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Dellbrück Verkehrsgefährdung durch baufälliges Gebäude

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/0338/2025 vom 17.03.2025

Stand: Am 24.03.2025 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Dellbrück Baufälliges Haus BGS 1052

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    CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 51065 Köln - Wiener Platz 2a Kontakt: Stephan.Krueger@Stadt-Koeln.de Gleichlautend an: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus Köln Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs Bezirksrathaus Köln-Mülheim 12. März 2025 Anfrage zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Köln-Mülheim Hier: Dellbrück – Verkehrsgefährdung durch baufälliges Gebäude Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Koalitionsfraktionen CDU und SPD sowie die FDP in der BV Mülheim bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu nehmen: Das Gebäude Bergisch Gladbacher Straße 1052 in Dellbrück ist in keinem guten Zustand. Mindestens die Fassade ist baufällig. Von ihr geht eine akute Verkehrsgefährdung aus. So fallen seit mehr als 12 Monaten nachweislich Fassadenteile auf den am Haus vorbeiführenden Geh- und Radweg, insbesondere in den Frostmonaten. Mehr als 10 Monate waren Geh- und Radweg auf Höhe des Gebäudes daher im Jahr 2024 bereits professionell durch die Stadt Köln gesperrt worden. Danach verschwand die städtische Absperrung wieder. Der baufällige Zustand des Gebäudes hat sich jedoch nicht verändert. Durch die Ecklage zur Heiligenhauser Straße ist auch hier der Gehweg beeinträchtigt. Dies führt zu folgenden Fragen: 1. Wann erhielt die Stadt Köln aus der Bürgerschaft den ersten Hinweis auf die Verkehrsgefährdung durch die baufällige Fassade und mögliche Verkehrsgefährdungen des Gebäudes Bergisch Gladbacher Straße 1052? 2. Warum sperrte die Stadt zwischen Februar 2024 und Dezember 2024 den Geh- und Radweg auf Höhe des Gebäudes, entfernte dann jedoch die Absperrung mitten in der Kälteperiode des Winters 2024/25 diese wieder? 3. Wurde ein Verfahren gegen den Eigentümer eingeleitet und hatte dieser die Kosten der Absperrung zu tragen? 4. Warum wurde im März 2025 eine private, sehr behelfsmäßige und unzureichende neuerliche „Absperrung“ an dem Haus vorgenommen? 5. Welchen Status hat das teilweise unbewohnte und renovierungsbedürftige Gebäude: bestehen seitens der Stadt Auflagen zur Sanierung oder Verbote der Vermietung der Wohnungen? Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Thomas Portz, Vorsitzender CDU-Fraktion Stephan Krüger, CDU-Fraktion gez. Alexander Lünenbach, Vorsitzender SPD-Fraktion gez. Torsten Tücks, FDP

Beratungsverlauf

  1. 24.03.2025

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 7.2.7, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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