2009/0547
Überplanmäßige Ausgaben gem. § 114 g HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7. DAH in Höhe von 60.000,00 EUR bei der Kostenstelle 040-022-1000 / Sachkonto 7172100 (Gastschulbeiträge) für das Haushaltsjahr 2009
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2009/0547
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 10.12.2009 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat IV Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Schulamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2009/0547 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Überplanmäßige Ausgaben gem. § 114 g HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7. DAH in Höhe von 60.000,00 EUR bei der Kostenstelle 040-022-1000 / Sachkonto 7172100 (Gastschulbeiträge) für das Haushaltsjahr 2009 Vorlage vom: 20.11.2009 Beschlussvorschlag: Bei der Kostenstelle 040-022-1000 (Berufliche Schulen), Sachkonto 7172100 (Gastschulbeiträge/Aufwendungen) werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 60.0000,00 EUR erforderlich. Der Magistrat genehmigt diese unvorhergesehene überplanmäßige Ausgabe, für die ein unabweisbares Bedürfnis besteht, gem. § 114 g HGO. Die Mehrausgaben werden durch Mehreinnahmen bei der Kostenstelle 040-022-1000 (Berufliche Schulen), Sachkonto 5482100 (Gastschulbeiträge/Erstattungen) gedeckt. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: 2 ... Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 20.11.2009: Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist als Schulträger gem. § 163 ff. Hessisches Schulgesetz verpflichtet, Gastschulbeiträge an andere Schulträger zu entrichten, wenn deren allgemeinbildende Schulen von Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz in Darmstadt bzw. wenn deren Beruflichen Schulen von Schülerinnen und Schülern mit einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis in Darmstadt besucht werden. Die Höhe der Gastschulbeiträge wird jedes Jahr durch das Kultusministerium neu festgesetzt. Auch im Schuljahr 2008/09 besuchten zahlreiche Darmstädter Schülerinnen und Schüler die allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in anderen Städten und Kreisen. Dem Schulamt liegen noch Gastschulbeitragsanforderungen vor, die jedoch aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln nicht in vollem Umfang gezahlt werden können. Da die Ausgabe-Sachkonten der Gastschulbeiträge bei allen betroffenen Kostenstellen gegenseitig deckungsfähig sind, werden die überplanmäßigen Mittel insgesamt bei einer Kostenstelle (040-022- 1000 Berufliche Schulen) beantragt und stehen dann im Deckungskreis insgesamt zur Verfügung. Übersicht der bisherigen Anforderungen Grundschulen 040-016-1000 20.025,00 Euro Haupt- und Realschulen 040-017-1000 445,00 Euro Gymnasien 040-018-1000 5.340,00 Euro Gesamtschulen 040-019-1000 248.755,00 Euro Förderschulen 040-020-1000 31.348,00 Euro Berufliche Schulen 040-022-1000 101.584,00 Euro Summe/Ausgaben 407.497,00 Euro . /. verfügbare Mittel im Deckungskreis 351.200,00 Euro = erforderliche Mehrausgaben Schuljahr 2008/2009 56.297,00 Euro Da aufgrund der Anforderungen der Vorjahre noch Schreiben einiger Städte und Kreise zu erwarten sind, ist mit einem Gesamtausgabebedarf von rd. 411.000 Euro zu rechnen. Zur Deckung dieser unabweisbaren Ausgaben stehen Mehreinnahmen bei der Kostenstelle 040-022- 1000 (Berufliche Schulen), Sachkonto 5482100 (Gastschulbeiträge/Erstattungen) zur Verfügung. Darmstadt, 23.11.2009 40 I cs Dezernat II Dezernat IV Wolfgang Glenz Dr. Dierk Molter Bürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2009/0547
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 20.11.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00