3126/2025
Protokoll über die Vorbesprechung am 03.11.2025
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle VIII/57/571 Vorlagen-Nummer 3126/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 24.11.2025 Protokoll über die Vorbesprechung am 03.11.2025 Anbei das Protokoll über die Vorbesprechung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Natur- schutzbehörde am 03.11.2025, mit der Bitte um Kenntnisnahme. Anlagen Anlage 1 Protokoll über die Vorbesprechung am 03.11.2025
Anlage 1 Protokoll über die Vorbesprechung am 03.11.2025
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Vorbesprechung des Naturschutzb eirates bei der UNB der Stadt Köln am 03.11.2025 Teilnehmer/innen: Naturschutzbeirat: Herr von der Stein, Frau Dr. Euler-Bertram Verwaltung: Herr Distelrath, Frau Weller, Herr Schierloh, Herr Göth, Frau Christ Anträge auf Befreiungen von den Gebots-/Verbotsvorschriften des Land- schaftsplans gem. Bundesnaturschutzgesetz 1. Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, Naturdenkmal (ND) „Mittelterrassenkante in Müngersdorf“ Beschreibung der Maßnahme: Der Vorhabenträger plant die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Quadrather Straße 6 in Köln-Müngersdorf (Flurstück 486, Flur 77, Gemarkung Müngersdorf). Hierzu wurde bei der Bauaufsicht der Stadt Köln ein Bauvoranfrage eingereicht. Im Verfahren wurde die Untere Naturschutz- behörde beteiligt. Auf dem Grundstück steht aktuell ein Einfamilienhaus mit Kel- lergeschoss. Schutzgebiet Das Bauvorhaben liegt teilweise im Geltungsbereich des Naturdenkmals (ND) „Mittelterrassenkante in Müngersdorf“. Dieses wurde durch die am 29.04.2015 im Amtsblatt der Stadt Köln veröffentlichte Bekanntmachung des Rates der Stadt Köln festgesetzt. Es wurde insbesondere zum Schutz der Terrassenkante ausge- wiesen. Tiefgreifende bauliche Eingriffe in die Deckschichten oder die Schotterla- gen der Mittelterrasse gefährden die geologische Besonderheit der Mittelterras- senkante. Das bestehende Gebäude sowie ein Teil des dazugehörigen Gartens liegen im Geltungsbereich des NDs. Das geplante Mehrfamilienhaus (Gebäude) befindet sich zum größten Teil im Gel- tungsbereich des ND. Es entspricht in seiner Grundfläche zum Großteil dem des bestehenden Hauses und zum Teil der heutigen Gartenfläche außerhalb des NDs. Die Grundfläche des bestehenden Hauses beträgt ca. 180 m² zzgl. versie- gelter Nebenflächen wie Terrasse und Gartenwege. Der Neubau hat innerhalb des Schutzgebietes eine Grundfläche von 255 m² zzgl. versiegelter Nebenflächen wie Terrassen und Fahrradstellflächen. Die geplante Tiefgarage befindet sich komplett außerhalb des NDs. Im Verfahren wurden alternative Bauvarianten geprüft und vor allem im Hinblick auf eine möglichst geringe Beeinträchtigung des Naturdenkmals überarbeitet. Ins- besondere wurde die Grundfläche der Tiefgarage verkleinert, eine Zufahrt in Form eines Autolifts eingebaut und übereinander liegende Doppelparkplätze vorgese- hen. Durch diese planerischen Anpassungen konnte eine Beeinträchtigung des ND durch den Bau der Tiefgarage vermieden werden. Die aktuellen Planungen wurden mit der Unteren Bodenschutz- und Grundwas- serschutzbehörde abgestimmt, ihre Belange sind ausreichend berücksichtigt. Regelungen der ND-Verordnung Innerhalb des NDs ist es gemäß Verordnung insbesondere verboten: Bauliche Anlagen im Sinne von § 2 Abs. 1 Bauordnung NRW zu errichten, zu ändern oder in ihrer Nutzung zu ändern, Ober- und unterirdische Leitungen aller Art zu verlegen, Von diesen Verboten kann auf der Grundlage des § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) eine Befreiung erteilt werden, wenn 1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialen und wirtschaftlichen Art, notwendig ist oder die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Land- schaftspflege vereinbar ist. Eingriff /Kompensation Das Vorhaben wird gemäß Baugesetzbuch (BauGB) planungsrechtlich nach §30 Abs. 3 i. V. m. § 34 Abs. 2 BauGB (WA – Allgemeines Wohngebiet) beurteilt. Für das Gebiet gibt es keinen gültigen Bebauungsplan, das Vorhaben wird innerhalb der Baufluchtlinien des Fluchtlinienplans Nr. 4201 Bl. 1 geplant. Damit ist gemäß § 18 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) die sog. Eingriffsregelung ge- mäß §§ 14-17 BNatSchG nicht anzuwenden. Befreiungsvoraussetzungen Aufgrund der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt hat die Schaffung von Wohnraum in der Stadt Köln hohe Priorität. Insbesondere soll durch Nachver- dichtung neuer Wohnraum geschaffen werden. Dieser Ansatz bedeutet jedoch nicht, dass Vorhaben zur Schaffung neuen Wohnraums einer die Interessen aus- gleichenden Abwägung vollständig entzogen wären, insbesondere nicht bei einer Abwägung mit gleichwertigen Schutzgütern, wie sie diese geologische Besonder- heit darstellt. Konkret zielt die vorliegende Planung darauf ab, auf der Grundfläche eines beste- henden Einfamilienhauses ein Mehrfamilienhaus zu errichten, um mehr Wohn- raum zu schaffen. Somit liegen die Voraussetzungen für eine Befreiung von den Verboten der ND- Verordnung aus überwiegendem öffentlichem Interesse für die Errichtung des Mehrfamilienhauses vor. Entscheidung: Herr Schierloh stellt die Angelegenheit vor und beantwortet die Fragen der Mit- glieder. Herr Schierloh und Herr Distelrath betonen, dass die Beschlussvorlage jetzt nur vorgestellt werde und dann als Antrag auf Befreiung von den Verboten gem. §67 BNatSchG in der nächsten ordentlichen Sitzung des Naturschutzbeirates beraten werden soll. Sonstiges 1. Baumschutz: Vorgänge betr. NDI Herr Göth berichtet, dass die Sicherstellung für drei ND verlängert wurde. Eins an der Uferstraße und zwei auf Schulgrundstücken, Geilenkircher Str., elf Kas- tanienbäume und am Hansaring 56, eine Platane. Weiterhin berichtet er, dass weitere Sicherstellungen sind in der Vorbereitung seien. Paul-Finger-Str. zwischen Kölner W eg und Stadthalterhofallee und Montanusstraße. Ebenfalls teilt er mit, dass in einem Wohnquartier bei einem Bau von Wärme- pumpen auf einer Grünfläche die Wurzeln eines ND Silberahorn beschädigt und verdichtet wurden. Die Kennzeichnungen sollen vorher entfernt worden sein. Der Bauvorgang wurde gestoppt und jetzt werde geprüft, welche Konse- quenzen sich ergeben. 2. Baumschutz: Sachstand Neufassung Naturdenkmalverordnung Zum Sachstand Neufassung Naturdenkmalverordnung erläutert Herr Göth, dass dieser im Portal zur Öffentlichkeitsbeteiligung veröffentlicht werden soll. Der Link zum Portal wird per Mail an die Mitglieder des Naturschutzbeirates versendet. Zusätzlich werde ein Vortrag in einer Sitzung des Naturschutzbei- rates bei der UNB gehalten. 3. Neufassung der Geschäftsordnung des Naturschutzbeirates Frau Weller, Herr Distelrath, Frau Christ, Herr von der Stein und Frau Dr. Eu- ler-Bertram tauschen sich über den Entwurf der Neufassung der Geschäfts- ordnung aus. Frau Weller werde die Änderungen verschriftlichen und die finale Neufassung werde den Mitgliedern des Naturschutzbeirat in Sitzung des Naturschutzbeira- tes am 24.11.2025 zur Beratung vorgelegt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3126/2025
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 07.11.2025
- Erstellt
- 05.11.2025 13:16