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Errichtung eines Neubautraktes, Generalinstandsetzung und Neubau von sechs Sporthalleneinheiten inklusive Interimsbauten für das Gymnasium Kreuzgasse, Vogelsanger Straße 1 - Erweiterter Planungsbeschluss

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 2486/2020/1 vom 03.02.2021

Stand: Am 15.03.2021 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ungeändert beschlossen.

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  • Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 2486/2020/1 Freigabedatum 03.02.2021 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung Betreff Errichtung eines Neubautraktes, Generalinstandsetzung und Neubau von sechs Sporthalleneinheiten inklusive Interimsbauten für das Gymnasium Kreuzgasse, Vogelsanger Str. 1, 50672 Köln - Erweiterter Planungsbeschluss Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.03.2021 Zur weiteren Auftragsvergabe muss zwingend Planungssicherheit sichergestellt sein. Die ermittelten Mehraufwendungen müssen überdies quantitativ und qualitativ vom Rat legitimiert werden. Dies ist notwendig, um das Fortschreiten der Planung zu gewährleisten und eine Verzögerung im Projekt auf- grund von fehlenden Haushaltsmitteln zu verhindern. Da die Sitzung der Bezirksvertretung am 1. Februar coronabedingt ausfällt ist eine Dringlichkeitsent- scheidung einzuholen, weil eine vorherige Beteiligung der zuständigen Bezirksvertretung nach der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln erforderlich ist. Beschluss: Gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung beschließen wir im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen: „Der Rat der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausgaben für die Planungskosten in Höhe von rund 2.386.250 Euro zur Kenntnis und beschließt die Erweiterung des ursprünglichen Planungsbe- schlusses (3782/2014). Er beauftragt die Verwaltung mit der Errichtung eines Neubautraktes und einer 3-fach-Sporthalle sowie drei zusätzlichen Sporthalleneinheiten (einschließlich 2 Sporthallenein- heiten für den Bedarf des Berufskollegs Weinsbergstraße) inklusive zusätzlicher Funktionsräume für die Außensportanlage, zusätzlicher allgemeiner und naturwissenschaftlicher Unterrichtsräume, die eine Zügigkeitserhöhung ermöglichen sowie einer Generalinstandsetzung inklusive Interimsbauten. Hierfür ist der Abriss der Trakte C (1-fach-Turnhalle), D (3-fach-Sporthalle) und E (Unterrichtsräume) zur Errichtung der Neubauten erforderlich. Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI betragen nach vorläufiger Kosten- schätzung rund 3.400.000 Euro (statt bisher rund 1.013.750 Euro). Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Planungskosten in Höhe von rund 2.266.700 Euro sind im Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben veranschlagt und in Höhe von rund 1.133.300 Euro im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufga- ben zusätzlich zu veranschlagen.“ Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 03.02.2021 zugestimmt gez. Spelthann gez. Hanselmann 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme rund 3.400.000 € (HJ 2021: 2.266.700 €, HJ 2022: 1.133.300 €) Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcenverbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Mit Planungsbeschluss 3782/2014 wurde die Verwaltung beauftragt, die Planung zur Errichtung eines Erweiterungsbaus für das Gymnasium Kreuzgasse im Rahmen der bestehenden 4-Zügigkeit in der Sekundarstufe I und der bestehenden 6-Zügigkeit in der Sekundarstufe II und eines Neubaus einer 2- fach Turnhalle für das Berufskolleg Ehrenfeld inklusive zusätzlicher Funktionsräume für die Außen- sportanlage aufzunehmen. Es sollen zusätzliche Räume für die Verwaltung, individuelle schulische Angebote, inklusiven Unterricht und Differenzierungsflächen geschaffen und der bestehende Bedarf an Klassen- und Fachräumen gedeckt werden. Eine Zügigkeitserweiterung wurde jedoch aufgrund der Gegebenheiten vor Ort als nicht realisierbar eingeschätzt. Auf dem für die zu errichtende 2-fach Turnhalle vorgesehenen Bauplatz befindet sich derzeit noch eine aufgrund von statischen Mängeln stillgelegte 1-fach-Turnhalle (Trakt C), die im Rahmen der Baumaßnahme oder gegebenenfalls vorab abgebrochen werden soll. Das Schulgrundstück befindet sich im inneren Grüngürtel und ist gemäß Bebauungsplan 65450/04 als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen. Es wird begrenzt durch öffentliche Grünflächen (Landschaftsschutzgebiet) und die Innere Kanalstraße. Auf der Fläche für den Gemeinbedarf befindet sich in südlicher Richtung eine Sportanlage, welche ins Landschaftsschutzgebiet hineinreicht und deren Standort erhalten bleiben soll. 3 Im Rahmen der Planung wurde festgestellt, dass der ursprünglich vorgesehene Planungsansatz einer Erweiterung des bestehenden Gebäudeensembles mehrere Konflikte birgt:  Aufgrund der beengten Grundstückssituation wäre eine Überschreitung der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen in nördlicher und südlicher Richtung in das Landschaftsschutzge- biet erforderlich.  Ein Erweiterungsbau müsste in nördlicher Richtung nah an eine städtebaulich besonders prä- gende Baumgruppe in der Grünfläche an der Vogelsanger Straße heranrücken, die besondere Maßnahmen im Wurzelbereich erforderlich machen würde.  Durch den nördlichen Bereich verläuft eine Kabelkanaltrasse, deren Verlegung für den Erweiterungsbau erforderlich wäre und zusätzliche Kosten verursachen würde.  Da eine Erweiterungsmaßnahme nach ursprünglichem Planungsansatz in verhältnismäßig viele Bauabschnitte gegliedert werden müsste, würde sich die Bauzeit gegenüber Maßnah- men ähnlicher Größe deutlich verlängern.  Der Aufwand von Zeit und Kosten der Gesamtmaßnahme wäre gegenüber dem Flächengewinn verhältnismäßig groß.  Die grundsätzliche Umsetzung des ursprünglichen Bausolls könnte durch die planungsrechtlichen Konflikte gefährdet werden. Aufgrund der vorgenannten Konflikte wurde eine neue Planungsvariante entwickelt, die schneller fer- tig zu stellen ist, mehr Nutzfläche bereitstellt und aufgrund kompakterer Bauweise deutlich weniger planungsrechtliche Risiken birgt (siehe Anlage 1 – Präsentation). Die Variante sieht den Abriss der Trakte D (3-fach-Sporthalle) und E (Unterrichtsräume) vor. Anstatt diese unter hohem Aufwand in- stand zu setzen kann das nach Abriss zur Verfügung stehende Baufeld zur Errichtung eines größeren Bauvolumens für Unterrichtsräume und Mensa sowie für die notwendigen Sportflächen genutzt wer- den. Dem damaligen Planungsbeschluss lagen die Erfordernisse für ein Gymnasium mit verkürzter Schulzeit (G8) zugrunde. Durch die Bereitstellung von zusätzlicher Nutzfläche kann optimierter Raum für G9 geschaffen und eine Zügigkeitserweiterung mit Umsetzung von modernen pädagogischen Raumkonzepten ermöglicht werden, für die in der ursprünglichen Planungskonzeption keine ausrei- chende Grundstücksfläche zur Verfügung steht. Die denkmalgeschützten Gebäudetrakte A und B bleiben erhalten und werden instand gesetzt. Hierzu sollen alle inneren Oberflächen saniert und erneuert, Maßnahmen zur Raumakustik unter Berücksichtigung des Einbaus einer Sprachalarmierungsanlage umgesetzt und außerdem die Ge- bäudetechnik dem heutigen Stand der Technik angepasst werden. Der Brandschutz ist zu ertüchtigen und vorhandene Mängel zu beseitigen. Die barrierefreie Erschließung aller Bereiche der Trakte ist herzustellen. Weiterhin sollen im Inneren der Gebäude auch bauliche Grundrissanpassungen zur Umsetzung moderner Lernkonzepte sowie zur Neuordnung des Verwaltungsbereichs vorgenommen werden. Alle Sanitärräume sollen erneuert und nach Erfordernis umgebaut werden. Durch den geänderten Bauablauf der neuen Planungsvariante kann die Bauzeit deutlich reduziert werden, was eine geringere Belastung im Schulbetrieb ermöglicht. Die Verwaltung schlägt vor, die Fertigstellung durch die Vergabe der Bauleistungen an ein Generalunternehmen weiter zu beschleu- nigen. Eine Beschlussfassung hierüber kann zum Baubeschluss nach Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI erfolgen. Die Baukosten und die Planungskosten der neuen Variante haben sich im Vergleich zur alten erhöht. Das liegt unter anderem an der Einbeziehung der Generalinstandsetzung aller Trakte, der Erhöhung der Nutzfläche (Zügigkeitserweiterung), dem Abbruch der Bestandsgebäude sowie der Stellung von Interimsbauten. Dies hat zur Folge, dass die bereitgestellten Mittel gemäß Planungsbeschluss 3782/2014 die erforderlichen Honorarkosten für die neue Variante nicht abdecken. Aus einer Wirtschaftlichkeitsüberprüfung ergibt sich ein Kostenverhältnis von 84% der alten Variante gegenüber der neuen (siehe Anlage 1 – Präsentation). Insbesondere aufgrund des Gewinns an Nutz- fläche, die eine Zügigkeitserweiterung ermöglicht, und des höheren energetischen Einsparpotentials durch den größeren Neubauanteil am Gesamtvolumen der Schule, wird die neue Planungsvariante 4 als wirtschaftlich beurteilt. Energiestandard Neue Gebäudetrakte sollen gemäß den städtischen Energieleitlinien vom 06.11.2017 in Passivhausbauweise geplant und errichtet werden. Die Fassaden der denkmalgeschützten Gebäudetrakte A und B sind nicht Teil der geplanten Generalinstandsetzung, da diese bereits instand gesetzt wurden. Haushaltsbewirtschaftung in der Corona Krise Durch den Abriss und Neubau wird die gesetzliche Bereitstellungspflicht von Schulanlagen, Gebäu- den, Einrichtungen und Lehrmitteln gemäß §79 Schulgesetz NRW durch den Schulträger erfüllt. Zur weiteren Auftragsvergabe muss zwingend Planungssicherheit hergestellt sein. Die ermittelten Mehraufwendungen müssen quantitativ und qualitativ durch den Rat legitimiert werden. Finanzierung Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kostenschätzung auf rund 3.400.000 Euro (statt bisher rund 1.013.750 Euro). Die Finanzierung der Planungskosten erfolgt in Höhe von rund 2.266.700 Euro im Haushaltsjahr 2021 aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Auf- wendungen für Sach- und Dienstleistungen und in Höhe von rund 1.133.300 Euro im Haushaltsjahr 2022 aus zusätzlich zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Dezernat IV wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel vorsehen. Befreiungsvoraussetzungen Die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde wurde eingeholt und liegt als Anlage 6 dieser Beschlussvorlage bei. Weiterer Ablauf Nach erfolgtem Ratsbeschluss erfolgt die Vorbereitung und Planung bis einschließlich Leistungspha- se 3 nach HOAI mit einer geschätzten Dauer von 12 Monaten. Das Ergebnis der Planung wird dem Rat vorgelegt. Inhalt der Beschlussvorlage wird die Mittelfreigabe aufgrund der Kostenberechnung nach Leistungsphase 3 der HOAI sein sowie ein Entscheidungsvor- schlag zur Umsetzung der Baumaßnahmen durch ein Generalunternehmen. Nach erfolgtem Baubeschluss erfolgt die Ausführungs- und Genehmigungsplanung sowie die Ausschreibung und Vergabe. Nach erteilter Baugenehmigung erfolgt die Bauausführung. Dies wird voraussichtlich rund 60 Monate dauern. Anlagen Anlage 1 – Präsentation Gegenüberstellung der Planungsvarianten inklusive Kostenannahme und Ablaufplan Anlage 2 – Lageplan Anlage 3 – Luftbild Anlage 4 – Bebauungsplan Anlage 5 – Landschaftsplan Anlage 6 – Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde
  • Anlage 2 - Liegenschaftskarte

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    80m604020 0 Mittelpunkt: [354534,5645335] 1:2000 Gymnasium Kreuzgasse - Liegenschaftskarte Vogelsanger Str. 1, 50672 Köln Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 06.08.2020 Anlage 2
  • Anlage 5 - Landschaftsplan

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    200m150100500 Mittelpunkt: [354359,5645195] 1:3000 KölnGIS Stadtplan - Orange (RVR), Beschriftung und Symbole, Schutzgebiete (Linie) Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständig keit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 11.08.2020 Anlage 5
  • Anlage 4 - Bebauungsplan

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    Anlage 4
  • Anlage 3 - Luftbild

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    80m604020 0 Mittelpunkt: [354394,5645322] 1:2000 Gymnasium Kreuzgasse - Luftbild Vogelsanger Str. 1, 50672 Köln Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 06.08.2020 Anlage 3
  • Anlage 6 - Befreiung Bestätigung 57_geschwärzt

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    Anlage 6 04.12.2020 57 571/12 An 260-7 263-12 Vorhaben: Interimsstandort Gymnasium Kreuzgasse (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstück 949 und Gemarkung Müngersdorf, Flur 68, Flurstück 1316) Hier: Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, die Untere Naturschutzbehörde erteilte der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln am 04.12.2020 eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans zur temporären Aufstellung von Con- taineraufbauten für die Fortführung des Schulbetriebs. Die Interimsgebäude sollen für einen Ze itraum von 5 Jahren, im Rahmen der Neubaumaßnahme des Gymnasiums Kreuzgasse, auf der Fläche der südlich angrenzenden Sportanlage aufgestellt werden. Der Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans wurde vom Naturschutzbeirat der Unteren Naturschutzbehörde in der Sitzung vom 30.11.2020 zugestimmt. Mit freundlichen Grüßen
  • Anlage 7 DE 2486_2021_1 Interimsbauten Gym Kreuzgasse

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    Vorlagen-Nummer 2486/2020/1 Freigabedatum Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in Öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß $ 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung Betreff Errichtung eines Neubautraktes, Generalinstandsetzung und Neubau von sechs Sporthalleneinheiten inklusive Interimsbauten für das Gymnasium Kreuzgasse, Vogelsanger Str. 1, 50672 Köln - Erweiterter Planungsbeschluss Gremium Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.03.2021 Zur weiteren Auftragsvergabe muss zwingend Planungssicherheit sichergestellt sein. Die ermittelten Mehraufwendungen müssen überdies quantitativ und qualitativ vom Rat legitimiert werden. Dies ist notwendig, um das Fortschreiten der Planung zu gewährleisten und eine Verzögerung im Projekt aufgrund von fehlenden Haushaltsmitteln zu verhindern. Da die Sitzung der Bezirksvertretung am 1. Februar coronabedingt ausfällt ist eine Dringlich- keitsentscheidung einzuholen, weil eine vorherige Beteiligung der zuständigen Bezirksvertre- tung nach der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln erforderlich ist. Beschluss: Gemäß $ 36 Absatz 5, Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit $ 10 der Hauptsatzung beschließen wir im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen: „Der Rat der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausgaben für die Planungskosten in Höhe von rund 2.386.250 Euro zur Kenntnis und beschließt die Erweiterung des ursprünglichen Planungsbe- schlusses (3782/2014). Er beauftragt die Verwaltung mit der Errichtung eines Neubautraktes und einer 3-fach-Sporthalle sowie drei zusätzlichen Sporthalleneinheiten (einschließlich 2 Sporthallenein- heiten für den Bedarf des Berufskollegs Weinsbergstraße) inklusive zusätzlicher Funktionsräume für die Außensportanlage, zusätzlicher allgemeiner und naturwissenschaftlicher Unterrichtsräume, die eine Zügigkeitserhöhung ermöglichen sowie einer Generalinstandsetzung inklusive Interimsbauten. Hierfür ist der Abriss der Trakte C (1-fach-Turnhalle), D (3-fach-Sporthalle) und E (Unterrichtsräume) zur Errichtung der Neubauten erforderlich. Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI betragen nach vorläufiger Kosten- schätzung rund 3.400.000 Euro (statt bisher rund 1.013.750 Euro). Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Planungskosten in Höhe von rund 2.266.700 Euro sind im Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben veranschlagt und in Höhe von rund 1.133.300 Euro im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufga- ben zusätzlich zu veranschlagen.“ Datum Abstimmungsergebnis Untersehrift Unterschrift 4 03.07.0211 Zap IR 4 CH Haushaltsmäßige Auswirkungen U] Nein [] Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse DO Nein [] Ja _% X Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme rund 3.400.000 € (HJ 2021: 2.266.700 €, HJ 2022: 1.133.300 €) Zuwendungen/Zuschüsse RX Nein [ya _% Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz m Nein [J Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) X Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcenverbrauch, der eine Zunahme der CO?- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Mit Planungsbeschluss 3782/2014 wurde die Verwaltung beauftragt, die Planung zur Errichtung eines Erweiterungsbaus für das Gymnasium Kreuzgasse im Rahmen der bestehenden 4-Zügigkeit in der Sekundarstufe | und der bestehenden 6-Zügigkeit in der Sekundarstufe Il und eines Neubaus einer 2- fach Turnhalle für das Berufskolleg Ehrenfeld inklusive zusätzlicher Funktionsräume für die Außen- sportanlage aufzunehmen. Es sollen zusätzliche Räume für die Verwaltung, individuelle schulische Angebote, inklusiven Unterricht und Differenzierungsflächen geschaffen und der bestehende Bedarf an Klassen- und Fachräumen gedeckt werden. Eine Zügigkeitserweiterung wurde jedoch aufgrund der Gegebenheiten vor Ort als nicht realisierbar eingeschätzt. Auf dem für die zu errichtende 2-fach Turnhalle vorgesehenen Bauplatz befindet sich derzeit noch eine aufgrund von statischen Mängeln stillgelegte 1-fach-Turnhalle (Trakt C), die im Rahmen der Baumaßnahme oder gegebenenfalls vorab abgebrochen werden soll. Das Schulgrundstück befindet sich im inneren Grüngürtel und ist gemäß Bebauungsplan 65450/04 als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen. Es wird begrenzt durch öffentliche Grünflächen (Landschaftsschutzgebiet) und die Innere Kanalstraße. Auf der Fläche für den Gemeinbedarf befindet sich in südlicher Richtung eine Sportanlage, welche ins Landschaftsschutzgebiet hineinreicht und deren Standort erhalten bleiben soll. 3 Im Rahmen der Planung wurde festgestellt, dass der ursprünglich vorgesehene Planungsansatz einer Erweiterung des bestehenden Gebäudeensembles mehrere Konflikte birgt: e Aufgrund der beengten Grundstückssituation wäre eine Überschreitung der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen in nördlicher und südlicher Richtung in das Landschaftsschutzge- biet erforderlich. e Ein Erweiterungsbau müsste in nördlicher Richtung nah an eine städtebaulich besonders prä- gende Baumgruppe in der Grünfläche an der Vogelsanger Straße heranrücken, die besondere Maßnahmen im Wurzelbereich erforderlich machen würde. «e Durch den nördlichen Bereich verläuft eine Kabelkanaltrasse, deren Verlegung für den Erweiterungsbau erforderlich wäre und zusätzliche Kosten verursachen würde. e Da eine Erweiterungsmaßnahme nach ursprünglichem Planungsansatz in verhältnismäßig viele Bauabschnitte gegliedert werden müsste, würde sich die Bauzeit gegenüber Maßnah- men ähnlicher Größe deutlich verlängern. e Der Aufwand von Zeit und Kosten der Gesamtmaßnahme wäre gegenüber dem Flächengewinn verhältnismäßig groß. e Die grundsätzliche Umsetzung des ursprünglichen Bausolls könnte durch die planungsrechtlichen Konflikte gefährdet werden. Aufgrund der vorgenannten Konflikte wurde eine neue Planungsvariante entwickelt, die schneller fer- tig zu stellen ist, mehr Nutzfläche bereitstellt und aufgrund kompakterer Bauweise deutlich weniger planungsrechtliche Risiken birgt (siehe Anlage 1 — Präsentation). Die Variante sieht den Abriss der Trakte D (3-fach-Sporthalle) und E (Unterrichtsräume) vor. Anstatt diese unter hohem Aufwand in- stand zu setzen kann das nach Abriss zur Verfügung stehende Baufeld zur Errichtung eines größeren Bauvolumens für Unterrichtsräume und Mensa sowie für die notwendigen Sportflächen genutzt wer- den. Dem damaligen Planungsbeschluss lagen die Erfordernisse für ein Gymnasium mit verkürzter Schulzeit (G8) zugrunde. Durch die Bereitstellung von zusätzlicher Nutzfläche kann optimierter Raum für G9 geschaffen und eine Zügigkeitserweiterung mit Umsetzung von modernen pädagogischen Raumkonzepten ermöglicht werden, für die in der ursprünglichen Planungskonzeption keine ausrei- chende Grundstücksfläche zur Verfügung steht. Die denkmalgeschützten Gebäudetrakte A und B bleiben erhalten und werden instand gesetzt. Hierzu sollen alle inneren Oberflächen saniert und erneuert, Maßnahmen zur Raumakustik unter Berücksichtigung des Einbaus einer Sprachalarmierungsanlage umgesetzt und außerdem die Ge- bäudetechnik dem heutigen Stand der Technik angepasst werden. Der Brandschutz ist zu ertüchtigen und vorhandene Mängel zu beseitigen. Die barrierefreie Erschließung aller Bereiche der Trakte ist herzustellen. Weiterhin sollen im Inneren der Gebäude auch bauliche Grundrissanpassungen zur Umsetzung moderner Lernkonzepte sowie zur Neuordnung des Verwaltungsbereichs vorgenommen werden. Alle Sanitärräume sollen erneuert und nach Erfordernis umgebaut werden. Durch den geänderten Bauablauf der neuen Planungsvariante kann die Bauzeit deutlich reduziert werden, was eine geringere Belastung im Schulbetrieb ermöglicht. Die Verwaltung schlägt vor, die Fertigstellung durch die Vergabe der Bauleistungen an ein Generalunternehmen weiter zu beschleu- nigen. Eine Beschlussfassung hierüber kann zum Baubeschluss nach Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI erfolgen. Die Baukosten und die Planungskosten der neuen Variante haben sich im Vergleich zur alten erhöht. Das liegt unter anderem an der Einbeziehung der Generalinstandsetzung aller Trakte, der Erhöhung der Nutzfläche (Zügigkeitserweiterung), dem Abbruch der Bestandsgebäude sowie der Stellung von Interimsbauten. Dies hat zur Folge, dass die bereitgestellten Mittel gemäß Planungsbeschluss 3782/2014 die erforderlichen Honorarkosten für die neue Variante nicht abdecken. Aus einer Wirtschaftlichkeitsüberprüfung ergibt sich ein Kostenverhältnis von 84% der alten Variante gegenüber der neuen (siehe Anlage 1 — Präsentation). Insbesondere aufgrund des Gewinns an Nutz- fläche, die eine Zügigkeitserweiterung ermöglicht, und des höheren energetischen Einsparpotentials durch den größeren Neubauanteil am Gesamtvolumen der Schule, wird die neue Planungsvariante als wirtschaftlich beurteilt. Energiestandard Neue Gebäudetrakte sollen gemäß den städtischen Energieleitlinien vom 06.11.2017 in Passivhausbauweise geplant und errichtet werden. Die Fassaden der denkmalgeschützten Gebäudetrakte A und B sind nicht Teil der geplanten Generalinstandsetzung, da diese bereits instand gesetzt wurden. Haushaltsbewirtschaftung in der Corona Krise Durch den Abriss und Neubau wird die gesetzliche Bereitstellungspflicht von Schulanlagen, Gebäu- den, Einrichtungen und Lehrmitteln gemäß 879 Schulgesetz NRW durch den Schulträger erfüllt. Zur weiteren Auftragsvergabe muss zwingend Planungssicherheit hergestellt sein. Die ermittelten Mehraufwendungen müssen quantitativ und qualitativ durch den Rat legitimiert werden. Finanzierung Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kostenschätzung auf rund 3.400.000 Euro (statt bisher rund 1.013.750 Euro). Die Finanzierung der Planungskosten erfolgt in Höhe von rund 2.266.700 Euro im Haushaltsjahr 2021 aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Auf- wendungen für Sach- und Dienstleistungen und in Höhe von rund 1.133.300 Euro im Haushaltsjahr 2022 aus zusätzlich zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Dezernat IV wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel vorsehen. Befreiungsvoraussetzungen Die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde wurde eingeholt und liegt als Anlage 6 dieser Beschlussvorlage bei. Weiterer Ablauf Nach erfolgtem Ratsbeschluss erfolgt die Vorbereitung und Planung bis einschließlich Leistungspha- se 3 nach HOAI mit einer geschätzten Dauer von 12 Monaten. Das Ergebnis der Planung wird dem Rat vorgelegt. Inhalt der Beschlussvorlage wird die Mittelfreigabe aufgrund der Kostenberechnung nach Leistungsphase 3 der HOAI sein sowie ein Entscheidungsvor- schlag zur Umsetzung der Baumaßnahmen durch ein Generalunternehmen. Nach erfolgtem Baubeschluss erfolgt die Ausführungs- und Genehmigungsplanung sowie die Ausschreibung und Vergabe. Nach erteilter Baugenehmigung erfolgt die Bauausführung. Dies wird voraussichtlich rund 60 Monate dauern. Anlagen Anlage 1 - Präsentation Gegenüberstellung der Planungsvarianten inklusive Kostenannahme und Ablaufplan Anlage 2 - Lageplan Anlage 3 — Luftbild Anlage 4 — Bebauungsplan Anlage 5 — Landschaftsplan Anlage 6 — Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde
  • Anlage 1 - Präsentation

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    BIM-Pilotprojekt 3. Bauherren Jour fixe Köln, 01.07.2020 Anlage 1 Inhaltsangabe • Bestand und alte Planungsvariante • Vorstellung neue Planungsvariante • Gemeinsamkeit • Gegenüberstellung • SWOT-Analyse und Entscheidungsmatrix 3 Vogelperspektive_ Bestand 4 Vogelperspektive_ Massenstudie „Alte Planungsvariante“ Stand 30.03.2020 5 Vogelperspektive_ Massenstudie „Neue Planungsvariante“ 6 Neue Planungsvariante_ Modellfotos 7 Gemeinsamkeit_ Vorzeitiger Abbruch Gymnastikhalle 8 Gemeinsamkeit_ Interim I - Auslagerung E-Trakt (24 Klassenräume), Auslagerung Turnhalle 9 Alte Planungsvariante Neue Planungsvariante Gegenüberstellung Alte + Neue Planungsvariante_ Planungsrecht Geschossigkeit Neue Planungsvariante: weniger planungsrechtliche Konflikte Leitungsrecht Baugrenze Geschossigkeit Baugrenze Wurzeluntersuchung Landschaftsschutz 10 Neue Planungsvariante: Mehrgewinn BGF: 2226 m² - Mehrgewinn Schulhoffläche: 1242 m² Gegenüberstellung Alte + Neue Planungsvariante_ Flächen: BGF, Schulhof Alte Planungsvariante Neue Planungsvariante 11 Gegenüberstellung Alte + Neue Planungsvariante_Zügigkeit Neue Planungsvariante Neue Planungsvariante: Erhöhung der Zügigkeit möglich – Abstimmung 40 erforderlich Alte Planungsvariante (soll) 5 Züge? 7 Z üge? (ist) Differenz soll/ist: ca. 300m² NF 12 Inkl. Baukostenindex und GU-Zuschlag 20% Gegenüberstellung Alte + Neue Planungsvariante_ Kosten Differenz: 13.842.616 € brutto - Kostenverhältnis GI zu Neubau: 84 % Alte Planungsvariante Neue Planungsvariante 73.285.335 € brutto 87.127.951 € brutto • Gesamtkosten mit GU-Zuschlag: • Gesamtkosten mit GU-Zuschlag: Quadratmeterpreis: 1.930 €/m² brutto Raummeterpreis: 465 €/m³ brutto • Kostenkennwerte KG 300+400 ohne GU-Zuschlag • Kostenkennwerte KG 300+400 ohne GU-Zuschlag: Quadratmeterpreis: 2.066 €/m² brutto Raummeterpreis: 489 €/m³ brutto Inkl. Baukostenindex und GU-Zuschlag 20% • GU-Zuschlag 20%: 8.081.925 € brutto • GU-Zuschlag 20%: 9.545.498 € brutto • Gesamtkosten ohne GU-Zuschlag: 65.203.410 € brutto • Gesamtkosten ohne GU-Zuschlag: 77.582.454 € brutto 13 Gegenüberstellung Alte + Neue Planungsvariante_ Kosten Erschwerte Baustellenandienung Summe Summe Alte Planungsvariante Neue Planungsvariante Kosten inkl. Baukostenindex Kosten inkl. Baukostenindex 14 Neue Planungsvariante - Zeitersparnis mind. 1 Jahr Alte Planungsvariante Neue Planungsvariante Gegenüberstellung Alte + Neue Planungsvariante_ Terminplan 15 Alte Planungsvariante Neue Planungsvariante Gegenüberstellung Alte + Neue Planungsvariante_ Terminplan Ablaufpiktogramme 1 2 3 4 5 6 1 2 3 4 5 • Weniger Fläche als im Musterraumprogramm • Kompromisslösung zur G9 Nutzung • Keine Umsetzung moderner räumlicher Lehr- und Lernkonzepte • Zusätzliche Kosten durch Verlegung der Trasse von Rheinenergie • Geringerer energetischer Standard durch höheren Altbauanteil • Planungsrecht mit Ämtern vorabgestimmt • Beschluss und Genehmigung für Abriss Gymnastikhalle entfällt • Drohende Zeitverzögerung u. Kostensteigerung durch - Eingriff ins Landschaftsschutzgebiet - Eingriff in geschützten Baumbestand - Mehr Risiken durch höheren Altbauanteil - Schadstoffsanierung • Hohe Belastung Schulbetrieb durch längere Bauzeit und Streuung Baumaßnahmen auf Schulgelände • Erneute Abstimmung mit Denkmalpflege erforderlich • Risiko GU-Vergabe – Mittelstandsförderung + kein Marktpartner, aufgrund des hohen Sanierungsanteils CHANCEN RISIKEN 16 SWOT-Analyse_ Alte Planungsvariante STÄRKEN SCHWÄCHEN • Keine • Kürzere Bauzeit • Flächengewinn 2200 m² BGF • mögliche Zügigkeitserweiterung • Kompaktere Baumasse , geringere Flächenversiegelung, geringere Erschließungsflächen • Weniger planungsrechtliche Klärung notwendig • Umsetzung moderner Lern- u. Lehrkonzepte • Auf Nutzerwünsche eingehen • Zeitersparnis u.a. durch vorgefertigte Bauteile • Weniger Risiken durch geringeren Altbauanteil • Positive Außenwirkung durch Neubau • Geringere Belastung des Schulbetriebes • Verbesserter Baustellenablauf durch günstigere Baustellenlogistik möglich • Vertragsaufhebung oder –rüge durch erhebliche Planungsänderung möglich • Erneute Abstimmung mit Denkmalpflege erforderlich • Risiko GU-Vergabe – Mittelstandsförderung • Vertragsaufhebung oder –rüge durch erhebliche • Höhere Kosten , jedoch weniger Unwägbarkeiten durch geringeren Altbauanteil. Kosten GI jedoch 84% von Kosten Neubau. CHANCEN RISIKEN 17 SWOT-Analyse_ Neue Planungsvariante STÄRKEN SCHWÄCHEN 18 Entscheidungsmatrix Alte Planungsvariante Neue Planungsvariante Qualitäten Planungsrecht • Aufwendige Klärung notwendig • Eingriff in geschützten Baumbestand • Trassenverlegung Abstimmung Rheinenergie • Genehmigungsfähigkeit nicht eindeutig  Weniger planungsrechtliche Klärung notwendig,  Weniger Eingriffe in geschützten Baumbestand,  Keine Trassenverlegung notwendig Flächen/G9 • Minimallösung, Kompromisslösungen zur G9 Nutzung aufgrund des hohen Altbauanteils • Verringerung der Schulhoffläche • Flächengewinn, weniger Kompromisse G9 • Vergrößerte Schulhoffläche, • Umsetzung moderner Lern- u. Lehrkonzepte Zügigkeit • Keine Erhöhung der Zügigkeit möglich • Mögliche Zügigkeitserweiterung–Abstimmung mit 40 Allgemein • Geringerer energetischer Standard durch höheren Altbauanteil • Große Belastung des Schulbetriebs • Umsetzung moderner Lern- u. Lehrkonzepte • Auf Nutzerwünsche eingehen • Geringere Belastung des Schulbetriebs Kosten Gesamtkosten • Geringere Kosten, jedoch mehr Unwägbarkeiten durch großen Altbauanteil sowie Trassenverlegung Rheinenergie • Höhere Kosten, jedoch weniger Unwägbarkeiten durch geringeren Altbauanteil. Kosten GI 84% von Kosten Neubau. Termine Bauzeit • Längere Bauzeit, mehr Unwägbarkeiten Bestand • Schwierige Baustellenandienung durch Streuung auf Gelände • Kürzere Bauzeit • effektivere Umsetzung der BIM-Arbeitsmethode durch größeren Neubauanteil, • Bessere Baustellen-Andienung | Logistik Zeit allgemein • Zeitverzögerung von mindestens 1 Jahr + mögliche Verzögerungen durch großen Altbauanteil und planungsrechtliche Konflikte • Zeiteinsparung von mindestens einem Jahr - + positiv negativ Gegenüberstellung Alte + Neue Planungsvariante_ Entscheidungsmatrix
  • Anlage 6a - Lageplan

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    21197_30_000_AR_2_002_LA_00_002_a_V Planersteller 841x894 DIN A1 BlattgrößeMaßstab Datum 1:500 20.11.2020 TL BAUHERR : Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Objektcenter Schulen Innenstadt und Deutz Ottoplatz 1 50679 Köln Tel: www .stadt -koeln.de E-Mail: 26-kreuzgasse@ Stadt- Koeln.de ARCHITEKT : Nebel Pössl Architekten GmbH Hansaring 97 50670 Köln Tel: +49 221 732930 0 E-Mail : kreuz@nebelpoessl.de Web: www.nebelpoessl.de BAUVORHABEN: Gymnasium Kreuzgasse - 21197 Vogelsanger Str . 1 50672 Köln Gemarkung #### Flurstücke #### LPH2 - Vorentwurf ± 0,00 = #Höhe Lageplan Interimsflächen Unterschrift Bauherr : Unterschrift Architekt : 44,00 12,00 6,00 12,00 15,00 12,00 6,50 12,00 II (ggf III) II 12 Klassenräume je 72 m² BGF 6 Klassenräume je 72 m² BGF II 6 Klassenräume je 72 m² BGF A B C Geschützte Baumgruppe erf. Baustellen- einrichtung Baustellenzufahrt Lärm & Staub Brandüberschlag V II III Innere Kanalstraße II IVII IIII II II 1. BA2. BA Interimslösung Variante 1: 24 Klassenräume, mit je 72 m² BGF Lageplan zur Anlage 6

Beratungsverlauf

  1. 15.03.2021

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 10.4.1, Genehmigung (DE/EilE). Ergebnis: ungeändert beschlossen

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