V/0164/2021
Wahl oder Wiederwahl einer Schiedsperson für den Bezirk 2 Münster-Uppenberg/Mauritz
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Beschlussvorlage
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V/0164/2021 V/0164/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wahl oder Wiederwahl einer Schiedsperson für den Bezirk 2 Münster-Uppenberg/Mauritz Beratungsfolge 09.03.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als Schiedsperson für den Bezirk 2 Münster-Uppenberg/Mauritz wird gewählt Herr Philipp Gakstatter 46 Jahre alt oder wiedergewählt Herr Dr.Eric Henn 51 Jahre alt. Beide Bewerber haben ihren Wohnsitz im Bezirk Münster-Uppenberg/Mauritz. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Herr Dr.Henn ist seit 5 Jahren als Schiedsmann für den Bezirk Uppenberg/Mauritz tätig. Das Ende seiner Amtszeit macht eine Neu- bzw. Wiederwahl erforderlich. Herr Dr.Henn übt diese Tätigkeit mit großer Freude aus und steht, im Falle seiner Wiederwahl durch die Bezirksvertretung Münster-Mitte, auch für eine weitere Amtszeit zur Verfügung. Herr Gakstatter war bislang noch nicht als Schiedsmann tätig, hat sich aber ebenfalls bereit erklärt, im Falle seiner Wahl durch die Bezirksvertretung Münster-Mitte, das Amt der Schiedsperson zu über- Rechts- und Ausländeramt 24.02.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Kistler Telefon: 492-3025 KistlerP@stadt-muenster.de - 2 - V/0164/2021 nehmen. Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeig- net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlich er Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsper- son soll nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht bzw. das 70. Lebensjahr bereits vollendet hat, in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in de r Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, werden von Herrn Gakstatter und Herrn Dr.Henn erfüllt. In Vertretung Zeller Stadtkämmerin
Anlage A
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Anlage A zur V/0164/2021 Kurzüberblick Wahl bzw. Wiederwahl einer Schiedsperson für den Bezirk Münster-Uppenberg/Mauritz. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinan- der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung von Konflikten. Finanzierung Produktgruppe: 0110 Recht Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Be- hinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Iden- tität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0164/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.02.2021
- Erstellt
- 16.02.2021 08:30