2268/2024
231. Änderung des Flächennutzungsplans, Arbeitstitel: Östlich Reitweg (Campus der TH) in Köln-Deutz
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 6 - Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit
7386 Zeichen
1 Anlage 6 Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bauleitplanverfahren Darstellung und Bewertung der zur 231. Änderung des Flächennutzungsplans – Arbeitstitel: Östlich Reitweg (Campus der TH) in Köln-Deutz – eingegangenen Stellungnahmen aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde durch eine Abendveranstaltung am 02.05.2017 und Aushang im Bezirksrathaus Innenstadt (Kundenzentrum) bis zum 16.05.2017 zum Bebauungsplan im Parallelverfahren Nr. 69449/05, Arbeitstitel: Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln) in Köln-Deutz durchgeführt. Schriftliche Stellungnahmen konnten ebenfalls bis zum 16.05.2017 einschließlich an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Innenstadt gerichtet werden. Im Rahmen dieser Beteiligung sind 2 Stellungnahmen fristgerecht und 1 Stellungnahme verspätet eingegangen. Die Veröffentlichung des Entwurfs gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde am 20.03.2024 im Amtsblatt 11 der Stadt Köln bekannt gemacht und im Stadtplanungsamt (Stadthaus Deutz) vom 28.03.2024 bis zum 30.04.2024 durchgeführt. Im Zeitraum der Offenlage sind keine Stellungnahmen eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen dokumentiert und fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie die Entscheidung durch den Rat dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Entscheidung durch den Rat verwiesen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1. 10.05.2017 Die Planung von zwei Parkhäusern für Pendler und Studenten wird begrüßt. Die geplanten Parkhäuser sollen kostenfrei für Studierende und Pendler nutzb ar sein. Kenntnisnahme Auf Ebene des Flächennutzungsplans werden hierzu keine Regelungen getroffen. 2. 16.05.2017 1. Öffentlichkeitsbeteiligung Zur Vorbereitung der frühzeitigen Beteiligung wäre zu Der Stellungnahme wird teilweise Zu 1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkei t wurde nach den gesetzlichen Vorgaben des 2 wenig für die Mobilisierung der Öffentlichkeit geta n worden. Die TH Köln hätte es versäumt, zusätzlich ihre Studierenden und Beschäftigten für das Thema zu interessieren. 2. Verkehr Das Verkehrskonzept sollte einen Rückgang des MIV bis spätestens 2035 auf null vorgeben. Durch das parallellaufende Planfeststellungsverfahren für die ICE-Neubaustrecke, hier 5. Planänderung PFA 12 „Köln-Kalk“ würde sich die Gelegenheit ergeben, über die Güterverkehrstrasse neu zu denken. Bei einer Konzentrierung auf das östlich gelegene Gleis würde sich die Chance ergeben, sowohl den Lärm am Deutzer Hafen zu reduzieren und auch den Rückbau des Bahndamms, der Barriere zwischen Kalk / Humboldt und Deutz vorzusehen. Die Konsequenz aus dem Pariser Klimabeschluss zur Decarbonisierung, insbesondere für den Sektor Verkehr, bedeutet, dass auch alle geplanten Stellplätze in Form der Parkhochhäuser wegfallen können. Die Möglichkeit der BauNVO zu 0,0 Stellplatzschlüssel ergänzt dies kurzfristig. 3. Zero-Emission (Klimaschutz) / Energiekonzept Es würde keine Aussagen für ein Quartiers- Energiekonzept geben. Offenbar würden auch keine Erkenntnisse aus den Leuchtturm-Projekten wie SmartCity Cologne oder Grow Smarter eingebracht. Eine Einbindung des CIRE als TH- eigenes Potential ist nicht erkennbar, aber zwingend vorzusehen (Stichwort Sektorenkopplung). gefolgt. Kenntnisnahme Baugesetzbuches (BauGB) vorbereitet und durchgeführt. Darüber hinaus hat die Stadt Köln vor Beginn der Beteiligung über eine Pressemitteilung und über ihren Internetauftritt die Öffentlichkeit umfassend informiert und zum Besuch der Abendveranstaltung eingeladen. Auf die Öffentlichkeitsarbeit der TH Köln hat die Stadt Köln in diesem Zusammenhang keinen Einfluss. Zu 2. – 7. Die Anregungen richten sich auf die Planungsebene des Bebauungsplans. Die Abwägung hierzu erfolgt im Bebauungsplanverfahren für den Campus Deutz. Die angesprochene Planfeststellung steht nicht in Verbindung mit diesem Änderungsverfahren. Im Übrigen gilt für Bahnanlagen der Fachplanungsvorbehalt des § 38 BauGB im Sinne des vorrangigen Rechts. 3 Es würden Bedenken gegen eine mögliche Nutzung von Fernwärme bestehen, die teuer und ineffizient sei. 4. Starkregen Der Leitfaden der StEB „Wassersensibel planen und bauen in Köln“ sowie „Leitfaden für eine wassersensible Stadt- und Freiraumgestaltung in Köln“ seien nicht genannt oder erkennbar berücksichtigt worden. 5. Green Building Der Ansatz „Green Building“ würde mehr als die bisher (im Konzept/Masterplan) berücksichtigten Punkte enthalten. Es sollen die Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) beachtet werden. 6. Grünflächen Fortschrittliche Vorgaben für entsiegelte Flächen, Wand- und Dachbegrünung seien nicht erkennbar. Ideen könnten aus dem Weißbuch „Stadtgrün“ entnommen werden. 7. Urbanes Gebiet (MU) Zur Entlastung der Begehrlichkeiten der Flächen in Kalk-Süd für Wohnungsbau sollten mehr als 200 Wohneinheiten, vorzugsweise als Co-Housing- Konzept, entstehen können. Genau so wäre es alternativ mit dem Standort für eine Schule für Sek. II, Gesamtschule. 8. Erhalt AWB-Gelände / Teilverlagerung nach Kalk- Süd Der AWB-Standort sollte nicht in das Industriegebie t Kalk verlagert werden, sondern am vorhandenen Ort verbleiben. Erforderliche Flächen für die TH könnte n dezentral, beispielsweise in alten Industriehallen in Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Zu 8. Die Verlagerung des AWB-Standortes an der Gießener Straße in die Dillenburger Straße ist bereits erfolgt. Das frühere Grundstück der AWB wurde durch das Land NRW für die Erweiterung der TH Köln erworben. Zudem wurde das Hochschulkonzept einer dezentralen Ansiedlung 4 Mülheim-Süd oder Kalk-Süd angesiedelt werden. 9. Technologiespange Wird das Konzept einer Technologiespange (aus den 1990er Jahren) mit einer Einbindung der TH Köln zu anderen rechtsrheinischen Technologie-Clustern durch den Bebauungsplan ergänzt? der TH Köln im Stadtteil Kalk bereits vor der Auslobung des städtebaulichen Ideenwettbewerbs für die Neuordnung des Campus Deutz verworfen. Dies unter anderem weil es für die TH Köln eine ineffiziente räumliche Struktur mit höheren Aufwendungen bedeutet hätte. Zu 9. Auf Ebene des Flächennutzungsplans werden hierzu keine Regelungen getroffen. 3. 28.05.2017 Für die Erstellung des Campus Deutz würden pro qm Nutzfläche mehr als 5.000 € Kosten anfallen. Dies s ei schon sehr konservativ berechnet, da die Erweiterungsfläche inkludiert und eine Zusatzfinanzierung nicht berücksichtigt wäre. Diese Kostenhöhe würde sehr überteuert erscheinen, verglichen mit privat finanzierten. Kenntnisnahme Auf Ebene des Flächennutzungsplans werden hierzu keine Regelungen getroffen.
Anlage 3 - bisherige Darstellung des Flächennutzungsplans
616 Zeichen
W M W W WW MK GE GE M SO FH W Anlage 3 - bisherige Darstellung - 231. Änderung des Flächennutzungsplanes Östlich Reitweg in Köln-Deutz 0 100 20050 Meter 1:5.000M.: Legende Änderungsbereich Reitw_FNP_vorher_U... Wohnbaufläche Gemischte Baufläche Mischgebiet Kerngebiet Gemeinbedarfsfläche Grünfläche Fläche für Hauptverkehrszüge Fläche für Bahnanlagen Kindereinrichtung, Standort unbestimmt Spielplatz, Standort unbestimmt Bad Fernheizwerk Jugendeinrichtung Kindereinrichtung Kirche Parkanlage Schule Spielplatz Sporthalle Sportplatz Umspannwerk Verwaltung W M MI MK SondergebietSO Gewerbegebiet FachhochschuleFH GE
Anlage 4 - beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplans
1025 Zeichen
1 Die Oberbürgermeisterin Stadt Köln Anlage 4 231. Änderung des Flächennutzungsplanes Östlich Reitweg in Köln-Deutz - beabsichtigte Darstellung - � TH 0 D .-0 D .. , D .. ,. ··; i,. 1 �'\�- 1 @ // swlBI ur,,io�10, @) \ / I I • •� [fil "' ). 1..1 " 1 ' �.� 0,1 ·, 0 ,@\ . n " • /4� Cl ,-.Kien, � . . -i \ � \ 9' � ••<'l ·y p," i �-ffiIB] '-l - •; • ramm \ �"'} r't /'4 f"I a [ID □ Änderungsbereich Wohnbaufläche Gemischte Baufläche Mischgebiet Kerngebiet Sondergebiet Technische Hochschule+ studentisches Wohnen, Gastronomie + nicht großfl. Einzelhandel, hochschulnahe Dienstleistungen ,.. sonstige wissenschaftl. Einrichtungen Gev.erbegebiet .:i..:: Gemeinbedarfsfläche � � Grünfläche Fläche für Hauptverkehrszüge Fläche für Bahnanlagen Kindereinrichtung, Standort unbestimmt Spielplatz, Standort unbestimmt Bad Fernheizwerk Umspannv.erk Jugendeinrichtung Kindereinrichtung Kirche Schule Verwaltung Parkanlage Spielplatz Sporthalle Sportplatz Altl astensymbol
Anlage 7 - Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
34078 Zeichen
1 Anlage 7 Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bauleitplanverfahren Darstellung und Bewertung der zur 231. Änderung des Flächennutzungsplans – Arbeitstitel: Östlich Reitweg (Campus der TH) in Köln-Deutz – eingegangenen Stellungnahmen aus den Beteiligungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde erstmals vom 22.05. bis zum 26.06.2014 zum Städte- baulichen Planungskonzept durchgeführt. Aufgrund einer Verfahrensunterbrechung bis Dezember 2016 wurde diese frühzeitige Betei- ligung vom 08.03. bis 11.04.2017 wiederholt. Zu diesem Verfahrensschritt sind die jeweils zuletzt eingegangenen Stellungnahmen aus den vorgenannten Beteiligungen aufgeführt. Insgesamt haben 12 Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen abgegeben. Die Beteiligung gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wurde 16.05.2023 bis zum 21.07. 2023 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 14 Stellungnahmen eingegangen. Zudem erfolgte die Benachrichtigung über die Veröffentlichung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 28.03.2024 bis 30.04.2024 am 18.03.2024. In diesem Rahmen ist eine Stellungnahme eingegangen. Nachfolgend werden die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen dokumentiert und fortlaufend nummeriert. In Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung werden die Inhalte der Stellungnahmen aus beiden Beteiligungsschritten sowie die abschließende Stellungnahme der Verwaltung mit der Entscheidung durch den Rat dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Entscheidung durch den Rat verwiesen. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1. Bezirksregierung Köln 1.1 05.06.2014 Dezernat 52 – Abfallwirtschaft und Bodenschutz Keine Bedenken Kenntnisnahme -/- 2 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 2. Bezirksregierung Düsseldorf 2.1 Dezernat 22 – Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) 18.04.2016 Es ist nicht auszuschließen, dass noch Kampfmittel im Boden vorhanden sind. Daher kann nicht von der Frei- heit von Kampfmitteln ausgegangen werden. Insofern sind Erdarbeiten mit entsprechender Vorsicht auszufüh- ren. Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind die Arbei- ten sofort einzustellen und umgehend die Ordnungsbe- hörde, die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu benachrichtigen (Ak- tenzeichen: 22.5-3-5315000-383/14). Kenntnisnahme Ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Der Sachverhalt wird auf der Planungsebene des Be- bauungsplans in die Abwägung eingestellt. 2.2 Dezernat 26 – Untere Luftfahrtbehörde 14.03.2017 Auf den Bauschutzbereich des Flughafens Köln/Bonn bei 168 m über NN wird hingewiesen. Kenntnisnahme Die geplante Bebauung erreicht maximal eine Hö- henlage von 76,0 m ü. NHN (entspricht 26 m über Ge- lände). Der genannte Bauschutzbereich ist nicht be- troffen. 3. Industrie- und Handelskammer zu Köln (IHK) 06.04.2017 Der Teilneubau der Technischen Hochschule Köln, als Campus Deutz ist ein Masterplan-Projekt. Die IHK Köln begrüßt die Entstehung eines modernen Campus, der sich in die umgebene Stadtstruktur einfügt. Im Westen soll der Campus durch ein „Kreativquartier'‘ mit einer Mischung von Wohnen und nicht störendem Gewerbe z. B. Startup-Firmen ergänzt wer- den. Dort den neuen Baugebietstyp „urbanes Quartier“ auszuweisen, ist passend. 14.06.2023 Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Stellung- nahme der Industrie- und Handelskammer zu Köln im Paral- lelverfahren durchgeführten Verfahrung zur Aufstellung des Kenntnisnahme Kenntnisnahme -/- -/- 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Bebauungsplanes „Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln) mit der Nummer 69449/05 verwiesen. Die IHK Köln hat keine Bedenken hinsichtlich der hiesigen 231. Änderung des Flächennutzungsplanes. 4. Landschaftsverband Rheinland (LVR) Amt für Denkmalpflege im Rheinland 12.06.2014 1. Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungspla- nes liegt das Baudenkmal „Ingenieurwissenschaftliches Zentrum der Fachhochschule Köln" (IWZ). 2. Das Denkmal sei bedeutend für die Geschichte des Menschen und für die Städte und Siedlungen. Sein Erhalt würde aus wissenschaftlichen, hier allgemeinhistorischen, architektur- und ortsgeschichtlichen, sowie aus städte- baulichen Gründen im öffentlichen Interesse liegen. 3. Die geschützten Gebäude seien außerdem grundriss- genau mit einer roten Baulinie zu sichern. 4. Des Weiteren ist das Baudenkmal auch im Text ange- messen zu würdigen. Auch im Umweltbericht müssen Kennzeichnung und Würdigung erfolgen. 16.06.2023 Wie bereits in unserer Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vom 19.05.2017 dargelegt, sind von dieser die Belange der Denkmalpflege betroffen, da sich das denkmalgeschützte Ingenieurwissenschaftliche Zentrum der Fachhochschule (IWZ) sowie der Altbau der Kenntnisnahme Der Stellungnahme wird gefolgt. Kenntnisnahme Zu 1. – 3. Ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Einzeldenkmale werden regelmäßig nicht nachricht- lich in den Flächennutzungsplan übernommen. Zu 4. In der Begründung wird auf die bestehende denkmalrechtliche Abbrucherlaubnis Bezug genom- men. Aufgrund des Vorliegens dieser Abbrucher- laubnis ist die vorherige Unterschutzstellung des IWZ für die nachfolgenden Abwägungsentscheidun- gen im Änderungsverfahren nicht mehr von Belang. Ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Der Flächennutzungsplan enthält keine Vorhaben zur Gestaltung des Denkmalumfeldes. 4 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung TH Deutz in der Betzdorfer Str. 2 innerhalb des Plange- biets befinden. Wir verweisen an dieser Stelle erneut auf die in unserer ersten Stellungnahme gelisteten Punkte (textliche und planbildliche Würdigung bzw. Kennzeichnung d. Denk- mäler, Hinweis auf Abwägungspflicht vor Abbruch). Die Denkmäler sind darüber hinaus nicht nur substanziell und in ihrem Erscheinungsbild, sondern auch in ihrem Wir- kungsraum („Umgebungsschutz“) zu schützen. In Bezug auf die im FNP vorgesehenen Gebäudehöhen, die Freiraumgestaltung und im weiteren Verlauf in Bezug auf die konkrete Gestaltung der Neubauten sollten mög- lichst früh im Planungsprozess ausreichend belastbare Visualisierungen vorgelegt werden, um eventuelle Beein- trächtigungen der Bestandsbauten denkmalfachlich be- urteilen zu können. 5. Landesbetrieb Straßenbau NRW, Köln 22.03.2017 Keine Bedenken 07.07.2023 Bezüglich des FNP handelt es sich um eine Veränderung der Nutzung. Die bisherige Fläche der Abfallwirtschaft und den Entfall bisher vorgesehener Entwicklungen innerhalb des Be- trachtungsgebietes. In einer Verkehrsuntersuchung weisen Sie durch eine Aktua- lisierung bzw. Umlegung des zu erwartenden Verkehrsauf- kommens durch den „Campus Deutz“ auf Grundlage der ak- tuell angestrebten Planung sowie nach Abstimmung mit der TH Köln und dem BLB NRW nach. Die Untersuchung der Kenntnisnahme Kenntnisnahme -/- Ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Die Beteiligung/ fachliche Abstimmung zur Erschlie- ßungsplanung wird im städtebaulichen Vertrag zum Be- bauungsplan 69449/05, Östlich Reitweg, geregelt. 5 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Verkehrsqualität und der verkehrstechnischen Leistungsfä- higkeit an den betroffenen bzw. benachbarten Knotenpunk- ten weist nach, dass negative Auswirkungen auf das umlie- gende Verkehrsnetz nicht zu erwarten sind. Gegen die Maßnahme besteht aus Sicht der Landesstraßen- baubehörde keine Bedenken. Ich bitte um weitere Beteiligung und um frühzeitige Abstim- mung der Erschließungsplanung. Im Rahmen der weiteren Abstimmungen werden ergänzende Forderungen vorbehal- ten. 03.04.2024 Das Plangebiet befindet sich aus straßenrechtlicher Sicht an der Bundesstraße 55, Abschnitt 43. Der Abschnitt befindet sich aus straßenrechtlicher Sicht innerhalb der zur Erschlie- ßung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten. Das Plangebiet ist derzeit als Sondergebiet (Fachhoch- schule), Wohnbaufläche mit ergänzendem Signet für Feuer- wehr, Kindereinrichtung und Spielplatz sowie als Grünfläche dargestellt. Die Stadt Köln sieht eine Änderung der Darstellung in Sonsti- ges Sondergebiet Technische Hochschule (studentisches Wohnen, Gastronomie, nicht großflächiger Einzelhandel, hochschulnahe Dienstleistungen und sonstige wissenschaftli- che Einrichtungen). Zudem ist eine gemischte Baufläche mit ergänzenden Signets für noch unbestimmte Standorte einer Kindereinrichtung sowie eines Spielplatzes vorgesehen. Aus Sicht des Landesstraßenbaubetriebes bestehen gegen die Maßnahme keine grundsätzlichen Bedenken. Kenntnisnahme -/- 6 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 6. Polizeipräsidium Köln 6.1 Führungsstelle Verkehr 27.05.2014 Keine Bedenken 24.05.2023 Gegen das beschriebene Vorhaben bestehen aus polizeili- cher Sicht keine Bedenken. Kenntnisnahme Kenntnisnahme -/- -/- 6.2 Kriminalprävention 12.06.2014 Keine Bedenken. Bei der weiteren Planung kann das Be- ratungsangebot der Polizei in Anspruch genommen wer- den. Kenntnisnahme -/- 7. Bundesamt für Infrastruktur u. a., Bonn 13.03.2017 Keine Bedenken. Sollten bauliche Anlagen einschließ- lich untergeordneter Gebäudeteile eine Höhe von 30 m überschreiten, sollten die Planunterlagen in jedem Ein- zelfall vor Erteilung der Baugenehmigung zu Prüfung vor- gelegt werden. Kenntnisnahme -/- 8. Deutsche Telekom AG, Köln 31.07.2017 Keine Bedenken. Auf die Sicherung vor Baubeginn beziehungsweise den Rückbau von Glasfaserkabeln auf dem Gelände wird hingewiesen. Kenntnisnahme -/- 9. Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, Köln 22.03.2017 Keine Bedenken Kenntnisnahme -/- 7 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 10. Stadtwerke Köln GmbH 07.04.2017 Aus dem städtebaulichen Planungskonzept sollte keine Relevanz zur weiteren Entwicklung der angrenzenden Flächen, insbesondere des Wohnhausgrundstücke an der Camberger Straße abgeleitet werden. Kenntnisnahme beziehungsweise der Stellungnahme wird teilweise ge- folgt Die im Masterplan dargestellte Mantelbebauung auf der Ostseite des Deutzer Rings im Bereich Camberger Straße in Köln-Kalk ist nicht Gegen- stand des Planverfahrens für den Campus Deutz. Zwischenzeitlich wurde das Betriebsgrundstück der Ab- fallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) an der Gieße- ner Straße an den BLB NRW veräußert. Der Umzug der AWB auf das Grundstück an der Christian-Sünner-Straße wird voraussichtlich 2020 erfolgen. Eine Umsetzung der Planungen kann daher erst nach der Errichtung des neuen Betriebshofes und der Verlagerung des alten Be- triebshofes durchgeführt werden. Solange muss sicher- gestellt sein, dass der Betrieb der AWB nicht beeinträch- tigt wird. Ansonsten bestehen keine Bedenken. Ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Der Sachverhalt wird auf der Planungsebene des Bebau- ungsplans in die Abwägung eingestellt. Die Konzerngesellschaften (RheinEnergie AG in Verbin- dung mit der Rheinischen NETZGesellschaft mbH, Kölner Verkehrs- Betriebe AG) haben ebenfalls gegen keine Be- denken. Innerhalb des Geltungsbereiches verlaufen diverse Lei- tungen der RheinEnergie AG, die für die Versorg ung der Technischen Hochschule sowie deren Umfeld erforderlich sind. Diese müssen demnach bestehen bleiben, sodass hiermit die Festsetzung von Geh-, Fahr- und Leitungs- rechten für die jeweiligen Leitungstrassen im Bebauungs- plan angeregt wird. Aufgrund der angestrebten Änderung der Bebauungsstruktur und des zusätzlich geplanten „Kre- ativquartiers" könnten jedoch Anpassungen an den Be- triebsmitteln erforderlich werden. Daher sollten ange- strebte Anschlussänderungen mitgeteilt werden. 8 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass im direkten Umfeld des Plangebietes Leitungen des Fernwärmenet- zes der RheinEnergie AG bestehen und somit zur Versor- gung der Neubebauung eingeplant werden können. 15.03.2023 Keine Bedenken 11. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB) 22.03.2017 Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Hinweise: Der im Plangebiet befindliche Abwasserkanal DN 1800/2000 ist bei der weiteren Planung entsprechend zu berücksichtigen und durch Leitungsrecht zu sichern. Zur Berücksichtigung von Starkregen sind geeignete Kon- zepte als Maßnahmen zur Risikovorsorge zu entwickeln und in die Bauleitplanung zu integrieren. Für das Plangebiet sollten die Wege der inneren Erschließung so modelliert werden, dass der Oberflächenabfluss von Niederschlags- wasser im Rahmen von Starkregenereignissen für das Gesamtgrundstück in Richtung der Grünfläche bzw. des Sportplatzes gewährleistet ist. Kenntnisnahme Ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Der Sachverhalt wird auf der Planungsebene des Bebau- ungsplans in die Abwägung eingestellt. 12. AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln 14.03.2017 Auf die Einhaltung der RASt 06 bezüglich der Errichtung der Zuwegungen und Wendeanlagen wird hingewiesen. Außerdem sollte § 10 (Standplätze für Abfallbehälter) der Abfallsatzung der Stadt Köln berücksichtigt werden. Kenntnisnahme Ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Der Sachverhalt wird auf der Planungsebene des Be- bauungsplans in die Abwägung eingestellt. 9 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 12.06.2023 Gegen das im Betreff genannte Verfahren bestehen keine Bedenken, sofern die Vorgaben zur Errichtung von Stand- plätzen für Abfallbehälter gem. § 10 der Abfallsatzung der Stadt Köln und die Erreichbarkeit dieser Standplätze ent- sprechend der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang insbeson- dere den erforderlichen Bewegungsraum für dreiachsige Müllsammelfahrzeuge. Kenntnisnahme Ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Die angesprochenen Festlegungen sind nicht Gegen- stand des FNP, sondern der Objektplanung der Er- schließungsanlagen, zu der Abstimmungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 69449/05, Östlich Reit- weg, erfolgen. 13. Amprion GmbH 23.05.2023 Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Pla- nungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Be- reich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. Kenntnisnahme -/- 14. GVG Rhein-Erft GmbH 05.06.2023 Keine Bedenken Kenntnisnahme -/- 15. Thyssengas, Netzauskunft 05.06.2024 Von dem zuvor genannten behördlichen Verfahren werden weder geplante noch vorhandene Anlagen unserer Gesell- schaft betroffen. Unter der Voraussetzung, dass die Pla- Kenntnisnahme -/- 10 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung nungsgrenzen beibehalten werden, ist eine weitere Betei- ligung an dem Verfahren nicht erforderlich. 16. TH Köln, Campus Deutz 02.06.2023 Gegen das im Betreff genannte Verfahren bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme -/- 17. Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft 16.06.2023 Anhand der vorliegenden Bauleitplanung wird der Verlust verschiedener Vegetationsstrukturen im Planungsgebiet, wie Einzelbäume, Baumgruppen, Baumreihen und He- cken für die geplanten Baumaßnahmen deutlich. Ein wei- terer Verlust stellt der im östlichen Teil des Plangebietes parallel zum Deutzer Ring gelegene und als Schutzstreifen bezeichnete Gehölzstreifen sowie ein daran anschließen- des Siedlungsgehölz dar. Die Vegetationsstrukturen unterliegen zum Teil der städti- schen Baumschutzsatzung sowie der naturschutzrechtli- chen Eingriffsregelung und sollen durch verschiedene Maßnahmen kompensiert werden. Bei dem Siedlungsge- hölz und einem Teil des Schutzstreifens handelt es sich jedoch um eine ca. 0,39 Hektar große, mit Waldbäumen bestockte Fläche, die Wald im Sinne des § 2 Bundeswald- gesetz darstellt (siehe Karte in der Anlage). Dies wird durch seine räumliche Ausprägung sowie die Ausbildung eines typischen Waldinnenklimas, verbunden mit dem Vorhandensein einer waldtypischen Kraut- und Strauchve- getation deutlich. Da es sich bei der Inanspruchnahme der Waldfläche um Kenntnisnahme Ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Der Sachverhalt wird auf der Planungsebene des Be- bauungsplans in die Abwägung eingestellt. In Abstimmung mit dem Landesbetrieb Wald und Holz erfolgt der Waldausgleich auf einer Fläche von 4.000 m² im Kompensationsflächenpool Südlich Steinauer Hof in Meschenich. Den Bedenken wird damit entspro- chen. 11 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung eine nach § 39 Landesforstgesetz NRW genehmigungs- und ausgleichspflichtige Waldumwandlung handelt, wer- den demgegenüber grundsätzliche forstrechtliche Beden- ken erhoben. Die Bedenken können ausgeräumt werden, wenn für den entstehenden Waldflächenverlust ein forstrechtlicher Aus- gleich durch möglichst eingriffsnahe Ersatzaufforstungen im ermittelten Verhältnis 1:2,7 (=> ca. 1,05 Hektar) erfolgt. Die Größe der Aufforstungsfläche begründet sich u. a. mit dem dauerhaften Verlust der Waldflächenfunktionen (z. B. Klima- und Lärmschutzfunktion), der ökologischen Wertig- keit der in Anspruch zu nehmenden Waldbestände und des mit knapp 14 Prozent äußerst geringen Waldflächen- anteils der Stadt Köln. Ein Ausgleich lediglich über Bio- topwertverfahren ist für den forstrechtlichen Ausgleich nicht zielführend. Für das weitere Verfahren wird um die flurstückscharfe Be- nennung aufforstungsfähiger Flächen gebeten. Als Anlage wurde eine Karte angefügt, in welcher die Waldfläche markiert ist. 18. Studierendenschaft der TH Köln 18.06.2023 Gegenstand und Inhalt umseitiger Stellungnahme be- schränken sich auf den genannten Aufgabenbereich und erstrecken sich auf den Stand der für das Plangebiet rele- vanten eigenen Planungen. Die 231. Änderung des FNP erfolgt im Parallelverfahren mit der Aufstellung von BP Nr. 69449/05. Aus Redundanzgründen bezieht sich umseitige Stellungnahme auf beide Verfahren (Parallelverfahren). Kenntnisnahme -/- 12 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Die Aufgabenwahrnehmung der Studierendenschaft er- folgt unbeschadet der Zuständigkeit der Technischen Hochschule und des Kölner Studierendenwerks (KStW). Aufgrund der Komplexität der sich mit dem Verfahren überschneidenden Behördenplanungen, insbesondere im Bereich der sozialen Belange, besteht erweiterter Abspra- che- und Koordinierungsbedarf mit korrelierenden Aufga- benträgern. Dem KStW liegen die Verfahrensunterlagen bis dato nicht vor. Auf § 4 II S.2 Hs. 2 BauGB wird nach- richtlich verwiesen. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB wurde erstmals im Zuge der Erarbeitung des Masterplans vom 31.03. bis zum 07.05.2014 durchgeführt. Die Beteiligung wurde mit dem finalen Planungskonzept vom 10.03. bis 11.04.2017 wiederholt. Die Studierendenschaft war nicht beteiligt und wird seit August 2022 in der bei der Stadt Köln geführten Liste der Träger der öffentlichen Belange (TöB- Liste) für das o.g. Verfahren geführt. Die Studierendenschaft weist darauf hin, dass der Be- schluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 19.09.2019, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes um das im Westen geplante MU-Gebiet zu reduzieren und für das dort vorgesehene „Kreativquartier“ erst in einem späteren gesonderten Verfahren Planungsrecht zu schaf- fen, unter Zugrundelegung des vorgelegten Planentwurfs für BP 69449/05 die Erreichung der Planziele behindert. Insbesondere wird der Bau studentischen Wohnraums er- schwert. Die Umsetzung von Maßnahmen studentischen Wohnens im geplanten „Kreativquartier“ wird damit auf un- bestimmte Zeit aufgeschoben. Di e Stadt Köln sollte zeit- nah die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen, kapazitätswirksame Baumaßnahmen studentischen Woh- nens im Bereich des geplanten Kreativquartiers umsetzen Der Stellungnahme wird gefolgt Kenntnisnahme Zu der Stellungnahme wurde das KStW gemäß § 4(2) BauGB beteiligt und hat eine Stellungnahme abgege- ben. Es wurde aufgrund der beschriebenen Komplexi- tät der Belange eine Fristverlängerung für die Abgabe der Stellungnahme vom 16.06. auf den 21.07.2023 ein- geräumt. Ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens: Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sämt- lich auf die Planungsebene des Bebauungsplans sowie nachfolgender Genehmigungs- und Objektplanungen. In der 231. Änderung des FNP wird die zur Entwicklung des Kreativquartiers erforderliche Mischbaufläche (M) dargestellt. 13 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung zu können. Studierendenschaft und KStW kommen als un- mittelbar Planungsbegünstigte infrage. Die Festsetzungen in BP 69449/05 verschärfen und ver- festigen städtebaulich und aus hochschul- und wissen- schaftspolitischer Sicht ungünstige Entwicklungen und be- hindern konkret eingeleitete Behörden-planungen. Die Auslastung des Standorts Deutz liegt gegenwärtig bei bis zu 165,1%. „Obwohl prognostiziert wird, dass die Studien- anfängerzahlen 2030 leicht unter dem aktuellen Niveau liegen, deutet sich an, dass der Raumbedarf für Studium und Lehre zumindest absehbar nicht geringer werden wird.“ (HR: 2022, 14) Aus §53 VII HG NRW resultiert ein Anspruch auf Überlassung von Räumlichkeiten, soweit diese für die Aufgabenerfüllung der Studierendenschaft er- forderlich ist. Der Flächenbedarf der Studierendenschaft ist seit mindestens 1999 als unabweisbar anerkannt, aber seither nicht erfüllt. Während sich die Zahl der Verwal- tungsmitarbeiter:innen von 1975 bis 2019 um 226,69% er- höht hat und ein ähnlicher Anstieg der Flächenbedarfe un- terstellt werden kann, wurde ein erhöhter Ansatz der Voll- zeitäquivalente (VZÄ) in der Studierendenschaft nicht be- rücksichtigt. Das dem Bebauungsplan zugrundeliegende Nutzersoll berücksichtigt ausgehend von 8 VZÄ 168m² Bü- roflächenbedarf. Das Kennwertverfahren verwendet Infor- mationen, die i.d.R. in den üblichen Berichtssystemen do- kumentiert und daher leicht recherchierbar und überprüf- bar sind. Das demnach tatsächliche anzusetzende Nutzer- soll beträgt, ausgehend von 18 VZÄ, real 401,91m². Die Studierendenschaft verfügt darüber hinaus gegenwärtig über eine intensiv genutzte Ausstellungsund Infofläche von 149,44m². Die Planungen der Studierendenschaft las- sen vielmehr auf einen steigenden Flächenbedarf schlie- ßen. So kann die Studierendenschaft im Rahmen Ihres 14 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Sozialauftrags selbst Wohnraum an Studierende vermie- ten, eine Cafeteria oder Kindertagesstätte unterhalten. Hierzu führt die Studierendenschaft gegenwärtig Gesprä- che. Die Planungen würden auf Grundlage des bestehen- den Baurechts auf dem Campusgelände umgesetzt wer- den. Der rechtswirksame BPlan lässt im Bereich der Bau- grundstücke für den Gemeinbedarf (10,84 ha) Möglichkei- ten zur hochschulnahen W ohnnutzung für Studierende und Beschäftigte der Hochschule uneingeschränkt zu. In der vorliegenden Planbegründung heißt es: „Um auch Studierendenwohnheime und Wohnungen für Angehörige der Hochschule planerisch zu sichern, werden Teile der überbaubaren Grundstücksfläche mit dem Zusatz ‚Studie- rendenwohnen‘ versehen.“ Effektiv wird das derzeit beste- hende und nach FNP-Entwurf fortbestehende Potenzial hierzu jedoch eingeschränkt, da der Bebauungsplan mit seinem Zusatz „Studierendenwohnen“ nur die Bereiche festsetzt, in denen bereits Studierendenwohnheime vor- handen sind und die Möglichkeit zur Vergrößerung der vorhandenen Wohnnutzung ausdrücklich ausschließt. Die Möglichkeit, Wohnen für Beschäftigte der Studierenden- schaft oder andere Angehörige der Hochschule als Studie- rende zu schaffen, wird im Ergebnis sogar vollständig ein- geschränkt, da die dort befindlichen Studierendenwohn- heime satzungsgemäß eben allein Studierende beherber- gen. Die diesbezüglichen Beschränkungen sollten aus Sicht der Studierendenschaft entfallen. In der Beschreibung des Änderungsbereichs wird davon ausgegangen, die Hochschulnutzung löse keinen Bedarf an städtischen Einrichtungen und Anlagen der sozialen Infrastruktur wie zum Beispiel Spielplätzen, Kindergärten oder Schulen aus. Ggfs. aus dem Betrieb der Hochschule 15 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung heraus notwendige Anlagen wie zum Beispiel Kinderbe- treuungsplätze für die Kinder von Studierenden und Mitar- beitenden lägen im eigenen Verantwortungsbereich der TH Köln. Diese Beschreibung verkennt zum einen den Umstand, dass bereits jetzt hochschulseitig ungedeckte Nachfrage besteht. Zum anderen wird etwaiger Bedarf bis- weilen allenfalls durch Belegplätze in umliegenden Ein- richtungen gedeckt. Die Studierendenschaft regt an, schädliche Auswirkungen durch textliche Festsetzungen auszuschließen. Der reale, durch die Hochschulnutzung entstehende, Bedarf an Spielplätzen, Kinderbetreuungs- plätzen und sonstiger (sozialer) Infrastruktur ist durch die Hochschule vor Baubeginn statusgruppenübergreifend zu evaluieren, fortlaufend zu überprüfen, sowie Art und Stand der hierauf wirksamen Maßnahmen mitzuteilen. Aus Gründen der Barrierefreiheit sind Gebäude mit hoher Umnutzungsfähigkeit und Drittverwendungsfähigkeit zu bevorzugen und zugleich geeignet, Nutzungsdauer sowie die gebäudebezogenen Kosten im Lebenszyklus entschei- dend positiv zu beeinflussen. Bei baulichen Maßnahmen ist die Studierendenschaft mit Blick auf die besonderen Belange der Studierenden mit Behinderung oder chroni- scher Erkrankung, mit Verantwortung für nahe Angehörige mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf sowie mit Kindern einzubinden. Die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung dienen der Umsetzung des städtebaulichen Konzepts. Das Städ- tebauliche Planungs- und Freiraumkonzept spricht wiede- rum vom Bild einer „Campusstadt“. Ein zukunftsfähiger Hochschulbau muss jedoch berücksichtigen, dass die Hochschulaufgaben durch eine hohe Dynamik gekenn- zeichnet sind, die sich auch im Flächen- und Raumbedarf widerspiegelt. 16 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Die Hochschulen benötigen daher flexible Gebäudestruk- turen, die sich angesichts dieser Dynamik als anpassungs- fähig erweisen. In der Hochschulplanung sind auch die all- gemeinen Lebensumstände der Studierenden zu beach- ten (z. B. Alter, Mobilität, Grad der Erwerbstätigkeit, Fami- lienstand, körperliche Einschränkungen, Wohnbedingun- gen u.a.m.). Hierzu wird auf die 22. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks verwiesen. Die Hochschulnut- zung generiert seit Jahren einen massiven Wohnraumbe- darf, welcher durch das bestehende und sodann verste- tigte Angebot studentischen Wohnraums bei Weitem nicht abgedeckt werden kann. Diese städtebaulich nicht wün- schenswerte Entwicklung würde durch die Beplanung in der vorgelegten Form fortgeschrieben. In diesem Zusam- menhang muss darauf hingewiesen werden, dass studen- tisches Wohnraumangebot am Campus Südstadt der TH Köln kaum vorhanden ist und die dortige Nachfrage nach Feststellung der Studierendenschaft in nicht geringem Umfang im Plangebiet kapazitätswirksam wird. Die Pla- nungen der Studierendenschaft sehen insofern vor, das Angebot an studentischem Wohnen im Plangebiet auszu- bauen. Das Vorhaben orientiert sich an der „Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt“ und soll durch eine umweltverträgliche, geschlechtergerechte und siedlungsstrukturell optimierte Zuordnung von Wohnen, Versorgung und Arbeiten zur Verbesserung der Lebens- qualität sowie zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens beitragen. Die Studierendenschaft regt an, die Festsetzun- gen zur Beschränkung der Nutzung zu Zwecken studenti- schen Wohnens zu streichen. Die Hochschulleitung weist zuletzt auf den signifikanten Zusammenhang zwischen Länge der Anfahrtswege von 17 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Studierenden und Studienerfolg i.S.d. Studiendauer/Studi- enabbruchquote. Aus Gründen der Bildungsgerechtigkeit ist ein Ausbau der Wohnheimplätze im Plangebiet drin- gend gefordert. In Kombination mit flexibel (um-)nutzbaren Gebäudeinfrastrukturen bestehen diverse Möglichkeiten, den diesbezüglichen stadtplanerischen Zielsetzungen zeitnah gerecht zu werden und etwaigen Leerstand in der Infrastruktur langfristig niedrig zu halten. Der Vorhabenträ- ger (BLB NRW) hat hierzu 2019 signalisiert, die diesbe- züglichen Bedarfe im Rahmen des Bebauungsplanverfah- rens zu berücksichtigen und Gespräche mit KStW und Studierendenschaft zu führen. Die behördliche Überein- kunft zur gemeinsamen Flächenentwicklung geht zurück auf Initiative des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW) unter Federführung des damaligen Staatssekretärs Jan Heinisch (MdL) mit explizitem Fokus auf den experimentellen Wohnungsbau. Potentialflächen wurden insbesondere in den ausgewiesenen Erweite- rungsflächen ausgemacht. Zur Sicherung der zukünftigen Hochschulentwicklung stehen im Süden und westlich der neuen Mensa Erweiterungsflächen zur Verfügung. Über- geordnet sind die im aktuellen Landesentwicklungsplan NRW formulierten Ziele und Grundsätze gem. § 3 I Nr. 2 und 3 ROG einzuhalten. Demnach ist die Siedlungsent- wicklung flächensparend und bedarfsgerecht an der Be- völkerungsentwicklung, der Entwicklung der Wirtschaft, den vorhandenen Infrastrukturen sowie den naturräumli- chen und kulturlandschaftlichen Entwicklungspotentialen auszurichten. „Die Siedlungsentwicklung soll im Sinne der „nachhaltigen europäischen Stadt" kompakt gestaltet wer- den und das jeweilige Zentrum stärken. Regional- und Bauleitplanung sollen durch eine umweltverträgliche, ge- schlechtergerechte und siedlungsstrukturell optimierte Zu- 18 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung ordnung von Wohnen, Versorgung und Arbeiten zur Ver- besserung der Lebensqualität und zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens beitragen. […]." Die Fläche der Er- weiterungsbauten liegt entsprechend im Senat vorgeleg- ten Raumprogramm, verteilt auf die Gebäude F und I bei 13.500m². Im Zuge von Neubauprojekten ist es ratsam, maximal flexibel zu denken. Die behördlichen Planungen sehen eine flexibel (um)nutzbare Bebauung vor, die neben einer Hochschulnutzung auch die flexible (Um-) Nutzung im Rahmen veränderter hochschul- und wissenschaftspo- litischer Rahmenbedingungen ermöglicht, Nutzungsmi- schung im Blockneubau und ausdrücklich auch Nutzungen der Studierendenschaft sowie hochschulnahe Nutzungen ermöglicht. Unter dem Titel Lebenslanges Lernen, Weiterbildung, Wirtschaft wird ein Typus von Bildungslandschaft be- schrieben, mit dem nicht – wie bei den anderen Typen – vorwiegend Kinder und Jugendliche als Adressaten von Bildung verstanden werden, sondern alle Lebensphasen in den Blick genommen werden. Entsprechend sind hier neben Hochschule und Studierendenschaft beispiels- weise auch Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Be- rufsverbände oder die Wirtsc haftsförderung beteiligt. Die Studierendenschaft verweist auf die Ermöglichung gesell- schaftlicher Teilhabe durch Bildung und Bildung als Stand- ortfaktor für attraktive Wohn- und Wirtschaftsstandorte und regt an, eine Ansiedlung der entsprechenden Nutzungen zu forcieren, um positive Auswirkungen auf den Stadtteil im Sinne der stadtplanerischen Zielsetzungen zu generie- ren. Die Studierendenschaft verweist ferner auf Hochrechnun- gen, wonach auf die Hochschulen zwei Drittel des Wärme- 19 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung bedarfs und drei Viertel des Strombedarfs aller Landeslie- genschaften entfallen. Aus hochschul- und wissenschafts- politischer Sicht sind an die Nachhaltigkeit der Hochschul- nutzung im Plangebiet besonders strenge Anforderungen zu stellen. Die Studierendenschaft regt an, sich an den von der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) definierten Kriterien der soziokulturellen und funk- tionalen Qualität für die Zertifizierung sowohl von Innen- räumen als auch von gesamten Quartieren zu orientieren. Für Quartiere sind dies Mikroklima (Thermischer Komfort im Freiraum), Freiraum, Arbeitsplatzkomfort, Emissio- nen/Immissionen, Städtebau, soziale und funktionale Mi- schung, soziale und erwerbswirtschaftliche Infrastruktur. Die Hochschule sollte aufgrund ihrer in der Grundordnung festgeschriebenen Verpflichtung zur Nachhaltigkeit und ih- rer genuinen Aufgaben als Reallabor Nachhaltigkeitsinno- vationen forcieren und implementieren. Die Studierendenschaft behält sich vor, eine gesonderte Bewertung des Umweltberichts, Mobilitäts-, sowie Ener- gie- Nachhaltigkeits- und Klimaschutzkonzepts vorzuneh- men. Sie erklärt ihre Bereitschaft, zur weiteren Abstim- mung, an etwaigen Plankonferenzen teilzunehmen. 19. Go.Rheinland GmbH, Regionale Mobilitätsentwick- lung 28.06.2023 Die Belange von go.Rheinland werden durch die Planung nicht berührt. Es bestehen daher keine Einwände. Kenntnisnahme -/-
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1624 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/61/614-5
Vorlagen-Nummer
2268/2024
Stand: 14.08.2025
Sachstandsbericht
231. Änderung des Flächennutzungsplans, Arbeitstitel: Östlich Reitweg (Campus der
TH) in Köln-Deutz
Beschluss:
Der Rat beschließt,
1. über die während der frühzeitigen Beteiligung zum Städtebaulichen Konzept und
zur Veröffentlichung des Entwurfs zur 231. Änderung des Flächennutzungsplans
(FNP) mit dem Arbeitstitel Östlich Reitweg (Campus der TH) in Köln Deutz einge-
gangenen Stellungnahmen gemäß den Anlagen 6 und 7;
2. stellt die 231. Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Arbeitstitel Östlich
Reitweg (Campus der TH) in Köln Deutz mit der gemäß § 5 Absatz 5 Baugesetz-
buch in Anlage 5 beigefügten Begründung fest.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 01.10.2024 die 231. Änderung des
Flächennutzungsplanes festgestellt. Zuvor wurde die Beschlussvorlage in der Bezirks-
vertretung 1 (Innenstadt) am 05.09.2024 sowie im Stadtentwicklungsausschuss am
19.09.2024 vorberaten.
Mit Antrag vom 10.10.2024 wurde der Bezirksregierung Köln die 231. Änderung des
Flächennutzungsplans zur Genehmigung nach § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 1
Abs.°8 BauGB vorgelegt. Die Bezirksregierung Köln erteilte mit Schreiben vom
05.11.2024 die Genehmigung für diese Änderung. Feststellung und Genehmigung der
Änderung wurden am 18.12.2024 im Amtsblatt Nr. 49 der Stadt Köln öffentlich be-
kannt gemacht. Die Bezirksregierung Köln wurde hierüber am 18.12.2024 unterrichtet.
Nächste Schritte:
Das Verfahren ist abgeschlossen.
Anlage 2 - Lage des Änderungsbereiches im Stadtgebiet
356 Zeichen
Anlage 2 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. 231. Änderung des Flächennutzungsplanes Östlich Reitweg in Köln-Deutz - Lage des Änderungsbereiches - ¯ Änderungsbereich 1:7.500M.:
Anlage 5 - Begründung mit Umweltbericht
157513 Zeichen
Anlage 5 231. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk I, Köln-Innenstadt Arbeitstitel: "Östlich Reitweg (Campus der TH)“ in Köln-Deutz Begründung nach §°5 Abs.°5 Baugesetzbuch (BauGB) hier: Änderung der Darstellung von Sondergebiet FH (Fachhochschule), Wohnbaufläche mit ergänzenden Signets für Feuerwehr , Kindereinrichtung und Spielplatz, sowie Grünfläche, in Sonstiges Sonderge biet TH (Technische Hochschule und studentisches Wohnen, Gastronomie und nicht gro ßflächiger Einzelhandel, hochschulnahe Dienstleistungen und sonstige wissens chaftliche Einrichtungen), sowie gemischte Baufläche mit ergänzenden Signets für noch unbestimmte Standorte für eine Kindereinrichtung und einen Spielplatz Die FNP-Änderung erfolgt im Parallelverfahren nach §°8 Abs.°3 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 69449/05, Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln) in Köln- Deutz Stand: 01.08.2024 Inhalt 1. Beschreibung des Änderungsbereiches .................................................................. ....... 4 1.1 Lage, Abgrenzung und Ausdehnung des Änderungsbereiches ................................... 4 1.2 Vorhandene Strukturen ................................................................................ ............... 4 2. Anlass, Ziel und Zweck der Planung ................................................................... ............ 5 2.1 Anlass der Planung ................................................................................... .................. 5 2.2 Ziel und Zweck der Änderung .......................................................................... ........... 6 3. Verlauf des Änderungsverfahrens ...................................................................... ............ 6 4. Planungsvorgaben ..................................................................................... .................... 7 4.1 Landesplanerische Vorgaben ........................................................................... .......... 7 4.2 Regionalplan ......................................................................................... ...................... 8 4.3 Landschaftsplan ...................................................................................... .................... 9 4.4 Bebauungsplan ........................................................................................ ................. 10 4.5 Fluchtlinienpläne .................................................................................... ................... 10 4.6 Wasser- und Hochwasserschutz ......................................................................... ...... 11 4.7 Denkmalschutz ........................................................................................ ................. 12 4.8 Altlasten ............................................................................................ ........................ 13 4.9 Informelle Planungen ................................................................................. ............... 14 5. Verkehr und technische Infrastruktur ................................................................. ........... 16 5.1 Motorisierter Individualverkehr (MIV) ................................................................ ........ 16 5.2 Öffentlicher Personen - Nahverkehr (ÖPNV) ............................................................ 17 5.3 Trinkwasser, Schmutzwasser, Energieversorgung .................................................... 18 6. Änderungsgebiet im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) ........................................... 19 - 2 - 6.1 Bestehende Nutzungen ................................................................................. ........... 19 6.2 Bisherige Darstellung ................................................................................ ................ 19 6.3 Beabsichtigte Darstellung ............................................................................ ............. 19 6.4 Standortwahl der Bebauung............................................................................. ......... 20 7. Auswirkungen der Planänderung ........................................................................ .......... 20 8. Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz nach § 1a Absatz 2 BauGB .................... 21 9. Umweltbericht nach § 2a in Verbindung mit § 2 Absatz 4 BauGB ................................. 22 9.1 Darstellung des Inhaltes und wichtigster Ziele der FNP-Änderung .........................22 9.2 Bedarf an Grund und Boden ............................................................................ .......22 9.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und F achplänen fest gelegten planungsrelevanten Ziele des Umweltschutzes .......................................................... .......23 9.4 Grundlagen ........................................................................................... .................28 9.4.1 Methodische Hinweise zur Umweltprüfung ......................................................28 9.4.2 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) .....................28 9.4.3 Beschreibung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) ....................................................................................... ..........................29 9.4.4 Beschreibung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung .................29 9.5 Prognose der Auswirkungen auf die Umweltbelange ..............................................30 9.5.1 Tiere ................................................................................................ ................30 9.5.2 Pflanzen ............................................................................................. .............32 9.5.3 Fläche ............................................................................................... ..............33 9.5.4 Boden ............................................. ................................................... .............34 9.5.5 Wasser ............................................................................................... .............34 9.5.6 Luft ................................................................................................. .................36 9.5.7 Klima ................................................................................................ ...............38 9.5.8 Wirkungsgefüge ....................................................................................... .......40 9.5.9 Landschaft (Ortsbild) ................................................................................ .......40 9.5.10 Biologische Vielfalt ................................................................................. .........41 9.5.11 Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete ...........................42 9.5.12 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung ..................................................................42 9.5.13 Kultur- und sonstige Sachgüter ....................................................................... 47 9.5.14 Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche, Strahlung, Wärme), sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern ......................................48 9.5.15 Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie 48 9.5.16 Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechtes ......................................................... ....49 9.5.17 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der EG festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden ...................................................... ..50 9.5.18 Wechselwirkungen ..................................................................................... .....50 9.5.19 Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen auf die Belange des Umweltschutzes ........................................................................... .............51 - 3 - 9.5.20 Eingriffsregelung .................................................................................... .........51 9.5.21 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Gebiete ......52 9.5.22 Eingesetzte Stoffe und Techniken ...................................................................52 9.5.23 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten ..........................52 9.6 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung bzw. Hinweise auf Schwierigkeiten .53 9.7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen ...............53 9.8 Zusammenfassung ...................................................................................... ...........53 9.9 Referenzliste der Quellen ............................................................................ ...........57 - 4 - 1. Beschreibung des Änderungsbereiches 1.1 Lage, Abgrenzung und Ausdehnung des Änderungsbe reiches Der circa 14,54 ha große Änderungsbereich des Fläch ennutzungsplans liegt im Stadtbezirk Innenstadt, Stadtteil Deutz. Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt: • durch den Reitweg im Westen • die Deutz-Kalker-Straße und die Gießener Straße im Norden, • den Deutzer Ring (B55) im Südosten, • sowie die Betzdorfer Straße bzw. die Sportanlagen im Südwesten. 1.2 Vorhandene Strukturen Der Änderungsbereich befindet sich an der östlichen Grenze des Stadtteils Deutz zu den Stadtteilen Kalk und Humboldt-Gremberg. Er ist überwiegend durch die TH Köln bebaut und genutzt. Die Bestandsgebäude der Technischen Hochschule bestehen aus dem „Ingenieurwissenschaftlichen Zentrum“ (IWZ), sowie den Fakultäten Architektur, Bauingenieurwesen und Umwelttechnik und der Bibliothek. Im Norden und Süden des Gebiets steht jeweils ein dem Kölner Studierendenwe rk zugehöriger „Wohnturm“, westlich des Gebäudes der Fakultäten für Bauwesen und Umwelttechnik an der Deutz- Kalker-Straße/ Reitweg befindet sich ein weiteres Gebäude studentisches Wohnen. Östlich der TH an der Gießener Straße befanden sich eine stillgelegte Feuerwache, ein ebenfalls stillgelegter Betriebshof der Abfallw irtschaftsbetriebe (AWB) und eine Sozialstation mit Kindertagesstätte. Alle vorgenann ten Flächen wurden für die Erweiterung des Hochschulcampus durch das Land erworben. Die baulichen Anlagen wurden inzwischen überwiegend bereits abgebrochen. Der Änderungsbereich ist umgeben von Wohnbebauung, die punktuell mit nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben wie einer KFZ - Werkstatt und Dienstleistungen durchmischt ist. Westlich des Campus befinden sich am Reitweg die Werner-von-Siemens-Schule, ein Berufskolleg für Elektrotechnik/ Berufliches Gymnasium. Unmittelbar südlich grenzt die städtische Bezirkssportanlage Reitweg an den Campus. Hier befinden sich unter anderem ein Fußballplatz u nd Leichtathletikanlagen. Die Anlage wird für den Vereinssport intensiv genutzt. Nördlich der Technischen Hochschule liegt eine öffe ntliche Grünfläche, der Pyramidenpark. Nordwestlich des Plangebiets befindet sich an der G ummersbacher Straße/ Deutz- Kalker Straße die Veranstaltungs- und Sporthalle „Lanxess Arena“. Der Änderungsbereich ist durch Straßen- und Schiene nverkehrslärm sowie in geringerem Ausmaß auch durch Sportlärmimmissionen v orbelastet. Die Thematik Schallimmissionen wird im Umweltbericht im Kapitel 9.5.12.1 näher betrachtet. Der Änderungsbereich befindet sich nicht im Einflussbereich von Störfallbetrieben oder -anlagen im Sinne des § 50 BImSchG. - 5 - Soziale Infrastruktur Die Hochschulnutzung im Campus Deutz löst keinen Be darf an städtischen Einrichtungen und Anlagen der sozialen Infrastruktu r wie zum Beispiel Spielplätzen, Kindergärten oder Schulen aus. Ggfs. aus dem Betrie b der Hochschule heraus notwendige Anlagen wie zum Beispiel Kinderbetreuung splätze für die Kinder von Studierenden und Mitarbeitenden liegen im eigenen V erantwortungsbereich der TH Köln. Das Studierendenwohnen auf dem Campus soll ni cht erweitert werden, sodass hieraus keine zusätzlichen Bedarfe zu erwarten sind. Das Kreativquartier am Reitweg ist kein Bestandteil des Campus Deutz der TH Köln und wird daher auch nicht durch das Land Nordrhein- Westfalen errichtet. Die Grundstücksflächen sollen in einem geeigneten Verfa hren an Investoren vergeben werden. Das Kreativquartier ist daher auch nicht in den Geltungsbereich des Bebauungsplans 69449/05 einbezogen, der im Parallel verfahren mit der 231. FNP- Änderung aufgestellt wird. Im Rahmen der Planung des Kreativquartiers am Reitw eg sollen in einem späteren Bebauungsplanverfahren die konkret entstehenden Bed arfe geprüft werden. Soweit dies im Kooperativen Baulandmodell vorgesehen ist, erfolgen dann vertragliche Vereinbarungen zur Realisierung der erforderlichen Einrichtungen. Versorgung Der nächstgelegene Zentrumsbereich in Kalk ist von der Mitte des Änderungsbereichs aus in ca. 800 m Fußweg- oder Fahrradentfernung err eichbar. Dort ist ein großes Angebot an Waren und Dienstleistungen des täglichen sowie periodischen Bedarfs verfügbar. Grün- und Freiraum Innerhalb des Campus soll die Freiraumversorgung du rch die Schaffung begrünter Platzräume mit multifunktionaler Nutzbarkeit gesichert werden. Für die geplanten Wohnnutzungen im Kreativquartier ist der nächste erreichbare Grünraum der ca. 4 ha große Pyramidenpark/ Alter De utzer Friedhof auf der gegenübergelegenen Seite der Deutz-Kalker-Straße. F ür das Kreativquartiers am Reitweg werden in einem eigenen Bebauungsplanverfahren die entstehenden Bedarfe geprüft. Gemäß dem Kooperativen Baulandmodell sind Grünflächen zu schaffen oder es sind Ablösezahlungen vorzusehen. 2. Anlass, Ziel und Zweck der Planung 2.1 Anlass der Planung Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2011 entschieden, den Campus Deutz der Technischen Hochschule Köln (TH) stufenweise neu zu entwickeln. Dabei werden die Gebäude der Fakultäten Architektur, Bauingenieurwesen und Umwelttechnik sowie die Bibliothek als Bestand weiter genutzt. Die vorgenan nten Fakultätsgebäude wurden überwiegend bereits saniert. Alle übrigen Bestandsg ebäude sollen schrittweise abgebrochen und durch Neubauten ersetzt werden. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW hat 2012 in Abstimmung mit der Stadt Köln einen städtebaulichen Wettbewerb ausgelobt. De r erstplatzierte Entwurf des - 6 - Büros Kister, Scheithauer, Gross (ksg) aus Köln bil dete die Grundlage des Masterplans „Teilneubau Fachhochschule Deutz und Umgebung“, der am 14.10.2013 der Öffentlichkeit in einer Informationsveranstaltung vorgestellt wurde. Gemeinsam mit dem Atelier Loidl Landschaftsarchitekten aus Berlin und dem Aachener Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Baier GmbH (BSV) entwickelte de r TH-Masterplan die städtebaulichen Qualitäten des Wettbewerbsentwurfes in detaillierter Form fort und berücksichtigte insbesondere die Bedingungen der st ufenweisen Realisierung des Gesamtvorhabens und die Erweiterung des Campus auf die angrenzenden Grundstücksflächen der Feuerwache, der Abfallwirtsc haftsbetriebe Köln und der Sozialstation Gießener Straße. Auf der Grundlage des vorgenannten städtebaulichen Planungskonzeptes wird das Verfahren der 231. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan Nr. 69449/05, „Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln)“ in Köln-Deutz durchgeführt. 2.2 Ziel und Zweck der Änderung Für das Plangebiet sollen die Darstellungen des FNP im Wesentlichen von derzeit Sonstiges Sondergebiet „Fachhochschule“ (im Folgenden SO „FH“ genannt) gemäß §°11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in Sonstiges So ndergebiet „Technische Hochschule und studentisches Wohnen, Gastronomie un d nicht großflächiger Einzelhandel, hochschulnahe Dienstleistungen und so nstige wissenschaftliche Einrichtungen“ (im Folgenden SO „TH“ genannt) geänd ert werden. In den Campus einbezogen werden Flächen südlich der Gießener Stra ße, die derzeit noch als Wohnbaufläche mit den ergänzenden Signets für Feuer wehr, Kindereinrichtung und Spielplatz bzw. Grünfläche im FNP dargestellt sind. Hier waren ein Betriebshof der AWB, eine Feuerwache und eine Kindertagesstätte ans ässig. Die vorgenannten Einrichtungen wurden inzwischen verlagert. Im Westen des heutigen Hochschulgeländes ist ein ge mischt genutztes Quartier geplant. Hierzu wird eine Darstellung gemäß § 1 Bau NVO als Gemischte Baufläche - ergänzt um Signets für noch unbestimmte Standorte f ür eine Kindereinrichtung und einen Spielplatz - anstelle der heutigen Darstellung als SO „FH“ notwendig. 3. Verlauf des Änderungsverfahrens Der Stadtentwicklungsausschuss beschloss am 03.04.2 014 auf der Grundlage des erstplatzierten Entwurfes aus dem städtebaulichen Wettbewerb für den Campus Deutz (s. dazu unter Abschnitt 1.1), den Bebauungsplan „Ö stlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln)“ in Köln-Deutz aufzustellen und die fr ühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die öffentliche Bekan ntmachung der Einleitung des Bauleitplanverfahrens erfolgte am 30.04.2014 in Amtsblatt Nr. 18. Auf Grundlage des nachfolgend erstellten städtebaulichen Konzeptes für den Campus Deutz der TH Köln wurde nach öffentlicher Bekanntma chung am 26.04.2017 in Amtsblatt Nr. 18 die frühzeitige Öffentlichkeitsbet eiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durch eine Abendveranstaltung am 02.05.2017 und Aushang im Bezirksrathaus Innenstadt (Kundenzentrum) in der Zeit vom 02. bis 16. Mai 2017 einschließlich durchgeführt. Schriftliche Anregunge n konnten bis zum 16. Mai 2017 einschließlich an den Bezirksbürgermeister des Stad tbezirkes Innenstadt gerichtet werden. Im Rahmen dieser Beteiligung sind drei Stellungnahmen eingegangen. - 7 - Auf die Ergebnisse wird für die 231. FNP-Änderung g emäß § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB zurückgegriffen; Die Unterrichtung und Erörterung zur FNP-Änderung sind auf dieser Grundlage erfolgt. Über die Ergebnisse der Frühzeitigen Beteiligung de r Öffentlichkeit und die daraus resultierenden Vorgaben für die weitere Ausarbeitun g der Bauleitpläne wurde nach Vorberatung in der Bezirksvertretung Innenstadt am 12.09.2019 im Stadtentwicklungsausschuss am 19.09.2019 beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonsti gen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB wurde erstmals im Zuge der Erarbeitung des Masterplans vom 31.03. bis zum 07.05.2014 durchgeführt. Die Bet eiligung wurde mit dem finalen städtebaulichen Planungskonzept vom 10.03. bis 11.04.2017 wiederholt. Auf die Ergebnisse der vorgenannten Verfahrensschri tte zum städtebaulichen Planungskonzept „Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln)“ wird sowohl im Verfahren der 231. Änderung des Flächennutzungsplan s als auch im parallel verlaufenden Bebauungsplanverfahren aufgebaut. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger ö ffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB zur 231. Änderung des Flächennutzung splans erfolgte in der Zeit vom 16.05.2023 bis 16.06.2023. Auch die hierbei gew onnenen Erkenntnisse sind in das Abwägungsmaterial zur 231. FNP-Änderung eingeflossen. Im Zuge der weiteren Ausarbeitung der Planung auf E bene des Bebauungsplans wurden der Planung zugrundeliegende Gutachten aktua lisiert und präzisiert. Änderungen von grundlegenden Aussagen in Begründung und Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplans sind hieraus nicht entstanden. Die Veröffentlichung des Entwurfs gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) (ehem. „Offenlage“) haben die Bezirksvertretung Innenstadt am 07.03.2024 und der Stadtentwicklungsausschuss am 14.03.2024 zur Kenntn is genommen. Die Veröffentlichung wurde am 20.03.2024 im Amtsblatt 1 1 der Stadt Köln öffentlich bekannt gemacht und vom 28.03.2024 bis zum 30.04.20 24 im Stadtplanungsamt (Stadthaus Deutz) sowie auf den Internetseiten der Stadt Köln durchgeführt. Die Ergebnisse der Beteiligungsschritte werden dem Rat mit Vorlage 2268/2024 zum Beschluss über die Berücksichtigung der eingebracht en Stellungnahmen (bzw. Abwägung) und zur Feststellung der Planänderung vorgelegt. 4. Planungsvorgaben 4.1 Landesplanerische Vorgaben Die im aktuellen Landesentwicklungsplan NRW formuli erten Ziele und Grundsätze sind gem. § 4 Abs. 1 Nr. 1 ROG zu beachten bzw. zu berücksichtigen. Die nachfolgend benannten Ziele und Grundsätze sind für die FNP-Änderung relevant. 6.1-1 Ziel Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung „Die Siedlungsentwicklung ist flächensparend und be darfsgerecht an der Bevölkerungsentwicklung, der Entwicklung der Wirtsc haft, den vorhandenen Infrastrukturen sowie den natur-räumlichen und kult urlandschaftlichen Entwicklungspotentialen auszurichten. […]." - 8 - 6.1-5 Grundsatz Leitbild „nachhaltige europäische Stadt" „Die Siedlungsentwicklung soll im Sinne der „nachha ltigen europäischen Stadt" kompakt gestaltet werden und das jeweilige Zentrum stärken. Regional- und Bauleitplanung sollen durch eine umweltverträgliche , geschlechtergerechte und siedlungsstrukturell optimierte Zuordnung von Wohnen, Versorgung und Arbeiten zur Verbesserung der Lebensqualität und zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens beitragen. […]." 6.1-6 Grundsatz Vorrang der Innenentwicklung „Planungen und Maßnahmen der Innenentwicklung haben Vorrang vor der Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich. Die ge zielte Erhaltung und Neuschaffung von Freiflächen im Innenbereich aus st ädtebaulichen Gründen ist hiervon unbenommen." Mit der Weiterentwicklung des Hochschulstandortes i n der rechtsrheinischen Innenstadt, einer räumlich verdichteten Anordnung v on Hochschulnutzungen sowie ergänzenden Strukturen (Studentisches Wohnen im ges amten Plangebiet sowie weiteren hochschulaffinen Nutzungen im Bereich des geplanten Mischgebietes im sogenannten Kreativquartier) und der Beschränkung a uf den bestehenden Standort sowie unmittelbar angrenzende Bereiche, entspricht die Planung diesen landesplanerischen Vorgaben. 4.2 Regionalplan Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Tei labschnitt Region Köln stellt für den Änderungsbereich einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. In den Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) sollen Wohnungen, Wohnfolgeeinrichtungen, wohnungsnahe Freiflächen, z entralörtliche Einrichtungen und sonstige Dienstleistungen sowie gewerbliche Arb eitsstätten in der Weise zusammengefasst werden, dass sie nach Möglichkeit unmittelbar, d.h. ohne größeren Verkehrsaufwand untereinander erreichbar sind. Inne rhalb der ASB sollen entsprechend dem Bedarf in der Bauleitplanung dargestellt bzw. festgesetzt werden: - Flächen für den Wohnungsbau und die damit verbund enen Folgeeinrichtungen, - Flächen für die zentralörtlichen Einrichtungen, - Flächen für die sonstigen privaten und öffentlich en Einrichtungen der Bildung und Kultur sowie der sozialen und medizinischen Betreuung, - gewerbliche Bauflächen für die Bestandssicherung und Erweiterung vorhandener Gewerbebetriebe und für die Ansiedlung neuer, überwiegend nicht erheblich belästigender Gewerbebetriebe, - wohnungsnahe Sport-, Freizeit-, Erholungs- und so nstige Grünflächen. Die vorliegende Planung befindet sich daher mit den Zielen der Regionalplanung im Einklang. Die Bezirksregierung Köln hat mit Schreiben vom 29. 08.2023 gem. § 34 Abs. 5 Landesplanungsgesetz NRW bestätigt, dass die Planun g an die Ziele der Raumordnung angepasst ist. - 9 - Abb. 1: Auszug aus dem Regionalplan 4.3 Landschaftsplan Der rechtsverbindliche Landschaftsplan der Stadt Köln sieht für den Änderungsbereich keine geschützten Teile von Natur und Landschaft vo r. Überdies stellt der Landschaftsplan das Entwicklungsziel 6 „Ausstattung der Landschaft für Zwecke des Immissionsschutzes oder zu Verbesserung des Klimas“ dar. Die geplante Blockrandbebauung gemäß dem Masterplan für den Campus mit abgestuften Gebäudehöhen, breiten durchgehenden Wegetrassen und dem zentralen Campusplatz, dürfte eine höhere Winddurchlässigkeit und damit bessere Durchlüftung als bisher ermöglichen. Der für die übergeordnete B elüftung der Deutzer Innenstadt relevante „Rheintalwind“ wird nicht beeinträchtigt. Das Maß der Überbauung (einschließlich ihrer zulässigen Überschreitung) wi rd künftig im Bebauungsplan auf 85 % des Sondergebiets beschränkt. Im alten B-Plan, der keine GRZ festsetzt, ist außerhalb der Grünfläche und Schutzpflanzung eine v ollständige Versiegelung möglich. Trotz der geringeren Dichte der neuen Beba uung und überwiegend offener Innenhöfe ist für den Campus Deutz, aufgrund des na ch wie vor hohen Versiegelungsgrades, nicht von einer wesentlichen Abschwächung der für den Status quo (s.o.) prognostizierten Wärmebelastung auszugehen. Die Realisierung von Dach- und Fassadenbegrünungen, Baumanpflanzungen und weiteren Grünelementen wird durch Kühlungseffekte z u einer Minderung der klimatischen Belastung beitragen. Es wird davon aus gegangen, dass durch die Verwendung reflektierender Materialien und heller F arben eine Erhöhung der Rückstrahlwirkung von Dächern, Fassaden und Flächenbefestigungen im Rahmen der weiteren Detailplanung erreicht werden kann. - 10 - Abb. 2: Auszug aus dem Landschaftsplan 4.4 Bebauungsplan Für den Änderungsbereich gilt derzeitig der Bebauun gsplan 69449/03, 1. Änderung von 1976. Dieser Bebauungsplan setzt Flächen für de n Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen „Staatliche Ingenieurschule", „Fe uerwehr und Fuhrpark" und „Sozialeinrichtungen" fest. Das Maß der baulichen N utzung sowie die überbaubaren Grundstücksflächen sind nicht festgesetzt. Es hande lt sich somit um einen einfachen Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 und 3 BauGB. Die Beurteilung des Maßes der baulichen Nutzung sowie der Grundstücksflächen, die überbaut werden können richtet sich gemäß § 34 BauGB nach der Eigenart der näheren Umgebung. Der Bebauungsplan für diesen Bereich wird parallel zum Verfahren der Flächennutzungsplanänderung neu aufgestellt. 4.5 Fluchtlinienpläne Für den Änderungsbereich existieren keine Fluchtlinienpläne. - 11 - 4.6 Wasser- und Hochwasserschutz Wasserschutz Das Plangebiet liegt nicht in einem Wasserschutzgebiet. Es ist für diesen Bereich auch kein Wasserschutzgebiet geplant. Hochwassergefährdung, Hochwasserrisiko Das Änderungsbiet gehört zum Teileinzugsgebiet Rhei ngraben-Nord. Es weist zum Rhein einen minimalen Abstand von ca. 1,2 km auf un d ist laut den Hochwassergefahrenkarten (STADT KÖLN o. J. d.) durc h die bestehenden Hochwasserschutzeinrichtungen am Rhein geschützt. S ollten die Einrichtungen versagen, wäre der Nordosten bei einem im Mittel al le 100 Jahre auftretenden (HQ 100) und weitere Flächen bei einem seltenen, alle 2 00 Jahre vorkommenden Hochwasserereignis (HQ 200) betroffen. Bei einem statistisch deutlich seltener als alle 100 Jahre auftretenden, extremen Ereignis (HQ extre m) würde es zu einer Über- strömung der Schutzanlagen und, mit Ausnahme eines flachen Hügels im Nordwesten, zu einer Überflutung des Plangebiets, überwiegend m it Überflutungshöhen zwischen 1 und 2 m, kommen. Die Hochwasserrisikogebiete sollen gemäß § 5 Abs. 4 BauGB in den Flächennutzungsplan nachrichtlich übernommen werden . Da der Flächennutzungsplan der Stadt Köln diese Übernahme derzeit nicht vornimmt, soll durch die Abbildung unten bis zur redaktionellen Üb erarbeitung des Planwerks übergangsweise auf die Lage dieser Gebiete entsprec hend § 5 Abs. 4 BauGB hingewiesen werden. Die fachrechtlichen Vorgaben si nd unabhängig von der Darstellungsweise im FNP zu berücksichtigen bzw. zu beachten. Das Änderungsgebiet befindet sich auf Blatt 091 der Hochwasserrisikokarten (MULNV 2021c). Bei den o.g. Überflutungsszenarien wären, a ls „Flächen mit besonderer funktionaler Prägung“, die Hochschulnutzungen betroffen. Abb. 3 extreme Hochwasserereignisse - 12 - Starkregengefährdung Die aus Modellrechnungen abgeleiteten Starkregengef ahrenkarten (STADT KÖLN o. J. d.) bilden nicht ein reales Ereignis ab, sondern zeigen die Gefahren durch Sturzfluten und Starkregen auf, die bei verschieden en Starkregenereignissen auftreten können. Dabei wird unterschieden, wie groß das Ausmaß der Überflutung für ein mittleres (statistisch 30-jährlich), ein intens ives (statistisch 50-jährlich), ein außergewöhnliches (statistisch 100-jährlich) und ein extremes (statistisch 200-jährlich) Starkregenereignis ist. Die Starkregengefahrenkarte zeigt für alle o.g. Ereignisse für den Ist-Zustand nur sehr klein-räumige Unterschiede. Weite Teile des Änderungsbereiches weisen eine geringe Starkregengefährdung auf. Eine überwiegend mäßig au sgeprägte Gefährdung beschränkt sich auf partielle Bereiche angrenzender Straßen, plangebietsinterne Wege und die ehemaligen Betriebshöfe von Feuerwehr und Abfallwirtschaftsbetrieben. 4.7 Denkmalschutz Im Änderungsbereich befinden sich ein Baudenkmal un d ein Bodendenkmal. Das als Baudenkmal geschützte Gebäude der Architekturfakult ät, Reitweg 2 liegt im Nordwesten des Änderungsbereichs. Südlich davon ist in den Freianlagen ein transloziertes Teilstück eines römischen Abwasserka nals aufgestellt. Hierbei handelt es sich um ein Bodendenkmal. Das Ingenieurwissenschaftliche Zentrum IWZ wurde An fang 2013 unter Denkmalschutz gestellt. Laut § 5 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) sollen „Den kmalgeschützte Mehrheiten“ (nach § 2 Absatz 3 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) „Denkmalbereiche“) in den Flächennutzungsplan nachrichtlich übernommen we rden. Solche sind für das Stadtgebiet Kölns nicht durch Satzung i. S. d. § 10 DSchG NRW definiert. „Da es sich hier um Einzeldenkmäler und nicht um denkmalgeschüt zte Mehrheiten (bzw. Denkmalbereiche im Sinne des DSchG NRW) handelt, er folgt im FNP keine nachrichtliche Übernahme dieser Denkmäler in die Plandarstellung nach § 5 Absatz 4 BauGB.“ Zudem hat die Bezirksregierung Köln noch im Jahr de r Unterschutzstellung des IWZ − basierend auf der Feststellung eines überwieg enden öffentlichen Interesses − eine unbefristete denkmalrechtliche Abbrucherlaubnis für das IWZ erteilt. Wesentliche Grundlage dieser Erteilung stellt eine umfassende Stellungnahme des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung NRW dar, die vor allem die Anforderungen an einen zeitgemäßen Studienbetrieb i n dem bestehenden Gebäude nicht mehr als erfüllt ansieht. Daher hat die Bezir ksregierung an dieser Stelle die Belange von Wissenschaft und Bildung gegenüber dem Interesse der Denkmalpflege höher eingestuft. - 13 - 4.8 Altlasten Im Bereich der stillgelegten Feuerwache befindet sich eine Fläche, die im Kataster der Altlasten und altlastverdächtigen Flächen (gem. § 2 BBodSchG) unter der Nr. 105 163 und der Bezeichnung "Gießener Str. 4-6" als Altstandort registriert ist. Es handelt sich um eine ehemalige Betriebstankstell e. Die Fläche ist als "nutzungsorientiert saniert/ gesichert" gelistet, z um Nachweis durchgeführter Maßnahmen liegt hier eine Sanierungsdokumentation von 1997 vor. Die NRW.URBAN GmbH & Co. KG wurde im April 2013 vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW beauftragt, eine orientierende Altlastuntersuchung auf dem Grundstück “Gießener Straße 6“ in 50679 Köln durchzuführen. Aufgrund des vorliegenden generellen Altlastenverda chtes hinsichtlich der zu erwartenden Auffüllungen unterhalb der Oberflächenv ersiegelungen sind auf dem AWB- Betriebsgrundstück im Rahmen einer orientieren den Altlastenerkundung im Bereich des Grundstücks 12 Rammkernsondierungen mit Endteufen von 3 m flächendeckend festgelegt worden. Wesentliches Ergebnis ist, dass die chemischen Unte rsuchungsergebnisse in der Größenordnung der Vorsorgewerte der BBodSchV (1999) und deutlich unterhalb der Prüfwerte BBodSchV – Kinderspielfläche liegen. Hier sind für die jetzige und auch für eine zukünftig sensiblere Nutzung nach dem derzeiti gen Kenntnisstand keine Gefährdungen über die verschiedenen relevanten Wirk ungspfade, wie Boden - Mensch “direkter Kontakt“ und Boden – Sickerwasser – Grundwasser, ableitbar. Inzwischen erfolgten in diesem Bereich Abrissarbeit en. Nach Auskunft der zuständigen Fachbehörde wird die Fläche hinsichtlich im Boden verbliebener Bauteile saniert. Mit dem Abschluss der Arbeiten ist demnach im Laufe des Jahres 2024 zu rechnen. Auf eine Kennzeichnung des Altstandortes w ird daher im Flächennutzungsplanverfahren verzichtet. Im Süden des Plangebiets befinden sich gemäß dem Altlastenkataster der Stadt Köln die Altablagerung Nr. 10515 sowie die Altstandorte Nr. 105116 und 105116_01. Hier ist derzeit gemäß den vorliegenden Unterlagen kein nutzungsbezogener Sanierungsbedarf gegeben. Die Altablagerung wird ge mäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB gekennzeichnet. - 14 - Abb. 4 Altlasten 4.9 Informelle Planungen Kooperatives Baulandmodell Das Kooperative Baulandmodell (KoopBLM) ist Teil de s Stadtentwicklungskonzepts Wohnen. Zur Stärkung des öffentlich geförderten Woh nungsbaus wurde vom Rat der Stadt Köln am 17.12.2013 das Kooperative Baulandmod ell beschlossen und mit Bekanntmachung im Amtsblatt am 24. Februar 2014 in Köln eingeführt. Mit Ratsbeschluss vom 04.04.2017 wurde das Modell weite rentwickelt und fortgeschrieben. Die aktuelle Fassung ist mit Bekan ntmachung vom 10.05.2017 in Kraft getreten. Ziel des Modells ist es, sowohl den öffentlich gefö rderten Wohnungsbau und das preiswerte Wohnungsmarktsegment zu stärken, als auc h die Vorhabenträger eines Bebauungsplanverfahrens an den planbedingten Folgek osten (zum Beispiel Kindertageseinrichtungen, öffentliche Spielplätze, etc.) zu beteiligen. Das Modell ist bei allen Vorhaben anzuwenden, für die eine verbind liche Bauleitplanung Voraussetzung für die Schaffung von Planungsrecht i st und die (unter anderem) die Schaffung von Baurecht für Wohnzwecke zum Ziel haben. Für den Bereich der geplanten gemischten Baufläche (M) wird im Zuge der Umsetzung der Planung auf Ebene der verbindlichen Bauleitplan ung das kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) zur Anwendung kommen. Welche Verpflichtungen sich hieraus für Vorhabenträ ger ergeben und welche Anforderungen an die konkrete Ausgestaltung des gem ischten Quartiers ergeben, ist zu Beginn verbindlicher Planungen mit der Geschäfts stelle Kooperatives Baulandmodell abzustimmen. - 15 - Köln-Katalog Der „Köln-Katalog: Typologien für kompakte, nachhaltige und lebenswerte Quartiere“ ist vom Rat am 23.03.2023 beschlossen worden. Als s tädtebauliches Entwicklungskonzept (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB) wird der Köln-Katalog bei bebauungsplanrelevanten Vorhaben berücksichtigt, dies erfolgt unter dem Aspekt der Abwägung im Abgleich mit anderen Belangen (§ 1 Abs. 7 BauGB). So entfaltet der Köln-Katalog eine steuernde Wirkung innerhalb und a ußerhalb der Verwaltung. Der Köln-Katalog widmet sich einer der wesentlichen Her ausforderungen der Stadt Köln: der nachhaltigen Siedlungsflächenentwicklung. Die Auswirkungen des Stadtwachstums stellen den Köl ner Wohnungsmarkt trotz rückläufiger Bevölkerungszahlen jetzt und auch in d en nächsten Jahrzehnten vor große Aufgaben. Die hohe Nachfrage nach Wohnraum is t ungebrochen und kann im Bestand nicht gedeckt werden. Gleichzeitig verfügt Köln nur noch über wenige Flächenpotenziale für den Wohnungsbau. Daher gilt e s, mit den vorhandenen Flächenpotenzialen sparsam umzugehen, flächensparen de Wohnformen zu realisieren und nachhaltig zu wachsen. Der Köln-Katalog zeigt wie kompakte und somit flächensparende Quartiere, die sozial und funktional durchmischt sind, das Prinzip der kurzen Wege verfolgen, ausreichend Grünflächen aufweisen und nachhaltig sind, in Köln entwickelt werden können. Als Schlüsselproj ekt der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ vertieft und konkretisiert der Köln-Katalog deren Leitsätze und Ziele. Er entwickelt anschauliche und flächensparende Quartierstypologien für die Zieldichten, die in der Stadtstrategie für neue Qua rtiere vorgesehen sind. Der Köln- Katalog empfiehlt dabei bestimmte, auf die untersch iedlichen Lagequalitäten der Innenstadt, inneren und äußeren Stadt bezogene Dich tetypologien für künftige Wohnbauentwicklungen. Der Bebauungsplan für den Campus Deutz beinhaltet k eine Wohnungsbauplanung und kann daher nicht unmittelbar auf eine der Dicht etypologien Bezug nehmen. Ein typologischer Abgleich ist dennoch hilfreich, denn eine flächensparende Entwicklung des Campus kann dabei unterstützen, Flächenpotenzia le für den Wohnungsbau freizumachen. Der zugrundeliegende Masterplan für d en Campus folgt mit seinen kompakten Baublöcken der im Köln-Katalog beschriebenen Strategie der horizontalen Dichte, und mit seinen Hochpunkten teils auch der Strategie der vertikalen Dichte. Zur Bewertung angemessener Dichtewerte bei neuen Quartiersentwicklungen bedient sich der Katalog des Begriffs der Quartiersdichte, mit d er das Verhältnis von Geschossfläche zur gesamten Quartiersfläche einschließlich der öffentlichen Flächen gemeint ist. Dabei wird für die Innenstadt, in der der Campus verortet wird, eine Quartiersdichte von 1,5 als Mindestwert angegeben. Der Bebauungsplan erreicht mit der festgesetzten GFZ von 2,0 einen Wert von ca. 1, 7 und bewegt sich damit im Zielwertkorridor. Masterplan Stadtgrün Der Masterplan Stadtgrün ist vom Rat ebenso wie der Köln-Katalog am 23.03.2023 beschlossen worden. Als Fachplanung wird er künftig ebenfalls in die Abwägung im Bauleitplanverfahren Eingang finden. Der Rat der St adt Köln hatte in seiner Sitzung am 23.03.2021 die Verwaltung beauftragt, einen Masterplan Grün Köln aufzustellen. Die Verwaltung hat auf Basis dieses Ratsbeschlusses in einem ersten Schritt eine gesamtstädtische Analyse der vielfältigen Funktione n des Stadtgrüns durchgeführt. Analysiert wurden die fünf Funktionsgruppen: Erholu ng, Stadtnatur, Umwelt, Klima - 16 - sowie Produktion. Umso mehr Funktionen einer Fläche zugeordnet werden, umso größer ist die Bedeutung dieser Fläche für die grüne Infrastruktur. Aufgegliedert in drei Gruppen wurden die Flächen mi t der höchsten Funktionsdichte als Immergrün bezeichnet. Hier wurden zudem bereits vorhandene Grünanlagen, hochwertige Schutzgebiete, wie geschützte Landschaf tsbestandteile und Naturschutzgebiete sowie geschützte Biotope und Aus gleichflächen, grundsätzlich dem Immergrün zugeordnet. Das Zukunftsgrün stellen Flächen mit einem großen Potential für die Stärkung der grünen Infrastruktur dar. Das Potentialgrün weist die geringste Funktionsdichte auf, da es sich zumeist u m landwirtschaftliche Flächen handelt, die aber neben der lokalen Nahrungsmittelp roduktion sehr wichtig für die Kaltluftbildung sind und somit einen großen Wert für das Stadtklima aufweisen. Die vorliegende Untersuchung wird fortgeschrieben. Bis 2027 werden nacheinander in allen Stadtbezirken Maßnahmen zur gerechteren Verte ilung des Stadtgrüns und zur konkreten Weiterentwicklung der vorhandenen Grünanl agen in den Veedeln erarbeitet. Dieses Vorgehen wird begleitet durch ei ne umfangreiche Bürger*innen- Beteiligung. Auf der Grundlage des derzeitigen Standes des Maste rplans Stadtgrün kann für den Bebauungsplan 69449/05 sowie für die FNP-Änderung f estgehalten werden, dass keinerlei ausgewiesene Potenzialflächen oder Fläche n des Zukunftsgrüns überplant werden. Handlungsempfehlungen aus dem Masterplan we rden durch den Bebauungsplan beachtet: - es wird ein Grünordnungsplan erstellt (Handlungse mpfehlungen, Teil b) - Freiflächen werden als öffentlich zugängliche Flä chen wo immer möglich naturnah gestaltet (Handlungsempfehlungen, Teil c): Öffentliche Grün- und Freiflächen anlegen, qualifizieren und weiterentwickeln - Es werden zu den Handlungsempfehlungen des Teils c): Stadtgrün klimaresilient ausgestalten insbesondere die Versic kerungs- und Auffangmöglichkeiten für Starkregenereignisse in Gr ün- und Freiflächen geschaffen, der Straßenraum wird durch Versickerung smöglichkeiten und Bepflanzung aufgewertet, es werden klimaangepasste nachhaltige Pflanz- und Pflegekonzepte entwickelt 5. Verkehr und technische Infrastruktur 5.1 Motorisierter Individualverkehr (MIV) Der Änderungsbereich ist durch die Östliche Zubringerstraße (L124) und den Deutzer Ring (B55) an das übergeordnete Straßenverkehrsnetz angebunden. Der Campus Deutz wird im Norden von der Deutz-Kalke r Straße als städtische Hauptverkehrsstraße über die Hauptsammelstraße Gießener Straße und den Reitweg erschlossen. Im Süden umschließt der Deutzer Ring ( B55) als regionale Hauptverkehrsstraße den Bereich. Die Betzdorfer Str aße verbindet aktuell den internen Verkehr des Plangebietes über eine Ringstraße. - 17 - Sammelparkplätze sind im Norden des Campus an der B etzdorfer Straße/ Gießener Straße, im Osten an der Bibliothek, sowie im Westen entlang der Ringstraße vorhanden. Der neue Campus Deutz wird weitgehend autofrei gestaltet. Der MIV wird auf direkten Wegen zu den Stellplätzen bzw. Parkhäusern geführt Die verkehrliche Anbindung des Campus erfolgt über drei Zu- und Ausfahrten von denen zwei das Gelände über die Gießener Straße, aus dem Norden, erschließen und eine vom Deutzer Ring aus dem Süden. Die östliche Zu- und Ausfahrt von der Gießener Stra ße führt direkt zu dem Parkhaus P2/ Nord mit geplanten 250 Stellplätzen. Die Planung sieht vor, dass auch in Zukunft die Hau pterschließung für die Studierenden über den Deutzer Ring erfolgen soll. D ies resultiert aus der Tatsache, dass der Großteil der geplanten Stellplätze auf dem Campus Deutz – insbesondere die 350 Stellplätze in dem (Haupt-)Parkhaus P1/ Süd und weitere 50 oberirdische Stellplätze über den Deutzer Ring erschlossen werden sollen. Das Kreativquartier wird vom Reitweg aus erschlossen und soll in seinem Inneren, wie auch der Campus der TH, autofrei gehalten werden. D ie Unterbringung der notwendigen Stellplätze ist in einer oder mehreren Tiefgaragen vorgesehen. Auf Ebene der Flächennutzungsplanung wird die innere Erschließung der Baugebiete nicht dargestellt. 5.2 Öffentlicher Personen - Nahverkehr (ÖPNV) Die U-Bahn-Haltestelle „Deutz Technische Hochschule “ sowie die Bushaltestelle „Betzdorfer Straße“ sind die nächstliegenden Verbindungen zum ÖPNV und innerhalb von circa fünf Minuten fußläufig zu erreichen. An der U-Bahn-Haltestelle „Deutz Technische Hochsch ule“ erschlossen. Hier verkehren die Stadtbahnlinien 1 und 9. Die Linie 1 verkehrt in der Hauptverkehrszeit in einem annäherndem 5-Minuten-Takt. Die S-Bahnhaltestelle „Trimbornstraße“ kann innerhalb von circa zehn Gehminuten vom Campus Deutz erreicht werden. Weiterhin befinden sich mehrere Bushaltestellen im Erreichbarkeitsradius von circa zehn Minuten. Die ÖPNV-Erschließung des Änderungsbereiches ist in sehr guter Qualität vorhanden und bedarf keiner grundlegenden Ergänzungen oder Ve rbesserungen durch die Anlage neuer Linienverbindungen oder Haltestellen. Weiterhin erhält bereits heute jeder Studierende der TH Köln durch Zahlung des Sem esterbeitrags ein Semesterticket, das den gesamten öffentlichen Perso nennahverkehr in Nordrhein- Westfalen umfasst. Zudem macht die Einführung des Deutschland-Tickets die ÖPNV- Nutzung attraktiver. Langfristig ist für den Bereich ÖPNV die Realisieru ng der neuen S-Bahn-Linie 16 geplant. Diese neue S-Bahn-Linie 16 von Leverkusen nach Au (Sieg), deren Realisierung der NVR, unterstützt von der Stadt Köl n, plant, wird zur weiteren - 18 - Verbesserung der künftigen Verkehrsverhältnisse und der besseren Erreichbarkeit innerstädtischer Ziele, u.a. auch für den Campus De utz beitragen. Die neue S-Bahn- Linie 16 soll die größeren Haltepunkte Köln-Mülheim , Köln Messe/ Deutz, Köln Hbf., Köln Süd, Köln/Bonn Flughafen und Troisdorf beinhal ten und es sollen die neuen S- Bahn-Haltepunkte Köln Bonner Wall, Köln-Poll und Köln-Humboldt/Gremberg errichtet werden. Der innerstädtische Abschnitt soll in einem 20-Minuten-Takt bedient werden. Die Linie ist ein Teilprojekt des NVR-Nahverkehrspl ankonzepts 2030+. Durch die geplante S-Bahn-Station „Köln-Humboldt / Gremberg” ergeben sich für den Campus Deutz langfristig neue Verknüpfungsmöglichkeiten. 5.3 Trinkwasser, Schmutzwasser, Energieversorgung Wasserversorgung Das Trinkwasser wird derzeitig im westlichen Bereich des Campus in den bestehenden Medienkanal eingespeist. Nach Angaben der RheinEner gie AG ist die Menge ausreichend, die physikalische-chemische und mikrob iologische Beschaffenheit des Trinkwassers liegt innerhalb der festgelegten Grenz werte. Der technische und bauliche Zustand der Wasserversorgungsanlage ist au f dem aktuellen Stand der Technik. Die Versorgungsleitungen werden im Medienk anal zu den einzelnen Gebäuden geführt. An das Trinkwassernetz ist ein Lö schwassernetz, welches sich ringförmig um den Gebäudekomplex zieht, angeschloss en. Das Löschwassernetz ist derzeit nicht vom Trinkwassernetz getrennt, sodass das Wasser stagniert und negativen Einfluss auf die Trinkwasserqualität nimm t. Ein Betriebswassernetz ist auf dem Campus Deutz nicht vorhanden. Das Gebäude im no rdwestlichen Bereich, der sogenannte Altbau, ist direkt an das Versorgungsnet z der RheinEnergie AG angeschlossen. Dies soll auch künftig so beibehalten werden. Im Neubau erfolgt eine Trennung von Trinkwasser- und Löschwassernetz. Abwasser Schmutz- und Oberflächenwasser werden über ein camp usinternes Kanalnetz in die städtische Mischwasserkanalisation eingeleitet. Ein Hauptsammler befindet sich in der Gießener Straße bzw. unter der Fläche des künftigen Entreeplatzes. Elektroenergie Die derzeitige Versorgung des Campus wird über zwei Mittelspannungseinspeisungen direkt aus dem Umspannwerk 110/10 kV „UW Rolshoven“ sichergestellt. Hierzu sind zwei Mittelspannungskabel vom Typ NKBA 3 x 240 mm² bis zur zentralen Mittelspannungsschaltanlage im Zentralbau-Ost in Erde verlegt. In der normalen Netz- Fahrweise wird nur eine Zuleitung genutzt. Die zwei te Zuleitung ist als Reserve/ Redundanz vorhanden. - 19 - 6. Änderungsgebiet im gültigen Flächennutzungs- plan (FNP) 6.1 Bestehende Nutzungen Der Änderungsbereich ist überwiegend durch die TH K öln bebaut und genutzt. Die Bestandsgebäude der Technischen Hochschule bestehen aus dem „Ingenieurwissenschaftlichen Zentrum“ (IWZ), sowie den Fakultäten Architektur, Bauingenieurwesen und Umwelttechnik und der Bibliothek. Der Campus sieht für diese Gebäude oberirdische Parkmöglichkeiten vor. Im Norden und Süden des Gebiets steht jeweils ein d em Kölner Studierendenwerk zugehöriger „Wohnturm“, westlich des Gebäudes der F akultäten für Bauwesen und Umwelttechnik an der Deutz-Kalker-Straße/ Reitweg b efindet sich ein weiteres Gebäude studentisches Wohnen. Östlich der TH an der Gießener Straße befanden sich eine stillgelegte Feuerwache, ein ebenfalls stillgelegter Betriebshof der Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) inkl. großer Parkfläche und eine Sozialstation mit Kindertagesst ätte. Die Gebäude wurden größtenteils bereits abgebrochen. 6.2 Bisherige Darstellung Der Änderungsbereich ist zum größten Teil als Sonst iges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Fachhochschule“ (SO „FH“) dargeste llt. Diese Darstellung erstreckt sich auf ein Gebiet, das im Westen durch den Reitweg, im Norden durch die Deutz-Kalker Straße sowie durch die unten beschrieb ene Wohnbaufläche, und im Osten durch den Deutzer Ring begrenzt ist. Die Dars tellung entspricht unter Einbeziehung der angrenzenden Verkehrsflächen des R eitwegs, der Deutz-Kalker Straße und der Betzdorfer Straße der heutigen Ausde hnung des Campus Deutz der TH Köln. Die Flächen südlich der Gießener Straße sind, den b isherigen Nutzungen entsprechend, als Wohnbauflächen (W) mit ergänzende n Signets für Kindereinrichtungen, Feuerwehr und Kinderspielplatz dargestellt. Darüber hinaus stellt der FNP am Deutzer Ring und zwischen den beiden vor genannten Bauflächen eine kleine Grünfläche dar. 6.3 Beabsichtigte Darstellung Es ist beabsichtigt, den künftigen Flächenzuschnitt des Campus Deutz der TH Köln, wie er sich aus dem in Kapitel 4.1 beschriebenen st ädtebaulichen Konzept ergibt, als Sonstiges Sondergebiet „Technische Hochschule und s tudentisches Wohnen, Gastronomie und nicht großflächiger Einzelhandel, h ochschulnahe Dienstleistungen und sonstige wissenschaftliche Einrichtungen“ (SO „TH“) darzustellen. Dazu werden die Wohnbaufläche und die Grünfläche, die bisher sü dlich der Gießener Straße dargestellt sind, in das Sondergebiet einbezogen. E in wesentlicher Bestandteil des Entwicklungskonzepts für den Campus Deutz ist die E inbeziehung dieser bis vor kurzem durch die Feuerwehr, die Abfallwirtschaft so wie durch die Sozialstation mit Kindertagesstätte (einschließlich der angrenzenden Grünfläche) genutzten Grundstücke südlich der Gießener Straße in die Hochschulnutzung. - 20 - Zur Umsetzung des TH-Masterplans gehört die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers am Reitweg, das Wohnungen, nicht störende s Gewerbe und eine Kindertageseinrichtung sowie einen Spielplatz aufnehmen soll. Im Flächennutzungsplan bildet diese Fläche derzeit eine Teilfläche des SO „FH“. Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung ist die Dars tellung des Quartiers als Gemischte Baufläche (M) beabsichtigt. Ergänzend sol len die Signets für einen Spielplatz und eine Kindereinrichtung, jeweils mit unbestimmtem Standort eingetragen werden. Dies ist mit dem Bedarf an Kinderbetreuungs plätzen und Spielplatzflächen begründet, der sich aus der geplanten Quartiersentw icklung voraussichtlich ergeben wird. 6.4 Standortwahl der Bebauung Alternativstandorte für die geplante Neugestaltung des Campus Deutz der TH Köln sind in gleicher Größe und Lagequalität in der näheren Umgebung nicht verfügbar. 7. Auswirkungen der Planänderung Mit der 231. Änderung des Flächennutzungsplanes wir d die Möglichkeit eröffnet, den Campus der Technischen Hochschule Köln sowie ein kü nftiges Quartier mit Wohnnutzung inkl. Kinderspielplatz zu entwickeln. D ie Planung leistet einen Beitrag zur Modernisierung des Hochschulstandortes bei glei chzeitiger Beschränkung der Flächeninanspruchnahme auf im Wesentlichen bebaute und stark versiegelte Bereiche. Geringe Beeinträchtigungen sind für die Umweltbelange Tiere und Pflanzen zu erwar- ten. Eine Gefährdung für Vögel und Fledermäuse wird durch Bauzeitenbeschränkun- gen vermieden. Das Anbringen von Brutkästen für den Haussperling sichert das Brutangebot für die auf der regionalen Liste vermerkten Art. Die Entwicklung des Standortes geht, mit Ausnahme e iniger vereinzelter Baumbe- stände mit einem fast vollständigen Vegetationsverl ust einher. Hierunter fällt beson- ders der Gehölzbestand am Deutzer Ring. Im Plangebi et erfolgen auf Ebene der ver- bindlichen Bauleitplanung Ersatzpflanzungen. Ein we iterer Anteil muss ebenfalls auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung extern ausge glichen werden. Ebenso erfolgt ein Waldausgleich für die Inanspruchnahme der defin ierten Waldflächen der vorhan- denen Randeingrünung des Deutzer Rings. Durch die geplante Dach- und Fassaden- begrünung kann eine kompensatorische Funktion im Hi nblick auf klimatische Folgen des Neubaus erreicht werden. Für die übrigen Umweltbelange sind keine bzw. keine zusätzlichen Umweltbelastun- gen, sondern überwiegend Verbesserungen zu erwarten. - 21 - 8. Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz nach § 1a Absatz 2 BauGB Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden , Vorrang der Innenentwicklung (§ 1a Abs. 2 Satz 1 BauGB): Bei der Planung handelt es sich um eine Maßnahme de r Innenentwicklung, weil der bestehende Hochschulcampus, sowie weitere bestehend e Bauflächen neu überplant werden. Eine zusätzliche Inanspruchnahme einer bish er im FNP dargestellten Grünfläche beschränkt sich auf den ehemaligen Spiel platz der Sozialstation am Deutzer Ring. Hier soll aus städtebaulich-gestalter ischen Gründen auf der Planungsebene des Bebauungsplans eine Raumkante in Form einer straßenbegleitenden Bebauung entstehen. Die damit v erbundene Flächeninanspruchnahme ist von untergeordneter Größ e und steht daher nicht im Widerspruch zu dem Gebot des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden sowie zu dem Vorrang der Innenentwicklung. Begrenzung von Bodenversiegelungen auf das notwendi ge Maß (§ 1a Abs. 2 Satz 1 BauGB): Bodenversiegelungen werden auf der Planungsebene de s FNP nicht betrachtet. Im Bebauungsplan-Entwurf Nr. Nr. 69449/05, „Östlich Re itweg (Campus Deutz der TH Köln)“ in Köln-Deutz, der im Parallelverfahren aufg estellt wird, auf max. 85% der Baugebietsfläche des Campus Deutz begrenzt. Gegenüb er dem heute bestehenden Versiegelungsgrad von ca. 90% entsteht eine Verbesserung. Vermeidung bzw. Begrenzung einer Umnutzung von landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzten Flächen: Landwirtschaftlich oder als Wald genutzte Flächen s owie für Wohnzwecke genutzte Flächen sind durch die 231. Änderung des Flächennut zungsplanes (FNP) nicht unmittelbar berührt. Denn die Darstellung von Waldf lächen im FNP beschränkt sich auf die größeren zusammenhängenden Waldkomplexe, di e sich überwiegend in der Randlage des Stadtgebietes befinden. Eine Ausnahme bildet das Gremberger Wäldchen, das wegen seiner historischen Bedeutung als Wald dargestellt wird. Alle infrastrukturellen Maßnahmen in städtischen Wa ldgebieten sind auf die Vorrangigkeit der Erholungsfunktion des Waldes ausg erichtet. Diese Wälder werden wegen ihrer guten Erreichbarkeit und ihrer erholungspezifischen Ausstattung von über 2 Millionen Besuchern pro Jahr aufgesucht. Daneben bestehen in Köln großzügige Sicht- und Schutzpflanzungen insbesondere entlang v on Verkehrstrassen, Aufforstungen von Wasserschutzzonen sowie Trennpfla nzungen zwischen Industrie- und Wohngebieten, die nicht als Waldflächen in den FNP aufgenommen wurden. Für die bestehende und durch Festsetzungen des Beba uungsplans entfallende Randeingrünung des Deutzer Rings ist auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ein ökologischer Ausgleich zu schaffen. - 22 - 9. Umweltbericht nach § 2a in Verbindung mit § 2 Ab satz 4 BauGB A Einleitung Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2011 entsc hieden, das „Ingenieurwissenschaftliche Zentrum“ (IWZ) der Fach hochschule (FH) Köln am Standort Deutz zu belassen, aber stufenweise neu zu entwickeln, da der Gebäudebestand nicht mehr den Anforderungen an eine n zeitgemäßen Studienbetrieb entspricht. Aus der FH Köln wurde 20 15 die Technische Hochschule (TH) Köln. Die Fakultäten und Einrichtungen des IWZ werden seitdem als „Campus Deutz“ bezeichnet. Der Hochschulstandort liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans (B-Plan) 69449/03, 1. Änderung von 1976. Sowohl die Darstell ungen des Flächennutzungsplans (FNP) als auch die Festsetzung en des B-Plans 69449/03, 1. Änderung stehen in Teilbereichen der vorgesehenen s tädtebaulichen Entwicklung entgegen. Als rechtsverbindliche bauleitplanerische Grundlage stellt die Stadt Köln daher den B-Plan 69449/05 „Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln)“ in Köln- Deutz auf. Da der B-Plan aus den Darstellungen des FNPs zu entwickeln ist, wird die 231. FNP-Änderung erforderlich, die im Parallelverf ahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen soll. Im FNP-Änderungsverfahren ist gemäß § 2 Abs. 4 BauG B für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen. In dieser Prüfung werden die vorauss ichtlichen (erheblichen) Umweltauswirkungen ermittelt sowie im Umweltbericht beschrieben und bewertet. Die relevanten Umweltaspekte der Planänderung müssen fü r eine ordnungsgemäße und sachgerechte Abwägung so aufbereitet werden, damit die Kommune sie mit dem ihnen nach der Rechtsordnung zukommenden Gewicht in die Abwägung einstellen kann. 9.1 Darstellung des Inhaltes und wichtigster Ziele der FNP-Änderung Ziel der FNP-Änderung ist die Anpassung des Änderun gsgebietes an die aktuellen städtebaulichen Entwicklungstendenzen und Anforderu ngen. Ein wesentlicher Grund für die Änderung ist die Einbeziehung eines ca. 2,9 ha großen, bisher als „Wohnbaufläche“ dargestellten Bereichs in die Hochschulnutzung. Der Bereich soll im B-Plan als „Sondergebiet Hochschule“ festgesetzt werden, was eine entsprechende Darstellung als Sondergebiet im FNP erfordert (SO „TH“). Weiterhin ist im Westen des heutigen Hochschulgeländes ein ca. 3,4 ha großes, g emischt genutztes Quartier an der Straße „Reitweg“ geplant. Für dieses sogenannte „Kreativquartier“ wird eine Darstellung als Gemischte Baufläche (M), anstatt der bisherigen Darstellung SO „FH“ notwendig. Dieses Quartier ist nicht Bestandteil de s geplanten Geltungsbereichs des B-Plans 69449/05. 9.2 Bedarf an Grund und Boden Tab. 1 Gegenüberstellung bisherige und beabsichtigte FNP-Darstellungen im Änderungsgebiet - 23 - Art der Darstel- lung Bisherige FNP-Dar- stellung Beabsichtigte FNP-Dar- stellung Ände- rung ha % ha % ha Wohnbaufläche 1) 2,97 20 0,0 0 - 2,97 Sonst. Sondergebiet 11,42 79 11,14 77 - 0,28 Gemischte Baufläche 2) 0,0 0 3,40 23 + 3,40 Grünfläche 3) 0,15 1 0,0 0 - 0,15 Summen (gerundet) 14,54 100 14,544 100 1) mit ergänzenden Signets für „Feuerwehr“ und „Spielplatz“ 2) mit ergänzenden Signets für „Kindereinrichtung“ und „Spielplatz“ (jeweils Standort unbestimmt) 3) mit ergänzendem Signet für „Spielplatz“ 9.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen u nd Fachplänen fest- gelegten planungsrelevanten Ziele des Umweltschutz es Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägig en Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse, Verwaltungsvorschrifte n und „Technischen Anleitungen" zugrunde gelegt, die für die jeweilige n Umweltbelange in Bauleitplan- Verfahren anzuwenden sind. Die EU-Schutzziele finde n sich im Wesentlichen umgesetzt im deutschen Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG, Luftreinhalteplanung, Lärmminderung) und seinen Ver ordnungen, dem Bundesna- turschutzgesetz (BNatschG – Arten-, Landschafts- un d Biotopschutz), dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG – Bodenschutz, Schutz vor bzw. Umgang mit schädlichen Bodenveränderungen) und seiner Verordnu ng, dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie dem Denkmalschutz gesetz (DSchG). Auf Landesebene greifen weitere Regelungen das Landeswa ssergesetz Nordrhein- Westfalen (LWG NRW – Schutz des Grundwasserdargebot es) sowie Verordnungen auf Ebene der Bezirksregierungen wie Wasserschutzzo nen-Verordnungen und der Luftreinhalteplan. Auf kommunaler Ebene werden die Baumschutzsatzung und der Landschaftsplan der Stadt Köln berücksichtigt. Tab. 2 Ziele des Umweltschutzes Umweltbelang Fachgesetz / Vorschrift Ziel des Umweltschutzes Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung / europäische Vogelschutzgebiete BNatSchG, FFH-RL Schutz prioritärer Arten, Beachtung der Schutzziele - 24 - Umweltbelang Fachgesetz / Vorschrift Ziel des Umweltschutzes Landschaft Landschaftsplan BauGB, BNatSchG, DSchG; LNatSchG NRW Schutzziele der LP-Schutzausweisung, Entwicklungsziele umsetzen; Schutz, Pflege und Entwicklung der Vielfalt, Eigenart, Schönheit und Erholungswert von Natur und Landschaft Pflanzen BNatSchG, LNatSchG NRW Baumschutz- satzung Stadt Köln Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung geschützter Biotope und Naturbestände, Vermeidung von Eingriffen; Tiere BauGB, BNatSchG, FFH-RL, VRL, LNatSchG NRW Vermeidung Verschlechterung Erhaltungszustand; Schutz wild- lebender Tiere und Lebensgemeinschaften, Vermeidung Tötung (Tötungsverbot) Biologische Vielfalt BauGB, BNatSchG, FFH-RL, VRL, LNatSchG NRW Erhalt wildlebender Tier- und Pflanzenarten, Erhalt von Lebensräumen, Stärkung der Biotopvernetzung, Entwicklung und Wiederherstellung der Tier- und Pflanzenwelt z.B. bei Eingriffen; Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen Eingriff/Ausgleich Baugesetz- buch, LNatSchG Ausgleich von Eingriffen in den Naturhaushalt; Ausgleich bzw. Ersatzmaßnahmen nachhaltig und standortgerecht Landschaft/Ortsbild Baugesetz- buch, LNatSchG Ausgleich von Eingriffen in das Landschaftsbild; Wahrung und Entwicklung der Vielfalt, Eigenart, Schönheit und dem Erholungswert von Landschaft- und Ortsbild; Wahrung des Charakters der Kulturlandschaft Boden BauGB; BBoSchG, BBoSchV, LBoSchG NRW sparsamer Umgang mit Grund und Boden, Innenentwicklung; Entsiegelung; Sicherung und Entwicklung von Bodenfunktionen, Abwendung schädlicher Bodenveränderungen und Einträge, Oberflächenwasser WHG, Wasserrahm naturnahe Gestaltung von Fließgewässern; Reinhaltung, Schutz und Pflege von Gewässern; Deckung - 25 - Umweltbelang Fachgesetz / Vorschrift Ziel des Umweltschutzes enrichtlinie, HWRM-RL Wasserbedarf; Vermeidung negativer Veränderungen; Sanierung; naturnaher Aus- bzw. Rückbau Grundwasser WHG, Landes- wassergesetz NW, Wasser- schutzzonen- Verordnung Versickerung von Niederschlagswasser, Berücksichtigung der Ge- und Verbote; Vermeidung von Einträgen; Grundwasserneubildung erhalten und verbessern Klima, Kaltluft/Ventilation Klimaschutz- gesetz NRW, Klimaschutz- konzept Köln BNatSchG, LNatSchG, BWaldG, LFoG NRW Vermeidung bioklimatisch belasteter Wohngebiete, Erhalt bioklimatischer Entlastungsbereiche und Bereiche mit Kaltluftentstehung; Erhalt und Planung von Frischluftzufuhr durch Grünflächen; Verbesserung des Mikroklimas durch Baumpflanzungen und Grünflächen; Maßnahmen zur Klimawandelanpassung Luftschadstoffe – Emissionen/Immissionen Bundesim- missions- schutzgesetz; BauGB, 39. BImSchV, TA Luft; Zielwerte der LAI Schaffung und Erhalt gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse; Vermeiden von Emissionen und Konflikten; Erhalt und Verbesserung der Luftgüte; Einhaltung Grenzwerte der 39. BImSchV Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Er-füllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden BauGB; Bundesimmis sionsschutz- gesetz; - Luftreinhaltep lan Köln 2021 Einhaltung Grenzwerte der 39. BImSchV Vermeidung von Emissionen (nicht Lärm/Luft, insbesondere Licht, Gerüche), sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern Bundesimmis sionsschutz- gesetz; Lichterlass NW; LAI Hinweise; LWG NRW; Vermeidung von Emissionen; Konfliktbewältigung; Sicherstellung der sach- und fachgerechten Entsorgung - 26 - Umweltbelang Fachgesetz / Vorschrift Ziel des Umweltschutzes Erneuerbare Energien/Energieeffizien z BauGB; Beschluss Stadtent- wicklungsaus schuss zur solaren Optimierung; GEG, DIN 5034; Beschluss des Rates der Stadt Köln zur Klimaneutra- lität bis 2035 (06/2021), Leitlinien Klimaschutz der Stadt Köln Energieeffizient Planen, Verringerung / Vermeidung von Klimagas- Emissionen, energetisch optimierte Baustandards Lärm Bundesim- missions- schutzgesetz; TA Lärm; DIN 4109; DIN 18005; DIN 45691; 16. BImSchV; Freizeitlärm- erlass; 18. BImSchV, BauGB; Lärmaktions- plan Stufe III Einhaltung der Orientierungs-, Richt- und Grenzwerte; Konfliktvermeidung durch Planung; Trennungsgrundsatz; Einhalt und Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse Altlasten BauGB; BBoSchG, BBoSchV, LBoSchG NRW, LAWA- Richtlinie, LAGA- Anforderun- gen Vermeidung von Gefährdung durch die Wirkpfade Boden-Mensch, Boden-Luft, Boden-Grundwasser; Sanierung; Erschütterungen Bundesim- missions- schutzgesetz; Abstands- Einhaltung der Werte der DIN 4150 Teil 2; Konfliktvermeidung - 27 - Umweltbelang Fachgesetz / Vorschrift Ziel des Umweltschutzes erlass; DIN 4150 Teil 1 und 2 Gefahrenschutz : Hochwasserschutz Störfallrecht Magnetfeldbelastung Starkregenvorsorge WHG, LWG NRW, HWRW-RL; Hochwasser- schutzG II, BRPHV Seveso-III- Richtlinie; KAS-18, BImSchG; 12. BImSchV Bundesimmis sionsschutz- gesetz, Abstands- erlass NW, städtischer Vorsorgewert WHG Hochwassersichere Baugebiete, Hinweis auf Hochwasserrisikogebiete; Hochwasserrisikoprophylaxe Einhaltung von Achtungs- und angemessenen Sicherheitsabständen Einhaltung ausreichender Abstände zu sensiblen Nutzungen Hinweis auf Starkregenbetroffenheit; Ableitung von Niederschlagswasser; Verhindern von Starkregengefahren Besonnung / Belichtung Positions- papier „Versorgung mit Tages- licht / Besonnung“ im Stadtpla- nungsamt Köln, 10/2021 Sicherung gesunder Wohnverhältnisse Kultur- und sonstige Sachgüter BauGB, Denkmal- schutzgesetz; BNatSchG Vermeidung der Beeinträchtigung von Bau,- Klein und Bodendenkmälern; Naturdenkmalen, Resten historischer Kulturlandschaften oder deren Bestandteilen - 28 - B Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 9.4 Grundlagen 9.4.1 Methodische Hinweise zur Umweltprüfung „Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhal t und Detaillierungsgrad des Bauleitplans angemessener Weise verlangt werden kann.“ (BauGB § 2 Abs. 4 Satz 3). Für die Umweltprüfung zur FNP-Änderung wird auch au f Umweltuntersuchungen zurückgegriffen, die im Rahmen der Umweltprüfung zu m parallel in Aufstellung befindenden B-Plan 69449/05 „Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln)“ in Köln- Deutz erstellt wurden. 9.4.2 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustands ( Basisszenario) Großform- und Punktbebauung der Technischen Hochsch ule sowie versiegelte Verkehrsflächen stellen die dominierenden Strukture n dar. Die Endpunkte des Campusgeländes werden im Norden bzw. Süden durch je weils ein als Studierendenwohnheim genutztes Hochhaus markiert. E in weiteres Wohngebäude des Studierendenwerkes Köln befindet sich am nordwestlichen Rand, an das sich der Altteil der Hochschule anschließt. Die reale Nutzung entspricht hier der Darstellung als SO „FH“ des geltenden Flächennutzungsplanes. Außerhalb des Campusgeländes im Nordosten des Änder ungsgebietes, prägen ein nicht mehr genutztes Areal der Feuerwehr und der Ab fallwirtschaftsbetriebe das Erscheinungsbild. Weitere Nutzungen in Form einer K indertagesstätte mit Familienzentrum und Jugendeinrichtung sowie ein Mehrfamilienhaus östlich des zuvor genannten Areals wurden ebenfalls aufgegeben. Für d iesen Bereich stellt der FNP Wohnen und die Einzelsignaturen Feuerwehr, Kindereinrichtung und Spielplatz dar. Etwa 90 % (13 ha) des circa 14,5 ha großen Änderung sgebietes sind gegenwärtig überbaut bzw. versiegelt. Entsprechend gering fällt der Grünanteil aus. Einzelbäume, Baumreihen und -gruppen sowie Scherrasenflächen und Zierstrauchrabatten bilden die wesentlichen Grünelemente innerhalb der ansonst en versiegelten Freianlagen. Zwei große Stellplatzanlagen werden von einem Baumr aster bzw. schmalen Gehölzstreifen gegliedert. Parallel zum stark befah renen Deutzer Ring erstreckt sich die größte zusammenhängende Grünfläche, ein breiter Gehölzstreifen, der im Nordosten des Änderungsgebietes von einem Siedungsgehölz ergänzt wird. Integriert in diese Struktur ist die im Flächennutzungsplan dargestellt Grünfläche. Das angrenzende Umfeld setzt sich aus punktuell mit nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben durchmischter Wohnbebauung, einem Berufskolleg / Beruflichen Gymnasium, einer Gewerbefläche (Autohandel), der Be zirkssportanlage „Reitweg“ und dem „Pyramidenpark“ zusammen. Für den Änderungsbereich gilt derzeitig der Bebauun gsplan 69449/03, 1. Änderung. Dieser setzt Flächen für den Gemeinbedarf mit den Z weckbestimmungen „Staatliche Ingenieurschule", „Feuerwehr und Fuhrpark" und „Soz ialeinrichtungen", Grünfläche und Schutzpflanzung entlang des Deutzer Ringes fest . fest. Das Maß der baulichen - 29 - Nutzung sowie die überbaubaren Grundstücksflächen s ind nicht festgesetzt. Es han- delt sich somit um einen einfachen Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 und 3 BauGB. 9.4.3 Beschreibung des Umweltzustands bei Nichtdurc hführung der Planung (Nullvariante) Die Nullvariante (Prognosenullfall) dient der Progn ose über die Entwicklung des Änderungsbereichs bei Nichtdurchführung der Planung unter Berücksichtigung der Flächennutzungsplandarstellung, wie sie im Kapitel 9.4. beschrieben wird sowie des geltenden Planungsrechts des B-Plans 69449/03, 1. Ä nderung. Es sind alle städtebaulichen Entwicklungen und Infrastrukturmaßn ahmen im Umfeld des Änderungsgebietes zu berücksichtigen, deren Umsetzu ng bis zum Prognosehorizont (hier 2030) zum jetzigen Zeitpunkt als gesichert bzw. sehr wahrscheinlich angesehen werden kann insbesondere dann, wenn die sich auf de n Flächennutzungsplan auswirken. Die Nullvariante dient als Vergleichsmaß stab hinsichtlich der prog- nostizierten Auswirkungen. Insbesondere ist zu bewe rten, ob – im Vergleich zur Nullvariante – nachteilige Umweltauswirkungen bzw. Verschlechterungen durch die Umsetzung der FNP-Änderung zu erwarten sind und wel che Faktoren auf die beabsichtigten Darstellungen aus der Umgebung erheblich einwirken können. Sowohl die Hochschulnutzungen als auch die sonstige n Nutzungen (Feuerwache, Betriebshof der Abfallwirtschaftsbetriebe, Mehrfami lienhaus, soziale Einrichtungen, Spielfläche) würden voraussichtlich fortgesetzt wer den. Aufgrund der planungsrechtlichen Situation sind keine grundsätzlich andersartigen städtebaulichen Entwicklungen möglich. Eventuell müssten denkmalger echte Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden der Hoc hschule durchgeführt werden. Eingriffe in Natur und Landschaft wären ohne die Planung nicht zu erwarten, wobei der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan selbst nicht unmittelbar einen Eingriff in Natur und Landschaft bedingt. Ins gesamt dürfte der Umweltzustand der Nullvariante, bezogen auf das Änderungsgebiet, im Wesentlichen den aktuell bestehenden (bzw. bereits aufgegebenen) Nutzungen und Qualitäten entsprechen. 9.4.4 Beschreibung des Umweltzustands bei Durchführ ung der Planung Die Planung sieht eine Nutzungsfortsetzung der über wiegend bereits sanierten Gebäude der Fakultäten Architektur, Bauingenieurwes en und Umwelttechnik (Altteil des Hochschulkomplexes) sowie der Bibliothek vor. A lle übrigen Bestandsgebäude sollen sukzessiv abgebrochen und durch Neubauten er setzt werden. Grundgedanke des Bebauungskonzeptes für den neuen Campus Deutz i st, statt der vorhandenen massiven Bebauung, eine durchlässige Bauweise aus B aublöcken mit großen Innenhöfen. Ein neuer zentraler Campusplatz soll vo n einem neuen Hörsaalzentrum und fünf angrenzenden Baublöcken (u.a. Mensa und Fakultäten) eingefasst werden. Aufgrund der Neukonzeption der Hochschule wird das SO „TH“ nach Nordosten erweitert und überplant die hier dargestellte Wohnb aufläche mit ihren Einzelsignaturen. Das neue Freiraumkonzept sieht ein die Gebäude verb indendendes Gerüst aus begrünten Plätzen und Wegen vor. Ziel ist die Öffnu ng des Campus als urbanes Stadtquartier mit multifunktional nutzbaren Flächen . Der Campus wird weitgehend autofrei gestaltet. Der motorisierte Individualverk ehr wird auf direkten Wegen zu den Stellplätzen bzw. Parkhäusern geführt. - 30 - Die geplante Mischnutzung („Kreativquartier“) im We sten des Änderungsbereiches wird vom Reitweg erschlossen. Die Unterbringung der erforderlichen Stellplätze ist in einer oder mehreren Tiefgaragen vorgesehen. In diesem Bereich wird das SO „TH“ im Flächennutzun gsplan zurückgenommen zugunsten einer Mischgebietsdarstellung mit den Ein zelsignaturen Spielplatz und Kindereinrichtung. Die Umstrukturierung des Campus soll innerhalb eines 15- bis 20-jährigen Zeitraumes in drei Bauphasen erfolgen. Nach dem Abschluss der Hochschulneuordnung ist die Entwicklung des „Kreativquartiers“ östlich des Reitweges geplant. In drei Baublöcken sollen sowohl Wohnungen als auch Räume für Büros un d vor allem solche gewerblichen Nutzungen angeboten werden, die einen inhaltlichen Bezug zur TH Köln aufweisen. Ferner ist eine Kindertagesstätte vorges ehen. Für das Planvorhaben wird zur gegebenen Zeit ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt. 9.5 Prognose der Auswirkungen auf die Umweltbelange 9.5.1 Tiere (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) Bestand Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Bewertung des Änderungsbereiches des Flächennutzungsplanes (KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK 2022) wurden aus der jüngeren Vergangenheit stammende faunistische Erfassungsdaten (GALUNDER 2013a, b, 2016; GINSTER LANDSCHAFT + UMWELT 2019) der Artengruppen Fledermäuse und Vögel herangezogen. Ferner wurde im Wirkungsbereich des Ä nderungsgebiets eine überschlägige örtliche Erfassung der Habitatstruktu ren durchgeführt und diese hinsichtlich ihres Lebensraumpotenzials für planung srelevante Arten analysiert. Der hohe Anteil naturferner Strukturen, die zentrale La ge innerhalb einer Großstadt und das hohe Maß an Störeinwirkungen stellen limitieren de Faktoren für die Ansiedlung spezialisierter Arten dar. Daher überrascht es nicht, dass fast ausschließlich ubiquitäre Arten nachgewiesen wurden. Ein breiter Gehölzstreif en am östlichen Rand des Änderungsgebiets begleitet den Deutzer Ring. Im Nor dosten befindet sich eine ca. 1.500 m2 große, im rechtswirksamen FNP als „Grünfläche“ dar gestellte, gehölzdominierte Grünflächenbrache. Spezielle Habitatfunktionen sind weder für den Gehölzstreifen noch die Grünflächenbrache bekannt. Im Änderungsgebiet wurden 15 weit verbreitete und u ngefährdete Brutvogelarten registriert. Für zwei weitere Arten, den Buntspecht und den Eichelhäher, besteht Brutverdacht. Als Gastvogelarten wurden Halsbandsit tich und Stieglitz registriert. Nachweise von regional gefährdeten und/oder in Kolo nien brütenden Arten liegen für den Hausperling und die Türkentaube (beides Brutvög el) sowie den Mauersegler (Nahrungsgast) vor. Planungsrelevante Vogelarten: Mehlschwalbe und Mauersegler wurde als Nahrungsgäste, die Arten Graureiher, Star und Turmf alke wurden als Durchzügler beobachtet. Ein gelegentliches Aufsuchen des Änderungsgebiets zur Nahrungssuche kann für die Arten Mäusebussard, Star sowie Turm- u nd Wanderfalke nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Nachweise fehlen hierfür jed och ebenso wie für Bruten planungsrelevanter Arten. Die Einzelnachweise der vorgefundenen Arten können dem Tabellenanhang zu diesem Umweltbericht entnommen werden. - 31 - Säugetiere/Fledermäuse: Die gebäudebewohnenden Arten Zwergfledermaus und Breitflügelfledermaus wurden jagend erfasst, letztere nur unregelmäßig. Hinweise auf größere Quartieransammlungen (Wochenstuben, Sommer- und Winterquartiere) liegen nicht vor. Einzelquartiere, insbesondere der Zwergfledermaus, können jedoch nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Ferner wurd e die Rauhautfledermaus, allerdings nur vereinzelt und sehr unregelmäßig, en tlang des Gehölzstreifens am Deutzer Ring nachgewiesen. Sonstige Tiergruppen : In Ermangelung geeigneter Habitatstrukturen kann ein Vorkommen planungsrelevanter Reptilien-, Amphibien- , Libellen- und Schmetterlingsarten ausgeschlossen werden. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Da von einer weitgehenden Beibehaltung der Lebensra umverhältnisse auszugehen ist, sind auch bezüglich des Artenspektrums keine w esentlichen Veränderungen zu erwarten. Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) Im Rahmen der geänderten Flächennutzungsplandarstellung fällt die Grünfläche weg. Diese steht in einem räumlichen Zusammenhang mit de m im Flächennutzungsplan nicht dargestellten Gehölzstreifen entlang des Deut z Ringes. Dieser entfällt im Rahmen der Planung zum Bebauungsplan. Insofern hand elt es sich um die Reduzierung von potentiellem Lebensraum für die dor t nachgewiesenen Arten. Es handelt sich hier um verschiedene Vogelarten. Aufgrund ihrer geringen Spezialisierung und der bes tehenden Grünflächen im Änderungsgebietsumfeld und im Rahmen einer guten Freiraumplanung innerhalb des SO „FH“ kann davon ausgegangen werden, dass Ausweic hmöglichkeiten in ausreichender Größe und Qualität zur Verfügung steh en. Mit der Planänderung sind weitgehend Lebensraumstrukturen zu erwarten, die sich wenig vom heutigen Bestand unterscheiden. Ein Konflikt mit Verbotstatbeständen, die sich im R ahmen der nachgeordneten Planungen und Genehmigungen nicht lösen lassen, ist nicht zuwarten. Das Eintreten des auch für nicht planungsrelevante europäische Vogelarten geltenden Tötungsverbotes wird durch entsprechende Vermeidungsmaßnahmen verhindert. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Zur Vermeidung artenschutzrelevanter Verbotstatbest ände beschreibt der artenschutzrechtliche Fachbeitrag geeignete Maßnahm en, die sich im Wesentlichen auf den Bebauungsplan und die Umsetzungsphase bezie hen. Dazu gehören Bauzeitenbeschränkungen (Durchführung von Gehölz- u nd sonstigen Vegetationsbeseitigungen außerhalb der Brut- und Au fzuchtzeit wildlebender Vogel- arten, Durchführung von Abrissmaßnahmen außerhalb d er Brut- und Aufzuchtzeiten wildlebender Vogelarten und außerhalb der Aktivität szeit der Fledermäuse). Ferner werden − zur Sicherung des Brutangebotes für den Ha ussperling, einer nicht planungsrelevanten, aber in der regionalen Rote Lis te auf der Vorwarnliste stehende Art − an umliegenden, nicht vom Rückbau betroffenen Gebäuden Höhlenbrüterkästen installiert. Mit den zum Bebauungsplan vorgesehenen Begrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen werden allgemeine Habitatfunktionen gefördert und Lebensraumverluste kompensiert. - 32 - Bewertung Ein Vergleich der überplanten mit den beabsichtigte n Nutzungskategorien zeigt hinsichtlich ihrer Lebensraumpotentiale keine signi fikanten Unterschiede. Die Darstellung Grünfläche mit dem vergleichsweise höch sten Habitatpotenzial entfällt allerdings. Vor dem Hintergrund der allgemeinen Bedeutung und Ausgleichbarkeit der betroffenen Strukturen entsteht kein substanzieller Widerspruch zu den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege laut Bundes naturschutzgesetz für den besiedelten Freiraum und den Schutz von Bäumen und Gehölzen. Die Auswirkungen auf weit verbreitete Arten stellt eine mäßige Beein trächtigung des Umweltbelanges „Tiere“ dar. Unter Berücksichtigung der Vermeidungsmöglichkeiten sind keine Vorhabenwirkungen erkennbar, die Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG und ein entsprechendes Konfliktpotenzi al auf den nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsebenen erwarten lassen. 9.5.2 Pflanzen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) Bestand Die Darstellung als SO „FH“ lässt auf eine eher geringe Biotopausstattung schließen. Aufgrund der hohen baulichen Dichte und Flächenversiegelung weist das Gebiet einen geringen Grünanteil auf. Einzelbäume, Baumreihen un d Baumgruppen, Scherrasenflächen und mit Ziersträuchern bepflanzte Rabatten sind als typische Grünelemente stark verdichteter, großstädtischer Qu artiere anzutreffen. Zwei große Stellplatzanlagen werden von einem Baumraster (Einz elbäume in mit Ziersträuchern bepflanzten Baumbeeten) oder schmalen Gehölzstreife n gegliedert. Parallel des Deutzer Rings erstreckt sich ein ca. 15 bis 20 m br eiter und von Bäumen dominierter Gehölzstreifen, der ebenso wie ein teils von Gehölz en eingefasster Rasenplatz am Haupteingang des Campus im Nordwesten des Änderungsgebiets, Bestandteil der im FNP dargestellten Bauflächen ist. Ein im Flächennut zungsplan als Grünfläche dargestellter Bereich befindet sich im Nordosten des Änderungsgebiets. Dabei handelt es sich um eine brachgefallene gehölzdominierte Grü nanlage (Siedlungsgehölz). Die Randeingrünung des Deutzer Rings wird in Teile n vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW als Wald eingestuft und ist auf Ebene des verbindlichen Bauleitplans anteilig entsprechend auch durch einen Waldausgleich zu kompensieren. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Eine Veränderung der im FNP dargestellten Grünfläch e und der sonstigen Grünstrukturen wäre nicht zu erwarten. Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) Für die „Grünfläche“ (neu: SO „TH“) ist, aufgrund des auf der B-Planebene zulässigen Überbauungs- bzw. Versiegelungsgrades, ein weitgehe nder Verlust der Vegetation anzunehmen. Im Bereich der bisherige Wohnbaufläche (W) wird durch die neue Darstellung SO „TH“ eine Verdichtung der Bebauung und ein abnehmender Grünanteil vorbereitet. Die beabsichtigte Darstellung Gemischt e Baufläche (M, bisher: SO „FH“) im Westen des Änderungsgebiets lässt dagegen einen etwas geringeren Versiegelungsgrad und damit eine etwas stärkere Durchgrünung erwarten. - 33 - Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Für den Verlust der Grünflächen erfolgt, da es sich um einen ausgleichpflichtigen Eingriffsbereich im Rahmen der verbindlichen Baulei tplanung handelt, eine entsprechende Kompensation des Biotopwerts sowie zu sätzlich der als Wald eingestuften Fläche. Bewertung Basierend auf einem Vergleich der bestehenden und b eabsichtigten Nutzungskategorien und den daraus ableitbaren Versiegelungsgraden (zulässige GRZ auf B-Planebene) ergibt sich aus der beabsichtigten FNP-Darstellung ein etwas geringerer Vegetationsanteil. Konfliktmindernd wirken sich die allgemeine Bedeutung der betroffenen Strukturen aus, die sich überwiegend vor Ort wiederherstellen lassen, sodass insgesamt eine mäßige Beeinträchtigung des U mweltbelangs „Pflanzen“ zu erwarten ist. 9.5.3 Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) Bestand Die im Änderungsgebiet darstellten baulichen Nutzungen sowie die „Grünfläche“ sind allesamt der Kategorie „Siedlungs- und Verkehrsfläc he“ (SuV) zuzuordnen. Die Wohnbaufläche wurde nur untergeordnet als solche ge nutzt. Vielmehr diente der größte Teil der Wohnbaufläche faktisch dem Gemeinda rf (Feuerwehr, Abfallwirtschaftsbetriebe). Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Sowohl die bestehenden als auch die bereits aufgege benen Nutzungen würden voraussichtlich fortgesetzt werden. Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) Die geplanten Nutzungen (SO „TH“, M) sind ebenfalls vollständig der Kategorie „Siedlungs- und Verkehrsfläche“ (SuV) zuzuordnen. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Nicht erforderlich Bewertung Ein „Flächenverbrauch“ im Sinne einer Zunahme von Siedlungs- und Verkehrsfläche zu Ungunsten von Freiraumfläche ist mit der FNP-Änderung nicht verbunden. Als eine Maßnahme der Innentwicklung folgt die Planung dem Gebot des Baugesetzbuchs, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen. Ins gesamt ergeben sich für den Umweltbelang „Fläche“ keine nachteiligen Auswirkungen. - 34 - 9.5.4 Boden (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) Bestand Ausgangsmaterial der ursprünglich im Änderungsgebie t anstehenden Böden waren lehmig-sandige Hochflutsedimente auf der Niederterr asse des Rheins. Laut Bodenkarte (B EZIRKSREGIERUNG KÖLN o.J.) haben sich im Südwesten als Bodentyp eine Parabraunerde mit sandigem Lehm und im zentral en Abschnitt Braunerden mit schwach lehmigem Sand bis stark sandigem Lehm entwi ckelt. Der Norden des Änderungsgebiets ist als Stadtboden klassifiziert. Die Böden sind staunässefrei und weisen keinen Kontakt zum Grundwasser auf. Im ehemals landwirtschaftlich genutzten Änderungsgebiet wurden die natürlichen Bodenverhältnisse infolge von Bauaktivitäten vollständig überformt. Oberflächennah stehen in den bisher geotechnisch erkundeten Freiflächen Anschüttungen aus umgelagerten Böden (m it mineralischen Fremd- beimengungen) in unterschiedlicher Mächtigkeit an ( ICG DÜSSELDORF GMB H 2020, 2019). Die Anschüttungen sind bis auf einen geringen Flächenanteil versiegelt. Der 3. Auflage der „Karte der schutzwürdigen Böden in NRW“ liegt nicht mehr wie bisher eine dreistufige Schutzwürdigkeitsbewertung zugrunde, sondern das Maß der Funktionserfüllung. Demnach gelten Böden mit hoher bis sehr hoher Funktions- erfüllung als schutzwürdig. Die Schutzwürdigkeit von Böden, die − wie im vorliegenden Fall − eine mittlere oder geringere Funktionserfüll ung aufweisen, wurde seitens des Geologischen Dienstes NRW nicht bewertet. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Für die beschriebenen Bodenverhältnisse wären keine Veränderungen zu erwarten. Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) Die im rechtswirksamen FNP dargestellte Grünfläche wird im Zuge der FNP-Änderung als SO „TH“ überplant. Bei den übrigen Darstellungen handelt es sich wie bisher um Bauflächen. Zwischen den bisherigen und den beabsichtigten Darstellungen sind, mit Ausnahme der entfallenden Grünfläche, bezüglich des Umweltfaktors Boden keine signifikanten qualitativen Unterschiede ableitbar. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen keine Bewertung Betroffen sind überformte und daher weniger schutzw ürdige Stadtböden. Als eine Maßnahme der Innenentwicklung entspricht die FNP-Än derung den Zielen der einschlägigen Fachgesetze zur Minderung von Bodenbe einträchtigungen. Für den Umweltbelang „Boden“ sind keine Verschlechterungen zu erwarten. 9.5.5 Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) Bestand Das Änderungsgebiet ist innerhalb des hydrogeologis chen Raums Niederrheinische Tieflandsbucht“ dem Teilraum „Terrassenebenen des R heins und der Maas“ zugeordnet. Der Untergrund ist Bestandteil des Grun dwasserkörpers (GWK) 27_25 „Niederungen des Rheins“, einem sehr ergiebigen Por en-Grundwasserleiter aus Kiesen und Sanden mit hoher Durchlässigkeit, der im Änderungsgebiet von Tonen und - 35 - Sanden der Köln-Schichten mit deutlich geringerer D urchlässigkeit unterlagert wird. Der chemische Zustand des Grundwasserkörpers ist, b edingt durch Belastungen mit Pflanzenschutzmitteln sowie Trichlorethen und Perch lorat, schlecht. Der mengenmäßige Zustand des Grundwasserkörpers wird al s gut beurteilt (MULNV o.J.a). Die generellen hydrogeologischen Verhältnisse werde n durch den ca. 1,2 km entfernten Rhein geprägt, der die Grundwasserstände und die Grundwasserfließrichtung maßgeblich beeinflusst. „U nter regulären Verhältnissen bildet sich ein Grundwasserfluss aus, der im betrac hteten Bereich nach Südwesten auf den Rhein gerichtet ist.“ (ICG D ÜSSELDORF GMB H 2019). Die Aufzeichnungen der im Jahr 2019 errichteten Grundwassermessstellen korrespondieren erwartungsgemäß gut mit dem generellen Verlauf des Rheinwasserstands am Kölner Pegel. Bezogen auf die niedrigste Höhe im Änderungsgebiet beträgt der Grundwasserflurabstand mindestens 7 m (ICG D ÜSSELDORF 2020, 2019). Aufgrund des hohen Versiegelungsgrades kann nur wenig Regenwasser zur Versickerung gelangen und zur Grundwasserneubildung beitragen. Der Änderungsbereich enthält keine Oberflächengewässer. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Für die beschriebenen hydrogeologischen Verhältniss e wären keine Veränderungen zu erwarten. Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) Im Vergleich der bestehenden zu den beabsichtigten Nutzungskategorien unter Berücksichtigung der aus diesen ableitbaren Versiegelungsgraden (zulässige GRZ auf B-Planebene) ergibt sich für die geplante Änderung ein etwa identisches Versiegelungspotential. Bezüglich der qualitativen Auswirkungen auf das Gru ndwasser ist kein wesentlicher Unterschied zwischen den bisherigen und den beabsichtigten Darstellungen des FNP und den daraus ableitbaren Versiegelungsgraden erkennbar. Tatsächlich wird jedoch mehr Regenwasser als bisher zur Versickerung gelang en, da gemäß des Entwässerungskonzeptes zum neuen B-Plan 69449/05 Te ilflächen des Änderungsbereiches vom Mischwasserkanalnetz abgekoppelt werden sollen und das Regenwasser über unterirdische Versickerungsanlagen dem Grundwasserkörper zugeführt werden soll. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Das zum Bebauungsplan im Parallelverfahren erstellte Entwässerungskonzept enthält u.a. Maßnahmen zur örtlichen Versickerung für einen Teil des anfallenden Oberflächenwassers. Bewertung Die Zielvorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes werden nicht beeinträchtigt (Vermeidung einer Verschlechterung des mengenmäßigen und chemischen Zustands des Grundwassers). Aufgrund des etwas geringeren Ve rsiegelungsgrads und der örtlichen Versickerung einer Teilmenge des Niedersc hlagswassers, ist eine tendenzielle Verbesserung des mengenmäßigen Zustand s des Grundwasserkörpers zu erwarten. - 36 - 9.5.6 Luft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 9.5.6.1 Luftschadstoffe – Emissionen, auch Treibhau sgase Bestand Luftverunreinigende Stoffe treten als Partikel (z.B. Staub), Gase (z.B. Stickstoffdioxid) oder Gerüche auf. Unabhängig von der großräumigen, durch gebietsexterne Emissionsquellen verursachten Hintergrundbelastung, kommt es insbesondere in urbanen Räumen durch lokale Emittenten (Verkehr, In dustrie, Gewerbe, Wohnen, Kleinfeuerungsanlagen) zu einer Erhöhung der Grundb elastung. Als lokale, plangebietsinterne, u.a. das Treibhausgas Kohlendio xid (CO 2) emittierende Quellen, sind der Kfz-Verkehr sowie die Wärmeversorgung sowi e Kühlung von Gebäuden auf der Basis fossiler Energieträger zu nennen. Weiterg ehende der TH-Nutzung zuzuordnende Emissionsquellen sind nicht bekannt. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Ob Modernisierungsmaßnahmen im jetzigen Gebäudebest and hinsichtlich einer emissionsärmeren Wärmeversorgung durchgeführt werde n würden, kann nicht beurteilt werden. Eine zunehmende Nutzung umwelt- u nd klimaverträglicher Verkehrsmittel würde im Vergleich zum Ist-Zustand zu einer Verringerung des lokalen Emissionsaufkommens führen. Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) Auch nach der Planrealisierung werden der Kfz-Verke hr und die Wärmeversorgung der Hochschulbauten als lokale Emissionsquellen vorliegen. Laut Verkehrsgutachten (BSV G MB H 2022) sind, gemäß einer Prognose der TH Köln, keine größeren Zu- oder Abnahmen der Studierendenza hlen und der TH Köln- Angestellten zu erwarten, da keine neuen Nutzungen (z.B. neue Fakultäten) vorgesehen sind, sodass von einer etwa gleichbleibe nden Verkehrsbelastung und verkehrsbedingten Emissionsmenge ausgegangen werden kann. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass die verkehrsbedingten Emission en durch eine verbesserte Abgasreinigung und eine Zunahme der Elektromobilität sinken werden. Ferner ist davon auszugehen, dass aufgrund der erhö hten Anforderungen an einen energiesparenden Wärmeschutz von Gebäuden und eine energiesparende Anlagentechnik die Emissionsmenge sinken wird. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Ziel des zur Neu- und Umgestaltung des Campus Deutz erstellten Mobilitätskonzeptes (RK GMB H 2023) ist primär die Bereitstellung einer ausgewo genen Angebotsstruktur umweltverträglicher Verkehrsmittel (öffentlicher Na hverkehr, Rad- und Fußgängerverkehr). Hierfür geeignete Maßnahmen werd en im Rahmen des weitgehend autofreien Erschließungskonzepts für den Campus berücksichtigt. Darüber hinaus formuliert das zum neuen B-Plan 6944 9/05 erstellte Konzept zur Nachhaltigkeit und zum Klimaschutz (BLB NRW 2023) als wesentliche Zielgröße einen minimalen Primärenergiebedarf und Anfall an C0 2-Emissionen bei gleichzeitiger Gewährleistung des Behaglichkeitsstandards in den G ebäuden. Dies soll durch bau- liche und technische Maßnahmen sichergestellt werde n. 2022 wurde mit der Neuausrichtung die Energieerzeugung auf Wärmepumpen und die Nutzung von Brunnenwasser (Geothermie) umgestellt. - 37 - Bewertung Für die bei der Wärmeerzeugung anfallenden Emissionsmenge (vor allem CO 2) ist, im Vergleich zum Prognosenullfall, aufgrund der im Energiekonzept zum Bebauungsplan vorgesehenen Nutzung erneuerbarer Energien, insbeso ndere der Geothermie von einer erheblichen Verringerung auszugehen. Auch für die verkehrsbedingten Emissionen ist aufgrund einer insgesamt stagnierenden Verkehrsbelastung und einer wahrscheinlichen Zunahme klimafreundlicher Mobilitä t ein Rückgang anzunehmen. Die Planänderung steht nicht im Widerspruch zu den Zielen und Maßnahmen des Luftreinhalteplans (LRP) Köln. 9.5.6.2 Luftschadstoffe – Immissionen Bestand Hinsichtlich lufthygienischer Belastungen sind in Ballungsräumen und Großstädten, so auch in Köln, die überwiegend durch den Kfz-Verkehr emittierten Komponenten Feinstaub PM 10 und PM 2,5 (Partikelförmige Luftverunreinigungen mit einem Durchmesser von maximal 10 bzw. 2,5 Mikrogramm) und Stickstoffdioxid (NO 2) in den Fokus geraten. Der Straßenverkehr ist – neben dem regionalen Hinte rgrund – Hauptverursacher von NO 2-Belastungen im Kölner Stadtgebiet. Im Jahr 2020 wurden, begünstigt durch die Maßnahmen gegen die Covid-19- Pandemie (Lockdown), an allen Messstandorten in NRW der Grenzwert der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionssc hutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmeng e – 39. BImSchV) für die Jahresmittelwerte für die Luftschadstoffe NO 2 und PM 10 eingehalten (LANUV 2021a, b). Hingegen wurde im Jahr 2019 der Grenzwert von 40 µg/m³ für das Jahresmittel an 16 Probenahmestellen überschritten, davon zwei Station en in Köln (Clevischer Ring (44 µg/m³) Justinianstraße (43 µg/m³). Der Jahresmittel wert für PM 10 wurde eingehalten (LANUV 2020). Unter Zugrundelegung der bestehenden Gebietskategor ien sind Immissionskonflikte am ehesten für die an den stark belasteten Deutzer Ring grenzende Wohnbaufläche im nordöstlichen Änderungsbereich zu erwarten. Der Gehölzstreifen entlang des Deutzer Rings und die übrigen Bäume im Änderungsgeb iet nehmen lufthygienische Funktionen wahr (Staubminderung, Bindung von CO 2 und Freisetzung von Sauerstoff). Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Zur Beurteilung der zu erwartenden Luftqualität bez üglich der insbesondere verkehrsbedingten Schadstoffkomponenten NO 2 sowie Feinstaub PM 10 und PM 2,5 , wurden im Rahmen einer Luftschadstoffuntersuchung ( PEUTZ CONSULT 2023) die Werte für den Prognosenullfall (Nichtdurchführung d es Vorhabens, Verkehrsmengen für das Jahr 2030) und den Planfall (Umsetzung des Planvorhabens, Verkehrsmengen für das Jahr 2030) ermittelt und verglichen. Als Pr ognosehorizont bezogen auf die Eingangsdaten für die Emissionsberechnung ist das J ahr 2028 zugrunde gelegt worden. „Die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen zeigen, dass im Prognosenullfall die Grenzwerte der 39. BImSchV (Jahresmittelwerte NO 2, PM 10 und PM 2,5 , Kurzzeitgrenzwerte PM 10 und NO 2) im gesamten Untersuchungsgebiet eingehalten - 38 - und deutlich unterschritten werden. Die höchsten Schadstoffbelastungen treten hierbei aufgrund der hohen Verkehrsbelastung und der durch dichte Randbebauung verminderten Belüftung entlang der Gießener Straße östlich der Kreuzung Deutzer Ring sowie entlang der Ostseite des Deutzer Rings a uf.“ (PEUTZ CONSULT 2023). Für den Immissionsort Gießener Straße wird mit 21,3/m 3 die höchste NO 2-Konzentration prognostiziert (Grenzwert für NO 2: 40 µg/m 3 als Jahresmittelwert). Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) Laut Verkehrsgutachten (BSV G MB H 2022) resultieren Veränderungen der Kfz- Belastungen an den Campus Deutz grenzender Straßen gegenüber dem Prognosenullfall nicht durch ein für 2030 zusätzlic h anzusetzendes Verkehrsaufkommen, sondern ausschließlich durch die neue Erschließungssituation. „Im Vergleich zum Prognosenullfall ändern sich im P lanfall die Verkehrsmengen [im Sinne einer veränderten räumlichen Verteilung] und hiermit auch die freigesetzten Luftschadstoff-Emissionsmengen. Des Weiteren veränd ern sich durch die Plange- bäude die Belüftungsverhältnisse. Durch diese Verän derungen steigen die Luftschadstoffkonzentrationen entlang des Deutzer Rings im Umfeld der Plangebäude leicht an. Es kommt jedoch nicht zu einer Überschre itung der Immissionsgrenzwerte der 39. BImSchV. Die höchste Luftschadstoffkonzentr ation wird an der Gießener Straße mit 20,9µg/m 3 für NO 2 prognostiziert. Da keine Wohnbaufläche mehr dargestellt wird, ergibt sich im Bereich der hochbelasteten Kre uzung nur noch ein vermindertes Konfliktpotential für die zukünftige geplante Nutzu ng durch die Darstellung als SO „TH“. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Die im Rahmen des Mobilitäts- und Energiekonzepts z um neuen Bebauungsplan vorgesehenen emissionseinsparenden Maßnahmen führen zu einer Verringerung der Immissionsbelastung. Die veränderte Darstellung im Bereich der Kreuzung Gießener Str./Deutzer Ring vermindert den Immissionskonflikt durch die weniger schutzwürdige Nutzung. Bewertung Aus der Änderung des FNP kann keine Verschlechterun g der Immissionssituation abgeleitet werden. Die Untersuchungen zum neuen B-Plan zeigen, dass die in der 39. BImSchV verankerten Grenzwerte (Jahresmittelwerte N O 2, PM 10 und PM 2,5 , Kurzzeitgrenzwerte PM 10 und NO 2) unterschritten, also eingehalten werden. Aufgrund der im Mobilitäts- und Energiekonzept zum neunen B- Plan vorgesehenen emissionseinsparenden Maßnahmen ist insgesamt − im Vergleich zum Prognosenullfall − von einer Immissionsverringerung auszugehen. Durch die Änderung der Wohnbaufläche in ein SO „TH“ verminder t sich das Konfliktpotential zwischen Luftschadstoffbelastung und schutzwürdiger Nutzung. 9.5.7 Klima (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) Bestand Die Planungshinweiskarte „Zukünftige Wärmebelastung“ (LANUV NRW - (Hrsg.) 2013) stellt für das Kölner Stadtgebiet Planungshinweiska rte zukünftige Wärmebelastung stellt Gebiete mit ähnlichen mikroklimatischen Eige nschaften dar und unterscheidet zwischen Siedlungs- und Freiflächen (klimaaktiver Flächen) bei einer zu erwartenden Wärmebelastung (Periode 2021 bis 2050) dar. Die Sie dlungsflächen sind in drei - 39 - Klassen unterteilt (Klasse 3 belastete Siedlungsflä chen, Klasse 2 hochbelastete Siedlungsflächen. Die in den Sommermonaten thermisc h am stärksten belasteten Gebiete sind der Klasse 1 sehr hoch belastete Siedlungsflächen zugeordnet, so auch der gesamte nördliche Bereich des Änderungsgebietes . Kennzeichen dieses Lastraums sind, im Vergleich zum Freiland, starke V eränderungen aller Klimaelemente, Windfeldstörungen, intensive Wärmein seln, Störungen lokaler Windsysteme und eine Minderung der Frischluftzirkul ation. Im südlichen Bereich des Änderungsgebietes geht die Darstellung in die Klass e 2 und 3 über in Richtung der Sportplätze und der abnehmenden intensiven Bebauung Die langjährigen übergeordneten Windverhältnisse in Köln entsprechen der Windrichtungsverteilung der Kölner Bucht mit – bedi ngt durch die Ausrichtung des Rheintals – dominierenden Windrichtungen aus Südost en. „Ein sekundäres Windrichtungsmaximum entfällt auf Anströmungen aus Richtung West“ (P EUTZ CONSULT 2022). Einen entscheidenden Einfluss auf die Belüf tung der Innenstadt hat der sogenannte „Rheintalwind“. In austauscharmen Strahlungsnächten setzt sich die nächtlich entstehende Kaltluft dem Relief der Kölne r Bucht folgend aus Richtung Süden hangabwärts in Bewegung. Beim Erreichen einer bestimmten Mächtigkeit strömt sie als „Rheintalwind“ weiter talabwärts und überlagert dabei die lokalen Kaltluftabflüsse. Trotz der dichten Bebauung wird die Kaltluft in der zweiten Nachthälfte bis an den Rhein transportiert. Dieses regionale Windsystem (Bergwind) gewährleistet aufgrund seiner starken Ausprägung nicht nur in aus tauscharmen sommerlichen Hochdruckwetterlagen, sondern auch in winterlichen Strahlungsnächten eine Belüftung der Deutzer Innenstadt (STADT KÖLN 2003, STADT KÖLN o.J.b). Die Waldfunktionskarte (MULNV o.J.b) weist dem Gehö lzstreifen an der Deutzer Straße einschließlich des Siedlungsgehölzes eine lokale Klimaschutzfunktion zu. Eine ausgleichende Wirkung (Beschattung, Abkühlung durch Verdunstung) auf Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsextreme weisen auc h die übrigen Baumbestände auf. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Infolge des Klimawandels werden bis zur Mitte des 21. Jahrhunderts Hitzebelastungen und Starkniederschlagsereignisse deutlich zunehmen. Laut Planungshinweiskarte (LANUV 2013) sind der nördliche und mittlere Abschn itt des Änderungsgebietes, mit Ausnahme einiger Randzonen, den Flächen der Klasse 1 und damit den „sehr hoch belasteten Siedlungsflächen“ zugeordnet. So ist hie r, im Vergleich zu klimaaktiven Freiflächen, beispielsweise mit einer um 40 bis 80 % höheren Anzahl von Tagen mit starker Wärmebelastung ( ≥ 32 °C) zu rechnen. Richtung Süden und am östlichen Rand schließen sich „hoch belastete Siedlungsfläche n“ (Klasse 2) an. Die südliche Spitze ist als „belastete Siedlungsfläche“ (Klasse 3) gekennzeichnet. Das Areal würde überwiegend weiterhin in den Sommermonaten zu den thermisch am stärksten belasteten Stadtgebieten gehören. Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) Der für die übergeordnete Belüftung der Deutzer Inn enstadt relevante „Rheintalwind“ wird nicht beeinträchtigt. - 40 - Die Anordnung von Baukörpern und Freiflächen auf de r Basis des städtebaulichen Planungs- und Freiraumkonzepts deutet auf eine höhe re Winddurchlässigkeit und damit bessere Durchlüftung als bislang hin. Dennoch ist für den Bereich des geplanten SO „TH“ aufgrund des nach wie vor hohen Versiegelun gsgrades, nicht von einer signifikanten Abschwächung sommerlicher thermischer Belastungen auszugehen. Im Bereich der Gemischten Baufläche (M) ist die Ausprä gung eines thermisch geringer belastenden Siedlungsklimatops möglich, da der baup lanungsrechtlich zulässige Versieglungsgrad hier in der Regel geringer ausfäll t als bei einem Sondergebiet. Für beide Areale ist, wie bereits für die Nullvariante beschrieben, mit häufigeren klimawandelbedingten Hitzebelastungen zu rechnen. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Die Realisierung der zum städtebaulichen Standard g ehörenden Dach- und Fassadenbegrünungen, Baumanpflanzungen und weiteren Grünelementen wird zu einer Minderung der klimatischen Belastung beitragen. Bewertung Die thermischen Belastungen in den Sommermonaten werden sich im neuen Campus Deutz, voraussichtlich nicht wesentlich abschwächen. Für das Kreativquartier und die hier angestrebte stärkere Begrenzung der Überbauung und Versiegelung ist nicht auszuschließen, dass sich ein klimatisch weniger be lastendes Siedlungsklimatop ausprägt. 9.5.8 Wirkungsgefüge (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) Bei den Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima ist das Wirkungsgefüge zwischen den genannten Landschaf tsfaktoren zu berücksichtigen. Dazu gehören auch Stoffkreisläufe und Energieströme im Naturhaushalt. Die Auswirkungen auf das Wirkungsgefüge zwischen und innerhalb der abiotischen und biotischen Funktionselemente der je weiligen Landschaftsfaktoren werden im Rahmen der Auswirkungsprognose mittelbar berücksichtigt, da die betroffenen Elemente im Sinne des Indikatorprinzips bereits Informationen über die funktionalen Beziehungen zu anderen Faktoren beinhalten. 9.5.9 Landschaft (Ortsbild) (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) Bestand Großform- und Punktbebauung des „Ingenieurwissensch aftlichen Zentrums“ (IWZ) bestimmen die bauliche Struktur im Bereich des „SO „FH“. Den Bereich der Wohnbaufläche prägten nicht mehr ge nutzte Gebäude und Betriebsflächen, die inzwischen größtenteils abgebr ochen wurden. Damit entspricht die Bebauungsstruktur weitgehend nicht der Ausprägu ng eines innerstädtischen Wohnquartiers wie es der FNP vorgibt. Aufgrund der hohen baulichen Dichte und Flächenversiegelung sowie fehlender Dach- und Fassadenbegrünung, weist das Gebiet einen gerin gen Grünanteil auf. Von Bedeutung für das Ortsbild sind vor allem die Bäume und der Gehölzstreifen. - 41 - Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Grundlegende Veränderungen des optischen Beziehungs gefüges wären nicht zu erwarten. Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) Vor dem Hintergrund der bestehenden und geplanten G ebietskategorien sind die größten visuellen Veränderungen für die bisherige W ohnbaufläche zu erwarten. Allerdings weist bzw. wies die reale Ausprägung der Baufläche nur sehr untergeordnet Wohnnutzungen auf. Für die geplante Gemischte Baufläche (M) kann, im V ergleich zur bisherigen Darstellung SO „FH“, von einer etwas kleinteiligere n Bebauung mit einem etwas höheren Freiflächenanteil ausgegangen werden. Zwischen dem bestehenden SO „FH“ und dem geplanten SO „TH“ sind keine Unterschiede des Umweltzustandes ableitbar. Unter Einbeziehung der real bestehenden und beabsic htigten Bebauungs- und Freiflächenstruktur ist allerdings auch für das bis herige SO „FH“ von einer deutlichen optischen Veränderung auszugehen. Laut des städteba ulichen Planungs- und Freiraumkonzepts ist hier, anstatt der bestehenden massiven großformatigen Bebauung, eine dezentrale, durchlässige Bauweise mi t Einzelgebäuden vorgesehen, die individuell an die Raumnutzungen der Institute angepasst ist und sich in die umgebende Stadtstruktur einfügt. Eine Nord-Süd-Achs e begrenzt den Kernbereich des Campus nach Westen und stellt zugleich den Übergang zur gemischten Baufläche („Kreativquartier“) dar. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Keine Maßnahmen auf der Ebene des FNP. Bewertung Die auf der Basis des städtebaulichen Planungs- und Freiraumkonzepts verfolgte kleinteiligere, sich zu den Rändern öffnende Bebauu ng, wird sich besser in die Umgebung einfügen als der bestehende kompakte Kompl ex. Insgesamt ist von einer Steigerung der visuellen Qualität des Areals auszugehen. 9.5.10 Biologische Vielfalt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) Bestand Die biologische Vielfalt umfasst gemäß § 7 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG „[...] die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten einschließlich der innerart lichen Vielfalt sowie die Vielfalt an Formen von Lebensgemeinschaften und Biotopen.“ Eine gebietsbezogene Einschätzung der biologischen Vielfalt ist daher an dieser Stelle nur anhand des Biotoptypen- und des bekannten Tier- und Pflanzenar tenspektrums möglich. Die Vielfalt ist als gering einzustufen. Verantwortlich hierfür sind insbesondere der hohe Anteil an Gebäuden und versiegelten Flächen, artena rme Scherrasen- und Zierstrauchrabatten sowie die innerstädtische Lage mit intensiven Störeinflüssen eines typischen Campusstandortes. Auch die überwiegend al s Gemeindarf genutzte und überwiegend versiegelte Wohnbaufläche weist ebenso eine geringe biologische Vielfalt auf. - 42 - Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Eine geringe biologische Vielfalt wäre für den Camp us Deutz auch bei einer Fortsetzung des Status quo anzunehmen. Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) Die bestehenden und geplanten Nutzungskategorien la ssen bezüglich ihrer biologischen Vielfalt keine wesentlichen Unterschiede erkennen. Entscheidend für die biologische Vielfalt wird die Ausgestaltung der Flächen sein. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Begrünungsmaßnahmen und Bindungen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern, Baumpflanzungen und Dach- und Fassadenb egrünungen werden in den Bebauungsplänen festgesetzt. Bewertung Durch die Änderungen der Darstellung des FNP ist ei ne Änderung der biologischen Vielfalt im Änderungsbereich nicht zu erwarten. 9.5.11 Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2 000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB) Die nächstgelegenen Natura 2000-Gebiete sind ca. 4 km (FFH-Gebiet DE-4405-301 „Rhein-Fischzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“) und 7,3 km (Vogelschutz- und FFH-Gebiet DE-4405-401/302 „Königsforst“) entfe rnt (LANUV o.J.). Eine Betroffenheit der Erhaltungsziele kann aufgrund der Art der FNP-Änderung und der genannten Distanzen zum Änderungsbereich ausgeschlossen werden. 9.5.12 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung (§ 1 Abs. 6 Nr. 7c BauGB) 9.5.12.1 Lärm Im Rahmen des schalltechnischen Prognosegutachtens (G RANER + PARTNER INGENIEURE 2022) zum B-Plan 69449/05 wurde geprüft, ob und gg f. unter welchen Voraussetzungen die Entwicklung das Bebauungsplange biets im Einklang mit den Anforderungen an den Schallimmissionsschutz erfolge n kann. Hierzu wurden schalltechnische Prognoseberechnungen durchgeführt und die einwirkenden Geräuschimmissionen – getrennt nach den jeweiligen Geräuschemittenten (z.B. Straßenverkehr) also auch als Gesamtverkehr – auf d as B-Plangebiet prognostiziert. Der Einfluss des planbedingten Mehrverkehrs, der ge planten Parkhäuser auf die Nachbarschaft als auch der Sportlärm der südlich angrenzenden Sportanlagen wurde betrachtet und nach den einschlägigen Normen bewertet. Bestand Straßenverkehrsgeräusche werden im Änderungsgebiet beispielweise durch das Aufsuchen der Stellplatzanlagen verursacht, wirken aber in deutlich stärkerem Maße von den angrenzenden Straßen in das Gebiet ein. Zu nennen sind hier insbesondere der Deutzer Ring und die östliche Zubringerstraße ( L 124). Eine weitere, als Vorbelastung zu berücksichtigende Geräuschquelle st ellt der Schienenverkehr im näheren Umfeld des Änderungsgebietes dar. Südwestli ch, in unmittelbarer Nachbarschaft des Hochschulareals, befinden sich zw ei Sportplätze als zu - 43 - berücksichtigende Geräuschvorbelastung. Relevante g ewerbliche Lärmquellen sind nicht vorhanden. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Im Vergleich zum Ist-Zustand sind keine höheren Ver kehrsmengen und damit auch keine wesentliche Veränderung der Geräuschvorbelast ung zu erwarten. Im Prognosenullfall (Verkehrsmengen für das Jahr 2030) sind für den Deutzer Ring (je nach Abschnitt zwischen 19.400 und 28.400 Kfz/24h), die östliche Zubringerstraße (25.439 Kfz/24h) und den östlichen Abschnitt der Gi eßener Straße (10.000 Kfz/24h) die höchsten durchschnittlichen Verkehrsbelastungen anzunehmen. Für den Schienenverkehr liegen Angaben der DB AG zur Zugfre quentierung für den Planungshorizont 2030 vor. Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) Straßen- und Schienenverkehr : Die höchsten Verkehrsgeräuscheinwirkungen in das SO „TH“sind im nahen Umfeld der stärker frequentier ten Straßen zu erwarten. Die maximalen Belastungen sind dabei im Bereich des Deu tzer Rings im östlichen Änderungsgebiet anzunehmen. Die für das „Sondergebi et Hochschule“ im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung heranzuziehenden O rientierungswerte gemäß der DIN 18005 (60/50 dB(A) tags/nachts) für Straßenverkehrsgeräusche werden teilweise deutlich überschritten. Aufgrund der Schallabschirmung durch die geplanten Gebäude reduzieren sich die Verkehrsgeräuscheinwirkungen im Kernbereich des Plangebietes deutlich. Hier verbleiben große Bereiche, in denen die Orientierungswerte tags/nachts eingehalten werden. Die Werte gemäß DIN 18005 für Schienenverkehrsgeräu sche werden während des Tageszeitraumes im nordöstlichen und südöstlichen Ä nderungsgebiet überschritten, in allen anderen Bereichen jedoch im Wesentlichen e rfüllt. Während des Nachtzeitraumes ergeben sich im Bereich der äußeren Änderungsgebietsgrenzen ebenfalls Überschreitungen der Orientierungswerte, im Kernbereich werden die Werte in großen Teilen eingehalten. Verkehr innerhalb des SO „TH“: Für die vorgesehenen ebenerdigen Parkplätze und die Parkhäuser wurden zum Bebauungsplan im Parallelverfahren orientierende Be rechnungen durchgeführt. Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass sowohl die gemäß TA Lärm zulässigen Immissionsrichtwerte als auch die Orientierungswert e der DIN 18005 im Bereich der Wohnnachbarschaft (angrenzende Wohnbauflächen) währ end des Tageszeitraumes unterschritten, also eingehalten werden. Planungsbedingte Verkehrszunahme auf öffentlichen S traßen: Der durch das Planvorhaben neu induzierte Verkehr auf den öffentlichen Straßen führt in den meisten Bereichen der vorhandenen schutzbedürftigen Nachbar schaft zu keiner relevanten Erhöhung der bestehenden Verkehrslärmbelastung. In einigen Bereichen werden sogar zukünftig geringere Verkehrslärmbelastungen p rognostiziert. Die höchsten Änderungen der vorhandenen Verkehrsgeräusche sind i m Bereich des Reitweges zu erwarten. - 44 - Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Im Rahmen des jeweiligen Baugenehmigungsverfahrens ist die Eignung der gewählten Gebäudekonstruktionen und Außenbauteile h insichtlich eines ausreichenden passiven Schallschutzes nachzuweisen. Bewertung Die Hochschulnutzung soll in einem insbesondere dur ch den Verkehr angrenzender Straßen, aber auch durch Schienenverkehrsgeräusche erheblich lärmvorbelasteten Bereich fortgesetzt werden. Da sich die Orientierun gswerte in vorbelasteten Bereichen, insbesondere in der Nähe von Verkehrsweg en, oft nicht einhalten lassen, kann gemäß der DIN 18005 im Rahmen der Abwägung im Bebauungsplanverfahren von den Werten abgewichen werden. Voraussetzung hie rfür sind eine plausible Begründung und der Ausschluss einer Gesundheitsgefährdung. Ferner sind im B-Plan 69449/05 bauliche Schallschutzmaßnahmen planungsrechtlich abzusichern. 9.5.12.2 Altlasten Bestand Eine den ehemaligen Hof der Abfallwirtschaftsbetrie be umfassende Fläche ist im Kataster der Altlasten und altlastverdächtigen Fläc hen unter der Nr. 105163 und der Bezeichnung „Gießener Str. 4-6“ als Altstandort (eh emalige Betriebstankstelle) registriert. Die Fläche ist als „nutzungsorientiert saniert/gesichert“ gelistet. Im Rahmen einer orientierenden Bodenuntersuchung (NRW.U RBAN GMB H 2014) wurde weder für die damalige Nutzung (Abfallwirtschaftsbetriebe) noch die geplante Hochschulnutzung eine Gefährdung über die verschiedenen relevanten W irkungspfade wie Boden – Mensch „direkter Kontakt“ oder Boden – Sick erwasser – Grundwasser festgestellt. Im Süden des Plangebiets befinden sich gemäß dem Altlastenkataster der Stadt Köln die Altablagerung Nr. 10515 sowie die Altstandorte Nr. 105116 und 105116_01. Hier ist derzeit gemäß den vorliegenden Unterlagen kein nutzungsbezogener Sanierungsbedarf gegeben. Die Altablagerung wird gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB im Bebauungsplan sowie im FNP gekennzeichnet. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Eine Änderung der jetzigen Situation wäre aufgrund eines nicht bestehenden Handlungsbedarfs bzw. Gefährdungspotenzials unwahrscheinlich. Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) Eine Gefährdung des geplanten SO „TH“ sowie die darin integrierte Nutzung - studentisches Wohnen - ist nicht erkennbar. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Nicht erforderlich Bewertung Von dem sanierten Altstandort Nr. 105163 geht keine Gesundheitsgefährdung aus. - 45 - 9.5.12.3 Besonnung / Belichtung Zur Vermeidung einer zu starken Beschattung bzw. zu r Gewährleistung einer ausreichenden Belichtung auf den sonnenexponierten Fassaden sind ausreichend dimensionierte Abstandsflächen zwischen den Gebäude n zu berücksichtigen. Die Prüfung dieses Aspekts ist erst im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung möglich. 9.5.12.5 Sonstige Gesundheitsrisiken (Hochwasser, S tarkregen) Bestand Hochwassergefährdung, Hochwasserrisiko Das Änderungsbiet gehört zum Teileinzugsgebiet Rhei ngraben-Nord. Es weist zum Rhein einen minimalen Abstand von ca. 1,2 km auf un d ist laut den Hochwassergefahrenkarten (S TADT K ÖLN o. J. d.) durch die bestehenden Hochwasserschutzeinrichtungen am Rhein geschützt. S ollten die Einrichtungen versagen, wäre der Nordosten bei einem im Mittel al le 100 Jahre auftretenden (HQ 100) und weitere Flächen bei einem seltenen, alle 2 00 Jahre vorkommenden Hochwasserereignis (HQ 200) betroffen. Bei einem statistisch deutlich seltener als alle 100 Jahre auftretenden, extremen Ereignis (HQ extre m) würde es zu einer Über- strömung der Schutzanlagen und, mit Ausnahme eines flachen Hügels im Nordwesten, zu einer Überflutung des Plangebiets, überwiegend m it Überflutungshöhen zwischen 1 und 2 m, kommen. Das Änderungsgebiet befindet sich auf Blatt 091 der Hochwasserrisikokarten (MULNV 2021c). Bei den o.g. Überflutungsszenarien wären, a ls „Flächen mit besonderer funktionaler Prägung“, die Hochschulnutzungen betroffen. Es kann in diesem Bereich auch zu hohen Grundwasserständen in Abhängigkeit von hohen und langandauernden Hochwasserständen kommen. Starkregengefährdung Die aus Modellrechnungen abgeleiteten Starkregengef ahrenkarten (S TADT KÖLN o. J. d.) bilden nicht ein reales Ereignis ab, sondern zeigen die Gefahren durch Sturzfluten und Starkregen auf, die bei verschiedenen Starkrege nereignissen auftreten können. Dabei wird unterschieden, wie groß das Ausmaß der Ü berflutung für ein mittleres (statistisch 30-jährlich), ein intensives (statistisch 50-jährlich), ein außergewöhnliches (statistisch 100-jährlich) und ein extremes (statistisch 200-jährlich) Starkregenereignis ist. Die Starkregengefahrenkarte zeigt für alle o.g. Ereignisse für den Ist-Zustand nur sehr kleiräumige Unterschiede. Weite Teile des Änderungs bereiches weisen eine geringe Starkregengefährdung auf. Eine überwiegend mäßig au sgeprägte Gefährdung beschränkt sich auf partielle Bereiche angrenzender Straßen, plangebietsinterne Wege und die ehemaligen Betriebshöfe von Feuerwehr und Abfallwirtschaftsbetrieben. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Die geringe Hochwassergefährdung und die für weite Teile des Änderungsbereichs geltende geringe Starkregengefährdung würde auch be i einer Nichtrealisierung der Planung weiterhin Bestand haben. - 46 - Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planu ng), Schutz-, Verminde- rungsmaßnahmen sowie Bewertung Starkregengefährdung Eine Änderung der Starkregengefährdung durch die FN P-Änderung ist nicht zu erwarten. Der unter Bestand beschriebene status quo bleibt unverändert. Hochwassergefährdung Für das Änderungsgebiet besteht sowohl derzeit als auch zukünftig bei einer ordnungsgemäßen Funktion der Hochwasserschutzanlage n am Rhein keine Hochwassergefährdung. Bei Extremhochwasser und insbesondere Grundhochwasser bleibt die Gefährdungslage gegenüber der Nullvariante unverändert. 9.5.12.6 Erholung Bestand Eine gewisse Aufenthaltsfunktion weist die von Gehö lzen eingerahmte Rasenfläche im Nordwesten des Änderungsgebiets auf. Die im FNP dargestellte Grünfläche (Siedlungsgehölz) und der angrenzende brachgefallen e Spielplatz besitzen keine Erholungsfunktion. Der Gehölzstreifen ist nicht zuletzt aufgrund seiner Lage am stark frequentierten Deutzer Ring für eine Erholungsnutzung nicht geeignet. Die Freiflächen im Bereich des Campus dienen vor allem der Erschließung und dem ruhenden Verkehr (Stellplatzanlagen). Den Grünstrukturen kommt primä r eine gestalterische Funktion, dem Gehölzsteifen am Deutzer Ring darüber hinaus eine Schutzfunktion zu. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Wegen der Bebauungsstruktur des Campus Deutz und de s damit einhergehenden geringen Potenzials an Freiräumen mit Aufenthaltsqualität wäre von einer Fortsetzung der bestehenden Situation auszugehen. Die Wohnbaufl äche mit dem im FNP hier verorteten Spielplatz besitzt ein mäßiges Potenzial für Erholungsnutzungen, das bei einer Umnutzung beispielsweise zu einem Wohngebiet gefördert werden könnte. Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung Die im FNP dargestellte Grünfläche entfällt und wird, ebenso wie die Wohnbaufläche, als SO „TH“ festgelegt. Für die Darstellung Gemischte Baufläche (M) ist im Vergleich zur bisherigen Darstellung SO „FH“ von einem höhere n Freiflächenanteil mit potenzieller Erholungsfunktion auszugehen. Das Freimraumkonzept für den Campus Deutz sieht übe rwiegend multfunktional nutzbare Freianlagen in Form von Plätzen und breite n Wegen vor. Diese Anlagen werden durch große, lärmgeschützte Innenhöfe ergänzt, in denen ebenfalls Freiräume bereitgestellt werden sollen. Ferner ist im Kreativquartier ein Kinderspielplatz geplant. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen keine Bewertung Planerisch wird auf der FNP-Ebene für die entfallen de Grünfläche kein Ersatz geschaffen. Allerdings ist für das Änderungsgebiet auf der Grundlage des Freiraumkonzepts eine Erhöhung des Freiflächenanteils mit hoher Aufenthaltsqualität ableitbar. - 47 - 9.5.13 Kultur- und sonstige Sachgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7d BauGB) Bestand Das „Ingenieurwissenschaftliche Zentrum“ (IWZ) wurde in der Zeit von 1977 bis 1979, basierend auf einer neuartigen Planungs- und Konstr uktionsmethode, errichtet und wegen seines Denkmalwertes Anfang 2013 unter der De nkmalnummer 8762 in die Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen. Den baulic hen Schwerpunkt der Anlage bildet ein mehrgeschossiger Kreuzbau. Das Gebäude der Fakultäten Architektur und Bauingen ieurwesen (sogenannter „Altbau“ der TH) wurde im August 2022 mit zugehörig en Freianlagen in die Denkmalliste eingetragen. Im Nordosten des Änderungsbereichs, südlich des dortigen Studierendenwohnheims, befindet sich ein Bodendenkmal. Dabei handelt es si ch um den Abschnitt eines zu Tage geförderten römischen Abwasserkanals. Im Süden des Änderungsgebiets befindet sich das Kunst-am-Bau-Objekt „Sonnenuhr“. Die Waldfunktionskarte (MULNV o.J.b) weist dem Gehö lzstreifen an der Deutzer Straße einschließlich des Siedlungsgehölzes eine Lä rmschutz- und lokale Klimaschutzfunktion zu. Aufgrund dieser spezifischen Funktionen kann die rund 0,9 ha große Gehölzfläche als sonstiges Sachgut betrachtet werden. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Ohne die Realisierung der Planung würde es zu keinen wesentlichen Veränderungen des IWZ und damit nicht zu einer Betroffenheit denk malpflegerischer Belange kommen. Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) Die Bezirksregierung Köln hat noch im Jahr der Unte rschutzstellung des IWZ − basierend auf der Feststellung eines überwieg enden öffentlichen Interesses − eine unbefristete denkmalrechtliche Ab brucherlaubnis erteilt. Wesentliche Grundlage dieser Erteilung stellt eine umfassende Stellungnahme des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung NRW dar, die vor allem die Anforderungen an einen zeitgemäßen Studienbetrieb i n dem bestehenden Gebäude nicht mehr als erfüllt ansieht. Daher hat die Bezir ksregierung die Belange von Wissenschaft und Bildung gegenüber dem Interesse de r Denkmalpflege höher eingestuft. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Maßnahmen zur Vermeidung einer Beeinträchtigung des Baudenkmals (sog. „Altbau“), des Bodendenkmals sowie des Kunstobjektes werden im Bebauungsplanverfahren bzw. im Rahmen der jeweiligen Baugenehmigung getroffen. Bewertung Die Realisierung des Planungsziels bedingt einen Ve rlust des IWZ, dessen Unterschutz-stellung als Baudenkmal seitens der Bez irksregierung Köln allerdings zeitlich befristet wurde. - 48 - 9.5.14 Vermeidung von Emissionen (insbesondere Lich t, Gerüche, Strahlung, Wärme), sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwä ssern (§ 1 Abs. 6 Nr. 7e BauGB) Vermeidung betriebsbedingter Lichtemissionen Die Art und Anordnung sowie der Betrieb der Außenbe leuchtung wird auf den nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsebene gereg elt. Ziel ist eine energiesparende und insektenfreundliche Beleuchtung sowie die Vermeidung unnötiger Streuwirkungen. Gerüche, Strahlung Mit den geplanten Gebietsnutzungen sind, zumindest außerhalb von Laboren oder Werkstätten, keine Geruchsemissionen oder Strahlungen verbunden. Sachgerechter Umgang mit Abfällen Die Verwertung / Entsorgung von bei Erd- und Aushub arbeiten anfallenden Bodenmaterials ist auf der Grundlage der einschlägi gen gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen (Bundes-Bodenschutz- u nd Altlastenverordnung, Richtlinien der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall) v orzunehmen. Ziel beim Rückbau von Gebäuden und Flächenbefestigungen ist die Errei chung einer hohen Verwertungsquote mittels einer sortenreinen Trennung. Betriebsbedingt infolge der Hochschulnutzung anfallende, mit aus privaten Haushalten vergleichbare Abfälle, werden – unter Berücksichtig ung einer getrennten Sammlung von Wertstoffen und Abfällen – im Rahmen der kommun alen Abfallentsorgung entsorgt. Sachgerechter Umgang mit Abwässern Schmutzwasser: Das Abwassernetz wird innerhalb der Campuswege und -plätze als qualifiziertes Mischsystem neu errichtet und an das bestehende städtische Mischwasserkanalnetz angeschlossen. Das in den Gebä uden anfallende Schmutzwasser wird über Gebäudeanschlussleitungen g efasst und über die geplanten Mischwassersammelkanäle dem öffentlichen Kanalnetz der Stadt Köln zugeführt. Oberflächenwasser: Die künftige Oberflächenentwässerung erfolgt zum ei nen über das Mischwasserkanalnetz, zum anderen über neu gepl ante Versickerungsanlagen. Im Bereich des Campusplatzes ist eine zentrale, unt erirdische Versickerungsanlage vorgesehen. Weitere Versickerungsanlagen werden dez entral im Bereich des Entréeplatzes angeordnet. Ziel ist eine maximal mög liche Abkoppelung zu entwässernder Flächen vom Mischwasserkanalnetz. 9.5.15 Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB) Bestand Eine Nutzung erneuerbarer Energien findet nicht statt. Der Wärmeschutz der Gebäude erfolgte vermutlich nach dem zur damaligen Zeit üblichen Standard. - 49 - Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Eine Veränderung gegenüber dem Status quo ist nicht erkennbar, gleichwohl würde jeder Neubau unter die Klimaleitlinie der Stadt Köl n fallen und zu einer vermutlich höheren Energieeffizienz und einem höheren Anteil e rneuerbarer Energienutzung führen. Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) Die Anforderungen an eine sparsame und effiziente Energienutzung werden durch die gesetzlichen Vorgaben bestimmt und durch die Anwendung der Klimaleitlinie der Stadt Köln ergänzt, die für die weitere Planung und Ausfü hrung umzusetzen sind. Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) über energiesparenden Wä rmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden werden bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenerg ieverbrauch eines Gebäudes vorgeschrieben. Die Planung löst dies durch die wei tgehende Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere der Geothermie. Insofern ist für das Planvorhaben von einer Energieeffizienz auszugehen, die den gesetzlichen u nd städtischen Anforderungen zur Reduzierung des CO 2-Ausstoßes Rechnung trägt bzw. über diese hinausgeht. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen keine Bewertung Aufgrund höherer gesetzlicher Anforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden und die Energieeffizienz technischer Anlagen sowie den Klimaleitlinien der Stadt Köln einerseits sowie eine stärkere Förderung klimafreun dlicher Mobilität andererseits ist im Vergleich zum Ist-Zustand/zur Nullvariante von e iner erheblichen Minderung des lokalen CO 2-Emissionsaufkommens mit weitgehender Nutzung erneuerbarer Energien im Betrieb auszugehen. 9.5.16 Darstellungen von Landschaftsplänen und sons tigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechtes (§ 1 Abs. 6 Nr. 7g BauGB) Bestand Das Änderungsgebiet liegt außerhalb des Geltungsber eichs des Landschaftsplans. Dessen ungeachtet liegt das Gebiet in einem Raum, f ür den der LP das Entwicklungsziel 6 „Ausstattung der Landschaft für Zwecke des Immissionsschutzes oder Verbesserung des Klimas“ darstellt. Festsetzun gen des Landschaftsplans sind nicht betroffen. Pläne des Wasser- und Abfallrechts werden von der Planung nicht berührt. Der Stadtteil Deutz und somit auch das Änderungsgeb iet liegen innerhalb der Umweltzone und damit im Wirkungsbereich des Luftrei nhalteplans. Weder der Luftreinhalte- noch der Lärmaktionsplan führen konk rete standortbezogene Ziele und Einzelmaßnahmen für das Änderungsgebiet auf. Bewertung Durch die Planänderung werden weder Festsetzungen d es Landschaftsplans noch Darstellungen wasser- und abfallrechtlicher Pläne berührt. Konkrete Maßnahmen und - 50 - Zielvorgaben immissionsschutzrechtlicher Pläne lieg en für den Änderungsbereich nicht vor. 9.5.17 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschl üssen der EG festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschrit ten werden (§ 1 Abs. 6 Nr. 7h BauGB) Bestand s. Abschnitt 9.5.6.2 Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) s. Abschnitt 9.5.6.2 Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) s. Abschnitt 9.5.6.2 Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Die in den Abschnitten 9.5.6.1 und 9.5.6.2 des Umwe ltberichts genannten Maßnahmen zur Emissions- und Immissionsreduzierung unterstützen die Vorgabe der 39. BImSchV zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität unterhalb der Grenzwerte. Bewertung Mit der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmenge – 39. BImSchV) wurden verschiedene Richtlinien des Europäischen Pa rlaments und des Rates in nationales Recht zur Luftreinhaltung umgesetzt. Die zuständigen Behörden haben sich nach § 26 BImSchV zu bemühen, in Gebieten und Ballu ngsräumen, wo die Immissionsgrenzwerte (u.a. für Partikel PM 10 , PM2 ,5 und Stickstoffdioxid) und Zielwerte unterschritten werden, die bestmögliche Luftqualität unterhalb dieser Werte, die mit einer nachhaltigen Entwicklung in Einklang zu bringen ist, aufrecht zu erhalten und dies bei allen relevanten Planungen zu berücksi chtigen. Weder die Nullvariante noch die Planänderung stehen nicht im Widerspruch zu diesem Ziel. 9.5.18 Wechselwirkungen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7i BauGB) Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe i BauGB sind die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstaben a bis d zu berücksichtigen. Darunter werden an dieser Stelle die wechselseitigen Abhängigkeiten zwischen menschlichen Nutzungen und beispielsweise dem Boden oder der Vegetation verstanden. Wechselwirkungen werden im S inne funktionaler und struktureller Beziehungen zwischen und innerhalb der Umweltschutzbelange zunächst im Rahmen der Bestandsdarstellung berücksichtigt, d a die hier zugrunde gelegten Erfassungskriterien im Sinne des Indikatorprinzips bereits Informationen über die funktionalen Beziehungen zu anderen Umweltbelangen beinhalten. Besondere Wechselwirkungen zwischen den Umweltauswirkungen, d ie ggf. auch zu einer gegenseitigen Verstärkung verschiedener Auswirkungen führen könnten, sind nicht zu erwarten. - 51 - 9.5.19 Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer U nfälle und Katastrophen auf die Belange des Umweltschutzes (§ 1 Abs. 6 Nr. 7j BauGB) Störfall-Risiken (Seveso III-Betriebsbereiche) Im Umfeld des Plangebiets sind keine Betriebe oder Betriebsbereiche im Sinne des Störfallrechts bekannt, deren Sicherheitsabstände l aut kartografischer Abbildung von Betriebsbereichen und Anlagen nach Störfallverordnung - KABAS - durch die Planung unterschritten werden könnten. Erdbebengefährdung Laut dem Normen-Handbuch Eurocode (Erdbeben) und de r geologischen Karte der Untergrundklassen für NRW liegt das Änderungsgebiet in der Erbebenzone 1 und ist in die Untergrundklasse T einzuordnen (ICG INGENIEURE GMB H 2020). In dieser Zone können leichte Erdbeben mit der Folge von leichten Beschädigungen an Gebäuden auftreten. Die geplanten Gebäude werden unter Beachtung DIN EN 1998-1/NA: 2021- 07 (Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben - Teil 1 : Grundlagen, Erdbebeneinwirkungen und Regeln für Hochbauten) errichtet. Gefährdung durch Kampfmittel Im Zuge der Luftbildauswertung des Kampfmittelbesei tigungsdienstes (KDB) der Bezirksregierung Düsseldorf vom 01.07.2014 haben si ch Verdachtspunkte auf Kampfmittelbelastung (Bombenblindgänger) im Änderun gsgebiet ergeben. Eine Kampfmittelsondierung (ggf. Kampfmittelräumung) wir d vor Beginn der Baumaßnahmen durchgeführt. Anfälligkeit gegenüber Bränden Mit der Planänderung ist keine erhöhte Anfälligkeit für Brände festzustellen. In einem zur jeweiligen Baugenehmigung vorzulegenden Brandsc hutzkonzept werden alle erforderlichen baulichen, technischen sowie organis atorischen Maßnahmen, die den Ausbruch von Bränden und ihre Ausbreitung verhinder n sowie die Rettung von Personen im Brandfall (Zugänglichkeit von Gebäuden für Rettungskräfte, Rettungswege) ermöglichen, dargelegt. 9.5.20 Eingriffsregelung (§ 1a Abs. 3 BauGB) Bestand Die Eingriffsregelung findet im Verfahren zur Änder ung des FNP keine Anwendung. Bei der Überplanung bestehenden Bauplanungsrechts ist im Bebauungsplanverfahren zu prüfen, ob ein Eingriff im Sinne der Eingriffsregelung vorliegt. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Es ergeben sich keine Veränderungen gegenüber dem Bestand. Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) Auf der Bebauungsplanebene wird im Rahmen des Grünordnungsplans geprüft, ob zu kompensierende Biotopwertverluste durch die Überpla nung von rechtswirksamen Festlegungen des B-Plans 69449/03, 1. Änderung entstehen. - 52 - Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Für mögliche Biotopwertverluste sind im Bebauungspl anverfahren Maßnahmen zum Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtig ungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts festzusetzen. Ferner muss ein Waldausgleich für den Eingriff in die definierte Waldfläche erfolgen. Bewertung Durch die Überplanung der im FNP dargestellten Grünfläche wird ein möglicher Eingriff vorbereitet. Es erfolgen im Rahmen der FNP-Änderung keine alternativen Darstellungen von Grünflächen, die der Kompensation dienen könnten. 9.5.21 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhabe n benachbarter Gebiete (Anlage 1 zum BauGB, 2. b) ff) Unter kumulierenden Wirkungen kann das Zusammenwirk en von Belastungen des Planvorhabens mit einem oder mehreren Vorhaben (im Sinne eines baulichen Projektes) aus benachbarten Planänderungsgebieten verstanden werden, die für sich genommen ggf. irrelevant sein können, zusammengenom men aber möglicherweise erhebliche zusätzliche Umweltauswirkungen auslösen. Derartige Planänderungen, die aufgrund eines engen räumlichen Zusammenhanges und sich überschneidender Einwirkungsbereiche zu kumulierenden Auswirkungen m it der beabsichtigten FNP- Änderung führen könnten, sind nicht bekannt. 9.5.22 Eingesetzte Stoffe und Techniken (Anlage 1 zum BauGB, 2. b) hh) Bezüglich der vorgesehenen Baustoffe und -materiali en sowie des Einsatzes ggf. spezieller Techniken im Hinblick auf das Abbruchver fahren, wird im Rahmen der jeweiligen Abbruch- und Baugenehmigung geregelt. 9.5.23 In Betracht kommende anderweitige Planungsmö glichkeiten (Anlage 1 zum BauGB, 2. d) Anderweitige zentrale Standorte oder dezentrale Lös ungen wurden bereits vor der Auslobung des städtebaulichen Ideenwettbewerbs für die Neuordnung des Campus Deutz verworfen. Bei einer kompletten räumlichen Ve rlagerung des Campus hätten Synergieeffekte durch die vorhandenen infrastruktur ellen Bedingungen nicht genutzt werden können. Dezentrale Lösungen schieden aufgrund der ineffizienten räumlichen Struktur und den damit einhergehenden höheren Aufwendungen aus. - 53 - C Zusätzliche Angaben 9.6 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung bzw. Hinweise auf Schwie- rigkeiten Auf fehlenden Kenntnissen oder auf technischen Lück en beruhende Schwierigkeiten sind bei der Zusammenstellung der Angaben des Umweltberichts nicht aufgetreten. Es werden in den unter Punkt 6.9 des Umweltberichts aufgeführten Gutachten die gängigen und fachlich einschlägigen Untersuchungsve rfahren für die Prognoseerstellung berücksichtigt. 9.7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblic hen Auswirkungen Gemäß § 4c BauGB überwachen die Gemeinden „[…] die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilf e zu ergreifen; […]“. Sie nutzen dabei die im Umweltbericht nach Nummer 3 Buchtstabe b der Anlage 1 zu diesem Gesetzbuch angegebenen Überwachungsmaßnahmen und di e Informationen der Behörden nach § 4 Abs. 3.“ Erhebliche Umweltauswirkungen sind nach den Ergebni ssen des vorliegenden Umweltberichts nicht zu erwarten. Vor diesem Hinter grund sind auch keine Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Auswirkungen erforderlich. Die Stadt Köln ist aufgrund der o.g. Informationspflicht von den z uständigen Fachbehörden über unvorhergesehene Auswirkungen auf die Umwelt, die von den Fachbehörden erkannt werden, zu informieren. 9.8 Zusammenfassung Im Rahmen des vorliegenden Umweltberichts werden folgende Auswirkungen auf die zu prüfenden Umweltbelange prognostiziert: Tiere: Mit Ausnahme für die im rechtswirksamen FNP dargestellten Grünflächen ergeben sich bei einem Vergleich der überplanten mi t den beabsichtigten Nutzungskategorien hinsichtlich der Lebensraumpoten tiale keine wesentlichen Unterschiede. Vor dem Hintergrund der allgemeinen Bedeutung und Ausgleichbarkeit der betroffenen Strukturen entsteht kein substanzieller Widerspruch zu den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege laut Bundes naturschutzgesetz für den besiedelten Freiraum und den Schutz von Bäumen und Gehölzen. Die Auswirkungen auf weit verbreitete Arten stellt eine mäßige Beein trächtigung des Umweltbelanges „Tiere“ dar. Pflanzen: Basierend auf einem Vergleich der bestehe nden und beabsichtigten planungsrechtlichen Nutzungskategorien und den dara us ableitbaren Versiegelungsgraden kann von einem etwa gleichbleib enden Vegetationsanteil im Änderungsgebiet ausgegangen werden. Konfliktmindern d wirken sich die allgemeine Bedeutung der betroffenen Strukturen aus, die überwiegend vor Ort wiederherstellbar sind, sodass insgesamt eine mäßige Beeinträchtigung des Umweltbelangs „Pflanzen“ zu prognostizieren ist. - 54 - Fläche: Ein „Flächenverbrauch“ im Sinne einer Zunah me von Siedlungs- und Verkehrsfläche zu Ungunsten von Freiraumfläche ist mit der FNP-Änderung nicht verbunden. Als eine Maßnahme der Innentwicklung folgt die Planung dem Gebot des Baugesetzbuches, mit Grund und Boden sparsam und sc honend umzugehen. Es ergeben sich keine nachteiligen Auswirkungen. Boden: Betroffen sind infolge vergangener Bauaktivi täten überformte und daher weniger schutzwürdige Stadtböden. Als eine Maßnahme der Innenentwicklung entspricht die FNP-Änderung den Zielen der einschlä gigen Fachgesetze zur Minderung von Bodenbeeinträchtigungen. Für den Umwe ltbelang „Boden“ sind keine Verschlechterungen zu erwarten. Wasser: Der Änderungsbereich enthält keine Oberflächengewässer. Die Zielvorgaben des Wasserhaushaltsgesetztes hinsichtlich des Grund wassers werden nicht beeinträchtigt (Vermeidung einer Verschlechterung d es mengenmäßigen und chemischen Zustands des Grundwassers). Da auf der B ebauungsplanebene die örtliche Versickerung einer Teilmenge des anfallend en Niederschlagswassers festgelegt werden soll, ist eine tendenzielle Verbe sserung des mengenmäßigen Zustands des Grundwasserkörpers zu erwarten. Luft – Luftschadstoffe (auch Treibhausgase): Die FNP-Änderung bereit im Hinblick auf Luftschadstoffimmissionen keine potentiellen Konfli kte vor, sondern mindert diese durch die Herausnahme des Wohngebietes. Da keine gr ößeren Zu- oder Abnahmen der Studierendenzahlen und der TH Köln-Angestellten zu erwarten sind, wird nicht von einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen, sondern – inf olge der neuen Erschließungssituation – von einer veränderten räum lichen Verteilung der Verkehrsmengen ausgegangen. Des Weiteren verändern sich durch die geplanten Gebäude die Belüftungsverhältnisse. Durch diese Ver änderungen steigen die Luftschadstoffkonzentrationen entlang des Deutzer R ings im Umfeld der neuen Gebäude leicht an. Die in der 39. Verordnung zur Du rchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes verankerten Grenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub werden deutlich unterschritten, also eingehalten. Klima: Die Innenstadt einschließlich des Änderungsg ebiets gehört zu dem in den Sommermonaten thermisch am stärksten belasteten Geb ieten in Köln. Die thermischen Belastungen in den Sommermonaten werden sich im neuen Campus Deutz voraussichtlich nicht wesentlich abschwächen. Für das Kreativquartier und die hier angestrebte stärkere Begrenzung der Überbauung und Versiegelung ist die Ausprägung eines klimatisch weniger belastenden Sie dlungsklimatops wahrscheinlich. Wirkungsgefüge: Die Auswirkungen auf das Wirkungsgefüge zwischen und innerhalb der Landschaftsfaktoren Tiere, Pflanzen, Fläche, Bo den, Wasser, Luft und Klima werden im Rahmen der Umweltprognose für den jeweili gen Faktor beschrieben und bewertet. Landschaft (Ortsbild): Vor dem Hintergrund der best ehenden und geplanten Gebietskategorien sind die größten Abweichungen zum bisherigen Erscheinungsbild für die bisherige Wohnbaufläche (W) zu erwarten. Un ter Einbeziehung der bestehenden Bebauungs- und Freiflächenstruktur ist auch für das bisherige SO „FH“ von einer deutlichen optischen Veränderung auszugehen. Die nunmehr auf der Basis - 55 - des städtebaulichen Planungs- und Freiraumkonzepts zum B-Plan 69449/05 verfolgte kleinteiligere, sich zu den Rändern öffnende Bebauu ng, wird sich besser in die Umgebung einfügen als der bestehende kompakte Kompl ex. Insgesamt ist von einer Steigerung der visuellen Qualität des Areals auszugehen. Biologische Vielfalt: Die bestehenden und geplanten Nutzungskategorien lassen bezüglich ihrer biologischen Vielfalt keine wesentlichen Unterschiede erkennen. Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Geb iete: Eine Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten (Vogelschutzgebiete, Fauna-Flo ra-Habitat-Gebiete) kann aufgrund der Art der Planänderung und seiner räumli chen Entfernung zu den Natura 2000-Gebieten ausgeschlossen werden. Mensch, Gesundheit, Bevölkerung: Lärm: Die Hochschulnutzung soll in einem insbesonde re durch den Verkehr angrenzender Straßen, aber auch durch Schienenverke hrsgeräusche erheblich lärmvorbelasteten Bereich fortgesetzt werden. Im Süden wirkt zudem die angrenzende Sportanlage ein. Die Berechnungen des schalltechnis chen Prognosegutachtens zum neuen B-Plan 69449/05 zeigen, dass die für das „Son dergebiet Hochschule“ maßgeblichen Orientierungswerte gemäß der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ teilweise deutlich überschritten werden. Im Kernbereich verbleiben große Bereiche, in denen die Orientierungswerte tags/nachts eingehalte n werden. Im Randbereich des Änderungsbereiches werden kritische Lärmwerte von 7 0 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts punktuell überschritten. Bezüglich des Nacht werts betrifft dies auch Teile der vorhandenen Wohnheime. Die planerische Konfliktbewä ltigung erfolgt im Bebauungsplan 69449/05. Hierbei wird auch eine Lärm sanierung der bestehenden Wohnheime, soweit sie durch Schallimmissionen oberh alb der Schwelle der Gesundheitsgefährdung von 60 dB(A) nachts betroffen sind, in einem städtebaulichen Vertrag vereinbart. Für den Lärmkonflikt zwischen Sportanlage und dem zukünftig geltenden Mischgebiet weist das Lärmgutachten nach, dass sich kein Konflikt abzeichnet. Im Bebauungsplanverfahren werden für das „Sondergeb iet Hochschule“ Schallschutzmaßnahmen, planungsrechtlich abgesicher t. In einem späteren und separaten Bebauungsplanverfahren ist für die gemischte Baufläche die Verträglichkeit mit aus der angrenzender Sportplatz- und Straßennut zung einwirkenden Geräuschimmissionen erneut zu prüfen. Altlasten: Von einem sanierten Altstandort (ehemali ge Betriebstankstelle) geht keine Gesundheitsgefährdung aus. Im Süden des Plangebiet s befinden sich gemäß dem Altlastenkataster der Stadt Köln die Altablagerung Nr. 10515 sowie die Altstandorte Nr. 105116 und 105116_01. Hier ist derzeit gemäß den vorliegenden Unterlagen kein nutzungsbezogener Sanierungsbedarf gegeben. Die Alt ablagerung wird gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB gekennzeichnet. Gefahrenschutz (Starkregen, Hochwasser): Bei einem statistisch einmal in 30 Jahren auftretenden Starkregenereignis kommt es zu Überflutungen in geringer Höhe auf dem Campusgelände. Eine Gefährdung von Gebäuden ist dur ch eine Berücksichtigung entsprechender baulich-technischer Maßnahmen vermei dbar. Für das Änderungsgebiet sowohl derzeit als auch zukünftig b ei einer ordnungsgemäßen Funktion der Hochwasserschutzanlagen am Rhein keine Hochwassergefährdung. Bei einem statistisch einmal in 1.000 Jahren auftretenden, extremen Ereignis würde es zu - 56 - einer Überströmung der Schutzanlagen und zu einer w eitgehenden Überflutung des Geländes kommen. Erholung: Planerisch wird für eine entfallende Grün fläche (ohne reale Erholungsfunktion) kein Ersatz geschaffen. Allerdings ist für das Änderungsgebiet auf der Grundlage des städtebaulichen und freiraumplane rischen Konzepts zum neuen Bebauungsplan eine Erhöhung des Freiflächenanteils mit hoher Aufenthaltsqualität ableitbar. Kultur- und sonstige Sachgüter: Die Realisierung de s Planungsziels bedingt einen Verlust des IWZ, dessen Unterschutzstellung als Bau denkmal seitens der Bezirksregierung Köln zeitlich befristet wurde, da bereits zu diesem Zeitpunkt die Anforderungen an einen zeitgemäßen Studienbetrieb i m IWZ nicht mehr als erfüllt angesehen wurden. Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerü che, Strahlung, Wärme) sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern: Mi t den geplanten Gebietsnutzungen sind keine Geruchsemissionen oder Strahlungen verbunden. Maßnahme zur Vermeidung von Wärme bzw. Nutzung von Abwärme werden im Rahmen eines Energiekonzeptes auf Bebauungsplanebene konkretisiert. Ziel beim Rückbau von Gebäuden und Flächenbefestigu ngen wird die Erreichung einer hohen Verwertungsquote sein. Betriebsbedingt anfallende, mit aus privaten Haushalten vergleichbare Abfälle, werden – unter Be rücksichtigung einer getrennten Sammlung von Wertstoffen und Abfällen – im Zuge der kommunalen Abfallentsorgung entsorgt. Die Abwasserentsorgung wird auf Bebauungs planebene im Rahmen eines Entwässerungskonzepts unter Berücksichtigung der fa chgesetzlichen Vorgaben behandelt. Nutzung erneuerbarer Energien, sparsame und effiziente Nutzung von Energie: Dieser Belang wird auf den nachfolgenden Planungs- und Gen ehmigungsebenen konkretisiert. Eine weitgehende Nutzung erneuerbare r Energien, insbesondere der Geothermie, ist geplant. Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen P länen, insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes: Das Plan gebiet liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes. Pläne des Wasser- und Abfallrechts werden nicht berührt. Der Stadtteil Deutz liegt innerhalb der Umweltzone und damit im Wirkungsbereich des Luftreinhalteplans. Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität: Die Immis sionsgrenzwerte werden im Änderungsbereich eingehalten. Die Planänderung mindert das Konfliktpotential durch die Herausnahme der Wohnbaufläche in einem verkehrl ich belasteten Bereich. Die zuständigen Behörden haben sich gemäß der 39. Veror dnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu bemühen, in Gebi eten und Ballungsräumen, wo die in der Verordnung festgelegten Immissionsgre nzwerte für Luftschadstoffe unterschritten werden, die bestmögliche Luftqualitä t unterhalb dieser Werte, die mit einer nachhaltigen Entwicklung in Einklang zu bringen ist, aufrechtzuerhalten und dies bei allen relevanten Planungen zu berücksichtigen. Die FNP-Änderung steht nicht im Widerspruch zu diesem Ziel. - 57 - Wechselwirkungen: Besondere Wechselwirkungen zwisch en den Umweltauswirkungen, die ggf. auch zu einer gegenseitigen Verstärkung verschiedener Auswirkungen führen können, sind nicht zu prognostizieren. Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen: Eine erhöhte Anfälligkeit des Planvorhabens für die Auswirkungen im Zusammenhang mit Naturkatastrophen (hier Erdbeben), Störfällen o der schweren Unfällen ist nicht erkennbar. Eingriffsregelung: Die Regelung des Ausgleichs für den mit der Überplanung eingriffsrelevanter Bereiche verbundenen Biotopwert verlust sowie für den Waldausgleich (Gehölzstreifen am Deutzer Ring) erfolgt im Bebauungsplanverfahren. Resümee Mäßige, nicht erhebliche Beeinträchtigungen sind fü r die Umweltbelange Tiere und Pflanzen. zu prognostizieren. Für die übrigen Umwel tbelange sind infolge der Flächennutzungsplanänderung keine bzw. keine zusätz lichen Umweltbelastungen, sondern überwiegend Verbesserungen zu erwarten. 9.9 Referenzliste der Quellen Gutachten BLB NRW - BAU - UND LIEGENSCHAFTSBETRIEB NORDRHEIN -WESTFALEN , REGIONALNIEDERLASSUNG KÖLN (15.11.2023): Nachhaltigkeit und Klimaschutz bei dem Ersatzneubau Technische Hochschule Köln – C ampus Deutz. – Energiekonzept, 11 S., Köln. BSV GMB H – BÜRO FÜR STADT - UND VERKEHRSPLANUNG DR. ING . RHEINHOLD BAIER GMB H (13.12.2022): Aktualisierung und Ergänzung der Verkehrsuntersuchung zum Campus Deutz der Technischen Hochschule Köln. - Verkehrsgutachten für den Bebauungsplan „Östlich Reitweg“ im Auftrag des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW, Niederlassung Köln. F ROELICH & SPORBECK (20.11.2023): TH-Köln Ersatzneubau Campus Deutz. - Grünordnungsplan im Auftrag des Bau- und Liegenscha ftsbetriebes NRW, Niederlassung Köln. G RANER + PARTNER INGENIEURE GMB H (22.12.2022): Schalltechnisches Prognosegutachten Bebauungsplan „Camus Deutz“ in Kö ln. - Gutachten im Auftrag des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW, Niederlassung Köln. ICG DÜSSELDORF GMB H (25.02.2020): Köln-Deutz, Betzdorfer Straße 2: Ersatzneubau TH Deutz, 2. Bericht. - Geotechnischer Bericht (Blo ck B - Hörsaalzentrum) im Auftrag des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW, Niederlassung Köln. ICG DÜSSELDORF GMB H (21.10.2019): Köln-Deutz, Betzdorfer Straße 2: Ersatzneubau TH Deutz, 1. Bericht. - Geotechnischer Bericht (Gebäude A und Parkhaus P1) im Auftrag des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW, Niederlassung Köln. - 58 - ICG DÜSSELDORF GMB H (26.08.2019): Köln-Deutz, Betzdorfer Straße 2: Ersatzneubau TH Deutz, Geotechnische Vorabstellungnahme Infrastrukturmaßnahmen KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK (18.03.2022): Bebauungsplan „Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln) in Köln-Deutz“. Aktualisierung d er artenschutzrechtlichen Bewertung (Artenschutzprüfung Stufe I). - Gutachten im Auftrag des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW, Niederlassung Köln. NRW.URBAN GMB H & CO. KG (17.02.2014): Orientierende Altlastenuntersuchung auf dem Grundstück Gießener Straße 6 in 50679 Köln. - Gutachten im Auftrag des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW, Niederlassung Köln. Gutachten im Auftrag des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW, Niederlassung Köln. P EUTZ CONSULT (15.11.2023): Luftschadstoffuntersuchung zum gepla nten Ersatzneubau des Campus Deutz der Technischen Hochs chule Köln. - Gutachten im Auftrag des Bau- und Liegenschaftsbetr iebes NRW, Niederlassung Köln. P EUTZ CONSULT (24.06.2022): Mikroskalige Klimauntersuchung für d as Vorhaben Ersatzneubau Campus Deutz der Technischen Hochschul e Köln - Gutachten im Auftrag des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW, Niederlassung Köln. RK GMB H - RUDOLF KELLER VERKEHRSINGENIEURE GMB H (14.11.2023): Erstellung eines Mobilitätskonzeptes für den B-Plan „Östlich Reitweg“ in Köln-Deutz. - Bericht im Auftrag des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW, Niederlassung Köln. Weitere Unterlagen und Quellen: B EZIRKSREGIERUNG KÖLN (Hrsg.) (2021): Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Köln - dritte Fortschreibung 2021. LANUV NRW - LANDESAMT FÜR NATUR , UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN - WESTFALEN (Hrsg.) (2021): Bericht über die Luftqualität im Jahr 2020. – 26. S., Recklinghausen. LANUV NRW - LANDESAMT FÜR NATUR , UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN - WESTFALEN NRW (Hrsg.) (2013): Klimawandelgerechte Metropole Köln, Abschlussbericht. – LANUV-Fachbericht Nr. 50, Recklinghausen. Auszug aus der Planungshinweiskarte „Zukünftige Wärmebelastung“ (s. i. d. Anlagekarten) LANUV NRW - LANDESAMT FÜR NATUR , UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN - WESTFALEN (o. J.): Infosysteme und Datenbanken » Naturschutz » Bio- topschutz » Biotopkataster NRW » Karten » Landschaftsinformationen / >Schutzgebiete >Biotopkataster >Biotopverbund >FFH- und Vogelschutzgebiete >Gesetzlich geschützte Biotope >Alleen - 59 - MULNV NRW - MINISTERIUM FÜR UMWELT , LANDWIRTSCHAFT , NATUR - UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN -WESTFALEN (Hrsg.) (o. J. a): Fachinformationssystem ELWAS der Wasserwirtschaftsverwaltung NRW. Karte » Grundwasser » Grundwasserkörper: Lage, Zustandsbewertung und Datenblatt zum GWK 27-05. MULNV NRW - MINISTERIUM FÜR UMWELT , LANDWIRTSCHAFT , NATUR - UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN -WESTFALEN (Hrsg.) (o. J. b): Waldinformation NRW. Themen, Karten: Waldfunktionen MULNV NRW - MINISTERIUM FÜR UMWELT , LANDWIRTSCHAFT , NATUR - UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN -WESTFALEN (Hrsg.) (o. J. c): Flussgebiete NRW. Gefahren und Risikokarten Rhein. S TADT KÖLN (2020): Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“. https://www.stadt- koeln.de/mediaasset/content/pdf15/kp2030/stadtstrategie.pdf [30.11.2021] S TADT KÖLN - ABTEILUNG BODEN - UND GRUNDWASSERSCHUTZ (2018): Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten der Stadt Köln. S TADT KÖLN (1991a): Landschaftsplan Köln. Stand: Januar 2021. S TADT KÖLN , Hochwasserrisikogebiet und gesetzliches Überschwemmungsgebiet des Rheines Hrsg.: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, Köln, (s. i. d. Anlagenkarten) S TADT KÖLN - STADTENTWÄSSERUNGSBETRIEBE (STEB) (o. J. d): Hochwassergefahrenkarten (Überschwemmungstiefen und Überschwemmungsausbreitungen für verschiedene Wasserstände am Rhein, Starkregenkarten (Überflutungshöhen bei verschiedenen Starkregenereignissen); (s. i. d. Anlagekarten). - 60 - Tabellenanhang zum Umweltbericht zur 231. Änderung des FNP: Tiere und Eingriffsregelung zu Punkt 9.5.1 Tiere Tabelle 1 Kartierte Tierarten : Es bedeuten: + = planungsrelevant (besonders und streng geschützt ) und – = besonders geschützte Arten, FFH = Art des Anhangs der Flora Fauna Habitat Richtlinie, VS-RL = Art des Anhangs/ Artikel Vogelschutz-Richtlinie, RL NRW = Rote Liste NRW, Regionalisierung RL NB / RL TL/ RL NRBU, (= Niederrheinische Bucht/ Tiefland bzw. Kölner Bu cht und Niederrheinische Bucht) (Rote Listen jeweils aus 2016 für Vögel und aus 2010 für alle anderen Klassen): 0 = ausgestorben/ verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = extrem selten, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, V = Vorwarnliste, * = ungefährdet, D = Daten unzureichend. Die Bewertung der Tierarten erfolgt gemäß Fachinformationssystem Geschützte Arten in NRW des Landesamtes für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW. Vogelarten Art Status planungs - relevant VS-RL RL NRW RL NB Amsel Brutvogel - - * * Bachstelze Brutvogel - - * * Blaumeise Brutvogel - - * * Buchfink Brutvogel - - * * Buntspecht Brutverdacht - - * * Eichelhäher Brutverdacht - - * * Elster Brutvogel - - * * Graureiher Durchzügler + - * * Grünling Brutvogel - - * * Halsbandsittich Nahrungsgast - - * * Hausrotschwanz Brutvogel - - * * Haussperling Brutvogel - - * V Heckenbraunelle Brutvogel - - * * Kohlmeise Brutvogel - - * * Mauersegler Nahrungsgast + - * V Mehlschwalbe Nahrungsgast + - 3 2 Ringeltaube Brutvogel - - * * Rotkehlchen Brutvogel - - * * Star Durchzügler + - 3 3 Stieglitz Nahrungsgast - - * * Straßentaube Brutvogel - - * * Schwanzmeise Brutvogel - - * * Türkentaube Brutvogel - - * * Turmfalke Durchzügler + - V 3 Zaunkönig Brutvogel - - * * Zilpzalp Brutvogel - - * * - 61 - Säugetiere Art Status planungs - relevant FFH RL NRW RL TL Zwergfledermaus jagend + FFH Anh. IV * * Breitflügelfledermaus jagend + FFH Anh. IV 2 2 Rauhautfledermaus jagend + FFH Anh. IV * *
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
2139 Zeichen
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Auf Grundlage des städtebaulichen Konzeptes für den Campus Deutz der TH Köln wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 30.04.2017 in Amtsblatt Nr. 18 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durch eine Abendveranstaltung am 02.05.2017 und Aushang im Bezirksrathaus Innenstadt (Kundenzentrum) in der Zeit vom 02. bis 16. Mai 2017 einschließlich durchgeführt. Über die Ergebnisse der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und die daraus resultierenden Vorgaben für die weitere Ausarbeitung der Bauleitpläne wurde nach Vorberatung in der Bezirksvertretung Innenstadt am 12.09.2019 im Stadtentwicklungsausschuss am 19.09.2019 beschlossen. Die Veröffentlichung des Entwurfs gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) hat die Bezirksvertretung Innenstadt am 07.03.2024 und der Stadtentwicklungsausschuss am 14.03.2024 zur Kenntnis genommen. Die Offenlage wurde am 20.03.2024 im Amtsblatt 11 der Stadt Köln bekannt gemacht und vom 28.03.2024 bis zum 30.04.2024 im Stadtplanungsamt (Stadthaus Deutz) sowie auf den Internetseiten der Stadt Köln durchgeführt. Die Ergebnisse der Beteiligungsschritte werden dem Rat mit dieser Vorlage 2268/2024 zum Beschluss über die Berücksichtigung der eingebrachten Stellungnahmen (bzw. Abwägung) vorgelegt. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Rat
9119 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/61/614-5 Vorlagen-Nummer 2268/2024 Freigabedatum 16.08.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 231. Änderung des Flächennutzungsplans, Arbeitstitel: Östlich Reitweg (Campus der TH) in Köln-Deutz Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt, 1. über die während der frühzeitigen Beteiligung zum Städtebaulichen Konzept und zur Ver- öffentlichung des Entwurfs zur 231. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) mit dem Arbeitstitel Östlich Reitweg (Campus der TH) in Köln Deutz eingegangenen Stellungnah- men gemäß den Anlagen 6 und 7; 2. stellt die 231. Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Arbeitstitel Östlich Reitweg (Campus der TH) in Köln Deutz mit der gemäß § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch in Anlage 5 beigefügten Begründung fest. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.09.2024 Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2024 Rat 01.10.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Erläuterung zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Umsetzung der FNP-Änderung hat voraussichtlich langfristig positive Auswirkungen auf den Klimaschutz in Bezug auf die Verringerung von Emissionen des Klimaschadgases Koh- lenstoffdioxid (CO2). Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes lassen sich die Auswirkun- gen auf den Klimaschutz noch nicht ausreichend abschätzen und Maßnahmen zur Minderung der Emissionen nicht konkret genug regeln. Der zur planungsrechtlichen Umsetzung des Projektes erforderliche Bebauungsplan Nr. 69449/05, Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln) in Köln-Deutz, der im Parallelverfah- ren aufgestellt wird, fällt unter die Anwendung der Leitlinien zum Klimaschutz. Die Anforderun- gen der Leitlinien werden eingehalten. Es wurde ein Energiekonzept erstellt. Wesentliche Be- standteile dieses Konzeptes sind eine zentrale Energieversorgung des Campus, ein Nieder- temperatur-Wärmenetz, ein Hochtemperatur-Nahkältenetz, die Abwärmenutzung der Kom- pressionskältemaschinen, der Einsatz von Solarthermie, Photovoltaik auf den Dachflächen so- wie Kraft-Wärme-Kopplung. Begründung der Beschlussvorlage: Anlass und Ziele der Planung Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2011 entschieden, den Campus Deutz der Techni- schen Hochschule Köln (TH) stufenweise neu zu entwickeln. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW hat daher 2012 in Abstimmung mit der Stadt Köln einen städtebaulichen Wettbewerb ausgelobt. Der erstplatzierte Entwurf des Büros Kis- ter, Scheithauer, Gross (ksg) aus Köln bildete die Grundlage des Masterplans „Teilneubau Fachhochschule Deutz und Umgebung“, der am 14.10.2013 der Öffentlichkeit in einer Infor- mationsveranstaltung vorgestellt wurde. Gemeinsam mit dem Atelier Loidl Landschaftsarchi- tekten aus Berlin und dem Aachener Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Baier GmbH (BSV) entwickelte der TH-Masterplan die städtebaulichen Qualitäten des Wettbewerbsentwurfes in detaillierter Form fort. Auf der Grundlage des vorgenannten städtebaulichen Planungskonzeptes wird das Verfahren der 231. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Parallelverfahren mit dem Bebau- ungsplan Nr. 69449/05, „Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln) in Köln-Deutz“ durch- geführt. Für das Plangebiet sollen die Darstellungen des FNP im Wesentlichen von derzeit Sonstiges Sondergebiet „Fachhochschule“ (im Folgenden SO „FH“ genannt) gemäß §°11 Baunutzungs- verordnung (BauNVO) in Sonstiges Sondergebiet „Technische Hochschule und studentisches Wohnen, Gastronomie und nicht großflächiger Einzelhandel, hochschulnahe Dienstleistungen und sonstige wissenschaftliche Einrichtungen“ (im Folgenden SO „TH“ genannt) geändert werden. In den Campus einbezogen werden Flächen südlich der Gießener Straße, die derzeit noch als Wohnbaufläche mit den ergänzenden Signets für Feuerwehr, Kindereinrichtung und Spielplatz bzw. Grünfläche im FNP dargestellt sind. Hier waren ein Betriebshof der AWB, eine Feuerwache und eine Kindertagesstätte ansässig. Die vorgenannten Einrichtungen wurden inzwischen verlagert. 3 Im Westen des heutigen Hochschulgeländes ist ein gemischt genutztes Quartier geplant. Hierzu wird eine Darstellung als gemischte Baufläche (M) - ergänzt um Signets für noch unbe- stimmte Standorte für eine Kindereinrichtung und einen Spielplatz - anstelle der heutigen Dar- stellung als SO „FH“ notwendig. Verlauf des Änderungsverfahrens Der Stadtentwicklungsausschuss beschloss am 03.04.2014 auf der Grundlage des erstplat- zierten Entwurfes aus dem städtebaulichen Wettbewerb für den Campus Deutz (s. dazu unter Abschnitt 1.1), den Bebauungsplan „Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln) in Köln- Deutz“ aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die öf- fentliche Bekanntmachung der Einleitung des Bauleitplanverfahrens erfolgte am 30.04.2014 in Amtsblatt Nr. 18. Auf Grundlage des nachfolgend erstellten städtebaulichen Konzeptes für den Campus Deutz der TH Köln wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 30.04.2017 in Amtsblatt Nr. 18 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durch eine Abendveranstaltung am 02.05.2017 und Aushang im Bezirksrathaus Innenstadt (Kundenzent- rum) in der Zeit vom 02. bis 16. Mai 2017 einschließlich durchgeführt. Schriftliche Anregungen konnten bis zum 16. Mai 2017 einschließlich an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Innenstadt gerichtet werden. Im Rahmen dieser Beteiligung sind drei Stellungnahmen einge- gangen. Auf die Ergebnisse wird für die 231. FNP-Änderung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB zu- rückgegriffen; Die Unterrichtung und Erörterung zur FNP-Änderung sind auf dieser Grundlage erfolgt. Über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und den daraus resultieren- den Vorgaben für die weitere Ausarbeitung der Bauleitpläne wurde nach Vorberatung in der Bezirksvertretung Innenstadt am 12.09.2019 im Stadtentwicklungsausschuss am 19.09.2019 beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB wurde erstmals im Zuge der Erarbeitung des Masterplans vom 31.03. bis zum 07.05.2014 durchgeführt. Die Beteiligung wurde mit dem finalen städtebaulichen Pla- nungskonzept vom 10.03. bis 11.04.2017 wiederholt. Auf die Ergebnisse der vorgenannten Verfahrensschritte zum städtebaulichen Planungskon- zept „Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln)“ wird sowohl im Verfahren der 231. Ände- rung des Flächennutzungsplans als auch im parallel verlaufenden Bebauungsplanverfahren aufgebaut. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 16.05.2023 bis 16.06.2023. Auch die hierbei gewonnenen Er- kenntnisse sind in das Abwägungsmaterial zur 231. FNP-Änderung eingeflossen. Im Zuge der weiteren Ausarbeitung der Planung auf Ebene des Bebauungsplans wurden der Planung zugrundeliegende Gutachten aktualisiert und präzisiert. Änderungen von grundlegen- den Aussagen in Begründung und Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplans sind hieraus nicht entstanden. Die Veröffentlichung des Entwurfs gemäß § 3 Absatz 2 BauGB (ehem. „Offenlage“) haben die Bezirksvertretung Innenstadt am 07.03.2024 und der Stadtentwicklungsausschuss am 14.03.2024 zur Kenntnis genommen. Die Veröffentlichung wurde am 20.03.2024 im Amtsblatt 11 der Stadt Köln öffentlich bekannt gemacht und vom 28.03.2024 bis zum 30.04.2024 im Stadtplanungsamt (Stadthaus Deutz) sowie auf den Internetseiten der Stadt Köln durchge- führt. Die Ergebnisse der Beteiligungsschritte werden dem Rat mit Vorlage 2268/2024 zum Beschluss über die Berücksichtigung der eingebrachten Stellungnahmen (bzw. Abwägung) und zur Feststellung der Planänderung vorgelegt. 4 Bisherige politische Beratungen und Beschlüsse Mitteilung über die Veröffentlichung des Entwurfs der Planänderung 2039/2024 07.03.2024 Bezirksvertretung 1, TOP 9.19 14.03.2024 Stadtentwicklungsausschuss, TOP 17.2 Beschluss über die Vorgaben für die weitere Ausarbeitung 2494/2019 12.09.2019 Bezirksvertretung 1, TOP 3.5 19.09.2019 Stadtentwicklungsausschuss, TOP 9.1 Mitteilung über Ergebnisse der Wettbewerbe 0283/2019 07.02.2019 Stadtentwicklungsausschuss, TOP 17.10 21.03.2019 Bezirksvertretung 1, TOP 9.2 Einleitung Bauleitplanverfahren und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 4287/2013 20.02.2014 Bezirksvertretung 1, TOP 7.4 03.04.2014 Stadtentwicklungsausschuss, TOP 10.9 Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Lage des Änderungsbereiches im Stadtgebiet Anlage 3 bisherige Darstellung des Flächennutzungsplans Anlage 4 beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplans Anlage 5 Begründung mit Umweltbericht Anlage 6 Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Anlage 7 Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2268/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 16.08.2024
- Erstellt
- 22.07.2024 11:00