1165/2021
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: KinderReich Rheinland gGmbH
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/510/62 1701 Vorlagen-Nummer 1165/2021 Freigabedatum 06.04.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: KinderReich Rheinland gGmbH Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, die „Kinder- Reich Rheinland gGmbH“, Geschäftsanschrift: Drachenfelsstr. 10, 50939 Köln gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 26.04.2021 Jugendhilfeausschuss 27.04.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die „KinderReich Rheinland gGmbH“, Geschäftsanschriften: Drachenfelsstr. 10, 50939 Köln, sowie Talbothof 30, 52070 Aachen, wurde am 19.05.2020 gegründet und am 11.09.2020 beim Amtsgericht Köln unter HRB-Nr. 102973 mit Sitz in Köln eingetragen. Einziger Gesellschafter ist der in Aachen ansässige „Förderverein KinderReich e.V.“ Die gemeinnützige Gesellschaft beantragt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Gegenstand des Unternehmens ist gemäß § 2 des Gesellschaftsvertrages - die Förderung der Jugend- und Altenhilfe - die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die folgenden Tätigkeiten: a. durch Gründung, Aufbau und Betreiben von Kindertagesstätten und Schulen- auch im Rah- men von Ganztagsschulen mit Mittags- und Nachmittagsbetreuung – die bis zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife führen, sowie der Bereitstellung von finanziellen Mitteln hierzu; b. die Beratung von Eltern über die Möglichkeiten des Unterrichts, der Erziehung und Bildung im Rahmen von Seminaren, Workshops, Vorträgen und vergleichbaren Veranstaltungen zu in- formieren; Die „KinderReich Rheinland gGmbH“ beabsichtigt, in Köln-Weiden, nach der Übernahme eines be- reits existierenden Gebäudes, ehemals Kita – An der alten Post, eine Kindertageseinrichtung unter neuer Führung und Trägerschaft zu betreiben. Es soll ein Platzangebot von 62 Kindergartenplätzen für Kinder im Alter von 1 bis 6 vorgehalten wer- den. Konzeptionell versteht sich die Einrichtung als konfessionell offen, aber auch am christlich humanitä- ren Weltbild orientiert. Integration und Wertschätzung der Herkunft soll im Kita-Alltag gelebt werden, ebenso Inklusive Förderung und Teilhabe beeinträchtigter Kinder. Konzeptionelle Ziele sind auch: - individuelle und personifizierte Förderung - Selbstbildung - Religiöse Grundorientierung - Individuelle Bildung von Anfang an - Erziehungspartnerschaft mit den Eltern - Professionalisierung / Fortbildung der Erzieher und Pädagogen Ebenso ist das präventive Schutzkonzept gemäß § 8a SGB VIII und die allgemeinen Vorschriften zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Kinder, Bestandteil der Konzeption. Das Finanzamt Aachen Stadt hat mit Datum vom 22.10.2020 einen Bescheid nach § 60a Abs. 1 Ab- gabenordnung über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzun- gen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO erteilt. Die Satzung der Körperschaft erfüllt demnach die für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körper- 3 schaft erforderlichen Voraussetzungen. Die Geschäftsführung der „KinderReich Rheinland gGmbH“ bilden Andreas Schwaderlapp, Georg Kaiser und Dr. med. Jutta Kahlen. Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über die handlungsbevollmächtigten Personen vor, die einer Anerkennung der gemeinnützigen Gesellschaft als Träger der freien Jugendhilfe entgegenste- hen. Nach Ansicht der Jugendverwaltung gewährleistet die „KinderReich Rheinland gGmbH“ eine den Zie- len des § 75 Abs. 1 SGB VIII zu Grunde liegende förderliche Arbeit. Die Verwaltung schlägt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII vor. Der Gesellschaftsvertrag und die Konzeption sind als Anlagen 1-3 unter Session-Nr. 1165/2021 hin- terlegt.
Anlage 2 Trägerkonzept KinderReich Rheinland gGmbH
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1 KinderReich Rheinland gGmbH Drachenfelsstraße 10 50939 Köln Mailto: KinderReich@arenales.de 2 Inhaltsverzeichnis 1. Motivation ................................................................................................................................. 3 2. Träger ........................................................................................................................................ 3 a) Satzung (Auszug) .................................................................................................................... 4 b) Organe des Trägers .............................................................................................................. 5 3. Kooperationen .......................................................................................................................... 7 4. Handelnde Personen ............................................................................................................... 8 5. Ziele und Aufgaben................................................................................................................ 9 a) Leitbild ........................................................................................................................................... 9 6. Konkretisierungen ................................................................................................................. 12 a) Personalisierte Erziehung ....................................................................................................... 12 b) Selbstbildung ............................................................................................................................. 12 c) Religiöse Grundorientierung ................................................................................................... 13 d) Erziehungspartnerschaft ........................................................................................................ 13 e) Individuelle Bildung, Erziehung und Betreuung von Anfang an .................................. 14 f) Professionalität der Lehrkräfte sowie der Erzieherinnen und Erzieher ................ 15 7. Präventions- und Schutzkonzept ..................................................................................... 16 8. Datenschutzkonzept für Kindertageseinrichtungen ................................................... 17 3 Das vorliegende Trägerkonzept ist Leitbild, Grundlage und Ausgangspunkt für die Gründung und die Arbeit von Kindergärten und Schulen (Grundschulen und weiterführende Schulen) in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH (www.kinderreich-arenales.de) in Köln. 1. Motivation Die Anfänge der Gründung der gGmbH KinderReich Rheinland gehen auf ein häufig geäußertes Bedürfnis von Eltern und Familien zurück, die für ihre Kinder Kindergärten und Schulen wünschen, in denen von Beginn an exzellente und ganzheitliche Erziehung und Bildung gewährleistet ist. Das beinhaltet neben der Entwicklung und Förderung von kognitiven und emotionalen Fähigkeiten auch die Förderung und Erziehung der menschlichen Tugenden auf der Basis des christlichen Menschenbildes sowie Angebote zur Weiterbildung von Eltern in Bezug auf Familie und ihren Erziehungsauftrag. 2. Träger Die Rechtsstruktur des Trägers ist die einer gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH). Die Gesellschaft führt den Namen KinderReich Rheinland gGmbH mit Sitz in Köln. Die Trägergesellschaft wurde am 19.05.2020 gegründet. KinderReich Rheinland gGmbH hat eine strategische Partnerschaft mit der Fundación Arenales, Madrid (www.arenalesrededucativa.es ). Die Fundación Arenales, gegründet 2009, betreibt Kindergärten, Grundschulen und Gymnasien in Spanien und breitet sich seit 2015 international aus: USA, Portugal, Lettland, Bulgarien, Angola und Deutschland (München): aktuell 25 Einrichtungen mit ca. 8500 Kindern und Jugendlichen und ca. 850 Angestellten. Die Fundación Arenales hat in München unter der Trägerschaft der KinderReich gGmbH die Kita Zugspitze (www.kita-zugspitze.de) gegründet, die im September 2017 eröffnet wurde. 4 a) Satzung (Auszug) Gemäß Gesellschaftervertrag hat die KinderReich Rheinland gGmbH folgenden Geschäftszweck: Auszug aus dem Gesellschaftsvertrag der KinderReich Rheinland gGmbH vom 19.5.2020: § 2 Gegenstand des Unternehmens 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. • die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 II Nr. 4 AO), • die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 II Nr. 7 AO), 2. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die folgenden Tätigkeiten: a. durch Gründung, Aufbau und Betreiben von Kindertagesstätten und Schulen – auch im Rahmen von Ganztagsschulen mit Mittags- und Nachmittagsbetreuung – die bis zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife führen, sowie der Bereitstellung von finanziellen Mitteln hierzu; b. die Beratung von Eltern über die Möglichkeiten des Unterrichts, der Erziehung und Bildung im Rahmen von Seminaren, Workshops, Vorträgen und vergleichbaren Veranstaltungen zu informieren; 3. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich sind oder das Unternehmen zu fördern geeignet erscheinen, insbesondere sich unmittelbar und mittelbar an anderen Unternehmen zu beteiligen, die ebenfalls ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen. 4. Die Gesellschaft ist eine ehrenamtlich und christlich geprägte Bildungsinitiative. Sie versteht sich als private, zivilgesellschaftliche Initiative zum Dienst an der Caritas, die neben Liturgie und Verkündigung zum Lebensvollzug der Kirche gehört. Sie identifiziert sich mit den Zielen und Werten der katholischen Kirche. 5 b) Organe des Trägers Die KinderReich Rheinland gGmbH hat für alle Gründungen von Kitas und später auch Schulen untenstehende Organisationsstruktur, wodurch eine Dienst- und Fachaufsicht in Abhebung von der pädagogischen Leitung gewährleistet wird. Ferner plant der Träger die Mitgliedschaft in einem Dachverband, um eine gezielte Fachberatung abrufen zu können. Beirat der Einrichtung Handlungsbevollmächtigte Pädagogische Leitung Beirat der Einrichtung Der Träger vertreten durch den Geschäftsführer der KinderReich Rheinland gGmbH erteilt dem Beirat der Einrichtung und der pädagogischen Leiterin die notwendigen Befugnisse für einen ordnungsgemäßen Betriebsablauf der Einrichtung. Der Beirat vertritt den Träger bei allen Entscheidungen vor Ort. Aufgaben dieses Beirates sind: die Zusammenarbeit mit den kommunalen Behörden die Suche nach geeigneten Immobilien die Personalakquise das betriebswirtschaftliche Controlling die Beratung der pädagogische Leitung in der Ausübung ihres Amtes die Koordinierung des ordnungsgemäßen Betriebs der Einrichtung die Sorge für die Personalvertretung und die entsprechende Kontrolle die Koordinierung und Überwachung der Aufnahme von Kindern die Erstellung und Weiterentwicklung von pädagogischen Konzepten und Begleitung darüberhinausgehender Programme die Öffentlichkeitsarbeit die Zusammenarbeit mit der VG Elternbildung Der Beirat trifft sich regelmäßig - mindestens alle zwei Wochen - an einem festgelegten Tag zu festgelegter Stunde und bei Bedarf zusätzlich außerplanmäßig. Am Ende jeder Sitzung wird ein Protokoll verfasst, welches die Beschlüsse und die Verantwortlichkeiten festhält. 6 Mitglieder dieses Beirates sind immer zwei Vertreter der KinderReich Rheinland gGmbH und ein Handlungsbevollmächtigter/ eine Handlungsbevollmächtigte vor Ort. Die Mitglieder dieses Beirates können nicht gleichzeitig pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (incl. der Leitung) der Einrichtung sein. Die pädagogische Leitung der Einrichtung arbeitet mit dem Beirat in allen Fragen und Angelegenheiten vertrauensvoll zusammen und ist ihr rechenschaftspflichtig. Sie kann zu den Sitzungen des Beirates eingeladen werden. Handlungsbevollmächtigter/ Handlungsbevollmächtigte Der Handlungsbevollmächtigter/ die Handlungsbevollmächtigte wird eingesetzt und entlassen durch den Träger und hat u.a. folgende Aufgaben: Ausarbeitung der Etataufstellung und Sorge für die Wirtschaftlichkeit Verantwortung für die korrekte Durchführung aller Dienstleistungen Verantwortung für die Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen, Vertretungen usw. Ausgaben- und Einnahmenkontrolle gemäß den wirtschaftlichen Zielen Administration der Aufnahme der Kinder. Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsanforderungen, der Anforderungen an den Datenschutz und die Überwachung des Berufsrisikos. Information der Leitung und des Trägers über die Wirtschaftlichkeit der Einrichtung Jede andere Aufgabe, die durch Träger oder Leitung übertragen wird. Pädagogische Leitung Die pädagogische Leitung trägt die Verantwortung für die pädagogische Arbeit der Einrichtung. Sie fördert den fachlichen Austausch der pädagogischen Mitarbeiter und überprüft die getroffenen Grundsätze im Erziehungs- und Bildungsbereich. Sie koordiniert und fördert die Erstellung und Weiterentwicklung von pädagogischen Konzepten und darüberhinausgehenden Programmgestaltungen. Sie wirkt auf die enge Zusammenarbeit mit den Eltern hin und unterstützt sportliche und kulturelle Aktivitäten. 7 3. Kooperationen KinderReich Rheinland hat eine Kooperationsvereinbarung mit der Verwaltungsgesellschaft (VG) Elternbildung e.V., Düren getroffen. Die VG Elternbildung wurde 1978 mit folgendem Vereinszweck gegründet: „… gemeinnützige Zwecke … insbesondere durch a) Weiterbildung in Bezug auf Ehe, Familie und Erziehung, b) Förderung der Erziehung, Bildung u. Ausbildung von Kindern u. Jugendlichen…“ Sie ist seitdem Trägerin des Instituts für Elternbildung (https://www.institut- fuer-elternbildung.de/) und führt bundesweit Kurse zur Eltern- und Familienbildung durch. Die Kooperationsvereinbarung mit der KinderReich Rheinland gGmbH sieht folgende Aufgabenverteilung unter den Kooperationspartnern vor: Die VG Elternbildung unterstützt die Kita- und Schulgründungen auf ehrenamtlicher Basis mit folgenden Aufgaben: pädagogische Beratung Personalsuche und -bildung (nachhaltig): Fortbildungen für Eltern, insbesondere Elternbildungskurse 8 4. Handelnde Personen für die KinderReich Rheinland gGmbH, Drachenfelsstraße 10 | 50939 Köln Geschäftsführer: Schwaderlapp Andreas Osterfeldstraße 15, 56235 Ransbach-Baumbach Kaiser Georg An St. Marien 12, 47906 Kempen Dr. med Jutta Kahlen Caspar-Theyß-Straße 12, 14193 Berlin, Kaufmännische Leitung: Joschko Rehder Kasernenstraße 14, 52064 Aachen 9 5. Ziele und Aufgaben Die zu gründenden Bildungseinrichtungen sind weder staatlich noch kirchlich gebundene Einrichtungen. Jede Einrichtung erarbeitet auf der Grundlage des nachfolgenden Leitbildes (s. Punkt 6.) ein eigenes pädagogisches und organisatorisches Grundkonzept, das den besonderen regionalen und strukturellen Gegebenheiten Rechnung trägt. Aufgaben der Gesellschaft sind. die Gründung, der Aufbau und der Betrieb von Kindertagesstätten für Kinder von 1 - 6 Jahren die Gründung, der Aufbau und der Betrieb von Grundschulen und weiterführenden Schulen auch im Rahmen von Ganztagsschulen mit Mittags- und Nachmittagsbetreuung a) Leitbild Die pädagogische Grundhaltung in unseren Einrichtungen basiert auf der Existenziellen Pädagogik, einer Übertragung der Existenzanalyse und Logotherapie von Viktor Frankl und deren Weiterentwicklung durch Alfried Längle auf die Pädagogik (siehe auch: www.existenzielle-erziehung.tsn.at). Jedes Kind wird als Person in seiner Einzigartigkeit und Potenzialität wahrgenommen. Seine geist-leibliche Einheit verlangt von klein auf die Wahrung seiner Würde und Freiheit. Durch Begegnung und Beziehung setzt der Mensch sich mit sich und der Welt auseinander, individualisiert und sozialisiert er sich. Er verwirklicht sich durch Hingabe an eine Aufgabe oder eine Person. Diese Sicht vom Menschen entspricht dem christlichen Menschenbild, das wir bei allen pädagogischen Erwägungen vor Augen haben. Fundamental wichtig für die Umsetzung unserer Pädagogik sind authentische Pädagoginnen und Pädagogen mit nachgewiesener Fachkompetenz für ihre spezifische Aufgabe sowie persönlicher Eignung, um mit den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen eine Beziehung einzugehen, die diese altersgemäß stärkt und zur individuellen Selbstentfaltung anregt. 10 Neben der Umsetzung der Bildungsprogramme des jeweiligen Bundeslandes, die wir sorgfältig und kreativ angehen und die für jede Bildungseinrichtung konkret beschrieben und weiterentwickelt werden, setzen wir uns für fünf Komponenten besonders ein: Individuelle und personalisierte Förderung Bildung setzt Bindung voraus: jedes Kind hat seine Bezugsperson (in der Schule seinen Mentor), die mit ihm in einem kontinuierlichen vertrauensvollen Dialog steht, seine Lebensumstände, seine Schwächen und Stärken kennt und ihm hilft, Selbstvertrauen und Empathie zu entwickeln sowie seine Anlagen zu erkennen und zu entfalten. Werte und Glauben Jeder Mensch hat Werte, die ihm wichtig sind. Indem er sie umsetzt, entwickelt sich seine Persönlichkeit, erfährt er Sinn und Erfüllung. Unsere Pädagogen regen durch Dialog und Beispiel die Kinder an, ein Gespür für Wertvolles zu entwickeln und festigen so Tugendhaltung und Selbstwert. Der Glaube an Gott als Schöpfer und liebenden Vater ist im Kita- und Schulalltag präsent: er wird von unseren Pädagogen mit Natürlichkeit gelebt und mit Erlaubnis der Eltern kindgerecht vermittelt. Wir achten die religiösen und moralischen Überzeugungen der Familien unserer Kinder und praktizieren und erwarten gegenseitigen Respekt. Internationale Ausrichtung Wir sind offen für alle Nationalitäten und fördern das kindgerechte Kennenlernen kultureller Andersartigkeit. Es gibt Angebote für bilinguale Erziehung durch Muttersprachler (Englisch oder Spanisch) und Austausch mit Pädagoginnen und Pädagogen anderer Länder. 11 Integration und Inklusion Kinder mit Migrationshintergrund erachten wir als Bereicherung. Wir fördern vor allem ihre sprachliche und kulturelle Integration ohne die Wertschätzung für ihr Ursprungsland zu vernachlässigen. Im Einzelfall bieten wir für Kinder mit Beeinträchtigungen Inklusion an. Erziehungspartnerschaft Wir sehen unsere Aufgabe in der Unterstützung der Eltern bei der Verwirklichung ihres Erziehungsauftrags. Deshalb ist die vertrauensvolle und regelmäßige Absprache mit ihnen unabdingbar. Ohne Übereinstimmung in den Erziehungszielen erfährt das Kind Verunsicherung und Stress, ist es kaum bildungsfähig. Wir sind dankbar für Anregungen und Mitarbeit der Eltern in allen Bereichen. Die Bildungseinrichtungen in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH sind fundamental dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und dem sonstigen Bundes- und Landesrecht verpflichtet und leiten hieraus ihren Auftrag ab, beispielhaft aus § 1 SGB VIII: (1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere 1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, 2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen, 3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen, 12 4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. 6. Konkretisierungen In den folgenden Elementen werden einige der oben aufgeführten Ziele weiter konkretisiert und ausgeführt. Sie dienen als Ausgangsbasis für die Erstellung von pädagogischen und organisatorischen Konzepten in der jeweiligen Einrichtung. Personalisierte Erziehung Selbstbildung Religiöse Grundorientierung Erziehungspartnerschaft individuelle Bildung von Anfang an Professionalität der Lehrkräfte und Erzieher a) Personalisierte Erziehung In Übereinstimmung mit der Familie, bieten wir allen unseren Kindern bzw. Schülerinnen und Schülern eine Bildung an, die an jede und jeden angepasst ist, so dass jedes Kind die maximale Entwicklung seiner Fähigkeiten erreichen kann, sein eigenes Urteil bilden und Entscheidungen frei und verantwortlich treffen kann. Jeder Einzelne wird respektiert, wird beim Erwachen seiner Fähigkeiten betreut und man hilft ihm durch ein systematisches Tutoring, den Weg für seine persönliche Selbstverwirklichung zu finden. b) Selbstbildung Wir gehen davon aus, dass jeder Mensch von Geburt an über Strukturen verfügt, die ihn zu einem bildenden Aneigungsprozess befähigen. „Sie sind fähig sich die Welt in grundlegender und weitreichender Weise anzueignen." (Laewen/Anders) Das heißt: schon das kleine Kind ist aktiv und bildet sich selbst. Pädagogen und eine vorbereitete Umgebung regen die Selbstbildung an. 13 Selbstbildendes Erkunden fördert Motivation, Konzentration, Kreativität und Freude am Leben. das Kind, die Schülerin, der Schüler erarbeitet sich ein Bild von der umgebenden Welt, der eigenen Person und bildet so seine personale Identität. c) Religiöse Grundorientierung Den Einrichtungen von KinderReich Rheinland liegt das christliche Menschenbild zugrunde. Dieses ist die Basis für alle Bereiche der Arbeit mit den Kindern, Schülerinnen und Schülern, Eltern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Vermittlung von Werten ist ein bedeutender Baustein unserer Pädagogik. Diese Grundorientierung wird von Eltern jedweder Religion und Weltanschauung geschätzt. Die Einrichtungen der KinderReich Rheinland gGmbH stehen daher Familien aller Konfessionen offen. In der konkreten Umsetzung bedeutet das: ein von allen Beteiligten gelebtes, frohes und liebevolles Miteinander ist von gegenseitigem Respekt getragen. Ehrfurcht vor Gott und der Schöpfung zu wecken ist ein bedeutendes Ziel unseres Erziehungsverständnisses Religiöse Feste und Feiern werden den Kindern im Jahreskreis altersgerecht erklärt und nahegebracht. d) Erziehungspartnerschaft Erfolgreiche Erziehung und Bildung sind in Kindergarten und Schule nur möglich in einem respektvollen und aufeinander bezogenen Miteinander von Eltern und pädagogischen Mitarbeitern der jeweiligen Einrichtungen. Ein unumstößlicher Grundsatz ist: Eltern sind die ersten und damit hauptverantwortlichen Erzieher ihrer Kinder. Bei dieser umfassenden Aufgabe möchten die Einrichtungen von KinderReich Rheinland die Eltern stärken und begleiten. Umgekehrt sind alle Eltern gebeten, die Ausgestaltung des Lebens in der Einrichtung aktiv mitzugestalten. Diese Mitarbeit bezieht sich auf alle Bereiche der Arbeit mit den Kindern (Feste, Veranstaltungen, Ausflüge, Projekte, Angebote u.v.m.). In der konkreten Umsetzung sind folgende Kommunikationsstrukturen bzw. Angebote vorgesehen: 14 Regelmäßige Informationen und Austausch über die Inhalte und Angebote in der konkreten Arbeit der Gruppen und Klassen. Regelmäßige obligatorische Entwicklungs- und Perspektivgespräche Elternabende zu familienpädagogischen und erzieherischen Schwerpunkten Elternbildungskurse in Zusammenarbeit mit dem Institut für Elternbildung (IEB) Regelmäßige Rundbriefe/ Newsletter mit Informationen und Hinweise auf relevante Erziehungsartikel Mitarbeit der Eltern bei: Festen, Veranstaltungen, Ausflügen, Projekten, Angeboten, Homepage, Newsletter, …) Vorgaben zur Elternbeteiligung und zum Beschwerdemanagement (nach SGB VIII) u. a. durch o Trägervertretung als Ansprechpartner vor Ort o Rückmeldung o Transparentes Bearbeitungsverfahren der Beschwerde e) Individuelle Bildung, Erziehung und Betreuung von Anfang an Die Einrichtungen von KinderReich Rheinland sehen ihren wesentlichen Auftrag in einer ganzheitlichen, personalisierten Erziehung der Kinder. Eine solche Erziehung fördert einerseits die kognitiven und physischen Fähigkeiten der Kinder, legt aber ebenso Wert auf die sozio-emotionalen Kompetenzen. Ebenso ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für den Träger von Bedeutung. Sofern die organisatorischen Voraussetzungen gegeben sind, können auch Kinder mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in die Einrichtungen aufgenommen werden. Dies entspricht dem christlichen Grundverständnis der Einrichtungen von KinderReich Rheinland. Dazu wird nach Bedarf sonderpädagogisches Fachpersonal eingestellt und die Zusammenarbeit mit Einrichtungen wie sonderpädagogischen Förderzentren, Förderschulen oder Fachärzten und Therapiezentren hergestellt. Die ganzheitliche, personalisierte, individuelle Erziehung und Bildung umfasst in Kindertagesstätten und Grundschulen im Besonderen die folgenden Elemente: Förderung der sozialen Kompetenz 15 Individuelle Förderung durch differenzierte Angebote Individuelle Förderplanung für Kinder mit Behinderungen Frühkindliche Förderung und Bildung bereits in den Kindertagesstätten Förderung der Sprache und der Kommunikation Musisch ästhetische Erziehung Bewegungsförderung/ Sport Additive Angebote bereits in den Kindertagesstätten in den Bereichen: o Sprache (multilinguales Lernen Deutsch – Englisch – Spanisch – evtl. Polnisch) o Mathematik und Naturwissenschaften o Medien f) Professionalität der Lehrkräfte sowie der Erzieherinnen und Erzieher Das pädagogische Personal der Einrichtungen von KinderReich Rheinland verfügt über eine hohe berufliche und fachliche Qualifikation. Diese Qualifikation haben die Erzieherinnen und Erzieher sowie die Lehrkräfte in einem festzulegenden Bewerbungsverfahren nachzuweisen. Dieses Verfahren wird den Bewerberinnen und Bewerbern transparent dargestellt. Die Entscheidung über die Einstellung von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern trifft der Beirat in Zusammenarbeit mit der Leitung der jeweiligen Einrichtung. Die Einstellung von Leitungskräften obliegt allein dem Beirat nach Rücksprache mit dem Geschäftsführer. Den pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird eine regelmäßige Fort- und Weiterbildung angeboten. Die Fort- und Weiterbildung umfasst Angebote zur pädagogisch fachlichen Arbeit und Angebote in Form von Workshops, Vorträgen und Seminaren zum pädagogischen Profil der Einrichtung. Hiermit soll die systemische Sicherung des Bildungsangebotes und der grundsätzlichen Ausrichtung der Einrichtungen von KinderReich Rheinland erreicht werden. Es wird angestrebt, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der vom christlichen Menschenbild geprägten Grundhaltung des Trägers identifizieren. 16 Weiterhin wird von den Erzieherinnen und Erziehern sowie von allen Lehrkräften eine große Bereitschaft erwartet, im Rahmen der oben beschriebenen Erziehungspartnerschaft intensiv mit den Eltern der Kinder zusammenzuarbeiten. Dies erfordert ein hohes Maß an Empathie und Beratungskompetenz. Auch in diesem Bereich wird von den Erzieherinnen und Erziehern bzw. den Lehrkräften erwartet, sich zu qualifizieren und weiterzubilden. 7. Präventions- und Schutzkonzept Das SGB VIII (§ 8a SGB VIII) beschreibt den gesetzlichen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. Damit der Schutzauftrag in der Praxis wahrgenommen werden kann, sind präventive Maßnahmen des Trägers und der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erforderlich. Die KinderReich Rheinland gGmbH hat sich ein Kinderschutzkonzept zu eigen gemacht, das von der LAG Freie Kinderarbeit Hessen e.V. zur Umsetzung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung erarbeitet worden ist (https://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/140414_S-Ffm_Kooperation- Kinderschutz_bf_abA7.2034297.pdf). Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung umfasst für die Kindertageseinrichtungen folgende Verfahrensschritte: 1. Schritt: Gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung wahrnehmen und überprüfen. 2. Schritt: Gemeinsame Gefährdungseinschätzung mit der insoweit erfahrenen Fachkraft vornehmen. 3. Schritt: Bei Personensorgeberechtigten auf die Annahme geeigneter Hilfen hinwirken und Hilfen überprüfen. 4. Schritt: Das Jugendamt/den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) informieren, falls Hilfen nicht in Anspruch genommen werden oder wirkungslos bleiben. 17 Präventive Maßnahmen zum Schutz von Kindern liegen im Leitbild der Kita, in der pädagogischen Elternarbeit, in regelmäßigen Fortbildungsangeboten und Qualifizierungsmaßnahmen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Einrichtungen, in Angeboten zur Elternbildung, in der Förderung der sozialen und emotionalen Kompetenzen der Kinder, ihrer Persönlichkeit und ihrer altersgerechten Beteiligung in der Kita. Die Angebote für die Eltern unterstützen den Aufbau der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft und die Offenheit für den Austausch über Konflikte. 8. Datenschutzkonzept für Kindertageseinrichtungen 1. Zur Aufnahme der Kinder in eine Kindestageseinrichtung ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erforderlich. 2. Personenbezogene Angaben, die im Zusammenhang mit der Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes in der Eirichtung erhoben und verwendet werden, unterliegen geltenden Bestimmungen des Datenschutzes. Die zuständige Aufsichtsbehörde kann beim Träger erfragt werden. Als Träger gewährleistet die KinderReich Rheinland gGmbH die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. 3. Die Übermittlung an Personen und Stellen außerhalb der Einrichtung ist nur zulässig, wenn eine gesetzliche Übermittlungsbefugnis oder eine freiwillige schriftliche und zweckgebundene Einwilligungserklärung der Personensorgeberechtigten vorliegt. 4. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten zur Erstellung der Bildungs- und Entwicklungsdokumentation setzt das Einverständnis der Personensorgeberechtigten voraus. Die Einwilligung ist schriftlich abzugeben. 5. Eine Veröffentlichung von Fotos des Kindes in Druckmedien und/ oder im Internet erfolgt nur mit schriftlicher Einwilligung der Personensorgeberechtigten. 6. Auf das Verlangen der Personensorgeberechtigten hin ist der Träger nach den geltenden Datenschutzbestimmungen verpflichtet, diesen zum Zeitpunkt einer Datenerhebung folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: Dauer der Speicherung der Daten oder eine Erläuterung der Art und Weise, wie die Dauer festgelegt wird 18 Bestehen des Rechts auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde Angaben zur gesetzlichen Grundlage, Erforderlichkeit bzw. den Folgen einer Verweigerung der Angaben 7. Ohne die Einwilligung der Personensorgeberechtigten erhebt die KinderReich Rheinland gGmbH als Träger keine personenbezogenen Daten zu diesen oder deren Kind. Sie behält sich aber das Recht vor, den Vertrag über den Besuch der Kindertageseinrichtung aus wichtigen Grund (ohne Einhaltung einer Frist) zu kündigen, wenn aufgrund fehlender, hierfür erforderlichen Daten dei Sicherheit und Gesundheit des Kindes (etwa bei Unfällen, plötzlichen Erkrankungen und Allergien) nicht jederzeit sichergestellt werden kann. Oder die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags nicht gewährleistet ist. Welche Daten sie hierfür benötigt, teilt die KinderReich Rheinland gGmbH den Personensorgeberechtigten schriftlich mit. Auch wenn die Einwilligung der Personensorgeberechtigten vorliegt, ist der Träger nach den geltenden Datenschutzbestimmungen verpflichtet, den Personensorgeberechtigten folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: Name und Kontaktdaten der Kindertageseinrichtung Kontaktdaten der/ des örtlichen Beauftragten des Trägers (Handlungsbevollmächtigte/r) Verwendungszweck sowie die Rechtsgrundlagen Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern Eine Übersicht der zu den Personenberechtigten und zum Kind gespeicherten Daten 19 Das vorliegende Trägerkonzept der KinderReich Rheinland gGmbH wurde von den unterzeichnenden Geschäftsführern am 20.Mai 2020 genehmigt und verabschiedet. Köln, den 20.05.2020 Andreas Schwaderlapp Georg Kaiser
Anlage 1 Gesellschaftsvertrag_KinderReich Rheinland gGmbH
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Gesellschaftsvertrag der KinderReich Rheinland gGmbH $a Firma und Sitz ı. Die Firma der Gesellschaft lautet: KinderReich Rheinland gGmbH. 2. Sitz der Gesellschaft ist Köln. $ 2 Gegenstand des Unternehmens 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. e die Förderung der Jugend- und Altenhilfe ($ 52 II Nr. 4 AO), ° die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Stu- dentenhilfe ($ 52 II Nr.7 AO), 2. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die folgenden Tätig- keiten: a. durch Gründung, Aufbau und Betreiben von Kindertagesstätten und Schulen — auch im Rahmen von Ganztagsschulen mit Mittags- und Nachmittagsbetreu- ung - die bis zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife führen, sowie der Bereitstellung von finanziellen Mitteln hierzu; b. die Beratung von Eltern über die Möglichkeiten des Unterrichts, der Erziehung und Bildung im Rahmen von Seminaren, Workshops, Vorträgen und ver- gleichbaren Veranstaltungen zu informieren; 3. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Best- immungen dieses Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und Rechtshandlungen vor- zunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich sind oder das Unter- nehmen zu fördern geeignet erscheinen, insbesondere sich unmittelbar und mittel- bar an anderen Unternehmen zu beteiligen, die ebenfalls ausschließlich und unmit- telbar gemeinnützige Zwecke verfolgen. 4. Die Gesellschaft ist eine ehrenamtlich und christlich geprägte Bildungsinitiative. Sie versteht sich als private, zivilgesellschaftliche Initiative zum Dienst an der Caritas, die neben Liturgie und Verkündigung zum Lebensvollzug der Kirche gehört. Sie identifiziert sich mit den Zielen und Werten der katholischen Kirche. 7003E -2- $3 Stammkapital und Stammeinlagen Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt € 25.000 - in Worten Euro fünfundzwanzigtausend - Die Stammeinlage übernimmt: Förderverein KinderReich e.V. mit 25.000 Geschäftsanteilen im Nennbetrag zu je- weils €1, somit insgesamt € 25.000. Die Einlagen sind in bar zu erbringen. Sie sind jeweils zur Hälfte sofort einzuzahlen. Die Resteinlagen werden mit Anforderung durch die Geschäftsführung fällig. Der Ge- schäftsführung steht abweichend von $46 Nr. 2 GmbHG die Befugnis zur Einforde- rung zu. $ 4 Selbstlosigkeit; Mittelverwendung Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für ihre satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen Gewinnanteile und sonstige Zuwendungen in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter aus Mitteln der Körperschaft nur erhalten, wenn und solange sie steuerlich als gemeinnützig anerkannt sind und die erhaltenen Mittel für ihre anerkannten gemeinnützigen Zwecke verwendet. Die Gesellschafter erhalten bei Auflösung der Gesellschaft oder bei ihrem Ausscheiden aus der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Darüber hinausgehende Zahlungen dürfen sie nur erhalten, wenn und solange sie steuerlich als gemeinnützig anerkannt sind und die erhaltenen Mittel für ihre anerkannten gemein- nützigen Zwecke verwenden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen begünstigt werden. $ 5 Vermögensbindung Bei Auflösung der Gesellschaft oder beim Wegfall der steverbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesell- schafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinla- gen übersteigt, an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte, ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen- de, Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung der Jugend- und Altenhilfe im Sinne von $ 52 2.4 der Abgabenordnung. Als anfallberechtigte Körperschaft wird benannt: Bildungsnetzwerk KinderReich e.V. Talbothof 30 52070 Aachen 2. Beschlüsse über die Änderung dieses Paragraphen dürfen nur in Abstimmung mit dem zuständigen Finanzamt durchgeführt werden. $ 6 Geschäftsjahr 1. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Dauer eingegangen. 2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfge- schäftsjahr; es beginnt mit der Eintragung der Gesellschaft und endet am 31. Dezem- ber des Jahres. $7 Organe Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung. $ 8 Geschäftsführung und Vertretung 1. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Der Geschäftsführung ob- liegt die Führung der laufenden Geschäfte und die Mitwirkung an der strategischen Planung. Sie hat dabei der gemeinnützigen Ausrichtung der Gesellschaft in besonde- rem Maße Rechnung zu tragen, 2. Istnur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft stets allein. 3. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft entweder von zwei Geschäftsführern oder von einem Geschäftsführer mit einem Prokuristen gemeinsam vertreten. Sind mehrere Prokuristen bestellt, vertreten diese die Gesellschaft eben- falls gemeinsam. Jedem Geschäftsführer oder Prokuristen kann von der Gesellschaf- terversammlung Einzelvertretungsbefugnis, auch unter Befreiung von den Beschrän- kungen des $181 BGB, erteilt werden. 4. Die vorstehenden Regelungen gelten für die Liquidatoren der Gesellschaft entspre- chend. $ 9 Gesellschafterversammlung ı. Eine Gesellschafterversammlung ist einzuberufen, wenn dies nach dem Gesetz oder dem Wortlaut dieser Satzung erforderlich ist, ferner wenn die Einberufung aus sonsti- gen Gründen im Interesse der Gesellschaft liegt, jedoch mindestens einmal im Jahr. 4. Die Einberufung der Gesellschafterversammlung obliegt der Geschäftsführung. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so ist die Einberufung durch einen der Geschäfts- führer ausreichend. Begehren Gesellschafter die Einberufung einer Gesellschafterver- sammlung, so gilt $ 50 GmbHG mit der Maßgabe, dass die Versammlung innerhalb von drei Wochen nach Absendung (Datum des Poststempels) des Begehrens einberu- fen werden muss. Zu den Gesellschafterversammlungen sind alle Gesellschafter schriftlich an die letztbe- kannte Adresse zu laden. Die Ladung hat mit einer Frist von zwei Wochen unter An- gabe der Tagesordnung zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Ladung ist das Datum des Poststempels oder des Fax-Sendeprotokolls entscheidend. Auf die Einhaltung dieser Formalien können die Gesellschafter durch Erklärung gegenüber der Geschäfts- führung verzichten. Jeder Gesellschafter kann sich in der Gesellschafterversammlung durch einen Mitge- sellschafter oder einen Angehörigen eines steuer- oder rechtsberatenden Berufes o- der einem Wirtschaftsprüfer vertreten lassen. Die Gesellschafterversammlung wird von einem aus ihrer Mitte zu wählenden Ver- sammlungsleiter geleitet, der für eine ordnungsgemäße Protokollierung der Be- schlüsse Sorge zu tragen hat. Das Beschlussprotokoll ist sämtlichen Gesellschaftern spätestens vier Wochen nach der Gesellschafterversammlung zu übersenden. Je EUR 3,- der übernommenen Stammeinlage gewährt eine Stimme. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 51% des Stamm- kapitals vertreten sind. Ist eine Gesellschafterversammlung insoweit nicht beschluss- fähig, so ist unter Beachtung der Vorschrift des Abs. 3 zu einer neuen Gesellschafter- versammlung mit gleicher Tagesordnung zu laden, welche ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen und die Höhe des vertretenen stimmberechtigten Kapitals be- schlussfähig ist. Auf diesen Umstand ist in der erneuten Ladung hinzuweisen. Soweit das Gesetz nicht entgegensteht, ist die Beschlussfassung auch im schriftlichen Verfahren einschließlich Telefax möglich. Auch eine derartige Beschlussfassung ist vom Versammlungsleiter der vorangegangenen Gesellschafterversammlung, hilfswei- se vom Initiator der Beschlussfassung, zu protokollieren und den Gesellschaftern un- verzüglich abschriftlich zu übersenden. Die Gesellschafterbeschlüsse werden, soweit nicht im Gesetz oder nach dieser Satzung andere Mehrheiten vorgesehen sind, mit einfacher Mehrheit des vertretenen stimm- berechtigten Kapitals gefasst. Für folgende Beschlüsse bedarf es einer Mehrheit von 3/4 des stimmberechtigten Kapitals: a. entfällt; b. Kapitalerhöhungen oder Kapitalherabsetzungen; c. Umwandlungsrechtliche Maßnahmen, insbesondere Verschmelzungen und Abspaltungen; d. Abschluss von Unternehmensverträgen, insbesondere Gewinnabführungs- und/oder Beherrschungsverträgen; -5- e. Änderungen des Gesellschaftszwecks; f. Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern; 9. Sitzverlegung ins Ausland; h. Liquidation der Gesellschaft. 10. Die Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen durch Klageerhebung ist nur innerhalb einer Frist von einem Monat nach Absendung der Abschrift des Gesellschafterbe- schlusses zulässig. $ 10 Jahresabschluss und Gewinnverwendung 1. Der Jahresabschluss ist von der Geschäftsführung nach den gesetzlichen Vorschriften und innerhalb der gesetzlichen Frist aufzustellen, von sämtlichen Geschäftsführern zu unterschreiben und zusammen mit der zuletzt im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste an alle Gesellschafter zu übersenden. 2. Über die Gewinnverwendung beschließt die Gesellschafterversammlung. Im steuerlich zulässigen Umfang dürfen Rücklagen gebildet werden. Im Übrigen gilt $4 (2). Die Ge- sellschafter haben keinen Anspruch auf den anteiligen Jahresüberschuss. 3. Zur Verfolgung des Gesellschaftszwecks sollen in erster Linie die Erträge des Gesell- schaftsvermögens verwendet werden. Das Gesellschaftsvermögen mit Ausnahme des Stammkapitals darf in jedem Jahr bis zur Höhe von zehn Prozent des Vermögens gem. dem Abschluss des Vorjahres in Anspruch genommen werden. $ 11 Verfügung über Geschäftsanteile entfällt $ 12 Einziehung von Geschäftsanteilen entfällt $13 Austritt aus der Gesellschaft entfällt $ 24 Satzungsänderungen 1. Diese Satzung kann durch Beschluss der Gesellschafter mit einer Mehrheit von drei Vierteln aller Stimmen der Gesellschaft geändert werden. 2. Beschlüsse über Satzungsänderungen können abweichend von $g Abs. 8 nur in der Gesellschafterversammlung gefasst werden. Die Vorlage muss allen Gesellschaftern spätestens drei Wochen vor der Versammlung schriftlich zugegangen sein. 6. 3. Beschlüsse über Änderungen der $$2 und 4 (Zweck, Gemeinnützigkeit) dürfen erst ausgeführt werden, wenn das zuständige Finanzamt die gemeinnützigkeitsrechtliche Unbedenklichkeit bescheinigt hat. $ 15 Schlussbestimmungen 2. Die Gründungskosten, insbesondere Rechtsanwalts-, Notariats- und Steuerberaterkos- ten für Beratung, Vorbereitung und Durchführung der Beurkundung des Gesell- schaftsvertrages und für die Anmeldung im Handelsregister sowie evtl. anfallende Steuern trägt die Gesellschaft. 2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, bleibt dadurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt. Die nichtige oder unwirk- same Bestimmung ist durch die der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommende wirksame Bestimmung zu ersetzen. 3. Bekanntmachungen der Gesellschafter erfolgen im Bundesanzeiger. Anlage zur Urkunde - UR.-Nr. 709/2020 des Notars Dr. Marcus Sommer vom heuti- gen Tage. Die Anlage wurde dem Erschienenen in Gegenwart des Notars vorgelesen, von ihm genehmigt und von ihm und dem Notar eigenhändig, wie folgt, unterschrie- ben: gez.: G. Kaiser gez.: Sommer, Notar
Anlage 3 Päd. Konzept Kita Weiden_KinderReich Rheinland gGmbH
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PÄDAGOGISCHES KONZEPT einer Kindertagesstätte der KinderReich Rheinland gGmbH in Köln – Weiden WIR TRAGEN DURCH UNSER LEBEN WAS WIR IN UNSERER KINDHEIT EMPFANGEN. Anlage 2 Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH Seite 1 von 30 1. Inhaltsverzeichnis 1. Inhaltsverzeichnis 1 2. Motivation und Träger 3 3. Leitbild 4 4. Eckdaten zur Organisation 6 Größe und Plätze 6 Die Gruppen 6 Aufnahmeverfahren 8 Aufnahmekriterien 8 Betreuungs- und Öffnungszeiten 9 Ernährung, Tischkultur, Mittagsruhe 9 Eingewöhnung des Kindes 11 Beobachtung und Dokumentation von Bildungs- und Lernprozessen 12 Kooperation mit anderen Institutionen – Sozialraum- und Gemeinwesenorientierung der Kita 12 Zusammenarbeit mit Grundschulen und Übergänge Kita – Grundschule 13 5. Pädagogisches Handeln 13 6. Bildungsbereiche 17 Sprache und Kommunikation 17 Mathematik 17 Natur und Naturwissenschaft 18 Bewegung 19 Spielen und Gestalten 19 Musisch-ästhetische Erziehung 20 Medien 20 Christliche Wertorientierung 21 Anlage 2 Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH Seite 2 von 30 7. Erziehungspartnerschaft, Elternarbeit, Partizipation und Beschwerdeverfahren 22 8. Personal 24 Qualitätsentwicklung/ Qualitätssicherung 25 9. Kinderschutz 26 10. Datenschutz 26 11. Anhang 1: Auszug aus dem Gesellschaftervertrag der KinderReich Rheinland gGmbH 29 Anlage 2 Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH Seite 3 von 30 2. Motivation und Träger Die Anfänge unserer Gründungsinitiative gehen auf einen häufig von Eltern und Familien geäußerten Wunsch zurück, ihre Kinder einer Kindertagesstätte anzuvertrauen, in der von klein auf eine exzellente und ganzheitliche Erziehung und Bildung gewährleistet ist. Dazu gehören neben der Entwicklung der motorischen, kognitiven und emotionalen Fähigkeiten auch die Förderung der menschlichen Tugenden sowie eines kindgerechten Vertrauens in Gott und Freude an der Schöpfung. Träger ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haf tung (gGmbH). Sie führt den Namen KinderReich Rheinland gGmbH und wurde am 19.05.2020 gegründet. Handelnde Personen für die KinderReich Rheinland gGmbH Drachenfelsstraße 10 | 50939 Köln Geschäftsführer: Dr. med. Kahlen, Jutta Caspar-Theyß-Straße 12, 14193 Berlin Schwaderlapp, Andreas Osterfeldstraße 15 56235 Ransbach-Baumbach Kaiser, Georg An Sankt Marien 12 47906 Kempen Anlage 2 Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH Seite 4 von 30 3. Leitbild Das Leitbild unserer Kita in Weiden setzt sich aus den im Folgenden erläuterten fünf Komponenten zusammen. Die pädagogische Grundhaltung basiert auf der Existenziellen Pädagogik (www.existenzielle-erziehung.tsn.at), die dem christlichen Menschenbild entspricht, das wir bei allen pädagogischen Erwägungen vor Augen haben. Individuelle und personalisierte Förderung Jedes Kind ist für uns eine einmalige Person mit einer nur ihm eigenen Potenzialität. „Das Ich wächst am Du“: Zur Entwicklung braucht der Mensch Beziehung. Bildung setzt Bindung voraus. Deshalb hat bei uns jedes Kind seine B ezugsperson, die mit ihm in einem kontinuierlichen vertrauensvollen Austausch steht, seine Lebensumstände, seine Schwächen und Stärken kennt und ihm hilft, Selbstvertrauen und Empathie zu entwickeln sowie seine Anlagen zu erkennen und zu entfalten. Werte und Glauben Jeder Mensch hat Werte, die ihm wichtig sind. Indem er sie umsetzt, entwickelt sich seine Persönlichkeit, erfährt er Sinn und Erfüllung. Unsere Pädagogen regen durch Dialog und Beispiel die Kinder an, ein Gespür für Wertvolles zu entwickeln und festigen so Tugendhaltung und Selbstwert. Der Glaube an Gott als Schöpfer und liebender Vater ist im Kitaalltag präsent. Er wird von unseren Pädagogen mit Natürlichkeit gelebt und mit Einverständnis der Eltern kindgerecht vermittelt. Wir achten die religiösen und moralischen Überzeugungen der Familien unserer Kinder und praktizieren und erwarten gegenseitigen Respekt. Zustimmung zum christlichen Fundament unseres Erziehungsalltags ist Voraussetzung für eine fruchtbare Erziehungspartnerschaft. Internationale Ausrichtung Die Kita ist international ausgerichtet. Das Miteinander der Kulturen und Nationen gehört zu den wertvollen Elementen des täglichen Gruppenlebens. Dies wird zudem durch die Mehrsp rachigkeit unterstützt. In der Anfangsphase der Anlage 2 Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH Seite 5 von 30 Kindertagesstätte ist ein bilinguales Angebot (Deutsch – Spanisch) vorgesehen. Durch eine altersgerechte Vermittlung der spanischen Sprache (evtl. in ein bis zwei Jahren auch Englisch) und die Mitarbeit von spanischsprachigen Fachkräften (native speaker) schaffen wir das Fundament für die weitere Sprachförderung der Kinder. Gleichzeitig werden dadurch das Verstehen und die Wertschätzung anderer Kulturen gefördert. Ziel ist es, weitere zusätzliche muttersprachliche Angebote vorzuhalten (beispielsweise Vorlesestunden in Englisch, Spanisch, Polnisch durch Ehrenamtliche). Integration und Inklusion Kinder mit Migrationshintergrund erachten wir als Bereicherung. Wir fördern vor allem ihre sprachliche und kulturelle Integration ohne die Wertschätzung für ihr Ursprungsland zu vernachlässigen. Im Einzelfall bieten wir für Kinder mit Beeinträchtigungen Inklusion an. Wir sind offen für alle Familien: keine Zurückste llung auf Grund von ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität. Erziehungspartnerschaft Wir sehen unsere Aufgabe in der Unterstützung der Eltern bei der Verwirklichung ihres Erziehungsauftrags. Deshalb ist die vertrauensvolle und regelmäßige Absprache mit ihnen unabdingbar. Ohne Übereinstimmung in den Erziehungszielen erfährt das Kind Verunsicherung und Stress, ist es kaum bildungsfähig. Wir sind dankbar für Anregungen und Mitarbeit der Eltern in allen Bereichen. Insgesamt sehen wir uns in unserem pädagogischen Handeln dem KiBiz des Landes NRW verpflichtet, insbesondere §2 Allgemeine Grundsätze: “Jedes Kind hat einen Anspruch auf Bildung und auf Förderung seiner Persönlichkeit. Seine Erziehung liegt in der vorrangigen Verantwortung seiner Eltern. Die Familie ist der erste und bleibt ein wichtiger Lern- und Bildungsort des Kindes. Die Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ergänzt die Förderung des Kindes in der Familie und steht damit in der Kontinuität des kindlichen Bildungsprozesses. Sie orientiert sich am Wohl des Kindes. Ziel ist es, jedes Kind individuell zu fördern.” Anlage 2 Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH Seite 6 von 30 4. Eckdaten zur Organisation Die Eröffnung der Kindertagesstätte ist für Herbst 2021 geplant. Größe und Plätze Die insgesamt 60 Plätze (60 - 65) der Kita verteilen sich rechnerisch auf eine Gruppe vom Typ III (3 bis 6 Jahre), eine Gruppe vom Typ II (2 bis 6 Jahre) und eine Gruppe vom Typ I (1-3 Jahre). Gruppe Alter Gruppengröße Anzahl Kinder pro Jahrgang Aufnahme p.a. 1 2 – 6 20 (10 – 12) 5 – 6 5 - 6 2 2 – 6 20 (10 – 12) 5 - 6 5 - 6 3 3 – 6 22 (22 – 25) 6 - 8 6 Die Gruppen Die Kita besteht zu Beginn aus drei Gruppen, zwei Gruppen für 2 – 6-jährige Kinder und einer Kindergarten-Gruppe (Ü3). Altersgemischte Gruppen für die 2-6-jährigen Kinder erfordern ein hohes Maß an entwicklungspsychologischem und (sonder -) pädagogische m Knowhow. „Der Schwerpunkt liegt auf dem Anforderungsprofil, das sich aus der Perspektive des Kindes ergibt; es stellt sein e gesundheitlichen und entwicklungsbezogenen Bedürfnisse, also körperliche, seelische, kognitive und soziale Erfordernisse, in den Mittelpunkt der Überlegungen zur Betreuungsqualität.“ (Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jug endmedizin (DGSPJ) zu Qualitätskriterien institutioneller Betreuung von Kindern unter 3 Jahren). Anlage 2 Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH Seite 7 von 30 Bei der Personalbesetzung dieser Gruppe n stellen wir sicher, dass jederzeit mindestens zwei Fachkräfte in der Gruppe anwesend sind. Bei Personalausfall werden nur Erzieher zur Vertretung herangezogen, die den Kindern bekannt sind. Eine größtmögliche personen-, gruppen - und situationsbezogene Konstanz wird sichergestellt. Von den Erzieherinnen/ Betreuerinnen müssen besondere Entwicklungsaufgaben unterstützt werden: Reichhaltige Bewegungsangebote, Sing- und Bewegungsspiele, Förderung der Körperwahrnehmung, frühe, sensible Sprachförderung stellen die Schwerpunkte der Förderung in dieser Altersstufe dar. Diese werden ergänzt durch die Förderung der Sauberkeitsentwicklung und eine altersentsprechende Ernährung. In dieser Gruppenphase legen wir besonderen Wert auf eine intensive Kooperation mit den Eltern, die immer von der Prämisse ausgeht, dass Eltern die primären Bezugspersonen sind. Eltern sind die Experten für ihr Kind und seine Entwicklung und werden in ihrer Verantwortung unterstützt. Die Besonderheit und Herausforderung einer altersgemischten Gruppe liegt in der großen Altersspanne der Kinder. Diese kann und wird aber auch pädagogisch genutzt. So können jüngere Kinder von den größeren Kindern lernen und die größeren in altersentsprechender Form für kleinere Kinder Verantwortung übernehmen. Gerade in der altersgemischten Gruppe sind familienähnliche Strukturen umsetzbar und erlebbar. Die Kindergartengruppe (Ü3) hat eine Größe von bis zu 22-25 Kindern. In dieser Altersstufe beginnen die Kinder umfassender zu begreifen, zu lernen, zu organisieren, zu kommunizieren. Sie durchlaufen unterschiedliche Phasen auch im Erwerb der Sprache, der Motorik, des Zahlenverständnisses. Differenzierende, spielerische Angebote, häufig durch entsprechende, alle Sinne fördernde Materialien unterstützt, helfen, Interessen der Kinder zu wecken, ihre Experimentierfreude und Neugierde zu fördern. Lernorte finden die Kinder überall im Kindergarten. In dem letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung erhalten die Kinder zusätzliche Angebote, die auf den Übergang in die Grundschule vorbereiten. Anlage 2 Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH Seite 8 von 30 Aufnahmeverfahren Die Aufnahme neuer Kinder in die Kindertagesstätte vollzieht sich in einem Prozess des gegenseitigen Kennenlernens: Die Eltern melden ihr Kind bis Anfang Februar mittels eines Anmeldbogens an, wenn sie zum nächsten Kindergartenjahr einen Platz wünschen. Gerne vereinbaren wir mit den Eltern ein Anmeldegespräch, bei dem die Eltern die Einrichtung kennenlernen. Unter Zugrundelegung des Gespräches und der Aufnahmekriterien treffen ein Vertreter/ eine Vertreterin des Trägers und die Leiterin der Kindertagesstätte die endgültige Entscheidung über die Aufnahme. Bei der Belegung von Inklusionsplätzen bedarf es eines medizinischen Gutachtens und einer sorgfältigen auf das Wohl des Kindes ausgerichteten Abwägung der Fördermöglichkeiten für das einzelne Kind. Bei der Anmeldung können sich die Eltern des Elternportals für Kinderbetreuungsplätze in Köln bedienen. (https://portal- koeln.little-bird.de ) Aufnahmekriterien Bei der Aufnahme berücksichtigen wir folgende Aspekte: Wunsch der Eltern nach einer individuellen und personalisierten Erziehung mit Förderung der Tugenden Bereitschaft der Eltern, sich auf eine Erziehungspartnerschaft einzulassen Bereitschaft der Eltern, sich partizipativ und aktiv an der Arbeit des Kindergartens zu beteiligen jeweilige Gruppenstruktur in Bezug auf Betreuungszeiten , Alter und Geschlecht der Kinder bei der Belegung von Inklusionsplätzen Fördermöglichkeiten des einzelnen Kindes Anlage 2 Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH Seite 9 von 30 Betreuungs- und Öffnungszeiten Die Kindertagesstätte ist von 07:15 Uhr – 17:00 Uhr geöffnet. Die Einrichtung ist im Sommer drei Wochen und zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Bei großer Dringlichkeit und rechtzeitiger Anmeldung können die Kinder in einem nahegelegenen Kindergarten in den Ferien betreut werden. Die Einrichtung schließt auch an Feiertagen, an 1 - 2 Brückentagen, zum Betriebsausflug, einem Fortbildungstag und an zwei Teamtagen. Diese Termine werden jeweils zu Beginn eines Kindergartenjahres, auf jeden Fall mindestens vier Wochen vorher, über geeignete Elterninformationen (Rundbriefe, Pinnwände und/ oder E-Mail - Informationen) bekannt gegeben. 25 Schließtage werden nicht überschritten. Ernährung, Tischkultur, Mittagsruhe Das Frühstück wird in der Zeit von 8.30 h bis 9.00 h in der Kita angeboten. Es wird auf eine ausgewogene und gesunde Ernährung Wert gelegt. Das Mittagessen wird von einem Caterer geliefert. Dabei ist eine ständige Qualitätskontrolle selbstverständlich. Durch die Vorratshaltung und unterschiedliche Essensauswahl können wir auf verschiedene Essenswünsche (z. B. bei Allergien, Unverträglichkeiten oder weltanschaulichen Speisevorschriften) eingehen. Mittagessen wird es voraussichtlich zwischen 12.00 h und 12.45 h geben. Wir achten auf eine gesunde, ausgewogene und kindgerechte Ernährung. Alle Beteiligten (Kinder, Eltern und Mitarbeiterinnen) werden regelmäßig in ein festzulegendes Feedback mit einbezogen. Das Mittagessen vollzieht sich in den Gruppen. Der Mittagstisch ist ansprechend gedeckt. Die Kinder dürfen sich selbst das Essen nehmen und lernen so, ihren eigenen Appetit und Hunger richtig Anlage 2 Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH Seite 10 von 30 einzuschätzen. Zu einem ruhigen und entspannten Mittagessen gehören, das Händewaschen, das Ritual zu Beginn und am Ende (Tischgebet), die Tischmanieren und das geordnete Aufräumen am Ende der Mahlzeit. Nach dem Essen putzen sich alle Kinder unter Aufsicht die Zähne. Besonders für jüngere Kinder, die noch eine Ruhepause benötigen, gibt es die Möglichkeit sich zurückzuziehen bzw. einen Mittagsschlaf zu halten. Am Nachmittag zwischen 15.30 h und 16.00 h nehmen wir gerne Obst und Gemüsespenden entgegen. Ansonsten bietet die Kita gegen einen Beitrag von 10 € pro Monat Obst, Gemüse und Gebäck an. Getränke (Wasser und ungesüßter Tee) stehen ganztägig an einem Getränkewagen zur Verfügung. Anlage 2 Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH Seite 11 von 30 Der abgebildete Tagesablauf ist an dieser Stelle nur beispielhaft, da sich die Betreuungszeiten je nach den Bedürfnissen der Eltern und der Kinder in den unterschiedlichen Gruppenstrukturen noch verschieben können: 7.15 h - 8.30 h Zeit zum Ankommen, freies Spiel 8.30 h - 9.00 h gemeinsames Frühstück 9.00 h - 9.30 h Morgenkreis 10.00 h - 11.30 h Programm in den Kleingruppen 11.30 h - 12.00 h offene Gruppenarbeiten 12.00 h - 12.45 h Mittagessen 12.45 h - 14.00 h Mittagsruhe 14.00 h - 15.30 h freies Spiel/Ausflug 15.30 h - 16.00 h Imbiss/Obst/Kekse 16.00 h - 17.00 h Kita-Ausklang/Abholzeit Eingewöhnung des Kindes Die Kita der KinderReich Rheinland gGmbH in Köln – Weiden legt viel Wert auf eine behutsame Eingewöhnung des Kindes. Die Dauer und Art der Eingewöhnung ist nicht von vorneherein festsetzbar, weil sich diese Zeit spezifisch nach den Notwendigkeiten des Kindes und dessen Eltern richtet. Während der Eingewöhnungsphase finden Schnuppernachmittage sowie Vorgespräche mit den Eltern statt. Kinder können in neuen Situationen dann neue Beziehungen eingehen, wenn sie sich sicher fühlen. Daher verbringen sie die ersten Tage in der Gruppe in Begleitung einer für sie wichtigen Bezugsperson (in der Regel ein Elternteil). In dieser Zeit nutzen die pädagogischen Mitarbeiter die Möglichkeiten, sich vorsichtig dem Kind zu nähern, ohne es zu überfordern. Hat das Kind nach einigen Tagen genügend Sicherheit erlangt, wird die kurze Abwesenheit der Eltern erprobt. Diese Zeit der Abwesenheit wird dann von Tag zu Tag erhöht. Die Anlage 2 Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH Seite 12 von 30 Eingewöhnungsphase ist abgeschlossen, wenn das Kind die Zeit in der Kita entspannt ohne einen anwesenden Elternteil verbringen kann. Beobachtung und Dokumentation von Bildungs- und Lernprozessen Die Kita fertigt eine fortlaufende Bildungs - und Entwicklungsdokumentation an, die ressourcenorientiert die individuellen Entwicklungsschritte der Kinder nachvollziehbar macht. Der Entwicklungsverlauf des Kindes wird beobachtet und reflektiert. Die pädagogischen Fachkräfte informieren die Eltern regelmäßig über den Stand der Lern - und Entwicklungsprozesse ihres Kindes in der Tageseinrichtung und erarbeiten mit ihnen Förderziele. Die Form der Bildungs- und Entwicklungsdokumentation hat fünf Elemente: 1. Gruppentagebuch 2. Kindtagebuch 3. Kurzzeitbeobachtung 4. Entwicklungs- und Kompetenzprofil 5. Portfolioarbeit, in der die unterschiedlichen Entwicklungsschritte und Bildungsprozesse des Kindes festgehalten werden. Kooperation mit anderen Institutionen – Sozialraum- und Gemeinwesenorientierung der Kita Obwohl unser Einzugsbereich auf Grund unseres spezifischen Profils (christliche Grundausrichtung, multikulturelle Prägung und personale ganzheitliche Förderung in enger Zusammenarbeit mit den Eltern) nicht auf die unmittelbare Umgebung beschränkt ist, suchen wir die konkrete Zusammenarbeit mit Institutionen im regionalen und sozialen Umfeld. Entsprechende Kontaktaufnahmen und ein konkreter Plan der Sozialraumerschließung werden noch ergänzt. Eine enge Vernetzung mit den Einrichtungen der städtischen Jugendhilfe ist besonders wichtig für Kinder, die aufgrund von Migration zusätzlicher Maßnahmen zur Integration bedürfen oder Kinder mit besonderem Förderbedarf. Die Mitarbeiterinnen der Kita kennen die zuständigen Ansprechpartner und halten zu ihnen Anlage 2 Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH Seite 13 von 30 Kontakt. Zur Risikoabwägung bei Kindeswohlgefährdung siehe Punkt 9 dieses Konzeptes. Zusammenarbeit mit Grundschulen und Übergänge Kita – Grundschule Kinder, die in die Schule kommen, stehen in der Kontinuität schon bereits seit Jahren begonnener Bildungsprozesse. Aus diesem Verständnis ist es unabdingbar, dass das Verhältnis von Kindergarten und Schule geprägt ist von gegenseitigem Kennenlernen und gemeinsamen Aktivitäten und Projekten. Eine von allen Seiten abgestimmte und transparente Informationsübermittlung hilft, Ängste abzubauen, Überforderungssituationen zu vermeiden und (Vor-) Freude zu implementieren. Die Inhalte besonders des letzten Kindergartenjahres können mit den zum Einzugsgebiet gehörenden Grundschulen abgestimmt werden. Gegenseitige Besuche (Lehrkräfte in den Kitas; Grundschulkinder in den Kitas; Erzieherinnen in der Schule; Kindergartenkinder in der Schule) sind wesentliche Elemente des Austausches. Sie erleichtern den Kindern den Übergang in die Schule, der in der Regel positiv besetzt ist. 5. Pädagogisches Handeln Grundlage für das pädagogische Handeln in unserer Kita ist das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz). Hier heißt es im § 13: (1) Bildung ist die aktive Auseinandersetzung des Kindes mit seiner Umgebung auf der Grundlage seiner bisherigen Lebenserfahrung. Sie ist ein konstruktiver Prozess, bei dem Selbstbildung durch unmittelbare Wahrnehmung und aktives, experimentierendes Handeln einerseits und Einfluss der Umgebung andererseits im Anlage 2 Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH Seite 14 von 30 wechselseitigen Verhältnis zueinander stehen. Bildung wirkt darauf hin, die Entwicklung des Kindes zu einer eigenständigen Persönlichkeit und den Erwerb seiner sozialen Kompetenz unter Beachtung der in Artikel 6 und 7 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen genannten Grundsätze zu fördern. (2) Die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege gestalten ihre Bildungsangebote so, dass die individuellen Belange und die unterschiedlichen Lebenslagen der Kinder und ihrer Familien Berücksichtigung finden. Die Bildungsgelegenheiten sind so zu gestalten, dass die Kinder neben Wissen und Kompetenzen auch Bereitschaften und Einstellungen (weiter-) entwickeln. Das pädagogische Personal in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege …. schafft eine anregungsreiche Umgebung, die jedem Kind Freiräume, Muße und Zeit gibt, um mit neuen Erfahrungen und Lerngelegenheiten auf seine Weise umzugehen. Das Personal beachtet dabei auch, dass verlässliche Bindung, Vertrauen und emotionale Sicherheit den Bildungsprozess des Kindes besonders unterstützen. (3) Die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege bieten auf Basis der Eigenaktivität des Kindes und orientiert an seinem Alltag vielfältige Bildungsmöglichkeiten, die die motorische, sensorische, emotionale, ästhetische, kognitive, kreative, soziale und sprachliche Entwicklung des Kindes ganzheitlich fördern und die Begegnung und Auseinandersetzung mit anderen Menschen einschließen. Wesentlicher Ausgangspunkt für die Gestaltung der pädagogischen Arbeit sind die Stärken, Interessen und Bedürfnisse des Kindes. Diesen und den weiteren Grundsätzen für die Bildung und Erziehung von Kindern sieht sich die Kindertagesstätte der KinderReich Rheinland gGmbH in Köln – Weiden verpflichtet. Wir regen unsere Pädagogen an, die Haltung der Existenziellen Pädagogik einzunehmen und bilden sie darin aus: selbst authentische Anlage 2 Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH Seite 15 von 30 Personen zu sein, die dem Kind liebevollen und sicheren Halt geben und die in ihrem pädagogischen Handeln die „Entwicklung“ der einzigartigen Person jedes Kindes beobachten und fördern. Die Montessori-Pädagogik beinhaltet hierzu wertvolle Anregungen, die wir im Besonderen für die Gestaltung der Lernumgebung unserer Gruppen nutzen wollen. Bei Schwierigkeiten werden die Kinder dazu angehalten, eigene Lösungen zu finden und auszuprobieren. Eine solche Erziehung fördert einerseits die kognitiven und physischen Fähigkeiten der Kinder, legt aber ebenso Wert auf die sozialen und emotionalen Kompetenzen. Die ganzheitliche, personalisierte Erziehung und Bildung beinhaltet die individuelle Förderung durch differenzierende Angebote. Kinder benötigen die Möglichkeit, eigene Entwicklungswege im individuellen Tempo zu gehen. Die Kinder werden auf vielfältige Weise darin unterstützt, ihre Umwelt zu erforschen und zu lernen, wie sie mit unterschiedlichen Dingen, Geräten, Werkzeugen usw. umgehen können. Außerdem können sie ihr Wissen durch den Einsatz von Intelligence Bit-(IB)- Karten zu Themen wie Fahrzeuge, Dinge des Alltags, Kleidung, Berufe, Tiere, Musik, Kunst usw. spielerisch erweitern. Das betrifft nicht nur den Wortschatz, sondern es wird auch z. B. durch kurzes Einspielen von klassischer Musik oder Zeigen von Gemälden der Zugang zu Kunst und Musik vereinfacht. Darüber hinaus sollen die Kinder durch viele praktische Erfahrungen mit allen Sinnen ihre Umwelt erfahren. All dies ist eingebettet in die Wertschätzung der Dinge und Lebewesen als Bestandteile der Schöpfung Gottes. Diese Erziehung und Bildung umfasst auch die Förderung der sozialen Kompetenz. Die menschliche Entfaltung vollzieht sich vor allem in der Entwicklung eines selbstbewussten Ichs sowie der Achtung vor dem Nächsten. Diesen Prozess wollen wir aktiv fördern Anlage 2 Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH Seite 16 von 30 und begleiten. Im Miteinander vermitteln wir den Kindern positive Werte wie Ehrlichkeit, Freundlichkeit, Nächstenliebe, Großzügigkeit, Verständnis und Eigenverantwortung. Soziale Kompetenzen werden aktiv durch das monatliche Motto vertieft, das auch an die Eltern weitergegeben wird, so dass Kita und Elternhaus die Möglichkeit haben, in jedem Monat an einem konkreten Punkt zu arbeiten (z. B. Dankbarkeit, Ordnung, Teilen...). Die Kinder werden zu Wertschätzung und Offenheit gegenüber den anderen Kindern und Erwachsenen angehalten. Andersartigkeit ist Ausdruck der Vielfalt und kein Grund zur Ausgrenzung. Geschlechter gerechte Erziehung mit dem Ziel der positiven Annahme und Stärkung der eigenen sexuellen Identität sowie der Achtung der sexuellen Identität anderer sind ebenfalls bedeutend e und unverzichtbare Elemente personaler Erziehung. Weitere Ausführungen zur Erziehungspartnerschaft und Elternarbeit siehe auch Punkt 7 „Erziehungspartnerschaft und Elternarbeit“! Der Professionalität der pädagogischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen messen wir einen hohen Stellenwert zu. Die Fort- und Weiterbildung der Pädagoginnen und Pädagogen dient der grundsätzlichen Vorbereitung der Arbeit mit den Kindern und der Vertiefung von grundlegenden Fragen der Erziehung und Bildung. Weitere Ausführungen dazu siehe auch Punkt 8 „Personal“ Die Kita steht grundsätzlich allen Kindern aller Nationen und Kulturen offen. Die Wertschätzung aller Religionen, Weltanschauungen, Kulturen und Nationalitäten ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Arbeit in der Kindertagesstätte. Die Aufnahme von Kinder mit Beeinträchtigungen und Behinderungen ist ebenso ein wichtiger Bestandteil des pädagogischen Konzeptes. Dies entspricht unserem christlichen Grundverständnis. Um dem individuellen Förderbedarf zu entsprechen, wird nach Bedarf sonderpädagogisches bzw. heilpädagogisches Fachpersonal eingestellt und die Zusammenarbeit mit Einrichtungen wie Anlage 2 Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH Seite 17 von 30 sonderpädagogischen Fö rderzentren, Förderschulen oder Fachärzten und Therapiezentren hergestellt. 6. Bildungsbereiche Sprache und Kommunikation Sprachen bilden das Tor zur Welt, sind elementar für alle anderen Bildungsbereiche. Im Alter von 3 -6 Jahren lernen die Kinder in ihrer sensiblen Phase mit Leichtigkeit das Sprechen, indem sie die Sprache im Alltag hören und selbst ausprobieren. Auch für Kinder unter drei Jahren ist der spielerische Umgang mit einer zweiten Sprache möglich und bereitet den Kindern viel Freude. Unsere Einrichtung bietet neben Deutsch (ggf. Deutsch als Fremdsprache) Spanisch oder Englisch als Schwerpunkt. Muttersprachliches Personal gibt den Kindern die Chance, neben ihrer Muttersprache weitere Sprachen auf beiläufige und fast selbstverständliche Weise zu lernen. Dabei orientieren wir uns an dem Prinzip „Eine Person – eine Sprache” (Immersionsmethode). Wir unterstützen die Kinder beim Spracherwerb, indem wir Dinge richtig benennen und unsere Handlungen verbal erklären. Wir lassen dem Kind Zeit und Raum, sich auf seine Art und Weise auszudrücken. Reime, Lieder, Fingerspiele und Geschichten sind nur ein paar von vielen variierenden Methoden, den Kindern die Sprache nahe zu bringen. Soziale Handlungsfähigkeit ist abhängig vom Sprachverständnis und der Kommunikationsbereitschaft. Im täglichen Miteinander werden auch Sozialtechniken und Umgangsformen, w ie Zuhören, Ausreden und andere zu Wort kommen lassen usw., eingeübt. Sprache ist erforderlich, um sich mitzuteilen und um andere zu verstehen, d.h. Wünsche, Gefühle und Bedürfnisse verbal äußern zu können. Die Sprachförderung wird gezielt angewendet. Dabei werden die verschiedenen Erfahrungswelten der Kinder einbezogen (Natur, Kunst, Musik, Spiel, usw.). Das ist besonders wichtig für Kinder mit Migrationshintergrund, die sonst später in der Schule einen Sprachnachteil mit der deutschen Sprache haben könnten. Mathematik Mathematische Erkenntnisse und logisches Denken gehören zu den menschlichen Grunderfahrungen. Kinder erleben mathematische Ereignisse unbewusst, wenn sie mit den Dingen experimentieren. Der Weg zur Mathematik ist ein induktiver Weg vom Anlage 2 Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH Seite 18 von 30 Konkreten zum Abstrakten. Bereits in den ersten Lebensjahren machen Kinder vielfältige Entdeckungen mit Raum und Zeit, sie erleben verschiedene Formen und Größen, und erschließen die Bedeutung von Zahlen in ihrer Lebenswelt. Viele Spiel - und Alltagsgegenstände verlangen bereits ein mathematisches Grundverständnis: groß - klein, lang - kurz, rund - eckig, oben – unten etc. (Pränumerik) Im Alltag ergeben sich automatisch viele mathematisch beschreibbare Situationen, die es zu erkennen und zu verstehen gilt. Das mathe matische Denken kann bewusstwerden, wenn die erwähnten alltäglichen Ereignisse besprochen werden. In der Praxis bedeutet das konkret, Zahlen in der natürlichen Umwelt aufzugreifen, wie z.B. Telefonnummern, Hausnummern, Alter, Zahlenreihen etc., und den Kindern vielfältige Materialien zum Sortieren, Ordnen und Klassifizieren zur Verfügung zu stellen. Die jüngeren Kinder erlernen geometrische Figuren in den Gruppenaktivitäten oder durch Spielzeuge (z.B. Viereck, Dreieck, Kreis usw.) Die älteren Kinder lern en die Grundrechenarten auf spielerische Weise. Hier gilt, was Einstein einmal sagte: „Lernen ist Erfahrung. Alles andere ist einfach nur Information.“ Natur und Naturwissenschaft Kinder wollen die Dinge nicht nur erkennen oder erforschen, sie wollen ihne n auch einen Sinn geben und ihre Bedeutung verstehen. Ziel naturwissenschaftlicher Bildung ist, den Kindern ein Verständnis für die belebte und unbelebte Umwelt zu vermitteln. Dies geschieht im gemeinsamen (Er-) Forschen, welches in den Alltag der Erfahrun gs- und Lebenswelt der Kinder eingebettet ist. Kinder treten in Beziehung zu ihrer Umwelt, indem sie beobachten, vergleichen und experimentieren. Naturwissenschaftliches Lernen kann man in Lernwerkstätten anregen, aber es lässt sich vor allem durch einen b ewussten Umgang in viel en Alltagssituationen in der Kit a aufgreifen. Auch bei Handlungen wie den Wasserhahn auf - und zu drehen, den Lichtschalter bedienen, Spielen mit Sand, Schnee, Erde, Wind, Magneten oder mit biologischen Materialien (z.B. Blätter, Gras, Äste, Blüten, Früchte usw.). Wir wollen, dass Kinder reale, eigene Erfahrungen machen , indem wir z.B. mit ihnen zusammen kochen, Essen vorbereiten, Limonade oder Marmelade herstellen oder handwerkliche Tätigkeiten durchführen, bei denen man chemische und physikalische Prozesse erleben kann und die den Weg vom Entdecken zum Verstehen ermöglichen. In diesem Zusammenhang spielt auch die ökologische Bildung eine wichtige Rolle. Wir sind bestrebt, vielfältige Aktivitäten zur Förderung des Umweltbewusstseins a nzubieten. Dazu zählen u.a. naturwissenschaftliche Versuche, Blumen kennenlernen und benennen, Samen säen, Pflanzen setzen und pflegen oder Tiere in der näheren Umgebung beobachten (Rehe, Eichhörnchen, Hasen, Vögel, Insekten). Anlage 2 Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH Seite 19 von 30 Unser Ziel ist es, das Intere sse der Kinder zu wecken und zu fördern. Wir zeigen den Kindern, wie natürliche Lebenszyklen ablaufen, wie sie sorgsam mit den natürlichen Ressourcen und Lebewesen umgehen, Verantwortung für die Umwelt übernehmen und ihr Konsumverhalten kritisch überdenken können. Bewegung In der Kindheit wird die Begeisterung für Bewegung und Sport grundgelegt. Im Vordergrund steht da s selbstständige Handeln des Kindes. Bewegung und Sport sind Momente, in denen das Kind aktiv werden muss: Koordination von Händen und Beinen, das Verstehen und Umsetzen der Spielregeln und die Kooperation mit den anderen Kindern aus der Gruppe. Durch diese Erfahrungen werden dem heranwachsenden Menschen Ursachen und Wirkungszusammenhänge erschlossen, die ihn die Welt als äußere Wirklichkeit und Raum seiner selbst erkennen lässt. Bewegung unterstützt die Kompetenzen, die auch für die kognitive Entwicklung eine wichtige Rolle spielen wie beispielsweise Raumvorstellung, Objektwahrnehmung oder Konzentrationsfähigkeit, aber auch Kreativität und Problemlösefähigkeit. Die Kita plant eine Außenfläche, die mit diversen Spielgeräten ausgestattet ist, so dass die Kinder, gemäß ihrer motorischen Entwicklung, ein anregungsreiches Umfeld haben. Zusätzlich können Waldtage o. ä. die Bewegungsangebote ergänzen. Auch die Gestaltung der Innenräume ist so konzipiert, dass die Kinder viel Bewegungsfreiraum und vielfältige Gelegenheiten haben, sich ihre Lebensumwelt selbstständig anzueignen. Auch Grob- und feinmotorische Übungen zur Ausbil dung der Körperbeherrschung sind vorgesehen. Spielen und Gestalten Grundform des kindlichen Lernens ist das Spiel. Beim Spiel setzt sich das Kind aktiv mit seiner Umwelt (Personen und Sachen) auseinander und eignet sich so die Welt an. Es werden Erfahrungen gemacht, die es zu verarbeiten gilt, soziale Beziehungen werden geknüpft und ausprobiert. Die Begegnung und Auseinandersetzung mit anderen Menschen ist wesentlicher Bestandteil des Spielprozesses. Neben Zeit und Raum brauche Kinder für das Spiel unterschiedliches, vielseitiges Material. Material kann zweckfrei oder auch zweckgebunden ausgerichtet sein und zum freien Experimentieren anregen und die Sinne ansprechen. Eine besondere Form des kindlichen Spiels ist das Gestalten. Wir unterscheiden hier das bildnerische Gestalten, das Experimentieren mit Farbe, Ton, Holz, Gips, Kleister, …. Aber auch das mimische Gestalten durch Theater und Rollenspiel ist bei Kindern aufgrund ihrer altersentsprechenden Unbefangenheit beliebt und gilt es zu fördern. Anlage 2 Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH Seite 20 von 30 Musisch-ästhetische Erziehung Musik spricht die Sinne in vielerlei Hinsicht an, lässt innere Bilder entstehen, berührt, eröffnet Emotionen und bietet vielfältige Ausdrucksmöglichkeiten. Durch ihre Komplexität ist die Musik eine besondere Herausforderung für das Geh irn, da sie in unterschiedlichen Hirnregionen verarbeitet wird. Gefördert werden dadurch vor allem die Sprachentwicklung (auch für Fremdsprachen), sowie u.a. die Ästhetik, Kreativität oder soziale Kompetenzen. Singen, Musizieren und Tanzen ist bei Kindern sehr beliebt. Ihre Musikalität fördern wir mit Hilfe der verschiedensten Klein- und Rhythmusinstrumente. Kreativitätsförderung umfasst den gesamten Bereich des schöpferischen Handelns. Das Experimentieren mit unterschiedlichen Materialien und Stoffen förde rt positive Erfahrungen. Besonders in den ersten Lebensjahren erfolgt Lernen ausschließlich über das, was Kinder mit ihren Sinnen wahrnehmen. Wir unterstützen und begleiten die Erforschungs- und Findungsprozesse der Kinder. Die ästhetische Bildung beinhal tet, andere Kulturen zu respektieren. Kulturelles und interkulturelles Sozialverhalten wird durch gezielte Förderprogramme erworben: Projekte, Ausflüge in die Stadt oder in Museen und weitere Aktivitäten. Wir erachten es für wichtig, den Kindern unsere Kul turgüter mit deren Traditionen und den entsprechenden Verhaltensweisen nahe zu bringen und gemeinsam zu erleben. Medien Als Medien setzen wir neben Büchern und CDs auch die moderne Informationstechnologie ein. Besonders den älteren Kindern zeigen wir die Vielfalt der Kommunikationsmöglichkeiten: Briefe (Post), Radio, Smartphone, Tablet etc. Dabei handeln wir nicht kollektiv, sondern wägen ganz persönlich und individuell je nach den konkreten Eigenschaften des einzelnen Kindes ab. In unserem Zeitalter werden die Kinder in eine Welt der Medien hineingeboren. Sie sind „natives“, die in ihrer unmittelbaren Lebenswelt mit verschiedensten Medien konfrontiert werden. Es ist also ebenfalls ein Aspekt der Bildungsarbeit, die Förderung einer Kompetenz im Umgang mit den Medien sicherzustellen. Kinder benötigen Raum und Zeit, um sich mit ihren Erlebnissen auseinandersetzen zu können und diese zu verarbeiten. Wir bieten diese Zeit und diesen Raum. Anlage 2 Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH Seite 21 von 30 Christliche Wertorientierung Die Grundlage unseres pädagogischen Handelns ist der christliche Humanismus. Er ist die Basis für alle Bereiche der Arbeit mit den Kindern, Eltern und Mitarbeiterinnen. Jedes Kind kommt mit unterschiedlichsten Möglichkeiten und Begabungen in die Kita. Die Kinder lernen hier, diese Gaben zu entdecken und für sich und die anderen zu nutzen. Die Erzieherinnen und alle, die in der Kita tätig werden, sind aufgefordert, charakterliche Stärken und Werte vorzuleben: Geduld, Wertschätzung, Respekt, Nächstenliebe, Dankbarkeit, u.v.m. Um es für die Kinder und auch die Eltern Zuhause transparenter zu machen, gibt es jeden Monat eine besondere Tugend („die gute Gewohnheit“), um die sich alle bemühen und die vorher mit den Kindern altersgerecht besprochen wird. So können sich Kita und Elternhaus auf diesen Bereich konzentrieren. Nach Absprache und mit Zustimmung der Eltern werden den Kindern auch spielerisch Inhalte angeboten, in denen sie mit Elementen des christlichen Glaubens (z.B. religiöse Feste) vertraut werden Diese Orientierung wird auch von Familien bzw. Eltern nicht-christlichen Glaubens geschätzt. Die Kita steht insofern Familien aller christlichen Konfessionen, aller Religionen und Weltanschauungen offen. In der konkreten Umsetzung bedeutet das: Ein von allen Beteiligten gelebtes, frohes und liebevolles Miteinander, das von gegenseitigem Respekt getragen ist. Kindgerechtes Beten. Hier können die Kinder ihre Anliegen, Fragen und Sorgen einbringen. Religiöse Feste und Feiern (Advent, Weihnachten, Ostern, Feste wie St. Martin, St. Nikolaus ) werden den Kindern im Jahreskreis bedeutsam und altersgerecht erklärt und nahegebracht. Geschichten aus der Bibel werden den Kindern erzählt oder vorgelesen. Durch verschiedene Methoden sollen die Kinder mit diesen Geschichten in Berührung kommen (malen, basteln, selber nachspielen z. B. Krippenspiele, passende Lieder Anlage 2 Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH Seite 22 von 30 dazu singen). Besuche in nahegelegenen Kirchen und die gemeinsame Feier von Gottesdiensten runden die Glaubenserziehung ab. 7. Erziehungspartnerschaft, Elternarbeit, Partizipation und Beschwerdeverfahren Bereits Kinder im Vorschulalter gilt es zur gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe zu befähigen. Wir bieten den Kindern an, bei der Gestaltung ihres Alltags mitzuwirken. Dies bezieht sich auf die Auswahl der Materialien sowie verschiedene Abläufe in der Gruppe, die mit den jeweiligen pädagogischen Leiterinnen festgelegt werden. Ebenso werden konkrete kindgerechte Verfahren des Feedbacks erarbeitet. Hierbei ist von Seiten der Pädagogen die Haltung der Offenheit wiederum besonders wichtig. Die Kinder sollen sich trauen, Kritik anzubringen. Ebenso sollen sie lernen, sich zu positiven Erfahrungen zu äußern. Die gute Zusammenarbeit mit den Eltern ist für die Kita ein besonderes konstitutives Merkmal. Eltern sind die primären Erzieher ihrer Kinder. Ihre Verantwortung ist nicht delegierbar. Alle anderen Erzieher müssen Hand in Hand mit den Eltern im Dienst an den Kindern arbeiten. Zur Unterstützung der Eltern bei ihrer verantwortungsvollen Erziehungsaufgabe bieten wir über unseren Kooperationspartner Institut für Elternbildung (https://www.institut-fuer- elternbildung.de/) Elternbildungskurse nach der Fallmethode an. Die Eltern sind auch aufgefordert, die Ausgestaltung des Lebens in der Einrichtung aktiv mitzugestalten. Insgesamt bezieht sich die Zusammenarbeit mit den Eltern auf alle Bereiche der Arbeit mit den Kindern. In der konkreten Umsetzung bedeutet das: Anlage 2 Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH Seite 23 von 30 Regelmäßige Informationen u nd Austausch über die Inhalte und Angebote in der konkreten Arbeit der Gruppen. Regelmäßige Entwicklungs- und Perspektivgespräche Elternabende zu familienpädagogischen und erzieherischen Schwerpunkten Elternbildungskurse in Zusammenarbeit mit dem Instit ut für Elternbildung (IEB) (https://www.institut-fuer-elternbildung.de/) Regelmäßige Rundbriefe/ Newsletter mit Informationen und Hinweise auf relevante Erziehungsartikel Mitarbeit der Eltern b ei: Festen, Veranstaltungen, Ausflügen, Projekten, Angeboten, Homepage, Newsletter, …) Dazu gibt es gemeinsame Feste und Ausflüge. mit Elternbeteiligung. Durch diese vertrauensvolle Zusammenarbeit möchten wir erreichen, dass sich bietende Chancen und mögliche Probleme schneller erkannt und angegangen werden können. Dies betrifft sowohl die Entwicklung des einzelnen Kindes als auch die Gruppendynamik und das Verhältnis zwischen Kind und Erzieherin. Außerdem ist die Partizipation der Eltern an der Weiterentwicklung und Mitgestaltung der Kita gewünscht und gewährleistet. Dazu wählt jede Kindergartengruppe ihren Elternvertreter, der die Interessen der Gruppe mit den Kitavertretern bespricht. Ein festgelegtes Beschwerdemanagement nach SGB VIII regelt den Umgang mit Kritik an der Kita Kinder: Bereits den Kindern werden die Möglichkeiten der Beschwerde im Kita- Alltag in angemessener Form dem Entwicklungsstand des Kindes entsprechend angeboten und eingeräumt. Dazu bedarf es von Seiten der Mitarbe iterinnen und Mitarbeitern einer hohen Empathie, Botschaften wahrzunehmen, nachzufragen, Alternativen anzubieten und Entscheidungen zu unterstützen. Beim Erwerb der Kompetenzen für angemessene Formen der Beschwerdeäußerung werden die Kinder im Rahmen der B ildungsprozesse unterstützt. In der Woche gibt es einen festen Termin, an dem Raum und Zeit ist, gemeinsam über Dinge zu sprechen, die die Kinder beschäftigen, Entscheidungen zu treffen und Planungen vorzunehmen: Beispiele: der tägliche Morgenkreis, bei d em die Kinder immer ihre Wünsche und Vorstellungen einbringen, Anlage 2 Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH Seite 24 von 30 Aufstellen von Regeln, die die Kindern selbst formuliert haben, Personen und Zeiten benennen, an denen Kinder Beschwerden in einem geschützten Rahmen aussprechen können Eltern: Die Eltern als Interessenvertreter und erste Erzieher ihrer Kinder sind wichtige Beteiligte in den Entscheidungen in der Kita. Ihre Meinungen und ggf. Beschwerden sind einzuholen Umgang mit Beschwerden: Selbstverständlich ist das Feedback von Seiten der Eltern eine entscheidende Komponente in einem partnerschaftlichen Miteinander der Eltern und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kita. Dazu zählen auch klare Verfahren bei Beschwerden und Konflikten. Im Falle eines Problems zwischen Eltern und dem Gruppenteam we nden sich die Eltern an die Leitung der Kita oder auch den Träger. Die Beschwerden werden dokumentiert. Den Eltern soll bewusst sein, dass es Raum und Möglichkeiten gibt, Kritik und Beschwerden anzubringen. Personal: Auch das Beschwerdemanagement für das Personal ist durch entsprechende Verfahren transparent geregelt Im Falle eines Konflikts zwischen den Teams oder dem Personal und der Leitung können sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die Leitung oder ggf. auch unmittelbar an den Träger wenden. Alle Beschwerden werden dokumentiert. In der Regel führen sie zu einem Gesprächstermin mit der Leitung oder der betroffenen Mitarbeiterin. Auch hierbei ist Dokumentation und Information über die Bearbeitung der Beschwerde unverzichtbar. 8. Personal Das pädagogische Personal der Kita verfügt über eine hohe berufliche und fachliche Qualifikation. Die für die Bilingualität erforderlichen Ausländerinnen müssen die Anerkennung ihrer Ausbildung in Deutschland nachweisen. Diese Qualifikation haben die Erzieherinnen und Erzieher in einem festzulegenden Bewerbungsverfahren nachzuweisen. Dieses Verfahren ist den Bewerberinnen und Bewerbern transparent darzustellen. Die Entscheidung über die Einstellung von neuen Mitarbeiterinn en und Mitarbeitern trifft die Geschäftsführung der gGmbH in enger Zusammenarbeit mit dem Beirat sowie der Leitung der Einrichtung. Die Einstellung von Leitungskräften o bliegt allein der Geschäftsführung. Anlage 2 Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH Seite 25 von 30 Qualitätsentwicklung/ Qualitätssicherung Die Kita bietet Fortbildungs möglichkeiten an, die in einer ständig evaluierten Fortbildungsplanung festgehalten sind. Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird ein hohes Engagement zur Fort - und Weiterbildung erwartet. Dies umfasst Angebote zur pädagogisch fachlichen Arbeit und Angebote in Form von Workshops, Vorträgen und Seminaren zum pädagogischen Profil der Einrichtung. Hiermit soll die systemische Sicherung des Bildungsangebotes und der grundsätzlichen Ausrichtung der Einrichtung sichergestellt werden. Wir gewähren unseren Mitarbeiterinnen eine bezahlte Freistellung – wenn nötig – bis zu fünf Tagen im Jahr. Für die pädagogische Leitung können weitere Tage anfallen. Die Erzieherinnen und Erzieher arbeiten im Rahmen der Erziehungspartnerschaft intensiv mit den Eltern der Kinder zusammen. Dies erfordert ein hohes Maß an Empathie und Beratungskompetenz. Auch in diesem Bereich wird von den Erzieherinnen und Erziehern erwartet, sich zu qualifizieren und weiterzubilden. Die pädagogischen Mitarbeiterinnen u nd Mitarbeiter kommen alle zwei Wochen auf Gruppenebene zur kollegialen Teamsitzung zusammen. Diese Gespräche haben in vorderster Linie pädagogische Inhalte: Beobachtungen von Kindern, Entwicklung von Förderschwerpunkten, Erarbeitung von Gruppenthemen und Projekten, Auseinandersetzung mit und Weiterentwicklung bzw. Anschaffung von neuem pädagogischem Material. Hier ist auch die kollegiale Fallberatung / Supervision verortet (vom Träger finanziert) , die quartalsweise regelmäßig und nach Bedarf zusätzlich angeboten wird. Für diese Maßnahmen sind in der Woche bis zu 2 Zeitstunden vorgesehen. Darüber hinaus finden regelmäßige Gespräche mit den Therapeuten und Heilpädagogen statt, die ambulante Dienste in der Kita anbieten. Am Beginn eines jeden Kindergartenjahres (d.h. nach den Sommerferien) stehen zwei interne Fortbildungstage, in denen die programmatische Arbeit der Einrichtung weiterentwickelt und in Bezug auf die Jahresplanung konkretisiert wird. Der Personalschlüssel rich tet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB). Ferner plant der Träger die Mitgliedschaft in einem Dachverband. Anlage 2 Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH Seite 26 von 30 9. Kinderschutz Das SGB VIII ( § 8a SGB VIII) beschreibt den gesetzlichen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. Damit der Schutzauftrag in der Praxis wahrgenommen werden kann, sind präventive Maßnahmen des Trägers und der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erforderlich. Die KinderReich gGmbH hat sich ein Kinderschutzkonzept zu eigen gemacht, das von der LAG Freie Kinderarbeit Hessen e.V. zur Umsetzung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung erarbeitet worden ist (https://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/140414_S- Ffm_Kooperation-Kinderschutz_bf_abA7.2034297.pdf). Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung umfasst für die Kindertageseinrichtung folgende Verfahrensschritte: 1. Schritt: Gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung wahrnehmen und überprüfen. 2. Schritt: Gemeinsame Gefährdungseinschätzung mit der insoweit erfahrenen Fachkraft vornehmen. 3. Schritt: Bei Personensorgeberechtigten auf die Annahme geeignete r Hilfen hinwirken und Hilfen überprüfen. 4. Schritt: Das Jugendamt/den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) informieren, falls Hilfen nicht in Anspruch genommen werden oder wirkungslos bleiben. Präventive Maßnahmen zum Schutz von Kindern liegen im Leitbild der Kita, in der pädagogischen Elternarbeit, in Angeboten zur Elternbildung, in der Förderung der sozialen und emotionalen Kompetenzen der Kinder, ihrer Persönlichkeit und ihrer altersgerechten Beteiligung in der Kita. Die Angebote für die Eltern unterst ützen den Aufbau der Erziehungs - und Bildungspartnerschaft und die Offenheit für den Austausch über Konflikte. 10. Datenschutz 1. Zur Aufnahme der Kinder in eine Kindestageseinrichtung ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erforderlich. 2. Personenbezogene Angaben, die im Zusammenhang mit der Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes in der Eirichtung erhoben und Anlage 2 Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH Seite 27 von 30 verwendet werden, unterliegen geltenden Bestimmungen des Datenschutzes. Die zuständige Aufsichtsbehörde kann beim Träger erfragt werden. Als Träger gewährleistet die KinderReich Rheinland gGmbH die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. 3. Die Übermittlung an Personen und Stellen außerhalb der Einrichtung ist nur zulässig, wenn eine gesetzliche Übermittlungsbefugnis oder eine freiwillige schriftliche und zweckgebundene Einwilligungserklärung der Personensorgeberechtigten vorliegt. 4. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten zur Erstellung der Bildungs- und Entwicklungsdokumentation setzt das Einverständnis der Personensorgeberechtigten voraus. Die Einwilligung ist schriftlich abzugeben. 5. Eine Veröffentlichung von Fotos des Kindes in Druckmedien und/ oder im Internet erfolgt nur mit schriftlicher Einwilligung der Personensorgeberechtigten. 6. Auf das Verlangen der Personensorgeberechtigten hin ist der Träger nach den geltenden Datenschutzbestimmungen verpflichtet, diesen zum Zeitpunkt einer Datenerhebung folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: Dauer der Speicherung der Daten oder eine Erläuterung der Art und Weise, wie die Dauer festgelegt wird Bestehen des Rechts auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde Angaben zur gesetzlichen Grundlage, Erforderlichkeit bzw. den Folgen einer Verweigerung der Angaben 7. Ohne die Einwilligung der Personensorgeberechtigten erhebt die KinderReich Rheinland gGmbH als Träger keine personenbezogenen Daten zu diesen oder deren Kind. Sie behält sich aber das Recht vor, den Vertrag über den Besuch der Kindertageseinrichtung aus wichtigen Grund (ohne Einhaltung einer Frist) zu kündigen, wenn aufgrund fehlender, hierfür erforderlichen Daten dei Sicherheit und Gesundheit des Kindes (etwa bei Unfällen, plötzlichen Erkrankungen und Allergien) nicht jederzeit sichergestellt werden kann. Oder die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags nicht gewährleistet ist. Welche Daten sie hierfür benötigt, teilt die KinderReich Rheinland gGmbH den Personensorgeberechtigten schriftlich mit. Auch wenn die Einwilligung Anlage 2 Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH Seite 28 von 30 der Personensorgeberechtigten vorliegt, ist der Träger nach den geltenden Datenschutzbestimmungen verpflichtet, den Personensorgeberechtigten folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: Name und Kontaktdaten der Kindertageseinrichtung Kontaktdaten der/ des örtlichen Beauftragten des Trägers (Handlungsbevollmächtigte/r) Verwendungszweck sowie die Rechtsgrundlagen Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern Eine Übersicht der zu den Personenberechtigten und zum Kind gespeicherten Daten Das vorliegende pädagogische Konzept einer Kindertagesstätte in Köln Weiden in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH wurde von den unterzeichnenden Geschäftsführern am 15.05.2020 genehmigt und verabschiedet: Köln, den 21.05.2020 Andreas Schwaderlapp Georg Kaiser Dr. Jutta Kahlen Anlage 2 Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH Seite 29 von 30 11. Anhang 1: Auszug aus dem Gesellschaftervertrag der KinderReich Rheinland gGmbH Gemäß Gesellschaftervertrag hat die KinderReich Rheinland gGmbH folgenden Geschäftszweck: Auszug aus dem Gesellschaftsvertrag der KinderReich Rheinland gGmbH vom 19.5.2020: § 2 Gegenstand des Unternehmens 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. • die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 II Nr. 4 AO), • die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 II Nr. 7 AO), 2. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die folgenden Tätigkeiten: a. durch Gründung, Aufbau und Betreiben von Kindertagesstätten und Schulen – auch im Rahmen von Ganztagsschulen mit Mittags - und Nachmittagsbetreuung – die bis zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife führen, sowie der Bereitstellung von finanziellen Mitteln hierzu; b. die Beratung von Eltern über die Möglichkeiten des Unterrichts, der Erziehung und Bildung im Rahmen von Seminaren, Workshops, Vorträgen und vergleichbaren Veranstaltungen zu informieren; 3. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertra ges alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich sind oder das Unternehmen zu fördern geeignet erscheinen, insbesondere sich unmittelbar und mittelbar an anderen Unternehmen zu beteiligen, die ebenfal ls ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen. 4. Die Gesellschaft ist eine ehrenamtlich und christlich geprägte Bildungsinitiative. Sie versteht sich als private, zivilgesellschaftliche Initiative zum Dienst an der Caritas, die neben Litur gie und Verkündigung zum Lebensvollzug der Kirche gehört. Sie identifiziert sich mit den Zielen und Werten der katholischen Kirche.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1165/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 06.04.2021
- Erstellt
- 26.03.2021 10:10