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1336/2025

Weiterführung des Angebots „Plan27“ – Zugehende Hilfe für junge Menschen mit psychischen Problemen bis 27 Jahre und Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 03.04.2025 (Vorlage: 0716/2025)

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 17.06.2025

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Anlage 2 ZwischenauswertungStand31.12.2024_Plan27

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Ansehen

Anlage 3 KonzeptPlan 27

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Ansehen

Anlage 1 Beschlussvorlage 0931/2024

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Ansehen

Anlage 4 0716_2025_Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 2 ZwischenauswertungStand31.12.2024_Plan27

11307 Zeichen

„Plan27“ 
Zwischenauswertung 2022-2024

„Plan27“ 
Auswertung 2022-2024 
 
2 
 
 
 
 
 
Aufsuchendes Angebot zur Überleitung ins  
Regelsystem und Entwicklung 
einer beruflichen Perspektive  
für  
junge Menschen mit psychischen 
Problemen bis 27 Jahre  
 
im Stadtgebiet Köln 
 
 
 
 
 
Ausgewählte Ergebnisse im Auswertungszeitraum:  
01.05.2022 bis 31.12.2024, 32 Monate 
Datenquelle: 
Auswertungen der beteiligten Träger im Kooperationsverbund: 
• Alexianer Köln GmbH 
• Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH - Flex ible Dienste 
• SPZ Köln-Nippes und Chorweiler, Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH 
 
Gesamtauswertung: Gesundheitsamt der Stadt Köln, Alexianer Köln GmbH 
Ansprechpartnerin: S. Ersfeld, Psychiatriekoordination, Gesundheitsamt, 
stefanie.ersfeld@stadt-koeln.de  
 
 
Köln, den 19.02.2025

„Plan27“ 
Auswertung 2022-2024 
 
3 
 
 
 
Inhalt 
I Angebot Plan27 – Darstellung Einzelergebnisse ...................................................... ........... 4 
II Zusammenfassung und Diskussion: ................................................................... ...............10

„Plan27“ 
Auswertung 2022-2024 
 
4 
 
 
I Angebot Plan27 – Darstellung Einzelergebnisse 
Ergebnisse des Auswertungszeitraums: 01.05.2022 bis 31.12.2024, 32 Monate 
 
1. Rahmenbedingungen 
Förderung:     vom 01.05.2022 bis zum 30.04.2025 
 
Rechtskreisübergreifende Förderung durch  
• das Jobcenter Köln  
• KomProArbeit des Amts für Soziales, Arbeit und Sen ioren (Amt 50)  
• das Amt für Kinder, Jugend und Familie (Amt 51)  
 
Trägerschaft  
• Linksrheinisch:  
SPZ Köln-Nippes und Chorweiler, Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH, 
im Norden 
Alexianer Köln GmbH im Süden 
• Rechtsrheinisch:   
Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH - Flexible Dienste 
Köln Kalk 
 
Voraussetzung der Trägerauswahl  
sozialräumliche und sozialpsychiatrische Vernetzung 
 
Aufgabe  
Plan27 richtet sich als aufsuchendes Angebot mit intensiver individueller Einzelbegleitung an 
Menschen im Alter von 16 bis 26 Jahren, die mitbedingt durch ihre psychische Problematik 
nicht in der Lage sind, selbst Unterstützungsangebote aufzusuchen. Häufig haben diese 
jungen Menschen einen hohen Bedarf an unterschiedlichen Leistungen.  
 
Ziel 
Ziel ist es, die jungen Menschen niedrigschwellig zu erreichen, in passende Angebote - 
insbesondere im gesundheitlichen, aber auch in anderen Bereichen - zu vermitteln und bei 
der Entwicklung einer beruflichen Perspektive zu unterstützen. Durch das früh einsetzende 
und präventive Angebot Plan27 sollen sie bei in dieser Lebensphase typischen Übergängen 
unterstützt werden, um nachhaltig in unserer Stadtgesellschaft teilhaben zu können. Es 
werden aus dem gesamten Stadtgebiet Köln Teilnehmende in die Maßnahme 
aufgenommen.

„Plan27“ 
Auswertung 2022-2024 
 
5 
 
 
2. Teilnehmende während des Auswertungszeitraums - Anzahl und Ausgangssituation  
 
Anzahl der Teilnehmenden: N=192 
 
Alter bei Eintritt in die Maßnahme  
bis 20 Jahre 21-24 Jahre ab 25 Jahre 
76 87 29 
 
Geschlecht  
männlich weiblich divers 
97 89 6 
 
Zuwanderungshintergrund  
mit ohne 
90 102 
 
 
 
Aus dem linksrheinischen Köln nahmen 111 Personen, davon  
• 48 Personen bei dem Träger Alexianer Köln GmbH,  
• 63 Personen bei dem Träger SPZ Köln-Nippes und Köl n-Chorweiler, Diakonisches 
Werk Köln und Region gGmbH e. V., 
und aus rechtsrheinischen Köln nahmen 
• 81 Personen bei dem Träger Der Sommerberg, AWO Bet riebsgesellschaft mbH - 
Flexible Dienste Köln Kalk  
an der Maßnahme Plan27 teil.

„Plan27“ 
Auswertung 2022-2024 
 
6 
 
Abbildung 1: Häufig genannte psychische Probleme  
N=192 Teilnehmende (Mehrfachnennungen möglich)  
 
Überwiegend wurde von depressiven Phasen, Antriebslosigkeit und/oder Ängsten, teilweise 
mit einer begleitenden Suchtproblematik, berichtet. Häufig lagen keine ärztlich gesicherten 
Diagnosen vor. Nur von einzelnen Teilnehmenden lag bereits zu Beginn der Maßnahme 
nach ICD-10 gesicherte psychiatrische Diagnosen vor, wie zum Beispiel Depression, 
Anpassungsstörung, ADHS, psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope 
Substanzen oder eine Persönlichkeitsstörung. 
 
Abbildung 2:  
Anteil der 192 Teilnehmenden, die  zu Beginn der Maßnahme - neben der psychischen 
Problematik - über Probleme in weiteren wesentlichen Lebensbereichen  berichteten 
(N=192, Mehrfachnennungen möglich)  
 
In der Regel gab es bei den Teilnehmenden Probleme mindestens in einem weiteren 
wesentlichen Lebensbereich, häufig in mehreren Lebensbereichen. Im Bereich Wohnen 
waren 7 % aller Teilnehmenden ohne festen Wohnsitz. Bei 10 % aller Teilnehmenden drohte 
ein Verlust der Wohnung. 
 
 
n=162 
n=135 5
n=135 
n=45 
0% 20% 40% 60% 80% 100% 
Depressive Phasen 
Antriebslosigkeit 
Angststörungen/Pantikattacken 
Sucht 
Anteil Teilnehmende in % 
Häufig genannte psychische Probleme 
n=173 
n=160 
n=122 
n=100 
n=97 7
0% 20% 40% 60% 80% 100% 
Selbstorganisation 
Schule/Ausbildung/Beruf 
Soziale Kontakte 
Finanzen 
Wohnen 
Anteil Teilnehmende in Prozent 
Lebensbereiche, in dnenen Probleme auftraten

„Plan27“ 
Auswertung 2022-2024 
 
7 
 
 
 
3. Ergebnisse der Maßnahme Plan27 
Bei den 192 Teilnehmenden, die in dem Zeitraum 01.05.2022 bis 31.12.2024 an der 
Maßnahme Plan27 teilgenommen haben, gibt es bisher folgende Ergebnisse: 
• 172 Teilnehmende (90 %), haben zum Stichtag 31.12.2024 bereits erfolgreich 
Vermittlungen ins Regelsystem erhalten , 
o Danach konnte bei 113 Teilnehmenden die Maßnahme n ach Überleitung ins 
Regelsystem beendet werden 
o 59 Teilnehmende sind noch in Begleitung, da weiter e Vermittlungen zur 
nachhaltigen Stabilisierung der Lebenssituation durchgeführt werden, 
• 20 Teilnehmende, (10 %), haben die Maßnahme vorzei tig abgebrochen, ohne dass 
eine Vermittlung stattgefunden hat (siehe Abbildung 3).  
 
Abbildung 3: Anteil Teilnehmende mit Vermittlung ins Regelsystem   
 
 
Die Teilnehmenden, die eine erfolgreiche Vermittlung erhielten , wurden in Angebote 
mindestens einer dieser Bereiche übergeleitet:  
• Gesundheitswesen,  
• Bereich Jobcenter, Schule, Ausbildung und/oder Ber uf und/oder 
Bereich Wohnen. 
Häufig wurden die einzelnen Teilnehmenden in zwei oder alle drei dieser Bereiche vermittelt. 
So wurden von den 172 Personen  
• 147 Personen in Angebote des Gesundheitswesens  
übergeleitet, teilweise mit mehreren Angeboten pro Teilnehmende*n,  
• 120 Personen in Angebote des Bereichs Jobcenters oder Angebote Schule, 
Qualifizierung, Ausbildung und/oder Erwerbstätigkeit, übergeleitet, teilweise mit 
mehreren Angeboten pro Teilnehmende*n,  
• 95 Personen in Angebote des Bereichs Wohnen, davo n 26 Personen in eigene 
Wohnung und 17 Personen in Ambulant Betreutes Wohnen. 
übergeleitet. 
90% 
10% 
172 Teilnehmende mit Überleitung ins Regelsystem 
20 Teilnehmende ohne Überleitung ins Regelsystem

„Plan27“ 
Auswertung 2022-2024 
 
8 
 
Darüber hinaus erfolgten 151 Vermittlungen in weitere Bereiche wie zum Beispiel 
Freizeitgestaltung, Schuldenregulierung Jugendhilfemaßnahmen oder gesetzliche 
Betreuung. 
 
Beispielhaft wird dargestellt, in welche Arten von Angeboten die Teilnehmenden mit 
erfolgreich beendeter Maßnahme im Bereich Gesundheit und im Bereich Jobcenter/ 
Ausbildung/Beruf vermittelt wurden:  
Abbildung 4: 
Angebotsbereiche Gesundheit:  
im Zeitraum 01.05.2022 bis 31.12.2024 (543 Vermittlungen , Mehrfachnennungen pro Person 
möglich)  
 
  
117 
99 
88 
88 
72 
46 
33 
0 50 100 150 
ambulantes psychiatrisches oder 
psychotherapeutisches Angebot 
Angebot U27/Sozialpsychiatrisches 
Zentrum/Sozialpsychiatrischer Dienst 
Beratungsangebot mit Kommstruktur 
sonstige Angebote 
sonstiges ambulantes medizinisches Angebot 
(teil-)stationäres psychiatrisches Angebot/Reha 
sonstiges stationäres medizinisches Angebot 
Anzahl Vermittlung zu den Angeboten

„Plan27“ 
Auswertung 2022-2024 
 
9 
 
Abbildung 5:  
Angebotsbereiche Jobcenter/Ausbildung/Beruf:  
im Zeitraum 01.05.2022 bis 31.12.2024 (219 Vermittlungen , Mehrfachnennungen pro Person 
möglich) 
 
 
95 Teilnehmende wurden in die Schule, Ausbildung und/oder auf den regulären Arbeitsmarkt 
vermittelt. (Die Teilnehmenden wurden insgesamt in 258 Angebote im Bereich Schule, 
Ausbildung und/oder auf den regulären Arbeitsmarkt, teilweise zeitlich nacheinander oder 
parallel, vermittelt). 
 
Die Maßnahme Plan27 ist weiterhin voll ausgelastet. Eine Liste mit Anfragen muss 
geführt werden, da Teilnehmende nicht unmittelbar aufgenommen werden konnten. 61 
Personen konnten im Jahr 2024 aufgrund der hohen Auslastung nicht in das 
Programm aufgenommen werden. 
 
  
64 
47 
27 
21 
20 
17 
14 
9
0 10 20 30 40 50 60 70 
Jobcenter (Rehateam, Resodienste,U25..) 
Arbeitsmarkt 
Schule/Uni 
sonstige Ausbildungsvermittlungsangebote 
Orientierungs-/Trainingsmaßnahme 
Ausbildung 
Werkstatt für Menschen mit psych.… 
berufl. Reha 
Anzahl Vermittlung zu den Angeboten

„Plan27“ 
Auswertung 2022-2024 
 
10 
 
II Zusammenfassung und Fazit: 
Zusammenfassung:  
Das Angebot erreicht die Zielgruppe, die angesprochen werden soll, und vermittelt sie 
bedarfsgerecht in Angebote des Regelsystems: 
  
• Alle Teilnehmende wiesen zu Beginn der Maßnahme psychische Probleme und 
überwiegend darüber hinaus Probleme in einem oder mehreren anderen 
Lebensbereichen wie Schule/Beruf oder Wohnen auf.  
• 192 Teilnehmende wurden in dem Auswertungszeitraum in die Maßnahme 
aufgenommen,  
• Vermittlung von über 90 Prozent der Teilnehmenden der Maßnahme in ein oder 
mehrere passgenaue Angebote  
• Vermittlung von insgesamt 857 Angeboten an diese Teilnehmende aus den 
Bereichen 
o Gesundheitsversorgungssystem, 
o Regelangebot von Schule/Beruf/Vermittlung/Qualifiz ierung oder 
o Wohnen 
  
• Vermittlung von 95 Teilnehmenden (55 % aller Teilnehmenden mit Überleitung in das 
Regelsystem) direkt in Schule, Ausbildung und/oder auf den regulären Arbeitsmarkt.  
 
Fazit:  
 
• Plan27 erreicht durch sein niedrigschwelliges, aufsuchendes Angebot junge 
Menschen mit psychischen Problemen und in komplexen Lebenssituationen, die von 
sich aus keinen Zugang zu bedarfsgerechten Angeboten finden.  
 
• Durch Plan27 wurde ein früh einsetzendes Präventio nsprogramm geschaffen, wenn 
sich junge Menschen durch psychische Krisen oder Erkrankungen überfordert fühlen 
und eine „Abkopplung“ vom Regelsystem droht.  
 
• Die Maßnahme erweist sich als nachhaltig, da die Teilnehmenden in der Regel in 
mehrere Angebote vermittelt werden und die Maßnahme erst verlassen, wenn sie 
ihre Lebenssituation stabilisiert haben.  
 
• Durch Zugang zum Regelsystem gelingt gesundheitlic he, soziale und berufliche 
Teilhabe der jungen Menschen an der Stadtgesellschaft und die Chancen auf 
Unabhängigkeit von lebenslangem Transferleistungsbezug werden erhöht. 
 
• 61 Personen mit psychischen Problemen konnten aufg rund der 100 % - Auslastung 
im Jahr 2024 nicht in das Programm aufgenommen werden. Hier besteht die Gefahr, 
dass sie frühzeitig vom Regelsystem „abgehängt“ werden, Chronifizierung der 
Erkrankungen und Folgeerkrankungen sowie lebenslange Abhängigkeit von 
Transferleistungen können entstehen.   
  
Plan27 stellt einen wichtigen Baustein des Angebots- und Versorgungssystems in 
Köln dar. Eine Fortführung des nachhaltigen Angebots mit personeller Aufstockung 
über den 30.04.2025 hinaus wird aus fachlicher Sicht für sinnvoll und notwendig 
bewertet.

Anlage 3 KonzeptPlan 27

26455 Zeichen

Trägerübergreifendes Konzept 
„Plan27“ 
 
Zugehende Hilfe zur Überleitung ins  
Regelsystem und Entwicklung 
einer beruflichen Perspektive für  
junge Menschen mit psychischen 
Problemen bis 27 Jahre  
für die Stadt Köln 
 
 
 
 
Stand: 23.01.2019 
Stadt Köln, Gesundheitsamt 
Alexianer Köln GmbH  
Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH - Flexible Dienste Köln Kalk 
SPZ Köln-Nippes und Köln-Chorweiler e. V.

Konzept Plan27 ab 01.04.2019 
2 
 
 
 
 
 
 
 
Inhalt 
 
1 Ausgangslage        3  
2 Rahmenbedingungen       4  
3 Ziele          6  
4 Auftrag und Aufgabe       7  
5 Dokumentation und Qualitätssicherung    9 
6 Anlagen          11

Konzept Plan27 ab 01.04.2019 
3 
 
1 Ausgangslage 
Psychische Erkrankungen  sind weit verbreitet und weisen ein komplexes Erkrankungsbild 
auf. Beeinträchtigungen der seelischen Gesundheit reichen von Einschränkungen des 
seelischen Wohlbefindens bis zu schweren psychiatrischen Störungen. Gemäß Schätzun- 
gen auf der Grundlage von Krankenhausdiagnosedaten, unter anderem auf der Basis der 
Krankenhausdiagnosestatistik des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG 
NRW), werden in Köln pro Jahr allein über 10.000 in Köln lebende Personen mit gravieren- 
den psychischen Problemen stationär psychiatrisch behandelt.  
Ziel der Stadt Köln  ist die Integration von Menschen mit psychischen Erkrankungen in die 
Stadtgesellschaft. Das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes 
Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) sieht die Bereitstellung von Hilfen für Menschen mit 
psychischen Erkrankungen als Pflichtaufgabe vor. Die Stadt Köln kommt dem unter 
anderem durch die Vorhaltung der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) als ambulante 
Anbieter vor- und nachsorgender Hilfen für diesen Personenkreis nach. 
Beobachtungen der Fachöffentlichkeit in den letzten Jahren zeigen, dass zunehmend junge 
Menschen mit psychischen Störungen  in Erscheinung treten, die gezielte Unterstützung 
bei der Bewältigung des Übergangs ins Erwachsenenleben benötigen. Exemplarisch sei 
hier der Barmer Ärztereport erwähnt, der von einem Anstieg psychischer Diagnosen bei 
jungen Erwachsenen unter den Versicherten im Zeitraum von 2005 bis 2016 berichtet (siehe 
Anlage1, Abbildung 1). 
Junge Menschen, die unter psychischen Problemen leiden, können aufgrund von ganz 
unterschiedlichen Problemkonstellationen daran gehindert werden, eine eigene Lebensper- 
spektive insbesondere im Hinblick auf eine berufliche Zukunftsgestaltung zu entwickeln. 
Häufig fällt es diesen jungen Menschen schwer, die altersüblichen Entwicklungsschritte zu 
gehen. Sie ziehen sich zurück und vermeiden den direkten Kontakt zu anderen Menschen 
oder verhalten sich aggressiv und abweisend. Oft werden auch Alkohol bzw. illegale Drogen 
konsumiert.  
Ursache eines solches Verhaltens können psychiatrische sowie weitere Beeinträchtigungen 
oder Erkrankungen sein, die als solche meist (noch) nicht diagnostiziert sind. Dies müsste 
aber frühzeitig erkannt und bei der weiteren schulischen oder beruflichen Planung 
berücksichtigt werden. Unter Umständen wäre parallel (oder vorgeschaltet) eine Behand- 
lung/ Therapie erforderlich, um eine berufliche Perspektive überhaupt in Angriff nehmen zu 
können. Die jungen Menschen benötigen daher eine gezielte Unterstützung von Menschen, 
die ihre Bedürfnisse erkennen, über sozialpsychiatrische Kenntnisse verfügen und eng mit 
dem psychiatrischen Hilfesystem zusammenarbeiten. 
Eine Kontaktaufnahme zu diesen jungen Menschen ist aufgrund der vorliegenden Lebens- 
umstände überaus schwierig. Oftmals ist den Betroffenen selbst nicht bewusst, dass ggf. 
psychische Problemlagen vorliegen. Daher sehen sie keinen Grund, einen Fachdienst wie 
den Sozialpsychiatrischen Dienst oder eine niedergelassene Fachärztin/einen niedergelas- 
senen Facharzt aufzusuchen. Die Angehörigen nehmen die Situation meist deutlicher wahr. 
Ihnen ist es jedoch aufgrund ihrer persönlichen Betroffenheit und (in der Regel) fehlender

Konzept Plan27 ab 01.04.2019 
4 
 
Fachkenntnisse nicht möglich, die Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen zu motivieren, 
aktiv Hilfe zu suchen.  
Meist vergeht viel Zeit, bis die Betroffenen Zugang zum Hilfesystem finden. In der Zwi- 
schenzeit ist unter Umständen keine gezielte Perspektivplanung erfolgt oder die Ausbildung 
bzw. die Schule wurde abgebrochen, da keine helfenden Maßnahmen begonnen worden 
sind. Eine Erfahrung, die sehr frustrierend für die jungen Menschen sein kann und im Zuge 
einer umfassenden Hilfeplanung vermieden werden könnte. 
Probleme bestehen vor allem in den Bereichen 
• psychische Gesundheit 
• soziale Isolation 
• keine schulische und/oder berufliche Perspektive 
• keine tragende Tagesstruktur 
• keine Einbindung in die Regelversorgung 
• gravierende familiäre Konflikte 
• Überforderung mit dem Aufbau einer selbständigen Lebensführung. 
Aufgrund der Beobachtungen, dass junge Menschen mit psychischen Problemen über das 
vorhandene Angebot in Köln nicht ausreichend erreicht werden konnten, wurde von der 
Kölner Fachwelt im Jahre 2016 das Konzept „U 27“ als Gesamtangebot für junge Menschen 
bis 27 Jahre mit unterschiedlichen Bausteinen wie zugehende Hilfe, Beratungsangebot und 
Beschäftigungsprojekt entwickelt. Das Angebot „Plan27“ fügt sich als zugehendes 
Hilfeangebot in das Gesamtangebot „U 27“ ein. 
2 Rahmenbedingungen  
„Plan27“ wurde zunächst als Projekt für die Laufzeit von zwei Jahren, vom 01.04.2017 bis 
31.03.2019, durch Landesmittel und Mittel des Europäischen Sozialfonds gefördert. Das 
Projekt wurde als aufsuchendes Hilfeangebot für junge Menschen mit psychischen 
Problemen in allen elf ausgewiesenen Sozialraumgebieten 1 der Stadt Köln im Rahmen des 
Programms „Starke Veedel – starkes Köln“ eingerichtet. Ziel des Projektes war es, einen 
Zugang zu jungen Menschen mit psychischen Problemen zu schaffen, die durch das 
Regelsystem bisher nicht erreicht wurden, diese bedarfsgerecht in Hilfeangebote zu 
                                                
1 Zu den ausgewiesenen Sozialraumgebieten der Stadt Köln gehören: 
Rechtsrheinisch: Buchheim und Buchforst – Höhenberg und Vingst – Humboldt/Gremberg und Kalk,  
Mülheim-Nord und Keupstraße – Ostheim und Neubrück – Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven  
und Eil 
Linksrheinisch: Bilderstöckchen – Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord, Bickendorf, Westend 
und Ossendorf – Bocklemünd/Mengenich – Meschenich, Rondorf

Konzept Plan27 ab 01.04.2019 
5 
 
vermitteln und bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive zu unterstützten. In 
Kooperation mit dem Gesundheitsamt der Stadt Köln führten die folgenden Träger die 
Maßnahme durch:  
• Das „Sozialpsychiatrische Zentrum (SPZ) Köln-Nippes und Köln-Chorweiler e.V.“  
für die Sozialraumgebiete Chorweiler/Blumenberg/Seeberg-Nord und Bilderstöckchen, 
mit einer halbe Vollzeitstelle  
• Die „Alexianer Köln GmbH“ für die Sozialraumgebiete Bocklemünd/Mengenich, 
Bickendorf/Westend/ Ossendorf, Meschenich/Rondorf,  
ebenfalls mit einer halben Vollzeitstelle 
• „Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH“ für die Sozialraumgebiete 
Buchheim/Buchforst, Höhenberg/Vingst, Ostheim/Neubrück; Mülheim-Nord/Keupstr, 
Porz-Ost/Finkenberg/Gremberghoven/Eil und Kalk/Humboldt-Gremberg,  
mit einer Vollzeitstelle. 
(Trägerprofile: siehe Anlage 2) 
Ergebnisse während der Projektlaufzeit 
Nach einem Jahr der Projektlaufzeit wurde bereits deutlich, dass die Zielgruppe junger 
Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen erreicht werden konnte. 32 Personen 
befanden sich in laufender Maßnahme und 5 Teilnehmende hatten bereits die Maßnahme 
planmäßig beenden können. 
Alle Teilnehmenden wiesen Probleme und Unterstützungsbedarf in den Lebensbereichen 
psychische und teilweise auch körperliche Gesundheit sowie Selbstorganisation und nahezu 
alle Teilnehmenden im Bereich Schule/Beruf auf. Darüber hinaus gab es häufig weitere 
Problemlagen wie akute Wohnprobleme oder wirtschaftliche Probleme. Daher wurden die 
Teilnehmenden je nach Bedarf in ein oder mehrere Regelangebote vermittelt.  
Im ersten Jahr der Projektlaufzeit fanden über 60 Vermittlungen in das gesundheitliche 
Versorgungssystem, über 25 Vermittlungen in das Regelangebot des Bereichs Schu- 
le/Beruf/Vermittlung/ Qualifizierung sowie zahlreiche weitere Vermittlungen, unter anderem 
im Bereich Wohnen und im Bereich der Freizeitgestaltung statt. Ein Schwerpunkt der 
Begleitung lag in der Unterstützung zur Selbstorganisation, zum Beispiel dem Einhalten von 
Terminen und in der Stärkung des Durchhaltevermögens bei den Teilnehmenden. Durch 
intensive Begleitung wurde sichergestellt, dass die Betroffenen in den entsprechenden 
Maßnahmen „ankamen“.  
Aus über 37 weiteren Stadtteilen Kölns, die sich über alle neun Stadtbezirke und das 
gesamte Stadtgebiet verteilen, gab es über 60 konkrete Anfragen junger Menschen, die 
jedoch nicht in den ausgewiesenen Sozialraumgebieten wohnten und daher nicht in das 
Angebot aufgenommen werden konnten.  
Zu Ende des Projektzeitraums ist absehbar, dass mit Ablauf des Projekts, wie angestrebt, 
über 40 Teilnehmende innerhalb der Projektlaufzeit von 2 Jahren erreicht sein werden, ins 
Regelsystem vermittelt und dort angekommen sein werden.

Konzept Plan27 ab 01.04.2019 
6 
 
Auf Grundlage bisheriger Ergebnisse lässt sich feststellen, dass mit Plan27 ein passendes 
Angebot geschaffen wurde für eine bisher noch nicht adäquat versorgte Zielgruppe junger 
Menschen mit seelischen Problemen in komplexen Lebenssituationen, die eine zugehende 
Hilfe benötigen. Plan27 stellt eine sinnvolle Ergänzung zu den bisherigen Hilfeangeboten für 
junge Menschen mit psychischen Problemen, der Beratungsstelle „Proberaum“ und des 
tagesstrukturierende Projektangebots „Proberaum worX“ dar. Als aufsuchendes Angebot 
richtet sich Plan27 an Betroffene, die durch die vorhandenen Angebote für junge Menschen 
mit psychischen Problemen aufgrund deren „Komm-Struktur“ bisher nicht erreicht werden 
konnten.  
Die hohe Anzahl an Anfragen außerhalb der ausgewiesenen Sozialraumgebiete zeigt, dass 
im gesamten Stadtgebiet Bedarf besteht, der durch das bisher bestehende Projekt nicht 
gedeckt werden kann. 
Eine Fortführung des Angebots über den Projektzeitraum hinaus wird aus fachlicher Sicht 
als sinnvoll und notwendig erachtet. Dabei sollten auch die Anfragen von Personen aus 
dem Stadtgebiet Kölns, die nicht in ausgewiesenen Sozialraumgebieten wohnen, berück- 
sichtigt werden. Die Maßnahme sollte evaluiert werden, um festzustellen, inwieweit der 
auftretende Bedarf über das Angebot abgedeckt werden kann. 
Um eine Arbeitsgrundlage für eine Fortführung der Maßnahme als Regelangebot bieten zu 
können, wurde das Konzept „Plan27“ auf Grundlage der bisherigen Auswertungen 
analysiert und, wo erforderlich, überarbeitet bzw. ergänzt:  
3  Ziele des Angebots Plan27 
Plan27 ist ein aufsuchendes, speziell auf schulische/berufliche Orientierung ausgerichtetes 
Angebot für junge Menschen mit psychischen Problemen bis 27 Jahre mit einem besonders 
niedrigschwelligen Ansatz im Stadtgebiet Köln.  
Ziel der individuellen Hilfe im Rahmen von Plan27 ist es dabei, gemeinsam mit der/dem 
Teilnehmenden eine Perspektive zu entwickeln und schrittweise umzusetzen, die jungen 
Menschen im konstruktiven Umgang mit Hindernissen und beim Abbau von Barrieren zu 
unterstützen und damit den Weg zur individuellen Teilhabe an Angeboten des Gesund-
heits-, Bildungs- oder Beschäftigungssystems zu ebenen. 
Als niedrigschwelliges Angebot 
 der zugehenden Hilfe bietet Plan27 die Möglichkeit einer 
ersten Kontaktaufnahme und der Überleitung in ein passgenaues Angebot bei psychisch 
belasteten jungen Menschen, die durch andere Angebote nicht (direkt) erreicht werden. 
Plan27 bildet damit einen wesentlichen Baustein innerhalb der bestehenden Versorgungs- 
struktur, um Betroffenen mit besonders hohem Entwicklungsbedarf den Weg zu weiterfüh- 
renden Unterstützungsleistungen zugänglich zu machen.  
Die jungen Menschen sollen je in mindestens ein Angebot vermittelt werden, das einen 
weiteren Schritt in Hinblick auf die Lebensperspektive, dabei insbesondere die berufliche 
Perspektive oder deren Einmündung bedeutet. Dieses Angebot kann je nach individueller 
Problemlage im gesundheitlichen, schulischen, ausbildungs-, qualifizierungs- und/oder 
berufsbezogenen Bereich liegen. Der sozialpsychiatrische Ansatz hat dabei das Ziel, die

Konzept Plan27 ab 01.04.2019 
7 
 
Teilnehmenden niedrigschwellig in ihren Alltagskompetenzen zu stärken, langfristig in das 
Regelsystem anzubinden und Übergänge in gesundheitlichen, schulischen und/oder 
beruflichen Lebensbereichen zu begleiten.  
Durch das niedrigschwellige Angebot sollen die Betroffenen möglichst frühzeitig erreicht und 
unterstützt werden. Bereits in Schule, in der Berufsausbildung oder im Studium kann die 
Bewältigung dort bestehender Anforderungen durch psychische Probleme gefährdet 
werden. Dies kann zum Abbruch des Bildungsweges führen und einen weiteren Rückzug 
zur Folge haben. Durch Plan27 kann der junge Mensch entsprechend seiner seelischen 
Problematik unterstützt werden, zum Beispiel über eine therapeutische Anbindung. Dadurch 
kann das Durchhalten (oder der Wiedereinstieg) und der erfolgreiche Abschluss der Schule 
bzw. Ausbildung ermöglicht werden. 
Auch die Vermittlung zu Maßnahmen des Jobcenters kann dazugehören. Rückmeldungen 
des Jobcenters/U 25 (Angebot des Jobcenters für Arbeitssuchende unter 25) zufolge sind 
viele der jungen Kundinnen und Kunden nicht in der Lage, die Voraussetzungen von 
Maßnahmen des Jobcenters zu erfüllen. Sie benötigen im Vorfeld Hilfen, die sie auf einen 
solchen Schritt vorbereiten. Damit bekommt auch ein bisher kaum zu erreichendes Klientel 
die Chance, an Zukunftsperspektiven zu arbeiten. Maßnahmenabbrüche können verhindert 
und Ressourcen gezielt eingesetzt werden. 
4 Auftrag und Aufgabe  
Inhalt und Ablauf 
Junge Menschen mit psychischen Problemen leben häufig sozial zurückgezogen, gehören 
keinen Peergroups an, nutzen weder die Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene 
noch entsprechende Institutionen und halten sich auch nicht an bekannten Hotspots ihrer 
Altersgruppe in der Stadt auf. Öffentlichkeitsarbeit sowie Netzwerkarbeit im Stadtbezirk 
bilden einen grundlegenden Bestandteil des Angebots Plan27, um durch andere Institutio- 
nen oder Angehörige der Betroffenen mit möglichen Teilnehmenden in Kontakt zu kommen 
oder die Betroffenen selbst erreichen zu können.  
Da im Projekt begleitete junge Menschen oftmals in ihrer bisherigen Entwicklung beeinträch- 
tigt sind, ist die Beziehungsarbeit als wesentlicher und zeitaufwendiger Bestandteil der 
Zusammenarbeit zu nennen. Der Aufbau von Vertrauen, eine akzeptierende und langsam 
aufbauende Hilfe und eine tragfähige Beziehung bilden eine notwendige Voraussetzung für 
den Hilfeprozess.  
Zu den Inhalten der Begleitung der Teilnehmenden gehören die Entwicklung einer 
individuellen realistischen Perspektive, das Initiieren notwendiger Hilfen, die Unterstützung 
bei Kontaktaufnahme zu anderen Einrichtungen und Hilfeträgern (Bildungseinrichtungen, 
Arbeitsprojekten, Betreutes Wohnen) und die Vermittlung in das Versorgungssystem. Je 
nach Bedarf erhalten  die Teilnehmenden Unterstützung bei der Organisation ihrer 
Angelegenheiten, bei der Tagesstrukturierung, dem Entwickeln einer selbständigen 
Lebensführung sowie eine Begleitung zu Terminen mit Vor- und Nachbereitung, beim 
Aufbau und der Pflege sozialer Kontakte.

Konzept Plan27 ab 01.04.2019 
8 
 
Die Hilfe kann ohne formales Verfahren beginnen, sobald der junge Mensch Interesse zur 
Mitarbeit bekundet. Die Intensität der Begleitung entspricht dem jeweiligen Hilfebedarf. Sie 
kann mehrere persönliche Kontakte pro Woche umfassen und sich über einen Zeitraum von 
durchschnittlich 6 bis 12 Monaten erstrecken. Grundsätzlich ist die Dauer des Betreuungs- 
zeitraums nicht begrenzt und wird sich an den jeweiligen Lebensumständen orientieren, 
insbesondere, da aufgrund der individuellen Problemkonstellationen unterschiedliche 
Themen im Hinblick auf eine Verselbständigung bearbeitet werden müssen. Vorgesehen ist 
jedoch, dass – sobald möglich – eine Überleitung in andere Hilfeformen erfolgen soll.  
Die Hilfe endet, wenn eine erfolgreiche Anbindung an eine oder mehrere weiterführende 
Hilfe/n erfolgt, wodurch eine konkrete und nachhaltige Perspektive eröffnet wird, oder wenn 
der Betroffene/die Betroffene keine Unterstützung mehr benötigt oder wünscht.  
Die Beendung der Maßnahme wird mit der/dem einzelnen Teilnehmenden je nach Bedarf 
inhaltlich vorbereitet, gegebenenfalls mit einem gemeinsamen Termin zur „Übergabe" bei 
dem Regelangebot.  
6 Monate nach Abschluss der Maßnahme wird mit der/dem Teilnehmenden nochmals 
Kontakt aufgenommen, um sicherzugehen, dass die/der Teilnehmende weiterhin im 
Regelsystem angemessen eingebunden ist. Bei Rückzug aus dem Regelangebot kann 
Hilfestellung geleistet werden, um wieder den (Wieder-)Einstieg ins Regelangebot und die 
Kontinuität in der Entwicklung einer Lebensperspektive zu unterstützen. 
Kooperationspartner von Plan27 sind unter anderem  
• Bildungseinrichtungen wie Schulen, insbesondere die Schulsozialarbeit, Schulpsycho- 
logischer Dienst oder Schulsozialarbeit der Berufskollegs, Studentenwerk 
• Jobcenter/U 25 
• alle Akteure in den Stadtbezirken sowie Sozialraumkoordinatorinnen und Sozialraum- 
koordinatoren in den ausgewiesenen Sozialraumgebieten  
• Streetwork der Jugendhilfe, Wohnungslosen- und Suchthilfe 
• Gesundheitsamt, der Sozialpsychiatrische Dienst, Kinder- und Jugendpsychiatrische 
Beratungsstelle, Sozialpsychiatrische Zentren 
• ambulante und stationäre medizinische, psychiatrische und psychotherapeutische 
Angebote des Gesundheitssystems 
• sonstige städtische Einrichtungen 
• Einrichtungen mit sozialen und psychosozialen Hilfsangeboten.

Konzept Plan27 ab 01.04.2019 
9 
 
Örtliche Ausrichtung und Zusammenarbeit der Träger  
Das Regelangebot Plan27 richtet sich an junge Menschen im gesamten Stadtgebiet Köln. 
Die drei oben erwähnten Träger, bei denen Netzwerke in den unterschiedlichen 
Stadtbezirken sowie in den ausgewiesenen Sozialraumgebieten vorhanden sind, werden 
entsprechend ihrer räumlichen Verortung das Angebot auf die einzelnen Stadtbezirke 
ausdehnen, so dass das gesamte Stadtgebiet abgedeckt ist. Dabei wird berücksichtigt, dass 
jeder Träger Stadtbezirke erhält, die nah beieinanderliegen, um zusätzliche Wegezeiten zu 
ersparen.  
Das „Sozialpsychiatrische Zentrum (SPZ) Köln-Nippes und Köln-Chorweiler e.V.“ wird mit 
einer halbe Vollzeitstelle die Stadtbezirke Nippes, Chorweiler und Ehrenfeld im 
Linksrheinischen übernehmen.  
Die „Alexianer Köln GmbH“, ebenfalls mit einer halbe Vollzeitstelle, wird für die Stadtbezirke 
Rodenkirchen, Lindenthal und den Stadtbezirk Innenstadt (außer Stadtteil Deutz) zuständig 
sein. 
„Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH“, mit einer Vollzeitstelle, wird in den 
Stadtbezirken Mülheim, Kalk, Porz und den Stadtteil Deutz des Stadtbezirks Innenstadt tätig 
sein.   
Die drei beteiligten Träger verstehen sich als eng verknüpfte Teile des gemeinsamen 
Angebots. Dies macht eine gute und enge Zusammenarbeit nötig, die vor allem folgende 
Bereiche umfasst:  
• regelmäßiger Austausch und kollegiale Beratung 
• einheitliche Dokumentation, Qualitätsentwicklung und -sicherung 
• gemeinsam abgestimmte Berichte und Auswertung  
• Öffentlichkeitsarbeit und Erstellen eines gemeinsamen Flyers. 
Die Öffentlichkeitsarbeit der Träger ist mit der Stadt Köln abzustimmen.  
5 Dokumentation und Qualitätssicherung  
Die eingesetzten Fachkräfte der Träger verfügen über einen Abschluss Diplomsozial- 
arbeit/-pädagogik bzw. einen vergleichbaren Abschluss und Kenntnisse in der Arbeit mit 
psychisch kranken Menschen.  
Die Träger führen regelmäßig Abstimmungstreffen mit dem Gesundheitsamt durch. Es werden 
mindestens 2 Treffen pro Jahr durchgeführt, zu denen das Gesundheitsamt einlädt.   
Die Träger von Plan27 führen eine mit dem Gesundheitsamt Köln abgestimmte, standardisierte 
Dokumentation durch. Zur Qualitätssicherung der Arbeit gehört die Statistik jeder Mitarbeite- 
rin/jedes Mitarbeiters des Angebots Plan27 zu jeder Teilnehmenden/jedes Teilnehmenden, die 
unter anderem Anzahl und Situation der Teilnehmenden und Vermittlungen ins Regelangebot

Konzept Plan27 ab 01.04.2019 
10 
 
umfasst. Diese dient als Grundlage für eine standardisierte Dokumentation der Träger, die in 
regelmäßig dem Gesundheitsamt bis zum 31.03. des Folgejahres zugeleitet wird.  
Die Träger führen einen Verwendungsnachweis über die Mittelverwendung durch, dieser wird 
jeweils für das vergangene Jahr bis zum 31.03. des Folgejahres dem Gesundheitsamt 
vorgelegt.

Konzept Plan27 ab 01.04.2019 
11 
 
6 Anlagen 
Anlage 1 
Abbildung 1, Anstieg Diagnosen bei psychischen Erkrankungen junger Erwachsener, Barmer 
Ärztereport 2018 vom 22.02.2018, Infografik 1, Berlin, www.barmer.de  , abgerufen am 
16.01.2019 
 
  
 
Anlage 2 
Trägerprofile 
SPZ Köln-Nippes und Köln-Chorweiler e.V. 
Der Verein SPZ Köln-Nippes und Köln-Chorweiler e.V. ist Träger der Sozialpsychiatrischen Zentren 
in den Stadtbezirken Köln-Nippes und Köln-Chorweiler. Er verfügt über langjährige Erfahrung in der 
Arbeit für Menschen mit psychischen Problemlagen. Dazu unterhält er in beiden Stadtbezirken 
folgende Arbeitsbereiche: 
• Kontakt- und Beratungsstelle 
• Ambulant Betreutes Wohnen 
• Ambulante psychiatrische Krankenpflege und eine 
• Tagesstätte für psychisch behinderte Menschen. 
Das SPZ in Köln-Chorweiler wird seit dem Jahr 2000 als eine Dependance des SPZ in Köln-Nippes 
betrieben. Insgesamt arbeiten dort 10 in der psychiatrischen Arbeit erfahrene Fachkräfte in einem 
multiprofessionellen Team von Sozialarbeitern, Kranken- und Altenpflegern, Ergotherapeuten und 
Heilerziehungspflegern. 
Das SPZ ist insbesondere in den Stadtbezirken Nippes und Chorweiler sozialräumlich verortet und 
eingebunden. Mit vielen Einrichtungen der Bezirke besteht eine enge Zusammenarbeit, das SPZ ist 
Mitglied der Sozialraumkonferenz Chorweiler.

Konzept Plan27 ab 01.04.2019 
12 
 
Das SPZ Köln-Nippes und Köln-Chorweiler e.V. war im Projekt Plan27 bis 31.03.2019 in den 
ausgewiesenen Sozialraumgebieten Chorweiler/Blumenberg/Seeberg-Nord und Bilderstöck- 
chen tätig. 
Alexianer Köln GmbH 
Die Alexianer Köln GmbH ist einer der großen Anbieter in der psychiatrischen Versorgungs- 
landschaft der Region und u. a. Träger der Fachklinik für Psychiatrie, Psychotherapie und 
Neurologie in Köln-Porz. Sie verfügt zudem über eine Reihe von weiteren Einrichtungen mit 
Hilfsangeboten in den Bereichen: Psychiatrische Erkrankungen und Behinderungen, 
Rehabilitation, Sucht, Geistige Behinderung, Hirnschädigungen und Pflege. 
In Köln-Rodenkirchen ist die Alexianer Köln GmbH Träger des Sozialpsychiatrischen 
Zentrums (SPZ). Hierzu gehören folgende Bereiche: 
• Kontakt- und Beratungsstelle 
• Tagesstätte für psychisch behinderte Menschen  
• Ambulant Betreutes Wohnen und ein 
• Wohnheim für psychisch behinderte Menschen mit 8 Plätzen 
Daneben hat sich der Träger in den letzten Jahren aufgrund des steigenden Bedarfs 
besonders der Zielgruppe der jungen Menschen mit psychischer Erkrankung gewidmet und 
hier verschiedene Angebote sukzessive aufgebaut. So entstanden in Köln-Rodenkirchen das 
Beratungscafé „Proberaum“, eine Sprechstunde für junge Menschen in der psychiatrischen 
Institutsambulanz, sowie zwei intensiv betreute Wohngruppen in Köln-Porz.  
Das SPZ Rodenkirchen verfügt bereits über gute Kooperationsstrukturen und eine breite 
Vernetzung im Stadtbezirk Rodenkirchen. Hier sind u. a. das Jobcenter und die Jugendhilfe 
zu nennen. 
Seit Jahren bietet das SPZ Rodenkirchen im Sozialraum Meschenich/Rondorf eine eigene 
offene Sprechstunde an und ist hier auch, neben dem Sozialpsychiatrischen Dienst des 
Gesundheitsamtes der Stadt Köln, zuständig für die Beratung und Versorgung von psychisch 
kranken Menschen. Hier besteht bereits eine Kooperation mit der Kompetenzagentur, der 
Jugendhilfe und dem Sozialraumkoordinator. 
Die „Alexianer Köln GmbH“ war im Projekt Plan27 bis 31.03.2019 in den ausgewiesen 
Sozialraumgebieten Bocklemünd/Mengenich, Bickendorf/Westend/ Ossendorf, 
Meschenich/Rondorf eingesetzt.  
Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH – Flexible Dienste Köln Kalk  
Der Sommerberg – eine Betriebsgesellschaft der Arbeiterwohlfahrt am Mittelrhein – bietet 
differenzierte, sozialraumorientierte Leistungsangebote im Bereich der Jugend-, Familien- 
und Eingliederungshilfe. 
Die Flexiblen Dienste Köln-Kalk sind eine von drei Organisationseinheiten des Sommerbergs 
in der Region Köln. Neben ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen im Bereich 
der Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII werden ambulante und teilstationäre Angebote der

Konzept Plan27 ab 01.04.2019 
13 
 
Eingliederungshilfe nach SGB XII umgesetzt. Die Angebote der Eingliederungshilfe sind in 
die sozialpsychiatrische Versorgungsstruktur der Stadtteile eingebunden und bilden mit dem 
Betreuten Wohnen und der Tagesstätte gemeinsam mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst 
und der Kontakt- und Beratungsstelle des städtischen Gesundheitsamtes das integrierte SPZ 
Köln-Kalk. 
Der Sommerberg ist insbesondere im rechtsrheinischen Köln mit seinen ambulanten, 
teilstationären und stationären Leistungsangeboten der Organisationseinheiten Köln-Porz, 
Köln-Kalk und Köln-Mülheim in den jeweiligen Stadtbezirken sozialräumlich verortet und gut 
vernetzt. In der sozialraumorientierten Fallbearbeitung ist die Nutzung und Aktivierung 
sozialräumlicher Ressourcen ebenso von zentraler Bedeutung, wie die vernetzte Kooperation 
z. B. mit den Sozialpsychiatrischen Zentren, den Kliniken und Tagesklinken, Fachärz- 
ten/Fachärztinnen, dem Jugendamt und Fachberatungsstellen, der Agentur für Arbeit, den 
Jobcentern, Schulen und Weitebildungseinrichtungen sowie anderen Leistungsanbietern. 
Neben der Fallarbeit ist daher die Teilnahme an themenspezifischen Arbeitskreisen, 
bezirklichen Steuerungsgruppen, Sektor- und Sozialraumkonferenzen ein wichtiger 
Aufgabenbereich zur Information, Vernetzung und Weiterentwicklung des Projektes. 
Im bis zum 31.03.2019 befristeten Projekt Plan27 war „Der Sommerberg AWO 
Betriebsgesellschaft mbH“ bisher in den ausgewiesenen Sozialraumgebieten 
Buchheim/Buchforst, Höhenberg/Vingst, Ostheim/Neubrück; Mülheim-Nord/Keupstr, Porz-
Ost/Finkenberg/Gremberghoven/Eil und Kalk/Humboldt-Gremberg tätig.

Anlage 1 Beschlussvorlage 0931/2024

13452 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 
 0931/2024 
Freigabedatum 
21.03.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Weiterführung „Plan27" - Zugehende Hilfe für junge Menschen mit psychischen 
Problemen bis 27 Jahre zur Überleitung ins Regelsystem und Entwicklung einer 
beruflichen Perspektive 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die Weiterführung des bisher anteilig mit kommunalen Mitteln bis zum 
30.04.2024 geförderten Angebots „Plan27“ vom 01.05.2024 bis zum 30.04.2025. 
 
Gefördert werden sollen – wie bisher:  
 
a) bei dem Träger Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH, SPZ Köln Nippes und Köln 
Chorweiler im linksrheinischen Norden Kölns eine halbe Vollzeitstelle; 
b) bei dem Träger „Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH“ im rechtsrheinischen 
Köln eine ganze Vollzeitstelle; 
c) bei dem Träger „Alexianer Köln GmbH“ im linksrheinischen Süden Kölns wie bisher eine 
halbe Vollzeitstelle. Zusätzlich soll der Träger für die Koordination des Verbunds der drei Trä-
ger eine Förderung für eine weitere drittel Vollzeitstelle erhalten.  
 
Seitens des Jobcenter Kölns liegt eine Zusage bezüglich einer zukünftigen Förderungsbeteili-
gung auf Basis des § 16h SGB II (Bundesmittel) vor. Der auf die Verwaltung entfallende Anteil 
zur Finanzierung reduziert sich dadurch auf eine Anteilsfinanzierung in Höhe von 35 Prozent.  
 
Dem entsprechend ist die rechtskreisübergreifende Förderung - ebenfalls wie bisher - zu fol-
genden Anteilen vorgesehen:  
 
 durch das Jobcenter Köln 65 %  
 durch das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, Abteilung Arbeitsmarktförderung 25 
% 
 durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie 10 %. 
 
 
Rat 21.03.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  46.560 € € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    23.280 € € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
1. Aufgabe und Ziel der Maßnahme 
 
Alle Menschen in Köln sollen gesund aufwachsen und leben und am Arbeitsleben teilhaben 
können (Masterplan des Dezernats V, Mitteilung 0190/2021 vom 27.05.2021).  
Junge Menschen, die sich mit psychischen Problemen oder in psychischen Krisen überfordert 
fühlen, reagieren auf die Belastung häufig mit Abwehr, Rückzug oder Aggression. Wenn sie 
dann nicht mehr von Regelsystemen wie Gesundheitsversorgung, Ausbildung, Schule, Arbeit 
erreicht werden, besteht die Gefahr, dass sie frühzeitig „abgehängt“ werden und das Risiko 
einer lebenslangen Abhängigkeit von Transferleistungen entsteht. Plan27 richtet sich daher 
als aufsuchendes Unterstützungsangebot an diesen Personenkreis im Alter von 16 bis 26 
Jahren. Ziel ist es, bei den jungen Menschen durch früh einsetzende und individuelle Einzel-
begleitung nachhaltig auf gesundheitliche, soziale und berufliche Teilhabe in unserer Stadtge-
sellschaft hinzuwirken. Sie sollen niedrigschwellig erreicht, in passende Angebote vermittelt 
und bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive unterstützt werden.

3 
2. Ausgangssituation und bisherige Förderung 
 
 Erstförderung über den Europäischen Sozialfond (ESF) und über Landesmittel 
Das Projekt „Plan27“ im Rahmen des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ wurde 
zunächst in allen ausgewiesenen Sozialraumgebieten mit einer Laufzeit vom 01.04.2017 
bis 31.03.2019 initiiert und durchgeführt. Die Auswertungen zeigten, dass mit „Plan27“ ein 
passendes, zugehendes Angebot für diese bisher noch nicht adäquat versorgte Ziel-
gruppe geschaffen werden konnte (siehe Anlage 3, Endbericht ESF-Projekt). 
 
 Vorübergehend ausschließlich kommunale Förderung 
Als eine Anschlussförderung des Projektes über den 31.03.2019 hinaus durch das Land 
abgelehnt wurde, konnte das Angebot zunächst mit ausschließlich kommunaler För-
derung verlängert werden. Zahlreiche Anfragen junger Menschen außerhalb der ausge-
wiesenen Sozialraumgebiete hatten verdeutlicht, dass im gesamten Stadtgebiet Köln ho-
her Bedarf bestand. Daher wurde Plan27 auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet, 
Diese Finanzierung wurde zunächst durch einen Veränderungsnachweis bis zum 31.12. 
2019 (Vorlage 0207/2019) und anschließend durch eine weitere befristete Anschlussför-
derung bis 30.04.2022 (Ratsvorlage Nr. 3512/2019) sichergestellt.  
 
 Aktuell rechtskreisübergreifende Förderung durch  
kommunale Mittel und Jobcenter bis zum 30.04.2024 
Auf Basis einer fortlaufenden Evaluierung der Maßnahme konnte im Anschluss eine 
rechtskreisübergreifende Förderung von Jobcenter, Amt für Soziales, Arbeit und Senio-
ren/Arbeitsmarktförderung und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie bis zum 
30.04.2024 umgesetzt werden (siehe Anlage 1, Ratsbeschluss vom 17.03.2022/ Ratsvor-
lage Nr. 4440/2021). 
 
Zum 01.05.2024 läuft die Förderung aus. 
 
3. Aktuelle Ergebnisse des Angebotes 
 (siehe Zwischenauswertung 31.10.2023, Anlage 2)  
 
„Plan27“ verfolgt das Anliegen, die Teilnehmenden in Lebensbereichen wie Gesundheit, Woh-
nen, Ausbildung bedarfsgerecht zu stärken, in Angebote zu vermitteln, und bei der Entwick-
lung einer beruflichen Perspektive zu unterstützen. In der Regel ist eine intensive individuelle 
Begleitung der Teilnehmenden erforderlich. Es werden aus dem gesamten Stadtgebiet Köln 
Teilnehmende in die Maßnahme aufgenommen.  
 
Für den Zeitraum vom 01.05.2022 bis zum 31.10.2023 (Stichtag) wurde eine Zwischenaus-
wertung durchgeführt. Insgesamt wurden währenddessen 116 Teilnehmende in das Angebot 
„Plan27“ aufgenommen:  
 
 91,4 Prozent der Teilnehmenden der Maßnahme wurden bis zum Stichtag in ein oder 
mehrere passgenaue Angebote vermittelt und haben damit die Maßnahme erfolgreich 
durchlaufen. 
 Über 509 Vermittlungen fanden für die Teilnehmenden insgesamt 
o in Angebote des Gesundheitsversorgungssystems,  
o in Regelangebote von Schule/Beruf/Vermittlung/ Qualifizierung und  
o in den Bereich Wohnen statt. 
 
 Häufig wurden die einzelnen Teilnehmenden in Angebote zweier oder alle drei dieser 
Lebensbereiche vermittelt, so

4 
o 76,7 Prozent der Teilnehmenden in Angebote des Gesundheitswesens, 
o 66,4 Prozent der Teilnehmenden in Angebote des Jobcenters oder Angebote 
Schule, Qualifizierung, Ausbildung und/oder Erwerbstätigkeit, 
o 51,7 Prozent der Teilnehmenden in Angebote des Bereichs Wohnen. 
 
 42 Teilnehmende (36,2 % aller Teilnehmenden der Maßnahme) wurden direkt in 
Schule, Ausbildung und/oder auf den regulären Arbeitsmarkt vermittelt.  
Das Angebot Plan27 ist durchgehend voll ausgelastet. Wenn Personen anfragen und nicht di-
rekt aufgenommen werden können, werden sie informiert, sobald ein Platz frei wird. 
 
4. Bewertung  
 
Plan27 stellt einen wichtigen Baustein des Angebots- und Versorgungssystems in Köln dar. 
Auf Grundlage der bislang gewonnenen Ergebnisse wird es aus fachlicher Sicht als notwendig 
und sinnvoll erachtet, das Angebot „Plan27“ dauerhaft weiterzuführen und rechtskreisüber-
greifend in die Regelfinanzierung überzuleiten. Nur so ist in der Millionenstadt Köln eine nach-
haltige Versorgung und Perspektiventwicklung für junge Menschen mit psychischen Proble-
men, die ein aufsuchendes Angebot benötigen, zu gewährleisten.  
 
5. Finanzierung  
 
Die Gesamtkosten der Maßnahme Plan27 für den Zeitraum vom 01.05.2024 bis zum 
30.04.2025 betragen 199.560 € und umfassen Personalkosten (zwei Stellen Sozialarbei-
ter/in/Sozialpädagoge/in zuzüglich 0,3 Stelle für die Koordination des Projektes, S12 TVöD 
SuE) sowie Sachkosten. Die Personalkosten wurden ermittelt auf Basis von Personalkosten-
pauschalen, die das Jobcenter als Hauptkostenträger zugrunde legt. 
 
Die rechtskreisübergreifende Förderung orientiert sich an den Bedarfen der Teilnehmenden 
der Maßnahme auf Basis bisheriger Auswertungen der Maßnahme: 
  
 Jobcenter: 65 Prozent der Teilnehmenden bis zum Alter von 24 Jahren werden vo-
raussichtlich im genannten Zeitraum Anspruch auf SGB-II-Leistungen haben, dem ent-
sprechend übernimmt das Jobcenter Köln diesen Anteil der Förderung gemäß § 16 h 
SGB II für Leistungsberechtigte bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs.  
 Amt für Kinder, Jugend und Familie: 10 Prozent der Teilnehmenden werden voraus-
sichtlich Jugendhilfebedarf aufweisen und werden in Jugendhilfe-Maßnahmen nach 
SGB VIII vermittelt, dem entsprechend übernimmt das Amt diesen Anteil der Förde-
rung.  
 Amt für Soziales, Arbeit und Senioren /Abteilung Arbeitsmarktförderung/Kommunales 
Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit (KomProArBeit): 25 Prozent der Teil-
nehmenden sind junge Erwachsene mit psychischen Problemen, werden voraussicht-
lich keinen Jugendhilfebedarf mehr aufweisen oder nicht gemäß § 16h SGB ll förderfä-
hig sein und auch ansonsten aktuell keine Leistungen über das Jobcenter beziehen 
können, beispielsweise, weil sie im Haushalt der Eltern leben und dort (noch) finanziell 
mitversorgt werden. Sie fallen trotz ihrer psychischen Problematik und häufig fakti-
scher Beschäftigungslosigkeit durch die Maschen des Hilfe-, Förder- und Versorgungs-
systems und unterliegen einem erhöhten Risiko der (Langzeit-) Arbeitslosigkeit. Jun-
gen Menschen einen Einstieg in die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit sowie früh-
einsetzender stabilisierender Hilfe zu ermöglichen, deckt sich mit den Zielsetzungen im 
Rahmen des Kommunalen Programms für Arbeit und Beschäftigungsförderung (Kom-
ProArBeit) für diesen Personenkreis, so dass die Teilfinanzierung – neben präventiven 
Aspekten im Bereich der Pflichtleistungen des Amtes – aus KomProArBeit erfolgt.

5 
Der Träger „Alexianer Köln GmbH“, der die Koordination des Verbundes der drei Trä-
ger von „Plan27“ übernimmt, wird sowohl bei der Arbeitsmarktförderung im Amt für 
Soziales, Arbeit und Senioren als auch beim Amt für Kinder, Jugend und Familie ent-
sprechende Förderanträge stellen. Im Binnenverhältnis der drei beteiligten Träger wird 
die Kooperation und Weiterleitung entsprechend vertraglich geregelt. Dementspre-
chend ergeben sich folgende Förderaufwendungen pro Jahr und  
Leistungsträger:  
 
Übersicht rechtskreisübergreifende Finanzierung insgesamt 
(davon Sicherstellung kommunale Mittel durch 51/Jugendamt und 50/ Arbeitsmarktförderung) 
Leistungsträger Anteil in 
% 
pro Mo-
nat  
2024  
01.05. bis 31.12. 
2025 
 01.01. bis 
30.04. 
insgesamt 
5000/Jobcenter 65 10.810 86.480 43.240 129.720 
51/Jugendamt 10 1.663 13.304 6.652 19.956 
50/Arbeitsmarkt-
förderung 25 4.157 33.256 16.628 49.884 
 100 16.630 133.040 66.520 199.560 
 
Auszug aus der Übersicht oben: Ausschließlich kommunale Mittel 
Leistungsträger Anteil in 
% 
pro Mo-
nat  
2024  
01.05. bis 31.12. 
2025 
 01.01. bis 
30.04. 
insgesamt 
51/Jugendamt 10 1.663 13.304 6.652 19.956 
50/Arbeitsmarkt-
förderung 25 4.157 33.256 16.628 49.884 
 35 5.820 46.560 23.280 69.840 
 
Die erforderlichen kommunalen Mittel zur weiteren Förderung des Angebotes „Plan27“ in 
Höhe von insgesamt 69.840 € werden wie folgt veranschlagt:  
 
 
 bei Amt für Soziales, Arbeit und Senioren im Teilergebnisplan 1501 - Wirtschaft und 
Tourismus, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen, innerhalb Zuschuss „Kommuna-
les Beschäftigungsprogramm“ in Höhe von 49.884 €  
 bei Amt für Kinder, Jugend und Familie im Teilergebnisplan 0604 - Kinder- und Ju-
gendarbeit, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen, innerhalb „Zuschuss für Maß-
nahmen der Jugendberufshilfe“ in Höhe von 19.956 €.  
 
Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2024 stehen im erforderlichen Umfang zur Ver-
fügung.  
Die Dezernate IV und V werden im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. 
innerhalb der dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel durch Umschichtung vor-
sehen. Insoweit steht die Förderung unter Haushalts- und Finanzierungsvorbehalt.  
 
 
6. Perspektive  
Zum Ende der Befristung am 30.04.2025 ist eine Evaluation der Maßnahme vorgesehen, um 
auf dieser Basis das Angebot bedarfsgerecht fortzuführen und zu verstetigen.  
 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Erst nach Abschluss von Abstimmungsprozessen u.a. mit der Bundesagentur für Arbeit 
konnte das Jobcenter Köln seinen Förderanteil zusagen, weshalb die Fachausschüsse nicht

6 
mehr erreicht werden konnten. Der Handlungsdruck angesichts der Situation junger Men-
schen mit psychischen Problemen in Köln ist jedoch immens und hat sich darüber hinaus 
durch die Corona bedingten Rahmenbedingungen weiterhin verschärft. Damit das Projekt im 
Anschluss an die bisherige Förderung ab dem 01.05.2024 nahtlos weitergeführt werden kann, 
ist zwingend eine Entscheidung des Rates in der Sitzung am 21.03.2024 erforderlich. Eine 
spätere Entscheidung käme auch hinsichtlich der Beschäftigung des für „Plan27“ tätigen 
Fachpersonals zu spät. 
 
Die Fachausschüsse werden nach Beschussfassung des Rates per Mitteilung über die Ent-
scheidung informiert.

Anlage 4 0716_2025_Beschlussvorlage Rat

13795 Zeichen

Dezernat, Dienststelle 
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 
 0716/2025  
Freigabedatum 
03.04.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Weiterführung des Angebotes "Plan27" - Zugehende Hilfe für junge Menschen mit 
psychischen Problemen bis 27 Jahre zur Überleitung ins Regelsystem und Entwicklung 
einer beruflichen Perspektive  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die Weiterführung des bisher anteilig mit kommunalen Mitteln bis zum 
30.04.2025 geförderten Angebot „Plan27“ vom 01.05.2025 bis zum 31.12.2026.  
 
Gefördert werden sollen:  
a) bei dem Träger Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH, SPZ Köln Nippes und Köln 
Chorweiler im linksrheinischen Norden Kölns eine 0,9 Vollzeitstelle.  
b) bei dem Träger „Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH“, im rechtsrheinischen 
Kölns eine ganze Vollzeitstelle.  
c) bei dem Träger „Alexianer Köln GmbH“ im linksrheinischen Süden Kölns wie eine 0,9 Voll-
zeitstelle. Zusätzlich soll der Träger für die Koordination des Verbunds der drei Träger eine 
Förderung für eine weitere 0,3 Vollzeitstelle erhalten.  
 
Dem entsprechend ist die rechtskreisübergreifende Förderung zu folgenden Anteilen vorgese-
hen:  
 Durch das Jobcenter Köln 46 %  
 durch das Gesundheitsamt 47 %  
 durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie 7 % 
Der auf die Verwaltung entfallende Anteil zur Finanzierung reduziert sich dadurch auf eine An-
teilsfinanzierung in Höhe von 54 %. 
 
Seitens des Jobcenter Kölns liegt eine Zusage bezüglich einer zukünftigen Förderungsbeteili-
gung auf Basis des § 16h SGB II (Bundesmittel) bis zum 30.04.2026 vor. Die Finanzierung für 
den Rechtskreis SBG II über den 30.04.26 hinaus steht insoweit unter dem Vorbehalt einer 
Fortführung der Finanzierungszusage durch das Jobcenter Köln. Bei Wegfall des Finanzie-
rungsanteils des Jobcenters ab 01.05.2026 verringert sich die Fördersumme entsprechend. 
 
Rat 03.04.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  104.913,36  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    157.602,48 
 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
1. Aufgabe und Ziel der Maßnahme 
 
Alle Menschen in Köln sollen gesund aufwachsen und leben und am Arbeitsleben teilhaben 
können (Masterplan des Dezernats V, Mitteilung 0190/2021 vom 27.05.2021).  
Junge Menschen, die sich mit psychischen Problemen oder in psychischen Krisen überfordert 
fühlen, reagieren auf die Belastung häufig mit Abwehr, Rückzug oder Aggression. Wenn sie 
dann nicht mehr von Regelsystemen wie Gesundheitsversorgung, Ausbildung, Schule, Arbeit 
erreicht werden, besteht die Gefahr, dass sie frühzeitig „abgehängt“ werden und das Risiko 
einer lebenslangen Abhängigkeit von Transferleistungen entsteht. Plan27 richtet sich daher 
als aufsuchendes Unterstützungsangebot an diesen Personenkreis im Alter von 16 bis zum 26 
Jahren. Ziel ist es, bei den jungen Menschen durch früh einsetzende und individuelle Einzel-
begleitung nachhaltig auf gesundheitliche, soziale und berufliche Teilhabe in unserer Stadtge-
sellschaft hinzuwirken. Sie sollen niedrigschwellig erreicht, in passende Angebote vermittelt

3 
und bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive unterstützt werden.  
 
 
2. Ausgangssituation und bisherige Förderung 
 
 Erstförderung über den Europäischen Sozialfond (ESF) und über Landesmittel 
Das Projekt „Plan27“ im Rahmen des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ wurde 
zunächst in allen ausgewiesenen Sozialraumgebieten mit einer Laufzeit vom 01.04.2017 
bis 31.03.2019 initiiert und durchgeführt. Die Auswertungen zeigten, dass mit „Plan27“ ein 
passendes, zugehendes Angebot für diese bisher noch nicht adäquat versorgte Ziel-
gruppe geschaffen werden konnte (siehe Anlage 3, Konzept Plan27).   
 
 Vorübergehend ausschließlich kommunale Förderung 
Als eine Anschlussförderung des Projektes über den 31.03.2019 hinaus durch das Land 
abgelehnt wurde, konnte das Angebot zunächst mit ausschließlich kommunaler För-
derung verlängert werden. Zahlreiche Anfragen junger Menschen außerhalb der ausge-
wiesenen Sozialraumgebiete hatten verdeutlicht, dass im gesamten Stadtgebiet Köln ho-
her Bedarf bestand. Daher wurde Plan27 auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet. 
Diese Finanzierung wurde zunächst durch einen Veränderungsnachweis bis zum 
31.12.2019 (Vorlage 0207/2019) und anschließend durch eine weitere befristete An-
schlussförderung bis 30.04.2022 (Ratsvorlage Nr. 3512/2019) sichergestellt.  
 
 Aktuell rechtskreisübergreifende Förderung durch  
kommunale Mittel und Jobcenter bis zum 30.04.2025 
Im Anschluss konnte eine rechtskreisübergreifende Förderung von Jobcenter, 50/Arbeits-
marktförderung  und 51 bis zum 30.04.2025 umgesetzt werden (siehe Anlage 1, Ratsbe-
schluss vom 21.03.2024/ Ratsvorlage Nr. 0931/2024). 
 
Zum 01.05.2025 läuft die Förderung aus. 
 
 
3. Aktuelle Ergebnisse des Angebotes 
 (siehe Zwischenauswertung 31.12.2024, Anlage 2)  
 
„Plan27“ verfolgt das Anliegen, die Teilnehmenden in Lebensbereichen wie Gesundheit, Woh-
nen, Ausbildung bedarfsgerecht zu stärken, in Angebote zu vermitteln, und bei der Entwick-
lung einer beruflichen Perspektive zu unterstützen. In der Regel ist eine intensive individuelle 
Begleitung der Teilnehmenden erforderlich. Es werden aus dem gesamten Stadtgebiet Köln 
Teilnehmende in die Maßnahme aufgenommen.  
 
Für den Zeitraum vom 01.05.2022 bis zum 31.12.2024 (Stichtag) wurde eine Zwischenaus-
wertung durchgeführt. Insgesamt wurden währenddessen 192 Teilnehmende in das Angebot 
„Plan27“ aufgenommen.  
 
 90 % der Teilnehmenden der Maßnahme wurden bis zum Stichtag in ein oder mehrere 
passgenaue Angebote vermittelt und haben damit die Maßnahme erfolgreich durchlau-
fen. 
 Über 857 Vermittlungen fanden für die Teilnehmenden insgesamt statt. 
 Häufig wurden die einzelnen Teilnehmenden in Angebote zweier oder alle drei dieser 
Lebensbereiche vermittelt, so  
o 85 % der Teilnehmenden in Angebote des Gesundheitswesens, 
o 70 % der Teilnehmenden in Angebote des Bereichs Jobcenters oder Angebote 
Schule, Qualifizierung, Ausbildung und/oder Erwerbstätigkeit,

4 
o 55 % der Teilnehmenden im Angebote des Bereichs Wohnen. 
 
 95 Teilnehmende (55 % aller Teilnehmenden der Maßnahme) wurden direkt in Schule, 
Ausbildung und/oder auf den regulären Arbeitsmarkt vermittelt.  
Das Angebot Plan27 ist durchgehend voll ausgelastet. Wenn Personen anfragen und nicht di-
rekt aufgenommen werden können, werden sie informiert, sobald ein Platz frei wird. 
 
 
4. Bewertung  
Plan27 stellt einen wichtigen Baustein des Angebots- und Versorgungssystems in Köln dar. 
Auf Grundlage der bislang gewonnenen Ergebnisse wird es aus fachlicher Sicht als notwendig 
und sinnvoll erachtet, das Angebot „Plan27“ dauerhaft weiterzuführen und rechtskreisüber-
greifend in die Regelfinanzierung überzuleiten. Nur so ist in der Millionenstadt Köln eine nach-
haltige Versorgung und Perspektiventwicklung für junge Menschen mit psychischen Proble-
men, die ein aufsuchendes Angebot benötigen, zu gewährleisten.  
 
 
5. Finanzierung  
Die Gesamtkosten der Maßnahme Plan27 für den Zeitraum vom 01.05.2025 bis zum 
30.04.2026 betragen 293.443,48 € und umfassen Personalkosten (2,8 Stellen Sozialarbei-
ter/in/Sozialpädagoge/in zuzüglich 0,3 Stelle für die Koordination des Projektes, S12 TVöD 
SuE) sowie Sachkosten. Für den Zeitraum 01.05. - 31.12.2026 betragen die Kosten 
105.068,32 € (ohne Jobcenter / s. S.1). Die Personalkosten werden - wie in den letzten Jah-
ren - ermittelt auf Basis von Personalkostenpauschalen, die das Jobcenter zugrunde legt. 
 
Die rechtskreisübergreifende Förderung orientiert sich an den Bedarfen der Teilnehmenden 
der Maßnahme auf Basis der Auswertungen der Maßnahme: 
  
 Jobcenter: 46 % der Teilnehmenden bis zum Alter von 24 werden voraussichtlich im 
genannten Zeitraum Anspruch auf SGB-II-Leistungen haben, dem entsprechend über-
nimmt das Jobcenter Köln diesen Anteil der Förderung gemäß § 16 h SGB II für Leis-
tungsberechtigte bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs.  
 Amt 51: 7 % der Teilnehmenden werden voraussichtlich Jugendhilfebedarf aufweisen 
und werden in Jugendhilfe-Maßnahmen nach SGB VIII vermittelt, dem entsprechend 
übernimmt Amt 51 diesen Anteil der Förderung.  
 Amt 53: 47 % der Teilnehmenden werden voraussichtlich keinen Anspruch auf SGB-II-
Leistungen oder Jugendhilfe-Maßnahmen haben. Das Angebot „Plan 27“ fällt unter §§ 
6, 7 Abs. 2 und 16 ÖGDG „Menschen mit Behinderungen, psychisch Kranke, Abhän-
gigkeitskranke“ sowie den Auftrag zur Prävention und Gesundheitsförderung in §12 
ÖGDG „Kinder- und Jugendgesundheit“ mit dem Ziel, alle jungen Menschen mit psy-
chischen Problemen in ihren Alltagskompetenzen zu stärken und die Betroffenen lang-
fristig ins Regelsystem zu begleiten. Plan27 stellt somit einen wichtigen sozialpsychiat-
rischen und präventiven Baustein des Angebots- und Versorgungssystems in Köln dar, 
dementsprechend übernimmt das Amt 53 diesen Anteil der Förderung. 
 
 
Der Träger „Alexianer Köln GmbH“, der die Koordination des Verbundes der drei Träger von 
Plan27 übernimmt, wird sowohl beim Gesundheitsamt als auch beim Amt für Kinder, Jugend 
und Familie entsprechende Förderanträge stellen. Im Binnenverhältnis der drei beteiligten 
Träger wird die Kooperation und Weiterleitung entsprechend vertraglich geregelt.  
 
 
Dementsprechend ergeben sich folgende Förderaufwendungen pro Jahr und Leistungsträger:  
 
Übersicht rechtskreisübergreifende Finanzierung insgesamt (soweit „gesi-
chert“)

5 
 
Leistungsträger 
An-
teil in 
% 
pro Monat  2025  
01.05. bis 31.12. 
2026 
 01.01. bis 30.04. insgesamt 
5000/Jobcenter 46  11.333,00 € 90.663,97 € 45.331,99 € 135.995,96 € 
51/Jugendamt 7  1.620,63 € 12.913,36 € 6.534,16 € 19.447,52 € 
53/Gesundheitsamt 47 11.500,00 € 92.000,00 €  46.000,00 € 138.000,00 € 
 100 24.453,63 € 195.577,33 € 97.866,15 € 293.443,48€ 
 
Auszug aus der Übersicht oben: Ausschließlich kommunale Mittel 
Leistungsträger Anteil 
in % pro Monat  2025  
01.05. bis 31.12. 
2026 
 01.01. bis 
30.04. 
insgesamt 
51/Jugendamt 7  1.620,63 € 12.913,36 € 6.534,16 € 19.447,52 € 
53/Gesundheitsamt 47 11.500,00 € 92.000,00 €  46.000,00 € 138.000,00 € 
 54 13.120,63 € 104.913,36 € 52.534,16 € 157.447,52 €* 
 
Übersicht Finanzierung ohne Jobcenter (s. S. 1) ab 01.05.2026 - 31.12.2026 
Leistungsträger pro Monat  
2026 
01.05. bis 
31.12.  
51/Jugendamt   1.633,54 € 13.068,32 € 
53/Gesundheitsamt 11.500,00 € 92.000,00 € 
 13.133,54 € 105.068,32 
€* 
 
Diese Fördersumme erhöht sich bei Verlängerung der Finanzierungszusage über den 
30.04.2026 hinaus entsprechend der obigen Tabelle um rd. 90.000 € für den Zeitraum 01.05. 
bis 31.12.2026. 
 
Die erforderlichen kommunalen Mittel zur weiteren Förderung des Angebots „Plan27“ in Höhe 
von insgesamt *262.515,84 € sind wie folgt veranschlagt:  
 
 beim Gesundheitsamt Teilergebnisplan 0701 – „Z für die Fortführung des Projektes 27“ 
in 2025 in Höhe von 92.000 € und in 2026 in Höhe von 138.000 €.  
 beim Amt für Kinder, Jugend und Familie im Teilergebnisplan 0604 - Kinder- und Ju-
gendarbeit, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen, innerhalb „Zuschuss für Maß-
nahmen der Jugendberufshilfe“ in 2025 in Höhe von 12.913,36 € und in 2026 in Höhe 
von 19.602,48 €. 
Die erforderlichen kommunalen Mittel für die Maßnahme stehen im erforderlichen Umfang zur 
Verfügung.  
 
 
6. Perspektive  
Das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren war bislang in Höhe von 25 % an Plan27 beteiligt. 
Die Förderung aus der Abteilung Arbeitsmarktförderung beruhte auf dem Kommunalen Pro-
gramm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit (KomProArBeit). Aufgrund der Subsidiarität be-
steht vor dem Hintergrund der im Doppelhaushalt 2025/26 zugesetzten Haushaltsmitteln keine 
Grundlage mehr für eine Finanzierung aus KomProArBeit. Da die Arbeitsmarktförderung die 
Zielsetzung von Plan27 und die damit verbundene Kooperation mit anderen Kostenträgern 
vorbehaltlos unterstützt, wird die Abteilung mit den Trägern von Plan27 in den Austausch ge-
hen, um für die jungen Menschen ergänzende Angebote anzubieten.

6 
Denkbar ist hierbei insbesondere eine Förderung durch KomProArBeit für eine Beglei-
tung/Coaching der oben beschriebenen Personengruppe nach Beschäftigungs-/ bzw. Studien-
beginn. Hier bestehen Erfahrung der Träger, dass junge Menschen, die aus dem Angebot von 
Plan27 den Übergang in Ausbildung/Beschäftigung/Studium geschafft haben, zum Teil weiter-
hin Unterstützung benötigen, um auf ihrem Weg stabilisiert zu werden.  
 
 
7. Begründung der Dringlichkeit:  
Erst nach Abschluss von Abstimmungsprozessen konnte das Jobcenter seinen Förderanteil 
zusagen. Der Handlungsdruck angesichts der jungen Menschen mit psychischen Problemen 
in Köln ist jedoch weiterhin sehr hoch. Im öffentlichen Interesse, im Interesse der jungen Men-
schen und im Interesse des für Plan27 tätigen Fachpersonals muss eine nahtlose Weiterfüh-
rung des Angebotes Plan27 ab dem 01.05.2025 zwingend eingehalten werden. Deshalb ist 
eine Entscheidung des Rates in der Sitzung am 03.04.2025 dringend erforderlich. 
 
 
 
Anlagen

Beschlussvorlage Rat

19382 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 
 1336/2025 
Freigabedatum 
 17.06.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Weiterführung des Angebots „Plan27„ – Zugehende Hilfe für junge Menschen mit 
psychischen Problemen bis 27 Jahre zur Überleitung ins Regelsystem und Entwicklung 
einer beruflichen Perspektive und Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 03.04.2025 
(Vorlage: 0716/2025)  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat hebt seinen in der Sitzung vom 03.04.2025 unter dem Tagesordnungspunkt 
 
10.32 Weiterführung des Angebotes "Plan27" - Zugehende Hilfe für junge Menschen 
mit psychischen Problemen bis 27 Jahre zur Überleitung ins Regelsystem und 
Entwicklung einer beruflichen Perspektive 
   0716/2025 
 
gefassten Beschluss auf und beschließt rückwirkend die Weiterführung des bisher anteilig mit 
kommunalen Mitteln bis zum 30.04.2025 geförderten Angebotes „Plan27“ vom 01.05.2025 bis 
zum 31.12.2026 mit einer geänderten Stellenaufteilung. 
 
(Hinweis: die Änderungen zur Ursprungsvorlage vom 03.04.2025 sind grau markiert)  
 
Gefördert werden sollen: 
  
a) bei dem Träger Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH, SPZ Köln Nippes und Köln   
Chorweiler im linksrheinischen Norden Kölns eine 0,7 Vollzeitstelle,  
b) bei dem Träger „Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH“, im rechtsrheinischen 
Köln eine 1,4 Vollzeitstelle,  
c) bei dem Träger „Alexianer Köln GmbH“ im linksrheinischen Süden Kölns eine 0,7 Vollzeit-
stelle. Zusätzlich soll der Träger für die Koordination des Verbunds der drei Träger eine För-
derung für eine weitere 0,3 Vollzeitstelle erhalten.  
 
Gesundheitsausschuss 17.06.2025 
Jugendhilfeausschuss 24.06.2025 
Finanzausschuss 30.06.2025 
Rat 03.07.2025

2 
Dementsprechend ist die rechtskreisübergreifende Förderung zu folgenden Anteilen vorgese-
hen:  
 durch das Jobcenter Köln 46 %  
 durch das Gesundheitsamt 47 %  
 durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie 7 % 
 
Der auf die Verwaltung entfallende Anteil zur Finanzierung reduziert sich dadurch auf eine An-
teilsfinanzierung in Höhe von 54 %. 
 
Seitens des Jobcenter Kölns liegt eine Zusage bezüglich einer zukünftigen Förderungsbeteili-
gung auf Basis des § 16h SGB II (Bundesmittel) bis zum 30.04.2026 vor. Die Finanzierung für 
den Rechtskreis SBG II über den 30.04.26 hinaus steht insoweit unter dem Vorbehalt einer 
Fortführung der Finanzierungszusage durch das Jobcenter Köln. Bei Wegfall des Finanzie-
rungsanteils des Jobcenters ab 01.05.2026 verringert sich die Fördersumme entsprechend. 
 
Für den weiteren strukturierten Hinweis auf die entfaltete Wirksamkeit wird die Förderung mit 
folgender Bedingung gewährt: 
 
Im Antrag sind fachlich begründete Wirksamkeitsindikatoren vorzuschlagen, die möglichst 
folgende Merkmale erfüllen: 
1. Die Indikatoren  
1. weisen wichtige Bezüge zu Fachkonzepten auf, die eine Grundlage der zu för-
dernden Maßnahme darstellen; 
2. weisen eine möglichst gute Validität auf; 
3. stellen bevorzugt quantitative, wenn nicht möglich, kategoriale Informationen 
dar; 
4. sind digital übermittelbar; 
5. beschreiben in zu vereinbarenden unterjährigen Zyklen die Projektumsetzung 
und die Wirkung im Zeitverlauf. 
2. Sofern solche Indikatoren bei Antragstellung noch nicht vorgeschlagen werden kön-
nen, wird ein Projekt dargelegt, das die Erarbeitung solcher Wirksamkeitsindikatoren 
mit Sach- und Zeitachse beinhaltet. 
3. Die Vereinbarung von Wirksamkeitsindikatoren oder deren Erarbeitung ist eine Vo-
raussetzung für die Gewährung der Förderung. 
  
Die Entwicklung und Abstimmung von Wirksamkeitsindikatoren wird als gemeinsamer Ent-
wicklungsprozess gesehen, der eine wichtige Grundlage für den fachlichen Austausch 
zwischen Fördermittelnehmer*in und Fördermittelgeber*in ist.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  104.913,36  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    157.602,48 
 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die am 03.04.2025 ursprünglich vom Rat beschlossene anteilige Förderung: 
 
 „Der Rat beschließt die Weiterführung des bisher anteilig mit kommunalen Mitteln bis zum 
30.04.2025 geförderten Angebot „Plan27“ vom 01.05.2025 bis zum 31.12.2026.  
 
Gefördert werden sollen:  
a) bei dem Träger Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH, SPZ Köln Nippes und Köln 
Chorweiler im linksrheinischen Norden Kölns eine 0,9 Vollzeitstelle.  
b) bei dem Träger „Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH“, im rechtsrheinischen 
Köln eine ganze Vollzeitstelle.  
c) bei dem Träger „Alexianer Köln GmbH“ im linksrheinischen Süden Kölns wie eine 0,9 Voll-
zeitstelle. Zusätzlich soll der Träger für die Koordination des Verbunds der drei Träger eine 
Förderung für eine weitere 0,3 Vollzeitstelle erhalten.

4 
Dem entsprechend ist die rechtskreisübergreifende Förderung zu folgenden Anteilen vorgese-
hen:  
 Durch das Jobcenter Köln 46 %  
 durch das Gesundheitsamt 47 %  
 durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie 7 % 
Der auf die Verwaltung entfallende Anteil zur Finanzierung reduziert sich dadurch auf eine An-
teilsfinanzierung in Höhe von 54 %. 
 
Seitens des Jobcenter Kölns liegt eine Zusage bezüglich einer zukünftigen Förderungsbeteili-
gung auf Basis des § 16h SGB II (Bundesmittel) bis zum 30.04.2026 vor. Die Finanzierung für 
den Rechtskreis SBG II über den 30.04.26 hinaus steht insoweit unter dem Vorbehalt einer 
Fortführung der Finanzierungszusage durch das Jobcenter Köln. Bei Wegfall des Finanzie-
rungsanteils des Jobcenters ab 01.05.2026 verringert sich die Fördersumme entsprechend.“ 
  
muss aufgehoben werden, da nach einem intensiven Austausch zwischen Verwaltung und 
den beteiligten Trägern eine paritätische Aufteilung zwischen links- und rechtsrheinisch als am 
sinnvollsten erachtet wird. Deswegen wird die Aufteilung der Stellen und Mittel auf die Träger 
im Vergleich zur ersten Beschlussfassung 0716/2025 vom 03.04.2025 entsprechend der aktu-
ellen Beschlussvorlage wie folgt geändert:  
 
a) Träger Diakonisches Werk: - 0,2 Vollzeitstelle auf 0,7 Vollzeitstelle, 
b) Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH: + 0,4 Vollzeitstelle auf 1,4 Vollzeit-
stelle, 
c) Alexianer Köln GmbH“: - 0,2 Vollzeitstelle auf 0,7 Vollzeitstelle. 
 
Die Aufgabe, Ziele und Aufteilung der Förderung auf die einzelnen Fachabteilungen verän-
dern sich nicht. 
 
1. Aufgabe und Ziel der Maßnahme 
 
Alle Menschen in Köln sollen gesund aufwachsen und leben und am Arbeitsleben teilhaben 
können (Masterplan des Dezernats V, Mitteilung 0190/2021 vom 27.05.2021).  
Junge Menschen, die sich mit psychischen Problemen oder in psychischen Krisen überfordert 
fühlen, reagieren auf die Belastung häufig mit Abwehr, Rückzug oder Aggression. Wenn sie 
dann nicht mehr von Regelsystemen wie Gesundheitsversorgung, Ausbildung, Schule, Arbeit 
erreicht werden, besteht die Gefahr, dass sie frühzeitig „abgehängt“ werden und das Risiko 
einer lebenslangen Abhängigkeit von Transferleistungen entsteht. Plan27 richtet sich daher 
als aufsuchendes Unterstützungsangebot an diesen Personenkreis im Alter von 16 bis 26 
Jahren. Ziel ist es, bei den jungen Menschen durch früh einsetzende und individuelle Einzel-
begleitung nachhaltig auf gesundheitliche, soziale und berufliche Teilhabe in unserer Stadtge-
sellschaft hinzuwirken. Sie sollen niedrigschwellig erreicht, in passende Angebote vermittelt 
und bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive unterstützt werden.  
 
 
2. Ausgangssituation und bisherige Förderung 
 
 Erstförderung über den Europäischen Sozialfond (ESF) und über Landesmittel 
Das Projekt „Plan27“ im Rahmen des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ wurde 
zunächst in allen ausgewiesenen Sozialraumgebieten mit einer Laufzeit vom 01.04.2017 
bis 31.03.2019 initiiert und durchgeführt. Die Auswertungen zeigten, dass mit „Plan27“ ein 
passendes, zugehendes Angebot für diese bisher noch nicht adäquat versorgte Ziel-
gruppe geschaffen werden konnte (siehe Anlage 3, Konzept Plan27).   
 
 Vorübergehend ausschließlich kommunale Förderung 
Als eine Anschlussförderung des Projektes über den 31.03.2019 hinaus durch das Land

5 
abgelehnt wurde, konnte das Angebot zunächst mit ausschließlich kommunaler För-
derung verlängert werden. Zahlreiche Anfragen junger Menschen außerhalb der ausge-
wiesenen Sozialraumgebiete hatten verdeutlicht, dass im gesamten Stadtgebiet Köln ho-
her Bedarf bestand. Daher wurde Plan27 auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet. 
Diese Finanzierung wurde zunächst durch einen Veränderungsnachweis bis zum 
31.12.2019 (Vorlage 0207/2019) und anschließend durch eine weitere befristete An-
schlussförderung bis 30.04.2022 (Ratsvorlage Nr. 3512/2019) sichergestellt.  
 
 Aktuell rechtskreisübergreifende Förderung durch  
kommunale Mittel und Jobcenter bis zum 30.04.2025 
Im Anschluss konnte eine rechtskreisübergreifende Förderung von Jobcenter, 50/Arbeits-
marktförderung  und 51/Amt für Kinder, Jugend und Familie bis zum 30.04.2025 umge-
setzt werden (siehe Anlage 1, Ratsbeschluss vom 21.03.2024/ Ratsvorlage Nr. 
0931/2024). 
 
Zum 01.05.2025 lief die Förderung aus. 
 
 
3. Aktuelle Ergebnisse des Angebotes 
 (siehe Zwischenauswertung 31.12.2024, Anlage 2)  
 
„Plan27“ verfolgt das Anliegen, die Teilnehmenden in Lebensbereichen wie Gesundheit, Woh-
nen, Ausbildung bedarfsgerecht zu stärken, in Angebote zu vermitteln, und bei der Entwick-
lung einer beruflichen Perspektive zu unterstützen. In der Regel ist eine intensive individuelle 
Begleitung der Teilnehmenden erforderlich. Es werden Teilnehmende aus dem gesamten 
Stadtgebiet Köln in die Maßnahme aufgenommen.  
 
Für den Zeitraum vom 01.05.2022 bis zum 31.12.2024 (Stichtag) wurde eine Zwischenaus-
wertung durchgeführt. Insgesamt wurden währenddessen 192 Teilnehmende in das Angebot 
„Plan27“ aufgenommen.  
 
 90 % der Teilnehmenden der Maßnahme wurden bis zum Stichtag in ein oder mehrere 
passgenaue Angebote vermittelt und haben damit die Maßnahme erfolgreich durchlau-
fen. 
 Über 857 Vermittlungen fanden für die Teilnehmenden insgesamt statt. 
 Häufig wurden die einzelnen Teilnehmenden in Angebote zweier oder alle drei dieser 
Lebensbereiche vermittelt, so  
o 85 % der Teilnehmenden in Angebote des Gesundheitswesens, 
o 70 % der Teilnehmenden in Angebote des Bereichs Jobcenters oder Angebote 
Schule, Qualifizierung, Ausbildung und/oder Erwerbstätigkeit, 
o 55 % der Teilnehmenden im Angebote des Bereichs Wohnen. 
 
 95 Teilnehmende (55 % aller Teilnehmenden der Maßnahme) wurden direkt in Schule, 
Ausbildung und/oder auf den regulären Arbeitsmarkt vermittelt.  
Das Angebot Plan27 ist durchgehend voll ausgelastet. Wenn Personen anfragen und nicht di-
rekt aufgenommen werden können, werden sie informiert, sobald ein Platz frei wird. 
 
Als Indikatoren zur zukünftigen Bewertung der Förderung werden, aufbauend auf der Auswer-
tung der Förderphase Mai 2022 bis April 2025, festgelegt:  
 
A. Ergebnis-Indikatoren:

6 
1. Pro Jahr werden mindestens 60 Jugendliche/junge Erwachsene erreicht/bera-
ten.  
2. Bei mindestens 80 % der erreichten Jugendlichen/jungen Erwachsenen findet 
eine Vermittlung in Regelangebote statt.  
B. Wirkungs-Indikatoren:  
1. Mehr als 50 % der erreichten Teilnehmenden sind erfolgreich in Maßnahmen 
des Regelsystems (Schule / Ausbildung / reguläre Arbeit) vermittelt und neh-
men diese wahr. 
2. Zu mind. 80 % der noch nicht erfolgreich vermittelten Teilnehmenden besteht 
weiterhin Kontakt 
 
Diese sind jährlich digital an das Gesundheitsamt gemäß dessen Vorgaben zu übermitteln. 
Darüber hinaus wird die Dokumentation gemäß der Auswertung 2022 bis 2024 und den Vor-
gaben im Förderprogramm fortgeführt.  
 
Wenn die Antragstellenden Träger darüberhinausgehende Indikatoren zur Beschreibung der 
Ergebnisse und Wirkungen einbringen möchten, können diese bei Antragstellung benannt 
werden.  
 
 
4. Bewertung  
Plan27 stellt einen wichtigen Baustein des Angebots- und Versorgungssystems in Köln dar. 
Auf Grundlage der bislang gewonnenen Ergebnisse wird es aus fachlicher Sicht als notwendig 
und sinnvoll erachtet, das Angebot „Plan27“ dauerhaft weiterzuführen und rechtskreisüber-
greifend in die Regelfinanzierung überzuleiten. Nur so ist in der Millionenstadt Köln eine nach-
haltige Versorgung und Perspektiventwicklung für junge Menschen mit psychischen Proble-
men, die ein aufsuchendes Angebot benötigen, zu gewährleisten.  
 
 
5. Finanzierung  
Die Gesamtkosten der Maßnahme Plan27 für den Zeitraum vom 01.05.2025 bis zum 
30.04.2026 betragen 293.443,48 € und umfassen Personalkosten (2,8 Stellen Sozialarbei-
ter/in/Sozialpädagoge/in zuzüglich 0,3 Stelle für die Koordination des Projektes, S12 TVöD 
SuE) sowie Sachkosten. Für den Zeitraum 01.05. - 31.12.2026 betragen die Kosten 
105.068,32 € (ohne Jobcenter / s. S.1). Die Personalkosten werden - wie in den letzten Jah-
ren - ermittelt auf Basis von Personalkostenpauschalen, die das Jobcenter zugrunde legt. 
 
Die rechtskreisübergreifende Förderung orientiert sich an den Bedarfen der Teilnehmenden 
der Maßnahme auf Basis der Auswertungen der Maßnahme: 
  
 Jobcenter: 46 % der Teilnehmenden bis zum Alter von 24 werden voraussichtlich im 
genannten Zeitraum Anspruch auf SGB-II-Leistungen haben, dem entsprechend über-
nimmt das Jobcenter Köln diesen Anteil der Förderung gemäß § 16 h SGB II für Leis-
tungsberechtigte bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs.  
 Jugendamt: 7 % der Teilnehmenden werden voraussichtlich Jugendhilfebedarf aufwei-
sen und werden in Jugendhilfe-Maßnahmen nach SGB VIII vermittelt, dem entspre-
chend übernimmt Amt 51 diesen Anteil der Förderung.  
 Gesundheitsamt: 47 % der Teilnehmenden werden voraussichtlich keinen Anspruch 
auf SGB-II-Leistungen oder Jugendhilfe-Maßnahmen haben. Das Angebot „Plan 27“ 
fällt unter §§ 6, 7 Abs. 2 und 16 ÖGDG „Menschen mit Behinderungen, psychisch 
Kranke, Abhängigkeitskranke“ sowie den Auftrag zur Prävention und Gesundheitsför-
derung in §12 ÖGDG „Kinder- und Jugendgesundheit“ mit dem Ziel, alle jungen Men-
schen mit psychischen Problemen in ihren Alltagskompetenzen zu stärken und die Be-
troffenen langfristig ins Regelsystem zu begleiten. Plan27 stellt somit einen wichtigen 
sozialpsychiatrischen und präventiven Baustein des Angebots- und Versorgungssys-
tems in Köln dar, dementsprechend übernimmt das Gesundheitsamt diesen Anteil der 
Förderung.

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Der Träger „Alexianer Köln GmbH“, der die Koordination des Verbundes der drei Träger von 
Plan27 übernimmt, wird sowohl beim Gesundheitsamt als auch beim Amt für Kinder, Jugend 
und Familie entsprechende Förderanträge stellen. Im Binnenverhältnis der drei beteiligten 
Träger wird die Kooperation und Weiterleitung entsprechend vertraglich geregelt.  
 
 
Dementsprechend ergeben sich folgende Förderaufwendungen pro Jahr und Leistungsträger:  
 
Übersicht rechtskreisübergreifende Finanzierung insgesamt (soweit „gesi-
chert“) 
 
Leistungsträger 
An-
teil in 
% 
pro Monat  2025  
01.05. bis 31.12.  
2026 
 01.01. bis 30.04. insgesamt 
5000/Jobcenter 46 11.333,00 € 90.663,97 € 45.331,99 € 135.995,96 € 
51/Jugendamt 7 1.620,63 € 12.913,36 € 6.534,16 € 19.447,52 € 
53/Gesundheitsamt 47 11.500,00 € 92.000,00 €  46.000,00 € 138.000,00 € 
 100 24.453,63 € 195.577,33 € 97.866,15 € 293.443,48€ 
 
Auszug aus der Übersicht oben: Ausschließlich kommunale Mittel 
Leistungsträger Anteil 
in % pro Monat  2025  
01.05. bis 31.12. 
2026 
 01.01. bis 
30.04. 
insgesamt 
51/Jugendamt 7 1.620,63 € 12.913,36 € 6.534,16 € 19.447,52 € 
53/Gesundheitsamt 47 11.500,00 € 92.000,00 €  46.000,00 € 138.000,00 € 
 54 13.120,63 € 104.913,36 € 52.534,16 € 157.447,52 €* 
 
Übersicht Finanzierung ohne Jobcenter (s. S. 1) ab 01.05.2026 - 31.12.2026 
Leistungsträger pro Monat  
2026 
01.05. bis 
31.12.  
51/Jugendamt   1.633,54 € 13.068,32 € 
53/Gesundheitsamt 11.500,00 € 92.000,00 € 
 
13.133,54 € 105.068,32 
€* 
 
Diese Fördersumme erhöht sich bei Verlängerung der Finanzierungszusage über den 
30.04.2026 hinaus entsprechend der obigen Tabelle um rd. 90.000 € für den Zeitraum 01.05. 
bis 31.12.2026. 
 
Die erforderlichen kommunalen Mittel zur weiteren Förderung des Angebots „Plan27“ in Höhe 
von insgesamt *262.515,84 € sind wie folgt veranschlagt:  
 
 beim Gesundheitsamt Teilergebnisplan 0701 – „Z für die Fortführung des Projektes 27“ 
in 2025 in Höhe von 92.000 € und in 2026 in Höhe von 138.000 €.  
 beim Amt für Kinder, Jugend und Familie im Teilergebnisplan 0604 - Kinder- und Ju-
gendarbeit, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen, innerhalb „Zuschuss für Maß-
nahmen der Jugendberufshilfe“ in 2025 in Höhe von 12.913,36 € und in 2026 in Höhe 
von 19.602,48 €. 
Die erforderlichen kommunalen Mittel für die Maßnahme stehen im erforderlichen Umfang zur 
Verfügung.

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6. Perspektive  
Das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren war bislang in Höhe von 25 % an Plan27 beteiligt. 
Die Förderung aus der Abteilung Arbeitsmarktförderung beruhte auf dem Kommunalen Pro-
gramm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit (KomProArBeit). Aufgrund der Subsidiarität be-
steht vor dem Hintergrund der im Doppelhaushalt 2025/26 zugesetzten Haushaltsmitteln keine 
Grundlage mehr für eine Finanzierung aus KomProArBeit. Da die Arbeitsmarktförderung die 
Zielsetzung von Plan27 und die damit verbundene Kooperation mit anderen Kostenträgern 
vorbehaltlos unterstützt, wird die Abteilung mit den Trägern von Plan27 in den Austausch ge-
hen, um für die jungen Menschen ergänzende Angebote anzubieten.  
 
Denkbar ist hierbei insbesondere eine Förderung durch KomProArBeit für eine Beglei-
tung/Coaching der oben beschriebenen Personengruppe nach Beschäftigungs-/ bzw. Studien-
beginn. Hier bestehen Erfahrungen der Träger, dass junge Menschen, die aus dem Angebot 
von Plan27 den Übergang in Ausbildung/Beschäftigung/Studium geschafft haben, zum Teil 
weiterhin Unterstützung benötigen, um auf ihrem Weg stabilisiert zu werden.  
 
Begründung der Dringlichkeit:  
Im öffentlichen Interesse, im Interesse der jungen Menschen und im Interesse des für Plan27 
tätigen Fachpersonals muss eine nahtlose Weiterführung des Angebotes Plan27 ab dem 
01.05.2025 zwingend eingehalten werden. Die Entscheidung über die geänderte Aufteilung 
unter den Trägern erfolgte nach intensiven Gesprächen zwischen Verwaltung und den betei-
ligten Trägern, dieser Prozess konnte erst kürzlich abgeschlossen werden. Deshalb ist eine 
rückwirkende Entscheidung des Rates über die geänderte Stellenaufteilung in der Sitzung am 
03.07.2025 dringend erforderlich. 
Die im Rahmen der vorgesehenen Beratungsfolge nicht erreichten Fachausschüsse Soziales, 
Seniorinnen und Senioren sowie Wirtschaftsausschuss werden nach Beschlussfassung im 
Nachgang informiert. 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (4)

17.06.2025 Gesundheitsausschuss
TOP 5.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
24.06.2025 Jugendhilfeausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
30.06.2025 Finanzausschuss
TOP 10.36 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.07.2025 Rat
TOP 10.43 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Keupstraße

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Details

Aktenzeichen
1336/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
17.06.2025
Erstellt
02.05.2025 09:06