3349/2020
Ersatzbeschaffung von Start- und Steganlagen auf der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See
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Anlage 2, FA 01-02-2021 - Auszug zu 3349-2020
2231 Zeichen
Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 02.02.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 01.02.2021 öffentlich 10.18 Ersatzbeschaffung von Start- und Steganlagen auf der Sport- und Er- holungsanlage Fühlinger See 3349/2020 Beschluss: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat – vorbehaltlich der unveränderten Zu- stimmung der Bezirksvertretung Chorweiler - wie folgt zu beschließen: Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Ersatzbeschaffung der Start- und Stegan- lagen auf der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See im Rahmen einer europa- weiten Ausschreibung. Die voraussichtlichen Kosten für die Gesamtmaßnahme bei einer Ausführung ab dem Jahre 2021 betragen ca. 760.000,-- € brutto. Gleichzeitig beschließt der Rat für das Haushaltsjahr 2021 die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO NRW in Höhe von 300.000,-- € zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 im Teilfinanzplan 0801, Sportförde- rung / Unterhaltung der Sportstätten, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei der Finanzstelle 5201-0801-6-5244, Fühlinger See, Erneuerung Albano-System. Die Deckung erfolgt durch entsprechend geringere Verpflichtungsermächtigungen bei der Finanzstelle 6601-1201-2-1031 Bonner Str. (Nord-Süd-Stadtbahn, 3. BA), da sich die Umsetzung der Maßnahme zeitlich verzö- gert. Für das Jahr 2021 stehen bei der Finanzstelle 5201-0801-6-5244, Fühlinger See, Erneuerung Albano-System, Mittel in Höhe von 260.000,-- € zur Verfügung. Die Fi- nanzierung der darüber hinausgehenden Kassenmittel von 200.000,-- € für das Haushaltsjahr 2021 erfolgt im Rahmen der Bewirtschaftung innerhalb des Budgets des Dezernates IV, Dezernat für Bildung, Jugend und Sport. Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 460.000,-- € für das Haushaltsjahr 2021 im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung / Unterhaltung von Sportstätten, bei Finanzstelle 5201-0801-6-5244, Fühlinger See, Erneuerung Albano-System. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 3, Dringlichkeitsentscheidung BV 6 vo03.02.2021 - 0212/2021
9931 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
IV/52/522
Vorlagen-Nummer
0212/2021
Freigabedatum
28.01.2021
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der
Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre-
tung
Betreff
Ersatzbeschaffung von Start- und Steganlagen auf der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger
See
Gremium Datum
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.03.2021
Begründung für die Dringlichkeit:
Da die planmäßige Sitzung der BV entfällt und die Ratssitzung am 04.02.2021 erreicht werden muss,
erfolgt die Anhörung der BV auch im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung. Die Entscheidung über
die Durchführung der Maßnahme ist dringend erforderlich, da die Ratsentscheidung Bedingung für
die Beantragung von Fördermitteln aus dem Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von
Sportstätten für die Jahre 2020 und 2021“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung des Landes NRW ist.
Beschluss:
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Ersatzbeschaffung der Start- und Steganlagen auf der
Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung. Die vo-
raussichtlichen Kosten für die Gesamtmaßnahme bei einer Ausführung ab dem Jahre 2021 betragen
ca. 760.000,-- € brutto.
Gleichzeitig beschließt der Rat für das Haushaltsjahr 2021 die Bereitstellung einer außerplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO NRW in Höhe von 300.000,-- € zu Lasten des Haushalts-
jahres 2022 im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung / Unterhaltung der Sportstätten, Teilplanzeile 9,
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei der Finanzstelle 5201-0801-6-
5244, Fühlinger See, Erneuerung Albano-System. Die Deckung erfolgt durch entsprechend geringere
Verpflichtungsermächtigungen bei der Finanzstelle 6601-1201-2-1031 Bonner Str. (Nord-Süd-
Stadtbahn, 3. BA), da sich die Umsetzung der Maßnahme zeitlich verzögert.
Für das Jahr 2021 stehen bei der Finanzstelle 5201-0801-6-5244, Fühlinger See, Erneuerung Alba-
no-System, Mittel in Höhe von 260.000,-- € zur Verfügung. Die Finanzierung der darüber hinausge-
henden Kassenmittel von 200.000,-- € für das Haushaltsjahr 2021 erfolgt im Rahmen der Bewirtschaf-
tung innerhalb des Budgets des Dezernates IV, Dezernat für Bildung, Jugend und Sport.
Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 460.000,--
€ für das Haushaltsjahr 2021 im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung / Unterhaltung von Sportstätten,
bei Finanzstelle 5201-0801-6-5244, Fühlinger See, Erneuerung Albano-System.
Alternative:
keine
2
Datum Abstimmungsergebnis
Unterschriften Unterschriften
28.01.2021 Reinhard Zöllner Norbert Schott
Inan Gökpinar Wolfgang Kleinjans
Klaus Roth
3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 760.000,- €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen 30.400,- €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Die Regattabahn am Fühlinger See ist seit jeher Trainingsstätte für den Breiten-/ und Leistungssport
und stellt für Rudern und Kanu auch den Landesleistungsstützpunkt dar. Darüber hinaus wird er zu-
künftig der Landesstützpunkt für Pararudern sein.
Neben dem Training werden auch für hochkarätige Sportevents - Deutsche Meisterschaften Rudern,
Deutsche Meisterschaften im Kanu - Rennsport, Triathlon, Deutsche und internationale Meisterschaf-
ten Wakeboard am Boot und künftig diversen Meisterschaften Kanu – Polo- Start und Steganlagen
benötigt.
Die jetzt bestehenden Anlagen sind bereits Jahrzehnte vorhanden (seit 2003 abgeschrieben) und
entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Insbesondere entsteht in den letzten Jahren ein
erheblicher Reparaturaufwand aufgrund Durchrostung der Eisenschwimmer, was in der Folge öfter
zum Untergang einzelner Anlagenteile führte. Eine Planungssicherheit hinsichtlich der Funktionstüch-
tigkeit der Anlagen ist nicht mehr gegeben. Daneben stellen die Altanlagen zukünftig ggf. ein Sicher-
heitsrisiko (Verletzungsgefahr an scharfkantigen und stark korrodierten Teilen) dar.
Bei der Beurteilung einer Neuinvestition ist die zwischenzeitliche Entwicklung der Sportarten, insbe-
sondere neuer Trendsportarten im Breitensport und Individualsport (Taucher, Stand Up Paddler, Tri-
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athleten etc.) zu berücksichtigen. Auch hierdurch werden neue Anforderungen an Steganlagen ge-
stellt, die derzeit nicht erfüllt sind.
Heutzutage ist eine flexible Nutzung der Anlagen erforderlich, d. h. die Steganlagen müssen in Modul-
bauweise auch variabel dem jeweiligen Einsatzzweck kurzfristig angepasst werden können.
Dies ist mit modernen Stegelementen in Leichtbauweise (Aluminium) gegeben, da die einzelnen Bau-
teile durch genormte Verbinder eine in Länge und Breite anpassbare Struktur ermöglichen. Dies führt
dazu, dass aufgrund der schnell anzupassenden Länge der Steganlagen diese sowohl als Plattform
für Schiedsrichter, Trainer oder als Ruheflächen für Triathleten genutzt, aber auch als breite
Schwimmpontons dem Breitensport zugeführt werden können. Selbst die Errichtung schwimmender
Bühnen für Kulturveranstaltungen wäre denkbar.
Zielsetzung ist die Erneuerung aller vorhandenen Steg- und Startanlagen durch ein ausreichendes
Kontingent moderner Stegmodule, die den heutigen Anforderungen des Breiten- und Leistungssports
entsprechen.
Kosten, Finanzierung und Förderung:
Mit beigefügtem Prüfbericht bestätigt das Rechnungsprüfungsamt die Gesamtkosten in Höhe von
760.000,-- € brutto für die geplante Maßnahme.
Zur Finanzierung der Investitionskosten in Höhe von insgesamt 760.000,-- € ist die Bereitstellung ei-
ner außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe 300.000,-- € erforderlich, da im Jahr
2021 ein entsprechender Auftrag für das Jahr 2022 vergeben werden muss. Die Deckung erfolgt
durch entsprechend geringerer Verpflichtungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, We-
ge, Plätze, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-2-1031
Bonner Str. (Nord-Süd-Stadtbahn, 3. BA)
Darüber hinaus werden im Jahr 2021 investive Kassenmittel in Höhe von 460.000,-- € benötigt. Hier-
von sind bei der angegebenen Finanzstelle für das Jahr 2021 260.000,-- € im Hpl. 2020/2021 veran-
schlagt. Für das Jahr 2020 waren darüber hinaus 200.000,-- € veranschlagt. Diese werden im Rah-
men der Bewirtschaftung innerhalb des Budgets des Dezernates IV, Dezernat für Bildung, Jugend
und Sport, entsprechend für das Jahr 2021 bereitgestellt.
Als Folgeaufwendungen fallen bei einer Nutzungsdauer von 25 Jahren bilanzielle Abschreibungen in
Höhe von rd. 18.400,-- € p. a. für 2021 an. Ab dem Haushaltsjahr 2022 erhöhen sich diese auf
30.400,-- € p.a. Für das Haushaltsjahr 2021 sind diese im Teilergebnisplan 0801, Sportförde-
rung/Unterhaltung von Sportstätten, in der Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen, bereits be-
rücksichtigt.
Für die ab dem Hj. 2022 anfallenden Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen sowie die erfor-
derlichen investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 300.000,-- € zur Ablösung der Ver-
pflichtungsermächtigung wird das Dezernat IV die erforderlichen Mittel im Rahmen des Haushaltsauf-
stellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets ggfs. durch Umschichtungen
vorsehen. Diese führen nicht zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haushaltsplanung
2020/2021 inkl. Mittelfristiger Finanzplanung.
Darüber hinaus hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes
NRW das Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten für die Jahre 2020 und
2021“ ausgerufen. Die Sportverwaltung beabsichtigt, die Maßnahme im Rahmen dieses Förderpro-
gramms zu melden.
Für die Teilnahme am Förderprogramm ist der Beschluss des Rates erforderlich.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist jedoch noch nicht absehbar, ob und in welcher Höhe die Maßnahme über-
haupt gefördert wird. Eine Maximalförderung in Höhe von 684.000,-- € (90 Prozent) ist ebenso denk-
bar wie die Möglichkeit, dass die Maßnahme für eine Förderung nicht in Frage kommt. Durch die be-
reits im HH-Plan zur Verfügung gestellten Mittel ist die Finanzierung unabhängig von der Beschei-
dung des Förderantrages durchführbar und sichergestellt.
Sollte eine Förderung zum Tragen kommen, wird die Sportverwaltung die beratenden und entschei-
5
denden Gremien im Nachgang über die tatsächliche Höhe der Förderung sowie die damit verbunde-
nen finanziellen Auswirkungen (in diesem Falle Verbesserungen) für den städtischen Haushalt unter-
richten.
Weitere Vorgehensweise:
Unmittelbar nach dem Beschluss wird die Ausschreibung vorbereitet und durchgeführt.
Klimafolgeabschätzung:
Bei der Ersatzbeschaffung der Steganlagen handelt es sich ausschließlich um einen Austausch. Da-
bei könnte es von Vorteil sein, dass die neuen Steganlagen aus rostfreiem Aluminium bestehen sol-
len und so kein Rost in das Gewässer gelangt. Darüber hinaus wird es keine Folgen für das Klima
haben.
Anlage
Beschlussvorlage Rat
9064 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/522 Vorlagen-Nummer 3349/2020 Freigabedatum 23.12.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ersatzbeschaffung von Start- und Steganlagen auf der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Ersatzbeschaffung der Start- und Steganlagen auf der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung. Die vo- raussichtlichen Kosten für die Gesamtmaßnahme bei einer Ausführung ab dem Jahre 2021 betragen ca. 760.000,-- € brutto. Gleichzeitig beschließt der Rat für das Haushaltsjahr 2021 die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO NRW in Höhe von 300.000,-- € zu Lasten des Haushalts- jahres 2022 im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung / Unterhaltung der Sportstätten, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei der Finanzstelle 5201-0801-6- 5244, Fühlinger See, Erneuerung Albano-System. Die Deckung erfolgt durch entsprechend geringere Verpflichtungsermächtigungen bei der Finanzstelle 6601-1201-2-1031 Bonner Str. (Nord-Süd- Stadtbahn, 3. BA), da sich die Umsetzung der Maßnahme zeitlich verzögert. Für das Jahr 2021 stehen bei der Finanzstelle 5201-0801-6-5244, Fühlinger See, Erneuerung Alba- no-System, Mittel in Höhe von 260.000,-- € zur Verfügung. Die Finanzierung der darüber hinausge- henden Kassenmittel von 200.000,-- € für das Haushaltsjahr 2021 erfolgt im Rahmen der Bewirtschaf- tung innerhalb des Budgets des Dezernates IV, Dezernat für Bildung, Jugend und Sport. Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 460.000,-- € für das Haushaltsjahr 2021 im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung / Unterhaltung von Sportstätten, bei Finanzstelle 5201-0801-6-5244, Fühlinger See, Erneuerung Albano-System. Alternative: keine Sportausschuss 21.01.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 28.01.2021 Finanzausschuss 01.02.2021 Rat 04.02.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 760.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 30.400 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die Regattabahn am Fühlinger See ist seit jeher Trainingsstätte für den Breiten-/ und Leistungssport und stellt für Rudern und Kanu auch den Landesleistungsstützpunkt dar. Darüber hinaus wird er zu- künftig der Landesstützpunkt für Pararudern sein. Neben dem Training werden auch für hochkarätige Sportevents - Deutsche Meisterschaften Rudern, Deutsche Meisterschaften im Kanu - Rennsport, Triathlon, Deutsche und internationale Meisterschaf- ten Wakeboard am Boot und künftig diversen Meisterschaften Kanu – Polo- Start und Steganlagen benötigt. Die jetzt bestehenden Anlagen sind bereits Jahrzehnte vorhanden (seit 2003 abgeschrieben) und entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Insbesondere entsteht in den letzten Jahren ein erheblicher Reparaturaufwand aufgrund Durchrostung der Eisenschwimmer, was in der Folge öfter zum Untergang einzelner Anlagenteile führte. Eine Planungssicherheit hinsichtlich der Funktionstüch- tigkeit der Anlagen ist nicht mehr gegeben. Daneben stellen die Altanlagen zukünftig ggf. ein Sicher- heitsrisiko (Verletzungsgefahr an scharfkantigen und stark korrodierten Teilen) dar. Bei der Beurteilung einer Neuinvestition ist die zwischenzeitliche Entwicklung der Sportarten, insbe- sondere neuer Trendsportarten im Breitensport und Individualsport (Taucher, Stand Up Paddler, Tri- 3 athleten etc.) zu berücksichtigen. Auch hierdurch werden neue Anforderungen an Steganlagen ge- stellt, die derzeit nicht erfüllt sind. Heutzutage ist eine flexible Nutzung der Anlagen erforderlich, d. h. die Steganlagen müssen in Modul- bauweise auch variabel dem jeweiligen Einsatzzweck kurzfristig angepasst werden können. Dies ist mit modernen Stegelementen in Leichtbauweise (Aluminium) gegeben, da die einzelnen Bau- teile durch genormte Verbinder eine in Länge und Breite anpassbare Struktur ermöglichen. Dies führt dazu, dass aufgrund der schnell anzupassenden Länge der Steganlagen diese sowohl als Plattform für Schiedsrichter, Trainer oder als Ruheflächen für Triathleten genutzt, aber auch als breite Schwimmpontons dem Breitensport zugeführt werden können. Selbst die Errichtung schwimmender Bühnen für Kulturveranstaltungen wäre denkbar. Zielsetzung ist die Erneuerung aller vorhandenen Steg- und Startanlagen durch ein ausreichendes Kontingent moderner Stegmodule, die den heutigen Anforderungen des Breiten- und Leistungssports entsprechen. Kosten, Finanzierung und Förderung: Mit beigefügtem Prüfbericht bestätigt das Rechnungsprüfungsamt die Gesamtkosten in Höhe von 760.000,-- € brutto für die geplante Maßnahme. Zur Finanzierung der Investitionskosten in Höhe von insgesamt 760.000,-- € ist die Bereitstellung ei- ner außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe 300.000,-- € erforderlich, da im Jahr 2021 ein entsprechender Auftrag für das Jahr 2022 vergeben werden muss. Die Deckung erfolgt durch entsprechend geringerer Verpflichtungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, We- ge, Plätze, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-2-1031 Bonner Str. (Nord-Süd-Stadtbahn, 3. BA) Darüber hinaus werden im Jahr 2021 investive Kassenmittel in Höhe von 460.000,-- € benötigt. Hier- von sind bei der angegebenen Finanzstelle für das Jahr 2021 260.000,-- € im Hpl. 2020/2021 veran- schlagt. Für das Jahr 2020 waren darüber hinaus 200.000,-- € veranschlagt. Diese werden im Rah- men der Bewirtschaftung innerhalb des Budgets des Dezernates IV, Dezernat für Bildung, Jugend und Sport, entsprechend für das Jahr 2021 bereitgestellt. Als Folgeaufwendungen fallen bei einer Nutzungsdauer von 25 Jahren bilanzielle Abschreibungen in Höhe von rd. 18.400,-- € p. a. für 2021 an. Ab dem Haushaltsjahr 2022 erhöhen sich diese auf 30.400,-- € p.a. Für das Haushaltsjahr 2021 sind diese im Teilergebnisplan 0801, Sportförde- rung/Unterhaltung von Sportstätten, in der Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen, bereits be- rücksichtigt. Für die ab dem Hj. 2022 anfallenden Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen sowie die erfor- derlichen investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 300.000,-- € zur Ablösung der Ver- pflichtungsermächtigung wird das Dezernat IV die erforderlichen Mittel im Rahmen des Haushaltsauf- stellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets ggfs. durch Umschichtungen vorsehen. Diese führen nicht zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haushaltsplanung 2020/2021 inkl. Mittelfristiger Finanzplanung. Darüber hinaus hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW das Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten für die Jahre 2020 und 2021“ ausgerufen. Die Sportverwaltung beabsichtigt, die Maßnahme im Rahmen dieses Förderpro- gramms zu melden. Für die Teilnahme am Förderprogramm ist der Beschluss des Rates erforderlich. Zum jetzigen Zeitpunkt ist jedoch noch nicht absehbar, ob und in welcher Höhe die Maßnahme über- haupt gefördert wird. Eine Maximalförderung in Höhe von 684.000,-- € (90 Prozent) ist ebenso denk- bar wie die Möglichkeit, dass die Maßnahme für eine Förderung nicht in Frage kommt. Durch die be- reits im HH-Plan zur Verfügung gestellten Mittel ist die Finanzierung unabhängig von der Beschei- dung des Förderantrages durchführbar und sichergestellt. 4 Sollte eine Förderung zum Tragen kommen, wird die Sportverwaltung die beratenden und entschei- denden Gremien im Nachgang über die tatsächliche Höhe der Förderung sowie die damit verbunde- nen finanziellen Auswirkungen (in diesem Falle Verbesserungen) für den städtischen Haushalt unter- richten. Weitere Vorgehensweise: Unmittelbar nach dem Beschluss wird die Ausschreibung vorbereitet und durchgeführt. Klimafolgeabschätzung: Bei der Ersatzbeschaffung der Steganlagen handelt es sich ausschließlich um einen Austausch. Da- bei könnte es von Vorteil sein, dass die neuen Steganlagen aus rostfreiem Aluminium bestehen sol- len und so kein Rost in das Gewässer gelangt. Darüber hinaus wird es keine Folgen für das Klima haben. Anlage
Anlage 1 Stellungnahme 14_BP Ersatzbeschaffung Start- und Steganlage
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14 21.12.2020 143 52 Ersatzbeschaffung Start- und Steganlage Fühlinger See hier: Bedarfsprüfung Lieferleistung RPA-Nr.: 2020/1471 eingereichte Kosten: 638.655,- € netto (760.000,- € brutto) Sehr geehrte Damen und Herren, für die Erneuerung der Start- und Steganlage der Regattastrecke Fühlinger See legen Sie mir Ihre Bedarfsprüfung vor, um im Anschluss im zuständigen Ratsgremium die politische Legitimation herbeizuführen. Bei der Durchsicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, die gegen eine Fortführung der Maßnahme sprechen. Der Bedarf für die Erneue- rung wurde von -52- ausführlich und plausibel begründet. Noch offene Fragen konnten in einem Telefonat am 16.12.2020 geklärt werden. Nach Auskunft von -52- wurden die angegebenen Kosten im Rahmen einer Markterkundung ermittelt. Danach ergibt sich für die Steganlage ein Quadratmeterpreis i. H. von knapp 1.300 € netto (Lieferung und Montage). Für eine Start- bzw. Steganlage mit den von -52- beschrie- benen professionellen und flexiblen Anforderungen wird der Gesamtpreis als angemessen erachtet. Zudem beabsichtigt -52- für diese Maßnahme Fördermittel zu beantragen. Im güns- tigsten Fall, d. h. bei einer Förderung von 90 % der Gesamtsumme, verbleibt bei der Stadt Köln ein Kostenanteil i. H. von ca. 64.000,- € netto (76.000,- € brutto). Bei dem deutlich überwiegenden Teil der Leistungen handelt es sich laut -52- um Lieferleis- tungen, sodass gegen das vorgesehene Vergabeverfahren keine Bedenken bestehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Hans-Jochen Hemsing
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3349/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 23.12.2020
- Erstellt
- 19.11.2020 09:29