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0694/2019

Genehmigung der Niederschrift vom 23.02.2015

Mitteilung BV 20.03.2019

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 20.05.2019, TOP 1.1

Mitteilung BV

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Ansehen

Niederschrift 2015_02_23

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Ansehen

Mitteilung BV

379 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 0694/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 20.05.2019 
 
Genehmigung der Niederschrift vom 23.02.2015 
In der Anlage erhalten Sie die Niederschrift aus der Sitzung des Landschaftsbeirats vom 23.02.2015 
mit der Bitte um Genehmigung.

Niederschrift 2015_02_23

21213 Zeichen

Geschäftsführung  
Naturschutzbeirat bei der Unteren 
Naturschutzbehörde 
Frau Maaß 
Telefon:  (0221) 221-36542 
Fax:  (0221) 221-24686 
E-Mail:  adriana.maass@stadt-koeln.de 
Datum: 27.02.2019 
Niederschrift 
über die Sitzung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde  in der Wahlpe- 
riode 2014/2020 am Montag, dem 23.02.2015, 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Stadthaus 
Deutz, Konferenzraum 16.F.43 
Anwesend waren: 
Vorsitzender 
Herr Harald von der Stein Landesgemeinschaft Naturs chutz und Umwelt NRW e.V. 
Stimmberechtigte Mitglieder 
Herr Hans Jürgen Brockmeier Schutzgemeinschaft Deut scher Wald  
Frau Angelika Burauen Landesgemeinschaft Naturschut z und Umwelt NRW e.V. 
Frau Dr. Susanne Euler-Bertram Naturschutzbund NRW e.V.  
Herr Jürgen Meder Imkerverband Rheinland e.V.  
Herr Manfred Steßgen Landessportbund e.V.  
Herr Bodo Tschirner Naturschutzbund NRW e.V.  
Herr Jochen Woite Bund für Umwelt und Naturschutz D eutschland e.V. 
Stellvertretende stimmberechtigte Mitglieder 
Herr Hans-Willi Buchmüller Rheinischer Landwirtscha ftsverband e.V.  
Herr Heribert Demel Landesverband Gartenbau Rheinla nd e.V.  
Herr Horst Groß Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e. V. 
Herr Hans-Georg Hermes Rheinischer Landwirtschaftsv erband e.V.  
Herr Paul Hoffmann Fischereiverband NRW e.V.  
Herr Arnold Nesseler Waldbauernverband NRW e.V.  
Nicht stimmberechtigte Mitglieder 
Herr Christof Behr-Heyder Landesgemeinschaft Naturs chutz und Umwelt NRW e.V. 
Herr Dr. Albrecht Priebe Naturschutzbund NRW e.V.

Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei de r Unteren Landschaftsbehörde am 23.02.2015 
 - 2 - 
Verwaltung 
Herr Uwe Bracke 571/02  
Herr Florian Distelrath 571/2  
Frau Annika Eitner 571/16-2  
Frau Bassila Boshalt 571/17  
Herr Gerd-Joachim Linke 512/10 zu TOP 3.3 
Gäste 
Bernhard Heiming Ing. Büro Heiming zu TOP 3.1 
Dr. Boris Stoffel Stiftung Skulpturenpark Köln zu T OP 3.1 
Gudrun Biederbick Ingenieur + Planungsböro Lange Gb R zu TOP 3.2 
Jörg Eling Ingenieur + Planungsböro Lange GbR zu TO P 3.2 
Dirk Goebel Currenta zu TOP 3.2 
Uwe Wittka Currenta zu TOP 3.2 
Martin Wolf Bayer Material Science zu TOP 3.2 
Bernd Soblik Ingenieurbüro Fischer zu TOP 3.4 
Henning Werker StEB zu TOP 3.4 
Wiecher Ingenieurbüro Rietmann zu TOP 3.4 
 
Presse 
Zuschauer 
Entschuldigt fehlen: 
Stimmberechtigte Mitglieder 
Herr Friedhelm Decker Rheinischer Landwirtschaftsve rband e.V.  
Herr Ralf Gütz Bund für Umwelt und Naturschutz Deut schland e.V. 
Herr Georg Kurella Landesjagdverband NRW e.V.  
Herr Michael Liesenberg Landesverband Gartenbau Rhe inland e.V.  
Herr Heinrich Meid Rheinischer Landwirtschaftsverba nd e.V.  
Herr Alexander Merx Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V. 
Herr Robert Niederprüm Waldbauernverband NRW e.V.  
Herr Jürgen Szesny Fischereiverband NRW e.V.  
Stellvertretende stimmberechtigte Mitglieder 
Frau Marion Eickler Imkerverband Rheinland e.V.  
Herr Heinz Esser Landesjagdverband NRW e.V.  
Herr Frank Küchenhoff Schutzgemeinschaft Deutscher Wald  
Frau Claudia Müller Bund für Umwelt- und Naturschut z Deutschland e.V. 
Frau Dorothea Schwab Landesgemeinschaft Naturschutz  und Umwelt NRW e.V. 
Herr Klaus Simon Naturschutzbund NRW e.V.

Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei de r Unteren Landschaftsbehörde am 23.02.2015 
 - 3 - 
Herr Helmut Wefelmeier LandesSportBund  
Herr Janos Wieland Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. 
  
  
 
 
Herr von der Stein begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit des Bei- 
rates bei der Unteren Landschaftsbehörde fest.  
  
Es sind 13 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.  
  
Durch das Erscheinen von Hr. Nesseler erhöht sich die Zahl der stimmberechtigten 
Mitglieder auf 14.  
  
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist somit beschlussfähig. 
  
Die Tagesordnung wird um die Nachtragstagesordnung zu TOP 6.10 erweitert  
  
Erweiterung der Tagesordnung um TOP „Geplante Bebauung des GLB 3.17“.  
  
Die geänderte Tagesordnung wird bei 14 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.

Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei de r Unteren Landschaftsbehörde am 23.02.2015 
 - 4 - 
Tagesordnung 
I. Öffentlicher Teil 
1 Genehmigung der Niederschriften 
1.1 öffentliche Niederschrift des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde 
über die Sitzung vom 15.12.2014 
0151/2015 
2 Anfragen 
2.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen 
2.2 Neue Anfragen 
3 Anträge auf Befreiung von Gebots-/Verbotsvorschri ften des Land- 
schaftsplanes gemäß Bundesnaturschutzgesetz / Landschaftsgesetz 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
3.1 Antrag auf Nutzungsänderung eines bestehenden H ochbunkers mit Stellplät- 
zen in Bürogebäude, Elsa-Brändström-Straße 9, L 16, EZ 2, Bezirk 1  
  
Befreiung gem. § 67 BNatschG i.Verb. mit § 69 LG NW 
0228/2015 
3.2 Errichtung eines begehbaren Rheindükers von Lev erkusen nach Köln Mer- 
kenich in Verbindung mit einem Zugangsbauwerk im Naturschutzgebiet N1 
0266/2015 
3.3 Baumfällungen in der Freiluftgartenschule (Frei LuGa), LB 3.14, L11 Bezirk 3, 
EZ 8  
hier: Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsplans gem. § 67 
BNatschG i.V.m. § 69 LG NW 
0229/2015 
3.4 Abwasserdruckleitung Werthweg-Mennweg, K-Worrin gen; Landschafts- 
schutzgebiete L 3 und L 6  
Hier: Erteilung einer Befreiung gem. § 67 (1) Bundesnaturschutzgesetz 
0319/2015

Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei de r Unteren Landschaftsbehörde am 23.02.2015 
 - 5 - 
4 Allgemeine Vorlagen 
5 Vorträge 
6 Mitteilungen der unteren Landschaftsbehörde der S tadt Köln 
6.1 Protokoll zur Vorbesprechung des Beirates bei d er Unteren Landschaftsbe- 
hörde der Stadt Köln am 22.09.2014 
3664/2014 
6.2 Protokoll zur Vorbesprechung des Beirates bei d er Unteren Landschaftsbe- 
hörde der Stadt Köln am 26.01.2015 
0307/2015 
6.3 Jahresbericht 2013 Landschaftswacht Frau Stein Bezirk 5 
0152/2015 
6.4 Jahresbericht 2013 Landschaftswacht Herr Kerkho f Bezirk 8 
0133/2015 
6.5 Jahresbericht 2014 Landschaftswacht Herr Jansen  Bezirk 6 Ost 
0139/2015 
6.6 Jahresbericht 2014 Landschaftswacht Herr Schomb urg Bezirk 6 West 
0136/2015 
6.7 Jahresbericht 2014 Landschaftswacht Herr Jonas Bezirk 7 Nord 
0132/2015 
6.8 Jahresbericht 2014 Landschaftswacht Herr Witt B ezirk 7 Süd 
0150/2015 
6.9 Gewässerunterhaltungsplan 2014/2015 für die Köl ner Bäche - zusätzliche 
Maßnahmen 
3852/2014 
6.10 Mitteilung über notwendige Ufersicherungsmaßna hmen am Rhein zwischen 
Tanzbrunnen und Zoobrücke, L 13, EZ 2 
0426/2015 
6.11 Baumfällungen FC - mündliche Mitteilung

Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei de r Unteren Landschaftsbehörde am 23.02.2015 
 - 6 - 
7 Mitteilungen des Vorsitzenden des Beirates bei de r Unteren Land- 
schaftsbehörde der Stadt Köln 
7.1 Errichtung eines Schulgebäudes auf einer Brachf läche an der Aachener Str. / 
Herbesthalerstr. in Köln-Müngersdorf GLB 3.17 
8 Berichte über die Sitzungen des Ausschusses Umwel t und Grün

Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei de r Unteren Landschaftsbehörde am 23.02.2015 
 - 7 - 
I. Öffentlicher Teil 
 1 Genehmigung der Niederschriften 
1.1 öffentliche Niederschrift des Beirates bei der Unteren Landschaftsbe- 
hörde über die Sitzung vom 15.12.2014 
0151/2015 
Der Name des Beiratsmitgliedes Herr Nesseler ist zu korrigieren. 
Beschluss: 
Der Naturschutzbeirat genehmigt die Niederschrift zur Sitzung am 15.12.2014. 
 
Abstimmungsergebnis:  
Mit 13 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt. 
2 Anfragen 
2.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen 
2.2 Neue Anfragen 
3 Anträge auf Befreiung von Gebots-/Verbotsvorschri ften des Land- 
schaftsplanes gemäß Bundesnaturschutzgesetz / Landschaftsgesetz 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
3.1 Antrag auf Nutzungsänderung eines bestehenden H ochbunkers mit 
Stellplätzen in Bürogebäude, Elsa-Brändström-Straße 9, L 16, EZ 2, Be- 
zirk 1  
Befreiung gem. § 67 BNatschG i.Verb. mit § 69 LG NW 
0228/2015 
Hr. Dr. Stoffel stellt, als Vorsitzender der Stiftung des Skulpturenparks, das Projekt 
vor.  
Der öffentlich zugängliche Park wird jährlich von 60-100.000 Personen besucht. Das 
Geld der Stiftung und die Unterstützung der Stadt reichen dauerhaft nicht für den Er- 
halt und Betrieb des Parks in der bisherigen Form, z.B: mit Wanderausstellungen im 2 
Jahres Rhythmus. Daher ist eine Vermietung des Hochbunkers unerlässlich. Der Bei- 
rat hatte vor etwa vier Jahren der Umnutzung des Bestandsgebäudes als öffentliche 
Gastronomie zugestimmt, nachdem die Eheleute Stoffel das Stiftungsgebäude nicht 
mehr bewohnten. Seit einem Jahr gibt es keinen Mieter mehr, die Suche nach Inte- 
ressenten gestaltete sich schwierig. Das Gebäude soll als Ingenieurbüro vermietet 
werden. Mit der Umnutzung sind keine Änderungen des Außenbereiches einschließ- 
lich der genehmigten Parkplätze verbunden.  
  
Auf Nachfrage bzgl. Langfristigkeit und Bestand des Skulpturenparks wird von Hr. Dr. 
Stoffel ausgeführt, dass die geschätzten 3,5 Mio Euro der Stiftung als Verbrauchsmit-

Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei de r Unteren Landschaftsbehörde am 23.02.2015 
 - 8 - 
tel den Fortbestand noch mindestens 20 Jahre sichern. Er verweist außerdem auf das 
bestehende Nießbrauchrecht für 99 Jahre und das städtische Vorkaufsrecht am Ge- 
bäude und der Parkfläche falls die Stiftung wider Erwarten aufgelöst würde.  
  
Hr. Groß wirbt für den Skulpturenpark. Das Engagement der Stiftung wird gelobt.  
  
Hr. Nesseler weist darauf hin, dass durch den Denkmalschutz das Gebäude genutzt 
werden sollte.  
  
Frau Dr. Euler-Bertram weist darauf hin, dass der Bunker schon vor Inkrafttreten des 
Landschaftsplans stand und fragt, ob er zu Gunsten des Grüngürtels zurückgebaut 
werden soll. Hr. Bracke erläutert, dass der Bunker im LP nicht gesondert erwähnt ist, 
deshalb gibt es keine Rückbauempfehlung.  
  
Hr. Bracke weist auf die Befreiungsvoraussetzungen für nicht privilegierte Außenbe- 
reichsvorhaben hin.  
geänderter Beschluss: 
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist unter der Voraussetzung, dass die 
Befreiung mit Nebenbestimmung erlassen wird, d.h. die beantragte Büronutzung nur 
solange zulässig ist, wie der Skulpturenpark in der momentanen Form besteht und mit 
einer zeitlichen Befristung auf mindestens 10 Jahre, damit eine gewisse Planungssi- 
cherheit und Amortisierung der Investitionskosten für das Ingenieurbüro erfolgen 
kann, mit der Befreiung einverstanden. 
Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatschG i.V.m. §69 LG 
NW von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans zu. 
Abstimmungsergebnis: 
Bei 14 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen. 
3.2 Errichtung eines begehbaren Rheindükers von Lev erkusen nach Köln 
Merkenich in Verbindung mit einem Zugangsbauwerk im Naturschutzge- 
biet N1 
0266/2015 
Herr Wittka, Currenta, Herr Eling und Frau Biederbrick, Ingenieur- und Planungsbüro 
Lange GbR, stellen das Projekt anhand einer PowerPoint Präsentation vor und be- 
antworten die Fragen der Beiratsmitglieder. 
Beschluss: 
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist mit der Errichtung eines begehba- 
ren Rheindükers von Leverkusen nach Köln Merkenich in Verbindung mit einem Zu- 
gangsbauwerk im Naturschutzgebiet N1 einverstanden. 
Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG i. V. mit § 69 
LG NW von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans zu. 
Abstimmungsergebnis: 
Bei 12 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen zugestimmt.

Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei de r Unteren Landschaftsbehörde am 23.02.2015 
 - 9 - 
3.3 Baumfällungen in der Freiluftgartenschule (Frei LuGa), LB 3.14, L11 Be- 
zirk 3, EZ 8  
hier: Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsplans gem. § 
67 BNatschG i.V.m. § 69 LG NW 
0229/2015 
Aus der letzten Vorbesprechung des Beirates war die Entscheidung vertagt worden, 
um das gesamte Gremium entscheiden zu lassen.  
  
Hr. Joachim Linke, vom Amt für Kinderinteressen, erläutert die Problemstellung, die 
nicht als standsicher eingestufte Bäume innerhalb des außerschulischen Lernortes 
darstellen. Er vertritt die liegenschaftsverwaltende Dienststelle. Die sogenannten grü- 
nen Klassenzimmer wurden jüngst mit finanzieller Hilfe der Kölner Grünstiftung sa- 
niert. Die Fa. Düsseldorf hat bei Baumkontrollen im vergangenen Jahr festgestellt, 
dass die Verkehrssicherheit zahlreicher Robinien nicht gegeben ist und dringender 
Handlungsbedarf geboten ist. Der Antrag auf Befreiung wurde im Oktober 2014 ge- 
stellt. Alternativ müsste nach Einschätzung von Hr. Linke eine Sperrung der grünen 
Klassenzimmer erfolgen.  
  
Fr. Burauen bittet als Mitglied im Förderverein der FreiLuGa mit ausgeprägter Orts- 
kenntnis um Zeit, die Vitalität der zur Fällung beantragten Bäume nochmal abzuklä- 
ren. Ggf. könnten sie als Spechtbäume stehen bleiben. Grundsätzlich bezweifelt sie 
die Notwendigkeit der Fällung.  
Sie weist darauf hin, dass die Freiluga durch Hr. Enke im Jahr 1925 angelegt wurde, 
was auf eine Altersstruktur von annähernd 90 Jahren hindeutet. Erst seit dem Enga- 
gement Stiftung Grün wird nach Verkehrssicherheit geschaut. Hr. Linke erläutert, dass 
regelmäßig Kontrollen durchgeführt werden und die Maßnahmen besonders bei den 
Robinien erforderlich sind  
  
Hr. Groß äußert seine Verwunderung über die plötzliche Notwendigkeit, er schlägt ggf. 
eine Verlegung der grünen Klassenzimmer vor.  
  
Mehrheitlich sehen die Beiratsmitglieder kein Problem bei der wegen Verschattung 
beantragten Fällung von zwei Bäumen im Zuge der Rekonstruktion des historischen 
Alpinums.  
  
Hr. Meder bittet um spätblühende Ersatzpflanzungen als Ausgleich für die entfernten 
Bienennährgehölze.  
  
Hr. Linke sagt Nachpflanzungen zu, gerne im Bereich einer bestehenden Obstwiese 
auf dem Gelände der FreiLuGa.  
  
Hr. Brockmeier weist darauf hin, dass die Robinie nicht heimisch ist in unseren Wäl- 
dern und dass Robinien trotz des extrem harten Stammholzes häufig umstürzen, da 
sie besonders im Wurzelbereich wegfaulen.  
  
Hr. Hermes schlägt vor, die 19 beantragten Bäume nach und nach zu entfernen und 
so den Bestand kontinuierlich umzustellen.  
  
Hr. Linke erläutert, dass auch ohne die 19 Exemplare noch Bäume auf dem Gelände, 
insbesondere an den Grünen Klassenzimmer stehen. Er wünscht sich einen Kompro- 
miss, beispielsweise die Untersuchung der beantragten Weiden auf ihre Eignung als

Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei de r Unteren Landschaftsbehörde am 23.02.2015 
 - 10 - 
Spechtbaum. Er fordert aber unbedingt die Fällung der Robinien an den Grünen Klas- 
senzimmern. 
Beschluss:  
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde lehnt die beantragte Befreiung gem. 
§67 (1) BNatSchG i.V.m § 69 LG NW zur Fällung von 19 Bäumen ab, ist jedoch mit 
der Entfernung von konkret benannten Einzelbäumen einverstanden. 
Das Amt für Kinderinteresse soll zeitnah einen Ortstermin mit dem Förderverein (und 
dem durchführenden Unternehmen) organisieren, um die Einzelmaßnahmen einver- 
nehmlich abzustimmen. 
Die Fällmaßnahmen vor dem bis 28.02.2015 sind begrenzt auf die beiden Bäume 
beim Alpinum und die ca. 11 Robinien an den grünen Klassenzimmern; über die 6 
weiteren Bäume wird bei dem Ortstermin in Form einer langfristigen Abstimmung zur 
Vorgehensweise entschieden. 
Die Untere Landschaftsbehörde bekommt eine Niederschrift des Termins zur weiteren 
Verwendung und Ausformulierung des Befreiungsbescheides. 
Abstimmungsergebnis: 
Bei 10 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen zugestimmt. 
3.4 Abwasserdruckleitung Werthweg-Mennweg, K-Worrin gen; Landschafts- 
schutzgebiete L 3 und L 6  
Hier: Erteilung einer Befreiung gem. § 67 (1) Bundesnaturschutzgesetz 
0319/2015 
Hr. Werker, StEB Köln, stellt das Projekt ergänzend zu den bereits vorliegenden Un- 
terlagen mündlich vor und beantwortet die Fragen der Beiratsmitglieder. 
Beschluss: 
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist mit der Errichtung einer Abwasser- 
druckleitung parallel zur vorhandenen Leitung zwischen dem Pumpwerk Werthweg in 
K-Worringen und dem weiterführenden Kanal am Mennweg, K-Langel, in den Land- 
schaftsschutzgebieten L 3 und L 6 einverstanden. 
Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG i. V. mit § 69 
LG NW von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans zu. 
Abstimmungsergebnis: 
Bei 13 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich zugestimmt.

Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei de r Unteren Landschaftsbehörde am 23.02.2015 
 - 11 - 
4 Allgemeine Vorlagen 
5 Vorträge 
6 Mitteilungen der unteren Landschaftsbehörde der S tadt Köln 
6.1 Protokoll zur Vorbesprechung des Beirates bei d er Unteren Land- 
schaftsbehörde der Stadt Köln am 22.09.2014 
3664/2014 
Beschluss: 
Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde nimmt das Protokoll zur Kenntnis. 
6.2 Protokoll zur Vorbesprechung des Beirates bei d er Unteren Land- 
schaftsbehörde der Stadt Köln am 26.01.2015 
0307/2015 
Beschluss: 
Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde nimmt das Protokoll zur Kenntnis. 
6.3 Jahresbericht 2013 Landschaftswacht Frau Stein Bezirk 5 
0152/2015 
Beschluss: 
Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde nimmt den Jahresbericht zur Kenntnis. 
6.4 Jahresbericht 2013 Landschaftswacht Herr Kerkho f Bezirk 8 
0133/2015 
Beschluss: 
Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde nimmt den Jahresbericht zur Kenntnis. 
6.5 Jahresbericht 2014 Landschaftswacht Herr Jansen  Bezirk 6 Ost 
0139/2015 
Beschluss: 
Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde nimmt den Jahresbericht zur Kenntnis. 
6.6 Jahresbericht 2014 Landschaftswacht Herr Schomb urg Bezirk 6 West 
0136/2015 
Beschluss: 
Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde nimmt den Jahresbericht zur Kenntnis.

Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei de r Unteren Landschaftsbehörde am 23.02.2015 
 - 12 - 
6.7 Jahresbericht 2014 Landschaftswacht Herr Jonas Bezirk 7 Nord 
0132/2015 
Beschluss: 
Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde nimmt den Jahresbericht zur Kenntnis. 
6.8 Jahresbericht 2014 Landschaftswacht Herr Witt B ezirk 7 Süd 
0150/2015 
Beschluss: 
Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde nimmt den Jahresbericht zur Kenntnis. 
6.9 Gewässerunterhaltungsplan 2014/2015 für die Köl ner Bäche - zusätzli- 
che Maßnahmen 
3852/2014 
Beschluss: 
Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. 
6.10 Mitteilung über notwendige Ufersicherungsmaßna hmen am Rhein zwi- 
schen Tanzbrunnen und Zoobrücke, L 13, EZ 2 
0426/2015 
Beschluss: 
Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. 
6.11 Baumfällungen FC - mündliche Mitteilung 
Frau Boshalt teilt den aktuellen Sachverhalt zum Verfahren mit.  
Die Fa. Meurer hat ein Gutachten erarbeitet und für den Bereich des FC ein Baumka- 
taster erstellt.  
Es wurden verschiedene Bäume zur Fällung ausgeschrieben. Die zur Fällung ausge- 
schriebenen Bäume wurden durch die hiesigen Baumkontrolleure überprüft. Der Kon- 
trolleur kam zum gleichen Ergebnis.  
3 Bäume mussten wegen einer bestehenden akuten Gefahr direkt gefällt werden.  
Diverse Bäume die nach dem Landschaftsplan unberührt sind und nicht nachgepflanzt 
werden müssen, da sie sich an der Berrenrather Str. befinden, werden ebenfalls ge- 
fällt.  
In dem Bereich der Trainingsplätze befinden sich weitere 5 Bäume, wo aus Sicht der 
Unteren Landschaftsbehörde, eine Fällung angeraten ist. Im Bereich des Franz-
Kremer Stadions sind es 20 Bäume.  
Beschluss: 
Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde nimmt die mündliche Mitteilung zur 
Kenntnis. Durch die anwesenden Beiratsmitglieder wird den Teilnehmern der Beirats- 
vorbesprechung das Mandat erteilt, die noch zu erwartende Befreiung, abzuarbeiten 
ohne das Projekt noch mal in der Sitzung vorzustellen.

Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei de r Unteren Landschaftsbehörde am 23.02.2015 
 - 13 - 
7 Mitteilungen des Vorsitzenden des Beirates bei de r Unteren Land- 
schaftsbehörde der Stadt Köln 
7.1 Errichtung eines Schulgebäudes auf einer Brachf läche an der Aachener 
Str. / Herbesthalerstr. in Köln-Müngersdorf GLB 3.17 
 
Hr. von der Stein erläutert, dass der Beirat zur Ratsvorlage 3960/2014 nicht beteiligt 
worden ist. Er hat hierzu folgende Fragen formuliert:  
  
- Aus welchen Grund wird in der Vorlage nicht deutlich darauf hingewiesen, dass es 
sich beim bevorzugten Grundstück um den Geschützten Landschaftsbestandteil LB 
3.17 handelt?  
  
- Aus welchem Grund wurde der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde in die Bera- 
tungsfolge nicht eingebunden?  
  
- Wer ist verantwortlich für die Festlegung der Beratungsfolge?  
  
- Wie kann sichergestellt werden, dass das Votum des Landschaftsbeirates eingefor- 
dert und berücksichtigt wird in der weitergehenden Beratung von BV3 und Rat? 
Hr.Bracke erläutert, dass in Lindenthal drei neue Schulen benötigt werden. Es gibt 
keine Fläche, die in der Vorabstimmung nicht auf Widerstand gestoßen ist. Die ULB 
hat im Vorfeld bereits Stellung genommen und den Neubau abgelehnt, da der gesam- 
te Geschützte Landschaftsbestandteil vernichtet würde. Eine Beteiligung ist in diesen 
Fällen nicht vorgesehen, da die ULB eine Befreiungsfähigkeit nicht feststellen konnte. 
8 Berichte über die Sitzungen des Ausschusses Umwel t und Grün 
 
 
 
 
 
 
 
gez. von der Stein       gez. Maaß 
Vorsitzender        Schriftführerin

Beratungsverlauf (1)

20.05.2019 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 1.1 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Elsa-Brändström-Straße 9
  • Aachener Straße
  • Berrenrather Straße
  • Mennweg
  • Straße 9
  • Werthweg
  • Zoobrücke

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0694/2019
Typ
Mitteilung BV
Datum
20.03.2019
Erstellt
27.02.2019 09:09