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1966/2023

Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis/90 Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 03.11.2022 betr. "Akute Gefährdungssituation GGS Halfengasse nähe KVB-Straße, Merkenicher Straße 313, AN/1902/2022

Beantwortung einer Anfrage (BV) 21.06.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 31.08.2023

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2210 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/644 
 
Vorlagen-Nummer 
 1966/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 31.08.2023 
 
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis/90 Die Grünen aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung Nippes vom 03.11.2022 betr. "Akute Gefährdungssituation GGS 
Halfengasse nähe KVB-Straße, Merkenicher Straße 313", AN/1902/2022 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 
 
„Welche Möglichkeit sieht die Verwaltung, 
 
1. „dafür zu sorgen, dass die Baustelle wie vorgeschrieben wirklich nur vom Niehler Damm 
aus bedient wird?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Baustelle in dieser Straße war privater Natur. Es gab keine verkehrsrechtliche Anordnung 
für diese. Das Amt für öffentliche Ordnung wurde gebeten, vor Ort regelmäßig zu kontrollieren 
 
 
2. „den schon geplanten Zebrastreifen ("weißer" Zebrastreifen") an der Merkenicher Straße 
schnell anzubringen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Der Fußgängerüberweg wurde bereits eingerichtet. 
 
 
3. „Die Fahrbahn an dem Zebrastreifen zu verengen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Fahrbahn wurde im Bereich des Fußgängerüberweges mittels Poller eingeengt und 
dadurch zugleich die Aufstellfläche für Querende vergrößert. 
 
 
4. „verstärkt zu kontrollieren um das Nichtbeachten des Stoppschilds an der Einmündung der 
KVB-Straße in die Merkenicher Straße und überhaupt das illegale Befahren dieser Straße zu 
ahnden?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Polizei kontrolliert in diesem Bereich im Rahmen der personellen Möglichkeiten. 
 
 
5. „die Verlegung der Buslinienstrecke vorzuziehen und bis zum Ende der Interimslösung zu 
verstetigen, da die Verlegung ohnehin im Zuge der Sperrung des Niehler Dammes geplant

2 
 
ist?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Da der Zeitpunkt für die Sperrung des Niehler Dammes zurzeit noch nicht bekannt ist, sollte 
aus Sicht von Verwaltung und KVB die Buslinienführung der Buslinie 147 nicht vorzeitig geän-
dert werden. Zudem handelt es sich bei der Verlegung nicht um eine dauerhafte Änderung der 
Linienführung, sondern soll nur während der Sperrung des Niehler Damms erfolgen.

Beratungsverlauf (1)

31.08.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Halfengasse
  • Merkenicher Straße 313
  • Niehler Damm
  • Straße 3

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Details

Aktenzeichen
1966/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
21.06.2023
Erstellt
13.06.2023 12:09