Mandari Insight

AN/0338/2025

Dellbrück Verkehrsgefährdung durch baufälliges Gebäude

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 17.03.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 24.03.2025, TOP 7.2.7

Dellbrück Baufälliges Haus BGS 1052

· application/pdf

Ansehen

Dellbrück Baufälliges Haus BGS 1052

2469 Zeichen

CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
51065 Köln - Wiener Platz 2a                                Kontakt: Stephan.Krueger@Stadt-Koeln.de 
 
Gleichlautend an: 
 
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
Rathaus Köln 
 
Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs 
Bezirksrathaus Köln-Mülheim 
12. März 2025 
 
 
 
Anfrage zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Köln-Mülheim 
Hier: Dellbrück – Verkehrsgefährdung durch baufälliges Gebäude 
 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
 
die Koalitionsfraktionen CDU und SPD sowie die FDP in der BV Mülheim 
bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu 
nehmen: 
 
Das Gebäude Bergisch Gladbacher Straße 1052 in Dellbrück ist in keinem 
guten Zustand. Mindestens die Fassade ist baufällig. Von ihr geht eine 
akute Verkehrsgefährdung aus. So fallen seit mehr als 12 Monaten 
nachweislich Fassadenteile auf den am Haus vorbeiführenden Geh- und 
Radweg, insbesondere in den Frostmonaten. Mehr als 10 Monate waren 
Geh- und Radweg auf Höhe des Gebäudes daher im Jahr 2024 bereits 
professionell durch die Stadt Köln gesperrt worden. Danach verschwand 
die städtische Absperrung wieder. Der baufällige Zustand des Gebäudes 
hat sich jedoch nicht verändert. Durch die Ecklage zur Heiligenhauser 
Straße ist auch hier der Gehweg beeinträchtigt. Dies führt zu folgenden 
Fragen:  
 
1. Wann erhielt die Stadt Köln aus der Bürgerschaft den ersten 
Hinweis auf die Verkehrsgefährdung durch die baufällige Fassade 
und mögliche Verkehrsgefährdungen des Gebäudes Bergisch 
Gladbacher Straße 1052? 
2. Warum sperrte die Stadt zwischen Februar 2024 und Dezember 
2024 den Geh- und Radweg auf Höhe des Gebäudes, entfernte 
dann jedoch die Absperrung mitten in der Kälteperiode des Winters 
2024/25 diese wieder?

3. Wurde ein Verfahren gegen den Eigentümer eingeleitet und hatte 
dieser die Kosten der Absperrung zu tragen?  
4. Warum wurde im März 2025 eine private, sehr behelfsmäßige und 
unzureichende neuerliche „Absperrung“ an dem Haus 
vorgenommen? 
5. Welchen Status hat das teilweise unbewohnte und 
renovierungsbedürftige Gebäude: bestehen seitens der Stadt 
Auflagen zur Sanierung oder Verbote der Vermietung der 
Wohnungen? 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
gez. Dr. Thomas Portz, Vorsitzender CDU-Fraktion 
 
 
 
Stephan Krüger, CDU-Fraktion 
 
 
 
gez. Alexander Lünenbach, Vorsitzender SPD-Fraktion 
 
 
 
gez. Torsten Tücks, FDP

Beratungsverlauf (1)

24.03.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.2.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0338/2025
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
17.03.2025
Erstellt
17.03.2025 09:56