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3126/2025

Protokoll über die Vorbesprechung am 03.11.2025

Mitteilung BV 07.11.2025

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 24.11.2025, TOP 6.8

Mitteilung BV

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Anlage 1 Protokoll über die Vorbesprechung am 03.11.2025

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Mitteilung BV

482 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 3126/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 24.11.2025 
 
Protokoll über die Vorbesprechung am 03.11.2025 
Anbei das Protokoll über die Vorbesprechung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Natur-
schutzbehörde am 03.11.2025, mit der Bitte um Kenntnisnahme.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Protokoll über die Vorbesprechung am 03.11.2025

Anlage 1 Protokoll über die Vorbesprechung am 03.11.2025

6686 Zeichen

Vorbesprechung des Naturschutzb eirates bei der UNB der Stadt Köln am 
03.11.2025 
 
 
Teilnehmer/innen:  
 
Naturschutzbeirat: Herr von der Stein, Frau Dr. Euler-Bertram 
 
Verwaltung: Herr Distelrath, Frau Weller, Herr Schierloh, Herr Göth, Frau Christ 
 
Anträge auf Befreiungen von den Gebots-/Verbotsvorschriften des Land-
schaftsplans gem. Bundesnaturschutzgesetz  
 
1. Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, Naturdenkmal (ND) 
„Mittelterrassenkante in Müngersdorf“ 
 
Beschreibung der Maßnahme: 
Der Vorhabenträger plant die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage 
auf dem Grundstück Quadrather Straße 6 in Köln-Müngersdorf (Flurstück 486, 
Flur 77, Gemarkung Müngersdorf). Hierzu wurde bei der Bauaufsicht der Stadt 
Köln ein Bauvoranfrage eingereicht. Im Verfahren wurde die Untere Naturschutz-
behörde beteiligt. Auf dem Grundstück steht aktuell ein Einfamilienhaus mit Kel-
lergeschoss. 
Schutzgebiet 
Das Bauvorhaben liegt teilweise im Geltungsbereich des Naturdenkmals (ND) 
„Mittelterrassenkante in Müngersdorf“. Dieses wurde durch die am 29.04.2015 im 
Amtsblatt der Stadt Köln veröffentlichte Bekanntmachung des Rates der Stadt 
Köln festgesetzt. Es wurde insbesondere zum Schutz der Terrassenkante ausge-
wiesen. Tiefgreifende bauliche Eingriffe in die Deckschichten oder die Schotterla-
gen der Mittelterrasse gefährden die geologische Besonderheit der Mittelterras-
senkante. Das bestehende Gebäude sowie ein Teil des dazugehörigen Gartens 
liegen im Geltungsbereich des NDs. 
Das geplante Mehrfamilienhaus (Gebäude) befindet sich zum größten Teil im Gel-
tungsbereich des ND. Es entspricht in seiner Grundfläche zum Großteil dem des 
bestehenden Hauses und zum Teil der heutigen Gartenfläche außerhalb des 
NDs. Die Grundfläche des bestehenden Hauses beträgt ca. 180 m² zzgl. versie-
gelter Nebenflächen wie Terrasse und Gartenwege. Der Neubau hat innerhalb 
des Schutzgebietes eine Grundfläche von 255 m² zzgl. versiegelter Nebenflächen 
wie Terrassen und Fahrradstellflächen. Die geplante Tiefgarage befindet sich 
komplett außerhalb des NDs. 
Im Verfahren wurden alternative Bauvarianten geprüft und vor allem im Hinblick 
auf eine möglichst geringe Beeinträchtigung des Naturdenkmals überarbeitet. Ins-
besondere wurde die Grundfläche der Tiefgarage verkleinert, eine Zufahrt in Form 
eines Autolifts eingebaut und übereinander liegende Doppelparkplätze vorgese-
hen. Durch diese planerischen Anpassungen konnte eine Beeinträchtigung des 
ND durch den Bau der Tiefgarage vermieden werden. 
Die aktuellen Planungen wurden mit der Unteren Bodenschutz- und Grundwas-
serschutzbehörde abgestimmt, ihre Belange sind ausreichend berücksichtigt.

Regelungen der ND-Verordnung 
Innerhalb des NDs ist es gemäß Verordnung insbesondere verboten: 
 Bauliche Anlagen im Sinne von § 2 Abs. 1 Bauordnung NRW zu errichten, zu 
ändern oder in ihrer Nutzung zu ändern, 
 Ober- und unterirdische Leitungen aller Art zu verlegen, 
 
Von diesen Verboten kann auf der Grundlage des § 67 Bundesnaturschutzgesetz 
(BNatSchG) eine Befreiung erteilt werden, wenn 
1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich 
solcher sozialen und wirtschaftlichen Art, notwendig ist oder 
die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung 
führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Land-
schaftspflege vereinbar ist. 
 
Eingriff /Kompensation 
Das Vorhaben wird gemäß Baugesetzbuch (BauGB) planungsrechtlich nach §30 
Abs. 3 i. V. m. § 34 Abs. 2 BauGB (WA – Allgemeines Wohngebiet) beurteilt. Für 
das Gebiet gibt es keinen gültigen Bebauungsplan, das Vorhaben wird innerhalb 
der Baufluchtlinien des Fluchtlinienplans Nr. 4201 Bl. 1 geplant. Damit ist gemäß 
§ 18 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) die sog. Eingriffsregelung ge-
mäß §§ 14-17 BNatSchG nicht anzuwenden.  
 
Befreiungsvoraussetzungen  
Aufgrund der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt hat die Schaffung 
von Wohnraum in der Stadt Köln hohe Priorität. Insbesondere soll durch Nachver-
dichtung neuer Wohnraum geschaffen werden. Dieser Ansatz bedeutet jedoch 
nicht, dass Vorhaben zur Schaffung neuen Wohnraums einer die Interessen aus-
gleichenden Abwägung vollständig entzogen wären, insbesondere nicht bei einer 
Abwägung mit gleichwertigen Schutzgütern, wie sie diese geologische Besonder-
heit darstellt. 
Konkret zielt die vorliegende Planung darauf ab, auf der Grundfläche eines beste-
henden Einfamilienhauses ein Mehrfamilienhaus zu errichten, um mehr Wohn-
raum zu schaffen.  
Somit liegen die Voraussetzungen für eine Befreiung von den Verboten der ND-
Verordnung aus überwiegendem öffentlichem Interesse für die Errichtung des 
Mehrfamilienhauses vor. 
 
Entscheidung: 
Herr Schierloh stellt die Angelegenheit vor und beantwortet die Fragen der Mit-
glieder.  
Herr Schierloh und Herr Distelrath betonen, dass die Beschlussvorlage jetzt nur 
vorgestellt werde und dann als Antrag auf Befreiung von den Verboten gem. §67 
BNatSchG in der nächsten ordentlichen Sitzung des Naturschutzbeirates beraten 
werden soll.

Sonstiges 
 
 
1. Baumschutz: Vorgänge betr. NDI 
Herr Göth berichtet, dass die Sicherstellung für drei ND verlängert wurde. Eins 
an der Uferstraße und zwei auf Schulgrundstücken, Geilenkircher Str., elf Kas-
tanienbäume und am Hansaring 56, eine Platane. 
Weiterhin berichtet er, dass weitere Sicherstellungen sind in der Vorbereitung 
seien. Paul-Finger-Str. zwischen Kölner W eg und Stadthalterhofallee und 
Montanusstraße.  
 
Ebenfalls teilt er mit, dass in einem Wohnquartier bei einem Bau von Wärme-
pumpen auf einer Grünfläche die Wurzeln eines ND Silberahorn beschädigt 
und verdichtet wurden. Die Kennzeichnungen sollen vorher entfernt worden 
sein. Der Bauvorgang wurde gestoppt und jetzt werde geprüft, welche Konse-
quenzen sich ergeben. 
 
2. Baumschutz: Sachstand Neufassung Naturdenkmalverordnung  
Zum Sachstand Neufassung Naturdenkmalverordnung erläutert Herr Göth, 
dass dieser im Portal zur Öffentlichkeitsbeteiligung veröffentlicht werden soll. 
Der Link zum Portal wird per Mail an die Mitglieder des Naturschutzbeirates 
versendet. Zusätzlich werde ein Vortrag in einer Sitzung des Naturschutzbei-
rates bei der UNB gehalten.  
 
 
3. Neufassung der Geschäftsordnung des Naturschutzbeirates  
Frau Weller, Herr Distelrath, Frau Christ, Herr von der Stein und Frau Dr. Eu-
ler-Bertram tauschen sich über den Entwurf der Neufassung der Geschäfts-
ordnung aus.  
Frau Weller werde die Änderungen verschriftlichen und die finale Neufassung 
werde den Mitgliedern des Naturschutzbeirat in Sitzung des Naturschutzbeira-
tes am 24.11.2025 zur Beratung vorgelegt.

Beratungsverlauf (1)

24.11.2025 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 6.8 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3126/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
07.11.2025
Erstellt
05.11.2025 13:16