2510/2020
Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der BV Köln-Chorweiler, betr.: Taktile Elemente auf den Chorweiler Plätzen (AN0897/2020)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2946 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Löba Sa Vorlagen-Nummer 2510/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.08.2020 Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der BV Köln-Chorweiler, betr.: Taktile Elemente auf den Chorweiler Plätzen (AN0897/2020) Jetzt, nach der Fertigstellung der neu gestalteten Plätze in Chorweiler und in der Umgebung des City Centers fällt auf, dass die neu installierten taktilen Elemente durch Mülltonnen oder andere Gegenstände zugestellt werden, und somit ihrem Zweck nicht mehr dienen können. Sie sollen sehbehinderten Bürgerinnen und Bürgern, deren Augenlicht eingeschränkt ist, sind bei der besseren Orientierung helfen, die sich u.a. mit Taststock durch Chorweiler bewegen. Wir fragen die Verwaltung: 1. Welche Abteilung ist zuständig für die Freihaltung der taktilen Elemente? 2. Wie oft wird kontrolliert? 3. Werden Anwohner, Geschäfte oder andere Betriebe, die an den Wegen liegen, über die neu- en Elemente informiert und wie sie zu behandeln sind? Antwort der Verwaltung: Zu 1. Zuständigkeiten Die Stadt Köln informiert auf verschiedenen Ebenen über Blindenleitsysteme und taktile Elemente, um in der Bevölkerung ein Bewusstsein für die Funktion und Bedeutung sowie für das Erfordernis solcher Hilfsmittel zu schaffen. Für die Freihaltung der taktilen Elemente gibt es allerdings keine unmittelbare gesetzliche Regelung oder Aufgabenzuweisung, sodass es auch keine Abteilung in der Stadtverwaltung gibt, die originär für die Freihaltung taktiler Elemente zuständig ist. Für den Fall, dass Kfz rechtswidrig auf Gehwegen außerhalb ggf. gekennzeichneter Bereiche abge- stellt sind und hiermit auch taktile Elemente verdeckt werden, ist das Ordnungsamt zuständig, da das Abstellen generell untersagt ist. Im Falle falsch abgestellter Mülltonnen und weiterer Hindernisse kann auch das Ordnungsamt nur begrenzt agieren. Zu 2. Frequenz der Kontrollen Die Freihaltung taktiler Elemente wird aufgrund der nicht definierten Zuständigkeit nicht explizit kon- trolliert. 2 Zu 3. Informationen für Anwohner, Geschäfte und Betriebe an den Wegen Die Stadt Köln hat ein Infoblatt veröffentlicht, das die Funktion von Blindenleitlinien erklärt und aus- drücklich darum bittet, die Leitlinien freizuhalten. Dieses liegt in den städtischen Dienststellen aus und ist auf der städtischen Homepage unter der Rubrik Leben in Köln /Verkehr / Das Kölner Blindenleit- system bzw. unter folgendem Link: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/das-koelner- blindenleitsystem abrufbar. Der Hinweis zu einer konkreten Information der Anwohner, Geschäfte und Betriebe entlang des Blin- denleitsystems auf den Chorweiler Plätzen wird von Seiten der Verwaltung aufgenommen. Es wird geprüft, in welchem Rahmen diese Information erfolgen kann.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2510/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 18.08.2020
- Erstellt
- 14.08.2020 07:22