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2803/2018

Beschluss der Bezirksvertretung Porz vom 15.05.2018 zur Verlagerung des Berufskollegs Porz (BK 10)

Beschlussvorlage Ausschuss 28.08.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 28.01.2019, TOP 4.7

Anlage 4 - Auszug BV Porz 11-9-18 zu 1061-2018

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Anlage 1 - AN-0677-2018

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Anlage 3 - Mitteilung 1947-2018

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Anlage 0

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 - Beschluss BV 7 Zu AN-0677-2018

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Anlage 4 - Auszug BV Porz 11-9-18 zu 1061-2018

9582 Zeichen

1 
 
Anlage 4 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Frau Radke 
Telefon:  (0221) 221-97327  
Fax       :  (0221) 221-97320 
E-Mail:  monika.radke@stadt-koeln.de 
Datum: 13.09.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz 
vom 11.09.2018 
öffentlich 
7.2 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für das Programmgebiet 
"Soziale Stadt" Porz Mitte - aus der letzten Sitzung zurückgestellt 
1061/2018 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz Mitte 
unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der 
Öffentlichkeitsbeteiligungen und Empfehlungen des Beirates Porz Mitte an die 
Bezirksvertretung Porz mit Gesamtkosten in Höhe von 20.926.000 €.  
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung,  
 
A. Fördermittel für die zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen des ISEK in 
einem  
Gesamtvolumen von 70% der förderfähigen Gesamtaufwendungen, rund  
14,6 Mio. € einzuwerben und die Maßnahmen vorbehaltlich der Bewilligungen  
umzusetzen. 
B. die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des ISEKs, 
die im Sozialraum Porz Mitte wirksam werden, der Bezirksvertretung Porz 
vorzulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu 
informieren.  
 
C. mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum Porz. Der Rat 
verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse 
und die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmen und seine 
Rechte auf Entscheidung nicht betroffen sind.  
3. Des Weiteren beschließt der Rat die Erbringung der Leistungen durch Dritte für 
die im ISEK für den Sozialraum Porz Mitte aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in

2 
 
der Kosten- und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind sowie die Vorfinanzierung 
der Kosten der für einen qualifizierten Förderantrag notwendigen Entwurfsplanung 
nach Leistungsphase 1-3 HOAI für die Maßnahmen aus dem ISEK. Die Deckung 
der Vorfinanzierung erfolgt im Teilplan 0902-Städtebauförderung. Die Kosten der 
Vorfinanzierung sind nach Bewilligung der Maßnahme durch die Bezirksregierung 
nachträglich mit voraussichtlich 70 % förderfähig. Die Umsetzung der Maßnahmen 
steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie 
einer erzielten Förderquote von mindestens 70 % der Gesamtkosten der 
jeweiligen Maßnahmen.  
 
4. Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im ISEK Porz Mitte 
aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 20.926.000 € 
vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die 
erforderliche Veranschlagung des ergebniswirksamen Aufwandes und der 
investiven Zahlungsermächtigungen bis 2022 in Höhe von 14.643.300 € sind im 
Haushaltsplanentwurf 2019ff inklusive mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 zu 
veranschlagen. Die Deckung erfolgt innerhalb des Teilplans 0902 – 
Städtebauförderung. Die entstehenden ergebniswirksamen Aufwendungen und 
investiven Auszahlungen für 2023ff in Höhe von 6.282.700 € sind nachrichtlich 
aufzuführen und in zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen zu berücksichtigen.  
 
5. Der Rat beschließt, das in Anlage 3 dargestellte Planungsgebiet Porz-Mitte als 
„Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171 e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) 
festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt 
der Stadt Köln bekanntzumachen. 
  
Ergänzungen aus den Änderungsanträgen: 
Die Bezirksvertretung Porz bittet den Rat, die Vorlage 1061/2018 mit folgenden 
Änderungen und Ergänzungen zu beschließen:  
 
Grundsatz:  
A) Die von der Verwaltung geplante Wohnblockrandbebauung an der Friedrich
 straße/Phillip-Reis-Straße in Porz-Mitte (Arbeitstitel: Glashüttenstraße) wird 
 abgelehnt. Diese Fläche soll für öffentliche Einrichtungen/Handel/Gewerbe/Er-
 holung/Sport und Freizeit vorgehalten werden. 
B) Die Gemeinschaftsgrundschule Porz-Mitte soll am bestehenden Standort zum 
 schnellstmöglichen Zeitpunkt neu gebaut werden. 
C)  Das Berufskolleg 10 an der Hauptstraße/Karlstraße in Porz-Mitte soll gemäß 
 bestehender Beschlusslage zügig nach Deutz verlagert werden. Sollte eine 
 Verlagerung nicht innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren erfolgen können, ist 
 ein Ersatzstandort (z.b. Dielektra-Gelände) in Porz-Mitte zu prüfen. Die frei
 werdende Fläche ist für Handel und Wohnen vorzuhalten. 
D) Bei einem eventuellen Neubau der Carl-Stamitz-Musikschule sind die Anteile 
 der Rheinischen Musikschule und des Fördervereins zu berücksichtigen. 
E) Die Porzer Innenstadt soll in die 1 Gigabit-Förderung und in das Programm 
 zum Breitbandausbau mit aufgenommen werden. Stadteigene Unternehmen, 
 die in diesem Bereich arbeiten sollen im Rahmen des ISEK Leit- und  
Entwicklungsfunktion wahrnehmen. 
F) Das ISEK soll ein verstärktes Augenvermerk auf die gesetzlichen Vorgaben 
 zur Erleichterung der Umstände benachteiligter Menschen richten

3 
 
Maßnahmen:  
1) Anmeldung einer außerplanmäßigen Mehrbelastung zum städtischen 
 Haushalt in Höhe von 2 Mio. Euro als Fördertopf für Maßnahmen, die im Inte-
 grierten Stadtentwicklungskonzept ( ISEK) Porz-Mitte nachrichtlich aufgenom-
 men wurden und zwecks mangelder Förderfähigkeit durch Haushaltsmittel ge-
 deckt werden sollen, wie z.B.: 
▪ Maßnahme Sozial-Integrative Maßnahmen Glashütte (S. 69):  
Erweiterung der Angebote: Eltern-Mitarbeit, Bindungsangebote für 
Jugendliche ohne Strukturen oder aus schwierigen Elternhäuser, 
generationenübergreifende und interkulturelle Angebote, 
Veranstaltung sozial, präventiver und  integrativer Kultur 
▪ Maßnahme „Porzer Talente“ (S. 94):  
Die Förderung sozial benachteiligter junger Menschen soll über 
Anträge an das Citymanagement  und deren Beschluss über die 
Bezirksvertretung Porz verteilt und begleitet werden. 
▪ Maßnahme Aufbau einer Mobilitäts- und Servicestation (S. 60) 
2) Maßnahme 1.02: (S. 57) Umgestaltung Hauptstraße  
Ein Fußgängerleitsystem soll ausgearbeitet werden, damit eventuelle Fußgän-
gerampelanlagen entfallen können, z.B. Haupt-/Bahnhofstraße.  Notwendige 
Fußgängerampeln sollen auf Druck reagieren. Die Fußgängerzone soll vollum-
fänglich für den Radverkehr freigegeben werden.  
Geprüft werden soll, ob der Fußgängerüberweg Karl-/Hauptstraße möglichst 
nach Norden verlegt werden kann, damit der Linksabbiegerverkehr aus der 
Karlstraße besser abfließen kann.   
3)  Maßnahme 3.01 (S. 66) Grünfläche an der Glashütte: 
Die konkreten Maßnahmen sollen ergänzt werden um die Prüfung eines 
Wasserspielplatzes und einer Halfpipe für Skateborder. 
4) Maßnahme 4.01 (S. 72) Haus-, Hof- und Fassadenprogramm: 
Der Kölner Haus und Grundbesitzerverein in Porz sollte als Zielgruppe mit 
aufgenommen werden. 
5) Maßnahme 4.02 (S. 74) Quartiersmanagment: 
Als Büroräume für das Quartiersmanagement könnte der unter 
Denkmalschutz stehende alte Busbahnhof-Pavillon  in Erwägung gezogen 
werden. 
6) Maßnahme 4.04 (S. 80) Landschaftsplanerischer Wettbewerb für die 
     Innenstadt: 
Folgende Ergänzung zur Umsetzung wird aufgenommen:  
 eine neue öffentliche Toilettenanlage für Porz-Mitte,  
 Entree neuer und alter Busbahnhof muss attraktiver werden,  
 neue, einheitliche Stadtmöbel,  
 Symmetrie in der Fußgängerzone,  
 Spielelemente für Kinder in den Fußgängerzonen, 
 Pflanzung von Bäumen.  
 Verbreiterung der Brücke über die Hauptstraße, mindestens durch 
entfernen der Pflanzbeete 
7) Maßnahme 4.06 (S. 87) Innenstadtmanagement für Porz: 
Änderung des 2. Absatzes, 2. Satz:  
Die letztendliche Beschlussfassung über zu stellende Förderanträge erfolgt 
durch die Bezirksvertretung Porz.

4 
 
Die Bezirksvertretung Porz bittet den Rat der Stadt Köln, das ISEK gemäß der 
Empfehlungen des Beirates Porz-Mitte und der Wünsche aus der 
durchgeführten Bürgerbeteiligung um folgende Punkte zu ergänzen: 
• Mit Blick auf die besondere Relevanz von sozialen Projekten gerade für ein 
problembehaftetes Planungsgebiet wie Porz-Mitte sollen sozial-integrative 
Maßnahmen sowie die ursprünglich durch NRW-URBAN erarbeiteten sozialen 
Maßnahmen wieder in das ISEK aufgenommen und über andere Fördertöpfe 
oder gegebenenfalls durch die Stadt finanziert werden. Dazu sollen wie bei 
Mülheim 2020 auch für Porz ca. 21 Mio. € bereitgestellt werden. 
• Darüber hinaus sollen auch solche baulichen Projekte Berücksichtigung 
finden, die nicht durch Mittel aus dem Städtebauförderprogramm abgedeckt 
werden. Auch dafür sind bei Bedarf andere Fördertöpfe und -möglichkeiten zu 
prüfen oder Eigenmittel zur Verfügung zu stellen. 
• Fest installierte außengastronomische Angebote sollen am Rheinboulevard 
Porz realisiert werden, da eine mobil ausgerichtete Außengastronomie nicht 
ausreicht.  
Ergänzend zum Beschluss des Beirats ist dabei auch zu prüfen, ob die Räume 
im Erdgeschoss des Bezirksrathauses einschließlich der Räume der 
Fraktionen für ein solches Angebot genutzt werden können. Für die 
wegfallenden Räume ist gleichzeitig Ersatz einzuplanen. Die Verwaltung wird 
gebeten, weitere, gegebenenfalls leer stehende Räumlichkeiten im Umfeld 
des Rathauses und am Rheinufer in Porz-Mitte zwischen Rathausstraße und 
Bennauer Straße, die sich für Gastronomie eignen gezielt ein zu beziehen und 
für Gastronomie zu aktivieren. 
• Die Carl-Stamitz-Musikschule soll zusammen mit der GGS Hauptstraße sowie 
der Kindertagesstätte als Bildungslandschaft auf dem heutigen Schulareal 
nördlich der Karlstraße verbleiben. 
• Ein Konzept zur Digitalen Innenstadt wird in das ISEK aufgenommen.  
• Seniorengerechte Aspekte sollen im ISEK verstärkt beachtet werden. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig in geänderter Form empfohlen.

Anlage 1 - AN-0677-2018

1305 Zeichen

in der Bezirksvertretung  Köln-Porz, Bezirksrathaus Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln  
Gleichlautend: 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Henk van Benthem  
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 
51143 Köln 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus  
50667 Köln  
Köln-Porz, den 29.04.2018 
Sehr geehrte Frau  Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksver-
tretung Porz: 
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 15.05.2018 
hier: Berufskolleg 10 in Porz-Mitte 
Beschlußentwurf: 
Die Bezirksvertretung Porz bittet den Schulausschuss, den bestehenden Ratsbeschluss zur 
Verlagerung des Berufskollegs 10 von Porz-Mitte nach Köln-Deutz dahingehend zu ändern, 
dass die Verlagerung aufgehoben wird. Der jetzige Standort an der Hauptstraße/Karlstraße 
in Porz-Mitte soll aufgegeben werden. Die Verwaltung soll beauftragt werden, einen neuen 
Standort in Porz, insbesondere in Porz-Mitte (z.B.  ehem. Dielektra
-Gelände) zu suchen. 
Das Ergebnis ist dem Schulausschuss und der Bezirksvertretung Porz vorzustellen. 
Begründung:  
Erfolgt mündlich  
 Mit  freundlichen Grüßen 
Werner Marx  Dieter Redlin    Elvira Bastian 
Fraktionsvorsitzender  Fraktionsvorsitzender  Bezirksvertreterin
Anlage 1

Anlage 3 - Mitteilung 1947-2018

1407 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/IV/2 
Vorlagen-Nummer 11.06.2018 
1947/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 11.06.2018 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.06.2018 
Beschluss der Bezirksvertretung Porz vom 15.05.2018 zur Verlagerung des Berufskollegs Porz 
(BK 10) 
BV 7 hat am15.05.2018 folgenden Beschluss gefasst: 
„Die Bezirksvertretung Porz bittet den Schulausschuss, den bestehenden Ratsbeschluss zur Verlage-
rung des Berufskollegs 10 von Porz-Mitte nach Köln-Deutz dahingehend zu ändern, dass die Verlage-
rung aufgehoben wird. Der jetzige Standort an der Hauptstraße/Karlstraße in Porz-Mitte soll aufgege-
ben werden. Die Verwaltung soll beauftragt werden, einen neuen Standort in Porz, insbesondere in 
Porz-Mitte (z.B. ehem. Dielektra-Gelände) zu suchen. Das Ergebnis ist dem Schulausschuss und der 
Bezirksvertretung Porz vorzustellen.“ 
Die Fachverwaltung hat Zweifel an der formellen Wirksamkeit des Beschlusses. Der ASW war nicht 
Beschlussorgan des von der BV 7 in Frage gestellten Ratsbeschlusses vom 12.11.2015 und kann 
somit nicht Adressat dieses BV-Beschlusses sein. 
Die Fachverwaltung hat aus diesen Gründen verwaltungsintern um juristische Überprüfung dieses 
Beschlusses unter kommunalverfassungsrechtlichen Gesichtspunkten gebeten. Das Ergebnis dieser 
Prüfung liegt derzeit noch nicht vor.  
Gez. Dr. Klein 
Anlage 3

Anlage 0

605 Zeichen

Anlage 0 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Der Beschluss steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Beschlussvorlage Session 
1061/2018 „Integriertes Stadtentwicklungskonzept für das Programmgebiet "Soziale Stadt" 
Porz Mitte “, die zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 20.09.2018 und zur 
Sitzung des Rates der Stadt Köln am 27.09.2018 auf der Tagesordnung steht.  
Eine Beratung und ein Beschluss in der vorgesehenen Beratungskette ist daher zwingend 
erforderlich, um eine (weitere) Verzögerung  der genannten Beschlussvorlagen zu 
verhindern, beziehungsweise, die Verzögerung zu minimieren.

Beschlussvorlage Ausschuss

5612 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2803/2018 
Freigabedatum  28.08.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss der Bezirksvertretung Porz vom 15.05.2018 zur Verlagerung des Berufskollegs Porz 
(BK 10) 
Beschlussorgan 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Porz zur 
Kenntnis. 
 
 
 
Alternative 
 
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung folgt der Anregung der Bezirksvertretung Porz und ver-
weist sie an den Rat der Stadt Köln, damit dieser die Verwaltung beauftragt: 
die am 12.11.2015, nach Vorberatung durch die Bezirksvertretung Porz und den Ausschuss für Schu-
le und Weiterbildung, unter Session Nr. 2474/2015 beschlossene Verlagerung des Berufskollegs Porz 
(BK 10) nach Deutz aufzuheben. 
einen neuen Standort in Porz, insbesondere in Porz-Mitte (z. B. ehemaliges Dielektra-Gelände) für 
das Berufskolleg Porz zu suchen. Der jetzige Standort an der Hauptstraße/Karlstraße in Porz-Mitte 
soll aufgegeben werden. Das Ergebnis ist dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung und der Be-
zirksvertretung Porz vorzustellen. 
 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.09.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Die Bezirksvertretung Porz hat in ihrer Sitzung am 15.05.2018 unter TOP 8.3 auf der Grundlage des 
Antrags AN/0677/2018 (Anlage 1) mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst: 
 
Die Bezirksvertretung Porz bittet den Schulausschuss, den bestehenden Ratsbeschluss zur Verla-
gerung der Berufskollegs 10 von Porz-Mitte nach Köln-Deutz dahingehend zu ändern, dass die 
Verlagerung aufgehoben werden soll. Der jetzige Standort an der Hauptstra-ße/Karlstraße in Porz-
Mitte soll aufgegeben werden. Die Verwaltung soll beauftragt werden, einen neuen Standort in 
Porz, insbesondere in Porz-Mitte (z.B. ehemaliges Dielektra-Gelände) zu suchen. 
 
Das Ergebnis ist dem Schulausschuss und der Bezirksvertretung Porz vorzustellen. 
 
Ein Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 
15.05.2018 ist als Anlage 2 beigefügt.  
 
Zur Entscheidungszuständigkeit 
Die vorliegende Beschlussvorlage wird entsprechend § 38 Absatz 13 der Geschäftsordnung des Ra-
tes und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem der Ausschuss für Schule und Weiterbildung vor-
gelegt. Wie in der Mitteilung 1947/2018 (Anlage 3) ausgeführt, war der Ausschuss für Schule und 
Weiterbildung nicht Beschlussgremium des abzuändernden Beschlusses und ist somit für seine Ab-
änderung nicht zuständig. Daher wurde als Beschlussalternative eine Verweisung an den Rat aufge-
nommen. Die Bezirksvertretung Porz wird im Nachgang über den Beschluss des Rates im Wege ei-
ner Mitteilung informiert. 
 
Zum Beschluss der Bezirksvertretung Porz 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 23.03.2010 das Entwicklungskonzept Porz Mitte, mit 
Planungskonzept einschließlich Planungs- und Handlungsempfehlungen als teilräumliche Entwick-
lungsplanung und Grundlage für die zukünftige Bauleitplanung gemäß § 1 Absatz 6 Nr. 11 Bauge-
setzbuch unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbe-
teiligung beschlossen. 
 
Eine Handlungsempfehlung war die Verlagerung der Berufskollegs 10 nach Deutz:  
„(3.7) Mittelfristig: Verlagerung des Berufskollegs Porz (BK 10) nach Deutz und Neuordnung der frei-
werdenden Grundstücke für Wohnungsneubau mit öffentlicher Grünfläche (vgl. Kap. 1.4).“ Session 
3629/2008, Anlage 2, S. 44). Die Bezirksvertretung Porz hatte diesem Vorschlag in ihrer Sitzung am 
22.09.2009 im Übrigen einstimmig zugestimmt. 
 
Die Verwaltung bereitet seitdem die Verlagerung des Berufskollegs Porz in den Berufskolleg-Campus 
Deutz, an der Eitorfer Straße, vor. Es handelt sich hierbei um einen höchst komplexen Prozess, da 
am Standort Eitorfer Straße drei Berufskollegs untergebracht sind und für den erforderlichen Neubau 
für das Berufskolleg 10 (BK 10) eine Neustrukturierung der Aufbauten erfolgen muss. Hierbei müssen 
auch abgängige Fertigbauten erneuert und der Werkstatttrakt (u.a. KFZ-Werkstätten) abgerissen und

3 
neu gebaut werden. Dabei muss der Unterrichtsbetrieb der drei Berufskollegs möglichst uneinge-
schränkt aufrechterhalten werden. 
 
Der Rat der Stadt Köln hat am 12.11.2015 in diesem Zusammenhang beschlossen, dass die Verwal-
tung die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung eines Neu-
/Erweiterungsbaus für die Berufskollegs 10, 17, 18 und 19 am Standort Eitorfer Str. 16 - 22, 50679 
Köln (Deutz) nach gesicherter Finanzierung aufnimmt. Die Bezirksvertretung Porz hat auch diesem 
Beschluss im Übrigen in ihrer Sitzung am 10.11.2015 einstimmig zugestimmt. 
Eine veränderte Beschlusslage würde zu enormer zeitlicher Verzögerung für das Berufskolleg führen, 
die sich in Folge auch auf die zeitliche Entwicklung des Gebietes Porz-Mitte auswirken würden.  
Zur Beschleunigung und zur Absicherung der aktuellen Verfahren zu Porz Mitte (Session 1061/2018 
„Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz Mitte“, Ratssitzung 27.09.2018) ist es erforderlich, 
dass der Rat der Stadt Köln sich erneut mit der Fragestellung der Bildungseinrichtungen befasst. 
Die Fachverwaltung empfiehlt daher, die vom Rat der Stadt Köln gefassten Beschlüsse unverändert 
zu lassen, damit die begonnen Arbeiten zur Verlagerung des Berufskollegs Porz nach Deutz, ein-
schließlich der Planungen und Vorbereitungen für die Baumaßnahmen am Standort Eitorfer Straße 
fortgesetzt werden können.

Anlage 2 - Beschluss BV 7 Zu AN-0677-2018

1026 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Frau Radke 
Telefon:  (0221) 221-97327  
Fax       :  (0221) 221-97320 
E-Mail:  monika.radke@stadt-koeln.de 
Datum: 27.08.2018 
Auszug 
aus der Niederschrift der 37. Sitzung der Bezirksvertretung Porz 
vom 15.05.2018 
öffentlich 
8.3 Antrag der Fraktionen CDU und Grüne sowie von Frau Bastian (FDP): 
Standort BK 10 
AN/0677/2018 
   
 
 
Die Bezirksvertretung Porz bittet den Schulausschuss, den bestehenden Ratsbe-
schluss zur Verlagerung des Berufskollegs 10 von Porz-Mitte nach Köln-Deutz da-
hingehend zu ändern, dass die Verlagerung aufgehoben wird. Der jetzige Standort 
an der Hauptstraße/Karlstraße in Porz-Mitte soll aufgegeben werden. Die Verwaltung 
soll beauftragt werden, einen neuen Standort in Porz, insbesondere in Porz-Mitte 
(z.B.  ehem. Dielektra-Gelände) zu suchen. 
 
Das Ergebnis ist dem Schulausschuss und der Bezirksvertretung Porz vorzustellen. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Gegen die Stimmen von SPD und Herrn Eberle (Linke) mehrheitlich beschlos-
sen.

Beratungsverlauf (1)

28.01.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Glashüttenstraße
  • Karlstraße
  • Rathausstraße
  • Eitorfer Straße 16
  • Friedrich-Ebert-Ufer 64
  • Bahnhofstraße
  • Hauptstraße
  • Am Rheinufer
  • Straße 16 22

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Details

Aktenzeichen
2803/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
28.08.2018
Erstellt
23.08.2018 08:28