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V/0030/2020

Antrag lfd. Nr. A-W/0024/2019 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West "Beleuchtung für den Fuß- und Radweg durch den Grünen Finger zwischen Dieckmannstraße und Gievenbecker Reihe"

Vorlagen 28.01.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 27.02.2020, TOP 6.4

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

3308 Zeichen

V/0030/2020 
V/0030/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
Antrag lfd. Nr. A-W/0024/2019 der SPD-BV-West in der Bezirksvertretung Münster-West 
"Beleuchtung für den Fuß- und Radweg durch den Grünen Finger zwischen Dieckmannstraße und 
Gievenbecker Reihe" 
 
 
Beratungsfolge 
   27.02.2020 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Der Fuß- und Radweg, der durch die öffentliche Grünanlage „Grüner Finger“ verläuft 
und die Dieckmannstraße mit der Gievenbecker Reihe verbindet, wird nicht beleuchtet. 
 2. Der Antrag lfd. Nr. A-W /0024/2019 ist hiermit erledigt  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 Finanzielle Auswirkungen sind nicht zu erwarten  
 
Begründung: 
Die SPD-Fraktion fordert in Ihrem Antrag  
(lfd. Nr. A-W/0024/2019) die Beleuchtung des durch 
die öffentli che Grünanlage „Grüner Finger“  verlaufen-
den Fuß- und Radweges, der die Dieckmannstraße mit 
der  
„Gievenbecker Reihe “ verbindet. Begründet wird dies 
mit der Benutzung des Weges auch in den Abend - und 
Nachtstunden und dem damit verbundenen Unsiche r-
heitsgefühl der Nutzer . Ferner wird aufgeführt, dass 
aufgrund des Gefälles die Radfahrer in Richtung  
„Gievenbecker Reihe“ ein hohes Tempo fahren und zu 
spät gesehen werden. 
 
 
 
 
 
 
 
Abb 1.: Geforderte Wegebeleuchtung 
Amt für Grünflächen, Umwelt 
und Nachhaltigkeit 
 
06.02.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Wagner 
Telefon: 492-6732 
WagnerKatrin@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0030/2020 
Im gesamten Stadtgebiet Münsters werden Wege innerhalb von Grünflächen grundsätzlich nicht be-
leuchtet, da sie i. d. R. keine Bedeutung für die Erschließung des Stadtquartiers haben. Sie dienen 
hauptsächlich als Wege für die Freizeit und Erholung. Die Hauptnutzungszeiten liegen damit im Zeit-
raum zwischen Sonnenaufgang und Dämmerung. In den übrigen Zeiten obliegt die Nutzung – ähnlich 
wie bei Wegen in der „freien Landschaft“ – der Einschätzung und dem „Sicherheitsgefühl“ der jeweili-
gen Nutzerinnen und Nutzer. 
Wege innerhalb von Grünflächen werden auch deshalb nicht beleuchtet, da die Flächen in der Nacht 
als Rückzugsgebiete für Tiere gelten. Insbesondere nachtaktive Tiere werden durch künstliche B e-
leuchtung gestört. 
 
Wege werden in öffentlichen Grünflächen nur dann beleuchtet, wenn sie im Rahmen des B -Plan-
Verfahrens als so bedeutend für die Erschließung einzustufen sind, dass sie als Verkehrsfläche g e-
widmet werden. Dieses ist bei der dargestellten Wegeverbindung nicht der Fall. Nach Einbruch der 
Dämmerung kann die nördlich der Grünanlage beleuchtete Straße „Gievenbecker Reihe“ genutzt 
werden (siehe Abb. 2).  
 
Im Zuge  des Ausbaues und Umgestaltung der Oxfordkaserne wird eine zusätzliche beleuchtete 
Wegeverbindung zwischen „Bernings Kotten“ und „Arnheimweg“ geschaffen (siehe Abb. 3) und damit 
die Verbindung zwischen dem Auenviertel und dem Zentrum von Gievenbeck verbessert. 
   
  
Abb 2.: Vorhandene Wegebeleuchtung          Abb 3.: Zukünftige beleuchtete Wegeverbindung 
 
Aufgrund der oben genannten Gründe sollte aus Sicht des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nach-
haltigkeit auf die Beleuchtung des Fuß- und Radweges durch die öffentliche Grünanlage „Grüner Fin-
ger“ verzichtet werden. 
 
i.V.  
gez. 
 
 
Matthias Peck  
Stadtbaurat 
 
Anlage: 
Anlage A

Anlage A

1185 Zeichen

Anlage A zur V/0030/2020 
Kurzüberblick 
Mit dieser Vorlage wird erläutert, dass auf die Beleuchtung des Fuß- und Radweges, der durch 
die öffentliche Grünanlage „Grüner Finger“ verläuft und die „Dieckmannstraße“ mit der „Gieven-
becker Reihe“ verbindet, verzichtet werden soll. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er-
lebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität, mit breitem Freizeit- und 
Sportangebot, mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtge-
sellschaft“ verfolgt.  
Finanzierung 
Produktgruppe: keine PG betroffen Keine PG betroffen  
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja X Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung 
ist 
 vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

Beratungsverlauf (1)

27.02.2020 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Dieckmannstraße
  • Arnheimweg
  • Gievenbecker Reihe
  • Bernings Kotten

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0030/2020
Typ
Vorlagen
Datum
28.01.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37