Beschluss der Bezirksvertretung Porz vom 15.05.2018 zur Verlagerung des Berufskollegs Porz (BK 10)
Beschlussvorlage Ausschuss 2803/2018 vom 28.08.2018
Stand: Am 28.01.2019 im Ausschuss Schule und Weiterbildung ungeändert beschlossen.
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Anlage 4 - Auszug BV Porz 11-9-18 zu 1061-2018
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1 Anlage 4 Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Frau Radke Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) 221-97320 E-Mail: monika.radke@stadt-koeln.de Datum: 13.09.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 11.09.2018 öffentlich 7.2 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für das Programmgebiet "Soziale Stadt" Porz Mitte - aus der letzten Sitzung zurückgestellt 1061/2018 Beschluss: 1. Der Rat beschließt das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz Mitte unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligungen und Empfehlungen des Beirates Porz Mitte an die Bezirksvertretung Porz mit Gesamtkosten in Höhe von 20.926.000 €. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, A. Fördermittel für die zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen des ISEK in einem Gesamtvolumen von 70% der förderfähigen Gesamtaufwendungen, rund 14,6 Mio. € einzuwerben und die Maßnahmen vorbehaltlich der Bewilligungen umzusetzen. B. die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des ISEKs, die im Sozialraum Porz Mitte wirksam werden, der Bezirksvertretung Porz vorzulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren. C. mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum Porz. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmen und seine Rechte auf Entscheidung nicht betroffen sind. 3. Des Weiteren beschließt der Rat die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im ISEK für den Sozialraum Porz Mitte aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in 2 der Kosten- und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind sowie die Vorfinanzierung der Kosten der für einen qualifizierten Förderantrag notwendigen Entwurfsplanung nach Leistungsphase 1-3 HOAI für die Maßnahmen aus dem ISEK. Die Deckung der Vorfinanzierung erfolgt im Teilplan 0902-Städtebauförderung. Die Kosten der Vorfinanzierung sind nach Bewilligung der Maßnahme durch die Bezirksregierung nachträglich mit voraussichtlich 70 % förderfähig. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 70 % der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. 4. Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im ISEK Porz Mitte aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 20.926.000 € vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderliche Veranschlagung des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2022 in Höhe von 14.643.300 € sind im Haushaltsplanentwurf 2019ff inklusive mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 zu veranschlagen. Die Deckung erfolgt innerhalb des Teilplans 0902 – Städtebauförderung. Die entstehenden ergebniswirksamen Aufwendungen und investiven Auszahlungen für 2023ff in Höhe von 6.282.700 € sind nachrichtlich aufzuführen und in zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen zu berücksichtigen. 5. Der Rat beschließt, das in Anlage 3 dargestellte Planungsgebiet Porz-Mitte als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171 e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen. Ergänzungen aus den Änderungsanträgen: Die Bezirksvertretung Porz bittet den Rat, die Vorlage 1061/2018 mit folgenden Änderungen und Ergänzungen zu beschließen: Grundsatz: A) Die von der Verwaltung geplante Wohnblockrandbebauung an der Friedrich straße/Phillip-Reis-Straße in Porz-Mitte (Arbeitstitel: Glashüttenstraße) wird abgelehnt. Diese Fläche soll für öffentliche Einrichtungen/Handel/Gewerbe/Er- holung/Sport und Freizeit vorgehalten werden. B) Die Gemeinschaftsgrundschule Porz-Mitte soll am bestehenden Standort zum schnellstmöglichen Zeitpunkt neu gebaut werden. C) Das Berufskolleg 10 an der Hauptstraße/Karlstraße in Porz-Mitte soll gemäß bestehender Beschlusslage zügig nach Deutz verlagert werden. Sollte eine Verlagerung nicht innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren erfolgen können, ist ein Ersatzstandort (z.b. Dielektra-Gelände) in Porz-Mitte zu prüfen. Die frei werdende Fläche ist für Handel und Wohnen vorzuhalten. D) Bei einem eventuellen Neubau der Carl-Stamitz-Musikschule sind die Anteile der Rheinischen Musikschule und des Fördervereins zu berücksichtigen. E) Die Porzer Innenstadt soll in die 1 Gigabit-Förderung und in das Programm zum Breitbandausbau mit aufgenommen werden. Stadteigene Unternehmen, die in diesem Bereich arbeiten sollen im Rahmen des ISEK Leit- und Entwicklungsfunktion wahrnehmen. F) Das ISEK soll ein verstärktes Augenvermerk auf die gesetzlichen Vorgaben zur Erleichterung der Umstände benachteiligter Menschen richten 3 Maßnahmen: 1) Anmeldung einer außerplanmäßigen Mehrbelastung zum städtischen Haushalt in Höhe von 2 Mio. Euro als Fördertopf für Maßnahmen, die im Inte- grierten Stadtentwicklungskonzept ( ISEK) Porz-Mitte nachrichtlich aufgenom- men wurden und zwecks mangelder Förderfähigkeit durch Haushaltsmittel ge- deckt werden sollen, wie z.B.: ▪ Maßnahme Sozial-Integrative Maßnahmen Glashütte (S. 69): Erweiterung der Angebote: Eltern-Mitarbeit, Bindungsangebote für Jugendliche ohne Strukturen oder aus schwierigen Elternhäuser, generationenübergreifende und interkulturelle Angebote, Veranstaltung sozial, präventiver und integrativer Kultur ▪ Maßnahme „Porzer Talente“ (S. 94): Die Förderung sozial benachteiligter junger Menschen soll über Anträge an das Citymanagement und deren Beschluss über die Bezirksvertretung Porz verteilt und begleitet werden. ▪ Maßnahme Aufbau einer Mobilitäts- und Servicestation (S. 60) 2) Maßnahme 1.02: (S. 57) Umgestaltung Hauptstraße Ein Fußgängerleitsystem soll ausgearbeitet werden, damit eventuelle Fußgän- gerampelanlagen entfallen können, z.B. Haupt-/Bahnhofstraße. Notwendige Fußgängerampeln sollen auf Druck reagieren. Die Fußgängerzone soll vollum- fänglich für den Radverkehr freigegeben werden. Geprüft werden soll, ob der Fußgängerüberweg Karl-/Hauptstraße möglichst nach Norden verlegt werden kann, damit der Linksabbiegerverkehr aus der Karlstraße besser abfließen kann. 3) Maßnahme 3.01 (S. 66) Grünfläche an der Glashütte: Die konkreten Maßnahmen sollen ergänzt werden um die Prüfung eines Wasserspielplatzes und einer Halfpipe für Skateborder. 4) Maßnahme 4.01 (S. 72) Haus-, Hof- und Fassadenprogramm: Der Kölner Haus und Grundbesitzerverein in Porz sollte als Zielgruppe mit aufgenommen werden. 5) Maßnahme 4.02 (S. 74) Quartiersmanagment: Als Büroräume für das Quartiersmanagement könnte der unter Denkmalschutz stehende alte Busbahnhof-Pavillon in Erwägung gezogen werden. 6) Maßnahme 4.04 (S. 80) Landschaftsplanerischer Wettbewerb für die Innenstadt: Folgende Ergänzung zur Umsetzung wird aufgenommen: eine neue öffentliche Toilettenanlage für Porz-Mitte, Entree neuer und alter Busbahnhof muss attraktiver werden, neue, einheitliche Stadtmöbel, Symmetrie in der Fußgängerzone, Spielelemente für Kinder in den Fußgängerzonen, Pflanzung von Bäumen. Verbreiterung der Brücke über die Hauptstraße, mindestens durch entfernen der Pflanzbeete 7) Maßnahme 4.06 (S. 87) Innenstadtmanagement für Porz: Änderung des 2. Absatzes, 2. Satz: Die letztendliche Beschlussfassung über zu stellende Förderanträge erfolgt durch die Bezirksvertretung Porz. 4 Die Bezirksvertretung Porz bittet den Rat der Stadt Köln, das ISEK gemäß der Empfehlungen des Beirates Porz-Mitte und der Wünsche aus der durchgeführten Bürgerbeteiligung um folgende Punkte zu ergänzen: • Mit Blick auf die besondere Relevanz von sozialen Projekten gerade für ein problembehaftetes Planungsgebiet wie Porz-Mitte sollen sozial-integrative Maßnahmen sowie die ursprünglich durch NRW-URBAN erarbeiteten sozialen Maßnahmen wieder in das ISEK aufgenommen und über andere Fördertöpfe oder gegebenenfalls durch die Stadt finanziert werden. Dazu sollen wie bei Mülheim 2020 auch für Porz ca. 21 Mio. € bereitgestellt werden. • Darüber hinaus sollen auch solche baulichen Projekte Berücksichtigung finden, die nicht durch Mittel aus dem Städtebauförderprogramm abgedeckt werden. Auch dafür sind bei Bedarf andere Fördertöpfe und -möglichkeiten zu prüfen oder Eigenmittel zur Verfügung zu stellen. • Fest installierte außengastronomische Angebote sollen am Rheinboulevard Porz realisiert werden, da eine mobil ausgerichtete Außengastronomie nicht ausreicht. Ergänzend zum Beschluss des Beirats ist dabei auch zu prüfen, ob die Räume im Erdgeschoss des Bezirksrathauses einschließlich der Räume der Fraktionen für ein solches Angebot genutzt werden können. Für die wegfallenden Räume ist gleichzeitig Ersatz einzuplanen. Die Verwaltung wird gebeten, weitere, gegebenenfalls leer stehende Räumlichkeiten im Umfeld des Rathauses und am Rheinufer in Porz-Mitte zwischen Rathausstraße und Bennauer Straße, die sich für Gastronomie eignen gezielt ein zu beziehen und für Gastronomie zu aktivieren. • Die Carl-Stamitz-Musikschule soll zusammen mit der GGS Hauptstraße sowie der Kindertagesstätte als Bildungslandschaft auf dem heutigen Schulareal nördlich der Karlstraße verbleiben. • Ein Konzept zur Digitalen Innenstadt wird in das ISEK aufgenommen. • Seniorengerechte Aspekte sollen im ISEK verstärkt beachtet werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig in geänderter Form empfohlen. -
Anlage 1 - AN-0677-2018
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in der Bezirksvertretung Köln-Porz, Bezirksrathaus Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln Gleichlautend: Herrn Bezirksbürgermeister Henk van Benthem Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 51143 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Köln-Porz, den 29.04.2018 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksver- tretung Porz: Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 15.05.2018 hier: Berufskolleg 10 in Porz-Mitte Beschlußentwurf: Die Bezirksvertretung Porz bittet den Schulausschuss, den bestehenden Ratsbeschluss zur Verlagerung des Berufskollegs 10 von Porz-Mitte nach Köln-Deutz dahingehend zu ändern, dass die Verlagerung aufgehoben wird. Der jetzige Standort an der Hauptstraße/Karlstraße in Porz-Mitte soll aufgegeben werden. Die Verwaltung soll beauftragt werden, einen neuen Standort in Porz, insbesondere in Porz-Mitte (z.B. ehem. Dielektra -Gelände) zu suchen. Das Ergebnis ist dem Schulausschuss und der Bezirksvertretung Porz vorzustellen. Begründung: Erfolgt mündlich Mit freundlichen Grüßen Werner Marx Dieter Redlin Elvira Bastian Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreterin Anlage 1 -
Anlage 3 - Mitteilung 1947-2018
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 11.06.2018 1947/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 11.06.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.06.2018 Beschluss der Bezirksvertretung Porz vom 15.05.2018 zur Verlagerung des Berufskollegs Porz (BK 10) BV 7 hat am15.05.2018 folgenden Beschluss gefasst: „Die Bezirksvertretung Porz bittet den Schulausschuss, den bestehenden Ratsbeschluss zur Verlage- rung des Berufskollegs 10 von Porz-Mitte nach Köln-Deutz dahingehend zu ändern, dass die Verlage- rung aufgehoben wird. Der jetzige Standort an der Hauptstraße/Karlstraße in Porz-Mitte soll aufgege- ben werden. Die Verwaltung soll beauftragt werden, einen neuen Standort in Porz, insbesondere in Porz-Mitte (z.B. ehem. Dielektra-Gelände) zu suchen. Das Ergebnis ist dem Schulausschuss und der Bezirksvertretung Porz vorzustellen.“ Die Fachverwaltung hat Zweifel an der formellen Wirksamkeit des Beschlusses. Der ASW war nicht Beschlussorgan des von der BV 7 in Frage gestellten Ratsbeschlusses vom 12.11.2015 und kann somit nicht Adressat dieses BV-Beschlusses sein. Die Fachverwaltung hat aus diesen Gründen verwaltungsintern um juristische Überprüfung dieses Beschlusses unter kommunalverfassungsrechtlichen Gesichtspunkten gebeten. Das Ergebnis dieser Prüfung liegt derzeit noch nicht vor. Gez. Dr. Klein Anlage 3 -
Anlage 0
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Der Beschluss steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Beschlussvorlage Session 1061/2018 „Integriertes Stadtentwicklungskonzept für das Programmgebiet "Soziale Stadt" Porz Mitte “, die zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 20.09.2018 und zur Sitzung des Rates der Stadt Köln am 27.09.2018 auf der Tagesordnung steht. Eine Beratung und ein Beschluss in der vorgesehenen Beratungskette ist daher zwingend erforderlich, um eine (weitere) Verzögerung der genannten Beschlussvorlagen zu verhindern, beziehungsweise, die Verzögerung zu minimieren. -
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 2803/2018 Freigabedatum 28.08.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss der Bezirksvertretung Porz vom 15.05.2018 zur Verlagerung des Berufskollegs Porz (BK 10) Beschlussorgan Ausschuss Schule und Weiterbildung Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Porz zur Kenntnis. Alternative Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung folgt der Anregung der Bezirksvertretung Porz und ver- weist sie an den Rat der Stadt Köln, damit dieser die Verwaltung beauftragt: die am 12.11.2015, nach Vorberatung durch die Bezirksvertretung Porz und den Ausschuss für Schu- le und Weiterbildung, unter Session Nr. 2474/2015 beschlossene Verlagerung des Berufskollegs Porz (BK 10) nach Deutz aufzuheben. einen neuen Standort in Porz, insbesondere in Porz-Mitte (z. B. ehemaliges Dielektra-Gelände) für das Berufskolleg Porz zu suchen. Der jetzige Standort an der Hauptstraße/Karlstraße in Porz-Mitte soll aufgegeben werden. Das Ergebnis ist dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung und der Be- zirksvertretung Porz vorzustellen. Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.09.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Die Bezirksvertretung Porz hat in ihrer Sitzung am 15.05.2018 unter TOP 8.3 auf der Grundlage des Antrags AN/0677/2018 (Anlage 1) mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst: Die Bezirksvertretung Porz bittet den Schulausschuss, den bestehenden Ratsbeschluss zur Verla- gerung der Berufskollegs 10 von Porz-Mitte nach Köln-Deutz dahingehend zu ändern, dass die Verlagerung aufgehoben werden soll. Der jetzige Standort an der Hauptstra-ße/Karlstraße in Porz- Mitte soll aufgegeben werden. Die Verwaltung soll beauftragt werden, einen neuen Standort in Porz, insbesondere in Porz-Mitte (z.B. ehemaliges Dielektra-Gelände) zu suchen. Das Ergebnis ist dem Schulausschuss und der Bezirksvertretung Porz vorzustellen. Ein Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 15.05.2018 ist als Anlage 2 beigefügt. Zur Entscheidungszuständigkeit Die vorliegende Beschlussvorlage wird entsprechend § 38 Absatz 13 der Geschäftsordnung des Ra- tes und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem der Ausschuss für Schule und Weiterbildung vor- gelegt. Wie in der Mitteilung 1947/2018 (Anlage 3) ausgeführt, war der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nicht Beschlussgremium des abzuändernden Beschlusses und ist somit für seine Ab- änderung nicht zuständig. Daher wurde als Beschlussalternative eine Verweisung an den Rat aufge- nommen. Die Bezirksvertretung Porz wird im Nachgang über den Beschluss des Rates im Wege ei- ner Mitteilung informiert. Zum Beschluss der Bezirksvertretung Porz Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 23.03.2010 das Entwicklungskonzept Porz Mitte, mit Planungskonzept einschließlich Planungs- und Handlungsempfehlungen als teilräumliche Entwick- lungsplanung und Grundlage für die zukünftige Bauleitplanung gemäß § 1 Absatz 6 Nr. 11 Bauge- setzbuch unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbe- teiligung beschlossen. Eine Handlungsempfehlung war die Verlagerung der Berufskollegs 10 nach Deutz: „(3.7) Mittelfristig: Verlagerung des Berufskollegs Porz (BK 10) nach Deutz und Neuordnung der frei- werdenden Grundstücke für Wohnungsneubau mit öffentlicher Grünfläche (vgl. Kap. 1.4).“ Session 3629/2008, Anlage 2, S. 44). Die Bezirksvertretung Porz hatte diesem Vorschlag in ihrer Sitzung am 22.09.2009 im Übrigen einstimmig zugestimmt. Die Verwaltung bereitet seitdem die Verlagerung des Berufskollegs Porz in den Berufskolleg-Campus Deutz, an der Eitorfer Straße, vor. Es handelt sich hierbei um einen höchst komplexen Prozess, da am Standort Eitorfer Straße drei Berufskollegs untergebracht sind und für den erforderlichen Neubau für das Berufskolleg 10 (BK 10) eine Neustrukturierung der Aufbauten erfolgen muss. Hierbei müssen auch abgängige Fertigbauten erneuert und der Werkstatttrakt (u.a. KFZ-Werkstätten) abgerissen und 3 neu gebaut werden. Dabei muss der Unterrichtsbetrieb der drei Berufskollegs möglichst uneinge- schränkt aufrechterhalten werden. Der Rat der Stadt Köln hat am 12.11.2015 in diesem Zusammenhang beschlossen, dass die Verwal- tung die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung eines Neu- /Erweiterungsbaus für die Berufskollegs 10, 17, 18 und 19 am Standort Eitorfer Str. 16 - 22, 50679 Köln (Deutz) nach gesicherter Finanzierung aufnimmt. Die Bezirksvertretung Porz hat auch diesem Beschluss im Übrigen in ihrer Sitzung am 10.11.2015 einstimmig zugestimmt. Eine veränderte Beschlusslage würde zu enormer zeitlicher Verzögerung für das Berufskolleg führen, die sich in Folge auch auf die zeitliche Entwicklung des Gebietes Porz-Mitte auswirken würden. Zur Beschleunigung und zur Absicherung der aktuellen Verfahren zu Porz Mitte (Session 1061/2018 „Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz Mitte“, Ratssitzung 27.09.2018) ist es erforderlich, dass der Rat der Stadt Köln sich erneut mit der Fragestellung der Bildungseinrichtungen befasst. Die Fachverwaltung empfiehlt daher, die vom Rat der Stadt Köln gefassten Beschlüsse unverändert zu lassen, damit die begonnen Arbeiten zur Verlagerung des Berufskollegs Porz nach Deutz, ein- schließlich der Planungen und Vorbereitungen für die Baumaßnahmen am Standort Eitorfer Straße fortgesetzt werden können. -
Anlage 2 - Beschluss BV 7 Zu AN-0677-2018
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Frau Radke Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) 221-97320 E-Mail: monika.radke@stadt-koeln.de Datum: 27.08.2018 Auszug aus der Niederschrift der 37. Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 15.05.2018 öffentlich 8.3 Antrag der Fraktionen CDU und Grüne sowie von Frau Bastian (FDP): Standort BK 10 AN/0677/2018 Die Bezirksvertretung Porz bittet den Schulausschuss, den bestehenden Ratsbe- schluss zur Verlagerung des Berufskollegs 10 von Porz-Mitte nach Köln-Deutz da- hingehend zu ändern, dass die Verlagerung aufgehoben wird. Der jetzige Standort an der Hauptstraße/Karlstraße in Porz-Mitte soll aufgegeben werden. Die Verwaltung soll beauftragt werden, einen neuen Standort in Porz, insbesondere in Porz-Mitte (z.B. ehem. Dielektra-Gelände) zu suchen. Das Ergebnis ist dem Schulausschuss und der Bezirksvertretung Porz vorzustellen. Abstimmungsergebnis: Gegen die Stimmen von SPD und Herrn Eberle (Linke) mehrheitlich beschlos- sen.
Beratungsverlauf
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28.01.2019
Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.7, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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