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2453/2022

Anderweitige Verwendung von Transferaufwendungen des Kulturamts, Haushaltsplan 2023/2024

Beschlussvorlage Ausschuss 21.10.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 25.10.2022, TOP 4.2

Anlage 1 - Geänderter Beschlussvorschlag

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 - Geänderter Beschlussvorschlag

2297 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage 2453/2022 Anderweitige Verwendung von Transferaufwendungen 
des Kulturamts, Haushaltsplan 2023/2024 
 
 
GEÄNDERTER BESCHLUSSVORSCHLAG 
 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die anderweitige Verwendung der 
Zuschussmittel (s. u.) in Höhe von insgesamt 83.250 € jeweils in den Haushaltsjahren 2023 
und 2024 zur Finanzierung einer verlängerten Befristung bis 31.12.2024 der bislang bis 
31.12.2022 befristeten Planstelle „Bearbeitung der Förderstipendien und Preise“ 
(Stadtamtmann/-frau BGr. A11 LBesG NRW) innerhalb des Teilplans 0416-Kulturförderung. 
 Förderung von Theaterproduktionen inkl. Kinder- und Jugendtheater - 19.218,66 € 
 Projektförderung Tanz - 12.071,54 €  
 Projektförderung Sonstige Kunstinitiativen  - 12.083,94 €  
 Projektförderung Filmkultur  -   9.281,66 €   
 Projektförderung Literatur -   3.608,37 €  
 Förderung Interkulturelle Kunstprojekte -   6.401,85 € 
 Projektförderung musikalischer Veranstaltungen  - 11.812,66 €  
 Projektförderung Popkultur -   8.771,32 €  
 
Das Kulturamt wird eine organisatorische Betrachtung seiner Ablauforganisation 
beauftragen. Zu ermitteln ist, ob sich über eine Prozessoptimierung bzw. 
Standardreduzierung in der Fördermittelbewirtschaftung Personalressourcen erschließen 
lassen, die ermöglichen, die hier zu beschließende Umwidmung von Transfermitteln künftig 
zu vermeiden. In die Betrachtung eingebunden werden neben dem Personal- und 
Verwaltungsmanagement ggf. auch das Rechnungsprüfungsamt und das Amt für Recht, 
Vergabe und Versicherungen. 
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 
2023/2024. 
 
Beschlussalternative: 
Die anderweitige Verwendung der Mittel in Höhe von 83.250 € soll nicht umgesetzt werden. 
Die befristete Planstelle „Bearbeitung der Förderstipendien und Preise“ im Kulturamt entfällt 
mangels Finanzierung. 
 
GEÄNDERTE BEGRÜNDUNG 
Die Aufteilung der umzubuchenden Mittel erfolgt nun nicht mehr linear, sondern relativ nach 
den Haushaltsmitteln der Sparten in 2023 (ohne Betriebskostenzuschüsse und ohne 
Berücksichtigung des sog. politischen Veränderungsnachweises/Verteilung der 
Kulturförderabgabe).  
Die unter dem Punkt Finanzierung in der Begründung aufgeführte Liste ändert sich 
entsprechend den neuen Umbuchungszahlen.

Beschlussvorlage Ausschuss

6795 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 
 2453/2022 
Freigabedatum 12.10.2022 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anderweitige Verwendung von Transferaufwendungen des Kulturamts, Haushaltsplan 2023/2024
  
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die anderweitige Verwendung der Zuschussmittel (s. u.) in 
Höhe von insgesamt 83.250 € ab dem Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung der Entfristung der bislang 
bis 31.12.2022 befristeten Planstelle „Bearbeitung der Förderstipendien und Preise“ (Stadtamtmann/-
frau BGr. A11 LBesG NRW) innerhalb des Teilplans 0416-Kulturförderung. 
 
 Förderung von Theaterproduktionen inkl. Kinder- und Jugendtheater - 10.406,25 € 
 Projektförderung Tanz - 10.406,25 € 
 Projektförderung Sonstige Kunstinitiativen  - 10.406,25 € 
 Projektförderung Filmkultur  - 10.406,25 € 
 Projektförderung Literatur - 10.406,25 € 
 Förderung Interkulturelle Kunstprojekte - 10.406,25 € 
 Projektförderung musikalischer Veranstaltungen  - 10.406,25 € 
 Projektförderung Popkultur - 10.406,25 € 
 
 
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024. 
 
 
Beschlussalternative: 
Die anderweitige Verwendung der Mittel in Höhe von 83.250 € soll nicht umgesetzt werden. Die befriste-
te Planstelle „Bearbeitung der Förderstipendien und Preise“ im Kulturamt entfällt mangels Finanzierung. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 25.10.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  83.250 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen    83.250 € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Im Kulturamt ist zum Stellenplan 2020/2021 eine befristete Planstelle zur „Bearbeitung der Förderstipen-
dien und Preise“ (Stadtamtmann/-frau BGr. A11 LBesG NRW) bis zum 31.12.2022 eingerichtet worden. 
Mit dieser Stelle werden die bis dahin auf alle Aufgabengebiete der Sachbearbeitung beim Kulturamt 
spartenbezogen verteilten Stipendien und Preise in zentrierter Form wahrgenommen. Dies war notwen-
dig geworden, da das Kulturamt seit 2019 immer mehr Preise und Stipendien ausschreibt. 
Das aktuelle Stellenplanverfahren sieht die Notwendigkeit einer gesonderten Finanzierung von zusätzli-
chen Stellenressourcen vor. Die bisherige Kostenverrechnung griff auf Mittel der strategischen Leitpro-
jekte zurück, welche mit dem Haushalt 2022 enden. Somit ist für o.g. Planstelle eine neue Finanzie-
rungsquelle festzulegen. 
Die finanziellen Spielräume des Kulturamtes als „Förderamt“ außerhalb der Transfermittel sind mehr als 
begrenzt. Gleichzeitig stehen die Höhe der zur Verfügung stehenden Transfermittel und deren förder-
rechtskonforme Verausgabung in einem engen Ressourcen-Sachzusammenhang. Vor diesem Hinter-
grund schlägt die Kulturverwaltung zur Personalkostendeckung für die Entfristung der o.g. notwendigen 
Planstelle eine dauerhafte Umbuchung von Mitteln des Teilergebnisplans 0416-Kulturförderung, aus der 
Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen in die Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von 
jährlich 83.250 Euro ab dem Haushaltsjahr 2023 vor. Der v. g. Betrag ist Ergebnis einer Mischkalkulation 
aus den vom Personalamt jährlich ermittelten, durchschnittlichen Personalkosten eines/einer Stadtamt-
manns/-frau BGr. A11 LBesG NRW und denen eines/einer Verwaltungsbeschäftigten E10 TVöD.

3 
Gemäß § 13 Absatz 1 der Haushaltssatzung 2022 bzw. ebenfalls des Entwurfs der Haushaltssatzung 
2023/2024 ist diese hinsichtlich der Mittelverwendung verbindlich, sofern in den Erläuterungen zu den 
Teilergebnisplänen eine Aufteilung des in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen veranschlagten Ge-
samtbetrages auf einzelne Zuwendungsempfänger/Projekte vorgenommen wurde. Dies liegt hier vor. 
Über eine abweichende Verwendung entscheidet der zuständige Fachausschuss. 
Finanzierung 
Im Teilplan 0416-Kulturförderung, Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen wurden folgende Mittel im 
Haushaltsplanentwurf 2023/2024 für die Jahre 2023-2027 berücksichtigt: 
  
Zuschuss -
bezeichnung  Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Plan 2027 jeweils ab-
züglich   
Tanz und 
Theater 
Förderung von 
Theaterproduktionen 
inkl. Kinder- und 
Jugendtheater 
669.458 €  769.456 €  605.895 €  605.895 €  605.895 €  - 10.406,25 €  P30000000001 
- Theater 
Projektförderung 
Tanz 420.497 €  470.497 €  405.198 €  405.198 €  405.198 €  - 10.406,25 €  P30000000002 
- Tanz 
Bildende 
Kunst, 
Film, 
Literatur 
Projektförderung 
Sonstige Kunstinitia-
tiven  
420.929 €  440.930 €  394.375 €  394.375 €  394.375 €  - 10.406,25 €  
P30000000003 
- Bildende 
Kunst/ Neue 
Medien 
Projektförderung 
Filmkultur  323.315 €  323.316 €  309.881 €  309.881 €  309.881 €  - 10.406,25 €  P30000000004 
- Filmkultur  
Projektförderung 
Literatur 125.693 €  215.694 €  198.256 €  198.256 €  198.256 €  - 10.406,25 €  P30000000006 
- Literatur 
Kulturelle 
Teilhabe 
Förderung Interkul-
turelle Kunstprojekte 223.000 €  223.000 €  217.563 €  217.563 €  217.563 €  - 10.406,25 €  
P30000000014 
- Kulturelle 
Teilhabe 
Musik 
Projektförderung 
musikalischer Ver-
anstaltungen  
411.479 €  411.479 €  358.686 €   358.686 €  358.686 €  - 10.406,25 €  P30000000007 
- Musik 
Projektförderung 
Popkultur 305.538 €  305.538 €  294.933 €  294.933 €  294.933 €  - 10.406,25 €  P30000000008 
- Popkultur 
  Summe  2.899.909 €  3.159.910 €  2.784.787 €  2.784.787 €  2.784.787 €  - 83.250,00 €    
 
Für die ab 2025 anfallenden Personalaufwendungen wird das Dezernat für Kunst und Kultur im Rahmen 
des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025ff innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. 
durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Zur Beschlussalternative 
Die befristete Planstelle „Bearbeitung der Förderstipendien und Preise“ im Kulturamt würde mangels 
Finanzierung entfallen müssen. Die mit ihr verbundenen Aufgaben könnten nicht mehr wahrgenommen 
werden bzw. müssten wieder in die unterschiedlichen Kultursparten – bei entsprechender Reduzierung 
dortiger Aufgaben der kulturellen Projektförderung – zurückverlagert werden.

Beratungsverlauf (1)

25.10.2022 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2453/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
21.10.2022
Erstellt
04.08.2022 13:39