V/0030/2020
Antrag lfd. Nr. A-W/0024/2019 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West "Beleuchtung für den Fuß- und Radweg durch den Grünen Finger zwischen Dieckmannstraße und Gievenbecker Reihe"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
3308 Zeichen
V/0030/2020 V/0030/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Antrag lfd. Nr. A-W/0024/2019 der SPD-BV-West in der Bezirksvertretung Münster-West "Beleuchtung für den Fuß- und Radweg durch den Grünen Finger zwischen Dieckmannstraße und Gievenbecker Reihe" Beratungsfolge 27.02.2020 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Fuß- und Radweg, der durch die öffentliche Grünanlage „Grüner Finger“ verläuft und die Dieckmannstraße mit der Gievenbecker Reihe verbindet, wird nicht beleuchtet. 2. Der Antrag lfd. Nr. A-W /0024/2019 ist hiermit erledigt II. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen sind nicht zu erwarten Begründung: Die SPD-Fraktion fordert in Ihrem Antrag (lfd. Nr. A-W/0024/2019) die Beleuchtung des durch die öffentli che Grünanlage „Grüner Finger“ verlaufen- den Fuß- und Radweges, der die Dieckmannstraße mit der „Gievenbecker Reihe “ verbindet. Begründet wird dies mit der Benutzung des Weges auch in den Abend - und Nachtstunden und dem damit verbundenen Unsiche r- heitsgefühl der Nutzer . Ferner wird aufgeführt, dass aufgrund des Gefälles die Radfahrer in Richtung „Gievenbecker Reihe“ ein hohes Tempo fahren und zu spät gesehen werden. Abb 1.: Geforderte Wegebeleuchtung Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 06.02.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Wagner Telefon: 492-6732 WagnerKatrin@stadt- muenster.de - 2 - V/0030/2020 Im gesamten Stadtgebiet Münsters werden Wege innerhalb von Grünflächen grundsätzlich nicht be- leuchtet, da sie i. d. R. keine Bedeutung für die Erschließung des Stadtquartiers haben. Sie dienen hauptsächlich als Wege für die Freizeit und Erholung. Die Hauptnutzungszeiten liegen damit im Zeit- raum zwischen Sonnenaufgang und Dämmerung. In den übrigen Zeiten obliegt die Nutzung – ähnlich wie bei Wegen in der „freien Landschaft“ – der Einschätzung und dem „Sicherheitsgefühl“ der jeweili- gen Nutzerinnen und Nutzer. Wege innerhalb von Grünflächen werden auch deshalb nicht beleuchtet, da die Flächen in der Nacht als Rückzugsgebiete für Tiere gelten. Insbesondere nachtaktive Tiere werden durch künstliche B e- leuchtung gestört. Wege werden in öffentlichen Grünflächen nur dann beleuchtet, wenn sie im Rahmen des B -Plan- Verfahrens als so bedeutend für die Erschließung einzustufen sind, dass sie als Verkehrsfläche g e- widmet werden. Dieses ist bei der dargestellten Wegeverbindung nicht der Fall. Nach Einbruch der Dämmerung kann die nördlich der Grünanlage beleuchtete Straße „Gievenbecker Reihe“ genutzt werden (siehe Abb. 2). Im Zuge des Ausbaues und Umgestaltung der Oxfordkaserne wird eine zusätzliche beleuchtete Wegeverbindung zwischen „Bernings Kotten“ und „Arnheimweg“ geschaffen (siehe Abb. 3) und damit die Verbindung zwischen dem Auenviertel und dem Zentrum von Gievenbeck verbessert. Abb 2.: Vorhandene Wegebeleuchtung Abb 3.: Zukünftige beleuchtete Wegeverbindung Aufgrund der oben genannten Gründe sollte aus Sicht des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nach- haltigkeit auf die Beleuchtung des Fuß- und Radweges durch die öffentliche Grünanlage „Grüner Fin- ger“ verzichtet werden. i.V. gez. Matthias Peck Stadtbaurat Anlage: Anlage A
Anlage A
1185 Zeichen
Anlage A zur V/0030/2020 Kurzüberblick Mit dieser Vorlage wird erläutert, dass auf die Beleuchtung des Fuß- und Radweges, der durch die öffentliche Grünanlage „Grüner Finger“ verläuft und die „Dieckmannstraße“ mit der „Gieven- becker Reihe“ verbindet, verzichtet werden soll. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er- lebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität, mit breitem Freizeit- und Sportangebot, mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtge- sellschaft“ verfolgt. Finanzierung Produktgruppe: keine PG betroffen Keine PG betroffen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja X Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Dieckmannstraße
- Arnheimweg
- Gievenbecker Reihe
- Bernings Kotten
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0030/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.01.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37