AN/0143/2018
Interkulturelle Öffnung der Verwaltung
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Gem. Antrag nach § 3 (Linke)
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Köln Ratsgruppe BUNT An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 25.01.2018 AN/0143/2018 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 06.02.2018 Interkulturelle Öffnung der Verwaltung Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Ratssit- zung zu setzen: Beschluss: 1. Die Stadt Köln erkennt an, dass die interkulturelle Kompetenz einen wichtigen Bau- stein und einen Mehrwert für eine moderne öffentliche Verwaltung darstellt. Sie för- dert aktiv den Auf- und Ausbau entsprechender Fertigkeiten in der Belegschaft. Dafür stellt sie zusätzliche Ressourcen für Fortbildungen in interkultureller Kompetenz zur Verfügung. Diese Schulungen werden insbesondere Mitarbeiter/innen mit Kunden- kontakt angeboten, die bisher noch keine diesbezügliche Schulung absolviert haben. Schwerpunktmäßig sollen Mitarbeiter/innen mit großem Konfliktpotential in ihrem Ar- beitsbereich, beispielsweise beim Amt für Ausländerangelegenheiten, beim Sozialamt oder die städtischen Mitarbeiter des Jobcenters in den Genuss der unterstützenden Fortbildungen kommen. 2. Stellenausschreibungen, insbesondere bei Stellenbesetzungen, die direkten Kontakt mit Bürger/innen haben ein, werden um das Merkmal „interkulturelle Kompetenz“ er- gänzt. 3. Der Diversity-Grundsatz „Die Stadt Köln fördert die Gleichstellung aller Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter und begrüßt deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität“ ist Teil jeder Stellenaus- - 2 - schreibung der Stadt Köln. Er wird durch den Satz aus der Landesinitiative NRW zur Interkulturellen Öffnung ergänzt: „Die Ausschreibung wendet sich deshalb ausdrück- lich auch an Menschen mit Migrationshintergrund“. 4. Die Stadt Köln führt unterstützend ein anonymes Bewerbungsverfahren als Pilotpro- jekt für ausgewählte Stellenausschreibungen ein. Sie wird beauftragt, im Rahmen des neu eingerichteten Bewerbercenters, die technischen Voraussetzungen zu schaffen, um anonymisierte Online-Bewerbungen zu ermöglichen. Das anonymisierte Bewer- bungsverfahren soll zunächst auf ein Jahr befristet sein und nach Ablauf dieses Jah- res evaluiert werden. Begründung: Die Stadt Köln hat sich zur interkulturelle Öffnung der Stadtverwaltung verpflichtet, z.B. in den Beschlüssen zum interkulturellen Maßnahmenprogramm (2225/2014) und dem Diversi- ty-Konzept „Köln l(i)ebt Vielfalt (3068/2016). Ein wichtiger Baustein der interkulturellen Öff- nung ist es, Diskriminierung bereits strukturell so weit wie möglich auszuschließen. Eine mo- derne Verwaltung, die ihren Aufgaben gewachsen ist, ist ohne interkulturelle Kompetenz nicht denkbar. Diese Fähigkeit ist nicht abhängig von einem Migrationshintergrund, sondern für alle – egal welcher Herkunft – erlernbar. Gerade im Hinblick auf das Leistungsbestenprinzip (Art. 33 GG), das Grundlage aller Einstel- lungsentscheidungen sein muss, müssen diese Fähigkeiten in die Beurteilung einfließen, um tatsächlich den oder die beste Stellenbewerber/in zu ermitteln. Für die noch ungewohnte Messung und Beurteilung dieser Fähigkeiten gibt es eine Handreichung für die Ausgestal- tung von Personalauswahlverfahren des Landes, die Vorbild für die Kölner Praxis sein kann. Es reicht aber nicht, interkulturelle Kompetenz nur als wünschenswerte Fähigkeit bei Stel- lenneubesetzungen zu erwarten. Allen Menschen, die Kontakt mit der Stadtverwaltung ha- ben, muss diskriminierungsfrei und auf Augenhöhe gegenübergetreten werden. Dafür müs- sen auch langjährige Mitarbeiter/innen sensibilisiert und geschult werden. Das Amt für Aus- länderangelegenheiten, das Sozialamt und das Jobcenter bieten sich als Pilotämter an, weil hier nicht nur viele bzw. ausschließlich Menschen mit Migrationshintergrund Adressaten der Dienstleistungen sind, sondern auch, weil durch interkulturelle Sensibilität hier viele potentiel- le Konflikte schon im Vorfeld entschärft werden können. Studien zeigen, dass Diskriminierung beim Einstellungsverfahren zum Großteil zwischen dem Sichten der Bewerbungsunterlagen und der Einladung zum Vorstellungsgespräch pas- siert. Beim Vorstellungsgespräch selbst überwiegt dann der unmittelbare Eindruck von einer Person eventuellen Vorurteilen und Stereotypen der einstellenden Personen. Deshalb sind anonymisierte Bewerbungsverfahren ein funktionierender Baustein gegen evtl. Diskriminie- rung. Das haben das Pilotprojekt des Bundes „Anonymisierte Bewerbungsverfahren“ aus dem Jahr 2010 und das Landesprojekt NRW „Mehr Migrantinnen und Migranten in den Öf- fentlichen Dienst – Interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung“ gezeigt. - 3 - Diese Projekte haben auch gezeigt, dass der Bearbeitungsaufwand durch ein standardisier- tes Online-Bewerbungsformular an niedrigsten gehalten werden kann. Im Abschlussbericht zur interkulturellen Öffnung der Landesverwaltung NRW von 2013 stellt sie fest: „Menschen mit Zuwanderungsgeschichte nehmen zum Teil den öffentlichen Dienst noch nicht als mögli- chen Arbeitgeber wahr.“ Damit diese Gruppe sich ausdrücklich angesprochen und wertge- schätzt fühlt, ist es angezeigt, die etwas nebulöse Anti-Diskriminierungs-Formulierung durch den leicht verständlichen und unmissverständlichen Satz aus der Landeskampagne zu er- gänzen. Mit freundlichen Grüßen Gez. Gez. Gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE Thomas Hegenbarth Sprecher Ratsgruppe BUNT
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0143/2018
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (Linke)
- Datum
- 25.01.2018
- Erstellt
- 25.01.2018 09:38