1645/2020
Beantwortung der schriftlichen Anfrage AN/0604/2020 der SPD-Fraktion im Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln vom 14.05.2020: Aufführungsräume für die freie Kulturszene
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An die Vorsitzende des Betriebsausschusses Bühnen der Stadt Köln Frau Dr. Eva Bürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: AN/0604/2020 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 14.05.2020 Aufführungsräume für die freie Kulturszene Sehr geehrter Frau Vorsitzende, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, mit der Corona-Pandemie ist in Kunst und Kultur eine nahezu gespenstische Ru- he eingetreten da die Kultureinrichtungen keine Veranstaltungen mehr durchfüh- ren konnten bzw. durften. Mit der ab dem 30. Mai 2020 geltenden Möglichkeit unter Beachtung der Hygiene-Vorschriften die Kultureinrichtungen wieder zu öff- nen, ist ein erster wichtiger Schritt zur Belebung der Kultur getan. Die Museen konnten dies ja bereits erfolgreich nutzen. Allerdings lassen die Vorschriften nur eine sehr begrenzte Besucherzahl zu. Besonders für die kleinen freien Theater bedeutet das, dass bei einer maximalen Besucherzahl von rund 200 höchstens bis zu 50 Plätze besetzt werden dürfen. Damit können die erforderlichen Einnahmen zur Aufrechterhaltung der Einrich- tung und z.T. sogar zur Finanzierung der Aufführung aber nicht erzielt werden. Daher wäre es eine Möglichkeit, die großen städtischen Einrichtungen, wie z.B. das Staatenhaus und das Depot, für diese Theater zu öffnen und – wenn auch in begrenztem Rahmen – ihnen die Chance für mehr Besucher zu geben. Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen: 1. Ist bei den städtischen Bühnen überlegt worden, ob und inwieweit die Zur- verfügungstellung ihrer Aufführungsräume für die freie und private Kultur- szene eine denkbare Perspektive sein kann? 2. Welche konkreten Möglichkeiten wären gegeben und vor allem welche Vo- raussetzungen – über die besonderen Hygiene-Vorschriften hinaus - müss- ten in solchen Fällen erfüllt werden? 3. Welche Kosten kämen bei der Realisierung dieser Möglichkeit auf die städ- tischen Bühnen zu? - 2 - 4. Welche anderen Möglichkeiten gibt es, die Nutzung größerer Aufführungs- räume für Tanz und Theater vorübergehend finanziell zu unterstützen? Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Joisten SPD-Fraktionsvorsitzender
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/46 Vorlagen-Nummer 02.06.2020 1645/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 09.06.2020 Beantwortung der schriftlichen Anfrage AN/0604/2020 der SPD-Fraktion im Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln vom 14.05.2020: Aufführungsräume für die freie Kulturszene 1. Ist bei den städtischen Bühnen überlegt worden, ob und inwieweit die Zurverfügungste l- lung ihrer Aufführungsräume für die freie und private Kulturszene eine denkbare Perspek- tive sein kann? In den Spielstätten StaatenHaus und Depot wurden und werden aktuell vorgezogene Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten durchgeführt. Daher stehen die Spielstätten für einen wie auch immer gear- teten Proben- und Spielbetrieb nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Bühnen stehen darüber hinaus aktuell in intensiven Verhandlungen mit dem Gesundheitsamt zur Abstimmung von Wiedereröffnungskonzepten unter den notwendigen Corona Abstands- und Hygie- nebestimmungen. Diese Verhandlungen verlaufen vielversprechend. Aktuell liegen allerdings noch keine Genehmigungen zum Betrieb der Bühnen mit Publikum vor. Diese Genehmigungen bleiben zunächst abzuwarten. Darüber hinaus haben die Bü hnen in den zurückliegenden Wochen mit dem Personalrat erfolgreich die Verhandlungen zur Einführung von Kurzarbeit zur Sicherung der vorhandenen Arbeitsplätze a b- geschlossen. Das unter Umständen erforderlich Personal zum Betrieb der Spielstätten steht daher nur eingeschränkt, jedenfalls aber mit einem zu beachtenden Vorlauf zur Verfügung. Die Bühnen bemühen sich in erster Linie darum, Formate zu finden, um mit Oper, Schauspiel und Tanz selbst den Spielbetrieb wieder aufnehmen zu können. Sobald den Bühnen die entsprechenden Genehmigungen zum Betrieb von StaatenHaus und Depot vorliegen, und die sonstigen Rahmenbedingungen geklärt sind, können Gespräche zur Nutzung der Bühnen durch Externe aufgenommen werden. 2. Welche konkreten Möglichkeiten wären gegeben und vor allem welche Voraussetzungen – über die besonderen Hygiene -Vorschriften hinaus - müssten in solchen Fällen erfüllt wer- den? Auch Gastspiele müssten sich selbstverständlich an die dann voraussichtlich genehmigten Hygiene- und Abstandskonzepte (auch auf der Bühne) halten. Darüber hinaus erscheint fraglich, wie eine Auswahl der externen Nutzer erfolgen soll. Ein gleichbe- rechtigter Zugang aller kölner freien Theater erscheint schon ob der Anzahl schwierig. 2 Gez. Laugwitz-Aulbach 3. Welche Kosten kämen bei der Realisierung dieser Möglichkeit auf die städtischen Bühnen zu? Die auf die Bühnen zukommenden Kosten bei einer Nutzung durch ein Gastspiel der freien Szene hängen entscheidend von den künstlerischen Anforderungen der jeweiligen Produktion ab. Dies wäre im Rahmen konkreten Anfragen zu prüfen. Darüber hinaus steht noch nicht fest, welches ggf. zusätzliche Personal im Zusammenhang mit Hygi- ene- und Abstandsvorschriften vorzuhalten ist. Darüber hinaus ist fraglich, ob Beschäftigte, die sich in Kurzarbeit befinden, für Gastspieleinsätze aus der Kurzarbeit zurückgeholt werden sollen. Um den Kollegen der freien Szene ernsthaft helfen zu können, und um Einnahmeausfälle der Kolle- gen in den kleineren Theatern zu kompensieren, müssten die Spielstätten der Bühnen samt Personal mehr oder weniger kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Wie dargestellt, könnten dann vorau s- sichtlich nicht die bisher bei den Bühnen verhandelten Kurzarbeitsquoten einhalten werden. Das Kurzarbeitergeld seitens der Agentur für Arbeit an die Bühnen würde entspr echend geringer ausfal- len. Auch die Bühnen leiden unter empfindlichen Einnahmeausfällen. Das Ziel der Bühnen, während der Corona-Zeit die Einnahmeausfälle unter anderem auch durch das Kurzarbeitergeld auszugleichen und entsprechend keine Defizite zu erwirtschaften, wäre gefährdet. Faktisch käme es bei einer Zurverfügungstellung der Aufführungsräume der Bühnen an die freie und private Kulturszene zu einer mittelbaren Bezuschussung der freien Häuser durch die Stadt Köln. 4. Welche anderen Möglichkeiten gibt es, die Nutzung größerer Aufführungsräume für Tanz und Theater vorübergehend finanziell zu unterstützen? Entscheidend ist die Umsetzung konkreter künsterischer Konzepte innerhalb der geltenden Abstands- und Hygieneregeln. Es stellt sich daher die Frage, o b finanzielle Unterstützung hier die aktuellen Probleme lösen kann. Finanzielle Unterstützung könnte darüber hinaus ggf. durch die vielfach aufgelegten Hilfsfonds (auch die der Stadt Köln) gewährt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1645/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 02.06.2020
- Erstellt
- 29.05.2020 16:03