: Der durch das 
Planvorhaben neu induzierte Verkehr auf den öffentlichen Straßen führt in den meisten 
Bereichen der vorhandenen schutzbedürftigen Nachbar schaft zu keiner relevanten 
Erhöhung der bestehenden Verkehrslärmbelastung. In einigen Bereichen werden 
sogar zukünftig geringere Verkehrslärmbelastungen p rognostiziert. Die höchsten 
Änderungen der vorhandenen Verkehrsgeräusche sind i m Bereich des Reitweges zu 
erwarten.

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Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen 
Im Rahmen des jeweiligen Baugenehmigungsverfahrens ist die Eignung der 
gewählten Gebäudekonstruktionen und Außenbauteile h insichtlich eines 
ausreichenden passiven Schallschutzes nachzuweisen. 
 
Bewertung 
Die Hochschulnutzung soll in einem insbesondere dur ch den Verkehr angrenzender 
Straßen, aber auch durch Schienenverkehrsgeräusche erheblich lärmvorbelasteten 
Bereich fortgesetzt werden. Da sich die Orientierun gswerte in vorbelasteten 
Bereichen, insbesondere in der Nähe von Verkehrsweg en, oft nicht einhalten lassen, 
kann gemäß der DIN 18005 im Rahmen der Abwägung im Bebauungsplanverfahren 
von den Werten abgewichen werden. Voraussetzung hie rfür sind eine plausible 
Begründung und der Ausschluss einer Gesundheitsgefährdung. Ferner sind im B-Plan 
69449/05 bauliche Schallschutzmaßnahmen planungsrechtlich abzusichern. 
 
9.5.12.2 Altlasten 
Bestand 
Eine den ehemaligen Hof der Abfallwirtschaftsbetrie be umfassende Fläche ist im 
Kataster der Altlasten und altlastverdächtigen Fläc hen unter der Nr. 105163 und der 
Bezeichnung „Gießener Str. 4-6“ als Altstandort (eh emalige Betriebstankstelle) 
registriert. Die Fläche ist als „nutzungsorientiert saniert/gesichert“ gelistet. Im Rahmen 
einer orientierenden Bodenuntersuchung (NRW.U RBAN GMB H 2014) wurde weder für 
die damalige Nutzung (Abfallwirtschaftsbetriebe) noch die geplante Hochschulnutzung 
eine Gefährdung über die verschiedenen relevanten W irkungspfade wie 
Boden – Mensch „direkter Kontakt“ oder Boden – Sick erwasser – Grundwasser 
festgestellt. 
 
Im Süden des Plangebiets befinden sich gemäß dem Altlastenkataster der Stadt Köln 
die Altablagerung Nr. 10515 sowie die Altstandorte Nr. 105116 und 105116_01. Hier 
ist derzeit gemäß den vorliegenden Unterlagen kein nutzungsbezogener 
Sanierungsbedarf gegeben. Die Altablagerung wird gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB im 
Bebauungsplan sowie im FNP gekennzeichnet. 
 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Eine Änderung der jetzigen Situation wäre aufgrund eines nicht bestehenden 
Handlungsbedarfs bzw. Gefährdungspotenzials unwahrscheinlich. 
 
Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) 
Eine Gefährdung des geplanten SO „TH“  
 sowie die darin integrierte Nutzung - studentisches Wohnen - ist nicht erkennbar. 
 
Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen 
Nicht erforderlich 
 
Bewertung 
Von dem sanierten Altstandort Nr. 105163 geht keine Gesundheitsgefährdung aus.

- 45 - 
 
9.5.12.3 Besonnung / Belichtung 
Zur Vermeidung einer zu starken Beschattung bzw. zu r Gewährleistung einer 
ausreichenden Belichtung auf den sonnenexponierten Fassaden sind ausreichend 
dimensionierte Abstandsflächen zwischen den Gebäude n  zu berücksichtigen. Die 
Prüfung dieses Aspekts ist erst im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung möglich. 
 
9.5.12.5 Sonstige Gesundheitsrisiken (Hochwasser, S tarkregen) 
Bestand 
Hochwassergefährdung, Hochwasserrisiko 
Das Änderungsbiet gehört zum Teileinzugsgebiet Rhei ngraben-Nord. Es weist zum 
Rhein einen minimalen Abstand von ca. 1,2 km auf un d ist laut den 
Hochwassergefahrenkarten (S
TADT  K ÖLN  o. J. d.) durch die bestehenden 
Hochwasserschutzeinrichtungen am Rhein geschützt. S ollten die Einrichtungen 
versagen, wäre der Nordosten bei einem im Mittel al le 100 Jahre auftretenden (HQ 
100) und weitere Flächen bei einem seltenen, alle 2 00 Jahre vorkommenden 
Hochwasserereignis (HQ 200) betroffen. Bei einem statistisch deutlich seltener als alle 
100 Jahre auftretenden, extremen Ereignis (HQ extre m) würde es zu einer Über-
strömung der Schutzanlagen und, mit Ausnahme eines flachen Hügels im Nordwesten, 
zu einer Überflutung des Plangebiets, überwiegend m it Überflutungshöhen zwischen 
1 und 2 m, kommen.  
 
Das Änderungsgebiet befindet sich auf Blatt 091 der Hochwasserrisikokarten (MULNV 
2021c). Bei den o.g. Überflutungsszenarien wären, a ls „Flächen mit besonderer 
funktionaler Prägung“, die Hochschulnutzungen betroffen. Es kann in diesem Bereich 
auch zu hohen Grundwasserständen in Abhängigkeit von hohen und langandauernden 
Hochwasserständen kommen.  
 
Starkregengefährdung 
Die aus Modellrechnungen abgeleiteten Starkregengef ahrenkarten (S
TADT KÖLN  o. J. 
d.) bilden nicht ein reales Ereignis ab, sondern zeigen die Gefahren durch Sturzfluten 
und Starkregen auf, die bei verschiedenen Starkrege nereignissen auftreten können. 
Dabei wird unterschieden, wie groß das Ausmaß der Ü berflutung für ein mittleres 
(statistisch 30-jährlich), ein intensives (statistisch 50-jährlich), ein außergewöhnliches 
(statistisch 100-jährlich) und ein extremes (statistisch 200-jährlich) Starkregenereignis 
ist.  
 
Die Starkregengefahrenkarte zeigt für alle o.g. Ereignisse für den Ist-Zustand nur sehr 
kleiräumige Unterschiede. Weite Teile des Änderungs bereiches weisen eine geringe 
Starkregengefährdung auf. Eine überwiegend mäßig au sgeprägte Gefährdung 
beschränkt sich auf partielle Bereiche angrenzender  Straßen, plangebietsinterne 
Wege und die ehemaligen Betriebshöfe von Feuerwehr und 
Abfallwirtschaftsbetrieben. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Die geringe Hochwassergefährdung und die für weite Teile des Änderungsbereichs 
geltende geringe Starkregengefährdung würde auch be i einer Nichtrealisierung der 
Planung weiterhin Bestand haben.

- 46 - 
 
Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planu ng), Schutz-, Verminde-
rungsmaßnahmen sowie Bewertung 
Starkregengefährdung 
Eine Änderung der Starkregengefährdung durch die FN P-Änderung ist nicht zu 
erwarten. Der unter Bestand beschriebene status quo bleibt unverändert.  
 
Hochwassergefährdung  
Für das Änderungsgebiet besteht sowohl derzeit als auch zukünftig bei einer 
ordnungsgemäßen Funktion der Hochwasserschutzanlage n am Rhein keine 
Hochwassergefährdung. Bei Extremhochwasser und insbesondere Grundhochwasser 
bleibt die Gefährdungslage gegenüber der Nullvariante unverändert.  
 
9.5.12.6 Erholung 
Bestand 
Eine gewisse Aufenthaltsfunktion weist die von Gehö lzen eingerahmte Rasenfläche 
im Nordwesten des Änderungsgebiets auf. Die im FNP dargestellte Grünfläche 
(Siedlungsgehölz) und der angrenzende brachgefallen e Spielplatz besitzen keine 
Erholungsfunktion. Der Gehölzstreifen ist nicht zuletzt aufgrund seiner Lage am stark 
frequentierten Deutzer Ring für eine Erholungsnutzung nicht geeignet. Die Freiflächen 
im Bereich des Campus dienen vor allem der Erschließung und dem ruhenden Verkehr 
(Stellplatzanlagen). Den Grünstrukturen kommt primä r eine gestalterische Funktion, 
dem Gehölzsteifen am Deutzer Ring darüber hinaus eine Schutzfunktion zu. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Wegen der Bebauungsstruktur des Campus Deutz und de s damit einhergehenden 
geringen Potenzials an Freiräumen mit Aufenthaltsqualität wäre von einer Fortsetzung 
der bestehenden Situation auszugehen. Die Wohnbaufl äche mit dem im FNP hier 
verorteten Spielplatz besitzt ein mäßiges Potenzial  für Erholungsnutzungen, das bei 
einer Umnutzung beispielsweise zu einem Wohngebiet gefördert werden könnte.  
 
Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Die im FNP dargestellte Grünfläche entfällt und wird, ebenso wie die Wohnbaufläche, 
als SO „TH“ festgelegt. Für die Darstellung Gemischte Baufläche (M) ist im Vergleich 
zur bisherigen Darstellung SO „FH“ von einem höhere n Freiflächenanteil mit 
potenzieller Erholungsfunktion auszugehen. 
 
Das Freimraumkonzept für den Campus Deutz sieht übe rwiegend multfunktional 
nutzbare Freianlagen in Form von Plätzen und breite n Wegen vor. Diese Anlagen 
werden durch große, lärmgeschützte Innenhöfe ergänzt, in denen ebenfalls Freiräume 
bereitgestellt werden sollen. Ferner ist im Kreativquartier ein Kinderspielplatz geplant. 
 
Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen 
keine 
 
Bewertung 
Planerisch wird auf der FNP-Ebene für die entfallen de Grünfläche kein Ersatz 
geschaffen. Allerdings ist für das Änderungsgebiet auf der Grundlage des 
Freiraumkonzepts eine Erhöhung des Freiflächenanteils mit hoher Aufenthaltsqualität 
ableitbar.

- 47 - 
 
9.5.13 Kultur- und sonstige Sachgüter 
 (§ 1 Abs. 6 Nr. 7d BauGB) 
Bestand 
Das „Ingenieurwissenschaftliche Zentrum“ (IWZ) wurde in der Zeit von 1977 bis 1979, 
basierend auf einer neuartigen Planungs- und Konstr uktionsmethode, errichtet und 
wegen seines Denkmalwertes Anfang 2013 unter der De nkmalnummer 8762 in die 
Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen. Den baulic hen Schwerpunkt der Anlage 
bildet ein mehrgeschossiger Kreuzbau.  
Das Gebäude der Fakultäten Architektur und Bauingen ieurwesen (sogenannter 
„Altbau“ der TH) wurde im August 2022 mit zugehörig en Freianlagen in die 
Denkmalliste eingetragen. 
Im Nordosten des Änderungsbereichs, südlich des dortigen Studierendenwohnheims, 
befindet sich ein Bodendenkmal. Dabei handelt es si ch um den Abschnitt eines zu 
Tage geförderten römischen Abwasserkanals. 
 
Im Süden des Änderungsgebiets befindet sich das Kunst-am-Bau-Objekt „Sonnenuhr“. 
 
Die Waldfunktionskarte (MULNV o.J.b) weist dem Gehö lzstreifen an der Deutzer 
Straße einschließlich des Siedlungsgehölzes eine Lä rmschutz- und lokale 
Klimaschutzfunktion zu. Aufgrund dieser spezifischen Funktionen kann die rund 0,9 ha 
große Gehölzfläche als sonstiges Sachgut betrachtet werden. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Ohne die Realisierung der Planung würde es zu keinen wesentlichen Veränderungen 
des IWZ und damit nicht zu einer Betroffenheit denk malpflegerischer Belange 
kommen. 
 
Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) 
Die Bezirksregierung Köln hat noch im Jahr der Unte rschutzstellung des 
IWZ − basierend auf der Feststellung eines überwieg enden öffentlichen 
Interesses − eine unbefristete denkmalrechtliche Ab brucherlaubnis erteilt. 
Wesentliche Grundlage dieser Erteilung stellt eine umfassende Stellungnahme des 
Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung NRW dar, die vor allem die 
Anforderungen an einen zeitgemäßen Studienbetrieb i n dem bestehenden Gebäude 
nicht mehr als erfüllt ansieht. Daher hat die Bezir ksregierung die Belange von 
Wissenschaft und Bildung gegenüber dem Interesse de r Denkmalpflege höher 
eingestuft. 
 
Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen 
Maßnahmen zur Vermeidung einer Beeinträchtigung des Baudenkmals (sog. „Altbau“), 
des Bodendenkmals sowie des Kunstobjektes werden im  Bebauungsplanverfahren 
bzw. im Rahmen der jeweiligen Baugenehmigung getroffen. 
 
Bewertung 
Die Realisierung des Planungsziels bedingt einen Ve rlust des IWZ, dessen 
Unterschutz-stellung als Baudenkmal seitens der Bez irksregierung Köln allerdings 
zeitlich befristet wurde.

- 48 - 
 
9.5.14 Vermeidung von Emissionen (insbesondere Lich t, Gerüche, Strahlung, 
 Wärme), sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwä ssern 
 (§ 1 Abs. 6 Nr. 7e BauGB) 
Vermeidung betriebsbedingter Lichtemissionen  
Die Art und Anordnung sowie der Betrieb der Außenbe leuchtung wird auf den 
nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsebene gereg elt. Ziel ist eine 
energiesparende und insektenfreundliche Beleuchtung  sowie die Vermeidung 
unnötiger Streuwirkungen. 
 
Gerüche, Strahlung 
Mit den geplanten Gebietsnutzungen sind, zumindest außerhalb von Laboren oder 
Werkstätten, keine Geruchsemissionen oder Strahlungen verbunden. 
 
Sachgerechter Umgang mit Abfällen 
Die Verwertung / Entsorgung von bei Erd- und Aushub arbeiten anfallenden 
Bodenmaterials ist auf der Grundlage der einschlägi gen gesetzlichen und 
untergesetzlichen Regelungen (Bundes-Bodenschutz- u nd Altlastenverordnung, 
Richtlinien der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall) v orzunehmen. Ziel beim Rückbau 
von Gebäuden und Flächenbefestigungen ist die Errei chung einer hohen 
Verwertungsquote mittels einer sortenreinen Trennung.  
 
Betriebsbedingt infolge der Hochschulnutzung anfallende, mit aus privaten Haushalten 
vergleichbare Abfälle, werden – unter Berücksichtig ung einer getrennten Sammlung 
von Wertstoffen und Abfällen – im Rahmen der kommun alen Abfallentsorgung 
entsorgt. 
 
Sachgerechter Umgang mit Abwässern 
Schmutzwasser:  Das Abwassernetz wird innerhalb der Campuswege und  -plätze als 
qualifiziertes Mischsystem neu errichtet und an das  bestehende städtische 
Mischwasserkanalnetz angeschlossen. Das in den Gebä uden anfallende 
Schmutzwasser wird über Gebäudeanschlussleitungen g efasst und über die 
geplanten Mischwassersammelkanäle dem öffentlichen Kanalnetz der Stadt Köln 
zugeführt. 
 
Oberflächenwasser: Die künftige Oberflächenentwässerung erfolgt zum ei nen über 
das Mischwasserkanalnetz, zum anderen über neu gepl ante Versickerungsanlagen. 
Im Bereich des Campusplatzes ist eine zentrale, unt erirdische Versickerungsanlage 
vorgesehen. Weitere Versickerungsanlagen werden dez entral im Bereich des 
Entréeplatzes angeordnet. Ziel ist eine maximal mög liche Abkoppelung zu 
entwässernder Flächen vom Mischwasserkanalnetz. 
 
9.5.15 Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und  effiziente Nutzung von 
 Energie 
 (§ 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB) 
Bestand 
Eine Nutzung erneuerbarer Energien findet nicht statt. Der Wärmeschutz der Gebäude 
erfolgte vermutlich nach dem zur damaligen Zeit üblichen Standard.

- 49 - 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Eine Veränderung gegenüber dem Status quo ist nicht  erkennbar, gleichwohl würde 
jeder Neubau unter die Klimaleitlinie der Stadt Köl n fallen und zu einer vermutlich 
höheren Energieeffizienz und einem höheren Anteil e rneuerbarer Energienutzung 
führen.  
 
Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) 
Die Anforderungen an eine sparsame und effiziente Energienutzung werden durch die 
gesetzlichen Vorgaben bestimmt und durch die Anwendung der Klimaleitlinie der Stadt 
Köln ergänzt, die für die weitere Planung und Ausfü hrung umzusetzen sind. Im 
Gebäudeenergiegesetz (GEG) über energiesparenden Wä rmeschutz und 
energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden werden bautechnische 
Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenerg ieverbrauch eines Gebäudes 
vorgeschrieben. Die Planung löst dies durch die wei tgehende Nutzung erneuerbarer 
Energien, insbesondere der Geothermie. Insofern ist  für das Planvorhaben von einer 
Energieeffizienz auszugehen, die den gesetzlichen u nd städtischen Anforderungen 
zur Reduzierung des CO 2-Ausstoßes Rechnung trägt bzw. über diese hinausgeht. 
 
Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen 
keine 
 
Bewertung 
Aufgrund höherer gesetzlicher Anforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden 
und die Energieeffizienz technischer Anlagen sowie den Klimaleitlinien der Stadt Köln 
einerseits sowie eine stärkere Förderung klimafreun dlicher Mobilität andererseits ist 
im Vergleich zum Ist-Zustand/zur Nullvariante von e iner erheblichen Minderung des 
lokalen CO 2-Emissionsaufkommens mit weitgehender Nutzung erneuerbarer Energien 
im Betrieb auszugehen. 
 
9.5.16 Darstellungen von Landschaftsplänen und sons tigen Plänen, insbesondere 
des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechtes 
 (§ 1 Abs. 6 Nr. 7g BauGB) 
Bestand 
Das Änderungsgebiet liegt außerhalb des Geltungsber eichs des Landschaftsplans. 
Dessen ungeachtet liegt das Gebiet in einem Raum, f ür den der LP das 
Entwicklungsziel 6 „Ausstattung der Landschaft für Zwecke des Immissionsschutzes 
oder Verbesserung des Klimas“ darstellt. Festsetzun gen des Landschaftsplans sind 
nicht betroffen.  
 
Pläne des Wasser- und Abfallrechts werden von der Planung nicht berührt.  
 
Der Stadtteil Deutz und somit auch das Änderungsgeb iet liegen innerhalb der 
Umweltzone und damit im Wirkungsbereich des Luftrei nhalteplans. Weder der 
Luftreinhalte- noch der Lärmaktionsplan führen konk rete standortbezogene Ziele und 
Einzelmaßnahmen für das Änderungsgebiet auf. 
 
Bewertung 
Durch die Planänderung werden weder Festsetzungen d es Landschaftsplans noch 
Darstellungen wasser- und abfallrechtlicher Pläne berührt. Konkrete Maßnahmen und

- 50 - 
 
Zielvorgaben immissionsschutzrechtlicher Pläne lieg en für den Änderungsbereich 
nicht vor. 
 
9.5.17 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen durch 
Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschl üssen der EG 
 festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschrit ten werden 
 (§ 1 Abs. 6 Nr. 7h BauGB) 
Bestand 
s. Abschnitt 9.5.6.2 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
s. Abschnitt 9.5.6.2 
 
 
Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) 
s. Abschnitt 9.5.6.2 
 
Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen 
Die in den Abschnitten 9.5.6.1 und 9.5.6.2 des Umwe ltberichts genannten 
Maßnahmen zur Emissions- und Immissionsreduzierung unterstützen die Vorgabe der 
39. BImSchV zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität unterhalb der Grenzwerte. 
 
Bewertung 
Mit der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes 
(Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmenge – 39. BImSchV) 
wurden verschiedene Richtlinien des Europäischen Pa rlaments und des Rates in 
nationales Recht zur Luftreinhaltung umgesetzt. Die zuständigen Behörden haben sich 
nach § 26 BImSchV zu bemühen, in Gebieten und Ballu ngsräumen, wo die 
Immissionsgrenzwerte (u.a. für Partikel PM 10 , PM2 ,5  und Stickstoffdioxid) und 
Zielwerte unterschritten werden, die bestmögliche Luftqualität unterhalb dieser Werte, 
die mit einer nachhaltigen Entwicklung in Einklang zu bringen ist, aufrecht zu erhalten 
und dies bei allen relevanten Planungen zu berücksi chtigen. Weder die Nullvariante 
noch die Planänderung stehen nicht im Widerspruch zu diesem Ziel.  
 
9.5.18 Wechselwirkungen 
 (§ 1 Abs. 6 Nr. 7i BauGB) 
Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe i BauGB sind die Wechselwirkungen zwischen den 
einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstaben a bis d zu 
berücksichtigen. Darunter werden an dieser Stelle die wechselseitigen Abhängigkeiten 
zwischen menschlichen Nutzungen und beispielsweise dem Boden oder der 
Vegetation verstanden. Wechselwirkungen werden im S inne funktionaler und 
struktureller Beziehungen zwischen und innerhalb der Umweltschutzbelange zunächst 
im Rahmen der Bestandsdarstellung berücksichtigt, d a die hier zugrunde gelegten 
Erfassungskriterien im Sinne des Indikatorprinzips bereits Informationen über die 
funktionalen Beziehungen zu anderen Umweltbelangen beinhalten. Besondere 
Wechselwirkungen zwischen den Umweltauswirkungen, d ie ggf. auch zu einer 
gegenseitigen Verstärkung verschiedener Auswirkungen führen könnten, sind nicht zu 
erwarten.

- 51 - 
 
9.5.19 Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer U nfälle und Katastrophen auf 
 die Belange des Umweltschutzes 
 (§ 1 Abs. 6 Nr. 7j BauGB) 
Störfall-Risiken (Seveso III-Betriebsbereiche) 
Im Umfeld des Plangebiets sind keine Betriebe oder Betriebsbereiche im Sinne des 
Störfallrechts bekannt, deren Sicherheitsabstände l aut kartografischer Abbildung von 
Betriebsbereichen und Anlagen nach Störfallverordnung - KABAS - durch die Planung 
unterschritten werden könnten.  
 
Erdbebengefährdung 
Laut dem Normen-Handbuch Eurocode (Erdbeben) und de r geologischen Karte der 
Untergrundklassen für NRW liegt das Änderungsgebiet  in der Erbebenzone 1 und ist 
in die Untergrundklasse T einzuordnen (ICG  INGENIEURE GMB H 2020). In dieser Zone 
können leichte Erdbeben mit der Folge von leichten Beschädigungen an Gebäuden 
auftreten. Die geplanten Gebäude werden unter Beachtung DIN EN 1998-1/NA: 2021-
07 (Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben - Teil 1 : Grundlagen, 
Erdbebeneinwirkungen und Regeln für Hochbauten) errichtet. 
 
Gefährdung durch Kampfmittel 
Im Zuge der Luftbildauswertung des Kampfmittelbesei tigungsdienstes (KDB) der 
Bezirksregierung Düsseldorf vom 01.07.2014 haben si ch Verdachtspunkte auf 
Kampfmittelbelastung (Bombenblindgänger) im Änderun gsgebiet ergeben. Eine 
Kampfmittelsondierung (ggf. Kampfmittelräumung) wir d vor Beginn der 
Baumaßnahmen durchgeführt.  
 
Anfälligkeit gegenüber Bränden 
Mit der Planänderung ist keine erhöhte Anfälligkeit  für Brände festzustellen. In einem 
zur jeweiligen Baugenehmigung vorzulegenden Brandsc hutzkonzept werden alle 
erforderlichen baulichen, technischen sowie organis atorischen Maßnahmen, die den 
Ausbruch von Bränden und ihre Ausbreitung verhinder n sowie die Rettung von 
Personen im Brandfall (Zugänglichkeit von Gebäuden für Rettungskräfte, 
Rettungswege) ermöglichen, dargelegt.  
 
9.5.20 Eingriffsregelung 
 (§ 1a Abs. 3 BauGB) 
Bestand 
Die Eingriffsregelung findet im Verfahren zur Änder ung des FNP keine Anwendung. 
Bei der Überplanung bestehenden Bauplanungsrechts ist im Bebauungsplanverfahren 
zu prüfen, ob ein Eingriff im Sinne der Eingriffsregelung vorliegt.  
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Es ergeben sich keine Veränderungen gegenüber dem Bestand. 
 
Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) 
Auf der Bebauungsplanebene wird im Rahmen des Grünordnungsplans geprüft, ob zu 
kompensierende Biotopwertverluste durch die Überpla nung von rechtswirksamen 
Festlegungen des B-Plans 69449/03, 1. Änderung entstehen.

- 52 - 
 
Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen 
Für mögliche Biotopwertverluste sind im Bebauungspl anverfahren Maßnahmen zum 
Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtig ungen des Landschaftsbildes 
sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts festzusetzen. Ferner 
muss ein Waldausgleich für den Eingriff in die definierte Waldfläche erfolgen. 
Bewertung 
Durch die Überplanung der im FNP dargestellten Grünfläche wird ein möglicher Eingriff 
vorbereitet. Es erfolgen im Rahmen der FNP-Änderung  keine alternativen 
Darstellungen von Grünflächen, die der Kompensation dienen könnten.  
 
9.5.21 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhabe n benachbarter Gebiete 
 (Anlage 1 zum BauGB, 2. b) ff) 
Unter kumulierenden Wirkungen kann das Zusammenwirk en von Belastungen des 
Planvorhabens mit einem oder mehreren Vorhaben (im Sinne eines baulichen 
Projektes) aus benachbarten Planänderungsgebieten verstanden werden, die für sich 
genommen ggf. irrelevant sein können, zusammengenom men aber möglicherweise 
erhebliche zusätzliche Umweltauswirkungen auslösen. Derartige Planänderungen, die 
aufgrund eines engen räumlichen Zusammenhanges und sich überschneidender 
Einwirkungsbereiche zu kumulierenden Auswirkungen m it der beabsichtigten FNP-
Änderung führen könnten, sind nicht bekannt.  
 
9.5.22 Eingesetzte Stoffe und Techniken 
 (Anlage 1 zum BauGB, 2. b) hh) 
Bezüglich der vorgesehenen Baustoffe und -materiali en sowie des Einsatzes ggf. 
spezieller Techniken im Hinblick auf das Abbruchver fahren, wird im Rahmen der 
jeweiligen Abbruch- und Baugenehmigung geregelt. 
 
9.5.23 In Betracht kommende anderweitige Planungsmö glichkeiten 
 (Anlage 1 zum BauGB, 2. d) 
Anderweitige zentrale Standorte oder dezentrale Lös ungen wurden bereits vor der 
Auslobung des städtebaulichen Ideenwettbewerbs für die Neuordnung des Campus 
Deutz verworfen. Bei einer kompletten räumlichen Ve rlagerung des Campus hätten 
Synergieeffekte durch die vorhandenen infrastruktur ellen Bedingungen nicht genutzt 
werden können. Dezentrale Lösungen schieden aufgrund der ineffizienten räumlichen 
Struktur und den damit einhergehenden höheren Aufwendungen aus.

- 53 - 
 
C Zusätzliche Angaben 
9.6 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung bzw.  Hinweise auf Schwie-
rigkeiten 
Auf fehlenden Kenntnissen oder auf technischen Lück en beruhende Schwierigkeiten 
sind bei der Zusammenstellung der Angaben des Umweltberichts nicht aufgetreten. 
 
Es werden in den unter Punkt 6.9 des Umweltberichts  aufgeführten Gutachten die 
gängigen und fachlich einschlägigen Untersuchungsve rfahren für die 
Prognoseerstellung berücksichtigt.  
9.7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblic hen Auswirkungen 
Gemäß § 4c BauGB überwachen die Gemeinden „[…] die erheblichen 
Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, um 
insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und 
in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilf e zu ergreifen; […]“. Sie nutzen 
dabei die im Umweltbericht nach Nummer 3 Buchtstabe  b der Anlage 1 zu diesem 
Gesetzbuch angegebenen Überwachungsmaßnahmen und di e Informationen der 
Behörden nach § 4 Abs. 3.“ 
 
Erhebliche Umweltauswirkungen sind nach den Ergebni ssen des vorliegenden 
Umweltberichts nicht zu erwarten. Vor diesem Hinter grund sind auch keine 
Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Auswirkungen erforderlich. Die Stadt Köln 
ist aufgrund der o.g. Informationspflicht von den z uständigen Fachbehörden über 
unvorhergesehene Auswirkungen auf die Umwelt, die von den Fachbehörden erkannt 
werden, zu informieren. 
9.8 Zusammenfassung 
Im Rahmen des vorliegenden Umweltberichts werden folgende Auswirkungen auf die 
zu prüfenden Umweltbelange prognostiziert: 
 
Tiere: Mit Ausnahme für die im rechtswirksamen FNP dargestellten Grünflächen 
ergeben sich bei einem Vergleich der überplanten mi t den beabsichtigten 
Nutzungskategorien hinsichtlich der Lebensraumpoten tiale keine wesentlichen 
Unterschiede. Vor dem Hintergrund der allgemeinen Bedeutung und Ausgleichbarkeit 
der betroffenen Strukturen entsteht kein substanzieller Widerspruch zu den Zielen des 
Naturschutzes und der Landschaftspflege laut Bundes naturschutzgesetz für den 
besiedelten Freiraum und den Schutz von Bäumen und Gehölzen. Die Auswirkungen 
auf weit verbreitete Arten stellt eine mäßige Beein trächtigung des Umweltbelanges 
„Tiere“ dar.  
 
Pflanzen: Basierend auf einem Vergleich der bestehe nden und beabsichtigten 
planungsrechtlichen Nutzungskategorien und den dara us ableitbaren 
Versiegelungsgraden kann von einem etwa gleichbleib enden Vegetationsanteil im 
Änderungsgebiet ausgegangen werden. Konfliktmindern d wirken sich die allgemeine 
Bedeutung der betroffenen Strukturen aus, die überwiegend vor Ort wiederherstellbar 
sind, sodass insgesamt eine mäßige Beeinträchtigung des Umweltbelangs „Pflanzen“ 
zu prognostizieren ist.

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Fläche: Ein „Flächenverbrauch“ im Sinne einer Zunah me von Siedlungs- und 
Verkehrsfläche zu Ungunsten von Freiraumfläche ist mit der FNP-Änderung nicht 
verbunden. Als eine Maßnahme der Innentwicklung folgt die Planung dem Gebot des 
Baugesetzbuches, mit Grund und Boden sparsam und sc honend umzugehen. Es 
ergeben sich keine nachteiligen Auswirkungen. 
 
Boden: Betroffen sind infolge vergangener Bauaktivi täten überformte und daher 
weniger schutzwürdige Stadtböden. Als eine Maßnahme  der Innenentwicklung 
entspricht die FNP-Änderung den Zielen der einschlä gigen Fachgesetze zur 
Minderung von Bodenbeeinträchtigungen. Für den Umwe ltbelang „Boden“ sind keine 
Verschlechterungen zu erwarten. 
 
Wasser: Der Änderungsbereich enthält keine Oberflächengewässer. Die Zielvorgaben 
des Wasserhaushaltsgesetztes hinsichtlich des Grund wassers werden nicht 
beeinträchtigt (Vermeidung einer Verschlechterung d es mengenmäßigen und 
chemischen Zustands des Grundwassers). Da auf der B ebauungsplanebene die 
örtliche Versickerung einer Teilmenge des anfallend en Niederschlagswassers 
festgelegt werden soll, ist eine tendenzielle Verbe sserung des mengenmäßigen 
Zustands des Grundwasserkörpers zu erwarten.  
 
Luft – Luftschadstoffe (auch Treibhausgase): Die FNP-Änderung bereit im Hinblick auf 
Luftschadstoffimmissionen keine potentiellen Konfli kte vor, sondern mindert diese 
durch die Herausnahme des Wohngebietes. Da keine gr ößeren Zu- oder Abnahmen 
der Studierendenzahlen und der TH Köln-Angestellten zu erwarten sind, wird nicht von 
einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen, sondern – inf olge der neuen 
Erschließungssituation – von einer veränderten räum lichen Verteilung der 
Verkehrsmengen ausgegangen. Des Weiteren verändern sich durch die geplanten 
Gebäude die Belüftungsverhältnisse. Durch diese Ver änderungen steigen die 
Luftschadstoffkonzentrationen entlang des Deutzer R ings im Umfeld der neuen 
Gebäude leicht an. Die in der 39. Verordnung zur Du rchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes  verankerten Grenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub 
werden deutlich unterschritten, also eingehalten.  
 
Klima: Die Innenstadt einschließlich des Änderungsg ebiets gehört zu dem in den 
Sommermonaten thermisch am stärksten belasteten Geb ieten in Köln. Die 
thermischen Belastungen in den Sommermonaten werden  sich im neuen Campus 
Deutz voraussichtlich nicht wesentlich abschwächen.  Für das Kreativquartier und die 
hier angestrebte stärkere Begrenzung der Überbauung  und Versiegelung ist die 
Ausprägung eines klimatisch weniger belastenden Sie dlungsklimatops 
wahrscheinlich.  
 
Wirkungsgefüge: Die Auswirkungen auf das Wirkungsgefüge zwischen und innerhalb 
der Landschaftsfaktoren Tiere, Pflanzen, Fläche, Bo den, Wasser, Luft und Klima 
werden im Rahmen der Umweltprognose für den jeweili gen Faktor beschrieben und 
bewertet. 
 
Landschaft (Ortsbild): Vor dem Hintergrund der best ehenden und geplanten 
Gebietskategorien sind die größten Abweichungen zum  bisherigen Erscheinungsbild 
für die bisherige Wohnbaufläche (W) zu erwarten. Un ter Einbeziehung der 
bestehenden Bebauungs- und Freiflächenstruktur ist auch für das bisherige SO „FH“  
von einer deutlichen optischen Veränderung auszugehen. Die nunmehr auf der Basis

- 55 - 
 
des städtebaulichen Planungs- und Freiraumkonzepts zum B-Plan 69449/05 verfolgte 
kleinteiligere, sich zu den Rändern öffnende Bebauu ng, wird sich besser in die 
Umgebung einfügen als der bestehende kompakte Kompl ex. Insgesamt ist von einer 
Steigerung der visuellen Qualität des Areals auszugehen.  
 
Biologische Vielfalt: Die bestehenden und geplanten  Nutzungskategorien lassen 
bezüglich ihrer biologischen Vielfalt keine wesentlichen Unterschiede erkennen. 
 
Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Geb iete: Eine Betroffenheit von 
Natura 2000-Gebieten (Vogelschutzgebiete, Fauna-Flo ra-Habitat-Gebiete) kann 
aufgrund der Art der Planänderung und seiner räumli chen Entfernung zu den Natura 
2000-Gebieten ausgeschlossen werden.  
 
Mensch, Gesundheit, Bevölkerung: 
Lärm: Die Hochschulnutzung soll in einem insbesonde re durch den Verkehr 
angrenzender Straßen, aber auch durch Schienenverke hrsgeräusche erheblich 
lärmvorbelasteten Bereich fortgesetzt werden. Im Süden wirkt zudem die angrenzende 
Sportanlage ein. Die Berechnungen des schalltechnis chen Prognosegutachtens zum 
neuen B-Plan 69449/05 zeigen, dass die für das „Son dergebiet Hochschule“ 
maßgeblichen Orientierungswerte gemäß der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ 
teilweise deutlich überschritten werden. Im Kernbereich verbleiben große Bereiche, in 
denen die Orientierungswerte tags/nachts eingehalte n werden. Im Randbereich des 
Änderungsbereiches werden kritische Lärmwerte von 7 0 dB(A) tags und 60 dB(A) 
nachts punktuell überschritten. Bezüglich des Nacht werts betrifft dies auch Teile der 
vorhandenen Wohnheime. Die planerische Konfliktbewä ltigung erfolgt im 
Bebauungsplan 69449/05. Hierbei wird auch eine Lärm sanierung der bestehenden 
Wohnheime, soweit sie durch Schallimmissionen oberh alb der Schwelle der 
Gesundheitsgefährdung von 60 dB(A) nachts betroffen sind, in einem städtebaulichen 
Vertrag vereinbart. 
Für den Lärmkonflikt zwischen Sportanlage und dem zukünftig geltenden Mischgebiet 
weist das Lärmgutachten nach, dass sich kein Konflikt abzeichnet.  
Im Bebauungsplanverfahren werden für das „Sondergeb iet Hochschule“ 
Schallschutzmaßnahmen, planungsrechtlich abgesicher t. In einem späteren und 
separaten Bebauungsplanverfahren ist für die gemischte Baufläche die Verträglichkeit 
mit aus der angrenzender Sportplatz- und Straßennut zung einwirkenden 
Geräuschimmissionen erneut zu prüfen.  
 
Altlasten: Von einem sanierten Altstandort (ehemali ge Betriebstankstelle) geht keine 
Gesundheitsgefährdung aus.  Im Süden des Plangebiet s befinden sich gemäß dem 
Altlastenkataster der Stadt Köln die Altablagerung Nr. 10515 sowie die Altstandorte 
Nr. 105116 und 105116_01. Hier ist derzeit gemäß den vorliegenden Unterlagen kein 
nutzungsbezogener Sanierungsbedarf gegeben. Die Alt ablagerung wird gemäß § 5 
Abs. 3 Nr. 3 BauGB gekennzeichnet. 
 
Gefahrenschutz (Starkregen, Hochwasser): Bei einem statistisch einmal in 30 Jahren 
auftretenden Starkregenereignis kommt es zu Überflutungen in geringer Höhe auf dem 
Campusgelände. Eine Gefährdung von Gebäuden ist dur ch eine Berücksichtigung 
entsprechender baulich-technischer Maßnahmen vermei dbar. Für das 
Änderungsgebiet sowohl derzeit als auch zukünftig b ei einer ordnungsgemäßen 
Funktion der Hochwasserschutzanlagen am Rhein keine Hochwassergefährdung. Bei 
einem statistisch einmal in 1.000 Jahren auftretenden, extremen Ereignis würde es zu

- 56 - 
 
einer Überströmung der Schutzanlagen und zu einer w eitgehenden Überflutung des 
Geländes kommen.  
 
Erholung: Planerisch wird für eine entfallende Grün fläche (ohne reale 
Erholungsfunktion) kein Ersatz geschaffen. Allerdings ist für das Änderungsgebiet auf 
der Grundlage des städtebaulichen und freiraumplane rischen Konzepts zum neuen 
Bebauungsplan eine Erhöhung des Freiflächenanteils mit hoher Aufenthaltsqualität 
ableitbar.  
 
Kultur- und sonstige Sachgüter: Die Realisierung de s Planungsziels bedingt einen 
Verlust des IWZ, dessen Unterschutzstellung als Bau denkmal seitens der 
Bezirksregierung Köln zeitlich befristet wurde, da bereits zu diesem Zeitpunkt die 
Anforderungen an einen zeitgemäßen Studienbetrieb i m IWZ nicht mehr als erfüllt 
angesehen wurden.  
 
Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerü che, Strahlung, Wärme) 
sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern: Mi t den geplanten 
Gebietsnutzungen sind keine Geruchsemissionen oder Strahlungen verbunden. 
Maßnahme zur Vermeidung von Wärme bzw. Nutzung von Abwärme werden im 
Rahmen eines Energiekonzeptes auf Bebauungsplanebene konkretisiert.  
 
Ziel beim Rückbau von Gebäuden und Flächenbefestigu ngen wird die Erreichung 
einer hohen Verwertungsquote sein. Betriebsbedingt anfallende, mit aus privaten 
Haushalten vergleichbare Abfälle, werden – unter Be rücksichtigung einer getrennten 
Sammlung von Wertstoffen und Abfällen – im Zuge der kommunalen Abfallentsorgung 
entsorgt. Die Abwasserentsorgung wird auf Bebauungs planebene im Rahmen eines 
Entwässerungskonzepts unter Berücksichtigung der fa chgesetzlichen Vorgaben 
behandelt.  
 
Nutzung erneuerbarer Energien, sparsame und effiziente Nutzung von Energie: Dieser 
Belang wird auf den nachfolgenden Planungs- und Gen ehmigungsebenen 
konkretisiert. Eine weitgehende Nutzung erneuerbare r Energien, insbesondere der 
Geothermie, ist geplant. 
 
Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen P länen, insbesondere des 
Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes: Das Plan gebiet liegt außerhalb des 
Geltungsbereiches des Landschaftsplanes. Pläne des Wasser- und Abfallrechts 
werden nicht berührt. Der Stadtteil Deutz liegt innerhalb der Umweltzone und damit im 
Wirkungsbereich des Luftreinhalteplans.  
 
Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität: Die Immis sionsgrenzwerte werden im 
Änderungsbereich eingehalten. Die Planänderung mindert das Konfliktpotential durch 
die Herausnahme der Wohnbaufläche in einem verkehrl ich belasteten Bereich. Die 
zuständigen Behörden haben sich gemäß der 39. Veror dnung zur Durchführung des 
Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu bemühen, in Gebi eten und Ballungsräumen, 
wo die in der Verordnung festgelegten Immissionsgre nzwerte für Luftschadstoffe 
unterschritten werden, die bestmögliche Luftqualitä t unterhalb dieser Werte, die mit 
einer nachhaltigen Entwicklung in Einklang zu bringen ist, aufrechtzuerhalten und dies 
bei allen relevanten Planungen zu berücksichtigen. Die FNP-Änderung steht nicht im 
Widerspruch zu diesem Ziel.

- 57 - 
 
Wechselwirkungen: Besondere Wechselwirkungen zwisch en den 
Umweltauswirkungen, die ggf. auch zu einer gegenseitigen Verstärkung verschiedener 
Auswirkungen führen können, sind nicht zu prognostizieren.  
 
Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen:  
Eine erhöhte Anfälligkeit des Planvorhabens für die Auswirkungen im Zusammenhang 
mit Naturkatastrophen (hier Erdbeben), Störfällen o der schweren Unfällen ist nicht 
erkennbar.  
 
Eingriffsregelung: Die Regelung des Ausgleichs für den mit der Überplanung 
eingriffsrelevanter Bereiche verbundenen Biotopwert verlust sowie für den 
Waldausgleich (Gehölzstreifen am Deutzer Ring) erfolgt im Bebauungsplanverfahren.  
 
Resümee 
Mäßige, nicht erhebliche Beeinträchtigungen sind fü r die Umweltbelange Tiere und 
Pflanzen. zu prognostizieren. Für die übrigen Umwel tbelange sind infolge der 
Flächennutzungsplanänderung keine bzw. keine zusätz lichen Umweltbelastungen, 
sondern überwiegend Verbesserungen zu erwarten.  
 
9.9 Referenzliste der Quellen 
Gutachten 
 
BLB 
 NRW  - BAU - UND LIEGENSCHAFTSBETRIEB NORDRHEIN -WESTFALEN , 
REGIONALNIEDERLASSUNG KÖLN (15.11.2023): Nachhaltigkeit und Klimaschutz 
bei dem Ersatzneubau Technische Hochschule Köln – C ampus Deutz. – 
Energiekonzept, 11 S., Köln.  
 
BSV 
 GMB H – BÜRO FÜR STADT - UND VERKEHRSPLANUNG DR. ING . RHEINHOLD BAIER GMB H 
(13.12.2022): Aktualisierung  und Ergänzung der Verkehrsuntersuchung zum 
Campus Deutz der Technischen Hochschule Köln. - Verkehrsgutachten für den 
Bebauungsplan „Östlich Reitweg“ im Auftrag des Bau-  und 
Liegenschaftsbetriebes NRW, Niederlassung Köln. 
 
F
ROELICH & SPORBECK  (20.11.2023): TH-Köln Ersatzneubau Campus Deutz. -  
Grünordnungsplan im Auftrag des Bau- und Liegenscha ftsbetriebes NRW, 
Niederlassung Köln. 
 
G
RANER + PARTNER INGENIEURE GMB H (22.12.2022): Schalltechnisches 
Prognosegutachten Bebauungsplan „Camus Deutz“ in Kö ln. - Gutachten im 
Auftrag des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW, Niederlassung Köln. 
 
ICG 
 DÜSSELDORF GMB H (25.02.2020): Köln-Deutz, Betzdorfer Straße 2: Ersatzneubau 
TH Deutz, 2. Bericht. - Geotechnischer Bericht (Blo ck B - Hörsaalzentrum) im 
Auftrag des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW, Niederlassung Köln. 
 
ICG 
 DÜSSELDORF GMB H (21.10.2019): Köln-Deutz, Betzdorfer Straße 2: Ersatzneubau 
TH Deutz, 1. Bericht. - Geotechnischer Bericht (Gebäude A und Parkhaus P1) 
im Auftrag des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW, Niederlassung Köln.

- 58 - 
 
ICG DÜSSELDORF GMB H (26.08.2019): Köln-Deutz, Betzdorfer Straße 2: Ersatzneubau 
TH Deutz, Geotechnische Vorabstellungnahme Infrastrukturmaßnahmen 
KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK  (18.03.2022): Bebauungsplan „Östlich Reitweg (Campus 
Deutz der TH Köln) in Köln-Deutz“. Aktualisierung d er artenschutzrechtlichen 
Bewertung (Artenschutzprüfung Stufe I). - Gutachten im Auftrag des Bau- und 
Liegenschaftsbetriebes NRW, Niederlassung Köln. 
 
NRW.URBAN 
 GMB H & CO. KG (17.02.2014): Orientierende Altlastenuntersuchung auf 
dem Grundstück Gießener Straße 6 in 50679 Köln. - Gutachten im Auftrag des 
Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW, Niederlassung Köln. Gutachten im 
Auftrag des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW, Niederlassung Köln. 
 
P
EUTZ CONSULT  (15.11.2023): Luftschadstoffuntersuchung zum gepla nten 
Ersatzneubau des Campus Deutz der Technischen Hochs chule Köln. - 
Gutachten im Auftrag des Bau- und Liegenschaftsbetr iebes NRW, 
Niederlassung Köln. 
 
P
EUTZ CONSULT  (24.06.2022): Mikroskalige Klimauntersuchung für d as Vorhaben 
Ersatzneubau Campus Deutz der Technischen Hochschul e Köln - Gutachten 
im Auftrag des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW, Niederlassung Köln. 
 
RK 
 GMB H - RUDOLF KELLER VERKEHRSINGENIEURE GMB H (14.11.2023): Erstellung eines 
Mobilitätskonzeptes für den B-Plan „Östlich Reitweg“ in Köln-Deutz. - Bericht 
im Auftrag des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW, Niederlassung Köln. 
 
Weitere Unterlagen und Quellen: 
 
B
EZIRKSREGIERUNG KÖLN  (Hrsg.) (2021): Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Köln - 
dritte Fortschreibung 2021.  
 
LANUV 
 NRW  - LANDESAMT FÜR NATUR , UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN -
WESTFALEN (Hrsg.) (2021): Bericht über die Luftqualität im Jahr 2020. – 26. 
S., Recklinghausen. 
  
LANUV 
 NRW  - LANDESAMT FÜR NATUR , UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN -
WESTFALEN NRW  (Hrsg.)  (2013): Klimawandelgerechte Metropole Köln, 
Abschlussbericht. – LANUV-Fachbericht Nr. 50, Recklinghausen.  
Auszug aus der Planungshinweiskarte „Zukünftige Wärmebelastung“  
(s. i. d. Anlagekarten) 
 
LANUV 
 NRW  - LANDESAMT FÜR NATUR , UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN -
WESTFALEN (o. J.):  Infosysteme und Datenbanken » Naturschutz » Bio- 
topschutz » Biotopkataster NRW » Karten » Landschaftsinformationen / 
>Schutzgebiete  
 >Biotopkataster 
 >Biotopverbund 
 >FFH- und Vogelschutzgebiete 
 >Gesetzlich geschützte Biotope  
 >Alleen

- 59 - 
 
MULNV  NRW - MINISTERIUM FÜR UMWELT , LANDWIRTSCHAFT , NATUR - UND 
VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN -WESTFALEN (Hrsg.) (o. J. a): 
Fachinformationssystem ELWAS der Wasserwirtschaftsverwaltung NRW. 
Karte » Grundwasser » Grundwasserkörper: Lage, Zustandsbewertung und 
Datenblatt zum GWK 27-05. 
  
MULNV 
 NRW  - MINISTERIUM FÜR UMWELT , LANDWIRTSCHAFT , NATUR - UND 
VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN -WESTFALEN (Hrsg.) (o. J. b): 
Waldinformation NRW. Themen, Karten: Waldfunktionen 
 
MULNV 
 NRW  - MINISTERIUM FÜR UMWELT , LANDWIRTSCHAFT , NATUR - UND 
VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN -WESTFALEN (Hrsg.) (o. J. c): Flussgebiete 
NRW. Gefahren und Risikokarten Rhein.  
 
S
TADT KÖLN (2020): Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“.  
 https://www.stadt-
koeln.de/mediaasset/content/pdf15/kp2030/stadtstrategie.pdf [30.11.2021] 
 
S
TADT KÖLN - ABTEILUNG BODEN - UND GRUNDWASSERSCHUTZ  (2018): Kataster über 
altlastverdächtige Flächen und Altlasten der Stadt Köln.  
 
S
TADT KÖLN (1991a): Landschaftsplan Köln. Stand: Januar 2021. 
 
S
TADT KÖLN , Hochwasserrisikogebiet und gesetzliches Überschwemmungsgebiet 
des Rheines Hrsg.: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz 
Nordrhein-Westfalen, Köln, (s. i. d. Anlagenkarten) 
 
S
TADT KÖLN - STADTENTWÄSSERUNGSBETRIEBE  (STEB) (o. J. d): 
Hochwassergefahrenkarten (Überschwemmungstiefen und 
Überschwemmungsausbreitungen für verschiedene Wasserstände am Rhein, 
Starkregenkarten (Überflutungshöhen bei verschiedenen 
Starkregenereignissen); (s. i.  d. Anlagekarten).

- 60 - 
 
Tabellenanhang zum Umweltbericht zur 231. Änderung des FNP:  
Tiere und Eingriffsregelung 
 
zu Punkt 9.5.1   Tiere 
 
Tabelle 1  Kartierte Tierarten : 
Es bedeuten: + = planungsrelevant (besonders und streng geschützt ) und – = besonders 
geschützte Arten, FFH  = Art des Anhangs der Flora Fauna Habitat Richtlinie, VS-RL  = Art des 
Anhangs/ Artikel Vogelschutz-Richtlinie,  RL  NRW = Rote Liste NRW, Regionalisierung RL NB / 
RL TL/ RL NRBU,  (= Niederrheinische Bucht/ Tiefland bzw. Kölner Bu cht und 
Niederrheinische Bucht) (Rote Listen jeweils aus 2016 für Vögel und aus 2010 für alle anderen 
Klassen): 0 = ausgestorben/ verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 
= gefährdet, R = extrem selten, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, V = Vorwarnliste, * 
= ungefährdet, D = Daten unzureichend.  
Die Bewertung der Tierarten erfolgt gemäß Fachinformationssystem Geschützte Arten in NRW 
des Landesamtes für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW. 
 
Vogelarten 
Art  Status  planungs -
relevant VS-RL RL  
NRW 
RL  
NB 
Amsel Brutvogel - - * * 
Bachstelze Brutvogel - - * * 
Blaumeise Brutvogel - - * * 
Buchfink Brutvogel - - * * 
Buntspecht Brutverdacht - - * * 
Eichelhäher Brutverdacht - - * * 
Elster Brutvogel - - * * 
Graureiher Durchzügler + - * * 
Grünling Brutvogel - - * * 
Halsbandsittich Nahrungsgast - - * * 
Hausrotschwanz Brutvogel - - * * 
Haussperling Brutvogel - - * V 
Heckenbraunelle Brutvogel - - * * 
Kohlmeise Brutvogel - - * * 
Mauersegler Nahrungsgast + - * V 
Mehlschwalbe Nahrungsgast + - 3 2 
Ringeltaube Brutvogel - - * * 
Rotkehlchen Brutvogel - - * * 
Star Durchzügler + - 3 3 
Stieglitz Nahrungsgast - - * * 
Straßentaube Brutvogel - - * * 
Schwanzmeise Brutvogel - - * * 
Türkentaube Brutvogel - - * * 
Turmfalke Durchzügler + - V 3 
Zaunkönig Brutvogel - - * * 
Zilpzalp Brutvogel - - * *

- 61 - 
 
Säugetiere 
Art Status 
planungs -
relevant FFH RL   
NRW 
RL  
TL 
Zwergfledermaus jagend + FFH Anh. IV * * 
Breitflügelfledermaus jagend + FFH Anh. IV 2 2 
Rauhautfledermaus jagend + FFH Anh. IV * *

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

2139 Zeichen

Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Auf Grundlage des städtebaulichen Konzeptes für den Campus Deutz der TH Köln wurde nach 
öffentlicher Bekanntmachung am 30.04.2017 in Amtsblatt Nr. 18 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durch eine Abendveranstaltung am 02.05.2017 und 
Aushang im Bezirksrathaus Innenstadt (Kundenzentrum) in der Zeit vom 02. bis 16. Mai 2017 
einschließlich durchgeführt. Über die Ergebnisse der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und die 
daraus resultierenden Vorgaben für die weitere Ausarbeitung der Bauleitpläne wurde nach Vorberatung 
in der Bezirksvertretung Innenstadt am 12.09.2019 im Stadtentwicklungsausschuss am 19.09.2019 
beschlossen. Die Veröffentlichung des Entwurfs gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) hat die 
Bezirksvertretung Innenstadt am 07.03.2024 und der Stadtentwicklungsausschuss am 14.03.2024 zur 
Kenntnis genommen. Die Offenlage wurde am 20.03.2024 im Amtsblatt 11 der Stadt Köln bekannt 
gemacht und vom 28.03.2024 bis zum 30.04.2024 im Stadtplanungsamt (Stadthaus Deutz) sowie auf 
den Internetseiten der Stadt Köln durchgeführt. Die Ergebnisse der Beteiligungsschritte werden dem Rat 
mit dieser Vorlage 2268/2024 zum Beschluss über die Berücksichtigung der eingebrachten 
Stellungnahmen (bzw. Abwägung) vorgelegt. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Rat

9119 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/614-5 
 
Vorlagen-Nummer 
 2268/2024 
Freigabedatum 
16.08.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
231. Änderung des Flächennutzungsplans, Arbeitstitel: Östlich Reitweg (Campus der 
TH) in Köln-Deutz  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt, 
 
1. über die während der frühzeitigen Beteiligung zum Städtebaulichen Konzept und zur Ver-
öffentlichung des Entwurfs zur 231. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) mit dem 
Arbeitstitel Östlich Reitweg (Campus der TH) in Köln Deutz eingegangenen Stellungnah-
men gemäß den Anlagen 6 und 7; 
 
2. stellt die 231. Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Arbeitstitel Östlich Reitweg 
(Campus der TH) in Köln Deutz mit der gemäß § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch in Anlage 5 
beigefügten Begründung fest. 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.09.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2024 
Rat 01.10.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Erläuterung zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz:  
Die Umsetzung der FNP-Änderung hat voraussichtlich langfristig positive Auswirkungen auf 
den Klimaschutz in Bezug auf die Verringerung von Emissionen des Klimaschadgases Koh-
lenstoffdioxid (CO2). Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes lassen sich die Auswirkun-
gen auf den Klimaschutz noch nicht ausreichend abschätzen und Maßnahmen zur Minderung 
der Emissionen nicht konkret genug regeln. 
Der zur planungsrechtlichen Umsetzung des Projektes erforderliche Bebauungsplan Nr. 
69449/05, Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln) in Köln-Deutz, der im Parallelverfah-
ren aufgestellt wird, fällt unter die Anwendung der Leitlinien zum Klimaschutz. Die Anforderun-
gen der Leitlinien werden eingehalten. Es wurde ein Energiekonzept erstellt. Wesentliche Be-
standteile dieses Konzeptes sind eine zentrale Energieversorgung des Campus, ein Nieder-
temperatur-Wärmenetz, ein Hochtemperatur-Nahkältenetz, die Abwärmenutzung der Kom-
pressionskältemaschinen, der Einsatz von Solarthermie, Photovoltaik auf den Dachflächen so-
wie Kraft-Wärme-Kopplung. 
 
Begründung der Beschlussvorlage: 
Anlass und Ziele der Planung 
Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2011 entschieden, den Campus Deutz der Techni-
schen Hochschule Köln (TH) stufenweise neu zu entwickeln. 
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW hat daher 2012 in Abstimmung mit der Stadt 
Köln einen städtebaulichen Wettbewerb ausgelobt. Der erstplatzierte Entwurf des Büros Kis-
ter, Scheithauer, Gross (ksg) aus Köln bildete die Grundlage des Masterplans „Teilneubau 
Fachhochschule Deutz und Umgebung“, der am 14.10.2013 der Öffentlichkeit in einer Infor-
mationsveranstaltung vorgestellt wurde. Gemeinsam mit dem Atelier Loidl Landschaftsarchi-
tekten aus Berlin und dem Aachener Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Baier GmbH (BSV) 
entwickelte der TH-Masterplan die städtebaulichen Qualitäten des Wettbewerbsentwurfes in 
detaillierter Form fort. 
Auf der Grundlage des vorgenannten städtebaulichen Planungskonzeptes wird das Verfahren 
der 231. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Parallelverfahren mit dem Bebau-
ungsplan Nr. 69449/05, „Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln) in Köln-Deutz“ durch-
geführt. 
 
Für das Plangebiet sollen die Darstellungen des FNP im Wesentlichen von derzeit Sonstiges 
Sondergebiet „Fachhochschule“ (im Folgenden SO „FH“ genannt) gemäß §°11 Baunutzungs-
verordnung (BauNVO) in Sonstiges Sondergebiet „Technische Hochschule und studentisches 
Wohnen, Gastronomie und nicht großflächiger Einzelhandel, hochschulnahe Dienstleistungen 
und sonstige wissenschaftliche Einrichtungen“ (im Folgenden SO „TH“ genannt) geändert 
werden. In den Campus einbezogen werden Flächen südlich der Gießener Straße, die derzeit 
noch als Wohnbaufläche mit den ergänzenden Signets für Feuerwehr, Kindereinrichtung und 
Spielplatz bzw. Grünfläche im FNP dargestellt sind. Hier waren ein Betriebshof der AWB, eine 
Feuerwache und eine Kindertagesstätte ansässig. Die vorgenannten Einrichtungen wurden 
inzwischen verlagert.

3 
Im Westen des heutigen Hochschulgeländes ist ein gemischt genutztes Quartier geplant. 
Hierzu wird eine Darstellung als gemischte Baufläche (M) - ergänzt um Signets für noch unbe-
stimmte Standorte für eine Kindereinrichtung und einen Spielplatz - anstelle der heutigen Dar-
stellung als SO „FH“ notwendig. 
 
Verlauf des Änderungsverfahrens 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschloss am 03.04.2014 auf der Grundlage des erstplat-
zierten Entwurfes aus dem städtebaulichen Wettbewerb für den Campus Deutz (s. dazu unter 
Abschnitt 1.1), den Bebauungsplan „Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln) in Köln-
Deutz“ aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die öf-
fentliche Bekanntmachung der Einleitung des Bauleitplanverfahrens erfolgte am 30.04.2014 in 
Amtsblatt Nr. 18. 
 
Auf Grundlage des nachfolgend erstellten städtebaulichen Konzeptes für den Campus Deutz 
der TH Köln wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 30.04.2017 in Amtsblatt Nr. 18 die 
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durch eine 
Abendveranstaltung am 02.05.2017 und Aushang im Bezirksrathaus Innenstadt (Kundenzent-
rum) in der Zeit vom 02. bis 16. Mai 2017 einschließlich durchgeführt. Schriftliche Anregungen 
konnten bis zum 16. Mai 2017 einschließlich an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes 
Innenstadt gerichtet werden. Im Rahmen dieser Beteiligung sind drei Stellungnahmen einge-
gangen. 
Auf die Ergebnisse wird für die 231. FNP-Änderung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB zu-
rückgegriffen; Die Unterrichtung und Erörterung zur FNP-Änderung sind auf dieser Grundlage 
erfolgt. 
 
Über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und den daraus resultieren-
den Vorgaben für die weitere Ausarbeitung der Bauleitpläne wurde nach Vorberatung in der 
Bezirksvertretung Innenstadt am 12.09.2019 im Stadtentwicklungsausschuss am 19.09.2019 
beschlossen. 
 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 
4 Absatz 1 BauGB wurde erstmals im Zuge der Erarbeitung des Masterplans vom 31.03. bis 
zum 07.05.2014 durchgeführt. Die Beteiligung wurde mit dem finalen städtebaulichen Pla-
nungskonzept vom 10.03. bis 11.04.2017 wiederholt. 
 
Auf die Ergebnisse der vorgenannten Verfahrensschritte zum städtebaulichen Planungskon-
zept „Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln)“ wird sowohl im Verfahren der 231. Ände-
rung des Flächennutzungsplans als auch im parallel verlaufenden Bebauungsplanverfahren 
aufgebaut. 
 
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 
BauGB erfolgte in der Zeit vom 16.05.2023 bis 16.06.2023. Auch die hierbei gewonnenen Er-
kenntnisse sind in das Abwägungsmaterial zur 231. FNP-Änderung eingeflossen. 
Im Zuge der weiteren Ausarbeitung der Planung auf Ebene des Bebauungsplans wurden der 
Planung zugrundeliegende Gutachten aktualisiert und präzisiert. Änderungen von grundlegen-
den Aussagen in Begründung und Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplans 
sind hieraus nicht entstanden. 
 
Die Veröffentlichung des Entwurfs gemäß § 3 Absatz 2 BauGB (ehem. „Offenlage“) haben die 
Bezirksvertretung Innenstadt am 07.03.2024 und der Stadtentwicklungsausschuss am 
14.03.2024 zur Kenntnis genommen. Die Veröffentlichung wurde am 20.03.2024 im Amtsblatt 
11 der Stadt Köln öffentlich bekannt gemacht und vom 28.03.2024 bis zum 30.04.2024 im 
Stadtplanungsamt (Stadthaus Deutz) sowie auf den Internetseiten der Stadt Köln durchge-
führt. Die Ergebnisse der Beteiligungsschritte werden dem Rat mit Vorlage 2268/2024 zum 
Beschluss über die Berücksichtigung der eingebrachten Stellungnahmen (bzw. Abwägung) 
und zur Feststellung der Planänderung vorgelegt.

4 
Bisherige politische Beratungen und Beschlüsse 
 
Mitteilung über die Veröffentlichung des Entwurfs der Planänderung 
2039/2024 
07.03.2024 Bezirksvertretung 1, TOP 9.19 
14.03.2024 Stadtentwicklungsausschuss, TOP 17.2 
 
Beschluss über die Vorgaben für die weitere Ausarbeitung 
2494/2019 
12.09.2019 Bezirksvertretung 1, TOP 3.5 
19.09.2019 Stadtentwicklungsausschuss, TOP 9.1 
 
Mitteilung über Ergebnisse der Wettbewerbe 
0283/2019 
07.02.2019 Stadtentwicklungsausschuss, TOP 17.10 
21.03.2019 Bezirksvertretung 1, TOP 9.2 
 
Einleitung Bauleitplanverfahren und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
4287/2013 
20.02.2014 Bezirksvertretung 1, TOP 7.4 
03.04.2014 Stadtentwicklungsausschuss, TOP 10.9 
 
Anlagen 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Lage des Änderungsbereiches im Stadtgebiet 
Anlage 3 bisherige Darstellung des Flächennutzungsplans 
Anlage 4 beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplans 
Anlage 5 Begründung mit Umweltbericht 
Anlage 6 Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit 
Anlage 7 Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen 
Träger öffentlicher Belange

Beratungsverlauf (3)

05.09.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 7.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
01.10.2024 Rat
TOP 11.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2268/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
16.08.2024
Erstellt
22.07.2024 11:00