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2009/0547

Überplanmäßige Ausgaben gem. § 114 g HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7. DAH in Höhe von 60.000,00 EUR bei der Kostenstelle 040-022-1000 / Sachkonto 7172100 (Gastschulbeiträge) für das Haushaltsjahr 2009

Magistratsvorlage 20.11.2009

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2009/0547

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2009/0547

3594 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
10.12.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat IV Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Schulamt  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0547 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Überplanmäßige Ausgaben  gem. § 114 g HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7. DAH in 
Höhe von 60.000,00 EUR bei der Kostenstelle 040-022-1000 / Sachkonto 7172100 
(Gastschulbeiträge) für das Haushaltsjahr 2009 
 
Vorlage vom: 20.11.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Bei der Kostenstelle 040-022-1000 (Berufliche Schulen), Sachkonto 7172100 
(Gastschulbeiträge/Aufwendungen) werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 60.0000,00 EUR 
erforderlich. 
Der Magistrat genehmigt diese unvorhergesehene überplanmäßige Ausgabe, für die ein unabweisbares 
Bedürfnis besteht, gem. § 114 g HGO. 
Die Mehrausgaben werden durch Mehreinnahmen bei der Kostenstelle 040-022-1000 (Berufliche 
Schulen), Sachkonto 5482100 (Gastschulbeiträge/Erstattungen) gedeckt. 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

2 
... 
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 20.11.2009: 
 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist als Schulträger gem. § 163 ff. Hessisches Schulgesetz 
verpflichtet, Gastschulbeiträge an andere Schulträger zu entrichten, wenn deren allgemeinbildende 
Schulen von Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz in Darmstadt bzw. wenn deren Beruflichen 
Schulen von Schülerinnen und Schülern mit einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis in Darmstadt 
besucht werden. 
 
Die Höhe der Gastschulbeiträge wird jedes Jahr durch das Kultusministerium neu  festgesetzt. 
 
Auch im Schuljahr 2008/09
 besuchten zahlreiche Darmstädter Schülerinnen und Schüler die 
allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in anderen Städten und Kreisen. Dem Schulamt liegen 
noch Gastschulbeitragsanforderungen vor, die jedoch aus den zur Verfügung stehenden 
Haushaltsmitteln nicht in vollem Umfang gezahlt werden können. 
 
Da die Ausgabe-Sachkonten der Gastschulbeiträge bei allen betroffenen Kostenstellen gegenseitig 
deckungsfähig sind, werden die überplanmäßigen Mittel insgesamt bei einer Kostenstelle (040-022-
1000 Berufliche Schulen) beantragt und stehen dann im Deckungskreis insgesamt zur Verfügung. 
 
 
Übersicht der bisherigen Anforderungen
 
 
Grundschulen 040-016-1000 20.025,00 Euro 
Haupt- und Realschulen 040-017-1000 445,00 Euro 
Gymnasien 040-018-1000 5.340,00 Euro 
Gesamtschulen 040-019-1000 248.755,00 Euro 
Förderschulen 040-020-1000 31.348,00 Euro 
Berufliche Schulen 040-022-1000 101.584,00 Euro 
Summe/Ausgaben  407.497,00 Euro  
. /. verfügbare Mittel im Deckungskreis  351.200,00 Euro  
= erforderliche Mehrausgaben Schuljahr 2008/2009  56.297,00 Euro  
 
 
Da aufgrund der Anforderungen der Vorjahre  noch Schreiben einiger Städte und Kreise zu erwarten 
sind, ist mit einem Gesamtausgabebedarf von rd. 411.000 Euro zu rechnen. 
 
Zur Deckung dieser unabweisbaren Ausgaben stehen Mehreinnahmen bei der Kostenstelle 040-022-
1000 (Berufliche Schulen), Sachkonto 5482100 (Gastschulbeiträge/Erstattungen) zur Verfügung. 
 
 
Darmstadt, 23.11.2009 
40 I cs 
 
 
 
 
Dezernat II    Dezernat IV 
 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz    Dr. Dierk Molter 
Bürgermeister    Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2009/0547
Typ
Magistratsvorlage
Datum
20.11.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00