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V/0164/2021

Wahl oder Wiederwahl einer Schiedsperson für den Bezirk 2 Münster-Uppenberg/Mauritz

Vorlagen 16.02.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 09.03.2021, TOP 4.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

2131 Zeichen

V/0164/2021 
V/0164/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wahl oder Wiederwahl einer Schiedsperson für den Bezirk 2 Münster-Uppenberg/Mauritz 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   09.03.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Als Schiedsperson für den Bezirk 2 Münster-Uppenberg/Mauritz wird gewählt 
 
Herr Philipp Gakstatter 
46 Jahre alt 
 
oder wiedergewählt 
 
Herr Dr.Eric Henn 
51 Jahre alt. 
 
Beide Bewerber haben ihren Wohnsitz im Bezirk Münster-Uppenberg/Mauritz. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Herr Dr.Henn ist seit 5 Jahren als Schiedsmann für den Bezirk Uppenberg/Mauritz tätig.  
Das Ende seiner Amtszeit macht eine Neu- bzw. Wiederwahl erforderlich.  
Herr Dr.Henn übt diese Tätigkeit mit großer Freude aus und steht, im Falle seiner Wiederwahl durch 
die Bezirksvertretung Münster-Mitte, auch für eine weitere Amtszeit zur Verfügung. 
 
Herr Gakstatter war bislang noch nicht als Schiedsmann tätig, hat sich aber ebenfalls bereit erklärt, im 
Falle seiner Wahl durch die Bezirksvertretung Münster-Mitte, das Amt der Schiedsperson zu über-
Rechts- und Ausländeramt 
 
24.02.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Kistler 
Telefon: 492-3025 
KistlerP@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0164/2021 
nehmen. 
 
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeig-
net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer 
die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlich er Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsper-
son soll nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht bzw. das 70. Lebensjahr bereits vollendet hat, in 
dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in de r 
Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.  
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, 
werden von Herrn Gakstatter und Herrn Dr.Henn erfüllt. 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
Zeller 
Stadtkämmerin

Anlage A

1421 Zeichen

Anlage A zur V/0164/2021 
Kurzüberblick 
Wahl bzw. Wiederwahl einer Schiedsperson für den Bezirk Münster-Uppenberg/Mauritz. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinan-
der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung 
von Konflikten. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0110 Recht 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Be-
hinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Iden-
tität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.

Beratungsverlauf (1)

09.03.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0164/2021
Typ
Vorlagen
Datum
16.02.2021
Erstellt
16.02.2021 08:30