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3349/2020

Ersatzbeschaffung von Start- und Steganlagen auf der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.12.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.02.2021, TOP 10.17

Anlage 2, FA 01-02-2021 - Auszug zu 3349-2020

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Ansehen

Anlage 3, Dringlichkeitsentscheidung BV 6 vo03.02.2021 - 0212/2021

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Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 Stellungnahme 14_BP Ersatzbeschaffung Start- und Steganlage

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Ansehen

Anlage 2, FA 01-02-2021 - Auszug zu 3349-2020

2231 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 02.02.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses  
vom 01.02.2021  
öffentlich 
10.18 Ersatzbeschaffung von Start- und Steganlagen auf der Sport- und Er-
holungsanlage Fühlinger See 
3349/2020 
 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat – vorbehaltlich der unveränderten Zu-
stimmung der Bezirksvertretung Chorweiler - wie folgt zu beschließen: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Ersatzbeschaffung der Start- und Stegan-
lagen auf der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See im Rahmen einer europa-
weiten Ausschreibung. Die voraussichtlichen Kosten für die Gesamtmaßnahme bei 
einer Ausführung ab dem Jahre 2021 betragen ca. 760.000,-- € brutto. 
 
Gleichzeitig beschließt der Rat für das Haushaltsjahr 2021 die Bereitstellung einer 
außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO NRW in Höhe von 
300.000,-- € zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 im Teilfinanzplan 0801, Sportförde-
rung / Unterhaltung der Sportstätten, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb 
von beweglichem Anlagevermögen bei der Finanzstelle 5201-0801-6-5244, Fühlinger 
See, Erneuerung Albano-System. Die Deckung erfolgt durch entsprechend geringere 
Verpflichtungsermächtigungen bei der Finanzstelle 6601-1201-2-1031  Bonner Str. 
(Nord-Süd-Stadtbahn, 3. BA), da sich die Umsetzung der Maßnahme zeitlich verzö-
gert. 
 
Für das Jahr 2021 stehen bei der Finanzstelle 5201-0801-6-5244, Fühlinger See, 
Erneuerung Albano-System, Mittel in Höhe von 260.000,-- € zur Verfügung. Die Fi-
nanzierung der darüber hinausgehenden Kassenmittel von 200.000,-- € für das 
Haushaltsjahr 2021 erfolgt im Rahmen der Bewirtschaftung innerhalb des Budgets 
des Dezernates IV, Dezernat für Bildung, Jugend und Sport.

Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe 
von 460.000,-- € für das Haushaltsjahr 2021 im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung / 
Unterhaltung von Sportstätten, bei Finanzstelle 5201-0801-6-5244, Fühlinger See, 
Erneuerung Albano-System. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 3, Dringlichkeitsentscheidung BV 6 vo03.02.2021 - 0212/2021

9931 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/522 
 
Vorlagen-Nummer 
 0212/2021 
Freigabedatum 
28.01.2021  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der 
Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre-
tung 
Betreff 
Ersatzbeschaffung von Start- und Steganlagen auf der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger 
See 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.03.2021 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Da die planmäßige Sitzung der BV entfällt und die Ratssitzung am 04.02.2021 erreicht werden muss, 
erfolgt die Anhörung der BV auch im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung. Die Entscheidung über 
die Durchführung der Maßnahme ist dringend erforderlich, da die Ratsentscheidung Bedingung für 
die Beantragung von Fördermitteln aus dem Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von 
Sportstätten für die Jahre 2020 und 2021“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und 
Gleichstellung des Landes NRW ist. 
 
Beschluss: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Ersatzbeschaffung der Start- und Steganlagen auf der 
Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung. Die vo-
raussichtlichen Kosten für die Gesamtmaßnahme bei einer Ausführung ab dem Jahre 2021 betragen 
ca. 760.000,-- € brutto. 
 
Gleichzeitig beschließt der Rat für das Haushaltsjahr 2021 die Bereitstellung einer außerplanmäßigen 
Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO NRW in Höhe von 300.000,-- € zu Lasten des Haushalts-
jahres 2022 im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung / Unterhaltung der Sportstätten, Teilplanzeile 9, 
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei der Finanzstelle 5201-0801-6-
5244, Fühlinger See, Erneuerung Albano-System. Die Deckung erfolgt durch entsprechend geringere 
Verpflichtungsermächtigungen bei der Finanzstelle 6601-1201-2-1031  Bonner Str. (Nord-Süd-
Stadtbahn, 3. BA), da sich die Umsetzung der Maßnahme zeitlich verzögert. 
 
Für das Jahr 2021 stehen bei der Finanzstelle 5201-0801-6-5244, Fühlinger See, Erneuerung Alba-
no-System, Mittel in Höhe von 260.000,-- € zur Verfügung. Die Finanzierung der darüber hinausge-
henden Kassenmittel von 200.000,-- € für das Haushaltsjahr 2021 erfolgt im Rahmen der Bewirtschaf-
tung innerhalb des Budgets des Dezernates IV, Dezernat für Bildung, Jugend und Sport. 
 
Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 460.000,-- 
€ für das Haushaltsjahr 2021 im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung / Unterhaltung von Sportstätten, 
bei Finanzstelle 5201-0801-6-5244, Fühlinger See, Erneuerung Albano-System. 
Alternative: 
keine

2 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschriften  Unterschriften 
28.01.2021    Reinhard Zöllner  Norbert Schott 
       
    Inan Gökpinar  Wolfgang Kleinjans 
 
Klaus Roth

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   760.000,- € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   30.400,- € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Regattabahn am Fühlinger See ist seit jeher Trainingsstätte für den Breiten-/ und Leistungssport 
und stellt für Rudern und Kanu auch den Landesleistungsstützpunkt dar. Darüber hinaus wird er zu-
künftig der Landesstützpunkt für Pararudern sein. 
 
Neben dem Training werden auch für hochkarätige Sportevents - Deutsche Meisterschaften Rudern, 
Deutsche Meisterschaften im Kanu - Rennsport, Triathlon, Deutsche und internationale Meisterschaf-
ten Wakeboard am Boot und künftig diversen Meisterschaften Kanu – Polo- Start und Steganlagen 
benötigt. 
 
Die jetzt bestehenden Anlagen sind bereits Jahrzehnte vorhanden (seit 2003 abgeschrieben) und 
entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Insbesondere entsteht in den letzten Jahren ein 
erheblicher Reparaturaufwand aufgrund Durchrostung der Eisenschwimmer, was in der Folge öfter 
zum Untergang einzelner Anlagenteile führte. Eine Planungssicherheit hinsichtlich der Funktionstüch-
tigkeit der Anlagen ist nicht mehr gegeben. Daneben stellen die Altanlagen zukünftig ggf. ein Sicher-
heitsrisiko (Verletzungsgefahr an scharfkantigen und stark korrodierten Teilen) dar. 
 
Bei der Beurteilung einer Neuinvestition ist die zwischenzeitliche Entwicklung der Sportarten, insbe-
sondere neuer Trendsportarten im Breitensport und Individualsport (Taucher, Stand Up Paddler, Tri-

4 
 
athleten etc.) zu berücksichtigen. Auch hierdurch werden neue Anforderungen an Steganlagen ge-
stellt, die derzeit nicht erfüllt sind. 
 
Heutzutage ist eine flexible Nutzung der Anlagen erforderlich, d. h. die Steganlagen müssen in Modul-
bauweise auch variabel dem jeweiligen Einsatzzweck kurzfristig angepasst werden können.  
Dies ist mit modernen Stegelementen in Leichtbauweise (Aluminium) gegeben, da die einzelnen Bau-
teile durch genormte Verbinder eine in Länge und Breite anpassbare Struktur ermöglichen. Dies führt 
dazu, dass aufgrund der schnell anzupassenden Länge der Steganlagen diese sowohl als Plattform 
für Schiedsrichter, Trainer oder als Ruheflächen für Triathleten genutzt, aber auch als breite 
Schwimmpontons dem Breitensport zugeführt werden können. Selbst die Errichtung schwimmender 
Bühnen für Kulturveranstaltungen wäre denkbar. 
 
Zielsetzung ist die Erneuerung aller vorhandenen Steg- und Startanlagen durch ein ausreichendes 
Kontingent moderner Stegmodule, die den heutigen Anforderungen des Breiten- und Leistungssports 
entsprechen. 
 
Kosten, Finanzierung und Förderung: 
Mit beigefügtem Prüfbericht bestätigt das Rechnungsprüfungsamt die Gesamtkosten in Höhe von 
760.000,-- € brutto für die geplante Maßnahme. 
 
Zur Finanzierung der Investitionskosten in Höhe von insgesamt 760.000,-- € ist die Bereitstellung ei-
ner außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe 300.000,-- € erforderlich, da im Jahr 
2021 ein entsprechender Auftrag für das Jahr 2022 vergeben werden muss. Die Deckung erfolgt 
durch entsprechend geringerer Verpflichtungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, We-
ge, Plätze, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-2-1031  
Bonner Str. (Nord-Süd-Stadtbahn, 3. BA)  
 
Darüber hinaus werden im Jahr 2021 investive Kassenmittel in Höhe von 460.000,-- € benötigt. Hier-
von sind bei der angegebenen Finanzstelle für das Jahr 2021 260.000,-- € im Hpl. 2020/2021 veran-
schlagt. Für das Jahr 2020 waren darüber hinaus 200.000,-- € veranschlagt. Diese werden im Rah-
men der Bewirtschaftung innerhalb des Budgets des Dezernates IV, Dezernat für Bildung, Jugend 
und Sport, entsprechend für das Jahr 2021 bereitgestellt. 
 
Als Folgeaufwendungen fallen bei einer Nutzungsdauer von 25 Jahren bilanzielle Abschreibungen in 
Höhe von rd. 18.400,-- € p. a. für 2021 an. Ab dem Haushaltsjahr 2022 erhöhen sich diese auf 
30.400,-- € p.a. Für das Haushaltsjahr 2021 sind diese im Teilergebnisplan 0801, Sportförde-
rung/Unterhaltung von Sportstätten, in der Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen, bereits be-
rücksichtigt. 
 
Für die ab dem Hj. 2022 anfallenden Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen sowie die erfor-
derlichen investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 300.000,-- € zur Ablösung der Ver-
pflichtungsermächtigung wird das Dezernat IV die erforderlichen Mittel im Rahmen des Haushaltsauf-
stellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets ggfs. durch Umschichtungen 
vorsehen. Diese führen nicht zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haushaltsplanung 
2020/2021 inkl. Mittelfristiger Finanzplanung. 
 
Darüber hinaus hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes 
NRW das Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten für die Jahre 2020 und 
2021“ ausgerufen. Die Sportverwaltung beabsichtigt, die Maßnahme im Rahmen dieses Förderpro-
gramms zu melden. 
 
Für die Teilnahme am Förderprogramm ist der Beschluss des Rates erforderlich.  
 
Zum jetzigen Zeitpunkt ist jedoch noch nicht absehbar, ob und in welcher Höhe die Maßnahme über-
haupt gefördert wird. Eine Maximalförderung in Höhe von 684.000,-- € (90 Prozent) ist ebenso denk-
bar wie die Möglichkeit, dass die Maßnahme für eine Förderung nicht in Frage kommt. Durch die be-
reits im HH-Plan zur Verfügung gestellten Mittel ist die Finanzierung unabhängig von der Beschei-
dung des Förderantrages durchführbar und sichergestellt. 
 
Sollte eine Förderung zum Tragen kommen, wird die Sportverwaltung die beratenden und entschei-

5 
 
denden Gremien im Nachgang über die tatsächliche Höhe der Förderung sowie die damit verbunde-
nen finanziellen Auswirkungen (in diesem Falle Verbesserungen) für den städtischen Haushalt unter-
richten.  
 
Weitere Vorgehensweise: 
Unmittelbar nach dem Beschluss wird die Ausschreibung vorbereitet und durchgeführt. 
 
Klimafolgeabschätzung: 
Bei der Ersatzbeschaffung der Steganlagen handelt es sich ausschließlich um einen Austausch. Da-
bei könnte es von Vorteil sein, dass die neuen Steganlagen aus rostfreiem Aluminium bestehen sol-
len und so kein Rost in das Gewässer gelangt. Darüber hinaus wird es keine Folgen für das Klima 
haben. 
 
Anlage

Beschlussvorlage Rat

9064 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/522 
 
Vorlagen-Nummer 
 3349/2020 
Freigabedatum 
23.12.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ersatzbeschaffung von Start- und Steganlagen auf der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger 
See 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Ersatzbeschaffung der Start- und Steganlagen auf der 
Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung. Die vo-
raussichtlichen Kosten für die Gesamtmaßnahme bei einer Ausführung ab dem Jahre 2021 betragen 
ca. 760.000,-- € brutto. 
 
Gleichzeitig beschließt der Rat für das Haushaltsjahr 2021 die Bereitstellung einer außerplanmäßigen 
Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO NRW in Höhe von 300.000,-- € zu Lasten des Haushalts-
jahres 2022 im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung / Unterhaltung der Sportstätten, Teilplanzeile 9, 
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei der Finanzstelle 5201-0801-6-
5244, Fühlinger See, Erneuerung Albano-System. Die Deckung erfolgt durch entsprechend geringere 
Verpflichtungsermächtigungen bei der Finanzstelle 6601-1201-2-1031  Bonner Str. (Nord-Süd-
Stadtbahn, 3. BA), da sich die Umsetzung der Maßnahme zeitlich verzögert. 
 
Für das Jahr 2021 stehen bei der Finanzstelle 5201-0801-6-5244, Fühlinger See, Erneuerung Alba-
no-System, Mittel in Höhe von 260.000,-- € zur Verfügung. Die Finanzierung der darüber hinausge-
henden Kassenmittel von 200.000,-- € für das Haushaltsjahr 2021 erfolgt im Rahmen der Bewirtschaf-
tung innerhalb des Budgets des Dezernates IV, Dezernat für Bildung, Jugend und Sport. 
Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 460.000,-- 
€ für das Haushaltsjahr 2021 im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung / Unterhaltung von Sportstätten, 
bei Finanzstelle 5201-0801-6-5244, Fühlinger See, Erneuerung Albano-System. 
 
Alternative: 
 
keine 
 
 
Sportausschuss 21.01.2021 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 28.01.2021 
Finanzausschuss 01.02.2021 
Rat 04.02.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   760.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   30.400 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Die Regattabahn am Fühlinger See ist seit jeher Trainingsstätte für den Breiten-/ und Leistungssport 
und stellt für Rudern und Kanu auch den Landesleistungsstützpunkt dar. Darüber hinaus wird er zu-
künftig der Landesstützpunkt für Pararudern sein. 
 
Neben dem Training werden auch für hochkarätige Sportevents - Deutsche Meisterschaften Rudern, 
Deutsche Meisterschaften im Kanu - Rennsport, Triathlon, Deutsche und internationale Meisterschaf-
ten Wakeboard am Boot und künftig diversen Meisterschaften Kanu – Polo- Start und Steganlagen 
benötigt. 
 
Die jetzt bestehenden Anlagen sind bereits Jahrzehnte vorhanden (seit 2003 abgeschrieben) und 
entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Insbesondere entsteht in den letzten Jahren ein 
erheblicher Reparaturaufwand aufgrund Durchrostung der Eisenschwimmer, was in der Folge öfter 
zum Untergang einzelner Anlagenteile führte. Eine Planungssicherheit hinsichtlich der Funktionstüch-
tigkeit der Anlagen ist nicht mehr gegeben. Daneben stellen die Altanlagen zukünftig ggf. ein Sicher-
heitsrisiko (Verletzungsgefahr an scharfkantigen und stark korrodierten Teilen) dar. 
 
Bei der Beurteilung einer Neuinvestition ist die zwischenzeitliche Entwicklung der Sportarten, insbe-
sondere neuer Trendsportarten im Breitensport und Individualsport (Taucher, Stand Up Paddler, Tri-

3 
athleten etc.) zu berücksichtigen. Auch hierdurch werden neue Anforderungen an Steganlagen ge-
stellt, die derzeit nicht erfüllt sind. 
 
Heutzutage ist eine flexible Nutzung der Anlagen erforderlich, d. h. die Steganlagen müssen in Modul-
bauweise auch variabel dem jeweiligen Einsatzzweck kurzfristig angepasst werden können.  
Dies ist mit modernen Stegelementen in Leichtbauweise (Aluminium) gegeben, da die einzelnen Bau-
teile durch genormte Verbinder eine in Länge und Breite anpassbare Struktur ermöglichen. Dies führt 
dazu, dass aufgrund der schnell anzupassenden Länge der Steganlagen diese sowohl als Plattform 
für Schiedsrichter, Trainer oder als Ruheflächen für Triathleten genutzt, aber auch als breite 
Schwimmpontons dem Breitensport zugeführt werden können. Selbst die Errichtung schwimmender 
Bühnen für Kulturveranstaltungen wäre denkbar. 
 
Zielsetzung ist die Erneuerung aller vorhandenen Steg- und Startanlagen durch ein ausreichendes 
Kontingent moderner Stegmodule, die den heutigen Anforderungen des Breiten- und Leistungssports 
entsprechen. 
 
Kosten, Finanzierung und Förderung: 
Mit beigefügtem Prüfbericht bestätigt das Rechnungsprüfungsamt die Gesamtkosten in Höhe von 
760.000,-- € brutto für die geplante Maßnahme. 
 
Zur Finanzierung der Investitionskosten in Höhe von insgesamt 760.000,-- € ist die Bereitstellung ei-
ner außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe 300.000,-- € erforderlich, da im Jahr 
2021 ein entsprechender Auftrag für das Jahr 2022 vergeben werden muss. Die Deckung erfolgt 
durch entsprechend geringerer Verpflichtungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, We-
ge, Plätze, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-2-1031  
Bonner Str. (Nord-Süd-Stadtbahn, 3. BA)  
 
Darüber hinaus werden im Jahr 2021 investive Kassenmittel in Höhe von 460.000,-- € benötigt. Hier-
von sind bei der angegebenen Finanzstelle für das Jahr 2021 260.000,-- € im Hpl. 2020/2021 veran-
schlagt. Für das Jahr 2020 waren darüber hinaus 200.000,-- € veranschlagt. Diese werden im Rah-
men der Bewirtschaftung innerhalb des Budgets des Dezernates IV, Dezernat für Bildung, Jugend 
und Sport, entsprechend für das Jahr 2021 bereitgestellt. 
 
Als Folgeaufwendungen fallen bei einer Nutzungsdauer von 25 Jahren bilanzielle Abschreibungen in 
Höhe von rd. 18.400,-- € p. a. für 2021 an. Ab dem Haushaltsjahr 2022 erhöhen sich diese auf 
30.400,-- € p.a. Für das Haushaltsjahr 2021 sind diese im Teilergebnisplan 0801, Sportförde-
rung/Unterhaltung von Sportstätten, in der Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen, bereits be-
rücksichtigt. 
 
Für die ab dem Hj. 2022 anfallenden Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen sowie die erfor-
derlichen investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 300.000,-- € zur Ablösung der Ver-
pflichtungsermächtigung wird das Dezernat IV die erforderlichen Mittel im Rahmen des Haushaltsauf-
stellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets ggfs. durch Umschichtungen 
vorsehen. Diese führen nicht zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haushaltsplanung 
2020/2021 inkl. Mittelfristiger Finanzplanung. 
 
Darüber hinaus hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes 
NRW das Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten für die Jahre 2020 und 
2021“ ausgerufen. Die Sportverwaltung beabsichtigt, die Maßnahme im Rahmen dieses Förderpro-
gramms zu melden. 
 
Für die Teilnahme am Förderprogramm ist der Beschluss des Rates erforderlich.  
 
Zum jetzigen Zeitpunkt ist jedoch noch nicht absehbar, ob und in welcher Höhe die Maßnahme über-
haupt gefördert wird. Eine Maximalförderung in Höhe von 684.000,-- € (90 Prozent) ist ebenso denk-
bar wie die Möglichkeit, dass die Maßnahme für eine Förderung nicht in Frage kommt. Durch die be-
reits im HH-Plan zur Verfügung gestellten Mittel ist die Finanzierung unabhängig von der Beschei-
dung des Förderantrages durchführbar und sichergestellt.

4 
 
Sollte eine Förderung zum Tragen kommen, wird die Sportverwaltung die beratenden und entschei-
denden Gremien im Nachgang über die tatsächliche Höhe der Förderung sowie die damit verbunde-
nen finanziellen Auswirkungen (in diesem Falle Verbesserungen) für den städtischen Haushalt unter-
richten.  
 
Weitere Vorgehensweise: 
Unmittelbar nach dem Beschluss wird die Ausschreibung vorbereitet und durchgeführt. 
 
Klimafolgeabschätzung: 
Bei der Ersatzbeschaffung der Steganlagen handelt es sich ausschließlich um einen Austausch. Da-
bei könnte es von Vorteil sein, dass die neuen Steganlagen aus rostfreiem Aluminium bestehen sol-
len und so kein Rost in das Gewässer gelangt. Darüber hinaus wird es keine Folgen für das Klima 
haben. 
 
Anlage

Anlage 1 Stellungnahme 14_BP Ersatzbeschaffung Start- und Steganlage

1624 Zeichen

14 21.12.2020 
143  
 
 
 
 
 
52 
 
 
Ersatzbeschaffung Start- und Steganlage Fühlinger See 
hier:  Bedarfsprüfung Lieferleistung  
RPA-Nr.: 2020/1471 
 
eingereichte Kosten:  638.655,- € netto (760.000,- € brutto) 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
für die Erneuerung der Start- und Steganlage der Regattastrecke Fühlinger See legen Sie 
mir Ihre Bedarfsprüfung vor, um im Anschluss im zuständigen Ratsgremium die politische 
Legitimation herbeizuführen. 
 
Bei der Durchsicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen haben sich keine Anhaltspunkte 
ergeben, die gegen eine Fortführung der Maßnahme sprechen. Der Bedarf für die Erneue-
rung wurde von -52- ausführlich und plausibel begründet. Noch offene Fragen konnten in 
einem Telefonat am 16.12.2020 geklärt werden.  
 
Nach Auskunft von -52- wurden die angegebenen Kosten im Rahmen einer Markterkundung 
ermittelt. Danach ergibt sich für die Steganlage ein Quadratmeterpreis i. H. von knapp 1.300 
€ netto (Lieferung und Montage). Für eine Start- bzw. Steganlage mit den von -52- beschrie-
benen professionellen und flexiblen Anforderungen wird der Gesamtpreis als angemessen 
erachtet. Zudem beabsichtigt -52- für diese Maßnahme Fördermittel zu beantragen. Im güns-
tigsten Fall, d. h. bei einer Förderung von 90 % der Gesamtsumme, verbleibt bei der Stadt 
Köln ein Kostenanteil i. H. von ca. 64.000,- € netto (76.000,- € brutto). 
 
Bei dem deutlich überwiegenden Teil der Leistungen handelt es sich laut -52- um Lieferleis-
tungen, sodass gegen das vorgesehene Vergabeverfahren keine Bedenken bestehen. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Hans-Jochen Hemsing

Beratungsverlauf (3)

01.02.2021 Finanzausschuss
TOP 10.18 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen

Zur Sitzung
04.02.2021 Rat
TOP 10.17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung (Fachausschuss)

Details

Aktenzeichen
3349/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.12.2020
Erstellt
19.11.2020 09:29