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1645/2020

Beantwortung der schriftlichen Anfrage AN/0604/2020 der SPD-Fraktion im Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln vom 14.05.2020: Aufführungsräume für die freie Kulturszene

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 02.06.2020

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln, Sitzung am 09.06.2020, TOP 6.1

AN_0604_2020_SPD_Anfrage_nach_167_4

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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AN_0604_2020_SPD_Anfrage_nach_167_4

2454 Zeichen

An die Vorsitzende des Betriebsausschusses Bühnen der 
Stadt Köln 
Frau Dr. Eva Bürgermeister 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:  
 
AN/0604/2020 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 14.05.2020 
 
Aufführungsräume für die freie Kulturszene 
Sehr geehrter Frau Vorsitzende, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
mit der Corona-Pandemie ist in Kunst und Kultur eine nahezu gespenstische Ru-
he eingetreten da die Kultureinrichtungen keine Veranstaltungen mehr durchfüh-
ren konnten bzw. durften. Mit der ab dem 30. Mai 2020 geltenden Möglichkeit 
unter Beachtung der Hygiene-Vorschriften die Kultureinrichtungen wieder zu öff-
nen, ist ein erster wichtiger Schritt zur Belebung der Kultur getan. Die Museen 
konnten dies ja bereits erfolgreich nutzen. Allerdings lassen die Vorschriften nur 
eine sehr begrenzte Besucherzahl zu. 
Besonders für die kleinen freien Theater bedeutet das, dass bei einer maximalen 
Besucherzahl von rund 200 höchstens bis zu 50 Plätze besetzt werden dürfen. 
Damit können die erforderlichen Einnahmen zur Aufrechterhaltung der Einrich-
tung und z.T. sogar zur Finanzierung der Aufführung aber nicht erzielt werden. 
Daher wäre es eine Möglichkeit, die großen städtischen Einrichtungen, wie z.B. 
das Staatenhaus und das Depot, für diese Theater zu öffnen und – wenn auch in 
begrenztem Rahmen – ihnen die Chance für mehr Besucher zu geben. 
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen: 
1. Ist bei den städtischen Bühnen überlegt worden, ob und inwieweit die Zur-
verfügungstellung ihrer Aufführungsräume für die freie und private Kultur-
szene eine denkbare Perspektive sein kann? 
2. Welche konkreten Möglichkeiten wären gegeben und vor allem  welche Vo-
raussetzungen – über die besonderen Hygiene-Vorschriften hinaus - müss-
ten in solchen Fällen erfüllt werden? 
3. Welche Kosten kämen bei der Realisierung dieser Möglichkeit auf die städ-
tischen Bühnen zu?

- 2 - 
 
4. Welche anderen Möglichkeiten gibt es, die Nutzung größerer Aufführungs-
räume für Tanz und Theater vorübergehend finanziell zu unterstützen? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
gez. Christian Joisten  
SPD-Fraktionsvorsitzender

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4694 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/46 
 
Vorlagen-Nummer 02.06.2020 
 1645/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 09.06.2020 
 
Beantwortung der schriftlichen Anfrage AN/0604/2020 der SPD-Fraktion im Betriebsausschuss 
Bühnen der Stadt Köln vom 14.05.2020: Aufführungsräume für die freie Kulturszene 
 
1. Ist bei den städtischen Bühnen überlegt worden, ob und inwieweit die Zurverfügungste l-
lung ihrer Aufführungsräume für die freie und private Kulturszene eine denkbare Perspek-
tive sein kann? 
 
In den Spielstätten StaatenHaus und Depot wurden und werden aktuell vorgezogene Wartungs- und 
Instandsetzungsarbeiten durchgeführt. Daher stehen die Spielstätten für einen wie auch immer gear-
teten Proben- und Spielbetrieb nur sehr eingeschränkt zur Verfügung.  
 
Die Bühnen stehen darüber hinaus aktuell in intensiven Verhandlungen mit dem Gesundheitsamt zur 
Abstimmung von Wiedereröffnungskonzepten unter den notwendigen Corona Abstands- und Hygie-
nebestimmungen. Diese Verhandlungen verlaufen vielversprechend. Aktuell liegen allerdings noch 
keine Genehmigungen zum Betrieb der Bühnen mit Publikum vor. Diese Genehmigungen bleiben 
zunächst abzuwarten. 
 
Darüber hinaus haben die Bü hnen in den zurückliegenden Wochen mit dem Personalrat erfolgreich 
die Verhandlungen zur Einführung von Kurzarbeit zur Sicherung der vorhandenen Arbeitsplätze a b-
geschlossen. Das unter Umständen erforderlich Personal zum Betrieb der Spielstätten steht daher  
nur eingeschränkt, jedenfalls aber mit einem zu beachtenden Vorlauf zur Verfügung. 
 
Die Bühnen bemühen sich in erster Linie darum, Formate zu finden, um mit Oper, Schauspiel und 
Tanz selbst den Spielbetrieb wieder aufnehmen zu können. 
 
Sobald den Bühnen die entsprechenden Genehmigungen zum Betrieb von StaatenHaus und Depot 
vorliegen, und die sonstigen Rahmenbedingungen geklärt sind, können Gespräche zur Nutzung der 
Bühnen durch Externe aufgenommen werden. 
 
 
2. Welche konkreten Möglichkeiten wären gegeben und vor allem welche Voraussetzungen – 
über die besonderen Hygiene -Vorschriften hinaus - müssten in solchen Fällen erfüllt wer-
den? 
 
Auch Gastspiele müssten sich selbstverständlich an die dann voraussichtlich genehmigten Hygiene- 
und Abstandskonzepte (auch auf der Bühne) halten.  
Darüber hinaus erscheint fraglich, wie eine Auswahl der externen Nutzer erfolgen soll. Ein gleichbe-
rechtigter Zugang aller kölner freien Theater erscheint schon ob der Anzahl schwierig.

2 
Gez. Laugwitz-Aulbach 
 
 
3. Welche Kosten kämen bei der Realisierung dieser Möglichkeit auf die städtischen Bühnen 
zu? 
 
Die auf die Bühnen zukommenden Kosten bei einer Nutzung durch ein Gastspiel der freien Szene 
hängen entscheidend von den künstlerischen Anforderungen der jeweiligen Produktion ab. Dies wäre 
im Rahmen konkreten Anfragen zu prüfen.  
 
Darüber hinaus steht noch nicht fest, welches ggf. zusätzliche Personal im Zusammenhang mit Hygi-
ene- und Abstandsvorschriften vorzuhalten ist. Darüber hinaus ist fraglich, ob Beschäftigte, die sich in 
Kurzarbeit befinden, für Gastspieleinsätze aus der Kurzarbeit zurückgeholt werden sollen. 
 
Um den Kollegen der freien Szene ernsthaft helfen zu können, und um Einnahmeausfälle der Kolle-
gen in den kleineren Theatern zu kompensieren, müssten die Spielstätten der Bühnen samt Personal 
mehr oder weniger kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Wie dargestellt, könnten dann vorau s-
sichtlich nicht die bisher bei den Bühnen verhandelten Kurzarbeitsquoten einhalten werden. Das 
Kurzarbeitergeld seitens der Agentur für Arbeit an die Bühnen würde entspr echend geringer ausfal-
len. Auch die Bühnen leiden unter empfindlichen Einnahmeausfällen. Das Ziel der Bühnen, während 
der Corona-Zeit die Einnahmeausfälle unter anderem auch durch das Kurzarbeitergeld auszugleichen 
und entsprechend keine Defizite zu erwirtschaften, wäre gefährdet.  
Faktisch käme es bei einer Zurverfügungstellung der Aufführungsräume der Bühnen an die freie und 
private Kulturszene zu einer mittelbaren Bezuschussung der freien Häuser durch die Stadt Köln.  
 
 
4. Welche anderen Möglichkeiten gibt es, die Nutzung größerer Aufführungsräume für Tanz 
und Theater vorübergehend finanziell zu unterstützen?  
 
Entscheidend ist die Umsetzung konkreter künsterischer Konzepte innerhalb der geltenden Abstands- 
und Hygieneregeln. Es stellt sich daher die Frage, o b finanzielle Unterstützung hier die aktuellen 
Probleme lösen kann.  
 
Finanzielle Unterstützung könnte darüber hinaus ggf. durch die vielfach aufgelegten Hilfsfonds (auch 
die der Stadt Köln) gewährt werden.

Beratungsverlauf (1)

09.06.2020 Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1645/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
02.06.2020
Erstellt
29.05.2020 16:03