2453/2022
Anderweitige Verwendung von Transferaufwendungen des Kulturamts, Haushaltsplan 2023/2024
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Anlage 1 - Geänderter Beschlussvorschlag
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Anlage 1 zur Vorlage 2453/2022 Anderweitige Verwendung von Transferaufwendungen des Kulturamts, Haushaltsplan 2023/2024 GEÄNDERTER BESCHLUSSVORSCHLAG Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die anderweitige Verwendung der Zuschussmittel (s. u.) in Höhe von insgesamt 83.250 € jeweils in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 zur Finanzierung einer verlängerten Befristung bis 31.12.2024 der bislang bis 31.12.2022 befristeten Planstelle „Bearbeitung der Förderstipendien und Preise“ (Stadtamtmann/-frau BGr. A11 LBesG NRW) innerhalb des Teilplans 0416-Kulturförderung. Förderung von Theaterproduktionen inkl. Kinder- und Jugendtheater - 19.218,66 € Projektförderung Tanz - 12.071,54 € Projektförderung Sonstige Kunstinitiativen - 12.083,94 € Projektförderung Filmkultur - 9.281,66 € Projektförderung Literatur - 3.608,37 € Förderung Interkulturelle Kunstprojekte - 6.401,85 € Projektförderung musikalischer Veranstaltungen - 11.812,66 € Projektförderung Popkultur - 8.771,32 € Das Kulturamt wird eine organisatorische Betrachtung seiner Ablauforganisation beauftragen. Zu ermitteln ist, ob sich über eine Prozessoptimierung bzw. Standardreduzierung in der Fördermittelbewirtschaftung Personalressourcen erschließen lassen, die ermöglichen, die hier zu beschließende Umwidmung von Transfermitteln künftig zu vermeiden. In die Betrachtung eingebunden werden neben dem Personal- und Verwaltungsmanagement ggf. auch das Rechnungsprüfungsamt und das Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024. Beschlussalternative: Die anderweitige Verwendung der Mittel in Höhe von 83.250 € soll nicht umgesetzt werden. Die befristete Planstelle „Bearbeitung der Förderstipendien und Preise“ im Kulturamt entfällt mangels Finanzierung. GEÄNDERTE BEGRÜNDUNG Die Aufteilung der umzubuchenden Mittel erfolgt nun nicht mehr linear, sondern relativ nach den Haushaltsmitteln der Sparten in 2023 (ohne Betriebskostenzuschüsse und ohne Berücksichtigung des sog. politischen Veränderungsnachweises/Verteilung der Kulturförderabgabe). Die unter dem Punkt Finanzierung in der Begründung aufgeführte Liste ändert sich entsprechend den neuen Umbuchungszahlen.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 2453/2022 Freigabedatum 12.10.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anderweitige Verwendung von Transferaufwendungen des Kulturamts, Haushaltsplan 2023/2024 Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die anderweitige Verwendung der Zuschussmittel (s. u.) in Höhe von insgesamt 83.250 € ab dem Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung der Entfristung der bislang bis 31.12.2022 befristeten Planstelle „Bearbeitung der Förderstipendien und Preise“ (Stadtamtmann/- frau BGr. A11 LBesG NRW) innerhalb des Teilplans 0416-Kulturförderung. Förderung von Theaterproduktionen inkl. Kinder- und Jugendtheater - 10.406,25 € Projektförderung Tanz - 10.406,25 € Projektförderung Sonstige Kunstinitiativen - 10.406,25 € Projektförderung Filmkultur - 10.406,25 € Projektförderung Literatur - 10.406,25 € Förderung Interkulturelle Kunstprojekte - 10.406,25 € Projektförderung musikalischer Veranstaltungen - 10.406,25 € Projektförderung Popkultur - 10.406,25 € Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024. Beschlussalternative: Die anderweitige Verwendung der Mittel in Höhe von 83.250 € soll nicht umgesetzt werden. Die befriste- te Planstelle „Bearbeitung der Förderstipendien und Preise“ im Kulturamt entfällt mangels Finanzierung. Ausschuss Kunst und Kultur 25.10.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 83.250 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen 83.250 € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Im Kulturamt ist zum Stellenplan 2020/2021 eine befristete Planstelle zur „Bearbeitung der Förderstipen- dien und Preise“ (Stadtamtmann/-frau BGr. A11 LBesG NRW) bis zum 31.12.2022 eingerichtet worden. Mit dieser Stelle werden die bis dahin auf alle Aufgabengebiete der Sachbearbeitung beim Kulturamt spartenbezogen verteilten Stipendien und Preise in zentrierter Form wahrgenommen. Dies war notwen- dig geworden, da das Kulturamt seit 2019 immer mehr Preise und Stipendien ausschreibt. Das aktuelle Stellenplanverfahren sieht die Notwendigkeit einer gesonderten Finanzierung von zusätzli- chen Stellenressourcen vor. Die bisherige Kostenverrechnung griff auf Mittel der strategischen Leitpro- jekte zurück, welche mit dem Haushalt 2022 enden. Somit ist für o.g. Planstelle eine neue Finanzie- rungsquelle festzulegen. Die finanziellen Spielräume des Kulturamtes als „Förderamt“ außerhalb der Transfermittel sind mehr als begrenzt. Gleichzeitig stehen die Höhe der zur Verfügung stehenden Transfermittel und deren förder- rechtskonforme Verausgabung in einem engen Ressourcen-Sachzusammenhang. Vor diesem Hinter- grund schlägt die Kulturverwaltung zur Personalkostendeckung für die Entfristung der o.g. notwendigen Planstelle eine dauerhafte Umbuchung von Mitteln des Teilergebnisplans 0416-Kulturförderung, aus der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen in die Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von jährlich 83.250 Euro ab dem Haushaltsjahr 2023 vor. Der v. g. Betrag ist Ergebnis einer Mischkalkulation aus den vom Personalamt jährlich ermittelten, durchschnittlichen Personalkosten eines/einer Stadtamt- manns/-frau BGr. A11 LBesG NRW und denen eines/einer Verwaltungsbeschäftigten E10 TVöD. 3 Gemäß § 13 Absatz 1 der Haushaltssatzung 2022 bzw. ebenfalls des Entwurfs der Haushaltssatzung 2023/2024 ist diese hinsichtlich der Mittelverwendung verbindlich, sofern in den Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen eine Aufteilung des in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen veranschlagten Ge- samtbetrages auf einzelne Zuwendungsempfänger/Projekte vorgenommen wurde. Dies liegt hier vor. Über eine abweichende Verwendung entscheidet der zuständige Fachausschuss. Finanzierung Im Teilplan 0416-Kulturförderung, Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen wurden folgende Mittel im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 für die Jahre 2023-2027 berücksichtigt: Zuschuss - bezeichnung Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Plan 2027 jeweils ab- züglich Tanz und Theater Förderung von Theaterproduktionen inkl. Kinder- und Jugendtheater 669.458 € 769.456 € 605.895 € 605.895 € 605.895 € - 10.406,25 € P30000000001 - Theater Projektförderung Tanz 420.497 € 470.497 € 405.198 € 405.198 € 405.198 € - 10.406,25 € P30000000002 - Tanz Bildende Kunst, Film, Literatur Projektförderung Sonstige Kunstinitia- tiven 420.929 € 440.930 € 394.375 € 394.375 € 394.375 € - 10.406,25 € P30000000003 - Bildende Kunst/ Neue Medien Projektförderung Filmkultur 323.315 € 323.316 € 309.881 € 309.881 € 309.881 € - 10.406,25 € P30000000004 - Filmkultur Projektförderung Literatur 125.693 € 215.694 € 198.256 € 198.256 € 198.256 € - 10.406,25 € P30000000006 - Literatur Kulturelle Teilhabe Förderung Interkul- turelle Kunstprojekte 223.000 € 223.000 € 217.563 € 217.563 € 217.563 € - 10.406,25 € P30000000014 - Kulturelle Teilhabe Musik Projektförderung musikalischer Ver- anstaltungen 411.479 € 411.479 € 358.686 € 358.686 € 358.686 € - 10.406,25 € P30000000007 - Musik Projektförderung Popkultur 305.538 € 305.538 € 294.933 € 294.933 € 294.933 € - 10.406,25 € P30000000008 - Popkultur Summe 2.899.909 € 3.159.910 € 2.784.787 € 2.784.787 € 2.784.787 € - 83.250,00 € Für die ab 2025 anfallenden Personalaufwendungen wird das Dezernat für Kunst und Kultur im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025ff innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Zur Beschlussalternative Die befristete Planstelle „Bearbeitung der Förderstipendien und Preise“ im Kulturamt würde mangels Finanzierung entfallen müssen. Die mit ihr verbundenen Aufgaben könnten nicht mehr wahrgenommen werden bzw. müssten wieder in die unterschiedlichen Kultursparten – bei entsprechender Reduzierung dortiger Aufgaben der kulturellen Projektförderung – zurückverlagert werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2453/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 21.10.2022
- Erstellt
- 04.08.2022 13:39