Mandari Insight

1389/2023

227. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 1, Köln-Deutz; Arbeitstitel: "Deutzer Hafen" in Köln-Deutz

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 16.06.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.09.2023, TOP 11.3

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage_4_Begründung mit Umweltbericht

· application/pdf

Ansehen

Anlage_2_ Bisherige Darstellung des Flächennutzungsplanes

· application/pdf

Ansehen

Anlage_6.2_Stellungnahmen der Behörden und TöB_§4(2)

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3.1- DH beabsichtigte Darstellung Korrektur von Anlage 3

· application/pdf

Ansehen

Anlage_5.2_Stellungnahmen aus der Offenlage_§3(2)

· application/pdf

Ansehen

Anlage_6.1_Stellungnahmen der Behörden und TÖB_§4(1)

· application/pdf

Ansehen

Anlage_1_Lage des Änderungsbereiches

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Beabsichtigte Darstellung (überholte Anlage - Korrektur s. Anblage 3.1)

· application/pdf

Ansehen

Anlage_5.1_Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteilligung_§3(1)

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1914 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/611/1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1389/2023
Stand: 27.05.2024 
Sachstandsbericht  
227. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 1, Köln-Deutz; 
Arbeitstitel: "Deutzer Hafen" in Köln-Deutz 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand:07.09.2023 
 
Beschluss 
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlus-
ses:  
 
Der Rat  
 
1. beschließt über die während der frühzeitigen Beteiligung und der Offenlage zur 227. Ände-
rung des Flächennutzungsplans mit dem Arbeitstitel "Deutzer Hafen“ in Köln-Deutz“ einge-
gangenen Stellungnahmen gemäß der Anlagen 5.1, 5.2, 6.1 und 6.2;  
 
2. stellt die 227. Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Arbeitstitel "Deutzer Hafen in 
Köln-Deutz mit der gemäß § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch beigefügten Begründung fest. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
Hinweis. 
 
Der Rat hat die Vorlage am 07.09.2023 ungeändert beschlossen. 
 
Nächste Schritte: 
Nach der Feststellung der Flächennutzungsplanänderung durch den Rat wurde mit Antrag 
vom 7. September 2023 der Bezirksregierung Köln die 227. Änderung des FNP zur Genehmi-
gung nach § 6 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch vorgelegt. Die Be-
zirksregierung Köln erteilte mit Schreiben vom 27. Oktober 2023 die Genehmigung für diese

2 
 
Änderung. 
 
Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung im Amtsblatt der Stadt 
Köln Nr.° 48 vom 20. Dezember 2023 wurde die 227. Änderung des FNP wirksam. Sie wird 
einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung von dem Tage der 
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln an beim Stadtplanungs-
amt der Stadt Köln, Stadthaus, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, während der Dienststunden, 
derzeit zur dauernden Einsichtnahme bereitgehalten. 
Damit ist das Bauleitplanverfahren abgeschlossen.

Anlage_4_Begründung mit Umweltbericht

242363 Zeichen

1 
 
A N L A G E  4  
 
Begründung nach § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch (BauGB) mit Umweltbericht nach 
§ 2a in Verbindung mit §2 Absatz 4 BauGB 
Zur 227. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 1, Köln-In-
nenstadt 
Arbeitstitel: „Deutzer Hafen“ in Köln-Deutz 
  
A N L A G E  4  ................................ ................................ ................................ ... 1 
1. Anlass, Ziel und Zweck der Planung ................................ ................................ ............. 4 
1.1 Geschichte des Deutzer Hafens ................................ ................................ .......... 4 
1.2 Entwicklungsvorhaben ................................ ................................ ......................... 4 
2. Erläuterungen zum Planungsgebiet ................................ ................................ .............. 6 
3. Verfahrensablauf ................................ ................................ ................................ .......... 6 
4. Darstellung im Flächennutzungsplan (FNP) ................................ ................................ .. 8 
5. Berücksichtigung anderer Planungen ................................ ................................ ........... 8 
5.1 Raumordnung ................................ ................................ ................................ ...... 8 
5.2 Landschaftsplan ................................ ................................ ................................  10 
5.3 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln ................................ ...................... 11 
5.4 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2010 ................................ .................. 11 
5.5 Stadtentwicklungskonzept Wohnen ................................ ................................ ... 12 
5.6 Hochwasserschutzkonzept Köln ................................ ................................ ........ 12 
5.7 Altlasten ................................ ................................ ................................ ............. 14 
5.8 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ................................ ........................... 14 
5.9 Bebauungspläne ................................ ................................ ................................  14 
5.10 Denkmalschutz ................................ ................................ ................................ .. 15 
6. Änderungsgebiet im Flächennutzungsplan (FNP) ................................ ....................... 15 
6.1 Bestehende Nutzungen ................................ ................................ ..................... 15 
6.2 Aufgabe der bisherigen Darstellung im FNP ................................ ...................... 16 
6.3 Städtebauliches Konzept ................................ ................................ ................... 17 
6.4 Hochwasserschutzkonzept für den Deutzer Hafen ................................ ............ 18 
6.5 Die soziale Infrastruktur ................................ ................................ ..................... 20 
6.6 Verkehr und technische Infrastruktur ................................ ................................ . 20 
6.6.1 Verkehrserschließung ................................ ................................ .......... 20 
6.6.2 Wasser- und Energieversorgung ................................ .......................... 21

2 
 
6.6.3 Abwasserentsorgung ................................ ................................ ........... 21 
6.7 Klimaschutz ................................ ................................ ................................ ....... 22 
6.7.1 Anpassung an den Klimawandel ................................ .......................... 22 
6.7.2 Klimaschutz ................................ ................................ ......................... 22 
6.8 Beabsichtigte Darstellung ................................ ................................ .................. 22 
7. Auswirkungen der Planänderung ................................ ................................ ................ 25 
8. Umweltbericht ................................ ................................ ................................ ............. 28 
Einleitung ................................ ................................ ................................ .................... 28 
8.1 Darstellung des Inhalts und wichtigster Ziele des Bauleitplans .......................... 28 
8.2 Bedarf an Grund und Boden ................................ ................................ .............. 28 
8.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzten und Fachplänen 
festgelegten Ziele des Umweltschutzes ................................ ............................. 29 
Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen ......................... 34 
8.4 Grundlagen ................................ ................................ ................................ ........ 34 
8.4.1 Beschreibung derzeitiger Umweltzustand (Basisszenario) ................... 34 
8.4.2 Beschreibung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der 
Planung  (Nullvariante) ................................ ................................ ......... 35 
8.4.3 Prognose Umweltzustand bei Durchführung der Planung 
(Planszenario) ................................ ................................ ...................... 36 
8.5 Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstaben a – j und § 1a 
BauGB ................................ ................................ ................................ ............... 36 
8.5.1 Tiere ................................ ................................ ................................ .... 36 
8.5.2 Pflanzen ................................ ................................ ...............................  39 
8.5.3 Fläche ................................ ................................ ................................ .. 41 
8.5.4 Boden ................................ ................................ ................................ .. 42 
8.5.5 Wasser ................................ ................................ ................................  44 
8.5.6 Luft ................................ ................................ ................................ ....... 50 
8.5.7 Klima ................................ ................................ ................................ .... 54 
8.5.8 Wirkungsgefüge ................................ ................................ ................... 56 
8.5.9 Landschaft ................................ ................................ ........................... 58 
8.5.10 Biologische Vielfalt ................................ ................................ ............... 59 
8.5.11 Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete 
(Gebiete von    gemeinschaftlicher Bedeutung/europäische 
Vogelschutzgebiete) ................................ ................................ ............ 61 
8.5.12 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung ................................ ....................... 62 
8.5.13 Kultur- und sonstige Sachgüter ................................ ............................ 73 
8.5.14 Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche, 
Strahlung, Wärme),   sachgerechter Umgang mit Abfällen und 
Abwässern ................................ ................................ ........................... 76 
8.5.15 Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente 
Nutzung von Energie................................ ................................ ............ 77

3 
 
8.5.16 Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, 
insbesondere des    Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes .......... 78 
8.5.17 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben 
benachbarter Plangebiete ................................ ................................ .... 86 
8.5.18 eingesetzte Stoffe und Techniken ................................ ........................ 86 
8.5.19 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten 
(Alternativen) ................................ ................................ ....................... 86 
C Zusätzliche Angaben ................................ ................................ ......................... 87 
8.6 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung beziehungsweise 
Hinweise auf   Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben ........... 87 
8.7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen  
(Monitoring) ................................ ................................ ................................ ....... 87 
8.8 Zusammenfassung ................................ ................................ ............................ 87 
8.9 Referenzliste der Quellen ................................ ................................ .................. 93

4 
 
1. Anlass, Ziel und Zweck der Planung 
1.1 Geschichte des Deutzer Hafens 
Der Bereich des Deutzer Hafens erlangte schon im Mittelalter Bedeutung als Anlege-
stelle. Bereits im Jahr 1400 werden Uferverstärkungen in Poll urkundlich erwähnt. Mit 
der Eingemeindung von Deutz und Poll nach Köln im Jahr 1888 entstanden die ortspoli-
tischen Voraussetzungen zum Hafenbau. Nach der Entfestigung von Deutz wurde 1907 
der Deutzer Hafen unter Einbeziehung eines "Schnellert" genannten toten Rheinarms 
zum Industriehafen ausgebaut. Der Deutzer Bassinhafen besteht heute aus zwei Hafen-
becken, die durch eine 1906–08 erbaute elektrisch betriebene Drehbrücke voneinander 
getrennt sind.  
Die Hafenanlagen in Deutz wurden von Beginn an für Industriezwecke konzipiert. Wich-
tigste Anlieger am neuen Hafen wurden zwei Mühlenbetriebe. Nach teilweisen Zerstö-
rungen im II. Weltkrieg wurden die Mühlengebäude nach 1945 wiederaufgebaut und 
1950 in Betrieb genommen. Seitdem erfolgten sukzessive diverse Neubauten und Modi-
fizierungen an den bestehenden Gebäuden.  
Der wirtschaftliche Strukturwandel am Ende des 20. Jahrhunderts wie auch damit ein-
hergehende neue Anforderungen an die Binnenschifffahrt haben den Deutzer Hafen 
und seine Bedeutung als Logistikstandort stark verändert. Hafentypische Betriebe wur-
den durch nicht hafenaffine und lagerintensive Betriebe ersetzt, während gleichzeitig 
städtebauliche Missstände durch Leerstände und Mindernutzungen entstanden. Nur 
noch Teile der Flächen werden mit Bezug auf den Hafenbetrieb genutzt. Infolgedessen 
hat der Deutzer Hafen nur noch eine geringe Bedeutung als Industriehafen. Der Um-
schlag ist in den letzten Jahren stetig gesunken und umfasste 2018 lediglich noch rd. 
2,2 % des Umschlags der Kölner Häfen. Für die Binnenschifffahrt spielt der Deutzer Ha-
fen als Umschlagsplatz für Waren und Güter insgesamt keine bedeutsame Rolle mehr. 
Eine Ertüchtigung und ein funktionaler Ausbau als Hafen sind bereits aufgrund der Lage 
in der Innenstadt und aufgrund der herangerückten Büronutzungen, die eine noch hö-
here Lärmbelastung durch Industriebetriebe nicht erlauben, sowie aufgrund der fehlen-
den flächenhaften Erweiterungsmöglichkeiten nicht möglich.  
Die Neuentwicklung des Industriehafens in Deutz, der seine angestammte Rolle weitge-
hend verloren hat, ist ein wichtiger Baustein, um die Herausforderungen des starken 
Wachstums der Stadt Köln mit einem hohen Bedarf an Wohnraum und Arbeitsplätzen 
zu bewältigen. Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Köln im April 2015 den 
Grundsatzbeschluss gefasst, die bisherige Hafennutzung aufzugeben und den Standort 
als innerstädtisches Quartier für Wohnen und Arbeiten zu entwickeln (Vorlagen-Nr. 
0255/2015). 
1.2 Entwicklungsvorhaben 
Die Stadt Köln beabsichtigt, das Areal des Deutzer Hafens im Umfang von ca. 40 ha 
(einschließlich der Wasserfläche) in den kommenden Jahren als eines der zentralen 
städtebaulichen Projekte Kölns zu entwickeln. Auf dem innerstädtischen Standort sollen 
3.000 Wohnungen für 6.900 Einwohner und Büroflächen für 6.000 Arbeitsplätze neu

5 
 
entstehen. Das Projekt gibt damit als Wohn- und Wirtschaftsstandort einen wichtigen 
Impuls nicht nur für die Entwicklung des rechtsrheinischen Stadtgebietes, sondern für 
die Entwicklung der gesamten Stadt Köln. Geplant ist ein dichtes, gemischtes Stadt-
quartier am Rhein, das neue Akzente setzt und mit den angrenzenden Stadtteilen Deutz 
und Poll vernetzt wird. 
Die Revitalisierung des Deutzer Hafens bietet die Chance, dem hohen Wohnraum- und 
Arbeitsplatzbedarf in der Stadt Köln gerecht zu werden. Im städtebaulichen Masterplan 
Innenstadt Köln wurde im Jahr 2009 die Umnutzung und Neuausrichtung des Deutzer 
Hafens für Wohnen und Dienstleistungsnutzungen vorgeschlagen. Auf Grundlage die-
ser Empfehlung wurden im Rahmen einer städtischen Standortuntersuchung erste Pla-
nungs- und Handlungsempfehlungen zur Umsetzung formuliert. In diesem Zuge wurden 
verkehrliche Belange, Lärmentwicklung, Altlastenproblematik, landschaftsschutzrechtli-
che Belange sowie baurechtliche Vorgaben aus Landesentwicklungsplan, Regionalplan 
und Flächennutzungsplan geprüft. Besondere Bedeutung kommt dabei den Belangen 
des vorbeugenden Hochwassermanagements zu. Für die weitere Entwicklung war eine 
Umnutzung des Hafens für Wohnen und Dienstleistungen bei Verbleib der Großmühle 
als Leitbild vorgesehen. Aufbauend darauf wurde im Jahr 2013/14 eine Machbarkeits-
studie erarbeitet, in der die Möglichkeiten einer baulichen Entwicklung unter Einbezie-
hung der Hochwasserschutzproblematik detailliert überprüft wurden. Im Juni 2015 hat 
der Rat der Stadt Köln auf Grundlage dieser Erkenntnisse eine Grundsatzentscheidung 
zur Umnutzung des Deutzer Hafens zu einem neuen innerstädtischen Quartier für Woh-
nen und Arbeiten bei Erhalt der Großmühle getroffen (vgl. Ratsinformationssystem der 
Stadt Köln, Vorlagen-Nr. 0255/2015). Diese Entscheidung wurde flankiert durch ein 
Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Planen und Bauen in gesetzlichen 
Überschwemmungsgebieten aus dem Jahr 2014. Demgemäß entstehen durch die ge-
plante Umnutzung der seit 1907 bestehenden Industrie- und Gewerbeflächen des Deut-
zer Hafens keine im Sinne des Wasserhaushaltsrechts unzulässigen 'neuen Baugebie-
te'. Im Jahre 2016 konnte die moderne stadt als Stadtentwicklungsgesellschaft der 
Stadtwerke Köln GmbH und der Stadt Köln jedoch einen Vertrag über den Kauf und die 
Verlagerung des Mühlenbetriebes mit den Eigentümern der Ellmühle abschließen. Da-
mit wurde die Entwicklung des Deutzer Hafens ohne Einschränkungen durch die Emis-
sionen des Großbetriebs Ellmühle möglich. 
Zusammen mit den Flächen der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK), die ihr Lo-
gistikgeschäft auf anderen Hafenstandorten in Köln konzentrieren will, und ihre Flächen 
daher ebenfalls an moderne stadt veräußert hat, befinden sich umfangreiche Teile der 
Hafenfläche im Eigentum der städtischen Entwicklungsgesellschaft. Die angestrebte 
Entwicklung schließt darüber hinaus weitere Flächen im Eigentum der Stadt bzw. des 
Stadtwerkekonzerns sowie privater Eigentümer mit ein. Die Neugestaltung des Hafen-
areals erfordert – in enger Verzahnung mit den Anforderungen des Hochwassermana-
gements – umfangreiche Erschließungs- und Ordnungsmaßnahmen, die sich aus der 
geplanten Konversion des derzeitigen innerstädtischen Gewerbestandortes zu einem 
urbanen Wohn- und Bürostandort ergeben.

6 
 
Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Köln zur Sicherung der städtebaulichen Entwick-
lung das Areal des Deutzer Hafens als städtebaulichen Entwicklungsbereich gemäß 
§ 165 ff. Baugesetzbuch (BauGB) festgelegt (siehe Abschnitt 5.7). 
2. Erläuterungen zum Planungsgebiet 
Der Änderungsbereich mit einer Gesamtfläche von ca. 39,8 ha liegt im rechtsrheini-
schen Innenstadtbereich im Stadtteil Deutz zwischen Rhein und Siegburger Straße. Die 
Flächengröße des Geltungsbereichs für die verbindliche Bauleitplanung für das ge-
samte Hafengebiet beträgt hingegen 41,3 ha. Die Differenzen resultieren daraus, dass 
der Bereich der Allee entlang der Alfred-Schütte-Allee in die verbindliche Bauleitplanung 
einbezogen wird, jedoch nicht in die FNP-Änderung, da sich die Darstellung nicht än-
dert.  
Das 1.100 m lange und an seiner breitesten Stelle 475 m breite Gebiet umfasst das im 
Norden an den Rhein angebundene Hafenbecken und angrenzende Flächen, die zur-
zeit überwiegend gewerblich genutzt werden oder brachliegen. 
Die Grenze des Änderungsbereichs verläuft im Norden entlang der über die Drehbrücke 
verlaufenden Alfred-Schütte-Allee, im Osten entlang der Siegburger Straße bis zur que-
renden Güterbahntrasse, welche in Verlängerung der Südbrücke parallel zur Straße Am 
Schnellert verläuft und die südliche Grenze bildet. Im Westen wird der Änderungsbe-
reich durch die parallel zum Rheinufer verlaufende Alfred-Schütte-Allee begrenzt. 
Im Norden grenzen an den Geltungsbereich jenseits der Alfred-Schütte-Allee (Drehbrü-
cke) der Vorhafen des Deutzer Hafens sowie die Wasserflächen des Rheins, eine Feu-
erlöschbootstation sowie der Hafenpark an, der zur Deutzer Werft überleitet. Das Stadt-
teilzentrum von Deutz liegt in ca. 1 km Entfernung nördlich der Severinsbrücke/Goten-
ring (Bundesstraße 55). Nordöstlich, außerhalb des Plangebiets befinden sich zwischen 
Siegburger Straße und der Straße Im Hasental Wohnnutzungen. Das unmittelbare Um-
feld östlich der Siegburger Straße und südlich der Straße Im Hasental ist überwiegend 
durch Büronutzungen geprägt. Südöstlich und südlich der Bahnlinie in Poll grenzen bei-
derseits der Siegburger Straße Wohnbereiche an. Weiter westlich Richtung Rhein befin-
den sich gewerblich-industrielle Nutzungen sowie freizeitbezogene Einrichtungen. Nach 
Westen zum Rhein hin grenzt der Geltungsbereich an das Landschaftsschutzgebiet der 
Poller Wiesen an. In Sichtweite auf der anderen Rheinseite befinden sich der Rheinau-
hafen, ein städtebaulich und architektonisch markantes, innerstädtisches Quartier für 
Wohnen und Dienstleistungen, sowie in ca. 2 km (Luftlinie) die Kölner Innenstadt.  
3. Verfahrensablauf 
Beschluss des Integrierten Plans Deutzer Hafen und Einleitungsbeschluss zur 227. Än-
derung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 1 in Köln-Deutz 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 17.09.2018 TOP 3.4 ungeändert 
empfohlen 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.09.2018 TOP 7.5 ungeändert empfohlen

7 
 
Stadtentwicklungsausschuss 20.09.2018 TOP 4.1.1 ungeändert empfohlen 
Rat 27.09.2018 TOP 15.1 ungeändert beschlossen 
 
Anhörung der Bezirksvertretungen Innenstadt und Porz zu den Ergebnissen der frühzei-
tigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
Bebauungsplan-Entwurfes 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.09.2019 TOP 3.7 ungeändert 
empfohlen 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.09.2019 TOP 7.2 mit Änderungen empfoh-
len 
Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2019 TOP 7.1 geändert beschlossen 
 
Ergänzung des Vorgabenbeschlusses: Fortschreibung des Integrierten Plans im Be-
reich des „Ostdreiecks“ 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2021 TOP 3.17 unge-
ändert beschlossen 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.09.2021 TOP 7.9 geändert beschlossen 
Stadtentwicklungsausschuss 09.09.2021 TOP 5.3 zurückgestellt 
Stadtentwicklungsausschuss 28.10.2021 TOP 5.1 geändert beschlossen 
 
1568/2022 227. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 1, Arbeitstitel: 
Deutzer Hafen in Köln-Deutz  
Mitteilung über die Offenlage nach §3 Abs. 2 BauGB 
25.08.2022 Bezirksvertretung Innenstadt (1)  
01.09.2022 Bezirksvertretung Porz (7)  
01.09.2022 Stadtentwicklungsausschuss  
 
Der Einleitungsbeschluss für die 227. Änderung des Flächennutzungsplans Deutzer Ha-
fen in Köln-Deutz wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 
20.09.2018 gefasst. 
Auf dieser Grundlage erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 
Abs. 1 BauGB in Form einer Abendveranstaltung am 09.04.2019. Es bestand die Mög-
lichkeit vom 09.04.2019 bis zum 20.04.2019 Anregungen einzubringen. Die frühzeitige 
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 
BauGB fand vom 20.06.2018 bis 08.08.2018 statt. 
Am 19.09.2019 erfolgte im Stadtentwicklungsausschuss nach Anhörung der Bezirksver-
tretungen Innenstadt und Porz der Vorgabenbeschluss über die Ergebnisse der frühzei-
tigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Vorlagen-Nr. 2549/2019).

8 
 
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Ab-
satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 05.08.2021 bis zum 06.09.2021 durchge-
führt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 34 Stellungnahmen eingegangen. 
Die Bezirksvertretung Innenstadt wurde am 25.08.2022 und die Bezirksvertretung Porz 
sowie der Stadtentwicklungsausschuss am 01.09.2022 in Form einer Mitteilung über die 
Absicht der Durchführung einer Offenlage zur 227. Änderung des Flächennutzungspla-
nes „Deutzer Hafen in Köln-Deutz“ unterrichtet. 
Die Offenlage (öffentliche Auslegung) wurde ortsüblich bekanntgemacht im Amtsblatt 
Nr. 31 (2022) der Stadt Köln am 17.08.2022 und wurde durchgeführt vom 25.08.2022 
bis einschließlich 26.09.2022. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde die Einsicht in 
die Unterlagen in der Außenstelle des Stadthauses Deutz nach Terminvereinbarung 
möglich gemacht. Sämtliche Unterlagen waren zusätzlich auf der Internetseite der Stadt 
Köln zugänglich. Im Zeitraum der Offenlage sind 22 Stellungnahmen eingegangen. 
Diese waren nicht FNP-relevant oder konnten durch redaktionelle Ergänzungen im Be-
gründungstext berücksichtigt werden. 
4. Darstellung im Flächennutzungsplan (FNP) 
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt seit seiner Rechtsgültigkeit in 1984 innerhalb des 
Plangebiets westlich und im südlichen Bereich des Hafenbeckens Industriegebiet (GI) 
dar. Östlich des Hafenbeckens erstreckt sich die GI-Darstellung bis zum Poller Kirch-
weg. Die Hafenflächen zwischen Hafenbecken und Siegburger Straße, nördlich der Ein-
mündung Poller Kirchweg, sind als Gewerbegebiet (GE) dargestellt, ebenso die be-
nachbarte Fläche zwischen Siegburger Straße, Poller Kirchweg und der Straße Am 
Schnellert (so genannter 'Bereich Ost'). Entlang des westlichen Ufers des Hafenbe-
ckens einschließlich der Bahngleise ist eine Fläche als Sondergebiet Hafen (SO Hafen), 
das Hafenbecken selbst ist als Wasserfläche dargestellt.  
5. Berücksichtigung anderer Planungen 
5.1 Raumordnung 
Die Ziele und Grundsätze des länderübergreifenden Raumordnungsplans für den 
Hochwasserschutz (BRPHV) sind im Rahmen der Bauleitplanung zu beachten. Der 
Plan ist auf die Konkretisierung in Raumordnungsplänen und kommunalen Bauleitplä-
nen angelegt. 
Bis zur vorhandenen Hochwasserschutzlinie westlich der Siegburger Straße liegt der 
Änderungsbereich innerhalb des gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiets 
des Rheins. Bereits im Rahmen der 25. Änderung des Regionalplans für den Bereich 
des Deutzer Hafens konnte festgestellt werden, dass die Umnutzung des Hafenareals 
nicht die Ausweisung eines neuen Baugebietes darstellt und somit nicht unter das bauli-
che Entwicklungsverbot nach § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) fällt. Die rechtlichen 
Vorgaben des WHG zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf Ober- und Unterlie-
ger, zur Vermeidung einer Beeinträchtigung des bestehenden Hochwasserschutzes und

9 
 
zur hochwasserangepassten Errichtung von Bauvorhaben werden bei der Umsetzung 
der Planung eingehalten und damit die Ziele und Grundsätze des Raumordnungsplans 
im Rahmen der Bauleitplanverfahren für den Deutzer Hafen beachtet. (Siehe Abschnitt 
6.4) 
Grundsatz II. 2.2. des BRPHV führt darüber hinaus aus, dass auch eine Rücknahme 
von Bauflächen in Flächennutzungsplänen in Erwägung gezogen werden soll, soweit 
sie noch nicht einer verbindlichen Bauleitplanung oder einer Satzung nach § 34 Abs. 4 
BauGB unterliegen. Dabei ist zu berücksichtigen, ob es sich bei der Rücknahme um 
eine wirtschaftlich unzumutbare Belastung für die Gemeinde handelt. Dazu gehört auch 
die Frage, ob es Alternativen gibt. 
Im Rahmen der Einleitung der verbindlichen Bauleitplanung und der Satzung über eine 
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM) „Deutzer Hafen“ nach § 165 BauGB hat 
die Stadt Köln nachgewiesen, dass der Deutzer Hafen eine besondere Bedeutung für 
die Versorgung mit Wohn- und Arbeitsstätten, zur Errichtung von Gemeinbedarfs- und 
Folgeeinrichtungen für Köln hat und darüber hinaus eine Nachnutzung von brachliegen-
den Flächen bedeutet. Diese beinhalten darüber hinaus mit der Ellmühle und der Auer-
mühle Baudenkmäler, die mit der Nachnutzung des Deutzer Hafens dauerhaft erhalten 
und einer neuen Nutzung zugeführt werden können. Die Festsetzungsvoraussetzungen 
für die SEM wurden im Rahmen einer vorbereitenden Untersuchung intensiv geprüft. In 
diesem Kontext wurde in besonderer Weise auch die Frage geklärt, ob es Alternativen 
im Stadtgebiet gibt. Die SEM hat die Erkenntnisse des Stadtentwicklungskonzepts 
(StEK) Wohnen bestätigt, dessen integraler Bestandteil die Entwicklung des Deutzer 
Hafens ist. (siehe 5.5 StEK Wohnen und 5.8 SEM) 
Auch die zusätzlichen Bedarfe an Siedlungsflächen (ASB), die für das Gebiet der Stadt 
Köln durch den LEP im Kontext des aktuell in Neuaufstellung befindlichen Regionaplans 
vorgegeben werden, können derzeit nicht ansatzweise nachgewiesen werden, was ein 
weiteres Indiz dafür ist, dass die Voraussetzungen bzw. Bedarfe sich in der Zwischen-
zeit nicht geändert haben. 
Der Deutzer Hafen wird mit dem Landesentwicklungsplan NRW (LEP) von 08/2019 
nicht mehr als landesbedeutsamer Hafen eingestuft. Der LEP fordert zudem eine stär-
kere Innenentwicklung der Städte, um den Freiraum zu schützen und landwirtschaftli-
che Nutzflächen im Außenbereich zu erhalten. Diesen Zielen trägt die Hafenkonversion 
Rechnung.  
Der LEP formuliert unter 7.4-6 „Überschwemmungsbereiche“ das Ziel, das diese von 
hochwasserempfindlichen oder den Abfluss behindernden Nutzungen, insbesondere 
von zusätzlichen Siedlungsbereichen und Bauflächen, freizuhalten sind und noch nicht 
ausgenutzte FNP-Bauflächen-Darstellungen grundsätzlich zurückzunehmen sind. Damit 
entsprechen die Regelungen des LEP denen des länderübergreifenden Raumord-
nungsplans für den Hochwasserschutz. Da es sich bei den Flächen des Deutzer Hafens 
um eine Konversion bereits genutzter Bauflächen handelt, wird von der Ausnahmemög-
lichkeit des § 78 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), die der LEP in Ziel 7.4-6 
festlegt, Gebrauch gemacht.

10 
 
Der Regionalrat hat in seiner Sitzung am 15.12.2017 die 25. Änderung des geltenden 
Regionalplans Köln, Teilabschnitt Region Köln beschlossen. Danach wurde der beste-
hende Gewerbe- und Industriebereich (GIB) des Hafenareals in einen Allgemeinen 
Siedlungsbereich (ASB) umgewandelt. Die Regionalplanänderung ist der Landespla-
nungsbehörde gemäß § 19 Abs. 6 Landesplanungsgesetz (LPlG) angezeigt worden. 
Durch Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW am 13.04.2018 wurde 
die Regionalplanänderung wirksam. Die zeichnerische Darstellung des überwiegenden 
Teiles des Planbereiches der 25. Änderung bis zur Siegburger Straße als Überschwem-
mungsbereich entsprechend dem Sachlichen Teilplan Vorbeugender Hochwasser-
schutz wurde beibehalten. Eine Umnutzung bereits vorhandener Siedlungsnutzungen 
wird als möglich angesehen, sofern das Retentionsvolumen erhalten bleibt bzw. verbes-
sert wird. 
5.2 Landschaftsplan 
Der Änderungsbereich liegt nicht im Bereich des Landschaftsplanes, grenzt jedoch im 
Westen an den Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Köln (s. Abb. 1). Für 
diesen Bereich (sog. Poller Wiesen) sieht der Landschaftsplan das Entwicklungsziel 
EZ 2 "Erhaltung und Weiterentwicklung vorhandener Grünanlagen" vor. 
 
 
Abbildung 1: Landschaftsplan Köln 
Digitale Version des Landschaftsplans Köln, Stadt Köln, 2018

11 
 
Der Landschaftsplan setzt ferner für die Poller Wiesen entlang der Alfred-Schütte-Allee 
das Landschaftsschutzgebiet L 13 'Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Flittard bis 
Rodenkirchen' fest. Unmittelbar an den Änderungsbereich angrenzend liegt hier eine 
„Gesetzlich geschützte Allee" (Objektkennung AL-K-6003 Alfred-Schütte-Allee) als 
zweireihige Linden Allee mit 227 Alleebäumen auf einer Gesamtlänge von etwa einem 
Kilometer. 
5.3 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln 
Der Städtebauliche Masterplan Innenstadt Köln (AS&P, 2008) sieht die Umnutzung und 
Neuausrichtung des Deutzer Hafens für Wohnen und Dienstleistungsnutzungen vor und 
bezeichnet den Deutzer Hafen neben dem Mülheimer Hafen als eine der letzten großen 
Reserven am innerstädtischen Rheinufer.  
Er empfiehlt, Szenarien möglicher Entwicklungen zu prüfen. In diesem Kontext seien 
nicht nur künftige rechtliche und tatsächliche Spielräume für Art und Maß der baulichen 
Nutzung systematisch zu erkunden, sondern auch die Qualität der städtebaulichen und 
architektonischen Ausführung künftiger Bebauungen zu qualifizieren. Erst nach Ab-
schluss der planerischen Erkundung sei die Vorbereitung weiterführender Verfahren wie 
Wettbewerbe empfehlenswert.1. 
5.4 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2010 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln wurde am 17.12.2013 vom 
Rat der Stadt beschlossen. Seine Ziele sind unter anderem die Stärkung der Haupt- 
und Nebenzentren in ihrer Versorgungsfunktion und als Mittelpunkte des öffentlichen 
Lebens, die Sicherung und der Ausbau der wohnortnahen Versorgung sowie die Steue-
rung der Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben zur Erreichung dieser 
Ziele. Der Stadtteil Deutz ist gemäß im Einzelhandels- und Zentrenkonzept bislang über 
den zentralen Versorgungsbereich „Stadtteilzentrum Deutz, Deutzer Freiheit“, mit Ange-
boten des kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfs versorgt. Die Ausstattung des ZVB mit 
Angeboten des kurzfristigen Bedarfs ist in qualitativer Hinsicht mit einem Lebensmittel-
Vollsortimenter, einem Lebensmittel-Discounter, Biomarkt, Drogeriemarkt und mehreren 
Fachgeschäften als gut zu bezeichnen, in quantitativer Hinsicht, gemessen an der Ver-
kaufsfläche/Einwohner jedoch deutlich unterdurchschnittlich. In räumlicher Hinsicht 
weist insbesondere der südlich des Deutzer Rings/ der Severinsbrücke gelegene Teil 
des Stadtteils mit zurzeit rd. 2.500 Einwohnern durch die große Distanz (700 bis 1.500 
m) zum Stadtteilzentrum Deutz, Deutzer Freiheit, eine deutliche Unterversorgung auf, 
die qualitativ nicht durch einen einzigen vorhandenen Lebensmittel-Discounter sowie 
eine Bäckerei-Filiale ausgeglichen werden kann. Zusammen mit der geplanten Wohn-
bebauung im Gebiet des Deutzer Hafens entsteht im Süden des Stadtteils Deutz ein 
Versorgungserfordernis für ein Gebiet mit perspektivisch rd. 9.000 Einwohnern. Diesem 
Erfordernis trägt die Fortschreibung des EHZK (Vorlagen-Nr. 1538/2020) Rechnung und 
weist einen zusätzlichen zentralen Versorgungsbereich als „Stadtteilzentrum 
                                                
1  ASP (2008), Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln, S. 116/117

12 
 
Deutz/Deutzer Hafen“ in Höhe des Stadtbahnhaltepunktes Poller Kirchweg aus. Damit 
wird, im Einklang mit den Zielen der Landesplanung und dem EHZK eine Ansiedlung 
von mehreren Einzelhandelsbetrieben in städtebaulich integrierter Lage gemäß Kriteri-
enkatalog des EHZK (Fortschreibung, S. 85), ermöglicht. Hierbei findet das Leitziel ge-
mäß Steuerungsschema Einzelhandelsentwicklung (EHZK, Fortschreibung, S. 71) Be-
achtung: „Ansiedlungen/Erweiterungen dürfen nicht zu einer Beeinträchtigung der Ver-
sorgungsfunktion und der Funktionsfähigkeit zentraler Versorgungsgebiete führen. Die 
Dimensionierung des Vorhabens muss sich am Versorgungsgebiet orientieren“. Dies ist 
im Rahmen der nachgeordneten Bauleitplanungsverfahren durch entsprechende Einzel-
fallprüfungen und Festsetzungen sicher zu stellen. Der Beschluss über die Fortschrei-
bung wurde in der Ratssitzung am 09.02.2023 einstimmig gefasst. 
5.5 Stadtentwicklungskonzept Wohnen 
Das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) wurde am 11.02.2014 vom Rat 
der Stadt Köln beschlossen. Grundsätzliches stadtentwicklungspolitisches Ziel ist es, 
mit diesem Instrument ein ausreichendes Wohnungsangebot – als Mietwohnung oder 
als Wohneigentum – bereit zu stellen. Hieraus und im Zusammenhang mit den aktuel-
len Bevölkerungsprognosen für die Stadt Köln ergibt sich aktuell bis zum Jahre 2029 
nach fortlaufender Überprüfung ein zusätzlicher Bedarf von insgesamt rund 66.000 
Wohneinheiten (WE). Dieser Bedarf wird durch die aktuellen Prognosen weiterhin be-
stätigt. Der Deutzer Hafen wird im StEK Wohnen ausdrücklich als langfristiges Flächen-
potenzial mit einem Realisierungshorizont von 2020–2029 aufgeführt. 
5.6 Hochwasserschutzkonzept Köln 
Der Rat der Stadt Köln hat im Februar 1996 das Hochwasserschutzkonzept Köln als 
ganzheitlichen kommunalen Aktionsplan beschlossen. Dieser zeigt auf, wie der vorsor-
gende Hochwasserschutz mit dem Ausbau technischer Hochwasserschutzanlagen ge-
währleistet werden soll. Die erforderlichen Rechtsgrundlagen der bestehenden Hoch-
wasserschutzanlagen wurden mit mehreren Planfeststellungsverfahren geschaffen. Das 
gesamte engere Hafenareal des Deutzer Hafens liegt bis zur Hochwasserschutzmauer 
entlang der Westseite von Siegburger Straße bzw. Poller Kirchweg vollständig im ge-
setzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Rheins und damit nicht in dem vor 
Hochwasser geschützten Bereich. Im Deutzer Süden sind die Flächen östlich der o.g. 
Hochwasserschutzanlagen entsprechend dem hier 2006 umgesetzten städtischen 
Hochwasserschutzkonzept vor Hochwasserereignissen bis zu 11,90 m KP (200-jährli-
ches Hochwasser) geschützt.  
Aus diesem Grunde kann jede weitere Nutzung des Deutzer Hafens nur unter Berück-
sichtigung der gesetzlich vorgegebenen Belange der Hochwasservorsorge erfolgen. 
Der Entwicklung des Deutzer Hafens kommt in diesem Zusammenhang nach den Vor-
gaben des Integrierten Plans ein Modellcharakter zu, da die Planung mit diesen Belan-
gen im Einklang steht. Alle Entwicklungsschritte werden hochwasserangepasst ausge-
führt (siehe Abschnitt 6.4).

13 
 
 
Abbildung 2 Festgesetztes Überschwemmungsgebiet (HQ 100) 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Hochwassergefahrenkarte 2022 
 
Abbildung 3 Festgesetztes Überschwemmungsgebiet (HQ 100) und HQextrem mit 
Wassertiefen 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Hochwassergefahrenkarte 2022

14 
 
 
 
5.7 Altlasten 
Der überwiegende Teil des Plangebietes ist von Altablagerungen betroffen und wird im 
Altlastenkataster der Stadt Köln geführt. Die Flächen werden in Risiko- oder Statusklas-
sen eingeteilt. Die Statusklasse zeigt den Bearbeitungsstand und das Gefahrenrisiko 
der jeweiligen Fläche an und bestimmt das weitere Vorgehen. Auf der Ebene des vor-
bereitenden Bauleitplans greift die Kennzeichnungspflicht nach § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB 
als Hinweis- und Warnfunktion. Dieser sind Flächen mit Status 5 und 6 zugeordnet. Im 
Geltungsbereich der 227. FNP Änderung Deutzer Hafen werden vier Flächen mit Status 
5/6 erfasst. Sie liegen im südlichen Bereich, westlich und östlich des Hafenbeckens. Die 
Kennzeichnung erfolgt, da auf Flächen zukünftig Wohnbauflächen und Grünflächen lie-
gen werden. Das Signet wird in der Planzeichnung eingefügt, mit dem die Lage der Alt-
last gemäß Anlage zur Planzeichenverordnung gekennzeichnet wird. 
5.8 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme 
Die flächendeckende Konversion des derzeitigen Industrie- und Gewerbestandortes zu 
einem urbanen Wohn- und Büroquartier erfordert umfangreiche Neuerschließungs- und 
flächendeckende Ordnungsmaßnahmen. Insbesondere die Bewältigung der Errichtung 
einer hochwasserfreien Erschließung in Bezug auf ein 200-jährliches Hochwasserereig-
nis, der Lärmbelastungen, der Altlastenproblematik und der landschaftsschutzrechtli-
chen Belange sowie die Neuerschließung erfordern eine geschlossene städtebauliche 
Gesamtmaßnahme zur Entwicklung des Gebietes. Deshalb hat der Rat der Stadt Köln 
am 03.05.2018 einen Beschluss zur Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbe-
reichs 'Deutzer Hafen' nach § 165 Absatz 6 des BauGB (Vorlagen-Nr. 0507/2018) ge-
fasst. Mit Beschluss vom 23.03.2021 erfolgte eine Ergänzung der städtebaulichen Ent-
wicklungsmaßnahme, die sich im Wesentlichen auf die Begründung gem. § 214 BauGB 
erstreckte (Vorlagen-Nr. 0082/2021). 
5.9 Bebauungspläne 
Wesentliche Teile des Plangebietes sind planungsrechtlich nach § 34 BauGB (Zulässig-
keit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile), eine Nutzung 
des Hafenbeckens nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) zu beurteilen, lediglich 
für den Bereich Ost zwischen Siegburger Straße, Am Schnellert und Poller Kirchweg 
liegt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 69430/05 vom 18. Juni 2008 vor. Dieser 
setzt als Art der baulichen Nutzung Gewerbegebiet (GE) gemäß § 8 BauNVO mit dem 
Ausschluss weiteren Einzelhandels fest. 
Um die Zielsetzung des Integrierten Plans umsetzen zu können, wird das gesamte 
Plangebiet in die Änderung des Flächennutzungsplans einbezogen und durch den in 
Aufstellung befindlichen Bebauungsplan – Deutzer Hafen – in Köln-Deutz überplant. Auf 
den zeitgleich zur 227. Änderung aufgestellten und zum Satzungsbeschluss geführten

15 
 
Bebauungsplan Deutzer Hafen - Teilplan Infrastruktur wird im Rahmen des Umweltbe-
richtes im Detail eingegangen. Im Rahmen des Teilplans Infrastruktur werden in Vorbe-
reitung der weiteren Entwicklung die Verkehrsflächen, Grünflächen, Flächen für den 
Gemeinbedarf sowie Wasserflächen planungsrechtlich gesichert. Bestandteile des Teil-
plans Infrastruktur sind außerdem eine Schule als Gemeinbedarfseinrichtung, ein erfor-
derliches Umspannwerk inklusive eines Parkhauses sowie das ehemalige Hafenamt. 
Jenseits der vorgenannten Nutzungen werden keine Festsetzungen zu den einzelnen 
Baufeldern vorgenommen. Diese sind aus dem Geltungsbereich des Teilplans Infra-
struktur ausgenommen. Die planungsrechtliche Umsetzung erfolgt schrittweise in weite-
ren Teil-Bebauungsplänen. 
5.10 Denkmalschutz 
Aufgrund der langjährigen Nutzungsgeschichte des Deutzer Hafens befinden sich inner-
halb des Änderungsbereichs kulturhistorisch bedeutsame und zum Teil auch denkmal-
geschützte historische Bauwerke und Strukturen.  
Die Drehbrücke von 1907/1908 sowie die Gebäudekomplexe von Auermühle und Ell-
mühle sind eingetragene Baudenkmäler gemäß § 2 DSchG NRW und in der Denkmal-
liste der Stadt Köln geführt. Der Deutzer Hafen umfasst darüber hinaus weitere denk-
malwerte Anlagen (Hafenbecken mit: Wasserfläche, Uferböschung und Kaimauern, 
Gleistrassen der Hafenbahn, Kran- und Verladeanlagen), für die eine Eintragung in die 
Denkmalliste vorgesehen ist.  
An der Alfred-Schütte-Allee sind die Alleen sowie Grünanlagen und Sportflächen in der 
Denkmalliste der Stadt Köln als Gartendenkmal geführt.  
Innerhalb des Plangebietes liegen des Weiteren Teile des Bodendenkmals 'Fort XIII' 
(Fort Rauch), das Teil der preußischen Befestigung von Deutz war. Ende der 1950er 
Jahre erfolgte ein weitgehender oberirdischer Abbruch des Forts. 
Aufgrund seiner Darstellungssystematik beschränkt sich die Stadt Köln auf die nach-
richtliche Übernahme von Denkmalmehrheiten im Flächennutzungsplan. Im Änderungs-
bereich befinden sich jedoch nur die aufgeführten Einzelanlagen. Insofern ist eine nach-
richtliche Übernahme in das Planwerk nicht erforderlich. 
Südlich an das Plangebiet angrenzend überquert die denkmalgeschützte Südbrücke 
den Rhein, deren Wirkung in der verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt wird. 
6. Änderungsgebiet im Flächennutzungsplan (FNP) 
6.1 Bestehende Nutzungen 
Die Belegung und Nutzung der rd. 20 ha Gewerbe- und Industrieflächen am Hafen (en-
gerer Hafenbereich) stellt sich nach einer Bestandsaufnahme 2017 (vgl. Vorbereitende 
Untersuchungen zur städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Deutzer Hafen, Kapitel 
3.5) wie folgt dar: 
Hafenbezogene Nutzung (z.B. Mühlenbetrieb, Eisen- und Stahlhandel, Asphalt-Misch-
werk) (rd. 60 % der Fläche)

16 
 
Nicht hafenbezogene Nutzungen (z.B. Dienstleistungen, Büro, Wohnen, Bauhof) (rd. 20 
% der Fläche) 
Leerstand bzw. erhebliche Mindernutzung (rd. 20 % der Fläche) 
Die überwiegende Bebauung des Deutzer Hafens wird durch offene und gedeckte La-
gerstätten für Schrott, Stahl- und Walzwerkerzeugnisse, Hölzer und Straßenbaumateri-
alien geprägt. Eine Ausnahme bilden vor allem die massiv errichteten hochgeschossi-
gen Mühlenbauten. Der Mühlenbetrieb, das Asphaltmischwerk und das Metallentsor-
gungsunternehmen betreiben im Deutzer Hafen Anlagen, die nach Bundesimmissions-
schutzgesetz (BImSchG) genehmigungspflichtig sind. Die Mühle hat im Januar 2021 
den Betrieb eingestellt. Die für eine Verlagerung des Metallentsorgungsunternehmens 
erforderliche Genehmigung gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz wurde im Januar 
2022 erteilt. Eine untergeordnete Bürobebauung findet sich eingestreut an den Rän-
dern. 
Der Bereich zwischen Siegburger Straße und Poller Kirchweg weist keine hafenbezoge-
nen Nutzungen auf. Nördlich der stadteigenen Fläche „Am Schnellert“, die derzeit als 
Parkplatz genutzt wird, befinden sich eine Lagerhalle und ein vollvermietetes Büroge-
bäude aus den 1990er Jahren. Des Weiteren schließen sich entlang der Siegburger 
Straße ein Grundstück mit einem Mehrfamilienhaus (zzt. als Flüchtlingsunterkunft ge-
nutzt), ein Lebensmitteldiscounter sowie ein Umspannwerk der RheinEnergie an. Eine 
Tankstelle schließt den Bereich im Norden ab.  
6.2 Aufgabe der bisherigen Darstellung im FNP  
Der Rat der Stadt Köln fasste in seiner Sitzung am 23.06.2015 den Grundsatzbeschluss 
zur zukünftigen Entwicklung des Deutzer Hafens. 
Aufgrund seiner nur noch geringen Bedeutung als Industriehafen bzw. als Umschlag-
platz für Waren und Güter können die bestehenden Darstellungen zur hafenaffinen Nut-
zung aufgegeben werden. 
In einem kooperativen Verfahren von Februar bis September 2016 wurde die städte-
bauliche Planung entwickelt. Fünf interdisziplinäre Planungsteams erarbeiteten inner-
halb der Konzeptphase jeweils ein städtebauliches Konzept unter Begleitung der Kölner 
Stadtgesellschaft, von Fachleuten aus Ämtern und Behörden und externen Gutachtern 
sowie Vertreterinnen und Vertretern der Lenkungsgruppe Masterplan Innenstadt Köln.  
Nach der Entscheidung für den Entwurf des Planungsteams COBE mit Ramboll Studio 
Dreiseitl und Transsolar sowie knp.bauphysik wurde dieser im Jahr 2017 in einem um-
fangreichen Abstimmungsprozess mit moderne stadt, der Stadt Köln, den Fachämtern 
sowie Fachplanern als Integrierter Plan Deutzer Hafen ausgearbeitet.  
Der Integrierte Plan, der auf dem qualitätssichernden und kooperativen Verfahren ba-
siert, liefert die Grundlage für die Erarbeitung der notwendigen vorbereitenden und ver-
bindlichen Bauleitplanung. Der Rat der Stadt Köln hat am 27.09.2018 den Integrierten 
Plan als städtebauliches Konzept beschlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung 
des Integrierten Plans im Wege der notwendigen Bauleitplanungs- und Qualifizierungs-
verfahren beauftragt (Vorlagen-Nr. 1512/2018).

17 
 
6.3 Städtebauliches Konzept 
Im Jahr 2016 wurden in einem kooperativen Planungsverfahren kommunikative Beteili-
gungs- und fachlich-planerische Projektbausteine gezielt miteinander verschränkt. Aus 
dem Prozess ging das Büro COBE, Kopenhagen als Sieger hervor und entwickelte auf-
bauend auf den Ergebnissen den Integrierten Plan Deutzer Hafen, der Grundlage für 
das Städtebauliche Konzept ist.  
Der Entwurf von COBE lässt sich anhand folgender Merkmale charakterisieren: 
Ziel des Integrierten Plans zur städtebaulichen Entwicklung im Deutzer Hafen ist es, ein 
lebendiges und gemischtes Stadtquartier zu schaffen. Dieses soll in das städtebauliche 
Umfeld integriert und mit vorhandenen Strukturen vernetzt werden.  
Das Nutzungskonzept bietet einerseits vielfältige Wohnformen (öffentlich gefördert, 
preisgedämpft und frei finanziert, Eigentum und Miete; verschiedene Träger wie z.B. 
Baugemeinschaften oder Baugruppen sowie genossenschaftliches Wohnen; Sonder-
wohnformen), die eine heterogene, sozial gemischte Nachbarschaft erwarten lassen. 
Zum anderen soll das neue Viertel ein attraktiver Standort für Dienstleistungs- und Bü-
ronutzungen, für Handel, Nahversorgung und Gastronomie sowie Freizeit, Kultur und 
soziale Infrastruktur sein. Durch die Neuentwicklung können ca. 6.000 neue Arbeits-
plätze geschaffen werden. Damit wird der Deutzer Hafen als Bürostandort in der Zu-
kunft einen Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandort Köln leisten. 
Die städtebauliche Struktur schafft mit vielfältigen Lagequalitäten die Voraussetzung für 
eine differenzierte Nutzungsverteilung mit bewusst gesetzten Schwerpunkten und Mag-
neten.  
Zur Erschließung führt eine Anliegerstraße ausgehend von der Siegburger Straße von 
Osten in das Areal und quert mit einer neuen Brücke das Hafenbecken, um den westli-
chen Teil des neuen Quartiers bis zur Straße „Am Schnellert“ zu erschließen. Die Ufer 
des Hafenbeckens werden als fußläufige Promenaden konzipiert. Eine weitere, aus-
schließlich für den Fuß- und Radverkehr konzipierte Brücke, dient der engen Verma-
schung des Verkehrsnetzes und verbindet auf Höhe der KVB-Haltestelle „Poller Kirch-
weg“ die östliche Seite des Hafens mit der Halbinsel. 
Die Freiraumstruktur stellt sich auf den beiden Seiten des Hafenbeckens differenziert 
dar. Östlich des Hafenbeckens wird die Bebauungsstruktur durch eine Abfolge von Plät-
zen – verbunden durch die Uferpromenade – aufgelockert. Auf der westlichen Halbinsel 
wird diese Funktion primär von einer Abfolge dreier Parkanlagen in der Größenordnung 
von ca. 0,5 ha bis 1,5 ha übernommen. Diese werden ebenfalls durch eine Uferprome-
nade verbunden, an der im zentralen Bereich der Halbinsel ein Platz liegt. Dieser soll 
über die Fuß- und Radwegbrücke mit dem zentralen Platz auf der Ostseite des Hafen-
beckens verbunden werden. Der Hafenkopf wird durch einen weiteren Platz betont, der 
neben den geplanten Brücken (und der vorhandenen Drehbrücke) das Bindeglied zwi-
schen den Uferpromenaden darstellt. Das ehemalige Hafenbecken ist ein wesentliches, 
prägendes Element im Deutzer Hafen. Das Wasserbecken ist überwiegend für den 
nicht motorisierten Wassersport vorgesehen und erfüllt in diesem Kontext grundlegende

18 
 
und vitale Ruhe-, Erholungs- und Freizeitfunktionen, die für die Umsetzung des Inte-
grierten Plans essenziell sind.  
Die erhaltenswerten Anlagen und Gebäude, die z.T. unter Denkmalschutz stehen 
(Drehbrücke, Ellmühle) oder deren Unterschutzstellung geplant ist (historische Kräne, 
Schienenanlagen, etc.) werden in das Nutzungskonzept und in die öffentlichen Räume 
integriert. 
6.4 Hochwasserschutzkonzept für den Deutzer Hafen 
Das Gesamtgebiet des Deutzer Hafens ist aufgrund seiner Nähe zum Rhein einerseits 
lokal von Hochwasserereignissen betroffen. Andererseits ist im Verlauf des 
Rheinstroms der Belang der Sicherung und Entwicklung von Retentionsraum für Hoch-
wasserereignisse des Rheins in der Abwägung zu berücksichtigen. Zudem wird mit dem 
länderübergreifenden Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz ein Planungskon-
zept vorgegeben, das bundesweit die Minimierung des Hochwasserrisikos und der da-
mit verbundenen Schadenspotenziale bezweckt und explizit auf ein Konkretisierungser-
fordernis durch die kommunale Bauleitplanung verweist. Insofern kommt den Belangen 
des vorbeugenden Hochwassermanagements bei der Entwicklung des Deutzer Hafens 
eine besondere Bedeutung zu. 
Die 227. Änderung des Flächennutzungsplans ermöglicht die Umnutzung des beste-
henden Hafenareals. Eine Neudarstellung von Baugebieten ist mit der Planung nicht 
verbunden, da bestehende Darstellungen von Industrie-, Gewerbe- und Sondergebieten 
in Wohnbauflächen, Gemischte Bauflächen und Gewerbegebiete geändert werden sol-
len. Der FNP stellt nur die überörtlichen Hauptverkehrsachsen als Verkehrsflächen dar. 
Alle anderen Erschließungsflächen gehen in den Bauflächendarstellungen auf. Dieser 
Systematik folgend sind auch im Deutzer Hafen die geplanten Verkehrsflächen inklusive 
der beiden Brücken als Bauflächen dargestellt. Auf der Ebene des Infrastruktur-Bebau-
ungsplans sind diese als Verkehrsflächen festgesetzt. Der Änderungsbereich ist in die 
vorhandene Siedlungsstruktur der Stadt Köln eingebunden. Eine Rücknahme der Bau-
flächen oder eine Umplanung der Siedlungsstruktur ist vor dem Hintergrund der Bedeu-
tung des Deutzer Hafens für die Entwicklung der Stadt Köln (siehe Abschnitt 1.2) nicht 
sinnvoll oder realistisch umsetzbar. Darüber hinaus wurde der Deutzer Hafen bereits 
auf der Ebene des Städtebaulichen Masterplans Innenstadt (siehe Abschnitt 5.3) und im 
Stadtentwicklungskonzept Wohnen (siehe Abschnitt 5.5) als Flächenpotenzial mit Al-
leinstellungsmerkmal aufgrund der Größe und Lage identifiziert. 
Grundlage für die Planung der Umnutzung des Deutzer Hafens bildete eine umfas-
sende Analyse des Hochwasserrisikos im Änderungsbereich und der angrenzenden 
Flächen. Der Deutzer Hafen ist entgegen der Fließrichtung des Rheins angeordnet. Die 
Überflutungen bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis (HQ100 – 11,30 mKP) er-
folgen primär durch Rückstau, die auf der westlichen Halbinsel gelegene Alfred-
Schütte-Allee wird in diesem Fall nur mit wenigen Zentimetern überströmt. Erst bei ei-
nem 200-jährlichen Hochwasserereignis (HQ200 – 11,90 mKP) wird die Alfred-Schütte-
Allee komplett überflutet und das Wasser fließt über die westliche Halbinsel in das Ha-
fenbecken.

19 
 
Gemäß den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes muss Retentionsraum, der durch 
Baumaßnahmen im Überschwemmungsgebiet verloren geht, zeit- umfang- und funkti-
onsgleich in relativer Nähe ausgeglichen werden. Zu diesem Zweck stehen neben den 
Freiräumen (Parkanlagen und Plätze) im Hafengebiet flutbare Tiefgaragen in den Bau-
feldern zur Verfügung. Darüber hinaus wird durch die Modellierung der Freiflächen si-
chergestellt, dass diese im Hochwasserfall oder bei Starkregenereignissen neben der 
Funktion als Retentionsraum als Notwasserwege in Richtung Hafenbecken und/oder 
Rhein dienen können. Die Tiefgaragengeschosse werden spätestens ab einem Wasser-
stand von 11,20 mKP durch das ansteigende Rheinhochwasser geflutet.  
Der Retentionsraum innerhalb des Änderungsbereichs wird durch die Entwicklung des 
Deutzer Hafens vergrößert. Die Retentionsraumbilanz für das Gesamtvorhaben ist so-
wohl für den Fall HQ100 als auch HQ200 positiv. Zur Bilanzierung des Retentionsvolu-
mens während der Umsetzungsphase wird im Auftrag der Stadtentwässerungsbetriebe 
(als Betreiber der Hochwasserschutzanlagen) ein Retentionsraumkonto für das Ge-
samtgebiet des Deutzer Hafens geführt und fortlaufend aktualisiert.  
Empfindliche und schützenswerte Nutzungen werden in hochwasserangepasster Bau-
weise umgesetzt. Die hochwasserangepasste Nutzungsebene wird auf dem Höhenni-
veau des bestehenden planfestgestellten Hochwasserschutzes entlang von Siegburger 
Straße/Poller Kirchweg und somit oberhalb des Wasserstands eines 200-jährlichen 
Hochwasserabfluss (HQ200) ausgeführt. Die Zuwegung zu den Baufeldern erfolgt 
ebenfalls auf dem Höhenniveau des HQ200 über die Straßen Siegburger Straße/Poller 
Kirchweg und eine ringförmige Quartiersstraße durch das Gebiet mit einer Brücke über 
das Hafenbecken. In den Baufeldern sind die o.a. flutbaren Tiefgaragengeschosse vor-
gesehen. Entsprechend dem Ziel II.2.3 des länderübergreifenden Hochwasserschutzes 
werden kritische Infrastrukturen wie z.B. sog. Störfallbetriebe im Änderungsbereich 
nicht angesiedelt Die Vorgaben für die hochwasserangepasste Errichtung von Bauvor-
haben werden im Rahmen der Ausführungsplanung beachtet. 
Die Lage der Hochwasserschutzlinie sowie die erforderliche Höhe der Schutzanlagen 
werden nicht verändert. Die Hochwasserschutzlinie im Bereich des Deutzer Hafens ist 
als stationäre Schutzmauer inkl. mobiler Elemente im Bereich von Hof-, Tor- und Stra-
ßenquerungen planfestgestellt. Diese Hochwasserschutzanlagen zählen zum Planfest-
stellungsbeschluss 16 (Poll bis Rheinpark Deutz) und werden nachrichtlich in den ver-
bindlichen Bebauungsplan übernommen. Eingriffe in die bestehende Hochwasser-
schutzanlage bedürfen einer Einzelfallprüfung und Abstimmung mit der Bezirksregie-
rung, ob eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses notwendig ist. Aktuell liegen 
noch keine konkreten Planungen für bauliche Maßnahmen vor. 
Die Schutzbestimmungen des Überschwemmungsgebiets des Rheins, die Deichschutz-
verordnung sowie die Sperr- und Gefahrenzonenverordnung bleiben innerhalb des 
Plangebiets weiterhin gültig und werden im Planverfahren berücksichtigt. 
Durch die aufgeführten Maßnahmen werden die Vorgaben des § 78 Abs. 3 WHG, im 
Einzelnen die Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf Ober- und Unterlieger, die 
Vermeidung einer Beeinträchtigung des bestehenden Hochwasserschutzes und die

20 
 
hochwasserangepasste Errichtung von Bauvorhaben berücksichtigt. Wasserwirtschaftli-
che Maßnahmen vor dem Hintergrund des Hochwasserschutzes sind nicht vorgesehen.  
6.5 Die soziale Infrastruktur  
Die kleinräumige Versorgung mit Einrichtungen der sozialen Infrastruktur wird in den 
einzelnen Erschließungsbereichen entsprechend des vom Fachamt errechneten Be-
darfs durch die jeweiligen Vorhabenträger, ggf. unter Beachtung der Vorgaben des ko-
operativen Baulandmodells, umgesetzt. Dazu zählen auch Kindergärten sowie die erfor-
derlichen Spielplätze. Die Lage einer künftigen Grundschule ist im nördlichen Bereich 
zwischen Hafenbecken und Poller Wiesen vorgesehen. Die Schule soll als Bewegungs-
schule ein besonderes Angebot schaffen, das schulisches Lernen mit einem breiten Be-
wegungsangebot verknüpft.  
6.6 Verkehr und technische Infrastruktur 
6.6.1 Verkehrserschließung 
Im Rahmen der Entwicklung des Deutzer Hafens wurde ein Mobilitätskonzept erarbei-
tet, um Lösungen aufzuzeigen, wie durch eine umweltbewusste Anpassung bzw. Modifi-
zierung des Mobilitätsverhaltens, Probleme im zukünftigen Verkehrsgeschehen vermie-
den oder reduziert und Verkehrsangebote künftig gestaltet werden können.2 Aufgabe 
war es, mit dem Mobilitätskonzept eine Grundlage für die weiteren Planungsentschei-
dungen zu allen Verkehrsmitteln zu schaffen und gezielt Chancen und Konflikte zu er-
fassen, die sich aus dem Bestand oder der Planung ergeben können. 
Mit der Entwicklung des Gebietes Deutzer Hafen soll ein nachhaltiges Mobilitätsangebot 
zur Minimierung der Wege im motorisierten Individualverkehr (MIV) durch die gezielte 
Förderung von Nahmobilität mit den Verkehrsmitteln des Umweltverbundes (Fuß- und 
Radverkehr sowie ÖPNV) geschaffen werden. Insbesondere die Linie 7, die in der Sieg-
burger Straße verkehrt und den Deutzer Hafen mit zwei Haltestellen (Drehbrücke und 
Poller Kirchweg) erschließt, die geplante Buslinie durch das Quartier und perspektivisch 
der Halt der S 16 an der Siegburger Straße auf Höhe der Südbrücke sowie der Ausbau 
des Radwegenetzes bilden hierfür die Voraussetzungen. Es wurden unterschiedliche 
Modal-Split Szenarien erarbeitet, in denen die Annahme verankert wird, dass ein Teil 
des motorisierten Individualverkehrs auf Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Fuß- 
und Radverkehr sowie ÖPNV) verlagert werden kann. Die Maßnahmen basieren auf 
den in der Bestandsanalyse erkannten Mängeln und bilden die Grundlage der Verkehrs-
untersuchung zum Deutzer Hafen. Eine detaillierte Beschreibung kann dem Mobilitäts-
konzept und Verkehrsgutachten Deutzer Hafen entnommen werden. 
Die Verkehrsuntersuchung umfasst eine Betrachtung der bestehenden Situation, eine 
Prognose der Verkehrsverhältnisse bei Beibehaltung der bestehenden Nutzungen im 
                                                
2  Mobilitätskonzept und Verkehrsgutachten Deutzer Hafen – Zwischenbericht zur Änderung des Flächennutzungs-
plans und Aufstellung des Infrastruktur-Bebauungsplans; Rudolf Keller Verkehrsingenieure GmbH; Dezember 
2020

21 
 
Deutzer Hafen sowie die Prognose bei Umsetzung des Integrierten Plans. Letztere be-
steht aus verschiedenen Prognose-Planfällen sowie Planfallkombinationen, um unter-
schiedliche Varianten der äußeren Erschließung untereinander vergleichen und bewer-
ten zu können. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass eine Umgestaltung der Siegburger 
Straße im Bereich zwischen den Straßen Am Schnellert und Auf dem Sandberg in Kom-
bination mit Maßnahmen im Bereich der Straße Im Hasental und des Deutzer Rings 
(B 55) eine Abwicklung der durch die Entwicklung des Deutzer Hafens erzeugten Ver-
kehre ermöglichen kann. Die prognostizierten Verkehrsmengen können in dieser Er-
schließungsvariante in den maßgebenden Spitzenstunden mindestens mit einer ausrei-
chenden Verkehrsqualität an allen betrachteten Knotenpunkten abgewickelt werden. 
Im Geltungsbereich liegen Gleisanlagen der ehemaligen Hafenbahn. Diese Gleisanla-
gen verlaufen beidseitig über die gesamte Länge des Hafenbeckens und wurden durch 
im Hafen ansässige Gewerbebetriebe genutzt. Zwischenzeitlich haben diese Unterneh-
men ihren Betrieb im Hafenareal eingestellt. Eine Nutzung der Gleise wurde aufgege-
ben, die Gleisanlagen sind vom Netz getrennt. Das Stilllegungsverfahren gem. § 11 All-
gemeines Eisenbahngesetz (AEG) sowie das Entwidmungsverfahren gem. § 23 AEG 
sind abgeschlossen. 
6.6.2 Wasser- und Energieversorgung 
Die Wasser- und Energieversorgung im Änderungsbereich wird im Zuge der Erschlie-
ßungsmaßnahmen erstellt. Im südlichen Teil des Änderungsbereichs werden zwischen 
Siegburger Straße und Poller Kirchweg ein Umspannwerk sowie weitere Anlagen für die 
Energieversorgung errichtet. Der Bebauungsplan Deutzer Hafen, Teilplan Infrastruktur 
stellt im Rahmen der Festsetzungen der Verkehrsflächen ausreichend Raum zur Verfü-
gung, um die technische Infrastruktur zur Erschließung des Änderungsbereichs sicher-
zustellen.  
6.6.3 Abwasserentsorgung 
Die Entwässerung des Hafenareals erfolgt aktuell im Mischsystem. Beidseitig des Ha-
fenbeckens verlaufen Kanäle, die in den Mischwasserkanal in der Straße Am Schnellert 
münden. Von dort wird das anfallende Mischwasser zum Pumpwerk in der Alfred-
Schütte-Allee geleitet. Über eine Druckleitung ist dieses an den Mischwasserhaupt-
sammler am Poller Kirchweg angeschlossen. Die weitere Ableitung erfolgt in der Sieg-
burger Straße in nördliche Richtung. Ein vom Poller Kirchweg kommender Entlastungs-
kanal mündet direkt in den Rhein. Das anfallende Regenwasser der beiden Mühlen wird 
über Auslässe in das Hafenbecken geleitet. 
Für das Gesamtgebiet ist eine entwässerungstechnische Erschließung im Trennsystem 
vorgesehen.  
Anfallendes unbelastetes Niederschlagswasser der einzelnen Baufelder und Verkehrs-
flächen wird über Regenwasserkanäle gesammelt und direkt in das Hafenbecken einge-
leitet. Das belastete Niederschlagswasser der inneren Erschließung sowie das 
Schmutzwasser der einzelnen Baufelder werden in einer hochwasserangepassten

22 
 
Misch- bzw. Schmutzwasserkanalisation gesammelt und an den bestehende Mischwas-
serhauptsammler in der Siegburger Straße und am Poller Kirchweg angeschlossen. 
6.7 Klimaschutz 
6.7.1 Anpassung an den Klimawandel 
Das Gebiet des Deutzer Hafens ist aktuell bereits hoch versiegelt und soll auch künftig 
eine dichte Bebauung aufweisen. Durch die Entwicklung der Parkanlagen werden die 
Vegetationsanteile gegenüber dem Bestand erhöht. Die Verdunstung innerhalb des Än-
derungsbereichs wird somit erhöht und die Aufheizung des Siedlungsraums reduziert. 
Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ist vorgesehen, Dach- und Fassaden-
begrünungen festzusetzen, um diese Effekte zu unterstützen und die Menge des in die 
öffentliche Kanalisation abzuführenden Niederschlagswassers zu mindern. Anfallendes 
Niederschlagswasser/Starkregen kann in das Hafenbecken eingeleitet werden. 
6.7.2 Klimaschutz 
Für das Gesamtgebiet des Deutzer Hafens wird eine Machbarkeitsstudie für eine nach-
haltige Energieversorgung erarbeitet, um eine möglichst effiziente und nachhaltige Ver-
sorgung mit einem Mix aus verschiedenen Energieträgern zu optimieren. Das Konzept 
wird die Zielvorgaben lokaler Emissionsfreiheit und langfristiger Klimaneutralität des 
Quartiers beinhalten. Unter anderem ist vorgesehen, das gesamte Plangebiet an das 
Fernwärmenetz der Stadtwerke Köln anzuschließen und weitere Maßnahmen einer kli-
maverträglichen Wärme- und Stromversorgung, -speicherung und -verteilung umzuset-
zen.  
Auf Basis der Machbarkeitsstudie werden die für die Wärme- und weitere Energiever-
sorgung erforderlichen Infrastruktureinrichtungen und -flächen definiert und in den nach-
folgenden Bebauungsplanverfahren für die einzelnen Baufelder bei Bedarf planungs-
rechtlich gesichert.  
Durch Maßnahmen zur Energieeffizienz und Energieeinsparung, Einsatz erneuerbarer 
Energien, Ressourceneffizienz und Ressourcenschutz sowie nachhaltige Mobilität kön-
nen die mit der Umsetzung des Integrierten Plans verbundene hohe städtebauliche 
Dichte, die daraus resultierende hohe Verkehrsleistung sowie die zu erwartende Emissi-
onserzeugung kompensiert werden. Zugleich trägt bereits der Mischungsansatz des 
Gesamtgebietes Deutzer Hafen – Wohnen und Arbeiten, Schule und Kindergärten, Ein-
kaufsmöglichkeiten – im Sinne der Stadt der kurzen Wege zu einer Reduzierung ver-
kehrsbedingter Treibhausgas-Emissionen bei. 
Im Rahmen der Aufstellung der Bebauungspläne für die Baufelder gelten zudem die 
städtischen Leitlinien zum Klimaschutz. 
6.8 Beabsichtigte Darstellung 
Ziel ist es, im Bereich des Deutzer Hafens innerhalb des Geltungsbereichs ein gemisch-
tes urbanes Quartier für Wohnen und Arbeiten zu entwickeln. Neben der Entwicklung 
baulicher Nutzungen ist die Realisierung von Freiflächen in Form von Parkanlagen,

23 
 
Plätzen und der Uferpromenade vorgesehen. Zu diesem Zweck bedarf es der Schaf-
fung planungsrechtlicher Voraussetzungen auf den Ebenen der vorbereitenden und ver-
bindlichen Bauleitplanung. 
Für die geplanten städtebaulichen Nutzungen im Deutzer Hafen ist eine Änderung der 
bestehenden GE-, GI- und SO-Hafen-Darstellungen im FNP erforderlich. Die Darstel-
lung einer Wasserfläche bleibt unter Berücksichtigung der diese erschließungsbedingt 
querenden Brückenbauwerke erhalten.  
Entsprechend der oben beschriebenen Zielsetzung der Stadt Köln, geben die Darstel-
lungen der Bauflächen im Änderungsbereich die unterschiedlichen Nutzungsschwer-
punkte innerhalb des Deutzer Hafens wieder. 
Auf der östlichen Seite des Hafenbeckens wird Gemischte Baufläche (M) dargestellt. 
Neben Wohnnutzungen sind primär Dienstleitungs- und Handelsnutzungen vorgesehen, 
ergänzt um soziale kulturelle Einrichtungen (u.a. Quartierszentrum in der Essigfabrik, 
Kindertagesstätten) Beidseits des nördlichen Poller Kirchwegs ist die Entwicklung des 
Stadtteilzentrums Deutz/Deutzer Hafen Handel gemäß des überarbeiteten Einzelhan-
dels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Köln (Vorlagen-Nr. 1538/2020) geplant. Dieser 
Bereich ist für die Versorgung des neu entstehenden Quartiers sowie der bislang unter-
versorgten Bereiche des Stadtteils Deutz südlich von Severinsbrücke/Deutzer Ring vor-
gesehen. Die Einzelhandelsnutzungen werden innerhalb der gesamten Gemischten 
Baufläche nur einen untergeordneten Anteil einnehmen, eine solitäre Festsetzung eines 
fest umrissenen Standorts ist aufgrund des aktuellen Planungsstands noch nicht mög-
lich und auch nicht zielführend. Es ist denkbar, dass Einzelhandelsbetriebe in Kombina-
tion mit anderen Nutzungen umgesetzt werden. Auf der Ebene nachgelagerter Bebau-
ungspläne werden unter Beachtung der gesetzlichen und in der Rechtsprechung entwi-
ckelten Anforderungen spezifische Festsetzungen zur Art der Nutzung in Verbindung 
mit maximalen Verkaufsflächen und zulässigen Sortimenten festgesetzt, um die Ver-
träglichkeit der Einzelhandelsansiedlungen zu gewährleisten. In der Summe ist von ei-
ner Verkaufsfläche für zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente von unter 
4.000 m², verteilt auf mehrere Betriebe, auszugehen. Damit bleibt die Orientierung der 
Dimensionierung der Vorhaben an der Größe des Versorgungsgebietes gewährleistet.   
Da durch die Festsetzungen späterer Bebauungspläne die durch den Flächennutzungs-
plan formulierte Zielsetzung der Entwicklung eines zentralen und gemischt genutzten 
Standorts umgesetzt wird, kann das Entwicklungsgebot gemäß § 8 BauGB auch bei ei-
nem dieses Ziel konkretisierenden Sondergebiets aller Voraussicht nach eingehalten 
werden. 
Südlich – entlang des Bahndamms – sind überwiegend gewerbliche Nutzungen ange-
dacht. Die im integrierten Plan vorgesehenen Gebäudekubaturen werden Raumansprü-
chen von Dienstleistungsnutzungen, ergänzt um beispielsweise kulturelle Einrichtungen 
und Hotels gerecht, die sich in anderen Bereichen des Hafens nur schwer erfüllen las-
sen. Gleichzeitig übernehmen das Gewerbegebiet und die im Integrierten Plan vorgese-
henen Gebäudekubaturen eine Pufferfunktion gegenüber den Lärmemissionen durch

24 
 
die Gleisanlagen der Südbrücke und den südlich an diese gelegenen gewerblichen und 
industriellen Nutzungen.  
Westlich des Hafenbeckens werden unterschiedliche Nutzungsschwerpunkte darge-
stellt, die durch Grünflächen mit der Zweckbestimmung überwiegend Parkanlage ge-
gliedert werden. Dabei handelt es sich – von Süden aus gesehen – um die Darstellung 
einer gemischten Baufläche (M) und einer Wohnbaufläche (W).  
Innerhalb der gemischten Baufläche ist ein Nebeneinander von Wohn- und Dienstleis-
tungsnutzungen vorgesehen, ergänzt durch soziale Einrichtungen in Form von Kinderta-
gesstätten. Aufgrund der hier zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze sind z.B. kleinere 
gastronomische Einrichtungen denkbar. Die gemischte Baufläche wird von den angren-
zenden Nutzungen durch Grünflächen mit der Zweckbestimmung überwiegend Parkan-
lage getrennt. Nördlich an diese schließt sich die Darstellung einer Wohnbaufläche an. 
Auch hier sind – in untergeordnetem Umfang – Gastronomie- und Dienstleistungsnut-
zungen denkbar. Aufgrund des Freiraumangebots in Form der Parks, des Platzes an 
der Brücke und des Hafenbeckens mit der Promenade bietet auch dieser Bereich ein 
Potenzial, dass über den reinen Wohnstandort hinausgeht. 
Nördlich an die Wohnbaufläche grenzt der Standort der Grundschule – dargestellt als 
Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule – und die größte der 
drei Grünflächen (Parkanlage) an.  
Die Grundschulkapazitäten im Stadtteil Deutz sind aktuell bereits nahezu ausgeschöpft. 
Laut der aktuellen Bedarfseinschätzung können bis zum Jahr 2023 alle Kinder in Deutz 
an den beiden bestehenden Grundschulstandorten aufgenommen werden. Insofern be-
steht bereits ein kurzfristiger, rechnerischer Bedarf für die Erweiterung der Grundschul-
kapazitäten. Auf Grundlage des durch die Entwicklung des Hafenareals bedingten künf-
tigen Bevölkerungszuwachses ergibt sich ein weiterer Bedarf von rechnerisch 108 
Grundschulplätzen pro Jahr. Dies entspricht fünf Grundschulzügen. Dieser Bedarf 
wurde auf der Ebene des Integrierten Plans durch einen Schulstandort auf der westli-
chen Halbinsel berücksichtigt. Die geplante Grundschule liegt unmittelbar an der Quar-
tiersstraße in der Nähe der Kfz-Brücke und ist insofern sehr gut erschlossen. Sie grenzt 
unmittelbar an die Grünflächen des nördlichen Parks an der Spitze der Halbinsel sowie 
die Promenade am Hafenbecken. Daraus ergeben sich Synergien zwischen der Grund-
schule, die im Sportentwicklungsplan als Bewegungsschule konzipiert ist, sowie der im 
Park vorgesehenen Freizeit- und Sportanlagen inkl. des Freibads im Hafenbecken. 
Dem nördlichen Park kommt aufgrund seiner Größe eine über das Plangebiet hinausrei-
chende Bedeutung zu. Der Schwerpunkt des Parks ist auf aktive Erholungs- und Sport-
nutzung ausgerichtet und integriert die zu erhaltende 'Halle Steil' für multifunktionalen 
Nutzungen z.B. Basketball mit Bolzplatz oder Skaten, Tanzen und Veranstaltungen. 
Im weiteren Verlauf der westlichen Halbinsel liegt innerhalb der Parkanlage das alte Ha-
fenamt an der Drehbrücke. Die Gebäudekubatur soll erhalten bleiben – hier ist künftig 
eine öffentliche Nutzung angedacht, die in den nächsten Planungsschritten konkretisiert 
wird. Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung wird ein Gewerbegebiet für Be-

25 
 
triebe festgesetzt, die die künftigen Wohnnutzungen im Hafenareal nicht wesentlich stö-
ren. Aufgrund der geringen Größe der Fläche (< 400 m²) und des im Bebauungsplan 
festgesetzten eingeschränkten Nutzungskatalogs (zusätzlich ein Ausschluss der allge-
mein zulässigen Nutzungen Lagerhäuser, Lagerplätze und Tankstellen) wird von einer 
Darstellung im Flächennutzungsplan abgesehen. Die Nutzung geht aufgrund ihres öf-
fentlichen Charakters in der Umgebung auf. 
Die zwei vorgesehenen Brücken über das Hafenbecken werden dargestellt, gehen aber 
in den angrenzenden baulichen Nutzungen auf, da sie keine übergeordnete Erschlie-
ßungsfunktion besitzen und eine Darstellung als Verkehrsfläche im FNP entsprechend 
nicht vorgesehen ist. 
Das südlich der Drehbrücke gelegene, rd. 8,1 ha große Hafenbecken ist über den rd. 
400 m langen Vorhafenbereich unmittelbar mit der Bundeswasserstraße Rhein verbun-
den. Das ca. 1.000 m lange und ca. 80 m breite private Hafenbecken ist keine gewid-
mete Fläche der Bundeswasserstraße. Das Hafenbecken selbst bietet neben den kon-
kreten geplanten Nutzungen an und auf dem Wasser einen erlebbaren Freiraum in ei-
nem innerstädtischen, hochverdichteten Quartier. Die Darstellung erfolgt entsprechend 
der aktuellen und angestrebten Nutzung als Wasserfläche. Mögliche Nutzungen inner-
halb des Hafenbeckens bzw. deren Beschränkung zur Vermeidung von Konflikten wer-
den auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung geregelt. 
Als Symbole werden ein Freibad sowie ein Umspannwerk dargestellt. Innerhalb des Ha-
fenbeckens soll ein öffentliches Freibad realisiert werden.  
Das Umspannwerk im Bereich zwischen Poller Kirchweg und Siegburger Straße dient 
als Ersatz für das im Zuge der Hafenentwicklung aufzugebende Umspannwerk zwi-
schen Siegburger Straße und Poller Kirchweg. Es dient der Versorgung des Hafenare-
als und der angrenzenden Bereiche von Deutz und Poll. 
7. Auswirkungen der Planänderung 
Mit der 227. Änderung des Flächennutzungsplanes "Deutzer Hafen" wird der Anstoß 
gegeben, das Hafengelände zu einem hochwertigen gemischt genutzten urbanen Quar-
tier zum Wohnen und Arbeiten in stadträumlich zentraler Lage zu entwickeln.  
Die geplante Entwicklung leistet einen Beitrag zur Deckung der massiven Wohnraum-
nachfrage im zentralen Bereich der Stadt. Durch die Revitalisierung solcher Innenbe-
reichsflächen wird die Flächeninanspruchnahme durch Siedlungsdispersion im Außen-
bereich reduziert. 
Durch die vorgesehene Entwicklung rücken störungsempfindliche Nutzungen (Wohn-
bauflächen, gemischte Bauflächen) an südlich der Bahntrasse gelegene Industriege-
biete heran. Die Darstellung von Industriegebieten innerhalb des Bereichs der 227. Än-
derung entfällt. Gemäß § 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sind die für 
eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädli-
che Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen die-
nenden Gebiete so weit wie möglich vermieden werden. Durch die Darstellung gewerb-

26 
 
licher Bauflächen nördlich der Bahntrasse wird ein ausreichender Schutzabstand zwi-
schen Nutzungen, deren Nachbarschaft aus Gründen des Immissionsschutzes oder we-
gen sonstiger Gefahren nicht vertretbar ist, sichergestellt. Auf der Ebene der verbindli-
chen Bauleitplanung kann durch entsprechende Festsetzungen – z.B. dem Ausschluss 
von sog. Betriebsleiterwohnungen in Gewerbegebieten oder ausreichende Abstände zu 
empfindlichen Nutzungen – das Trennungsgebot weiter präzisiert werden. Im Rahmen 
einer schalltechnischen Untersuchung wurde nachgewiesen, dass durch die Umsetzung 
des Gesamtvorhabens Deutzer Hafen eine Entwicklung der bislang nicht genutzten Ge-
werbe- und Industriegebiete südlich der Südbrücke weiterhin möglich ist bzw. die beste-
henden Betriebe in diesem Bereich in ihren Entwicklungsmöglichkeiten nicht einge-
schränkt werden.  
Im Bereich des Deutzer Hafens sind aktuell noch diverse Gewerbe- und Industrienut-
zungen angesiedelt (siehe Abschnitt 6.1). Diese werden mit Abschluss des Verfahrens 
der 227. Änderung des Flächennutzungsplans weitestgehend aufgegeben bzw. verla-
gert sein. Dies trifft jedoch nicht für das auf der westlichen Halbinsel gelegene Asphalt-
Mischwerk zu. Im Rahmen der derzeitigen Verhandlungen über die Verlagerung des 
Betriebes wird eine Stilllegung spätestens bis zum Jahr 2026 angestrebt. Das Asphalt-
Mischwerk stellt aufgrund seines Emissionsverhaltens eine Einschränkung für die wei-
tere Entwicklung schützenswerter Nutzungen im Bereich des Deutzer Hafens dar. Auf 
der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung kann durch entsprechende Festsetzungen 
sichergestellt werden, dass für schützenswerte Nutzungen erst mit Aufgabe und Abriss 
des Asphalt-Mischwerks eine Nutzungsaufnahme erfolgen kann. 
Insofern sind auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die Belange der allge-
meinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse ausreichend berück-
sichtigt. 
 
Es ergeben sich folgende flächenmäßige Veränderungen in der Darstellung des FNP: 
Art der Darstellung bisherige FNP-Darstel-
lung 
künftige FNP-Darstel-
lung 
Änderung 
 ha % ha % ha 
Wohnbaufläche 0 0 4,8 12 +4,8 
Besonderes  
Wohngebiet 
0,9 2 0 0 -0,9 
gemischte Bauflä-
che 
0 0 16,81 42 +16,81 
Gewerbegebiet 11,8 30 5 13 -6,8 
Industriegebiet 16,8 42 0 0 -16,8 
Sondergebiet 'Ha-
fen' 
1,57 4 0 0 -1,57

27 
 
Fläche für den Ge-
meinbedarf 'Schule' 
0 0 0,85 2 +0,85 
Grünfläche 0,21 1 4,37 11 +4,16 
Wasserfläche 8,5 21 7,95 20 -0,55 
 
Die Wasserfläche bleibt in ihren bisherigen Abmessungen erhalten. Die Reduzierung 
der Fläche resultiert aus der geplanten Überbauung des Hafenbeckens im Bereich der 
Brücken und des Hafenkopfes. Es handelt sich dabei allerdings nicht um ein neues 
Baugebiet im Sinne des § 78 Abs. 1 WHG sondern vielmehr um ein Brückenbauwerk, 
welches unterhalb und oberhalb von Wasser umflutet werden kann und im Infrastruktur-
bebauungsplan als Verkehrsfläche festgesetzt ist. Diese gehen im Flächennutzungs-
plan in den angrenzenden baulichen Nutzungen auf (siehe Abschnitt 6.8). Auf der 
Ebene der verbindlichen Bauleitplanung wird sichergestellt, dass maximal ein Zehntel 
der Wasserfläche überdeckt werden kann, wesentliche Eingriffe in das Volumen des 
Hafenbeckens erfolgen nicht. Durch die Aufgabe der Gewerbe- und Industriebetriebe 
wird sich die Nutzung des Hafenbeckens von gewerblichem Schiffsverkehr zu Sport- 
und Freizeitnutzungen verlagern.

28 
 
8. Umweltbericht 
Einleitung 
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Neustrukturierung des 
Deutzer Hafens ist die 227. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Köln erfor-
derlich. Für das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) wird eine 
Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) für die Belange nach §  1 
Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse werden in einem Um-
weltbericht gemäß § 2a und Anlage 1 BauGB dargestellt. 
8.1 Darstellung des Inhalts und wichtigster Ziele des Bauleitplans 
Die Stadt Köln beabsichtigt, das Areal des Deutzer Hafens in den kommenden Jahren 
als eines der zentralen städtebaulichen Projekte Kölns zu einem gemischten urbanen 
Quartier für Wohnen und Arbeiten zu entwickeln. Auf dem innerstädtischen Standort 
sollen 3.000 Wohnungen für 6.900 Einwohner und Büroflächen für 6.000 Arbeitsplätze 
neu entstehen. Das Projekt gibt damit einen wichtigen Impuls nicht nur für die Entwick-
lung des rechtsrheinischen Stadtgebietes, sondern für die Entwicklung der gesamten 
Stadt Köln. Geplant ist ein dichtes, gemischtes Stadtquartier am Rhein, das neue Ak-
zente setzt und mit den angrenzenden Stadtteilen Deutz und Poll vernetzt wird. 
Die Flächengröße des Änderungsbereichs für die FNP-Änderung beträgt ca. 39,8 ha 
einschließlich 8,1 ha Wasserfläche. 
Die geplante FNP-Änderung stellt eine planungsrechtliche Grundlage für die städtebau-
liche Revitalisierung des zurzeit mindergenutzten Deutzer Industriehafens dar. Damit 
sollen die Voraussetzungen für die Entwicklung eines gemischten urbanen Quartiers für 
Wohnen und Arbeiten geschaffen werden. Das Areal und sein derzeitiger Zustand wer-
den in Kapitel 8.4.1 näher beschrieben. 
Für die geplanten Nutzungen ist eine Änderung der bestehenden FNP-Darstellungen 
erforderlich. Vorgesehen ist die Darstellung einer Gemischten Baufläche auf der östli-
chen Seite des Hafenbeckens. Westlich des Hafenbeckens enthalten die Darstellungen 
neben einer weiteren Gemischten Baufläche eine Fläche für den Gemeinbedarf 
(Schule) sowie Wohnbauflächen. Darüber hinaus sollen hier drei Grünflächen darge-
stellt werden, die die Wohnqualität erhöhen. Im Süden soll zwischen Hafenbecken und 
Gleistrasse eine gewerbliche Darstellung integriert werden in deren östlichem Teil das 
Symbol „Umspannwerk“ dargestellt wird. Das Hafenbecken wird als Wasserfläche, teil-
weise mit dem Symbol „Bad“, dargestellt. Im Süden verkleinert sich die Wasserfläche 
etwas in der Darstellung, da hier ein Hafenplatz dem Stadtraum mehr Platz geben soll 
und damit der öffentliche Raum baulich in das Hafenbecken erweitert wird. Durch die 
Überbauung ist die Wasserfläche nach wie vor unter dem Platz vorhanden. 
8.2 Bedarf an Grund und Boden  
Insgesamt umfasst die 227. Änderung des Flächennutzungsplans ca. 39,8 ha, ein-
schließlich der Wasserflächen des Hafenbeckens. Die Flächendifferenz zum parallel

29 
 
aufgestellten Bebauungsplan Infrastruktur resultiert daraus, dass der Bereich der Allee 
entlang der Alfred-Schütte-Allee in den Bebauungsplan einbezogen wird, jedoch nicht 
Gegenstand der FNP-Änderung ist. 
Tabelle 1: Bisherige und zukünftige FNP-Darstellung 
 
Art der Darstellung bisherige FNP-Darstel-
lung 
künftige FNP-Darstel-
lung 
Änderung 
 ha % ha % ha 
Wohnbaufläche 0 0 4,8 12 +4,8 
Besonderes  
Wohngebiet 
0,9 2 0 0 -0,9 
gemischte Bauflä-
che 
0 0 16,81 42 +16,81 
Gewerbegebiet 11,8 30 5 13 -6,8 
Industriegebiet 16,8 42 0 0 -16,8 
Sondergebiet 'Ha-
fen' 
1,57 4 0 0 -1,57 
Fläche für den Ge-
meinbedarf 'Schule' 
0 0 0,85 2 +0,85 
Grünfläche 0,21 1 4,37 11 +4,16 
Wasserfläche 8,5 21 7,95 20 -0,55 
Die Wasserfläche bleibt in ihren bisherigen Abmessungen erhalten. Die Reduzierung 
der Fläche resultiert aus der geplanten Überbauung des Hafenbeckens im Bereich der 
Brücken und des Hafenkopfes (siehe 7. Auswirkungen auf die Planänderungen). 
8.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzten und Fachplänen 
festgelegten Ziele des Umweltschutzes 
Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, 
Erlasse, Verwaltungsvorschriften und "Technischen Anleitungen" zugrunde gelegt, die 
für die jeweiligen Schutzgüter in Bauleitplan-Verfahren anzuwenden sind. Die EU-
Schutzziele finden sich im Wesentlichen umgesetzt im deutschen Bundesimmissions-
schutzgesetz (BImSchG, Luftreinhalteplanung, Lärmminderung) und seinen Verordnun-
gen, dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG – Arten-, Landschafts- und Bio-
topschutz), dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG – Bodenschutz, Schutz vor 
bzw. Umgang mit schädlichen Bodenveränderungen) und seiner Verordnung, dem 
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie dem Denkmalschutzgesetz (DSchG). Auf Lan-
deseben greifen weitere Regelungen wie die Geruchsrichtlinie Nordrhein-Westfalen

30 
 
(GIRL – Beurteilung von Gerüchen), das Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen 
(LWG NRW – Schutz des Grundwasserdargebotes) sowie Verordnungen auf Ebene der 
Bezirksregierungen wie Wasserschutzzonen-Verordnungen und der Luftreinhalteplan.  
Auf kommunaler Ebene werden die Baumschutzsatzung und der Landschaftsplan der 
Stadt Köln berücksichtigt. Die Ziele des Umweltschutzes werden bei der Beschreibung 
und Bewertung der einzelnen Schutzgüter näher beschrieben. 
Grenzüberschreitende Auswirkungen von Bebauungsplänen oder Flächennutzungs-
plan-Änderungen sind in Köln aufgrund der Lage in großem Abstand zu Landesgrenzen 
nicht zu erwarten. Raumbedeutsame Planungen werden mit den angrenzenden Ge-
meinden abgestimmt. 
Im Einzelnen siehe dazu die folgende Tabelle 2. 
Tabelle 2: Ziele des Umweltschutzes 
 
Umweltbelang Fachgesetz / Vor-
schrift 
Ziel des Umweltschutzes 
Gebiete von gemein-
schaftlicher Bedeutung / 
europäische Vogel-
schutzgebiete 
BNatSchG, FFH-RL Schutz prioritärer Ar-
ten, Beachtung der 
Schutzziele 
Landschaft 
Landschaftsplan 
BauGB, BNatSchG, 
DSchG; LNatSchG 
NRW  
Schutzziele der LP-Schutz-
ausweisung, Entwicklungs-
ziele umsetzen; 
Schutz, Pflege und Entwick-
lung der Vielfalt, Eigenart, 
Schönheit und Erholungswert 
von Natur und Landschaft 
Pflanzen BNatSchG, LNatSchG 
NRW Baumschutzsat-
zung Stadt Köln 
Schutz, Erhalt und Weiterent-
wicklung geschützter Biotope 
und Naturbestände, Vermei-
dung von Eingriffen;  
Tiere BauGB, BNatSchG, 
FFH-RL, VRL, 
LNatSchG NRW 
Vermeidung Verschlechte-
rung Erhaltungszustand; 
Schutz wild-lebender Tiere 
und Lebensgemeinschaften, 
Vermeidung Tötung (Tö-
tungsverbot)  
Biologische Vielfalt BauGB, BNatSchG, 
FFH-RL, VRL, 
LNatSchG NRW 
Erhalt wildlebender Tier- und 
Pflanzenarten, Erhalt von Le-
bensräumen, Stärkung der 
Biotopvernetzung, Entwick-
lung und Wiederherstellung 
der Tier- und Pflanzenwelt 
z.B. bei Eingriffe; Schutz der

31 
 
Umweltbelang Fachgesetz / Vor-
schrift 
Ziel des Umweltschutzes 
natürlichen Lebensgrundla-
gen 
Eingriff/Ausgleich Baugesetzbuch, 
LNatSchG 
Ausgleich von Eingriffen in 
den Naturhaushalt ; Aus-
gleich bzw. Ersatzmaßnah-
men nachhaltig und standort-
gerecht 
Landschaft/Ortsbild Baugesetzbuch, 
LNatSchG 
Ausgleich von Eingriffen in 
das Landschaftsbild; Wah-
rung und Entwicklung der 
Vielfalt, Eigenart, Schönheit 
und dem Erholungswert von 
Landschaft- und Ortsbild; 
Wahrung des Charakters der 
Kulturlandschaft 
Boden BauGB; BBoSchG, 
BBoSchV, LBoSchG 
NRW 
sparsamer Umgang mit 
Grund und Boden, Innenent-
wicklung; 
Entsiegelung; Sicherung und 
Entwicklung von Bodenfunkti-
onen, Abwendung schädli-
cher Bodenveränderungen 
und Einträge, 
Oberflächenwasser WHG, Wasserrahmen-
richtlinie, HWRM-RL 
naturnahe Gestaltung von 
Fließgewässern; Reinhaltung, 
Schutz und Pflege von Ge-
wässern; Deckung Wasser-
bedarf; Vermeidung negativer 
Veränderungen; Sanierung; 
naturnaher Aus- bzw. Rück-
bau 
Grundwasser WHG, Landeswasserge-
setz NW, Wasser-
schutzzonen-Verord-
nung 
Versickerung von Nieder-
schlagswasser, Berücksichti-
gung der Ge- und Verbote; 
Vermeidung von Einträgen; 
Grundwasserneubildung er-
halten und verbessern 
Klima, Kaltluft/Ventila-
tion 
Gesetz zur Neufassung 
des Klimaschutzgeset-
zes  NRW, Klimaanpas-
sungsgesetz NRW, Kli-
maschutzkonzept Köln 
BNatDchG, LNatSchG, 
BWaldG, LFoG NRW 
Vermeidung bioklimatisch be-
lasteter Wohngebiete, Erhalt 
bioklimatischer Entlastungs-
bereiche und Bereiche mit 
Kaltluftentstehung; Erhalt und 
Planung von Frischluftzufuhr

32 
 
Umweltbelang Fachgesetz / Vor-
schrift 
Ziel des Umweltschutzes 
durch Grünflächen; Verbes-
serung des Mikroklimas 
durch Baumpflanzungen und 
Grünflächen; Maßnahmen 
zur Klimawandelanpassung 
Luftschadstoffe – Emis-
sionen/Immissionen 
Bundesimmissions-
schutzgesetz; BauGB, 
39. BImSchV, TA Luft; 
Zielwerte der LAI 
Schaffung und Erhalt gesun-
der Wohn- und Arbeitsver-
hältnisse; Vermeiden von 
Emissionen und Konflikten; 
Erhalt und Verbesserung der 
Luftgüte; Einhaltung Grenz-
werte der 39. BImSchV 
Erhaltung der bestmögli-
chen Luftqualität in Ge-
bieten, in denen die 
durch Rechtsverordnung 
zur Er-füllung von bin-
denden Beschlüssen der 
Europäischen Gemein-
schaft festgelegten Im-
missionsgrenzwerte 
nicht überschritten wer-
den 
BauGB; Bundesimmissi-
onsschutz-gesetz 
Einhaltung Grenzwerte der 
39. BImSchV 
Vermeidung von Emissi-
onen (nicht Lärm/Luft, 
insbesondere Licht, Ge-
rüche), sachgerechter 
Umgang mit Abfällen 
und Abwässern 
Bundesimmissions-
schutz-gesetz; Lichter-
lass NW; LAI Hinweise; 
GIRL; LWG NRW;  
Vermeidung von Emissionen; 
Konfliktbewältigung; Sicher-
stellung der sach- und fach-
gerechten Entsorgung 
Erneuerbare Ener-
gien/Energieeffizienz 
BauGB; Beschluss 
Stadtentwicklungsaus-
schuss zur solaren Opti-
mierung; EEG, DIN 
5034; Energieein-
sparVO, Beschluss des 
Rates der Stadt Köln zur 
Klimaneutralität bis 
2035 (06/2021), Leitli-
nien Klimaschutz der 
Stadt Köln 
Energieeffizient Planen, Ver-
ringerung / Vermeidung von 
Klimagas-Emissionen, ener-
getisch optimierte Baustan-
dards 
Lärm Bundesimmissions-
schutz-gesetz; TA Lärm; 
DIN 4109; DIN 18005; 
DIN 45691; 6. BImSchV; 
Einhaltung der Orientierungs-
, Richt- und Grenzwerte; Kon-
fliktvermeidung durch Pla-
nung; Trennungsgrundsatz;

33 
 
Umweltbelang Fachgesetz / Vor-
schrift 
Ziel des Umweltschutzes 
Freizeitlärmerlass; 18. 
BImSchV, BauGB 
Einhalt und Sicherung gesun-
der Wohn- und Arbeitsver-
hältnisse 
Altlasten BauGB; BBoSchG, 
BBoSchV, LBoSchG 
NRW, LAWA-Richtlinie, 
LAGA Anforderungen 
Vermeidung von Gefährdung 
durch die Wirkpfade Boden-
Mensch, Boden-Luft, Boden-
Grundwasser; Sanierung;  
Erschütterungen Bundesimmissions-
schutz-gesetz; Ab-
standserlass; DIN 4150 
Teil 1 und 2 
Einhaltung der Werte der DIN 
4150 Teil 2; Konfliktvermei-
dung 
Gefahrenschutz: 
- Hochwasserschutz 
 
 
 
- Störfallrecht 
 
 
 
- Magnetfeldbelas-
tung 
 
 
 
- Starkregenvorsorge 
 
 
WHG, LWG NRW, 
HWRW-RL; Hochwas-
serschutzG II 
 
 
Seveso-III-Richtlinie; 
KAS-18, BImSchG; 12. 
BImSchV 
 
 
Bundesimmissions-
schutz-gesetz, Ab-
standserlass NW, städti-
scher Vorsorgewert 
WHG 
 
Hochwassersichere Bauge-
biete, Hinweis auf Hochwas-
serrisikogebiete; 
 
Einhaltung von Achtungs- 
und angemessenen Sicher-
heitsabständen 
 
Einhaltung ausreichender Ab-
stände zu sensiblen Nutzun-
gen 
 
Hinweis auf Starkregenbetrof-
fenheit; Ableitung von Nieder-
schlagswasser 
Besonnung / Belichtung Positionspapier „Versor-
gung mit Tageslicht / 
Besonnung“ im Stadt-
planungsamt Köln, 
10/2021 
Sicherung gesunder Wohn-
verhältnisse 
Kultur- und sonstige 
Sachgüter 
BauGB, Denkmal-
schutzgesetz; 
BNatSchG 
Vermeidung der Beeinträchti-
gung von Bau,- Klein und Bo-
dendenkmälern; Naturdenk-
malen, Resten historischer 
Kulturlandschaften oder de-
ren Bestandteilen

34 
 
Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 
 
8.4 Grundlagen 
Die Untersuchungstiefe der Umweltprüfung orientiert sich in Übereinstimmung mit der 
Formulierung in § 2 Abs. 4 Satz 3 BauGB an den Ausweisungen der FNP -Änderung 
„Deutzer Hafen in Köln-Deutz“. Geprüft wird, welche erheblichen Auswirkungen durch die 
Umsetzung der FNP -Änderung auf die Umweltbelange entstehen können und welche 
Einwirkungen auf die geplanten Gebietsausweisungen im Geltungsbereich aus der Um-
gebung erheblich einwirken können. Hierzu werden regelmäßig bzw. dauerhaft erhebli-
che anzunehmende Einwirkungen geprüft, nicht jedoch außergewöhnliche und nicht vor-
hersehbare Ereignisse. 
Es werden durch die Umsetzung der Planung keine Techniken oder Stoffe eingesetzt und 
verwendet, die zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen führen. 
Weiterhin werden bei Vorliegen mehrerer Planungen in räumlicher Nähe kumulierende 
Umweltauswirkungen beschrieben. 
Die 227. FNP-Änderung steht im Zusammenhang mit der integrierten Planung „Deutzer 
Hafen“ und wird parallel zum Bebauungsplan -Verfahren „Deutzer Hafen“ durchgeführt. 
Die Geltungsbereiche der beiden Bauleitplan -Verfahren sind (überwiegend) identisch.  
Der Bebauungsplan „Deutzer Hafen“ wurde in Teilbebauungspläne unterteilt. Der erste 
Teilplan Infrastruktur umfasst die Verkehrsflächen, Grünflächen, Wasserfläche, eine Flä-
che für Gemeinbedarf (Schule) und zwei kleinere Gewerbegebiete (Umspannwerk/Park-
haus). Die Baufelder werden in weiteren Teilbebauungsplänen nach zusätzlichen Quali-
fizierungsverfahren weiterentwickelt. Im Zuge der Abschichtung wird in diesem FNP-Än-
derungsverfahren auf Umweltuntersuchungen zurückgegriffen, die im Rahmen der Um-
weltprüfung zum parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Deutzer Hafen – 
Teilplan Infrastruktur“ bzw. des integrierten Plans „Deutzer Hafen“ erstellt wurden. 
Ebenso wird, sow eit erforderlich, auf Vermeidungs -/Minderungs- und Ausgleichsmaß-
nahmen hingewiesen, die im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens „Deutzer Hafen – 
Teilplan Infrastruktur“ oder der folgenden verbindlichen Bauleitpläne im Umsetzungsfeld 
des integrierten Plans „Deutzer Hafen“ gesichert werden. 
8.4.1 Beschreibung derzeitiger Umweltzustand (Basisszenario) 
Der FNP-Änderungsbereich liegt im rechtsrheinischen Innenstadtbereich im Stadtteil 
Deutz zwischen Rhein und Siegburger Straße. Das Gebiet umfasst das Hafenbecken 
und angrenzende Flächen zwischen Siegburger Straße, dem Bahndamm und der Alf-
red-Schütte-Allee. 
Das Gelände wird gewerblich und als Hafen genutzt. Der rechtswirksame Flächennut-
zungsplan (FNP) stellt dementsprechend innerhalb des Plangebiets westlich und im 
südlichen Bereich des Hafenbeckens Industriegebiet (GI) dar. Östlich des Hafenbe-
ckens erstreckt sich die GI-Darstellung bis zum Poller Kirchweg. Die Hafenflächen zwi-
schen Hafenbecken und Siegburger Straße, nördlich der Einmündung Poller Kirchweg,

35 
 
sind als Gewerbegebiet (GE) dargestellt, ebenso die benachbarte Fläche zwischen 
Siegburger Straße, Poller Kirchweg und der Straße Am Schnellert. Entlang des westli-
chen Ufers des Hafenbeckens einschließlich der Bahngleise ist eine Fläche als Sonder-
gebiet Hafen (SO Hafen) dargestellt. Das Hafenbecken selbst ist als Wasserfläche dar-
gestellt. 
Der Deutzer Hafen ist zu großen Anteilen intensiv bebaut und versiegelt. Die gewerbli-
che und Hafennutzung bedingt einen großvolumigen Gebäudebestand, insbesondere in 
Form der Mühlengebäude zwischen Hafenbecken und Siegburger Straße. Daneben be-
steht eine Reihe geringgeschossiger, aber in Teilen großflächiger Gebäude für Lage-
rung, Produktion und Verwaltung. Die Außenflächen werden überwiegend als Lager- 
und Abstellfläche genutzt und sind in großen Teilen versiegelt.  
Die gewerbliche Nutzung als Hafen hat mittlerweile stark an Bedeutung verloren. Große 
Teile der Flächen sind minder- oder fehlgenutzt oder liegen vollständig brach. Kleinere 
Brachflächen weisen ruderale Krautfluren und erste Staudenfluren auf.  
Der Bereich Ost zwischen Siegburger Straße und Poller Kirchweg weist keine hafenbe-
zogenen Nutzungen auf. Er ist jedoch mit Lagerhalle und Bürogebäude, Mehrfamilien-
haus, Lebensmitteldiscounter, Umspannwerk der Stadtwerke Köln sowie einer Tank-
stelle bereits großflächig bebaut. Auch in diesem Bereich treten ruderale Strukturen auf. 
Ökologisch hochwertige Strukturen sind im FNP-Änderungsbereich nicht vorhanden. 
In Richtung Westen grenzen die Poller Wiesen und der Rhein an den FNP-Änderungs-
bereich (rechtswirksame FNP-Darstellung Grünfläche), in Richtung Norden weitere 
Teile des Hafenbeckens, der so genannte Vorhafen (rechtswirksame FNP-Darstellung 
Wasserfläche). Nach Osten schließen die Siegburger Straße mit den dort bestehenden 
gemischten Baustrukturen an. Im nördlichen Abschnitt stellt der rechtswirksame FNP 
Besondere Wohngebiete dar, im südlichen Abschnitt Gewerbegebiete. Nach Süden 
wird das Gebiet durch die Südbrücke und deren zuführende Gleistrassen begrenzt, die 
im rechtswirksamen FNP als Flächen für Bahnanlagen dargestellt sind. Daran schließt 
im FNP eine Darstellung Grünfläche an, südlich davon Industrie- und Gewerbegebiete, 
die in Teilen noch nicht baulich genutzt sind (potenzielle Erweiterungsflächen eines be-
stehenden Betriebes). 
8.4.2 Beschreibung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung 
 (Nullvariante) 
Für die Nullvariante wird angenommen, dass die Planung nicht durchgeführt wird und 
es anstelle dessen zu einer Umsetzung der aktuellen Darstellungen des Flächennut-
zungsplans kommt.  
Die Nullvariante entspricht also dem Basisszenario. Planungsrechtlich ist das Areal 
überwiegend nach § 34 BauGB zu beurteilen, was eine Intensivierung und Ausweitung 
der baulichen Entwicklung und Nutzung ermöglicht. Die Nullvariante nimmt daher eine 
im Vergleich zum heutigen untergenutzten Zustand intensivere Nutzung des Planberei-
ches an.

36 
 
8.4.3 Prognose Umweltzustand bei Durchführung der Planung (Planszenario) 
Innerhalb des Geltungsbereichs soll ein gemischtes urbanes Quartier für Wohnen und 
Arbeiten entstehen. Auf der östlichen Seite des Hafenbeckens sollen Gemischte Bauflä-
chen dargestellt werden. Auf der westlichen Seite des Hafenbeckens soll neben Wohn-
bauflächen und Gemischten Bauflächen auch eine Fläche für den Gemeinbedarf 
(Schule) dargestellt werden. Diese Bauflächen werden durch Grünflächen mit der 
Zweckbestimmung überwiegend Parkanlage gegliedert.  
Beide Seiten des Hafenbeckens sind über Brücken miteinander verbunden, die den Ge-
mischten Bauflächen im östlichen Teil zuzuordnen sind. Südlich des Hafenbeckens sind 
Gewerbliche Bauflächen beabsichtigt, ergänzt um das Symbol „Umspannwerk“. Die 
Darstellung einer Wasserfläche bleibt erhalten, es wird nun zudem ein Symbol „Bad“ 
dargestellt. 
Die Umsetzung dieser Darstellungen wird im Umweltbericht im Folgenden einer worst-
case Betrachtung unterzogen. Beispielsweise wird von einer maximalen Ausnutzung 
der möglichen Grundflächenzahl (GRZ) auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung 
ausgegangen. In Bezug auf emittierendes Gewerbe im südlichen Teil wird von den ma-
ximal zulässigen Belastungen ausgegangen, die unter Einhaltung sonstiger Rahmenbe-
dingungen (etwa Abstandserlass NRW, Bundesimmissionsschutzgesetz und relevante 
Verordnungen o.ä.) dort zulässig sind. 
8.5 Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstaben a – j und § 1a BauGB 
8.5.1  Tiere  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung wurde eine Artenschutzrechtliche Prü-
fung (ASP) durch Büro Rietmann / naturgutachten oliver tillmanns (im Folgenden Riet-
mann & Tillmanns, Stand Februar 2021) durchgeführt, der umfangreiche Bestandserhe-
bungen der lokalen Fauna sowie darüber hinaus Einschätzungen zur Habitatbeschaf-
fenheit weiterer, möglichweise betroffener Arten, zugrunde liegen. 
Die Untersuchung kam zu folgendem Ergebnis: 
Amphibien: Geeignete Laichhabitate bzw. Landlebensräume für Amphibienarten nach 
AnhangIV der FFH-Richtlinie stehen im Plangebiet und dessen Umgebung nicht zur 
Verfügung. Dies betrifft etwa den Kammmolch oder die Wechselkröte. Kartierungen 
wurden nicht durchgeführt. 
Nachtkerzen-Schwärmer und Asiatische Keiljungfer: Vorkommen wurden nicht nachge-
wiesen. Auch ältere Untersuchungen aus dem Jahr 2014 lieferten keinen Nachweis. 
Fledermäuse: Häufigste Fledermausart ist die Zwergfledermaus. Großer Abendsegler 
und Wasserfledermaus treten nur vereinzelt auf. Ein Quartier (Wochenstube) der 
Zwergfledermaus wurde in einer Holzhandlung bzw. einem Holzlager im nordwestli-

37 
 
chen Vorhabenbereich nachgewiesen. An einem Mühlengebäude liegt ein Zwi-
schenquartier (3 Tiere ausfliegend beobachtet). Hinweise auf weitere Quartiere lie-
gen nicht vor, auch wenn potenzielle Baum- und Gebäudequartiere vorhanden sind. 
Haselmaus: Im Bereich des Deutzer Hafens finden sich für die Art keine zur Nestanlage 
geeigneten Strukturen. Entlang des Bahndammes südlich des Plangebiets befindet 
sich ein bekanntes Vorkommen. Auf eine Kartierung wurde verzichtet. 
Reptilien: Die Mauereidechse wurde vor allem im Bereich südlich außerhalb des Plan-
gebiets festgestellt, wo sie entlang des Bahndammes vorkommt. Zwei subadulte 
Tiere wurden jedoch auch im Norden des Plangebiets festgestellt. Diese werden als 
Einzelbeobachtungen wandernder Tiere eingeschätzt. Vorkommen der Zau-
neidechse wurden nicht nachgewiesen. 
Vögel: Von den 47 festgestellten Vogelarten (davon 21 mit Brutvorkommen) im Jahr 
2020 können 18 als planungsrelevant angesehen werden, da sie entweder in NRW 
oder der Niederrheinischen Bucht als gefährdet anzusehen sind. Ein überwiegender 
Teil dieses Artenspektrums wurde lediglich als Durchzügler oder im Überflug festge-
stellt (Raubseeschwalbe, Lachmöwe, Baum- und Wiesenpieper) oder nutzt den Ha-
fenbereich als nicht-essenzielles Nahrungshabitat (etwa Austernfischer, Eisvogel, 
Mittelmeermöwe, regelmäßig Graureiher, Heringsmöwe, Silbermöwe, Sturmmöwe 
oder Kormoran). Lediglich drei der planungsrelevanten Arten treten als Brutvögel im 
Gebiet des integrierten Plans auf: Turmfalke (1 Brutplatz im Bereich eines Lauf-
krans), Haussperling (1 Brutvorkommen in einem Gebäude westlich des Poller 
Kirchwegs) und Wacholderdrossel (2 Revierzentren in den Alleebäumen der Alfred-
Schütte Allee). Vormals vorkommende Brutstätten des Mauerseglers wurden nicht 
mehr nachgewiesen. 
Neben den genannten planungsrelevanten Arten beherbergt das Plangebiet mehrere 
Brutvorkommen häufiger, sogenannten „Allerweltsvogelarten“. 
Auch für nicht-planungsrelevante Säugetierarten oder Insekten bietet der Deutzer Hafen 
Habitatpotenziale. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nicht-Durchführung der FNP-Änderung und damit möglicher Intensivierung der bis-
lang zulässigen Nutzungen würde sich das Habitatpotenzial des Vorhabengebiets vo-
raussichtlich verschlechtern, da bislang extensiv genutzte Gebäude oder Flächen tlw. 
abgerissen oder einer intensiveren Nutzung zugänglich gemacht werden. Damit nähme 
auch das Störungsniveau innerhalb des Plangebiets wieder zu, verbunden mit erhöhten 
Lärm- und Lichtimmissionen, verbunden mit entsprechenden Auswirkungen auf den Ar-
tenbestand im Plangebiet. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:

38 
 
Die Umsetzung der FNP-Änderung ermöglicht eine Nutzungsänderung von Gewerbe in 
Richtung eines mischgenutzten Quartiers (gemischte Bauflächen, Wohnbauflächen, ge-
werbliche Bauflächen, Gemeinbedarfsflächen) in Verbindung mit einer baulichen Er-
schließung und Neugestaltung. Zudem wird durch die FNP-Änderung die Schaffung von 
Grünflächen vorbereitet, was der Fauna des Änderungsbereichs in geringem Umfang 
zuträglich sein könnte, da die Strukturvielfalt im Änderungsbereich angehoben werden 
kann.  
Durch die bauliche Umstrukturierung, die mit der verbindlichen Bauleitplanung verbun-
den ist, und Gebäudeabrisse kann es zum Verlust von geschützten Lebensstätten für 
gebäudebrütende Vögel (im konkreten Fall Turmfalke oder Haussperling) und Fleder-
mäuse kommen. Ebenso können Überplanungen bestehender Freiflächen zu Habitat-
verlusten führen. Dies birgt das Risiko eines Verstoßes gegen das Beschädigungsver-
bot geschützter Lebensstätten.  
Der weitestgehende Erhalt des zu schützenden Baumbestands inkl. seiner Lebensstät-
ten, u.a. die Bäume der denkmalgeschützten Alfred-Schütte-Allee, ist Inhalt der verbind-
lichen Bauleitplanung.  
Nach bisherigem Stand der Kenntnis ergeben sich, auch vor dem Hintergrund beste-
hender Vorbelastungen, keine absehbar unlösbaren Konflikte mit dem Artenschutzrecht 
nach § 44 BNatSchG. Die zu erwartenden Störungen und Konflikte, etwa durch Abriss, 
Nutzung von Freiflächen sowie Emissionen (Lärm, Licht oder stoffliche Einträge) sind im 
Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung bzw. bei der Zulassung emittierender Be-
triebsarten angemessen zu untersuchen. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:  
Durch vorausschauende Planung lassen sich Störungen und Konflikte auf Ebene der 
verbindlichen Bauleitplanung vermeiden. 
Als Vermeidungs- und Minderungsmaßnahme (z. B. Freianlagen, Parks, Plätze, Dach-
begrünung etc.) werden im Rahmen der nachfolgenden Bebauungsplanverfahren Frei-
raumplanungen und Grünordnungspläne erarbeitet. Nicht-vermeidbare Eingriffe lassen 
sich durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen kompensieren (CEF-Maßnahmen).  
Die ASP (Rietmann & Tillmanns 2021) formuliert eine Anzahl von Maßnahmen, die im 
Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt werden. 
 
Bewertung:  
Die FNP-Änderung ist aus artenschutzrechtlicher Sicht auf den nachfolgenden Pla-
nungsebenen grundsätzlich umsetzbar, sofern die in der ASP (Rietmann & Tillmanns 
2021) getroffenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen auf den nachgelagerten 
Planungsebenen umgesetzt werden. Die Auswirkungen der Umsetzung der FNP-Ände-
rung werden als gering eingestuft.

39 
 
8.5.2  Pflanzen 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung wurde ein Grünordnungsplan durch 
RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten (Stand Juli 2021) erstellt, in dem auf Ba-
sis einer Biotoptypenkartierung (RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 2020A) 
nach Methode von Froelich & Sporbeck (1991) bzw. Köln-Code der aktuelle Zustand 
bewertet, mögliche Konflikte ermittelt und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von 
Eingriffen konzipiert wurden.  
Darüber hinaus wurde eine Erfassung und Bewertung des Baumbestandes im Deutzer 
Hafen (Vitalitätseinstufung nach A. Roloff, RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitek-
ten 2020B) durchgeführt. 
Etwa 46 % der Fläche werden als Siedlungs- und Industriefläche genutzt, rund 33 % als 
Verkehrsfläche. Die überwiegende Bebauung wird durch geringgeschossige Gebäude 
für Lagerung, Produktion und Verwaltung gebildet, die zumeist von versiegelten Lager- 
und Abstellflächen umgeben sind. Eine Ausnahme bilden die hochgeschossigen Müh-
lenbauten. An den Rändern des FNP-Änderungsbereichs findet sich eingestreut Bü-
robebauung. 
Weitere rund 20 % sind ruderale oder halbruderale Bereiche. Die Brachflächen südlich 
der Mühlen weisen ruderale Krautvegetation und erste Staudenfluren auf. Die Ru-
deralflächen sind durch den für sie typischen, hohen Anteil an Neophyten (Berufkraut, 
Flieder, Goldrute) und ausbreitungsstarken Pionierpflanzen (Sand-Birke, Brombeere, 
tlw. Weiden, Brennnesseln oder Kirschen) gekennzeichnet.  
Die Wasserfläche des Hafenbeckens ist rund 8,5 ha groß. Die Mauerfugenvegetation 
der Hafenmauer ist dabei durch Blühpflanzen, zum Teil nicht-heimischer Arten, gekenn-
zeichnet (Mauerpfeffer, Resede, Nachtkerzen, Sommerflieder, etc.).  
Bei der Baumerfassung und -bewertung wurden 77 Bäume (74 Laubbäume und 3 Na-
delbäume) auf privaten Flächen erfasst. 53 dieser Bäume fallen unter die Baumschutz-
satzung der Stadt Köln (2011). Insgesamt wurde der Zustand der Bäume aufgrund von 
Pflegestau, Fehlentwicklung im Kronenbereich oder Schattendruck eher negativ bewer-
tet. Für 60 Bäume wurde als Empfehlung die Fällung ausgesprochen, für 15 Bäume 
wird eine Integration in die Planung empfohlen. Abschließend wurde kein Baum auf pri-
vaten Flächen als unbedingt schutzwürdig eingestuft. In den öffentlichen Verkehrsflä-
chen am Poller Kirchweg stehen weitere 11 Bäume (verschiedene Arten).  
Außerhalb des Änderungsbereiches stehen entlang der Siegburger Straße Linden. Die 
Alfred-Schütte-Allee wird von einem prägenden Baumbestand aus 214 überwiegend 
Winterlinden begleitet (Gartendenkmal, Landschaftsschutzgebiet). Diese Allee ist nach 
§ 41 LNatSchG gesetzlich geschützt (AL-K-6003 – hier sind 227 Bäume genannt, die 
Abweichung resultiert vermutlich aus methodischen Unterschieden und unterschiedli-
chen Datierungen der jeweiligen Datenerhebungen).

40 
 
Durch die Planung werden keine im Sinne des Naturschutzrechtes schützenswerten 
Flächen (Biotopkatasterflächen, Biotopverbundflächen des LANUV) oder Schutzgebiete 
in Anspruch genommen. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nicht-Durchführung der FNP-Änderung und damit möglicher Intensivierung der bis-
lang zulässigen Nutzungen würde sich der Biotopbestand des Vorhabengebiets voraus-
sichtlich tendenziell verschlechtern, da bislang extensiv genutzte Gebäude oder Flä-
chen tlw. abgerissen oder einer intensiveren Nutzung zugänglich gemacht werden. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Die Planung sieht eine Umgestaltung der bislang gewerblich-industriell genutzten Flä-
chen vor, die ein gemischt- und gewerblich genutztes Quartier und Wohnbauflächen mit 
einem höheren Durchgrünungsanteil zulässt.  
Stellenweise wird eine Entsiegelung bislang versiegelter Flächen vorbereitet, in dem 
über die FNP-Änderung Grünflächen ausgewiesen werden. Die geplanten Grünflächen 
(Parks) bilden dabei Grünzäsuren für das Quartier und übernehmen wichtige Freiraum-
funktionen. Sie dienen einerseits der Erhöhung der Aufenthaltsqualität im Quartier, an-
dererseits jedoch auch der Schaffung von Retentionsraum für die Hochwasser- und 
Niederschlagswasserbewältigung sowie der Förderung des Stadtklimas.  
Eine Durchgrünung wird durch weitere Grünstrukturen innerhalb der bebauten Bereiche 
weiter gefördert, etwa durch die Umsetzung eines Pflanzkonzeptes für die Verkehrsflä-
chen sowie die geplanten Baufelder. Entsprechende Festsetzungen trifft die verbindli-
che Bauleitplanung. Negativ fällt gegenüber der Bestandssituation die Versiegelung bis-
lang minder- oder ungenutzter Freiflächen ins Gewicht.  
Zur Sicherstellung des Hochwasserschutzes sowie des erforderlichen Retentionsvolu-
mens sind umfangreiche Geländemodellierungen erforderlich. Durch diese Maßnahmen 
entfallende Bäume werden gemäß den Maßgaben der Baumschutzsatzung ersetzt. Ein 
übergeordnetes Baumkonzept auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung integriert 
eine Vielzahl straßenbegleitender Bäume sowie Bäume in Parks und auf öffentlichen 
Plätzen. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblich nachteiliger Umwelt-
auswirkungen:  
Die Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (z. B. Gestaltung der Parks und Plät-
zen, Straßenbäume, Straßenbegleitgrün, Dachbegrünung und Freiraumgestaltung der 
Baufelder) sind Gegenstand der nachgelagerten Bebauungsplanverfahren, in welchen 
Grünordnungspläne erarbeitet werden. Die angemessene Versorgung der Bevölkerung 
mit öffentlichen Grünflächen ist im Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruk-
tur auf Basis des Kooperativen Baulandmodells der Stadt Köln zu berücksichtigen. 
Grundlage der Vorgaben ist die aus der geplanten Bebauung resultierende Anzahl der

41 
 
Einwohner. So formuliert der Grünordnungsplan (RMP Stephan Lenzen Landschaftsar-
chitekten 2021) Maßgaben zur Begrünung für den Bebauungsplan Deutzer Hafen – 
Teilplan Infrastruktur, die als Festsetzungen in diesen Plan übernommen werden. Durch 
die geplanten Freiflächen lassen sich rund 85 % des Bedarfes im Plangebiet darstellen. 
Die verbleibenden Defizite werden auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung durch 
finanzielle Kompensation zur Aufwertung bestehender benachbarter Grünflächen aus-
geglichen.  
 
Bewertung:  
Im Vergleich zu der nach dem bestehenden FNP möglichen gewerblichen Hafennut-
zung kann sich durch die geplanten neuen Ausweisungen im FNP der Grünanteil erhö-
hen. Der Wegfall der ruderalen Strukturen führt zwar kleinflächig zu einem Verlust der-
zeit unversiegelter Flächen. Demgegenüber steht jedoch eine Aufwertung der Habitat-
qualität durch die Darstellung öffentlicher Grünflächen. Die geplanten Grün- und Freiflä-
chen werden voraussichtlich unter einem hohen Nutzungsdruck stehen und ein sehr ho-
hes Störungspotential aufweisen. Durch Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung 
dieses Effekts soll dies bestmöglich eingegrenzt werden. 
Der Entfall geschützter Baumbestände nach Baumschutzsatzung der Stadt Köln soll 
plangebietsintern ausgeglichen werden. Durch die Planung mehrerer öffentlicher Grün-
flächen und die übrige Durchgrünung der geplanten Baufelder, Plätze und entlang der 
Straßenräume, die über das nachgelagerten B-Planverfahren gesichert werden soll, 
wird sich der Grünanteil und die Anzahl der Bäume im Plangebiet erhöhen. 
8.5.3  Fläche  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Der rechtswirksame FNP weist Industrie-, Gewerbe-, Sonderbau- und Wasserflächen 
aus. Große Teile des FNP-Änderungsbereichs (etwa 8,5 ha) werden zurzeit nicht ge-
nutzt (RMP 2021). Weitere 2,5 ha sind derzeit der Gleisanlage und 0,6 ha der Kaimauer 
zuzuordnen. Genutzt werden Flächen für den aktiven und ruhenden Mühlenbetrieb, die 
Essigfabrik und für weitere Gewerbebetriebe. Weitere Flächen werden derzeit als Park-
platz genutzt.  
Die Fläche selbst befindet sich in einer attraktiven Lage am Rhein, mit Blick auf den 
Dom und die Kranhäuser sowie die weitere Architektur des Rheinauhafens. Sie verfügt 
über eine verkehrsgünstige Lage, u.a. durch den Anschluss an den SPNV. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der FNP-Änderung blieben die Flächen weiterhin in gewerblicher 
Nutzung, die sich ggf. in Zukunft intensivieren könnte.

42 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Die FNP-Änderung bereitet eine Nutzungsänderung des Standorts im Sinne einer Flä-
chenreaktivierung vor. Geplant ist ein dichtes gemischtes Viertel, das sowohl Wohn-
raum als auch Gewerbefläche bietet und somit vor allem zentrumsnahen Wohn- und Ar-
beitsraum im Sinne einer „Stadt der kurzen Wege“ schafft. Eine Umwandlung bislang 
ungenutzter Freiflächen am Stadtrand in Siedlungsfläche ist damit nicht erforderlich.  
Der Versiegelungsgrad der Fläche wird sich künftig insgesamt vor allem durch die Dar-
stellung zusätzlicher Grünflächen verringern. Zudem stellt die geplante hohe bauliche 
Dichte in Verbindung mit der attraktiven Lage einen substanziellen Beitrag zur Stärkung 
der Innenentwicklung dar. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:  
Die großflächige Ausweisung von Grünflächen dient einerseits der plangebietsinternen 
Versorgung mit Freiraum. Andererseits dient dies auch der Entsiegelung bislang bean-
spruchter Flächen. 
 
Bewertung:  
Die FNP-Änderung bereitet die Entwicklung eines zentralen, bereits baulich vorgepräg-
ten Standorts vor. Dieses Flächenrecycling dient der Reduktion von Inanspruchnahme 
bislang unbebauter Böden im Stadtgebiet und der Stärkung der Innenentwicklung. Über 
die geplante Bebauungs- und Nutzungsstruktur wird ein Beitrag zur kompakt-urbanen 
und nutzungsgemischten Stadt der kurzen Wege geleistet. Die Auswirkungen der FNP-
Änderung auf das Schutzgut Fläche sind daher insgesamt als positiv zu bewerten. 
8.5.4  Boden  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Es wurde eine umwelttechnische Untersuchung und Bewertung des Deutzer Hafens 
durchgeführt (Dr. Tillmanns und Partner GmbH 2020, siehe Abschnitt 8.5.12.2). Dieses 
Gutachten enthält auch allgemeine Aussagen zum Schutzgut Boden, die maßgebliche 
Quelle für die Ausarbeitung des Umweltberichtes waren. 
Die digitale Bodenkarte (1: 50.000) des Geologischen Dienstes NRW beinhaltet keine 
Angaben zum Bodentyp oder dessen Schutzwürdigkeit im Bereich des Vorhabens. Der 
Boden ist anthropogen überprägt. Der Deutzer Hafen wurde zu Beginn des letzten Jahr-
hunderts ausgebaggert und die umliegenden Flächen tlw. um mehrere Meter aufgefüllt. 
Gemäß umwelttechnischem Gutachten der Dr. Tillmanns & Partner GmbH (2020) wird 
der geologische Untergrund von einer bis zu 6,5 m mächtigen Auffüllung aus umgela-
gerten, teils schwach bauschutthaltigem Bodenmaterial sowie aus Bodenmaterial mit 
unterschiedlichen Anteilen an Bauschutt und Aschen/Schlacken überprägt.

43 
 
Es liegen Hinweise auf Bodenbelastungen im Untersuchungsgebiet vor. Die daraufhin 
erfolgten Untersuchungen ergeben im Großteil des Gebietes unauffällige Schadstoff-
werte. Ausnahmen bilden vier Teilflächen, bei denen Bodenverunreinigungen bis teil-
weise in den Grundwasserschwankungsbereich festgestellt wurden. Bei der derzeitigen 
Nutzung als Gewerbefläche ist keine Gefährdung über den Wirkungspfad Boden-
Mensch zu erkennen. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Auch bei der derzeitigen bzw. unveränderten Nutzung als Gewerbefläche ist eine Ge-
fährdung des Schutzguts Grundwasser gegeben, die saniert werden muss. Bei Nicht-
durchführung der Planung könnte die Fläche zunehmend gewerblich genutzt werden. 
Mit Zunahme gewerblicher Nutzung besteht ein geringes Risiko einer Beeinträchtigung 
des Bodens durch Schadstoffeintrag – etwa bei Unfällen oder nicht-sachgemäßer Lage-
rung von Schadstoffen. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Die mit der FNP-Änderung vorbereiteten Entsiegelungen der Bodenoberfläche auf den 
Grünflächen stellen eine positive Auswirkung auf das Schutzgut Boden dar. Aufgrund 
des Fehlens eines naturnahen Bodenkörpers ist der Effekt zwar nicht sehr wirkungsvoll, 
dennoch wird auf diesen Flächen zumindest teilweise die natürliche Bodenfunktion wie-
derhergestellt. 
Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ist der weitere Umgang mit den belasteten 
Bodenkörpern zu regeln (siehe auch Abschnitt 8.5.12.2). 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:  
Die folgenden verbindlichen Bauleitplanungen enthalten Maßgaben zur Vermeidung 
von Risiken durch Bodenbelastungen bzw. diesen Anforderungen ist auf Ebene der 
Baugenehmigung Rechnung zu tragen. 
 
Bewertung:  
Insgesamt liegen im Geltungsbereich keine naturnahen und schutzwürdigen Böden vor. 
Zudem bestehen aufgrund der Vornutzung Schadstoffbelastungen. Daher ist bei Umset-
zung der Darstellungen der FNP-Änderung keine erhebliche Beeinträchtigung des 
Schutzgutes zu erwarten.  
Die Auswirkungen der Schadstoffbelastungen auf die Schutzgüter Mensch und Wasser 
sind im Weiteren schutzgutbezogen berücksichtigt.

44 
 
8.5.5  Wasser  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7a BauGB) 
 
8.5.5.1 Oberflächenwasser 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Den folgenden Ausführungen liegen die Ausarbeitungen von Ruiz Rodriguez + Zeisler + 
Blank (2018) zugrunde, in denen u.a. die wasserhaushaltsrechtlichen Anforderungen 
zum Bauen im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet definiert werden. Der Bericht 
enthält darüber hinaus Maßgaben zur Retentionsraumbilanz. 
Innerhalb des FNP-Änderungsbereichs befindet sich das Hafenbecken. 200 Meter west-
lich liegt der Rhein. Der gesamte Deutzer Hafen liegt bis zur vorhandenen Hochwasser-
schutzlinie, welche entlang der Westseite von Siegburger Straße bzw. Poller Kirchweg 
verläuft und dort an den bestehenden Bahndamm anschließt, vollständig im gesetzlich 
festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Rheins. Der Schutzgrad ist hier auf ein 
200-jährliches Hochwasserereignis (11,90 mKP) ausgelegt. Entlang der Hochwasser-
schutzeinrichtung gilt die Deichschutzverordnung (DSchVO) des Regierungsbezirks 
Köln und die damit verbundenen Einschränkungen und Verbote innerhalb der Schutzzo-
nen I (4m) und II (20m). Ebenso sind Hinweise der Bezirksregierung Köln, Dezernat 54 
(2021) zur Höhe des Straßenausbauniveaus bis zum HQ200 in den nachfolgenden Ver-
fahren zu beachten. 
Bei einem HQ100 wird bei derzeitigem Geländeniveau nahezu der gesamte Deutzer 
Hafen überflutet, bei einer Überflutungshöhe von wenigen Zentimetern bis ca. 2,00 m in 
einigen Bereichen der Kaikanten des Hafenbeckens. Bei einem 200-jährlichem Hoch-
wasser (HQ200) steht das gesamte Hafenareal unter Wasser, es ergeben sich Überflu-
tungstiefen von bis zu 4,00 m. Die Fließgeschwindigkeiten liegen sowohl bei einem 
HQ100 als auch bei einem HQ200 bei unter 2,0 m/s. Zu berücksichtigen ist, dass der 
Deutzer Hafen ein Rückstauhafen ist, der entgegen der Fließrichtung zum Rhein ange-
ordnet ist. Das Hochwasser fließt entlang der hochliegenden Alfred-Schütte-Allee im 
westlichen Bereich zwischen Deutzer Hafen und Poller Wiesen, die Überflutungsflächen 
im Deutzer Hafen entstehen nur durch Rückstau. Selbst bei 100-jährlichen Hochwas-
serabfluss wird die Alfred-Schütte-Allee nur mit wenigen Zentimetern überströmt. Erst 
beim HQ200 wird die Alfred-Schütte-Allee komplett überflutet und das Wasser fließt auf 
diesem Weg in den Deutzer Hafen. 
Das berechnete Retentionsvolumen beträgt im Geltungsraum bei einem HQ100 ca. 
169.000 m3 und bei einem HQ200 ca. 309.000 m3 (Stand Mai 2020).  
Derzeit sind einige der bestehenden Gebäude im Hochwasserfall geschützt, wie u.a. die 
Mühlen. Andere Gebäude, etwa die meisten Lagerhallen, werden im Hochwasserfall ge-
flutet. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):

45 
 
Bei Nichtdurchführung der Planung ist eine Zunahme der gewerblichen Nutzung des 
Geländes möglich. Mit einer entsprechenden Zunahme der Bebauung kann es grund-
sätzlich zur Abnahme von Retentionsraumvolumen kommen. Allerdings unterliegt auch 
in der Nullvariante die weitere bauliche Entwicklung einem Genehmigungsvorbehalt. Da 
die Flächen im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet liegen, müssten auch für diese 
Vorhaben Nachweise zur Retention, zur hochwasserangepassten Bauweise, zum be-
stehenden Hochwasserschutz sowie zum Wasserstand und zum Abfluss erbracht wer-
den.  
Bei einer künftigen möglichen Ansiedlung neuer gewerblicher Nutzungen besteht ein 
geringes Risiko einer Beeinträchtigung des Hafenbeckens und damit des Rheins – etwa 
bei Unfällen oder nicht-sachgemäßer Lagerung von Schadstoffen. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Auswirkungen der Planung auf den Rhein selbst sind nicht zu erwarten. Im Hafenbe-
cken sind Nutzungen vorgesehen, die teilweise mit Überbauungen der Wasserfläche 
verbunden sind. Damit gehen mögliche Beeinträchtigungen des Wasserkörpers einher. 
Aufgrund der Naturferne des Beckens und der relativen Kleinflächigkeit der Nutzungen 
auf dem Wasser werden die Auswirkungen jedoch nicht als erheblich eingestuft. Im 
Rahmen der 227.FNP-Änderung zum Plangebiet „Deutzer Hafen“ konstatiert die Be-
zirksregierung in ihrer Stellungnahme eine Anpassung der Planung an die Ziele der 
Raumordnung unter der Voraussetzung, dass eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 
78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erteilt werden kann. 
Unter Berücksichtigung von Anforderungen an den Hochwasserschutz ist die städte-
bauliche Konversion des Hafenareals aus rechtlicher und hydrologischer Sicht grund-
sätzlich möglich. Das Planungsverbot des § 78 Abs. 1 WHG greift hier nicht. Wegen der 
vorhandenen Bebauung im Deutzer Hafen liegt nach dem Grundsatzurteil des BVerwG 
vom 03.06.2014 (AZ 4 Cn 6.12) kein 'neues Baugebiet' vor. Die geplanten Nutzungen 
des Deutzer Hafens können jedoch nur unter Beachtung der gesetzlich vorgegebenen 
Belange des Hochwasserschutzes im Sinne des § 78 Abs. 3 Satz 1 WHG erfolgen. Dies 
ist auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanungen zu berücksichtigen.  
Bei der Umsetzung der Planung sind die Strategien der hochwasserangepassten Bau-
weise „Ausweichen“, „Widerstehen“ sowie „Anpassen“ zu berücksichtigen. Die vorhan-
dene Hochwasserschutzanlage entlang des Poller Kirchweges bleibt in ihrer Lage und 
Funktion grundsätzlich erhalten. In nachfolgenden Planungsschritten sind die Hinweise 
der Bezirksregierung Köln zum Hochwasserschutz zu beachten. Daher sind auf Ebene 
der Flächennutzungsplanung keine erheblichen Konflikte hinsichtlich des Hochwasser-
schutzes erkennbar. Das Abflussvolumen im Rhein ändert sich durch die Umsetzung 
des Vorhabens nicht.  
Bei der Umsetzung der Planung muss der bestehende Retentionsraum zumindest er-
halten werden. Retentionsraum, welcher im Überschwemmungsgebiet verloren geht, 
muss umfang-, funktions- und zeitgleich in relativer Nähe ausgeglichen werden. Dieser 
Ausgleich erfolgt innerhalb des Plangebietes durch die Modellierung des Geländes und

46 
 
die Ausbildung flutbarer Tiefgaragen. Nach Umsetzung der Gesamtplanung ergibt sich 
ein Retentionsvolumen von ca. 196.000 m3 bei einem HQ100 und 327.000 m3 bei ei-
nem HQ200. Gegenüber dem Retentionsvolumen im Ist-Zustand von ca. 169.000 m3 
(HQ100) bzw. ca. 309.000 m3 (HQ200) entsteht ein Retentionsraumgewinn von 16 % 
bzw. 6 %. 
Durch die Umplanung eines Großteils der bestehenden Industrie- und Gewerbeflächen 
verringert sich das Risiko schädlicher Stoffeinträge in das umliegende Gewässer. Bei 
der Neuplanung bestehen vor allem in der Bauphase Restrisiken, die durch Einhaltung 
der Vorschriften zum Gewässerschutz minimierbar sind. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:  
Auf den nachgelagerten Verfahrensebenen wird nachzuweisen sein, dass die Retenti-
onsraumbilanz über das gesamte Plangebiet hinweg kontinuierlich positiv ausfällt. Die 
entsprechenden Regelungen sind dem Bebauungsplan Infrastruktur beziehungsweise 
den weiteren verbindlichen Bauleitplänen im Änderungsbereich zu entnehmen. Dort 
wird auch das Hochwasserschutzkonzept des neuen Deutzer Hafens (Ausbauhöhe der 
Erschließung, ggf. Notwasserwege, baulich-konstruktiver Hochwasserschutz, siehe Ab-
schnitt 6.4) weiter konkretisiert. 
Eingriffe in die bestehende Hochwasserschutzanlage bedürfen einer Einzelfallprüfung 
und Abstimmung mit der Bezirksregierung, ob eine Änderung des Planfeststellungsbe-
schlusses notwendig ist. Konkrete Planungen für bauliche Maßnahmen liegen aktuell 
noch nicht vor. Diese werden erst im Rahmen der Ausführungsplanung erstellt. Vor die-
sem Hintergrund ist es nicht möglich, bereits im Zuge der vorbereitenden Bauleitpla-
nung entsprechende Anträge zu stellen. Dies erfolgt in nachgelagerten Verfahren in Ab-
stimmung mit der Bezirksregierung. 
 
Bewertung:  
Auswirkungen auf den Rhein sind durch die Planung nicht zu erwarten. Mit einem Re-
tentionsraumkonto kann sichergestellt werden, dass zu jeder späteren Bauphase der 
bestehende Retentionsraum zumindest erhalten bleibt. Bei Umsetzung des Gesamtvor-
habens steigt das Retentionsraumvolumen im Plangebiet.  
Beachtlich formulierter Vermeidungsmaßnahmen für nachfolgende Verfahrensschritte 
sind auf Ebene der Flächennutzungsplanung keine erheblichen Auswirkungen auf den 
Hochwasserschutz zu erwarten. 
In Betrachtung des gesamten Plangebiets sind die Auswirkungen der Planung als ge-
ring bzw. die Retentionsraumbilanz als positiv zu bewerten. 
8.5.5.2 Grundwasser 
Ziele des Umweltschutzes: WHG, LWG NRW

47 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Es wurde eine umwelttechnische Untersuchung und Bewertung des Deutzer Hafens 
durchgeführt (Dr. Tillmanns und Partner GmbH 2020, siehe Kapitel 8.5.12.2). Dieses 
Gutachten enthält auch allgemeine Aussagen zum Grundwasser, die maßgebliche 
Quelle für die Ausarbeitung des Umweltberichtes waren. 
Das Untersuchungsgebiet zählt zum Grundwasserkörper ‚Niederung des Rheins‘ 
(27_25, MULNV 2021). Das obere Grundwasserstockwerk liegt hier in den quartären 
Deckschichten der Niederterrasse des Rheins, die maßgeblich aus Kiesen und Sanden 
gebildet sind. Diese Schichten sind von hoher Durchlässigkeit geprägt und bilden dem-
entsprechend einen äußerst ergiebigen Grundwasserleiter von hoher Bedeutung für die 
regionale Trinkwasserversorgung. Der Grundwasserkörper ist mengenmäßig und che-
misch in einem schlechten Zustand (MULNV 2021).  
Aufgrund der Nähe zum Rhein bestehen im Plangebiet nahezu andauernd influente 
Grundwasser-Strömungen nach Nordosten bzw. Nordnordosten, das heißt, Rheinwas-
ser fließt in den Grundwasserleiter hinein. Nur bei Niedrigwasser des Rheins liegt ein 
effluentes Strömungsregime vor, bei dem Grundwasser aus dem Grundwasserleiter in 
den Rhein abfließt. Im Bereich zwischen östlichem Rheinufer und der westlichen Hafen-
mole (Alfred-Schütte-Allee) herrschen auch bei Niedrigwasser weiterhin influente 
Grundwasserbedingungen in Richtung des Hafenbeckens. Aufgrund der Rheinnähe 
sind starke Schwankungen des Grundwasserspiegels zu erwarten. Lokal kann oberhalb 
des Grundwasserspiegels auch Schichtenwasser auftreten (Dr. Tillmanns & Partner 
GmbH 2020).  
Im Plangebiet tritt bei Hochwasserereignissen auch Grundhochwasser auf. Bereits bei 
einem mittleren Rheinhochwasser (11,30 m KP) besteht eine sehr hohe Gefährdung 
des Plangebietes, dementsprechend auch bei einem seltenen Ereignis (11,90 m KP, 
StEB Köln 2021). 
Das Plangebiet leistet derzeit aufgrund des hohen Versiegelungsgrades keinen sub-
stanziellen Beitrag zur Grundwasserneubildung. Die Entwässerung des Plangebietes 
erfolgt zurzeit über ein Mischkanalsystem. 
Hinsichtlich der Grundwassergefährdung liegen im Plangebiet vier umweltrelevante Bo-
denverunreinigungen bzw. Hinweise auf Bodenverunreinigungen vor, die bis in den 
Grundwasserschwankungsbereich reichen bzw. bereits im Grundwasser nachgewiesen 
sind (Dr. Tillmanns & Partner GmbH 2020). 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Durch die mögliche Ansiedlung neuer gewerblicher Nutzungen besteht ein geringes Ri-
siko einer Beeinträchtigung des Grundwassers durch Schadstoffeintrag – etwa bei Un-
fällen oder nicht-sachgemäßer Lagerung von Schadstoffen.  
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:

48 
 
Nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ist ein Grundwasserwie-
deranstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der noch laufenden Grundwasserabsenkung 
als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bo-
denbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu 
Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurab-
stände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorha-
ben Berücksichtigung finden. Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hin-
weis. 
Das Schutzgut Wasser gefährdende Bodenverunreinigungen wurden primär in den süd-
östlichen Teilflächen sowie auf der Westseite festgestellt. Belastete Flächen werden im 
Rahmen der Nutzungsänderung größtenteils versiegelt oder der Boden vermutlich aus-
gehoben und entsorgt. Im Bereich von Entsiegelungen über belasteten Teilflächen oder 
bei bereits nachgewiesenen Belastungen im Grundwasserschwankungsbereich sind auf 
Ebene der verbindlichen Bauleitplanung Maßnahmen zu ergreifen, um das Grundwas-
ser vor Belastungen zu schützen. 
Die Entwässerung des Plangebietes erfolgt in Zukunft über ein Trennsystem. Das anfal-
lende unbelastete Niederschlagswasser wird ortsnah in das Hafenbecken eingeleitet 
und damit direkt wieder dem Wasserkreislauf zugeführt. Das belastete Niederschlags-
wasser sowie das Schmutzwasser wird in einer hochwasserangepassten Misch- bzw. 
Schmutzwasserkanalisation gesammelt und an den bestehende Mischwasserhaupt-
sammler in der Siegburger Straße und am Poller Kirchweg angeschlossen. 
Das Thema Starkregenereignisse wird gesondert in Kapitel 8.5.12.4 behandelt. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:  
Für grundwassergefährdende Bodenbelastungen bzw. Schäden sind im weiteren Ver-
fahren einzelfallbezogene Sanierungs- bzw. Sicherungskonzepte zu erstellen, die u.a. 
die Befunde der noch durchzuführenden Untersuchungen sowie zu erwartende Restbe-
lastungen nach Fertigstellung der Baumaßnahme beinhalten. Die Sanierungsmethode 
wird im Rahmen einer jeweiligen Sanierungsuntersuchung für die betroffenen Flächen 
festgelegt. Diese Flächen werden in den folgenden Bebauungsplänen gekennzeichnet. 
 
Bewertung:  
Grundlegende Änderungen des chemischen oder mengenmäßigen Zustandes des 
Grundwasserkörpers ‚Niederung des Rheins‘ (27_25) sind durch die Planung nicht zu 
erwarten. 
Im weiteren Planverfahren tragen Maßnahmen und Festsetzungen zur Verhinderung / 
Minimierung einer Schadstoffverlagerung über den Sickerwasserpfad oder Mobilisie-
rung innerhalb des grundwassergesättigten Bodenbereiches zur Vermeidung von Risi-
ken durch grundwassergefährdende Bodenbelastungen bei. Mit dieser Voraussetzung

49 
 
sind die Auswirkung des Vorhabens auf das Schutzgut Grundwasser als gering zu be-
werten. 
8.5.5.3 Niederschlagswasser 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Das Niederschlagswasser im Plangebiet wird derzeit aufgrund der jeweiligen Bestim-
mungen zur Genehmigung der entsprechenden Anlagen bzw. Bauwerke im Mischkanal-
system bewirtschaftet. Aufgrund der hohen Flächenversiegelung ist dabei nicht von ei-
nem substanziellen Beitrag zur Grundwasserneubildung im Plangebiet auszugehen. 
Aspekte zur Starkregenvorsorge sind in Abschnitt 8.5.12.4 aufgeführt. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der Planung ist eine Zunahme der gewerblichen Nutzung des 
Geländes möglich. Allerdings unterliegt auch in der Nullvariante die weitere bauliche 
Entwicklung einem Genehmigungsvorbehalt, die Bestimmungen nach § 55 WHG bzw. § 
44 LWG NRW sind zu beachten. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Die geplante Neudarstellung des Deutzer Hafens in Form von gemischten Bauflächen, 
Wohnbauflächen, Grünflächen sowie Gewerbegebiete im Süden und einer Gemeinbe-
darfsfläche zur Umsetzung eines Schulstandortes im Nordwesten führt hinsichtlich der 
Niederschlagswasserbewirtschaftung nicht zu erheblichen Auswirkungen.  
Im Zuge der nachfolgenden Bebauungsplanverfahren bzw. Vorhabenqualifizierung ist 
die Bewirtschaftung gemäß den Vorgaben des § 55 WHG bzw. § 44 LWG NRW nach-
zuweisen. Für das Gesamtgebiet ist eine entwässerungstechnische Erschließung im 
Trennsystem vorgesehen. Das Gebiet ist so zu planen, dass im Fall von Starkregener-
eignissen, das Niederschlagswasser schadlos über Notwasserwege in Richtung Hafen-
becken bzw. Poller Wiesen/Rhein abfließen kann. Aufgrund vorhandener Bodenbelas-
tungen ist in Teilen des Plangebiets die Mobilisierung der Stofffracht durch einsickernde 
Niederschläge zu verhindern (siehe Abschnitt 8.5.12). Entsprechende Vorkehrung sind 
im Zuge der nachfolgenden Verfahren zu treffen. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:  
Für grundwassergefährdende Bodenbelastungen bzw. Schäden sind im weiteren Ver-
fahren einzelfallbezogene Sanierungs- bzw. Sicherungskonzepte zu erstellen, die u.a. 
die Befunde der noch durchzuführenden Untersuchungen sowie zu erwartende Restbe-
lastungen nach Fertigstellung der Baumaßnahme beinhalten. 
Die Anforderungen nach § 55 WHG bzw. § 44 LWG sind einzuhalten. 
Zur Starkregenvorsorge sind Notwasserwege vorzusehen.

50 
 
Bewertung:  
Durch die geplante Neudarstellung des Deutzer Hafens in Form von gemischten Bauflä-
chen, Wohnbauflächen, Grünflächen sowie Gewerbegebiete im Süden und einer Ge-
meinbedarfsfläche zur Umsetzung eines Schulstandortes im Nordwesten sind hinsicht-
lich der Niederschlagswasserbewirtschaftung keine erheblichen Folgen der Planung zu 
erwarten. Im Zuge der weiteren Vorhabenqualifizierung sind in den nachfolgenden Ver-
fahrensschritten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zu beachten. Mit dieser 
Voraussetzung sind die Auswirkung des Vorhabens auf das Schutzgut Niederschlags-
wasser als gering zu bewerten. 
8.5.6  Luft 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7a BauGB) 
 
8.5.6.1 Luftschadstoffe – Emissionen, auch Treibhausgase 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurde 
ein lufthygienisches Gutachten durch das Ingenieurbüro Matthias Rau (Stand März 
2021) erstellt. Auf Basis meteorologischer Daten wurde die Immissionsgesamtbelastung 
durch Überlagerung der großräumigen Hintergrundbelastung mit der vorhabenbeding-
ten Zusatzbelastung bestimmt und anhand der maßgeblichen Grenzwerte der 39. BIm-
SchV bewertet. 
Im Deutzer Hafen befinden sich zurzeit luftschadstoffemittierende Betriebe. Es handelt 
sich dabei zu einem um ein Asphaltmischwerk als Betrieb gemäß Abstandsklasse V – 
300 m des Abstandserlasses NRW mit erheblichen Lärm- und Luft-/ Staubemissionen, 
der gemäß BImSchG-Genehmigung im 24-Stunden-Betrieb betrieben werden darf. Zum 
anderen besteht eine Abfallbehandlungsanlage / trimodale Anlage zur zeitweiligen La-
gerung von Eisen- und Nichteisenschrotten und von gefährlichen Abfällen, zur sonsti-
gen Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen sowie zur Behandlung 
von Altfahrzeugen. Aufgrund der Genehmigungslage, des Standes der Technik und un-
ter Berücksichtigung der Regelungen des Abstandserlasses ist davon auszugehen, 
dass entsprechende Emissionen der Betriebe keine Auswirkungen im Bereich der 
schutzwürdigen Nutzungen im Umfeld des Deutzer Hafens hervorrufen. Die gewerbli-
chen Emissionen fließen zudem in die städtische Hintergrundbelastung ein, die im luft-
hygienischen Gutachten berücksichtigt wurde. 
Außerdem existieren geringfügige Emissionen durch Hausbrand und Kfz-Bewegungen. 
Die durchschnittliche werktägliche Verkehrsbelastungen (DTVW) auf den Straßen im 
Plangebiet variieren zwischen 1.500 Kfz/24h im Bereich des Poller Kirchwegs sowie 
3.300 Kfz/24h in der Alfred-Schütte-Allee / Drehbrücke. 
Im Umfeld des Plangebietes ist der vorhandene Kfz-Verkehr insbesondere im Bereich 
der Siegburger Straße als maßgebliche Emissionsquelle für Luftschadstoffe vorhanden. 
Die DTVW-Belastung liegt heute im Bereich des Plangebietes zwischen 12.700 und

51 
 
19.200 Kfz/24h (Rudolf Keller Verkehrsingenieure GmbH 2020). Weitere Emissions-
quellen sind der Schienen- und Schiffsverkehr. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Durch die mögliche Ansiedlung neuer gewerblicher Nutzungen könnten sich die Emissi-
onen aus luftschadstoffemittierenden Betrieben in Zukunft erhöhen – unter Einhaltung 
von Maßgaben bspw. des Abstandserlasses bzw. des BImSchG. In Abhängigkeit von 
der Entfernung zur nächstgelegenen Wohnbebauung an der Siegburger Straße könnten 
sich im Deutzer Hafen Betriebe der Abstandsklassen V bis VII ansiedeln. Hinzu kämen 
neue Quell- und Zielverkehre im Plangebiet mit den damit verbundenen Emissionen. 
Das Umgebungsniveau der Luftschadstoffemissionen würde sich in Abhängigkeit von 
der Verkehrsentwicklung auf der Siegburger Straße weiter verschlechtern. Zu erwarten 
ist eine Zunahme des allgemeinen Verkehrs (Rudolf Keller Verkehrsingenieure GmbH 
2020) einschließlich resultierender Emissionen, unabhängig von der Entwicklung des 
Deutzer Hafens. 
Im Schiffs- und Schienenverkehr sind voraussichtlich nur geringfügige Änderungen zu 
erwarten. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Durch die vollständige Nutzung des Deutzer Hafens als Wohn- und Arbeitsquartier wer-
den zukünftig Kfz-Verkehr und sehr nachrangig Hausbrand als neue Emissionsquellen 
auftreten.  
Die Ansiedelung emittierender Betriebe in den gewerblichen Baufeldern wird durch ent-
sprechende Festsetzungen auf Ebene der jeweiligen Bebauungspläne geregelt. Im Ver-
gleich zur derzeitigen möglichen gewerblichen Nutzung ist es aber geplant, durch die 
Bebauungspläne nur nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe zuzulassen.  
Emissionen aus Schienen- und Schifffahrtsverkehr sind durch die FNP-Änderung nicht 
beeinflusst und bleiben unverändert. Der Schiffsverkehr im Hafenbecken selbst wird 
sich jedoch reduzieren, da motorisierter Schiffsverkehr gemäß den Festsetzungen der 
verbindlichen Bauleitplanung nur bis zur geplanten KfZ-Brücke möglich sein wird. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:  
Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung werden sowohl ein Mobilitäts- als auch ein 
Energiekonzept erarbeitet, um Verkehre und Emissionen bestmöglich zu reduzieren. 
Darüber hinaus soll bei der künftigen Entwicklung auf die Festsetzung von Industriege-
bieten verzichtet werden. 
Die gesetzlichen Vorgaben zur Luftreinhaltung (insbesondere der 39. BImSchV) können 
im Rahmen der Gebäudeplanungen eingehalten werden.

52 
 
Bewertung:  
Mit Umsetzung der Planung wird die gewerbliche Nutzung weitgehend aufgelöst und 
eine Nutzung als Wohn- und Arbeitsquartier angestrebt. Hierdurch verlagern sich die 
Emissionsquellen von luftschadstoffemittierenden Betrieben hin zu erhöhten Emissio-
nen vor allem durch Verkehr.  
Insgesamt sind die Auswirkungen der FNP-Änderung als mittel zu werten. Maßnahmen 
im Rahmen der geplanten Bebauungsplanverfahren sowie bei der baulichen Umset-
zung der Planung (z.B. Mobilitäts- und Energiekonzept) tragen zur Reduktion der Emis-
sionen bei. 
8.5.6.2 Luftschadstoffe – Immissionen 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Informationsgrundlage bildet wiederum das lufthygienische Gutachten des Ingenieurbü-
ros Matthias Rau (Stand März 2021, siehe auch Abschnitt 8.5.6.1).  
Die Luftschadstoffsituation wird von der allgemeinen städtischen Hintergrundbelastung 
sowie von Emissionen des Kraftfahrzeugverkehrs vor allem der Siegburger Straße, des 
Schienenverkehrs und der Schifffahrt sowie nachranging von gewerblichen Emissionen 
aus den vorhandenen Industriebetrieben im Plangebiet (Asphaltmischwerk und Abfall-
behandlungsanlage) sowie im Umfeld (Maschinenbauunternehmen südlich des Plange-
bietes) geprägt.  
Aufgrund der Lage nahe des Rheins mit seiner Durchlüftungsfunktion und der aufgelo-
ckerten Bebauung kann davon ausgegangen werden, dass im überwiegenden Bereich 
des Plangebiets zurzeit keine Grenzwerte überschritten werden. Von einer stärkeren, 
vor allem straßenverkehrsbedingten Belastung ist im Bereich der Siegburger Straße 
auszugehen. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der Planung kann es zur gewerblichen Nutzungsintensivierung 
kommen, damit kann sich im Plangebiet auch die entsprechende Immissionssituation 
verändern. Einer möglichen Erhöhung sind aber in Hinsicht auf die Maßgaben des Ab-
standserlasses und des BImSchG, sowie des Luftreinhalteplans der Stadt Köln enge 
Grenzen gesetzt. Neue Anlagen müssen zudem immer dem aktuellen Stand der Tech-
nik entsprechen. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Mit Umsetzung des Gesamtvorhabens erfolgt eine neue bauliche Nutzung des Hafen-
gebietes. Damit verbunden ist eine Zunahme des Verkehrsaufkommens. Gemäß Inge-
nieurbüro Rau (2020) führt dies – ausgehend von der hohen Belastung im Bestand – zu 
einer Überschreitung der NO2-Grenzwerte an drei Gebäudefassaden im Bereich der 
Siegburger Straße. Es handelt sich dabei um die Fassadenbereiche, die bereits im

53 
 
Prognosenullfall knapp unterhalb des Grenzwertes liegen bzw. diesen geringfügig über-
schreiten werden. In diesen Bereichen werden bei Umsetzung des gesamten Vorha-
bens Jahresmittelwerte von 41 bis 43 µg/m3 erreicht. Relevante Überschreitungen der 
Kurzzeitwerte gemäß der 39. BImSchV treten ebenso nicht auf, wie Überschreitungen 
der Jahresmittel- und Kurzzeitwerte Feinstaub (PM10 / PM2,5). 
Das Lufthygiene-Gutachten rechnet mit dem Prognosehorizont für das Jahr 2025 als 
frühesten Beginn der Umsetzung der ersten Baufelder im Deutzer Hafen. Eine emissi-
onsseitige Prognose für spätere Prognosehorizonte (bspw. für das Jahr 2035) ist auf-
grund des aktuell sehr dynamischen Umfelds hinsichtlich Antriebstechnologien und Ent-
wicklung der Fahrzeugtechnik sowie Änderungen im Modal Split noch mit zu großen 
Unsicherheiten behaftet (vgl. Ingenieurbüro Rau 2020, S. 6). Die Bewertung der lufthy-
gienischen Auswirkungen des Vorhabens wird daher in den nächsten Jahren fortge-
schrieben und an den jeweiligen Planungsstand angepasst.  
Zusätzlich ist davon auszugehen, dass mit der Umsetzung der im Luftreinhalteplan der 
Stadt Köln formulierten Maßgaben die Hintergrundbelastung in den nächsten Jahren 
sinken wird. 
Da die schifffahrtliche Nutzung des Hafens zurückgehen wird, ist mit einem allgemeinen 
Rückgang der Luftschadstoffbelastung zu rechnen. Dies berücksichtigt auch die Tatsa-
che, dass im Bereich nördlich der geplanten Kfz-Brücke in Ausnahmefällen (Schifffahrt-
sperrung des Rheins) ankernde Schiffe ihre Stromversorgung über Aggregate abde-
cken. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:  
Bei Umsetzung der Maßgaben eines zu erstellenden Energiekonzeptes werden Emissi-
onen und damit auch Immissionen aus dem Hausbrand voraussichtlich zu vernachlässi-
gen sein.  
Darüber hinaus beinhaltet das Verkehrsgutachten Deutzer Hafen (Rudolf Keller Ver-
kehrsingenieure GmbH 2020) Vorschläge zur Verkehrslenkung, u.a. auch zur Umge-
staltung der Siegburger Straße. Ziel ist es, damit die Siegburger Straße im Bereich der 
Ortsdurchfahrt Poll zu entlasten. Je nach Umsetzung der Maßnahmen ist mit einer ent-
sprechenden Abnahme der Belastung der Siegburger Straße zu rechnen. Diese Ent-
wicklung findet Berücksichtigung bei der Fortschreibung des lufthygienischen Gutach-
tens. 
 
Bewertung:  
Im Bereich der Siegburger Straße werden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (Jahres-
mittelwert) erreicht bzw. in Teilbereichen leicht überschritten. Die Immissionsbelastung 
ist jedoch bereits im Bestand bzw. im Prognosenullfall vorhanden und wird durch das

54 
 
Vorhaben nur geringfügig verändert werden. Relevante Überschreitungen weiterer Luft-
schadstoffparameter sind nicht zu erwarten. Insgesamt sind die Auswirkungen der Pla-
nung auf die Luftschadstoff-Immission als mittel zu bewerten. 
8.5.7  Klima 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Köln liegt gemäß Troll & Paffen (1964) in den subozeanisch geprägten Klimaten der 
kühlgemäßigten Klimazone. Dies äußert sich in milden bis mäßig kalten Wintern und 
mäßig warmen bis warmen Sommern.  
Lokalklimatisch ist das Plangebiet in größeren Teilen überwiegend den belasteten Sied-
lungsflächen zuzuordnen (Klasse 3, LANUV 2013). Das Hafenbecken sowie die west-
lich des Plangebiets gelegenen Flächen sind der Klasse 4 – klimaaktive Freiflächen zu-
zuordnen. Nach Dr. Dütemeyer (2020A) ist das Plangebiet (mit Ausnahme des Hafen-
beckens) dem Gewerbeklimatop zuzuordnen, das durch lufthygienische und human-bi-
oklimatische Belastungssituationen gekennzeichnet ist. Die Überwärmung der Fläche 
ist vor allem im Sommer, aber auch im Winter hoch. Bioklimatisch ist das Gebiet im Be-
stand als ungünstig zu bewerten. 
Nach Dr. Dütemeyer (2020A) herrschen im Plangebiet gute Windaustauschverhältnisse 
primär über der Gewässerfläche, den offenen Wiesen- und Lagerflächen sowie über pa-
rallel zur Anströmung ausgerichteten Straßen. Nur vereinzelt kommt es an Engstellen 
der Siegburger Straße zu Düseneffekten. Die Durchlüftung sinkt im Umfeld von Alleen 
und Gehölzen und ist im Windschatten von Bestandsgebäuden ungünstig. 
In Bezug auf die Lufttemperatur kommt es zu relativ kühlen Bedingungen über den Ge-
wässerflächen. Die Wiesenflächen der Rheinaue heizen sich etwas mehr auf. Die 
höchsten Lufttemperaturen entstehen über den Industriebrachen und auf Straßen mit 
geschlossener Randbebauung. Diese Temperaturen werden teilweise durch den Schat-
tenwurf von Bebauung oder Bäumen gemindert. 
Im gesamten Plangebiet kann es zu Tropennächten kommen. Die Rheinuferbereiche 
fungieren als größere Kaltluftproduktionsflächen. Das Plangebiet profitiert nicht davon, 
da das Relief nicht entsprechend ausgeprägt ist, der Austausch durch den Bahndamm 
verhindert wird oder die Windverhältnisse die Kaltluft westlich des Plangebietes vorbei-
leiten. Zudem behindern warme Luftmassen über den Gewässerflächen ein weiteres 
Vordringen der nächtlichen Kaltluft.  
Der globale klimatische Wandel führt auch im Kölner Stadtgebiet zu deutlichen Verän-
derungen des Stadtklimas, die als Rahmenbedingungen in der Stadtplanung zu beach-
ten sind. So lagen beispielsweise im Umfeld des Deutzer Hafens im langjährigen Mittel 
(1971-2000) ca. 33 Sommertage pro Jahr vor (=Tage mit einer Höchsttemperatur von

55 
 
mindestens 25 C). Bis 2050 kommt es hier zu einer Zunahme auf dann ca. 58 Sommer-
tage jährlich3. Insoweit wird die sommerliche Wärmebelastung deutlich zunehmen. Für 
Extremjahre kann zudem eine zusätzliche Erhöhung hinzukommen. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Wie bereits beschrieben kommt es durch den globalen Klimawandel auch ohne Umset-
zung der Flächennutzungsplanänderung zu negativen Veränderungen des Stadtklimas. 
Bei Re-Vitalisierung der gewerblich-industriellen Nutzung würden sich die derzeitigen 
klimatischen Bedingungen mit zukünftiger Zunahme der sommerlichen Klimabelastun-
gen verschärfen.  
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
In Bezug auf die Einflüsse und die langfristigen Veränderungen des Stadtklimas weist 
das Gebiet aufgrund seiner Lage am Rhein, der zentralen Wasserfläche und einer in 
Teilbereichen höheren Ventilation günstige Voraussetzungen für die geplante städte-
bauliche Entwicklung auf. 
Auswirkungen des Vorhabens auf die Ventilationsbahn Rhein / Rheinaue sind nicht zu 
erwarten, da die Flächen mit Ventilations- und Kaltluftproduktionsfunktion nicht in An-
spruch genommen werden, oder nicht im Wirkbereich des Plangebietes liegen und das 
Plangebiet selbst klimatologisch aufgewertet wird. Die mit der FNP-Änderung vorberei-
tete Bebauung kann die Ventilation im Plangebiet reduzieren und Überwärmungsten-
denzen verschärfen sowie Düseneffekte hervorbringen, sofern keine Optimierungsmaß-
nahmen getroffen werden, um dies abzumildern. Demgegenüber kommt es jedoch auch 
zu einer kleinräumigen Verbesserung der thermischen Situation durch die Darstellung 
von Grünflächen, insbesondere dort, wo Flächen dauerhaft entsiegelt werden können. 
Weitere Maßnahmen zur Optimierung der Durchlüftung und Kaltluftversorgung der mit 
der FNP-Änderung vorbereiteten Bebauung sollen im Zuge der verbindlichen Bauleit-
planung auf Basis umweltmeteorologischer Gutachten getroffen werden.  
Zusätzlich zur Änderung durch den globalen Klimawandel steigt die Zahl der Sommer-
tage bis 2050 vorhabenbedingt auf 70 Tage pro Jahr (Dr. Dütemeyer 2020A). In Verbin-
dung mit der durch den globalen Klimawandel steigenden Wärmebelastung ergibt sich 
eine hohe Vulnerabilität des Gebietes. Vulnerable Personengruppen sind Senior*innen, 
kleine Kinder, Menschen mit Vorerkrankungen oder Behinderungen. Aufgrund der sehr 
hohen stadtklimatischen Belastung durch den Klimawandel werden auch Arbeitende in 
mittlerem Alter besonders belastet, vor allem im Vergleich mit den weniger vulnerablen 
Gruppen (Jugendliche, junge Erwachsene). Die Stadt Köln versucht bereits den Folgen 
für vulnerable Gruppen durch einen stadtübergreifenden Hitzeaktionsplan entgegenzu-
wirken. Die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplans führt dennoch zu einem 
                                                
3  Dr. Dütemeyer (2020A, und darin zitierte).

56 
 
Zuwachs der Belastung dieser vulnerablen Bevölkerungsgruppen und steigert somit die 
Verwundbarkeit gegenüber den negativen Auswirkungen des Klimawandels. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:  
Zur Verbesserung der allgemeinen Durchlüftungssituation stellt die vorliegende Ände-
rungsplanung mehrere Grünflächen dar, deren Ausgestaltung im umweltmeteorologi-
schen Gutachten zum Vorhaben (Dr. Dütemeyer Umweltmeteorologie 2020A,B) berück-
sichtigt wurde. So wurden einerseits die klimatische Ausgangssituation analysiert und 
bewertet. In einer weiterführenden Untersuchung durch Dr. Dütemeyer Umweltmeteoro-
logie (Stand Juli 2020) wurden andererseits auch die möglichen Auswirkungen des Kli-
mawandels (Prognosehorizont 2050) auf das Vorhaben betrachtet. Darüber hinaus fand 
eine Untersuchung sogenannter Lupenräume statt, mit denen potenzielle Klimaoptimie-
rungsmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung an heißen Tagen untersucht wurden. Das 
Gutachten von Dr. Dütemeyer enthält beispielsweise auch Minderungsmaßnahmen für 
die Freiräume des Deutzer Hafens. Diese Maßgaben wurden bereits im Freiraument-
wurf als auch im Grünordnungsplan berücksichtigt, der Bebauungsplan Infrastruktur 
setzt bspw. Baumpflanzungen fest. Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der thermi-
schen Situation (Dr. Dütemeyer 2020B) richten sich an die Gestaltung der künftigen Ge-
bäudekomplexe in den einzelnen Baufeldern. 
 
Bewertung:  
Insgesamt können die Auswirkungen auf das Schutzgut Klima im Plangebiet als gering-
fügig bewertet werden, da Entsiegelung und Begrünung sowohl die Durchlüftung als 
auch die thermische Situation verbessern. Zugleich ist eine lokale Kaltluftwirkung gege-
ben, eine Fernwirkung des entstehenden Kaltluftpotenzials besteht jedoch nur einge-
schränkt. 
Durch die Darstellung von Bauflächen kann die allgemeine Ventilation im Plangebiet je-
doch behindert werden. Im Nahbereich west-, also sonnenexponierter Gebäudefassa-
den oder in windschwachen Gebäudeinnenhöfen kann es zudem zu Hitzestau kommen. 
Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung sind daher Vermeidungsmaßnahmen vor-
gesehen, die in der Gesamtschau des Vorhabens dann das Potenzial zu einer tatsächli-
chen Verbesserung der stadtklimatischen Situation im Vergleich zum Bestand bergen. 
8.5.8  Wirkungsgefüge 
 zwischen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, 
 (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):

57 
 
Das Wirkungsgefüge zwischen den einzelnen Schutzgütern nach § 1 Abs. 6 Nr. 7a 
BauGB beinhaltet die biotischen und abiotischen Standortfaktoren des Untersuchungs-
gebietes bzw. diejenigen Prozesse und Formen, welche diese miteinander verbinden.  
Im vorliegenden Planverfahren betrifft dies insbesondere den Zusammenhang der hyd-
rologischen Situation (Versickern von Niederschlagswasser und Beeinflussung eines 
Grundwasserleiters durch im Boden vorhandene Schadstoffbelastungen). Der hohe 
Versiegelungsgrad im Plangebiet beeinträchtigt zudem deutlich die natürliche Boden-
funktion. Damit geht gleichzeitig ein Verlust der potenziellen Vegetation und Biotopfunk-
tion einher. Ebenfalls werden negative Auswirkungen auf den Wasserhaushalt durch die 
Verringerung der Grundwasserneubildung sowie auf das Klima die fehlende Kaltluftpro-
duktionsfunktion bedingt. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der Planung ist davon auszugehen, dass durch einen größeren 
Nutzungsdruck entsprechende Veränderungen im Wirkungsgefüge zu erwarten sind 
und sich die Situation im Plangebiet wahrscheinlich verschlechtern würde. Dies betrifft 
insbesondere die hydrologische Situation, die Bodenfunktionen und die Biotopfunktion, 
die bei der Umsetzung von Gewerbe- und Industriegebieten weiter beeinträchtigt wer-
den würden. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Nach Durchführung des Vorhabens ist davon auszugehen, dass sich mit der Anlage 
insbesondere der Grünstrukturen das Wirkungsgefüge geringfügig verbessern wird, vor 
allem hinsichtlich der Schutzgüter Tiere und Pflanzen sowie Klima und Luft. Auch auf-
grund der erforderlichen Sanierung der Boden- und Grundwasserverunreinigungen sind 
Verbesserungen des Wirkungsgefüges gegenüber dem heutigen Zustand zu erwarten. 
In den künftig bebauten Bereichen wird das Wirkungsgefüge weiterhin gestört sein.  
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:  
Die in den jeweiligen Schutzgutkapiteln beschriebenen Vermeidungs-, Minderungs- und 
Ausgleichsmaßnahmen wirken den Veränderungen des Wirkungsgefüges und der 
Wechselwirkungen entgegen. Auf die entsprechenden Abschnitte wird verwiesen. 
 
Bewertung:  
Die Änderung des Flächennutzungsplans führt zu einer lokal begrenzten Beeinflussung 
des Wirkungsgefüges zwischen den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, 
Wasser und Luft. Großräumige Auswirkungen auf das Wirkungsgefüge, die über die 
Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter innerhalb des Plangebietes hinausreichen, 
sind nicht zu erwarten.

58 
 
8.5.9  Landschaft 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Der FNP-Änderungsbereich ist überwiegend eben (45,00 m bis 47,00 m ü. NHN) Der 
Bereich Ost an der Siegburger Straße liegt im Vergleich zum Hafenareal leicht erhöht 
auf 46,5 m NHN bis 48,7 m NHN. 
Nach RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten (2021) ist das Landschafts- bzw. 
Ortsbild weitgehend durch die Industrie- und Gewerbenutzung bestimmt. Das lange Ha-
fenbecken hat bei Mittelwasserstand einen Wasserspiegel knapp 6 m unterhalb der Kai-
mauern. Dadurch wirkt ein großer Raum über der Wasserfläche auf das Ortsbild. Die 
Kran- und Verladevorrichtungen sind über das Hafengelände hinaus wahrnehmbar. Ge-
prägt wird das Orts- und Landschaftsbild vor allem aber durch die rd. 60 m hohen denk-
malgeschützten Hochsilo- und Mühlengebäude.  
Das derzeit nicht zugängliche Hafengelände ist durch die Alfred-Schütte-Allee (Garten-
denkmal) im Westen einsehbar. Von der denkmalgeschützten Drehbrücke kann man 
das gesamte Hafenbecken überblicken. Der Dom ist vom Hafenkopf aus und von bei-
den Hafenbeckenseiten sichtbar. 
Ortsbildprägend im Westen verläuft die Alfred-Schütte-Allee in Dammlage oberhalb der 
Poller Wiesen mit lückenloser Lindenallee und markanten Einzelbäumen. Diese grenzt 
das industriell genutzte Hafenareal vom Landschaftsraum der Poller Wiesen hin ab.  
Die angrenzenden Poller Wiesen stellen eine große Offenfläche entlang des Rheins 
dar. Als rheinstromnahe Freifläche sind sie durch den dynamischen Rhein-Wasserstand 
geprägt und bieten einen freien Blick auf das Panorama der linken Rheinseite sowie auf 
die Baumallee und die dahinter noch in Teilen hervorragenden Silos und Kräne. 
Die 4-spurige Siegburger-Straße mit mittiger Stadtbahntrasse, Geh- und Radweg und 
Straßenbäumen prägt im Osten das Erscheinungsbild und grenzt das Hafenareal zu 
den anschließenden Stadträumen von Deutz ab. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der Planung bliebe die Fläche weiterhin in gewerblicher Nutzung, 
die sich ggf. in Zukunft intensivieren könnte. Hierdurch würde sich das Orts- und Land-
schaftsbild höchstens geringfügig verändern. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Ziel der FNP-Änderung ist eine neue städtebauliche Entwicklung des Deutzer Hafens. 
Leitstrategien des Projektes sind dabei  
 die industrielle Geschichte des Deutzer Hafens durch Bewahrung, Umnutzung 
und Neuinterpretation prägender sowie denkmalgeschützter Elemente auch in 
dem neuen Wohn- und Arbeitsquartier zu integrieren,

59 
 
 eine klima- und hochwasserangepasste Stadtlandschaft mit Stadt- und Freiräu-
men zu schaffen und 
 vielfältige Nutzungen anzubieten  
Während auf der westlichen Seite überwiegend Wohnbauflächen entwickelt werden sol-
len, soll auf der östlichen Seite ein lebendiges Viertel mit vielen unterschiedlichen Nut-
zungen entstehen. Insgesamt wird das Ortsbild mit einem Wechsel aus Wohn-, Misch- 
und Gewerbeflächen sowie gliedernden Grünflächen ein abwechslungsreiches Ortsbild 
entwickeln. Die prägenden denkmalgeschützten Mühlengebäude werden erhalten. Das 
weiträumigere Landschaftsbild wird sich durch die FNP-Änderung nicht ändern. Das 
entstehende Gebiet profitiert vom Panoramablick auf den Kölner Dom sowie den an-
grenzenden Grünflächen der Alfred-Schütte-Allee und den Poller Wiesen.  
Das Gebiet wird für die Öffentlichkeit zugänglich und erlebbar.  
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:  
Die Integration der denkmalgeschützten Gebäude und Anlagen ist ein elementarer Be-
standteil des gestalterischen Konzepts des Gesamtvorhabens Deutzer Hafen. Konkrete 
Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung werden auf nachgelagerter Verfahrens-
ebene konkretisiert; dies betrifft etwa die Kennzeichnung denkmalgeschützter Elemente 
oder die Integration der denkmalgeschützten Gebäude und Anlagen in das Vorhaben. 
Der integrierte Plan zum Gesamtvorhaben Deutzer Hafen berücksichtigt zum Einen die 
Sichtachsen auf den Dom und zum anderen das Rheinpanorama, welches sich vom 
linksrheinischen Ufer aus unter besonderer Beachtung der Mühlengebäude ergibt. 
 
Bewertung:  
Durch Integration ortsbildprägender Elemente in Verbindung mit einem durchgliederten, 
begrünten und vielseitig genutzten Stadtquartier kann das Ortsbild aufgewertet werden. 
Durch die Öffnung des Gebietes können das Orts- sowie das weite Landschaftsbild mit 
Panorama auf die linksrheinische Kulisse von der Öffentlichkeit erlebbar werden.  
Die Wirkung des Vorhabens auf das Schutzgut Landschaft ist daher als positiv zu be-
werten. 
8.5.10  Biologische Vielfalt 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Die einzelnen Biotope im Eingriffsbereich weisen alle eine geringe Artenvielfalt aus vor-
wiegend weitverbreiteten Arten, bei einem hohen Anteil nicht-heimischer Arten, auf (~ 
alpha-Diversität). Insbesondere der Gebäudebestand hat dabei jedoch auch eine Habi-
tatfunktion für gebäudebrütende Arten. Der Eingriffsbereich bietet als Ganzes für ein in-
nerstädtisches Gebiet eine erhöhte Anzahl an Habitatstrukturen (~ beta-Diversität): Mit

60 
 
der unmittelbaren Verbindung zum Gewässer, großen, leerstehenden Hallen und Ge-
bäuden sowie Brachen mit Verbuschungstendenzen findet sich ein vielfältiges Habi-
tatangebot für städtische, gebäudebrütende Vogelarten, Fledermäuse und amphibische 
Arten oder Reptilien. Es befinden sich jedoch keine seltenen Biotope im Hafenareal und 
auch der vorhandene Baumbestand auf den privaten Flächen ist eher von nachrangiger 
Bedeutung und weist große Pflegerückstände auf. Die Bäume der Lindenallee Alfred-
Schütte-Allee sind hingegen überwiegend der Vitalitätsstufe 1 – Degenerationsphase 
zuzuordnen, nur teilweise sind die Bäume bereits in der Stagnationsphase (Vitalitäts-
stufe 2).  
Seltene oder bedrohte Arten sind vorrangig als Durchzügler und Gäste nachweisbar 
(vgl. Rietmann & Tillmanns 2021). Die Fläche trägt somit insgesamt nicht erheblich zur 
Erhöhung der Biodiversität des weiteren Naturraums (~ gamma-Diversität) bei. 
Die Fläche ist entlang der Alfred-Schütte-Allee Bestandteil des landesweiten Biotopver-
bunds zur Vernetzung wichtiger Lebensräume. Die Fläche wird als Verbundfläche 
„Rheinaue im Stadtbereich Köln“ (VB-K-5007-101) mit besonderer Bedeutung, insbe-
sondere für die Habitatvernetzung von Wasser- und Wattvögeln ausgewiesen. Sie ist 
durch das Plangebiet jedoch nur marginal tangiert. Die Schutz- und Entwicklungsziele, 
die mit der Flächenausweisung vorgesehen sind, betreffen vor allem die Förderung des 
Auencharakters etwa durch extensive Grünlandbewirtschaftung oder naturnahe Gewäs-
sergestaltung. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei möglicher Intensivierung der gewerblichen Nutzung würden die Arten- und Struktur-
vielfalt des Eingriffsbereichs mit zunehmender Versiegelung und Erhöhung der Stö-
rungsintensität abnehmen. Folglich käme es zu einer geringen Ausprägung der biologi-
schen Vielfalt. Der ohnehin nur geringe Beitrag des Gebiets zur biologischen Vielfalt im 
übergeordneten Naturraum bliebe unverändert. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Durch die FNP-Änderung wird der Anteil an öffentlichen Grünflächen erhöht, weitere 
Maßnahmen zur Erhöhung der Artenvielfalt sind auf Ebene der verbindlichen Bauleitpla-
nung bzw. der Grünordnungsplanung zu treffen. Der höhere Grünflächenanteil wird hö-
here Abundanzen weit verbreiteter Tier- und Pflanzenarten beherbergen können, für 
störungsempfindliche Arten wird jedoch das Potenzial verringert.  
Da die Gesamtplanung Wohnraum für bis zu 6.900 Menschen vorsieht, ist eine stark 
frequentierte Nutzung der Grünflächen zu Erholungs- und Freizeitzwecken zu erwarten. 
Das Störungsniveau wird weiter zunehmen, was jedoch angesichts des bereits darauf 
angepassten Artinventars der Flächen lediglich Effekte auf die lokale Abundanz einzel-
ner Arten haben dürfte.

61 
 
Insbesondere aber im Bereich der Poller Wiesen wird es zu einer erheblichen Erhöhung 
des Nutzungsdrucks kommen. Damit verbunden ist eine geringere Eignung dieser sen-
siblen Flächen als Habitat störungsempfindlicher Tier- und Pflanzenarten. Aufgrund der 
ökologischen Bedeutung dieser Flächen kann dies auch Beeinträchtigungen auf Ebene 
der gesamtstädtischen Biodiversität und negative Effekte auf die Funktion im landeswei-
ten Biotopverbund nach sich ziehen. Nach Möglichkeit sind weitere Vermeidungsmaß-
nahmen in diesem Zusammenhang im Zuge nachgelagerter Planungsebenen vorzuse-
hen (etwa Besucherlenkung im Bereich der Alfred-Schütte-Allee) sowie in den Bebau-
ungsplanverfahren der einzelnen Baufenster. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:  
Innerhalb des FNP-Änderungsbereiches ist die Ausweisung von öffentlichen Grünflä-
chen vorgesehen. Die drei geplanten Parks zwischen Poller Wiesen und dem Deutzer 
Hafenbecken tragen zur kleinräumigen Vernetzung beider Strukturen bei. 
Ein möglicher Erhalt des Baumbestands nach den Maßgaben der Baumschutzsatzung 
wird im Zuge der nachgelagerten Genehmigungsverfahren bzw. der Ausführungspla-
nung geregelt. In den nachgelagerten Bebauungsplanverfahren werden entsprechend 
der jeweiligen Grünordnungspläne Begrünungsfestsetzungen vorgesehen, sodass die 
biologische Vielfalt im Plangebiet nur in dem dafür notwendigen Maße beeinträchtigt 
wird. Die Alfred-Schütte-Allee und ihr Baumbestand, welche Bestandteil eines Land-
schaftsschutzgebiets sowie des landesweiten Biotopverbundes ist, ist von keinen bzw. 
ggf. nur geringfügigen Eingriffen betroffen, sodass die Schutzziele der Fläche nicht be-
rührt sind. 
Weitere Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen sind auf der FNP-
Ebene nicht notwendig. 
 
Bewertung:  
Die biologische Vielfalt des FNP-Änderungsbereichs ist sowohl in der Nullvariante als 
auch in der Planungsvariante als gering zu bewerten. Die Auswirkungen der FNP-Ände-
rung auf die biologische Vielfalt sind insgesamt – mit Blick auf mögliche Auswirkungen 
im Bereich der Poller Wiesen – als mittel zu bewerten. 
8.5.11  Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete (Gebiete von  
  gemeinschaftlicher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete) 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 b BauGB) 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Das dem Plangebiet nächstgelegene FFH-Gebiet liegt ca. drei Flusskilometer flussauf-
wärts. Das FFH-Gebiet DE-4405-301 „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich 
und Bad Honnef“ zielt überwiegend auf den Schutz von Laichhabitaten für verschiedene

62 
 
Fischarten ab. Ein weiterer geschützter Uferabschnitt dieses Gebietes befindet sich ca. 
18 km weiter flussabwärts. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der Planung ist eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und 
des Schutzzweckes dieser Natura 2000-Gebiete ausgeschlossen. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzweckes der Natura 2000-
Gebiete kann aufgrund des Abstandes des Planbereichs zu den geschützten Gebieten 
und den Inhalten der Planung ausgeschlossen werden. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:  
Es sind keine Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen notwendig. 
 
Bewertung:  
Auswirkungen der FNP-Änderung auf die Natura 2000-Gebiete können ausgeschlossen 
werden. 
8.5.12  Mensch, Gesundheit, Bevölkerung  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7c BauGB) 
8.5.12.1 Lärm 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Straßenverkehrslärm:  
Der Straßenverkehrslärm wird im Nahbereich durch die das Plangebiet umgebenden 
Straßen sowie im Fernbereich durch den Verkehr auf der Severinsbrücke, dem Deutzer 
Ring und weiteren Verkehrsachsen bestimmt. 
Im Bereich der Siegburger Straße unmittelbar angrenzend an den Planbereich errei-
chen die Beurteilungspegel tags an den straßenzugewandten Fassaden in 4 m Höhe in 
größeren Teilbereichen bis zu 75 dB(A), in kleinen Abschnitten auch bis zu 80 dB(A). 
Die Nachtwerte erreichen in größeren Abschnitten bis zu 65 dB(A), in kleineren Berei-
chen bis zu 70 dB(A). Eine gesundheitliche Beeinträchtigung kann daher bereits im Be-
stand nicht ausgeschlossen werden.

63 
 
Schienenverkehrslärm:  
Quelle für den Schienenverkehrslärm sind die DB-Strecken 2641 (Abschnitt Köln Süd-
brücke – Köln Kalk) und 2656 (Abschnitt Köln Südbrücke – Köln Gremberg Nord) sowie 
die KVB-Linien 3, 4, 7, 15 und 16. 
Schifffahrtsverkehrslärm:  
Hinsichtlich Lärmemissionen aus der Schifffahrt sind die gewerbliche Rheinschiff-
fahrt, der Sportmotorbootverkehr sowie die Schiffsbewegungen im Vorhafenbereich 
(incl. Nutzung als Nothafen) zu berücksichtigen. 
Gewerbelärm:  
Maßgebliche Gewerbelärmemittenten im Plangebiet sind derzeit die Industriebetriebe 
an der Alfred-Schütte-Allee sowie die Tankstelle und der Discounter im östlichen Plan-
gebiet. Darüber hinaus emittiert das Veranstaltungszentrum „Essigfabrik“ Gewerbelärm. 
Weiterer potenzieller Emittent für Gewerbelärm ist die Firma Schütte rund 300 m südlich 
des Plangebietes.  
Weitere Quellen für Gewerbelärm außerhalb des Plangebietes sind die Schiffsliege-
plätze am Rheinufer sowie im Hafenbecken nördlich der Drehbrücke. 
Fluglärm:  
Darüber hinaus wird das Plangebiet durch Fluglärm belastet. Gemäß Schallimmissi-
onsplan Fluglärm Stadt Köln sind energieäquivalente Dauerschallpegel zum Flugver-
kehr von tags: ≤ 45 dB(A) und nachts: ≤ 45 dB(A) zu erwarten. 
Sportlärm:  
Sportlärmemittenten sind im Plangebiet zurzeit nicht vorhanden.  
Freizeitlärm:  
Im Geltungsbereich entsteht derzeit kein Freizeitlärm, da die Fläche ausschließlich für 
gewerbliche Zwecke genutzt wird.  
Eine Freizeitnutzung findet zurzeit auf den benachbarten Poller Wiesen in der Rheinaue 
statt. Aufgrund der Lage in einem Landschaftsschutzgebiet sind die zulässigen Arten 
der Nutzung eingeschränkt. Damit einher geht auch eine geminderte Intensität dieser 
Nutzungen. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der Planung wird sich weiterhin ausschließlich Gewerbe- und In-
dustriebebauung im Änderungsbereich befinden. Diese Nutzung könnte sich auf Grund-
lage des vorhandenen Planungsrechtes reintensivieren. Damit würde auch der Gewer-
belärm zunehmen. Im Rahmen der jeweiligen Genehmigungsverfahren wären negative 
Auswirkungen auf schutzwürdige Nutzungen im Umfeld zu prüfen und zu vermeiden.

64 
 
Entsprechend des Trennungsgrundsatzes sind nur solche Anlagen genehmigungsfähig, 
die die Lärmsituation entsprechend dem Schutzstatus der schutzwürdigen Nutzungen 
im Umfeld nicht wesentlich verschlechtern. 
Hinsichtlich des Straßenverkehrslärms sind im Bereich der Siegburger Straße Änderun-
gen aufgrund der allgemeinen Verkehrszunahme und damit verbundener erhöhter 
Lärmemissionen zu erwarten. Hinsichtlich der Emissionen aus der Schifffahrt sind keine 
gravierenden Änderungen zu erwarten. Eine Veränderung bei den Zugzahlen ist hinge-
gen möglich.  
Für den südlich des Plangebietes gelegenen Betrieb sind im Flächennutzungsplan po-
tenzielle Erweiterungsflächen dargestellt. Auch für eine Entwicklung dieser Flächen wä-
ren im Rahmen der jeweiligen Genehmigungsverfahren negative Auswirkungen auf 
schutzwürdige Nutzungen im Umfeld zu prüfen und zu vermeiden. 
Sport- und Freizeitlärm wären bei Nichtdurchführung der Planung auch in Zukunft nicht 
auf der Fläche zu erwarten. Die Nutzung der Poller Wiesen bliebe unverändert. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Zum Gesamtvorhaben Deutzer Hafen wurde eine Schalltechnische Untersuchung durch 
das Büro ADU cologne, Februar 2021, durchgeführt. Die Untersuchung berücksichtigt 
den öffentlichen Straßen- und Schienenlärm, Lärm aus Flugverkehr und der Schifffahrt 
sowie Gewerbelärm und Freizeitlärm. Die Ergebnisse sind im Detail in der Begründung 
zum Bebauungsplan Infrastruktur zu entnehmen und werden an dieser Stelle zusam-
menfassend wiedergegeben:  
 Im Planzustand kommt es auch zukünftig zu Überschreitungen der Orientierungs-
werte der DIN 18005 in Teilen des Plangebiets. Dies erfordert einerseits die Umset-
zung passiver Schallschutzmaßnahmen und andererseits Maßnahmen, welche in 
den Außenwohnbereichen einen maximalen Beurteilungspegel von 63 db(A) sicher-
stellen. Entsprechende Regelungen erfolgen in der verbindlichen Bauleitplanung. 
 Mit der weiteren Entwicklung der Baufelder ist auch die Ansiedlung gewerblicher 
Nutzungen vorgesehen. Vorgesehen ist eine gewerbliche Bebauung als Riegel im 
Süden. Für einzelne Baufelder ist eine Nutzungsmischung vorgesehen. Durch ent-
sprechende Regelungen zum aktiven Schallschutz in den jeweiligen Bebauungsplä-
nen wird sichergestellt, dass keine Immissionsschutzkonflikte entstehen. Überschrei-
tungen der Richtwerte der TA Lärm durch die südliche gelegene Fa. Schütte sind 
auch unter Ansetzung eines worst-case Szenarios nicht gegeben. Mögliche künftige 
gewerbliche Lärmemissionen der „Essigfabrik“ hängen vom künftigen Nutzungskon-
zept ab und werden in Fortschreibungen des Schallschutzgutachtens und bei der 
Entwicklung der Bebauungspläne der einzelnen Baufelder berücksichtigt. 
 Hinsichtlich des Freizeitlärms sind mögliche Konflikte auf den nachgelagerten Ver-
fahrensebnen lösbar: Das Schwimmbad im Hafenbecken und andere geplante 
Sport- und Freizeitnutzungen sind unter Berücksichtigung der avisierten angrenzen-
den Nutzungen grundsätzlich genehmigungsfähig.

65 
 
Die vorhandenen und künftigen Lärmbelastungen, sowie deren Rückkopplungen zu den 
geplanten Nutzungsformen stehen der städtebaulichen Konversion des Deutzer Hafens 
somit nicht grundsätzlich entgegen. Durch eine entsprechende Staffelung der Nutzun-
gen nach ihrer Lärmempfindlichkeit, durch eine gezielte abschirmende Bebauungsstruk-
tur sowie durch andere Maßnahmen des passiven Lärmschutzes kann die Lärmsitua-
tion im künftigen Quartier erheblich verbessert werden. Aus schallschutztechnischer 
Sicht ist das Vorhaben grundsätzlich umsetzbar, wenngleich in Teilen des Umfelds 
dazu umfangreiche Maßnahmen in den nachfolgenden Verfahrensschritten umgesetzt 
werden müssen. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:  
Durch die geplante Zonierung des Plangebietes (Gewerbliche Flächen im Süden, daran 
anschließend gemischte Bauflächen, nach Norden Wohnbauflächen) ergibt sich durch 
die künftige Bebauung ein aktiver Schallschutz. 
In den jeweiligen Teilbebauungsplänen erfolgen unter Berücksichtigung der ermittelten 
maßgeblichen Außenlärmpegel bzw. daraus abgeleiteter Lärmpegelbereiche Festset-
zungen, die gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicherstellen. Insbesondere in den 
Bereichen mit Beurteilungspegeln Verkehrslärm von über 70 dB(A) tags und über 60 
dB(A) nachts sind besondere Vorkehrungen zu treffen. Die Bebauungspläne werden 
entsprechende Festsetzungen enthalten. 
 
Bewertung:  
Die Verkehrslärmbelastungen stehen der städtebaulichen Konversion des Deutzer Ha-
fens nicht grundsätzlich entgegen. Durch eine entsprechende Staffelung der Nutzungen 
nach ihrer Lärmempfindlichkeit, durch eine gezielte abschirmende Bebauungsstruktur 
sowie durch andere Maßnahmen des passiven Lärmschutzes kann die Lärmsituation im 
künftigen Quartier erheblich verbessert werden. 
Die Aussagen zum Thema Lärm werden auf der Ebene der verbindlichen Bauleitpla-
nung konkretisiert (Lärmeinwirkungen und -auswirkungen). Die Bebauungsplanverfah-
ren werden weiterhin fachgutachterlich begleitet. 
8.5.12.2 Altlasten 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Hinsichtlich des Themenbereichs Altlasten wurden umwelttechnische Untersuchungen 
und Bewertungen des Deutzer Hafens durchgeführt (Dr. Tillmanns und Partner GmbH 
2020). Diese Untersuchungen klärten im Vorfeld der weiteren Planungen, ob und in wel-
chem Umfang Belastungen des Bodens bzw. des Grundwassers vorliegen. Geländeun-

66 
 
tersuchungen wurden von Boden, Bodenluft und Grundwasser durchgeführt. Als techni-
sche Verfahren kamen Rammsondierungen, Bodenluftmessungen, Absaugversuche, 
Grundwassermessungen und chemische Bodenanalysen zum Einsatz. 
Aufgrund des ursprünglichen Hafenausbaus ist im gesamten Untersuchungsgebiet mit 
großflächigen Auffüllungen sowie mit Bodenkontaminationen zu rechnen. Im Plangebiet 
befinden sich mehrere Flächen, die als Altlasten oder altlastverdächtige Flächen im 
Sinne des § 2 BBodSchG im Altlastenverdachtsflächenkataster / Fachinformationssys-
tem „Altlasten und schädliche Bodenveränderungen“ (FIS AlBo) des Umwelt- und Ver-
braucherschutzamtes der Stadt Köln eingetragen sind. Es sind 20 Altstandorte ver-
zeichnet. Davon sind 14 Altstandorte nachrichtlich genannt, d.h. dass bei derzeitiger 
Nutzung bzw. bei derzeitigem Kenntnisstand keine Gefährdung für die Schutzgüter vor-
liegt. 5 Altstandorte sind als Altlasten verzeichnet, d.h. bei diesen Flächen wurde eine 
Gefährdung nachgewiesen. Eine Sanierung ist durchzuführen. Ein Altstandort ist als 
Verdachtsfläche verzeichnet, d.h. eine Gefahrenermittlung ist notwendig. 
Im Plangebiet befinden sich außerdem 3 Altablagerungen. Eine davon ist als Ver-
dachtsfläche verzeichnet. Für zwei Altablagerungen liegt bislang keine Verdachtsbewer-
tung vor, sie sind lediglich nachrichtlich im FIS AIBo verzeichnet. Im Plangebiet befindet 
sich weiterhin eine stoffliche Bodenveränderung, die durch Bodenauskofferung saniert 
wurde. 
Im Bereich des Deutzer Hafens sind zudem 2 Grundwasserschäden (Benzol und PAK) 
eingetragen. 
Die aktuellen Untersuchungen zeigen im Großteil des Plangebietes unauffällige Schad-
stoffgehalte. Von 13 untersuchten Teilflächen wurden 9 als unkritisch bewertet. Für 4 
Flächen wurde ein weiterer Untersuchungs- und ggf. Sanierungsbedarf festgestellt. 
Eine Gefährdung des Schutzgutes Mensch ist bei den derzeitigen Nutzungsverhältnis-
sen mit vollflächiger Versieglung und teilweise offenen Gewerbeflächen in Großteilen 
des Plangebietes nicht erkennbar. Teilweise liegen Gefährdungen für das Schutzgut 
Grundwasser vor, die kritischen Befunde reichen in diesen Bereichen bis in den Grund-
wasserschwankungsbereiche. In zwei Teilflächen sind entsprechende Belastungen be-
reits im Grundwasser nachgewiesen. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der FNP-Änderung ist mit einer nahezu vollflächigen Versiege-
lung des Plangebiets zu rechnen. Es kann durch schwere Unfälle oder unsachgemäßen 
Umgang mit Gefahrstoffen zu einer weiteren Verschärfung des Altlastenaufkommens 
kommen. Eine Gefährdung des Schutzgutes Mensch ist bei der möglichen gewerbli-
chen Nutzung nicht zu erwarten. Der festgestellte Sanierungsbedarf hat auch in der 
Nullvariante Gültigkeit. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:

67 
 
Eine Gefährdung von Boden und Grundwasser wird im Bereich der künftigen Baufelder 
insgesamt unter Berücksichtigung einer fachgutachterlichen Erfassung und Bewertung, 
einer Gefahrenermittlung sowie der Durchführung ggf. erforderlicher Sanierungsmaß-
nahmen als gering erachtet. Hinsichtlich der zukünftigen Nutzung ist für viele Teilflä-
chen eine vollständige Versiegelung wahrscheinlich, so dass hier ein Direktkontakt zwi-
schen Boden und Mensch bei der geplanten Nutzung ausgeschlossen werden kann (Dr. 
Tillmanns & Partner GmbH 2020). Kritisch zu sehen sind hier besonders die belasteten 
Bereiche mit Sanierungs- und Sicherungsbedarf, in welchen keine Vollversiegelung vor-
gesehen ist. So ist in belasteten Flächen mit nachfolgender Nutzung als Grünfläche der 
direkte Kontakt Boden → Mensch durch einen Bodenaustausch zu unterbinden. Ferner 
ist in diesen unversiegelten Bereichen beim Verbleib von Restbelastungen im tieferen 
Untergrund eine kontrollierte Fassung des Niederschlagswassers einzurichten. In den 
nachfolgenden Bebauungsplanverfahren sind Flächen mit weiterem Untersuchungsbe-
darf zu kennzeichnen, ebenso solche mit einem Sanierungs- oder Sicherungskonzept. 
Die ermittelten Konflikte erscheinen in den nachfolgenden Verfahrensschritten lösbar, 
sofern die notwendigen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen berücksichtigt wer-
den. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:  
Im Hinblick auf die geplante städtebauliche Konversion werden sämtliche Verdachtsflä-
chen des Altlastenkatasters in Abstimmung mit dem Umwelt- und Verbraucherschutz-
amt geprüft. Nach Abschluss der noch ausstehenden Gefährdungsabschätzungen wer-
den gutachterliche Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise ausgearbeitet. Im Rah-
men einer Sanierungsuntersuchung nach § 13 BBodSchG werden Sanierungskonzepte 
für belastete Teilflächen erarbeitet. Die folgenden Teilbebauungspläne enthalten ent-
sprechende Kennzeichnungen. Auch auf Ebene des Flächennutzungsplans werden Flä-
chen gekennzeichnet (s. 5.7).  
In weiten Bereichen kann aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse derzeit keine Gefähr-
dung von den angetroffenen Auffüllungsmaterialien für die Kompartimente Mensch und 
Grundwasser abgeleitet werden. Bei einer Entsorgung von Bodenaushub müssen die 
Zuordnungswerte der LAGA berücksichtigt werden. Entsprechende Hinweise erfolgen in 
den geplanten Bebauungsplänen. 
In den Bebauungsplänen sind Hinweise zum Umgang mit möglicherweise kontaminier-
ten Materialien in der Bauphase nach Maßgabe des Fachgutachtens (Dr. Tillmanns & 
Partner GmbH 2020) aufzunehmen. 
Für den Bereich der Grünflächen ist im Hinblick auf ggf. verbleibende Restbelastungen 
und den Kontakt Boden → Mensch stellenweise ein Bodenaustausch bzw. die Aufbrin-
gung unbelasteten Bodenmaterials erforderlich.  
 
Bewertung:

68 
 
Die Untersuchung des Plangebiets hat mehrheitlich unauffällige Befunde ergeben, die 
sowohl hinsichtlich der derzeitigen als auch der geplanten Nutzung unbedenklich sind. 
Schutzgutgefährdende Bodenverunreinigungen wurden nur für einzelne Teilflächen 
festgestellt. 
Für die Boden- und Grundwasserbelastungen in Teilflächen werden einzelfallbezogene 
Sanierungs- bzw. Sicherungskonzepte erstellt, die auf den nachgelagerten Verfahrens-
ebenen zu berücksichtigen sind. Stellenweise ist unter anderem ein Bodenaustausch 
bzw. das Aufbringen unbelasteten Bodenmaterials erforderlich. Bei Umsetzung der be-
schriebenen Vorgehensweise kann für die Umnutzung eine Gefährdung des Menschen 
im Plangebiet als nicht wahrscheinlich angenommen werden. Absehbare Konflikte sind 
insofern in weiteren Verfahrensschritten grundsätzlich lösbar, daher bestehen gegen die 
Änderung des Flächennutzungsplans somit keine grundsätzlichen Bedenken aus gut-
achterlicher Sicht. 
8.5.12.3 Erschütterungen 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Basis der Beschreibungen ist das Gutachten von ADU cologne (Stand September 
2020). In bestehenden, nicht mehr genutzten eingeschossigen Gebäuden an der Süd-
westgrenze des Plangebiets wurden Messeinrichtungen installiert, um mit einer Dauer-
messung die Erschütterungsimmissionen der Bahnstrecke zu dokumentieren. Auf 
Grundlage der Messungen fanden Bewertungen hinsichtlich möglicher Erschütterungs-
einwirkungen auf Menschen in Gebäuden gemäß DIN 4150 Teil 2 sowie Erschütte-
rungseinwirkungen auf Gebäude gemäß DIN 4150 Teil 3 statt. 
Quelle für Erschütterungen im Umfeld des Plangebietes sind die Schienenstrecken der 
Deutschen Bahn, die im Süden in Dammlage verlaufen und deren potenzielle Auswir-
kungen auch in das Plangebiet hineinreichen können.  
Auswirkungen der Straßenbahn auf das Plangebiet sind nicht zu erwarten, da der Ab-
stand der Trasse zwar in Teilbereichen unterhalb der 25 m gemäß VDI-Richtlinie 3837 
liegt, die Trasse jedoch in diesem Bereich in eigenem Gleisbett und kurvenfrei verläuft 
(ADU Cologne 2020). 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Das verkehrliche Erschütterungspotential der Schienenstrecken entspricht dem Be-
stand. 
Bei Nichtdurchführung der Änderung ergibt sich im Plangebiet durch die Intensivierung 
der gewerblichen und industriellen Nutzungen in Verbindung mit einer möglichen Reak-
tivierung der Güterbahntrassen im Änderungsbereich ein mäßig erhöhtes Erschütte-
rungspotenzial. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:

69 
 
Die Untersuchungen von ADU cologne (2020) ergaben, dass die von der Bahntrasse 
ausgehenden Erschütterungen die zulässigen Anhaltswerte für Erschütterungseinwir-
kungen auf Menschen in Gebäuden für Gewerbegebiete nicht überschritten werden. 
Somit liegen derzeit keine erheblichen Belästigungen durch Erschütterungen vor.  
Weiter ist gemäß DIN 4150 Teil 3 derzeit nicht mit Erschütterungseinwirkungen auf Ge-
bäude zu rechnen, da auch hier die zulässigen Anhaltswerte unterschritten werden. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:  
Eine Umsetzung von Vermeidungs-, Minderungs- oder Ausgleichsmaßnahmen ist zum 
derzeitigen Kenntnisstand nicht erforderlich. 
 
Bewertung:  
Auf der Grundlage der Messergebnisse ist nicht mit schädlichen Umwelteinwirkungen 
auf geplante Gebäude selbst oder auf Menschen in diesen Plangebäuden infolge von 
Erschütterungsimmissionen aus dem Schienenverkehr zu rechnen. Angrenzende 
Bahntrassen rufen keine erheblichen Belastungen hervor. Durch die Planung ergeben 
sich keine zusätzlichen Risiken. 
8.5.12.4 Sonstige Gesundheitsbelange / Risiken 
zum Beispiel Hochwasser, Magnetfeldbelastung, Störfallrisiko, Starkregen (Kli-
mawandelfolgen) 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Das Plangebiet befindet sich zu weiten Teilen im Überschwemmungsgebiet des Rheins. 
Bereits bei einem HQ50 tritt das Wasser aus dem Hafenbecken, bei einem HQ100 wird 
bei derzeitigem Geländeniveau nahezu der gesamte Deutzer Hafen überflutet (siehe 
Kapitel 8.5.5.1).  
Innerhalb des Plangebietes bestehen auf Teilflächen Gefahren durch Starkregenereig-
nisse. Die Starkregengefährdung wird jedoch selbst bei einem 200-jährlichen Regener-
eignis überwiegend als mäßig eingestuft, nur stellenweise liegt eine hohe Gefährdung 
vor. Als Folge des globalen Klimawandels nimmt die Anzahl der Starkregentage in den 
nächsten Jahren (2021 – 2050) um 1 bis 5 Tage im Jahr zu (LANUV 2021b), was als 
Rahmenbedingung zu beachten ist. 
Das Plangebiet liegt im Bereich der Bombenabwürfe des Zweiten Weltkrieges. Vor al-
lem im südlichen Plangebiet ist daher mit Bombenblindgängern bzw. Kampfmitteln zu 
rechnen. In Teilbereichen hat bereits eine entsprechende Räumung stattgefunden.  
Die von den Bahnoberleitungen und der Freileitung am südöstlichen Rand des Pla-
nungsgebietes erzeugten magnetischen Felder wurden in einem Gutachten (EM-Institut 
GmbH 2020A) durch Feldstärkemessungen ermittelt und anhand der geltenden Grenz-
werte der 26. BImSchV bewertet. Nach vorliegenden Untersuchungen werden die

70 
 
Grenzwerte nach 26. BImSchV sehr deutlich unterschritten. Es gehen daher keine Ge-
fahren für die Allgemeinbevölkerung aus. 
Innerhalb des Geltungsbereiches liegen noch zwei Betriebe gemäß Abstandserlass 
Nordrhein-Westfalen. 
Das Plangebiet liegt außerhalb der Achtungsabstände und angemessenen Abstände 
von relevanten Störfallbetrieben (siehe auch Kapitel 8.5.16.3). Der Bereich zwischen 
den Rhein-Kilometern 685,90 bis 687,20 ist auf dem rechten Ufer als Liegestelle für fünf 
Schiffe ausgewiesen, inclusive einer Liegestelle für ein Schiff mit einem Kegel im Sinne 
der ADN (ZKR 2017).  
Zurzeit ist das Hafenbecken durchgehend mit Schiffen befahrbar. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei einer Nichtdurchführung der Planung bleibt das derzeitige Risiko durch Überflutung 
im Hochwasserfall bestehen. Bei Intensivierung der gewerblichen Nutzung der Fläche 
können zusätzliche Bebauungen weitere Auswirkungen auf das Retentionsraumvolu-
men und das Hochwasserrisiko haben. Diese Neuansiedlungen stehen jedoch unter ei-
nen entsprechenden Genehmigungsvorbehalt aufgrund der Lage im Überschwem-
mungsgebiet.  
Auch eine Gefährdung durch Starkregenereignisse besteht bei Nichtdurchführung der 
Planung. 
Das potenzielle Vorkommen von Kampfmitteln wäre auch in der Nullvariante zu berück-
sichtigen. 
Von der Bahntrasse würde auch in Zukunft keine Gefahr durch magnetische Felder für 
die Allgemeinbevölkerung ausgehen. 
Bei Umsetzung des bestehenden Planungsrechtes könnten sich neue Betriebe ansie-
deln, die nach den Regelungen des Abstandserlasses zur beurteilen sind. 
Grundsätzlich wäre im Bereich des Deutzer Hafens eine Ansiedlung von Störfallbe-
triebsbereichen möglich, allerdings unter dem Vorbehalt der Einhaltung der Achtungs-
abstände und angemessener Abstände zu den nächstgelegenen empfindlichen Nutzun-
gen. In Bezug auf störfallrechtliche Belange wären daher keine Konflikte bei Nichtdurch-
führung der Planung zu erwarten. 
Bei Nichtdurchführung der Planung könnte das Hafenbecken durchgehend von Schiffen 
angefahren werden. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Bei Erschließung des Plangebietes in einem Überschwemmungsgebiet werden der Er-
halt des Retentionsraumvolumens (siehe Kapitel 8.5.5.1) sowie eine Evakuierung des 
Gebietes im Hochwasserfall durch entsprechenden Straßenausbau gesichert.

71 
 
In den nachgelagerten Verfahren ist eine Anpassung an die Aspekte der Starkregenvor-
sorge sicherzustellen, etwa durch Anpassung der Straßengradienten, Geländemodellie-
rungen und Planung von Notwasserwegen zur Lenkung des Abflusses. Hierzu gibt es 
bereits vertiefte Planungen im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung. 
Bei der Umsetzung der Bauleitplanung kann es zu massiven Erdarbeiten kommen. Im 
anstehenden Bodenmaterial des Gebietes ist das Vorhandensein von Bombenblindgän-
gern und anderen Kampfmitteln nicht auszuschließen. Dementsprechend sind Vorkeh-
rungsmaßnahmen zum Schutz des Menschen bei den Bautätigkeiten zu treffen.  
Auch in Zukunft würden die Grenzwerte nach 26. BImSchV für magnetische Felder 
deutlich unterschritten. Damit ist dort ein Daueraufenthalt von Personen der Allgemein-
bevölkerung ohne Einschränkungen möglich und somit sowohl gewerbliche als auch 
Misch- und Wohnbebauung zulässig. 
Der nach 26. BImSchV für die Allgemeinbevölkerung geltende Grenzwert für magneti-
sche Felder kann im Plangebiet auch in Zukunft eingehalten werden.  
Der Liegeplatz für Schiffe mit einem Kegel liegt gemäß ADN (ZKR 2017) in einer Entfer-
nung von überwiegend mindestens 100 m vom Plangebiet. Lediglich im Nordwesten 
tangiert der 100 m-Puffer das Plangebiet im Bereich westlich der Alfred-Schütte-Allee. 
In den nachfolgenden Bebauungsplänen werden hier keine Wohngebiete, Ingenieur-
bauwerke oder Tanklager vorgesehen, so dass die Liegestelle nach wie vor nutzbar ist 
und davon keine Gefährdungen des Plangebietes ausgehen.  
In besonders gelagerten Fällen, die eine Schifffahrtssperre auf dem Rhein nach sich 
ziehen, wird temporär und für eine eng begrenzte Zeit einzelnen Schiffen Zugang zum 
Hafenbecken nördlich der geplanten Kfz-Brücke gewährt. Eine entsprechende Nutzung 
dieses Bereichs durch Kegelschiffe ist auch in diesen Fällen ausgeschlossen, da hier 
keine Kegelliegestelle ausgezeichnet ist. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:  
Bei einer weiteren Nutzung bzw. Nutzungsänderung des Deutzer Hafens sind die ge-
setzlich vorgegebenen Belange des Hochwasserschutzes zu berücksichtigen. 
Im Vorfeld der Baumaßnahmen ist der Kampfmittelräumdienst zu beteiligen, um Gefah-
ren durch Kampfmittel zu vermeiden. 
 
Bewertung:  
Die Festsetzungen und weiteren Inhalte der nachfolgenden Bebauungspläne berück-
sichtigen die Lage des Plangebietes in einem Überschwemmungsgebiet. Nachteilige 
Auswirkungen auf das Retentionsvolumen werden vermieden.  
Vorhabenbedingte Auswirkungen durch magnetische und elektrische Felder entstehen 
nicht. 
Ein Störfallrisiko besteht nicht.

72 
 
In nachfolgenden Planungsverfahren werden Vorkehrungen zum schadlosen Abführen 
von Starkregenereignissen getroffen.  
Vor diesem Hintergrund sind keine sonstigen Gesundheitsbelange betroffen, besondere 
Risiken bei Umsetzung des Vorhabens bestehen nicht bzw. sind beherrschbar. 
8.5.12.5 Besonnung / Belichtung 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Die Faktoren Besonnung und Belichtung wurde in einem Gutachten der Transsolar 
Energietechnik GmbH untersucht (Stand Januar 2020), das die Basis für die folgenden 
Ausarbeitungen bildet. Zunächst wurden auf Basis des integrierten Plans die Parameter 
solare Einstrahlung, Besonnungsstunden sowie Tageslichtqualität nach DIN 5034 unter-
sucht und Optimierungsvorschläge ausgearbeitet. Diese sind in eine Überarbeitung des 
Integrierten Plans eingeflossen, der wiederum Basis für den Bebauungsplan ist. 
Derzeit ist das Plangebiet durch großflächige, in Teilen unbebaute Ruderal-, Brach- o-
der Industrieflächen geprägt. Vor allem in den unbebauten Bereichen ist von einer star-
ken Besonnung der Freiflächen auszugehen. Verschattete Bereiche entstehen auf den 
Freiflächen nur in den der Sonne abgewandten Bereichen der Bestandsgebäude.  
Insbesondere die Nordfassaden der Bestandsgebäude erfüllen die Besonnungs- und 
Tageslichtquotienten vermutlich nicht. Da die Fläche derzeit keine Wohnbebauung auf-
weist und nicht als Aufenthalts- und Erholungsraum dient, sind die Faktoren solare Ein-
strahlung, Besonnung und Tageslichtqualität / Belichtung bei der derzeitigen gewerbli-
chen Nutzung nur von untergeordneter Bedeutung (TRANSSOLAR 2020). 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der Planung würde die aktuelle Besonnungs- und Tageslichtsitu-
ation bestehen bleiben bzw. sich womöglich durch neue Gewerbebauten verschärfen. 
Über das Bauordnungsrecht wären die gesunden Wohn- bzw. primär Arbeitsverhält-
nisse sicherzustellen. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Bei Umsetzung des Vorhabens ist eine gute Verteilung der solaren Einstrahlung in den 
geplanten Freiräumen zu erwarten. Die öffentlichen Grünflächen weisen in Teilberei-
chen eine hohe jährliche solare Einstrahlungssumme auf. In Teilbereichen ist die solare 
Einstrahlungssumme durch die geplanten Gebäudekörper reduziert (TRANSSOLAR 
2020). 
Die FNP-Änderung ermöglicht eine Bebauung, durch die es zu Auswirkungen auf die 
Besonnungs-Situation kommen kann. Genaue Belichtungssituationen sind abhängig 
von Gebäudeanordnung und -höhen und daher auf Ebene der verbindlichen Bauleitpla-
nung zu untersuchen. Entsprechend dem Bauordnungsrecht sind gesunde Wohn- und 
Arbeitsverhältnisse sicherzustellen.

73 
 
In weiteren Planverfahren für die einzelnen Teilbebauungspläne der Baufelder ist so-
wohl auf eine ausreichende Tageslichtqualität in den geplanten Neubauten zu achten 
als auch darauf, dass es für bestehende Nachbarbebauungen durch den Neubau von 
Gebäuden nicht zur Verschlechterung der Belichtung und der Tageslichtqualität kommt.  
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:  
Die künftige Nutzungsverteilung in den Freiräumen sollte sich an den Aspekten Ein-
strahlung und Besonnung orientieren. In Bereichen mit zu hoher Einstrahlung / Beson-
nung sind durch Baumpflanzungen oder andere Verschattungselemente angenehme 
Aufenthaltsbedingungen gerade in den Sommermonaten herzustellen. Diese Aspekte 
werden bei der künftigen Freiraumplanung berücksichtigt. 
Im Bereich der Baufelder sind entsprechend des Bauordnungsrechtes gesunde Wohn- 
und Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten.  
 
Bewertung:  
Hinsichtlich der Aspekte Einstrahlung und Besonnung ergeben sich in den überwiegen-
den Bereichen des Deutzer Hafens bei entsprechender Nutzungsverteilung gute bis 
sehr Aufenthaltsbedingungen im öffentlichen Raum. 
In weiteren Planverfahren für die einzelnen Teilbebauungspläne der Baufelder ist darauf 
zu achten, dass es für bestehende Nachbarbebauungen durch den Neubau von Gebäu-
den nicht zur Verschlechterung der Belichtung und der Tageslichtqualität kommt. Nut-
zungen und Architektur sind so anzupassen, dass die Kriterien der Tageslichtqualität 
bei den geplanten Gebäuden sowie bei der Nachbarbebauung erfüllt werden. 
8.5.13  Kultur- und sonstige Sachgüter  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 d BauGB) 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Die 1888 erfolgte Eingemeindung von Deutz nach Köln bildete die Grundlage für den 
Hafenausbau an der heutigen Stelle. Der hier gelegene Rheinarm „Schnellert“ wurde 
zwischen 1904 und 1907 zu einem Industriehafen ausgebaut. 1909 nahm die erste 
Mühle ihren Betrieb auf (Buschmann et al. 2021).  
Aufgrund der langjährigen Nutzungsgeschichte des Deutzer Hafens liegen innerhalb 
des Plangebietes kulturhistorisch bedeutsame und zum Teil denkmalgeschützte histori-
sche Bauwerke und Strukturen.  
Das Plangebiet liegt innerhalb des bedeutsamen Kulturlandschaftsbereichs der Landes-
planung „Köln“ (KLB 19.08, LVR 2021a). Zugleich ist das Plangebiet dem Kulturland-
schaftsbereich der Regionalplanung „Deutz, Mülheim“ (353) zugeordnet. Ein wertge-
bendes Merkmal ist der Deutzer Hafen. Als kulturlandschaftliches und denkmalpflegeri-

74 
 
sches Ziel im Rahmen der Regionalplanung wird eine erhaltende Kulturlandschaftsent-
wicklung beschrieben, insbesondere „das Bewahren und Sichern der Elemente und 
Strukturen, von Ansichten und Sichträumen von historischen Stadt- und Ortskernen so-
wie des industriekulturellen Erbes“ (LVR 2021b).  
Die Drehbrücke ist ein eingetragenes Baudenkmal gemäß § 2 DSchG NRW. Die Ge-
bäudekomplexe von Auermühle und Ellmühle sind ebenfalls als Baudenkmal in der 
Denkmalliste eingetragen. Der Deutzer Hafen umfasst darüber hinaus weitere denkmal-
werte Anlagen (Hafenbecken mit: Wasserfläche und Kaimauern, Gleisanlagen der Ha-
fenbahn, Kran- und Verladeanlagen), für die eine Eintragung in die Denkmalliste vorge-
sehen ist. Zudem gibt es im Geltungsbereich weitere Gebäude, die nicht denkmalge-
schützt oder denkmalwert sind. Es handelt sich dabei in erster Linie um Gebäude, die 
für die gewerblich-industriellen Nutzungen errichtet wurden (Produktions-, Lager- und 
Verwaltungsgebäude). Auch das Gebäude der Essigfabrik ist nicht denkmalwert. Diese 
Gebäude sind als sonstige Sachgüter einzustufen. 
Im Süden tangiert die nach § 3 DSchG NRW geschützte Südbrücke mit ihrem Wir-
kungsraum das Plangebiet. 
An der Alfred-Schütte-Allee werden die Allee sowie die Grünanlagen und Sportflächen 
in der Denkmalliste als Gartendenkmal geführt.  
Innerhalb des Plangebietes liegen des Weiteren Teile des Bodendenkmals 'Fort XIII' 
(Fort Rauch).  
Direkt westlich angrenzend an das Plangebiet liegen die eingetragenen Bodendenkmä-
ler Nr. 461, 462 und 473 – Poller Wiesen („Poller Köpfe“). Das Denkmal Nr. 461 liegt 
nördlich der Südbrücke, die Nummern 462 und 473 südlich der Brücke. Unter Denkmal-
schutz steht die historische Uferlandschaft der rechten Rheinseite zwischen Köln-Poll 
und Köln-Deutz, die durch umfangreiche historische Uferbefestigungen des 15. Jahr-
hunderts n. Chr. (und älter) bis 17. Jahrhunderts n. Chr. (und jünger) tiefgründig gestal-
tet ist. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei einer Nichtdurchführung der Planung käme es im Zuge einer möglichen Re-Intensi-
vierung der bestehenden gewerblichen Bauflächen möglicherweise zu einer Beeinträch-
tigung der denkmalgeschützten oder erhaltenswerten Strukturen im Untersuchungsge-
biet. Dies wäre im Einzelfall im Zuge des jeweiligen Genehmigungsverfahrens zu unter-
suchen, so dass erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. Die 
Erlebbarkeit der vorhandenen Denkmäler würde weiterhin nur sehr reduziert ermöglicht. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Durch die geplante Änderung wird sich die Nutzungsstruktur des Deutzer Hafens grund-
legend ändern, wodurch auch bauliche Umstrukturierungen und damit verbunden auch 
eine Entnahme eines weiten Teils der bisherigen Bebauung einhergeht. Dabei fließen 
die Belange des Denkmalschutzes bei der weiteren städtebaulichen Gesamtplanung

75 
 
des Hafenareals in angemessenem Umfang ein. Die denkmalgeschützten und denkmal-
werten Gebäude und Strukturen sollen nach der Konzeption des integrierten Plans weit-
gehend in künftige Nutzungen integriert werden, so dass eine Erhaltung durch Nutzung 
im Sinne des Denkmalschutzes ermöglicht wird. Dies weiter zu konkretisieren ist den 
nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanverfahren vorbehalten. Durch die Integration in 
die geplanten Nutzungen wird nicht zuletzt auch die Erlebbarkeit der Denkmale erheb-
lich gefördert. 
Die kulturlandschaftlichen und denkmalpflegerischen Ziele der Kulturlandschaftsent-
wicklung sind ebenso auf den nachgelagerten Verfahrensebenen angemessen zu be-
rücksichtigen, indem prägende Strukturen des Hafengebiets erhalten und nach Möglich-
keit in die geplanten Nutzungen zu integrieren sind. Teilweise finden durch die Planun-
gen Überprägungen der Hafenstrukturen statt. Dies umfasst die Schaffung von Zugän-
gen zu den Wasserflächen (Schwimmpontons), die Überbauung von Teilflächen des 
Wasserbeckens sowie die Anlage eines Schwimmbades und von Bootsanlegern. Diese 
Überprägungen werden jedoch nicht als erheblich eingestuft, da der Gesamtcharakter 
des Deutzer Hafens weiterhin deutlich ablesbar bleibt. 
Weitere Beeinträchtigungen des Bodendenkmals 'Fort XIII' (Fort Rauch) sind nicht sehr 
wahrscheinlich, aber auch nicht gänzlich auszuschließen. Dies ist auf Ebene der ver-
bindlichen Bauleitplanung weiter kritisch zu prüfen und durch geeignete Maßnahmen 
bestmöglich zu verhindern. 
Vorhabenbedingte Beeinträchtigungen des Gartendenkmals Allee an der Alfred-
Schütte-Allee sowie des Bodendenkmals Poller Wiesen sind nicht zu erwarten. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:  
Die denkmalgeschützten Bausteine des Deutzer Hafens sind in den nachfolgenden Ver-
fahrensebenen nachrichtlich zu übernehmen und der Erhalt planungsrechtlich zu si-
chern; die vorliegende Änderung kann aufgrund der Darstellungssystematik nur Denk-
malmehrheiten nachrichtlich übernehmen (siehe dazu Abschnitt 5.1010).  
Bauliche Maßnahmen im Bereich der Denkmäler sind mit dem Stadtkonservator, dem 
Römisch-Germanischen Museum sowie ggf. dem Landschaftsverband Rheinland abzu-
stimmen. Eine archäologische Baubegleitung wird empfohlen. 
 
Bewertung:  
Bei Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes und einer Integration erhal-
tenswerter Gebäude und Anlagen sind die Auswirkungen als gering einzuschätzen. Die 
erhöhte Erlebbarkeit der erhaltenswerten Strukturen vor allem im Bereich der Grünflä-
chen ist gegenüber der Bestandssituation und der Nullvariante positiv hervorzuheben.

76 
 
8.5.14  Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche, Strahlung, 
Wärme),   sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 e BauGB) 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Im Bereich des Deutzer Hafens bestehen zurzeit noch Betriebsbereiche mit Genehmi-
gungen nach BImSchG, die auch Gerüche, Licht und Wärme emittieren können und 
dem Abstandserlass unterliegen. Ein Betrieb der Anlagen nach dem aktuellen Stand der 
Technik wird vorausgesetzt, so dass davon ausgegangen wird, dass im Plangebiet und 
in seinem Umfeld gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse bestehen. Ein sachgerech-
ter Umgang mit Abfällen und Abwässern ist im derzeitigen Zustand vorauszusetzen. 
Hinweise auf Emissionen von elektromagnetischen Feldern enthält Kapitel 8.5.12.4. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der Planung ist bei Beachtung der maßgeblichen Vorschriften 
davon auszugehen, dass keine Emissionen und / oder Immissionen entstehen, die ge-
sunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen im Plangebiet und dessen Umgebung entge-
genstehen. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Die emittierenden Betriebe werden aufgegeben oder auf Flächen außerhalb des Plan-
gebiets verlagert. Die Ansiedelung emittierender Betriebe in den gewerblichen Baufel-
dern wird durch entsprechende Festsetzungen auf Ebene der jeweiligen Bebauungs-
pläne geregelt. Grundsätzlich sind nicht wesentlich störende Betriebe im Planbereich 
vorgesehen. Für die vorgesehenen Gewerbebetriebe ist sicherzustellen, dass entspre-
chende Emissionen gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse im gesamten Quartier 
nicht entgegenstehen. Eine Abstrahlung von erheblichen Wärme- oder Strahlungsemis-
sionen wird daher mit der Umsetzung der Planung nicht einhergehen. 
Der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern ist auf Ebene nachfolgender 
Planungen sicherzustellen. Die regelgerechte Entsorgung der Hausabfälle kann durch 
die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH übernommen werden. 
Die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers ist nach den Vorgaben des § 55 Was-
serhaushaltsgesetz i.V.m. § 44 Landeswassergesetz NRW sicherzustellen. Die Konkre-
tisierung dieser Maßnahme obliegt den nachfolgenden Verfahren der verbindlichen 
Bauleitplanung. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblich nachteiliger Umwelt-
auswirkungen:  
Auf Ebene der FNP-Änderung sind keine Maßnahmen erforderlich.

77 
 
Bewertung:  
Bei Umsetzung des Vorhabens werden keine Emissionen und / oder Immissionen 
(Licht, Gerüche, Strahlung, Wärme) erzeugt, die gesunden Wohn- und Arbeitsverhält-
nissen im Plangebiet und dessen Umgebung entgegenstehen. 
8.5.15  Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung von 
Energie 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 f BauGB) 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Informationen über die Nutzung erneuerbarer Energien oder sparsamer und effizienter 
Nutzung von Energie liegen für den Bestand nicht vor. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine Änderungen der Belange zu erwarten. 
Neue Gebäude sind entsprechend der aktuellen energetischen Gesetze zu errichten. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Dieser Belang wird auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung konkretisiert. Bei Errich-
tung neuer Gebäude sind die einschlägigen Standards des Gebäudeenergiegesetzes 
(GEG) zu berücksichtigen, das Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäu-
den sowie den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden stellt. Durch die innerstädti-
sche Lage des Plangebietes sowie die geplante Erneuerung des Gebäudebestandes 
gibt es erhebliche Potentiale zur energetischen Optimierung und Nutzung erneuerbarer 
Energien. Ein Anschluss des Plangebietes an das Fernwärmenetz ist möglich. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:  
Eine Machbarkeitsstudie für eine nachhaltige Energieversorgung ist in Bearbeitung, um 
eine möglichst effiziente und nachhaltige Versorgung mit einem Mix aus verschiedenen 
Energieträgern zu optimieren. Auf Ebene des Flächennutzungsplanes sind keine Maß-
nahmen erforderlich. Maßnahmen erfolgen im Rahmen der Bauleitplanverfahren bzw. 
der Vorhabenrealisierung gem. der Standards des Gebäudeenergiegesetzes.  
 
Bewertung:  
Hinsichtlich der sparsamen und effizienten Nutzung von Energie werden bei der bauli-
chen Entwicklung die einschlägigen Standards des Gebäudeenergiegesetzes berück-
sichtigt.

78 
 
8.5.16  Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, 
insbesondere des  
  Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 g BauGB) 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Der FNP-Änderungsbereich liegt nicht innerhalb des Geltungsbereichs des Land-
schaftsplans der Stadt Köln (1991). Es grenzt unmittelbar an das westlich gelegene 
Landschaftsschutzgebiet LSG-5007-0001 / L 13 „Rhein, Rheinauen und Uferbereiche 
von Flittard bis Rodenkirchen“. Innerhalb des Landschaftsschutzgebiets grenzt die Alf-
red-Schütte-Allee unmittelbar an das Plangebiet. Diese Allee mit der Objektkennung 
AL-K-6003 ist gemäß § 41 LNatSchG gesetztlich geschützt (siehe Kapitel 8.5.2).  
Die Teilfläche innerhalb des Landschaftsschutzgebietes ist zudem als Biotopverbundflä-
che des LANUV mit besonderer Bedeutung „Rheinaue im Stadtbereich Köln“ (VB-K-
5007-101) geführt. Die Schutzziele dieser Ausweisung beziehen sich auf die Förderung 
einer naturnahen Auenlandschaft des Rheins, u.a. durch die Entwicklung von extensi-
ven Grünlandlebensräumen oder den Erhalt und die Optimierung von Weichholzauen-
bestandteilen sowie den Erhalt und die Entwicklung naturnaher Rheinufer-Abschnitte. 
Hierfür sollen auch die Freizeitaktivitäten auf den Grünlandflächen eingeschränkt wer-
den. 
Das Plangebiet liegt nicht in einer Wasserschutzzone.  
Zu den Inhalten des Luftreinhalteplans wird auf Kapitel 8.5.16.1verwiesen. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Die im Hafenbereich zulässigen, gewerblich-industriellen Nutzungen würden vermutlich 
keine Erhöhung des Nutzungsdrucks durch Erholungssuchende auf die Poller Wiesen 
auslösen. 
Bei Nichtdurchführung der Planung sind ansonsten gegenüber dem heutigen Zustand 
keine Veränderungen zu erwarten. Zu den Inhalten des Luftreinhalteplans wird auf Ka-
pitel 8.5.6.1 verwiesen. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Die Flächen des Landschaftsschutzgebietes oder des landesweiten Biotopverbundes 
werden durch die Flächennutzungsplanänderung nicht beansprucht. Eine mögliche Be-
einträchtigung der Ziele von Landschaftsschutz, Alleenkataster und Biotopverbund 
durch Umsetzung des Gesamtvorhabens (etwa durch eine Nutzungsintensivierung) wird 
in den nachfolgenden Bebauungsplanverfahren geprüft. 
Zu den Inhalten des Luftreinhalteplans wird auf Kapitel 8.5.6. verwiesen. Bei Durchfüh-
rung der Planung sind ansonsten gegenüber dem heutigen Zustand keine Veränderun-
gen zu erwarten.

79 
 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:  
Für die Umsetzung der FNP-Änderung sind keine entsprechenden Maßnahmen erfor-
derlich. 
 
Bewertung:  
Mit Umsetzung der FNP-Änderung kommt es voraussichtlich zu keiner erheblichen Be-
einträchtigung der Flächen und Schutzziele des Landschaftsschutzgebietes, geschütz-
ter Alleen oder des landesweiten Biotopverbundes. Eine detaillierte Prüfung erfolgt in 
der verbindlichen Bauleitplanung. 
 
8.5.16.1 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die 
durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der 
Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht 
überschritten werden  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 h BauGB)  
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Für das Untersuchungsgebiet gilt der Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Köln (Be-
zirksregierung Köln 2019). Der ab dem Jahr 2010 gültige Grenzwert für Stickstoffdioxid 
(40 μg/m³ als Jahresmittelwert) wurde im Jahr 2016 an neun Messstellen in Köln über-
schritten. Die Messstation an der Justinianstraße (KJUS), an denen es auch zu Über-
schreitungen kam, lag dabei in der Nähe des Untersuchungsgebietes in ca. 1.000 m 
Entfernung. Die Ergebnisse sind aufgrund der Entfernung und der unterschiedlichen 
Bebauungssituationen nur bedingt übertragbar. 
Das Plangebiet liegt innerhalb der „Grünen Umweltzone“ der Stadt Köln, die auf Grund-
lage des Luftreinhalteplans Köln eingerichtet wurde. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der Planung sind gegenüber dem heutigen Zustand dahinge-
hend Veränderungen zu erwarten, dass bei einer Umsetzung der im Luftreinhalteplan 
beschriebenen Maßnahmen eine Verbesserung der Luftqualität zu erwarten ist.  
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Die FNP-Änderung bereitet die verkehrliche Erschließung des Plangebiets mit damit 
verbundenen Quell- und Zielverkehren vor. Es liegt ein Mobilitätskonzept vor, dessen 
konsequente Anwendung einer Verschiebung des Modal Split hin zu Angeboten des

80 
 
ÖPNV und nicht-motorisierten Angeboten erwarten lässt. Damit ließen sich emittierende 
Quell- und Zielverkehre zumindest reduzieren. 
Zudem ist langfristig eine Verbesserung der Luftqualität durch die Umsetzung der Maß-
nahmen im Luftreinhalteplan zu erwarten.  
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:  
Es ist vorgesehen, dass gesamte Plangebiet an das Fernwärmenetz der Stadtwerke 
Köln anzuschließen und weitere Maßnahmen einer klimaverträglichen Wärmeversor-
gung umzusetzen. Diese und andere Maßgaben werden Inhalte eines zu erstellenden 
Energiekonzeptes, das als Zielvorgaben eine lokale Emissionsfreiheit und eine langfris-
tige Klimaneutralität beinhalten wird. Damit lassen sich zukünftig Emissionen aus dem 
Hausbrand reduzieren. 
 
Bewertung:  
Die Umsetzung des Vorhabens steht der Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in 
Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüs-
sen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht über-
schritten werden, nicht entgegen. 
 
8.5.16.2 Wechselwirkungen 
zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben 
a bis d des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB - Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, 
Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, 
Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 
i BauGB) 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Bei der Beurteilung von Umweltauswirkungen sind auch die Wechselwirkungen zwi-
schen den Schutzgütern zu berücksichtigen, da sich die Schutzgüter nicht immer ein-
deutig voneinander trennen lassen. 
Es ist von vielseitigen Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Um-
weltschutzes auszugehen.  
Das Plangebiet ist insgesamt stark anthropogen überprägt. Die bisherigen Bebauungen 
und Flächenversiegelungen haben zu einer starken Beeinträchtigung der natürlichen 
Bodenfunktionen geführt, es liegen zudem Bodenbelastungen vor. Darüber hinaus ist 
der Wasserhaushalt der Flächen gestört, bspw. ist eine Versickerung des anfallenden 
Niederschlagswassers nur sehr eingeschränkt möglich. Aufgrund des hohen Bebau-
ungs- und Versiegelungsgrades sind auch die Biotopfunktion und die biologische Viel-
falt im Plangebiet bereits stark eingeschränkt.

81 
 
Der hohe Versiegelungsgrad bedingt zudem eine Überprägung der lokalklimatischen 
Verhältnisse.  
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Beibehaltung der heutigen Nutzungen bzw. bei der planungsrechtlich zulässigen 
Nutzungsintensivierung (gewerblich-industrielle Nutzungen) bleiben aufgrund des ho-
hen Nutzungs- und Versiegelungsgrades die negativen Wechselwirkungen der Schutz-
güter Boden, Wasser, Biotopfunktion und Klima erhalten bzw. werden weiter verstärkt. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Die Umsetzung der FNP-Änderung ist mit Veränderungen des Wirkungsgefüges von 
Tieren, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima und entsprechenden Wech-
selwirkungen verbunden, wie der Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden wer-
den. zu entnehmen ist. Relevante Wechselwirkungen betreffen in diesem Sinne vor al-
lem die Planung von Grünflächen, deren Auswirkung auf die Flora und Fauna und das 
Zusammenspiel mit den Belangen von Freizeitnutzung und dem Erhalt kultureller Denk-
mäler im Plangebiet. Zu berücksichtigen ist auch die neue bauliche Entwicklung, die mit 
der FNP-Änderung vorbereitet wird.

82 
 
Tabelle 3: Übersicht über die verfahrensrelevanten 
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 
 
Wir-
kung 
von → 
Mensch 
Pflanzen/ 
Tiere/ 
Landschaft 
Boden/ 
Fläche Wasser Klima / 
Luft Wir-
kung 
auf ↓ Mensch  
Erholungsraum 
(+) 
Arten- und 
Strukturvielfalt 
(+) 
Standort für 
Siedlung 
und Verkehr 
(x) 
Wasser-
nutzung 
(x) 
Frisch- 
und Kalt-
luft (+) 
Aus-
gleichs-
funktion 
(+) 
Pflanzen/ Tiere/ 
Landschaft 
Lebensraum- 
u. Land-
schafts- 
verlust (-) 
Störungen 
von Tieren (-) 
Artverschie-
bungen (-) 
 
Lebensraum 
für Pflanzen 
und Tiere 
(+) 
Wasser-
nutzung 
(+) 
Lebens-
raum (+) 
 
Boden/ Fläche 
Verlust von 
Bodenfunktio-
nen (-) 
Schadstoffe-
inträge (-) 
Verdichtung 
(-) 
Erhalt bzw. 
Wiederherstel-
lung von Bo-
denfunktionen 
(+) 
 
Stoffver-
lagerung 
(-)

83 
 
Wasser 
Verringerung 
Grundwas-
ser-neubil-
dung (-) 
Erhöhung 
Oberflächen-
abfluss (-) 
Schadstoffe-
inträge (-) 
Ungestörte 
Grundwasser- 
neubildung (+) 
Filterung von 
Schadstoffen 
durch Pflanzen 
(+) 
Speicher, 
Filter- und 
Puffer-funk-
tion (+) 
  
Klima/ Luft 
Emissionen (-
) 
Behinderung 
des Luftaus-
tausches (-) 
Aufheizung 
durch Versie-
gelung (-) 
Frischluft (+) 
Kaltluftproduk-
tion (+) 
klimatischer 
Ausgleichs-
raum (+) 
Kaltluftpro-
duktion (+) 
Kühlfunktion 
Böden (+) 
  
 
Legende: (+) positive Wirkung, (-) negative Wirkung 
Quelle: in Anlehnung an Storm/ Bunge: Handbuch der Umweltverträglichkeitsprüfung, 2. 
Band, Kapitel Wechselwirkungen, September 2019 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:  
Die in den jeweiligen Schutzgutkapiteln beschriebenen Vermeidungs-, Minderungs- und 
Ausgleichsmaßnahmen tragen dazu bei, gestörte Wechselwirkungen zu vermindern. 
Auf die entsprechenden Kapitel wird verwiesen.  
 
Bewertung:  
Das Gefüge der Wechselbeziehungen ist vor dem Hintergrund der starken anthropoge-
nen Überprägung des Plangebietes bereits im Bestand stark gestört. 
Die Umsetzung der FNP-Änderung verändert das Wirkungsgefüge. Relevante Wechsel-
wirkungen betreffen die Planung von Grünflächen, deren Auswirkung auf die Flora und 
Fauna und das Zusammenspiel mit den Belangen von Freizeitnutzung sowie dem Er-
halt kultureller Denkmäler im Plangebiet. Zu berücksichtigen ist auch die neue bauliche 
Entwicklung, die mit der FNP-Änderung vorbereitet wird.

84 
 
8.5.16.3 Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen 
auf die Belange des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d und i des § 1 
Abs. 6 Nr. 7 BauGB - Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, 
Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit und 
Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen 
 (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 j BauGB) 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Das Plangebiet liegt außerhalb der Achtungsabstände und angemessenen Abstände 
von relevanten Störfallbetrieben. 
Das Stadtgebiet Köln liegt in der Erdbebenzone 1 gemäß DIN EN 1998-1/NA (2011). Dort 
werden vier Zonen - 0 bis 4 - zur Erdbebengefährdung ausgewiesen. Demnach können 
in Köln leichte Erdbeben auftreten mit der Folge von leichten Beschädigungen an Gebäu-
den.  
Der Geologische Dienst NRW weist auf den Verlauf einer tektonischen Störung (Kölner 
Sprung) hin. Dieser ist nach Kenntnis des Geologischen Dienstes nicht mehr aktiv. Den-
noch ist der Baugrund in einer Pufferzone von 100  m zu beiden Seiten der vermuteten 
Störungslinie eingehend auf diese Problematik zu prüfen. Die Hinweise auf die tektoni-
sche Störung konnten bei den gutachterlichen Untersuchungen (Dr. Tillmanns & Partner 
GmbH 2020) im Untersuchungsgebiet nicht bestätigt werden. 
Sonstige schwere Unfälle oder (Natur-)Katastrophen sind für das Plangebiet als sehr un-
wahrscheinlich anzunehmen. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Grundsätzlich wäre im Bereich des Deutzer Hafens eine Ansiedlung von Störfallbe-
triebsbereichen möglich, allerdings unter dem Vorbehalt der Einhaltung der Achtungs-
abstände und angemessener Abstände zu den nächstgelegenen empfindlichen Nutzun-
gen. In Bezug auf störfallrechtliche Belange wären daher keine Konflikte bei Nichtdurch-
führung der Planung zu erwarten.  
Auch bei Nichtdurchführung der Planung wären die Maßgaben zu berücksichtigen, die 
sich aus der Nähe zur Liegestelle für ein Schiff mit einem Kegel ergeben. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Die nachfolgenden Bebauungspläne schließen die künftige Ansiedlung von Störfallbe-
triebsbereichen aus. In Bezug auf störfallrechtliche Belange sind daher keine Planungs-
konflikte zu erwarten.  
In besonders gelagerten Fällen, die eine Schifffahrtssperre auf dem Rhein nach sich 
ziehen, wird temporär und für eine eng begrenzte Zeit einzelnen Schiffen Zugang zum 
Hafenbecken nördlich der geplanten Kfz-Brücke gewährt. Eine entsprechende Nutzung

85 
 
dieses Bereichs durch Kegelschiffe ist auch in diesen Fällen ausgeschlossen, da hier 
keine Kegelliegestelle ausgezeichnet ist. 
Der Anteil an Wohnnutzung wird im Plangebiet erhöht, ebenso kommt es zur Ansiedlung 
einer Fläche für Gemeinbedarf (Schule). Es sind aufgrund der Lage in einem Erdbeben-
gebiet entsprechende Hinweise bei den Neubauten zu berücksichtigen. In die nachfol-
genden Bebauungspläne werden dazu entsprechende Hinweise aufgenommen. Insofern 
erhöht sich die geringe Anfälligkeit des Plangebietes für schwer e Unfälle oder Katastro-
phen nicht. Dies gilt auch für die Umweltbelange Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, 
Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Kultur- und Sachgüter 
sowie Wechselwirkungen. 
Beachtlich zu berücksichtigend er Vermeidungsmaßnahmen in nachfolgenden Verfah-
rensschritten sind hinsichtlich der tektonischen Störung auf Ebene der vorbereitenden 
Bauleitplanung keine weiteren Handlungsbedarfe erkennbar. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umwelt-
auswirkungen:  
Es sind keine Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen notwendig. 
Nachfolgende Bebauungspläne sollten einen Hinweis auf die besondere objektbezogene 
Prüfung des Baugrunds bei einzelnen Bauvorhaben in der Schutzzon e um die tektoni-
sche Störungslinie enthalten.  
 
Bewertung:  
Mit Ausnahme leichter Erdbeben sind sonstige schwere Unfälle oder Katastrophen für 
das Plangebiet als sehr unwahrscheinlich anzunehmen. Nach Umsetzung der Planung 
erhöht sich die geringe Anfälligkeit des Plangebietes für schwere Unfälle oder Katastro-
phen nicht.  
 
 
8.5.16.4 Eingriffsregelung 
(§ 1a Abs. 3 BauGB) 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Aktuell ist die Fläche im FNP als gewerbliche Fläche dargestellt. Eingriffe sind bereits 
nach dem geltenden Baurecht erfolgt. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Die Nullvariante entspricht dem Bestand.  
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:

86 
 
Im nachgeordneten Bebauungsplanverfahren werden die Beeinträchtigungen anhand 
der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a BauGB aufgeführten Bestandteile des Naturhaus-
haltes beschrieben und bewertet. 
Die Eingriffsregelung wird in einem Grünordnungsplan auf der Ebene der verbindlichen 
Bauleitplanung abgehandelt. Basis bilden die Festsetzungen des Bebauungsplans so-
wie eine Einschätzung der jetzigen Bebaubarkeit nach § 34 BauGB. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:  
Eingriffe gemäß der Eingriffsregelung werden durch Vermeidungsmaßnahmen und Min-
derungs- und Ausgleichsmaßnahmen in den nachfolgenden Bebauungsplanverfahren 
vermieden oder ausgeglichen.  
 
Bewertung:  
In den nachfolgenden Bebauungsplanverfahren werden Grünordnungspläne erstellt und 
Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffen vorgesehen. Nachhaltige Beeinträchti-
gungen des Naturhaushaltes sind nicht zu erwarten.  
8.5.17  Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter 
Plangebiete 
(Anlage 1 zum BauGB, 2. b) ff) 
Eine Kumulierung mit den Auswirkungen weiterer Planungen im Umfeld des Deutzer 
Hafens ist zum derzeitigen Kenntnisstand nicht zu erwarten. Weitere FNP-Änderungen 
im Umfeld des Plangebietes erfolgen nicht. 
8.5.18  eingesetzte Stoffe und Techniken 
(Anlage 1 zum BauGB, 2. b) hh) 
Der Belang ist für die Ebene der Flächennutzungsplanung nicht relevant, da durch sie 
kein unmittelbares Baurecht begründet wird. 
8.5.19 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen) 
und die Angabe für die wesentlichen Gründe für die getroffene Wahl  
(Anlage 1 zum BauGB, 2. d) 
Mit der FNP-Änderung sollen die planerischen Voraussetzungen geschaffen werden, 
damit der Deutzer Hafen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung aus den künftigen 
Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden kann. Durch die Inan-
spruchnahme dieser Fläche kann Bedarf an zusätzlichen Wohnbauflächen gedeckt wer-
den und eine zentrale, mindergenutzte Fläche im Stadtgebiet aufgewertet werden. Eine 
Standortanalyse in der Stadt Köln (ISF 2018) hat ergeben, dass weder im innerstädti-
schen Bereich noch im darüber hinaus im übrigen Stadtgebiet ausreichend geeignete 
Flächen in der benötigten Größenordnung vorhanden sind. Die Parkstadt Süd und die

87 
 
anderen Entwicklungsgebiete seien demnach alleine nicht in der Lage, den Bedarf an 
den benötigten Nutzungen zu decken. 
Hervorzuheben ist, dass die Reaktivierung der vorgenutzten Flächen des Deutzer Ha-
fens einen wesentlichen Beitrag zur Innenentwicklung leistet und damit einen Verzicht 
auf eine Bauflächenentwicklung im Außenbereich ermöglicht. 
Anderweitige Planungsmöglichkeiten bestehen nicht. 
C Zusätzliche Angaben 
8.6 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung beziehungsweise Hinweise 
auf  
 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben 
z.B. Rammkernsondierungen, schalltechnische Berechnung, Messung, … 
Konkrete Schwierigkeiten bei der Ermittlung und Zusammenstellung der Angaben be-
standen nicht. Eine Beschreibung der technischen Verfahren bei der Umweltprüfung er-
folgt auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. 
8.7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen 
 (Monitoring) 
(falls erforderlich) 
Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Auswirkungen sind nach aktuellem Kennt-
nisstand auf der Ebene der FNP-Änderung nicht erforderlich. 
8.8 Zusammenfassung 
Die Stadt Köln beabsichtigt, das Areal des Deutzer Hafens im Umfang von 40 ha in den 
kommenden Jahren als eines der zentralen städtebaulichen Projekte Kölns zu einem 
gemischten urbanen Quartier für Wohnen und Arbeiten zu entwickeln. 
Für die geplanten Nutzungen ist eine Änderung der bestehenden FNP-Darstellungen 
erforderlich. Vorgesehen ist die Darstellung einer Gemischten Baufläche auf der östli-
chen Seite des Hafenbeckens. Westlich des Hafenbeckens enthalten die Darstellungen 
neben einer weiteren Gemischten Baufläche eine Fläche für den Gemeinbedarf 
(Schule) sowie Wohnbauflächen. Darüber hinaus sollen hier drei Grünflächen darge-
stellt werden, die die Wohnqualität erhöhen. Im Süden soll zwischen Hafenbecken und 
Gleistrasse eine gewerbliche Darstellung integriert werden. Das Hafenbecken wird als 
Wasserfläche dargestellt. 
 
Tiere: Für den Großteil der auftretenden planungs- und nicht-planungsrelevanten Vo-
gelarten sowie für Mauereidechse und Haselmaus kann eine artenschutzrechtliche Be-
troffenheit ausgeschlossen werden, wenn die Vermeidungs- und Minderungsmaßnah-
men auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung gesichert werden. Mögliche arten-
schutzrechtliche Konflikte sind ebenfalls auf den nachgelagerten Planungsebenen lös-

88 
 
bar. Die FNP-Änderung ist damit aus artenschutzrechtlicher Sicht auf den nachfolgen-
den Planungsebenen grundsätzlich umsetzbar. Die Auswirkungen der Umsetzung der 
FNP-Änderung werden als gering eingestuft. 
 
Pflanzen: Der Wegfall von ruderalen Strukturen führt zwar kleinflächig zu einem Verlust 
derzeit unversiegelter Flächen. Demgegenüber steht jedoch eine Aufwertung der Habi-
tatqualität durch die Darstellung öffentlicher Grünflächen. Die geplanten Grün- und Frei-
flächen werden voraussichtlich unter einem hohen Nutzungsdruck stehen und ein sehr 
hohes Störungspotential aufweisen. Durch Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung 
dieses Effekts soll dies bestmöglich eingegrenzt werden. Der Entfall geschützter Baum-
bestände nach Baumschutzsatzung der Stadt Köln soll plangebietsintern ausgeglichen 
werden. 
 
Fläche: Die FNP-Änderung bereitet die Entwicklung eines zentralen, bereits baulich 
vorgeprägten Standorts vor. Dieses Flächenrecycling dient der Reduktion von Inan-
spruchnahme bislang unbebauter Böden im Stadtgebiet und der Stärkung der Innenent-
wicklung. Über die geplante Bebauungs- und Nutzungsstruktur wird ein Beitrag zur 
kompakt-urbanen und nutzungsgemischten Stadt der kurzen Wege geleistet. Die Aus-
wirkungen der FNP-Änderung auf das Schutzgut Fläche sind daher insgesamt als posi-
tiv zu bewerten. 
 
Boden: Insgesamt liegen im Geltungsbereich keine naturnahen und schutzwürdigen 
Böden vor. Zudem bestehen aufgrund der gewerblich-industriellen Vornutzung Schad-
stoffbelastungen. Daher ist bei Umsetzung der Darstellungen der FNP-Änderung keine 
erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes zu erwarten. 
 
Wasser:  
 Oberflächenwasser: Auswirkungen auf den Rhein sind durch die Planung nicht 
zu erwarten. Der Änderungsbereich liegt im Überschwemmungsgebiet des 
Rheins und ist bei Hochwasser von Überflutungen betroffen. Neben einer ange-
strebten hochwasserangepassten Bauweise und Erschließung des Plangebiets, 
kommt dabei auch dem Erhalt von Retentionsvolumina eine gehobene Bedeu-
tung zu. Mit dem Retentionsraumkonto kann sichergestellt werden, dass zu je-
der späteren Bauphase der bestehende Retentionsraum zumindest erhalten 
bleibt. Bei Umsetzung des Gesamtvorhabens steigt das Retentionsraumvolu-
men im Plangebiet. In Betrachtung des gesamten Plangebiets sind die Auswir-
kungen der Planung als gering zu bewerten. Verbleibende Konflikte sind auf 
den nachgelagerten Verfahrensebenen durch die Umsetzung eines Hochwas-
serschutzkonzepts lösbar. 
 Grundwasser: Grundlegende Änderungen des chemischen oder mengenmäßi-
gen Zustandes des Grundwasserkörpers ‚Niederung des Rheins‘ (27_25) sind

89 
 
durch die Planung nicht zu erwarten. Im weiteren Planverfahren tragen Maß-
nahmen und Festsetzungen zur Verhinderung / Minimierung einer Schad-
stoffverlagerung über den Sickerwasserpfad oder Mobilisierung innerhalb des 
grundwassergesättigten Bodenbereiches zur Vermeidung von Risiken durch 
grundwassergefährdende Bodenbelastungen bei. Mit dieser Voraussetzung 
sind die Auswirkung des Vorhabens auf das Schutzgut Grundwasser als gering 
zu bewerten. 
 Niederschlagswasser: Durch die geplante Neudarstellung des Deutzer Hafens 
in Form von gemischten Bauflächen, Wohnbauflächen, Grünflächen sowie Ge-
werbegebiete im Süden und einer Gemeinbedarfsfläche zur Umsetzung eines 
Schulstandortes im Nordwesten sind hinsichtlich der Niederschlagswasserbe-
wirtschaftung keine erheblichen Folgen der Planung zu erwarten. In den nach-
folgenden Verfahrensschritten sind Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen 
zu beachten. Mit dieser Voraussetzung sind die Auswirkung des Vorhabens auf 
das Schutzgut Niederschlagswasser als gering zu bewerten. 
 
Luft:  
 Luftschadstoffe – Emissionen, auch Treibhausgase: Mit Umsetzung der 
Planung wird die gewerbliche Nutzung weitgehend aufgelöst und eine Nutzung 
als Wohn- und Arbeitsquartier angestrebt. Hierdurch verlagern sich die Emissi-
onsquellen von luftschadstoffemittierenden Betrieben hin zu erhöhten Emissio-
nen vor allem durch Verkehr. Insgesamt sind die Auswirkungen der FNP-Ände-
rung als mittel zu werten. Maßnahmen im Rahmen der geplanten Bebauungs-
planverfahren sowie bei der baulichen Umsetzung der Planung (z.B. Mobilitäts- 
und Energiekonzept) tragen zur Reduktion der Emissionen bei. 
 Luftschadstoffe – Immissionen: Im Bereich der Siegburger Straße werden 
die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (Jahresmittelwert) erreicht bzw. in Teilberei-
chen leicht überschritten. Die Immissionsbelastung ist jedoch bereits im Be-
stand bzw. im Prognosenullfall vorhanden und wird durch das Vorhaben nur 
geringfügig verändert werden. Relevante Überschreitungen weiterer Luftschad-
stoffparameter sind nicht zu erwarten. Insgesamt sind die Auswirkungen der 
Planung auf die Luftschadstoff-Immission als mittel zu bewerten. 
 
Klima: Insgesamt können die Auswirkungen auf das Schutzgut Klima im Plangebiet als 
geringfügig bewertet werden, da Entsiegelung und Begrünung sowohl die Durchlüftung 
als auch die thermische Situation verbessern. Zugleich ist eine lokale Kaltluftwirkung 
gegeben, eine Fernwirkung des entstehenden Kaltluftpotenzials besteht jedoch nur ein-
geschränkt. 
Durch die Darstellung von Bauflächen kann die allgemeine Ventilation im Plangebiet je-
doch behindert werden. Im Nahbereich west-, also sonnenexponierter Gebäudefassa-
den oder in windschwachen Gebäudeinnenhöfen kann es zudem zu Hitzestau kommen.

90 
 
Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung sind daher Vermeidungsmaßnahmen vor-
gesehen, die in der Gesamtschau des Vorhabens dann das Potenzial zu einer tatsächli-
chen Verbesserung der stadtklimatischen Situation im Vergleich zum Bestand bergen. 
 
Wirkungsgefüge 
 zwischen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima:  
 
Landschaft: Durch Integration ortsbildprägender Elemente in Verbindung mit einem 
durchgliederten, begrünten und vielseitig genutzten Stadtquartier kann das Ortsbild auf-
gewertet werden. Durch die Öffnung des Gebietes können das Orts- sowie das weite 
Landschaftsbild mit Panorama auf die linksrheinische Kulisse von der Öffentlichkeit er-
lebbar werden. Die Wirkung des Vorhabens auf das Schutzgut Landschaft ist daher als 
positiv zu bewerten. 
 
Biologische Vielfalt: Die biologische Vielfalt des FNP-Änderungsbereichs ist sowohl in 
der Nullvariante als auch in der Planungsvariante als gering zu bewerten. Die Auswir-
kungen der FNP-Änderung auf die biologische Vielfalt sind insgesamt – mit Blick auf 
mögliche Auswirkungen im Bereich der Poller Wiesen – als mittel zu bewerten. 
 
Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete (Gebiete von gemein-
schaftlicher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete): Auswirkungen der FNP-Än-
derung auf die Natura 2000-Gebiete können ausgeschlossen werden. 
 
Mensch, Gesundheit, Bevölkerung 
 
Lärm: Die Verkehrslärmbelastungen stehen der städtebaulichen Konversion des 
Deutzer Hafens nicht grundsätzlich entgegen. Durch eine entsprechende Staffe-
lung der Nutzungen nach ihrer Lärmempfindlichkeit, durch eine gezielte abschir-
mende Bebauungsstruktur sowie durch andere Maßnahmen des passiven Lärm-
schutzes kann die Lärmsituation im künftigen Quartier erheblich verbessert wer-
den. 
Die Aussagen zum Thema Lärm werden auf der Ebene der verbindlichen Bau-
leitplanung konkretisiert (Lärmeinwirkungen und -auswirkungen). Die Bebau-
ungsplanverfahren werden weiterhin fachgutachterlich begleitet. 
Altlasten: Die Untersuchung des Plangebiets hat mehrheitlich unauffällige Be-
funde ergeben, die sowohl hinsichtlich der derzeitigen als auch der geplanten 
Nutzung unbedenklich sind. Für die Boden- und Grundwasserbelastungen in 
Teilflächen werden einzelfallbezogene Sanierungs- bzw. Sicherungskonzepte er-
stellt, die auf den nachgelagerten Verfahrensebenen zu berücksichtigen sind.

91 
 
Stellenweise ist unter anderem ein Bodenaustausch bzw. das Aufbringen unbe-
lasteten Bodenmaterials erforderlich. Bei Umsetzung der beschriebenen Vorge-
hensweise kann für die Umnutzung eine Gefährdung des Menschen im Plange-
biet als nicht wahrscheinlich angenommen werden. Absehbare Konflikte sind in-
sofern in weiteren Verfahrensschritten grundsätzlich lösbar, daher bestehen ge-
gen die Änderung des Flächennutzungsplans somit keine grundsätzlichen Be-
denken aus gutachterlicher Sicht. 
Erschütterungen: Auf der Grundlage der Messergebnisse ist nicht mit schädli-
chen Umwelteinwirkungen auf geplante Gebäude selbst oder auf Menschen in 
diesen Plangebäuden infolge von Erschütterungsimmissionen aus dem Schie-
nenverkehr zu rechnen. Angrenzende Bahntrassen rufen keine erheblichen Be-
lastungen hervor. Durch die Planung ergeben sich keine zusätzlichen Risiken. 
sonstige Gesundheitsbelange / Risiken: Die Festsetzungen und weiteren In-
halte der nachfolgenden Bebauungspläne berücksichtigen die Lage des Plange-
bietes in einem Überschwemmungsgebiet. Nachteilige Auswirkungen auf das 
Retentionsvolumen werden vermieden. Vorhabenbedingte Auswirkungen durch 
magnetische und elektrische Felder entstehen nicht. Ein Störfallrisiko besteht 
nicht. In nachfolgenden Planungsverfahren werden Vorkehrungen zum schadlo-
sen Abführen von Starkregenereignissen getroffen. Vor diesem Hintergrund sind 
keine sonstigen Gesundheitsbelange betroffen, besondere Risiken bei Umset-
zung des Vorhabens bestehen nicht bzw. sind beherrschbar. 
Besonnung/Belichtung: Hinsichtlich der Aspekte Einstrahlung und Besonnung 
ergeben sich in den überwiegenden Bereichen des Deutzer Hafens bei entspre-
chender Nutzungsverteilung gute bis sehr Aufenthaltsbedingungen im öffentli-
chen Raum. In weiteren Planverfahren für die einzelnen Teilbebauungspläne der 
Baufelder ist darauf zu achten, dass es für bestehende Nachbarbebauungen 
durch den Neubau von Gebäuden nicht zur Verschlechterung der Belichtung und 
der Tageslichtqualität kommt. Nutzungen und Architektur sind so anzupassen, 
dass die Kriterien der Tageslichtqualität bei den geplanten Gebäuden sowie bei 
der Nachbarbebauung erfüllt werden. 
 
Kultur- und sonstige Sachgüter: Bei Berücksichtigung der Belange des Denkmal-
schutzes und einer Integration erhaltenswerter Gebäude und Anlagen sind die Auswir-
kungen als gering einzuschätzen. Die erhöhte Erlebbarkeit der erhaltenswerten Struktu-
ren vor allem im Bereich der Grünflächen ist gegenüber der Bestandssituation und der 
Nullvariante positiv hervorzuheben. 
 
Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche, Strahlung, Wärme), 
sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern: Bei Umsetzung des Vorha-
bens werden keine Emissionen und / oder Immissionen (Licht, Gerüche, Strahlung,

92 
 
Wärme) erzeugt, die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen im Plangebiet und des-
sen Umgebung entgegenstehen. 
 
Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie: 
Hinsichtlich der sparsamen und effizienten Nutzung von Energie werden bei der bauli-
chen Entwicklung die einschlägigen Standards des Gebäudeenergiegesetzes berück-
sichtigt. 
 
Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere des 
Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes: Mit Umsetzung der FNP-Änderung 
kommt es voraussichtlich zu keiner erheblichen Beeinträchtigung der Flächen und 
Schutzziele des Landschaftsschutzgebietes, geschützter Alleen oder des landesweiten 
Biotopverbundes. Eine detaillierte Prüfung erfolgt in der verbindlichen Bauleitplanung. 
 
Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsver-
ordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft 
festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden:  
 
Wechselwirkungen: Das Gefüge der Wechselbeziehungen ist vor dem Hintergrund der 
starken anthropogenen Überprägung des Plangebiets bereits im Bestand stark gestört. 
Die Umsetzung der FNP-Änderung verändert das Wirkungsgefüge. Relevante Wechsel-
wirkungen betreffen die Planung von Grünflächen, deren Auswirkung auf die Flora und 
Fauna und das Zusammenspiel mit den Belangen von Freizeitnutzung sowie dem Er-
halt kultureller Denkmäler im Plangebiet. Zu berücksichtigen ist auch die neue bauliche 
Entwicklung, die mit der FNP-Änderung vorbereitet wird. 
 
Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen: Mit Aus-
nahme leichter Erdbeben sind sonstige schwere Unfälle oder Katastrophen für das 
Plangebiet als sehr unwahrscheinlich anzunehmen. Nach Umsetzung der Planung er-
höht sich die geringe Anfälligkeit des Plangebietes für schwere Unfälle oder Katastro-
phen nicht. 
 
Eingriffsregelung: In den nachfolgenden Bebauungsplanverfahren werden Grünord-
nungspläne erstellt und Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffen vorgesehen. 
Nachhaltige Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes sind nicht zu erwarten. 
 
Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, ein-
gesetzte Stoffe und Techniken, Alternativen, Monitoring (falls erforderlich): Eine 
Kumulierung mit den Auswirkungen weiterer Planungen im Umfeld des Deutzer Ha-
fens ist zum derzeitigen Kenntnisstand nicht zu erwarten. Weitere FNP-Änderungen 
im Umfeld des Plangebietes erfolgen nicht. In der Umsetzung der Planänderung

93 
 
sind weder durch den Bau noch durch den Betrieb des Vorhabens erhebliche Aus-
wirkungen aufgrund eingesetzter Techniken und Stoffe zu erwarten. Anderweitige 
Planungsmöglichkeiten bestehen nicht. Maßnahmen zur Überwachung erheblicher 
Auswirkungen sind nach aktuellem Kenntnisstand auf der Ebene der FNP-Änderung 
nicht erforderlich. 
8.9 Referenzliste der Quellen 
- ADU cologne (2020): Orientierende Messung der Erschütterungsimmissionen im 
Rahmen des Bebauungsplanes „Deutzer Hafen“ in Köln, Stand: September 2020 
- ADU cologne (2021): Schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen 
und –immissionen aus Straßen-, Schienen-, Wasser und Flugverkehr, Gewerbe-
lärm sowie Frei-zeitlärm im Rahmen des Bebauungsplanes „Deutzer Hafen“ in 
Köln. Stand Februar 2021 
- Bezirksregierung Köln (2019): Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet von Köln. 
Dritte Fortschreibung 11/2021 
- Bezirksregierung Köln (2021): Stellungnahme des Dezernats 54 zur Beteiligung 
nach §4 Abs. 2 BauGB vom 07. September 2021 
- Buschmann, Walter, Hennies, Matthias und Alexander Kierdorf (2021): „Deutzer 
Hafen”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Ob-
jektansicht/KLD-290314 (Abgerufen: 16. April 2021) 
- Dr. Dütemeyer Umweltmeteorologie (2020A): Stadtklimatische Untersuchung 
Deutzer Ha-fen. Ergebnissteckbrief. Essen. Stand: 25.03.2020 
- Dr. Dütemeyer Umweltmeteorologie (2020B): Stadtklimatische Untersuchung 
Deutzer Hafen – Klima 2050 & Lupenräume – Ergebnissteckbrief. Essen. Stand: 
08.07.2020 
- Dr. Tillmanns & Partner GmbH (2020): Umwelttechnische Untersuchung und Be-
wertung des Projektes „Standortentwicklung Deutzer Hafen“ – Beschreibung des 
Gesamtareals, Stand: 23. September 2020 
- EM-Institut (2020A): Magnetische Felder in der Nähe von elektrifizierten Bahn-
strecken und einer Bahnstrom-Hochspannungsfreileitung – Dokumentation der 
Ergebnisse von Feldstärkenmessungen. Stand: 17.08.2020 
- EM-Institut (2020B): Magnetische Felder in der Nähe von im innerstädtischen 
Bereich betriebenen Umspannwerken – Dokumentation der Ergebnisse von 
Feldstärkemessungen. Stand: 19.08.2020 
- Geologischer Dienst NRW: Bodenkarte 1:50.000, Krefeld, o. J. 
- Geologischer Dienst NRW (2021): Stellungnahme des Fachbereichs 31 – Geolo-
gie, Rohstoffe, Untergrundnutzung zur Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 
15. September 2021 
- Ingenieurbüro Matthias Rau (2021): Bewertung der lufthygienischen Auswirkun-
gen einer Neuentwicklung des Deutzer Hafens in Köln/Deutz – Kurzzusammen-
fassung Ergebnis Immissionsprognose NO2. Heilbronn. Stand: 15. März 2021

94 
 
- ISF – Institut für Städtebau und Flächenmanagement Bonn (2018): Vorberei-
tende Untersuchungen zur städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Deutzer Ha-
fen. 
- LANUV – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (2013): Kli-
mawandelgerechte Metropole Köln. Abschlussbericht. LANUV Fachbericht Nr. 
50, Recklinghausen, 2013 
- LANUV – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (2019): 
Fachinformationssystem geschützte Arten. Messtischblatt 5007Quadrant 4 
(Köln). Recklinghausen, 2019 
- LANUV – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (2021a): 
Vorläufige Messergebnisse der Messstation Köln-Justinianstraße. Abrufbar un-
ter: https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/immissionen/berichte-und-trends/einzel-
werte-diskontinuierlicher-messungen/ [zuletzt abgerufen am 01. Februar 2021] 
- LANUV – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (2021b): 
Klimaatlas NRW. Abgerufen unter https://www.klimaatlas.nrw.de/karte-klimaatlas 
am 07.04.2021 
- LVR (2021a): „Bedeutsamer Kulturlandschaftsbereich Köln (KLB 19.08)”. In: Ku-
LaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/A-
EK-20080730-0162 (Abgerufen: 17. April 2021) 
- LVR (2021b): „Deutz, Mülheim (Kulturlandschaftsbereich Regionalplan Köln 
353)”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objek-
tansicht/KLD-252301 (Abgerufen: 16. April 2021) 
- LVR (2021c): „Fort XIII (Fort Rauch) der preußischen Befestigung von Deutz”. In: 
KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektan-
sicht/KLD-290294 (Abgerufen: 16. April 2021) 
- moderne stadt / Stadt Köln (2018): Integrierter Plan Deutzer Hafen. Quartiers-
buch. Stand: August 2018 
- MULNV – Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz 
NRW (2021): ELWAS-WEB. Abrufbar unter: https://www.elwasweb.nrw.de [zu-
letzt abgerufen im Januar 2021) 
- Rietmann Beratende Ingenieure PartG mbB und naturgutachten oliver tillmanns 
(2021): Be-bauungsplan „Deutzer Hafen in Köln-Deutz“ der Stadt Köln – Arten-
schutzrechtliche Prüfung, 1. Überarbeitung, Stand: 24. Februar 2021 
- RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten (2020A): Biotopkartierung. Stand: 
08.06.2020 
- RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten (2020B): Baumbestand Integrier-
ter Plan Deutzer Hafen Köln. Baumerfassung und -bewertung. Stand: 10.06.2020  
- RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten (2021): Deutzer Hafen, Bebau-
ungsplan Infrastruktur. Köln Deutz. Grünordnungsplan. Stand: 02.07.2021

95 
 
- Rudolf Keller Verkehrsingenieure GmbH (2020): Mobilitätskonzept und Verkehrs-
gutachten Deutzer Hafen. Zwischenbericht zur Änderung des Flächennutzungs-
plans und Aufstellung des Infrastruktur-Bebauungsplans. Stand: Dezember 2020 
- Ruiz Rodriguez + Zeisler + Blank (2018): Deutzer Hafen Köln. Textbausteine 
zum Erläuterungsbericht/ Leitlinien zum Rahmenplan. Stand: 01. Februar 2018 
- Ruiz Rodriguez + Zeisler + Blank (2020): Retentionsraumkonto Deutzer Hafen 
Köln. Karte der Baufelder und Retentionsraumkonto. Stand: Mai 2020 
- „Ruiz Rodriguez + Zeisler + Blank (2022): Deutzer Hafen. Stellungnahme zu den 
wasserwirtschaftlichen Anforderungen gemäß der „Verordnung über die Raum-
ordnung im Bund  für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz (BRPHV)“ 
vom 19.08.2021 des BMI. Vorabzug“ 
- Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH (2020): Erschließung Deutzer Hafen 
Köln. Erläuterungsbericht Abstimmung StEB. Entwässerungsplanung Vorentwurf. 
Stand April 2020 
- Stadt Köln (1991): Landschaftsplan der Stadt Köln vom 28. April 1991 mit Stand 
vom Januar 2021 
- Stadt Köln (1997): Synthetische Klimafunktionskarte, Köln 
- StEB Köln (2021): Grundhochwassergefahrenkarte. Abgerufen unter 
https://www.hw-karten.de/index.html?Module=Hochwasser am 25.06.2021 
- Transsolar Energietechnik GmbH (2020): Deutzer Hafen, Köln – Besonnung, Ta-
geslicht und Wind im Außenbereich. Zusammenfassung der Untersuchungen im 
Zeitraum 2017 bis 2018. Stand 20.01.2020 
- Storm, Peter-Christoph und Thomas Bunge (Hrsg.) (2019): Handbuch der Um-
weltverträglichkeitsprüfung. 
- Troll & Paffen (1964): Karte der Jahreszeitenklimate der Erde. In: Erdkunde 18: 
Seite 5 – 28 
- ZKR – Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (2017): Europäisches Überein-
kommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen 
Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN)

Anlage_2_ Bisherige Darstellung des Flächennutzungsplanes

1369 Zeichen

GI
 
 
 
 
 
GE
 
 
SO
Hafen
 
 
 
 WB
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
W
 
 
W
 
 
W
 
 
 
 
 
GE
 
 
 
 
 
 
 
 
W
 
 
MI
 
 
 
 
 
GE
 
 
GE
 
 
 
 
 
 
 
 
WB
 
 
GE
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
W
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
GE
 
 
W
 
 
GI
 
 
 
 
 
WB
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
M
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
MK
 
 
W
 
 
M
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
SO
Hafen
 
SO
Messe/Verk.Üb.Pl.
 
 
 
 
 
 
 
MI
 
 
 
 
 
W
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
SO
Baumarkt
 
SO
Festplatz
 
 
 
 
Anlage 2
- bisherige Darstellung -
Änderung des Flächennutzungsplanes:
227. Änderung Deutzer Hafen in Köln-Deutz
Legende
Änderungsbereich
Besonderes Wohngebiet
Wohnbaufläche
Gemischte Baufläche
Mischgebiet
Kerngebiet
Sondergebiet
Industriegebiet
Gewerbegebiet
Fläche für Ver- und Entsorgung
Gemeinbedarfsfläche
Grünfläche
Wasserfläche
Fläche für Hauptverkehrszüge
Fläche für Bahnanlagen
Alteneinrichtung
Bad
Dauerkleingärten
Fernheizwerk
Feuerwehr
Friedhof
Grünfläche
Jugendeinrichtung
Jugendeinrichtung, Standort unbestimmt
Kindereinrichtung
Kindereinrichtung, Standort unbestimmt
Kirche
Krankenhaus
Museum, Theater
Parkanlage
Post
Pumpwerk
Schule
Spielplatz
Spielplatz, Standort unbestimmt
Sportplatz
Umspannwerk
Verwaltung
Wasserfläche
Wohnen, immissionsbelastet
1:10.000M.:
0 100 200 30050
Meter
WB
W
M
MI
MK
SO
GI
GE

Anlage_6.2_Stellungnahmen der Behörden und TöB_§4(2)

93235 Zeichen

A N L A G E  6 . 2  
 
1 
 
Darstellung und Bewertung der zur 227. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Arbeitstitel  
„Deutzer Hafen“ in Köln-Deutz eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öf-
fentlicher Belange nach § 4 Abs.  Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 
05.08.2021 bis 06.09.2021. Im Zeitraum der Beteiligung sind 34 Stellungnahmen eingegangen. 
Jeweils in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung werden die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im 
weiteren Verfahren dargestellt. 
 
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
01 03.09.2021 Bezirksregierung Köln, Dezernat 25 (Verkehr – Integrierte Gesamtverkehrsplanung) 
1.1 Seitens des Verkehrsdezernates der Bezirksregie-
rung Köln bestehen keine grundsätzlichen Beden-
ken gegen die o.g. Maßnahme. 
Die Stellungnahme  
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Es liegen keine Bedenken vor. 
 
1.2 Hinweise aus schienenverkehrlicher Sicht: 
Von der Maßnahme sind auch die bestehenden 
Gleisanlagen der Hafenbahn betroffen, die beidsei-
tig entlang des Hafenbeckens verlaufen. Aus die-
sem Grunde sind auch die Häfen und Güterverkehr 
Köln AG (HGK) an diesem Bauleitplanverfahren zu 
beteiligen, wenn noch nicht geschehen. 
Aus diesem Grunde sind auch die Häfen und Güter-
verkehr Köln AG (HGK) an diesem Bauleitplanver-
fahren zu beteiligen, wenn noch nicht geschehen. 
 
Der Stellungnahme 
wird gefolgt. 
Die Häfen- und Güterverkehr Köln AG wurde im Rahmen 
der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öf-
fentlicher Belange um die Abgabe einer Stellungnahme 
gebeten. Diese wird unter der laufenden Nummer 4.4 be-
handelt.

A N L A G E  6 . 2  
 
2 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
1.3 Ihre Aussage in der Begründung (zur FNP-Ände-
rung, Seite 10 bzw. zum BP, Seite 3) bezüglich des 
erfolgten Abschlusses des Stilllegungsverfahrens 
gemäß § 11 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) 
haben wir zur Kenntnis genommen. 
Ihren Hinweis an gleicher Stelle (zur FNP-Änderung, 
Seite 10 bzw. zum BP, Seite 3), dass das Entwid-
mungs- bzw. Freistellungsverfahren gemäß § 23 
AEG zurzeit durchgeführt werde, können wir nicht 
bestätigen. 
Ein Antrag für dieses Freistellungsverfahren ist bei 
uns noch nicht eingetroffen. Dieses Verfahren nach 
§ 23 AEG ist bei uns zu führen, wenn es sich um öf-
fentliche Betriebsanlagen einer Nichtbundeseigenen 
Eisenbahn (NE) handelt. 
Die Stellungnahme 
wurde zur Kenntnis 
genommen. 
Der Antrag für das Freistellungsverfahren wurde parallel 
zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffent-
licher Belange bei der Bezirksregierung eingereicht. Zwi-
schenzeitlich wurde das Verfahren abgeschlossen. Inner-
halb des Plangebiets sind keine gewidmeten Bahnflächen 
mit planfestgestellten Bahnanlagen mehr vorhanden. 
1.4 Hinweis aus straßenverkehrlicher Sicht: 
Im Umfeld des Plangebietes sind verschiedene ver-
kehrliche Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf 
die Verkehrsabläufe im angrenzenden Verkehrsnetz 
im Rahmen eines Mobilitätskonzeptes untersucht 
worden. Hierbei wurde grundsätzlich festgestellt, 
dass die Verkehrsmengen an allen betrachteten 
Knotenpunkten entlang der Siegburger Straße min-
destens mit einer ausreichenden Verkehrsqualität 
bei bestimmten Planfallkombinationen abgewickelt 
werden können. Die Untersuchungen werden wei-
Die Stellungnahme 
wurde zur Kenntnis 
genommen. 
Die weitere Planung der verkehrlichen Entwicklung in den 
folgenden Bauleitplanverfahren für die Baufelder erfolgt in 
enger Abstimmung mit dem Dezernat 25 bei der Bezirks-
regierung und den anderen zuständigen Behörden.

A N L A G E  6 . 2  
 
3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
tergeführt und in Abstimmung mit den anderen zu-
ständigen Behörden erfolgt eine Festlegung der not-
wendigen straßenverkehrlichen Maßnahmen. 
1.5 Hinweis aus Sicht der Hafenangelegenheiten: 
Auf dem Hafengelände findet heute vereinzelt noch 
Güterumschlag statt. Dieser wird aber wegfallen, so-
bald der Hafen umgestaltet ist. 
Der Deutzer Hafen sollte als Schutzhafen erhalten 
bleiben, dies ist hier schon im Vorfeld kommuniziert 
worden. Dieser Aspekt ist insbesondere für die Bun-
deswasserstraßenverwaltung von Interesse. 
Die Stellungnahme 
wurde zur Kenntnis 
genommen. 
Die rechtliche Einschätzung als möglicher Schutzhafen 
wurde im Vorfeld mit der Bundeswasserstraßenverwal-
tung erörtert. Es wurde vereinbart, durch entsprechende 
Festsetzungen sicherzustellen, dass in besonders gela-
gerten Fällen, die eine Schifffahrtssperre auf dem Rhein 
nach sich ziehen, temporär und für eine eng begrenzte 
Zeit den betroffenen Schiffen Zugang zum Hafenbecken 
nördlich der geplanten Kfz-Brücke gewährt wird. Die Bun-
deswasserstraßenverwaltung wurde im Rahmen der Be-
teiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher 
Belange um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten. 
Diese wird unter der laufenden Nummer 33 behandelt.  
02 06.08.2021 RMR Rhein-Main-Rohrleitungstransport GmbH 
 Keine Bedenken 
 
Von der vorgenannten Maßnahme werden weder 
vorhandene Anlagen noch laufende bzw. vorherseh-
bare Planungen der RMR-GmbH sowie der Mainline 
Verwaltungs-GmbH betroffen. 
Falls für Ihre Maßnahme ein Ausgleich für den Ein-
griff in Natur und Landschaft gefordert wird, muss si-
chergestellt sein, dass dieser nicht im Schutzstreifen 
unserer Leitungen stattfindet. 
Die Stellung-
nahme wird zur 
Kenntnis genom-
men. 
Die Einwenderin hat keine Bedenken. 
Plangebietsexterne Ausgleichsmaßnahmen sind nicht vor-
gesehen.

A N L A G E  6 . 2  
 
4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
Sollten diese Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen 
werden, bitten wir um erneute Beteiligung. 
 
03 23.08.2021 DFS Deutsche Flugsicherung GmbH 
 Das Plangebiet liegt ca. 11 km von unseren Flugsi-
cherungsanlagen am Flughafen Köln/Bonn entfernt. 
Aufgrund der Art und der Höhe der Bauvorhaben 
werden Belange der DFS Deutsche Flugsicherung 
GmbH bezüglich §18a Luftverkehrsgesetz (LuftVG) 
nicht berührt. Es werden daher unsererseits weder 
Bedenken noch Anregungen vorgebracht. Eine wei-
tere Beteiligung am Verfahren ist nicht notwendig. 
Von dieser Stellungnahme bleiben die Aufgaben der 
Länder gemäß § 31 LuftVG unberührt. 
Wir haben das Bundesaufsichtsamt für Flugsiche-
rung (BAF) von unserer Stellungnahme informiert. 
 
Die Stellung-
nahme wird zur 
Kenntnis genom-
men. 
Es liegen keine Bedenken vor. 
 
04 06.09.2021 Stadtwerke Köln GmbH, SWK 61/62/63 - Immobilienmanagement 
4.1 Namens und im Auftrag unserer Konzerngesell-
schaften, der RheinEnergie AG in Verbindung mit 
der Rheinischen NETZGesellschaft mbH, der Kölner 
Verkehrs-Betriebe AG und der Häfen und Güterver-
kehr Köln AG, teilen wir Ihnen mit, dass gegen die 
227. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie 
den o. g. Bebauungsplan-Entwurf keine grundsätzli-
chen Bedenken bestehen. Der Stadtwerke Konzern 
unterstützt die Entwicklung des Deutzer Hafens. Im 
Die Stellung-
nahme wird zur 
Kenntnis genom-
men. 
Es liegen keine Bedenken vor.

A N L A G E  6 . 2  
 
5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Be-
lange nach§ 4 Abs. 2 BauGB möchten wir auf fol-
gende Sachverhalte- aufgegliedert nach den Belan-
gen der einzelnen Konzerngesellschaften - hinwei-
sen und darum bitten, sie bei der weiteren Planung 
zu berücksichtigen: 
 
4.2 RheinEnergieAG / Rheinische NETZGesellschaft 
mbH 
Umspannwerk – Energiezentrale 
Wir begrüßen die Festsetzung des Gewerbegebiets 
"GE2" im Baufeld Ost 04, welches gemäß Kapitel 
5.1 der Begründung insbesondere den zentralen 
Einrichtungen der Energieversorgung (u.a. Um-
spannwerk) vorbehalten ist. Dieser Standort spiegelt 
den aktuellen Stand der Abstimmungen mit der Pro-
jektentwicklerin "moderne stadt" und der Stadt Köln 
als gegenwärtige Flächeneigentümerin wider. Den-
noch ergänzen wir hiermit in Bezug auf das Um-
spannwerk und die Energiezentrale, über die der 
Deutzer Hafen gemäß den gegenwärtigen Planun-
gen u.a. fernwärmebasiert und damit möglichst 
emissionsfrei, versorgt werden soll, einige wichtige 
Punkte: 
- Die Errichtung eines Umspannwerkes auf dem 
Baufeld Ost 04 ist für die Versorgung des Plan-
gebiets, inklusive der umgebenden Bebauung 
und der benachbarten Stadtteile unabdingbar, 
Die Stellung-
nahme wird zur 
Kenntnis genom-
men. 
Der Baubeginn des Umspannwerks sowie die Eigentums-
verhältnisse betreffen nicht den Regelungsumfang der 
Flächennutzungsplan-Änderung. 
Die Hinweise beziehen sich auf die Kapitel 5.1 sowie 2.2 
der Begründung zum Bebauungsplan „Deutzer Hafen – 
Teilplan Infrastruktur“ und betreffen nicht den Regelungs-
umfang der Flächennutzungsplan-Änderung. 
Die Verortung von Baumstandorten betrifft nicht den Re-
gelungsumfang der Flächennutzungsplan-Änderung.

A N L A G E  6 . 2  
 
6 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
denn nur so kann die insbesondere durch die 
neue Bebauung des Deutzer Hafens ausgelöste 
Steigerung des Stromleistungsbedarfs gedeckt 
werden. Um die gegenwärtige Zeitplanung in Be-
zug auf die vollständige Bebauung des Plange-
biets aufrechterhalten zu können, ist daher ein 
zügiger Baubeginn des Umspannwerks anzu-
streben. Neben der Schaffung von Baurecht ist 
die Klärung der eigentumsrechtlichen Situation 
eine wesentliche Voraussetzung für einen zügi-
gen Baubeginn des Umspannwerks. Dieser Tat-
sache geschuldet, weisen wir hiermit auf die 
Dringlichkeit des Eigentumsübergangs des 
Grundstücks von der Stadt Köln auf die Rhein-
Energie hin. Die diesbezüglichen Gespräche 
sind dementsprechend zu starten bzw. zu inten-
sivieren.  
- Weiterhin möchten wir darauf aufmerksam ma-
chen, dass die in Kapitel 5.1 genannten Abmes-
sungen des Baukörpers des Umspannwerks 
nicht finaler Natur sind, sondern nur den gegen-
wärtigen Planungsstand wiedergeben. Diesbe-
zügliche Details können erst im Zuge bzw. im 
Anschluss an den Hochbauwettbewerb, den die 
Rheinische NETZGesellschaft gemeinsam mit 
der RheinEnergie ausloben wird, kommuniziert 
werden. Aktuell sind die Vorbereitungen für die-

A N L A G E  6 . 2  
 
7 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
sen Wettbewerb, der nicht nur das Umspann-
werk, sondern auch die Energiezentrale, die sei-
tens der RheinEnergie zur Wärme- und Kältever-
sorgung vorgesehen ist, zum Inhalt hat, gestar-
tet. Zur Abstimmung von Wettbewerbsdetails 
wird der beauftragte Wettbewerbsmanager in 
Kürze auf das Stadtplanungsamt zukommen. 
Wettbewerbsergebnisse sowie ein Juryentscheid 
sind jedoch nicht vor Ende des 1. Quartals 2022 
zu erwarten.  
- Darüber hinaus haben wir dem Maßnahmenplan 
Grünordnung entnommen, dass im Baufeld Ost 
04, das für die zentralen Einrichtungen der Ener-
gieversorgung vorgesehen ist, die Maßnahme 
M1 9 "Dach- und Fassadenbegrünung" umge-
setzt werden soll. Grundsätzlich stehen wir 
Dach- und Fassadenbegrünungen positiv gegen-
über. Dies wird u.a. an der Gründung des Star-
tup-Unternehmens "Rheinklima" ersichtlich, wel-
ches aus dem Innovationsmanagement der 
RheinEnergie hervorgegangen ist, und auf das 
wir hiermit gerne verweisen. Dennoch können 
wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine 
Aussagen dazu treffen, ob bzw. in­wiefern Dach- 
und/oder Fassadenbegrünungen für das Um-
spannwerk oder die Energiezentrale der Rhein-
Energie in Frage kommen. Ggf. wird der bereits

A N L A G E  6 . 2  
 
8 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
o.a. Hochbauwettbewerb hierzu Informationen 
liefern. 
- Weiterhin sind im Maßnahmenplan Grünordnung 
zukünftige Baumstandorte skizziert. Diesbezüg-
lich weisen wir darauf hin, dass das Umspann-
werk zur Einbringung der Transformatoren mit 
Schwertransporten erreichbar sein muss. Auch 
Baumstandorte dürfen diese Zugänglichkeit nicht 
beeinträchtigen. Ebenso darf es zu keinen Kon-
flikten zwischen den Baumstandorten und den 
unterirdischen Leitungstrassen kommen. Dies 
gilt sowohl für Strom-, als auch für Rohrleitungen 
(Wasser, Wärme, Kälte). Dementsprechend bit-
ten wir darum, zukünftige Baumstandorte im Vor-
feld mit uns abzustimmen. 
- Ansonsten bitten wir in Bezug auf das Umspann-
werk lediglich darum, in Punkt 2.2. der Begrün-
dung "Stadtwerke Köln" durch "RheinEnergie" zu 
ersetzen, da letztere Eigentümerin des (beste-
henden) Umspannwerks ist. 
 
 Innere technische Erschließung 
In Bezug auf die innere technische Erschließung 
möchten wir betonen, dass der Teil-Bebauungsplan 
"Infrastruktur" richtigerweise keine Standorte für wei-
tere Versorgungsanlagen, wie z.B. Trafo-Stationen 
festsetzt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass innerhalb 
des Plangebietes keine Trafo-Stationen benötigt 
Die Stellung-
nahme wird zur 
Kenntnis genom-
men. 
Die Hinweise beziehen sich das Verfahren zum Bebau-
ungsplan „Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur“ und be-
treffen nicht den Regelungsumfang der Flächennutzungs-
plan-Änderung.

A N L A G E  6 . 2  
 
9 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
werden. Denn es zeichnet sich schon jetzt ab, dass 
eine größere Anzahl an Trafo-Stationen zur Versor-
gung des Deutzer Hafens erforderlich ist. Genau be-
ziffern lässt sich die Anzahl jedoch noch nicht. Ur-
sächlich hierfür ist zum einen, dass erst Art und Maß 
der baulichen Nutzung der einzelnen Baufelder 
erste Indizien für den zu erwartenden Stromleis-
tungsbedarf liefern. Diese sind jedoch explizit nicht 
Bestandteil des vorliegenden Teil-Bebauungsplans 
"Infrastruktur", sondern werden erst Inhalt nachfol-
gender Teil-Bebauungspläne sein. Zum anderen re-
sultiert die benötigte Anzahl an Trafo-Stationen aus 
den Versorgungsanfragen der späteren Bauträger 
und / oder Endkunden, die zum gegenwärtigen Zeit-
punkt noch nicht bekannt sind.  
Dementsprechend müssen im weiteren Verfahrens-
verlauf noch Gespräche über die Positionierung von 
Trafo-Stationen geführt und deren Ergebnisse in ei-
ner Planvereinbarung fixiert werden. Eine entspre-
chende Projektgruppe mit der modernen stadt bzw. 
dem beauftragten Ingenieurbüro wurde bereits ein-
gerichtet. Da wir derzeit davon ausgehen, dass viele 
Trafo-Stationen in Gebäude / Baufelder integriert 
werden müssen, erachten wir es zusätzlich als sinn-
voll schon im Bebauungsplan darauf hinzuweisen, 
dass (zukünftige) Grundstückseigentümer ggf. ge-
eignete Flächen/ Räumlichkeiten zur Positionierung 
von Trafo­Stationen bereitzustellen haben, damit der

A N L A G E  6 . 2  
 
10 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
Strombedarf gedeckt werden kann. Die Positionie-
rung erfolgt auf Basis der zu erarbeitenden Planver-
einbarung in Verbindung mit der Niederspannungs-
anschlussverordnung (NAV) sowie den technischen 
Anschlussbedingungen (TAB) des Netzbetreibers.  
Daher bitten wir darum, in den textlichen Festset-
zungen dieses sowie auch der nachfolgenden Be-
bauungspläne explizit auf die Anwendung der bei-
den letztgenannten Vorgaben und bestehenden ge-
setzlichen Grundlagen hinzuwiesen.  
Unabhängig vom Bebauungsplan scheint es dar-
über hinaus sinnvoll zu sein, die späteren Bauträger 
/ Endkunden schon im Zuge der Kaufverträge zu 
verpflichten, ggf. entsprechend geeignete Flächen / 
Räumlichkeiten für Trafo-Stationen bereitzustellen. 
 E-Tankstelle 
Weiterhin haben wir Punkt 5.1 .der Begründung ent-
nommen, dass innerhalb des dem Umspannwerk 
benachbarten Parkhauses ggf. eine "größere" E-
Tankstelle installiert werden soll. Sobald ein diesbe-
züglicher Betreiber feststeht, bitten wir darum, den 
Kontakt zu uns herzustellen, damit der daraus resul-
tierende voraussichtliche Stromleistungsbedarf in 
den weiteren Planungen berücksichtigt werden 
kann.  
 
Die Stellung-
nahme wird zur 
Kenntnis genom-
men. 
Die Hinweise beziehen sich das Verfahren zum Bebau-
ungsplan „Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur“ und be-
treffen nicht den Regelungsumfang der Flächennutzungs-
plan-Änderung. 
 ln Bezug auf die im Parallelverfahren durchzufüh-
rende Änderung des Flächennutzungsplanes haben 
Die Stellung-
nahme wird zur 
Die beabsichtigte Darstellung im FNP wird begrüßt.

A N L A G E  6 . 2  
 
11 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
wir keine Anregungen und / oder Hinweise vorzu-
bringen, sondern begrüßen die Darstellung als Ge-
werbefläche mit dem Signet "Umspannwerk" sehr. 
 
Kenntnis genom-
men. 
4.3 Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
Seitens der Kölner Verkehrs-Betriebe AG bestehen 
ebenfalls keine grundsätzlichen Bedenken gegen 
das Vorhaben. Die enthaltenen Festlegungen ent-
sprechen inhaltlich den erfolgten Abstimmungen 
zwischen Stadtverwaltung, Projektentwickler und 
KVB. Insofern sind die infrastrukturellen Vorausset-
zungen zur künftigen optimalen Erschließung des 
Plangebietes im Sinne des vorliegenden Mobilitäts-
konzeptes gegeben.  
Bezüglich des Detaillierungsgrades der Inhalte im 
Kapitel 4.4.5 "Maßnahmen für den Öffentlichen Per-
sonennahverkehr" weisen wir darauf hin, dass die 
Angabe von Liniennummern und Linienverläufen au-
ßerhalb des Plangebietes im Bebauungsplan keinen 
verbindlichen Charakter haben kann. Der Umfang 
des ÖPNV-Angebotes zur Bedienung der Mobilitäts-
bedürfnisse aus dem Plangebiet ist Konsens unter 
allen Beteiligten und als solcher zu beschreiben. Da-
gegen unterliegt die konkrete Linienplanung kontinu-
ierlichen und fortlaufenden Abstimmungen mit der 
Stadtverwaltung als Aufgabenträger für den ÖPNV. 
lnfolge dieser Abstimmungen kann es zu Änderun-
 Der Hinweis bezieht sich auf das Kapitel 4.4.5 der Be-
gründung zum Bebauungsplan „Deutzer Hafen – Teilplan 
Infrastruktur“ und betrifft nicht den Regelungsumfang der 
Flächennutzungsplan-Änderung. 
Die Festsetzung der Verkehrsfläche ist Bestandteil des 
Bebauungsplanentwurfes und ist nicht Regelungsgegen-
stand der Flächennutzungsplan-Änderung.

A N L A G E  6 . 2  
 
12 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
gen im Detail kommen, die durch verbindliche Be-
schlüsse des Stadtrates bzw. seines Verkehrsaus-
schusses legitimiert werden.  
 
4.4 Häfen und Güterverkehr Köln AG 
Für die Häfen und Güterverkehr Köln AG bitten wir 
um Berücksichtigung der folgenden Punkte im wei-
teren Verfahren:  
Es ist vorgesehen, die Alfred-Schütte-AIIee zukünf-
tig als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestim-
mung für den Autoverkehr zu sperren und als Rad- 
und Fußgängerweg zu nutzen. Dabei muss jedoch 
sichergestellt sein, dass die Durchfahrt sowohl für 
Fahrzeuge der Wasserschutzpolizei und der Feuer-
wehr sowie für die Häfen und Güterverkehr Köln AG 
sowie für die Betreiberin des Vorhafens, die Rhein-
Cargo GmbH & 
Co.KG, jederzeit, auch bei Sperrungen der Drehbrü-
cke, ungehindert möglich ist. Die Zugänglichkeit 
muss insbesondere auch für die Möglichkeit der 
Prüfung, Wartung und Instandhaltung der Uferanla-
gen im Vorhafen sowie der angrenzenden Molenflä-
che - ggf. auch für größere Baufahrzeuge - gewähr-
leistet sein.  
ln Absatz 5.7 "Wasserflächen" der Begründung wird 
ausgeführt, dass in besonderen Fällen, wie z.B. 
Schifffahrtssperren ausnahmsweise Schiffe im nörd-
lichen Teil des Hafenbeckens anlegen dürfen. Sollte 
Die Stellung-
nahme wird zur 
Kenntnis genom-
men. 
Der Hinweis bezieht sich auf das Kapitel 5.7 der Begrün-
dung zum Bebauungsplan „Deutzer Hafen – Teilplan Inf-
rastruktur“ und betrifft nicht den Regelungsumfang der 
Flächennutzungsplan-Änderung.

A N L A G E  6 . 2  
 
13 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
dies der Fall sein, sind folgende Punkte zu berück-
sichtigen:  
1. Die Festmachereinrichtungen müssen erhalten 
bleiben und in regelmäßigen Abständen geprüft 
werden. 
2. Es müssen Möglichkeiten für einen sicheren 
Landgang gegeben sein.  
3. Im Bereich der Liegestellen sind Beschilderungen 
gem. Rheinschifffahrtspolizeiverordnung anzubrin-
gen. 
4. Sofern auch Gefahrgutschiffe im Hafen anlegen 
dürfen, sind entsprechende Beschilderungen auch 
hier erforderlich. 
5. Erläuterung, wie die Einfahrt bzw. das ordnungs-
gemäße Anlegen der Schiffe überwacht wird. 
 
Nachrichtlich teilen wir mit, dass mit Herausnahme 
des Hafenbeckens aus der Hafenverordnung die 
bisher von der Häfen und Güterverkehr Köln AG als 
Hafenbehörde im Auftrag von der Stadt Köln über-
nommenen hafenbehördlichen Tätigkeiten entfallen.  
Ferner wird in Absatz 5.7 erläutert, dass für den öf-
fentlichen Personennahverkehr im Bereich der Was-
serfläche mit der Zweckbestimmung ,nicht-motori-
sierter Wassersport" die Einrichtung einer Fähre, 
Wasserbus o.ä. möglich ist. ln diesem Zusammen-
hang weisen wir vorsorglich darauf hin, dass der

A N L A G E  6 . 2  
 
14 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
Schiffsverkehr / Betrieb im Vorhafen hierdurch we-
der beeinträchtigt noch gestört werden darf. 
 
05 02.09.2021 Bezirksregierung Köln, Dezernat 52 - Abfallwirtschaft - einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz 
 a) Anlagenüberwachung (BImSchG) 
Im Plangebiet befindet sich die Arbeitsstätte der Theo 
Steil GmbH. Der Betreiber beabsichtigt die Umsied-
lung des Betriebs in den Godorfer Hafen. Das Geneh-
migungsverfahren nach § 4 Bundes -Immissions-
schutzgesetz (BImSchG) für die dortige Betriebsflä-
che ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Insofern ist 
bisher noch keine Stilllegungsanzeige gemäß § 15.3 
BImSchG für den Betrieb im Deutzer Hafen einge-
reicht worden. Der Betreiber wurde jedoch (zuletzt 
am 07.04.2021) darauf hingewiesen, dass mit der 
Stilllegung der Betriebsstätte die Pflichten gemäß § 5 
Abs. 3 BImSchG zu erfüllen sind. Das bedeutet unter 
anderem, dass von der Anlage wie vom Anlagen-
grundstück keine konkret schädlichen Einwirkungen 
ausgehen dürfen, die auf das Errichten, Betreiben o-
der Stilllegen der Anlage zurückzuführen sind. Da 
das Stilllegungsverfahren noch nicht begonnen 
wurde, ist die zeitliche Abwicklung des Verfahrens 
derzeit nicht absehbar.  
 
b) Bodenschutz 
Das Gebiet des in Aufstellung befindlichen B -
Plans/FNPs weist fast ausschließlich Flächen auf, die 
Die Stellung-
nahme wird zur 
Kenntnis genom-
men. 
Der neue Standort des Betriebs im Godorfer Hafen wurde 
zwischenzeitlich gem. BImSchG genehmigt. Die Einstel-
lung des Betriebs ist Ende des Jahres 2022 erfolgt. 
Die im Altlastenkataster der Stadt Köln geführten Flächen 
wurden orientierend untersucht. Flächen, deren Böden er-
heblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, 
werden gemäß § 9 Abs. 5 BauGB im Flächennutzungs-
plan gekennzeichnet.

A N L A G E  6 . 2  
 
15 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
im Altlastenkataster der Stadt Köln geführt werden. 
Zudem liegt als sog. Zaunanlage in Landeszustän-
digkeit die Fa. Theo Steil im Plangebiet, deren Stillle-
gung im Jahr 2021 erwartet wird. Zu der Fa. Theo 
Steil sind der Oberen Bodenschutzbehörde keine 
Schadensfälle, Havarien etc. bekannt, zu denen das 
Sachgebiet Bodenschutz seitens der Anlagenüber-
wachung hinzugezogen worden ist. Planungen und 
sonstige Maßnahmen, die für die städtebauliche Ent-
wicklung und Ordnung des Gebietes i.S.d. o.g. 
Schreiben des Stadtplanungsamtes bedeutsam sein 
könnten, bestehen seitens des Sachgebietes Boden-
schutz nicht. 
 
06 18.08.2021 Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, Portfoliomanagement 
 Keine Bedenken. Die Stellung-
nahme wird zur 
Kenntnis genom-
men. 
 
 
07 07.09.2021 Bezirksregierung Köln, Dezernat 54 - Wasserwirtschaft - einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz - 
7.1 Hochwasserschutz 
Zu der geplanten 227. Änderung des Flächennut-
zungsplanes „Deutzer Hafen“ in Köln Deutz beste-
hen aus dem Bereich Hochwasserschutz folgende 
Anmerkungen:

A N L A G E  6 . 2  
 
16 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
 Retentionsraum 
Die Flächen des Plangebiets liegen vollständig im 
gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet 
des Rheins. 
Sich daraus ergebende Bauvorhaben bedürfen folg-
lich in jedem Einzelfall neben einer bauordnungs-
rechtlichen Baugenehmigung vor einer Umsetzung 
zugleich einer wasserrechtlichen Genehmigung 
nach § 78 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), 
für die ich zuständig bin. Diese Genehmigung kann 
nur in Aussicht gestellt werden, wenn gemäß § 78 
Abs. 3 Satz 1 WHG: 
1. die Hochwasserrückhaltung nicht beeinträchtigt 
und der Verlust von verlorengehendem Rückhalte-
raum (bezogen auf das 100- jährliche Bemessungs-
hochwasser) zeit- und wertgleich ausgeglichen wird, 
2. der Wasserstand und der Abfluss bei Hochwasser 
nicht nachteilig verändert werden, 
3. der bestehende Hochwasserschutz nicht beein-
trächtigt wird und 
4. das Vorhaben hochwasserangepasst ausgeführt 
wird. 
 
Um die Einhaltung der Retentionsraumbilanz im 
Plangebiet 
sicherzustellen, ist die Führung des, in den Unterla-
gen beschriebene Retentionsraumkontos, nach 
Möglichkeit mit festzusetzten. 
Die Stellung-
nahme wird zur 
Kenntnis genom-
men. 
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.  
Die Festsetzung des Retentionsraumkontos ist nicht Re-
gelungsgegenstand der Flächennutzungsplan-Änderung. 
Die Anforderungen gemäß § 78 Abs. 3 Satz 1 WHG wur-
den bereits gutachterlich untersucht, in Teilen als Hin-
weise in den Bebauungsplan übernommen und werden im 
weiteren Genehmigungsverfahren berücksichtigt. 
Der Rückhalteraum für den Hochwasserfall wird mittels ei-
nes Retentionsraumkontos laufend überprüft und sicher-
gestellt.

A N L A G E  6 . 2  
 
17 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
 Hochwasserschutzanlagen 
Das festgesetzte Überschwemmungsgebiet liegt in-
nerhalb des Planfeststellungsabschnitts 16 (Deutz 
bis Stammheim); innerhalb dieses Planfeststellungs-
abschnitts realisieren stationäre Schutzmauern und 
zum Teil mobile Elemente den Hochwasserschutz. 
Für alle Änderungen an der planfestgestellten Hoch-
wasserschutzanlage ist ein Planfeststellungsverfah-
ren erforderlich, welches durch die Bezirksregierung 
Köln durchgeführt werden muss. Entlang der Hoch-
wasserschutzeinrichtung gilt die Deichschutzverord-
nung (DSchVO) des Regierungsbezirks Köln und die 
damit verbundenen Einschränkungen und Verbote 
innerhalb der Schutzzonen I (4m) und II (20m). Die 
Verbote innerhalb der Schutzzone I für sonstige 
Hochwasserschutzanlagen gem. § 5 Abs. 3 DSchVO 
beinhalten sowohl das Herstellen von 
baulichen Anlagen, Leitungen, Dränanlagen und An-
lagen mit entsprechender Wirkung, die Entnahme 
von Bodenmaterial als auch das Vertiefen der Erd-
oberfläche sowie das Bepflanzen mit Bäumen und 
Sträuchern. Innerhalb der Schutzzone II für sonstige 
Hochwasserschutzanlagen ist die dauerhafte Schä-
digungen von deckenden Auelehmschichten verbo-
ten und die Entnahme von Bodenmaterial, das Ver-
tiefen der Erdoberfläche, die Verlegung von unterirdi-
schen Leitungen sowie die Schaffung von Dränanla-
gen und Anlagen mit entsprechender Wirkung, das 
Die Stellung-
nahme wird zur 
Kenntnis genom-
men. 
 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Sie sind 
Regelungsinhalte des Bebauungsplans „Deutzer Hafen – 
Teilplan Infrastruktur“ und werden dort u.a. im Kapitel 3.7 
der Begründung behandelt. Hochwasserschutzanlage und 
Deichschutzzonen werden nachrichtlich im Bebauungs-
plan dargestellt.

A N L A G E  6 . 2  
 
18 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
Herstellen, wesentliche Ändern oder Beseitigen von 
Zier- oder Gartenteichen und Abzugsgräben, sowie 
das Errichten, wesentliche Ändern oder Beseitigen 
von baulichen Anlagen bedarf der Genehmig ung. 
Auch das Pflanzen von Bäumen innerhalb der 
Schutzzone II bedarf der Genehmigung. Von den 
Verboten kann die Bezirksregierung Köln auf Antrag 
eine Befreiung erteilen, wenn das Vorhaben mit dem 
Hochwasserschutz und der Sicherheit der Hochwas-
serschutzanlage vereinbar ist und überwiegende 
Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Abweichung 
erfordern. 
 
 Baukonstruktive Hochwasservorsorge 
Wie unter Punkt 6.3 der Begründung aufgeführt, 
müssen alle Straßen auf einem bis HQ 200 hochwas-
sersicherem Niveau von 47,20 m ü.NHN verlaufen, 
sodass alle wichtigen Funktionen (Wohnen, Büros, 
Geschäfte) auch bei einem 200-jährlichen Hochwas-
ser mit allen Verkehrsmitteln erreichbar bleiben. 
Hinweis: Die Aus -, bzw. Einfahrten aus dem Gebiet 
wurden bisher noch nicht geplant. Hierfür wird vo-
raussichtlich eine Änderung an der Hochwasseran-
lage erforderlich. 
 
Die Stellung-
nahme wird zur 
Kenntnis genom-
men. 
 
Im Bebauungsplan „Deutzer Hafen - Teilplan Infrastruktur 
werden für die Erschließung der späteren Baufelder erfor-
derliche Verkehrsflächen mit einer entsprechenden Hö-
henlage in Form einer Mindesthöhe festgesetzt. So wird 
gewährleistet, dass auch im 200-jährlichen Hochwasser-
fall die Erschließung sichergestellt ist. 
Die Planung der Aus- und Einfahrten aus dem Gebiet be-
trifft nicht den Regelungsumfang der Flächennutzungs-
plan-Änderung. 
 
7.2 WRRL-Grundwasser: 
Zu der geplanten 227. Änderung des Flächennut-
zungsplanes „Deutzer Hafen“ in Köln Deutz bestehen 
Die Stellung-
nahme wird zur 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

A N L A G E  6 . 2  
 
19 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
aus dem Bereich WRRL-Grundwasser keine Beden-
ken. Das Planungsgebiet des BP und des FNP „Deut-
zer Hafen“ der Stadt Köln liegt im Grundwasserkör-
per (GWK) 27_25 „Ni ederung des Rheins“. Dieser 
GWK ist in der 2. Zustandsbewertung gemäß EG -
WRRL bezüglich des mengenmäßigen Zustandes 
mit „gut“ und im chemischen Zustand mit „schlecht“ 
bewertet. In der 3. Zustandsbewertung gemäß EG -
WRRL ist dieser GWK sowohl bezüglich des m en-
genmäßigen als auch des chemischen Zustandes mit 
„schlecht“ bewertet. Die negative Veränderung des 
mengenmäßigen Zustandes des GWK 27_25 sind 
auf die Grundwasserabsenkung durch den Braun-
kohlenabbau zurück zu führen. Gemäß den im „Ent-
wurf des Hintergrundpapiers Braunkohle“ dargestell-
ten Ausführungen liegen die Voraussetzung für eine 
Festlegung abweichender, weniger strenger Bewirt-
schaftungsziele gemäß § 30 WHG für den GWK 
27_25 vor. Der GWK 27_25 ist auf Grund von erhöh-
ten Pflanzenschutzmittel- und Tri+Per-Werten in ei-
nem schlechten chemischen Zustand, sowohl in der 
2. Zustandsbewertung als auch in der 3. Zustandsbe-
wertung. 
Ansonsten erkenne ich keine Betroffenheit in den Zu-
ständigkeiten von Dezernat 54 der Bezirksregierung 
Köln (Obere Wasserbehörde). 
 
Kenntnis genom-
men. 
 
08 05.08.2021 GVG Rhein-Erft GmbH

A N L A G E  6 . 2  
 
20 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
 Keine Bedenken, der Bereich gehört nicht zu unse-
rem Versorgungsgebiet. 
Die Stellung-
nahme wird zur 
Kenntnis genom-
men. 
 
Keine Betroffenheit des Einwenders. 
09 16.08.2021 PLEDOC GmbH (OGE (Open Grid Europe GmbH) und GasLINE GmbH & Co. KG) 
 Von uns verwaltete Versorgungsanlagen sind von 
der geplanten Maßnahme nicht betroffen. 
Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des 
Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Ab-
stimmung mit uns. 
 
Die Stellung-
nahme wird zur 
Kenntnis genom-
men. 
 
Keine Betroffenheit des Einwenders. 
10 06.09.2021 LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, Abteilung Bau- und Kunstdenkmalpflege 
10.1 Gegen die in der 227. Änderung des Flächennut-
zungsplanes vorgesehene Konversion der bisher als 
WB, GE, GI und SO Hafen festgesetzten Flächen in 
M, Schule, W, SO, Grün- und Wasserflächen beste-
hen keine grundlegenden denkmalpflegerischen Be-
denken. Die Änderung der Ausweisung am südli-
chen Ende des Hafenbeckens auf GE begrüßen wir 
ausdrücklich. Nochmals weisen wir darauf hin, dass 
die Wasserfläche des denkmalwerten Hafenbeckens 
mit ihrem Wasserniveau als solche zu erhalten ist 
und daher auf die Ausweisung als M im Bereich der 
geplanten Errichtung von Brücken oder Stegen zu 
verzichten ist. 
 
Der Stellung-
nahme wird nicht 
gefolgt. 
Die Darstellung der Brücken als gemischte Bauflächen 
(M) entspricht der Systematik des FNP, nur die überge-
ordneten Verkehrsflächen als solche darzustellen. Die zu 
den Quartieren gehörenden Straßen werden generalisiert 
in die Fläche aufgenommen. Eine Bebauung ist nicht an-
gedacht. Die Erlebbarkeit des Hafenbeckens in seiner his-
torischen Funktionalität soll durch Erhalt aller baulichen 
Elemente des Hafenbeckens gewährleistet werden. Die 
Brücken sind zur Erschließung des Gebiets elementar. 
Auch die Erlebbarkeit und Nutzbarkeit der Wasserfläche 
(z.B. kulturelle und sportliche Nutzungen) sollen in sensib-
lem Umgang mit dem Denkmalwert des Hafenbeckens re-
alisiert werden.

A N L A G E  6 . 2  
 
21 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
 Erneut möchten wir darauf aufmerksam machen, 
dass bei der Aufstellung oder Änderung von Flä-
chennutzungsplänen flächenhafte Denkmäler und 
Gruppierungen von Denkmälern als solche nach-
richtlich zu kennzeichnen sind, um eine objektive 
Abwägung zu ermöglichen. Daher sind die im zuge-
hörigen Bebauungsplan aufgeführten Denkmäler im 
FNP zu kennzeichnen (in Bezug auf ihre Größe ver-
gleichbar mit der bereits enthaltenen Kennzeich-
nung von Spielplätzen oder Friedhöfen). 
 
Der Stellungname 
wird nicht gefolgt. 
Eine nachrichtliche Übernahme von Denkmälern ent-
spricht nicht der Darstellungssystematik und der Maßstäb-
lichkeit des Kölner FNPs, in den lediglich Denkmalmehr-
heiten aufgenommen würden, die allerdings hier nach 
Aussage des Stadtkonservators nicht vorliegen. 
 
 
 
 
 
 
 Die textliche Würdigung der Denkmäler unter Pkt. 
5.9 der Begründung der Änderung des FNP begrü-
ßen wir, allerdings vermissen wir unter den geliste-
ten und herunterladbaren Fachgutachten das von 
uns am 08.08.2018 eingereichte Gutachten zum 
Denkmalwert gem. § 22 (3) DSchG NRW. 
Die Stellung-
nahme wurde be-
rücksichtigt. 
Das Gutachten wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteili-
gung zu den Bauleitplanverfahren „Deutzer Hafen in Köln-
Deutz“ 20.06.-08.08.2018 als Stellungnahme abgegeben 
und wurde in der Abwägung berücksichtigt. Die Anmer-
kungen/Hinweise wurden teilweise berücksichtigt und sind 
in die Begründung zum Flächennutzungsplan eingeflos-
sen. 
 
11 03.09.2021 Nahverkehr Rheinland GmbH, Regionale Mobilitätsentwicklung 
 Wir weisen darauf hin, dass im Bereich Deutzer Ha-
fen voraussichtlich zukünftig die Linie S 16 geführt 
wird. Die Trassenführung wurde noch nicht final ab-
geschlossen. Es besteht die Möglichkeit eines wei-
teren Gleises, für das der entsprechende Platz be-
rücksichtigt werden sollte. 
 
Die Stellung-
nahme wird zur 
Kenntnis genom-
men. 
Das Mobilitätskonzept und Verkehrsgutachten Deutzer 
Hafen (Rudolf Keller Verkehrsingenieure GmbH, Stand 
12/2020) berücksichtigt in Szenario 3 bereits den An-
schluss an die geplante Linie S 16. Die Einführung der Li-
nie S 16 wird jedoch erst mittelfristig erfolgen und ist somit

A N L A G E  6 . 2  
 
22 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
nicht in den Entwicklungsmaßnahmen des Deutzer Ha-
fens vorausgesetzt. Der Platzbedarf für ein weiteres Gleis 
findet im Bebauungsplan Infrastruktur Berücksichtigung. 
 
12 06.09.2021 KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH, Immobilien & Flächen 
 Der überwiegende Teil des etwa 40 ha großen Än-
derungsbereiches ist im derzeitigen Flächennut-
zungsplan als GI bzw. GE-Fläche dargestellt. Mit 
der 227. Änderung des Flächennutzungsplanes 
„Deutzer Hafen“ wird der Anstoß gegeben, das Ha-
fengelände zu einem gemischt genutzten urbanen 
Quartier für Wohnen und Arbeiten zu entwickeln. 
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes er-
geben sich folgende flächenmäßige Veränderungen: 
 16,8 ha Industriegebiet und 6,8 ha Gewerbege-
biet entfallen. Eine für den Wirtschaftsstandort 
Köln wünschenswerte flächenmäßige Kompen-
sation der wegfallenden 16,8 ha GI- und 6,8 ha 
GE-Flächen ist nicht bekannt. 
 Die Firma Schütte liegt rund 300 m südlich des 
Plangebietes. Zwar geht das Lärmgutachten von 
ADU cologne 2021 davon aus, dass die Richt-
werte der TA Lärm im Plangebiet durch die Ge-
werbelärmimmissionen der Fa. Schütte in der 
heutigen Ausprägung eingehalten werden, po-
tenzielle Betriebserweiterungen, wurden hier je-
 Durch den Wegfall von hafentypischen Betrieben und da-
mit einhergehenden Mindernutzungen und Leerständen 
hat der Deutzer Hafen in den letzten Jahren als Industrie- 
und Gewerbestandort seine angestammte Rolle verloren. 
Somit wurden viele der Flächen schon seit langem nicht 
mehr gemäß ihrer ursprünglichen Funktion genutzt. Durch 
die Neuentwicklung können zukünftig ca. 6.000 neue Ar-
beitsplätze geschaffen werden. Damit wird der Deutzer 
Hafen als Bürostandort in der Zukunft einen Beitrag zur 
Stärkung des Wirtschaftsstandort Köln leisten. 
 
Das Industriegebiet, in dem die Fa. Schütte liegt, wird 
nach Norden durch eine Grünfläche, die in Dammlage 
verlaufende Bahntrasse sowie ein Gewerbegebiet im Än-
derungsbereich von schutzbedürftigen Nutzungen im 
Deutzer Hafen getrennt. Aktive Maßnahmen sind nur am 
Emissionsort möglich, innerhalb des Änderungsbereichs 
können, sofern notwendig weitere aktive und passive 
Schallschutzmaßnahmen vorgenommen werden. Die ge-
plante Riegelbebauung entlang der Bahn wird maßgeblich 
zur Lärmabschirmung beitragen. Das Lärmgutachten

A N L A G E  6 . 2  
 
23 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
doch nicht berücksichtigt. Südlich des Plangebie-
tes sieht der Flächennutzungsplan eine industri-
elle Nutzung vor. Die im FNP als GI-Gebiet dar-
gestellte Fläche wird nicht bis in den nördlichen 
Bereich ausgenutzt, würde sich aber für Be-
triebserweiterungen oder Neuansiedlungen an-
bieten. Eine solche Betriebserweiterung oder 
Neuansiedlung dürfte durch die heranrückende 
Wohnbebauung eingeschränkt werden. Entspre-
chend sind die gewerblichen Betriebe durch ak-
tive Schallschutzmaßnahmen im Plangebiet zu 
schützen. 
 Im Plangebiet sind noch Unternehmen tätig, die 
aufgrund der beabsichtigten Planung langfristig 
nicht mehr an ihrem heutigen Standort ihrem Be-
trieb nachgehen können. Für Unternehmen wie 
das Asphaltmischwerk konnte bis heute, auch 
aufgrund des Mangels an verfügbaren GE- und 
GI-Flächen im Stadtgebiet Köln, kein Alternativ-
standort gefunden werden, wodurch bei einer 
Änderung des Flächennutzungsplanes Arbeits-
plätze in Köln verloren gehen könnten. 
 Insgesamt sieht die KölnBusiness den großflä-
chigen Verlust von GE- und GI-Flächen vor dem 
Hintergrund des ausgeprägten Gewerbeflächen-
mangels kritisch. Im Rahmen des Regionalplan-
überarbeitungsverfahrens wird deutlich, dass we-
(Stand 02/2021) geht jedoch davon aus, dass die Richt-
werte durch den Betrieb der Fa. Schütte nicht überschrit-
ten werden. 
Erweiterungsmöglichkeiten wurden insofern ins Lärmgut-
achten eingestellt, dass die GE-/GI-Flächen (gemäß FNP) 
südlich der DB-Trasse, die nördlich sowie 
östlich der Fa. Schutte angeordnet sind, zusätzlich mit 
konservativen Planwerten für die flächenbezogenen 
Schallleistungen belegt und die Auswirkungen auf das B-
Plangebiet prognostiziert wurden.  
 
Eine Verlagerung des Asphalt-Mischwerks ist für 2024 ge-
plant, erst in diesem Zuge soll der Betrieb zurückgebaut 
werden. Somit ist der Erhalt des Betriebs vorerst gesi-
chert, bis ein Alternativstandort vorhanden ist. 
 
Die hafenbezogenen Nutzungen stellten am Deutzer Ha-
fen zu Beginn der Planung nur noch 60 % dar (Stand 
2017). Bis auf das Asphalt-Mischwerk konnten für inzwi-
schen für die anderen industriellen Nutzungen (Mühlen, 
Metallentsorgungsunternehmen) Alternativstandorte ge-
funden werden, so dass sich die hafenaffinen Nutzungen 
immer mehr reduzieren. Eine Verlagerung des Asphalt-
Mischwerks ist zudem bis 2024 vorgesehen. Aufgrund 
von FNP-Änderungen wurden in den letzten zehn Jahren 
über 30.000 m² Gewerbeflächen im Kölner Stadtgebiet 
planungsrechtlich vorbereitet.

A N L A G E  6 . 2  
 
24 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
niger GIB-Flächen auf Kölner Gemarkung veror-
tet werden können, als Bedarf besteht. Daher 
sollte unbedingt an den vorhandenen Gewerbe-
flächen festgehalten werden beziehungsweise 
der Verlust durch Neuausweisung an anderer 
Stelle ausgeglichen werden. 
 Darüber hinaus gilt es, die bestehenden Betriebe 
in der Umgebung des Plangebietes zu schützen. 
Es muss sichergestellt werden, dass die beste-
henden Betriebe durch die beabsichtigte Pla-
nung langfristig in keiner Weise beschränkt wer-
den. Generell begrüßt die KölnBusiness die be-
absichtigte Planung am Deutzer Hafen, da sie 
den Wirtschaftsstandort Köln nachhaltig aufwer-
ten kann. Trotzdem müssen die Betriebe sowie 
die Möglichkeit von Betriebserweiterungen gesi-
chert und der Verlust von GE- und GI-Flächen 
durch Neuausweisungen an anderer Stelle aus-
geglichen werden. 
 
Der Schutz bestehender Betriebe in der Umgebung wird 
in den nachfolgenden Bebauungsplanverfahren berück-
sichtigt. Von den Darstellungen der vorliegenden FNP-Än-
derung gehen keine Einschränkungen aus. 
13 02.09.2021 Industrie- und Handelskammer zu Köln  
 Der Deutzer Hafen ist ein innerstädtischer Standort 
von großer Attraktivität. Die geplante Umwandlung 
zu einem urbanen Wohn- und Büroquartier ist eine 
Konsequenz des voranschreitenden Strukturwan-
dels. Von dieser Entwicklung sind auch gewerbliche 
und industrielle Unternehmen betroffen, die im Deut-
zer Hafen angesiedelt sind. 
Die Stellung-
nahme wird zur 
Kenntnis genom-
men.  
Aufgrund von FNP-Änderungen wurden in den letzten 
zehn Jahren über 30.000 m² Gewerbeflächen im Kölner 
Stadtgebiet planungsrechtlich vorbereitet, so dass Gewer-
beansiedlungen an anderer Stelle weiterhin ermöglicht 
werden.

A N L A G E  6 . 2  
 
25 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
 
Im gegenwärtig geltenden Flächennutzungsplan 
(FNP) sind die Flächen des hier gegenständlichen 
Areals fast ausschließlich als Gewerbeflächen (GE) 
und Industrieflächen (GI) ausgewiesen. Im Zuge der 
hiesigen Änderung des FNP sollen die Nutzungen 
dieser Flächen in weiten Teilen in Form eines 
Mischgebiets {MI) und in Teilen als Wohngebiet (W) 
ausgestaltet werden. 
 
Ausweislich der Planunterlagen führt die oben ge-
nannte FNP-Änderung zu einem Verlust an Ge-
werbe- und Industrieflächen von ca. 23,6 ha im Köl-
ner Stadtgebiet. Die Verfügbarkeit von Gewerbe- 
und Industrieflächen stellt für ansiedlungswillige o-
der auch expansionswillige Unternehmen einen äu-
ßerst wichtigen Standortfaktor dar. Daher ist es für 
den Standort Köln von enormer Wichtigkeit, dass 
der hiesige Verlust einem adäquaten Ausgleich zu-
geführt wird. Am Wirtschaftsstandort Köln herrscht 
ein nicht unerheblicher Mangel an Wirtschaftsflä-
chen. Nicht nur im Bestand, sondern auch an Flä-
chen die das Potential zur Neuausweisung als wirt-
schaftlich genutzte Fläche aufweisen. 
 
Unter Bezugnahme auf die Stellungnahme der IHK 
Köln im hiesigen Verfahren vom 8. August 2018 
Der integrierte Plan liefert als städtebauliches Konzept die 
Grundlage für die Flächennutzungsplanänderung und die 
Bebauungsplanverfahren. Die Darstellungsschärfe des 
Flächennutzungsplans lässt keine Aussagen bezüglich 
einzelner Gebäude zu, er stellt die Grundzüge der Pla-
nung dar. Die individuelle Höhenentwicklung der Gebäude 
wird Gegenstand der nachfolgenden Bebauungsplanver-
fahren sein.  
 
Konkrete Aussagen zu Verkehrsbelastungen sind nicht 
Gegenstand der Änderung des Flächennutzungsplanes. 
Auf Ebene der nachfolgenden Bebauungspläne können 
Aussagen dazu getroffen werden. 
 
An den geplanten Mobilstationen (s. Mobilitätskonzept, 
Kapitel 2.7 (Stand 12/2020)) sind Elektroladesäulen für 
Pkw geplant und bereits mögliche Standorte vorgesehen. 
Konkrete Standorte sowie Festsetzungen diesbezüglich 
sind auf Ebene der Bebauungspläne zu treffen. 
 
Die detaillierte Planung der verkehrlichen Infrastruktur ist 
nicht Regelungsgegenstand der Flächennutzungsplan-Än-
derung. 
 
Das Unternehmen liegt nicht im Änderungsbereich und ist 
durch die Darstellungen nicht betroffen. Die Straße Am 
Schnellert soll auch künftig der Erschließung des Deutzer

A N L A G E  6 . 2  
 
26 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
weist die IHK erneut darauf hin, dass die Höhenent-
wicklung im Plangebiet einer transparenteren Kom-
munikation bedarf. Auf Grund seiner flächigen Dar-
stellung, sind aus dem integrierten Plan weder die 
Verteilung (fast jeder Baublock weist einen Hoch-
punkt von 14 bis max. 20 Geschossen auf), noch die 
Häufigkeit der Häuser mit mehr als zehn Geschos-
sen (17 im Plangebiet) ersichtlich.  
Die Bewertung der infrastrukturellen Auswirkungen 
des hiesigen Planvorhabens erfolgt auf der Grund-
lage des in den Planunterlagen enthaltenen Mobili-
tätskonzepts. Dieses stellt die Grundlage für ein 
Verkehrsgutachten dar, welches Maßnahmen für 
eine kurzfristige leistungsfähige und verkehrssichere 
Abwicklung aller Verkehrsarten ableiten soll. Das 
Verkehrsgutachten ist noch nicht fertiggestellt. Die 
nachfolgende Stellungnahme erfolgt daher auf 
Grundlage des aktuellen Sach- und Arbeitsstandes 
Dezember 2020.  
Grundsätzlich steht die IHK Köln den Zielen des Mo-
bilitätskonzeptes, das die Minimierung der Wege mit 
dem motorisierten Individualverkehr (MIV) und die 
Förderung des Umweltverbundes vorsieht, positiv 
gegenüber. Bei der Bewertung der vorgeschlagenen 
Maßnahmen müssen jedoch veränderte Rahmenbe-
dingungen berücksichtigt werden.  
So fehlen konkrete Aussagen darüber, wie Liefer-
verkehre in dem Gebiet künftig abgewickelt werden 
Hafens dienen und somit auch dem südlich anschließen-
den Gebiet, mit u.a. dem Unternehmen Alfred H. Schütte 
GmbH & Co. KG. Im Mobilitätskonzept/Verkehrsgutachten 
(Stand12/2020) wird die Straße dementsprechend bereits 
berücksichtigt. Aussagen zur Verkehrsabwicklung wäh-
rend der Umbauphase können erst mit detaillierteren Pla-
nungen auf Ebene der Bebauungspläne getroffen werden. 
 
 
In der Zwischenzeit wurde auf die Darstellung eines Son-
dergebietes zu Gunsten einer gemischten Baufläche ver-
zichtet. Ziel ist es, in dem zentralen Bereich zwischen Hal-
testelle Poller Kirchweg und der neuen Brücke über das 
Hafenbecken ein „Stadtteilzentrum Deutz/Deutzer Hafen/ 
gemäß der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zen-
trenkonzeptes (Vorlagen-Nr. 1538/2020) zu entwickeln. 
Ideal wäre hier die Nachnutzung der vorhandenen Halle 
mit einem Markthallen-Konzept. Da das bislang aber nicht 
gesetzt ist und auch andere Nutzungskonzepte im Rah-
men der Darstellung des FNPs möglich sein sollen, wurde 
die Darstellung zur Offenlage geändert. 
 
Die Planungen werden im ständigen Austausch mit der 
Hochwasserschutzzentrale Köln, der Bezirksregierung 
und dem Gutachter entwickelt und bewertet und wurden 
selbstverständlich auch nach den Ereignissen des Som-
mers 2021 diskutiert. Der Deutzer Hafen geht in der ver-

A N L A G E  6 . 2  
 
27 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
sollen. Die Zunahme des Online-Handels und die 
damit verbundene Zunahme des Lieferverkehrs fin-
den in diesem Konzept keine Erwähnung. Das KEP-
Sendungsvolumen in Köln lag 2019 bei 49 Mio. 
Sendungen. Pandemiebedingt ist 2020 mit rund 54. 
Mio. Sendungen ein starker Anstieg zu verzeichnen. 
Für den Transport der Sendungen sind 2019 in Köln 
täglich rund 10.000 Lieferfahrzeuge unterwegs, Ten-
denz steigend1. Die Aufstellung eines Lieferkonzep-
tes mit innovativen Ansätzen für die Abwicklung der 
Lieferverkehre in dem Plangebiet ist dringend erfor-
derlich. (1 Siehe Studie IHK Köln, „Laden und Lie-
fern im Kölner IHK-Bezirk“, Juni2021) 
 
Die Elektromobilität ist ein Schlüssel für eine nach-
haltige und zukunftsorientierte Verkehrsentwicklung. 
Voraussetzung ist eine flächendeckende Ladeinfra-
struktur. Das Mobilitätskonzept macht hierzu keine 
Aussagen. Es fehlen konkrete Angaben über mögli-
che Standorte für öffentliche Lademöglichkeiten. 
Diese müssen in das Konzept aufgenommen wer-
den.  
Die vorliegende Verkehrsuntersuchung zur Bewer-
tung der vorhandenen und zukünftigen Verkehrsab-
läufe beinhaltet im Prognose-Nullfall die allgemeine 
Verkehrsentwicklung sowie alle im Untersuchungs-
gebiet geplanten Vorhaben bis 2035. Inwieweit auch 
bindlichen Bauleitplanung von einer hochwasserfreien Er-
schließung auf einem Niveau von 11,90 Kölner Pegel, 
welches einem 200-jährlichen Hochwasserereignis ent-
spricht und damit über dem gesetzlichen Niveau des 100-
jährlichen liegt. Zudem werden im Rahmen der verbindli-
chen Bauleitplanung ein Retentionsraumkonto und Not-
fall- und Entfluchtungskonzepte ausgearbeitet. 
 
Die Bewertung des Hochwasserrisikos im Gesamtgebiet 
Deutzer Hafen orientiert sich am vorhandenen Hochwas-
serschutzkonzept der Stadt Köln (Beschluss zum Hoch-
wasserschutz im Planfeststellungsabschnitt 16 durch den 
Rat der Stadt Köln am 23.04.1998, Ds-Nr. 1690/097). In 
diesem Schutzkonzept wurden auf Basis von Risikobe-
wertungen und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für das 
gesamte Kölner Stadtgebiet Schutzgrade definiert, welche 
in den letzten Jahren auch umgesetzt wurden. Im Plan-
feststellungsabschnitt (PFA) 16, in welchem das Gesamt-
gebiet Deutzer Hafen liegt, ist das Schutzziel auf ein 200-
jährliches Rheinhochwasser ausgelegt. Diese Schutzhöhe 
auf Basis der bestehenden Hochwasserschutzlinie im Be-
reich des Deutzer Hafens bildet nach Abstimmung mit der 
Bezirksregierung Köln und der Stadtentwässerungsbe-
triebe Köln die Maßgabe für die hochwasserangepasste 
Bauweise im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet. Da 
in den letzten Jahren am Rhein basierend auf dem Akti-
onsplan Hochwasser eine Vielzahl von Hochwasserpol-
dern umgesetzt wurden, welche bei mittleren (HQ100

A N L A G E  6 . 2  
 
28 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
die Daten der Pendlerverkehre eingearbeitet wur-
den, ist unklar. Da die Pendlerzahlen seit Jahren 
stetig steigen, sollten diese Zahlen berücksichtig 
werden.  
Die aktuell favorisierte Planfallkombination beinhal-
tet u. a. die Umgestaltung der Siegburger Straße im 
Bereich „Am Schnellert" und „Rolshover Straße". 
Die gemeinsame Führung vom MIV und Stadtbahn 
im Mischverkehr, der durchgehende Radfahrstreifen 
auf der Fahrbahn und die Neuordnung der Stell-
plätze sollen zu einer Beschleunigung des ÖPNV 
und zur Reduzierung des Durchgangsverkehres füh-
ren. Die Annahme beruht darauf, dass die meisten 
Neuverkehre aus dem Deutzer Hafen über Norden 
abgewickelt werden und lediglich 30 % in Richtung 
Süden durch Poll fahren. Nicht berücksichtigt wird, 
dass bereits heute die Siegburger Straße durch Poll 
als direkter Weg zur Autobahnauffahrt A 4 genutzt 
wird. Hierdurch kommt es im Berufsverkehr zu 
Rückstaus auf der Siegburger Straße und damit zu 
Behinderungen der im Mischverkehr fahrenden Stra-
ßenbahnlinie 7. Wie es zu einer Beschleunigung 
des ÖPNV kommen soll, müsste genauer begründet 
werden, auch vor dem Hintergrund der geplanten 
neuen Stadtbahnlinie 8 zwischen Porz und Sülz, die 
mit der Linie 7 zu einer Taktverdichtung führen soll. 
Alternativkonzepte, wie die Reaktivierung der Gleise 
gem. StEB Köln) und seltenen Hochwasserereignissen 
(HQ200 gem. StEB Köln) geflutet werden können, verän-
dert sich entsprechend die Hochwasserstatistik. Die Ein-
tretenswahrscheinlichkeit wird – in Abhängigkeit des kon-
kreten Hochwasserfalls – zum Teil geringer. In der Folge 
kann die real erforderliche Schutzhöhe als niedriger ange-
nommen werden. Demnach ist liegt gewählte Schutzhöhe 
für die hochwasserangepasste Bauweise auf bzw. über 
dem Niveau des aktuellen HQ200. 
 
Der Deutzer Hafen wird mit dem Landesentwicklungsplan 
NRW (LEP) von 08/2019 nicht mehr als landesbedeutsa-
mer Hafen eingestuft. Dem Grundsatz des LEP NRW wird 
somit entsprochen. 
In besonders gelagerten Fällen, die eine Schifffahrts-
sperre auf dem Rhein nach sich ziehen (z.B. durch Hava-
rie oder ausgesprochen widrige Wetterverhältnissen) 
bleibt das ausnahmsweise Bedürfnis bestehen, temporär 
und für eine eng begrenzte Zeit einzelnen Schiffen Zu-
gang zum Hafenbecken nördlich der geplanten Kfz-Brü-
cke zu gewähren.

A N L A G E  6 . 2  
 
29 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
der Hafenbahn für den Stadtbahn-und Logistikver-
kehr, sollten in die Untersuchung mit einbezogen 
und geprüft werden. Dies könnte insbesondere zur 
Entlastung der Siegburger Straße führen. Die Opti-
mierungsmaßnahmen auf den Straßen im Hasental, 
der 855 Deutzer Rind und der L 124 östlicher Zu-
bringer sind zu begrüßen.  
Die verkehrliche Anbindung des Unternehmens Alf-
red Schütte AG muss während und nach der Um-
bauphase sichergestellt sein. Die Straße „Am 
Schnellert" muss so ertüchtigt sein, dass sie weiter-
hin als Erschließung für das Unternehmen Alfred H. 
Schütte GmbH & Co. KG dienen kann. Für das Un-
ternehmen dürfen keine Einschränkungen in der 
Straßenqualität, -breite und -belastbarkeit entste-
hen. Insbesondere auch dann nicht, wenn es zu An-
passungen der Straße an eine hochwassersichere 
Nutzungsebene kommt. Die Unterführung der Süd-
brücke für Lkw muss weiterhin gesichert sein. Hier 
muss auch die Straßen-Verkehrslärmproblematik 
betrachtet werden. Zudem muss dem Unternehmen 
früh kommuniziert werden, wie der Verkehr während 
der Umbauphase abgewickelt werden soll. Viele 
Lkw fahren über die Straße „Am Schnellert" im Nor-
den. Die Durchquerung der Wohngebiete in Rich-
tung Süden ist nicht möglich.  
In der durch die 227. Änderung des FNP beabsich-
tigten Darstellung (Anlage 3) ist auf der östlichen

A N L A G E  6 . 2  
 
30 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
Seite des Plangebietes ein Sondergebiet für großflä-
chigen Einzelhandel vorgesehen. Im -den Planun-
terlagen beiliegenden -integrierten Plan wird für die 
auf das Sondergebiet entfallende Fläche eine Nut-
zung als Markthalle festgesetzt. Die IHK Köln weist 
darauf hin, dass sich die vorgesehene Nutzung als 
Markthalle nicht mit der üblichen Art der Nutzung 
durch großflächigen Einzelhandel in Einklang brin-
gen lässt.  
Die IHK Köln hat zur Kenntnis genommen, dass für 
das Plangebiet eine Bewertung der Hochwasserrisi-
kolage vorgenommen wurde. Bei der Flutkatastro-
phe vom 14./15. Juli 2021 kam es verbreitet zu mas-
sivsten Schäden. In einigen Gebieten wurden die 
Grenzwerte, die in der Vergangenheit zur Bewer-
tung des Hochwasserrisikos prognostiziert wurden, 
um bis zu dem Dreifachen übertroffen. Aus diesem 
Grunde regt die IHK Köln an, die gegenwärtige Be-
wertung der Hochwasserrisikolage im Deutzer Ha-
fen auf der Grundlage der Erkenntnisse aus der 
Flutkatastrophe entsprechend anzupassen.  
Schließlich entfällt durch den Wegfall der Hafenfunk-
tion des Deutzer Hafens nicht seine Funktion als 
Schutzhafen. Die Binnenschifffahrt muss über eine 
ausreichende Kapazität an Schutzhäfen verfügen. 
Diese wäre mit dem Wegfall des Schutzhafens im 
Deutzer Hafen nicht mehr gewährleistet, vor allem

A N L A G E  6 . 2  
 
31 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
da ein Alternativstandort im Kölner Raum nicht vor-
handen ist. Dies steht im Widerspruch zu den Vor-
gaben des Landesentwicklungsplans NRW (LEP 
NRW), der unter Punkt 8.1-10 eine  
„bedarfsgerechte Infrastruktur für die Binnenschiff-
fahrt" vorschreibt. Die städtebauliche Neuplanung 
muss mit der Schutzhafenfunktion harmonisiert wer-
den, da auch aufgrund der klimatischen Verände-
rungen Schiffe immer häufiger auf einen Hafenplatz 
angewiesen sind. 
 
Nach all dem bestehen bei der IHK Köln erhebliche 
Bedenken, sowohl gegen die 227. Änderung des 
Flächennutzungsplans als auch gegen den o.g. vor-
habenbezogenen Bebauungsplan. 
14 12.08.2021 Polizeipräsidium Köln, Direktion Kriminalität, Kriminalprävention/Opferschutz 
 Nach aktueller Sachlage bestehen gegen das im 
Betreff genannte Bauvorhaben keine Bedenken. Da 
jedoch auch eine Vielzahl von städtebaulichen und 
technischen kriminalpräventiven Aspekten zu be-
rücksichtigen sind (z.B. Tiefgarage, Gestaltung des 
Außengeländes, Sicherheit der Gebäude) sei auf 
Folgendes hingewiesen: 
Die Polizei Köln bietet ein kostenfreies und neutra-
les Beratungsangebot zur Städtebaulichen Kriminal-
prävention sowie kriminalpräventiv wirkenden Aus-
Die Stellung-
nahme wird zur 
Kenntnis genom-
men und teilweise 
berücksichtigt. 
Der Hinweis zum kostenfreien und neutralen Beratungs-
angebot hinsichtlich einer guten städtebaulichen Kriminal-
prävention wird an die Bebauungsplansachbearbeitung 
weitergegeben.

A N L A G E  6 . 2  
 
32 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
stattungen von Bauobjekten mit einbruchhemmen-
den Sicherungseinrichtungen (Mechanik / Überfall- 
und Einbruchmeldetechnik, Beleuchtung etc.) an. 
Ich bitte Sie, die Vorhabenträger, Bauherren oder 
Investoren, frühzeitig auf dieses Beratungsangebot 
hinzuweisen. 
Beratungen dieser Art werden unter Berücksichti-
gung von Lage, Gebäudekonzeption, Nutzung, Aus-
stattung und dem persönlichen Sicherheitsbedürfnis 
der Nutzer durchgeführt. 
 
15 07.09.2021 Stadt Monheim am Rhein, Stadtplanung 
 Keine Bedenken Die Stellung-
nahme wird zur 
Kenntnis genom-
men. 
Die Einwenderin hat keine Bedenken. 
16 16.08.2021 Evonik Operations GmbH, Fernleitungsauskunft 
 Keine Bedenken. An den in Ihrer Anfrage bezeich-
neten Stellen verlaufen keine der durch uns betreu-
ten Fernleitungen. 
Die Stellung-
nahme wird zur 
Kenntnis genom-
men. 
Die Einwenderin hat keine Bedenken. 
17 20.09.2021 Deutsche Bahn AG, Eigentumsmanagement, Eigentümervertretung 
 Unsererseits bestehen grundsätzlich keine Beden-
ken, wenn die nachfolgenden Auflagen und Hin-
weise beachtet werden:  
Der Stellung-
nahme wird ge-
folgt. 
Der Hinweis wird beachtet. Mögliche Emissionen werden 
bereits im Umweltbericht berücksichtigt (vgl. 8.5.12.1 
Lärm, 8.5.12.3 Erschütterungen, 8.5.12.4 Sonstige Ge-

A N L A G E  6 . 2  
 
33 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
 Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung 
der Bahnanlagen entstehen Emissionen (insbe-
sondere Luft- und Körperschall, Abgase, Fun-
kenflug, Abriebe·z.B. durch Bremsstäube, elektri-
sche Beeinflussungen durch magnetische Felder 
etc.), die zu Immissionen an benachbarter Be-
bauung führen können. Entschädigungsansprü-
che oder Ansprüche auf Schutz- oder Ersatz-
maßnahmen können gegen die DB AG nicht gel-
tend gemacht werden, da die Bahnstrecke eine 
planfestgestellte Anlage ist. Spätere Nutzer der 
Flächen sind frühzeitig und in geeigneter Weise 
auf die Beeinflussungsgefahr hinzuweisen. 
 Wie in Kapitel 2.6 des Verkehrsgutachtens be-
schrieben, wird die angrenzende Strecke 2641 
einen Verkehrszuwachs erfahren, um unter an-
derem dieses Areal besser an den SPNV anzu-
binden. Aus diesem Grund ist bei der Flächen-
planung richtigerweise die Zunahme der Schall-
Emission berücksichtigt worden. Zu berücksichti-
gen ist im Schallgutachten aber zwingend die ge-
änderte Höhenlage der Strecken 2641 und 2656 
im Abzweig Köln Südbrücke, die derzeit im Rah-
men des Bundesverkehrswegeplan-Projektes 
Überwerfungsbauwerk Gremberg Nord mit ge-
plant wird. 
sundheitsbelange / Risiken) und sind in den nachfolgen-
den Bebauungsplänen sowie in den Genehmigungsver-
fahren ggf. zu berücksichtigen.  
 
Die Planung des Überwerfungsbauwerks Gremberg Nord 
und die daraus resultierenden Höhenänderungen sind 
noch nicht hinreichend konkretisiert, um sie im Schallgut-
achten berücksichtigen zu können. Aufgrund der räumli-
chen Gegebenheiten wird derzeit nicht mit einer Verände-
rung der Höhenlage gerechnet, die einen maßgeblichen 
Einfluss auf das Schallgutachten haben könnte. Außer-
dem ist der FNP lediglich eine vorbereitende Planungs-
ebene, die keine Höhenregelungen enthält. 
 
Die vorhandene Lärmbelastung wird im Rahmen der Bau-
leitplanverfahren für den Deutzer Hafen bzw. die einzel-
nen Baufelder berücksichtigt. Für die Baufelder entlang 
der Straße Am Schnellert bzw. der Bahntrasse sind bauli-
che Nutzungen mit einem verminderten Schutzbedürfnis 
vorgesehen, so dass eine Beeinträchtigung der Planung 
weitestgehend ausgeschlossen werden kann.

A N L A G E  6 . 2  
 
34 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
 Eine geänderte Flächennutzung darf nicht dazu 
führen, dass die geplante höhenfreie Ausfäde-
lung der Strecke 2641 aus Schallschutzgründen 
nicht mehr möglich wird! 
 
 
 
18 11.08.2021 Amprion GmbH 
 Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine 
Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. 
Planungen von Höchstspannungsleitungen für die-
sen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. 
Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer 
Versorgungsleitungen die zuständigen Unterneh-
men beteiligt haben. 
Die Stellung-
nahme wird zur 
Kenntnis genom-
men. 
Weitere Versorgungsunternehmen wurden sowohl in der 
frühzeitigen als auch in der förmlichen Beteiligung ange-
schrieben.  
19 12.08.2021 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bundesforstbetrieb Rhein-Weser 
 Keine Bedenken Die Stellung-
nahme wird zur 
Kenntnis genom-
men. 
Die Einwenderin hat keine Bedenken. 
20 26.08.2021 Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW 
 Das o.a. Plangebiet liegt außerhalb verliehener 
Bergbauberechtigungen. Ein Abbau von Boden-
schätzen ist für diesen Bereich in den hier vorliegen-
den Unterlagen nicht verzeichnet.  
Die Stellung-
nahme wird zur 
Kenntnis genom-
men. 
Die RWE Power AG wurde beteiligt, hat in diesem Verfah-
ren jedoch keine Stellungnahme abgegeben. 
 
In der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wurden keine 
Bedenken geäußert.

A N L A G E  6 . 2  
 
35 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
Das Plangebiet ist nach den hier vorliegenden Un-
terlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2018 
aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der 
Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides - 
Az.: 61.42.63 -2000-1-) von durch Sümpfungsmaß-
nahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten 
Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stel-
lungnahme wurden folgende Grundwasserleiter 
(nach Einteilung von Schneider & Thiele, 1965) be-
trachtet: .Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 68, 2 - 5, 
09, 07 Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle. 
 
Folgendes sollte berücksichtigt werden: 
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt 
durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkoh-
lentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum 
wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung 
der Grundwasserstände im Planungs-/Vorhabens-
gebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem 
Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach 
Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnah-
men ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.  
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für 
den Braunkohletagebau als auch bei einem späte-
ren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch be-
dingte Bodenbewegungen möglich. Diese können 
bei bestimmten geologischen Situationen zu Schä-
Die Hinweise werden in den Umweltbericht aufgenom-
men.

A N L A G E  6 . 2  
 
36 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
den an der Tagesoberfläche führen. Die Änderun-
gen der Grundwasserflurabstände sowie die Mög-
lichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planun-
gen und Vorhaben Berücksichtigung finden.  
Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an 
die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, 
sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erft-
verband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu 
stellen.  
Darüber hinaus bestehen zu der Planung keine An-
regungen oder Bedenken. 
21 30.08.2021 Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Köln 
 Keine Bedenken Die Stellung-
nahme wird zur 
Kenntnis genom-
men. 
Die Einwenderin hat keine Bedenken. 
22 30.08.2021 Landwirtschaftskammer NRW 
 Keine Bedenken 
 
Es wird davon ausgegangen, dass keine landwirt-
schaftlichen Flächen für Kompensations- und Aus-
gleichsmaßnahmen in Anspruch genommen wer-
den. Ansonsten behalten wir uns eine erneute Stel-
lungnahme vor. 
Der Stellung-
nahme wird ge-
folgt. 
Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen sind Gegen-
stand der nachfolgenden Bebauungsplanverfahren. Im 
Rahmen dieser Bauleitplanverfahren wird die Landwirt-
schaftskammer erneut beteiligt. 
23 09.08.2021 Stadtverwaltung Leverkusen, Stadtplanung

A N L A G E  6 . 2  
 
37 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
 Keine Bedenken Die Stellung-
nahme wird zur 
Kenntnis genom-
men. 
Die Einwenderin hat keine Bedenken. 
24 10.08.2021 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr 
 Stellungnahme vom 26.06.2018 ist weiterhin gültig. Die Stellung-
nahme wird zur 
Kenntnis genom-
men. 
Die Stellungnahme vom 26.06.2018 verweist darauf, das 
Bundesamt im Rahmen konkreter Planungen, z.B. im 
Rahmen von Bebauungsplanverfahren, erneut zu beteili-
gen. Erst dann kann festgestellt werden, in welchem Um-
fang eine Betroffenheit vorliegt.  
25 09.08.2021 Westnetz GmbH 
 Keine Bedenken Die Stellung-
nahme wird zur 
Kenntnis genom-
men. 
Die Einwenderin hat keine Bedenken. 
26 10.08.2021 Flughafen Köln Bonn GmbH 
 Keine Bedenken Die Stellung-
nahme wird zur 
Kenntnis genom-
men. 
Die Einwenderin hat keine Bedenken. 
27 10.08.2021 Polizeipräsidium Köln, Führungsstelle Verkehr 
 Keine Bedenken Die Stellung-
nahme wird zur 
Kenntnis genom-
men. 
Die Einwenderin hat keine Bedenken.

A N L A G E  6 . 2  
 
38 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
28 09.08.2021 AIR LIQUIDE Deutschland GmbH, Fernleitungen Rhein-Ruhr 
 Keine Bedenken Die Stellung-
nahme wird zur 
Kenntnis genom-
men. 
Die Einwenderin hat keine Bedenken. 
29 09.08.2021 Bezirksregierung Köln, Dezernat 33 Ländliche Entwicklung, Bodenordnung 
 Keine Bedenken Die Stellung-
nahme wird zur 
Kenntnis genom-
men. 
Die Einwenderin hat keine Bedenken. 
30 05.08.2021 Nord-West-Ölleitung GmbH 
 Keine Bedenken Die Stellung-
nahme wird zur 
Kenntnis genom-
men. 
Die Einwenderin hat keine Bedenken. 
31 02.09.2021 GASCADE Gastransport GmbH   
 Wir antworten Ihnen zugleich auch im Namen und 
Auftrag der Anlagenbetreiber WINGAS GmbH, NEL 
Gastransport GmbH sowie OPAL Gastransport 
GmbH & Co. KG. 
Nach Prüfung des Vorhabens im Hinblick auf eine 
Beeinträchtigung unserer Anlagen teilen wir Ihnen 
mit, dass unsere Anlagen zum gegenwärtigen Zeit-
punkt nicht betroffen sind. Dies schließt die Anlagen 
der v. g. Betreiber mit ein. 
Die Stellung-
nahme wird zur 
Kenntnis genom-
men. 
Sollten in den nachfolgenden Bebauungsplanverfahren 
Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden, kann im Rah-
men der Beteiligungsverfahren eine erneute Stellung-
nahme abgegeben werden.

A N L A G E  6 . 2  
 
39 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
 
Für externe Kompensationsmaßnahmen muss si-
chergestellt sein, dass diese unsere Anlagen nicht 
beeinträchtigen und nicht im Schutzstreifen unserer 
Anlagen stattfinden werden. Sollten externe Flächen 
zur Deckung des Kompensationsbedarfs erforderlich 
sein, sind uns diese ebenfalls mit entsprechenden 
Planunterlagen zur Stellungnahme vorzulegen. Eine 
Auflistung der Flurstücke in der Begründung oder im 
Umweltbericht ist nicht ausreichend. 
32 15.09.2021 Geologischer Dienst NRW, Fachbereich 31 – Geologie, Rohstoffe, Untergrundnutzung 
32.1 Erdbebengefährdung 
Es wird auf die Bewertung der Erdbebengefährdung 
hingewiesen, die bei Planung und Bemessung übli-
cher Hochbauten gemäß den Technischen Baube-
stimmungen des Landes NRW mit DIN 4149:2005-
04 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten“ zu be-
rücksichtigen ist. 
 
Die Erdbebengefährdung wird in DIN 4149:2005 
durch die Zuordnung zu Erdbebenzonen und geolo-
gischen Untergrundklassen eingestuft, die anhand 
der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Un-
tergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1: 
350 000, Bundesland Nordrhein-Westfalen (Geologi-
scher Dienst NRW 2006) bestimmt werden. In den 
Die Stellung-
nahme wird zur 
Kenntnis genom-
men. 
Die Ausgestaltung der Hochbauten ist nicht Regelungsge-
genstand der Flächennutzungsplan-Änderung. Die Hin-
weise zur Erbebengefährdung wurden in den Bebauungs-
plan Deutzer Hafen Infrastruktur aufgenommen.

A N L A G E  6 . 2  
 
40 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
Technischen Baubestimmungen des Landes Nord-
rhein-Westfalen wird auf die Verwendung dieser 
Kartengrundlage explizit hingewiesen. 
 
Das hier relevante Planungsgebiet ist folgender Erd-
bebenzone / geologischer Untergrundklasse zuzu-
ordnen: 
- Stadt Köln, Gemarkung Poll: 1 / T 
 
Bemerkung: DIN 4149:2005 wurde durch den Re-
gelsetzer zurückgezogen und durch die Teile 1, 
1/NA und 5 des Eurocode 8 (DIN EN 1998) ersetzt. 
Dieses Regelwerk ist jedoch bislang bauaufsichtlich 
nicht eingeführt. Anwendungsteile, die nicht durch 
DIN 4149 abgedeckt werden, sind als Stand der 
Technik zu berücksichtigen. Dies betrifft hier insbe-
sondere DIN EN 1998, Teil 5 „Gründungen, Stütz-
bauwerke und geotechnische Aspekte“. 
Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien 
für Bauwerke gemäß DIN 4149:2005 bzw. Bedeu-
tungsklassen der relevanten Teile von DIN EN 1998 
und der jeweils entsprechenden Bedeutungsbei-
werte wird ausdrücklich hingewiesen. Dies gilt ins-
besondere z. B. für große Wohnanlagen, Verwal-
tungsgebäude, Schulen, Versammlungshallen, kul-
turelle Einrichtungen, Kaufhäuser etc.

A N L A G E  6 . 2  
 
41 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
 
32.2 Baugrund 
Im Projektgebiet wurden durch erste orientierende 
Untersuchungen, flächendeckende Auffüllungen mit 
Mächtigkeiten von bis zu 6,5 m angetroffen. Diese 
stellen, wie im Gutachten von Dr. Tillmanns & Part-
ner GmbH ausgeführt, aufgrund ihrer inhomogenen 
Zusammensetzung und Verdichtung keinen ausrei-
chend tragfähigen Untergrund für das Bauvorhaben 
dar. Zudem wurden bspw. Hochflutsedimente ange-
troffen, die ebenfalls nicht ausreichend tragfähig 
sind. 
Sollten auf der Gründungsohle nicht ausreichend 
tragfähige Untergründe angetroffen werden, so sind 
diese zu entfernen und durch geeignetes Material 
zu ersetzen oder es sind andere geeignete Maßnah-
men zur Gründungsverbesserung zu ergreifen. 
Durch den östlichen Teil des Plangebietes verläuft in 
Nordwest / Südost - Richtung eine tektonische Stö-
rung, der Kölner Sprung. Die Störung ist nach dem 
Kenntnisstand des Geologischen Dienstes (GD) 
NRW nicht seismisch aktiv. Da der exakte Verlauf 
der Störung nicht bekannt ist, wird vom GD NRW 
generell ein Bereich von jeweils 100 m rechts und 
links der jeweiligen Störungslinie für den möglichen 
Störungsverlauf ausgewiesen. 
Der Baugrund des jeweiligen Bauvorhabens ist ob-
jektbezogen zu untersuchen und zu bewerten. 
Die Stellung-
nahme wird zur 
Kenntnis genom-
men. 
Die Eignung des Baugrundes ist nicht Regelungsgegen-
stand der Flächennutzungsplan-Änderung.

A N L A G E  6 . 2  
 
42 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
 
33 15.09.2021 Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Rhein 
 Aus strom- und schifffahrtspolizeilicher Hinsicht be-
stehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die 
227. Änderung des Flächennutzungsplanes. 
 
Zu der Begründung bzw. den Gutachten gebe ich 
wie folgt Ergänzungen / Anregungen:  
Sowohl in der Begründung (Seite 70 unter dem 
Punkt Schiffverkehrslärm) als auch in dem Schall-
gutachten 81910004-01 (1)_ver12Feb2021 von 
ADU cologne, (Seite 79 unter Punkt 8.6.) wird der 
Begriff „Nothafen" verwendet. Dies sollte durch die 
Bezeichnung „Schutzhafen" ersetzt werden.  
Unter Punkt 8.5. (Seite 78) des Schallgutachtens 
wird beschrieben, dass im Bereich des Vorhafens 
die Möglichkeit des Anlegens für Kegelschiffe be-
steht. Da es sich hier nicht um fiskalische Flächen 
handelt, ist dem Wasserstraßen- und Schifffahrts-
amt (WSA) Rhein nicht bekannt ob das liegen von 
Kegelschiffen hier gestattet ist, weshalb das über-
prüft werden sollte.  
Im gleichen Schallgutachten werden unter Punkt 
11.1. ,,Wasserschifffahrtsamt (WSA) Liegestellen für 
Ein- und Zwei-Kegelschiffe" die Liegestellen be-
schrieben. Hier handelt es sich um fünf Liegestellen, 
von denen die Liegestelle für ein Schiff mit lediglich 
Der Stellung-
nahme wird teil-
weise gefolgt. 
Die rechtliche Einschätzung als möglicher Schutzhafen 
wurde im Vorfeld mit der Bundeswasserstraßenverwal-
tung erörtert. Es wurde vereinbart, durch entsprechende 
Festsetzungen auf Ebene des Bebauungsplanes sicher-
zustellen, dass in besonders gelagerten Fällen, die eine 
Schifffahrtssperre auf dem Rhein nach sich ziehen, tem-
porär und für eine eng begrenzte Zeit den betroffenen 
Schiffen Zugang zum Hafenbecken nördlich der geplanten 
Kfz-Brücke gewährt wird.  
Die abgestimmte Formulierung, die inhaltlich mit den An-
forderungen und Bedarfen des Schiffsverkehrs in Notsitu-
ationen übereinstimmt, wird in die Begründung und das 
Schallgutachten übernommen. 
 
Im Bereich des Vorhafens stehen keine Liegestellen für 
Kegel-schiffe zur Verfügung. 
Die Formulierungen im Schallgutachten werden in beiden 
Fällen angepasst.

A N L A G E  6 . 2  
 
43 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
einem Kegel vorgehalten wird. Für diese Liegestelle 
ist der Abstand zu der Bebauung ausreichend (100 
m). 
Für Schiffe mit zwei Kegeln ist an Liegestellen ein 
Schutzradius von 300 m vorgeschrieben. In dem un-
tersuchten Bereich ist keine Zwei-Kegel-Liegestelle 
ausgezeichnet. 
34 20.09.2021 Bezirksregierung Köln, Dezernat 53 - Immissionsschutz einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz 
 a) Allgemeines 
Es wird darauf hingewiesen, dass für die in den 
Plangebieten derzeit ansässige Firma Theo Steil 
GmbH, Alfred-Schütte-Allee 20, 50679 Köln das hie-
sige Dezernat 52 (Abfallwirtschaft einschließlich an-
lagenbezogenem Umweltschutz) zuständige immis-
sionsschutzrechtliche Genehmigungs- und Überwa-
chungsbehörde ist und dass durch das Dezernat 53 
keine hausinterne Beteiligung von Dezernat 52 oder 
Koordination von Stellungnahmen erfolgt. 
In den Planunterlagen wird auch auf die Ankermög-
lichkeit/Liegeplätze von Gefahrgutschiffen (soge-
nannten Kegelschiffen) sowie den daraus resultie-
renden Abstand zu bestimmten Nutzungen einge-
gangen. Diesbezüglich besteht seitens des Dezer-
nates 53 keine fachliche Zuständigkeit. 
Eine Prüfung der entsprechenden Ausführungen in 
den Planunterlagen erfolgt daher nicht. 
Die Stellung-
nahme wird zur 
Kenntnis genom-
men. 
Das Dezernat 52 wurde beteiligt und hat unter der laufen-
den Nummer 05 Stellung genommen. 
 
Schützenswerte Nutzungen im Bereich des Deutzer Ha-
fens liegen außerhalb des erforderlichen 100 m-Abstands 
zu einem Liegeplatz für Schiffe mit Kegel.

A N L A G E  6 . 2  
 
44 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
Die vorgesehene Grundschule unterliegt nach hiesi-
ger Auffassung dem Anwendungsbereich von § 3 
ZustVU. 
 
 b) luftverunreinigende Stoffe 
Teile des Hafenbeckens können gemäß den Plan-
begründungen bei Schifffahrtssperren als Liege-
plätze genutzt werden. Auf evtl. Immissionen an luft-
verunreinigenden Stoffen im Plangebiet durch den 
notwendigen Betrieb von z. B. Maschinen und Ag-
gregaten zur Stromversorgung der Schiffe wird in 
den Planunterlagen nicht eingegangen. 
 
Der Stellung-
nahme wird ge-
folgt. 
Zunächst ist zu beachten, dass die Nutzung des Hafens 
als Liegeplätze bei Schifffahrtssperren ein nicht regelmä-
ßig vorkommendes, sondern ein außergewöhnliches und 
sehr seltenes Ereignis darstellt. Dieses stellt nicht die re-
gelhafte Nutzung des Deutzer Hafens dar. Entsprechend 
unterliegen Auswirkungen dieses Notfalls, wie die Auswir-
kungen anderer Notfälle auch, nicht den Betrachtungs- 
und Regelungsmöglichkeiten der Bauleitplanung. 
Bei Hochwasser wird am Pegel Köln ab der Marke II (ab 
8,3m) die Schifffahrt eingestellt. In dem zurückliegenden 
Zeitraum 2009-2018 wurde dieser Pegel an insgesamt 7 
Tagen überschritten (in 2011 an 4 Tagen und in 2018 an 
3 Tagen). 
Zu sonstigen Sperrungen durch Havarie etc. liegen keine 
Informationen vor. Diese sind auch nur schwer für die Zu-
kunft vorhersagbar. 
Eine Sperrung der Schifffahrt stellt somit eine nicht vor-
hersehbare Notsituation dar, bei der es ggfs. zu erhöhten 
Emissionsfreisetzungen im Hafenbecken kommen kann. 
Die sich daraus ergebende Immissionssituation beein-
flusst jedoch aufgrund der zu erwartenden geringen Auf-
tretenshäufigkeit die Grenzwerte für die Jahresmittel wenn 
überhaupt nur geringfügig.

A N L A G E  6 . 2  
 
45 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
Hinsichtlich der Kurzzeitwerte gibt es für NO2 den Grenz-
wert von 200 µg/m³ für das Stundenmittel, der max. 18 
mal im Kalenderjahr überschritten werden darf. Eine Ein-
schätzung kann aufgrund der nicht bekannten Emission-
sorte und der unbekannten Emissionsmenge und Dauer 
nicht erfolgen. 
Für PM10 darf der 24h-Mittelwert von 50µg/m³ max. 35 
mal im Kalenderjahr überschritten werden. Aufgrund der 
zu erwartenden geringen Auftretenshäufigkeit ist ein Errei-
chen der 35 Überschreitungstage recht unwahrscheinlich. 
 c) Lärm 
Die in den Planbegründungen enthalten Angaben 
zur zukünftigen Lärmsituation in den Plangebieten 
berücksichtigen die schalltechnische Untersuchung 
der Firma ADU cologne (Bericht Nr. 
B1910004_01(1)_ver12Feb2021 vom 12.02.2021), 
in der gemäß der Nr. 5.8.1 der Bebauungsplanbe-
gründung nicht nur die Auswirkungen des vorliegen-
den Teilplan "Infrastruktur", sondern die gesamte 
Umsetzung des sogenannten Integrierten Plans be-
rücksichtigt werden. 
Zu dieser schalltechnischen Untersuchung ergeben 
sich die nachfolgenden Anmerkungen, die evtl. auch 
noch zu Überprüfungsbedarf bei den Planbegrün-
dungen führen: 
 
Verkehrslärm 
Die Stellung-
nahme wird zur 
Kenntnis genom-
men. 
Die Hinweise beziehen sich auf das Bebauungsplanver-
fahren und betreffen nicht die Flächennutzungsplan-Ände-
rung. Redaktionelle Anmerkungen und Unstimmigkeiten 
wurden behoben. 
 
Im Rahmen der Bebauungsplanung wurden mit den An-
merkungen wie folgt umgegangen:

A N L A G E  6 . 2  
 
46 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
Die Richtlinien für Lärmschutz an Straßen (RLS-90) 
wurde mittlerweile durch die RLS-19 ersetzt. Auf 
evtl. Übergangsregelungen wird im Rahmen dieser 
Stellungnahme nicht eingegangen. Für den Standort 
der geplanten Schule (Baufeld BF 12) erfolgen auf 
den Seiten 53/54, 71/72 sowie 86/87 gesonderte 
Auswertungen und Abbildungen. Dazu wird eine 
Überprüfung der Übereinstimmung der jeweiligen 
textlichen Angaben (Beurteilungspegel/Werte) mit 
den Abbildungen 6-4, 7-2 bzw. 8-3 angeregt. Weiter-
hin wird angeregt, den Orientierungswert für das 
Baufeld BF 12 in Tabelle 8-11 unter Berücksichti-
gung der zugehörigen Anmerkungen (siehe **) zu 
überprüfen. 
Für die sogenannte "Nothafenfunktion" wurden ge-
sonderte Berechnungen durchgeführt. Im Hinblick 
auf die geplante Schule erfolgt dazu aber keine ent-
sprechende Auswertung bzw. Beurteilung. 
 
Freizeitlärm/Sportlärm 
Zu den in Kap. 2 enthaltenen Angaben zu /9/ bzw. 
/22/ wird eine Überprüfung angeregt. Weiterhin wird 
eine einheitliche Begriffverwendung (Freizeitlärmer-
lass) angeregt. Auf die Verwendung von "/22/" auf 
Seite 103 für einen anderen Sachverhalt wird hinge-
wiesen. 
Die Beurteilung der sogenannten Halle Steil, die als 
überdachte Sportfläche genutzt werden soll, erfolgt 
Für den Teilbebauungsplan Infrastruktur ist laut Über-
gangsverordnung noch die RLS-90 anzuwenden, da der 
Aufstellungsbeschluss vor dem Stichtag 31. März 2021 
veröffentlicht wurde. 
 
Eine entsprechende Überprüfung hat stattgefunden.  
Der Orientierungswert für das Baufeld 12 wurde ange-
passt. 
 
Der Anhang C des Lärmgutachtens enthält dazu die Abb. 
C08 und C09. 
 
Die Angaben und Begriffsverwendungen wurden ange-
passt bzw. vereinheitlicht. 
 
Diese sportliche Vielzweckflache ist für die Allgemeinheit 
und nicht für Sportvereine vorgesehen, sodass eine Beur-
teilung nach der Freizeitlärmerlass NRW durchzuführen 
ist. Das Gutachten wurden entsprechend ergänzt.  
Die flächenbezogene Schallleistung Lw“ für die Fläche 
„Halle Steil“ wurde analog der flächenbezogenen Schall-
leistung für eine Liegewiese (62 dB(A)) angesetzt. Die 
Halle besitzt wegen der nicht geschlossenen Wände 
keine nennenswerte Schalldämmung. 
Die Bezeichnungen in den Tabellen wurden geändert.

A N L A G E  6 . 2  
 
47 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
nach Freizeitlärmerlass NRW und nicht nach 18. 
BImSchV, ohne dass dies erläutert wird. Auch wird 
der für diese Halle berücksichtigte Schallleistungs-
pegel nicht begründet. Bei den in den Tabellen 13-1 
und 13-2 verwendeten Bezeichnungen für 
Quelle/Vorgang handelt es sich vermutlich um re-
daktionelle Unstimmigkeiten. 
Für das geplante Freibad wird eine Überprüfung an-
geregt, ob hier nicht die Anwendung der 18. BIm-
SchV und nicht der Freizeitlärmerlass zutreffend ist 
(siehe auch Begründung zum Bebauungsplan, da-
nach Nutzung des Freibades auch für die geplante 
Schule). 
Für die in Kap. 13 genannten Einwirkzeiten wird 
eine Überprüfung angeregt (Einwirkzeiten an Werk-
tagen tatsächlich länger als an Sonntagen?). 
Auf Geräuschspitzen (Spitzenpegel) wird nicht ein-
gegangen. 
Nördlich der Schule sind nach dem "Integrierten 
Plan" neben der Halle Steil noch weitere Sport- bzw. 
Freizeitflächen vorgesehen. In der schalltechnischen 
Untersuchung wurden diese Flächen als Liegewiese 
berücksichtigt. 
Der Schulstandort befindet sich unmittelbar angren-
zend an der Halle Steil, dem geplanten Freibad so-
wie sonstigen geplanten Sport- und Freizeitflächen. 
Daher wird für den Schulstandort eine gesonderte 
Das Freibad und Hafenbecken Wasserspiele sind primär 
für die Allgemeinheit und nicht für Sportvereine vorgese-
hen, sodass eine Beurteilung nach der Freizeitlärmerlass 
NRW durchzuführen ist. Das Gutachten wurden entspre-
chend ergänzt. 
 
Die Tabellen im Bericht und Berechnungen sind korrekt. 
Es sind die Einwirkzeiten im jeweiligen Beurteilungszeit-
raum zu untersuchen. Es wurde im Sinne eines Worst-
case-Ansatzes von einer Vollbelegung in den Beurtei-
lungszeiträumen (tags, tags innerhalb der Ruhezeit, 
nachts) ausgegangen. 
Angaben zu den Geräuschspitzen (Spitzenpegel) wurden 
ergänzt. 
 
Da derzeit noch keine konkrete Nutzung vorgegeben wer-
den kann, wurde hilfsweise eine flächenbezogene Schall-
leistung analog einer Liegewiese (62 dB(A) pro qm zur 
Tagzeit) angesetzt. Es ist anzumerken, dass gemäß Bei-
blatt der DIN 18005 für die Planung einer Gewerbefläche 
ei-ne im Vergleich dazu geringere flächenbezogene 
Schallleistung von 60 dB(A) pro qm zur Tagzeit herange-
zogen werden sollte. 
 
Der Sport- und Freizeitlärm wurde für die ungünstigsten 
Fälle, d.h. Vollbelegung innerhalb der Ruhezeiten tags 
und lauteste volle Stunde nachts, berechnet. Diese Zeit-

A N L A G E  6 . 2  
 
48 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
Auswertung bzw. Beurteilung vergleichbar wie beim 
Verkehrslärm angeregt. 
Nach Kap. 13.2 Abs. 5 sind die Freizeitlärmimmissi-
onen bei der Auslegung des passiven Schallschut-
zes zu berücksichtigen. In Kap. 14 wird auf den Frei-
zeitlärm aber offenbar nicht eingegangen. 
 
Gewerbelärm 
Unklar ist, ob und wie gewerbliche Nutzungen im 
Plangebiet selber (z. B. Einzelhandel oder Parkhäu-
ser) sowie haustechnische Anlagen berücksichtigt 
wurden (siehe auch Ausführungen auf Seite 8 Abs. 
5). 
Aus den Ausführungen zur Firma Schütte wird nicht 
klar, ob und wie die Firma Schütte bei der Ermittlung 
der Immissionen im Plangebiet konkret (zahlenmä-
ßig) berücksichtigt wurde. 
Nach Seite 101 Abs. 2 ist im Plangebiet zukünftig 
nur nicht störendes Gewerbe vorhanden. Dies ent-
spricht nicht den vorgesehenen textlichen Festset-
zungen Nr. 1.1.1 und Nr. 1.2.1. Auf Geräuschspitzen 
(Spitzenpegel) wird nicht eingegangen. 
Vorsorglich wird im Hinblick auf evtl. passive Schall-
schutzmaßnahmen im Anwendungsbereich der TA 
Lärm auf die Kommentierung Feldhaus Rn 21 zu Nr. 
6 TA Lärm hingewiesen. 
 
räume liegen außerhalb der gewöhnlichen Schulunter-
richtszeiten, so dass die mit Straßenverkehrslärm in ihrer 
Höhe vergleichbaren Pegel in den Karten bereits eine 
Überzeichnung der tatsächlichen Geräuschsituation für 
den Schulstandort innerhalb der gewöhnlichen Schulun-
terrichtszeiten wiedergibt. 
 
In der DIN 4109 sind die Freizeitlärmgeräusche nicht auf-
geführt und deshalb nicht bei der Berechnung der maß-
geblichen Außenlärmpegel zu berücksichtigen. 
Aufgrund der hohen Verkehrslärmimmissionen würde eine 
Berücksichtigung des Freizeitlärms ohnehin nicht zu einer 
Erhöhung der maßgeblichen Außenlärmpegel bei freier 
Schallausbreitung für die Festsetzung führen. 
 
In einem Flächennutzungsplan lassen sich spezifizierte 
gewerbliche Nutzungen im Plangebiet, wie beispielsweise 
Nah-, Energieversorgung oder Parkhäuser nicht genauer 
untersuchen. Im Rahmen der Bebauungsplanaufstel-
lungsverfahren werden diese Punkte in der Lärmuntersu-
chung berücksichtigt.  
 
Im Sinne einer Worst-case-Abschätzung werden typische 
flächenbezogene Schallleistungen pro m² für GI-Gebiete 
über den gesamten Beurteilungszeitraum tags/nachts der 
TA Lärm für die gesamte Betriebsfläche der Fa. Schütte 
auf eine relative Höhe von 8 m angesetzt.

A N L A G E  6 . 2  
 
49 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
 d) 26. BImSchV 
Das Dezernat 53 ist als Obere Immissionsschutzbe-
hörde zuständig für Niederfrequenzanlagen zur Fort-
leitung von Elektrizität einschließlich Bahnstromfern-
leitungen nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 der Verordnung über 
elektromagnetische Felder (26. BImSchV) mit einer 
Spannung von 110.000 Volt (110 kV) oder mehr und 
somit auch für die südlich der Plangebiete verlau-
fende Bahnstromfreileitung (110 kV). Für die eben-
falls südlich der Plangebiete verlaufenden Bahnstro-
moberleitungen besteht für das Dezernat 53 keine 
immissionsschutzrechtliche Zuständigkeit, jedoch 
sind diese Leitungen im Hinblick auf die Einhaltung 
von Grenzwerten mit zu berücksichtigen. 
Die Ausführungen in den Planbegründungen zu den 
v. g. Leitungen basieren im Wesentlichen auf dem 
Bericht Nr. 20/021 der Firma EM-Institut GmbH vom 
17.08.2021 zu Messungen der magnetischen Felder 
am Rand der Plangebiete. Danach ist durch die 
Bahnstromfreileitung und die Bahnstromoberleitung 
insgesamt von einer deutlichen Unterschreitung des 
Grenzwertes der 26. BImSchV für magnetische Fel-
der auszugehen. Eine Messung der elektrischen 
Felder wurde gemäß dem o. a. Bericht aufgrund der 
örtlichen Situation (Entfernung) nicht für erforderlich 
gehalten. 
Die Stellung-
nahme wird zur 
Kenntnis genom-
men.  
Eine zusätzliche Beteiligung des LANUV ist nicht notwen-
dig, da der südliche Rand des Planungsgebietes "Deutzer 
Hafen" (nördlich der Straße "Am Schnellert") mindestens 
50 Meter vom äußeren Leiter der Bahnstromfreileitung 
bzw. den Oberleitungen der Bahnstrecke entfernt ist. Ge-
mäß den angesprochenen "Hinweisen zur Durchführung 
der Verordnung über elektromagnetische Felder" des LAI 
(Stand 22.10.2014) ist bei Freileitungen mit einer Span-
nung von 110 kV bzw. Bahnoberleitungen der Bereich, in 
dem sich maßgebliche Immissionsorte befinden (d.h. den 
Bereich, in dem die Anlage einen signifikanten von der 
Hintergrundbelastung abhebenden Immissionsbeitrag ver-
ursachen kann), auf einen Streifen der maximalen Breite 
von zehn Meter neben dem äußeren Leiterseil der Leitung 
begrenzt. Daher kann auch ohne ausführliche Messungen 
davon ausgegangen werden, dass im Plangebiet die Vor-
gaben der 26. BImSchV bezüglich niederfrequenter 
elektrischer und magnetischer Felder eingehalten werden. 
Die detaillierte Beurteilung des geplanten 110 kV-Um-
spannwerks war nicht Gegenstand der bisherigen Unter-
suchungen. Hier liegt es letztlich in der Verantwortung des 
Anlagenbetreibers (Stadtwerke Köln), die Umspannanlage 
so zu errichten, dass an den maßgeblichen Immissionsor-
ten in der Umgebung der Anlage (diese befinden sich 
nach LAI in einem an die Anlage angrenzender Streifen 
der Breite von fünf Meter) die Vorgaben der 26. BImSchV 
eingehalten werden. Aufgrund der einschlägigen Erfah-

A N L A G E  6 . 2  
 
50 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
Von hier wird darauf hingewiesen, dass seitens des 
Dezernates 53 keine fachliche Prüfung des o. a. Be-
richtes möglich ist. Dazu wäre eine entsprechende 
Beteiligung des Landesamtes für Natur, Umwelt und 
Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) notwendig. 
Sofern dies Ihrerseits für notwendig erachtet wird, 
bitte ich um entsprechende Mitteilung. 
Die von der vorliegenden Bauleitplanung erfassten 
Flächen bzw. Baugebiete, bei denen von einem 
nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Men-
schen auszugehen ist, befinden sich bezogen auf 
die Bahnstromfreileitung außerhalb des Bereiches, 
der seitens der Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft 
für Immissionsschutz (LAI) in ihrem Fachbericht 
„Hinweise zur Durchführung der Verordnung über 
elektromagnetische Felder“ (Stand 22.10.2014) für 
solche Niederfrequenzanlagen als Bereich für maß-
gebliche Immissionsorte (siehe Ausführungen im 
Abschnitt II.3.1) definiert wurde. Der v. g. Fachbe-
richt kann auf der Homepage des LAI unter folgen-
dem Link in der Rubrik „Physikalische Einwirkungen“ 
heruntergeladen werden: 
https://www.lai-immissionsschutz.de/Veroeffentli-
chungen-67.html 
In diesem Fachbericht wird für die Bahnstromfreilei-
tung ein anderer Abstand und eine andere Bemes-
sung des Abstandes (Bezug auf den äußeren Leiter) 
rungen des Energieversorgers auf diesem Gebiet kann je-
doch erwartet werden, dass dieser die Einhaltung sicher-
stellen kann. Im Rahmen der hier dokumentierten Unter-
suchungen wurden zum Vergleich exemplarische Mes-
sungen an zwei im Stadtgebiet von Köln bereits in Betrieb 
befindlichen 110-kV-Umspannwerken vorgenommen. Die 
Messungen zeigten, dass auch unmittelbar an den Au-
ßenmauern der Anlagengebäude die Vorgaben der 26. 
BImSchV deutlich eingehalten werden.

A N L A G E  6 . 2  
 
51 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
genannt als im Abstandserlass des MUNLV NRW 
aus 2007. 
Im Hinblick auf das vorgesehene Umspannwerk wird 
von hier davon ausgegangen, dass dieses Um-
spannwerk nicht durch die Stadt Köln selber oder 
die Stadtwerke Köln errichtet oder betrieben wird 
und sich somit auch unter Berücksichtigung von § 3 
ZustVU keine immissionsschutzrechtliche Zustän-
digkeit für das Dezernat 53 ergibt. 
Nach dem Bericht Nr. 20/021 der Firma EM-Institut 
GmbH vom 19.08.2021 erfolgt die Anbindung des 
Umspannwerkes an das 110 kVNetz. 
Für diese Netzanbindung besteht aufgrund der ge-
nannten Spannung eine immissionsschutzrechtliche 
Zuständigkeit für das Dezernat 53. Weitere Angaben 
zu dieser Netzanbindung enthalten die Planunterla-
gen nicht, so dass keine Beurteilung erfolgt. Eine 
Beteiligung des LANUV NRW zum Bericht Nr. 
20/021 der Firma EM-Institut GmbH vom 19.08.2021 
ist von hier nicht erfolgt. 
 
 e) Berücksichtigung § 50 BImSchG i. V. mit Be-
triebsbereichen nach 
§ 3 Abs. 5a BImSchG ("Störfallbetriebe") 
Zunächst wird darauf hingewiesen, dass in den 
Planbegründungen teilweise noch der Begriff "Se-
veso-II-RL" verwendet wird. 
Die Stellung-
nahme wird zur 
Kenntnis genom-
men. 
Die Bezeichnungen werden unter Punkt 8.5.16 und 
8.5.12.4 der Begründung angepasst. 
Festsetzungen sind nicht Gegenstand der Flächennut-
zungsplanänderung.

A N L A G E  6 . 2  
 
52 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
 
Begründung 
Für die Gewerbegebiete GE 1 und GE 2 ist mit den 
textlichen Festsetzungen Nr. 1.1.4 und Nr. 1.2.4 vor-
gesehen, Anlagen, die einen Betriebsbereich bilden 
oder einen Teil eines solchen Betriebsbereiches 
darstellen, auszuschließen. In diesem Zusammen 
wird auf das von der Kommission für Anlagensicher-
heit beim Bundesumweltministerium (KAS) in Auf-
trag gegebenen Rechtsgutachten "Erarbeitung und 
Formulierung von Festsetzungsvorschlägen für die 
Umsetzung der Abstandsempfehlungen für Anlagen, 
die einen Betriebsbereich i.S.v. § 3 Abs. 5a BIm-
SchG bilden, nach den Vorgaben des BauGB und 
der BauNVO" der Anwaltskanzlei Redeker/Sell-
ner/Dahs hingewiesen, das sich zusammen mit dem 
Leitfaden „Empfehlungen für Abstände zwischen 
Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung und 
schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleit-
planung - Umsetzung § 50 BImSchG“ (KAS-18, 2. 
überarbeitete Fassung aus Nov. 2010) unter 
www.kas-bmu.de/kas-leitfaeden-arbeits-und-voll-
zugshilfen.html findet. 
 
 f) Sonstiges 
Teilweise enthalten die Planbegründungen redaktio-
nelle Unstimmigkeiten bei Verweisen (z. B. Verweis 
zum Luftreinhalteplan auf Kapitel Nr. 1.5.17, Ver-
weis zu "Störfallbetrieben" auf Kapitel 1.5.19). Dazu 
wird eine Überprüfung bzw. Korrektur angeregt. 
Der Stellung-
nahme wird ge-
folgt. 
Die Planbegründung wird redaktionell überarbeitet und 
Unstimmigkeiten aufgehoben.

A N L A G E  6 . 2  
 
53

Beschlussvorlage Rat

9409 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/611/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1389/2023 
Freigabedatum 
16.06.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
227. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 1, Köln-Deutz; 
Arbeitstitel: "Deutzer Hafen" in Köln-Deutz  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat 
 
1. beschließt über die während der frühzeitigen Beteiligung und der Offenlage zur 227. Ände-
rung des Flächennutzungsplans mit dem Arbeitstitel "Deutzer Hafen“ in Köln-Deutz“ einge-
gangenen Stellungnahmen gemäß der Anlagen 5.1, 5.2, 6.1 und 6.2; 
 
2. stellt die 227. Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Arbeitstitel "Deutzer Hafen in 
Köln-Deutz mit der gemäß § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch beigefügten Begründung fest. 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 24.08.2023 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 31.08.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 31.08.2023 
Rat 07.09.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Erklärung: 
Die Umsetzung der FNP-Änderung hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klima-
schutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Auf der Ebene des 
Flächennutzungsplanes lassen sich die Auswirkungen auf den Klimaschutz noch nicht ausrei-
chend abschätzen und Maßnahmen zur Minderung der Emissionen nicht konkret genug re-
geln. Auswirkungen und Minderungsmaßnahmen wurden im nachfolgenden Bebauungsplan-
verfahren untersucht. Das Bebauungsplanverfahren fällt unter die Anwendung der Leitlinien 
zum Klimaschutz der Stadt Köln. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Umweltprüfung 
statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutachten erstellt. Die Einhaltung der Anforderun-
gen wurden im parallel verlaufenden Bebauungsplanverfahren Deutzer Hafen – Teilplan Infra-
struktur bzw. werden in den folgenden Bebauungsplanverfahren geprüft. Verschiedene Minde-
rungsmaßnahmen zur Reduzierung der negativen Auswirkungen sind in diesem Plan vorgese-
hen. 
 
Begründung: 
In der Ratssitzung am 23.03.2015 wurde der Grundsatzbeschluss zur zukünftigen Nutzung 
des Deutzer Hafens gefasst.  
 
Die Stadt Köln beabsichtigt, das Areal des Deutzer Hafens im Umfang von ca. 40 ha (ein-
schließlich der Wasserfläche) in den kommenden Jahren als eines der zentralen städtebauli-
chen Projekte Kölns zu entwickeln. Auf dem innerstädtischen Standort sollen 3.000 Wohnun-
gen für 6.900 Einwohner und Büroflächen für 6.000 Arbeitsplätze neu entstehen. Das Projekt 
gibt damit als Wohn- und Wirtschaftsstandort einen wichtigen Impuls nicht nur für die Entwick-
lung des rechtsrheinischen Stadtgebietes, sondern für die Entwicklung der gesamten Stadt 
Köln. Geplant ist ein dichtes, gemischtes Stadtquartier am Rhein, das neue Akzente setzt und 
mit den angrenzenden Stadtteilen Deutz und Poll vernetzt wird. 
 
Mit der 227. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die planungsrechtliche Voraussetzung 
für die städtebauliche Neuordnung des Bereiches am Deutzer Hafen geschaffen werden. Auf 
der Basis des Integrierten Planes soll die heutige Flächendarstellung von Gewerbegebiet im 
Bereich der Mühlen und dem Ostdreieck, der zwischen der Siegburger Straße und dem Poller 
Kirchweg liegt, Industriegebiet im übrigen Teil des Hafens sowie eines Streifens Sondergebiet 
mit der Zweckbestimmung „Hafen“ für die Hafenbahn entlang der westlichen Hafenkante in 
gemischte Baufläche und Wohnbaufläche nach § 1 Abs. 1 und Abs. 2 BauNVO, Gemeinbe-
darfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ und „Grünfläche“ geändert werden. 
 
Verfahrensverlauf 
 
Der Einleitungsbeschluss für die 227. Änderung des Flächennutzungsplans „Deutzer Hafen“ in 
Köln-Deutz wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 20.09.2018 gefasst. 
 
Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Behördenbeteiligung ge-
mäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Zeitraum vom 20.06.2018 bis zum 08.08.2018 durchgeführt.

3 
Im Zeitraum der Beteiligung sin 44 Stellungnahmen eingegangen. Diese sind (mit aktualisier-
tem Stand) tabellarisch in Anlage 6.1 dargestellt. 
 
Auf dieser Grundlage erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 
BauGB in Form einer Abendveranstaltung am 09.04.2019. Es bestand die Möglichkeit vom 
09.04.2019 bis zum 20.04.2019 Anregungen einzubringen. Insgesamt wurden 116 Stellung-
nahmen eingereicht. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentli-
cher Belange fand vom 20.06.2018 bis 08.08.2018 statt. Das Ergebnis wurde den Bezirksver-
tretungen Innenstadt und Porz und dem Stadtentwicklungsausschuss vorgelegt. Diese sind 
(mit aktualisiertem Stand) in Anlage 5.1 dargestellt. 
 
Am 19.09.2019 erfolgte im Stadtentwicklungsausschuss nach Anhörung der Bezirksvertretun-
gen Innenstadt und Porz der Vorgabenbeschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung (Vorlagen-Nr. 2549/2019). 
 
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 
BauGB erfolgte im Zeitraum vom 05.08.2021 bis 06.09.2021. Im Zeitraum der Beteiligung sind 
34 Stellungnahmen eingegangen. Diese sind (mit aktualisiertem Stand) tabellarisch in Anlage 
6.2 dargestellt.  
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt wurde am 25.08.2022 und die Bezirksvertretung Porz sowie 
der Stadtentwicklungsausschuss am 01.09.2022 in Form einer Mitteilung über die Absicht der 
Durchführung einer Offenlage zur 227. Änderung des Flächennutzungsplanes „Deutzer Ha-
fen“ in Köln-Deutz unterrichtet. 
 
Die Offenlage (öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde ortsüblich bekanntge-
macht im Amtsblatt Nr. 31 (2022) der Stadt Köln am 17.08.2022 und wurde durchgeführt vom 
25.08.2022 bis einschließlich 26.09.2022. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde die Ein-
sicht in die Unterlagen in der Außenstelle des Stadthauses Deutz nach Terminvereinbarung 
möglich gemacht. Sämtliche Unterlagen waren zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Köln 
zugänglich. Es sind 22 Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 
reingegangen. Diese sind (mit aktualisiertem Stand) tabellarisch in Anlage 5.2 dargestellt. 
 
Vorberatungen 
0255/2015 Grundsatzbeschluss zur zukünftigen Nutzung des Deutzer Hafens  
23.06.2015 Ratssitzung  
18.06.2015 Stadtentwicklungsausschuss  
18.06.2015 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)  
09.06.2015 Verkehrsausschuss  
02.06.2015 Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün  
02.06.2015 Bezirksvertretung 7 (Porz)  
28.05.2015 Wirtschaftsausschuss  
07.05.2015 Stadtentwicklungsausschuss  
05.03.2015 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)  
 
2348/2016 Zukünftige Nutzung des Deutzer Hafens  
22.09.2016 Ratssitzung  
15.09.2016 Stadtentwicklungsausschuss  
15.09.2016 Bezirksvertretung 7 (Porz)  
15.09.2016 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)  
 
2039/2016 Sicherung der städtebaulichen Neuordnung des Deutzer Hafens  
22.09.2016 Ratssitzung  
15.09.2016 Stadtentwicklungsausschuss  
15.09.2016 Bezirksvertretung 7 (Porz)  
15.09.2016 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)  
 
3302/2016 Ergebnis Kooperatives Verfahren Deutzer Hafen  
15.12.2016 Stadtentwicklungsausschuss

4 
08.12.2016 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)  
06.12.2016 Bezirksvertretung 7 (Porz)  
 
0507/2018 Förmliche Festsetzung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs ´Deutzer Hafen`  
03.05.2018 Ratssitzung  
26.04.2018 Stadtentwicklungsausschuss  
19.04.2018 Wirtschaftsausschuss  
19.04.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)  
12.04.2018 Liegenschaftsausschuss  
15.03.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz)  
 
1512/2018 Integrierter Plan  
27.09.2018 Ratssitzung  
20.09.2018 Stadtentwicklungsausschuss  
17.09.2018 Bezirksvertretung Innenstadt (1)  
11.09.2018 Bezirksvertretung Porz (7)  
28.06.2018 Stadtentwicklungsausschuss 3  
 
1504/2018 227. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Stadtbezirk 1 in Köln-Deutz  
Einleitungsbeschluss  
20.09.2018 Stadtentwicklungsausschuss  
17.09.2018 Bezirksvertretung Innenstadt (1)  
11.09.2018 Bezirksvertretung Porz (7)  
28.06.2018 Stadtentwicklungsausschuss  
 
2549/2019 Vorgabenbeschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
19.09.2019 Stadtentwicklungsausschuss  
12.09.2019 Bezirksvertretung Innenstadt (1)  
10.09.2019 Bezirksvertretung Porz (7) 
1568/2022 227. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 1, Arbeitstitel: „Deutzer 
Hafen“ in Köln-Deutz  
Mitteilung über die Offenlage nach §3 Abs. 2 BauG 
25.08.2022 Bezirksvertretung Innenstadt (1)  
01.09.2022 Bezirksvertretung Porz (7)  
01.09.2022 Stadtentwicklungsausschuss  
 
Anlagen 
1. Änderungsbereich (Plandarstellung) 
2. bisherige Darstellung FNP (Plandarstellung) 
3. beabsichtigte Darstellung FNP (Plandarstellung) 
4. Begründung gemäß § 5 Abs. 5 BauGB mit Umweltbericht 
5.1. Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen 
 Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB 
5.2. Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlage  
nach § 3 Abs. 2 BauGB 
6.1 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen 
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 
BauGB 
6.2 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung  
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Anlage 3.1- DH beabsichtigte Darstellung Korrektur von Anlage 3

1123 Zeichen

M
W
M GE
Schule
W
W
W
GE
W
MI
GE
GE
WB
GE
W
GE
 
W
GI
WB
 
M
MK
W
M
SO
Hafen
SO
Messe/Verk.Üb.Pl.
MI
W
SO
Baumarkt
SO
Festplatz
Anlage 3.1 
Änderung des Flächennutzungsplanes
227. Änderung Deutzer Hafen in Köln-Deutz
- beabsichtigte Darstellung - (korrigierte Version)
1:10.000M.:
0 100 200 30050
Meter
Legende
Änderungsbereich
Besonderes Wohngebiet
Wohnbaufläche
Gemischte Baufläche
Mischgebiet
Kerngebiet
Sonderbaufläche
Industriefläche
Gewerbefläche
Fläche für Ver- und Entsorgung
Gemeinbedarfsfläche
Grünfläche
Wasserfläche
Fläche für Hauptverkehrszüge
Fläche für Bahnanlagen
BEDEUTUNG
Alteneinrichtung
Bad
Dauerkleingärten
Elektrizitätswerk
Faehrstelle
Fernheizwerk
Feuerwehr
Friedhof
Grünfläche
Jugendeinrichtung
Jugendeinrichtung, Standort unbestimmt
Kindereinrichtung
Kindereinrichtung, Standort unbestimmt
Kirche
Krankenhaus
Museum, Theater
Ortsmittelpunkt
Parkanlage
Post
Pumpwerk
Schule
Spielplatz
Spielplatz, Standort unbestimmt
Sporthalle
Sportplatz
Umspannwerk
Verwaltung
Wasserfläche
Wasserversorgung
Wohnen, immissionsbelastet
Böden, erheblich mit umwelt-
gefährdenden Stoffen belastet
WB
W
M
MI
MK
SO
GI
GE

Anlage_5.2_Stellungnahmen aus der Offenlage_§3(2)

51639 Zeichen

A N L A G E  5 . 2  
 
/ 2 
 
Darstellung und Bewertung der zur 227. Änderung des Flächennutzungsplanes – Arbeitstitel: „Deutzer Hafen“ in Köln-Deutz – 
eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlage 
Die Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde am 17.08.2022 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemacht und im 
Stadtplanungsamt (Stadthaus Deutz) vom 25.08.2022 bis zum 26.09.2022 durchgeführt. Im Zeitraum der Offenlage sind 22 
Stellungnahmen eingegangen. 
Nachfolgend werden die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen dokumentiert und fortlaufend nummeriert. Daran anschließend 
werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie die Entscheidung durch den Rat 
dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Entscheidung durch den Rat verwiesen.  
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. 
 
Träger öffentlicher Belange 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
Begründung 
1 Geologischer Dienst NRW   
1.1 Erdbebengefährdung  
Es wird auf die Bewertung der Erdbebengefährdung 
hingewiesen, die bei Planung und Bemessung 
üblicher Hochbauten gemäß den Technischen 
Baubestimmungen des Landes NRW mit DIN 
4149:2005-04 „Bauten in deutschen 
Erdbebengebieten“ zu berücksichtigen ist.  
Das hier relevante Planungsgebiet ist folgender 
Erdbebenzone / geologischer Untergrundklasse 
zuzuordnen:  
Stadt Köln, Gemarkung Poll: 1 / T  
Bemerkung: DIN 4149:2005 wurde durch den 
Regelsetzer zurückgezogen und durch die Teile 1, 
1/NA und 5 des Eurocode 8 (DIN EN 1998) ersetzt. 
Dieses Regelwerk ist jedoch bislang bauaufsichtlich 
nicht eingeführt. Anwendungsteile, die nicht durch 
Die 
Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Die Ausgestaltung der Hochbauten ist nicht 
Regelungsgegenstand der Flächennutzungsplan-Änderung.

A N L A G E  5 . 2  
 
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
Begründung 
DIN 4149 abgedeckt werden, sind als Stand der 
Technik zu berücksichtigen. Dies betrifft hier 
insbesondere DIN EN 1998, Teil 5 „Gründungen, 
Stützbauwerke und geotechnische Aspekte“. 
Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien 
für Bauwerke gemäß DIN 4149:2005 bzw. 
Bedeutungsklassen der relevanten Teile von DIN EN 
1998 und der jeweils entsprechenden 
Bedeutungsbeiwerte wird ausdrücklich hingewiesen. 
Dies gilt insbesondere z. B. für große Wohnanlagen, 
Verwaltungsgebäude, Schulen, Versammlungshallen, 
kulturelle Einrichtungen, Kaufhäuser etc. 
 
 
1.2 Baugrund  
Im Projektgebiet wurden durch erste orientierende 
Untersuchungen, flächendeckende Auffüllungen mit 
Mächtigkeiten von bis zu 6,5 m angetroffen. Diese 
stellen, wie im Gutachten von Dr. Tillmanns & Partner 
GmbH ausgeführt, aufgrund ihrer inhomogenen 
Zusammensetzung und Verdichtung keinen 
ausreichend tragfähigen Untergrund für das 
Bauvorhaben dar. Zudem wurden bspw. 
Hochflutsedimente angetroffen, die ebenfalls nicht 
ausreichend tragfähig sind.  
Sollten auf der Gründungsohle nicht ausreichend 
tragfähige Untergründe angetroffen werden, so sind 
diese zu entfernen und durch geeignetes Material zu 
ersetzen oder es sind andere geeignete Maßnahmen 
zur Gründungsverbesserung zu ergreifen.  
Die 
Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Die Eignung des Baugrundes ist nicht 
Regelungsgegenstand der Flächennutzungsplan-Änderung.

A N L A G E  5 . 2  
 
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
Begründung 
Durch den östlichen Teil des Plangebietes verläuft in 
Nordwest / Südost - Richtung eine tektonische 
Störung, der Kölner Sprung. Die Störung ist nach 
dem Kenntnisstand des Geologischen Dienstes (GD) 
NRW nicht seismisch aktiv. Da der exakte Verlauf der 
Störung nicht bekannt ist, wird vom GD NRW 
generell ein Bereich von jeweils 100 m rechts und 
links der jeweiligen Störungslinie für den möglichen 
Störungsverlauf ausgewiesen.  
Der Baugrund des jeweiligen Bauvorhabens ist 
objektbezogen zu untersuchen und zu bewerten. 
2. Stadtwerke Köln GmbH – Abteilung 
Liegenschaften 
  
 Die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme ist 
eingegangen. 
Die 
Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Es wurde keine Betroffenheit festgestellt. 
3. Amprion GmbH   
 Bestand oder Planung von Hochspannungsleitungen 
liegen nicht vor. Hinweis zur Beteiligung der für 
weitere Versorgungsleitungen zuständigen 
Unternehmen. 
Die 
Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Im Rahmen der Beteiligung wurden die benannten 
Unternehmen beteiligt und ihre Stellungnahmen 
entsprechend berücksichtigt. 
4. PLEdoc GmbH   
 Durch die Planung sind keine Versorgungsanlagen 
betroffen. 
Die 
Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Es wurde keine Betroffenheit festgestellt.

A N L A G E  5 . 2  
 
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
Begründung 
5. Straßen NRW – Landesbetrieb Straßenbau 
Nordrhein-Westfalen 
  
 Keine Bedenken. Die 
Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Es wurde keine Betroffenheit festgestellt. 
6. Bezirksregierung Köln 
Dezernat 52 - Kreislaufwirtschaft 
  
 Keine Betroffenheit. 
Hinweis zur Beteiligung der für Altdeponien und 
Bodenschutz zuständigen Ämter. 
Die 
Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Im Rahmen der Beteiligung wurden die benannten Ämter 
beteiligt und ihre Stellungnahmen entsprechend 
berücksichtigt. 
7.  Rhein-Main-Rohrleitungstransport GmbH   
 Keine Betroffenheit. Die 
Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Es wurde keine Betroffenheit festgestellt. 
8.  GASCADE Gastransport GmbH   
 Keine Betroffenheit. Die 
Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Es wurde keine Betroffenheit festgestellt. 
9. Polizeipräsidium Köln   
 Keine Bedenken. 
Hinweis auf Beratungsangebot zur städtebaulichen 
Kriminalprävention. 
Die 
Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Es wurde keine Betroffenheit festgestellt. Der Hinweis wird 
an die Bebauungsplanung weitergegeben.

A N L A G E  5 . 2  
 
 
/ 6 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
Begründung 
10 IHK – Industrie- und Handelskammer zu Köln   
10.1 Vermisst werden Aussagen in der Begründung dazu, 
wie der Verlust von ca. 23,6 ha Gewerbe- und 
Industrieflächen einem adäquaten Ausgleich 
zugeführt wird. Hintergrund ist die Verfügbarkeit 
ausreichender Gewerbe- und Industrieflächen für 
ansiedlungs- und expansionswillige Unternehmen, 
das auch als Standortfaktor für Köln gewertet wird. 
Die 
Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Die Entwicklung des Deutzer Hafens, der seine 
angestammte Rolle als Industriehafen weitgehend verloren 
hat, ist ein wichtiger Baustein der Kölner Stadtentwicklung, 
um die Herausforderungen eines starken Wachstums mit 
einem hohen Bedarf an Wohnraum und Arbeitsplätzen zu 
bewältigen. 
Die vorliegende Flächennutzungsplan-Änderung bereitet 
u.a. mehrere rein gewerbliche Baufelder im Süden des 
Plangebiets sowie gemischte Bauflächen in großen Teilen 
des Plangebiets vor, die eine Ansiedlung von 
Gewerbebetrieben ermöglichen, die das Wohnen nicht 
wesentlich stören. Diese Entwicklungsmöglichkeiten bieten 
durch neu zu schaffende Arbeitsplätze eine Kompensation 
des Verlustes bestehender Gewerbestrukturen und leisten 
einen Beitrag zur Schaffung neuer, attraktiver Arbeitsplätze, 
die Köln Gewerbestandort stärken. 
Aufgrund von FNP-Änderungen wurden in den letzten zehn 
Jahren eine Vielzahl an Gewerbeflächen im Kölner 
Stadtgebiet planungsrechtlich vorbereitet. Im Deutzer Hafen 
sind mit der 227. FNP-Änderung ca. 50.000 m² 
Gewerbeflächen sowie ca. 164.000 m² Gemischte 
Bauflächen vorgesehen. Damit werden etwa 6.000 neue 
Arbeitsplätze im Deutzer Hafen geschaffen. 
10.2 Gewünscht wird die Ausweisung eines der Baufelder, 
auf denen eine Nutzung durch den Einzelhandel 
geplant ist, auf der Ebene des FNPs als Kerngebiet 
(MK) i.S.d.7 BauNVO. Die Ansiedlung eines 
Die 
Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Aus der gemischten Baufläche (M) lässt dich auf der Ebene 
der verbindlichen Bauleitplanung ein Kerngebiet (MK) 
entwickeln.

A N L A G E  5 . 2  
 
 
/ 7 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
Begründung 
großflächigen Einzelhandelsbetriebes wäre so 
möglich. 
10.3 Klärung zur langfristigen Sicherstellung der 
Schutzhafenfunktion, insbesondere der Bereich der 
Wasserfläche zwischen Dreh- und Severinsbrücke. 
Klärung zu Anlegeplätzen für Binnenschiffe und 
Anschlüssen zur Landstromversorgung gefordert 
(insb. Thema Schallimmissionen und spätere 
Nutzungskonflikte bei einer Bebauung). 
Die 
Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Der Hinweis wird im Rahmen der Bebauungsplanung 
abgewickelt. Das Hafenbecken des Deutzer Hafens wird 
gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans in 
besonders gelagerten Fällen, die eine Schifffahrtssperre auf 
dem Rhein nach sich ziehen, temporär und für eine eng 
begrenzte Zeit den betroffenen Schiffen Zugang zum 
Hafenbecken nördlich der geplanten Kfz-Brücke dienen 
können. Die rechtliche Einschätzung als möglicher 
Schutzhafen wurde im Vorfeld mit der Wasserstraßen- und 
Schifffahrtsverwaltung des Bundes erörtert. Diese äußert 
hinsichtlich dieses Vorgehens keine Bedenken. 
Die Versorgung der Liegeplätze nördlich der Drehbrücke – 
also außerhalb des Geltungsbereichs der Bauleitpläne des 
Deutzer Hafens – mit Ladestrom ist nicht Gegenstand des 
aktuellen Verfahrens. 
10.4 Sicherstellung der Eventlocation Essigfabrik unter 
Berücksichtigung der heranrückenden 
Wohnbebauung durch Nutzungskonzept und 
entsprechende Festsetzungen. 
Die 
Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Die Essigfabrik wird in die weitere Entwicklung des Deutzer 
Hafens einbezogen. Zurzeit wird in Abstimmung mit dem 
Betreiber ein Nutzungsprofil entwickelt, das einen Betrieb im 
Einklang mit den künftig angrenzenden Nutzungen (u.a. 
Wohnen) ermöglicht. Eine entsprechende 
planungsrechtliche Absicherung erfolgt im Rahmen der 
Aufstellung der Teil-Bebauungspläne für die Baufelder. 
11 Bezirksregierung Köln 
Dezernat 54 – Wasserwirtschaft, 
Gewässerunterhaltung Sieg 
  
11.1 Da für den Bereich des Deutzer Hafens nach 
Angaben der Stadt Köln bereits Baurecht besteht, 
Die 
Stellungnahme 
Dies wird so auch in der Begründung unter 5.1 erläutert.

A N L A G E  5 . 2  
 
 
/ 8 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
Begründung 
greift der § 78 Abs. 1 Satz 1 WHG für den Bereich 
Deutzer Hafen nicht. 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
11.2 Hinweis über Einführung der Verordnung über die 
Raumordnung im Bund für einen 
länderübergreifenden Hochwasserschutz (BRPHV) 
ist ergangen. In diesem Zusammenhang unterstützt 
die Wasserwirtschaft die Kommunalplanung durch 
die Übermittlung der erhobenen Daten zu den 
Grundlagen der Wasserwirtschaft. Der kommunalen 
Bauleitplanung obliegt die Konkretisierung des 
BRPHV und eine Auseinandersetzung mit den 
einzelnen Zielen und Grundsätzen. Ich möchte Sie 
darauf aufmerksam machen, dass nicht alle Themen, 
auf die ich hingewiesen habe thematisiert wurden. 
Bspw. konnte ich keine Einschätzung des Risikos 
aus Starkregenereignissen finden, ebenso blieb der 
Grundsatz II.2.2. 
unbearbeitet. 
Die 
Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Im Umweltbericht unter 8.5.12.4 Sonstige 
Gesundheitsbelange / Risiken wird das Thema Gefahren 
durch Starkregenereignisse abgehandelt. 
 
Die Ziele und Grundsätze des länderübergreifenden 
Raumordnungsplans für den Hochwasserschutz werden im 
Rahmen der Aufstellung 227. Änderung des 
Flächennutzungsplans der Stadt Köln zum Deutzer Hafen 
beachtet.  
Bis zur vorhandenen Hochwasserschutzlinie westlich der 
Siegburger Straße liegt der Änderungsbereich innerhalb des 
gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiets des 
Rheins. Bereits im Rahmen der 25. Änderung des 
Regionalplans für den Bereich des Deutzer Hafens konnte 
festgestellt werden, dass die Umnutzung des Hafenareals 
nicht die Ausweisung eines neuen Baugebietes darstellt und 
somit nicht unter das bauliche Entwicklungsverbot nach § 
78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) fällt. Die rechtlichen 
Vorgaben des WHG zur Vermeidung nachteiliger 
Auswirkungen auf Ober- und Unterlieger, zur Vermeidung 
einer Beeinträchtigung des bestehenden 
Hochwasserschutzes und zur hochwasserangepassten 
Errichtung von Bauvorhaben werden bei der Umsetzung der 
Planung eingehalten und damit die Ziele und Grundsätze 
des Raumordnungsplans im Rahmen der 
Bauleitplanverfahren für den Deutzer Hafen beachtet.

A N L A G E  5 . 2  
 
 
/ 9 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
Begründung 
Grundsatz II. 2.2. führt darüber hinaus aus, dass auch eine 
Rücknahme von Bauflächen in Flächennutzungsplänen in 
Erwägung gezogen werden soll, soweit sie noch nicht einer 
verbindlichen Bauleitplanung oder einer Satzung nach § 34 
Abs. 4 BauGB unterliegen. Dabei ist zu berücksichtigen, ob 
es sich bei der Rücknahme um eine wirtschaftlich 
unzumutbare Belastung für die Gemeinde handelt. Dazu 
gehört auch die Frage, ob es Alternativen gibt. 
 
Im Rahmen der Einleitung der verbindlichen Bauleitplanung 
und der Satzung über eine Städtebauliche 
Entwicklungsmaßnahme „Deutzer Hafen“ nach § 165 
BauGB hat die Stadt Köln nachgewiesen, dass der Deutzer 
Hafen eine besondere Bedeutung für die Versorgung mit 
Wohn- und Arbeitsstätten, zur Errichtung von 
Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen hat und darüber 
hinaus eine Nachnutzung von brachliegenden Flächen 
bedeutet. Diese beinhalten darüber hinaus mit der Ellmühle 
und der Auermühle Baudenkmäler, die mit der Nachnutzung 
des Deutzer Hafens dauerhaft erhalten werden können. Die 
Festsetzungsvoraussetzungen wurden im Rahmen einer 
vorbereitenden Untersuchung intensiv geprüft. In diesem 
Kontext wurde in besonderer Weise auch die Frage geklärt, 
ob es Alternativen im Stadtgebiet gibt. Die SEM hat die 
Erkenntnisse des Stadtentwicklungskonzepts (StEK) 
Wohnen bestätigt, dessen integraler Bestandteil die 
Entwicklung des Deutzer Hafens ist. 
 
Auch die zusätzlichen Bedarfe an Siedlungsflächen (ASB), 
die für das Gebiet der Stadt Köln durch den LEP 
vorgegeben werden, können derzeit nicht ansatzweise

A N L A G E  5 . 2  
 
 
/ 10 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
Begründung 
nachgewiesen werden, was ein weiteres Indiz dafür ist, 
dass die Voraussetzungen bzw. Bedarfe sich in der 
Zwischenzeit nicht geändert haben. 
 
11.3 Sofern durch die Detail- Planung von Ein- und 
Ausfahrten aus dem Gebiet Änderungen an der 
bestehenden Hochwassersschutzanlage erforderlich 
werden, wird ein Planfeststellungsverfahren bei der 
Bezirksregierung Köln notwendig. 
Die 
Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Eingriffe in die bestehende Hochwasserschutzanlage 
bedürfen einer Einzelfallprüfung und Abstimmung mit der 
Bezirksregierung, ob eine Änderung des 
Planfeststellungsbeschlusses notwendig ist. Konkrete 
Planungen für bauliche Maßnahmen liegen aktuell noch 
nicht vor. Diese werden erst im Rahmen der 
Ausführungsplanung erstellt. Vor diesem Hintergrund ist es 
nicht möglich, bereits im Zuge der Änderung des 
Flächennutzungsplans bzw. der Aufstellung des 
Bebauungsplans entsprechende Anträge zu stellen. Dies 
erfolgt in nachgelagerten Verfahren in Abstimmung mit der 
Bezirksregierung.  
 
12 Evonik Operations GmbH   
 Keine Fernleitungen betroffen, Bitte um Beteiligung 
für etwaige Ausgleichsflächen im Rahmen des 
Vorhabens. 
Die 
Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Im Rahmen der Detailplanung /Bebauungsplanung werden 
die entsprechenden ToeBs beteiligt und können sich dann 
auch zu den möglichen Ausgleichsflächen äußern. 
13 LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland   
13.1 Die Zugängigmachung der bisherigen 
Stellungnahmen und die Erläuterung zum Thema 
nachrichtliche Übernahme im Planwerk unter Pkt 5.9 
der Begründung wird begrüßt. 
Die 
Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Keine weiteren Handlungsschritte erforderlich.

A N L A G E  5 . 2  
 
 
/ 11 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
Begründung 
13.2 Nochmals weisen wir darauf hin, dass die 
Wasserfläche des denkmalwerten Hafenbeckens mit 
ihrem Wasserniveau als solche zu erhalten ist und 
daher auf die Ausweisung als M im Bereich der 
geplanten Errichtung von Brücken oder Stegen zu 
verzichten ist. 
Der 
Stellungnahme 
wird nicht gefolgt. 
Der FNP stellt nur die überörtlichen Hauptverkehrsachsen 
als Verkehrsflächen dar. Alle anderen Erschließungsflächen 
gehen in den Bauflächendarstellungen auf. Dieser 
Systematik folgend sind auch im Deutzer Hafen die 
geplanten Verkehrsflächen inklusive der beiden Brücken als 
Bauflächen dargestellt. Auf der Ebene des Infrastruktur-
Bebauungsplans sind diese als Verkehrsflächen festgesetzt. 
Die zukünftigen Brückenbauwerke über das Hafenbecken 
dienen zur Erschließung und Verbindung des neu 
entstehenden Quartiers. 
14 
und 
15 
Deutsche Bahn AG – DB Immobilien 
Zwischenbescheid und Stellungnahme 
  
14.1 Kein Anspruch auf Schutz vor Immissionen aus dem 
Bahnbetrieb: 
Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der 
Betriebsanlagen entstehen Immissionen. 
Entschädigungsansprüche oder Ansprüche auf 
Schutz- oder Ersatzmaßnahmen können gegen die 
DB AG nicht geltend gemacht werden, da die 
Bahnstrecke eine planfestgestellte Anlage ist. 
Spätere Nutzer sind frühzeitig und in geeigneter 
Weise auf die Beeinflussungsgefahr hinzuweisen. 
Die 
Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Die Stellungnahme betrifft Belange, welche im Rahmen des 
Bebauungsplan-Verfahrens bzw. im 
Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen sind und ist 
daher nicht unmittelbar relevant für die 
Flächennutzungsplanung. 
 
14.2 Es wird auf die Lärmsanierung West im Rahmen des 
Projektes SSW Köln rechtsrheinisch an der Strecke 
2641 ab ca. km 3,9 verwiesen. Es ist eine 
Lärmschutzwand, also unmittelbar im Anschluss an 
das Gebiet aus dem Flächennutzungsplan „Deutzer 
Hafen“ geplant. 
Die 
Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Die Stellungnahme betrifft Belange, welche im Rahmen des 
Bebauungsplan-Verfahrens bzw. im 
Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen sind und ist 
daher nicht unmittelbar relevant für die 
Flächennutzungsplanung.

A N L A G E  5 . 2  
 
 
/ 12 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
Begründung 
Da es hier durch die räumliche Nähe zu 
Überschneidungen kommen kann, sind weitere 
Abstimmungen zwischen den Bauvorhaben 
notwendig. 
14.3 Ferner gibt es im Planungsbereich „Bebauungsplan-
Entwurf 68439/03“ eine Ausbauplanung im Bereich 
der Zufahrt Südbrücke – Bf Gremberg mit den 
Planungen zum neuen „Überwerfungsbauwerk 
Gremberg“ inkl. der Neuplanung der parallel 
verlaufenden 110 kv-Bahnstromleitung (Teil des 
Bedarfsplanes, Maßnahme im vordringlichen Bedarf).  
Die 
Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Die Stellungnahme betrifft Belange, welche im Rahmen des 
Bebauungsplan-Verfahrens bzw. im 
Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen sind und ist 
daher nicht unmittelbar relevant für die 
Flächennutzungsplanung. 
14.4 Des Weiteren bestehen Planungsüberlegungen zum 
Ausbau der Südbrücke um einen weiteren 
Brückenzug im Zusammenhang mit dem weiteren S-
Bahnausbau (S16, Kölner Südbahn) von Köln Süd 
kommend, über die Südbrücke in Richtung Köln 
Poll/Gremberg. Insoweit sind alle Aktivitäten, welche 
einen späteren Bahnausbau verunmöglichen bzw. 
erschweren zu verhindern. 
In vorgenanntem Zusammenhang mit den o. g. 
Planungen kann es sogar zu einem Flächenbedarf 
über die eigentlichen Bahnflächen hinaus kommen 
(Grunderwerb erforderlich). 
Die 
Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Die Stellungnahme betrifft Belange, welche im Rahmen des 
Bebauungsplan-Verfahrens bzw. im 
Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen sind und ist 
daher nicht unmittelbar relevant für die 
Flächennutzungsplanung. 
14.5 Weiterhin weisen wir vorsorgliche auf die sich infolge 
der verkehrlichen Entwicklung verändernde 
Schallimmissionen hin. 
Die 
Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Die Stellungnahme betrifft Belange, welche im Rahmen des 
Bebauungsplan-Verfahrens bzw. im 
Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen sind und ist 
daher nicht unmittelbar relevant für die 
Flächennutzungsplanung.

A N L A G E  5 . 2  
 
 
/ 13 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
Begründung 
14.6 Von Seiten der DB Energie GmbH erfolgt der 
Hinweis, dass angrenzend an das Plangebiet des 
Flächennutzungsplans (TOEB-NW-22-142899) die 
110-kV-Bahnstromleitung 563 Köln – Sindorf 
(Mastfeld 29 – 32) verläuft. 
Geplante Bebauungen liegen damit möglicherweise 
teilweise im Schutzstreifen der oben genannten 
Bahnstromleitung. Aufgrund der eingetragenen 
Dienstbarkeiten zugunsten der DB Energie GmbH 
sind bauliche Nutzungen im Bereich des 
Schutzstreifens begrenzt und bedürfen der 
Abstimmung mit bzw. der Zustimmung durch die DB 
Energie GmbH. Wir bitten Sie daher, uns bei 
Baumaßnahmen im Schutzstreifenbereich unbedingt 
entsprechend zu beteiligen. 
Die DB Energie GmbH ist grundsätzlich dazu bereit, 
Bebauungen im Bereich des Schutzstreifens der 
oben genannten Bahnstromleitung zuzustimmen, 
sofern die gemäß EN 50341/VDE 0210 geforderten 
Sicherheitsabstände eine solche Zustimmung 
zulassen. 
Für eine endgültige Zustimmung der jeweiligen 
geplanten Bebauungen bitten wir jedoch in jedem 
Fall um Zusendung prüffähiger Planunterlagen der 
Bauobjekte, inkl. genauer Lage im Geltungsbereich 
des Bebauungsplans, Grundrisse, 
Schnittzeichnungen und Höhenangaben. 
Zusätzlich bitten wir bereits an dieser Stelle um 
Beachtung der folgenden Auflagen und Hinweise: 
1. Im Schutzstreifen der Bahnstromleitung dürfen 
keine Einwirkungen oder Maßnahmen vorgenommen 
Die 
Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Die Stellungnahme betrifft Belange, welche im Rahmen des 
Bebauungsplan-Verfahrens bzw. im 
Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen sind und ist 
daher nicht unmittelbar relevant für die 
Flächennutzungsplanung.

A N L A G E  5 . 2  
 
 
/ 14 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
Begründung 
werden, die den ordnungsgemäßen Bestand oder 
Betrieb der Leitungen beeinträchtigen oder 
gefährden. 
2. Der Schutzstreifenbereich muss der DB Energie 
GmbH für die Entstörung und Leitungsarbeiten 
jederzeit zugänglich bleiben. 
3. Die Bodenbeschaffenheit im Umkreis von 15m zu 
den jeweiligen Masten (gemessen vom Eckstiel aus) 
darf aus maststatischen Gründen nicht verändert 
werden. Alle Aufschüttungen bzw. 
Bodenabtragungen im Schutzstreifenbereich sind der 
DB Energie GmbH anzuzeigen. 
4. Neuanpflanzungen dürfen im Schutzstreifen eine 
Höhe von 3,5 m nicht überschreiten. Der Rückschnitt 
sämtlicher Vegetation im Schutzstreifen bei 
Unterschreitung der Sicherheitsabstände gem. EN 
50341/VDE 0210 ist durch den Antragsteller oder 
deren Rechtsnachfolger auszuführen. 
5. Bei Baumaßnahmen, bei denen ein 
Mindestabstand von 3 m zwischen Baugeräten oder 
am Bau beteiligten Personen und der Leitung nicht 
eingehalten werden kann – ein mögliches 
Ausschwingen der Leiterseile ist dabei zu 
berücksichtigen! – ist eine kostenpflichtige 
Ausschaltung des betreffenden Stromkreises der 
Bahnstromleitung erforderlich. Für die betriebliche 
Koordination der DB Energie GmbH ist mit einem 
zeitlichen Vorlauf von ca. 16 Wochen zu rechnen. 
Eine gleichzeitige Abschaltung beider Stromkreise ist 
nicht möglich.

A N L A G E  5 . 2  
 
 
/ 15 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
Begründung 
6. Der Bauherr bzw. die von ihm beauftragten 
Baufirmen haften für alle Schäden, die an der 
Bahnstromleitung durch die Bautätigkeit entstehen. 
7. Bei geplanter Nutzung eines Baukrans ist, nach 
Eingang von prüffähigen Planunterlagen eine 
gesonderte Abstimmung notwendig. (Freidrehbereich 
und Mindestabstand des Krans zu ausschwingenden 
Leiterseilen). 
8. In der Nähe von stromführenden 
Hochspannungsleitungen ist mit elektromagnetischen 
Beeinflussungen zu rechnen. Die DB Energie GmbH 
erstattet weder Entschädigungen noch die Kosten für 
evtl. erforderliche Abschirmungen. 
9. Die DB Energie GmbH haftet nicht für Schäden an 
Objekten, die infolge von Witterungseinflüssen (z.B. 
vom Stromseil herunterfallendes Eis, Vogelkot) 
auftreten. 
14.7 Grundsätzlich gilt, dass bei konkreten Bauvorhaben 
zur Bahntrasse die DB Netz AG und die DB Energie 
GmbH zu beteiligen sind. Die Bauanträge 
(Baubeschreibung, maßstabsgetreue / prüfbare 
Pläne, Querschnitte, etc.) sind der Deutschen Bahn 
AG, DB Immobilien, Region West, Kompetenzteam 
Baurecht einzureichen. 
Eine Einbindung in die Planung bezugnehmend auf 
die Aufstellung und Einsatz von Kranen muss 
frühzeitig erfolgen. Insbesondere die Vorgaben zu 
Schutzabständen ggf. Bahnerdung sind einzuhalten. 
Im Rahmen der Beteiligung innerhalb von 
Die 
Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Die Stellungnahme betrifft Belange, welche im Rahmen des 
Bebauungsplan-Verfahrens bzw. im 
Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen sind und ist 
daher nicht unmittelbar relevant für die 
Flächennutzungsplanung.

A N L A G E  5 . 2  
 
 
/ 16 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
Begründung 
Bauantragsverfahren wird sodann gesondert Stellung 
genommen. 
Hier behalten wir uns die Geltungsmachung 
weitergehende Auflagen und Hinweis ausdrücklich 
vor. 
16 Bezirksregierung Köln – Dezernat 53   
16.1 Es wird darauf hingewiesen, dass für die im 
Plangebiet derzeit noch ansässige Firma Theo Steil 
GmbH, Alfred-Schütte-Allee 20, 50679 Köln das 
hiesige Dezernat 52 (Abfallwirtschaft einschließlich 
anlagenbezogenem Umweltschutz) zuständige 
immissionsschutzrechtliche Genehmigungs- und 
Überwachungsbehörde ist und dass durch das 
Dezernat 53 keine hausinterne Beteiligung von 
Dezernat 52 oder Koordination von Stellungnahmen 
erfolgt. 
Die 
Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Das Dezernat 52 der Bezirksregierung Köln wurde zur 
Beteiligung aufgerufen. Siehe Punkt 6. 
16.2 Teile des Hafenbeckens können gemäß der 
Planbegründung bei Schifffahrtssperren als 
Liegeplätze genutzt werden. Auf evtl. Immissionen an 
luftverunreinigenden Stoffen im Plangebiet durch den 
notwendigen Betrieb von z. B. Maschinen und 
Aggregaten zur Stromversorgung der Schiffe wird in 
den Planbegründung unter Nr. 8.5.6.2 ergänzend zur 
vorherigen Beteiligung kurz allgemein eingegangen. 
Die Entscheidung darüber, ob diese Angaben 
ausreichend sind, obliegt Ihrer Abwägung. 
Von hier wird jedoch für die nachfolgende 
verbindliche Bauleitplanung angeregt, auf diesen 
Aspekt näher einzugehen. 
Die 
Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Die Stellungnahme betrifft Belange, welche im Rahmen des 
Bebauungsplan-Verfahrens bzw. im 
Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen sind und ist 
daher nicht unmittelbar relevant für die 
Flächennutzungsplanung. 
Das Hafenbecken des Deutzer Hafens wird gemäß den 
Festsetzungen des Bebauungsplans in besonders 
gelagerten Fällen, die eine Schifffahrtssperre auf dem Rhein 
nach sich ziehen, temporär und für eine eng begrenzte Zeit 
den betroffenen Schiffen Zugang zum Hafenbecken nördlich 
der geplanten Kfz-Brücke dienen können. Die rechtliche 
Einschätzung als möglicher Schutzhafen wurde im Vorfeld 
mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des 
Bundes erörtert.

A N L A G E  5 . 2  
 
 
/ 17 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
Begründung 
16.3 Sowohl in der vorliegenden Planbegründung als auch 
im lufthygienischen Gutachten der Firma Rau vom 
15.03.2021 werden mögliche zukünftige 
Überschreitungen des Grenzwertes für 
Stickstoffdioxid (Jahresmittelwert) im Plangebiet bzw. 
dessen Umfeld thematisiert. Eine Bewertung der 
dazu von Ihnen durchgeführten Abwägung erfolgt 
von hier nicht. 
Die 
Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Die 39. BImSchV, deren Grenzwerte für die 
Immissionsbeurteilung relevant sind, enthält neben den 
Immissionswerten für die Jahresmittelwerte von NO2 auch 
Immissionswerte für den Kurzzeitwert (Mittelungszeit 1 
Stunde) von NO2, der nicht öfter als 18 Mal im Kalenderjahr 
überschritten werden darf (entspricht einem 99,8%-Wert). 
Die direkte modelltechnische Bestimmung dieses 
Kurzzeitwertes ist recht aufwändig. Eine Einschätzung einer 
möglichen Überschreitung wird auf der Basis des 
Jahresmittelwertes durchgeführt. Und zwar zeigen 
Messergebnisse an vielen bundesweiten Stationen an stark 
verkehrsbelasteten Straßen der letzten Jahre, dass die 
maximal zulässigen 18 Überschreitungen des 1-h-Wertes 
für NO2 dann eingehalten werden können, wenn der 
Jahresmittelwert unter 60 μg/m³ liegt. Ab einem 
Jahresmittelwert von 80 μg/m³ hingegen kann von einer 
sicheren Überschreitung des Kurzzeitwertes ausgegangen 
werden. Das lufthygienischen Gutachten der Firma Rau 
untersucht die NO2-Jahresmittelwerte. 
Im Hasental liegen die Immissionskonzentrationen von NO2 
im Fassadenbereich des Gebäudekomplexes zwischen 41 
μg/m³ und maximal 43 μg/m³ und damit über dem 
Grenzwert. Auch in dem Abschnitt zwischen Bahntrasse 
und der Einmündung des Poller Kirchwegs in die 
Siegburger Straße wird im Bereich des neuen 
Gebäudekomplexes auf der westlichen Straßenseite 
gegenüber dem Gebäudekomplex der KKH Köln lokal der 
Grenzwert erreicht bzw. mit maximal 41 μg/m³ geringfügig 
überschritten.

A N L A G E  5 . 2  
 
 
/ 18 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
Begründung 
Auf Grund des Niveaus der maximal berechneten 
Immissionskonzentrationen für das NO2-Jahresmittel ist 
entsprechend Kapitel 5.3.4 auch die Einhaltung des NO2-
Kurzzeitwertes sowohl für den Prognosenullfall als auch den 
Prognoseplanfall sichergestellt. 
 
16.4 Von hier wird jedoch darauf hingewiesen, dass nach 
den im August diesen Jahres für den an das 
Plangebiet angrenzenden vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan Nr. 69433/02 „Hochpunkt Siegburger 
Straße“ vorgelegten Unterlagen keine 
entsprechenden Überschreitungen dokumentiert 
werden. Eine Überprüfung des Sachverhaltes bzw. 
ein Abgleich der jeweiligen Unterlagen wird daher 
angeregt. Unklar ist zudem, ob im o. a. Gutachten 
der Firma Rau die im sogenannten Büro Campus 
Deutz vorgesehenen Maßnahmen (Bebauungen) 
berücksichtig wurden. 
Die 
Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Die unterschiedlichen Ergebnisse der Gutachten für den 
Deutzer Hafen bzw. das Verfahren BP Nr. 69433/02 
„Hochpunkt Siegburger Straße“ resultieren aus 
unterschiedlichen Modellansätzen sowie der nicht 
zeitgleichen Bearbeitung:  
Im Gutachten zu den Bauleitplanverfahren des Deutzer 
Hafens wurden Details der Gebäudekubatur entlang der 
Siegburger Straße nicht berücksichtigt, da die Planungen 
zum Zeitpunkt der Gutachtenbearbeitung für den Deutzer 
Hafen noch nicht den aktuell vorliegenden 
Detaillierungsgrad aufwiesen.  
Die zum Zeitpunkt der Gutachtenbearbeitung vorliegenden 
Verkehrszahlen wurden hingegen berücksichtigt. Das 
Vorhaben Hochpunkt Siegburger Straße ist im Prognose-
Nullfall enthalten (vgl. Abbildung 8 der 
Verkehrsuntersuchung Deutzer Hafen). 
 
Aufgrund des langfristigen Zeitrahmens der Entwicklung des 
Deutzer Hafens erfolgte zum aktuellen Zeitpunkt keine 
abschließende Betrachtung der lufthygienischen 
Auswirkungen des Gesamtvorhabens. Der aktuell

A N L A G E  5 . 2  
 
 
/ 19 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
Begründung 
untersuchte Prognosehorizont 2025 liegt vor der erwarteten 
Vollaufsiedlung des Hafens (ca. 2035).  
Das Gutachten des Ingenieurbüro Matthias Rau zeigt auf, 
dass mit der Gesamtumsetzung des Vorhabens insgesamt 
keine unlösbaren Konflikte hervorgerufen werden. Es ist 
anzunehmen, dass die maßgebliche Hintergrundbelastung, 
welche durch die Planung nur geringfügig erhöht wird, in 
den kommenden Jahren sinken wird. Hier wirken neben den 
positiven Effekten des Luftreinhalteplans der Stadt Köln 
auch allgemeine Änderungen im individuellen 
Verkehrsverhalten und der Zuwachs der Elektromobilität. 
Vor diesem Hintergrund werden die Untersuchungen, wie 
auch in der Begründung unter 8.5.6.2 aufgeführt, auf Ebene 
der einzelnen Teilbebauungspläne fortlaufend konkretisiert. 
In diesem Zuge werden auch die baulichen Veränderungen 
durch den Bebauungsplan 69433/02 „Hochpunkt Siegburger 
Straße“ berücksichtigt. 
16.5 Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass die dritte 
Fortschreibung des Luftreinhalteplanes aus 11/2021 
stammt (siehe abweichende Angabe in Kapitel Nr. 
8.9 der Planbegründung). Außerdem wird angeregt 
die Hinweise in der Planbegründung mit Bezug auf 
den Luftreinhalteplan (Seite 65, Hinweis auf Kapitel 
Nr. 8.5.17 sowie Seite 66, Hinweis auf Kapitel Nr. 
8.5.6 und die Inhalte des Luftreinhalteplanes) zu 
überprüfen. 
Der 
Stellungnahme 
wird gefolgt. 
Die Querverweise zum entsprechenden Kapitel wurden 
aktualisiert. 
16.6 Das Dezernat 53 ist als Obere 
Immissionsschutzbehörde zuständig für 
Niederfrequenzanlagen zur Fortleitung von 
Elektrizität einschließlich Bahnstromfernleitungen 
Die 
Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Eine Regelbeteiligung des LANUV ist nicht erforderlich. 
Siehe auch Stellungnahme vom 15.06.2018.

A N L A G E  5 . 2  
 
 
/ 20 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
Begründung 
nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 der Verordnung über 
elektromagnetische Felder (26. BImSchV) mit einer 
Spannung von 110.000 Volt (110 kV) oder mehr und 
somit auch für die südlich des Plangebietes 
verlaufende Bahnstromfreileitung (110 kV). Für die 
ebenfalls südlich des Plangebietes verlaufenden 
Bahnstromoberleitungen besteht für das Dezernat 53 
keine immissionsschutzrechtliche Zuständigkeit, 
jedoch sind diese Leitungen im Hinblick auf die 
Einhaltung von Grenzwerten mit zu berücksichtigen. 
Die Ausführungen in der Planbegründung zu den 
Leitungen basieren im Wesentlichen auf dem Bericht 
Nr. 20/021 der Firma EM-Institut GmbH vom 
17.08.2021 zu Messungen der magnetischen Felder 
am Rand des Plangebietes. Danach ist durch die 
Bahnstromfreileitung und die 
Bahnstromoberleitungen insgesamt von einer 
deutlichen Unterschreitung des Grenzwertes der 26. 
BImSchV für magnetische Felder auszugehen. Eine 
Messung der elektrischen Felder wurde gemäß dem 
o. a. Bericht aufgrund der örtlichen Situation 
(Entfernung) nicht für erforderlich gehalten.  
Wie bereits in der hiesigen Stellungnahme vom 
20.09.2021 erläutert, ist seitens des Dezernates 53 
keine fachliche Prüfung des o. a. Berichtes möglich. 
Eine entsprechende Beteiligung des Landesamtes für 
Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV 
NRW) ist von hier nicht erfolgt. Sofern dies Ihrerseits 
für notwendig erachtet wird, bitte ich um 
entsprechende Mitteilung.

A N L A G E  5 . 2  
 
 
/ 21 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
Begründung 
16.7 Berücksichtigung § 50 BImSchG i. V. mit 
Betriebsbereichen nach § 3 Abs. 5a BImSchG 
("Störfallbetriebe":  
In Kapitel Nr. 8.5.12.4 (Seite 58) der Planbegründung 
wird hinsichtlich „Störfallbetriebe“ auf Kapitel Nr. 
8.5.19 hingewiesen. Dieser Hinweis kann nicht 
nachvollzogen werden. 
Der 
Stellungnahme 
wird gefolgt. 
Die Verlinkung wird korrigiert und in der Begründung 
hinterlegt. 
17. Bezirksregierung Köln   
 Hinsichtlich der Ziele der Raumordnung in Bezug auf 
den großflächigen Einzelhandel bestehen keine 
Raumordnerischen bedenken, sofern zum 
Feststellungsbeschluss der 227. Änderung der 
Beschluss über die Fortschreibung des 
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes vorliegt. 
Die Einhaltung der Ziele 6.5-2, 6.5-3 und 6.5-8 LEP 
NRW können auf Grundlage des derzeitigen 
Planungsstandes nicht abschließend gewährleistet 
werden kann. 
Der 
Stellungnahme 
wird gefolgt. 
Das Einzelhandelskonzept der Stadt Köln wurde mit 
Ratsbeschluss vom 08.03.2023 beschlossen. Wenn ein 
konkretes Vorhaben bekannt ist, werde die Auswirkungen 
auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung vertiefend 
untersucht. 
18 Bezirksregierung – Dezernat 53   
18.1 Verkehr 
Für den Standort der geplanten Schule (Baufeld BF 
12) erfolgen auf den Seiten 54/55, 72/73 sowie 84/85 
gesonderte Auswertungen und Abbildungen 
hinsichtlich bestimmter Verkehrslärmimmissionen. 
Bei diesen Auswertungen wird jedoch nicht auf die 
nach außen gerichteten Teile der Gebäudefassaden 
bzw. die dort teilweise zu erwartenden 
Beurteilungspegel > 55 dB(A) (oberhalb des 
 Der Flächennutzungsplan trifft keine Regellungen zu 
Gebäudefassaden bzw. einer baulichen Zonierung 
beispielsweise der Schule. Im Rahmen des 
Bebauungsplans sind die folgenden Regelungen erfolgt: 
 
Die Gebäudefassaden der geplanten Schule bzw. die dort 
zu erwartenden Verkehrslärmimmissionen wurden durch die 
Festsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen gemäß DIN 
4109 im Bebauungsplan berücksichtigt.

A N L A G E  5 . 2  
 
 
/ 22 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
Begründung 
berücksichtigten Orientierungswertes) sowie 
mögliche Folgen eingegangen.  
Für die sogenannte "Nothafenfunktion" (siehe Kapitel 
Nr. 8.9) wurden gesonderte Berechnungen 
durchgeführt, für die mit den Karten C08 und C09 
(siehe dortige Beschriftung) allerdings nur 
Ergebnisse für den Nachtzeitraum dargestellt 
werden. Für die geplante Schule (Beurteilungszeit 
„Tag“) erfolgt zur „Nothafenfunktion“ keine konkrete 
Auswertung bzw. Beurteilung. 
Eine gesonderte Betrachtung für den Schulstandort 
erfolgt in Kapitel Nr. 10 (Ermittlung der 
Gesamtbelastung durch Verkehr) nicht. 
Die durch die Nutzung des Hafenbeckens im Falle von 
Schifffahrtssperren entstehenden Immissionen 
unterscheiden sich im Tages- und Nachtzeitraum nicht. 
Eine gesonderte Betrachtung des Schulstandortes erfolgte 
nicht, da es in den einschlägigen Normen und 
Verordnungen für die Beurteilungspegel aus dem 
Gesamtverkehr keine Vergleichswerte gibt. Es wurden 
hilfsweise die Orientierungswerte für allgemeine 
Wohngebiete (WA) als Beurteilungsgrundlage 
herangezogen. 
18.2 Gewerbelärm  
Nach den Ausführungen auf Seite 101 der 
schalltechnischen Untersuchung konnten noch nicht 
alle gewerblichen Nutzungen bzw. Anlagen und 
Einrichtungen berücksichtigt werden. Gemäß der 
Planbegründung soll in den jeweiligen 
Bebauungsplänen sichergestellt werden, dass keine 
Immissionsschutzkonflikte entstehen. Die 
Entscheidung zu dieser Vorgehensweise obliegt Ihrer 
Abwägung. Dennoch wird darauf hingewiesen, dass 
hier evtl. ein Widerspruch auch zur Einleitung der 
schalltechnischen Untersuchung besteht (z. B. sind 
Umspannwerk und Schulstandort Teile des 
Bebauungsplanes Infrastruktur, in der 
schalltechnischen Untersuchung zu diesem 
Bebauungsplan werden deren mögliche Emissionen 
aber nicht berücksichtigt). 
Der 
Stellungnahme 
wird teilweise 
gefolgt. 
Der Hinweis auf redaktionelle Anpassungen wurde 
umgesetzt. Die übrigen Regelungen werden im Detail in den 
nachgelagerten Bebauungsplänen getroffen. 
 
Die geplanten GE Hafenamt und GE BF Ost 04-Gebiete 
sind als Gewerbelärmquellen von nachrangiger Bedeutung. 
Über eine Festsetzung im Bebauungsplan wird geregelt, 
dass sich nur Betriebe ansiedeln dürfen, die das Wohnen 
nicht wesentlich stören. Der Betrieb des Schulstandortes 
führt nicht zu Lärmimmissionen. 
Bei der Ergebnisdarstellung wurden auch die übrigen 
gewerblichen Emittenten berücksichtigt. Es handelt sich 
somit um Darstellungen der gewerblichen 
Gesamtbelastung. 
Die Bezeichnungen des möglichen Störgrades der künftigen 
gewerblichen Nutzungen wurde in der Begründung 
vereinheitlicht. In Bezug auf die Festsetzungen des ersten

A N L A G E  5 . 2  
 
 
/ 23 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
Begründung 
Mögliche Auswirkungen (Immissionen) durch die 
Firma Schütte sowie weitere südlich der DB-Trasse 
gelegene gewerbliche Flächen wurden separat 
berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass die 
dafür zuständige Untere Immissionsschutzbehörde 
Ihres Hauses dazu beteiligt wurde. Trotz der 
fehlenden immissionsschutzrechtlichen Zuständigkeit 
des Dezernates 53 für diese Emittenten wird darauf 
hingewiesen, dass aufgrund der Beschriftungen zu 
den Abbildungen 11-5, 11-6, 11-8 und 11-9 
(....Gewerbe inkl. Fa. Schütte....) nicht klar ist, ob hier 
bei der Ergebnisdarstellung auch die übrigen 
gewerblichen Emittenten berücksichtigt wurden und 
es sich somit um Darstellungen der gewerblichen 
Gesamtbelastung handelt. 
Für das derzeit im Plangebiet noch vorhandene 
Asphalt-Mischwerk wird gemäß der Planbegründung 
eine Stilllegung spätestens bis 2026 angestrebt. Das 
Asphalt-Mischwerk wurde in der schalltechnischen 
Untersuchung nicht berücksichtigt. Von hier wird 
insbesondere im Hinblick auf die geplante Schule 
davon ausgegangen, dass die auf Seite 22 der 
Planbegründung beschriebene Vorgehensweise 
(textliche Festsetzungen in der verbindlichen 
Bauleitplanung, Inbetriebnahme schützenswerte 
Nutzungen erst nach Abriss des Asphalt-
Mischwerkes) umgesetzt wird. 
Nach Seite 103 der schalltechnischen Untersuchung 
ist im südlichen Teil des Plangebietes zukünftig nur 
nicht störendes Gewerbe vorhanden. Für die 
entsprechenden Angaben in der Planbegründung 
Teilbebauungsplans für den Deutzer Hafen (BP 68439/03; 
Arbeitstitel: Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur in Köln-
Deutz) wurde die Formulierung „nicht wesentlich störende 
Gewerbebetriebe“ verwendet.

A N L A G E  5 . 2  
 
 
/ 24 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
Begründung 
wird eine Überprüfung bzw. ein Abgleich angeregt 
(„nicht wesentlich störend“ auf Seite 42 letzter 
Absatz, „nicht-störend“ in Kapitel Nr. 8.5.14 auf Seite 
64). 
18.3 Freizeitlärm/Sportlärm  
Das auf Seite 14 unter /10/ angegebene Datum 
01.09.2019 ist unklar.  
Sowohl für die sogenannte Halle Steil als auch für 
das Freibad erfolgt die Beurteilung nach dem 
Freizeitlärmerlass NRW und nicht nach der 18. 
BImSchV. Die diesbezüglichen Angaben sind relativ 
knapp gehalten und wenig aussagekräftig. Unter 
Berücksichtigung der Angaben in der 2021 zum 
Bebauungsplan Infrastruktur vorgelegten 
Begründung ist eine Anwendung der 18. BImSchV für 
Teile diese Anlagen nicht grundsätzlich 
auszuschließen. Eine Überprüfung dazu wird 
nochmals angeregt. Ggf. wird dieser Aspekt in den 
weiteren Plan- bzw. Genehmigungsverfahren unter 
Berücksichtigung der konkreten Nutzungs- und 
Betriebskonzepte für die Halle Steil bzw. das Freibad 
nochmals aufzugreifen sein.   
Der für die Halle Steil berücksichtigte 
Schallleistungspegel wird weiterhin nicht begründet. 
Für die in Kap. 13 genannten Einwirkzeiten (an 
Werktagen insgesamt längere Einwirkzeiten als an 
Sonn- und Feiertagen) fehlt weiterhin eine 
Erläuterung.   
Nördlich der Schule sind neben der Halle Steil 
offenbar noch weitere Sport- bzw. Freizeitflächen 
 Die Fassung des Freizeitlärmerlasses vom 23.10.2006 
wurde zu Beginn der Bearbeitung der Lärmuntersuchung 
mit Stand vom 01.09.2019 online abgerufen. Die Fassung 
vom 23.10.2006 war seiner Zeit und ist immer noch aktuell. 
Die Halle Steil und das Freibad sind für die Allgemeinheit 
und nicht für Sportvereine vorgesehen, sodass eine 
Beurteilung nach der Freizeitlärmerlass NRW 
durchzuführen ist.  
Der Anregung zur Überprüfung wird im weiteren 
Genehmigungsverfahren gefolgt. 
Die flächenbezogene Schallleistung Lw“ für die Fläche 
„Halle Steil“ wurde analog der flächenbezogenen 
Schallleistung für eine Liegewiese (62 dB(A)) angesetzt. Die 
Halle besitzt wegen der nicht geschlossenen Wände keine 
nennenswerte Schalldämmung. 
Da derzeit noch keine konkrete Nutzung für die Halle Steil 
vorgegeben werden kann, wurde hilfsweise eine 
flächenbezogene Schallleistung von 62 dB(A) pro qm zur 
Tagzeit angesetzt. Es ist anzumerken, dass gemäß Beiblatt 
der DIN 18005 für die Planung einer Gewerbefläche eine im 
Vergleich dazu geringere flächenbezogene Schallleistung 
von 60 dB(A) pro qm zur Tagzeit herangezogen werden 
sollte. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Halle Steil 
große Öffnungsflächen besitzt und die Wände aus einer 
offenen Holzkonstruktion bestehen.

A N L A G E  5 . 2  
 
 
/ 25 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
Begründung 
vorgesehen. In der schalltechnischen Unter-suchung 
wurden diese Flächen lediglich als Liegewiese 
berücksichtigt.  
Der Schulstandort befindet sich unmittelbar 
angrenzend an der Halle Steil, dem geplanten 
Freibad sowie sonstigen geplanten Sport- und 
Freizeitflächen. Daher wird für den Schulstandort 
eine gesonderte Aus-wertung bzw. Beurteilung 
vergleichbar wie beim Verkehrslärm angeregt. 
Bezug auf Kapitel Nr. 13.2 Abs. 1 und Karte F01  
Unklar ist, wo die Darstellung der Beurteilungspegel 
außerhalb der Ruhezeit erfolgt (siehe dazu auch 
Beschriftung Karte F01). 
Die Tabellen im Bericht und Berechnungen sind korrekt. Es 
sind die Einwirkzeiten im jeweiligen Beurteilungszeitraum zu 
untersuchen. Es wurde im Sinne eines Worst-case-
Ansatzes von einer Vollbelegung in den 
Beurteilungszeiträumen (tags, tags innerhalb der Ruhezeit, 
nachts) ausgegangen. 
Da auch für die weiteren Sport- bzw. Freizeitflächen derzeit 
noch keine konkrete Nutzung vorgegeben werden kann, 
wurde hilfsweise eine flächenbezogene Schallleistung 
analog einer Liegewiese (62 dB(A) pro qm zur Tagzeit) 
angesetzt. Auch hier wäre für die Planung einer 
Gewerbefläche eine geringere flächenbezogene 
Schallleistung von 60 dB(A) pro qm zur Tagzeit 
heranzuziehen. 
Hinsichtlich der Einwirkungen auf den benachbarten 
Schulstandort wird auf die Abbildungen F03 und F04 im 
Anhang F der schalltechnischen Untersuchung verwiesen. 
Der Sport- und Freizeitlärm wurde für die ungünstigsten 
Fälle, d.h. Vollbelegung innerhalb der Ruhezeiten tags und 
lauteste volle Stunde nachts, berechnet. Diese Zeiträume 
liegen außerhalb der gewöhnlichen Schulunterrichtszeiten, 
so dass die mit Straßenverkehrslärm in ihrer Höhe 
vergleichbaren Pegel in den Karten bereits eine 
Überzeichnung der tatsächlichen Geräuschsituation für den 
Schulstandort innerhalb der gewöhnlichen 
Schulunterrichtszeiten wiedergibt. 
Bei Vollbelegung und gleicher Emission sind tags außerhalb 
und innerhalb der Ruhezeit dieselben Beurteilungspegel zu

A N L A G E  5 . 2  
 
 
/ 26 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
Begründung 
erwarten. Deshalb können die Beurteilungspegel außerhalb 
der Ruhezeit in den Karten F01 und F03 abgelesen werden. 
Stand 03.02.2023

A N L A G E  5 . 2  
 
 
/ 27 
 
Bürgerinnen und Bürger 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
Begründung 
1 Öffentlichkeit   
1.1 Verweis auf Stellungnahme zum 
Bebauungsplanentwurf Nr. 68439/03 „Deutzer Hafen 
– Teilplan Infrastruktur in Köln Deutz“ 
  
1.2 Konflikt zwischen geplanter Verkehrserschließung für 
das neue Quartier und des bestehenden 
Industriestandortes, Gewährleistung einer 
Leistungsfähigkeit. 
Die 
Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Die Eingabe wird in der Abwägung zum benannten 
Bebauungsplanentwurf Nr. 68439/03 „Deutzer Hafen – 
Teilplan Infrastruktur in Köln Deutz“ berücksichtigt. Dort 
heißt es in der Abwägung: Bei der Planung der 
Erschließung (Anpassung der Straße Am Schnellert) und 
bei der gutachterlichen Untersuchung des Verkehrslärms 
wurden die Belange des Eingebenden berücksichtigt. 
Aufgrund der konkreten Ausführungsplanung ist während 
der Umbauphase der Straße Am Schnellert diese nutzbar. 
Die Straße ist für die Aufnahme des Lkw-Verkehrs 
ausreichend dimensioniert. 
2 Öffentlichkeit   
 Bedarf an einer direkten Stadtbahnverbindung zum 
Deutzer Bahnhof und darüber hinaus. 
Die 
Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Die Verlängerung der Stadtbahnlinie an den Deutzer 
Bahnhof wurde in einer Machbarkeitsstudie untersucht. 
Darauf aufbauend werden weitere Erfordernisse geprüft. 
Kurz- und Mittelfristig wird zunächst eine Buslinie das 
Quartier am Deutzer Hafen an den Bahnhof Deutz 
anbinden. 
3 Öffentlichkeit   
 Bedarf einer Rheinquerung zur besseren Einbindung 
des Quartiers in die Stadt.  
Die 
Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Die Rheinquerungen sind nicht Bestandteil des 
Planverfahrens, werden aber durch die Stadt Köln 
untersucht.

A N L A G E  5 . 2  
 
 
/ 28 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
Begründung 
4 Öffentlichkeit   
4.1 Forderung nach einer Reduktion der Dichte auf 4.500 
EW und 4.000 Arbeitsplätze. 
Die 
Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Die Stellungnahme betrifft Belange, welche im Rahmen des 
Bebauungsplan-Verfahrens bzw. im 
Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen sind und ist 
daher nicht unmittelbar relevant für die 
Flächennutzungsplanung. 
4.2 Nachvollziehbare Herleitung des Modal-Splits im 
Verkehrskonzept Deutzer Hafen ist nicht gegeben. 
Die 
Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Der Modal Split wurde nach den zu diesem Zeitpunkt 
aktuellen Erkenntnissen der Stadt Köln berücksichtigt und 
mit dem Fachamt abgestimmt. 
4.3 Betrachtung des ÖPNV erfolgt nur qualitativ und auf 
noch nicht gesicherte (neue) Bahnverbindungen. Es 
wird weder im Mobilitätskonzept noch in der 
Verkehrsuntersuchung die Anzahl an neu 
entstehenden Personenfahrten im ÖPNV aus dem 
Plangebiet Deutzer Hafen quantifiziert. Ferner wird 
nicht untersucht, wie hoch die freie Kapazität der 
vorhandenen ÖPNV-Linien ist, welche 
Kapazitätserhöhungen erforderlich sind und ob die 
Schienen-Infrastruktur geeignet ist, zusätzliche Linien 
oder Taktverdichtungen aufzunehmen. 
Quantifizierung der erforderlichen Maßnahmen als 
Entscheidungsgrundlage sollen  
nachgeliefert werden. 
Die 
Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Das Mobilitätskonzept wurde mit GO.Rheinland und den 
Kölner Verkehrsbetrieben (KVB) abgestimmt und in deren 
Netzplanung aufgenommen. Kurz- und mittelfristig ist der 
Einsatz einer Busverbindung zum Deutzer Bahnhof 
vorgesehen. 
4.3 Um die Effekte aller Planfälle objektiv beurteilen zu 
können, sollten die einzelnen Planfälle mit dem 
Prognose-Nullfall verglichen werden. So wird auch 
bei den Kombinationen der Planfälle (Kapitel 4.5) 
Die 
Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Die Verkehrsuntersuchung Deutzer Hafen analysiert 
unterschiedliche Planfälle für eine zukünftig leistungsfähige 
und verkehrssichere Abwicklung aller Verkehrsarten unter 
Berücksichtigung der Umsetzung des Integrierten Plans. 
Die Beurteilung der einzelnen Planfälle erfolgte in

A N L A G E  5 . 2  
 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
Begründung 
verfahren. Als Entscheidungsgrundlage sollte die 
Verkehrsuntersuchung hier nachgearbeitet werden. 
Abstimmung mit den Fachämtern der Stadt Köln im 
Vergleich zum Prognose Planfall 1, da dieser alle 
verkehrlichen Entwicklungen des Prognose Nullfalls 
zuzüglich der Gebietsentwicklung des Deutzer Hafens 
beinhaltet.  
Ein Abgleich mit dem Prognose-Nullfall führt qualitativ nicht 
zu einem anderen Ergebnis. 
Die Darstellung des Vergleichs mit dem Prognose-Nullfall, 
erfolgte lediglich für die Vorzugsvarianten, um die 
Auswirkungen zu den genannten Planungsebenen zu 
beschreiben. 
4.4 Der dargestellte Untersuchungsraum der Planfälle 
zeigt nicht die Auswirkungen auf das Kfz-Netz in 
Deutz (Bildausschnitt zu klein), konkret auf die 
Siegburger Straße nördlich der Severinsbrücke und 
auf den Gotenring. Durch die rote Darstellung (für 
Verkehrszunahme) ist zu erkennen, dass durch das 
Planvorhaben die Kfz-Belastung auf Gotenring steigt. 
Die Verkehrsmenge wird nicht quantifiziert. Als 
Entscheidungsgrundlage sollte diese nachgeliefert 
werden. 
Die 
Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Bei der Untersuchung der einzelnen Planfälle konnten keine 
maßgeblichen verkehrlichen Auswirkungen durch die 
Quartiersentwicklung des Deuter Hafens in dem Bereich 
Siegburger Straße nördlich der Severinsbrücke und auf den 
Gotenring festgestellt werden. Zur besseren Lesbarkeit der 
Abbildung wurde auf eine Darstellung dieses Bereichs 
verzichtet. 
 
Stand 19.05.2023

Anlage_6.1_Stellungnahmen der Behörden und TÖB_§4(1)

55900 Zeichen

A N L A G E  6 . 1  
/ 2 
 
Darstellung und Bewertung der zum Städtebaulichen Planungskonzept –Arbeitstitel: „Deutzer Hafen“ in Köln-Deutz – eingegange-
nen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 20.06.2018 
bis zum 08.08.2018 durchgeführt Im Zeitraum der Beteiligung sind 44 Stellungnahmen eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der 
laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich glei-
chen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
1 Bezirksregierung Köln – Dezernat 25 – (Verkehr, IGVP 
und ÖPNV) 
    
1.1 Grundsätzlich keine Bedenken. Kenntnisnahme Die Einwenderin hat keine Bedenken. X X 
1.2 Bitte um Beteiligung der Häfen und Güterbahn AG Köln, 
da dortige Bahntrassen von der Maßnahme betroffen 
sind. 
ja Häfen und Güterverkehr Köln AG wurde beteiligt, 
siehe lfd. Nr. 23 
 X 
2 Bezirksregierung Köln – Dezernat 33 – (Ländliche Ent-
wicklung, Bodenordnung) 
    
 Keine Bedenken Kenntnisnahme Die Einwenderin hat keine Bedenken. X X 
3 Bezirksregierung Köln – Dezernat 35.4 – (Denkmal-
schutz) 
    
 Bezüglich landes- und bundeseigener Denkmäler keine 
Bedenken. 
Kenntnisnahme Die Einwenderin hat keine Bedenken. X X 
4 Bezirksregierung Köln – Dezernat 52 – (Abfallwirt-
schaft u. Bodenschutz- einschl. anlagenbezogener 
Umweltschutz) 
    
 Keine Bedenken, da die im Deutzer Hafen ansässige 
Firma […] den Standort bis Ende 2020 verlässt. 
Kenntnisnahme Die Einwenderin hat keine Bedenken. X X 
5 Bezirksregierung Köln – Dezernat 54 – (Wasserwirt-
schaft – einschl. anlagenbezogener Umweltschutz)

- 2 - 
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
 Bitte um ausreichende Darstellung und Berücksichtigung 
der wasserwirtschaftlichen Belange hinsichtlich Über-
schwemmungsgebiet und Hochwasserschutz. Ansonsten 
keine Bedenken 
ja Der Hochwasserschutz wird unter anderem in 
den Kapiteln 5.6 und 6.4 behandelt. 
X X 
6 Industrie- und Handelskammer zu Köln     
6.1 Die Bedürfnisse der im Deutzer Hafen angesiedelten, 
überplanten gewerblichen und industriellen Unternehmen 
müssen weiterhin im Focus bleiben und eine umfangrei-
che Unterstützung bei der Verlagerung muss dringend er-
folgen. 
ja Es werden schon seit langem und in regelmäßi-
gen Abständen Gespräche mit den Eigentümern 
und den Unternehmen geführt. Es wird Unterstüt-
zung bei der Suche nach alternativen Standorten 
gegeben sowie der Prozess koordiniert.  
X X 
6.2 Die Stadt Köln verliert mit der Umwandlung 20 ha Ge-
werbe- und Industriefläche, die an anderer Stelle ausge-
glichen werden muss. 
Dem Wirtschaftsstandort Köln mangelt es vor allem an in-
dustriell nutzbaren Flächen. Forderung eines dynami-
schen Flächenmanagements in Form einer Tauschbörse, 
die Wohnflächen in Gewerbe- und Industrieflächen um-
wandelt und umgekehrt. 
nein Weite Teile der Gewerbe- und Industrieflächen im 
Deutzer Hafen liegen bereits brach. Für vorhan-
dene Betriebe werden, soweit erforderlich, neue 
Standorte gesucht, eine Umsiedlung erfolgt zeit-
lich verknüpft mit den Bauleitplanverfahren. 
Für die südlichen Baufelder sowie weitere Teilbe-
reiche der übrigen Baufelder ist eine gewerbliche 
Nutzung vorgesehen, insgesamt 40% der geplan-
ten Brutto-Grundfläche (BGF). Damit gewinnt der 
Stadtteil hochwertige Büro- und Gewerbeflächen. 
 
Die Einrichtung eines Flächenmanagements ist 
nicht Gegenstand der Bauleitplanplanverfahren. 
X X 
6.3 Höhenentwicklung im Plangebiet muss offen kommuni-
ziert werden. 
Verteilung und Häufigkeit der Häuser mit mehr als zehn 
Geschossen wird nicht deutlich. Nach BauO NRW § 2 
Abs. 3 sind als Hochhäuser alle Gebäude zu verstehen, 
die einen Aufenthaltsraum über 22 m Höhe Geländeober-
fläche aufweisen, dies sind im Plangebiet mehr Gebäude 
als die genannten Hochpunkte. 
ja Die Höhenentwicklung im Plangebiet ist im Inte-
grierten Plan dargestellt. Auf der Planungsebene 
wurden die Gebäudehöhen intensiv untersucht 
hinsichtlich Belichtung, Verschattung, Lärm, 
Städtebau sowie Brandschutz und Entfluchtung. 
Den Unterlagen (Integrierter Plan sowie Quar-
tiersbuch) können entsprechende Aussagen ent-
nommen werden.  
Im Integrierten Plan sind vorwiegend einzelne 
Hochhäuser als Hochpunkte vorgesehen. Dabei 
 X

- 3 - 
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
handelt es sich um Gebäude mit einer Höhe > 25 
m, da für die Beurteilung eine Fußbodenober-
kante des höchstgelegenen Geschosses von 
mindestens 22 m über der Geländeoberfläche 
herangezogen wird. Im Einzelnen sind dies Hoch-
punkte in den Baufeldern 3, 5, 6, 10d, 11e und 
AX01. Die zur Bahn orientierten Gebäuderiegel 
der südlichen Baufelder sind überwiegend eben-
falls als Hochhäuser vorgesehen. Darüber hinaus 
sind weite Teile der Mühlen als Hochhäuser ein-
zuordnen. 
Eine Übersicht der Gebäudehöhen wird ergänzt. 
6.4 Eine fachliche Stellungnahme zum Thema Verkehr ist 
nicht möglich, da Verkehrsuntersuchungen und -progno-
sen noch nicht vorliegen 
 
Kenntnisnahme Ein umfassendes Mobilitätskonzept – auch unter 
Berücksichtigung von Gewerbebetrieben im Um-
feld des Deutzer Hafens wurde im Zuge der Bau-
leitplanverfahren erarbeitet. 
X X 
6.5 Es wird darauf hingewiesen, dass die verkehrliche Anbin-
dung der angrenzenden Unternehmen, […], durch die 
Maßnahme nicht beeinträchtigt werden darf. 
ja Im Rahmen der Erarbeitung des Mobilitätskon-
zeptes finden Abstimmungen mit den betroffenen 
Unternehmen im Bereich des Deutzer Hafens 
statt. Eine Beeinträchtigung der angrenzenden 
Unternehmen soll vermieden werden. 
X X 
6.6 Es ist frühzeitig ein Logistikkonzept für das Plangebiet zu 
erarbeiten und zu berücksichtigen. 
ja Das Thema Logistik wird im Mobilitätskonzept ge-
prüft und berücksichtigt. 
X X 
6.7 Der Deutzer Hafen hat seit dem 13. Januar 1934 eine 
Schutzfunktion inne. Dies gilt zu berücksichtigen, da auch 
aufgrund der klimatischen Veränderungen immer häufiger 
Schiffe einen Hafenplatz benötigen. 
teilweise  Über die rechtliche Verankerung der Schutzha-
fenfunktion bestehen unterschiedliche Auffassun-
gen. Seitens der Stadt Köln wird die Ansicht ver-
treten, dass eine Widmung des Deutzer Hafens 
als Schutzhafen nicht entnommen werden kann. 
Unabhängig von der rechtlichen Situation werden 
in Abstimmung mit der WSV Lösungsvorschläge 
erarbeitet, den Deutzer Hafen bis zur KFZ-Brücke 
im Notfall zum Schutz aufsuchen zu können. Für 
X X

- 4 - 
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
das Hafenbecken wird im Lauf des weiteren Ver-
fahrens ein Nutzungskonzept erarbeitet, welches 
diesen Aspekt berücksichtigt. 
7 Landschaftsverband Rheinland, Amt für Denkmal-
pflege im Rheinland 
    
7.1 Beim Deutzer Hafen handelt es sich zusammen mit den 
im Folgenden aufgelisteten baulichen Anlagen um ein 
Denkmal. Der Denkmalwert ist gutachterlich gemäß den in 
§ 2 DSchG NRW aufgeführten Kriterien nachgewiesen. 
ja Die Vorschriften des DSchG erhalten mit der be-
standskräftigen Eintragung in die gemeindliche 
Denkmalliste gem. § 3 DSchG bzw. mit der vor-
läufigen Unterschutzstellung gem. § 4 DSchG 
Rechtswirkung. Gemäß § 9 Abs. 6 BauGB sind 
entsprechend eingetragene Denkmäler nach Lan-
desrecht gem. § 3 DSchG NRW nachrichtlich zu 
übernehmen. 
Die nachrichtliche Übernahme bzw. Vermerk ein-
getragener Denkmäler erfolgt im Bebauungsplan. 
In der Systematik des FNPs erfolgt dies lediglich 
für Denkmalmehrheiten, die hier nicht vorliegt. 
 
X X 
7.2 Gemäß § 2 DSchG NRW sind folgende denkmalwerte 
Bauten und Anlagen im Deutzer Hafen: 
- Industriehafen (1904-07): Hafenbecken mit Was-
serfläche, Wasserniveau, Uferböschungen, Kai-
mauern, mit historischen Elementen 
- Hafenbahn: Gleistrassen am West- und Ostkai des 
Industriehafens 
- Kran- und Verladeanlagen mit zugehörigen Kran-
bahnen 
- Ellmühle mit Auer-Mühle: stadtbildprägender Müh-
lenkomplex, der maßgeblich die Rheinsilhouette 
bestimmt mit Verwaltungsgebäude, Mühlenge-
bäude, Schornstein, Kessel-/Maschinenhaus, 
Pumpenhaus, Silobauten, Getreidesauganlagen, 
teilweise Neben dem Gebäudekomplex der Ellmühle sollen 
auch das Hafenbecken mit Wasserfläche und 
Uferböschung, Teile der begleitenden Gleisanla-
gen, gewisse Kräne und die große Verladeanlage 
als separates Denkmal „Deutzer Hafen“ eingetra-
gen werden. Zurzeit ist das Verfahren zur Unter-
schutzstellung der letztgenannten Objekte anhän-
gig. In diesem Zusammenhang finden noch Ge-
spräche mit den Eigentümern statt (vgl. lfd Nr. 
7.14). 
Danach erfolgt eine Prüfung und Abstimmung, 
welche Elemente erhalten werden können und 
gleichzeitig einen Nutzwert für die Menschen im 
Deutzer Hafen haben werden. 
 X

- 5 - 
 
/ 6 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Mehlmagazinen, teilweise mit Logos und Schriftzü-
gen 
- Industriehafen: Erhalt, evtl. mit zusätzli-
chen Elementen zur Nutzung der Wasser-
fläche 
- Hafenbahn: Entwidmung – ein teilweiser 
Erhalt der Gleise wird geprüft 
- Kran- und Verladeanlagen: Erhalt soweit 
möglich (Abstimmung mit Eigentümern) 
- Ellmühle/Auermühle: weitest gehender Er-
halt, moderate Eingriffe auf Basis der 
Machbarkeitsstudie in Abstimmung mit 
Stadtkonservator und LVR 
7.3 Die Drehbrücke mit allen zugehörigen Elementen ist ein 
bauliches Denkmal, das gemäß § 3 DSchG in die Denk-
malliste eingetragen ist. 
Kenntnisnahme Nachrichtliche Übernahme in den Bebauungs-
plan. 
 X 
7.4 Zur 227. Änderung des FNP 
Die bislang fehlerhaften und unvollständigen Angaben un-
ter Ziffer 4.8 Denkmalschutz auf S. 6 gemäß der o.g. Auf-
listung sind zu korrigieren und zu ergänzen. 
Bei der Aufstellung oder Änderung von Flächennutzungs-
plänen sind flächenhafte Denkmäler und Gruppierungen 
von Denkmälern als solche nachrichtlich zu kennzeich-
nen, um eine gerechte Abwägung zu ermöglichen. 
Ebenso ist eine ausreichende textliche Würdigung in der 
Begründung zum FNP erforderlich. 
teilweise Eine nachrichtliche Übernahme von Denkmälern 
in den Flächennutzungsplan ist im FNP der Stadt 
Köln grundsätzlich nicht vorgesehen, da in der 
Systematik lediglich Denkmalmehrheiten nach-
richtlich übernommen werden. Eine textliche 
Würdigung des Gesamtensembles Deutzer Ha-
fen und der unter Denkmalschutz stehenden Ein-
zelanlagen ist in der Begründung erfolgt. 
X  
7.5 Gegen die bisher als WB, GE, Gl und SO Hafen festge-
setzten Flächen in M, Schule, Grün- und Wasserflächen 
bestehen keine grundlegenden denkmalpflegerischen Be-
denken.  
Kenntnisnahme Der Einwender hat keine Bedenken. X  
7.6 Aus denkmalpflegerischer Sicht zu korrigieren wäre aber 
die Ausdehnung der gemischten Baufläche (M): Die Was-
serfläche des denkmalwerten Hafenbeckens mit ihrem 
Wasserniveau ist als solche zu erhalten, weswegen auf 
nein Das Hafenbecken wird im Flächennutzungsplan – 
mit Ausnahme der Brücke sowie des geplanten 
Platzes im Süden (Platz 4)– als Wasserfläche 
dargestellt. Die Erlebbarkeit des Hafenbeckens, 
X

- 6 - 
 
/ 7 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
die Ausweisung als M am südlichen Ende des Hafenbe-
ckens zu verzichten ist. 
die Sicht auf den Rhein und den Dom vom Ha-
fenkopf sowie die Nutzbarkeit der Flächen insb. 
die umlaufende Promenade um das Hafenbecken 
stehen im Vordergrund. 
7.7 Zum Schutz des Hafenbeckens und der Erlebbarkeit sei-
ner historischen Funktionalität als beschiffbarer Hafen ist 
außerdem auf die Ausweisung der gemischten Baufläche 
(M) im Bereich der ins Auge gefassten Errichtung von Brü-
cken oder Stegen zu verzichten. 
nein Die Darstellung der Brücken als gemischte Bau-
flächen (M) entspricht der Systematik des FNP, 
nur die übergeordneten Verkehrsflächen als sol-
che darzustellen. Die zu den Quartieren gehören-
den Straßen werden generalisiert in die Flächen-
darstellung aufgenommen. Eine Bebauung ist 
nicht angedacht. Die Erlebbarkeit des Hafenbe-
ckens in seiner historischen Funktionalität soll 
durch Erhalt aller baulichen Elemente des Hafen-
beckens gewährleistet werden. Die Brücken sind 
zur Erschließung des Gebiets elementar. Auch 
die Erlebbarkeit und Nutzbarkeit der Wasserflä-
che (z.B. kulturelle und sportliche Nutzungen) 
sollen in sensiblem Umgang mit dem Denkmal-
wert des Hafenbeckens realisiert werden. 
X  
7.8 Zum Städtebaulichen Planungskonzept  
In der Begründung zum Bebauungsplan/Städtebaulichen 
Planungskonzept unter Ziffer 4.4.10 Kultur- und sonstige 
Sachgüter auf S. 15 sind die bislang fehlerhaften und un-
vollständigen Angaben gemäß der o.g. Auflistung von be-
troffenen Denkmälern zu korrigieren und zu ergänzen. 
ja Wurde in der Begründung korrigiert bzw. ergänzt.  X 
7.9 Die gemäß § 3 DSchG NRW geschützte Südbrücke mit ih-
rem Wirkungsraum, die das Plangebiet im Süden tangiert 
ist in der Begründung zu erwähnen. 
ja Wurde in die Begründung übernommen.  X 
7.10 Das Denkmal Deutzer Hafen ist im Plan als solches ge-
mäß PlanZV Nr. 14.3 (Einzelanlage) mit einem D im 
Quadrat als Baudenkmal zu kennzeichnen. Außerdem ist 
nein Nur die in die Denkmalliste eingetragenen Denk-
mäler werden im Bebauungsplan nachrichtlich 
übernommen.  
Siehe auch lfd. Nr. 7.1 
 X

- 7 - 
 
/ 8 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
er textlich ausreichend zu würdigen, indem seine Ge-
schichte und Bedeutung zusammengefasst und seine 
baulichen Anlagen charakterisiert werden. 
7.11 Bei der Konversion sind die zum Baudenkmal zählenden 
Anlagen in ihrer Substanz, in ihrem Wirkungsraum und in 
ihrem Funktionszusammenhang zu erhalten. Daher ist 
ihre Erhaltung planungsrechtlich durch die grundrissge-
naue Umfahrung mit der roten Baulinie zu sichern. 
teilweise Dem historischen Charakter des Deutzer Hafens 
wurde bei der Entwicklung des Integrierten Plans 
Rechnung getragen. Die zu Baudenkmalen zäh-
lenden Anlagen werden weitestgehend erhalten. 
Unter Schutz stehende Baudenkmäler werden im 
Bebauungsplan gemäß PlanZV gekennzeichnet. 
Ob die Baudenkmäler zusätzlich mit grundrissge-
nauer Baulinie im Bebauungsplan dargestellt 
werden, wird im weiteren Verfahren geklärt. 
 X 
7.12 Des Weiteren ist die weithin prägende städtebauliche Do-
minanz, die von den Baulichkeiten der Ellmühle/ Auer-
mühle und von den hoch aufragenden Kran- und Verlade-
anlagen ausgeht, bei allen Planungen und Maßnahmen 
zu berücksichtigen und zu erhalten. 
ja Der Schutzstatus und insbesondere die Silhou-
ette der Mühlen wurden neben den historischen 
Krananlagen bereits im Integrierten Plan berück-
sichtigt. Gegenüber der Mühlen sind keine bzw. 
keine höheren Gebäude vorgesehen. Auf der öst-
lichen Halbinsel sind vis-à-vis der Mühlen ein 
Park, der Erhalt der bestehenden Halle sowie das 
Gebäude der Grundschule geplant. 
Das Gesamtensemble des Deutzer Hafens fügt 
sich in die Stadtsilhouette ein.  
 X 
7.13 Um eine Vergleichbarkeit zwischen den Denkmälern und 
den geplanten Neubauten zu schaffen, sind für die Neu-
bauten und für die Denkmäler Trauf- und Firsthöhen zu 
benennen, außerdem sind Straßenabwicklungen und Vi-
sualisierungen auch vom gegenüberliegenden Rheinufer 
zu erstellen, um überhaupt erst eine Prüfung der potenzi-
ellen Beeinträchtigung der Baudenkmäler mit ihrem Wir-
kungsraum zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere für die 
Baufelder BF 01a, BF 01b, BF 02, BF 03, BF 12, BF 10a-
d, BF 11a-g. 
ja Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden – 
unter Beteiligung der Stadtverwaltung Köln, ins-
besondere des Stadtkonservators –  konkrete 
Empfehlungen für die Entwicklung der Mühlen er-
arbeitet. Mit dem Deutzer Block wurde ein we-
sentliches Element des Integrierten Plans entwi-
ckelt, dass die durch die Mühlen geprägte Stadt-
silhouette im Hafenbereich behutsam weiterent-
wickelt. Visualisierungen der Silhouette des Deut-
zer Hafens wurden bereits für den Integrierten 
 X

- 8 - 
 
/ 9 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Plan erstellt. Durch den Beschluss des Integrier-
ten Plans bekennt sich die Stadt Köln zur Umset-
zung der dort entwickelten Grundsätze. 
In der weiteren Umsetzung soll die Prüfung po-
tenzieller Beeinträchtigungen der Baudenkmäler 
erfolgen. 
7.14 Die Gleisanlagen der Hafenbahn sind zu erhalten und pla-
nungsrechtlich zu sichern, ebenso die aufgeführten Kräne, 
Verladeanlagen und Kranbahnen, Elevatoren und Saug-
anlagen auf beiden Ufern. Die Funktionalität dieser bauli-
chen Anlagen und ihr Zusammenspiel untereinander so-
wie mit den bisher ankommenden Frachtschiffen ist wei-
terhin erlebbar und nachvollziehbar zu halten. 
teilweise Die angeführten Anlagen werden als denkmal-
wert anerkannt und sind, soweit möglich und un-
ter Berücksichtigung der Verkehrssicherheits-
pflicht und Barrierefreiheit, bereits im Integrierten 
Plan berücksichtigt. Teilweise befinden sich diese 
jedoch noch in Privatbesitz. Die weitere Entwick-
lung erfolgt im Einklang mit dem historischen 
Charakter des ehemaligen Industriehafens. Dies 
äußert sich u.a. in der Gestaltung der Freianla-
gen oder der Hafenpromenade, die einen Erhalt 
von Teilen der historischen Elemente des Hafens 
beinhalten. Die genaue Festlegung und Unter-
schutzstellung nach §3 DSchG NRW der zu er-
haltenden Anlagen erfolgt im weiteren Verfahren. 
 X 
7.15 Gegen die Ausbildung von 3 Plätzen, verbunden mit einer 
„Promenade“ entlang des Ostufers und einem Park auf 
dem Westufer des Hafens bestehen keine Bedenken.  
Kenntnisnahme  X X 
7.16 Die Bepflanzung der Gleisanlagen mit Bäumen oder Bü-
schen ist aus denkmalfachlicher Sicht nicht denkbar, ge-
nauso wenig die Errichtung von Stegen, Pontons und 
Treppenanlagen am oder in das Hafenbecken oder Pflan-
zungen entlang der geböschten Uferbefestigung/Kaimau-
ern aus Schilf o.ä. Derartige Ufergestaltungen widerspre-
chen dem Charakter des gewerblich genutzten Hafens 
und verunklaren seine funktionalen Zusammenhänge 
teilweise Dem historischen Charakter des Deutzer Hafens 
wurde bei der Entwicklung des Integrierten Plans 
Rechnung getragen. Der Erhalt der für die Hafen-
nutzung prägenden Elemente soll sichergestellt 
werden. 
Eine teilweise Bepflanzung der Gleisanlagen ent-
sprechend den Vorgaben des Integrierten Plans 
ist vorgesehen insbesondere vor dem Hinter-
grund des Klimawandels, zur Verbesserung des 
 X

- 9 - 
 
/ 10 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Stattdessen sind die für die Hafennutzung prägenden Ele-
mente wie Sacktreppen, Poller, Ringe, Dalben usw. sicht-
bar zu erhalten. Dies ist ebenfalls durch eine geeignete 
planungsrechtliche Sicherung zu gewährleisten. 
Stadtklimas und zur Steigerung der Aufenthalts-
qualität. 
Für das Hafenbecken soll unter Berücksichtigung 
der Barrierefreiheit ein Nutzungskonzept erarbei-
tet werden, das sensibel mit dem denkmalwerten 
Charakter umgeht, eine Nutzung der Wasserflä-
che soll für die Menschen im Deutzer Hafen mög-
lich sein. 
7.17 Die zum Umfang des Baudenkmals zählende Wasserflä-
che und das Wasserniveau im Hafenbecken sind wesent-
liches Element, das die ehemalige Schiffbarkeit des Ha-
fenareals und damit seine Funktionalität veranschaulicht. 
Erhebliche Bedenken bestehen gegen die Aufstauung des 
Wassers zu einem Pool und die Errichtung von Badeanla-
gen im südöstlichen Bereich des Areals. 
nein  Das mittlere Wasserniveau des Hafenbeckens 
liegt etwa 4 m unterhalb der Promenade. Die An-
hebung des Wasserniveaus am südlichen Hafen-
kopf soll die Erlebbarkeit des Elements Wasser 
erhöhen und die Aufenthaltsqualität steigern. Ge-
rade in einem hochverdichteten Quartier wie der 
Deutzer Hafen es sein wird, haben qualitätsvolle 
Freiräume mit hoher Aufenthaltsqualität sowie 
grüner und blauer Infrastruktur einen sehr hohen 
Stellenwert. Ob und wie der sog. „Pool“ oder eine 
ähnliche Nutzung am Hafenkopf realisiert werden 
kann, ist noch zu prüfen.  
 X 
7.18 Des Weiteren bestehen Bedenken gegen die Errichtung 
von zusätzlichen Pontons und Brückenbauwerken, insbe-
sondere von solchen, die dem Autoverkehr oder dem öf-
fentlichen Nahverkehr offenstehen sollen, da diese auf-
grund der hohen Anforderungen eine erhebliche Beein-
trächtigung für das Erscheinungsbild und die Ablesbarkeit 
der Funktionalität des Hafens darstellen würden. Daher ist 
aus denkmalfachlicher Sicht auf diese zu verzichten. 
nein Zur Erschließung der westlichen Halbinsel ist 
eine KFZ-Brücke über das Hafenbecken unab-
dingbar. Die Rad- und Fußgängerbrücke schafft 
eine kürzere Verbindung der westlichen Halbinsel 
für Fußgänger und Radfahrer und erleichtert die 
Nutzung des ÖPNV. Die unterschiedlichen Nut-
zungsschwerpunkte (Einzelhandel, Nahversor-
gung sowie Parks, Poller Wiesen, Freizeitnut-
zung) sind nur mithilfe der Brücke für alle Nutzer 
gut und schnell erreichbar. 
 
Prägendes Element des neuen Quartiers Deutzer 
Hafen ist das Hafenbecken. Die sich bietende 
 X

- 10 - 
 
/ 11 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Chance, diesen Raum für die dort lebenden Men-
schen nutzbar zu machen, soll durch ein sensib-
les Nutzungskonzept ermöglicht werden ohne da-
bei das Erscheinungsbild des Hafenbeckens zu 
zerstören. Einzelne Pontons, Plattformen oder 
ähnliches sollen ermöglicht werden. 
8 Landschaftsverband Rheinland     
8.1 Keine Betroffenheit in Bezug auf Liegenschaften des LVR, 
daher keine Bedenken 
Kenntnisnahme  X X 
8.2 Aus kulturlandschaftspflegerischer Sicht ist insbesondere 
das Schutzgut „Kulturelles Erbe“ auf Basis der gesetzli-
chen Grundlagen (BauGB, BNatSchG, DSchG NRW, 
UVPG) auf evtl. Beeinträchtigungen zu prüfen. 
ja Ist in die Begründung und den Umweltbericht 
übernommen worden. 
X X 
8.3 Beschränkung der Prüfung auf denkmalrechtlich ge-
schützte Bau- und / oder Bodendenkmäler ist nicht ausrei-
chend, da Denkmäler lediglich einen Teil des kulturellen 
Erbes darstellen. Ausführliche Würdigung des Umweltgu-
tes „kulturelles Erbe“ erfolgt noch nicht.  
ja Ist in die Begründung sowie den Umweltbericht 
eingefügt worden. 
X X 
8.4 Für den zu erstellenden Umweltbericht ist der historische 
Kulturlandschaftsbereich 353 Deutz von den Planungen 
betroffen. 
Kenntnisnahme Ist in den Umweltbericht übernommen worden. X X 
8.5 Hinweis auf Veröffentlichung UVP-Gesellschaft und KuLa-
Dig als Hilfestellung bei der Einschätzung von Objekten 
und von Eingriffsauswirkungen in Bezug auf historische 
Kulturlandschaft und landschaftlich kulturelles Erbe. 
Kenntnisnahme  X X 
9 Landesbetrieb Straßenbau NRW Niederlassung Bonn     
 Nicht mehr zuständig, Verweis auf die NRW Niederlas-
sung Köln. 
Kenntnisnahme Die Beteiligung ist erfolgt. X X 
10 Landesbetrieb Straßenbau NRW Niederlassung Köln     
 Keine Bedenken Kenntnisnahme Der Einwender hat keine Bedenken. X X

- 11 - 
 
/ 12 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
11 Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle Köln     
 Keine Bedenken. Weiterleitung an Landeseisenbahnauf-
sicht. 
Kenntnisnahme Der Einwender hat keine Bedenken. X X 
12 Landeseisenbahnverwaltung     
 Mit dem Flächennutzungsplan wird Eisenbahngelände 
überplant. 
Bahnanlagen betroffener Unternehmen: […]. 
Erst durch eine planfestgestellte Baumaßnahme, die das 
Betreiben von Eisenbahnbetrieb auf der betroffenen Gleis-
anlage ausschließt, kann die Fläche überplant und ander-
weitig genutzt werden. 
Bei öffentlichen Gleisanlagen, hier der HGK, ist neben 
dem Antrag auf Rückbau von Gleisanlagen, ein Stillle-
gungsverfahren nach § 11 AEG und ein Freistellungsver-
fahren nach § 23 AEG durchzuführen. 
ja Entsprechende Anträge wurden parallel zum 
Bauleitplanverfahren gestellt und sind bereits po-
sitiv beschieden. 
X X 
13 Bezirksregierung Düsseldorf– Dezernat 26 – Untere 
Luftfahrtbehörde 
    
 Keine Bedenken Kenntnisnahme  X X 
14 DFS Deutsche Flugsicherung GmbH     
14.1 Durch die geringe Entfernung zur Radaranlage am Flug-
hafen Köln/Bonn können je nach Höhe der Bebauung Be-
lange der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH bezüglich 
§ 18a Luftverkehrsgesetz (LuftVG) berührt werden. 
Kenntnisnahme Prüfung und Abstimmung erfolgt im weiteren Ver-
fahren. 
 X 
14.2 Bauhöhen, die eine Höhe von 35 m über Grund über-
schreiten, sind zur Einzelfallprüfung unter Angabe von 
Bauhöhen der zuständigen Luftfahrtbehörde vorzulegen. 
ja Die Bebauung erreicht Höhen bis zu 80 m über 
Grund. Die Planung wird mit der DFS abgestimmt 
und zur Einzelfallprüfung im weiteren Verfahren 
vorgelegt. 
 X 
14.3 Stellungnahme 201701352 vom 09.08.2017 gilt weiterhin: Kenntnisnahme Siehe lfd. Nr. 14.1 und 14.2  X

- 12 - 
 
/ 13 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Die Plangebiete liegen in der Nähe des Flughafens 
Köln/Bonn. Durch die geringe Entfernung zur Radaran-
lage am Flughafen können je nach Höhe der Bebauung 
Belange der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH bezüg-
lich 
§18a Luftverkehrsgesetz (LuftVG) berührt werden. 
Bauvorhaben, die eine Höhe von 35 m über Grund über-
schreiten, sind zur Einzelfallprüfung unter Angabe von 
Bauhöhen der zuständigen Luftfahrtbehörde vorzugelegt. 
Von dieser Stellungnahme bleiben die Aufgaben der Län-
der gemäß § 31 LuftVG unberührt. 
Wir haben das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung 
(BAF) von unserer Stellungnahme informiert.  
15 Wasser- und Schiffartsamt Köln     
15.1 I. Widmung des Schutzhafens 
Die Stadt Köln folgt der Einschätzung einer Kölner 
Rechtsanwaltskanzlei, „dass der Deutzer Hafen im rechtli-
chen Sinne kein Schutzhafen ist, da es an einem erforder-
lichen widmenden Publikationsakt (Allgemeinverfügung) 
zur Begründung der Qualifizierung als Schutzhafen fehlt.“ 
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Köln widerlegte 
diese Einschätzung. Bisher gab es darauf keine Antwort. 
Der Hafen Köln Deutz hat mit der „Polizeiverordnung betr. 
Die Benutzung der städtischen Werft- und Hafenanlagen 
in Köln“ vom 06. Dezember 1933 und 30. Dezember 
1933, die mit der Bekanntgabe im Amtsblatt der Regie-
rung zu Köln am 13. Januar 1934 in Kraft getreten ist, 
seine staatliche Bestimmung als Sicherheitshafen. 
Anerkannt ist seit jeher, dass die Anlegung, Erweiterung 
und Veränderung von Häfen im 19. Jhd. dem Gemeinwohl 
diente. Dementsprechend waren nach dem damaligen 
preußischen Recht alle Häfen dem öffentlichen Verkehr 
gewidmet. 
Kenntnisnahme Bezüglich des rechtlichen Status des Hafens be-
stehen unterschiedliche Auffassungen. 
 
Entgegen der Auffassung der WSV, vertritt die 
Kölner Rechtsanwaltskanzlei die Position, dass 
der angeführten „Polizeiverordnung betr. die Be-
nutzung der städtischen Werft- und Hafenanla-
gen in Köln“ vom 06.12.1933 und 30.12.1933 
eine Widmung des Deutzer Hafens als Schutzha-
fen nicht entnommen werden kann. Durch die Be-
stimmung der Voraussetzungen einer Widmung 
legt die Verordnung lediglich den Grundstein für 
eine Qualifizierung der Hafenbecken zu Schutz-
häfen. Den Widmungsakt an sich beinhaltet sie 
jedoch nicht. 
Voraussetzung für den Widmungsakt ist nach § 1 
D. der Polizeiverordnung, dass die Bestimmung 
der Hafenbecken als Schutzhäfen nicht deren ei-
gentliche Hauptbestimmung als Verkehrshäfen 
X X

- 13 - 
 
/ 14 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Über den Widmungsakt und die staatliche Bestimmung 
des Deutzer Hafens als Schutzhafen kann sich die Bau-
leitplanung nicht hinwegsetzen. 
beeinträchtigt. Die Feststellung der Vereinbarkeit 
der beiden Zweckbestimmungen liegt nach § 1 D. 
der Polizeiverordnung im Ermessen der Hafenpo-
lizei. Der eine Schutzhafeneigenschaft notwen-
dige Widmungsakt, bedarf demnach einer vorge-
lagerten Ermessensentscheidung der Hafenpoli-
zei. Eine derartige Ermessenausübung ist im 
Rahmen der Polizeiverordnung nicht erfolgt. So-
mit ist am 13.01.1934 nicht in einem Zug mit der 
Bekanntmachung der Verordnung eine Widmung 
des Deutzer Hafens als Schutzhafen ergangen. 
Die angeführte Polizeiverordnung ist spätestens 
am 13.01.1964 um 24 Uhr außer Kraft getreten. 
Denn bei dieser Verfügung handelt es um eine 
Polizeiverfügung i. S. d. Preußischen Polizeiver-
waltungsgesetzes (im Folgenden: PrPVG). Ge-
mäß § 34 Abs. 1 Satz 2 PrPVG darf die Gel-
tungsdauer von Polizeiverordnungen nicht über 
dreißig Jahre hinaus erstreckt werden. Der Wid-
mungsakt ist kein Akt, der sich in einem einmali-
gen Vorgang erschöpft. Er legt vielmehr für die 
kommende Zeit dezidiert fest, ob, in welchem 
Umfang und vor allem unter welchen Konditionen 
die gewidmete Sache genutzt werden kann.  
 
Demgegenüber steht allerdings das Rechtsinsti-
tut der unvordenklichen Verjährung, die auch im 
Bereich des Wasserstraßenrechts Anwendung 
findet und eine widerlegbare Vermutung für eine 
entsprechende Widmung des Deutzer Hafens als 
Schutzhafen konstituiert. 
15.2 II. Funktion und rechtliche Einordnung des Schutzha-
fens 
teilweise In Abstimmung mit der WSV soll ein Lösungsweg 
und Nutzungskonzept für das Hafenbecken erar-
beitet werden.  
X X

- 14 - 
 
/ 15 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Bei der beabsichtigten Darstellung (Anlage 6) sind Brü-
cken, die das Hafenbecken überspannen, vorgesehen. 
Dies läuft einer im Notfall (unter anderem Eisgang oder 
Hochwasser) notwendigen Nutzung als Schutzhafen zuwi-
der. Die Nutzung des Hafens Köln-Deutz in seiner Funk-
tion als Schutzhafen ist zwingend zu berücksichtigen. Die 
Funktion als Schutzhafen für 70 Schiffe (1000-t) entspricht 
23 % der Schutzhafenkapazität zwischen Rhein-km 660 
(Mondorf) und Rhein-km 710 (Dormagen) und muss zwin-
gend erhalten bleiben. 
Aus I. und II. folgernd wird dazu aufgefordert, den Hafen 
Köln-Deutz als Schutzhafen sowohl in der Bebauungspla-
nung als auch in der 227. Änderung des Flächennut-
zungsplanes textlich und zeichnerisch darzustellen und 
damit die Schutzhafenfunktion aufrecht zu erhalten. 
 
Nach Aussage WSV wurde im letzten Hochwas-
serfall, der Deutzer Hafen von keinem Schiff als 
Schutzhafen ausgesucht.  
Die geplante Hafenbrücke ist elementar für die 
Erschließung und Entfluchtung des neuen Stadt-
quartiers. 
Im Vorhafen (der Bereich bis zur denkmalge-
schützten Drehbrücke) besteht Platz für sieben 
Schiffe. 
Als gemeinsame Lösung wird vereinbart, den vor-
deren Bereich des Deutzer Hafens zwischen 
Drehbrücke und der geplanten neuen Hafenbrü-
cke unter Ausschluss einer sonstigen Schiff-
fahrtsnutzung schutzbedürftigen Schiffen im Not-
fall zur Verfügung zu stellen. In diesem Bereich 
sollen nur solche Nutzungen zugelassen werden, 
die einer Nutzung dieses Bereiches der Wasser-
fläche im Notfall durch Schiffe nicht entgegenste-
hen. Die Sicherung dieses Nutzungsrechts für die 
WSV bzw. die Schutz suchenden Schiffe soll 
durch geeignete Instrumente erfolgen. 
Die Festsetzungen im Bebauungsplan sollen 
diese Funktion im vorderen Teil des Hafens bis 
zur KFZ-Hafenbrücke nicht einschränken. 
 
15.3 III. Lärmemission durch den Schiffsverkehr 
Die Bundeswasserstraße Rhein steht im Eigentum und in 
der Verwaltungszuständigkeit der Wasserstraßen- und 
Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). 
Vom Grundsatz her kann von der Schifffahrt das gesamte 
Fahrwasser bis zu den Uferlinien genutzt werden, sofern 
eine ausreichende Wassertiefe zur Verfügung steht. 
Auf diesen Bestand hat die Planung in der Form Rück-
sicht zu nehmen, dass keine Darstellungen vorgenommen 
ja Für die Bewertung der Schallausbreitung an Bun-
deswasserstraßen im Binnenbereich bedingt 
durch die Schifffahrt und die vorherrschende Vor-
belastung kann die Anleitung zur Berechnung der 
Luftschallausbreitung an Bundeswasserstraßen 
(ABSAW) der Bundesanstalt für Gewässer-kunde 
(BfG) herangezogen werden. 
Der für die Berechnung des Emissionspegels 
maßgebende Emissionsort (Schallquelle) der 
X X

- 15 - 
 
/ 16 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
werden dürfen, die der Zweckbestimmung des Rheins als 
Verkehrsweg zuwiderlaufen. 
 
Die von der Schifffahrt ausgehenden Lärmemissionen zu 
Tages- und Nahtzeiten sind zu berücksichtigen. Der zu-
lässige Dauerschallpegel beträgt 75 dB(A) in einem seitli-
chen Abstand von 25 m von fahrenden Schiffen sowie 65 
dB(A) bei gleichem Abstand von liegenden Schiffen. 
Im Bereich von Rhein-km 685,90 bis 687,20 rechtes Ufer, 
ist eine Liegestelle für fünf Schiffe, incl. Für ein Schiff mit 
einem Kegel ausgezeichnet. Der Schiffslärm wird auf die 
Außenseite des Deutzer Hafens einwirken. 
Die mögliche zeitliche Belastung an Schallemissionen be-
trägt 24 Stunden am Tag. Dabei ist die Lage der Schall-
entwicklung bei allen Wasserständen bis zum höchsten 
Schifffahrtwasserstand (HSW) von 830 cm Kölner Pegel 
zu berücksichtigen. 
Wasserstraße ist – sofern nicht eindeutig be-
stimmbar - in 4,0 m Höhe über der Mitte der 
Fahrrinne bzw. der Achse der Schleuse oder der 
Liegestelle anzunehmen, Ziff. 2 ABSAW.  
Allgemein wird die Fahrrinne definiert als durch 
Bojen markierter und gekennzeichneter Bereich 
in Flussläufen, der auch bei sonst geringer Was-
serführung genügend Tiefe für die Schifffahrt auf-
weist. Eine Berücksichtigung der Lage der Schall-
entwicklung bei allen Wasserständen bis zum 
höchsten Schifffahrtwasserstand (HSW) von 830 
cm Kölner Pegel ist als Folge der Vorgaben der 
ABSAW allenfalls als absoluter Ausnahmefall und 
worst case Betrachtung angebracht. 
Maßgeblich ist nach der ABSAW für eine adä-
quate Aussage zur Berücksichtigung und Abwä-
gung der Lärmbelastung bei Wasserstraßenpla-
nungen insoweit allein der o.a. Emissionsort, der 
in 4,0 m Höhe über der Mitte der Fahrrinne/resp. 
Liegestelle liegt. 
Bei Zugrundelegung dieser Emissionsorte beste-
hen hinsichtlich der Einhaltung der zulässigen 
Dauerschallpegel 75 dB(A) in einem seitlichen 
Abstand von 25 m von fahrenden Schiffen sowie 
65 dB(A) bei gleichem Abstand von liegenden 
Schiffen bzgl. der vorgesehenen Planung keine 
Bedenken. 
15.4 IV. Kegelliegestelle 
In dem Übersichtsplan (Anlage 3) ist in Verlängerung der 
Brücke 01, die über das Hafenbecken führt, eine Rhein-
brücke eingezeichnet. 
 
Kenntnisnahme Gemäß Ziff. 7.1.5.4.3 des Europäischen Abkom-
mens vom 26. Mai 2000 über die internationale 
Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnen-
wasserstraßen (ADN) darf außerhalb der von der 
zuständigen Behörde besonders angegebenen 
Liegeplätze beim Stillliegen der Abstand von 100 
X X

- 16 - 
 
/ 17 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Wie unter III. (21.3) ausgeführt, ist der Bereich von Rhein-
km 685,90 bis 687,20, rechtes Ufer, in Elwis als Liege-
stelle für fünf Schiffe, inclusive für ein Schiff mit einem Ke-
gel, ausgezeichnet. Die geplante Brücke überspannt die-
sen Bereich. 
 
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Neubau ei-
ner Brücke hier nicht möglich ist, da die Schutzabstände 
gemäß ADN zu geschlossenen Wohngebieten, Kunstbau-
ten und Tanklagern eingehalten werden müssen. 
m von geschlossenen Wohngebieten, Ingenieur-
bauwerken und Tanklagern nicht unter- schritten 
werden, wenn das Schiff nach Kapitel 3.2 Tabelle 
A Spalte (12) eine Bezeichnung mit einem blauen 
Kegel oder einem blauen Licht führen muss. 
Diese Abstandsvorgabe wird mit Blick auf die ge-
plante Wohnbebauung hinsichtlich der Kegel-lie-
gestelle im Bereich Rhein km 685,90 bis 687,20, 
rechtes Ufer, eingehalten. 
 
Die geplante Brücke ist Bestandteils des städte-
baulichen Masterplans Innenstadt Köln. Sie liegt 
außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des 
aufzustellenden Bebauungsplans „Deutzer Hafen 
in Köln-Deutz“ sowie dem Änderungsbereich des 
Flächennutzungsplanes. Die Rheinbrücke wird in 
einem separaten Verfahren zunächst auf Mach-
barkeit geprüft und ist nicht Gegenstand der Bau-
leitplanverfahren. 
16 Zweckverband Köln Randkanal     
 Keine Bedenken Kenntnisnahme Der Einwender hat keine Bedenken. X X 
17 Polizeipräsidium Köln Führungsstelle Verkehr     
 Keine Bedenken Kenntnisnahme Der Einwender hat keine Bedenken. X X 
18 Polizeipräsidium Köln Kriminalkommissariat Kriminal-
prävention/Opferschutz (KK KP/O) 
    
18.1 Grundsätzlich keine Bedenken. Kenntnisnahme Der Einwender hat keine Bedenken.  X 
18.2 Hinweis auf die Aspekte der städtebaulichen sowie techni-
schen Kriminalprävention, die im weiteren Verlauf des 
Projekts Beachtung finden sollten: 
- Öffentlichen und gewerblichen Raum sichtbar tren-
nen 
- Gute Orientierung durch Blickbeziehungen 
teilweise Die angesprochenen Punkte sind nur z.T. auf der 
Ebene der Bauleitplanung umsetzbar. In den 
nachfolgenden Verfahren sowie in der freiraum-
planerischen Qualifizierung werden die Punkte 
weiter berücksichtigt. 
 X

- 17 - 
 
/ 18 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
- Vandalismus durch architekturpsychologische Ge-
staltung vermeiden 
- Genügend Park- und Abstellmöglichkeiten für 
Fahrzeuge (PKW, Fahrrad) in Wohn-/Arbeitsnähe 
- Schaffung von kleinen überschaubaren Parkplät-
zen und sicheren Tiefgaragen 
- Beleuchtungskonzepte v.a. in Bereichen mit wenig 
Sonneneinstrahlung, Eingängen 
- Einbau von einbruchhemmenden Türen und Fens-
tern 
18.3 Angebot einer kostenfreien und neutralen Beratung zur 
städtebaulichen Kriminalprävention und kriminalpräventiv 
wirkenden Ausstattungen von Bauobjekten. 
Kenntnisnahme Weitergabe im weiteren Verfahren.  X 
19 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und 
Dienstleistungen der Bundeswehr - Infra I 3 
    
19.1 Maßnahme befindet sich im Bereich des Militärflugplatzes 
Nörvenich. Belange der Bundeswehr sind somit ggf. 
mehrfach berührt. In welchem Umfang, die Belange der 
Bundeswehr betroffen sind, kann erst nach Ausweisung 
konkreter Bereiche im Rahmen z.B. eines Bebauungspla-
nes festgestellt werden. 
Kenntnisnahme Prüfung und Abstimmung im weiteren Verfahren.  X 
19.2 Falls eine Höhe von 30 m überschritten wird, wird in je-
dem Einzelfall um die Zuleitung der Planungsunterlagen 
vor Erteilung einer Baugenehmigung zur Prüfung gebeten. 
ja Die Bebauung erreicht Höhen bis zu 80 m über 
Grund, eine Beteiligung und Abstimmung erfolgt 
im weiteren Verfahren. 
 X 
20 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommu-
nikation, Post und Eisenbahnen - Referat Z 24 
    
20.1 Störung des Betriebs von Richtfunkstrecken ist zu prüfen 
und zu vermeiden. Im Bereich tätige Richtfunkbetreiber 
sind in die weitere Planung einzubeziehen. 
ja Abstimmung und Berücksichtigung ist im weite-
ren Verfahren erfolgt. 
X X

- 18 - 
 
/ 19 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
20.2 Standortplanung befindet sich im Schutzbereich einer 
Messeinrichtung des Prüf- und Messdienstes der Bundes-
netzagentur. Die Einhaltung der notwendigen Schutzab-
stände wird noch untersucht. 
Kenntnisnahme Eine Abstimmung erfolgte im weiteren Verfahren. X X 
21 Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln     
 Keine Bedenken Kenntnisnahme  X X 
22 Stadtwerke Köln GmbH Abteilung Liegenschaften     
22.1 Die Entwicklung des Deutzer Hafens liegt im Interesse 
des Stadtwerke Köln Konzerns. 
Kenntnisnahme  X X 
23 Häfen und Güterverkehr Köln AG     
23.1 Es wird davon ausgegangen, dass der Hafen als auch die 
dort ansässigen Gewerbebetriebe ihren Betrieb uneinge-
schränkt bis zum 31.12.2020 fortsetzen können. 
Diese Fristen gelten aufgrund vertraglicher Bindungen für 
die RWR bis zum 30.04.2021 und die Fa. Kohl bis zum 
31.12.2021. 
ja Laut Moratoriumsbeschluss (Vorlagen-Nr. 
0255/2015) wurde die Fortführung der bestehen-
den Pachtverhältnisse und damit die gewerbliche 
Hafennutzung ab dem 01.01.2021 beendet. 
X X 
23.2 Für die Gleisanlagen im Deutzer Hafen soll die Stilllegung 
der Eisenbahninfrastruktur gemäß § 11 AEG und die Frei-
stellung der betreffenden Grundstücksflächen von Bahn-
betriebszwecken im Sinne des § 23 AEG ebenfalls bis 
zum 31.12.2020 erfolgen. Sollte dies nicht gelingen, sind 
die entsprechenden Entwicklungsmaßnahmen hierauf ab-
zustimmen. 
ja Entsprechende Anträge wurden parallel zum 
Bauleitplanverfahren gestellt und sind bereits im 
Sinne der Planung beschieden. 
X X 
23.3 Die Nutzung des Vorhafens nördlich der Drehbrücke, der 
auch zukünftig für die Fahrgastschifffahrt genutzt wird, 
darf nicht beeinträchtigt werden. Für den Fall, dass Hafen-
becken weiterhin dem Schiffsverkehr dienen soll, darf der 
Durchfahrtsverkehr zum Hafenbecken den Fahrgastschiff-
fahrtsbetrieb im Vorhafen nicht beeinträchtigen. Sollte 
weiterhin Schiffsverkehr im Hafenbecken betrieben oder 
ggf. die Schutzhafenfunktion aufrechterhalten bleiben, ist 
ja Der Vorhafen nördlich der Drehbrücke wird nicht 
überplant, er liegt außerhalb des Geltungsbe-
reichs des Bebauungsplans. Die Drehbrücke 
muss für den Fall, dass Schiffe den vorderen 
nördlichen Teil des Hafens im Notfall nutzen, wei-
ter betrieben werden. Eine Klärung ist im weite-
ren Verfahren erfolgt. 
Siehe auch lfd. Nr. 15.2. 
X X

- 19 - 
 
/ 20 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
die Bedienung der Drehbrücke zu klären und die AHVO 
für den Schiffsverkehr zu beachten. 
23.4 Innerhalb des Plangebiets befindet sich das im Eigentum 
der HGK stehende Tankstellengrundstück Siegburger 
Straße 116 a. Über die weitere Nutzung des Grundstücks 
bietet die SWK Gespräche an. 
Kenntnisnahme Im Lauf des weiteren Verfahrens, sind Gespräche 
bzgl. des Grundstücks mit der HGK erfolgt. 
X X 
24 RheinEnergie AG / Rheinische NETZ Gesellschaft     
24.1 Auf dem südlich angrenzenden Nachbargrundstück steht 
an der Siegburger Str. 118 das Umspannwerk Deutz der 
RheinEnergie AG, das die Versorgung der umliegenden 
Bebauung großer Teile der Stadtteile Deutz und Poll si-
cherstellt. 
Aufgrund der geplanten großmaßstäblichen Bebauung 
und neuer technischer Entwicklungen wie z.B. Elektromo-
bilität ist eine Erweiterung / Ertüchtigung des Umspann-
werks erforderlich. Der heutige Standort ist nicht optimal 
geeignet, daher wird die Verlagerung auf einen neuen 
Standort in unmittelbarer Nähe erforderlich. Vorteil ist, 
dass der derzeitige Standort einer höherwertigen städte-
baulichen Nutzung zugeführt werden könnte. Der neue 
Standort benötigt eine Fläche von min. 1.550 m² und  
sollte ca. 400 m südlich des bisherigen Standorts liegen. 
Vorgeschlagen werden die Fläche im Bereich des Gleis-
dreiecks sowie östlich des Kanuclubs, die die Stadt Köln 
bereitstellen und ein entsprechendes Baurecht schaffen 
müsste. 
teilweise In Abstimmung mit RheinEnergie wurde ein Er-
satzstandort im südlichen Plangebiet festgelegt, 
welcher im Flächennutzungsplan mit dem Signet 
Umspannwerk dargestellt ist. 
Die Prüfung elektromagnetischer Felder erfolgte 
im weiteren Verfahren. Es wurden keine negati-
ven Auswirkungen festgestellt. 
X X 
24.2 Überplanung ist nur bei Ausweisung eines Ersatzstandor-
tes möglich, da ansonsten die Stromversorgung nicht 
mehr gewährleistet werden kann. 
Kenntnisnahme siehe auch Lfd. Nr. 24.1 Der neue Standort wird 
errichtet werden und dann erst das alte Um-
spannwerk außer Betrieb genommen. 
X X 
24.3 Bei der Änderung des Flächennutzungsplans muss ein 
entsprechendes Signet für ein Umspannwerk vorsehen 
werden. 
ja Ist erfolgt, siehe auch Lfd. Nr. 24.1 X

- 20 - 
 
/ 21 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
24.4 Die Errichtung diverser Trafo-Stationen wird zusätzlich 
zum Umspannwerk für die Stromversorgung im Plangebiet 
erforderlich. Die Anzahl ist vom Stromleistungsbedarf der 
zukünftigen Bebauung abhängig. Nach einer Hochrech-
nung ist mit mehr als 10 Trafo-Stationen zu rechnen. Bau-
herren sollen frühzeitig Versorgungsanfragen mit notwen-
digen Leistungsbedarfen stellen. 
Kennzeichnung der Flächen im Bebauungsplan als Fläche 
für Versorgungsanlagen über das Signet „Elektrizität“. 
Für die Stationen ist eine Fläche von 4 x 6 m von jeglicher 
Bebauung freizuhalten. 
Bei Trafo-Stationen auf Privatgrund ist zusätzlich zur pla-
nungsrechtlichen, eine privatrechtliche Absicherung der 
Standorte erforderlich 
Kenntnisnahme Die Festlegung konkreter Standorte in den einzel-
nen Baufeldern wird im jeweiligen Bauleitplanver-
fahren des Baufeldes geprüft. 
 X 
25 Kölner Verkehrs-Betriebe AG     
25.1 In Kapitel „2.3 Erschließung“, Abschnitt „Öffentlicher Per-
sonennahverkehr (ÖPNV)“ wird um Ergänzung gebeten: 
Die umsteigefreie Anbindung des Deutzer Hafens an das 
Netz des Schienenpersonennah- und Fernverkehrs (S-
Bahnen, Regionalzüge, Fernverkehr) wird kurzfristig durch 
eine Modifikation der Buslinie 150 erreicht (siehe Vorlage 
„Stärkung und Ausweitung des KVB-Busnetzes", Vorla-
gen-Nr. 1075/2018), die aller Voraussicht nach ab dem 
Fahrplanwechsel im Dezember 2019 vorgenommen wird. 
Anfangs verkehrt die Linie 150 über die Siegburger Straße 
und Am Schnellert in Richtung Poll. Mittelfristig ist aber 
eine Führung über eine der neuen Brücken über das Ha-
fenbecken und direkt durch das Gebiet angedacht. 
ja Begründung ist ergänzt worden  X 
25.2 Vertiefendes Gutachten muss belegen, ob eine Stadt-
bahnanbindung an den Deutzer Bahnhof verkehrlich sinn-
voll sowie technisch und wirtschaftlich mit vertretbarem 
Aufwand realisierbar ist. 
ja Eine Stadtbahnanbindung an den Deutzer Bahn-
hof wurde in einer Machbarkeitsuntersuchung ge-
prüft und muss weitergehend untersucht werden. 
Sie ist als mittel- bis langfristige Lösung zur ver-
kehrlichen Anbindung des Quartiers vorgesehen. 
X X

- 21 - 
 
/ 22 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
25.3 Eine Taktverdichtung der Stadtbahn auf der Siegburger 
Straße ist unabhängig von der Verbindung zum Bahnhof 
Deutz möglich, sobald die kapazitätserweiternden Maß-
nahmen auf der Ost-West-Achse umgesetzt werden. 
Kenntnisnahme Berücksichtigung im Verkehrs- und Lärmgutach-
ten. 
X X 
25.4 Hinweis auf Erschütterungen und Lärmimmissionen durch 
die auf der Siegburger Straße verkehrenden Stadtbahnen. 
Kenntnisnahme Wurde in den Gutachten zu den Themen Lärm 
und Erschütterungen berücksichtigt 
X X 
26 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR     
 Zur 227. Änderung des FNP     
26.1 keine Bedenken Kenntnisnahme Die Einwenderin hat keine Bedenken. X  
 Zum Städtebaulichen Planungskonzept     
26.2 Die hochwasserangepasste Umwandlung des Deutzer 
Hafens von einem Industriehafen zu einem innerstädti-
schen Quartier mit Wohn- und Gewerbenutzung wird be-
grüßt. 
Kenntnisnahme Die Einwenderin hat keine Bedenken. X X 
26.3 Grundsätzlich gibt es keine Bedenken. Kenntnisnahme Die Einwenderin hat keine Bedenken. X X 
26.5 Da sich das Gebiet in unmittelbarer Nähe zum Rhein bzw. 
Hafenbecken befindet, wird dringend empfohlen, dass Ge-
biet im Trennsystem zu entwässern und es muss sicher-
gestellt sein, dass bei Hochwasser kein Rheinwasser in 
die Schmutzwasserkanäle eindringen kann. 
ja Das Entwässerungsgutachten und die anschlie-
ßende Planung wird in Abstimmung mit StEB 
durchgeführt. 
 X 
26.6 Es ist eine deutlich positive Retentionsvolumenbilanz 
beim 100-jährlichen Hochwasser sicherzustellen. Auch für 
HQ200 ist eine positive Retentionsraumbilanz erforderlich. 
Eine möglichst niedrige Geländegestaltung des Parks I, 
der ab HQ 100 überflutet wird und in diesem seltenen Fall 
eine Verbindung zwischen Rhein und Hafenbecken bildet, 
was sich positiv auf Abfluss und Wasserstand auswirkt. 
Abstimmung mit BezReg und StEB Köln 
ja Die positive Retentionsvolumenbilanz wurde be-
reits über das Gutachten von RZB geprüft und si-
chergestellt. 
In der weiteren Bearbeitung wird die Retentions-
volumenbilanz auch während der Bauphase mit 
StEB abgestimmt und gewährleistet. 
X X 
26.7 Es ist auch weiterhin sicherzustellen, dass der beste-
hende technische, öffentliche Hochwasserschutz entlang 
ja Die bestehende Hochwasserschutzlinie entlang 
des Poller Kirchwegs bleibt erhalten. 
X X

- 22 - 
 
/ 23 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
der Siegburger Straße, des Poller Kirchwegs und des 
Bahndamms parallel zur Straße „Am Schnellert" nicht be-
einträchtigt wird. 
26.8 Die Bebauung im Deutzer Hafen sollte möglichst hoch-
wasserangepasst ausgeführt werden. 
ja Die Erstellung einer Hochwasserfibel ist in Ab-
stimmung mit StEB im weiteren Verfahren ge-
plant. In der Zwischenzeit ist ein Nachhaltigkeits-
handbuch für den Deutzer Hafen erarbeitet wor-
den, das diesen Aspekt in Kapitel Klimawandel 
behandelt. 
 X 
26.9 Aufgrund der im Hochwasserfall besonders exponierten 
Lage ist ein Hochwasseralarmplan zu erstellen, der Hoch-
wasserschutzmaßnahmen und ein entsprechendes Eva-
kuierungskonzept enthält. 
ja Die Erstellung eines Hochwasseralarmplans ist in 
Abstimmung mit StEB im weiteren Verfahren er-
arbeitet worden und wird in den Verfahren zu den 
einzelnen Baufeldern detailliert. 
 X 
26.10 Zunehmende Gefahr seltener Starkregenereignisse sollte 
im Zuge der weiteren Planung Berücksichtigung finden, 
Planung von Notwasserwegen in Richtung Hafenbecken 
bzw. Rhein / Poller Wiesen 
ja Die Berücksichtigung von Starkregenereignissen 
und die Planung von Notwasserwegen wird in die 
Qualifizierung der Freianlagen aufgenommen. 
 X 
27 AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH     
27.1 Bezüglich der Einrichtung der Zuwege sowie der Schlepp-
kurven und Wendeanlagen wird auf die Einhaltung der 
RASt 06 hingewiesen. 
ja Die Überprüfung erfolgt im weiteren Verfahren 
bei Erstellung der Erschließungsplanung. 
 X 
27.2 Des Weiteren wird um Berücksichtigung des § 10 Stand-
plätze für Abfallbehälter, Abfallsatzung der Stadt Köln ge-
beten. 
ja §10 Standplätze für Abfallbehälter (städt. Abfall-
satzung) wird im weiteren Verfahren, u.a. in der 
freiraumplanerischen Qualifizierung berücksich-
tigt. 
 X 
28 Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft     
 Keine Bedenken Kenntnisnahme Die Einwenderin hat keine Bedenken. X X 
29 Westnetz GmbH DRW-S-LK 
RWE Westfalen-Weser-Ems, Netzservice GmbH - Abt. 
ERNN-HLP, Dortmund

- 23 - 
 
/ 24 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
 Keine Bedenken Kenntnisnahme Die Einwenderin hat keine Bedenken. X X 
30 RWE Betriebsverwaltung Brühl     
 Belange der Gesellschaft werden nicht berührt. Kenntnisnahme Die Einwenderin hat keine Bedenken. X X 
31 Rhein-Main Rohrleitungstransport GmbH     
31.1 Von der Maßnahme werden weder vorhandene Anlagen 
noch laufende bzw. vorhersehbare Planungen der Rhein-
Main-Rohrleitungstransportgesellschaft mbH. betroffen. 
Kenntnisnahme Die Einwenderin hat keine Bedenken. X X 
31.2 Falls für die Maßnahme ein Ausgleich für den Eingriff in 
Natur und Landschaft gefordert wird, muss sichergestellt 
sein, dass dieser nicht im Schutzstreifen unserer Leitun-
gen stattfindet und es wird um erneute Beteiligung gebe-
ten. 
Kenntnisnahme Dies wird, falls erforderlich, im weiteren Pla-
nungsverlauf (u.a. Qualifizierung der Freianlagen) 
berücksichtigt. 
 X 
32 PLEdoc GmbH Leitungsauskunft Fremdplanungsbear-
beitung Open Grid Europe GmbH, Essen 
GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deut-
scher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, 
Straelen 
Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft 
mbH (NETG), Haan 
Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft 
mbH (METG), Haan 
    
 Versorgungsanlagen sind von der geplanten Maßnahme 
nicht betroffen. 
Erneute Beteiligung bei Ausdehnung oder Erweiterung 
des Projektbereichs. 
Kenntnisnahme Die Einwenderin hat keine Bedenken. X X 
33 GASCADE Gastransport GmbH Abteilung GNL 
WINGAS GmbH 
NEL Gastransport GmbH 
OPAL Gastransport GmbH & Co. KG 
    
 Anlagen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht betrof-
fen. 
Kenntnisnahme Die Einwenderin hat keine Bedenken. X X

- 24 - 
 
/ 25 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
34 Thyssen GmbH Abteilung Netzbetrieb     
 Keine Bedenken, da durch die o.g. Maßnahmen keine von 
Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen betroffen 
werden. Neuverlegungen in diesem Bereich sind z.Z. nicht 
vorgesehen. 
Kenntnisnahme Die Einwenderin hat keine Bedenken. X X 
35 Nord-West-Ölleitung GmbH     
 Keine Bedenken, da die dort vorhandenen Mineralölfern-
leitungen und / oder weitere durch die Nord-West Oellei-
tung GmbH überwachten Fernleitungen nicht berührt wer-
den. 
Kenntnisnahme Die Einwenderin hat keine Bedenken. X X 
36 Amprion GmbH     
 Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine 
Höchstspannungsleitungen der Amprion GmbH. Planun-
gen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich lie-
gen aus heutiger Sicht nicht vor. 
Kenntnisnahme Die Einwenderin hat keine Bedenken. X X 
37 AIR LIQUIDE Deutschland GmbH - Fernleitungen 
Rhein-Ruhr 
    
 Keine Bedenken Kenntnisnahme Die Einwenderin hat keine Bedenken. X X 
38 Evonik Technology & Infrastructure GmbH     
 An der bezeichneten Stelle verlaufen keine durch Evonik 
Technology & lnfrastructure GmbH betreute Fernleitun-
gen. 
Kenntnisnahme Die Einwenderin hat keine Bedenken. X X 
39 N.V. Rotterdam –Rijn Pijpleiding – Maatschappij Abtei-
lung Wegerechte 
    
 Leitung ist nicht von den Arbeiten betroffen. Kenntnisnahme Die Einwenderin hat keine Bedenken. X X 
40 Landesanstalt für Ökologie, Landschaftsentwicklung 
und Forstplanung 
    
 Eine Beteiligung des LANUV ist nicht erforderlich. Kenntnisnahme Die Einwenderin hat keine Bedenken. X X 
41 Geologisches Landesamt

- 25 - 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
41.1 Verweis auf Stellungnahme vom 25. Juli 2017 unter GD-
Az.: 31.130/5100/2018 
Kenntnisnahme  X X 
41.2 Durch den westlichen Teil der Planfläche verläuft eine 
Störung (Kölner Sprung). Zur Klärung der genauen Lage 
dieser Störung wird eine Anfrage bei der RWE Power AG 
empfohlen. 
Kenntnisnahme Die RWE Power AG wurde beteiligt und hat keine 
Bedenken geäußert, siehe lfd. Nr. 45. 
X X 
41.3 Auf dem Gelände ist mit heterogenen Baugrundverhältnis-
sen durch vorherige Bebauungen und Auffüllungen zu 
rechnen. Der Baugrund ist objektbezogen zu untersuchen 
und zu bewerten. 
ja Berücksichtigung in der Baugrunduntersuchung 
sowie Formulierung entsprechender Maßgaben. 
 X 
42 Stadtverwaltung Leverkusen Stadtplanungsamt     
 Die Belange der Stadt Leverkusen werden durch die Pla-
nung nicht berührt. 
Kenntnisnahme Die Einwenderin hat keine Bedenken. X X 
43 Stadtdirektor Bergisch Gladbach Stadtplanungsamt     
 Keine Bedenken Kenntnisnahme Der Einwender hat keine Bedenken. X X 
44 Stadtverwaltung Wesseling     
 Keine Bedenken Kenntnisnahme Die Einwenderin hat keine Bedenken. X X 
45 RWE Power AG     
 Keine Bedenken Kenntnisnahme Die Einwenderin hat keine Bedenken. X X 
 
Folgende Behörden sowie sonstige Träger öffentlicher Belange wurden zur Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Absatz 1 aufgefordert, haben jedoch 
keine Stellungnahme abgegeben: 
Bezirksregierung Köln: Höhere Landschaftsbehörde Köln, Dezernat 51 (Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei), Dezernat 53 (Immissionsschutz einschl. anlagen bezo-
gener Umweltschutz), Dezernat 22.5 (Kampfmittelbeseitigungsdienst KBD); Handwerkskammer zu Köln, Flughafen Köln/Bonn GmbH, Er zbistum Köln – Generalvikariat – 
Hauptabteilung Recht, Ev. Landeskirchenamt in Düsseldorf, Ev. Stadtkirchenverband, Deutsche Te lekom AG Netzproduktion GmbH, Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg, 
Wupper-Sieg AG, InfraServ GmbH & Co. Knapsack KG, Esso Deutschland GmbH, Stadtverwaltung Niederkassel.  
 
 
Stand 03.04.2023

Anlage_1_Lage des Änderungsbereiches

362 Zeichen

Anlage 1
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung
von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und
der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit
an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt
nicht teilnehmen dürfen.
Änderung des Flächennutzungsplanes:
227. Änderung Deutzer Hafen in Köln-Deutz
- Lage des Änderungsbereiches -
Änderungsbereich
1:10.000M.:

Anlage 3 Beabsichtigte Darstellung (überholte Anlage - Korrektur s. Anblage 3.1)

1573 Zeichen

M
 
 
 
 
W
 
 
M
 
 
 
 
 
 
 
  
 
 
 
 
 
 
GE
 
 
Schule
 
 
 
 
 
 
SO
Großfl. Einzelhandel
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
W
 
 
W
 
 
W
 
 
 
 
 
GE
 
 
 
 
 
 
 
 
W
 
 
MI
 
 
 
 
 
GE
 
 
GE
 
 
 
 
 
 
 
 
WB
 
 
GE
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
W
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
GE
 
 
W
 
 
GI
 
 
 
 
 
WB
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
M
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
MK
 
 
W
 
 
M
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
SO
Hafen
 
SO
Messe/Verk.Üb.Pl.
 
 
 
 
 
 
 
MI
 
 
 
 
 
W
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
SO
Baumarkt
 
SO
Festplatz
 
 
 
 
Anlage 3
- beabsichtigte Darstellung -
Änderung des Flächennutzungsplanes:
227. Änderung Deutzer Hafen in Köln-Deutz
1:10.000M.:
0 100 200 30050
Meter
Legende
Änderungsbereich
Besonderes Wohngebiet
Wohnbaufläche
Gemischte Baufläche
Mischgebiet
Kerngebiet
Sonderbaufläche
Industriefläche
Gewerbefläche
Fläche für Ver- und Entsorgung
Gemeinbedarfsfläche
Grünfläche
Wasserfläche
Fläche für Hauptverkehrszüge
Fläche für Bahnanlagen
BEDEUTUNG
Alteneinrichtung
Bad
Dauerkleingärten
Elektrizitätswerk
Faehrstelle
Fernheizwerk
Feuerwehr
Friedhof
Grünfläche
Jugendeinrichtung
Jugendeinrichtung, Standort unbestimmt
Kindereinrichtung
Kindereinrichtung, Standort unbestimmt
Kirche
Krankenhaus
Museum, Theater
Ortsmittelpunkt
Parkanlage
Post
Pumpwerk
Schule
Spielplatz
Spielplatz, Standort unbestimmt
Sporthalle
Sportplatz
Umspannwerk
Verwaltung
Wasserfläche
Wasserversorgung
Wohnen, immissionsbelastet
Böden, erheblich mit umwelt-
gefährdenden Stoffen belastet
WB
W
M
MI
MK
SO
GI
GE

Anlage_5.1_Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteilligung_§3(1)

149164 Zeichen

A N L A G E  5 . 1  
 
/ 2 
 
Darstellung und Bewertung der zum Städtebaulichen Planungskonzept–Arbeitstitel: Deutzer Hafen in Köln-Deutz – eingegangenen 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen einer Abendveranstaltung am 09.04.2019 durch-
geführt. Während der Abendveranstaltung wurden 10 mündliche Stellungnahmen geäußert sowie 83 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit auf Karteikar-
ten abgegeben. Es sind 23 schriftliche Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit in der Zeit vom 09.04.2019 bis zum 30.04.2019 fristgereicht eingegangen. 
Die Stellungnahme mit der laufenden Nummer S-16 wurde nach der Frist ergänzt. Die verspätet eingegangene Ergänzung wird mit den laufenden Num-
mern S-16.5 bis S-16.7 entsprechend inhaltlich dokumentiert und bewertet. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen, die während der Veranstaltung mündlich geäußert wurden (M-1 ff.), auf Karteikarten abgegeben 
wurden (K-1 ff.) sowie schriftlich eingegangen sind (S-1 ff.) fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden 
Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird 
auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt.  
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
 Mündlich geäußerte Stellungnahmen im Rah-
men der Abendveranstaltung 
    
M-1      
M-1.1 Die Bürgerin bemängelt fehlende Rheinquerungen 
und fehlende Verbindungen mit dem Umland.  
Kenntnisnahme Der Integrierte Plan berücksichtigt die zusätzliche Rheinque-
rung für Fußgänger und Radfahrer, die im Masterplan vorge-
sehen wurde. Der Bebauungsplan wird die außerhalb des 
Geltungsbereichs gelegene Brücke auf der planungsrechtli-
chen Ebene ermöglichen. Die aktuellen Bauleitplanverfahren 
konzentrieren sich derzeit auf die Umsetzung des Integrier-
ten Plans im Kernbereich des Deutzer Hafens. Die Rad- und 
Fußwegeverbindungen in die Umgebung sind Teil des Mobili-
tätskonzepts. Die Anbindungen ins Umland oder eine Brücke 
zur westlichen Rheinseite sind nicht Regelungsgegenstand 
dieser Bauleitplanverfahren. Die im Masterplan vorgesehe-
nen Rheinbrücken werden in einem separaten Verfahren be-
handelt. 
X X

- 2 - 
 
/ 3 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
M-1.2 Für das Plangebiet äußert sie konkret den Wunsch 
nach einer Trennung der Verkehrsströme bei der 
Gestaltung von Geh- und Radwegen. Im Besonde-
ren sieht sie ein hohes Konfliktpotenzial bei Inter-
aktionen zwischen Radfahren und Fußgängern, 
verstärkt durch die wachsende Pedelec-Nutzung. 
Kenntnisnahme Die genaue Aufteilung der Straßenquerschnitte ist zu diesem 
Zeitpunkt noch nicht festgelegt und wird Gegenstand der wei-
teren Umsetzung sein. 
Der Integrierte Plan sieht eine zentrale Erschließung für den 
motorisierten Verkehr im Ringschluss vor. Die Hafenprome-
naden, die Alfred-Schütte-Allee sowie die zwischen den Bau-
feldern liegenden 'Grünen Gassen' werden dem Geh- und 
Radverkehr vorbehalten sein. Weiterhin wird die heutige Alf-
red-Schütte-Allee für eine ausschließliche Rad- und Fuß-
wegenutzung umgebaut mit getrennten Wegbereichen. In 
den stark frequentierten Bereichen ist ebenfalls eine weitest 
gehende Trennung der Verkehrsströme geplant. Konkrete 
Flächenzuweisungen für einzelne Verkehrsformen in den 
verkehrsberuhigten Bereichen erfolgen erst im Rahmen der 
Objektplanung. 
 X 
M-1.3 Sie wünscht sich eine Anpassung der Lichtsignal-
anlagen-Schaltung auf den Radverkehr. 
Kenntnisnahme Die Steuerung der Lichtsignalanlagen wird im Zuge der Um-
setzung der Planung bedarfsgerecht angepasst, ist jedoch 
nicht Regelungsgegenstand der vorliegenden Bauleitplanver-
fahren. 
 X 
M-2      
M-2.1 Der Bürger äußert sich kritisch zur Verkehrssitua-
tion auf der Siegburger Straße. Als Probleme sieht 
er die gemeinsame Führung von Straßenbahn und 
Autoverkehr. Er wünscht sich eine Entzerrung des 
Mischverkehrs. Hierzu schlägt er die Untertunne-
lung oder eine Führung eines Teils des Verkehrs 
östlich bzw. westlich der Siegburger Straße vor.  
nein Die Planung wird hinsichtlich ihrer verkehrstechnischen Um-
setzung geprüft. Konkrete Erfordernisse für die Abwicklungen 
der Verkehre im Zusammenhang mit der Umsetzung des In-
tegrierten Plans werden im Zuge der Bauleitplanverfahren 
berücksichtigt. Die Trennung von Straßenbahn und Autover-
kehr, insbesondere mittels einer Tieferlegung, ist – soweit 
nicht durch die Ergebnisse der Gutachten konkreter Hand-
lungsbedarf deutlich wird – nicht Regelungsgegenstand der 
aktuellen Bauleitplanverfahren.  
 X 
M-2.2 Der Bürger gibt zu bedenken, dass durch den ru-
henden Verkehr hohe gesellschaftliche Kosten ent-
stehen, da durch den ruhenden Verkehr wertvoller 
Verkehrsraum genommen wird.  
Kenntnisnahme Der ruhende Verkehr wird – entsprechend dem Integrierten 
Plan – weitestgehend in Tiefgaragen untergebracht, die au-
ßerdem als Retentionsraum im Hochwasserfall dienen. 
 X

- 3 - 
 
/ 4 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Bei der Bemessung der Anzahl der Stellplätze werden die 
Vorgaben der aktuell gültigen Stellplatzsatzung der Stadt 
Köln berücksichtigt, die Lagegunst sowie Maßnahmen des 
Mobilitätskonzepts führen bei der Berechnung erforderlicher 
Stellplätze zu entsprechenden Abschlägen.  
M-2.3 Der Bürger kritisiert die Begrifflichkeit „bezahlbarer 
Wohnraum“.  
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
Geplant ist die Umsetzung von 30% gefördertem Wohnungs-
bau nach den Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells. 
„Bezahlbarer Wohnraum“ ist oberhalb des öffentlich geförder-
ten Wohnungsbaus angesiedelt, ist aber kein feststehender 
Begriff. Bezahlbarer Wohnraum soll z.B. über Genossen-
schaften und Baugruppen realisiert werden. 
 
 X 
M-2.4 In Bezug auf den geförderten Wohnungsbau for-
dert er, dass diesem kein Stellplatz zugestanden 
werden soll, da in dieser Lage das Privileg besteht, 
alles zu Fuß erreichen zu können. 
nein Die Berechnung der notwendigen Stellplätze richtet sich 
nach den Vorgaben der gültigen Stellplatzsatzung. Eine Re-
duzierung auf 0,7 ergibt sich bereits durch die Lagegunst und 
die ÖPNV-Erschließung. Weitere Reduzierungen sind durch 
Maßnahmen des Mobilitätskonzepts oder durch die Errich-
tung von öffentlich geförderten Wohnraum möglich (s. aktu-
elle Stellplatzsatzung der Stadt Köln (Mai 2022)). 
 
 X 
M-3      
M-3.1 
 
Der Bürger äußert sich zur Tatsache, dass für die 
S16 eine neue Brücke benötigt wird und zweifelt 
an einer raschen Umsetzung.  
Kenntnisnahme Die Verkehrsuntersuchung und das Mobilitätskonzept wur-
den sowohl mit als auch ohne S16 erstellt, um eine Umsetz-
barkeit in jedem Fall zu gewährleisten. Eine Machbarkeitsstu-
die ist erfolgt und die Maßnahme in den Bundesverkehrs-
wegeplan aufgenommen. Die Erweiterung der Südbrücke für 
die S16 ist nicht Regelungsgegenstand der vorliegenden 
Bauleitplanverfahren.  
X X 
M-3.2 Der Bürger äußert Zustimmung zur baulichen Lö-
sung des neuen Brückenzugangs, kritisiert aber 
die ausgebliebene Prüfung der Nutzung des Bahn-
Kenntnisnahme Im Zuge der Erarbeitung des Erschließungskonzeptes wurde 
die Notwendigkeit der Ertüchtigung der Radroute über die 
Südbrücke erkannt. Eine neue Fahrradrampe ist Teil des 
Konzepts Deutzer Hafen und soll im Rahmen des Umbaus 
X X

- 4 - 
 
/ 5 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
damms als Auffahrt. Dies stellt für ihn die pragma-
tischste Lösung dar. Der Bürger kann sich eine 
Umsetzung der „Öhrchen“, die der Integrierte Plan 
vorsieht, nicht vorstellen, wenngleich die Querung 
der Alfred-Schütte-Allee aus Gründen des Denk-
malschutzes nicht möglich ist. 
der Südbrücke für die neue S-Bahnlinie 16 erstellt werden. 
Die Errichtung des vorgesehenen Spindelbauwerks ist – 
ebenso wie Anpassungen der Fahrstreifen auf der Brücke 
bzw. die linksrheinische Anbindung nicht Gegenstand der ak-
tuellen Bauleitplanverfahren. Gleichwohl werden die Hin-
weise zur Kenntnis genommen. 
Die Nutzung des Bahndamms als Auffahrt zur Brücke wurde 
geprüft. Die Lösung als Rampe in Spindelform wird aufgrund 
der prominenten Lage aus gestalterischen Gesichtspunkten 
vorgezogen. Darüber hinaus wird eine Erweiterung des 
Bahndamms für zusätzliche Gleise einer künftigen S-Bahn 
erwogen. Zurzeit darf ein Radweg entlang der Südbrücke 
aufgrund der eingeschränkten Brückenbreite nicht ausgewie-
sen werden. Für Radfahrer wird sich die Situation dennoch 
nach dem Bau der Rampen deutlich verbessern, da die heu-
tigen Fahrradschiebehilfen durch Rampen ersetzt werden. 
Der Verkehrsuntersuchung liegt eine Bestandsaufnahme und 
Bewertung des Ist-Zustandes – auch hinsichtlich des Radver-
kehrs – zugrunde. Die Planung und Umsetzung der im Ver-
kehrsgutachten ermittelten Maßnahmen zur Ertüchtigung des 
Radverkehrs in der Umgebung des Plangebietes erfolgt nicht 
im unmittelbaren Rahmen der aktuellen Bauleitplanverfahren 
aber in zeitlichem Zusammenhang. 
 
M-4 Der Bürger regt den Bau weiterer Rheinbrücken 
an, um dem Konzept „Stadt der kurzen Wege“ ge-
recht zu werden. Im Besonderen spricht er sich für 
eine Verbindung zur Südstadt aus.  
Kenntnisnahme Basierend auf dem Masterplan ist im Integrierten Plan eine 
zusätzliche Rheinquerung angedacht. Die aktuellen Bauleit-
planverfahren konzentrieren sich jedoch auf die Umsetzung 
des Integrierten Plans im Kernbereich des Deutzer Hafens. 
Weitere Rheinquerungen sind insofern nicht Regelungsge-
genstand dieser Bauleitplanverfahren. Die im Masterplan vor-
gesehenen Rheinbrücken werden in einem separaten Ver-
fahren behandelt. Siehe auch M-1.1 
 
X X

- 5 - 
 
/ 6 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
M-5      
M-5.1 Der Bürger erachtet einen Stellplatzschlüssel von 
0,7 für zu hoch. Er gibt zu bedenken, dass Tiefga-
ragenplätze die Kosten des Wohnungsbaus erhö-
hen.  
 
nein 
Die Berechnung der notwendigen Stellplätze richtet sich 
nach den Vorgaben der gültigen Stellplatzsatzung. Eine Re-
duzierung auf 0,7 ergibt sich bereits durch die Lagegunst und 
die ÖPNV-Erschließung. Weitere Reduzierungen sind durch 
Maßnahmen des Mobilitätskonzepts oder die Errichtung von 
weiteren öffentlich geförderten Wohnungen möglich. 
Die Unterbringung von Stellplätzen in Tiefgaragen ist wesent-
licher Bestandteil des Integrierten Plans, da die Freiräume 
möglichst nicht durch ruhenden Verkehr beeinträchtigt wer-
den sollen. Darüber hinaus bieten die Tiefgaragen erforderli-
chen Retentionsraum im Hochwasserfall. 
 X 
M-5.2 Der Bürger ist grundsätzlich gegen die vorgese-
hene Nutzung.  
Kenntnisnahme Der Rat der Stadt Köln hat sich durch den Beschluss des In-
tegrierten Plans zur Umsetzung des Konzepts bekannt. Die 
Revitalisierung des Deutzer Hafens bietet die Chance, dem 
hohen Wohnraum- und Arbeitsplatzbedarf in der Stadt Köln 
gerecht zu werden. 
X X 
M-6 Die Bürgerin wünscht sich in Bezug auf das 
Thema Barrierefreiheit ein Einbeziehen von Be-
troffenen als „Expert*Innen in eigener Sache“.  
Sie fragt, ob ein Begleitgremium für Barrierefreiheit 
geplant ist. Sie nennt im Besonderen den Bereich 
Sport, da es nur wenige barrierefreie Sportstätten 
in Köln gibt.  
teilweise Es ist beabsichtigt, die Erschließung im gesamten Planbe-
reich weitestgehend barrierefrei auszugestalten. Die Planung 
wird außerdem mit den Beauftragten für Barrierefreiheit re-
gelmäßig abgestimmt. Sobald konkretere Pläne vorliegen, er-
folgt die regelmäßige Einbindung der Behindertenbeauftrag-
ten.  
 X 
M-7      
M-7.1 Der Bürger fragt, ob die Straße „Im Hasental“ für 
eine verbesserte Anbindung an den Zubringer er-
tüchtigt wird, auch mit Verweis auf häufige Unfälle.  
ja Im Zuge der Erarbeitung des Erschließungskonzeptes wurde 
die Notwendigkeit von Um- bzw. Ausbaumaßnahmen im Be-
reich der Straße Im Hasental erkannt. Ein Verkehrs- und Mo-
bilitätskonzept wurde erarbeitet, bei dem verschiedene Vari-
anten zur Verbesserung der Verkehrsführung geprüft wur-
den. 
X X

- 6 - 
 
/ 7 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Die Veränderung des Anschlusses am Hasental ist Bestand-
teil der Maßnahmen, die ergriffen werden sollen. 
M-7.2 Eine Verkehrsentlastung durch Verbindung über 
den Vingster Ring wird als geeignet erachtet. Der 
Bürger gibt allerdings zu bedenken, dass eine Ver-
bindung über den Vingster Ring eine Querung der 
Güterverkehrstrasse erfordert. 
Kenntnisnahme Der Stadt ist bewusst, dass der Ausbau der Porzer Ring-
straße die Beseitigung des höhengleichen Bahnübergangs 
erfordert. Die Untersuchungen des Verkehrs- und Mobilitäts-
konzeptes haben ergeben, dass eine Entlastung über den 
Vingster Ring nicht weiter verfolgt werden soll. 
X X 
M-7.3 Der Bürger erfragt die Nutzbarkeit des Hafenbe-
ckens als Trainingsgewässer für den Kanusport. Er 
gibt zu bedenken, dass der Sport den Bereich be-
lebt und aufwertet, und dass nicht der gleiche Feh-
ler wie am Rheinauhafen gemacht werden soll.  
ja Ein Nutzungskonzept für das Hafenbecken wird erarbeitet. 
Eine Nutzung für Wassersport soll vorgesehen werden und 
wird im Rahmen des Konzepts geprüft. 
 X 
M-7.4 Der Bürger äußert, dass im Sportentwicklungsplan 
die Vision einer Wildwasserstrecke für den Ka-
nusport enthalten ist. Er bringt hierfür das Ende 
des Hafenbeckens ins Spiel. Eine solche Strecke 
werde für eine hohe Belebung sorgen. 
ja Siehe Lfd. Nr. M-7.3  X 
M-8 Der Bürger fragt, ob die im Gespräch befindliche 
Seilbahn berücksichtigt wird. 
Kenntnisnahme Da es sich bei der im Gespräch befindlichen Seilbahn noch 
um keine konkrete Planung handelt, kann sie zu diesem Zeit-
punkt in den vorliegenden Bauleitplanverfahren nicht berück-
sichtigt werden. 
X X 
M-9      
M-9.1 Als Reaktion auf die Medienberichte, dass die 
REWE keinen Umzug in den Deutzer Hafen mehr 
plant, fragt der Bürger, ob es andere denkbare An-
kermieter gibt. 
Kenntnisnahme Die Entwicklung der südlichen Baufelder erfolgt unabhängig 
eines spezifischen Ankermieters. Die Baufelder sind auch 
einzeln realisierbar. Stadtplanungsamt sowie moderne stadt 
haben bereits viele Anfragen erhalten. 
 X

- 7 - 
 
/ 8 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
M-9.2 Der Bürger fragt, in welchem Maße Nachhaltigkeit 
und Klimaanpassung im Planungsprozess berück-
sichtigt werden. Auf der anderen Seite hat er die 
Befürchtung einer Überfrachtung der Planung. 
ja Die Themen Klimaanpassung und Nachhaltigkeit sind we-
sentliche Bestandteile der Planung und werden im Umwelt-
bericht dezidiert behandelt. 
Im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten Plans wurden 
die Aspekte Windkomfort und Belichtung explizit berücksich-
tigt. Daneben hat das Büro COBE in seinem Entwurf auch 
erste stadtklimatische Aspekte bei seiner Planung mitbe-
dacht. Weitere gutachterliche Betrachtungen erfolgen im 
Rahmen der künftigen Bauleitplanverfahren, die Ergebnisse 
werden dort berücksichtigt. Das Projekt Deutzer Hafen ist 
DGNB zertifiziert, was dazu beiträgt, dass die Themen Nach-
haltigkeit und Klimaanpassung vom Städtebau bis zur Bau-
ausführung besonders in den Blick genommen werden. 
X X 
M-10 Der Bürger fragt, ob das Kultur- und Veranstal-
tungszentrum Essigfabrik seine Expertise bei der 
Stadt einbringen soll. Er bedauert, dass es noch 
keine Machbarkeitsstudie im Bereich Kultur gibt.  
 
 
ja Es ist vorgesehen, ein kulturelles Angebot für den Deutzer 
Hafen zu etablieren. In welchem Rahmen dies geschieht, 
wird zzt. geprüft. 
 X 
 Stellungnahmen auf Karteikarten aus den The-
menkojen 
    
 Themenkoje Verkehr     
K-1 Es wird angemerkt, dass die Linie 7 täglich ab der 
Südbrücke im Stau steht. Hierzu wird eine gene-
relle Trennung von Straßenbahn und dem motori-
sierten Verkehr angeregt. Vertiefend wird eine un-
terirdische Führung der Straßenbahn vorgeschla-
gen. Konkret wird etwa die Siegburger Straße oder 
der Bereich zwischen den Haltestellen Poll-Salm-
straße und Deutzer Freiheit genannt. 
Kenntnisnahme Im Zuge der Erarbeitung des Erschließungskonzeptes wurde 
die Notwendigkeit von Um- bzw. Ausbaumaßnahmen im Be-
reich der Siegburger Straße erkannt. Ein Verkehrs- und Mo-
bilitätskonzept wurde erarbeitet, bei dem verschiedene Vari-
anten zur Verbesserung der Verkehrsführung geprüft wur-
den. Eine unterirdische Führung der Linie 7 ist nicht geplant.  
X X

- 8 - 
 
/ 9 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
K-2 Eine direkte Verbindung zum Bahnhof Messe/ 
Deutz soll ermöglicht werden. Vorgeschlagen wird 
die Verlängerung der Linie 7 oder eine rechtsrhei-
nische Linie mit dem Verlauf Poll-Deutzer Hafen – 
Deutzer Bahnhof – Mülheim 
Kenntnisnahme Die mögliche Verlängerung der Linie 7 bis zum Deutzer 
Bahnhof wurde im Rahmen des Erschließungskonzeptes un-
tersucht und grundsätzlich als machbar attestiert. Zunächst 
wird die Verbindung per direkter Buslinie sichergestellt wer-
den. Weiterführende Planungen für die Stadtbahn sind nicht 
Gegenstand der Bauleitplanverfahren. 
X X 
K-3 Es wird nach der Anbindung der Linie 7 gefragt.  Kenntnisnahme Die Linie 7 ist über die bestehenden Haltestellen Drehbrücke 
und Poller Kirchweg in Richtung Innenstadt und Porz/Zündorf 
angebunden. Eine Verbindung zum Bahnhof Deutz wurde in 
einer ersten Machbarkeitsstudie geprüft. Kurz- und mittelfris-
tig wird die Anbindung des Bahnhofs Deutz über eine Bus-
verbindung erfolgen. 
X X 
K-4 Es wird ein begrüntes Rasengleis an der Siegburger 
Straße/Straßenbahn zur Verbesserung hinsichtlich 
Schall und Optik vorgeschlagen. Es werden mehr 
Bäume gewünscht. 
teilweise Im Zuge der Erarbeitung des Erschließungskonzeptes wurde 
die Notwendigkeit von Um- bzw. Ausbaumaßnahmen im Be-
reich der Siegburger Straße erkannt. Konkrete gestalterische 
Maßnahmen sind bislang noch nicht geplant. 
Die Auswirkungen von verkehrlichen Anlagen werden im 
Rahmen der Bauleitplanverfahren schalltechnisch unter-
sucht. Falls erforderlich, werden schalltechnische Minde-
rungsmaßnahmen im Bebauungsplan vorgesehen.  
Die Siegburger Straße soll gemäß Integriertem Plan mit einer 
doppelten Baumreihe bepflanzt werden, sofern sich dies auf 
Basis der Ergebnisse des Verkehrsgutachtens realisieren 
lässt. 
X X 
K-5 Es werden breite Radschnellwege in Richtung des 
Bahnhofes Messe/Deutz gefordert. 
Kenntnisnahme Im Zuge von Um- und Ausbaumaßnahmen im Bereich der 
Siegburger Straße werden die Bedürfnisse des Radverkehrs 
berücksichtigt. Zudem wird die heutige Alfred-Schütte-Allee 
im Bereich des Deutzer Hafens zu einem Radweg umgebaut. 
Die Radwegeplanung nördlich der Drehbrücke liegt außer-
halb des Geltungsbereichs der vorliegenden Bauleitplanver-
fahren.  
X X

- 9 - 
 
/ 10 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
K-6 Es besteht der Wunsch, dass der barrierefreie Zu-
gang zur Südbrücke möglichst schnell realisiert 
wird. Zusätzlich soll auch ein solcher Zugang am 
anderen Brückenende eingeplant werden.  
Kenntnisnahme Barrierefreie Zugänge sowie die Nutzung der Südbrücke als 
Fuß- und Radwegverbindung sind die langfristige städtische 
Zielsetzung. 
Der barrierefreie Zugang zur Südbrücke sowie die notwendi-
gen Wegebreiten für eine Radwegnutzung stehen allerdings 
in Abhängigkeit zur Entwicklung der S-16. Für diese wurde 
eine Machbarkeitsstudie erstellt, auf deren Basis die Planung 
weiter konkretisiert werden kann.  
X X 
K-7 Es wird angeregt, anstelle einer weiteren Rhein-
querung, die Anbindung für Fußgänger an die Se-
verinsbrücke zu verbessern. 
ja Die Verbesserung der Anbindung über die Südbrücke für 
Fußgänger und Radfahrer ist die langfristige städtische Ziel-
setzung. 
Zurzeit ist die Nutzung der Severinsbrücke für Fußgänger 
durch Zugänge im Straßenverlauf sowie über die Treppenan-
lage an der Siegburger Straße möglich. Im Rahmen der 
Machbarkeitsuntersuchungen zur S-Bahnanbindung sowie 
zu den Rheinquerungen gemäß Masterplan wird auch die 
verbesserte Anbindung über die Südbrücke für den Fuß- und 
Radverkehr geprüft. 
X X 
K-8 Es wird gefragt, warum die Brücke über den Rhein 
in der Planung fehlt. 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. M-1.1 X X 
K-9 Ein Konzept für Radabstellplätze für private Be-
wohner-, und Besucher- sowie Shared-Räder soll 
erarbeitet werden. Als zentrale Anforderungen 
werden überdacht, beleuchtet und sicher genannt. 
 
Es werden barrierefreie Fahrradgaragen in den 
Wohngebäuden sowie ausreichend Fahrradstell-
plätze auf dem Gelände gefordert.  
ja Im Zuge der Umsetzung des Integrierten Plans soll durch 
eine Förderung des ÖPNV, des Fußgänger- und Fahrradver-
kehrs einer Erhöhung des Pkw-Verkehrs begrenzt werden. 
Dies spiegelt sich im Erschließungskonzept wieder. In den 
darauf aufbauenden Bauleitplanverfahren werden diese Ziele 
durch die Bereitstellung entsprechender Flächen weiter ver-
folgt. Konkrete Anforderungen hinsichtlich der Ausgestaltung 
von Fahrradstellplätzen können im Rahmen des Bebauungs-
plans nicht gesichert werden, sind aber im Zuge der Umset-
zung zu beachten. Die Ausstattung der geplanten Mobilitäts-
stationen mit z.B. Leihrädern sowie die Lage von Fahrrad-
stellplätzen wurden im Rahmen des Mobilitätskonzepts ge-
prüft und festgelegt. 
 X

- 10 - 
 
/ 11 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
K-10 Es werden Bedenken geäußert, dass die vorgese-
hene Buslinie nicht genutzt wird, da es eine Paral-
lelverbindung mit der Straßenbahn gibt. Vielmehr 
sollten die Kapazitäten der Straßenbahn ausgebaut 
werden.  
ja Die Buslinie folgt nur in Teilen dem Verlauf der Stadtbahn. 
Die Buslinie übernimmt eine kleinteiligere Anbindungsfunk-
tion, insbesondere auf der westlichen Halbinsel, um so durch 
Umsteigemöglichkeiten eine gute Erreichbarkeit für das ge-
samte ÖPNV-Angebot sicherzustellen. Der Bus sorgt zudem 
für eine direkte Anbindung des Deutzer Hafens an den Bahn-
hof Deutz. Die Linie 7 wurde außerdem hinsichtlich des Aus-
baus ihrer Leistungsfähigkeit untersucht, siehe Lfd. Nr. K-2. 
X X 
K-11 Es wird beanstandet, dass vom Deutzer Hafen der 
Chlodwigplatz nicht mit der KVB erreicht werden 
kann. 
Kenntnisnahme Durch Umsteigemöglichkeiten wird die Erreichbarkeit einzel-
ner Haltestellen in der Regel gewährleistet. Es ist mittel- bis 
langfristig geplant, eine S-Bahn-Verbindung (S16) über die 
Südbrücke in die Südstadt herzustellen. Vom Ubierring aus 
sieht die bisherige Planung gemäß Masterplan Innenstadt le-
diglich die Prüfung einer Fuß- und Radwegebrücke zum 
Deutzer Hafen vor, siehe auch Lfd. Nr. M-3.1.  
X X 
K-12 Es wird gefordert bei der KFZ-Brücke die Option 
für eine Bahnverbindung zum Rheinhafen offen zu 
halten, da eine Stadtbahn oder zukünftig auch au-
tonome Mobilität denkbar ist.  
nein Eine Straßenbahnanbindung von der Siegburger Straße über 
die geplante KFZ-Brücke auf die andere Rheinseite ist nicht 
geplant. 
X X 
K-13 Es wird beanstandet, dass die die Möglichkeit der 
Verlegung der Linie 7 auf die HGK Gleise starr ig-
noriert wird.  
nein Die Gleise der HGK südlich des Deutzer Hafens sind weiter-
hin betriebsnotwendig. Unabhängig davon wurde vorsorglich 
die Nutzung der HGK-Trasse als Stadtbahntrasse im Rah-
men der Verkehrsuntersuchung betrachtet. Eine Umsetzung 
scheitert an der Höhenlage der Straßen nördlich des Bahn-
damms, da diese hochwassergeschützt ausgeführt werden 
und entsprechend über dem heutigen Niveau liegen. Eine 
Durchführung unter der Bahntrasse ist damit nicht mehr mög-
lich. Zusätzlich ist ein Verschwenk von der Trasse auf die 
Straße Am Schnellert aufgrund des Flächenbedarfs erforder-
licher Radien nicht möglich. 
X X 
K-14 Es besteht der Wunsch nach einer Einbeziehung 
der Seilbahn-Planungen. Es soll frühzeitig geprüft 
werden, ob Seilbahn-Verkehr sinnvoll ist.  
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. M-8 X X

- 11 - 
 
/ 12 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
K-15 Zur Vermeidung von MIV wird angeregt zunächst 
die S -Bahn-Linie zu aktivieren und erst anschlie-
ßend das Areal zu bebauen. 
nein Für die S-Bahn wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, die 
Bauleitplanverfahren für den Deutzer Hafen werden parallel 
zur Entwicklung der S-Bahn-Linie durchgeführt und nicht in 
unmittelbare Abhängigkeit gesetzt. Die ÖPNV-Erschließung 
des Gebietes wird aber auch ohne S-Bahn gesichert. Des 
Weiteren wurde ein Mobilitätskonzept entwickelt, um den 
MIV-Anteil weiter zu reduzieren. 
X X 
K-16 Eine frühzeitige Planung des S-Bahnhofs Poll wird 
gewünscht. 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. K-15  X X 
K-17 Es wird gefragt, wie sich Planung auf die Parksitu-
ation für Mitarbeiter*Innen der bestehenden Büro-
gebäude östlich der Siegburger Straße auswirken 
wird. 
Kenntnisnahme Der Bereich östlich der Siegburger Straße ist nicht Rege-
lungsgegenstand der vorliegenden Bauleitplanverfahren. Die 
Büros und Gewerbebetriebe östlich der Siegburger Straße 
müssen selbst die für die Mitarbeiter*Innen benötigten Stell-
plätze nachweisen und für Mobilitätsangebote sorgen. 
Im Bereich des Deutzer Hafens werden ausreichend Stell-
plätze für Bewohner, Besucher und Arbeitende in Parkhäu-
sern und Tiefgaragen vorgesehen sowie ausreichend Mobili-
tätsangebote geschaffen, so dass kein erhöhter Parkdruck 
östlich der Siegburger Straße aufkommen wird. 
X X 
K-18 Es wird gefragt, wo Besucher der Poller Wiesen 
nach einer Bebauung der Fläche parken können. 
Aktuell parken diese häufig auf den Brachflächen, 
die bebaut werden sollen.  
ja 'Wildes' Parken ist ein Phänomen in mindergenutzten Berei-
chen. Durch die Entwicklung des Deutzer Hafens wird die Er-
reichbarkeit der Poller Wiesen für den MIV eingeschränkt. 
Parallel werden der ÖPNV sowie der Radverkehr in diesem 
Bereich ertüchtigt, so dass die Poller Wiesen als Naherho-
lungsraum erreichbar bleiben. Zudem entstehen neue öffent-
liche Stellplätze in Tiefgaragen bzw. Parkhäusern. 
X X 
K-19 Es wird eine Reduzierung der Stellplätze bei geför-
dertem Wohnungsbau gefordert.  
nein Siehe Lfd. Nr. M-2.4 X X 
K-20 Es werden Bedenken geäußert, da tagsüber die 
Parksituation auf dem Poller Kirchweg bereits 
heute sehr angespannt ist.  
ja Auf Basis der veränderten Nutzungsstruktur im Deutzer Ha-
fen sind private und öffentliche Stellplätze – überwiegend in 
Tiefgaragen sowie Parkhäusern– geplant. 
Zu Parken am Rhein, siehe Lfd. Nr. K-18. 
X X

- 12 - 
 
/ 13 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Es wird gefragt, wie die wegfallenden Parkmöglich-
keiten am Rhein/Kirchweg ausgeglichen werden 
sollen.  
K-21 Es wird aufgrund der Innenstadtlage des Plange-
biets gefragt, warum diese nicht als autofreie Sied-
lung konzipiert wird.  
nein Eine autofreie Siedlung war bereits als Basis des Integrierten 
Plans nicht vorgesehen. Die angestrebte Nutzung (hinsicht-
lich Größe und Mischung) des Areals lässt aus Sicht der 
Stadt Köln eine autofreie Umsetzung nicht zu. Zudem erfüllt 
die Parkraumbereitstellung in Tiefgaragen eine wichtige 
Funktion hinsichtlich des Hochwasserretentionsraums und ist 
wesentlicher Bestandteil des Integrierten Plans. Teilbereiche 
wie Promenade, Plätze und große Teile der „Grünen Gas-
sen“ sind autofrei geplant. Ziel der Planung insgesamt ist auf 
jeden Fall eine autoarme Erschließung. 
X X 
K-22 Es soll eine überregionale Bereitstellung von Lade-
kapazitäten für E-Mobilität geprüft werden. 
Kenntnisnahme Innerhalb des Plangebiets werden Ladekapazitäten für E-Mo-
bilität zur Verfügung gestellt werden. Eine überregionale Be-
reitstellung ist nicht Gegenstand der Bauleitplanverfahren zur 
Umsetzung des Integrierten Plans. Zum Ausbau der öffentli-
chen Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum der Stadt 
Köln gibt es bereits ein Standortkonzept, dass am 4.4.2019 
beschlossen wurde und von der Verwaltung umgesetzt wer-
den soll (Session 3677/2018). 
X X 
K-23 Es wird gefragt, ob eine Einrichtung von Mobilitäts-
Hubs vorgesehen ist.  
ja Innerhalb des Deuter Hafens sind sechs Mobilstationen vor-
gesehen, vier davon befinden sich im Bereich bestehender o-
der geplanter ÖPNV-Haltestellen. An den Mobilitätsstationen 
sollen neben Car-Sharing auch Fahrradverleih bzw. –abstell-
anlagen angeboten werden. 
X X 
K-24 Es wird nach der Planung für Besucherparkplätze 
gefragt. 
ja Besucherparkplätze werden innerhalb des Plangebietes in 
Parkhäusern zur Verfügung stehen.  
X X 
K-25 Die Haupterschließung soll nicht als „Rennstrecke“ 
ausgebildet werden  
ja Die interne Erschließung des Deutzer Hafens soll aus-
schließlich der Quartierserschließung dienen. Eine entspre-
chende Ausgestaltung mit verkehrsberuhigtem Charakter ist 
vorgesehen. 
X X

- 13 - 
 
/ 14 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
K-26 Es wird vor der Staugefahr auf der Siegburger 
Straße gewarnt, da bei einer Sperrung der A4 der 
gesamte Verkehr über diese Straße fließt. Auch 
die SL7 ist betroffen. 
Kenntnisnahme Der Verkehrsuntersuchung liegt eine Bestandsaufnahme und 
Bewertung des Ist-Zustandes zugrunde. Das vorgetragene 
Szenario stellt einen Sonderfall dar, der nicht Gegenstand 
der Verkehrsuntersuchung sein kann. Zur Reduzierung des 
MIV auf der Siegburger Straße sollen Maßnahmen ergriffen 
werden. 
X X 
K-27 Es wird gefordert, den motorisierten Verkehr auf 
der Siegburger Straße auf eine Spur je Richtung 
zu beschränken, um mehr Raum für andere Ver-
kehre bereitstellen zu können.  
ja Im Zuge der Erarbeitung des Erschließungskonzeptes wurde 
die Notwendigkeit von Um- bzw. Ausbaumaßnahmen im Be-
reich der Siegburger Straße erkannt. Nach Abschluss des 
Verkehrsgutachtens wird geprüft, inwieweit die Ergebnisse 
im Bauleitplanverfahren verankert werden oder in anderer 
Form Berücksichtigung finden. 
X X 
K-28 Es wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 
30km/h zwischen Raiffeisenstraße und Auf dem 
Sandberg gefordert. 
ja Siehe Lfd. Nr. K-27 X X 
K-29 Es wird geäußert, dass eine Beruhigung des Ver-
kehrs auf der Siegburger Straße Bedenken aus-
räumen würde.  
ja Siehe Lfd. Nr. K-27 X X 
K-30 Es soll eine Sicherung der Verkehrsanbindung in 
die südliche Alfred-Schütte-Allee erfolgen. 
ja Die Anbindung der Alfred-Schütte-Allee südlich des Bahn-
damms an die Erschließung innerhalb des Deutzer Hafens 
wird im Rahmen der kommenden Bauleitplanverfahren si-
chergestellt. 
X X 
K-31 Es wird angeregt, dass hinsichtlich des zu- und ab-
fließenden Verkehrs auch die neuen Gewerbeflä-
chen Kaltenbornweg und Dr.-Simon-Straße be-
rücksichtigt werden müssen. 
ja Die genannten Gewerbeflächen sind in die Bestandsauf-
nahme der Verkehrsuntersuchung eingeflossen. 
X X 
K-32 Es wird gefordert, dass bei Verlängerung des Rols-
hover Kirchwegs die Anwohner berücksichtigt wer-
den.  
ja Die Auswirkungen der empfohlenen Ausbaumaßnahmen in 
der Umgebung des Deutzer Hafens auf den Rolshover Kirch-
weg wurden im Verkehrsgutachten untersucht. Die Ergeb-
nisse sind in die Bauleitplanverfahren eingeflossen. 
X X

- 14 - 
 
/ 15 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
K-33 Es wird gefragt, wohin der Verkehr, wenn die Ver-
längerung des Rolshover Kirchwegs auf die Rols-
hover Straße mündet, abfließen soll. 
ja Im Rahmen des Verkehrskonzepts wird die Fragestellung ge-
prüft und berücksichtigt. 
X X 
K-34 Es wird gefordert, dass die Verkehrslösungen teils 
als Vorleistung erbracht werden, damit deren Nut-
zen geprüft/ bewiesen werden kann. 
nein Die Umsetzung der Um- und Ausbaumaßnahmen erfolgt im 
zeitlichen Zusammenhang mit der Entwicklung des Deutzer 
Hafens. Die bauliche Entwicklung des Gesamtgebietes er-
streckt sich auf einen Zeitraum von voraussichtlich etwa 10 
Jahren. Ein im Vorfeld zu erbringender Beweis ist nicht mög-
lich, da die maximale Ausnutzung des Integrierten Plans erst 
mit Abschluss der Maßnahme erfolgt. 
X X 
 Themenkoje Verfahren     
K-35 Es wird eine Veröffentlichung der Antworten auf 
die Fragen, die in der Veranstaltung im März 2018 
gestellt wurden, gewünscht.  
ja Die im Rahmen der Präsentation des Integrierten Plans im 
März 2018 geäußerten Anregungen wurden bei der Überar-
beitung der Planung für den politischen Beschluss zur Um-
setzung berücksichtigt. Die Dokumentation der Veranstaltung 
vom März 2018 steht der Öffentlichkeit zum Download bereit.  
 X 
K-36 In Bezug auf die Vermarktung bestehen Rückfra-
gen zu Zuständigkeit und Ansprechpartnern, den 
Verfahrensablauf, den Vergabekriterien und dem 
Zeitpunkt des Vergabebeginns.  
Kenntnisnahme Fragen zur Vermarktung können an die Stadtverwaltung bzw. 
die Flächenbesitzer gestellt werden. 
 X 
K-37 Bezüglich des Vermarktungsdatums ab 2022 wird 
nachgefragt, ob ab diesem Datum eine Vermark-
tung der Baufelder oder der Wohnungen vorgese-
hen ist.  
Kenntnisnahme Die Vermarktung der Baufelder ist ab 2022 geplant.  X 
K-38 Es wird nach Möglichkeiten eine Mitwirkung im 
Rahmen der Umsetzung (2022) gefragt. 
Kenntnisnahme Es sind bereits Interessenbekundungen beim Stadtplanungs-
amt oder moderne stadt möglich. 
 X 
K-39 Es wird nach dem Zeitpunkt der Beauftragung von 
Fachgutachten gefragt. 
Kenntnisnahme Die Fachgutachten wurden im Rahmen des weiteren Verfah-
rens beauftragt und sind inzwischen erarbeitet. Erkenntnisse 
aus den Fachgutachten flossen in das Bauleitplanverfahren 
ein.  
X X

- 15 - 
 
/ 16 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
K-40 Es wird gefragt, ob bei der Vermarktung der GE- 
Flächen der Bund, mit einem kreativen Konzept, 
ein geeigneter Investor sein könnte. 
 ja Im Rahmen der Konzeptvergaben werden die vorliegenden 
Konzepte geprüft und nach einem noch abzustimmenden Kri-
terienkatalog bewertet und anschließend vergeben. 
X X 
K-41 Eine frühzeitige Koordinierung soll ein Zusammen-
bringen von großen Investoren und „kleinen“ Inte-
ressenten ermöglichen. Es wird gewünscht, dass 
durch frühzeitige Kooperationen eine Uneinheit-
lichkeit in der Gestaltung der Baukörper gefördert 
wird. Es soll vermieden werden ganze Baufelder 
an einen Investor/Bauträger zu vergeben. 
ja Das Baufeld wird als die kleinste Ausschreibungseinheit an-
gesehen. Eine Umsetzung einzelner Gebäude, durch z.B. 
Baugruppen ist für einzelne Baufelder angedacht.  
Durch die Entwicklung des Deutzer Blocks im Integrierten 
Plan ist eine gewisse Uneinheitlichkeit als stilprägendes Ele-
ment für das neue Quartier vorgesehen. Die Umsetzung soll 
im Rahmen von Qualifizierungsverfahren im Vorfeld der Bau-
leitplanverfahren gesichert werden. Diesen werden Vorgaben 
bzw. Gestaltungsleitlinien zur Ausgestaltung des „Deutzer 
Blocks“ zugrunde liegen. 
 X 
K-42 Als Anregung wird ein Vergleich zu München ge-
zogen wo eine kooperative Quartiersentwicklung 
durch Verpflichtung der Investoren (1€/qm BGF) 
umgesetzt wird.  
Kenntnisnahme Das Kooperative Baulandmodell der Stadt Köln sieht neben 
der Schaffung von 30% gefördertem Wohnungsbau, die 
Schaffung von Kinderbetreuungsangeboten sowie die Errich-
tung von Grün- und Spielflächen vor. Das ist ein anderer An-
satz als in München, jedoch mit der gleichen Zielwirkung. 
X X 
K-43 Es wird gefragt,  wie die Qualität des COBE -
Entwurfs in die Umsetzung übertragen wird. 
ja Der Entwicklung der Baufelder gehen Qualifizierungen in 
Form unterschiedlicher Verfahren voran. Durch Wettbewerbe 
u.ä. Auswahlverfahren wird die städtebauliche und architek-
tonische Qualität gesichert. 
 X 
K-44 Es wird angeregt, dass anstelle eines reinen und 
allgemeinen Wohngebiets, ein Urbanes Gebiet 
(MU) festgesetzt werden sollte. 
ja Sofern für die Baufelder eine Nutzungsmischung vorgesehen 
ist, die über die Möglichkeiten eines Allgemeinen Wohnge-
bietes hinausgeht, ist vorgesehen, Mischgebiete oder Urbane 
Gebiete festzusetzen. Die Festsetzung Reiner Wohngebiete 
(WR) ist nicht vorgesehen. Die Darstellung von Gemischten 
Bauflächen (M) im Flächennutzungsplan ermöglicht die Fest-
setzung von Urbanen Gebieten (MU) sowie Mischgebieten 
(MI) im Bebauungsplan. 
X X 
K-45 Eine Festsetzung von Höhen anstelle von Vollge-
schossen wird angeregt. 
ja In den Bebauungsplänen wird die zulässige Höhe baulicher 
Anlagen festgesetzt werden. 
 X

- 16 - 
 
/ 17 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
K-46 Es wird gefragt, wie viele Geschosse geplant sind 
und ob der Dom von Poll aus sichtbar bleibt. 
ja Im Integrierten Plan sind im Mittel 5 bis 7 Geschosse sowie 
punktuell in einigen Baufeldern bis zu 20 Geschosse vorge-
sehen. Die Sichtbarkeit des Doms von den Poller Wiesen ist 
nicht betroffen, die Sichtbarkeit von Poll selbst wird voraus-
sichtlich in Teilen eingeschränkt, aber nicht verhindert. 
 X 
K-47 Bezüglich der angestrebten Dichte und Höhe wer-
den Bedenken geäußert. 
Konkret wird geäußert, dass da eine solche Be-
bauung (außerhalb der Bürozeiten) einen „Angst-
raum“ darstellt. 
ja Die Dichte und Höhe der geplanten Bebauung ist Bestandteil 
des durch den Rat beschlossenen Integrierten Plans. Durch 
die angestrebte Nutzungsmischung wird ein ausreichender 
Anteil an Wohnnutzungen angestrebt, die eine Verödung des 
Deutzer Hafens außerhalb von Büro- und Geschäftszeiten 
verhindern soll. Durch ausreichende Beleuchtung soll außer-
dem das Entstehen von Angsträumen verhindert werden. 
 X 
K-48 Kritisiert wird, dass die Blöcke zwischen Rheinwie-
sen und Hafenbecken  eng zusammenstehen und 
so die Möglichkeit einer zukünftigen Rheinbrücke 
verbauen. 
ja Eine zusätzliche Brücke über den Rhein ist eine Überlegung, 
die auf den städtebaulichen Masterplan für die Innenstadt 
Köln zurückgeht und in den Integrierten Plan übernommen 
wurde. Sie ist zwar nicht Bestandteil der aktuellen Bauleit-
planverfahren, in der Verlängerung der Autobrücke über den 
Deutzer Hafen ist jedoch eine Sichtachse – ausgehend vom 
Platz 2 auf der Ostseite des Hafens – vorgesehen, in der die 
zusätzliche Brücke zu einem späteren Zeitpunkt errichtet 
werden könnte. 
 X 
K-49 Nach „innen“ sollen keine Baugrenzen festgesetzt 
werden. 
nein Die konkrete Festsetzung von Baugrenzen erfolgt nach wei-
teren Qualifizierungsverfahren in Abhängigkeit der Nutzungs-
anforderungen aber auch unter Berücksichtigung der erfor-
derlichen Belichtung. Aufgrund der Höhe und Dichte sind vo-
raussichtlich Baulinien oder zumindest Baugrenzen für die In-
nenhofbereiche festzusetzen. 
 X 
K-50 Es wird gefragt, ob eine ausreichende Belich-
tung/Besonnung sichergestellt wird. 
ja Im Rahmen der Bauleitplanverfahren zur Umsetzung des In-
tegrierten Plans wird durch Gutachten sichergestellt, dass für 
Wohnnutzungen eine ausreichende Besonnung möglich ist 
und die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicherge-
stellt werden. Für Bereiche mit nicht ausreichender Beson-
nung werden Wohnnutzungen ausgeschlossen. 
 X

- 17 - 
 
/ 18 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
K-51 Die Schaffung eines architektonischen Highlights 
am Wasser wird gewünscht.  
ja Durch Wettbewerbe u.ä. Auswahlverfahren wird die städte-
bauliche und architektonische Qualität im gesamten Plange-
biet gesichert. Architektonische Highlights in Form von solitä-
ren Baukörpern sind entsprechend des Integrierten Plans nur 
an ausgewählten Stellen im Deutzer Hafen vorgesehen.  
 X 
K-52 Die Erlebbarkeit des Hafenbeckens sollte durch 
Terrassen, Abstufungen, etc. verbessert werden. 
ja Im Integrierten Plan ist die Einbeziehung des Hafenbeckens 
durch schwimmende Plattformen oder Pontons vorgesehen. 
Konkretisierungen erfolgen im weiteren Verfahren. 
 X 
K-53 Die Planung von Uneinheitlichkeit in Bezug auf 
Nutzung und Baugestalt wird zur Schaffung eines 
lebendigen Quartiers gefordert. 
ja Durch die Entwicklung des Deutzer Blocks und die ange-
strebte Nutzungsmischung im Integrierten Plan ist eine ge-
wisse Uneinheitlichkeit als stilprägendes Element für das 
neue Quartier vorgesehen. Die Umsetzung soll im Rahmen 
von Qualifizierungsverfahren im Vorfeld der Bauleitplanver-
fahren gesichert werden. Siehe auch Lfd. Nr. K-41 
 X 
K-54 Gefordert wird, dass die Erdgeschosszonen durch-
gehend belebet werden. 
ja Ziel der städtebaulichen Planung ist ein belebtes Quartier. 
Im Integrierten Plan sind unterschiedliche Nutzungsarten und 
-intensitäten für den Deutzer Hafen vorgegeben. Im Rahmen 
der Bauleitplanverfahren und flankierende vertragliche Ver-
einbarungen soll die Umsetzung gesichert werden.  
 X 
K-55 Es werden abwechslungsreiche, nicht zu nüch-
terne Fassaden, das Mitplanen von Balkonen und 
Terrassen, sowie allgemein ein genießbarer Dom-
blick gefordert. 
ja Durch die Entwicklung des Deutzer Blocks im Integrierten 
Plan ist eine gewisse Uneinheitlichkeit als stilprägendes Ele-
ment für das neue Quartier vorgesehen. Die Umsetzung soll 
im Rahmen von Qualifizierungsverfahren im Vorfeld der Bau-
leitplanverfahren gesichert werden. 
Der Domblick wird aufgrund der Ausrichtung des Hafenbe-
ckens in Teilen von der künftigen Hafenpromenade sowie 
den Poller Wiesen weitestgehend uneingeschränkt möglich 
sein. Zudem werden die geplanten Hochpunkte überwiegend 
einen Domblick haben.  
 X 
K-56 Es wird gefragt, ob mit Gestaltung der Bestandsge-
bäude (Mühle) jemand vertraut ist. 
ja Die Umnutzung bzw. Entwicklung der Mühlen wird durch ei-
gene Qualifizierungsverfahren vorbereitet, in denen sich in-
tensiv mit dem Gebäudebestand auseinandergesetzt wird. 
 X

- 18 - 
 
/ 19 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Eine Machbarkeitsstudie wurde durch die Architekturbüros 
Astoc und Anderhalten erarbeitet. 
K-57 Die Silos der Mühlen sollen ersetzt oder grundle-
gend geändert werden. 
nein Die Silos werden in Teilen als stilprägendes Element der vor-
handenen und schützenswerten Baustruktur in eine neue 
Nutzung übernommen. Hierzu wurde eine Machbarkeitsun-
tersuchung erstellt, die Vorschläge für eine Nachnutzung 
macht. Die Mühlen unterliegen außerdem in großen Berei-
chen dem Denkmalschutz. 
 X 
K-58 Eine ausführliche Betrachtung der Bereiche Sport, 
Kultur, und Jugend wird gefordert. 
ja In die städtebauliche Entwicklung werden die Bereiche Kul-
tur, Sport (s.a. Sportentwicklungsplan) sowie Spiel-, Sport- 
und Aufenthaltsbereiche für Kinder und Jugendliche inte-
griert. Die genaue Abstimmung und Ausdifferenzierung er-
folgt im weiteren Verfahren. 
X X 
K-59 Neben der vorgesehenen Grundschule wird die Er-
richtung einer weiterführenden Schule angeregt.  
nein Im Rahmen des Schulentwicklungsplans sollte eine gesamt-
städtische Lösung zur Deckung des Schulbedarfs erarbeitet 
werden. Eine weiterführende Schule im Bereich des Deutzer 
Hafens ist aktuell nicht vorgesehen. 
X X 
K-60 Ein anspruchsvolles Bildungsprogramm für ein 
breites Publikum soll geschaffen werden.  
ja Es ist vorgesehen, ein kulturelles Angebot auf der Ostseite 
des Hafens zu etablieren. In welchem Rahmen dies ge-
schieht, wird zzt. geprüft. 
X X 
K-61 Es wird nach dem Erhalt der Essigfabrik gefragt. 
Die Essigfabrik soll als kulturelle Identität erhalten 
werden um einen Kulturstau in Deutz zu vermei-
den. 
ja Siehe Lfd. Nr. K-60  X X 
K-62 Der Industriecharme sollte für kulturelle Angebote 
oder ein kulturelles Abendprogramm genutzt wer-
den. 
ja Siehe Lfd. Nr. K-60  X X 
K-63 Es wird kritisch hinterfragt warum in einem moder-
nen Stadtviertel keine Theaterräume oder Spiel-
stätten vorgesehen sind. 
ja Siehe Lfd. Nr. K-60  X X

- 19 - 
 
/ 20 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
K-64 Kulturellen Angebote in den Bereichen Kunst, 
Tanz und Theater werden gefordert. 
ja Siehe Lfd. Nr. K-60  X X 
K-65 Eine Berücksichtigung von Atelierhäusern für bil-
dende Künstler/Innen sowie Ausstellungshallen ist 
gewünscht. 
ja Siehe Lfd. Nr. K-60   X 
K-66 Es wird gefragt, ob öffentliche Toiletten im Bereich 
der Grünflächen/Poller Wiesen berücksichtigt wer-
den. 
Kenntnisnahme Die Bereitstellung öffentlicher Toiletten ist nicht Regelungs-
gegenstand des vorliegenden Bauleitplanverfahrens.  
 X 
K-67 Es wird gefragt, welche Angebote für junge Leute 
vorgesehen sind und welche Maßnahmen die Le-
bensqualität sichern sollen.  
ja Innerhalb der Parkanlagen sind mehrere öffentliche Spiel-
plätze vorgesehen. Im Park 3 wird die Anlage eines Bolzplat-
zes sowie einer Skateanlage geprüft. Die im Rahmen des 
Sportentwicklungsplanes erarbeiteten Ideen, wie eine Lauf-
strecke, Wassersport auf dem Hafenbecken etc. werden ge-
prüft.  
Maßnahmen zur Sicherung der Lebensqualität sind u.a. die 
Herstellung verschiedener Freiraumqualitäten wie die Prome-
nade am Hafenbecken, Parks und Plätze als Begegnungs- 
und Erholungsräume, ein kulturelles und gastronomisches 
Angebot, Nahversorgung, Sport- und Freizeitnutzung im und 
am Hafenbecken und in den Parks. 
X X 
K-68 Die Umsetzung des Pools sollte unbedingt weiter-
geführt werden, da es in Köln zu wenige Freibäder 
gibt.  
ja Die Möglichkeit einer Badeeinrichtung im direkten Bereich 
des Hafenbeckens wird zzt. geprüft, wird aber nicht mehr in 
Form des ursprünglich am Ende des Hafenbeckens positio-
nierten Pools erfolgen. 
 X 
K-69 Es sollen Fußball- und Sportplätze berücksichtigt 
werden. 
nein Im Park 3 ist die Anlage eines Bolzplatzes sowie einer 
Skateanlage geplant. Außerdem sind Spielplätze sowie Was-
sersport, Laufstrecken u.Ä. angedacht. Fußball- oder Sport-
plätze sind aufgrund der begrenzten Freiflächen im Bereich 
des Deutzer Hafens nicht vorgesehen, sind aber in der nähe-
ren Umgebung vorhanden. 
X X

- 20 - 
 
/ 21 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
K-70 Die Idee eines Trimm-Pfades für Kinder und Er-
wachsene wird eingebracht. 
ja Innerhalb der Parkanlagen sind mehrere Spielplätze für Kin-
der im Alter von 6-18 Jahren vorgesehen. Die Möglichkeit ei-
nes Angebots für Erwachsene wird geprüft. 
 X 
K-71 Nachhaltigkeitsaspekte sollen in die Planung inte-
griert werden. Gefragt wird, ob im Bebauungsplan 
die Ansätze zum nachhaltigen Quartier und syste-
matische Vorgaben zur nachhaltigen Bebauung 
und Quartiersentwicklung aufgenommen werden.  
ja Nachhaltigkeit ist wesentlicher Bestandteil der Planung und 
wird im Umweltbericht dezidiert behandelt. 
Soweit der Festsetzungskatalog nach § 9 Baugesetzbuch 
dies zulässt, werden Festsetzungen zur nachhaltigen Bebau-
ung und Quartiersentwicklung geprüft und getroffen.  
Siehe auch Lfd. Nr. M-9.2 
X X 
K-72 Ein Bau der Gebäude im Passivhaus- oder 
Plusenergie-Standard wird gefordert. 
Kenntnisnahme Bei der Errichtung von Neubauten sind die aktuellen gesetzli-
chen Anforderungen an den Stand der Technik hinsichtlich 
des Energiebedarfs zu beachten (EnEV, EEWärmeG bzw. 
zukünftig GEG 2019 oder Klimaschutzgesetz). Eine Umset-
zung der Gebäude im Passivhaus- und Plusenergie-Stan-
dard wird im weiteren Verfahren geprüft. 
 X 
K-73 Die Möglichkeit der Umsetzung eines autarken 
Energiekonzepts sollte geprüft werden. 
Kenntnisnahme Im Rahmen der Qualifizierung der einzelnen Baufelder wird 
das Thema Energieversorgung berücksichtigt. Ein Gesamt-
konzept für den Deutzer Hafen befindet sich derzeit in Erar-
beitung, welches aber nach heutigem Stand nicht autark sein 
wird. 
 
Der Deutzer Hafen soll mit Fernwärme versorgt werden. Wei-
tere Energieträger, insb. erneuerbare Energien werden im 
Laufe des weiteren Verfahrens geprüft. Siehe auch Lfd. Nr. 
K-72. 
X X 
K-74 Es wird nach der Implementierung von ökologi-
schen Aspekten im Bereich Wasser, wie etwa Re-
genwassernutzung oder Energie-Gewinnung ge-
fragt. 
teilweise Ökologische Aspekte sind Teil der Planung und werden im 
Umweltbericht dezidiert behandelt. Aufgrund der Nähe zum 
Rhein wird Regenwasser direkt dorthin geleitet. Weitere was-
serspezifische Aspekte werden im Lauf der weiteren Planung 
in Abstimmung mit den StEB geprüft.  
Im Rahmen der Qualifizierung der einzelnen Baufelder wer-
den diese Themen ebenfalls vertieft geprüft. Siehe auch Lfd. 
Nr. K-72 
X X

- 21 - 
 
/ 22 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
K-75 Es wird gefordert, die Schallreflektion in Richtung 
Poll zu berücksichtigen, da eine Zunahme der 
Lärmbelastung im Norden von Poll durch Schallre-
flektion der hohen Bebauung befürchtet wird.  
ja Die Auswirkungen der Planung auf umgebende Nutzungen 
werden im Rahmen des schalltechnischen Gutachtens unter-
sucht. Ergebnisse werden in den Festsetzungen der Bebau-
ungspläne berücksichtigt. Weiträumige Auswirkungen sind 
nicht zu erwarten. Eine Minimierung von Reflexionen ist 
durch bauliche Gestaltung und teilweise schallabsorbierende 
Fassaden vorgesehen.   
X X 
K-76 Es wird gefragt, wie sich der bauliche Schallschutz 
entlang der Bahn langfristig sichern lässt und was 
passieren würde wenn der Lärmschutz (auch die 
Gebäude) in der Zukunft abgerissen wird. 
ja Die Errichtung der Gebäude nördlich der südlichen Baufelder 
ist an der Errichtung von Lärmschutzanlagen gekoppelt oder 
müssen mit passivem Schallschutz ausgestattet werden. Der 
Abriss von Gebäuden bedarf einer Abrissgenehmigung. So-
fern der Abriss den Zielen der Planung (Schallschutz) entge-
gensteht, kann die Genehmigung nicht erteilt werden. 
Die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbau-
teile von Gebäuden bei passivem Lärmschutz werden auf 
Basis der freien Schallausbreitung festgesetzt. Geringere 
Schalldämmungen sind erst zulässig, wenn durch andere 
Maßnahmen im Genehmigungsverfahren nachgewiesen 
wird, dass die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse 
erfüllt werden. Dabei kann die Abschirmung durch bereits er-
richtete Gebäude berücksichtigt werden. Im Genehmigungs-
verfahren wird so eine Koppelung an die möglichen Abschir-
mungen sichergestellt.  
X X 
K-77 Es wird gefragt, ob der Lärmschutz durch Lärm-
schutzwände direkt an der Zugtrasse geschaffen 
werden kann. 
nein Eine Lärmschutzwand auf dem Bahndamm hätte einen nur 
beschränkten Nutzen, weil der Hauptemissionsort die Süd-
brücke selbst ist. Hierfür fände sich keine bauliche Lösung. 
Zudem stünde die Errichtung in Konkurrenz zu den laufen-
den Planungen für die S-16. 
Der aktive Schallschutz soll über die gewerblichen Bauten im 
südlichen Bereich des Plangebietes sichergestellt werden.  
X X 
K-78 Es wird nach dem Anteil des sozialen Wohnungs-
baus gefragt.  
Kenntnisnahme Der Anteil geförderten Wohnungsbaus wird analog zum Ko-
operativen Baulandmodell 30% betragen. 
 X

- 22 - 
 
/ 23 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
K-79 Neben sozialem Wohnungsbau werden auch be-
zahlbare Wohnungen für Paare und Familien ge-
fordert. 
ja Zusätzlich zum geförderten Wohnungsbau ist ein Anteil 
preisgedämpften Wohnbaus vorgesehen.  
Im Rahmen der Qualifizierung der einzelnen Baufelder sind 
außerdem Konzeptvergaben vorgesehen, in denen neben 
dem Preis das angestrebte Konzept ein Entscheidungskrite-
rium sein wird. Durch diese Qualifizierungsverfahren wird die 
angestrebte Nutzungsmischung im Deutzer Hafen – auch un-
ter sozialen Aspekten – gesichert. Siehe auch Lfd. Nr. M-2.3 
 X 
K-80 Es wird gefragt, ob der Lidl an der Siegburger 
Straße erhalten bleibt. 
langfristig nein Der Bereich östlich des Poller Kirchweges ist als sog. Annex-
bereich in den Integrierten Plan aufgenommen worden und 
soll langfristig überplant werden. Der Integrierte Plan sieht 
Einzelhandelsstandorte in anderen Bereich vor. 
 X 
K-81 Es wird gefordert „weiße Flecken“ zur späteren 
Entwicklung zu erhalten. 
nein Die Neugestaltung des Hafenareals erfordert in enger Ver-
zahnung mit den Anforderungen des Hochwassermanage-
ments umfangreiche Erschließungs- und Ordnungsmaßnah-
men, die sich aus der geplanten Konversion des derzeitigen 
innerstädtischen Gewerbestandortes zu einem urbanen 
Wohn- und Bürostandort ergeben. Insofern berücksichtigt die 
Planung i.d.R. das Areal als Ganzes. Die Baufelder werden 
jedoch im Einzelnen oder im Verbund zeitlich gestaffelt über-
plant, so dass in der mehrere Jahre dauernden Entwicklung 
auf veränderte Anforderungen und Bedürfnisse reagiert wer-
den kann. 
 X 
K-82 Ein konzeptübergreifendes betriebliches Gesund-
heits-Management wird gefordert. 
Kenntnisnahme Ein betriebliches Gesundheitsmanagement ist nicht Rege-
lungsgegenstand eines Bauleitplanverfahrens. 
 X 
K-83 Es wird gefragt, ob Co-Working-Spaces berück-
sichtigt werden.  
Kenntnisnahme Durch die Bauleitplanverfahren wird die Bereitstellung von 
Flächen für gewerbliche Nutzungen (auch Büro- und Dienst-
leistungsstandorte) sichergestellt. Konkrete Nutzungsformen 
werden durch Bebauungspläne nicht geregelt. Co-Working-
Spaces sind in den geplanten Baugebieten allgemein zuläs-
sig. 
 X

- 23 - 
 
/ 24 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
      
      
 Schriftlich eingegangene Stellungnahmen     
S-1 Der Bürger wünscht sich den Erhalt des Kultur- 
und Veranstaltungszentrums „Essigfabrik“ in der 
ursprünglichen baulichen Form sowie die weitere 
Nutzung der ursprünglichen (historischen) Ge-
bäude „Essigfabrik“ im neuen Stadtquartier „Deut-
zer Hafen“. 
 
Die Essigfabrik ist ein seit 20 Jahren - über die 
Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus -
bekanntes und renommiertes Kultur- und Veran-
staltungszentrum, das im Deutzer Hafen ihren fes-
ten Standort hat und dem Stadtteil Deutz einen 
wichtigen Teil der kulturellen sowie sozialen Identi-
tät verleiht. Der Integrierte Plan, den das Kopenha-
gener Architekturbüro COBE als Sieger des Wett-
bewerbs entwarf, sieht die jetzige „Essigfabrik“ als 
Kultur- und Veranstaltungszentrum ganz klar als 
Bestand.  
 
Er bittet die Denkmalschutzbehörde, die Aufnahme 
der historischen Liegenschaft Essigfabrik in das 
Denkmalverzeichnis zu prüfen und zwar nicht nur 
unter dem gebäude- relevanten Aspekt, sondern 
auch unter dem Aspekt der kulturellen- und sozia-
len Identität der Essigfabrik im Stadtteil Deutz - 
Deutzer Hafen 
teilweise Es ist vorgesehen, ein kulturelles Angebot auf der Ostseite 
des Hafens zu etablieren. In welchem Rahmen dies ge-
schieht, wird zzt. geprüft. Inwieweit die Essigfabrik in der ur-
sprünglichen baulichen Form erhalten können wird, ist zu 
prüfen und mit den geplanten angrenzenden und u.U. 
schutzbedürftigen Nutzungen wie Wohnen in Einklang zu 
bringen. Die Verwaltung begrüßt die Bereitschaft der Zusam-
menarbeit und prüft im weiteren Verfahren, ob und auf wel-
che Art und Weise die Angebote wie Kauf der Fläche und 
Kooperationen im Rahmen des EFRE-Forschungsprojekts 
„Living-Lab Essigfabrik“ eingebracht werden können. 
 
 X

- 24 - 
 
/ 25 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
 
Wunsch als Investor die Fläche zu kaufen:  
Mitarbeit - als Kompetenzpartner für die Weiterent-
wicklung des Segments Kultur- und Kreativwirt-
schaft im neuen Standquartier Deutzer Hafen 
Der Bürger regt an, dass das EFRE-
Forschungsprojekt „Living- Lab Essigfabrik“, als 
Kooperationspartner im Rahmen der weiteren Ent-
wicklung des neuen Stadtquartiers Deutzer Hafens 
fungieren kann.  
S-2 Der Bürger befürchtet, dass bei der Planung 
Bäume nicht berücksichtigt werden. Bei der Pla-
nung von Tiefgaragen soll daran gedacht werden 
an wichtigen Stellen Erdraum für Bäume einzupla-
nen. Beim Rheinauhafen beklagen so gut wie 
ALLE das Fehlen von Bäumen. Es reichen einige 
wenige Solitärs an den richtigen Stellen.  
ja Insbesondere durch die Planung von drei Parkanlagen auf 
der westlichen Halbinsel ist im Integrierten Plan eine ausrei-
chende Begrünung des Deutzer Hafens vorgesehen. Auf der 
Ebene der Bauleitplanung wird auf Basis der Vorgaben eines 
Grünordnungsplans, der die Vorgaben des Integrierten Plans 
konkretisiert, die Durchgrünung des Plangebietes sicherge-
stellt. Unter den meisten vorgesehenen (Straßen-)Bäumen 
befinden sich keine Tiefgaragen. Es sind außerdem Grün-
festsetzungen vorgesehen.  
 X 
S-3 Um das Neubaugebiet Deutzer Hafen, aber auch 
Deutz-Süd und Poll/Porz an den Bahnhof Deutz 
anzubinden, braucht es eine oberirdische Straßen-
bahn.  
Der vorgeschlagene Bus KVB Linie 150 ist eine 
angemessene Lösung für eine Stadt wie Gum-
mersbach aber nicht für eine Großstadt wie Köln 
und höchstens als temporärer Vorlaufbetrieb ge-
eignet. 
Nur mit einer Straßenbahnanbindung des Deutzer 
Hafens an den Bahnhof Deutz lassen sich die Mo-
bilitätsziele erreichen.  
teilweise Die bestehende Linie 7 bietet im Verlauf der Siegburger 
Straße durch die Haltestellen Drehbrücke und insbesondere 
Poller Kirchweg eine Anbindung des Deutzer Hafens an das 
Stadtbahnnetz. Im Bereich des Bahndamms ist mit dem vor-
gesehenen S-Bahnhaltepunkt Deutzer Hafen ein weiterer 
Stadtbahnhaltepunkt geplant. Eine Verlängerung und Takt-
verdichtung der Linie 7 zum Deutzer Bahnhof sowie die Ein-
richtung einer neuen rechtsrheinischen Straßenbahnverbin-
dung (Linie 8) werden zzt. geprüft. Die geplante Buslinie 150 
bietet in Ergänzung eine kleinräumige Versorgung, die eine 
Umsteigemöglichkeit zur Stadtbahn und damit zur S-Bahn 
und zum Regionalverkehr bzw. Fernverkehr ermöglicht. 
X X

- 25 - 
 
/ 26 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Mit dieser Linie werden der komplette Einzugsbe-
reich der heutigen Linie 7 inkl. der im Deutzer Ha-
fen geplanten ca. 7.000 Wohnplätze und ca. 6.000 
Arbeitsplätze mit dem hochwertigen Nah- und 
Fernverkehr verbunden.  
Dieses bedeutet einen umsteigefreien Anschluss 
der Stadtteile Zündorf, Porz, Ensen, Westhoven, 
Poll sowie des neuen Stadtquartiers 'Deutzer Ha-
fen' an das S-Bahn- und Regionalverkehrsnetz der 
Deutschen Bahn in Köln-Messe/Deutz (die ge-
samte Linie 7 ist bisher an keiner Stelle (auch nicht 
am Hbf) mit dem S-Bahn- und Regionalverkehr 
verknüpft). Gerade für Pendler ist eine direkte Ver-
knüpfung mit dem Regionalexpress (später RRX) 
und dem S-Bahn-Netz in Deutz von großem Vor-
teil. Heute ist dieses nur mit einem unattraktiven 
Umstieg an der Haltestelle Deutzer Freiheit mit lan-
gem Fußweg und über Rampen möglich. 
Der Bahnhof Deutz ist im Rechtsrheinischen der 
wichtigste Umsteigeknoten für den kompletten Köl-
ner S-Bahn- und Regionalverkehr in alle bedeuten-
den Richtungen der Region. Darüber besteht hier 
auch eine direkte Anbindung an den DB-
Fernverkehr (ICE-Halt). Somit ist ein großer Ein-
zugsbereich erschlossen. VON und ZUM zweiten 
Hauptbahnhofs Köln ist eine attraktive moderne 
Straßenbahn die einzig richtige Anbindung mit ent-
sprechender Leistungsfähigkeit und Attraktivität. 
 
Die neue Straßenbahn fährt oberirdisch zum Bahn-
hof Deutz. Von der Haltestelle Deutzer Freiheit 
werden die Schienen über die Mindener Straße 
verlegt. Hier kann vom Deutzer Bahnhof die vom 
Autoverkehr wenig genutzte Fahrbahn nach Poll 
Durch diese Maßnahmen kann das Gebiet des Deutzer Ha-
fens an das ÖPNV-Netz der Stadt Köln angeschlossen wer-
den.

- 26 - 
 
/ 27 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
genutzt werden. Eine Trasse mit Autoverkehr ist 
machbar. In Richtung Deutzer Bahnhof kann zu-
erst eine der beiden Fahrspuren aus Poll genutzt 
werden und dann der überlange Linksabbiegespur 
zum Auenweg. Vor der Kreuzung ist wieder Platz 
für eine eigene Straßenbahntrasse und zwei Links-
abbiegespuren für den Autoverkehr.  
 
Die Straßenbahn Deutzer Hafen – Deutzer Bahn-
hof ist Teil der rechtsrheinischen Nord-Süd-Stra-
ßenbahn 
Für den rechtsrheinischen Raum fehlen Straßen-
bahn-Nord-Süd-Verbindungen. 
So verläuft die vorgeschlagene Straßenbahn von 
Nord nach Süd:  
Leverkusen – Bayer ChemPark – Stamm-
heim/Flittard – Mülheim-Nord – Wiener Platz – 
Mülheim-Süd – KölnMesse – Bahnhof Deutz – 
Deutzer Hafen – Poll – Porz – Zündorf – Langel 
 
Für das Entwicklungsgebiet Deutzer Hafen gibt es 
so zahlreiche attraktive Verbindungen zu Arbeit-
sorten, Wohnorten, Freizeitorten, die alle ohne Au-
toverkehr erreichbar sind: Insbesondere Berufs-
pendler kommen so z.B. von Leverkusen, Horrem 
oder Bergisch Gladbach bequem mit einfachem 
Umsteigen am Deutzer Bahnhof zu dem neuen Ar-
beitsstättenschwerpunkt im Deutzer Hafen. 
Ebenso kann ein Fan von Bayer Leverkusen im 
Deutzer Hafen wohnen und zum Spiel nach Lever-
kusen mit der Straßenbahn fahren. Menschen aus 
dem Deutzer Hafen können zum Spargelbauern in 
Langel fahren. Zur gamescologne kommen die

- 27 - 
 
/ 28 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Messegäste vom Deutzer Hafen einfach zur Köln-
Messe. 
 
Entlastung der Ost-West-Achse  
Die Planung der KVB mit einem 5 Minuten-Takt 
der Linie 7 auf dem bisherigen Linienweg zum 
Neumarkt bedeutet eine Taktausdünnung auf den 
Linie 1 und/oder 9. Die Kapazität der Achse lässt 
dies nicht zu. Zwar sollen auf der Linie 1 Langzüge 
eingesetzt werden. Doch bei einer Taktausdün-
nung widerspricht dies der bisher immer geäußer-
ten ERWEITERUNG der Kapazitäten, besonders 
auf der Achse Deutzer Bahnhof – Innenstadt – 
(Uni) 
Mit einer Linie 7 und einer neuen Straßenbahnlinie 
zum Bahnhof Deutz werden vielfältige Verkehrsbe-
dürfnisse erfüllt: Stärkung Ost-West-Achse und 
neue Nord-Süd-Verbindung. 
 
Ohne den Bypass der Rechtsrheinischen Nord-
Süd-Stadtbahn wird nach dem Willen die Porzer 
Bahnstrecke so stark belastet, dass Taktverdich-
tungen auf anderen Streckenverzweigungen nicht 
mehr möglich sind. Konkret wird die von allen be-
troffenen Bezirksvertretungen eingeforderte Takt-
verdichtung auf der rechtsrheinischen Linie 9 
(Drucksache 0399/2019) verhindert, wenn der 
dichtere Verkehr auf der Porzer Strecke zwangs-
weise auf die Ost-West-Achse geleitet wird. Hier 
wird die Benachteiligung der Menschen in den 
Stadtteilen Kalk, Höhenberg und Vingst zu Guns-
ten der einflussreicheren Investoren rund um den 
Deutzer Hafen bewusst in Kauf genommen. 
S-4

- 28 - 
 
/ 29 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
S-4.1 Der Bürger gibt zu bedenken, dass bei der Ver-
kehrsplanung einige nicht unerheblichen Punkte, 
abhängig von laufenden Bebauungen nicht erfasst 
wurden, da derzeit sicher auch keine belastbaren 
Zahlen vorliegen.  
So fließen die Einflüsse von folgenden Bebauun-
gen nicht erkennbar in die Verkehrsplanung mit 
ein: 
 
1. Bürobau 8.000qm Fläche (LVR) im Kalten-
bornweg/Ecke Dr. Simon Straße 
2. Komplex Deutz Messe-City 
3. Bebauung Poller Damm 
4. Zukünftige Nutzung/Bebauung auf dem Ge-
lände des ehem. Praktiker-Baumarktes Poll 
5. Schließung weiterer Baulücken in Poll und 
Deutz 
6. Erweiterung Schule Im Hasental 
7. zu erwartende Erweiterung der Geschäfts-
zeile „Poller Haus" 
 
ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die für die Verkehrsuntersuchungen relevanten Gewerbeflä-
chen und Entwicklungen wurden dem Gutachter mitgeteilt 
und sind – soweit aus gutachterlicher Sicht erforderlich – in 
die Bestandsaufnahme der Verkehrsuntersuchung eingeflos-
sen. Das Verkehrsgutachten für den Deutzer Hafen berück-
sichtigt alle bekannten, geplanten und für das Vorhaben rele-
vanten Aufsiedlungen im rechtsrheinischen Köln. Es wurden 
sämtliche Planungen, für die ein Bebauungsplan, Vorhaben- 
und Entwicklungsplan (VEP), ein Einleitungsbeschluss, ein 
Aufstellungsbeschluss oder eine Baugenehmigung nach § 34 
BauGB vorliegt, berücksichtigt. Nicht absehbare Entwicklun-
gen, für die keine konkreten Planvorhaben bestehen, können 
nicht berücksichtigt werden.  
 
 
 
 
 
 
 
X X 
S-4.2 Ebenfalls fließen Beeinträchtigungen durch De-
fekte an der Rodenkirchener Brücke und Beein-
trächtigungen durch Unfälle und Behinderungen 
auf A4, A3 und A559 nicht mit ein. 
nein Das vorgetragene Szenario stellt einen Sonderfall dar, der 
nicht Gegenstand der Verkehrsuntersuchung sein kann 
X X 
S-4.3 Er berichtet von Behinderung des Verkehrs (auch 
Straßenbahn) auf der Siegburger Straße durch 
Lieferverkehre.  
Um die Mobilität auch älterer Menschen zu erhal-
ten, aber auch um viele Menschen zu transportie-
ren, muss der ÖPNV attraktiver werden, der Stadt-
bahnverkehr muss leistungsfähiger werden. Die 
nein Siehe Lfd. Nr. K-1 X X

- 29 - 
 
/ 30 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
einzig sinnvolle Lösung stellt demnach eine unter-
irdische Trasse der Stadtbahn zwischen Poll-Salm-
straße und Drehbrücke, eventuell sogar bis zur 
Deutzer Freiheit dar. 
S-4.4 Der Bürger kritisiert den Vergleich mit Kopenhagen 
und schlägt als Referenzen Städte wie Prag und 
Budapest vor, die eine ähnliche Einwohnerzahl wie 
Köln haben, ebenfalls Universitätsstädte sind und 
von einem Fluss geteilt werden. Beide Städte ha-
ben leistungsfähige ÖPNV-Systeme zu vernünfti-
gen Preisen 
Kenntnisnahme Da Kopenhagen als eine der fahrradfreundlichsten Städte 
gilt, ist auch ein Blick und Vergleich in diese Richtung legitim. 
X X 
S-5      
S-5.1 Die Bürgerin regt an, dass für das Verkehrsvolu-
men, welches durch die neuen Bewohnerinnen 
und Bewohner und insbesondere durch die Be-
schäftigten, die in den Deutzer Hafen pendeln wer-
den, entstehen wird, nach alternativen Lösungen 
gesucht werden soll. Hintergrund ist, dass die 
Siegburger Straße bereits heute ihr Limit erreicht 
hat. Die Pkw-Ströme in die Innenstadt und der 
Parkplatzsuchverkehr, der durch die bereits ansäs-
sigen Betriebe (Strabag, Volvo, Bürocampus) her-
vorgerufen wird, stoßen gleichermaßen schon 
heute an seine Grenzen. Das Baugebiet Deutzer 
Hafen und das neue Baugebiet "Auf dem Sand-
berg" werden Poll so stark belasten, dass der Ver-
kehr morgens und nachmittags zum Erliegen kom-
men wird. Auch die geplanten baulichen Maßnah-
men (Ausbau Rolshover Kirchweg, Vollanschluss 
TÜV) werden dies nicht kompensieren können. Zu-
dem ist auch bereits auf der Veranstaltung durch 
den Verkehrsgutachter erläutert worden, dass der 
ja Im Zuge der Erarbeitung des Erschließungskonzeptes wurde 
die Notwendigkeit von Ertüchtigungen des Verkehrsnetzes 
im Bereich des Deutzer Hafens erkannt. Entsprechende 
Maßnahmen wurden. geprüft.  
 
Ziel der Planung ist auf jeden Fall eine autoarme Erschlie-
ßung. 
X X

- 30 - 
 
/ 31 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Ausbau des Rolshover Kirchweges suboptimal sei. 
Die Lärmbeeinträchtigungen, die mit einem stark 
erhöhten Verkehrsaufkommen besonders für den 
Deutzer Friedhof und das anliegende Wohngebiet 
verbunden wären, die vorgegebenen Radienver-
läufe der Straße sowie die Mündung der Straße 
auf die Siegburger Straße und zuletzt die Depo-
nieproblematik, haben in den vergangen Jahren 
immer dazu geführt, dass von einer Ansiedlung für 
Unternehmen, der Einrichtung eines Festivalgelän-
des und dem Ausbau des Rolshover Kirchwegs 
abgesehen wurde. Von der Umgebung her, han-
delt es sich eben nicht um eine Hauptstraße, son-
dern um eine Wohngebietsstraße. 
 
Hier müssen Alternativen gefunden werden, z.B. 
die Verkehre von der A4 unmittelbar abzufangen. 
Dies wäre vielleicht im Bereich des Wasserwerkes 
möglich. Durch die Einrichtung eines Pendlerpark-
platzes und einer zusätzlichen Haltestelle der Linie 
7 oder der Buslinie würden Pendlerinnen und 
Pendler dort bequem zum ÖPNV wechseln und 
zum Deutzer Hafen wie auch in die Kölner Innen-
stadt gelangen können. Hier könnten auch Leih-
fahrräder oder alternative Mobilitätssystem ange-
boten werden. In den meisten Großstädten werden 
vergleichbare Lösungen praktiziert. Vor dem Hin-
tergrund der Feinstaub- und CO2-Belastung macht 
diese Lösung ohnehin Sinn. 
S-5.2 Eine Fahrradbrücke /-rampe an der Südbrücke ist 
alternativlos für alle Poller und Deutzer, die auf 
dem direkten Weg in die Südstadt, Rheinauhafen 
fahren müssen. Mehrere Anwesende haben bestä-
tigt, dass sie in der Südstadt arbeiten und mit dem 
ja  Siehe Lfd. Nr. M-3.2 
 
X X

- 31 - 
 
/ 32 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Auto zur Arbeit fahren, weil das tägliche Herauf- 
und Heruntertragen des Fahrrades nicht zumutbar 
ist. Durch eine direkte Verbindung wäre man in 
wenigen Minuten auf der anderen Rheinseite. Das 
Auto könnte abgeschafft werden. Eine gedrehte 
Zufahrt zur Severinsbrücke ist hier keine Erleichte-
rung!  
Seit Jahren wird die Rampe rauf und runter disku-
tiert, die Bürgerinnen und Bürger wären sogar be-
reit, einen eigenen finanziellen Beitrag hierzu zu 
leisten. Im Rahmen der Entwicklung des Deutzer 
Hafens muss diese Anbindung zwingend herge-
stellt werden! 
S-5.3 Standort Vollsortimenter 
Seinerzeit wurde immer kommuniziert, dass für 
das neue Wohngebiet ein Vollsortimenter benötigt 
wird, welcher nun nicht realisiert werden soll. Dafür 
wäre eine Markthalle vorgesehen, was sicherlich 
eine Bereicherung darstellen würde, aber nicht den 
kompletten Bedarf abdecken kann. Der nächste 
Vollsortimenter befindet sich auf der Deutzer Frei-
heit und ist somit keine Alternative für einen Wo-
cheneinkauf. Zumal hat dieser nur eine recht ge-
ringe Verkaufsfläche. Somit werden wieder Ver-
kehre erzeugt, die ansonsten vermeidbar wären. 
Planungsrechtlich dürfte die Zulässigkeit eines 
Vollsortimenters zudem unproblematisch sein. 
ja Innerhalb des Deutzer Hafens werden ausreichende Einzel-
handelsflächen für die Versorgung des Gebietes zur Verfü-
gung stehen. Die sogenannte „Markthalle“ soll perspektivisch 
ein Nahversorger werden. Die Entwicklung von Vollsortimen-
tern wird – sofern sich dies mit den Vorgaben des Einzelhan-
delskonzepts der Stadt Köln deckt – nicht ausgeschlossen. 
X X 
S-5.4 Zusammenarbeit mit Deutzer Wohnungsgenossen-
schaften 
Die Vergabe der Grundstücke, die für Wohnungs-
genossenschaften vorgesehen sind, sollte vorran-
gig an Deutzer Genossenschaften erfolgen. Viele 
Deutzer Familien warten schon seit langem auf 
Kenntnisnahme Genossenschaften sind im Deutzer Hafen vorgesehen. Auf-
grund des Gleichbehandlungsgrundsatzes können Bewer-
bungen von Genossenschaften nicht ausschließlich oder vor-
rangig auf Deutz begrenzt werden. Deutzer Wohnungsge-
nossenschaften können selbstverständlich an den Vergabe-
verfahren teilnehmen. Die Konzeptvergabe erfolgt in einem 
 X

- 32 - 
 
/ 33 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
adäquaten Wohnraum in unmittelbarer Umgebung 
und würden so in den Genuss kommen, alle sozia-
len Bindungen beizubehalten und eine neue Woh-
nung in ihrem Veedel beziehen zu können. 
separaten Vergabeverfahren und ist nicht Bestandteil des 
Bauleitplanverfahrens. 
S-6 Den Bürger interessiert, wie die zukünftige Zufahrt 
für die Bewohner des neuen Deutzer Hafens erfol-
gen soll, da er in Köln-Poll wohnt und eine noch 
größere Belastung durch Durchgangsverkehr zwi-
schen Porz/Autobahn und  
Deutz/Innenstadt durch Poll befürchtet.  
Wird der Anschluss zum Autobahnzubringer in 
Deutz für einen besseren direkten Abfluss umge-
baut und eine beruhigte Zone Siegburger Str. in 
Poll eingerichtet?  
Wie soll die Zufahrt zum Schütte-Werk erfolgen, 
wenn die Schütte-Allee nach Deutz gesperrt wird? 
Kenntnisnahme Im Zuge der Erarbeitung des Erschließungskonzeptes wurde 
die Notwendigkeit von Ertüchtigungen des Verkehrsnetzes 
im Bereich des Deutzer Hafens erkannt. Entsprechende 
Maßnahmen wurden geprüft. Unter anderem sind Ertüchti-
gungen der Anbindungen an die Östliche Zubringerstraße 
angedacht. 
Die Anbindung des Schütte-Werks wird über die Straße Am 
Schnellert erfolgen. 
X X 
S-7      
S-7.1 Der Bürger regt an, dass diejenigen, die in das 
Quartier einziehen (Eigentümer oder Mieter) sich 
verpflichten, weitgehend auf die Nutzung eines Au-
tos innerhalb des Quartiers zu verzichten.  
Geht nicht? Amsterdam, ... und selbst Köln mit 
dem Stellwerk60, zeigen das es gehen kann. 
Wichtig: Die Spielregeln müssen vor Bezug fest-
stehen! Natürlich müssten für eine Anzahl von Au-
tos Parkmöglichkeiten außerhalb des Quartiers ge-
schaffen werden (Messeparkplatz ... Fläche süd-
lich der Rodenkirchener Brücke?)  
Und noch ein Zukunftsbeispiel: Pontevedra in Spa-
nien!.  
 
nein Siehe Lfd. Nr. K-21  X

- 33 - 
 
/ 34 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Gerade im Hinblick darauf, dass das Projekt plan-
mäßig erst 2032 beendet sein soll, gilt es weit in 
die Zukunft zu denken - wenn nicht bei solchen 
Projekten, wann sonst? Vielleicht können Sie dazu 
beitragen, dass diese Vision zumindest in Teilen 
bei der Planung Berücksichtigung findet? 
S-7.2 Er regt an, Verkehrsplaner mit einer Simulation zu 
beauftragen, in welcher dem Bahnverkehr auf der 
Siegburger Straße im Nadelöhr Poll eine beson-
dere Vorrangschaltung gegeben wird. Dabei soll-
ten an den Eingängen zum Nadelöhr der MIV be-
reits 2-3 Minuten bevor die nächste Straßenbahn 
einfährt gestoppt werden, damit das Gleisbett im 
Nadelöhr frei ist und die Bahn zügig das Gebiet 
durchfahren kann. 
ja Im Zuge der Erarbeitung des Erschließungskonzeptes wurde 
die Notwendigkeit von Ertüchtigungen des Verkehrsnetzes 
im Bereich des Deutzer Hafens erkannt. Entsprechende 
Maßnahmen wurden geprüft und in Verkehrsgutachten und 
Mobilitätsgutachten aufgenommen und in der Verkehrsunter-
suchung simuliert.  
X X 
S-8      
S-8.1 Verkehrskonzept 
Das Verkehrskonzept berücksichtigt nach Ansicht 
des Bürgers das nähere Umfeld des Bauprojektes 
nur unzureichend. Neben dem interessanten S-
Bahn Anschluss und einigen Fahrradverbindun-
gen, vermisst es die notwendige Nord-Süd-Achse 
für eine Straßenbahn, die das Viertel mit dem 
Deutzer Bahnhof verbindet. 
Es ist damit zu rechnen, dass sich das Pendlerauf-
kommen in diesem Raum erhöhen wird. In diesem 
Zusammenhang scheint es wichtig zu sein, eine 
Alternative für den Individualverkehr anzubieten, 
denn schon heute kommt es ohne die Wohnungen 
und die neuen Arbeitsplätze in den Zeiten der 
„rush hour“ zu erheblichem Rückstau auf der Sieg-
burger Straße.  
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. S-3 X X

- 34 - 
 
/ 35 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Eine Nord-Süd-Achse der Straßenbahn, die das 
Quartier mit dem Deutzer Bahnhof verbindet, 
würde zu einer erheblichen Reduzierung des Indi-
vidualverkehrs sorgen. Gerade Berufspendler wer-
den diesen Bereich vorwiegend mit öffentlichen 
Nahverkehrsmitteln erreichen, zumal nicht davon 
auszugehen ist, dass das Verkehrsaufkommen auf 
der Siegburger Straße, das durch das gleichbe-
rechtigte Nebeneinander dreier Verkehrsträger ge-
kennzeichnet ist, räumlich entzerrt wird. 
Ferner erscheint auch die Anbindung des Kölner 
Südens an den Deutzer Bahnhof ein zukunftsori-
entiertes Vorhaben zu sein, zumal auch größere 
Bauvorhaben im Kölner Süden in Zukunft realisiert 
werden. Die geplante Anbindung des Quartiers mit 
Buslinien erhöht nur den Druck auf die Siegburger 
Straße und ist wenig zukunftsweisend.  
 
 
S-8.2 Ferner möchte der Bürger anregen, auch das nä-
here Wohnumfeld in dem Verkehrskonzept zu be-
rücksichtigen. So können z.B. weite Bereiche in 
Poll wie z.B. der Poller Kirchweg nur über Alt-Poll 
bzw. über den „Schnellert" erreicht werden.  
Wie beabsichtigt man dieses Nadelöhr planerisch 
zu entzerren? Wie geht man damit um, dass der 
Parkdruck auf die umliegenden Gebiete nicht zu-
nimmt?  
 
ja Im Zuge der Erarbeitung des Erschließungskonzeptes wurde 
die Notwendigkeit von Ertüchtigungen des Verkehrsnetzes 
im Bereich des Deutzer Hafens erkannt. Entsprechende 
Maßnahmen wurden geprüft und in Verkehrsgutachten und 
Mobilitätsgutachten aufgenommen. 
X X 
S-8.3 Die anvisierte Fahrradrampe auf die Südbrücke 
sollte unabhängig von dem Bauprojekt bereits jetzt 
zeitnah realisiert werden. Leider sehen Frauen in 
den Abendstunden von der Nutzung ab, da der 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. M-3.2 X X

- 35 - 
 
/ 36 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Aufgang (Tragen des Fahrrads) nicht nur mühsam 
ist, sondern der Aufgang durch seine Verwickelung 
und Uneinsehbarkeit Ängste auslöst. Es wäre wün-
schenswert, wenn an dieser Stelle ein vermeintlich 
sicherer öffentlicher Raum geschafft würde. Selbst-
verständlich müsste auf der anderen Rheinseite 
ergänzend eine Rampe für Fahrräder errichtet wer-
den. 
S-8.4 Lärmemissionen 
In dem Gesamtkonzept wurde eine räumliche Ab-
schottung des Baugebiets gegen Lärmemissionen 
dargelegt. Man beabsichtigt in der Nähe der Eisen-
bahn deshalb vorwiegend Gewerbefunktion zu rea-
lisieren. Bei der vorliegenden Planung wird es zu 
Lärmreflexionen in Richtung Poll kommen. Ist eine 
Abschottung in Richtung Poll ebenfalls angedacht 
oder wird dieser Bereich in den Planungen außen-
vorgelassen? 
ja Siehe Lfd. Nr. K-75 X X 
S-8.5 In den Planungen wurde dargelegt, dass das We-
genetz in dem Bauprojekt um drei Meter angeho-
ben werden soll. Es bestehen Unklarheiten wie die 
Übergänge zu den umliegenden Gebieten realisiert 
werden sollen. Es wäre schön, wenn die Über-
gänge „sanft“ realisiert werden könnten, so dass 
das Quartier in das Umfeld eingebunden ist.  
ja Zur Sicherstellung der Erschließung im Hochwasserfall ist 
das Straßenniveau innerhalb des Deutzer Hafens mit einer 
Höhe von 47,2 m ü.NHN geplant. Die Siegburger Straße 
weist an der Grenze zum Deutzer Hafen Höhen zwischen 
etwa 46,4 m und 47,5 m ü.NHN auf. Am Schnellert im Be-
reich der Alfred-Schütte-Allee liegt die Oberfläche der Straße 
bei etwa 46,5 m ü.NHN. Insofern liegt die zu überwindende 
Höhendifferenz im Bereich der Straßenanschlüsse bei unter 
einem Meter. 
Die Höhendifferenzen der Straßenanschlüsse sowie zwi-
schen Straße und Hafenpromenade werden durch sanfte und 
barrierefreie Übergänge verbunden. Der Integrierte Plan 
sieht außerdem sog. Kant- und Sockelzonen mit z.B. Sitzstu-
fen, Terrassen oder begrünten Hangsituationen vor, um die 
Höhendifferenzen zu überbrücken. 
X X

- 36 - 
 
/ 37 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
S-9 Die Bürger bemängeln eine Benachteiligung von 
Baugruppen.  
Werden die Baugruppen in der Größenordnung 
von 20-30 WE, wie von „moderne Stadt“ geplant, 
im gesamten Gebiet verteilt angesiedelt und je 
Baufeld nur ein bis zwei Baugruppen zugelassen 
führt dies zu einer schwachen Position der Bau-
gruppe gegenüber einem Investor, der ganze Bau-
felder erwirbt.  
Baugruppen sind eine wichtige Ergänzung zu den 
sonstigen Angeboten des Wohnungsmarktes sind 
durchmischt, bunt und vielfältig,  tragen zu einer 
sozialen Stabilisierung und kulturellen Belebung 
von Neubauvierteln bei und realisieren nachhaltige 
innovative Konzepte.   
Kenntnisnahme Baugruppen sind im Deutzer Hafen ausdrücklich gewünscht. 
Über das gesamte Gebiet soll es zu einer gleichmäßigen 
Durchmischung der verschiedenen Wohnformen kommen, 
dies soll sich auch bis auf die Baufeldebene widerspiegeln. 
Die Vergabe soll über Konzeptvergaben erfolgen. Eine Be-
nachteiligung von Baugruppen soll ausgeschlossen werden. 
Zu prüfen wären bestimmte Vorgaben und Kriterien für die 
Konzeptvergabeverfahren wie z.B. eine Mindestanzahl an 
Baugruppen, die pro Baufeld realisiert werden sollen. Die 
Konzeptvergabe erfolgt in einem separaten Vergabeverfah-
ren und ist nicht Bestandteil des Bauleitplanverfahrens. 
 X 
S-10      
S-10.1 Ein lebendiges und urbanes Hafenviertel benötigt 
neben Quartieren zum Arbeiten und Schlafen auch 
vielfältige Angebote zur kulturellen und sozialen 
Nahversorgung. 
 
 
ja Es ist vorgesehen, ein kulturelles Angebot auf der Ostseite 
des Hafens zu etablieren. In welchem Rahmen dies ge-
schieht, wird zzt. geprüft. Es sind außerdem eine Grund-
schule sowie 7 Kitas und ein Lebensmittel-Nahversorger im 
Deutzer Hafen geplant.  
 
X X 
S-10.2 Bitte um Erhalt der bisherigen Angebote der Dro-
genhilfe am gleichen Ort oder mindestens im glei-
chen Gebiet und ähnlichen Konditionen 
ja Für die Drogenhilfe wurde ein neuer Standort gefunden.  X 
S-11      
S-11.1 Fahrradrampe zur Südbrücke:  
Wunsch der Beschleunigung der Errichtung und 
gleichzeitiger Bau einer Rampe auf der linken 
Rheinseite.  
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. S-8.3 
 
 X

- 37 - 
 
/ 38 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
S-11.2 Soziale Durchmischung: 
Die versprochene 30 Prozent-Quote für Sozialwoh-
nungen ist unbedingt einzuhalten, ohne die belieb-
ten üblichen Ausreden, wie z.B. eine wirtschaftli-
che Unrentabilität. Die Stadt wird sich daran mes-
sen lassen müssen. Die traurige Alternative wäre 
ein zweiter sozial monotoner Rheinauhafen. Zu 
hoffen ist auch auf zahlreiche Baugruppen, die un-
abhängig von Investoren oder Bauträgern Vielfalt 
und Lebendigkeit versprechen. Die Stadt sollte 
sich ernsthaft bemühen, Baugruppen zu unterstüt-
zen. Das gleiche gilt für Wohnungsbaugesellschaf-
ten. Devise: Im Zweifel für Diversität und gegen 
den monetären Gewinn. 
Kenntnisnahme Der Anteil geförderten Wohnungsbaus wird analog zum Ko-
operativen Baulandmodell 30% betragen. 
Im Rahmen der Vergabeverfahren sind frühzeitige Bewer-
bungen von Baugruppen ausdrücklich gewünscht. Die Kon-
zeptvergabe erfolgt in einem separaten Vergabeverfahren 
und ist nicht Bestandteil des Bauleitplanverfahrens. 
Siehe auch Lfd. Nr. S-9  
 X 
S-11.3 Ein Biergarten - einfache Lebensqualität für die 
neuen Bewohner und alle Kölner: 
Köln wird von etlichen Kilometern Rhein durch-
strömt, doch schöne Biergärten, wie ich sie aus 
zahlreichen anderen an Flüssen gelegenen Städ-
ten kenne sind seltsamerweise äußerst rar. Vorbild 
sind ausdrücklich nicht solche Etablissements wie 
in der Altstadt. Schon seit Jahren träume ich als 
Deutzer Bewohner von einem schlichten, schönen 
Ort zur Einkehr unter offenem Himmel irgendwo 
am rechten Rheinufer, am besten mit Teilen so-
wohl in der Sonne als auch unter Bäumen. Der im 
Rahmenplan als "Park 3" vermerkte Grünbereich, 
zwischen Drehbrücke und der bestehen und erhal-
tenswerten Holzhalle, zwischen neuer Promenade 
und der Alfred-Schütte-Allee scheint meiner Mei-
nung nach ideal zu sein. 
 
Östlich angrenzend ist zwar der Schulblock vorge-
sehen, auch ein Spielplatz ist vermerkt, doch das 
nein Die Promenade sowie die angrenzenden Plätze und Parks 
bieten Raum für die Naherholung im Zusammenhang mit ei-
ner gastronomischen Bewirtschaftung. Die Poller Wiesen 
sind Landschaftsschutzgebiet für die ruhige Naherholung. 
Die Gastronomie wird daher voraussichtlich verstärkt auf den 
Plätzen und an der Hafenpromenade um das Hafenbecken 
verortet werden. Schiffe mit kulturellen und gastronomischen 
Nutzungen werden auch hinsichtlich Lärmemissionen und 
der Verträglichkeit mit der angrenzenden Wohnnutzung im 
weiteren Verfahren geprüft. 
Park 3 dient vor allem der Bereitstellung von Grünflächen 
und öffentlichen Spielflächen, so dass eine gastronomische 
Nutzung in diesem Bereich nicht in Frage kommt. 
 
X X

- 38 - 
 
/ 39 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
scheint keine allzu großen Interessenskonflikte 
hervorzurufen, da die übliche Biergartenzeiten 
nach der Schulzeit und am Wochenende stattfin-
den. Auch eine typische Lärmbelästigung z.B. für 
neue Anwohner in der gegenüberliegenden Mühle 
sollte sich in städtisch üblichen und lebendigen 
Rahmen halten lassen (z.B. keine Musik) Im inne-
ren Bereich des Hafens wäre das wohl zu viel des 
Guten für die Bewohner, aber an dieser Stelle ist 
das eine einmalige Chance für eine liebenswerte 
Stadt, die bedacht werden sollte. Durch geschickte 
Rahmenbedienungen kann eine ballermaneske 
Verramschung meines Erachtens wirkungsvoll ver-
hindert werden. Als eine Alternative könnte ich mir 
ein Schiff an selber Stelle im Hafen vorstellen, a la 
der "Alte Liebe" in Rodenkirchen.  
 
S-12      
S-12.1 Grundsätzlich hält der Bürger eine maßvolle Nach-
verdichtung immer für besser als eine Versiege-
lung von neuem Bauland, dennoch sollten die 
Probleme durch die entsprechende Verdichtung 
weitsichtig angegangen werden, es wäre bei allen 
Mühen schade wenn der Eindruck entsteht, das 
hier ein neues Viertel sehr zu Lasten der vorhan-
denen Viertel etabliert würde. 
 
ja Die städtebauliche Entwicklung des Deutzer Hafens soll sich 
in die bestehenden Stadtteile einfügen, diese ergänzen und 
einen Mehrwert in der Stadtstruktur darstellen. Die umliegen-
den Stadtteile wu rden bereits bei  der Entwicklung des Inte-
grierten Plans berücksichtigt. 
X X 
S-12.2 Große Sorgen bereiten dem Bürger die Planungen 
zum Verkehr, die sehr lokal gedacht (Überarbei-
tung der Siegburger Straße) wirken. In Kombina-
tion mit den Entwicklungen im Bereich der ehema-
ligen KHD-Hallen (Coloneum etc. an der Deutz-
Mühlheimer Straße usw.) dann werden Engpunkte 
ja Im Zuge der Erarbeitung des Erschließungskonzeptes wurde 
die Notwendigkeit von Ertüchtigungen des Verkehrsnetzes im 
engeren und weiteren Bereich des Deutzer Hafens erkannt. 
Entsprechende Maßnahmen sowie deren Sicherstellung im 
Planverfahren wurden geprüft. 
X X

- 39 - 
 
/ 40 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
wie die Messe oder die Deutzer Brücke zur ver-
kehrlichen Schreckensvision. Gerade die Über-
gänge an der Deutzer Brücke sind jetzt schon un-
terdimensioniert, und mit zunehmendem Rad- und 
Autoverkehr wird das nicht besser werden.  
Wenn die gesamte Stadt, und nicht nur der Deut-
zer Hafen lebenswert bleiben soll, dann müsste die 
Verkehrsplanung weniger lokal sondern viel weit-
reichender und vorausschauender betrieben wer-
den (z.B. West-Ost U-Bahn unter dem Rhein zur 
Entlastung Heumarkt/Deutzer Freiheit und Verbes-
serung der Übergänge usw.). 
Das Verkehrsgutachten für den Deutzer Hafen berücksichtigt 
alle bekannten, geplanten und für das Vorhaben relevanten 
Aufsiedlungen im rechtsrheinischen Köln. Damit wird eine zu 
lokale Betrachtung vermieden und sichergestellt, dass das 
Verkehrsgeschehen ga nzheitlich betrachtet und bewertet 
wird. 
S-13 Fahrradroute über die Südbrücke 
Der Bürger bezeichnet die Fahrt mit dem Fahrrad 
über die Südbrücke als Zumutung. Da im Treppen-
turm ein hohes Maß an Verschmutzung und Müll 
vorhanden ist.  
Bei einer Ertüchtigung der Route über die Südbrü-
cke sollten folgende Aspekte Bedacht werden: 
 
Breite der Wege / Bestandssituation 
Die Breite des Fuß- und Radwegs auf der Brücke 
ist besonders auf dem Abschnitt über den Poller 
Wiesen während des Berufsverkehrs jetzt bereits 
viel zu eng. Auf beiden Seiten in beide Richtungen 
durch Radfahrer, Fußgänger und Jogger genutzt 
kommt es regelmäßig zu gefährlichen Ausweich-
manövern. Für zwei Radfahrer im Gegenverkehr 
ist es eigentlich zu eng. Der Bürger schlägt vor die-
sen Missstand durch eine zusätzliche oder stark-
verbreiterte Spur auf mindestens einer Seite zu be-
heben. Die Durchfahrt durch den Brückenturm wird 
ein Nadelöhr bleiben, wenn nicht eine Spur außen 
herum geführt wird. 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. M-3.2 
 
X X

- 40 - 
 
/ 41 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
 
Fortsetzung linksrheinisch 
Dem Bürger ist kein Konzept für die Fortsetzung 
auf der linksrheinischen Seite bekannt und 
wünscht sich ein solches. Da die Querung der 
Rheinuferstraße mit Priorisierung des Auto- und 
KVB-Verkehrs ein weiteres Hindernis in Ost-West-
Richtung darstellt, wäre hier eine Lösung wün-
schenswert, die sowohl ein Abbiegen auf den 
Fahrradweg am Ufer als auch eine Überquerung 
bis hin zur Alteburger Straße bzw. Römerpark zu-
lässt. 
 
Rampe rechtsrheinisch 
Der Vorschlag des sog. „Schweineohrs“, also einer 
kreisförmigen Rampe, scheint dem Bürger über-
denkenswert. Eine gerade Rampe am Bahndamm 
entlang (auf Bahngelände) parallel zu „Am Schnel-
lert“ oder sogar eine gerade Rampe parallel zur 
Brücke vom Treppenturm bis zum ersten Brücken-
pfeiler (und um diesen herum) sollten geprüft wer-
den. Mit der zweiten Variante könnte auch der 
enge Teil der Brücke umgangen werden. 
 
Der Bürger wünscht sich eine Inaugenschein-
nahme der der Situation morgens um 7:30 Uhr 
durch die Planungsverantwortlichen, um sich ein 
Bild zu machen von dem Szenario mit dem zusätz-
lichen Aufkommen des hinzukommenden Deutzer 
Hafens.  
Er befürchtet, dass es zu der in Köln üblichen halb-
herzigen und nicht zu Ende gedachten Lösung, die 
den Anforderungen nicht gewachsen sein wird,

- 41 - 
 
/ 42 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
kommt. Da es ja schließlich auch möglich ist über 
die Severinsbrücke zu fahren.  
S-14      
S-14.1 Mobilität:  
Von herausragender Bedeutung zur Bewältigung 
der zu erwartenden zusätzlichen Verkehre ist eine 
zukünftige Verbesserung der Straßenbahn-Anbin-
dung und der Radverkehrs-Anbindung. 
 
 
 
 
 
ja Im Zuge der Erarbeitung des Erschließungskonzeptes wurde 
die Notwendigkeit von Ertüchtigungen des Verkehrsnetzes im 
engeren und weiteren Bereich des Deutzer Hafens erkannt  
und berücksichtigt. 
 
X X 
S-14.2 Radverkehr:  
Die seit vielen Jahren geplante barrierefreie Auf-
stiegsmöglichkeit der Südbrücke soll nun zügig 
umgesetzt werden, möglichst im zeitlichen Vorlauf 
zum neuen Stadtquartier. Um von den Planungen 
des Deutzer Hafens unabhängig zu sein, wird eine 
Rampenlösung angeregt, die in die Bahnböschung 
integriert wird (vgl. Hohenzollernbrücke, Rampe an 
der Deutzer Messe). Die bislang favorisierte Spin-
dellösung ist flächenintensiv und von der Umset-
zung des neuen Stadtquartiers abhängig.  
Die mangelhafte und gefährliche Anbindung des 
von der Severinsbrücke kommenden Radweges 
über die Siegburger Straße Richtung Deutzer Ha-
fen muss dringend verbessert werden. Die aktuelle 
Querungsmöglichkeit der Siegburger Straße ist 
sehr gefährlich. Auf-grund der fehlenden Durch-
gängigkeit des Radweges und der nicht aufeinan-
der abgestimmten Fußgängerampeln über die 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. S-13 X X

- 42 - 
 
/ 43 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Siegburger Straße wird oft verkehrswidrig gefah-
ren. 
S-14.3 Straßenbahn:  
Zur Entlastung der bereits heute in Berufsver-
kehrszeiten sehr überlasteten Linie 7 wird eine 
neue Bahnlinie angeregt, die von Porz kommend, 
bis zum Bahnhof Deutz durchfährt. Das hätte auch 
für alle südlichen, rechtsrheinischen Stadtteile 
(Poll, Porz, Zündorf) den großen Vorteil, dass der 
Deutzer DB-Bahnhof ohne aufwändiges Umstei-
gen an der Deutzer Freiheit (auseinanderliegende 
Haltestellen!) viel besser erreichbar wäre. Als Ne-
beneffekt könnte dadurch der Hauptbahnhof ent-
lastet werden. Da das Umsteigen an der der Deut-
zer Freiheit so zeitaufwändig ist, ist der ca. 7-10 
minütige Fußweg aktuell das kleinere Übel, kommt 
jedoch für viele mobilitätseingeschränkte Bürger 
und Kinderwagen oder Menschen mit Reise-ge-
päck nicht in Frage.  
Die aktuellen Bahnsteige der Linie 7 an der Deut-
zer Freiheit sind derzeit deutlich zu schmal. 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. S-3 X X 
S-14.4 Individualverkehr:  
Bei der Verkehrserschließung des neuen Stadt-
quartiers muss auch zukünftig gewährleistet sein, 
dass die vorhandenen neuen Wohngebiete entlang 
des Poller Kirchweges (südlich der Südbrücke) 
weiterhin für Kfz erreichbar sind. Aufgrund der 
zahlreichen in Richtung Siegburger Straße hin ori-
entierten Einbahnstraßen sind diese Wohngebiete 
und die südlich des Poller Kirchweges gelegenen 
Gewerbebetriebe (einschl. des stark frequentierten 
Aldi-Marktes) bereits heute lediglich über die 
Straße „Am Schnellert“ erreichbar (wenn man von 
ja Konkrete Planungen und Regelungen für den motorisierten 
Individualverkehr in Poll werden im Rahmen des Verkehrs-
gutachtens benannt und im zeitlichen Zusammenhang mit 
dem Bauleitplanverfahren umgesetzt, sind jedoch nicht Re-
gelungsgegenstand dieses Verfahrens. 
 
Nach Abschluss des Verkehrsgutachtens wird geprüft, inwie-
weit einzelne Ergebnisse in den Bauleitplanverfahren veran-
kert werden oder in anderer geeigneter Form Berücksichti-
gung finden. 
X X

- 43 - 
 
/ 44 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
der städtebaulich unerwünschten umwegigen, 
nicht für höheres Verkehrsaufkommen ausrei-
chend ausgebauten und anwohnerstörenden An-
bindung über Alt-Poll absieht).  
Es ist deshalb wichtig, dass die Straße „Am 
Schnellert“ auch zukünftig verkehrlich leistungsfä-
hig bleibt und möglichst durch eine Wiederanbin-
dung der Raiffeisenstraße an den Poller Kirchweg 
entlastet wird. 
S-14.5 Da durch den Deutzer Hafen zukünftig ein erhebli-
cher Parkdruck auf den Poller Kirchweg (südlich 
der Südbrücke) entstehen wird, wird auf für diesen 
Bereich die Einführung eines eigenen Anwohner-
parkens vorgeschlagen. Der dort vorhandene 
Parkraum ist derzeit durch Anwohner und Arbeit-
nehmer bereits vollständig ausgelastet. 
ja Die Straße Am Schnellert wird auch künftig mit der Alfred-
Schütte-Allee südlich des Bahndamms verbunden bleiben. 
Eine Parkraumbewirtschaftung südlich des Bahndamms ist 
geplant. 
X X 
S-14.6 Ausweitung des Städtebaulichen Konzepts:  
Aufgrund des entstehenden Entwicklungsdrucks 
und der räumlichen Verflechtungen wird angeregt, 
die Bereiche südlich der Südbrücke entlang des 
Poller Kirchweges konzeptionell in die aktuellen 
Planungen mit einzubeziehen. Dort sind zahlreiche 
untergenutzte Gewerbeflächen vorhandenen, die 
in den letzten Jahren sukzessiv in Wohnbauflä-
chen um-gewandelt wurden. Um städtebaulichen 
Wildwuchs zu vermeiden besteht hier ein städte-
baulicher Ordnungsbedarf. 
nein Eine Ausweitung des städtebaulichen Konzepts auf die Flä-
chen südlich des Bahndamms ist nicht vorgesehen. Der 
Deutzer Hafen stellt eine hinsichtlich ihrer Entwicklung zu-
sammenhängende Einheit dar – insbesondere aufgrund der 
Lage am Hafenbecken und der Hochwasserproblematik. Auf 
der Basis des Integrierten Plans wird auf die Entwicklung die-
ser Einheit hingearbeitet. Einen städtebaulichen Ordnungs-
bedarf südlich des Bahndamms kann durch eine vom Deut-
zer Hafen unabhängige Planung Rechnung getragen wer-
den. 
X X 
S-14.7 Immissionen:  
Die entlang der Südbrücke geplante Lärmschutz-
bebauung für das neue Quartier darf nicht zu einer 
Verschlechterung der Lärmsituation für die Wohn-
gebiete südlich der Südbrücke führen. Es muss 
ja Siehe Lfd. Nr. K-75 X X

- 44 - 
 
/ 45 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
vermieden werden, dass durch die neue Lärm-
schutzbebauung der Bahnlärm verstärkt in die vor-
handenen Wohnquartiere reflektiert wird. 
S-15      
S-15.1 Bebauung Am Schnellert  
Die Bürgerin bittet um Überprüfung der Planungen 
für die Gebäude am Schnellert. Hier sind sehr 
hohe, massive, dunkle Gebäude vorgesehen 
(Block). Für viele Radfahrer oder Fußgänger aus 
Poll kommend Richtung Rhein/Südstadt fah-
rend/gehend entsteht durch den Weg zwischen 
„Gebäude-Wand“ und Bahntrasse ein neuer, unbe-
lebter, dunkler „Angstraum“ ohne Ausweichmög-
lichkeiten. Derzeit ist der Weg besonders nachts 
auch nicht sehr einladend, aber so sind die Gege-
benheiten nun. Jetzt steht eine neue Planung an, 
und Veränderungen sind möglich und notwendig! 
Wenn Fahrradverkehr unterstützt und Autoverkehr 
verhindert werden soll, muss dieser Weg (v.a. 
nachts in die Südstadt und zurück) sicher und 
selbstverständlich werden! 
 
teilweise Die städtebauliche Kubatur der Gebäude Am Schnellert ba-
siert auf dem Integrierten Plan, dessen Verteilung der Bau-
masse im Stadtbild sowie den Anforderungen an den Lärm-
schutz zur Bahnstrecke. Durch die Bildung der Baublöcke 
und die damit verbundene Anbindung an den Poller Kirch-
weg, die Hafenpromenaden und die Quartiersstraße soll die-
ser Bereich an die intensiv genutzte Umgebung des Hafen-
beckens angebunden werden. Alleine durch die Nutzungsin-
tensivierung des Deutzer Hafens wird der Bereich der Straße 
belebt werden. Jenseits der Bauleitplanung soll durch bauli-
che Gestaltung, Beleuchtung etc. sichergestellt werden, dass 
keine Angsträume entstehen. Durch zusätzliche Öffnungen 
von der Straße Am Schnellert zur Promenade und zur ge-
planten Quartiersstraße wird auch die bestehende „Gebäu-
dewand“ ohne Ausweichmöglichkeiten aufgelöst. 
 
 X 
S-15.2 Verlängerung Poller Kirchweg  
Die Bürgerin bittet um Überprüfung der Planungen 
für den Ausbau der Verlängerung des Poller Kirch-
wegs. Der Weg wird ohnehin genutzt und kann 
durch eine Abbiegung über das TÜV-Gelände wei-
terhin gut als Anschlussstelle genutzt werden oder 
durch die Verbesserung der Zufahrt zur Auffahrt 
Grauer Stein. Ein Aus-/Neubau einer Verlängerung 
des Kirchweges Richtung Verkehrsübungsplatz ist 
damit überflüssig, insbesondere da sich in den 
ja Im Rahmen der Verkehrsuntersuchungen wurden verschie-
dene Verkehrswegeführungen geprüft.  
X X

- 45 - 
 
/ 46 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Kleingärten und auf den Feldern wichtige Ökosys-
teme angesiedelt haben. 
 
 
S-15.3 Alfred-Schütte-Allee  
Die Straße sollte südlich der Brücke weiterhin be-
fahrbar bleiben. 
ja Die Alfred-Schütte-Allee wird im Bereich zwischen Drehbrü-
cke und Südbrücke als Fuß- und Radweg umgebaut. Südlich 
der Südbrücke bleibt die bestehende Straßenführung mit Au-
toverkehr bestehen. 
X X 
S-16      
S-16.1 Die bisherige Planung lässt nicht erkennen, dass 
die Belange des Gewerbebetriebs des Bürgers in 
ausreichender Weise Berücksichtigung gefunden 
haben. Insbesondere wurden die Belange der ver-
kehrlichen Erschließung des Betriebsgeländes bis-
her unzureichend ermittelt und bewertet. Es fehlt 
grundlegend eine baugebietsübergreifende sach-
gerechte Auseinandersetzung mit der Verkehrs- 
und auch der Lärmproblematik. 
 
Der Bürger ist sehr an der Erarbeitung einer ge-
meinsamen Lösung interessiert. Das weitere Bau-
leitplanverfahren will er konstruktiv und somit dem 
Ansatz einer guten Nachbarschaft begleiten. Im In-
teresse der Zukunftssicherung seines Standortes 
und des Erhalts seiner hochqualifizierten Arbeits-
plätze besteht er aber auf eine sachgerechte Be-
rücksichtigung seiner Belange. 
 
 
ja Die Verkehre des Gewerbebetriebes wurden im Rahmen der 
Verkehrsuntersuchungen ermittelt und in das Mobilitätskon-
zept aufgenommen. Dafür wurden aktuelle Verkehrserhebun-
gen mittels Verkehrszählungen über 24 bis 72 Stunden an al-
len Knotenpunkten durchgeführt, u.a. an der Kreuzung Am 
Schnellert/Siegburger Straße, über die der Verkehr zum Ge-
werbebetrieb abgewickelt wird. 
 
Die Lärmemissionen des Betriebes wurden in das Lärmgut-
achten aufgenommen und bei der Planung der städtebauli-
chen Entwicklung des Deutzer Hafens berücksichtigt. 
 
In den Gutachten wurden alle Bestandsdaten aufgenommen. 
Nicht berücksichtigt sind Planungs- oder Bauvorhaben des 
Gewerbebetriebes, die der Stadt zum aktuellen Zeitpunkt 
nicht vorliegen, z.B. in Form einer Bauvoranfrage oder eines 
Bauleitplanverfahrens. 
 
Es ist der Stadt ein Anliegen, eine gemeinsame Lösung zu 
finden. Es haben bereits mehrere Abstimmungstermine mit 
dem Betrieb, den städtischen Vertretern sowie den Verkehrs-
planern stattgefunden. 
 
X X

- 46 - 
 
/ 47 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
S-16.2 Unzureichende Ermittlung des Abwägungsmateri-
als: 
Ausgehend von der bisherigen Planung würde das 
städtebauliche Planungskonzept gegen das bau-
planungsrechtliche Gebot der gerechten Abwä-
gung verstoßen. Denn das Abwägungsmaterial 
wurde bisher entgegen § 2 Abs. 3 BauGB unzu-
reichend ermittelt 
nein Gemäß dem Abwägungsgebot nach § 1 Absatz 7 BauGB 
sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und 
privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht 
abzuwägen. Gemäß § 2 Absatz 3 BauGB sind die Belange, 
die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmate-
rial) zu ermitteln und zu bewerten. 
Das Abwägungsmaterial, in diesem Fall also die Verkehrser-
hebungen sowie die Lärmemissionen werden nach dem ak-
tuellen Stand der Technik ermittelt und in die entsprechen-
den Gutachten eingestellt. Die Verkehrserhebungen wurden 
mittels Verkehrszählungen durchgeführt. Die Lärmemissio-
nen werden im Lauf des weiteren Verfahrens im Rahmen des 
Umweltberichts in einer schalltechnischen Untersuchung er-
mittelt und in das Verfahren eingestellt. Im Sinne einer ge-
rechten Abwägung aller Belange, kann nur vom Bestand o-
der von bereits bekannten bzw. der Stadt vorliegenden Pla-
nungen ausgegangen werden. 
Es liegt also kein Abwägungsdefizit vor, da das Abwägungs-
material hinreichend ermittelt wurde, siehe auch Lfd. Nr. S-
16.1. 
X X 
S-16.3 Belange des Lärmschutzes 
Die bisherige Planung erscheint uns die Belange 
des Lärmschutzes ebenfalls nicht ausreichend zu 
berücksichtigten. Uns ist es insbesondere wichtig, 
dass in dem an das Plangebiet angrenzenden In-
dustrie- und Gewerbegebiet die Errichtung industri-
eller Anlagen auch nach Entstehung des Stadt-
quartiers möglich und der geplante Lärmschutz 
auch dafür noch ausreichend ist. 
ja Im Rahmen der weiteren Bauleitplanverfahren wurde eine 
schalltechnische Untersuchung erstellt, deren Basis eine de-
zidierte Aufnahme und Beurteilung der Umgebung hinsicht-
lich der Einwirkungen auf das Plangebiet und der Auswirkun-
gen aus dem Plangebiet darstellt. Dabei wurden die angren-
zenden Nutzungen hinsichtlich ihres Bestands sowie ihrer 
Entwicklungsmöglichkeiten bzw. -bedürfnisse berücksichtigt. 
Das angrenzende Gewerbe- und Industriegebiet ist nach § 
34 BauGB zu beurteilen. In der Lärmuntersuchung wird die 
aktuelle Genehmigungssituation berücksichtigt:  
 Bahndamm, 
 Entfernung zum Plangebiet, 
 Geplante abschirmende Bebauung mit Gewerbe ent-
lang des Bahndamms, 
X X

- 47 - 
 
/ 48 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
 Östlich des Plangebietes gibt es bereits schutzwür-
dige Wohnbebauung, die deutlich dichter an dem Be-
trieb liegt, als das Plangebiet.  
Durch die schon vorhandenen Lärmemissionen und die ge-
planten Lärmminderungsmaßnahmen ist von keiner Be-
schränkung einer zukünftigen Betriebserweiterung auszuge-
hen. Die möglichen Lärmemissionen bei einer Erweiterung 
des Betriebs sind bei einer tatsächlichen Erweiterung zu un-
tersuchen. 
S-16.4 Grundsatz der Konfliktbewältigung 
Bisher scheinen uns weder die vom dem Betrieb 
unserer Mandantin ausgehenden Lärmbelastun-
gen ausreichend berücksichtigt noch die Gegeben-
heiten vor Ort daraufhin überprüft worden zu sein, 
ob eine gute verkehrliche Erschließung unseres 
Gewerbebetriebs auch nach Entstehung des 
Stadtquartiers gewährleistet wird. Es ist nicht er-
kennbar, wie die Konflikte einer zuverlässigen Lö-
sung zugeführt werden. 
ja Das Gebot der planerischen Konfliktbewältigung beinhaltet, 
dass jeder Bauleitplan die ihm zuzurechnenden Konflikte be-
wältigen muss, also die betroffenen Belange untereinander 
zu einem gerechten Ausgleich bringt. Das Gebot der Konflikt-
bewältigung gilt aber nicht uneingeschränkt und undifferen-
ziert. Zu beachten sind zunächst die der Bebauungsplanung 
allgemein gesetzten Grenzen. So ist die Stadt bei der An-
wendung des Erforderlichkeitsgrundsatzes des § 1 Absatz 3 
BauGB an den Katalog zulässiger Festsetzungen in § 9 
BauGB gebunden. In der Tendenz gegenläufig zum Grund-
satz der planerischen Konfliktbewältigung, aber ebenfalls aus 
dem Erforderlichkeitsprinzip abgeleitet, ist der Grundsatz der 
planerischen Zurückhaltung.  
Gleichwohl ist das Ziel der städtebaulichen Entwicklung des 
Deutzer Hafens, die entstehenden Konflikte zu minimieren 
und zu einem gerechten Ausgleich zu bringen. Die dezidier-
ten Verkehrsuntersuchungen sowie das Mobilitätskonzept 
ebenso wie die bereits erstellten sowie geplanten Lärmgut-
achten und schalltechnischen Untersuchungen bilden dafür 
die Grundlage. 
Des Weiteren wird die direkte verkehrliche Erschließung des 
Gewerbebetriebs nicht verändert. Zudem wird durch die Um-
gestaltungsvorschläge für die Straße Am Schnellert das Ver-
kehrssystem im unmittelbaren Umfeld ertüchtigt. 
X X

- 48 - 
 
/ 49 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
   Hinweis: 
Die Stellungnahme mit der laufenden Nummer S-16 wurde 
nach der Frist um die folgenden Punkte ergänzt. Die verspä-
tet eingegangene Ergänzung wird mit den laufenden Num-
mern S-16.5 bis S-16.7 entsprechend inhaltlich dokumentiert 
und bewertet. 
  
S-16.5 Berücksichtigung der Pendlerverkehre 
Das Mobilitätskonzept der Stadt Köln richtet sich 
nach den Leitzielen des Strategiepapiers „Köln 
mobil 2025", dessen Ziel es ist, den Anteil des 
MIVs auf 33% zu reduzieren. Ausweislich der Prä-
sentation der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
zur Berechnung der durch die Entwicklung des 
Deutzer Hafens zu erwartenden Neuverkehre, soll 
der MIV-Anteil aufgrund des Mobilitätskonzepts 
von heute 30% auf 25% in 2035  sinken.  
Grundlage dieser Berechnung bildet jedoch ledig-
lich der Wegezweck „Wohnen". Der Wegezweck 
gibt Aufschluss darüber, für welchen Zweck eine 
Person einen Weg zurücklegt. Das bedeutet, dass 
der Wegezweck „Wohnen" lediglich diejenigen 
Verkehrsströme berücksichtigt, die die Bewohner 
des Plangebiets zukünftig zurücklegen werden, um 
zu ihren Wohnungen zu gelangen. Keine Berück-
sichtigung findet derzeit jedoch der Pendlerver-
kehr, d.h. die Verkehrswege derjenigen Personen, 
die außerhalb Kölns wohnen und ihre Arbeitsstelle 
in der Stadt haben. Ausweislich der Aussage des 
Verkehrsplaners liegen die Daten der Pendlerver-
kehre derzeit noch nicht vor, so dass diese bisher 
keine Berücksichtigung bei den Berechnungen fin-
den konnten.  
Nach Angaben des online abrufbaren Pendleratlas 
NRW (www.pendleratlas.nrw.de) pendelten in 
ja Die Pendlerverkehre sind im Mobilitätskonzept berücksich-
tigt. Das Mobilitätskonzept berücksichtigt neben dem Wege-
zweck Wohnen durchaus auch andere Zwecke. Es sieht für 
Nutzergruppen unterschiedliche Verkehrserzeugungen vor, 
z.B. für Wohnen, Arbeiten und Freizeit.  
So werden durch das Mobilitätskonzept für den Zweck Arbei-
ten ein Rückgang des MIV-Anteils von 53% auf 43% (2035) 
sowie für die Freizeit ein Absenken von 38% auf 32% prog-
nostiziert. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
X X

- 49 - 
 
/ 50 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
2017 täglich 337.359 Personen nach Köln, um dort 
zu arbeiten. Ein Vergleich dieser Anzahl zu der 
Einwohneranzahl Kölns von 1.077.611 (2017) ver-
deutlicht, wie hoch der Anteil der Pendler ist. Es ist 
daher davon auszugehen, dass auch die Verkehrs-
wege einer großen Anzahl an Pendlern das Plan-
gebiet rund um den Deutzer Hafen queren werden, 
da dieses aufgrund der Nähe zur A4 und A559 
eine beliebte Route der Pendler zur Innenstadt ist. 
Diese Verkehrswege müssen daher im Verkehrs-
gutachten ebenfalls unbedingt berücksichtigt wer-
den.  
 
Die vom Gewerbebetrieb verursachten Verkehrs-
ströme werden in den kommenden Jahren zuneh-
men. Die Anzahl der Kfz wird demnach von 940 
auf 1541 am Tag steigen. Hinzu kommt die erheb-
liche Verkehrszunahme durch die wohnliche und 
gewerbliche Nutzung des neuen Stadtquartiers. 
Darüber hinaus wird auch die Anzahl an Pendlern, 
die durch das neue Stadtquartier fahren werden, 
erheblich steigen.  
Es ist derzeit nicht ersichtlich, wie diese Verkehrs-
ströme zukünftig planerisch bewältigt werden sol-
len. Eine baugebietsübergreifende Auseinander-
setzung mit der Verkehrsproblematik muss aber 
zwingend erfolgen, soll eine sachgerechte Ausei-
nandersetzung mit dem Interesse unseres Hauses 
an einer ungehinderten verkehrlichen Erschließung 
unseres Werkes erfolgen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Es ist davon auszugehen, dass die Maßnahmen des Mobili-
tätskonzepts auch über den Deutzer Hafen hinaus, ihre Wir-
kung entfalten. Insbesondere die langfristigen Maßnahmen 
der Straßenbahn und S-Bahn sowie die kurzfristige Maß-
nahme der Buslinie zum Deutzer Bahnhof werden das Mobili-
tätsverhalten der Menschen, die im oder in der Nähe des 
Deutzer Hafens arbeiten, maßgeblich beeinflussen. Auch die 
langfristigen Verkehrsströme sind in den Verkehrsuntersu-
chungen sowie dem Mobilitätskonzept verankert und finden 
in den geplanten verkehrlichen klein- und großräumigen 
Maßnahmen Berücksichtigung.  
Betriebserweiterungen des Gewerbebetriebs sind nicht Ge-
genstand der Verkehrsuntersuchungen für die Entwicklung 
des Deutzer Hafens. Eventuell geplante Erweiterungen sind 
bei konkreter Antragstellung durch den Gewerbebetrieb über 
gesonderte Untersuchungen zum Nachweis der gesicherten 
Erschließung zu prüfen. 
S-16.6 Sicherstellung der Verkehrsmaßnahmen 
Das Verkehrsgutachten sieht ein Erschließungs-
konzept mit mehreren Um- und Ausbaumaßnah-
men des bestehenden Verkehrsnetzes rund um 
ja Die erforderlichen Verkehrsmaßnahmen, die außerhalb des 
Plangebiets liegen, sind entweder durch bauleitplanerische 
Festsetzungen oder anderweitige Maßnahmen planungs-
X X

- 50 - 
 
/ 51 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
das Planungsgebiet vor. Die bisherige Planung 
geht davon aus, dass die verkehrliche Erschlie-
ßung des neuen Quartiers sowie die Sicherheit 
und Leichtigkeit des zukünftig durchquerenden 
Verkehrs diese Maßnahmen erfordern.  
Unberücksichtigt lässt die Planung hingegen bis-
her, wie die tatsächliche Umsetzung dieser Maß-
nahmen sichergestellt wird. Bauleitplanerische 
Festsetzungen dahingehend, dass die in dem Ver-
kehrsgutachten vorgeschlagenen Maßnahmen um-
gesetzt werden, sind zwingend erforderlich. Es be-
steht ansonsten die Gefahr, dass das neue Quar-
tier am Deutzer Hafen errichtet wird und das Ver-
kehrsnetz nicht bzw. nicht in dem im Verkehrskon-
zept vorgesehenen Umfang ausgebaut wird. In 
diesem Fall wäre die Zuwegung unseres Werksge-
ländes erheblich gefährdet. Wir haben erhebliche 
Zweifel daran, ob die Verwirklichung der für not-
wendig erachteten Verkehrsmaßnahmen einem 
zukünftigen Bebauungsplan ausreichend genug si-
chergestellt sein wird. Darüber hinaus bleibt in der 
bisherigen Planung unberücksichtigt, was passiert, 
wenn die Ziele des Strategiepapiers „Köln mobil 
2025" nicht wie erwartet erreicht werden. In die-
sem Fall würden bis zu 4.000 zusätzliche Kfz-Ver-
kehre rund um das Planungsgebiet auftreten. Die 
bisherige Planung sieht jedoch keine Maßnahmen 
dazu vor, wie die Erschließung des Gebietes rund 
um den Deutzer Hafen auch in diesem Fall ge-
währleistet werden soll.  
 
Das Planungskonzept der Stadt Köln beruht bisher 
allein auf der Annahme des tatsächlichen Eintre-
rechtlich zu sichern sowie in Zusammenhang mit dem Bau-
vorhaben umzusetzen. Die genaue Rechtsform wird im wei-
teren Verfahren verwaltungsintern geklärt.

- 51 - 
 
/ 52 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
tens der prognostizierten Auswirkungen des Mobi-
litätskonzepts. Das Strategiepapier hierzu beinhal-
tet jedoch lediglich Leitgedanken. Wie richtig aus-
geführt wird, hängt die Verwirklichung der Ziele 
des Strategiepapiers von der Mitwirkung der Ein-
wohner Kölns ab. Offen bleibt hingegen, wie diese 
Mitwirkung planerisch gewährleistet werden soll. 
Wie in unserer Stellungnahme vom 29. April 2019 
bereits ausgeführt wurde, sind Maßnahmen zur 
planerischen Sicherstellung der Erreichung der 
Ziele des Strategiepapiers „Köln mobil 2025" bis-
her nicht zu erkennen. Es ist daher ungewiss, ob 
die Anwohner tatsächlich zur Erreichung der Ziele 
beitragen und sich deren Mobilitätsverhalten tat-
sächlich ändert. In unserer Stellungnahme vom 29. 
April 2019 hatten wir diesbezüglich bereits betont, 
dass aktuelle Statistiken eher auf das Gegenteil 
hindeuten. Danach ist davon auszugehen, dass 
der MIV trotz weit verbreiteter Carsharing-Ange-
bote weiter zunimmt. Denn auch eine Vielzahl an 
Personen, die die Carsharing-Angebote in An-
spruch nehmen, haben daneben noch einen eige-
nen PKW. 
 
Zudem lässt sich dem bisherigen Planungskonzept 
nicht entnehmen, dass LKW auch nach Verände-
rung der Höhenlage der Straße „Am Schnellert" die 
Südbrücke noch unterfahren können. Die Straße 
soll an die hochwassersichere Nutzungsebene von 
47,20 m ü.N.N. angepasst werden. Es wird ledig-
lich „davon ausgegangen", dass ein Durchfahrts-
verkehr auch der LKW weiterhin möglich sein wird. 
Dies ist aus unserer Sicht weiter zu untersuchen 
und planerisch auch sicherzustellen.

- 52 - 
 
/ 53 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
S-16.7 Erschließung während der Bauphase 
Die bisherige Planung sieht nicht vor, wie die un-
gehinderte verkehrliche Erschließung des Gewer-
bebetriebes während der Bauphase sichergestellt 
werden soll.  
Eine Vielzahl der Mitarbeiter erreicht das Betriebs-
gelände über die Straßen „Am Schnellert" und die 
Alfred-Schütte-Allee. Über diese Straßen führt zu-
dem der An- und Abfahrtsverkehr der LKW. Unser 
Betrieb ist daher auf eine gesicherte und qualifi-
zierte Erschließung angewiesen.  
Aus den Ergebnissen unseres Verkehrsgutachtens 
wird ersichtlich, dass insbesondere die 
LKW­Verkehre (zu 81 %) die nördliche Richtung 
nutzen und somit über die Straßen „Am Schnellert" 
und Alfred-Schütte-Allee verkehren. Die südliche 
Richtung ist für den LKW-Verkehr rechtlich und 
faktisch unmöglich zu durchqueren, da er dann 
durch das Wohngebiet erfolgen müsste. Wohnge-
biete -insbesondere der Stadtteil Poll - kennzeich-
nen sich typischerweise durch schmale und kurze 
Straßen aus. Die LKW müssten somit mehrere 
Richtungswechsel vornehmen, um an ihr Ziel zu 
kommen. Zudem stehen in Wohngebieten meist 
abgestellte PKW am Straßenrand. Dies macht ein 
Durchfahren der LKW schwierig bzw. unmöglich.  
Um die im Verkehrskonzept vorgesehenen Maß-
nahmen umzusetzen, bedarf es umfassender und 
langwieriger Baumaßnahmen. Insbesondere die 
zukünftig veränderte Höhenlage der Straße „Am 
Schnellert" wird eine zumindest vorrübergehende 
Beeinträchtigung der Nutzung und ggf. auch die 
zeitweilige Sperrung dieser Straße erfordern. Die 
Kenntnisnahme Die Erschließung während der Bauphase wird im weiteren 
Planungsverlauf durch entsprechende Maßnahmen sicher-
gestellt. Diese werden im Zuge der weiteren Planung ermit-
telt. Die Erschließung während der Bauphase kann nicht im 
Bebauungsplan geregelt werden und ist demnach nicht Be-
standteil der vorliegenden Bauleitplanverfahren. 
 X

- 53 - 
 
/ 54 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
bisherige Planung lässt nicht erkennen, wie wäh-
rend dieser Maßnahme eine qualitative und ausrei-
chende Erschließung unseres Werksgeländes ins-
besondere für die LKW sichergestellt werden soll, 
zumal die Überquerung des Deutzer Hafens über 
die Drehbrücke politisch nicht gewollt ist und fak-
tisch wegen der begrenzten Höhe bedingt durch 
die Brückenkonstruktion unmöglich ist. Wir bitten 
Sie daher im weiteren Planungsverlauf die Erfor-
derlichkeit der verkehrlichen Erschließung unseres 
Werksgeländes auch während der Bauphase zu 
berücksichtigen. 
S-17      
S-17.1 Um zusätzlichen durch das Neubauprojekt zu er-
wartenden MIV-Quell- und Zielverkehr zu vermei-
den, sollte der Umweltverbund (ÖPNV, Radfah-
rer*innen und zu Fußgehende) gestärkt werden. 
 
ja Eine Stärkung des Umweltverbundes wird im Verkehrsgut-
achten explizit berücksichtigt und auch gefordert. 
 
X X 
S-17.2 Taktverdichtung auf der Stadtbahnlinie über die 
Siegburger Straße, auf werktäglich 5-Minuten. Die 
Stadtbahn ist jetzt schon jetzt überfüllt, sodass 
Fahrgäste an der Haltestelle Deutzer Freiheit ste-
hen bleiben müssen. Ein solcher Zustand ist in Be-
zug auf attraktiven Nahverkehr nicht haltbar. 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. S-3 X X 
S-17.3 Eine zusätzliche Stadtbahnverbindung über die 
Deutzer Freiheit in Richtung Bahnhof Köln 
Messe/Deutz und nach Möglichkeit weiter nach 
Mülheim. 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. S-3 X X 
S-17.4 Prüfung einer Erschließung des Deutzer Hafens 
unter Nutzung der bestehenden Hafenbahntrasse 
unter Beibehaltung der bestehenden Strecke über 
nein Siehe Lfd. Nr. K-13 X X

- 54 - 
 
/ 55 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
die Siegburger Str.. Wenn etwa durch Hochwas-
serschutzmaßnahmen dies nicht möglich ist, sollte 
die bestehende Schienenverbindung für eventuell 
entstehenden Bedarf nicht entwidmet werden. 
Weiterhin ist die Möglichkeit zu prüfen, ob eine 
Tram-Train-Verbindung (siehe Karlsruher-Modell) 
zur Südbrücke möglich ist. Darüber hinaus kann 
eine Nutzung der Hafenbahntrasse als Radschnell-
weg mit einer Anbindung an die bestehenden 
Radpendlerrouten sinnvoll sein. 
S-17.5 Eine schnelle Umsetzung der S-Bahnlinie S16, 
auch im Vorlaufbetrieb, also ohne weiteren Brü-
ckenbogen. Diese Verbindung sollte zeitgleich mit 
der Bebauung geschaffen werden, um den neuen 
Bewohnern des Quartiers eine attraktive S-Bahn-
Verbindung ins linksrheinische Köln zu ermögli-
chen. Mittelfristig ist ein zweiter Brückenbogen für 
die Südbrücke aber notwendig. 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. M-3.1 X X 
S-17.6 Zur Feinerschließung der Verkehre im Deutzer Ha-
fen und Poll befürworten wir einen Expressbus, der 
das neue Quartier sowohl mit dem Bahnhof in 
Deutz als auch mit der Siedlung In der Kreuzau in 
Alt-Poll verbindet. 
ja Eine Expressbuslinie ist zeitnah vorgesehen. X X 
S-17.7 Wenn die Idee eines Rheinpendels (Seilbahn) 
machbar erscheint, brauchen Poll und der Deutzer 
Hafen je eine Stationsanbindung. 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. M-8 X X 
S-17.8 Fortsetzung des Radschnellweges von der Süd-
brücke kommend, weiterführend bis zur Techni-
schen Hochschule in Deutz. 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. K-5 X X

- 55 - 
 
/ 56 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
S-17.9 Ausbau und besserer Schutz der Radwege auf der 
Siegburger Str. in Poll und Deutz. Die bestehen-
den Radwege sind bisher nur unzureichend gesi-
chert und geschützt. 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. K-5 X X 
S-17.10 Neben den sechs E-Lade-Stationen befürworten 
wir zur Reduzierung des Individualverkehrs eine 
weitere Mobilstation in Poll. 
Kenntnisnahme Eine Mobilitätsstation in Poll liegt außerhalb des Geltungsbe-
reichs der vorliegenden Bauleitplanung. Es wird geprüft, ob 
sie in das Mobilitätskonzept aufgenommen wird. 
X X 
S-17.11 Eine Rheinquerung nur für Fuß- und Radverkehr in 
Höhe des Ubierrings, nach dem Masterplan des 
Architekten Speer. 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. M-1.1 X X 
S-17.12 Kommt es zu einer Ansiedlung von großen Firmen 
an der Straße „Am Schnellert“ sollen die Unterneh-
men angehalten werden, Werkswohnungen einzu-
richten, um so Pendlerströme zu reduzieren. 
Kenntnisnahme Es wird geprüft, ob Werkswohnungen bei den Vergabever-
fahren Berücksichtigung finden werden. Die Vergabeverfah-
ren sind nicht Gegenstand der vorliegenden Bauleitplanver-
fahren. 
X X 
S-17.13 Durch die Kombination von wohnortnahen Arbeits-
plätzen, einem attraktiven ÖPNV-Angebot sowie 
einer guten Fuß- und Radinfrastruktur - schon im 
Vorfeld (!) der Baumaßnahmen kann die Bedeu-
tung des Motorisierten Individualverkehrs reduziert 
werden. 
ja Der Teil-Bebauungsplan Infrastruktur soll eine frühzeitige Er-
schließung sowie Fuß- und Radwegeinfrastruktur sichern. 
Das Mobilitätskonzept legt die entsprechenden Maßnahmen 
fest. 
X X 
S-17.14  Die Verlängerung des Rolshover Kirchwegs bis zur 
Rolshover Straße, sowie der Vollausbau der An-
schlussstelle „Am Grauen Stein“ lehnen wir ver-
kehrlich und städtebaulich ab. Beide Versionen 
werden zu einem erhöhten Verkehr auf dem Rols-
hover Kirchweg führen und den MIV weiter attrakti-
vieren. Wir glauben, dass dadurch Poll nicht ent-
lastet, sondern mit zusätzlichem Durchgangsver-
kehr belastet wird. 
ja Siehe Lfd. Nr. K-32 X X 
S-17.15 Die Haupterschließung des Deutzer Hafens für 
den MIV soll über die Autobahn (Östliche Zubrin-
gerstraße) und die Straße „Im Hasental“, die in 
ja Siehe Lfd. Nr. M-7.1 X X

- 56 - 
 
/ 57 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Höhe der Drehbrücke auf die Siegburger Straße 
mündet, abgewickelt werden. Bauliche Maßnah-
men sind daher zwingend erforderlich, um den 
Verkehr entsprechend über diesen Anschluss zu 
lenken. 
S-17.16 Die Siegburger Straße in Poll sollte ebenfalls durch 
bauliche Maßnahmen so umgestaltet werden, dass 
sie dem Anliegerverkehr eine höhere Priorität ein-
räumt und den Durchgangsverkehr deutlich redu-
ziert. Der bisherige Vorschlag aus der Planungs-
präsentation ist für uns nicht ausreichend, weil er 
im Grunde nur den Status Quo zeigt. 
ja Siehe Lfd. Nr. K-27 und S-14.4 X X 
S-17.17 Es wird angeregt die Verkehrsplanungen flexibel 
zu halten, da sich der Mobilitätssplit der Zukunft 
nicht vorhersehen lässt. Wir rufen daher dazu auf, 
eine Planung vorzulegen, die die Stadt entspre-
chend anpassen kann. 
nein Der Vorschlag würde zu einem ständigen Monitoring nach je-
dem Baufortschritt führen, ohne das Ende der verkehrlichen 
Entwicklung zu kennen. 
 
X X 
S-18      
S-18.1 Die Baublöcke des integrierten Planes weisen eine 
Geschossigkeit von 3 bis 7 Geschossen 
auf. Die Geschossigkeit innerhalb der Baufelder 
variiert. Fast jeder Baublock entlang des Hafenbe-
ckens besitzt einen Hochpunkt, der 14 bis maximal 
20 Geschosse hoch ist. Die Hochpunkte orientie-
ren sich an der Mühlenbebauung, die bis zu 20 
Geschosse aufweist. Von Norden nach Süden sind 
die Hochpunkte gleichmäßig über das Gebiet ver-
teilt, wobei die Bebauung im Süden mit bis zu 20 
Geschossen am höchsten ist. Entlang der Siegbur-
ger Str. weisen die Gebäude eine Geschossigkeit 
von 6 bis 8 Geschossen auf, die Hochpunkte sind 
mit bis zu 18 Geschossen geplant. Dies besitzt un-
mittelbare tatsächliche und optische Auswirkungen 
Kenntnisnahme Entlang der Siegburger Straße sieht der Integrierte Plan 
überwiegend siebengeschossige Bebauung – durchsetzt mit 
einzelnen Hochpunkten – vor. Insofern kann nicht von einem 
Verlust, sondern lediglich einer Beeinträchtigung der Blickbe-
ziehungen gesprochen werden.  
 
 X

- 57 - 
 
/ 58 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
auf die Grundstücke des Bürgers, insbesondere 
diejenigen, die sich unmittelbar an der Siegburger 
Str. situiert befinden. Insoweit stehen gem. den 
Umsetzungen des bauleitplanerisch Zulässigen 
dort zurzeit ein 8- geschossiges und darüber hin-
ausgehend ein 2-geschossiges (zulässig zurzeit 
VII) Gebäude auf.  
Die Gebäude mit Hochpunkt mit bis zu 18 Ge-
schossen entlang der Siegburger Str. werden die-
jenigen Gebäude auf den Grundstücken der hiesi-
gen Mandantschaft deutlich der Höhe nach überra-
gen. Dies führt zu einer Einschränkung bzw. zu ei-
nem Verlust der bisher bestehenden Blickbezie-
hungen in Richtung Westen. Die betrifft die Blick-
beziehung zu den sogenannten Poller Wiesen, 
zum Rhein, zum linken Rheinufer und zum Stadt-
panorama linksrheinisch der Stadt Köln, teilweise 
einschließlich des Kölner Domes. 
Der Bürger macht diese Gesichtspunkte als abwä-
gungsrelevanten Belang geltend, wobei diesseits 
die insoweit einschlägige Rechtsprechung, etwa 
des Bundesverwaltungsgerichts mit Beschluss 
vom 09.02.1995 zu Aktenzeichen BVerwG 4 NB 
17/49 bzw. mit Beschluss vom 29.07.2011 zu Ak-
tenzeichen 15 N 08.2086 (Bayrisches Bodensee-
ufer) nicht verkannt wird. 
Insofern dürfte zwar eine besondere Situationsbe-
rechtigung des Bürgers nicht bestehen, gleichwohl 
bedarf es der bauleitplanerischen Abwägung, bzw. 
Bewältigung der oben bezeichneten Gesichts-
punkte.

- 58 - 
 
/ 59 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
S-18.2 Die Einschränkungen könnten im Übrigen durch 
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69439/04 
kompensiert werden, etwa in der Gestalt, dass zu-
gunsten der Grundstücke der hiesigen Mandant-
schaft eine größere bauliche Ausnutzbarkeit er-
möglicht wird, insbesondere eine solche im Hin-
blick auf die Höhe der baulichen Anlagen bzw. im 
Hinblick auf die zulässige, zu vergrößernde Zahl 
der Geschosse. 
Insofern wird eine ergänzende bauleitplanerische 
Bewältigung durch Abänderung des insoweit ein-
schlägigen Bebauungsplanes angeregt. 
nein Die Änderungen angrenzender Bebauungspläne sind nicht 
Regelungsgegenstand der vorliegenden Bauleitplanverfah-
ren. Eine mögliche Änderung des Bebauungsplanes Nr. 
69439/04 stellt ein eigenes separates Planverfahren dar, das 
der Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses ob-
liegt. 
 X

- 59 - 
 
/ 60 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
S-18.3 Die Begründung zum Bebauungsplan-Aufstel-
lungs-beschluss beschreibt, dass im Hinblick auf 
die Erschließung ein umfassendes Mobilitätskon-
zept zurzeit in Arbeit sei und zwar betreffend den 
motorisierten Individualverkehr, den öffentlichen 
Personennahverkehr, den Fuß- und Radverkehr 
und darüber hinausgehend das Hafenbecken und 
die Wasserstraßen. 
Die vorbereitenden Untersuchungen zur städte-
baulichen Entwicklungsmaßnahme Deutzer Hafen 
legen diesbezüglich wohl ausschließlich die Aus-
wirkungen auf den räumlichen Geltungsbereich 
des Bebauungsplanes Deutzer Hafen auf den Sei-
ten 62 ff. - soweit ersichtlich - zugrunde. 
Aus hiesiger Sicht bedarf es ergänzend der plane-
rischen Bewältigung der Auswirkungen auf die Lie-
genschaften unserer Mandantschaft, dies gilt auch 
für Verkehrslärmbeaufschlagung - und den Ver-
kehr, der auch unter Berücksichtigung der Siegbur-
ger Str. östlich des neuen Plangebietes zu berück-
sichtigen ist. 
Soweit ersichtlich gibt es eine gutachterliche Stel-
lungnahme ADU Cologne aus dem Jahr 2011 
(21.11.2011). 
In diesem Zusammenhang bedarf es der ergän-
zenden planerischen Bewältigung der Tatsache, 
dass auf einem Teil der Liegenschaften unserer 
Mandantschaft teilweise produzierende gewerbli-
che Nutzung stattfindet. 
ja Im Rahmen der weiteren Bauleitplanverfahren wurde eine 
schalltechnische Untersuchung erstellt, deren Basis eine de-
zidierte Aufnahme und Beurteilung der Umgebung hinsicht-
lich der Einwirkungen auf das Plangebiet und der Auswirkun-
gen aus dem Plangebiet darstellt. Dabei wurden die angren-
zenden Nutzungen hinsichtlich ihres Bestands, ihrer Entwick-
lungsmöglichkeiten bzw. -bedürfnisse sowie hinsichtlich der 
durch die Planung entstehenden Beeinträchtigungen berück-
sichtigt.  
X X 
S-19      
S-19.1 Das Thema Wasser ist prägend für das neue Ha-
fen-Veedel. COBEs Idee des "Neuen Schnellerts" 
2016 ist super. Schade, dass eine Umsetzung 
ja Inwiefern der Pool des Integrierten Plans oder anderweitige 
Möglichkeiten, das Hafenbecken in die Planung einzubezie-
hen, realisierungsfähig sind, sowie der Bau von Treppen und 
 X

- 60 - 
 
/ 61 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
nicht möglich ist. Der Pool am Hafenplatz (Platz 4 
des Integrierten Plans) gefällt sehr gut. Es wäre 
großartig, wenn der Pool tatsächlich (auch) mit Re-
genwasser aus dem angrenzenden Park I des In-
tegrierten Plans und am besten aus dem ganzen 
Veedel gespeist werden könnte ("Wasserkreis-
lauf").  
 
Vielleicht könnte man an einer oder mehreren Stel-
len dem Wasser des Hafenbeckens noch etwas 
näher kommen, z.B. an dem Platz 3 des Integrier-
ten Plans; bei Niedrigwasser ist der Abstand von 
der Promenade ziemlich groß. Statt die Hafen-
mauer zu öffnen, könnte man evtl. wie am Hafen-
platz etwas vor die Mauer bauen, z.B. eine Treppe. 
 
Die Fußgängerbrücke über das Hafenbecken wäre 
eine zusätzliche Verbindung und würde das Hafen-
becken besser erlebbar und mehr zum Teil des 
Veedels machen. 
anderen Einbauten im Hafenbecken wird zzt. geprüft. Dabei 
spielen u.A. wasserrechtliche Aspekte sowie der Denkmal-
schutz eine Rolle. 
Die Fußgängerbrücke über das Hafenbecken wird im Rah-
men des ersten Bebauungsplans zur Sicherung der Erschlie-
ßung berücksichtigt. 
Siehe auch Lfd. Nr. M-7.3 
S-19.2 Die S 16 mit der S-Bahn-Station Deutzer Hafen / 
Poll sollte so schnell wie möglich realisiert werden. 
Das würde auch die Bereitschaft zu Investitionen 
in den Deutzer Hafen fördern. Die Stadt sollte da-
her ihren Einfluss auf allen Ebenen für dieses Vor-
haben nachhaltig einsetzen!  
 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. M-3.1 
 
X X 
S-19.3 Eine Stadtbahn auf der Trasse der Linie 7 von Poll 
am Hafenveedel entlang und weiter zum Deutzer 
Bahnhof und nach Mülheim oder Kalk ist ein weite-
res Element, um den zusätzlichen Verkehr zu be-
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. S-3 X X

- 61 - 
 
/ 62 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
wältigen und den Verkehr insgesamt zu verbes-
sern. Der Bürger bevorzugt folgende Trassenfüh-
rung:  
• Von Poll kommend nach dem Halt Drehbrü-
cke Abzweig ungefähr auf der Linie der Straßen-
verbindung zum Gotenring. Nach Drehbrücke kä-
men also die Haltestellen Suevenstraße und da-
nach Bf Deutz / Messe / LanxessArena und weiter 
nach Mülheim.  
Linie 7 und die neue Linie zum Deutzer Bahnhof - 
Mülheim/Kalk sollten zusammen einen 5-Minuten-
Takt ergeben! Auf der Siegburger Straße zwischen 
der südlichen Querung der Zugtrasse und der Aral-
Tankstelle könnten die mittleren Spuren allein für 
die Stadtbahn vorgesehen werden.  
Um die Siegburger Straße in Poll für Radfahrer at-
traktiver zu machen, sollte zwischen Auf dem 
Sandberg und der Raiffeisenstraße ein Tempolimit 
von 30 km/h gelten. 
S-19.4 Der Bürger regt an, ob Schallschutz bezüglich der 
Zugtrasse von und zur Südbrücke nicht durch 
Lärmschutzwände direkt an den Gleisen realisiert 
werden könnte.   
nein Siehe Lfd. Nr. K-77 X X 
S-19.5 Auch wenn die HGK die Gleise der Hafenbahn 
südlich der Zugtrasse von und zur Südbrücke zu-
nächst weiter nutzen will, sollte die Möglichkeit auf 
den Gleisflächen Fuß- und Radwege zur Müller-
gasse / Käulchensweg anzulegen bei der weiteren 
Planung berücksichtigt werden. 
Kenntnisnahme Eine Nutzung der Bahntrassen südlich des Bahndamms für 
Fuß- oder Radwege ist erst nach Aufgabe der Bahnnutzung 
möglich. 
 X 
S-20      
S-20.1 Diese Bürgerversammlung ist das Modell 2 gemäß 
den Leitlinien zur Öffentlichkeitbeteiligung von 
nein Die durch Karten und Redebeiträge geäußerten Anregungen 
wurden protokolliert und liegen den Verfahrensunterlagen in 
Form einer Niederschrift bei. Aufgrund der Veröffentlichung 
X X

- 62 - 
 
/ 63 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
1983. Darin ist auch die Erfassung der Redebei-
träge bzw. Anregungen geregelt. Die Arbeit mit 
Karten zu den 3 Themenbereichen hat zwar me-
thodischen Charme, es stellt sich jedoch die Frage 
nach der Rückverfolgbarkeit zum Ideengeber, 
wenn gewollt. Es fragt sich auch, wie die Wort- / 
Diskussionsbeiträge im Fish-Bowl erfasst und be-
wertet werden? 
 
der Verfahrensunterlagen besteht für die Teilnehmer der Ver-
anstaltung die Möglichkeit, ihre Eingaben und die zugehörige 
Abwägung nachzuverfolgen. 
S-20.2 Der Bürger kritisiert, dass die auf der Bürgerver-
sammlung ausgelegten Broschüren nicht als Mit-
nahmeexemplare vorlagen und diese teilweise 
auch nicht auf der Homepage der Stadt zur Verfü-
gung stehen. 
Kenntnisnahme Die aktuellen Broschüren stehen zum Download auf den Sei-
ten der Stadt Köln zur Verfügung und waren als Ansichtse-
xemplare bei der Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt. Zur 
Vermeidung von Kosten und Müll können leider keine Mit-
nahmeexemplare für ca. 400 anwesende Bürger bereitgehal-
ten werden. 
X X 
S-20.3 In einem der ersten Logistik-Konzepte, maßgeblich 
verfasst von Dr. Reinold Gütter (war später Baudi-
rektor für Hamburg-Altona), wurde dringend für 
den Erhalt der Hafenfunktion plädiert, dies aber lei-
der nicht formal vom Rat beschlossen. Die Ent-
scheidung zur Zweckentfremdung, Umnutzung des 
Hafens wurde allerdings auch nicht breit öffentlich 
diskutiert. Die Unternehmensinteressen und die 
der Binnenschifffahrt wurden offensichtlich wenig 
berücksichtigt. Wie bereits in den letzten Jahren 
auf den Info-Veranstaltungen zuvor plädiere ich 
darum weiterhin für den zukunftsfähigen Erhalt des 
Hafens! 
nein Der wirtschaftliche Strukturwandel wie auch die damit einher-
gehenden neue Anforderungen an die Binnenschifffahrt ha-
ben den Deutzer Hafen und seine Bedeutung als Lo-
gistikstandort stark verändert. Hafentypische Betriebe wur-
den durch nicht hafenaffine und lagerintensive Betriebe er-
setzt, während gleichzeitig städtebauliche Missstände durch 
Leerstände und Mindernutzungen entstanden. Nur noch 
Teile der Flächen werden mit Bezug auf den Hafenbetrieb 
genutzt. Infolgedessen hat der Deutzer Hafen nur noch eine 
geringe Bedeutung als Industriehafen. Die Neuentwicklung 
des Industriehafens in Deutz, der seine angestammte Rolle 
weitgehend verloren hat, ist ein wichtiger Baustein, um die 
Herausforderungen des starken Wachstums der Stadt Köln 
mit einem hohen Bedarf an Wohnraum und Arbeitsplätzen zu 
bewältigen. 
X X 
S-20.4 Zum Stellplatzschlüssel gab es noch unterschiedli-
che Vorstellungen, von 0.7 bis deutlich weniger. 
Eine nachhaltige Verkehrsplanung sollte den Weg 
nein Siehe Lfd. Nr. M.-.1 und Lfd. Nr. K-21.  X

- 63 - 
 
/ 64 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
frei machen, auf den MIV möglichst ganz zu ver-
zichten, so wie es innovative Städte wie Kopenha-
gen unter dem Vordenker Jan Gehl seit Jahrzehn-
ten vormacht. Es ist eine Ironie, dass die Tiefgara-
gen aufgrund des zu berücksichtigendem 200-jäh-
rigem Hochwasserfall als erforderlich betrachtet 
werden, um diese zu fluten, damit die Häuser 
standfest bleiben. Das spricht aber dann für die 
Anregung Nr. 2. 
S-20.5 Im Sinne des Ansatzes der „Urbanen Produktion“ 
könnte die Mühle, können die Silos durchaus für 
eine gewerbliche Nutzung in Frage kommen. Man 
hätte erst gar nicht den letzten Betreiber nach Kre-
feld „vertreiben“ sollen. Gab es denn seinerzeit von 
der HGK oder heute von RheinCargo keine Über-
legungen zur wirtschaftlichen Fortentwicklung des 
Industriehafens? 
Das KO-Argument Wachstum bzw. Wohnungs-
mangel kann insoweit entkräftet werden, dass der 
Bedarf auch allein durch Aufstockung bzw. Nach-
verdichtung im Bestand befriedigt werden kann 
(siehe auch Untersuchung von Prof. G. Spars vom 
März 2016). Der Deutzer Hafen wird diesen Man-
gel so schnell nicht beheben helfen. 
nein Der Deutzer Hafen hat seine angestammte Rolle als Indust-
riehafen in den letzten Jahren weitestgehend verloren. Ha-
fentypische Betriebe wurden durch nicht hafenaffine und la-
gerintensive Betriebe ersetzt, während gleichzeitig städte-
bauliche Missstände durch Leerstände und Mindernutzungen 
entstanden. 
Die Neuentwicklung des Industriehafens in Deutz ist ein 
wichtiger Baustein, um die Herausforderungen des starken 
Wachstums der Stadt Köln mit einem hohen Bedarf an 
Wohnraum und Arbeitsplätzen zu bewältigen. 
X X 
S-21      
S-21.1 Um das Ziel eines hohen Anteils des Umweltver-
bundes ernsthaft zu verfolgen, müssen in der Um-
gebung Verbesserungen erfolgen. Das Bebau-
ungsplangebiet allein zu betrachten, ist zu wenig. 
Damit kann der gewünschte Modal-Split nicht er-
reicht werden. Erst das Zusammenwirken von 
Maßnahmen im B-Plan-Gebiet und außerhalb er-
zielt die Wirkung. 
ja Eine Stärkung des Umweltverbundes wird im Verkehrsgut-
achten explizit berücksichtigt. Das Gutachten beschränkt sich 
nicht auf die Entwicklung des Plangebietes, Maßnahmen au-
ßerhalb des Plangebietes – wie der Um- bzw. Ausbau der 
Siegburger Straße, die Anbindung an die Östliche Zubringer-
straße – sind zwar nicht Regelungsgegenstand der aktuellen 
Bauleitplanverfahren, werden aber in zeitlichem Zusammen-
hang umgesetzt.  
X X

- 64 - 
 
/ 65 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
S-21.2 Fußverkehr 
Keine Aussagen werden getroffen, wie der Fußver-
kehr gestärkt werden kann vom und zum Quartier. 
 
Zwar ist die Fußverbindung entlang des Rheins 
gut. Zum Teil ist diese ein gemeinsamer Geh- und 
Radweg. Damit ist eine gegenseitige Behinderung 
gegeben und damit ist dieser Weg nicht attraktiv. 
Zudem ist die Deutzer Werft regelmäßig durch die 
zweimal im Jahr dort statt findenden Kirmes ge-
sperrt. Ein zu-Fuß-Gehen ist nicht möglich. Der 
Gehweg an der Siegburger Straße ist weder aus-
reichend breit als Promenade, noch durch den Au-
toverkehr attraktiv. Eine Alternative muss gewähr-
leistet werden. 
 
 
 
 
 
ja Die Alfred-Schütte-Allee wird im nördlichen Teil (ab Am 
Schnellert) als reiner Fußweg zurückgebaut. Der Radverkehr 
wird östlich der Allee parallel verlaufen und somit räumlich 
getrennt werden. Über die Drehbrücke, die beiden neu ge-
planten Brücken sowie am Kopf des Hafens gelangt man auf 
die östliche Seite des Hafens, an wichtigen Punkten (Kreu-
zungen, Haltestellen) werden Querungen der Siegburger 
Straße ertüchtigt bzw. neu angelegt. Im Rahmen der um- 
bzw. Ausbaumaßnahmen im Bereich der Siegburger Straße 
werden die Bedürfnisse des Fußverkehrs berücksichtigt wer-
den. Damit wird die fußläufige Erreichbarkeit von Deutz und 
Poll gewährleistet. 
 
Die Gestaltung und Nutzung der Deutzer Werft bzw. des Be-
reichs unter der Severinsbrücke sind nicht Gegenstand des 
aktuellen Bauleitplanverfahrens. Es wird geprüft, ob der Be-
reich in das Mobilitätskonzept aufgenommen wird. 
 
 
X X 
S-21.3 Eine gute Fußverbindung braucht es vom Neubau-
gebiet Deutzer Hafen in das Einkaufszentrum von 
Deutz – der Deutzer Freiheit. Ein besonderes Au-
genmerk muss auf den Weg unterhalb der Se-
verinsbrücke gelegt werden. 
Dieser Fußweg ist zu gestalten als Promenade at-
traktiv, autoarm bis autofrei, mit Sitzgelegenheiten 
versehen und ermöglicht ein zügiges Gehen wie 
ein Flanieren. 
 
Eine gute Fußverbindung braucht es auch zum 
Einkaufszentrum Poll für die Nahversorgung. 
ja Die Fußwegeverbindungen in die angrenzenden Gebiete 
wurden untersucht und in das Mobilitätskonzept aufgenom-
men. 
X X

- 65 - 
 
/ 66 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
S-21.4 Die im Masterplan Innenstadt vorgesehene Fuß- 
und Radbrücke über den Rhein in die Kölner Süd-
stadt ist ein wesentliches Element der qualitativen 
Anbindung für den Fußverkehr. Auf der Brücke 
sollten Flächen für den Aufenthalt und zur Rast 
vorhanden sein. 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. M-1.1 
Die Aufteilung in Fuß-, Radfahr- sowie Aufenthaltsbereiche 
wird in einer Machbarkeitsstudie zu den Masterplan-Brücken 
geprüft. 
X X 
S-21.5 Die geplante S-Bahn-Station Deutzer Hafen 
braucht einen schönen Aufenthaltsplatz als Ein-
gang und eine gute Querung für den Fußverkehr 
über die Straße Am Schnellert. 
ja Ein Platz am zukünftigen S-Bahn-Halt ist vorgesehen. Im 
Zuge der Objektplanung wird die Gestaltung ausdifferenziert. 
Aufenthaltsqualität und gute Querungsmöglichkeiten für den 
Fuß- und Radverkehr sollen Berücksichtigung finden. 
X X 
S-21.6 Radverkehr: 
Keine gute und qualitative Anbindung des neuen 
Quartiers an den Bahnhof Deutz 
 
Die Radwege entlang der Siegburger Straße sind 
zu schmal. An welchen Stellen wird eine gute und 
zügige Querung aus dem Quartier über die Sieg-
burger Straße vorgesehen? 
Notwendig ist dies  
• Am Schnellert 
• Höhe der geplanten Brücke über das Hafen-
becken 
• Kaltenbornweg 
• Drehbrücke / Hasental 
• Unterhalb der Severinsbrücke 
• Haltestelle Deutzer Freiheit Linie 7 
Besonders unzureichend ist die Radverbindung 
vom Deutzer Bahnhof Richtung Deutzer Hafen und 
Poll. Querung Ottoplatz mit langer Rotphase –un-
zureichende Breite des gemeinsamen Geh- und 
Radweges entlang der Mindener Straße, zu 
schmaler Radweg am LVR Gebäude und dann be-
ja Im Zuge der Erarbeitung des Erschließungskonzeptes wurde 
die Notwendigkeit von Um- bzw. Ausbaumaßnahmen im Be-
reich der Siegburger Straße erkannt. Dabei werden die Be-
dürfnisse des Radverkehrs berücksichtigt. Im Bereich der Se-
verinsbrücke wird die Anbindung des Radverkehrs optimiert. 
Damit ist die Erreichbarkeit des übergeordneten Radwege-
netzes und damit die Anbindung an Deutz und Poll gesichert. 
Die interne Anbindung des Plangebietes an die Siegburger 
Straße erfolgt über die Straße Am Schnellert sowie den 
neuen Radweg parallel zur Alfred-Schütte-Allee. Die neu ge-
planten Hafenbrücken bieten dem Radverkehr Querungs-
möglichkeiten gemeinsam mit dem MIV- bzw. dem Fußver-
kehr. 
X X

- 66 - 
 
/ 67 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
sonders kritisch an der Siegburger Straße (Kon-
fliktpunkte mit dem Fußverkehr, schmale Aufstell-
fläche an den Ampeln, lange Rotphase, nach dem 
Überqueren Kreuzungspunkte mit dem Rad- und 
Fußverkehr von der Deutzer Brücke (Südseite). 
Dies ist einer fahrradfreundlichen Stadt schon nicht 
würdig und erst recht kein Angebot für die Men-
schen im Deutzer Hafen. Und reicht für den ge-
wünschten Fahrrandanteil überhaupt nicht aus. 
 
S-21.7 Keine gute und qualitative Anbindung des neuen 
Quartiers an das Einkaufszentrum Deutzer Frei-
heit. Welche Radverbindung ist hier vorgesehen 
und wie wird diese ausgestaltet? 
 
Keine gute Anbindung des neuen Quartiers an den 
Gotenring (weiterführende Schulen, Stadthaus, 
Lanxess-Arena, Verbindung nach Mülheim. 
• Verbesserung der Überquerung Siegburger 
Straße 
• Verbesserung der Unterfahrung / Überfah-
rung der Auffahrten der Severinsbrücke auf der 
Deutzer Seite 
• Radverkehrsinfrastruktur auf dem Gotenring 
 
Für die Anbindung der Siegburger Straße in Poll 
wurde eine Umgestaltung vorgesehen. Hier ist 
eine gute Querung aus Poll kommend über die 
Siegburger Straße vorzusehen. 
ja Siehe Lfd. Nr. S-21.6 X X 
S-21.8 Um die Alfred-Schütte-Allee als Radachse zu stär-
ken ist eine vollständige Sperrung der Drehbrücke 
für den Autoverkehr notwendig (heute nur am Wo-
ja Die Sperrung der Drehbrücke für den Autoverkehr ist ge-
plant. Die Alfred-Schütte-Allee wird zu einem Fuß- sowie se-
paratem Radweg zurückgebaut. 
 X

- 67 - 
 
/ 68 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
chenende). Weiterhin ist bei der Autoverkehrsan-
bindung des Quartiers darauf zu achten, dass die 
Alfred-Schütte-Allee eine Fahrradstraße ist. 
S-21.9 Für eine Anbindung des neuen Viertels nach Köln-
Kalk, braucht es bei der Radverbindung über den 
Timur-Icelliler - Weg eine gute Querung über die 
Dr.-Simons-Str. zum Wissener Weg, der dann den 
östlichen Zubringer überquert. Über Burgenland-
straße und Lahnstraße ist dann Kalk gut zu errei-
chen (auch S-Bahn Haltestelle Trimbornstraße) 
ja Siehe Lfd. Nr. S-21.6  X 
S-21.10 Für die Anbindung des linksrheinischen Köln ist die 
im Masterplan Innenstadt Vorgesehenen Rad- und 
Fußgängerbrücke zu errichten. Die geplante Spin-
del an der Nordseite der Südbrücke ist nicht aus-
reichend für den zu erwartenden Radverkehr. Die 
Südbrücke hat einen viel zu schmalen gemeinsa-
men Rad- und Fußweg auf der Nordseite! Hier sind 
weitere Radverkehre aus und zum neuen Gebiet 
Parkstadt Süd zu erwarten. Beide Radverkehre 
lassen sich auf der schmalen Südbrücke über-
haupt nicht abwickeln. 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. M-1.1 X X 
S-21.11 S-Bahnverkehr 
Die geplante S-Bahn-Haltestelle stellt die Grund-
lage dafür bereit. Doch das geplante S-Bahn-Kon-
zept ist nicht überzeugend. 
 
Es handelt sich nur um eine Linie, die vom Haupt-
bahnhof kommend über den S-Bahn Westring und 
Südring den Deuter Hafen anbindet und dann zum 
Flughafen Köln/Bonn geführt wird. 
Eine größere räumliche Erschließung ist mit fol-
genden Konzept zu erreichen:  
Kenntnisnahme Die Planung der neuen S-Bahnlinie 16 ist nicht Regelungsge-
genstand der aktuellen Bauleitplanverfahren. 
X X

- 68 - 
 
/ 69 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
S-Bahn-Haltestelle Deutzer Hafen der S14 und 
S16 
S14 Sindorf – Köln-Ehrenfeld – Köln-West – Köln-
Süd – Parkstadt Süd – Deutzer Hafen – Poll/Rols-
hovener Straße – Porz 
S16 Leverkusen – Köln/Hauptbahnhof – Köln-
West- Köln-Süd/Universität – Parkstadt Süd – 
Deutzer Hafen - Technische Hochschule/ Humbolt-
Gremberg - Overath – Gummersbach TU  
 
Mit der S14 wird das neue Stadtquartier angebun-
den an die Kölner Innenstadt (südliche Neustadt), 
die Universität (mit Verknüpfung zu S-Bahn aus 
Bonn/Eifel), die Ost-West-Achse der KVB an der 
S-Bahn-Haltestelle Aachener Str. (>>> Müngers-
dorfer Stadion) und dem wichtigen Regionalbahn-
hof Ehrenfeld und weiter in den Westen Kölns und 
des Rhein-Erft-Kreises.  
Über die Güterbahn kann mit einem neuen Halte-
punkt Poll-Rolshovener Straße ein Wohngebiet 
(Poll) besser erschlossen werden und eine gute 
ÖPNV-Grundlage für das Entwicklungsgebebiet 
TÜV/Rolshoverner Straße geschaffen werden.  
Mit Porz und einer Verlängerung in der HVZ nach 
Troisdorf/ Bonn kann der Rhein-Sieg-Kreis an den 
Deutzer Hafen angeschlossen werden.  
Mit der vorgeschlagenen Linienführung der S16 
werden vier Campusse der TU Köln verbunden: 
Leverkusen ChemPark / Köln-Südstadt / Köln-
Deutz und Gummersbach. 
Der Rheinisch-Bergische Kreis wie der Oberbergi-
sche Kreis werden mit den Deutzer Hafen verbun-
den. So sind u.a. lohnende Freizeitziele mit einem 
qualitativen Wohnstandort verbunden.

- 69 - 
 
/ 70 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
S-22 Die beabsichtigte Entwicklung des ca. 37 ha gro-
ßen Hafengebiets zu einem gemischten Stadtquar-
tier mit Wohnen und Dienstleistungen verlangt 
auch eine gute Anbindung mit ÖPNV an die südli-
che Innenstadt. Da die bisherige Stadtbahn-Linie 7 
schon jetzt gut ausgelastet ist und über den Eng-
pass Deutzer Brücke führt (über die auch die Li-
nien 1 u. 9 laufen), schlagen wir eine zusätzliche 
Rheinquerung für Stadtbahn, Fahrrad- und Fuß-
verkehr vor. Damit könnte sowohl die notwendige 
Kapazitätserhöhung auf der Ost-West-Achse der 
Stadtbahn, als auch eine bessere ÖV-Anbindung 
der Stadtteile Deutz, Poll und Porz an den links-
rheinischen Süden in Köln erreicht werden. Die 
Strecke der Linie 7 aus Porz sollte künftig südlich 
von Deutzer und Severinsbrücke einen eigenen 
Rheinübergang erhalten und zugleich als Brücke 
für den Fuß- und Radverkehr ausgestaltet werden. 
Eine solche Brücke für den „Umweltverbund“ läge 
optimal in der Verlängerung der Ringe und könnte 
vom Ubierring aus über die Rheinuferstraße und 
den Rheinauhafen errichtet werden. Wegen der 
nötigen Entwicklungslänge der linksrheinischen 
Straßenbahnrampe ist auch ein Rheinübergang 
südlich der Rheinauhafen-Bebauung mit abkni-
ckender Rampe parallel zur Südbrücke nach Os-
ten zum Deutzer Hafen zu prüfen. Ob und wie 
diese Verbindung im stadtentwicklungsrelevanten 
Rheinkorridor zwischen den Ringen und der Sieg-
burger Str. machbar und finanzierbar ist, sollte von 
der Verwaltung in einer Machbarkeitsstudie geklärt 
werden. 
Um diese Planung zu ermöglichen, muss aller-
dings jetzt die im Planungskonzept zum Deutzer 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. S-3 X X

- 70 - 
 
 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Hafen dargestellt Straße an der ehem. Essigfabrik 
zur Aufnahme des Kfz-Verkehrs von der Siegbur-
ger Str. zur Erschließung des südwestlichen Ent-
wicklungsgebietes so erweitert werden, dass sie 
den Ansatz für eine zukünftige Stadtbahnbrücke 
mit Fuß- und Radverkehr aufnahmen kann. Damit 
soll langfristig die Möglichkeit einer solchen Stadt-
bahnverbindung zwischen Porz und Südstadt of-
fengehalten werden. 
S-23 Der vorgesehene Standort für den Einzelhandel im 
Baufeld BF04 wird als nicht sinnvoll erachtet. Eine 
Einzelhandelsentwicklung auf dem Grundstück mit 
derzeitiger Einzelhandelsnutzung ist nach aktuel-
lem Planungsstand nicht möglich. Um eine Erwei-
terung der Nutzungsmöglichkeiten auf diesem 
Grundstück wird gebeten. 
Die Verlegung der vorgesehenen Anliegerstraße, 
die das betroffene Grundstück durchschneidet, 
wird gefordert. 
 
nein Einzelhandelsnutzungen werden nicht auf das Baufeld BF04 
beschränkt. Konkrete Festsetzungen zu Einzelhandelsnut-
zungen werden erst im Verlauf der weitern Bauleitplanverfah-
ren, nach Konkretisierung auf Basis anstehender Qualifizie-
rungen getroffen werden. 
 
Die zzt. in Überlegung befindlichen Nutzungsfestsetzungen 
beruhen auf den Vorgaben des Integrierten Plans, der durch 
den Rat der Stadt Köln beschlossen wurde. Die Konkretisie-
rung der Festsetzungen zur Nutzung erfolgt im weitern Bau-
leitplanverfahren. Die vorgesehene Anliegerstraße dient zur 
Erschließung der in diesem Bereich geplanten Nutzungen 
und zur Einteilung städtebaulich sinnvoller sowie wirtschaftli-
cher Baufeldgrößen. 
X X

Beratungsverlauf (4)

24.08.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
31.08.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 7.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
31.08.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2023 Rat
TOP 11.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1389/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
16.06.2023
Erstellt
25.04.2023 16:55