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1155/2017

Sachstand zu dem Projekt Kita Frankfurter Str. 77

Beantwortung einer Anfrage (BV) 10.04.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 16.05.2017, TOP 8.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3770 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1155/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.05.2017 
 
Sachstand zu dem Projekt Kita Frankfurter Str. 77 
Die CDU -Fraktion stellte in der Sitzung der Bezirksvertretung am 28.03.2017 unter 
AN/0445/2017 folgende Anfrage: 
 
Die CDU Wahn/Wahnheide/Lind/Libur wurde durch Anfrage eines Investors informiert, dass eine 
sechs gruppige KITA in Wahn geplant wurde. Titel: „Bebauung an der Frankfurter Straße 77“. 
 
Der CDU wird von der Verwaltung hier der Bedarf einer sechs gruppigen KITA vorgestellt, aber auch, 
dass der Bau einer vier gruppigen KITA weiterverfolgt wird. 
Zu diesem Sachverhalt stellt die CDU nun folgende Fragen: 
 
1. Welche Gründe veranlasst die Verwaltung trotz sechs gruppigen Bedarfs, „nur“ den Bau einer vier 
gruppigen KITA weiter zu verfolgen? 
2. Es gibt in Wahn vier KITAs. Innerhalb eines Radius von 2 Kilometer. Das Projekt „Bebauung an der 
Frankfurter Straße 77“ ist somit die fünfte KITA für Wahn. 
Laut dem Motto des Jugendamtes „kurze Beine, kurze Wege“ bittet die CDU um Darstellung, ob der 
Bedarf nur für zukünftige Wahner Pänz besteht oder für auch zukünftige Pänz auch aus Wahnheide, 
Lind und Libur. Oder für alle Porzer Pänz? 
3. Gibt es gesammelte Daten von den KITAs und deren Trägern, wie wohnortnah sich die Versorgung 
darstellen lässt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1.: Laut den für die Genehmigung von Baumaßnahmen zuständigen Ämtern ist nur die re duzierte 
Variante von 4 Gruppen baurechtlich zulässig. Daher wird nun der Bau einer 4 -gruppigen Kita ve r-
folgt. 
 
Zu 2.: Aktuell mit Stand April 2017 beträgt die Versorgungsquote U3 im Stadtteil Wahn 36,5%, die 
Versorgungsquote Ü3 beträgt 69,3%. Grundlage fü r die Berechnung sind die Kinderzahlen vom D e-
zember 2016. Die Kinderzahlen sind im Vergleich zum Vorjahr bei den unter 3 -Jährigen um 19 g e-
sunken und bei den 3 bis unter 6 -Jährigen um 30 gestiegen. Eingerechnet ist auch die neue 4 -
gruppigen Kita Am alten Pa ulshof (Träger KölnKitas gGmbH), die zum 1.2.2017 in Betrieb gegangen 
ist. Diese Versorgungsquoten resultieren alleine aus Plätzen in Kitas, es werden keine Plätze in der 
Kindertagespflege angeboten. 
Auch nach Inbetriebnahme der neuen Kita Am alten Paulsho f besteht ein noch umzusetzender Au s-
baubedarf von 13 Plätzen U3 und 84 Plätzen Ü3 = 97 Plätzen gesamt. Dies entspricht einem Au s-

2 
 
baubedarf von 6 Gruppen. Grundlage für die Berechnung des Ausbaubedarfes U3 ist das Ergebnis 
der Elternbefragung zum Versorgungs bedarf U3. Hiernach wünschen 47% der Eltern im Stadtteil 
Wahn einen Betreuungsplatz für ihre Kinder, 42% in Kitas, 5% in der Kindertagespflege. 
 
In einer perspektivischen Planungssicht mit Blick auf die Jahre 2020 und 2015 unter Berücksichtigung 
der Ergebn isse der Elternbefragung zum Versorgungsbedarf U3 sowie den Ergebnissen der klei n-
räumigen Bevölkerungsprognose, nach der die Anzahl der Kinder U3 und Ü3 noch steigen wird, e r-
geben sich folgende Ausbaubedarfe: 
 
Im Jahr 2020 würde der Ausbaubedarf nach Umset zung der 4 -gruppigen Kita Frankfurter Straße 77 
noch 2 Gruppen betragen, im Jahr 2025 wäre der Ausbaubedarf durch die Umsetzung voraussichtlich 
des Projektes Nachtigallenstraße mit 4 Gruppen gedeckt. 
 
Eine Umsetzung der Kita Frankfurter Straße 77 ist demna ch nach heutigem Wissenstand zur D e-
ckung der Bedarfe im Stadtteil Wahn ausreichend. 
 
Das Projekt Frankfurter Straße 77 ist nicht dafür gedacht, Bedarfe in den Nachbarstadtteilen zu d e-
cken. 
 
Zu 3.: Es gibt keine Datensammlung von Kitas und deren Trägern, au s der hervorgeht, wie wohnor t-
nah die Betreuung der Kinder einzelner Stadtteile ist.

Beratungsverlauf (1)

16.05.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1155/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
10.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27