Mandari Insight

2782/2019

Bürgereingabe nach § 24 GO - "Straßenreinigung Lützerathstraße, Bereich Gröpersgase bis Rather Mauspfad, 51107 Köln-Rath/Heumar", AZ.: 106/19 S

Mitteilung BV 27.08.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 12.09.2019, TOP 2.2

Mitteilung BV

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Eingabe

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Antwortschreiben anonym

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung BV

578 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2782/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.09.2019 
 
Bürgereingabe nach § 24 GO - "Straßenreinigung Lützerathstraße, Bereich Gröpersgasse bis 
Rather Mauspfad, 51107 Köln-Rath/Heumar", AZ.: 106/19 S 
Zu der Bürgereingabe „Straßenreinigung Lützerathstraße, Bereich Gröpersgasse bis Rather Maus-
pfad, 51107 Köln-Rath/Heumar“, AZ.: 106/19 S wurde dem Petenten das beigefügte Antwortschrei-
ben übersandt. Dieses erhalten Sie zur Kenntnis.  
 
gez. Droske

Anlage 1 Eingabe

2218 Zeichen

14. August 2019 
 
An die 
Stadt Köln 
Geschäftsstelle 
Anregungen und Beschwerden 
Versand per Mail     
 Anregung / Beschwerde  
 
Betrifft:  Straßenreinigung Lützerathstraße, Bereich Gröppersgasse bis  
Rather Mauspfad, 51107 Köln Rath/Heumar. 
 
Sehr geehrter Damen und Herren. 
 
Ich möchte mich heute mit einer Beschwerde bzw. Anregung zum Straßenzustand der 
oberen Lützerathstraße in Köln Rath/Heumar an Sie wenden. 
 
Die Lützerathstraße wurde zwischen der Rösratherstraße und dem Rather Mauspfad in den 
Jahren 2011 / 2012 aufwendig saniert und neugestaltet. 
 
Leider fällt mir seit einigen Monaten auf, dass die obere Lützerathstraße Stück für Stück 
verdreckt, die Gullys verstopft sind, das Regenwasser nicht mehr abläuft und sich im 
Fahrbahnbereich Grünwuchs breit macht. 
 
Bei Starkregen läuft der Dreck dann bis runter zu meinem Grundstück.  
 
Ich gehöre zu den Anwohnern, die neben ihrem Gehweg auch den Rinnstein reinigen. Da 
das nicht ganz ungefährlich ist, ist es für mich nicht unbedingt einsehbar dieses auch 
weiterhin zu tun. 
 
Zusätzlich ist mir aufgefallen, dass die untere Lützerathstraße von Gröppersgasse zur 
Rösratherstraße regelmäßig durch die AWB gereinigt wird. Das lässt sich auch im Internet 
nachverfolgen. 
 
Leider ist mir nicht klar warum das so ist und wie die AWB hier beauftragt ist. 
 
Bezüglich der verstopften Gullys habe ich schon selber vor Kurzem die SteB in Köln 
informiert und die Reinigung derer angeregt. 
 
Nun ist es für mich unverständlich warum die obere Lützerathstraße nicht regelmäßig 
gereinigt wird. Schließlich würde eine Reinigung zur Aufrechterhaltung des allgemeinen 
Zustandes beitragen. 
 
Auch gibt es dort meiner Meinung nach Abschnitte, die einem Anlieger nicht zuzuordnen 
sind, also städtischer Grund sein müssten. 
 
In mein Anliegen und meiner Beschwerde möchte ich auch gleichzeitig die Kreuzung mit 
dem Mauspfad einbeziehen. Auch hier macht sich seit dem Frühjahr wieder der Grünwuchs 
breit.  
 
Nun möchte ich Sie bitten mein Anliegen zu prüfen und hoffe auf eine Lösung. Wie immer 
die auch aussehen mag. 
 
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne unter meinen Kontaktdaten zur Verfügung. 
 
Vielen Dank. 
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 2 - Antwortschreiben anonym

3708 Zeichen

/ 2  
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant-
wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0  
 
 
 
  Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen 
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln 
Auskunft Frau Dederichs, Zimmer 507 
Telefon 0221 221-26144, Telefax 0221 221-26005 
E-Mail geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de 
Internet www.stadt-koeln.de 
 
Sprechzeiten 
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
 
KVB Haltestellen Dom/Hbf, Heumarkt, Rathaus 
 
02 
Stadt Köln - Bürgeramt Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln 
 
 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen   Datum 
 02/1/4 Ded  11.07.2019 
 
Ihre Eingabe – Straßenreinigung Lützerathstraße, Bereich Gröpersgasse bis Rather 
Mauspfad, 51107 Köln-Rath/Heumar, Az: 106/2019 
Sehr geehrter Herr, 
vielen Dank für Ihre Eingabe vom 06.05.2019, in der Sie die Straßenreinigungssituation in 
der Lützerathstraße kritisieren. 
Inzwischen liegt mir eine Stellungnahme der Koordinationsstelle Abfallwirtschaft bei der 
Stadt Köln vor, aus der Folgendes hervorgeht:  
„Laut gültiger Straßenreinigungssatzung der Stadt Köln erfolgt die maschinelle Fahrbahnrei-
nigung der Lützerathstraße von Rösrather Straße bis Gröppergasse einmal wöchentlich 
durch die AWB GmbH. Des Weiteren reinigt diese satzungsgemäß zweimal wöchentlich die 
Fahrbahn der Straße Rather Mauspfad von Rösrather Straße bis Hermodurstraße. Diese 
Reinigungsleistung erfolgt ebenfalls maschinell. 
Die Reinigungszuständigkeit der Lützerathstraße von Gröppergasse bis Rather Mauspfad 
sowie die Kreuzung Lützerathstraße /Rather Mauspfad obliegt nicht der AWB GmbH. Auch 
liegt der AWB GmbH hierzu kein separater Reinigungsauftrag vor. Bezüglich einer Klärung 
wurde seitens der AWB GmbH eine Widmungsanfrage gestellt. 
Gewidmet ist ein Teilbereich Lützrathstraße ab Gröppersgasse sowie Gröppersgasse bis 
Ende der Bebauung. Für diesen Teilbereich hat die AWB GmbH der Stadt Köln einen Vor-
schlag zur Satzungsänderung 2020 unterbreitet. Dieser Vorschlag beinhaltet eine Erweite-
rung der maschinellen Fahrbahnreinigung (einmal wöchentlich) durch die AWB GmbH für 
den Teilbereich Lützerathstr ab Göppersgasse ungerade Seite bis Privatstr. 185 – 189 und 
gerade Seite ab Gröppersgasse bis Ende der Bebauung. 
Der restliche Teilbereich von Lützerathstr. ab Privatstr. 185 – 189 bis Rather Mauspfad ist 
ebenfalls gewidmet. Hier kann jedoch keine satzungsgemäße Reinigung erfolgen, da sich 
dieser Bereich außerhalb der geschlossenen Ortslage befindet (keine zusammenhängende 
Bebauung). Hierzu hat sich die AWB GmbH mit der Stadt Köln, Amt für Straßen und Ver-
kehrsentwicklung, in Verbindung gesetzt und befindet sich in Klärung, ob die AWB GmbH die 
notwendige Fahrbahnreinigung zukünftig für das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
übernehmen soll (Erweiterung bestehendes Leistungsverzeichnis).

Seite 2 
 
  
 
 
Über den Zustand der Verkehrsinseln in dem Kreuzungsbereich Lützerathstr./Rather Maus-
pfad wurde der Landesbetrieb Straßenbau NRW informiert.“ 
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch Fragen 
haben, können Sie sich direkt wenden an: 
Koordinationsstelle Abfallwirtschaft 
Beschwerde- und Standortmanagement 
Frau Wintermeier, Rufnummer 0221-221 29230 
Stadthaus Deutz – Westgebäude 
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln  
E-Mail: V/6AWB@STADT-KOELN.DE   
Die Bezirksvertretung Kalk erhält hierzu eine Mitteilung. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
 
Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

12.09.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2782/2019
Typ
Mitteilung BV
Datum
27.08.2019
Erstellt
14.08.2019 10:32