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2510/2020

Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der BV Köln-Chorweiler, betr.: Taktile Elemente auf den Chorweiler Plätzen (AN0897/2020)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 18.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 20.08.2020

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2946 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Löba Sa 
Vorlagen-Nummer 
 2510/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.08.2020 
 
Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der BV Köln-Chorweiler, betr.: Taktile Elemente 
auf den Chorweiler Plätzen (AN0897/2020) 
Jetzt, nach der Fertigstellung der neu gestalteten Plätze in Chorweiler und in der Umgebung 
des City Centers fällt auf, dass die neu installierten taktilen Elemente durch Mülltonnen oder andere 
Gegenstände zugestellt werden, und somit ihrem Zweck nicht mehr dienen können. 
 
Sie sollen sehbehinderten Bürgerinnen und Bürgern, deren Augenlicht eingeschränkt ist, sind bei der 
besseren Orientierung helfen, die sich u.a. mit Taststock durch Chorweiler bewegen. 
 
Wir fragen die Verwaltung:  
 
1. Welche Abteilung ist zuständig für die Freihaltung der taktilen Elemente?  
2. Wie oft wird kontrolliert? 
3. Werden Anwohner, Geschäfte oder andere Betriebe, die an den Wegen liegen, über die neu-
en Elemente informiert und wie sie zu behandeln sind? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1. Zuständigkeiten 
 
Die Stadt Köln informiert auf verschiedenen Ebenen über Blindenleitsysteme und taktile Elemente, 
um in der Bevölkerung ein Bewusstsein für die Funktion und Bedeutung sowie für das Erfordernis 
solcher Hilfsmittel zu schaffen.  
 
Für die Freihaltung der taktilen Elemente gibt es allerdings keine unmittelbare gesetzliche Regelung 
oder Aufgabenzuweisung, sodass es auch keine Abteilung in der Stadtverwaltung gibt, die originär für 
die Freihaltung taktiler Elemente zuständig ist.  
 
Für den Fall, dass Kfz rechtswidrig auf Gehwegen außerhalb ggf. gekennzeichneter Bereiche abge-
stellt sind und hiermit auch taktile Elemente verdeckt werden, ist das Ordnungsamt zuständig, da das 
Abstellen  generell untersagt ist. 
 
Im Falle falsch abgestellter Mülltonnen und weiterer Hindernisse kann auch das Ordnungsamt nur 
begrenzt agieren. 
 
Zu 2. Frequenz der Kontrollen 
 
Die Freihaltung taktiler Elemente wird aufgrund der nicht definierten Zuständigkeit nicht explizit kon-
trolliert.

2 
 
Zu 3. Informationen für Anwohner, Geschäfte und Betriebe an den Wegen 
 
Die Stadt Köln hat ein Infoblatt veröffentlicht, das die Funktion von Blindenleitlinien erklärt und aus-
drücklich darum bittet, die Leitlinien freizuhalten. Dieses liegt in den städtischen Dienststellen aus und 
ist auf der städtischen Homepage unter der Rubrik Leben in Köln /Verkehr / Das Kölner Blindenleit-
system bzw. unter folgendem Link: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/das-koelner-
blindenleitsystem abrufbar. 
 
Der Hinweis zu einer konkreten Information der Anwohner, Geschäfte und Betriebe entlang des Blin-
denleitsystems auf den Chorweiler Plätzen wird von Seiten der Verwaltung aufgenommen. Es wird 
geprüft, in welchem Rahmen diese Information erfolgen kann.

Beratungsverlauf (1)

20.08.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2510/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
18.08.2020
Erstellt
14.08.2020 07:22