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1865/2021

Geplante Impfungen von untergebrachten Wohnungslosen und Geflüchteten vom Amt für Wohnungswesen

Mitteilung Ausschuss 26.05.2021

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 01.06.2021, TOP 5.13

Mitteilung Ausschuss

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Impffahrplan MAGS

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Mitteilung Ausschuss

5135 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 21.05.2021 
 1865/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 27.05.2021 
Runde Tisch für Flüchtlingsfragen 28.05.2021 
Integrationsrat 01.06.2021 
 
Geplante Impfungen von untergebrachten Wohnungslosen und Geflüchteten vom Amt für 
Wohnungswesen 
Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, gehören im Rahmen der Priorisie-
rung bei Corona-Schutzimpfungen zur Gruppe 2 - hohe Priorität. Die Priorisierung beruht auf Empfeh-
lungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut und ist in § 3 Abs.1 Ziffer 7 
der Coronavirus-Impfverordnung vom 8. Februar 2021 (CoronaImpfV) i.V.m. § 36 Abs.1 Nr. 3 (Ob-
dachlosenunterkünfte) und Nr. 4 (Geflüchtetenunterkünfte) des Infektionsschutzgesetz (IfSG) festge-
legt. 
  
Für die Gruppe 2 hat das NRW Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) einen ent-
sprechenden Impffahrplan aufgestellt. Dieser ist in der Anlage beigefügt. 
 
Es war bisher logistisch und auch aufgrund der nur begrenzt verfügbaren Impfdosen nicht machbar, 
dass alle Personengruppen der Gruppe 2 gleichzeitig ein Impfangebot erhalten. 
 
Hiernach hat die Impfung von besonders gefährdeten Gruppen, also Menschen mit Vorerkrankungen 
und Behinderungen sowie Schwangere und deren Lebensgefährten, Vorrang. Mit dem 9. Erlass des 
MAGS vom 1. März 2021 wurden in der Gruppe 2 wichtige Berufsgruppen wie Lehrer*innen, Poli-
zist*innen sowie Kita-Erzieher*innen ebenfalls bei der Impfung priorisiert. Erst dann folgen gemein-
schaftlich untergebrachte Geflüchtete und Obdachlose. 
 
Gespräche mit dem Land zur Gewährleistung des bestmöglichen Schutzes für die Zielgruppen wer-
den seit Beginn der Pandemie immer wieder geführt. Letztendlich haben die fachlichen Hinweise 
auch aus der Stadt Köln dazu beigetragen, dass der Schutz dieser vulnerablen Gruppen eine adä-
quate Priorisierung erfahren hat. 
 
In drei Einrichtungen des Amtes für Wohnungswesen - ohne abgeschlossene Unterbringungseinhei-
ten - wurde bereits vom 30.04.2021 – 02.05.2021 den dort untergebrachten Geflüchteten ein Impfan-
gebot gemacht, darunter auch die Notaufnahme in der Herkulesstraße. 
 
Allerdings nahmen nur rund ein Drittel der dort untergebrachten Geflüchteten das ad-hoc unterbreite-
te Angebot einer Impfung an. 
 
Inzwischen hat das MAGS als Sonderkontingent des Landes NRW 5.000 Impfdosen Johnson & 
Johnson an die Koordinierungsstelle des Kölner Impfzentrums in der Messe geliefert. Davon wurden 
1.260 Dosen zur Impfung von volljährigen Geflüchteten, die in nicht abgeschlossenen Unterbrin-
gungseinheiten mit Gemeinschaftssanitär und/oder -küche und/oder Mehrbettzimmern untergebracht

2 
 
sind, dem Amt für Wohnungswesen zur Verfügung gestellt. 
 
Davon ausgenommen sind zunächst Schwangere, in den letzten 6 Monaten mit Covid-19-Infizierte 
und erst kürzlich gegen andere Krankheiten Geimpfte. 
 
Die Impfdosen sollen wie folgt verteilt werden: 
 
a) In der Erstaufnahmeeinrichtung Köln des Landes NRW in der Schönhauser Straße in Köln-
Bayenthal für die dort untergebrachten Geflüchteten ca. 240 Dosen. 
 
b) Derzeit impfwillige Geflüchtete, die vom Amt für Wohnungswesen in nicht abgeschlossenen 
Unterbringungseinheiten untergebracht sind und Einverständniserklärung/Anamnesebogen 
unterzeichnet haben ca. 305 Dosen. 
 
Impfung erfolgt voraussichtlich am 25.05.2021 in einer extra eingerichteten Impfstraße in der 
Herkulesstraße durch Impfteams der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein - Shuttle-
Transport von Unterkunft zum kleinen Impfzentrum mittels Bus/Taxi wird gewährleistet. Rund 
40 Dosen werden als Reserve für Nachzügler bereitgestellt. 
 
17 vom Amt für Wohnungswesen in Gemeinschaftseinrichtungen untergebrachte Wohnungs-
lose erhalten an dem Tag ebenfalls eine Impfung. 
 
c) Die restliche Dosen sollen an impfwillige Geflüchtete in den größeren und enger belegten und 
modular gebauten Unterkünften wie z.B. Aloys-Boecker-Str., Im Haferkamp, Schlagbaums-
weg, Josef-Broicher-Straße und Neubrücker Ring, sowie nachträglich Impfwillige aus den 
Gemeinschaftsunterkünften gehen. Von Seiten des Sozialen Dienstes des Amtes für Woh-
nungswesen wird derzeit die Anzahl der untergebrachten Menschen an den vorgenannten 
Standorten, die grundsätzlich impfwillig sind, erhoben. 
 
Neben den Impfangeboten des Amtes für Wohnungswesen können Geflüchtete unabhängig von der 
Unterbringungsform eine Impfung über ihre Hausärztin bzw. ihren Hausarzt beantragen und dort wie 
alle Bürger*innen das geltende Impfangebot wahrnehmen. 
 
Die Information, Aufklärung und Motivation sind bei diesem Personenkreis u.a. aufgrund von Sprach-
hürden besonders wichtig und erfolgen jeweils in persönlicher Ansprache. Es erfolgt eine umfangrei-
che sozialarbeiterische Betreuung durch die Sozialarbeitenden, die beauftragten Betreuungsträger 
und gegebenenfalls gesondert beauftragte Integrationsmittler. 
 
Die weiteren 3.740 Dosen werden unter Koordination des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren 
schwerpunktmäßig an Obdachlose verimpft. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (3)

27.05.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 7.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.05.2021 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 8.16 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
01.06.2021 Integrationsrat
TOP 5.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1865/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
26.05.2021
Erstellt
18.05.2021 10:19