1336/2025
Weiterführung des Angebots „Plan27“ – Zugehende Hilfe für junge Menschen mit psychischen Problemen bis 27 Jahre und Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 03.04.2025 (Vorlage: 0716/2025)
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Anlage 2 ZwischenauswertungStand31.12.2024_Plan27
11307 Zeichen
„Plan27“ Zwischenauswertung 2022-2024 „Plan27“ Auswertung 2022-2024 2 Aufsuchendes Angebot zur Überleitung ins Regelsystem und Entwicklung einer beruflichen Perspektive für junge Menschen mit psychischen Problemen bis 27 Jahre im Stadtgebiet Köln Ausgewählte Ergebnisse im Auswertungszeitraum: 01.05.2022 bis 31.12.2024, 32 Monate Datenquelle: Auswertungen der beteiligten Träger im Kooperationsverbund: • Alexianer Köln GmbH • Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH - Flex ible Dienste • SPZ Köln-Nippes und Chorweiler, Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH Gesamtauswertung: Gesundheitsamt der Stadt Köln, Alexianer Köln GmbH Ansprechpartnerin: S. Ersfeld, Psychiatriekoordination, Gesundheitsamt, stefanie.ersfeld@stadt-koeln.de Köln, den 19.02.2025 „Plan27“ Auswertung 2022-2024 3 Inhalt I Angebot Plan27 – Darstellung Einzelergebnisse ...................................................... ........... 4 II Zusammenfassung und Diskussion: ................................................................... ...............10 „Plan27“ Auswertung 2022-2024 4 I Angebot Plan27 – Darstellung Einzelergebnisse Ergebnisse des Auswertungszeitraums: 01.05.2022 bis 31.12.2024, 32 Monate 1. Rahmenbedingungen Förderung: vom 01.05.2022 bis zum 30.04.2025 Rechtskreisübergreifende Förderung durch • das Jobcenter Köln • KomProArbeit des Amts für Soziales, Arbeit und Sen ioren (Amt 50) • das Amt für Kinder, Jugend und Familie (Amt 51) Trägerschaft • Linksrheinisch: SPZ Köln-Nippes und Chorweiler, Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH, im Norden Alexianer Köln GmbH im Süden • Rechtsrheinisch: Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH - Flexible Dienste Köln Kalk Voraussetzung der Trägerauswahl sozialräumliche und sozialpsychiatrische Vernetzung Aufgabe Plan27 richtet sich als aufsuchendes Angebot mit intensiver individueller Einzelbegleitung an Menschen im Alter von 16 bis 26 Jahren, die mitbedingt durch ihre psychische Problematik nicht in der Lage sind, selbst Unterstützungsangebote aufzusuchen. Häufig haben diese jungen Menschen einen hohen Bedarf an unterschiedlichen Leistungen. Ziel Ziel ist es, die jungen Menschen niedrigschwellig zu erreichen, in passende Angebote - insbesondere im gesundheitlichen, aber auch in anderen Bereichen - zu vermitteln und bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive zu unterstützen. Durch das früh einsetzende und präventive Angebot Plan27 sollen sie bei in dieser Lebensphase typischen Übergängen unterstützt werden, um nachhaltig in unserer Stadtgesellschaft teilhaben zu können. Es werden aus dem gesamten Stadtgebiet Köln Teilnehmende in die Maßnahme aufgenommen. „Plan27“ Auswertung 2022-2024 5 2. Teilnehmende während des Auswertungszeitraums - Anzahl und Ausgangssituation Anzahl der Teilnehmenden: N=192 Alter bei Eintritt in die Maßnahme bis 20 Jahre 21-24 Jahre ab 25 Jahre 76 87 29 Geschlecht männlich weiblich divers 97 89 6 Zuwanderungshintergrund mit ohne 90 102 Aus dem linksrheinischen Köln nahmen 111 Personen, davon • 48 Personen bei dem Träger Alexianer Köln GmbH, • 63 Personen bei dem Träger SPZ Köln-Nippes und Köl n-Chorweiler, Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH e. V., und aus rechtsrheinischen Köln nahmen • 81 Personen bei dem Träger Der Sommerberg, AWO Bet riebsgesellschaft mbH - Flexible Dienste Köln Kalk an der Maßnahme Plan27 teil. „Plan27“ Auswertung 2022-2024 6 Abbildung 1: Häufig genannte psychische Probleme N=192 Teilnehmende (Mehrfachnennungen möglich) Überwiegend wurde von depressiven Phasen, Antriebslosigkeit und/oder Ängsten, teilweise mit einer begleitenden Suchtproblematik, berichtet. Häufig lagen keine ärztlich gesicherten Diagnosen vor. Nur von einzelnen Teilnehmenden lag bereits zu Beginn der Maßnahme nach ICD-10 gesicherte psychiatrische Diagnosen vor, wie zum Beispiel Depression, Anpassungsstörung, ADHS, psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen oder eine Persönlichkeitsstörung. Abbildung 2: Anteil der 192 Teilnehmenden, die zu Beginn der Maßnahme - neben der psychischen Problematik - über Probleme in weiteren wesentlichen Lebensbereichen berichteten (N=192, Mehrfachnennungen möglich) In der Regel gab es bei den Teilnehmenden Probleme mindestens in einem weiteren wesentlichen Lebensbereich, häufig in mehreren Lebensbereichen. Im Bereich Wohnen waren 7 % aller Teilnehmenden ohne festen Wohnsitz. Bei 10 % aller Teilnehmenden drohte ein Verlust der Wohnung. n=162 n=135 5 n=135 n=45 0% 20% 40% 60% 80% 100% Depressive Phasen Antriebslosigkeit Angststörungen/Pantikattacken Sucht Anteil Teilnehmende in % Häufig genannte psychische Probleme n=173 n=160 n=122 n=100 n=97 7 0% 20% 40% 60% 80% 100% Selbstorganisation Schule/Ausbildung/Beruf Soziale Kontakte Finanzen Wohnen Anteil Teilnehmende in Prozent Lebensbereiche, in dnenen Probleme auftraten „Plan27“ Auswertung 2022-2024 7 3. Ergebnisse der Maßnahme Plan27 Bei den 192 Teilnehmenden, die in dem Zeitraum 01.05.2022 bis 31.12.2024 an der Maßnahme Plan27 teilgenommen haben, gibt es bisher folgende Ergebnisse: • 172 Teilnehmende (90 %), haben zum Stichtag 31.12.2024 bereits erfolgreich Vermittlungen ins Regelsystem erhalten , o Danach konnte bei 113 Teilnehmenden die Maßnahme n ach Überleitung ins Regelsystem beendet werden o 59 Teilnehmende sind noch in Begleitung, da weiter e Vermittlungen zur nachhaltigen Stabilisierung der Lebenssituation durchgeführt werden, • 20 Teilnehmende, (10 %), haben die Maßnahme vorzei tig abgebrochen, ohne dass eine Vermittlung stattgefunden hat (siehe Abbildung 3). Abbildung 3: Anteil Teilnehmende mit Vermittlung ins Regelsystem Die Teilnehmenden, die eine erfolgreiche Vermittlung erhielten , wurden in Angebote mindestens einer dieser Bereiche übergeleitet: • Gesundheitswesen, • Bereich Jobcenter, Schule, Ausbildung und/oder Ber uf und/oder Bereich Wohnen. Häufig wurden die einzelnen Teilnehmenden in zwei oder alle drei dieser Bereiche vermittelt. So wurden von den 172 Personen • 147 Personen in Angebote des Gesundheitswesens übergeleitet, teilweise mit mehreren Angeboten pro Teilnehmende*n, • 120 Personen in Angebote des Bereichs Jobcenters oder Angebote Schule, Qualifizierung, Ausbildung und/oder Erwerbstätigkeit, übergeleitet, teilweise mit mehreren Angeboten pro Teilnehmende*n, • 95 Personen in Angebote des Bereichs Wohnen, davo n 26 Personen in eigene Wohnung und 17 Personen in Ambulant Betreutes Wohnen. übergeleitet. 90% 10% 172 Teilnehmende mit Überleitung ins Regelsystem 20 Teilnehmende ohne Überleitung ins Regelsystem „Plan27“ Auswertung 2022-2024 8 Darüber hinaus erfolgten 151 Vermittlungen in weitere Bereiche wie zum Beispiel Freizeitgestaltung, Schuldenregulierung Jugendhilfemaßnahmen oder gesetzliche Betreuung. Beispielhaft wird dargestellt, in welche Arten von Angeboten die Teilnehmenden mit erfolgreich beendeter Maßnahme im Bereich Gesundheit und im Bereich Jobcenter/ Ausbildung/Beruf vermittelt wurden: Abbildung 4: Angebotsbereiche Gesundheit: im Zeitraum 01.05.2022 bis 31.12.2024 (543 Vermittlungen , Mehrfachnennungen pro Person möglich) 117 99 88 88 72 46 33 0 50 100 150 ambulantes psychiatrisches oder psychotherapeutisches Angebot Angebot U27/Sozialpsychiatrisches Zentrum/Sozialpsychiatrischer Dienst Beratungsangebot mit Kommstruktur sonstige Angebote sonstiges ambulantes medizinisches Angebot (teil-)stationäres psychiatrisches Angebot/Reha sonstiges stationäres medizinisches Angebot Anzahl Vermittlung zu den Angeboten „Plan27“ Auswertung 2022-2024 9 Abbildung 5: Angebotsbereiche Jobcenter/Ausbildung/Beruf: im Zeitraum 01.05.2022 bis 31.12.2024 (219 Vermittlungen , Mehrfachnennungen pro Person möglich) 95 Teilnehmende wurden in die Schule, Ausbildung und/oder auf den regulären Arbeitsmarkt vermittelt. (Die Teilnehmenden wurden insgesamt in 258 Angebote im Bereich Schule, Ausbildung und/oder auf den regulären Arbeitsmarkt, teilweise zeitlich nacheinander oder parallel, vermittelt). Die Maßnahme Plan27 ist weiterhin voll ausgelastet. Eine Liste mit Anfragen muss geführt werden, da Teilnehmende nicht unmittelbar aufgenommen werden konnten. 61 Personen konnten im Jahr 2024 aufgrund der hohen Auslastung nicht in das Programm aufgenommen werden. 64 47 27 21 20 17 14 9 0 10 20 30 40 50 60 70 Jobcenter (Rehateam, Resodienste,U25..) Arbeitsmarkt Schule/Uni sonstige Ausbildungsvermittlungsangebote Orientierungs-/Trainingsmaßnahme Ausbildung Werkstatt für Menschen mit psych.… berufl. Reha Anzahl Vermittlung zu den Angeboten „Plan27“ Auswertung 2022-2024 10 II Zusammenfassung und Fazit: Zusammenfassung: Das Angebot erreicht die Zielgruppe, die angesprochen werden soll, und vermittelt sie bedarfsgerecht in Angebote des Regelsystems: • Alle Teilnehmende wiesen zu Beginn der Maßnahme psychische Probleme und überwiegend darüber hinaus Probleme in einem oder mehreren anderen Lebensbereichen wie Schule/Beruf oder Wohnen auf. • 192 Teilnehmende wurden in dem Auswertungszeitraum in die Maßnahme aufgenommen, • Vermittlung von über 90 Prozent der Teilnehmenden der Maßnahme in ein oder mehrere passgenaue Angebote • Vermittlung von insgesamt 857 Angeboten an diese Teilnehmende aus den Bereichen o Gesundheitsversorgungssystem, o Regelangebot von Schule/Beruf/Vermittlung/Qualifiz ierung oder o Wohnen • Vermittlung von 95 Teilnehmenden (55 % aller Teilnehmenden mit Überleitung in das Regelsystem) direkt in Schule, Ausbildung und/oder auf den regulären Arbeitsmarkt. Fazit: • Plan27 erreicht durch sein niedrigschwelliges, aufsuchendes Angebot junge Menschen mit psychischen Problemen und in komplexen Lebenssituationen, die von sich aus keinen Zugang zu bedarfsgerechten Angeboten finden. • Durch Plan27 wurde ein früh einsetzendes Präventio nsprogramm geschaffen, wenn sich junge Menschen durch psychische Krisen oder Erkrankungen überfordert fühlen und eine „Abkopplung“ vom Regelsystem droht. • Die Maßnahme erweist sich als nachhaltig, da die Teilnehmenden in der Regel in mehrere Angebote vermittelt werden und die Maßnahme erst verlassen, wenn sie ihre Lebenssituation stabilisiert haben. • Durch Zugang zum Regelsystem gelingt gesundheitlic he, soziale und berufliche Teilhabe der jungen Menschen an der Stadtgesellschaft und die Chancen auf Unabhängigkeit von lebenslangem Transferleistungsbezug werden erhöht. • 61 Personen mit psychischen Problemen konnten aufg rund der 100 % - Auslastung im Jahr 2024 nicht in das Programm aufgenommen werden. Hier besteht die Gefahr, dass sie frühzeitig vom Regelsystem „abgehängt“ werden, Chronifizierung der Erkrankungen und Folgeerkrankungen sowie lebenslange Abhängigkeit von Transferleistungen können entstehen. Plan27 stellt einen wichtigen Baustein des Angebots- und Versorgungssystems in Köln dar. Eine Fortführung des nachhaltigen Angebots mit personeller Aufstockung über den 30.04.2025 hinaus wird aus fachlicher Sicht für sinnvoll und notwendig bewertet.
Anlage 3 KonzeptPlan 27
26455 Zeichen
Trägerübergreifendes Konzept
„Plan27“
Zugehende Hilfe zur Überleitung ins
Regelsystem und Entwicklung
einer beruflichen Perspektive für
junge Menschen mit psychischen
Problemen bis 27 Jahre
für die Stadt Köln
Stand: 23.01.2019
Stadt Köln, Gesundheitsamt
Alexianer Köln GmbH
Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH - Flexible Dienste Köln Kalk
SPZ Köln-Nippes und Köln-Chorweiler e. V.
Konzept Plan27 ab 01.04.2019
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Inhalt
1 Ausgangslage 3
2 Rahmenbedingungen 4
3 Ziele 6
4 Auftrag und Aufgabe 7
5 Dokumentation und Qualitätssicherung 9
6 Anlagen 11
Konzept Plan27 ab 01.04.2019
3
1 Ausgangslage
Psychische Erkrankungen sind weit verbreitet und weisen ein komplexes Erkrankungsbild
auf. Beeinträchtigungen der seelischen Gesundheit reichen von Einschränkungen des
seelischen Wohlbefindens bis zu schweren psychiatrischen Störungen. Gemäß Schätzun-
gen auf der Grundlage von Krankenhausdiagnosedaten, unter anderem auf der Basis der
Krankenhausdiagnosestatistik des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG
NRW), werden in Köln pro Jahr allein über 10.000 in Köln lebende Personen mit gravieren-
den psychischen Problemen stationär psychiatrisch behandelt.
Ziel der Stadt Köln ist die Integration von Menschen mit psychischen Erkrankungen in die
Stadtgesellschaft. Das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes
Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) sieht die Bereitstellung von Hilfen für Menschen mit
psychischen Erkrankungen als Pflichtaufgabe vor. Die Stadt Köln kommt dem unter
anderem durch die Vorhaltung der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) als ambulante
Anbieter vor- und nachsorgender Hilfen für diesen Personenkreis nach.
Beobachtungen der Fachöffentlichkeit in den letzten Jahren zeigen, dass zunehmend junge
Menschen mit psychischen Störungen in Erscheinung treten, die gezielte Unterstützung
bei der Bewältigung des Übergangs ins Erwachsenenleben benötigen. Exemplarisch sei
hier der Barmer Ärztereport erwähnt, der von einem Anstieg psychischer Diagnosen bei
jungen Erwachsenen unter den Versicherten im Zeitraum von 2005 bis 2016 berichtet (siehe
Anlage1, Abbildung 1).
Junge Menschen, die unter psychischen Problemen leiden, können aufgrund von ganz
unterschiedlichen Problemkonstellationen daran gehindert werden, eine eigene Lebensper-
spektive insbesondere im Hinblick auf eine berufliche Zukunftsgestaltung zu entwickeln.
Häufig fällt es diesen jungen Menschen schwer, die altersüblichen Entwicklungsschritte zu
gehen. Sie ziehen sich zurück und vermeiden den direkten Kontakt zu anderen Menschen
oder verhalten sich aggressiv und abweisend. Oft werden auch Alkohol bzw. illegale Drogen
konsumiert.
Ursache eines solches Verhaltens können psychiatrische sowie weitere Beeinträchtigungen
oder Erkrankungen sein, die als solche meist (noch) nicht diagnostiziert sind. Dies müsste
aber frühzeitig erkannt und bei der weiteren schulischen oder beruflichen Planung
berücksichtigt werden. Unter Umständen wäre parallel (oder vorgeschaltet) eine Behand-
lung/ Therapie erforderlich, um eine berufliche Perspektive überhaupt in Angriff nehmen zu
können. Die jungen Menschen benötigen daher eine gezielte Unterstützung von Menschen,
die ihre Bedürfnisse erkennen, über sozialpsychiatrische Kenntnisse verfügen und eng mit
dem psychiatrischen Hilfesystem zusammenarbeiten.
Eine Kontaktaufnahme zu diesen jungen Menschen ist aufgrund der vorliegenden Lebens-
umstände überaus schwierig. Oftmals ist den Betroffenen selbst nicht bewusst, dass ggf.
psychische Problemlagen vorliegen. Daher sehen sie keinen Grund, einen Fachdienst wie
den Sozialpsychiatrischen Dienst oder eine niedergelassene Fachärztin/einen niedergelas-
senen Facharzt aufzusuchen. Die Angehörigen nehmen die Situation meist deutlicher wahr.
Ihnen ist es jedoch aufgrund ihrer persönlichen Betroffenheit und (in der Regel) fehlender
Konzept Plan27 ab 01.04.2019
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Fachkenntnisse nicht möglich, die Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen zu motivieren,
aktiv Hilfe zu suchen.
Meist vergeht viel Zeit, bis die Betroffenen Zugang zum Hilfesystem finden. In der Zwi-
schenzeit ist unter Umständen keine gezielte Perspektivplanung erfolgt oder die Ausbildung
bzw. die Schule wurde abgebrochen, da keine helfenden Maßnahmen begonnen worden
sind. Eine Erfahrung, die sehr frustrierend für die jungen Menschen sein kann und im Zuge
einer umfassenden Hilfeplanung vermieden werden könnte.
Probleme bestehen vor allem in den Bereichen
• psychische Gesundheit
• soziale Isolation
• keine schulische und/oder berufliche Perspektive
• keine tragende Tagesstruktur
• keine Einbindung in die Regelversorgung
• gravierende familiäre Konflikte
• Überforderung mit dem Aufbau einer selbständigen Lebensführung.
Aufgrund der Beobachtungen, dass junge Menschen mit psychischen Problemen über das
vorhandene Angebot in Köln nicht ausreichend erreicht werden konnten, wurde von der
Kölner Fachwelt im Jahre 2016 das Konzept „U 27“ als Gesamtangebot für junge Menschen
bis 27 Jahre mit unterschiedlichen Bausteinen wie zugehende Hilfe, Beratungsangebot und
Beschäftigungsprojekt entwickelt. Das Angebot „Plan27“ fügt sich als zugehendes
Hilfeangebot in das Gesamtangebot „U 27“ ein.
2 Rahmenbedingungen
„Plan27“ wurde zunächst als Projekt für die Laufzeit von zwei Jahren, vom 01.04.2017 bis
31.03.2019, durch Landesmittel und Mittel des Europäischen Sozialfonds gefördert. Das
Projekt wurde als aufsuchendes Hilfeangebot für junge Menschen mit psychischen
Problemen in allen elf ausgewiesenen Sozialraumgebieten 1 der Stadt Köln im Rahmen des
Programms „Starke Veedel – starkes Köln“ eingerichtet. Ziel des Projektes war es, einen
Zugang zu jungen Menschen mit psychischen Problemen zu schaffen, die durch das
Regelsystem bisher nicht erreicht wurden, diese bedarfsgerecht in Hilfeangebote zu
1 Zu den ausgewiesenen Sozialraumgebieten der Stadt Köln gehören:
Rechtsrheinisch: Buchheim und Buchforst – Höhenberg und Vingst – Humboldt/Gremberg und Kalk,
Mülheim-Nord und Keupstraße – Ostheim und Neubrück – Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven
und Eil
Linksrheinisch: Bilderstöckchen – Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord, Bickendorf, Westend
und Ossendorf – Bocklemünd/Mengenich – Meschenich, Rondorf
Konzept Plan27 ab 01.04.2019
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vermitteln und bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive zu unterstützten. In
Kooperation mit dem Gesundheitsamt der Stadt Köln führten die folgenden Träger die
Maßnahme durch:
• Das „Sozialpsychiatrische Zentrum (SPZ) Köln-Nippes und Köln-Chorweiler e.V.“
für die Sozialraumgebiete Chorweiler/Blumenberg/Seeberg-Nord und Bilderstöckchen,
mit einer halbe Vollzeitstelle
• Die „Alexianer Köln GmbH“ für die Sozialraumgebiete Bocklemünd/Mengenich,
Bickendorf/Westend/ Ossendorf, Meschenich/Rondorf,
ebenfalls mit einer halben Vollzeitstelle
• „Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH“ für die Sozialraumgebiete
Buchheim/Buchforst, Höhenberg/Vingst, Ostheim/Neubrück; Mülheim-Nord/Keupstr,
Porz-Ost/Finkenberg/Gremberghoven/Eil und Kalk/Humboldt-Gremberg,
mit einer Vollzeitstelle.
(Trägerprofile: siehe Anlage 2)
Ergebnisse während der Projektlaufzeit
Nach einem Jahr der Projektlaufzeit wurde bereits deutlich, dass die Zielgruppe junger
Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen erreicht werden konnte. 32 Personen
befanden sich in laufender Maßnahme und 5 Teilnehmende hatten bereits die Maßnahme
planmäßig beenden können.
Alle Teilnehmenden wiesen Probleme und Unterstützungsbedarf in den Lebensbereichen
psychische und teilweise auch körperliche Gesundheit sowie Selbstorganisation und nahezu
alle Teilnehmenden im Bereich Schule/Beruf auf. Darüber hinaus gab es häufig weitere
Problemlagen wie akute Wohnprobleme oder wirtschaftliche Probleme. Daher wurden die
Teilnehmenden je nach Bedarf in ein oder mehrere Regelangebote vermittelt.
Im ersten Jahr der Projektlaufzeit fanden über 60 Vermittlungen in das gesundheitliche
Versorgungssystem, über 25 Vermittlungen in das Regelangebot des Bereichs Schu-
le/Beruf/Vermittlung/ Qualifizierung sowie zahlreiche weitere Vermittlungen, unter anderem
im Bereich Wohnen und im Bereich der Freizeitgestaltung statt. Ein Schwerpunkt der
Begleitung lag in der Unterstützung zur Selbstorganisation, zum Beispiel dem Einhalten von
Terminen und in der Stärkung des Durchhaltevermögens bei den Teilnehmenden. Durch
intensive Begleitung wurde sichergestellt, dass die Betroffenen in den entsprechenden
Maßnahmen „ankamen“.
Aus über 37 weiteren Stadtteilen Kölns, die sich über alle neun Stadtbezirke und das
gesamte Stadtgebiet verteilen, gab es über 60 konkrete Anfragen junger Menschen, die
jedoch nicht in den ausgewiesenen Sozialraumgebieten wohnten und daher nicht in das
Angebot aufgenommen werden konnten.
Zu Ende des Projektzeitraums ist absehbar, dass mit Ablauf des Projekts, wie angestrebt,
über 40 Teilnehmende innerhalb der Projektlaufzeit von 2 Jahren erreicht sein werden, ins
Regelsystem vermittelt und dort angekommen sein werden.
Konzept Plan27 ab 01.04.2019
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Auf Grundlage bisheriger Ergebnisse lässt sich feststellen, dass mit Plan27 ein passendes
Angebot geschaffen wurde für eine bisher noch nicht adäquat versorgte Zielgruppe junger
Menschen mit seelischen Problemen in komplexen Lebenssituationen, die eine zugehende
Hilfe benötigen. Plan27 stellt eine sinnvolle Ergänzung zu den bisherigen Hilfeangeboten für
junge Menschen mit psychischen Problemen, der Beratungsstelle „Proberaum“ und des
tagesstrukturierende Projektangebots „Proberaum worX“ dar. Als aufsuchendes Angebot
richtet sich Plan27 an Betroffene, die durch die vorhandenen Angebote für junge Menschen
mit psychischen Problemen aufgrund deren „Komm-Struktur“ bisher nicht erreicht werden
konnten.
Die hohe Anzahl an Anfragen außerhalb der ausgewiesenen Sozialraumgebiete zeigt, dass
im gesamten Stadtgebiet Bedarf besteht, der durch das bisher bestehende Projekt nicht
gedeckt werden kann.
Eine Fortführung des Angebots über den Projektzeitraum hinaus wird aus fachlicher Sicht
als sinnvoll und notwendig erachtet. Dabei sollten auch die Anfragen von Personen aus
dem Stadtgebiet Kölns, die nicht in ausgewiesenen Sozialraumgebieten wohnen, berück-
sichtigt werden. Die Maßnahme sollte evaluiert werden, um festzustellen, inwieweit der
auftretende Bedarf über das Angebot abgedeckt werden kann.
Um eine Arbeitsgrundlage für eine Fortführung der Maßnahme als Regelangebot bieten zu
können, wurde das Konzept „Plan27“ auf Grundlage der bisherigen Auswertungen
analysiert und, wo erforderlich, überarbeitet bzw. ergänzt:
3 Ziele des Angebots Plan27
Plan27 ist ein aufsuchendes, speziell auf schulische/berufliche Orientierung ausgerichtetes
Angebot für junge Menschen mit psychischen Problemen bis 27 Jahre mit einem besonders
niedrigschwelligen Ansatz im Stadtgebiet Köln.
Ziel der individuellen Hilfe im Rahmen von Plan27 ist es dabei, gemeinsam mit der/dem
Teilnehmenden eine Perspektive zu entwickeln und schrittweise umzusetzen, die jungen
Menschen im konstruktiven Umgang mit Hindernissen und beim Abbau von Barrieren zu
unterstützen und damit den Weg zur individuellen Teilhabe an Angeboten des Gesund-
heits-, Bildungs- oder Beschäftigungssystems zu ebenen.
Als niedrigschwelliges Angebot
der zugehenden Hilfe bietet Plan27 die Möglichkeit einer
ersten Kontaktaufnahme und der Überleitung in ein passgenaues Angebot bei psychisch
belasteten jungen Menschen, die durch andere Angebote nicht (direkt) erreicht werden.
Plan27 bildet damit einen wesentlichen Baustein innerhalb der bestehenden Versorgungs-
struktur, um Betroffenen mit besonders hohem Entwicklungsbedarf den Weg zu weiterfüh-
renden Unterstützungsleistungen zugänglich zu machen.
Die jungen Menschen sollen je in mindestens ein Angebot vermittelt werden, das einen
weiteren Schritt in Hinblick auf die Lebensperspektive, dabei insbesondere die berufliche
Perspektive oder deren Einmündung bedeutet. Dieses Angebot kann je nach individueller
Problemlage im gesundheitlichen, schulischen, ausbildungs-, qualifizierungs- und/oder
berufsbezogenen Bereich liegen. Der sozialpsychiatrische Ansatz hat dabei das Ziel, die
Konzept Plan27 ab 01.04.2019
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Teilnehmenden niedrigschwellig in ihren Alltagskompetenzen zu stärken, langfristig in das
Regelsystem anzubinden und Übergänge in gesundheitlichen, schulischen und/oder
beruflichen Lebensbereichen zu begleiten.
Durch das niedrigschwellige Angebot sollen die Betroffenen möglichst frühzeitig erreicht und
unterstützt werden. Bereits in Schule, in der Berufsausbildung oder im Studium kann die
Bewältigung dort bestehender Anforderungen durch psychische Probleme gefährdet
werden. Dies kann zum Abbruch des Bildungsweges führen und einen weiteren Rückzug
zur Folge haben. Durch Plan27 kann der junge Mensch entsprechend seiner seelischen
Problematik unterstützt werden, zum Beispiel über eine therapeutische Anbindung. Dadurch
kann das Durchhalten (oder der Wiedereinstieg) und der erfolgreiche Abschluss der Schule
bzw. Ausbildung ermöglicht werden.
Auch die Vermittlung zu Maßnahmen des Jobcenters kann dazugehören. Rückmeldungen
des Jobcenters/U 25 (Angebot des Jobcenters für Arbeitssuchende unter 25) zufolge sind
viele der jungen Kundinnen und Kunden nicht in der Lage, die Voraussetzungen von
Maßnahmen des Jobcenters zu erfüllen. Sie benötigen im Vorfeld Hilfen, die sie auf einen
solchen Schritt vorbereiten. Damit bekommt auch ein bisher kaum zu erreichendes Klientel
die Chance, an Zukunftsperspektiven zu arbeiten. Maßnahmenabbrüche können verhindert
und Ressourcen gezielt eingesetzt werden.
4 Auftrag und Aufgabe
Inhalt und Ablauf
Junge Menschen mit psychischen Problemen leben häufig sozial zurückgezogen, gehören
keinen Peergroups an, nutzen weder die Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene
noch entsprechende Institutionen und halten sich auch nicht an bekannten Hotspots ihrer
Altersgruppe in der Stadt auf. Öffentlichkeitsarbeit sowie Netzwerkarbeit im Stadtbezirk
bilden einen grundlegenden Bestandteil des Angebots Plan27, um durch andere Institutio-
nen oder Angehörige der Betroffenen mit möglichen Teilnehmenden in Kontakt zu kommen
oder die Betroffenen selbst erreichen zu können.
Da im Projekt begleitete junge Menschen oftmals in ihrer bisherigen Entwicklung beeinträch-
tigt sind, ist die Beziehungsarbeit als wesentlicher und zeitaufwendiger Bestandteil der
Zusammenarbeit zu nennen. Der Aufbau von Vertrauen, eine akzeptierende und langsam
aufbauende Hilfe und eine tragfähige Beziehung bilden eine notwendige Voraussetzung für
den Hilfeprozess.
Zu den Inhalten der Begleitung der Teilnehmenden gehören die Entwicklung einer
individuellen realistischen Perspektive, das Initiieren notwendiger Hilfen, die Unterstützung
bei Kontaktaufnahme zu anderen Einrichtungen und Hilfeträgern (Bildungseinrichtungen,
Arbeitsprojekten, Betreutes Wohnen) und die Vermittlung in das Versorgungssystem. Je
nach Bedarf erhalten die Teilnehmenden Unterstützung bei der Organisation ihrer
Angelegenheiten, bei der Tagesstrukturierung, dem Entwickeln einer selbständigen
Lebensführung sowie eine Begleitung zu Terminen mit Vor- und Nachbereitung, beim
Aufbau und der Pflege sozialer Kontakte.
Konzept Plan27 ab 01.04.2019
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Die Hilfe kann ohne formales Verfahren beginnen, sobald der junge Mensch Interesse zur
Mitarbeit bekundet. Die Intensität der Begleitung entspricht dem jeweiligen Hilfebedarf. Sie
kann mehrere persönliche Kontakte pro Woche umfassen und sich über einen Zeitraum von
durchschnittlich 6 bis 12 Monaten erstrecken. Grundsätzlich ist die Dauer des Betreuungs-
zeitraums nicht begrenzt und wird sich an den jeweiligen Lebensumständen orientieren,
insbesondere, da aufgrund der individuellen Problemkonstellationen unterschiedliche
Themen im Hinblick auf eine Verselbständigung bearbeitet werden müssen. Vorgesehen ist
jedoch, dass – sobald möglich – eine Überleitung in andere Hilfeformen erfolgen soll.
Die Hilfe endet, wenn eine erfolgreiche Anbindung an eine oder mehrere weiterführende
Hilfe/n erfolgt, wodurch eine konkrete und nachhaltige Perspektive eröffnet wird, oder wenn
der Betroffene/die Betroffene keine Unterstützung mehr benötigt oder wünscht.
Die Beendung der Maßnahme wird mit der/dem einzelnen Teilnehmenden je nach Bedarf
inhaltlich vorbereitet, gegebenenfalls mit einem gemeinsamen Termin zur „Übergabe" bei
dem Regelangebot.
6 Monate nach Abschluss der Maßnahme wird mit der/dem Teilnehmenden nochmals
Kontakt aufgenommen, um sicherzugehen, dass die/der Teilnehmende weiterhin im
Regelsystem angemessen eingebunden ist. Bei Rückzug aus dem Regelangebot kann
Hilfestellung geleistet werden, um wieder den (Wieder-)Einstieg ins Regelangebot und die
Kontinuität in der Entwicklung einer Lebensperspektive zu unterstützen.
Kooperationspartner von Plan27 sind unter anderem
• Bildungseinrichtungen wie Schulen, insbesondere die Schulsozialarbeit, Schulpsycho-
logischer Dienst oder Schulsozialarbeit der Berufskollegs, Studentenwerk
• Jobcenter/U 25
• alle Akteure in den Stadtbezirken sowie Sozialraumkoordinatorinnen und Sozialraum-
koordinatoren in den ausgewiesenen Sozialraumgebieten
• Streetwork der Jugendhilfe, Wohnungslosen- und Suchthilfe
• Gesundheitsamt, der Sozialpsychiatrische Dienst, Kinder- und Jugendpsychiatrische
Beratungsstelle, Sozialpsychiatrische Zentren
• ambulante und stationäre medizinische, psychiatrische und psychotherapeutische
Angebote des Gesundheitssystems
• sonstige städtische Einrichtungen
• Einrichtungen mit sozialen und psychosozialen Hilfsangeboten.
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Örtliche Ausrichtung und Zusammenarbeit der Träger
Das Regelangebot Plan27 richtet sich an junge Menschen im gesamten Stadtgebiet Köln.
Die drei oben erwähnten Träger, bei denen Netzwerke in den unterschiedlichen
Stadtbezirken sowie in den ausgewiesenen Sozialraumgebieten vorhanden sind, werden
entsprechend ihrer räumlichen Verortung das Angebot auf die einzelnen Stadtbezirke
ausdehnen, so dass das gesamte Stadtgebiet abgedeckt ist. Dabei wird berücksichtigt, dass
jeder Träger Stadtbezirke erhält, die nah beieinanderliegen, um zusätzliche Wegezeiten zu
ersparen.
Das „Sozialpsychiatrische Zentrum (SPZ) Köln-Nippes und Köln-Chorweiler e.V.“ wird mit
einer halbe Vollzeitstelle die Stadtbezirke Nippes, Chorweiler und Ehrenfeld im
Linksrheinischen übernehmen.
Die „Alexianer Köln GmbH“, ebenfalls mit einer halbe Vollzeitstelle, wird für die Stadtbezirke
Rodenkirchen, Lindenthal und den Stadtbezirk Innenstadt (außer Stadtteil Deutz) zuständig
sein.
„Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH“, mit einer Vollzeitstelle, wird in den
Stadtbezirken Mülheim, Kalk, Porz und den Stadtteil Deutz des Stadtbezirks Innenstadt tätig
sein.
Die drei beteiligten Träger verstehen sich als eng verknüpfte Teile des gemeinsamen
Angebots. Dies macht eine gute und enge Zusammenarbeit nötig, die vor allem folgende
Bereiche umfasst:
• regelmäßiger Austausch und kollegiale Beratung
• einheitliche Dokumentation, Qualitätsentwicklung und -sicherung
• gemeinsam abgestimmte Berichte und Auswertung
• Öffentlichkeitsarbeit und Erstellen eines gemeinsamen Flyers.
Die Öffentlichkeitsarbeit der Träger ist mit der Stadt Köln abzustimmen.
5 Dokumentation und Qualitätssicherung
Die eingesetzten Fachkräfte der Träger verfügen über einen Abschluss Diplomsozial-
arbeit/-pädagogik bzw. einen vergleichbaren Abschluss und Kenntnisse in der Arbeit mit
psychisch kranken Menschen.
Die Träger führen regelmäßig Abstimmungstreffen mit dem Gesundheitsamt durch. Es werden
mindestens 2 Treffen pro Jahr durchgeführt, zu denen das Gesundheitsamt einlädt.
Die Träger von Plan27 führen eine mit dem Gesundheitsamt Köln abgestimmte, standardisierte
Dokumentation durch. Zur Qualitätssicherung der Arbeit gehört die Statistik jeder Mitarbeite-
rin/jedes Mitarbeiters des Angebots Plan27 zu jeder Teilnehmenden/jedes Teilnehmenden, die
unter anderem Anzahl und Situation der Teilnehmenden und Vermittlungen ins Regelangebot
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umfasst. Diese dient als Grundlage für eine standardisierte Dokumentation der Träger, die in
regelmäßig dem Gesundheitsamt bis zum 31.03. des Folgejahres zugeleitet wird.
Die Träger führen einen Verwendungsnachweis über die Mittelverwendung durch, dieser wird
jeweils für das vergangene Jahr bis zum 31.03. des Folgejahres dem Gesundheitsamt
vorgelegt.
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6 Anlagen
Anlage 1
Abbildung 1, Anstieg Diagnosen bei psychischen Erkrankungen junger Erwachsener, Barmer
Ärztereport 2018 vom 22.02.2018, Infografik 1, Berlin, www.barmer.de , abgerufen am
16.01.2019
Anlage 2
Trägerprofile
SPZ Köln-Nippes und Köln-Chorweiler e.V.
Der Verein SPZ Köln-Nippes und Köln-Chorweiler e.V. ist Träger der Sozialpsychiatrischen Zentren
in den Stadtbezirken Köln-Nippes und Köln-Chorweiler. Er verfügt über langjährige Erfahrung in der
Arbeit für Menschen mit psychischen Problemlagen. Dazu unterhält er in beiden Stadtbezirken
folgende Arbeitsbereiche:
• Kontakt- und Beratungsstelle
• Ambulant Betreutes Wohnen
• Ambulante psychiatrische Krankenpflege und eine
• Tagesstätte für psychisch behinderte Menschen.
Das SPZ in Köln-Chorweiler wird seit dem Jahr 2000 als eine Dependance des SPZ in Köln-Nippes
betrieben. Insgesamt arbeiten dort 10 in der psychiatrischen Arbeit erfahrene Fachkräfte in einem
multiprofessionellen Team von Sozialarbeitern, Kranken- und Altenpflegern, Ergotherapeuten und
Heilerziehungspflegern.
Das SPZ ist insbesondere in den Stadtbezirken Nippes und Chorweiler sozialräumlich verortet und
eingebunden. Mit vielen Einrichtungen der Bezirke besteht eine enge Zusammenarbeit, das SPZ ist
Mitglied der Sozialraumkonferenz Chorweiler.
Konzept Plan27 ab 01.04.2019
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Das SPZ Köln-Nippes und Köln-Chorweiler e.V. war im Projekt Plan27 bis 31.03.2019 in den
ausgewiesenen Sozialraumgebieten Chorweiler/Blumenberg/Seeberg-Nord und Bilderstöck-
chen tätig.
Alexianer Köln GmbH
Die Alexianer Köln GmbH ist einer der großen Anbieter in der psychiatrischen Versorgungs-
landschaft der Region und u. a. Träger der Fachklinik für Psychiatrie, Psychotherapie und
Neurologie in Köln-Porz. Sie verfügt zudem über eine Reihe von weiteren Einrichtungen mit
Hilfsangeboten in den Bereichen: Psychiatrische Erkrankungen und Behinderungen,
Rehabilitation, Sucht, Geistige Behinderung, Hirnschädigungen und Pflege.
In Köln-Rodenkirchen ist die Alexianer Köln GmbH Träger des Sozialpsychiatrischen
Zentrums (SPZ). Hierzu gehören folgende Bereiche:
• Kontakt- und Beratungsstelle
• Tagesstätte für psychisch behinderte Menschen
• Ambulant Betreutes Wohnen und ein
• Wohnheim für psychisch behinderte Menschen mit 8 Plätzen
Daneben hat sich der Träger in den letzten Jahren aufgrund des steigenden Bedarfs
besonders der Zielgruppe der jungen Menschen mit psychischer Erkrankung gewidmet und
hier verschiedene Angebote sukzessive aufgebaut. So entstanden in Köln-Rodenkirchen das
Beratungscafé „Proberaum“, eine Sprechstunde für junge Menschen in der psychiatrischen
Institutsambulanz, sowie zwei intensiv betreute Wohngruppen in Köln-Porz.
Das SPZ Rodenkirchen verfügt bereits über gute Kooperationsstrukturen und eine breite
Vernetzung im Stadtbezirk Rodenkirchen. Hier sind u. a. das Jobcenter und die Jugendhilfe
zu nennen.
Seit Jahren bietet das SPZ Rodenkirchen im Sozialraum Meschenich/Rondorf eine eigene
offene Sprechstunde an und ist hier auch, neben dem Sozialpsychiatrischen Dienst des
Gesundheitsamtes der Stadt Köln, zuständig für die Beratung und Versorgung von psychisch
kranken Menschen. Hier besteht bereits eine Kooperation mit der Kompetenzagentur, der
Jugendhilfe und dem Sozialraumkoordinator.
Die „Alexianer Köln GmbH“ war im Projekt Plan27 bis 31.03.2019 in den ausgewiesen
Sozialraumgebieten Bocklemünd/Mengenich, Bickendorf/Westend/ Ossendorf,
Meschenich/Rondorf eingesetzt.
Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH – Flexible Dienste Köln Kalk
Der Sommerberg – eine Betriebsgesellschaft der Arbeiterwohlfahrt am Mittelrhein – bietet
differenzierte, sozialraumorientierte Leistungsangebote im Bereich der Jugend-, Familien-
und Eingliederungshilfe.
Die Flexiblen Dienste Köln-Kalk sind eine von drei Organisationseinheiten des Sommerbergs
in der Region Köln. Neben ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen im Bereich
der Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII werden ambulante und teilstationäre Angebote der
Konzept Plan27 ab 01.04.2019
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Eingliederungshilfe nach SGB XII umgesetzt. Die Angebote der Eingliederungshilfe sind in
die sozialpsychiatrische Versorgungsstruktur der Stadtteile eingebunden und bilden mit dem
Betreuten Wohnen und der Tagesstätte gemeinsam mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst
und der Kontakt- und Beratungsstelle des städtischen Gesundheitsamtes das integrierte SPZ
Köln-Kalk.
Der Sommerberg ist insbesondere im rechtsrheinischen Köln mit seinen ambulanten,
teilstationären und stationären Leistungsangeboten der Organisationseinheiten Köln-Porz,
Köln-Kalk und Köln-Mülheim in den jeweiligen Stadtbezirken sozialräumlich verortet und gut
vernetzt. In der sozialraumorientierten Fallbearbeitung ist die Nutzung und Aktivierung
sozialräumlicher Ressourcen ebenso von zentraler Bedeutung, wie die vernetzte Kooperation
z. B. mit den Sozialpsychiatrischen Zentren, den Kliniken und Tagesklinken, Fachärz-
ten/Fachärztinnen, dem Jugendamt und Fachberatungsstellen, der Agentur für Arbeit, den
Jobcentern, Schulen und Weitebildungseinrichtungen sowie anderen Leistungsanbietern.
Neben der Fallarbeit ist daher die Teilnahme an themenspezifischen Arbeitskreisen,
bezirklichen Steuerungsgruppen, Sektor- und Sozialraumkonferenzen ein wichtiger
Aufgabenbereich zur Information, Vernetzung und Weiterentwicklung des Projektes.
Im bis zum 31.03.2019 befristeten Projekt Plan27 war „Der Sommerberg AWO
Betriebsgesellschaft mbH“ bisher in den ausgewiesenen Sozialraumgebieten
Buchheim/Buchforst, Höhenberg/Vingst, Ostheim/Neubrück; Mülheim-Nord/Keupstr, Porz-
Ost/Finkenberg/Gremberghoven/Eil und Kalk/Humboldt-Gremberg tätig.
Anlage 1 Beschlussvorlage 0931/2024
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Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 0931/2024 Freigabedatum 21.03.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Weiterführung „Plan27" - Zugehende Hilfe für junge Menschen mit psychischen Problemen bis 27 Jahre zur Überleitung ins Regelsystem und Entwicklung einer beruflichen Perspektive Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die Weiterführung des bisher anteilig mit kommunalen Mitteln bis zum 30.04.2024 geförderten Angebots „Plan27“ vom 01.05.2024 bis zum 30.04.2025. Gefördert werden sollen – wie bisher: a) bei dem Träger Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH, SPZ Köln Nippes und Köln Chorweiler im linksrheinischen Norden Kölns eine halbe Vollzeitstelle; b) bei dem Träger „Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH“ im rechtsrheinischen Köln eine ganze Vollzeitstelle; c) bei dem Träger „Alexianer Köln GmbH“ im linksrheinischen Süden Kölns wie bisher eine halbe Vollzeitstelle. Zusätzlich soll der Träger für die Koordination des Verbunds der drei Trä- ger eine Förderung für eine weitere drittel Vollzeitstelle erhalten. Seitens des Jobcenter Kölns liegt eine Zusage bezüglich einer zukünftigen Förderungsbeteili- gung auf Basis des § 16h SGB II (Bundesmittel) vor. Der auf die Verwaltung entfallende Anteil zur Finanzierung reduziert sich dadurch auf eine Anteilsfinanzierung in Höhe von 35 Prozent. Dem entsprechend ist die rechtskreisübergreifende Förderung - ebenfalls wie bisher - zu fol- genden Anteilen vorgesehen: durch das Jobcenter Köln 65 % durch das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, Abteilung Arbeitsmarktförderung 25 % durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie 10 %. Rat 21.03.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 46.560 € € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 23.280 € € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Aufgabe und Ziel der Maßnahme Alle Menschen in Köln sollen gesund aufwachsen und leben und am Arbeitsleben teilhaben können (Masterplan des Dezernats V, Mitteilung 0190/2021 vom 27.05.2021). Junge Menschen, die sich mit psychischen Problemen oder in psychischen Krisen überfordert fühlen, reagieren auf die Belastung häufig mit Abwehr, Rückzug oder Aggression. Wenn sie dann nicht mehr von Regelsystemen wie Gesundheitsversorgung, Ausbildung, Schule, Arbeit erreicht werden, besteht die Gefahr, dass sie frühzeitig „abgehängt“ werden und das Risiko einer lebenslangen Abhängigkeit von Transferleistungen entsteht. Plan27 richtet sich daher als aufsuchendes Unterstützungsangebot an diesen Personenkreis im Alter von 16 bis 26 Jahren. Ziel ist es, bei den jungen Menschen durch früh einsetzende und individuelle Einzel- begleitung nachhaltig auf gesundheitliche, soziale und berufliche Teilhabe in unserer Stadtge- sellschaft hinzuwirken. Sie sollen niedrigschwellig erreicht, in passende Angebote vermittelt und bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive unterstützt werden. 3 2. Ausgangssituation und bisherige Förderung Erstförderung über den Europäischen Sozialfond (ESF) und über Landesmittel Das Projekt „Plan27“ im Rahmen des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ wurde zunächst in allen ausgewiesenen Sozialraumgebieten mit einer Laufzeit vom 01.04.2017 bis 31.03.2019 initiiert und durchgeführt. Die Auswertungen zeigten, dass mit „Plan27“ ein passendes, zugehendes Angebot für diese bisher noch nicht adäquat versorgte Ziel- gruppe geschaffen werden konnte (siehe Anlage 3, Endbericht ESF-Projekt). Vorübergehend ausschließlich kommunale Förderung Als eine Anschlussförderung des Projektes über den 31.03.2019 hinaus durch das Land abgelehnt wurde, konnte das Angebot zunächst mit ausschließlich kommunaler För- derung verlängert werden. Zahlreiche Anfragen junger Menschen außerhalb der ausge- wiesenen Sozialraumgebiete hatten verdeutlicht, dass im gesamten Stadtgebiet Köln ho- her Bedarf bestand. Daher wurde Plan27 auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet, Diese Finanzierung wurde zunächst durch einen Veränderungsnachweis bis zum 31.12. 2019 (Vorlage 0207/2019) und anschließend durch eine weitere befristete Anschlussför- derung bis 30.04.2022 (Ratsvorlage Nr. 3512/2019) sichergestellt. Aktuell rechtskreisübergreifende Förderung durch kommunale Mittel und Jobcenter bis zum 30.04.2024 Auf Basis einer fortlaufenden Evaluierung der Maßnahme konnte im Anschluss eine rechtskreisübergreifende Förderung von Jobcenter, Amt für Soziales, Arbeit und Senio- ren/Arbeitsmarktförderung und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie bis zum 30.04.2024 umgesetzt werden (siehe Anlage 1, Ratsbeschluss vom 17.03.2022/ Ratsvor- lage Nr. 4440/2021). Zum 01.05.2024 läuft die Förderung aus. 3. Aktuelle Ergebnisse des Angebotes (siehe Zwischenauswertung 31.10.2023, Anlage 2) „Plan27“ verfolgt das Anliegen, die Teilnehmenden in Lebensbereichen wie Gesundheit, Woh- nen, Ausbildung bedarfsgerecht zu stärken, in Angebote zu vermitteln, und bei der Entwick- lung einer beruflichen Perspektive zu unterstützen. In der Regel ist eine intensive individuelle Begleitung der Teilnehmenden erforderlich. Es werden aus dem gesamten Stadtgebiet Köln Teilnehmende in die Maßnahme aufgenommen. Für den Zeitraum vom 01.05.2022 bis zum 31.10.2023 (Stichtag) wurde eine Zwischenaus- wertung durchgeführt. Insgesamt wurden währenddessen 116 Teilnehmende in das Angebot „Plan27“ aufgenommen: 91,4 Prozent der Teilnehmenden der Maßnahme wurden bis zum Stichtag in ein oder mehrere passgenaue Angebote vermittelt und haben damit die Maßnahme erfolgreich durchlaufen. Über 509 Vermittlungen fanden für die Teilnehmenden insgesamt o in Angebote des Gesundheitsversorgungssystems, o in Regelangebote von Schule/Beruf/Vermittlung/ Qualifizierung und o in den Bereich Wohnen statt. Häufig wurden die einzelnen Teilnehmenden in Angebote zweier oder alle drei dieser Lebensbereiche vermittelt, so 4 o 76,7 Prozent der Teilnehmenden in Angebote des Gesundheitswesens, o 66,4 Prozent der Teilnehmenden in Angebote des Jobcenters oder Angebote Schule, Qualifizierung, Ausbildung und/oder Erwerbstätigkeit, o 51,7 Prozent der Teilnehmenden in Angebote des Bereichs Wohnen. 42 Teilnehmende (36,2 % aller Teilnehmenden der Maßnahme) wurden direkt in Schule, Ausbildung und/oder auf den regulären Arbeitsmarkt vermittelt. Das Angebot Plan27 ist durchgehend voll ausgelastet. Wenn Personen anfragen und nicht di- rekt aufgenommen werden können, werden sie informiert, sobald ein Platz frei wird. 4. Bewertung Plan27 stellt einen wichtigen Baustein des Angebots- und Versorgungssystems in Köln dar. Auf Grundlage der bislang gewonnenen Ergebnisse wird es aus fachlicher Sicht als notwendig und sinnvoll erachtet, das Angebot „Plan27“ dauerhaft weiterzuführen und rechtskreisüber- greifend in die Regelfinanzierung überzuleiten. Nur so ist in der Millionenstadt Köln eine nach- haltige Versorgung und Perspektiventwicklung für junge Menschen mit psychischen Proble- men, die ein aufsuchendes Angebot benötigen, zu gewährleisten. 5. Finanzierung Die Gesamtkosten der Maßnahme Plan27 für den Zeitraum vom 01.05.2024 bis zum 30.04.2025 betragen 199.560 € und umfassen Personalkosten (zwei Stellen Sozialarbei- ter/in/Sozialpädagoge/in zuzüglich 0,3 Stelle für die Koordination des Projektes, S12 TVöD SuE) sowie Sachkosten. Die Personalkosten wurden ermittelt auf Basis von Personalkosten- pauschalen, die das Jobcenter als Hauptkostenträger zugrunde legt. Die rechtskreisübergreifende Förderung orientiert sich an den Bedarfen der Teilnehmenden der Maßnahme auf Basis bisheriger Auswertungen der Maßnahme: Jobcenter: 65 Prozent der Teilnehmenden bis zum Alter von 24 Jahren werden vo- raussichtlich im genannten Zeitraum Anspruch auf SGB-II-Leistungen haben, dem ent- sprechend übernimmt das Jobcenter Köln diesen Anteil der Förderung gemäß § 16 h SGB II für Leistungsberechtigte bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs. Amt für Kinder, Jugend und Familie: 10 Prozent der Teilnehmenden werden voraus- sichtlich Jugendhilfebedarf aufweisen und werden in Jugendhilfe-Maßnahmen nach SGB VIII vermittelt, dem entsprechend übernimmt das Amt diesen Anteil der Förde- rung. Amt für Soziales, Arbeit und Senioren /Abteilung Arbeitsmarktförderung/Kommunales Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit (KomProArBeit): 25 Prozent der Teil- nehmenden sind junge Erwachsene mit psychischen Problemen, werden voraussicht- lich keinen Jugendhilfebedarf mehr aufweisen oder nicht gemäß § 16h SGB ll förderfä- hig sein und auch ansonsten aktuell keine Leistungen über das Jobcenter beziehen können, beispielsweise, weil sie im Haushalt der Eltern leben und dort (noch) finanziell mitversorgt werden. Sie fallen trotz ihrer psychischen Problematik und häufig fakti- scher Beschäftigungslosigkeit durch die Maschen des Hilfe-, Förder- und Versorgungs- systems und unterliegen einem erhöhten Risiko der (Langzeit-) Arbeitslosigkeit. Jun- gen Menschen einen Einstieg in die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit sowie früh- einsetzender stabilisierender Hilfe zu ermöglichen, deckt sich mit den Zielsetzungen im Rahmen des Kommunalen Programms für Arbeit und Beschäftigungsförderung (Kom- ProArBeit) für diesen Personenkreis, so dass die Teilfinanzierung – neben präventiven Aspekten im Bereich der Pflichtleistungen des Amtes – aus KomProArBeit erfolgt. 5 Der Träger „Alexianer Köln GmbH“, der die Koordination des Verbundes der drei Trä- ger von „Plan27“ übernimmt, wird sowohl bei der Arbeitsmarktförderung im Amt für Soziales, Arbeit und Senioren als auch beim Amt für Kinder, Jugend und Familie ent- sprechende Förderanträge stellen. Im Binnenverhältnis der drei beteiligten Träger wird die Kooperation und Weiterleitung entsprechend vertraglich geregelt. Dementspre- chend ergeben sich folgende Förderaufwendungen pro Jahr und Leistungsträger: Übersicht rechtskreisübergreifende Finanzierung insgesamt (davon Sicherstellung kommunale Mittel durch 51/Jugendamt und 50/ Arbeitsmarktförderung) Leistungsträger Anteil in % pro Mo- nat 2024 01.05. bis 31.12. 2025 01.01. bis 30.04. insgesamt 5000/Jobcenter 65 10.810 86.480 43.240 129.720 51/Jugendamt 10 1.663 13.304 6.652 19.956 50/Arbeitsmarkt- förderung 25 4.157 33.256 16.628 49.884 100 16.630 133.040 66.520 199.560 Auszug aus der Übersicht oben: Ausschließlich kommunale Mittel Leistungsträger Anteil in % pro Mo- nat 2024 01.05. bis 31.12. 2025 01.01. bis 30.04. insgesamt 51/Jugendamt 10 1.663 13.304 6.652 19.956 50/Arbeitsmarkt- förderung 25 4.157 33.256 16.628 49.884 35 5.820 46.560 23.280 69.840 Die erforderlichen kommunalen Mittel zur weiteren Förderung des Angebotes „Plan27“ in Höhe von insgesamt 69.840 € werden wie folgt veranschlagt: bei Amt für Soziales, Arbeit und Senioren im Teilergebnisplan 1501 - Wirtschaft und Tourismus, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen, innerhalb Zuschuss „Kommuna- les Beschäftigungsprogramm“ in Höhe von 49.884 € bei Amt für Kinder, Jugend und Familie im Teilergebnisplan 0604 - Kinder- und Ju- gendarbeit, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen, innerhalb „Zuschuss für Maß- nahmen der Jugendberufshilfe“ in Höhe von 19.956 €. Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2024 stehen im erforderlichen Umfang zur Ver- fügung. Die Dezernate IV und V werden im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb der dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel durch Umschichtung vor- sehen. Insoweit steht die Förderung unter Haushalts- und Finanzierungsvorbehalt. 6. Perspektive Zum Ende der Befristung am 30.04.2025 ist eine Evaluation der Maßnahme vorgesehen, um auf dieser Basis das Angebot bedarfsgerecht fortzuführen und zu verstetigen. Begründung für die Dringlichkeit: Erst nach Abschluss von Abstimmungsprozessen u.a. mit der Bundesagentur für Arbeit konnte das Jobcenter Köln seinen Förderanteil zusagen, weshalb die Fachausschüsse nicht 6 mehr erreicht werden konnten. Der Handlungsdruck angesichts der Situation junger Men- schen mit psychischen Problemen in Köln ist jedoch immens und hat sich darüber hinaus durch die Corona bedingten Rahmenbedingungen weiterhin verschärft. Damit das Projekt im Anschluss an die bisherige Förderung ab dem 01.05.2024 nahtlos weitergeführt werden kann, ist zwingend eine Entscheidung des Rates in der Sitzung am 21.03.2024 erforderlich. Eine spätere Entscheidung käme auch hinsichtlich der Beschäftigung des für „Plan27“ tätigen Fachpersonals zu spät. Die Fachausschüsse werden nach Beschussfassung des Rates per Mitteilung über die Ent- scheidung informiert.
Anlage 4 0716_2025_Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 0716/2025 Freigabedatum 03.04.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Weiterführung des Angebotes "Plan27" - Zugehende Hilfe für junge Menschen mit psychischen Problemen bis 27 Jahre zur Überleitung ins Regelsystem und Entwicklung einer beruflichen Perspektive Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die Weiterführung des bisher anteilig mit kommunalen Mitteln bis zum 30.04.2025 geförderten Angebot „Plan27“ vom 01.05.2025 bis zum 31.12.2026. Gefördert werden sollen: a) bei dem Träger Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH, SPZ Köln Nippes und Köln Chorweiler im linksrheinischen Norden Kölns eine 0,9 Vollzeitstelle. b) bei dem Träger „Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH“, im rechtsrheinischen Kölns eine ganze Vollzeitstelle. c) bei dem Träger „Alexianer Köln GmbH“ im linksrheinischen Süden Kölns wie eine 0,9 Voll- zeitstelle. Zusätzlich soll der Träger für die Koordination des Verbunds der drei Träger eine Förderung für eine weitere 0,3 Vollzeitstelle erhalten. Dem entsprechend ist die rechtskreisübergreifende Förderung zu folgenden Anteilen vorgese- hen: Durch das Jobcenter Köln 46 % durch das Gesundheitsamt 47 % durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie 7 % Der auf die Verwaltung entfallende Anteil zur Finanzierung reduziert sich dadurch auf eine An- teilsfinanzierung in Höhe von 54 %. Seitens des Jobcenter Kölns liegt eine Zusage bezüglich einer zukünftigen Förderungsbeteili- gung auf Basis des § 16h SGB II (Bundesmittel) bis zum 30.04.2026 vor. Die Finanzierung für den Rechtskreis SBG II über den 30.04.26 hinaus steht insoweit unter dem Vorbehalt einer Fortführung der Finanzierungszusage durch das Jobcenter Köln. Bei Wegfall des Finanzie- rungsanteils des Jobcenters ab 01.05.2026 verringert sich die Fördersumme entsprechend. Rat 03.04.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 104.913,36 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 157.602,48 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Aufgabe und Ziel der Maßnahme Alle Menschen in Köln sollen gesund aufwachsen und leben und am Arbeitsleben teilhaben können (Masterplan des Dezernats V, Mitteilung 0190/2021 vom 27.05.2021). Junge Menschen, die sich mit psychischen Problemen oder in psychischen Krisen überfordert fühlen, reagieren auf die Belastung häufig mit Abwehr, Rückzug oder Aggression. Wenn sie dann nicht mehr von Regelsystemen wie Gesundheitsversorgung, Ausbildung, Schule, Arbeit erreicht werden, besteht die Gefahr, dass sie frühzeitig „abgehängt“ werden und das Risiko einer lebenslangen Abhängigkeit von Transferleistungen entsteht. Plan27 richtet sich daher als aufsuchendes Unterstützungsangebot an diesen Personenkreis im Alter von 16 bis zum 26 Jahren. Ziel ist es, bei den jungen Menschen durch früh einsetzende und individuelle Einzel- begleitung nachhaltig auf gesundheitliche, soziale und berufliche Teilhabe in unserer Stadtge- sellschaft hinzuwirken. Sie sollen niedrigschwellig erreicht, in passende Angebote vermittelt 3 und bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive unterstützt werden. 2. Ausgangssituation und bisherige Förderung Erstförderung über den Europäischen Sozialfond (ESF) und über Landesmittel Das Projekt „Plan27“ im Rahmen des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ wurde zunächst in allen ausgewiesenen Sozialraumgebieten mit einer Laufzeit vom 01.04.2017 bis 31.03.2019 initiiert und durchgeführt. Die Auswertungen zeigten, dass mit „Plan27“ ein passendes, zugehendes Angebot für diese bisher noch nicht adäquat versorgte Ziel- gruppe geschaffen werden konnte (siehe Anlage 3, Konzept Plan27). Vorübergehend ausschließlich kommunale Förderung Als eine Anschlussförderung des Projektes über den 31.03.2019 hinaus durch das Land abgelehnt wurde, konnte das Angebot zunächst mit ausschließlich kommunaler För- derung verlängert werden. Zahlreiche Anfragen junger Menschen außerhalb der ausge- wiesenen Sozialraumgebiete hatten verdeutlicht, dass im gesamten Stadtgebiet Köln ho- her Bedarf bestand. Daher wurde Plan27 auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet. Diese Finanzierung wurde zunächst durch einen Veränderungsnachweis bis zum 31.12.2019 (Vorlage 0207/2019) und anschließend durch eine weitere befristete An- schlussförderung bis 30.04.2022 (Ratsvorlage Nr. 3512/2019) sichergestellt. Aktuell rechtskreisübergreifende Förderung durch kommunale Mittel und Jobcenter bis zum 30.04.2025 Im Anschluss konnte eine rechtskreisübergreifende Förderung von Jobcenter, 50/Arbeits- marktförderung und 51 bis zum 30.04.2025 umgesetzt werden (siehe Anlage 1, Ratsbe- schluss vom 21.03.2024/ Ratsvorlage Nr. 0931/2024). Zum 01.05.2025 läuft die Förderung aus. 3. Aktuelle Ergebnisse des Angebotes (siehe Zwischenauswertung 31.12.2024, Anlage 2) „Plan27“ verfolgt das Anliegen, die Teilnehmenden in Lebensbereichen wie Gesundheit, Woh- nen, Ausbildung bedarfsgerecht zu stärken, in Angebote zu vermitteln, und bei der Entwick- lung einer beruflichen Perspektive zu unterstützen. In der Regel ist eine intensive individuelle Begleitung der Teilnehmenden erforderlich. Es werden aus dem gesamten Stadtgebiet Köln Teilnehmende in die Maßnahme aufgenommen. Für den Zeitraum vom 01.05.2022 bis zum 31.12.2024 (Stichtag) wurde eine Zwischenaus- wertung durchgeführt. Insgesamt wurden währenddessen 192 Teilnehmende in das Angebot „Plan27“ aufgenommen. 90 % der Teilnehmenden der Maßnahme wurden bis zum Stichtag in ein oder mehrere passgenaue Angebote vermittelt und haben damit die Maßnahme erfolgreich durchlau- fen. Über 857 Vermittlungen fanden für die Teilnehmenden insgesamt statt. Häufig wurden die einzelnen Teilnehmenden in Angebote zweier oder alle drei dieser Lebensbereiche vermittelt, so o 85 % der Teilnehmenden in Angebote des Gesundheitswesens, o 70 % der Teilnehmenden in Angebote des Bereichs Jobcenters oder Angebote Schule, Qualifizierung, Ausbildung und/oder Erwerbstätigkeit, 4 o 55 % der Teilnehmenden im Angebote des Bereichs Wohnen. 95 Teilnehmende (55 % aller Teilnehmenden der Maßnahme) wurden direkt in Schule, Ausbildung und/oder auf den regulären Arbeitsmarkt vermittelt. Das Angebot Plan27 ist durchgehend voll ausgelastet. Wenn Personen anfragen und nicht di- rekt aufgenommen werden können, werden sie informiert, sobald ein Platz frei wird. 4. Bewertung Plan27 stellt einen wichtigen Baustein des Angebots- und Versorgungssystems in Köln dar. Auf Grundlage der bislang gewonnenen Ergebnisse wird es aus fachlicher Sicht als notwendig und sinnvoll erachtet, das Angebot „Plan27“ dauerhaft weiterzuführen und rechtskreisüber- greifend in die Regelfinanzierung überzuleiten. Nur so ist in der Millionenstadt Köln eine nach- haltige Versorgung und Perspektiventwicklung für junge Menschen mit psychischen Proble- men, die ein aufsuchendes Angebot benötigen, zu gewährleisten. 5. Finanzierung Die Gesamtkosten der Maßnahme Plan27 für den Zeitraum vom 01.05.2025 bis zum 30.04.2026 betragen 293.443,48 € und umfassen Personalkosten (2,8 Stellen Sozialarbei- ter/in/Sozialpädagoge/in zuzüglich 0,3 Stelle für die Koordination des Projektes, S12 TVöD SuE) sowie Sachkosten. Für den Zeitraum 01.05. - 31.12.2026 betragen die Kosten 105.068,32 € (ohne Jobcenter / s. S.1). Die Personalkosten werden - wie in den letzten Jah- ren - ermittelt auf Basis von Personalkostenpauschalen, die das Jobcenter zugrunde legt. Die rechtskreisübergreifende Förderung orientiert sich an den Bedarfen der Teilnehmenden der Maßnahme auf Basis der Auswertungen der Maßnahme: Jobcenter: 46 % der Teilnehmenden bis zum Alter von 24 werden voraussichtlich im genannten Zeitraum Anspruch auf SGB-II-Leistungen haben, dem entsprechend über- nimmt das Jobcenter Köln diesen Anteil der Förderung gemäß § 16 h SGB II für Leis- tungsberechtigte bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs. Amt 51: 7 % der Teilnehmenden werden voraussichtlich Jugendhilfebedarf aufweisen und werden in Jugendhilfe-Maßnahmen nach SGB VIII vermittelt, dem entsprechend übernimmt Amt 51 diesen Anteil der Förderung. Amt 53: 47 % der Teilnehmenden werden voraussichtlich keinen Anspruch auf SGB-II- Leistungen oder Jugendhilfe-Maßnahmen haben. Das Angebot „Plan 27“ fällt unter §§ 6, 7 Abs. 2 und 16 ÖGDG „Menschen mit Behinderungen, psychisch Kranke, Abhän- gigkeitskranke“ sowie den Auftrag zur Prävention und Gesundheitsförderung in §12 ÖGDG „Kinder- und Jugendgesundheit“ mit dem Ziel, alle jungen Menschen mit psy- chischen Problemen in ihren Alltagskompetenzen zu stärken und die Betroffenen lang- fristig ins Regelsystem zu begleiten. Plan27 stellt somit einen wichtigen sozialpsychiat- rischen und präventiven Baustein des Angebots- und Versorgungssystems in Köln dar, dementsprechend übernimmt das Amt 53 diesen Anteil der Förderung. Der Träger „Alexianer Köln GmbH“, der die Koordination des Verbundes der drei Träger von Plan27 übernimmt, wird sowohl beim Gesundheitsamt als auch beim Amt für Kinder, Jugend und Familie entsprechende Förderanträge stellen. Im Binnenverhältnis der drei beteiligten Träger wird die Kooperation und Weiterleitung entsprechend vertraglich geregelt. Dementsprechend ergeben sich folgende Förderaufwendungen pro Jahr und Leistungsträger: Übersicht rechtskreisübergreifende Finanzierung insgesamt (soweit „gesi- chert“) 5 Leistungsträger An- teil in % pro Monat 2025 01.05. bis 31.12. 2026 01.01. bis 30.04. insgesamt 5000/Jobcenter 46 11.333,00 € 90.663,97 € 45.331,99 € 135.995,96 € 51/Jugendamt 7 1.620,63 € 12.913,36 € 6.534,16 € 19.447,52 € 53/Gesundheitsamt 47 11.500,00 € 92.000,00 € 46.000,00 € 138.000,00 € 100 24.453,63 € 195.577,33 € 97.866,15 € 293.443,48€ Auszug aus der Übersicht oben: Ausschließlich kommunale Mittel Leistungsträger Anteil in % pro Monat 2025 01.05. bis 31.12. 2026 01.01. bis 30.04. insgesamt 51/Jugendamt 7 1.620,63 € 12.913,36 € 6.534,16 € 19.447,52 € 53/Gesundheitsamt 47 11.500,00 € 92.000,00 € 46.000,00 € 138.000,00 € 54 13.120,63 € 104.913,36 € 52.534,16 € 157.447,52 €* Übersicht Finanzierung ohne Jobcenter (s. S. 1) ab 01.05.2026 - 31.12.2026 Leistungsträger pro Monat 2026 01.05. bis 31.12. 51/Jugendamt 1.633,54 € 13.068,32 € 53/Gesundheitsamt 11.500,00 € 92.000,00 € 13.133,54 € 105.068,32 €* Diese Fördersumme erhöht sich bei Verlängerung der Finanzierungszusage über den 30.04.2026 hinaus entsprechend der obigen Tabelle um rd. 90.000 € für den Zeitraum 01.05. bis 31.12.2026. Die erforderlichen kommunalen Mittel zur weiteren Förderung des Angebots „Plan27“ in Höhe von insgesamt *262.515,84 € sind wie folgt veranschlagt: beim Gesundheitsamt Teilergebnisplan 0701 – „Z für die Fortführung des Projektes 27“ in 2025 in Höhe von 92.000 € und in 2026 in Höhe von 138.000 €. beim Amt für Kinder, Jugend und Familie im Teilergebnisplan 0604 - Kinder- und Ju- gendarbeit, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen, innerhalb „Zuschuss für Maß- nahmen der Jugendberufshilfe“ in 2025 in Höhe von 12.913,36 € und in 2026 in Höhe von 19.602,48 €. Die erforderlichen kommunalen Mittel für die Maßnahme stehen im erforderlichen Umfang zur Verfügung. 6. Perspektive Das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren war bislang in Höhe von 25 % an Plan27 beteiligt. Die Förderung aus der Abteilung Arbeitsmarktförderung beruhte auf dem Kommunalen Pro- gramm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit (KomProArBeit). Aufgrund der Subsidiarität be- steht vor dem Hintergrund der im Doppelhaushalt 2025/26 zugesetzten Haushaltsmitteln keine Grundlage mehr für eine Finanzierung aus KomProArBeit. Da die Arbeitsmarktförderung die Zielsetzung von Plan27 und die damit verbundene Kooperation mit anderen Kostenträgern vorbehaltlos unterstützt, wird die Abteilung mit den Trägern von Plan27 in den Austausch ge- hen, um für die jungen Menschen ergänzende Angebote anzubieten. 6 Denkbar ist hierbei insbesondere eine Förderung durch KomProArBeit für eine Beglei- tung/Coaching der oben beschriebenen Personengruppe nach Beschäftigungs-/ bzw. Studien- beginn. Hier bestehen Erfahrung der Träger, dass junge Menschen, die aus dem Angebot von Plan27 den Übergang in Ausbildung/Beschäftigung/Studium geschafft haben, zum Teil weiter- hin Unterstützung benötigen, um auf ihrem Weg stabilisiert zu werden. 7. Begründung der Dringlichkeit: Erst nach Abschluss von Abstimmungsprozessen konnte das Jobcenter seinen Förderanteil zusagen. Der Handlungsdruck angesichts der jungen Menschen mit psychischen Problemen in Köln ist jedoch weiterhin sehr hoch. Im öffentlichen Interesse, im Interesse der jungen Men- schen und im Interesse des für Plan27 tätigen Fachpersonals muss eine nahtlose Weiterfüh- rung des Angebotes Plan27 ab dem 01.05.2025 zwingend eingehalten werden. Deshalb ist eine Entscheidung des Rates in der Sitzung am 03.04.2025 dringend erforderlich. Anlagen
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 1336/2025 Freigabedatum 17.06.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Weiterführung des Angebots „Plan27„ – Zugehende Hilfe für junge Menschen mit psychischen Problemen bis 27 Jahre zur Überleitung ins Regelsystem und Entwicklung einer beruflichen Perspektive und Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 03.04.2025 (Vorlage: 0716/2025) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat hebt seinen in der Sitzung vom 03.04.2025 unter dem Tagesordnungspunkt 10.32 Weiterführung des Angebotes "Plan27" - Zugehende Hilfe für junge Menschen mit psychischen Problemen bis 27 Jahre zur Überleitung ins Regelsystem und Entwicklung einer beruflichen Perspektive 0716/2025 gefassten Beschluss auf und beschließt rückwirkend die Weiterführung des bisher anteilig mit kommunalen Mitteln bis zum 30.04.2025 geförderten Angebotes „Plan27“ vom 01.05.2025 bis zum 31.12.2026 mit einer geänderten Stellenaufteilung. (Hinweis: die Änderungen zur Ursprungsvorlage vom 03.04.2025 sind grau markiert) Gefördert werden sollen: a) bei dem Träger Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH, SPZ Köln Nippes und Köln Chorweiler im linksrheinischen Norden Kölns eine 0,7 Vollzeitstelle, b) bei dem Träger „Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH“, im rechtsrheinischen Köln eine 1,4 Vollzeitstelle, c) bei dem Träger „Alexianer Köln GmbH“ im linksrheinischen Süden Kölns eine 0,7 Vollzeit- stelle. Zusätzlich soll der Träger für die Koordination des Verbunds der drei Träger eine För- derung für eine weitere 0,3 Vollzeitstelle erhalten. Gesundheitsausschuss 17.06.2025 Jugendhilfeausschuss 24.06.2025 Finanzausschuss 30.06.2025 Rat 03.07.2025 2 Dementsprechend ist die rechtskreisübergreifende Förderung zu folgenden Anteilen vorgese- hen: durch das Jobcenter Köln 46 % durch das Gesundheitsamt 47 % durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie 7 % Der auf die Verwaltung entfallende Anteil zur Finanzierung reduziert sich dadurch auf eine An- teilsfinanzierung in Höhe von 54 %. Seitens des Jobcenter Kölns liegt eine Zusage bezüglich einer zukünftigen Förderungsbeteili- gung auf Basis des § 16h SGB II (Bundesmittel) bis zum 30.04.2026 vor. Die Finanzierung für den Rechtskreis SBG II über den 30.04.26 hinaus steht insoweit unter dem Vorbehalt einer Fortführung der Finanzierungszusage durch das Jobcenter Köln. Bei Wegfall des Finanzie- rungsanteils des Jobcenters ab 01.05.2026 verringert sich die Fördersumme entsprechend. Für den weiteren strukturierten Hinweis auf die entfaltete Wirksamkeit wird die Förderung mit folgender Bedingung gewährt: Im Antrag sind fachlich begründete Wirksamkeitsindikatoren vorzuschlagen, die möglichst folgende Merkmale erfüllen: 1. Die Indikatoren 1. weisen wichtige Bezüge zu Fachkonzepten auf, die eine Grundlage der zu för- dernden Maßnahme darstellen; 2. weisen eine möglichst gute Validität auf; 3. stellen bevorzugt quantitative, wenn nicht möglich, kategoriale Informationen dar; 4. sind digital übermittelbar; 5. beschreiben in zu vereinbarenden unterjährigen Zyklen die Projektumsetzung und die Wirkung im Zeitverlauf. 2. Sofern solche Indikatoren bei Antragstellung noch nicht vorgeschlagen werden kön- nen, wird ein Projekt dargelegt, das die Erarbeitung solcher Wirksamkeitsindikatoren mit Sach- und Zeitachse beinhaltet. 3. Die Vereinbarung von Wirksamkeitsindikatoren oder deren Erarbeitung ist eine Vo- raussetzung für die Gewährung der Förderung. Die Entwicklung und Abstimmung von Wirksamkeitsindikatoren wird als gemeinsamer Ent- wicklungsprozess gesehen, der eine wichtige Grundlage für den fachlichen Austausch zwischen Fördermittelnehmer*in und Fördermittelgeber*in ist. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 104.913,36 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 157.602,48 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die am 03.04.2025 ursprünglich vom Rat beschlossene anteilige Förderung: „Der Rat beschließt die Weiterführung des bisher anteilig mit kommunalen Mitteln bis zum 30.04.2025 geförderten Angebot „Plan27“ vom 01.05.2025 bis zum 31.12.2026. Gefördert werden sollen: a) bei dem Träger Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH, SPZ Köln Nippes und Köln Chorweiler im linksrheinischen Norden Kölns eine 0,9 Vollzeitstelle. b) bei dem Träger „Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH“, im rechtsrheinischen Köln eine ganze Vollzeitstelle. c) bei dem Träger „Alexianer Köln GmbH“ im linksrheinischen Süden Kölns wie eine 0,9 Voll- zeitstelle. Zusätzlich soll der Träger für die Koordination des Verbunds der drei Träger eine Förderung für eine weitere 0,3 Vollzeitstelle erhalten. 4 Dem entsprechend ist die rechtskreisübergreifende Förderung zu folgenden Anteilen vorgese- hen: Durch das Jobcenter Köln 46 % durch das Gesundheitsamt 47 % durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie 7 % Der auf die Verwaltung entfallende Anteil zur Finanzierung reduziert sich dadurch auf eine An- teilsfinanzierung in Höhe von 54 %. Seitens des Jobcenter Kölns liegt eine Zusage bezüglich einer zukünftigen Förderungsbeteili- gung auf Basis des § 16h SGB II (Bundesmittel) bis zum 30.04.2026 vor. Die Finanzierung für den Rechtskreis SBG II über den 30.04.26 hinaus steht insoweit unter dem Vorbehalt einer Fortführung der Finanzierungszusage durch das Jobcenter Köln. Bei Wegfall des Finanzie- rungsanteils des Jobcenters ab 01.05.2026 verringert sich die Fördersumme entsprechend.“ muss aufgehoben werden, da nach einem intensiven Austausch zwischen Verwaltung und den beteiligten Trägern eine paritätische Aufteilung zwischen links- und rechtsrheinisch als am sinnvollsten erachtet wird. Deswegen wird die Aufteilung der Stellen und Mittel auf die Träger im Vergleich zur ersten Beschlussfassung 0716/2025 vom 03.04.2025 entsprechend der aktu- ellen Beschlussvorlage wie folgt geändert: a) Träger Diakonisches Werk: - 0,2 Vollzeitstelle auf 0,7 Vollzeitstelle, b) Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH: + 0,4 Vollzeitstelle auf 1,4 Vollzeit- stelle, c) Alexianer Köln GmbH“: - 0,2 Vollzeitstelle auf 0,7 Vollzeitstelle. Die Aufgabe, Ziele und Aufteilung der Förderung auf die einzelnen Fachabteilungen verän- dern sich nicht. 1. Aufgabe und Ziel der Maßnahme Alle Menschen in Köln sollen gesund aufwachsen und leben und am Arbeitsleben teilhaben können (Masterplan des Dezernats V, Mitteilung 0190/2021 vom 27.05.2021). Junge Menschen, die sich mit psychischen Problemen oder in psychischen Krisen überfordert fühlen, reagieren auf die Belastung häufig mit Abwehr, Rückzug oder Aggression. Wenn sie dann nicht mehr von Regelsystemen wie Gesundheitsversorgung, Ausbildung, Schule, Arbeit erreicht werden, besteht die Gefahr, dass sie frühzeitig „abgehängt“ werden und das Risiko einer lebenslangen Abhängigkeit von Transferleistungen entsteht. Plan27 richtet sich daher als aufsuchendes Unterstützungsangebot an diesen Personenkreis im Alter von 16 bis 26 Jahren. Ziel ist es, bei den jungen Menschen durch früh einsetzende und individuelle Einzel- begleitung nachhaltig auf gesundheitliche, soziale und berufliche Teilhabe in unserer Stadtge- sellschaft hinzuwirken. Sie sollen niedrigschwellig erreicht, in passende Angebote vermittelt und bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive unterstützt werden. 2. Ausgangssituation und bisherige Förderung Erstförderung über den Europäischen Sozialfond (ESF) und über Landesmittel Das Projekt „Plan27“ im Rahmen des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ wurde zunächst in allen ausgewiesenen Sozialraumgebieten mit einer Laufzeit vom 01.04.2017 bis 31.03.2019 initiiert und durchgeführt. Die Auswertungen zeigten, dass mit „Plan27“ ein passendes, zugehendes Angebot für diese bisher noch nicht adäquat versorgte Ziel- gruppe geschaffen werden konnte (siehe Anlage 3, Konzept Plan27). Vorübergehend ausschließlich kommunale Förderung Als eine Anschlussförderung des Projektes über den 31.03.2019 hinaus durch das Land 5 abgelehnt wurde, konnte das Angebot zunächst mit ausschließlich kommunaler För- derung verlängert werden. Zahlreiche Anfragen junger Menschen außerhalb der ausge- wiesenen Sozialraumgebiete hatten verdeutlicht, dass im gesamten Stadtgebiet Köln ho- her Bedarf bestand. Daher wurde Plan27 auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet. Diese Finanzierung wurde zunächst durch einen Veränderungsnachweis bis zum 31.12.2019 (Vorlage 0207/2019) und anschließend durch eine weitere befristete An- schlussförderung bis 30.04.2022 (Ratsvorlage Nr. 3512/2019) sichergestellt. Aktuell rechtskreisübergreifende Förderung durch kommunale Mittel und Jobcenter bis zum 30.04.2025 Im Anschluss konnte eine rechtskreisübergreifende Förderung von Jobcenter, 50/Arbeits- marktförderung und 51/Amt für Kinder, Jugend und Familie bis zum 30.04.2025 umge- setzt werden (siehe Anlage 1, Ratsbeschluss vom 21.03.2024/ Ratsvorlage Nr. 0931/2024). Zum 01.05.2025 lief die Förderung aus. 3. Aktuelle Ergebnisse des Angebotes (siehe Zwischenauswertung 31.12.2024, Anlage 2) „Plan27“ verfolgt das Anliegen, die Teilnehmenden in Lebensbereichen wie Gesundheit, Woh- nen, Ausbildung bedarfsgerecht zu stärken, in Angebote zu vermitteln, und bei der Entwick- lung einer beruflichen Perspektive zu unterstützen. In der Regel ist eine intensive individuelle Begleitung der Teilnehmenden erforderlich. Es werden Teilnehmende aus dem gesamten Stadtgebiet Köln in die Maßnahme aufgenommen. Für den Zeitraum vom 01.05.2022 bis zum 31.12.2024 (Stichtag) wurde eine Zwischenaus- wertung durchgeführt. Insgesamt wurden währenddessen 192 Teilnehmende in das Angebot „Plan27“ aufgenommen. 90 % der Teilnehmenden der Maßnahme wurden bis zum Stichtag in ein oder mehrere passgenaue Angebote vermittelt und haben damit die Maßnahme erfolgreich durchlau- fen. Über 857 Vermittlungen fanden für die Teilnehmenden insgesamt statt. Häufig wurden die einzelnen Teilnehmenden in Angebote zweier oder alle drei dieser Lebensbereiche vermittelt, so o 85 % der Teilnehmenden in Angebote des Gesundheitswesens, o 70 % der Teilnehmenden in Angebote des Bereichs Jobcenters oder Angebote Schule, Qualifizierung, Ausbildung und/oder Erwerbstätigkeit, o 55 % der Teilnehmenden im Angebote des Bereichs Wohnen. 95 Teilnehmende (55 % aller Teilnehmenden der Maßnahme) wurden direkt in Schule, Ausbildung und/oder auf den regulären Arbeitsmarkt vermittelt. Das Angebot Plan27 ist durchgehend voll ausgelastet. Wenn Personen anfragen und nicht di- rekt aufgenommen werden können, werden sie informiert, sobald ein Platz frei wird. Als Indikatoren zur zukünftigen Bewertung der Förderung werden, aufbauend auf der Auswer- tung der Förderphase Mai 2022 bis April 2025, festgelegt: A. Ergebnis-Indikatoren: 6 1. Pro Jahr werden mindestens 60 Jugendliche/junge Erwachsene erreicht/bera- ten. 2. Bei mindestens 80 % der erreichten Jugendlichen/jungen Erwachsenen findet eine Vermittlung in Regelangebote statt. B. Wirkungs-Indikatoren: 1. Mehr als 50 % der erreichten Teilnehmenden sind erfolgreich in Maßnahmen des Regelsystems (Schule / Ausbildung / reguläre Arbeit) vermittelt und neh- men diese wahr. 2. Zu mind. 80 % der noch nicht erfolgreich vermittelten Teilnehmenden besteht weiterhin Kontakt Diese sind jährlich digital an das Gesundheitsamt gemäß dessen Vorgaben zu übermitteln. Darüber hinaus wird die Dokumentation gemäß der Auswertung 2022 bis 2024 und den Vor- gaben im Förderprogramm fortgeführt. Wenn die Antragstellenden Träger darüberhinausgehende Indikatoren zur Beschreibung der Ergebnisse und Wirkungen einbringen möchten, können diese bei Antragstellung benannt werden. 4. Bewertung Plan27 stellt einen wichtigen Baustein des Angebots- und Versorgungssystems in Köln dar. Auf Grundlage der bislang gewonnenen Ergebnisse wird es aus fachlicher Sicht als notwendig und sinnvoll erachtet, das Angebot „Plan27“ dauerhaft weiterzuführen und rechtskreisüber- greifend in die Regelfinanzierung überzuleiten. Nur so ist in der Millionenstadt Köln eine nach- haltige Versorgung und Perspektiventwicklung für junge Menschen mit psychischen Proble- men, die ein aufsuchendes Angebot benötigen, zu gewährleisten. 5. Finanzierung Die Gesamtkosten der Maßnahme Plan27 für den Zeitraum vom 01.05.2025 bis zum 30.04.2026 betragen 293.443,48 € und umfassen Personalkosten (2,8 Stellen Sozialarbei- ter/in/Sozialpädagoge/in zuzüglich 0,3 Stelle für die Koordination des Projektes, S12 TVöD SuE) sowie Sachkosten. Für den Zeitraum 01.05. - 31.12.2026 betragen die Kosten 105.068,32 € (ohne Jobcenter / s. S.1). Die Personalkosten werden - wie in den letzten Jah- ren - ermittelt auf Basis von Personalkostenpauschalen, die das Jobcenter zugrunde legt. Die rechtskreisübergreifende Förderung orientiert sich an den Bedarfen der Teilnehmenden der Maßnahme auf Basis der Auswertungen der Maßnahme: Jobcenter: 46 % der Teilnehmenden bis zum Alter von 24 werden voraussichtlich im genannten Zeitraum Anspruch auf SGB-II-Leistungen haben, dem entsprechend über- nimmt das Jobcenter Köln diesen Anteil der Förderung gemäß § 16 h SGB II für Leis- tungsberechtigte bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs. Jugendamt: 7 % der Teilnehmenden werden voraussichtlich Jugendhilfebedarf aufwei- sen und werden in Jugendhilfe-Maßnahmen nach SGB VIII vermittelt, dem entspre- chend übernimmt Amt 51 diesen Anteil der Förderung. Gesundheitsamt: 47 % der Teilnehmenden werden voraussichtlich keinen Anspruch auf SGB-II-Leistungen oder Jugendhilfe-Maßnahmen haben. Das Angebot „Plan 27“ fällt unter §§ 6, 7 Abs. 2 und 16 ÖGDG „Menschen mit Behinderungen, psychisch Kranke, Abhängigkeitskranke“ sowie den Auftrag zur Prävention und Gesundheitsför- derung in §12 ÖGDG „Kinder- und Jugendgesundheit“ mit dem Ziel, alle jungen Men- schen mit psychischen Problemen in ihren Alltagskompetenzen zu stärken und die Be- troffenen langfristig ins Regelsystem zu begleiten. Plan27 stellt somit einen wichtigen sozialpsychiatrischen und präventiven Baustein des Angebots- und Versorgungssys- tems in Köln dar, dementsprechend übernimmt das Gesundheitsamt diesen Anteil der Förderung. 7 Der Träger „Alexianer Köln GmbH“, der die Koordination des Verbundes der drei Träger von Plan27 übernimmt, wird sowohl beim Gesundheitsamt als auch beim Amt für Kinder, Jugend und Familie entsprechende Förderanträge stellen. Im Binnenverhältnis der drei beteiligten Träger wird die Kooperation und Weiterleitung entsprechend vertraglich geregelt. Dementsprechend ergeben sich folgende Förderaufwendungen pro Jahr und Leistungsträger: Übersicht rechtskreisübergreifende Finanzierung insgesamt (soweit „gesi- chert“) Leistungsträger An- teil in % pro Monat 2025 01.05. bis 31.12. 2026 01.01. bis 30.04. insgesamt 5000/Jobcenter 46 11.333,00 € 90.663,97 € 45.331,99 € 135.995,96 € 51/Jugendamt 7 1.620,63 € 12.913,36 € 6.534,16 € 19.447,52 € 53/Gesundheitsamt 47 11.500,00 € 92.000,00 € 46.000,00 € 138.000,00 € 100 24.453,63 € 195.577,33 € 97.866,15 € 293.443,48€ Auszug aus der Übersicht oben: Ausschließlich kommunale Mittel Leistungsträger Anteil in % pro Monat 2025 01.05. bis 31.12. 2026 01.01. bis 30.04. insgesamt 51/Jugendamt 7 1.620,63 € 12.913,36 € 6.534,16 € 19.447,52 € 53/Gesundheitsamt 47 11.500,00 € 92.000,00 € 46.000,00 € 138.000,00 € 54 13.120,63 € 104.913,36 € 52.534,16 € 157.447,52 €* Übersicht Finanzierung ohne Jobcenter (s. S. 1) ab 01.05.2026 - 31.12.2026 Leistungsträger pro Monat 2026 01.05. bis 31.12. 51/Jugendamt 1.633,54 € 13.068,32 € 53/Gesundheitsamt 11.500,00 € 92.000,00 € 13.133,54 € 105.068,32 €* Diese Fördersumme erhöht sich bei Verlängerung der Finanzierungszusage über den 30.04.2026 hinaus entsprechend der obigen Tabelle um rd. 90.000 € für den Zeitraum 01.05. bis 31.12.2026. Die erforderlichen kommunalen Mittel zur weiteren Förderung des Angebots „Plan27“ in Höhe von insgesamt *262.515,84 € sind wie folgt veranschlagt: beim Gesundheitsamt Teilergebnisplan 0701 – „Z für die Fortführung des Projektes 27“ in 2025 in Höhe von 92.000 € und in 2026 in Höhe von 138.000 €. beim Amt für Kinder, Jugend und Familie im Teilergebnisplan 0604 - Kinder- und Ju- gendarbeit, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen, innerhalb „Zuschuss für Maß- nahmen der Jugendberufshilfe“ in 2025 in Höhe von 12.913,36 € und in 2026 in Höhe von 19.602,48 €. Die erforderlichen kommunalen Mittel für die Maßnahme stehen im erforderlichen Umfang zur Verfügung. 8 6. Perspektive Das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren war bislang in Höhe von 25 % an Plan27 beteiligt. Die Förderung aus der Abteilung Arbeitsmarktförderung beruhte auf dem Kommunalen Pro- gramm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit (KomProArBeit). Aufgrund der Subsidiarität be- steht vor dem Hintergrund der im Doppelhaushalt 2025/26 zugesetzten Haushaltsmitteln keine Grundlage mehr für eine Finanzierung aus KomProArBeit. Da die Arbeitsmarktförderung die Zielsetzung von Plan27 und die damit verbundene Kooperation mit anderen Kostenträgern vorbehaltlos unterstützt, wird die Abteilung mit den Trägern von Plan27 in den Austausch ge- hen, um für die jungen Menschen ergänzende Angebote anzubieten. Denkbar ist hierbei insbesondere eine Förderung durch KomProArBeit für eine Beglei- tung/Coaching der oben beschriebenen Personengruppe nach Beschäftigungs-/ bzw. Studien- beginn. Hier bestehen Erfahrungen der Träger, dass junge Menschen, die aus dem Angebot von Plan27 den Übergang in Ausbildung/Beschäftigung/Studium geschafft haben, zum Teil weiterhin Unterstützung benötigen, um auf ihrem Weg stabilisiert zu werden. Begründung der Dringlichkeit: Im öffentlichen Interesse, im Interesse der jungen Menschen und im Interesse des für Plan27 tätigen Fachpersonals muss eine nahtlose Weiterführung des Angebotes Plan27 ab dem 01.05.2025 zwingend eingehalten werden. Die Entscheidung über die geänderte Aufteilung unter den Trägern erfolgte nach intensiven Gesprächen zwischen Verwaltung und den betei- ligten Trägern, dieser Prozess konnte erst kürzlich abgeschlossen werden. Deshalb ist eine rückwirkende Entscheidung des Rates über die geänderte Stellenaufteilung in der Sitzung am 03.07.2025 dringend erforderlich. Die im Rahmen der vorgesehenen Beratungsfolge nicht erreichten Fachausschüsse Soziales, Seniorinnen und Senioren sowie Wirtschaftsausschuss werden nach Beschlussfassung im Nachgang informiert. Anlagen
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Keupstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 1336/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 17.06.2025
- Erstellt
- 02.05.2025 09:06