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1165/2021

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: KinderReich Rheinland gGmbH

Beschlussvorlage Ausschuss 06.04.2021

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 2 Trägerkonzept KinderReich Rheinland gGmbH

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Anlage 1 Gesellschaftsvertrag_KinderReich Rheinland gGmbH

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Anlage 3 Päd. Konzept Kita Weiden_KinderReich Rheinland gGmbH

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Beschlussvorlage Ausschuss

4238 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/510/62 
1701 
Vorlagen-Nummer 
 1165/2021 
Freigabedatum 
 06.04.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: KinderReich 
Rheinland gGmbH 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, die „Kinder-
Reich Rheinland gGmbH“, Geschäftsanschrift: Drachenfelsstr. 10, 50939 Köln gemäß § 75 Abs. 1 
SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 26.04.2021 
Jugendhilfeausschuss 27.04.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die „KinderReich Rheinland gGmbH“, Geschäftsanschriften: Drachenfelsstr. 10, 50939 Köln, sowie 
Talbothof 30, 52070 Aachen, wurde am 19.05.2020 gegründet und am 11.09.2020 beim Amtsgericht 
Köln unter HRB-Nr. 102973 mit Sitz in Köln eingetragen. 
Einziger Gesellschafter ist der in Aachen ansässige „Förderverein KinderReich e.V.“ 
 
Die gemeinnützige Gesellschaft beantragt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. 
 
Gegenstand des Unternehmens ist gemäß § 2 des Gesellschaftsvertrages 
- die Förderung der Jugend- und Altenhilfe 
- die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe 
 
Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die folgenden Tätigkeiten: 
a. durch Gründung, Aufbau und Betreiben von Kindertagesstätten und Schulen- auch im Rah-
men von Ganztagsschulen mit Mittags- und Nachmittagsbetreuung – die bis zur Erlangung der 
allgemeinen Hochschulreife führen, sowie der Bereitstellung von finanziellen Mitteln hierzu; 
b. die Beratung von Eltern über die Möglichkeiten des Unterrichts, der Erziehung und Bildung im 
Rahmen von Seminaren, Workshops, Vorträgen und vergleichbaren Veranstaltungen zu in-
formieren; 
 
Die „KinderReich Rheinland gGmbH“ beabsichtigt, in Köln-Weiden, nach der Übernahme eines be-
reits existierenden Gebäudes, ehemals Kita – An der alten Post, eine Kindertageseinrichtung unter 
neuer Führung und Trägerschaft zu betreiben. 
Es soll ein Platzangebot von 62 Kindergartenplätzen für Kinder im Alter von 1 bis 6 vorgehalten wer-
den. 
Konzeptionell versteht sich die Einrichtung als konfessionell offen, aber auch am christlich humanitä-
ren Weltbild orientiert. Integration und Wertschätzung der Herkunft soll im Kita-Alltag gelebt werden, 
ebenso Inklusive Förderung und Teilhabe beeinträchtigter Kinder. 
 
Konzeptionelle Ziele sind auch: 
- individuelle und personifizierte Förderung 
- Selbstbildung 
- Religiöse Grundorientierung 
- Individuelle Bildung von Anfang an 
- Erziehungspartnerschaft mit den Eltern 
- Professionalisierung / Fortbildung der Erzieher und Pädagogen 
Ebenso ist das präventive Schutzkonzept gemäß § 8a SGB VIII und die allgemeinen Vorschriften zur 
Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Kinder, Bestandteil der Konzeption. 
 
Das Finanzamt Aachen Stadt hat mit Datum vom 22.10.2020 einen Bescheid nach § 60a Abs. 1 Ab-
gabenordnung über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzun-
gen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO erteilt. 
Die Satzung der Körperschaft erfüllt demnach die für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körper-

3 
schaft erforderlichen Voraussetzungen. 
 
Die Geschäftsführung der „KinderReich Rheinland gGmbH“ bilden 
Andreas Schwaderlapp, 
Georg Kaiser und 
Dr. med. Jutta Kahlen. 
Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über die handlungsbevollmächtigten Personen vor, die 
einer Anerkennung der gemeinnützigen Gesellschaft als Träger der freien Jugendhilfe entgegenste-
hen. 
 
Nach Ansicht der Jugendverwaltung gewährleistet die „KinderReich Rheinland gGmbH“ eine den Zie-
len des § 75 Abs. 1 SGB VIII zu Grunde liegende förderliche Arbeit. 
Die Verwaltung schlägt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB 
VIII vor. 
 
Der Gesellschaftsvertrag und die Konzeption sind als Anlagen 1-3 unter Session-Nr. 1165/2021 hin-
terlegt.

Anlage 2 Trägerkonzept KinderReich Rheinland gGmbH

28995 Zeichen

1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KinderReich Rheinland gGmbH 
Drachenfelsstraße 10 
50939 Köln  
Mailto: KinderReich@arenales.de

2 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
1. Motivation ................................................................................................................................. 3 
2. Träger ........................................................................................................................................ 3 
a) Satzung (Auszug) .................................................................................................................... 4 
b) Organe des Trägers .............................................................................................................. 5 
3. Kooperationen .......................................................................................................................... 7 
4. Handelnde Personen ............................................................................................................... 8 
5. Ziele und Aufgaben................................................................................................................ 9 
a) Leitbild ........................................................................................................................................... 9 
6. Konkretisierungen ................................................................................................................. 12 
a) Personalisierte Erziehung ....................................................................................................... 12 
b) Selbstbildung ............................................................................................................................. 12 
c) Religiöse Grundorientierung ................................................................................................... 13 
d) Erziehungspartnerschaft ........................................................................................................ 13 
e) Individuelle Bildung, Erziehung und Betreuung von Anfang an .................................. 14 
f) Professionalität der Lehrkräfte sowie der Erzieherinnen und Erzieher ................ 15 
7. Präventions- und Schutzkonzept ..................................................................................... 16 
8. Datenschutzkonzept für Kindertageseinrichtungen ................................................... 17

3 
 
Das vorliegende Trägerkonzept ist Leitbild, Grundlage und Ausgangspunkt für 
die Gründung und die Arbeit von Kindergärten und Schulen (Grundschulen und 
weiterführende Schulen) in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH 
(www.kinderreich-arenales.de) in Köln.  
1. Motivation  
 
Die Anfänge der Gründung der gGmbH KinderReich Rheinland gehen auf ein 
häufig geäußertes Bedürfnis von Eltern und Familien zurück, die für ihre Kinder 
Kindergärten und Schulen wünschen, in denen von Beginn an exzellente und 
ganzheitliche Erziehung und Bildung gewährleistet ist. Das beinhaltet neben der 
Entwicklung und Förderung von kognitiven und emotionalen Fähigkeiten auch die 
Förderung und Erziehung der menschlichen Tugenden auf der Basis des 
christlichen Menschenbildes sowie Angebote zur Weiterbildung von Eltern in 
Bezug auf Familie und ihren Erziehungsauftrag.  
2. Träger  
 
Die Rechtsstruktur des Trägers ist die einer gemeinnützigen Gesellschaft mit 
beschränkter Haftung (gGmbH). Die Gesellschaft führt den Namen KinderReich 
Rheinland gGmbH mit Sitz in Köln. Die Trägergesellschaft wurde am 19.05.2020 
gegründet.  
KinderReich Rheinland gGmbH hat eine strategische Partnerschaft mit der 
Fundación Arenales, Madrid (www.arenalesrededucativa.es ).  
Die Fundación Arenales, gegründet 2009, betreibt Kindergärten, Grundschulen 
und Gymnasien in Spanien und breitet sich seit 2015 international aus: USA, 
Portugal, Lettland, Bulgarien, Angola und Deutschland (München): aktuell 25 
Einrichtungen mit ca. 8500 Kindern und Jugendlichen und ca. 850 Angestellten.  
Die Fundación Arenales hat in München unter der Trägerschaft der 
KinderReich gGmbH die Kita Zugspitze (www.kita-zugspitze.de) gegründet, die im 
September 2017 eröffnet wurde.

4 
 
a) Satzung (Auszug) 
 
Gemäß Gesellschaftervertrag hat die KinderReich Rheinland gGmbH folgenden 
Geschäftszweck: 
Auszug aus dem Gesellschaftsvertrag der KinderReich Rheinland gGmbH vom 
19.5.2020: 
§ 2 Gegenstand des Unternehmens 
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige 
Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der 
Abgabenordnung. 
• die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 II Nr. 4 AO), 
• die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der 
Studentenhilfe (§ 52 II Nr. 7 AO), 
2. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die 
folgenden Tätigkeiten: 
a. durch Gründung, Aufbau und Betreiben von Kindertagesstätten und 
Schulen – auch im Rahmen von Ganztagsschulen mit Mittags- und 
Nachmittagsbetreuung – die bis zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife 
führen, sowie der Bereitstellung von finanziellen Mitteln hierzu; 
b. die Beratung von Eltern über die Möglichkeiten des Unterrichts, der 
Erziehung und Bildung im Rahmen von Seminaren, Workshops, Vorträgen und 
vergleichbaren Veranstaltungen zu informieren; 
3. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften 
und der Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und 
Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks 
dienlich sind oder das Unternehmen zu fördern geeignet erscheinen, 
insbesondere sich unmittelbar und mittelbar an anderen Unternehmen zu 
beteiligen, die ebenfalls ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke 
verfolgen. 
4. Die Gesellschaft ist eine ehrenamtlich und christlich geprägte 
Bildungsinitiative. Sie versteht sich als private, zivilgesellschaftliche Initiative 
zum Dienst an der Caritas, die neben Liturgie und Verkündigung zum 
Lebensvollzug der Kirche gehört. Sie identifiziert sich mit den Zielen und 
Werten der katholischen Kirche.

5 
 
b) Organe des Trägers 
 
Die KinderReich Rheinland gGmbH hat für alle Gründungen von Kitas und später 
auch Schulen untenstehende Organisationsstruktur, wodurch eine Dienst- und 
Fachaufsicht in Abhebung von der pädagogischen Leitung gewährleistet wird. 
Ferner plant der Träger die Mitgliedschaft in einem Dachverband, um eine 
gezielte Fachberatung abrufen zu können.  
 Beirat der Einrichtung 
 Handlungsbevollmächtigte 
 Pädagogische Leitung  
 
Beirat der Einrichtung 
Der Träger vertreten durch den Geschäftsführer der KinderReich Rheinland 
gGmbH erteilt dem Beirat der Einrichtung und der pädagogischen Leiterin die 
notwendigen Befugnisse für einen ordnungsgemäßen Betriebsablauf der 
Einrichtung. Der Beirat vertritt den Träger bei allen Entscheidungen vor Ort. 
Aufgaben dieses Beirates sind: 
 die Zusammenarbeit mit den kommunalen Behörden  
 die Suche nach geeigneten Immobilien 
 die Personalakquise 
 das betriebswirtschaftliche Controlling 
 die Beratung der pädagogische Leitung in der Ausübung ihres Amtes  
 die Koordinierung des ordnungsgemäßen Betriebs der Einrichtung  
 die Sorge für die Personalvertretung und die entsprechende Kontrolle  
 die Koordinierung und Überwachung der Aufnahme von Kindern  
 die Erstellung und Weiterentwicklung von pädagogischen Konzepten und 
Begleitung darüberhinausgehender Programme  
 die Öffentlichkeitsarbeit 
 die Zusammenarbeit mit der VG Elternbildung 
Der Beirat trifft sich regelmäßig - mindestens alle zwei Wochen - an einem 
festgelegten Tag zu festgelegter Stunde und bei Bedarf zusätzlich 
außerplanmäßig. Am Ende jeder Sitzung wird ein Protokoll verfasst, welches die 
Beschlüsse und die Verantwortlichkeiten festhält.

6 
 
Mitglieder dieses Beirates sind immer zwei Vertreter der KinderReich Rheinland 
gGmbH und ein Handlungsbevollmächtigter/ eine Handlungsbevollmächtigte vor 
Ort. Die Mitglieder dieses Beirates können nicht gleichzeitig pädagogische 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (incl. der Leitung) der Einrichtung sein. Die 
pädagogische Leitung der Einrichtung arbeitet mit dem Beirat in allen Fragen 
und Angelegenheiten vertrauensvoll zusammen und ist ihr 
rechenschaftspflichtig. Sie kann zu den Sitzungen des Beirates eingeladen 
werden.  
Handlungsbevollmächtigter/ Handlungsbevollmächtigte 
Der Handlungsbevollmächtigter/ die Handlungsbevollmächtigte wird eingesetzt 
und entlassen durch den Träger und hat u.a. folgende Aufgaben: 
 Ausarbeitung der Etataufstellung und Sorge für die Wirtschaftlichkeit  
 Verantwortung für die korrekte Durchführung aller Dienstleistungen  
 Verantwortung für die Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen, 
Vertretungen usw. 
 Ausgaben- und Einnahmenkontrolle gemäß den wirtschaftlichen Zielen 
 Administration der Aufnahme der Kinder. 
 Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsanforderungen, der 
Anforderungen an den Datenschutz und die Überwachung des 
Berufsrisikos. 
 Information der Leitung und des Trägers über die Wirtschaftlichkeit der 
Einrichtung 
 Jede andere Aufgabe, die durch Träger oder Leitung übertragen wird. 
 
Pädagogische Leitung 
Die pädagogische Leitung trägt die Verantwortung für die pädagogische Arbeit 
der Einrichtung. Sie fördert den fachlichen Austausch der pädagogischen 
Mitarbeiter und überprüft die getroffenen Grundsätze im Erziehungs- und 
Bildungsbereich. Sie koordiniert und fördert die Erstellung und 
Weiterentwicklung von pädagogischen Konzepten und darüberhinausgehenden 
Programmgestaltungen. Sie wirkt auf die enge Zusammenarbeit mit den Eltern 
hin und unterstützt sportliche und kulturelle Aktivitäten.

7 
 
3. Kooperationen 
 
KinderReich Rheinland hat eine Kooperationsvereinbarung mit der 
Verwaltungsgesellschaft (VG) Elternbildung e.V., Düren getroffen.  
Die VG Elternbildung wurde 1978 mit folgendem Vereinszweck gegründet: 
„… gemeinnützige Zwecke … insbesondere durch 
a) Weiterbildung in Bezug auf Ehe, Familie und Erziehung, 
b) Förderung der Erziehung, Bildung u. Ausbildung von Kindern u. Jugendlichen…“ 
Sie ist seitdem Trägerin des Instituts für Elternbildung (https://www.institut-
fuer-elternbildung.de/) und führt bundesweit Kurse zur Eltern- und 
Familienbildung durch. Die Kooperationsvereinbarung mit der KinderReich 
Rheinland gGmbH sieht folgende Aufgabenverteilung unter den 
Kooperationspartnern vor: 
Die VG Elternbildung unterstützt die Kita- und Schulgründungen auf 
ehrenamtlicher Basis mit folgenden Aufgaben: 
 pädagogische Beratung 
 Personalsuche und -bildung  
 (nachhaltig): Fortbildungen für Eltern, insbesondere Elternbildungskurse

8 
 
4. Handelnde Personen 
 
für die KinderReich Rheinland gGmbH, Drachenfelsstraße 10 | 50939 Köln 
Geschäftsführer:  
 Schwaderlapp Andreas  
Osterfeldstraße 15, 56235 Ransbach-Baumbach 
 
 Kaiser Georg  
An St. Marien 12,  47906 Kempen 
 
 Dr. med Jutta Kahlen 
Caspar-Theyß-Straße 12, 14193 Berlin,  
 
Kaufmännische Leitung:  
Joschko Rehder  
Kasernenstraße 14, 52064 Aachen

9 
 
5. Ziele und Aufgaben 
 
Die zu gründenden Bildungseinrichtungen sind weder staatlich noch kirchlich 
gebundene Einrichtungen. Jede Einrichtung erarbeitet auf der Grundlage des 
nachfolgenden Leitbildes (s. Punkt 6.) ein eigenes pädagogisches und 
organisatorisches Grundkonzept, das den besonderen regionalen und 
strukturellen Gegebenheiten Rechnung trägt.  
Aufgaben der Gesellschaft sind.  
 die Gründung, der Aufbau und der Betrieb von Kindertagesstätten für 
Kinder von 1 - 6 Jahren 
 die Gründung, der Aufbau und der Betrieb von Grundschulen und 
weiterführenden Schulen auch im Rahmen von Ganztagsschulen mit 
Mittags- und Nachmittagsbetreuung 
 
a) Leitbild 
 
Die pädagogische Grundhaltung in unseren Einrichtungen basiert auf der 
Existenziellen Pädagogik, einer Übertragung der Existenzanalyse und 
Logotherapie von Viktor Frankl und deren Weiterentwicklung durch Alfried 
Längle auf die Pädagogik (siehe auch: www.existenzielle-erziehung.tsn.at).  
Jedes Kind wird als Person in seiner Einzigartigkeit und Potenzialität 
wahrgenommen. Seine geist-leibliche Einheit verlangt von klein auf die Wahrung 
seiner Würde und Freiheit. Durch Begegnung und Beziehung setzt der Mensch 
sich mit sich und der Welt auseinander, individualisiert und sozialisiert er sich. 
Er verwirklicht sich durch Hingabe an eine Aufgabe oder eine Person. 
Diese Sicht vom Menschen entspricht dem christlichen Menschenbild, das wir 
bei allen pädagogischen Erwägungen vor Augen haben. 
Fundamental wichtig für die Umsetzung unserer Pädagogik sind authentische 
Pädagoginnen und Pädagogen mit nachgewiesener Fachkompetenz für ihre 
spezifische Aufgabe sowie persönlicher Eignung, um mit den uns anvertrauten 
Kindern und Jugendlichen eine Beziehung einzugehen, die diese altersgemäß 
stärkt und zur individuellen Selbstentfaltung anregt.

10 
 
Neben der Umsetzung der Bildungsprogramme des jeweiligen Bundeslandes, die 
wir sorgfältig und kreativ angehen und die für jede Bildungseinrichtung konkret 
beschrieben und weiterentwickelt werden, setzen wir uns für fünf Komponenten 
besonders ein: 
 
Individuelle und personalisierte Förderung 
Bildung setzt Bindung voraus: jedes Kind hat seine Bezugsperson (in der Schule 
seinen Mentor), die mit ihm in einem kontinuierlichen vertrauensvollen Dialog 
steht, seine Lebensumstände, seine Schwächen und Stärken kennt und ihm hilft, 
Selbstvertrauen und Empathie zu entwickeln sowie seine Anlagen zu erkennen 
und zu entfalten.  
 
Werte und Glauben 
Jeder Mensch hat Werte, die ihm wichtig sind. Indem er sie umsetzt, entwickelt 
sich seine Persönlichkeit, erfährt er Sinn und Erfüllung. Unsere Pädagogen regen 
durch Dialog und Beispiel die Kinder an, ein Gespür für Wertvolles zu entwickeln 
und festigen so Tugendhaltung und Selbstwert. 
 
Der Glaube an Gott als Schöpfer und liebenden Vater ist im Kita- und Schulalltag 
präsent: 
er wird von unseren Pädagogen mit Natürlichkeit gelebt und mit Erlaubnis der 
Eltern kindgerecht vermittelt.  
Wir achten die religiösen und moralischen Überzeugungen der Familien unserer 
Kinder und praktizieren und erwarten gegenseitigen Respekt. 
Internationale Ausrichtung 
Wir sind offen für alle Nationalitäten und fördern das kindgerechte 
Kennenlernen kultureller Andersartigkeit. Es gibt Angebote für bilinguale 
Erziehung durch Muttersprachler (Englisch oder Spanisch) und Austausch mit 
Pädagoginnen und Pädagogen anderer Länder.

11 
 
 
Integration und Inklusion 
Kinder mit Migrationshintergrund erachten wir als Bereicherung.  Wir fördern 
vor allem ihre sprachliche und kulturelle Integration ohne die Wertschätzung 
für ihr Ursprungsland zu vernachlässigen.  
Im Einzelfall bieten wir für Kinder mit Beeinträchtigungen Inklusion an. 
 
Erziehungspartnerschaft 
Wir sehen unsere Aufgabe in der Unterstützung der Eltern bei der 
Verwirklichung ihres Erziehungsauftrags. Deshalb ist die vertrauensvolle und 
regelmäßige Absprache mit ihnen unabdingbar. Ohne Übereinstimmung in den 
Erziehungszielen erfährt das Kind Verunsicherung und Stress, ist es kaum 
bildungsfähig.  
Wir sind dankbar für Anregungen und Mitarbeit der Eltern in allen Bereichen. 
 
Die Bildungseinrichtungen in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH 
sind fundamental dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und dem 
sonstigen Bundes- und Landesrecht verpflichtet und leiten hieraus ihren Auftrag 
ab, beispielhaft aus § 1 SGB VIII: 
(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf 
Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen 
Persönlichkeit. 
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die 
zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche 
Gemeinschaft. 
(3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere 
1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern 
und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, 
2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten 
und unterstützen, 
3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,

12 
 
4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und 
ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu 
erhalten oder zu schaffen. 
6. Konkretisierungen 
 
In den folgenden Elementen werden einige der oben aufgeführten Ziele weiter 
konkretisiert und ausgeführt. Sie dienen als Ausgangsbasis für die Erstellung 
von pädagogischen und organisatorischen Konzepten in der jeweiligen 
Einrichtung.  
 Personalisierte Erziehung 
 Selbstbildung 
 Religiöse Grundorientierung 
 Erziehungspartnerschaft 
 individuelle Bildung von Anfang an 
 Professionalität der Lehrkräfte und Erzieher 
a) Personalisierte Erziehung 
In Übereinstimmung mit der Familie, bieten wir allen unseren Kindern bzw. 
Schülerinnen und Schülern eine Bildung an, die an jede und jeden angepasst ist, 
so dass jedes Kind die maximale Entwicklung seiner Fähigkeiten erreichen kann, 
sein eigenes Urteil bilden und Entscheidungen frei und verantwortlich treffen 
kann. Jeder Einzelne wird respektiert, wird beim Erwachen seiner Fähigkeiten 
betreut und man hilft ihm durch ein systematisches Tutoring, den Weg für seine 
persönliche Selbstverwirklichung zu finden. 
b) Selbstbildung 
Wir gehen davon aus, dass jeder Mensch von Geburt an über Strukturen verfügt, die ihn 
zu einem bildenden Aneigungsprozess befähigen. „Sie sind fähig sich die Welt in 
grundlegender und weitreichender Weise anzueignen." (Laewen/Anders) 
Das heißt:  
 schon das kleine Kind ist aktiv und bildet sich selbst. 
 Pädagogen und eine vorbereitete Umgebung regen die Selbstbildung an.

13 
 
 Selbstbildendes Erkunden fördert Motivation, Konzentration, Kreativität und 
Freude am Leben. 
 das Kind, die Schülerin, der Schüler erarbeitet sich ein Bild von der umgebenden 
Welt, der eigenen Person und bildet so seine personale Identität. 
c) Religiöse Grundorientierung 
Den Einrichtungen von KinderReich Rheinland liegt das christliche Menschenbild 
zugrunde. Dieses ist die Basis für alle Bereiche der Arbeit mit den Kindern, 
Schülerinnen und Schülern, Eltern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die 
Vermittlung von Werten ist ein bedeutender Baustein unserer Pädagogik. Diese 
Grundorientierung wird von Eltern jedweder Religion und Weltanschauung 
geschätzt. Die Einrichtungen der KinderReich Rheinland gGmbH stehen daher 
Familien aller Konfessionen offen. In der konkreten Umsetzung bedeutet das:  
 ein von allen Beteiligten gelebtes, frohes und liebevolles Miteinander ist 
von gegenseitigem Respekt getragen. 
 Ehrfurcht vor Gott und der Schöpfung zu wecken ist ein bedeutendes Ziel 
unseres Erziehungsverständnisses  
 Religiöse Feste und Feiern werden den Kindern im Jahreskreis 
altersgerecht erklärt und nahegebracht.  
d) Erziehungspartnerschaft 
Erfolgreiche Erziehung und Bildung sind in Kindergarten und Schule nur möglich 
in einem respektvollen und aufeinander bezogenen Miteinander von Eltern und 
pädagogischen Mitarbeitern der jeweiligen Einrichtungen. Ein unumstößlicher 
Grundsatz ist: Eltern sind die ersten und damit hauptverantwortlichen Erzieher 
ihrer Kinder. Bei dieser umfassenden Aufgabe möchten die Einrichtungen von 
KinderReich Rheinland die Eltern stärken und begleiten. 
Umgekehrt sind alle Eltern gebeten, die Ausgestaltung des Lebens in der 
Einrichtung aktiv mitzugestalten. Diese Mitarbeit bezieht sich auf alle Bereiche 
der Arbeit mit den Kindern (Feste, Veranstaltungen, Ausflüge, Projekte, 
Angebote u.v.m.).  
In der konkreten Umsetzung sind folgende Kommunikationsstrukturen bzw. 
Angebote vorgesehen:

14 
 
 Regelmäßige Informationen und Austausch über die Inhalte und Angebote 
in der konkreten Arbeit der Gruppen und Klassen.  
 Regelmäßige obligatorische Entwicklungs- und Perspektivgespräche  
 Elternabende zu familienpädagogischen und erzieherischen 
Schwerpunkten  
 Elternbildungskurse in Zusammenarbeit mit dem Institut für 
Elternbildung (IEB) 
 Regelmäßige Rundbriefe/ Newsletter mit Informationen und Hinweise auf 
relevante Erziehungsartikel 
 Mitarbeit der Eltern bei: Festen, Veranstaltungen, Ausflügen, Projekten, 
Angeboten, Homepage, Newsletter, …) 
 Vorgaben zur Elternbeteiligung und zum Beschwerdemanagement (nach 
SGB VIII) u. a. durch 
o Trägervertretung als Ansprechpartner vor Ort 
o Rückmeldung 
o Transparentes Bearbeitungsverfahren der Beschwerde 
 
e) Individuelle Bildung, Erziehung und Betreuung von 
Anfang an 
Die Einrichtungen von KinderReich Rheinland sehen ihren wesentlichen Auftrag 
in einer ganzheitlichen, personalisierten Erziehung der Kinder. Eine solche 
Erziehung fördert einerseits die kognitiven und physischen Fähigkeiten der 
Kinder, legt aber ebenso Wert auf die sozio-emotionalen Kompetenzen.  
Ebenso ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für den Träger von 
Bedeutung. Sofern die organisatorischen Voraussetzungen gegeben sind, können 
auch Kinder mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in die Einrichtungen 
aufgenommen werden. Dies entspricht dem christlichen Grundverständnis der 
Einrichtungen von KinderReich Rheinland. Dazu wird nach Bedarf 
sonderpädagogisches Fachpersonal eingestellt und die Zusammenarbeit mit 
Einrichtungen wie sonderpädagogischen Förderzentren, Förderschulen oder 
Fachärzten und Therapiezentren hergestellt.  
Die ganzheitliche, personalisierte, individuelle Erziehung und Bildung umfasst in 
Kindertagesstätten und Grundschulen im Besonderen die folgenden Elemente:  
 Förderung der sozialen Kompetenz

15 
 
 Individuelle Förderung durch differenzierte Angebote 
 Individuelle Förderplanung für Kinder mit Behinderungen  
 Frühkindliche Förderung und Bildung bereits in den Kindertagesstätten 
 Förderung der Sprache und der Kommunikation  
 Musisch ästhetische Erziehung 
 Bewegungsförderung/ Sport 
 Additive Angebote bereits in den Kindertagesstätten in den Bereichen: 
o Sprache (multilinguales Lernen Deutsch – Englisch – Spanisch – evtl. 
Polnisch) 
o Mathematik und Naturwissenschaften 
o Medien 
 
f) Professionalität der Lehrkräfte sowie der 
Erzieherinnen und Erzieher  
Das pädagogische Personal der Einrichtungen von KinderReich Rheinland verfügt 
über eine hohe berufliche und fachliche Qualifikation. Diese Qualifikation haben 
die Erzieherinnen und Erzieher sowie die Lehrkräfte in einem festzulegenden 
Bewerbungsverfahren nachzuweisen. Dieses Verfahren wird den Bewerberinnen 
und Bewerbern transparent dargestellt. Die Entscheidung über die Einstellung 
von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern trifft der Beirat in 
Zusammenarbeit mit der Leitung der jeweiligen Einrichtung. Die Einstellung von 
Leitungskräften obliegt allein dem Beirat nach Rücksprache mit dem 
Geschäftsführer.  
Den pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird eine regelmäßige 
Fort- und Weiterbildung angeboten.  
Die Fort- und Weiterbildung umfasst Angebote zur pädagogisch fachlichen 
Arbeit und Angebote in Form von Workshops, Vorträgen und Seminaren zum 
pädagogischen Profil der Einrichtung. Hiermit soll die systemische Sicherung des 
Bildungsangebotes und der grundsätzlichen Ausrichtung der Einrichtungen von 
KinderReich Rheinland erreicht werden.  
Es wird angestrebt, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der vom 
christlichen Menschenbild geprägten Grundhaltung des Trägers identifizieren.

16 
 
Weiterhin wird von den Erzieherinnen und Erziehern sowie von allen Lehrkräften 
eine große Bereitschaft erwartet, im Rahmen der oben beschriebenen 
Erziehungspartnerschaft intensiv mit den Eltern der Kinder 
zusammenzuarbeiten. Dies erfordert ein hohes Maß an Empathie und 
Beratungskompetenz. Auch in diesem Bereich wird von den Erzieherinnen und 
Erziehern bzw. den Lehrkräften erwartet, sich zu qualifizieren und 
weiterzubilden. 
 
7. Präventions- und Schutzkonzept 
Das SGB VIII (§ 8a SGB VIII) beschreibt den gesetzlichen Schutzauftrag bei 
Kindeswohlgefährdung. Damit der Schutzauftrag in der Praxis wahrgenommen 
werden kann, sind präventive Maßnahmen des Trägers und der Mitarbeiter und 
Mitarbeiterinnen erforderlich.  
Die KinderReich Rheinland gGmbH hat sich ein Kinderschutzkonzept zu eigen 
gemacht, das von der LAG Freie Kinderarbeit Hessen e.V. zur Umsetzung des 
Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung erarbeitet worden ist  
(https://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/140414_S-Ffm_Kooperation-
Kinderschutz_bf_abA7.2034297.pdf). 
Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung umfasst für die 
Kindertageseinrichtungen folgende Verfahrensschritte:  
1. Schritt: Gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung 
wahrnehmen und überprüfen.  
2. Schritt: Gemeinsame Gefährdungseinschätzung mit der insoweit 
erfahrenen Fachkraft vornehmen.  
3. Schritt: Bei Personensorgeberechtigten auf die Annahme geeigneter 
Hilfen hinwirken und Hilfen überprüfen.  
4. Schritt: Das Jugendamt/den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) 
informieren, falls Hilfen nicht in Anspruch genommen werden oder wirkungslos 
bleiben.

17 
 
Präventive Maßnahmen zum Schutz von Kindern liegen im Leitbild der Kita, in der 
pädagogischen Elternarbeit, in regelmäßigen Fortbildungsangeboten und 
Qualifizierungsmaßnahmen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer 
Einrichtungen, in Angeboten zur Elternbildung, in der Förderung der sozialen und 
emotionalen Kompetenzen der Kinder, ihrer Persönlichkeit und ihrer 
altersgerechten Beteiligung in der Kita.  
Die Angebote für die Eltern unterstützen den Aufbau der Erziehungs- und 
Bildungspartnerschaft und die Offenheit für den Austausch über Konflikte. 
 
8. Datenschutzkonzept für Kindertageseinrichtungen 
1. Zur Aufnahme der Kinder in eine Kindestageseinrichtung ist die Erhebung, 
Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erforderlich.  
2. Personenbezogene Angaben, die im Zusammenhang mit der Erziehung, 
Bildung und Betreuung des Kindes in der Eirichtung erhoben und 
verwendet werden, unterliegen geltenden Bestimmungen des 
Datenschutzes. Die zuständige Aufsichtsbehörde kann beim Träger 
erfragt werden. Als Träger gewährleistet die KinderReich Rheinland 
gGmbH die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.  
3. Die Übermittlung an Personen und Stellen außerhalb der Einrichtung ist 
nur zulässig, wenn eine gesetzliche Übermittlungsbefugnis oder eine 
freiwillige schriftliche und zweckgebundene Einwilligungserklärung der 
Personensorgeberechtigten vorliegt.  
4. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten zur Erstellung der 
Bildungs- und Entwicklungsdokumentation setzt das Einverständnis der 
Personensorgeberechtigten voraus. Die Einwilligung ist schriftlich 
abzugeben. 
5. Eine Veröffentlichung von Fotos des Kindes in Druckmedien und/ oder im 
Internet erfolgt nur mit schriftlicher Einwilligung der 
Personensorgeberechtigten.  
6. Auf das Verlangen der Personensorgeberechtigten hin ist der Träger nach 
den geltenden Datenschutzbestimmungen verpflichtet, diesen zum 
Zeitpunkt einer Datenerhebung folgende Informationen zur Verfügung zu 
stellen:  
 Dauer der Speicherung der Daten oder eine Erläuterung der Art und 
Weise, wie die Dauer festgelegt wird

18 
 
 Bestehen des Rechts auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, 
Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, 
Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung 
 Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde 
 Angaben zur gesetzlichen Grundlage, Erforderlichkeit bzw. den Folgen 
einer Verweigerung der Angaben 
 
7. Ohne die Einwilligung der Personensorgeberechtigten erhebt die 
KinderReich Rheinland gGmbH als Träger keine personenbezogenen Daten 
zu diesen oder deren Kind. Sie behält sich aber das Recht vor, den 
Vertrag über den Besuch der Kindertageseinrichtung aus wichtigen Grund 
(ohne Einhaltung einer Frist) zu kündigen, wenn aufgrund fehlender, 
hierfür erforderlichen Daten dei Sicherheit und Gesundheit des Kindes 
(etwa bei Unfällen, plötzlichen Erkrankungen und Allergien) nicht 
jederzeit sichergestellt werden kann. Oder die ordnungsgemäße 
Durchführung dieses Vertrags nicht gewährleistet ist. Welche Daten sie 
hierfür benötigt, teilt die KinderReich Rheinland gGmbH den 
Personensorgeberechtigten schriftlich mit. Auch wenn die Einwilligung der 
Personensorgeberechtigten vorliegt, ist der Träger nach den geltenden 
Datenschutzbestimmungen verpflichtet, den Personensorgeberechtigten 
folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:  
 Name und Kontaktdaten der Kindertageseinrichtung 
 Kontaktdaten der/ des örtlichen Beauftragten des Trägers 
(Handlungsbevollmächtigte/r)  
 Verwendungszweck sowie die Rechtsgrundlagen 
 Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern 
 Eine Übersicht der zu den Personenberechtigten und zum Kind 
gespeicherten Daten

19 
 
Das vorliegende Trägerkonzept der KinderReich Rheinland gGmbH wurde von 
den unterzeichnenden Geschäftsführern am 20.Mai 2020 genehmigt und 
verabschiedet.  
 
Köln, den 20.05.2020 
Andreas Schwaderlapp      
Georg Kaiser

Anlage 1 Gesellschaftsvertrag_KinderReich Rheinland gGmbH

11825 Zeichen

Gesellschaftsvertrag
der

KinderReich Rheinland gGmbH

$a Firma und Sitz

ı. Die Firma der Gesellschaft lautet: KinderReich Rheinland gGmbH.

2. Sitz der Gesellschaft ist Köln.

$ 2 Gegenstand des Unternehmens

1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

e die Förderung der Jugend- und Altenhilfe ($ 52 II Nr. 4 AO),
° die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Stu-
dentenhilfe ($ 52 II Nr.7 AO),

2. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die folgenden Tätig-
keiten:

a. durch Gründung, Aufbau und Betreiben von Kindertagesstätten und Schulen —
auch im Rahmen von Ganztagsschulen mit Mittags- und Nachmittagsbetreu-
ung - die bis zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife führen, sowie der
Bereitstellung von finanziellen Mitteln hierzu;

b. die Beratung von Eltern über die Möglichkeiten des Unterrichts, der Erziehung
und Bildung im Rahmen von Seminaren, Workshops, Vorträgen und ver-
gleichbaren Veranstaltungen zu informieren;

3. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Best-
immungen dieses Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und Rechtshandlungen vor-
zunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich sind oder das Unter-
nehmen zu fördern geeignet erscheinen, insbesondere sich unmittelbar und mittel-
bar an anderen Unternehmen zu beteiligen, die ebenfalls ausschließlich und unmit-
telbar gemeinnützige Zwecke verfolgen.

4. Die Gesellschaft ist eine ehrenamtlich und christlich geprägte Bildungsinitiative. Sie
versteht sich als private, zivilgesellschaftliche Initiative zum Dienst an der Caritas,
die neben Liturgie und Verkündigung zum Lebensvollzug der Kirche gehört. Sie
identifiziert sich mit den Zielen und Werten der katholischen Kirche.

7003E

-2-

$3 Stammkapital und Stammeinlagen

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt € 25.000
- in Worten Euro fünfundzwanzigtausend -

Die Stammeinlage übernimmt:
Förderverein KinderReich e.V. mit 25.000 Geschäftsanteilen im Nennbetrag zu je-
weils €1, somit insgesamt € 25.000.

Die Einlagen sind in bar zu erbringen. Sie sind jeweils zur Hälfte sofort einzuzahlen. Die
Resteinlagen werden mit Anforderung durch die Geschäftsführung fällig. Der Ge-
schäftsführung steht abweichend von $46 Nr. 2 GmbHG die Befugnis zur Einforde-
rung zu.

$ 4 Selbstlosigkeit; Mittelverwendung

Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.

Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für ihre satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter dürfen Gewinnanteile und sonstige Zuwendungen in ihrer
Eigenschaft als Gesellschafter aus Mitteln der Körperschaft nur erhalten, wenn und
solange sie steuerlich als gemeinnützig anerkannt sind und die erhaltenen Mittel für
ihre anerkannten gemeinnützigen Zwecke verwendet.

Die Gesellschafter erhalten bei Auflösung der Gesellschaft oder bei ihrem Ausscheiden
aus der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ihre eingezahlten
Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Darüber
hinausgehende Zahlungen dürfen sie nur erhalten, wenn und solange sie steuerlich als
gemeinnützig anerkannt sind und die erhaltenen Mittel für ihre anerkannten gemein-
nützigen Zwecke verwenden.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen begünstigt werden.

$ 5 Vermögensbindung

Bei Auflösung der Gesellschaft oder beim Wegfall der steverbegünstigten Zwecke fällt
das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesell-
schafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinla-
gen übersteigt, an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere
steuerbegünstigte, ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen-
de, Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung der Jugend- und Altenhilfe im
Sinne von $ 52 2.4 der Abgabenordnung.

Als anfallberechtigte Körperschaft wird benannt:

Bildungsnetzwerk KinderReich e.V.
Talbothof 30
52070 Aachen

2. Beschlüsse über die Änderung dieses Paragraphen dürfen nur in Abstimmung mit dem
zuständigen Finanzamt durchgeführt werden.

$ 6 Geschäftsjahr

1. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Dauer eingegangen.

2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfge-
schäftsjahr; es beginnt mit der Eintragung der Gesellschaft und endet am 31. Dezem-
ber des Jahres.

$7 Organe

Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung.

$ 8 Geschäftsführung und Vertretung

1. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Der Geschäftsführung ob-
liegt die Führung der laufenden Geschäfte und die Mitwirkung an der strategischen
Planung. Sie hat dabei der gemeinnützigen Ausrichtung der Gesellschaft in besonde-
rem Maße Rechnung zu tragen,

2. Istnur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft stets allein.

3. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft entweder von zwei
Geschäftsführern oder von einem Geschäftsführer mit einem Prokuristen gemeinsam
vertreten. Sind mehrere Prokuristen bestellt, vertreten diese die Gesellschaft eben-
falls gemeinsam. Jedem Geschäftsführer oder Prokuristen kann von der Gesellschaf-
terversammlung Einzelvertretungsbefugnis, auch unter Befreiung von den Beschrän-
kungen des $181 BGB, erteilt werden.

4. Die vorstehenden Regelungen gelten für die Liquidatoren der Gesellschaft entspre-
chend.

$ 9 Gesellschafterversammlung

ı. Eine Gesellschafterversammlung ist einzuberufen, wenn dies nach dem Gesetz oder
dem Wortlaut dieser Satzung erforderlich ist, ferner wenn die Einberufung aus sonsti-
gen Gründen im Interesse der Gesellschaft liegt, jedoch mindestens einmal im Jahr.

4.

Die Einberufung der Gesellschafterversammlung obliegt der Geschäftsführung. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt, so ist die Einberufung durch einen der Geschäfts-
führer ausreichend. Begehren Gesellschafter die Einberufung einer Gesellschafterver-
sammlung, so gilt $ 50 GmbHG mit der Maßgabe, dass die Versammlung innerhalb
von drei Wochen nach Absendung (Datum des Poststempels) des Begehrens einberu-
fen werden muss.

Zu den Gesellschafterversammlungen sind alle Gesellschafter schriftlich an die letztbe-
kannte Adresse zu laden. Die Ladung hat mit einer Frist von zwei Wochen unter An-
gabe der Tagesordnung zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Ladung ist das Datum
des Poststempels oder des Fax-Sendeprotokolls entscheidend. Auf die Einhaltung
dieser Formalien können die Gesellschafter durch Erklärung gegenüber der Geschäfts-
führung verzichten.

Jeder Gesellschafter kann sich in der Gesellschafterversammlung durch einen Mitge-
sellschafter oder einen Angehörigen eines steuer- oder rechtsberatenden Berufes o-
der einem Wirtschaftsprüfer vertreten lassen.

Die Gesellschafterversammlung wird von einem aus ihrer Mitte zu wählenden Ver-
sammlungsleiter geleitet, der für eine ordnungsgemäße Protokollierung der Be-
schlüsse Sorge zu tragen hat. Das Beschlussprotokoll ist sämtlichen Gesellschaftern
spätestens vier Wochen nach der Gesellschafterversammlung zu übersenden.

Je EUR 3,- der übernommenen Stammeinlage gewährt eine Stimme.

Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 51% des Stamm-
kapitals vertreten sind. Ist eine Gesellschafterversammlung insoweit nicht beschluss-
fähig, so ist unter Beachtung der Vorschrift des Abs. 3 zu einer neuen Gesellschafter-
versammlung mit gleicher Tagesordnung zu laden, welche ohne Rücksicht auf die
Zahl der Erschienenen und die Höhe des vertretenen stimmberechtigten Kapitals be-
schlussfähig ist. Auf diesen Umstand ist in der erneuten Ladung hinzuweisen.

Soweit das Gesetz nicht entgegensteht, ist die Beschlussfassung auch im schriftlichen
Verfahren einschließlich Telefax möglich. Auch eine derartige Beschlussfassung ist
vom Versammlungsleiter der vorangegangenen Gesellschafterversammlung, hilfswei-
se vom Initiator der Beschlussfassung, zu protokollieren und den Gesellschaftern un-
verzüglich abschriftlich zu übersenden.

Die Gesellschafterbeschlüsse werden, soweit nicht im Gesetz oder nach dieser Satzung
andere Mehrheiten vorgesehen sind, mit einfacher Mehrheit des vertretenen stimm-
berechtigten Kapitals gefasst. Für folgende Beschlüsse bedarf es einer Mehrheit von
3/4 des stimmberechtigten Kapitals:

a. entfällt;

b. Kapitalerhöhungen oder Kapitalherabsetzungen;

c. Umwandlungsrechtliche Maßnahmen, insbesondere Verschmelzungen und
Abspaltungen;

d. Abschluss von Unternehmensverträgen, insbesondere Gewinnabführungs-
und/oder Beherrschungsverträgen;

-5-

e. Änderungen des Gesellschaftszwecks;

f. Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern;
9. Sitzverlegung ins Ausland;

h. Liquidation der Gesellschaft.

10. Die Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen durch Klageerhebung ist nur innerhalb
einer Frist von einem Monat nach Absendung der Abschrift des Gesellschafterbe-
schlusses zulässig.

$ 10 Jahresabschluss und Gewinnverwendung

1. Der Jahresabschluss ist von der Geschäftsführung nach den gesetzlichen Vorschriften
und innerhalb der gesetzlichen Frist aufzustellen, von sämtlichen Geschäftsführern zu
unterschreiben und zusammen mit der zuletzt im Handelsregister aufgenommenen
Gesellschafterliste an alle Gesellschafter zu übersenden.

2. Über die Gewinnverwendung beschließt die Gesellschafterversammlung. Im steuerlich
zulässigen Umfang dürfen Rücklagen gebildet werden. Im Übrigen gilt $4 (2). Die Ge-
sellschafter haben keinen Anspruch auf den anteiligen Jahresüberschuss.

3. Zur Verfolgung des Gesellschaftszwecks sollen in erster Linie die Erträge des Gesell-
schaftsvermögens verwendet werden. Das Gesellschaftsvermögen mit Ausnahme des
Stammkapitals darf in jedem Jahr bis zur Höhe von zehn Prozent des Vermögens gem.
dem Abschluss des Vorjahres in Anspruch genommen werden.

$ 11 Verfügung über Geschäftsanteile

entfällt
$ 12 Einziehung von Geschäftsanteilen

entfällt

$13 Austritt aus der Gesellschaft

entfällt
$ 24 Satzungsänderungen

1. Diese Satzung kann durch Beschluss der Gesellschafter mit einer Mehrheit von drei
Vierteln aller Stimmen der Gesellschaft geändert werden.

2. Beschlüsse über Satzungsänderungen können abweichend von $g Abs. 8 nur in der
Gesellschafterversammlung gefasst werden. Die Vorlage muss allen Gesellschaftern
spätestens drei Wochen vor der Versammlung schriftlich zugegangen sein.

6.

3. Beschlüsse über Änderungen der $$2 und 4 (Zweck, Gemeinnützigkeit) dürfen erst
ausgeführt werden, wenn das zuständige Finanzamt die gemeinnützigkeitsrechtliche
Unbedenklichkeit bescheinigt hat.

$ 15 Schlussbestimmungen

2. Die Gründungskosten, insbesondere Rechtsanwalts-, Notariats- und Steuerberaterkos-
ten für Beratung, Vorbereitung und Durchführung der Beurkundung des Gesell-
schaftsvertrages und für die Anmeldung im Handelsregister sowie evtl. anfallende
Steuern trägt die Gesellschaft.

2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages gegen ein gesetzliches
Verbot verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, bleibt
dadurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt. Die nichtige oder unwirk-
same Bestimmung ist durch die der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung am
nächsten kommende wirksame Bestimmung zu ersetzen.

3. Bekanntmachungen der Gesellschafter erfolgen im Bundesanzeiger.

Anlage zur Urkunde - UR.-Nr. 709/2020 des Notars Dr. Marcus Sommer vom heuti-
gen Tage. Die Anlage wurde dem Erschienenen in Gegenwart des Notars vorgelesen,
von ihm genehmigt und von ihm und dem Notar eigenhändig, wie folgt, unterschrie-

ben:
gez.: G. Kaiser

gez.: Sommer, Notar

Anlage 3 Päd. Konzept Kita Weiden_KinderReich Rheinland gGmbH

55522 Zeichen

PÄDAGOGISCHES KONZEPT 
einer Kindertagesstätte der  
KinderReich Rheinland gGmbH in  
Köln – Weiden 
  
WIR TRAGEN DURCH UNSER LEBEN 
WAS WIR IN UNSERER KINDHEIT EMPFANGEN.

Anlage 2 
Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden   
in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH  
 Seite 1 von 30 
1. Inhaltsverzeichnis  
 
1. Inhaltsverzeichnis 1 
2. Motivation und Träger 3 
3. Leitbild 4 
4. Eckdaten zur Organisation 6 
 Größe und Plätze 6 
 Die Gruppen 6 
 Aufnahmeverfahren 8 
 Aufnahmekriterien 8 
 Betreuungs- und Öffnungszeiten 9 
 Ernährung, Tischkultur, Mittagsruhe 9 
 Eingewöhnung des Kindes 11 
 Beobachtung und Dokumentation von Bildungs- und Lernprozessen 12 
 Kooperation mit anderen Institutionen – Sozialraum- und 
Gemeinwesenorientierung der Kita 12 
 Zusammenarbeit mit Grundschulen und Übergänge Kita – Grundschule 13 
5. Pädagogisches Handeln 13 
6. Bildungsbereiche 17 
 Sprache und Kommunikation 17 
 Mathematik 17 
 Natur und Naturwissenschaft 18 
 Bewegung 19 
 Spielen und Gestalten 19 
 Musisch-ästhetische Erziehung 20 
 Medien 20 
 Christliche Wertorientierung 21

Anlage 2 
Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden   
in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH  
 Seite 2 von 30 
7. Erziehungspartnerschaft, Elternarbeit, Partizipation und 
Beschwerdeverfahren 22 
8. Personal 24 
 Qualitätsentwicklung/ Qualitätssicherung 25 
9. Kinderschutz 26 
10. Datenschutz 26 
11. Anhang 1: Auszug aus dem Gesellschaftervertrag  
der KinderReich Rheinland gGmbH 29

Anlage 2 
Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden   
in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH  
 Seite 3 von 30 
2. Motivation und Träger 
 
Die Anfänge unserer Gründungsinitiative gehen auf einen häufig von Eltern und Familien 
geäußerten Wunsch zurück, ihre Kinder einer Kindertagesstätte anzuvertrauen, in der 
von klein auf eine exzellente und ganzheitliche Erziehung und Bildung gewährleistet ist. 
Dazu gehören neben der Entwicklung der  motorischen, kognitiven und emotionalen 
Fähigkeiten auch die Förderung der menschlichen Tugenden sowie eines kindgerechten 
Vertrauens in Gott und Freude an der Schöpfung.   
 
Träger ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haf tung (gGmbH). Sie  
führt den Namen KinderReich Rheinland gGmbH und wurde am 19.05.2020 gegründet.  
 
Handelnde Personen 
für  
die KinderReich Rheinland gGmbH 
Drachenfelsstraße 10 | 50939 Köln 
 
Geschäftsführer:  
Dr. med. Kahlen, Jutta  
Caspar-Theyß-Straße 12,  
14193 Berlin  
 
Schwaderlapp, Andreas  
Osterfeldstraße 15  
56235 Ransbach-Baumbach  
 
Kaiser, Georg 
An Sankt Marien 12 
47906 Kempen

Anlage 2 
Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden   
in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH  
 Seite 4 von 30 
3. Leitbild 
Das Leitbild unserer Kita in Weiden setzt sich aus den im Folgenden erläuterten 
fünf Komponenten zusammen. Die pädagogische Grundhaltung basiert auf der 
Existenziellen Pädagogik (www.existenzielle-erziehung.tsn.at), die dem 
christlichen Menschenbild entspricht, das wir bei allen pädagogischen Erwägungen 
vor Augen haben. 
Individuelle und personalisierte Förderung 
Jedes Kind ist für uns eine einmalige Person mit einer nur ihm eigenen 
Potenzialität. 
„Das Ich wächst am Du“: Zur Entwicklung braucht der Mensch Beziehung. Bildung 
setzt Bindung voraus. 
Deshalb hat bei uns  jedes Kind seine B ezugsperson, die mit ihm in einem 
kontinuierlichen vertrauensvollen Austausch steht, seine Lebensumstände, seine 
Schwächen und Stärken kennt  und ihm hilft, Selbstvertrauen und Empathie zu 
entwickeln sowie seine Anlagen zu erkennen und zu entfalten.  
 
Werte und Glauben 
Jeder Mensch hat Werte, die ihm wichtig sind. Indem er sie umsetzt, entwickelt 
sich seine Persönlichkeit, erfährt er Sinn und Erfüllung. Unsere Pädagogen regen 
durch Dialog und Beispiel die Kinder an, ein Gespür für Wertvolles zu entwickeln 
und festigen so Tugendhaltung und Selbstwert. 
Der Glaube an Gott als Schöpfer und liebender Vater ist im Kitaalltag präsent. Er 
wird von unseren Pädagogen mit Natürlichkeit gelebt und mit Einverständnis der 
Eltern kindgerecht vermittelt. 
Wir achten die religiösen und moralischen Überzeugungen der Familien unserer 
Kinder und praktizieren und erwarten gegenseitigen Respekt.  Zustimmung zum 
christlichen Fundament unseres Erziehungsalltags ist Voraussetzung für eine 
fruchtbare Erziehungspartnerschaft. 
Internationale Ausrichtung 
Die Kita ist international ausgerichtet. Das Miteinander der Kulturen und 
Nationen gehört zu den wertvollen Elementen des täglichen Gruppenlebens. Dies 
wird zudem durch die Mehrsp rachigkeit unterstützt. In der Anfangsphase der

Anlage 2 
Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden   
in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH  
 Seite 5 von 30 
Kindertagesstätte ist ein bilinguales Angebot (Deutsch – Spanisch) vorgesehen. 
Durch eine altersgerechte Vermittlung der spanischen Sprache (evtl. in ein bis 
zwei Jahren auch Englisch) und die Mitarbeit von spanischsprachigen Fachkräften 
(native speaker) schaffen wir das Fundament für die weitere Sprachförderung 
der Kinder. Gleichzeitig werden dadurch das Verstehen und die Wertschätzung 
anderer Kulturen gefördert. Ziel ist es, weitere zusätzliche muttersprachliche 
Angebote vorzuhalten (beispielsweise Vorlesestunden in Englisch, Spanisch, 
Polnisch durch Ehrenamtliche). 
 
Integration und Inklusion 
Kinder mit Migrationshintergrund erachten wir als Bereicherung. Wir fördern vor 
allem ihre sprachliche und kulturelle Integration ohne die Wertschätzung für ihr 
Ursprungsland zu vernachlässigen. 
Im Einzelfall bieten wir für Kinder mit Beeinträchtigungen Inklusion an. 
Wir sind offen für alle Familien: keine Zurückste llung auf Grund von ethnischer 
Herkunft, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität. 
 
Erziehungspartnerschaft 
 
Wir sehen unsere Aufgabe in der Unterstützung der Eltern bei der 
Verwirklichung ihres Erziehungsauftrags. Deshalb ist die vertrauensvolle und 
regelmäßige Absprache mit ihnen unabdingbar. Ohne Übereinstimmung in den 
Erziehungszielen erfährt das Kind Verunsicherung und Stress, ist es kaum 
bildungsfähig. 
Wir sind dankbar für Anregungen und Mitarbeit der Eltern in allen Bereichen. 
 
 
Insgesamt sehen wir uns in unserem pädagogischen Handeln dem KiBiz des Landes 
NRW verpflichtet, insbesondere §2 Allgemeine Grundsätze: 
 
 “Jedes Kind hat einen Anspruch auf Bildung und auf Förderung seiner Persönlichkeit. 
Seine Erziehung liegt in der vorrangigen Verantwortung seiner Eltern. Die Familie ist 
der erste und bleibt ein wichtiger Lern- und Bildungsort des Kindes. Die Bildungs- und 
Erziehungsarbeit in den Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ergänzt die 
Förderung des Kindes in der Familie und steht damit in der Kontinuität des kindlichen 
Bildungsprozesses. Sie orientiert sich am Wohl des Kindes. Ziel ist es, jedes Kind 
individuell zu fördern.”

Anlage 2 
Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden   
in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH  
 Seite 6 von 30 
4. Eckdaten zur Organisation 
  
Die Eröffnung der Kindertagesstätte ist für Herbst 2021 geplant. 
 Größe und Plätze 
Die insgesamt 60 Plätze (60 - 65) der Kita verteilen sich rechnerisch 
auf eine Gruppe vom Typ III (3 bis 6 Jahre), eine Gruppe vom Typ 
II (2 bis 6 Jahre) und eine Gruppe vom Typ I (1-3 Jahre). 
 
Gruppe Alter Gruppengröße Anzahl Kinder 
pro Jahrgang Aufnahme p.a. 
1 2 – 6 20 (10 – 12) 5 – 6 5 - 6 
2 2 – 6 20 (10 – 12) 5 - 6 5 - 6 
3 3 – 6 22 (22 – 25) 6 - 8 6 
 
 
 Die Gruppen 
Die Kita besteht zu Beginn aus drei Gruppen, zwei Gruppen für 2 – 6-jährige 
Kinder und einer Kindergarten-Gruppe (Ü3).  
Altersgemischte Gruppen für die 2-6-jährigen Kinder erfordern ein hohes Maß an 
entwicklungspsychologischem und (sonder -) pädagogische m Knowhow. „Der 
Schwerpunkt liegt auf dem Anforderungsprofil, das sich aus der Perspektive des 
Kindes ergibt; es stellt sein e gesundheitlichen und entwicklungsbezogenen 
Bedürfnisse, also körperliche, seelische, kognitive und soziale Erfordernisse, in 
den Mittelpunkt der Überlegungen zur Betreuungsqualität.“  (Positionspapier der 
Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jug endmedizin (DGSPJ) zu 
Qualitätskriterien institutioneller Betreuung von Kindern unter 3 Jahren).

Anlage 2 
Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden   
in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH  
 Seite 7 von 30 
 
Bei der Personalbesetzung dieser Gruppe n stellen wir sicher, dass jederzeit 
mindestens zwei Fachkräfte in der Gruppe anwesend sind. Bei Personalausfall 
werden nur Erzieher zur Vertretung herangezogen, die den Kindern bekannt sind. 
Eine größtmögliche  personen-, gruppen - und situationsbezogene Konstanz wird 
sichergestellt.  
 
Von den Erzieherinnen/ Betreuerinnen müssen besondere Entwicklungsaufgaben 
unterstützt werden: Reichhaltige Bewegungsangebote, Sing- und 
Bewegungsspiele, Förderung der Körperwahrnehmung, frühe, sensible 
Sprachförderung stellen die Schwerpunkte der Förderung in dieser Altersstufe 
dar. Diese werden ergänzt durch die Förderung der Sauberkeitsentwicklung und 
eine altersentsprechende Ernährung. 
In dieser Gruppenphase legen wir besonderen Wert auf eine intensive 
Kooperation mit den Eltern, die immer von der Prämisse ausgeht, dass Eltern die 
primären Bezugspersonen sind. Eltern sind die Experten für ihr Kind und seine 
Entwicklung und werden in ihrer Verantwortung unterstützt. 
 
Die Besonderheit und Herausforderung einer altersgemischten Gruppe liegt in 
der großen Altersspanne der Kinder. Diese kann und wird aber auch pädagogisch 
genutzt. So können jüngere Kinder von den größeren Kindern lernen und die 
größeren in altersentsprechender Form für kleinere Kinder Verantwortung 
übernehmen. Gerade in der altersgemischten Gruppe sind familienähnliche 
Strukturen umsetzbar und erlebbar. 
 
Die Kindergartengruppe (Ü3) hat eine Größe von bis zu 22-25 Kindern. In dieser 
Altersstufe beginnen die Kinder umfassender zu begreifen, zu lernen, zu 
organisieren, zu kommunizieren. Sie durchlaufen unterschiedliche Phasen auch 
im Erwerb der Sprache, der Motorik, des Zahlenverständnisses. 
Differenzierende, spielerische Angebote, häufig durch entsprechende, alle 
Sinne fördernde Materialien unterstützt, helfen, Interessen der Kinder zu 
wecken, ihre Experimentierfreude und Neugierde zu fördern. Lernorte finden 
die Kinder überall im Kindergarten. In dem letzten Kindergartenjahr vor der 
Einschulung erhalten die Kinder zusätzliche Angebote, die auf den Übergang in 
die Grundschule vorbereiten.

Anlage 2 
Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden   
in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH  
 Seite 8 von 30 
 Aufnahmeverfahren 
Die Aufnahme neuer Kinder in die Kindertagesstätte vollzieht sich in 
einem Prozess des gegenseitigen Kennenlernens: Die Eltern melden 
ihr Kind bis Anfang Februar mittels eines Anmeldbogens an, wenn sie 
zum nächsten Kindergartenjahr einen Platz wünschen. Gerne 
vereinbaren wir mit den Eltern ein Anmeldegespräch, bei dem die 
Eltern die Einrichtung kennenlernen. 
 
Unter Zugrundelegung des Gespräches und der Aufnahmekriterien 
treffen ein Vertreter/ eine Vertreterin des Trägers und die 
Leiterin der Kindertagesstätte die endgültige Entscheidung über die 
Aufnahme. Bei der Belegung von Inklusionsplätzen bedarf es eines 
medizinischen Gutachtens und einer sorgfältigen auf das Wohl des 
Kindes ausgerichteten Abwägung der Fördermöglichkeiten für das 
einzelne Kind. 
Bei der Anmeldung können sich die Eltern des Elternportals für 
Kinderbetreuungsplätze in Köln bedienen. (https://portal-
koeln.little-bird.de )  
 Aufnahmekriterien 
Bei der Aufnahme berücksichtigen wir folgende Aspekte:  
  Wunsch der Eltern nach einer individuellen und personalisierten Erziehung mit 
Förderung der Tugenden  
  Bereitschaft der Eltern, sich auf eine Erziehungspartnerschaft einzulassen 
  Bereitschaft der Eltern, sich partizipativ und aktiv an der Arbeit des 
Kindergartens zu beteiligen  
  jeweilige Gruppenstruktur in Bezug auf Betreuungszeiten , Alter und 
Geschlecht der Kinder 
 bei der Belegung von Inklusionsplätzen Fördermöglichkeiten des einzelnen 
Kindes

Anlage 2 
Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden   
in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH  
 Seite 9 von 30 
 Betreuungs- und Öffnungszeiten 
Die Kindertagesstätte ist von 07:15 Uhr – 17:00 Uhr geöffnet. Die 
Einrichtung ist im Sommer drei Wochen und zwischen Weihnachten 
und Neujahr geschlossen. Bei großer Dringlichkeit und rechtzeitiger 
Anmeldung können die Kinder in einem nahegelegenen Kindergarten in 
den Ferien betreut werden.  
Die Einrichtung schließt auch an Feiertagen, an 1 - 2 Brückentagen, 
zum Betriebsausflug, einem Fortbildungstag und an zwei Teamtagen. 
Diese Termine werden jeweils zu Beginn eines Kindergartenjahres, 
auf jeden Fall mindestens vier Wochen vorher, über geeignete 
Elterninformationen (Rundbriefe, Pinnwände und/ oder E-Mail - 
Informationen) bekannt gegeben.  
25 Schließtage werden nicht überschritten. 
 
 Ernährung, Tischkultur, Mittagsruhe 
Das Frühstück wird in der Zeit von 8.30 h bis 9.00 h in der Kita 
angeboten. Es wird auf eine ausgewogene und gesunde Ernährung 
Wert gelegt. 
 
Das Mittagessen wird von einem Caterer geliefert. Dabei ist eine 
ständige Qualitätskontrolle selbstverständlich. Durch die 
Vorratshaltung und unterschiedliche Essensauswahl können wir auf 
verschiedene Essenswünsche (z. B. bei Allergien, Unverträglichkeiten 
oder weltanschaulichen Speisevorschriften) eingehen. Mittagessen 
wird es voraussichtlich zwischen 12.00 h und 12.45 h geben. 
Wir achten auf eine gesunde, ausgewogene und kindgerechte 
Ernährung. Alle Beteiligten (Kinder, Eltern und Mitarbeiterinnen) 
werden regelmäßig in ein festzulegendes Feedback mit einbezogen.  
Das Mittagessen vollzieht sich in den Gruppen. Der Mittagstisch ist 
ansprechend gedeckt. Die Kinder dürfen sich selbst das Essen 
nehmen und lernen so, ihren eigenen Appetit und Hunger richtig

Anlage 2 
Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden   
in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH  
 Seite 10 von 30 
einzuschätzen. Zu einem ruhigen und entspannten Mittagessen 
gehören, das Händewaschen, das Ritual zu Beginn und am Ende 
(Tischgebet), die Tischmanieren und das geordnete Aufräumen am 
Ende der Mahlzeit.  
Nach dem Essen putzen sich alle Kinder unter Aufsicht die Zähne.  
Besonders für jüngere Kinder, die noch eine Ruhepause benötigen, 
gibt es die Möglichkeit sich zurückzuziehen bzw. einen Mittagsschlaf 
zu halten.  
Am Nachmittag zwischen 15.30 h und 16.00 h nehmen wir gerne Obst 
und Gemüsespenden entgegen. Ansonsten bietet die Kita gegen einen 
Beitrag von 10 € pro Monat Obst, Gemüse und Gebäck an. 
Getränke (Wasser und ungesüßter Tee) stehen ganztägig an einem 
Getränkewagen zur Verfügung.

Anlage 2 
Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden   
in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH  
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Der abgebildete Tagesablauf ist an dieser Stelle nur beispielhaft, da 
sich die Betreuungszeiten je nach den Bedürfnissen der Eltern und 
der Kinder in den unterschiedlichen Gruppenstrukturen noch 
verschieben können: 
 
7.15 h - 8.30 h Zeit zum Ankommen, freies Spiel 
8.30 h - 9.00 h gemeinsames Frühstück 
9.00 h - 9.30 h Morgenkreis 
10.00 h - 11.30 h Programm in den Kleingruppen 
11.30 h - 12.00 h offene Gruppenarbeiten 
12.00 h - 12.45 h Mittagessen 
12.45 h - 14.00 h Mittagsruhe 
14.00 h - 15.30 h  freies Spiel/Ausflug 
15.30 h - 16.00 h Imbiss/Obst/Kekse 
16.00 h - 17.00 h  Kita-Ausklang/Abholzeit 
 Eingewöhnung des Kindes 
Die Kita der KinderReich Rheinland gGmbH in Köln – Weiden legt viel 
Wert auf eine behutsame Eingewöhnung des Kindes. Die Dauer und 
Art der Eingewöhnung ist nicht von vorneherein festsetzbar, weil 
sich diese Zeit spezifisch nach den Notwendigkeiten des Kindes und 
dessen Eltern richtet.  
Während der Eingewöhnungsphase finden Schnuppernachmittage 
sowie Vorgespräche mit den Eltern statt. Kinder können in neuen 
Situationen dann neue Beziehungen eingehen, wenn sie sich sicher 
fühlen. Daher verbringen sie die ersten Tage in der Gruppe in 
Begleitung einer für sie wichtigen Bezugsperson (in der Regel ein 
Elternteil). In dieser Zeit nutzen die pädagogischen Mitarbeiter die 
Möglichkeiten, sich vorsichtig dem Kind zu nähern, ohne es zu 
überfordern. Hat das Kind nach einigen Tagen genügend Sicherheit 
erlangt, wird die kurze Abwesenheit der Eltern erprobt. Diese Zeit 
der Abwesenheit wird dann von Tag zu Tag erhöht. Die

Anlage 2 
Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden   
in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH  
 Seite 12 von 30 
Eingewöhnungsphase ist abgeschlossen, wenn das Kind die Zeit in der 
Kita entspannt ohne einen anwesenden Elternteil verbringen kann.  
 Beobachtung und Dokumentation von Bildungs- und Lernprozessen 
Die Kita fertigt eine fortlaufende Bildungs - und Entwicklungsdokumentation an, 
die ressourcenorientiert die individuellen  Entwicklungsschritte der Kinder 
nachvollziehbar macht. Der Entwicklungsverlauf des Kindes wird beobachtet und 
reflektiert. Die pädagogischen Fachkräfte informieren die Eltern regelmäßig über 
den Stand der Lern - und Entwicklungsprozesse ihres Kindes in der  
Tageseinrichtung und erarbeiten mit ihnen Förderziele.  
 
Die Form der Bildungs- und Entwicklungsdokumentation hat fünf Elemente:  
1. Gruppentagebuch 
2. Kindtagebuch 
3. Kurzzeitbeobachtung 
4. Entwicklungs- und Kompetenzprofil 
5. Portfolioarbeit, in der die unterschiedlichen Entwicklungsschritte und  
Bildungsprozesse des Kindes festgehalten werden.  
 Kooperation mit anderen Institutionen – Sozialraum- und 
Gemeinwesenorientierung der Kita 
Obwohl unser Einzugsbereich auf Grund unseres spezifischen Profils 
(christliche Grundausrichtung, multikulturelle Prägung und personale 
ganzheitliche Förderung in enger Zusammenarbeit mit den Eltern) 
nicht auf die unmittelbare Umgebung beschränkt ist, suchen wir die 
konkrete Zusammenarbeit mit Institutionen im regionalen und 
sozialen Umfeld. Entsprechende Kontaktaufnahmen und ein 
konkreter Plan der Sozialraumerschließung werden noch ergänzt.  
Eine enge Vernetzung mit den Einrichtungen der städtischen 
Jugendhilfe ist besonders wichtig für Kinder, die aufgrund von 
Migration zusätzlicher Maßnahmen zur Integration bedürfen oder 
Kinder mit besonderem Förderbedarf. Die Mitarbeiterinnen der Kita 
kennen die zuständigen Ansprechpartner und halten zu ihnen

Anlage 2 
Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden   
in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH  
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Kontakt. Zur Risikoabwägung bei Kindeswohlgefährdung siehe Punkt 
9 dieses Konzeptes. 
 
 Zusammenarbeit mit Grundschulen und Übergänge Kita – Grundschule  
Kinder, die in die Schule kommen, stehen in der Kontinuität schon 
bereits seit Jahren begonnener Bildungsprozesse. Aus diesem 
Verständnis ist es unabdingbar, dass das Verhältnis von Kindergarten 
und Schule geprägt ist von gegenseitigem Kennenlernen und 
gemeinsamen Aktivitäten und Projekten. Eine von allen Seiten 
abgestimmte und transparente Informationsübermittlung hilft, 
Ängste abzubauen, Überforderungssituationen zu vermeiden und 
(Vor-) Freude zu implementieren. Die Inhalte besonders des letzten 
Kindergartenjahres können mit den zum Einzugsgebiet gehörenden 
Grundschulen abgestimmt werden. Gegenseitige Besuche (Lehrkräfte 
in den Kitas; Grundschulkinder in den Kitas; Erzieherinnen in der 
Schule; Kindergartenkinder in der Schule) sind wesentliche Elemente 
des Austausches. Sie erleichtern den Kindern den Übergang in die 
Schule, der in der Regel positiv besetzt ist. 
5. Pädagogisches Handeln  
 
Grundlage für das pädagogische Handeln in unserer Kita ist das 
Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern 
(Kinderbildungsgesetz – KiBiz).  
Hier heißt es im § 13:  
 
(1) Bildung ist die aktive Auseinandersetzung des Kindes mit seiner 
Umgebung auf der Grundlage seiner bisherigen Lebenserfahrung. Sie 
ist ein konstruktiver Prozess, bei dem Selbstbildung durch 
unmittelbare Wahrnehmung und aktives, experimentierendes 
Handeln einerseits und Einfluss der Umgebung andererseits im

Anlage 2 
Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden   
in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH  
 Seite 14 von 30 
wechselseitigen Verhältnis zueinander stehen. Bildung wirkt darauf 
hin, die Entwicklung des Kindes zu einer eigenständigen 
Persönlichkeit und den Erwerb seiner sozialen Kompetenz unter 
Beachtung der in Artikel 6 und 7 der Verfassung des Landes 
Nordrhein-Westfalen genannten Grundsätze zu fördern.  
(2) Die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege 
gestalten ihre Bildungsangebote so, dass die individuellen Belange 
und die unterschiedlichen Lebenslagen der Kinder und ihrer Familien 
Berücksichtigung finden. Die Bildungsgelegenheiten sind so zu 
gestalten, dass die Kinder neben Wissen und Kompetenzen auch 
Bereitschaften und Einstellungen (weiter-) entwickeln. Das 
pädagogische Personal in Kindertageseinrichtungen und in 
Kindertagespflege …. schafft eine anregungsreiche Umgebung, die 
jedem Kind Freiräume, Muße und Zeit gibt, um mit neuen 
Erfahrungen und Lerngelegenheiten auf seine Weise umzugehen. Das 
Personal beachtet dabei auch, dass verlässliche Bindung, Vertrauen 
und emotionale Sicherheit den Bildungsprozess des Kindes besonders 
unterstützen.  
(3) Die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege bieten 
auf Basis der Eigenaktivität des Kindes und orientiert an seinem 
Alltag vielfältige Bildungsmöglichkeiten, die die motorische, 
sensorische, emotionale, ästhetische, kognitive, kreative, soziale und 
sprachliche Entwicklung des Kindes ganzheitlich fördern und die 
Begegnung und Auseinandersetzung mit anderen Menschen 
einschließen. Wesentlicher Ausgangspunkt für die Gestaltung der 
pädagogischen Arbeit sind die Stärken, Interessen und Bedürfnisse 
des Kindes.  
 
Diesen und den weiteren Grundsätzen für die Bildung und Erziehung 
von Kindern sieht sich die Kindertagesstätte der KinderReich 
Rheinland gGmbH in Köln – Weiden verpflichtet.  
Wir regen unsere Pädagogen an, die Haltung der Existenziellen 
Pädagogik einzunehmen und bilden sie darin aus: selbst authentische

Anlage 2 
Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden   
in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH  
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Personen zu sein, die dem Kind liebevollen und sicheren Halt geben 
und die in ihrem pädagogischen Handeln die „Entwicklung“ der 
einzigartigen Person jedes Kindes beobachten und fördern.  Die 
Montessori-Pädagogik beinhaltet hierzu wertvolle Anregungen, die 
wir im Besonderen für die Gestaltung der Lernumgebung unserer 
Gruppen nutzen wollen. 
Bei Schwierigkeiten werden die Kinder dazu angehalten, eigene 
Lösungen zu finden und auszuprobieren. Eine solche Erziehung 
fördert einerseits die kognitiven und physischen Fähigkeiten der 
Kinder, legt aber ebenso Wert auf die sozialen und emotionalen 
Kompetenzen.  
 
Die ganzheitliche, personalisierte Erziehung und Bildung beinhaltet 
die individuelle Förderung durch differenzierende Angebote. Kinder 
benötigen die Möglichkeit, eigene Entwicklungswege im individuellen 
Tempo zu gehen.  
Die Kinder werden auf vielfältige Weise darin unterstützt, ihre 
Umwelt zu erforschen und zu lernen, wie sie mit unterschiedlichen 
Dingen, Geräten, Werkzeugen usw. umgehen können. Außerdem 
können sie ihr Wissen durch den Einsatz von Intelligence Bit-(IB)-
Karten zu Themen wie Fahrzeuge, Dinge des Alltags, Kleidung, 
Berufe, Tiere, Musik, Kunst usw. spielerisch erweitern. Das betrifft 
nicht nur den Wortschatz, sondern es wird auch z. B. durch kurzes 
Einspielen von klassischer Musik oder Zeigen von Gemälden der 
Zugang zu Kunst und Musik vereinfacht. Darüber hinaus sollen die 
Kinder durch viele praktische Erfahrungen mit allen Sinnen ihre 
Umwelt erfahren. All dies ist eingebettet in die Wertschätzung der 
Dinge und Lebewesen als Bestandteile der Schöpfung Gottes. 
 
Diese Erziehung und Bildung umfasst auch die Förderung der 
sozialen Kompetenz. Die menschliche Entfaltung vollzieht sich vor 
allem in der Entwicklung eines selbstbewussten Ichs sowie der 
Achtung vor dem Nächsten. Diesen Prozess wollen wir aktiv fördern

Anlage 2 
Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden   
in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH  
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und begleiten. Im Miteinander vermitteln wir den Kindern positive 
Werte wie Ehrlichkeit, Freundlichkeit, Nächstenliebe, Großzügigkeit, 
Verständnis und Eigenverantwortung. Soziale Kompetenzen werden 
aktiv durch das monatliche Motto vertieft, das auch an die Eltern 
weitergegeben wird, so dass Kita und Elternhaus die Möglichkeit 
haben, in jedem Monat an einem konkreten Punkt zu arbeiten (z. B. 
Dankbarkeit, Ordnung, Teilen...). Die Kinder werden zu 
Wertschätzung und Offenheit gegenüber den anderen Kindern und 
Erwachsenen angehalten. Andersartigkeit ist Ausdruck der Vielfalt 
und kein Grund zur Ausgrenzung. 
 
Geschlechter gerechte Erziehung mit dem Ziel der positiven Annahme und 
Stärkung der eigenen sexuellen Identität sowie der Achtung der sexuellen 
Identität anderer  sind ebenfalls bedeutend e und unverzichtbare Elemente 
personaler Erziehung. 
 
Weitere Ausführungen zur Erziehungspartnerschaft und 
Elternarbeit siehe auch Punkt 7 „Erziehungspartnerschaft und 
Elternarbeit“! 
 
Der Professionalität der pädagogischen Mitarbeiter und 
Mitarbeiterinnen messen wir einen hohen Stellenwert zu. Die Fort- 
und Weiterbildung der Pädagoginnen und Pädagogen dient der 
grundsätzlichen Vorbereitung der Arbeit mit den Kindern und der 
Vertiefung von grundlegenden Fragen der Erziehung und Bildung. 
Weitere Ausführungen dazu siehe auch  Punkt 8 „Personal“  
Die Kita steht grundsätzlich allen Kindern aller Nationen und Kulturen offen. Die 
Wertschätzung aller Religionen, Weltanschauungen, Kulturen und Nationalitäten 
ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Arbeit in der Kindertagesstätte.  
Die Aufnahme von Kinder mit Beeinträchtigungen und Behinderungen ist ebenso 
ein wichtiger Bestandteil des pädagogischen Konzeptes. Dies entspricht unserem 
christlichen Grundverständnis. Um dem individuellen Förderbedarf zu 
entsprechen, wird nach Bedarf sonderpädagogisches bzw. heilpädagogisches 
Fachpersonal eingestellt und die Zusammenarbeit mit Einrichtungen wie

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Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden   
in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH  
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sonderpädagogischen Fö rderzentren, Förderschulen oder Fachärzten und 
Therapiezentren hergestellt.  
 
6. Bildungsbereiche 
 Sprache und Kommunikation 
Sprachen bilden das Tor zur Welt, sind elementar für alle anderen 
Bildungsbereiche. 
Im Alter von 3 -6 Jahren lernen die Kinder in ihrer sensiblen Phase mit 
Leichtigkeit das Sprechen, indem sie die Sprache im Alltag hören und selbst 
ausprobieren. Auch für Kinder unter drei Jahren ist der spielerische Umgang mit 
einer zweiten Sprache möglich und bereitet den Kindern viel Freude.  
Unsere Einrichtung bietet neben Deutsch (ggf. Deutsch als Fremdsprache) 
Spanisch oder Englisch als Schwerpunkt. Muttersprachliches Personal gibt den 
Kindern die Chance, neben ihrer Muttersprache weitere Sprachen auf beiläufige und 
fast selbstverständliche Weise zu lernen. Dabei orientieren wir uns an dem Prinzip „Eine 
Person – eine Sprache” (Immersionsmethode). 
Wir unterstützen die Kinder beim Spracherwerb, indem wir Dinge richtig benennen und 
unsere Handlungen verbal erklären. Wir lassen dem Kind Zeit und Raum, sich auf seine 
Art und Weise auszudrücken. Reime, Lieder, Fingerspiele und Geschichten sind nur 
ein paar von vielen variierenden Methoden, den Kindern die Sprache nahe zu bringen. 
 
Soziale Handlungsfähigkeit ist abhängig vom Sprachverständnis und der 
Kommunikationsbereitschaft. Im täglichen Miteinander werden auch Sozialtechniken und 
Umgangsformen, w ie Zuhören, Ausreden und andere  zu Wort kommen lassen usw., 
eingeübt. 
Sprache ist erforderlich, um sich mitzuteilen und um andere zu verstehen, d.h. Wünsche, 
Gefühle und Bedürfnisse verbal äußern zu können. Die Sprachförderung wird gezielt 
angewendet. Dabei werden die verschiedenen Erfahrungswelten der Kinder einbezogen  
(Natur, Kunst, Musik, Spiel, usw.). Das ist besonders wichtig für Kinder mit 
Migrationshintergrund, die sonst später in der Schule einen Sprachnachteil mit der 
deutschen Sprache haben könnten. 
 Mathematik 
Mathematische Erkenntnisse und logisches Denken gehören zu den menschlichen 
Grunderfahrungen. Kinder erleben mathematische Ereignisse  unbewusst, wenn sie mit 
den Dingen  experimentieren. Der Weg zur Mathematik ist ein induktiver Weg vom

Anlage 2 
Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden   
in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH  
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Konkreten zum Abstrakten. Bereits in den ersten Lebensjahren machen Kinder vielfältige 
Entdeckungen mit Raum und Zeit, sie erleben verschiedene Formen und Größen,  und 
erschließen die Bedeutung von Zahlen in ihrer Lebenswelt. Viele Spiel - und 
Alltagsgegenstände verlangen bereits ein mathematisches Grundverständnis: groß - klein, 
lang - kurz, rund - eckig, oben – unten etc. (Pränumerik) Im Alltag ergeben sich 
automatisch viele mathematisch beschreibbare Situationen, die es zu erkennen und zu 
verstehen gilt. 
Das mathe matische Denken kann bewusstwerden, wenn die erwähnten alltäglichen 
Ereignisse besprochen werden. 
In der Praxis bedeutet das konkret, Zahlen in der natürlichen Umwelt aufzugreifen, wie 
z.B. Telefonnummern, Hausnummern, Alter, Zahlenreihen etc., und den Kindern vielfältige 
Materialien zum Sortieren, Ordnen und Klassifizieren zur Verfügung zu stellen. 
Die jüngeren Kinder erlernen geometrische Figuren in den Gruppenaktivitäten oder durch 
Spielzeuge (z.B. Viereck, Dreieck, Kreis usw.) Die älteren Kinder lern en die 
Grundrechenarten auf spielerische Weise. Hier gilt,  was Einstein einmal sagte: „Lernen 
ist Erfahrung. Alles andere ist einfach nur Information.“ 
 
 Natur und Naturwissenschaft 
Kinder wollen die Dinge nicht nur erkennen oder erforschen, sie wollen ihne n auch einen 
Sinn geben und ihre Bedeutung verstehen. Ziel naturwissenschaftlicher Bildung ist, den 
Kindern ein Verständnis für die belebte und unbelebte Umwelt zu vermitteln. Dies 
geschieht im gemeinsamen (Er-) Forschen, welches in den Alltag der Erfahrun gs- und 
Lebenswelt der Kinder eingebettet ist. Kinder treten in Beziehung zu ihrer Umwelt, 
indem sie beobachten, vergleichen und experimentieren. 
Naturwissenschaftliches Lernen kann man in Lernwerkstätten anregen, aber es lässt sich 
vor allem durch einen b ewussten Umgang in viel en Alltagssituationen in der Kit a 
aufgreifen. Auch bei Handlungen wie den Wasserhahn auf - und zu drehen, den 
Lichtschalter bedienen, Spielen mit Sand, Schnee, Erde, Wind, Magneten oder mit 
biologischen Materialien (z.B. Blätter, Gras, Äste, Blüten, Früchte usw.). 
Wir wollen, dass Kinder  reale, eigene Erfahrungen machen , indem wir z.B. mit ihnen 
zusammen kochen, Essen vorbereiten, Limonade oder Marmelade herstellen oder 
handwerkliche Tätigkeiten durchführen, bei denen man chemische und  physikalische 
Prozesse erleben kann und die den Weg vom Entdecken zum Verstehen ermöglichen. 
 
In diesem Zusammenhang spielt auch die ökologische Bildung eine wichtige Rolle. Wir sind 
bestrebt, vielfältige Aktivitäten zur Förderung des Umweltbewusstseins a nzubieten. 
Dazu zählen u.a. naturwissenschaftliche Versuche, Blumen kennenlernen und benennen, 
Samen säen, Pflanzen setzen und pflegen  oder Tiere in der näheren Umgebung 
beobachten (Rehe, Eichhörnchen, Hasen, Vögel, Insekten).

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Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden   
in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH  
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Unser Ziel ist es, das Intere sse der Kinder zu wecken  und zu fördern. Wir zeigen den 
Kindern, wie  natürliche Lebenszyklen ablaufen,  wie sie sorgsam mit den natürlichen 
Ressourcen und Lebewesen umgehen, Verantwortung für die Umwelt übernehmen und 
ihr Konsumverhalten kritisch überdenken können. 
 
 Bewegung 
In der Kindheit wird  die Begeisterung für Bewegung und Sport grundgelegt. Im 
Vordergrund steht da s selbstständige Handeln des Kindes. Bewegung und Sport sind 
Momente, in denen das Kind aktiv werden muss: Koordination von Händen und Beinen, das 
Verstehen und Umsetzen der Spielregeln und die Kooperation mit den anderen Kindern 
aus der Gruppe. Durch diese Erfahrungen werden dem heranwachsenden Menschen 
Ursachen und Wirkungszusammenhänge erschlossen, die ihn  die Welt als äußere 
Wirklichkeit und Raum seiner selbst erkennen lässt. 
Bewegung unterstützt die Kompetenzen, die auch für die kognitive Entwicklung  eine 
wichtige Rolle spielen wie beispielsweise Raumvorstellung, Objektwahrnehmung oder 
Konzentrationsfähigkeit, aber auch Kreativität und Problemlösefähigkeit. 
Die Kita plant eine Außenfläche, die mit diversen Spielgeräten ausgestattet ist, so dass 
die Kinder, gemäß ihrer motorischen Entwicklung, ein anregungsreiches Umfeld haben.  
Zusätzlich können Waldtage o. ä. die Bewegungsangebote ergänzen. Auch die Gestaltung 
der Innenräume ist so konzipiert, dass die Kinder viel Bewegungsfreiraum und vielfältige 
Gelegenheiten haben, sich ihre Lebensumwelt selbstständig anzueignen.  
Auch Grob- und feinmotorische Übungen zur Ausbil dung der Körperbeherrschung sind 
vorgesehen. 
 
 Spielen und Gestalten 
Grundform des kindlichen Lernens ist das Spiel. Beim Spiel setzt sich das Kind aktiv mit 
seiner Umwelt (Personen und Sachen) auseinander und eignet sich so die Welt an. Es 
werden Erfahrungen gemacht, die es zu verarbeiten gilt, soziale Beziehungen werden 
geknüpft und ausprobiert. Die Begegnung und Auseinandersetzung mit anderen Menschen 
ist wesentlicher Bestandteil des Spielprozesses. Neben Zeit und Raum brauche Kinder 
für das Spiel unterschiedliches, vielseitiges Material. Material kann zweckfrei oder auch 
zweckgebunden ausgerichtet sein und zum freien Experimentieren anregen und die Sinne 
ansprechen.  
Eine besondere Form des kindlichen Spiels ist das Gestalten. Wir unterscheiden hier das 
bildnerische Gestalten, das Experimentieren mit Farbe, Ton, Holz, Gips, Kleister, …. 
Aber auch das mimische Gestalten durch Theater und Rollenspiel ist bei Kindern aufgrund 
ihrer altersentsprechenden Unbefangenheit beliebt und gilt es zu fördern.

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 Musisch-ästhetische Erziehung 
Musik spricht die Sinne in vielerlei Hinsicht an, lässt innere Bilder entstehen, berührt, 
eröffnet Emotionen und bietet vielfältige Ausdrucksmöglichkeiten. Durch ihre 
Komplexität ist die Musik eine besondere Herausforderung für das Geh irn, da sie in 
unterschiedlichen Hirnregionen verarbeitet wird. Gefördert werden dadurch vor allem 
die Sprachentwicklung (auch für Fremdsprachen), sowie u.a. die Ästhetik, Kreativität 
oder soziale Kompetenzen. 
Singen, Musizieren und Tanzen ist bei Kindern sehr beliebt. Ihre Musikalität fördern wir 
mit Hilfe der verschiedensten Klein- und Rhythmusinstrumente. 
Kreativitätsförderung umfasst den gesamten Bereich des schöpferischen Handelns. Das 
Experimentieren mit unterschiedlichen Materialien und Stoffen förde rt positive 
Erfahrungen. Besonders in den ersten Lebensjahren erfolgt Lernen ausschließlich über 
das, was Kinder mit ihren Sinnen wahrnehmen.  
Wir unterstützen und begleiten die Erforschungs- und Findungsprozesse der Kinder. Die 
ästhetische Bildung beinhal tet, andere Kulturen zu respektieren. Kulturelles und 
interkulturelles Sozialverhalten wird durch gezielte Förderprogramme erworben: 
Projekte, Ausflüge in die Stadt oder in Museen und weitere Aktivitäten. Wir erachten es 
für wichtig, den Kindern unsere Kul turgüter mit deren Traditionen und den 
entsprechenden Verhaltensweisen nahe zu bringen und gemeinsam zu erleben. 
 
 Medien  
Als Medien setzen wir neben Büchern und CDs auch die moderne Informationstechnologie 
ein. 
Besonders den älteren Kindern zeigen wir die Vielfalt der Kommunikationsmöglichkeiten: 
Briefe (Post), Radio, Smartphone, Tablet etc. Dabei handeln wir nicht kollektiv, sondern 
wägen ganz persönlich und individuell je nach den konkreten Eigenschaften des einzelnen 
Kindes ab.  
In unserem Zeitalter werden die Kinder in eine Welt der Medien hineingeboren. Sie sind 
„natives“, die in ihrer unmittelbaren  Lebenswelt mit verschiedensten Medien 
konfrontiert werden. Es ist also ebenfalls ein Aspekt der Bildungsarbeit, die Förderung 
einer Kompetenz im Umgang mit den Medien sicherzustellen.  
Kinder benötigen Raum und Zeit, um sich mit ihren Erlebnissen auseinandersetzen zu 
können und diese zu verarbeiten. Wir bieten diese Zeit und diesen Raum.

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 Christliche Wertorientierung 
Die Grundlage unseres pädagogischen Handelns ist der christliche 
Humanismus. Er ist die Basis für alle Bereiche der Arbeit mit den 
Kindern, Eltern und Mitarbeiterinnen. Jedes Kind kommt mit 
unterschiedlichsten Möglichkeiten und Begabungen in die Kita. Die 
Kinder lernen hier, diese Gaben zu entdecken und für sich und die 
anderen zu nutzen. Die Erzieherinnen und alle, die in der Kita tätig 
werden, sind aufgefordert, charakterliche Stärken und Werte 
vorzuleben: Geduld, Wertschätzung, Respekt, Nächstenliebe, 
Dankbarkeit, u.v.m.  
 
Um es für die Kinder und auch die Eltern Zuhause transparenter zu 
machen, gibt es jeden Monat eine besondere Tugend („die gute 
Gewohnheit“), um die sich alle bemühen und die vorher mit den 
Kindern altersgerecht besprochen wird. So können sich Kita und 
Elternhaus auf diesen Bereich konzentrieren. 
Nach Absprache und mit Zustimmung der Eltern werden den Kindern 
auch spielerisch Inhalte angeboten, in denen sie mit Elementen des 
christlichen Glaubens (z.B. religiöse Feste) vertraut werden Diese 
Orientierung wird auch von Familien bzw. Eltern nicht-christlichen 
Glaubens geschätzt. Die Kita steht insofern Familien aller 
christlichen Konfessionen, aller Religionen und Weltanschauungen 
offen. In der konkreten Umsetzung bedeutet das:  
 Ein von allen Beteiligten gelebtes, frohes und liebevolles Miteinander, das von 
gegenseitigem Respekt getragen ist. 
 Kindgerechtes Beten. Hier können die Kinder ihre Anliegen, Fragen und Sorgen 
einbringen. 
 Religiöse Feste und Feiern (Advent, Weihnachten, Ostern, Feste wie St. 
Martin, St. Nikolaus ) werden den Kindern im Jahreskreis bedeutsam und 
altersgerecht erklärt und nahegebracht.  
 Geschichten aus der Bibel werden den Kindern erzählt oder vorgelesen. Durch 
verschiedene Methoden sollen die Kinder mit diesen Geschichten in Berührung 
kommen (malen, basteln, selber nachspielen z. B. Krippenspiele, passende Lieder

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dazu singen). Besuche in nahegelegenen Kirchen und die gemeinsame Feier von 
Gottesdiensten runden die Glaubenserziehung ab.  
7. Erziehungspartnerschaft, Elternarbeit, Partizipation 
und Beschwerdeverfahren 
 
Bereits Kinder im Vorschulalter gilt es zur gleichberechtigten 
gesellschaftlichen Teilhabe zu befähigen. Wir bieten den Kindern an, 
bei der Gestaltung ihres Alltags mitzuwirken. Dies bezieht sich auf 
die Auswahl der Materialien sowie verschiedene Abläufe in der 
Gruppe, die mit den jeweiligen pädagogischen Leiterinnen festgelegt 
werden.  
Ebenso werden konkrete kindgerechte Verfahren des Feedbacks 
erarbeitet. Hierbei ist von Seiten der Pädagogen die Haltung der 
Offenheit wiederum besonders wichtig. Die Kinder sollen sich 
trauen, Kritik anzubringen. Ebenso sollen sie lernen, sich zu positiven 
Erfahrungen zu äußern.  
 
Die gute Zusammenarbeit mit den Eltern ist für die Kita ein 
besonderes konstitutives Merkmal. Eltern sind die primären Erzieher 
ihrer Kinder. Ihre Verantwortung ist nicht delegierbar. Alle anderen 
Erzieher müssen Hand in Hand mit den Eltern im Dienst an den 
Kindern arbeiten. 
Zur Unterstützung der Eltern bei ihrer verantwortungsvollen 
Erziehungsaufgabe bieten wir über unseren Kooperationspartner 
Institut für Elternbildung (https://www.institut-fuer-
elternbildung.de/) Elternbildungskurse nach der Fallmethode an. 
 
Die Eltern sind auch aufgefordert, die Ausgestaltung des Lebens in 
der Einrichtung aktiv mitzugestalten. Insgesamt bezieht sich die 
Zusammenarbeit mit den Eltern auf alle Bereiche der Arbeit mit den 
Kindern. 
In der konkreten Umsetzung bedeutet das:

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 Regelmäßige Informationen u nd Austausch über die Inhalte und Angebote in 
der konkreten Arbeit der Gruppen.  
 Regelmäßige Entwicklungs- und Perspektivgespräche  
 Elternabende zu familienpädagogischen und erzieherischen Schwerpunkten  
 Elternbildungskurse in Zusammenarbeit mit dem Instit ut für Elternbildung 
(IEB) (https://www.institut-fuer-elternbildung.de/) 
 Regelmäßige Rundbriefe/ Newsletter mit Informationen und Hinweise auf 
relevante Erziehungsartikel 
 Mitarbeit der Eltern b ei: Festen, Veranstaltungen, Ausflügen, Projekten, 
Angeboten, Homepage, Newsletter, …)  
Dazu gibt es gemeinsame Feste und Ausflüge. mit Elternbeteiligung. 
Durch diese vertrauensvolle Zusammenarbeit möchten wir erreichen, 
dass sich bietende Chancen und mögliche Probleme schneller erkannt 
und angegangen werden können. Dies betrifft sowohl die Entwicklung 
des einzelnen Kindes als auch die Gruppendynamik und das Verhältnis 
zwischen Kind und Erzieherin.  
Außerdem ist die Partizipation der Eltern an der Weiterentwicklung 
und Mitgestaltung der Kita gewünscht und gewährleistet. Dazu wählt 
jede Kindergartengruppe ihren Elternvertreter, der die Interessen 
der Gruppe mit den Kitavertretern bespricht. 
 
Ein festgelegtes Beschwerdemanagement nach SGB VIII regelt den 
Umgang mit Kritik an der Kita  
 
 Kinder: Bereits den Kindern werden die Möglichkeiten der Beschwerde im Kita-
Alltag in angemessener Form dem Entwicklungsstand des Kindes entsprechend 
angeboten und eingeräumt. Dazu bedarf es von Seiten der Mitarbe iterinnen 
und Mitarbeitern einer hohen Empathie, Botschaften wahrzunehmen, 
nachzufragen, Alternativen anzubieten und Entscheidungen zu unterstützen. 
Beim Erwerb der Kompetenzen für angemessene Formen der 
Beschwerdeäußerung werden die Kinder im Rahmen der B ildungsprozesse 
unterstützt. In der Woche gibt es einen festen Termin, an dem Raum und Zeit 
ist, gemeinsam über Dinge zu sprechen, die die Kinder beschäftigen, 
Entscheidungen zu treffen und Planungen vorzunehmen: Beispiele:  
 der tägliche Morgenkreis, bei d em die Kinder immer ihre Wünsche und 
Vorstellungen einbringen,

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Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden   
in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH  
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 Aufstellen von Regeln, die die Kindern selbst formuliert haben,  
 Personen und Zeiten benennen, an denen Kinder Beschwerden in einem 
geschützten Rahmen aussprechen können  
 Eltern: Die Eltern als Interessenvertreter und erste Erzieher ihrer Kinder sind 
wichtige Beteiligte in den Entscheidungen in der Kita. Ihre Meinungen und ggf. 
Beschwerden sind einzuholen  
 Umgang mit Beschwerden: Selbstverständlich ist das Feedback von Seiten der 
Eltern eine entscheidende Komponente in einem partnerschaftlichen 
Miteinander der Eltern und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kita. 
Dazu zählen auch klare Verfahren bei Beschwerden und Konflikten. Im Falle 
eines Problems zwischen Eltern und dem Gruppenteam we nden sich die Eltern 
an die Leitung der Kita oder auch den Träger. Die Beschwerden werden 
dokumentiert. Den Eltern soll bewusst sein, dass es Raum und Möglichkeiten 
gibt, Kritik und Beschwerden anzubringen.  
 Personal: Auch das Beschwerdemanagement für das Personal ist durch 
entsprechende Verfahren transparent geregelt Im Falle eines Konflikts 
zwischen den Teams oder dem Personal und der Leitung können sich die 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die Leitung oder ggf. auch unmittelbar an 
den Träger wenden. Alle Beschwerden werden dokumentiert. In der Regel 
führen sie zu einem Gesprächstermin mit der Leitung oder der betroffenen 
Mitarbeiterin. Auch hierbei ist Dokumentation und Information über die 
Bearbeitung der Beschwerde unverzichtbar.  
8. Personal 
 
Das pädagogische Personal der Kita verfügt über eine hohe berufliche und 
fachliche Qualifikation. Die für die Bilingualität erforderlichen Ausländerinnen 
müssen die Anerkennung ihrer Ausbildung in Deutschland nachweisen.  
Diese Qualifikation haben die Erzieherinnen und Erzieher in einem 
festzulegenden Bewerbungsverfahren nachzuweisen. Dieses Verfahren ist den 
Bewerberinnen und Bewerbern transparent darzustellen. Die Entscheidung über 
die Einstellung von neuen Mitarbeiterinn en und Mitarbeitern trifft die 
Geschäftsführung der gGmbH in enger Zusammenarbeit mit dem Beirat sowie der 
Leitung der Einrichtung. Die Einstellung von Leitungskräften o bliegt allein  der 
Geschäftsführung.

Anlage 2 
Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden   
in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH  
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 Qualitätsentwicklung/ Qualitätssicherung 
Die Kita bietet Fortbildungs möglichkeiten an, die in einer  ständig evaluierten 
Fortbildungsplanung festgehalten sind. Von den Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeitern wird ein hohes Engagement zur Fort - und Weiterbildung erwartet. 
Dies umfasst Angebote zur pädagogisch fachlichen Arbeit und Angebote in Form 
von Workshops, Vorträgen und Seminaren zum pädagogischen Profil der 
Einrichtung. Hiermit soll die systemische Sicherung des Bildungsangebotes und 
der grundsätzlichen Ausrichtung der Einrichtung sichergestellt werden.  
Wir gewähren unseren Mitarbeiterinnen eine bezahlte Freistellung – wenn nötig – 
bis zu fünf Tagen im Jahr. Für die pädagogische Leitung können weitere Tage 
anfallen.  
Die Erzieherinnen und Erzieher arbeiten im Rahmen der Erziehungspartnerschaft 
intensiv mit den Eltern der Kinder zusammen. Dies erfordert ein hohes Maß an 
Empathie und Beratungskompetenz. Auch in diesem Bereich wird von den 
Erzieherinnen und Erziehern erwartet, sich zu qualifizieren und weiterzubilden.  
Die pädagogischen Mitarbeiterinnen u nd Mitarbeiter kommen alle zwei Wochen 
auf Gruppenebene zur kollegialen Teamsitzung zusammen. Diese Gespräche haben 
in vorderster Linie pädagogische Inhalte: Beobachtungen von Kindern, 
Entwicklung von Förderschwerpunkten, Erarbeitung von Gruppenthemen und 
Projekten, Auseinandersetzung mit und Weiterentwicklung bzw. Anschaffung von 
neuem pädagogischem Material. Hier ist auch die kollegiale Fallberatung / 
Supervision verortet (vom Träger finanziert) , die quartalsweise regelmäßig und 
nach Bedarf zusätzlich angeboten wird.  Für diese Maßnahmen sind in der Woche 
bis zu 2 Zeitstunden vorgesehen.  
Darüber hinaus finden regelmäßige Gespräche mit den Therapeuten und 
Heilpädagogen statt, die ambulante Dienste in der Kita anbieten.  
Am Beginn eines jeden Kindergartenjahres (d.h. nach den Sommerferien) stehen 
zwei interne Fortbildungstage, in denen die programmatische Arbeit der 
Einrichtung weiterentwickelt und in Bezug auf die Jahresplanung konkretisiert 
wird.  
Der Personalschlüssel rich tet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Kinder- 
und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB).  
Ferner plant der Träger die Mitgliedschaft in einem Dachverband.

Anlage 2 
Pädagogisches Konzept einer Kindertagesstätte in Köln - Weiden   
in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH  
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9. Kinderschutz 
 
Das SGB VIII ( § 8a SGB VIII) beschreibt den gesetzlichen Schutzauftrag bei 
Kindeswohlgefährdung. Damit der Schutzauftrag in der Praxis wahrgenommen 
werden kann, sind präventive Maßnahmen des Trägers und der Mitarbeiter und 
Mitarbeiterinnen erforderlich.  
Die KinderReich gGmbH hat sich ein Kinderschutzkonzept zu eigen gemacht, das  
von der LAG Freie Kinderarbeit Hessen e.V. zur Umsetzung des Schutzauftrags 
bei Kindeswohlgefährdung erarbeitet worden ist  
(https://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/140414_S-
Ffm_Kooperation-Kinderschutz_bf_abA7.2034297.pdf). 
Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung umfasst für die 
Kindertageseinrichtung folgende Verfahrensschritte:  
1. Schritt: Gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung 
wahrnehmen und überprüfen.  
2. Schritt: Gemeinsame Gefährdungseinschätzung mit der insoweit 
erfahrenen Fachkraft vornehmen.  
3. Schritt: Bei Personensorgeberechtigten auf die Annahme geeignete r 
Hilfen hinwirken und Hilfen überprüfen.  
4. Schritt: Das Jugendamt/den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) 
informieren, falls Hilfen nicht in Anspruch genommen werden oder 
wirkungslos bleiben. 
 
Präventive Maßnahmen zum Schutz von Kindern liegen im Leitbild der Kita, in der 
pädagogischen Elternarbeit, in Angeboten zur Elternbildung, in der Förderung der 
sozialen und emotionalen Kompetenzen der Kinder, ihrer Persönlichkeit und ihrer 
altersgerechten Beteiligung in der Kita.  
Die Angebote für die Eltern unterst ützen den Aufbau der Erziehungs - und 
Bildungspartnerschaft und die Offenheit für den Austausch über Konflikte. 
 
10. Datenschutz 
 
1. Zur Aufnahme der Kinder in eine Kindestageseinrichtung ist die Erhebung, 
Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erforderlich.  
2. Personenbezogene Angaben, die im Zusammenhang mit der Erziehung, 
Bildung und Betreuung des Kindes in der Eirichtung erhoben und

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in Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH  
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verwendet werden, unterliegen geltenden Bestimmungen des 
Datenschutzes. Die zuständige Aufsichtsbehörde kann beim Träger 
erfragt werden. Als Träger gewährleistet die KinderReich Rheinland 
gGmbH die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.  
3. Die Übermittlung an Personen und Stellen außerhalb der Einrichtung ist 
nur zulässig, wenn eine gesetzliche Übermittlungsbefugnis oder eine 
freiwillige schriftliche und zweckgebundene Einwilligungserklärung der 
Personensorgeberechtigten vorliegt.  
4. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten zur Erstellung der 
Bildungs- und Entwicklungsdokumentation setzt das Einverständnis der 
Personensorgeberechtigten voraus. Die Einwilligung ist schriftlich 
abzugeben. 
5. Eine Veröffentlichung von Fotos des Kindes in Druckmedien und/ oder im 
Internet erfolgt nur mit schriftlicher Einwilligung der 
Personensorgeberechtigten.  
6. Auf das Verlangen der Personensorgeberechtigten hin ist der Träger 
nach den geltenden Datenschutzbestimmungen verpflichtet, diesen zum 
Zeitpunkt einer Datenerhebung folgende Informationen zur Verfügung zu 
stellen:  
 Dauer der Speicherung der Daten oder eine Erläuterung der Art und 
Weise, wie die Dauer festgelegt wird 
 Bestehen des Rechts auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, 
Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, 
Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung 
 Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde 
 Angaben zur gesetzlichen Grundlage, Erforderlichkeit bzw. den Folgen 
einer Verweigerung der Angaben 
 
7. Ohne die Einwilligung der Personensorgeberechtigten erhebt die 
KinderReich Rheinland gGmbH als Träger keine personenbezogenen Daten 
zu diesen oder deren Kind. Sie behält sich aber das Recht vor, den 
Vertrag über den Besuch der Kindertageseinrichtung aus wichtigen Grund 
(ohne Einhaltung einer Frist) zu kündigen, wenn aufgrund fehlender, 
hierfür erforderlichen Daten dei Sicherheit und Gesundheit des Kindes 
(etwa bei Unfällen, plötzlichen Erkrankungen und Allergien) nicht 
jederzeit sichergestellt werden kann. Oder die ordnungsgemäße 
Durchführung dieses Vertrags nicht gewährleistet ist. Welche Daten sie 
hierfür benötigt, teilt die KinderReich Rheinland gGmbH den 
Personensorgeberechtigten schriftlich mit. Auch wenn die Einwilligung

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der Personensorgeberechtigten vorliegt, ist der Träger nach den 
geltenden Datenschutzbestimmungen verpflichtet, den 
Personensorgeberechtigten folgende Informationen zur Verfügung zu 
stellen:  
 Name und Kontaktdaten der Kindertageseinrichtung 
 Kontaktdaten der/ des örtlichen Beauftragten des Trägers 
(Handlungsbevollmächtigte/r)  
 Verwendungszweck sowie die Rechtsgrundlagen 
 Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern 
 Eine Übersicht der zu den Personenberechtigten und zum Kind 
gespeicherten Daten 
 
 
 
Das vorliegende pädagogische Konzept einer Kindertagesstätte in Köln Weiden in 
Trägerschaft der KinderReich Rheinland gGmbH wurde von den unterzeichnenden 
Geschäftsführern am 15.05.2020 genehmigt und verabschiedet:  
 
 
Köln, den 21.05.2020 
 
Andreas Schwaderlapp Georg Kaiser   Dr. Jutta Kahlen

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11. Anhang 1: Auszug aus dem Gesellschaftervertrag  
der KinderReich Rheinland gGmbH  
Gemäß Gesellschaftervertrag hat die KinderReich Rheinland gGmbH folgenden 
Geschäftszweck: 
Auszug aus dem Gesellschaftsvertrag der KinderReich Rheinland gGmbH vom 
19.5.2020: 
§ 2 Gegenstand des Unternehmens 
 
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige 
Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der 
Abgabenordnung. 
• die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 II Nr. 4 AO), 
• die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich 
der Studentenhilfe (§ 52 II Nr. 7 AO), 
2. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die 
folgenden Tätigkeiten: 
a. durch Gründung, Aufbau und Betreiben von Kindertagesstätten und 
Schulen – auch im Rahmen von Ganztagsschulen mit Mittags - und 
Nachmittagsbetreuung – die bis zur Erlangung der allgemeinen 
Hochschulreife führen, sowie der Bereitstellung von finanziellen Mitteln 
hierzu; 
b. die Beratung von Eltern über die Möglichkeiten des Unterrichts, der 
Erziehung und Bildung im Rahmen von Seminaren, Workshops, Vorträgen 
und vergleichbaren Veranstaltungen zu informieren; 
3. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften 
und der Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertra ges alle Geschäfte und 
Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des 
Gesellschaftszwecks dienlich sind oder das Unternehmen zu fördern 
geeignet erscheinen, insbesondere sich unmittelbar und mittelbar an 
anderen Unternehmen zu beteiligen, die ebenfal ls ausschließlich und 
unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen. 
4. Die Gesellschaft ist eine ehrenamtlich und christlich geprägte 
Bildungsinitiative. Sie versteht sich als private, zivilgesellschaftliche 
Initiative zum Dienst an der Caritas, die neben Litur gie und Verkündigung 
zum Lebensvollzug der Kirche gehört. Sie identifiziert sich mit den Zielen 
und Werten der katholischen Kirche.

Beratungsverlauf (2)

26.10.2021 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.11.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1165/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
06.04.2021
Erstellt
26.03.2021 10:10