2782/2019
Bürgereingabe nach § 24 GO - "Straßenreinigung Lützerathstraße, Bereich Gröpersgase bis Rather Mauspfad, 51107 Köln-Rath/Heumar", AZ.: 106/19 S
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 2782/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.09.2019 Bürgereingabe nach § 24 GO - "Straßenreinigung Lützerathstraße, Bereich Gröpersgasse bis Rather Mauspfad, 51107 Köln-Rath/Heumar", AZ.: 106/19 S Zu der Bürgereingabe „Straßenreinigung Lützerathstraße, Bereich Gröpersgasse bis Rather Maus- pfad, 51107 Köln-Rath/Heumar“, AZ.: 106/19 S wurde dem Petenten das beigefügte Antwortschrei- ben übersandt. Dieses erhalten Sie zur Kenntnis. gez. Droske
Anlage 1 Eingabe
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14. August 2019 An die Stadt Köln Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden Versand per Mail Anregung / Beschwerde Betrifft: Straßenreinigung Lützerathstraße, Bereich Gröppersgasse bis Rather Mauspfad, 51107 Köln Rath/Heumar. Sehr geehrter Damen und Herren. Ich möchte mich heute mit einer Beschwerde bzw. Anregung zum Straßenzustand der oberen Lützerathstraße in Köln Rath/Heumar an Sie wenden. Die Lützerathstraße wurde zwischen der Rösratherstraße und dem Rather Mauspfad in den Jahren 2011 / 2012 aufwendig saniert und neugestaltet. Leider fällt mir seit einigen Monaten auf, dass die obere Lützerathstraße Stück für Stück verdreckt, die Gullys verstopft sind, das Regenwasser nicht mehr abläuft und sich im Fahrbahnbereich Grünwuchs breit macht. Bei Starkregen läuft der Dreck dann bis runter zu meinem Grundstück. Ich gehöre zu den Anwohnern, die neben ihrem Gehweg auch den Rinnstein reinigen. Da das nicht ganz ungefährlich ist, ist es für mich nicht unbedingt einsehbar dieses auch weiterhin zu tun. Zusätzlich ist mir aufgefallen, dass die untere Lützerathstraße von Gröppersgasse zur Rösratherstraße regelmäßig durch die AWB gereinigt wird. Das lässt sich auch im Internet nachverfolgen. Leider ist mir nicht klar warum das so ist und wie die AWB hier beauftragt ist. Bezüglich der verstopften Gullys habe ich schon selber vor Kurzem die SteB in Köln informiert und die Reinigung derer angeregt. Nun ist es für mich unverständlich warum die obere Lützerathstraße nicht regelmäßig gereinigt wird. Schließlich würde eine Reinigung zur Aufrechterhaltung des allgemeinen Zustandes beitragen. Auch gibt es dort meiner Meinung nach Abschnitte, die einem Anlieger nicht zuzuordnen sind, also städtischer Grund sein müssten. In mein Anliegen und meiner Beschwerde möchte ich auch gleichzeitig die Kreuzung mit dem Mauspfad einbeziehen. Auch hier macht sich seit dem Frühjahr wieder der Grünwuchs breit. Nun möchte ich Sie bitten mein Anliegen zu prüfen und hoffe auf eine Lösung. Wie immer die auch aussehen mag. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne unter meinen Kontaktdaten zur Verfügung. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 2 - Antwortschreiben anonym
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/ 2 Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant- wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln Auskunft Frau Dederichs, Zimmer 507 Telefon 0221 221-26144, Telefax 0221 221-26005 E-Mail geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de Internet www.stadt-koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung KVB Haltestellen Dom/Hbf, Heumarkt, Rathaus 02 Stadt Köln - Bürgeramt Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02/1/4 Ded 11.07.2019 Ihre Eingabe – Straßenreinigung Lützerathstraße, Bereich Gröpersgasse bis Rather Mauspfad, 51107 Köln-Rath/Heumar, Az: 106/2019 Sehr geehrter Herr, vielen Dank für Ihre Eingabe vom 06.05.2019, in der Sie die Straßenreinigungssituation in der Lützerathstraße kritisieren. Inzwischen liegt mir eine Stellungnahme der Koordinationsstelle Abfallwirtschaft bei der Stadt Köln vor, aus der Folgendes hervorgeht: „Laut gültiger Straßenreinigungssatzung der Stadt Köln erfolgt die maschinelle Fahrbahnrei- nigung der Lützerathstraße von Rösrather Straße bis Gröppergasse einmal wöchentlich durch die AWB GmbH. Des Weiteren reinigt diese satzungsgemäß zweimal wöchentlich die Fahrbahn der Straße Rather Mauspfad von Rösrather Straße bis Hermodurstraße. Diese Reinigungsleistung erfolgt ebenfalls maschinell. Die Reinigungszuständigkeit der Lützerathstraße von Gröppergasse bis Rather Mauspfad sowie die Kreuzung Lützerathstraße /Rather Mauspfad obliegt nicht der AWB GmbH. Auch liegt der AWB GmbH hierzu kein separater Reinigungsauftrag vor. Bezüglich einer Klärung wurde seitens der AWB GmbH eine Widmungsanfrage gestellt. Gewidmet ist ein Teilbereich Lützrathstraße ab Gröppersgasse sowie Gröppersgasse bis Ende der Bebauung. Für diesen Teilbereich hat die AWB GmbH der Stadt Köln einen Vor- schlag zur Satzungsänderung 2020 unterbreitet. Dieser Vorschlag beinhaltet eine Erweite- rung der maschinellen Fahrbahnreinigung (einmal wöchentlich) durch die AWB GmbH für den Teilbereich Lützerathstr ab Göppersgasse ungerade Seite bis Privatstr. 185 – 189 und gerade Seite ab Gröppersgasse bis Ende der Bebauung. Der restliche Teilbereich von Lützerathstr. ab Privatstr. 185 – 189 bis Rather Mauspfad ist ebenfalls gewidmet. Hier kann jedoch keine satzungsgemäße Reinigung erfolgen, da sich dieser Bereich außerhalb der geschlossenen Ortslage befindet (keine zusammenhängende Bebauung). Hierzu hat sich die AWB GmbH mit der Stadt Köln, Amt für Straßen und Ver- kehrsentwicklung, in Verbindung gesetzt und befindet sich in Klärung, ob die AWB GmbH die notwendige Fahrbahnreinigung zukünftig für das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung übernehmen soll (Erweiterung bestehendes Leistungsverzeichnis). Seite 2 Über den Zustand der Verkehrsinseln in dem Kreuzungsbereich Lützerathstr./Rather Maus- pfad wurde der Landesbetrieb Straßenbau NRW informiert.“ Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich direkt wenden an: Koordinationsstelle Abfallwirtschaft Beschwerde- und Standortmanagement Frau Wintermeier, Rufnummer 0221-221 29230 Stadthaus Deutz – Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln E-Mail: V/6AWB@STADT-KOELN.DE Die Bezirksvertretung Kalk erhält hierzu eine Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2782/2019
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 27.08.2019
- Erstellt
- 14.08.2019 10:32