1801/2017
Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2016 im Stadtbezirk Porz
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Anlage 2 - Tödliche VU 2016
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Tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2016 im Stadtbezirk Porz Anlage 2 Datum Uhrzeit Bezirk Straße Beteiligung (Alter) Folgen Ursache 30.05.2016 08:25 Poll Im Wasserfeld F (51) - StraB (55) 1 T (51) - 1 LV (55) F betritt Gleise ohne auf StraB zu achten und wird erfasst. 11.10.2016 10:34 Eil Frankfurter Straße 676 F (81) - Pkw (36) 1 T (81) - 1 LV (36) F quert Fahrbahn und wird von Pkw erfasst F - Fußgänger T - Getöte/r StraB - Straßenbahn LV - Leichtverletzte/r
BV 7 - Anlage 1 - Unfallhäufungen 2016
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Anlage 1 Standort Stadtteil Verkehrs- unfälle der Kategorie 1 - 4 davon Verkehrs- unfälle mit Fuß- gängern davon Verkehrs- unfälle mit Rad- fahrern Unfallfolgen (T - Getötet / SV - Schwer- verletzt / LV - Leicht- verletzt Maß- nahmen sind erfolgt Maßnahmen in Vorbereitung / werden geprüft Kreuzung wurde überprüft - keine geeigneten Maßnahmen ersichtlich Bensberger Straße / Anschlussstelle Königsforst Nord Eil 4 0 0 1 SV, 2 LV X Frankfurter Straße / Anschlussstelle Gremberghoven Nord / Rather Straße Gremberghoven 8 0 1 4 LV X Kölner Straße / Gilgaustraße Gremberghoven 7 3 0 10 LV X Liburer Landstraße / Weilerhöfe Libur 4 0 2 1 SV, 3 LV X Steinstraße / Hohenstaufenstraße Porz 4 0 0 5 LV X* Unfallhäufungsstellen 2016 im Bezirk Porz * mobile Geschwindigkeitskontrollen
Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/1 660/12 Vorlagen-Nummer 1801/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 06.07.2017 Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2016 im Stadtbezirk Porz In der als Anlage 1 beigefügten Liste sind alle Unfallhäufungsstellen des Jahres 2016 im Gebiet des Bezirkes Porz aufgeführt. Die Aufstellung der tödlichen Verkehrsunfälle im Stadtbezirk ergibt sich aus der Aufstellung der Anlage 2. Zuständig für die erste Auswertung von Verkehrsunfällen ist das Polizeipräsidium Köln. Dort werden alle Unfälle nach den Kriterien Unfallkategorie (Schwere des Unfalles) und Unfalltyp (Konfliktsituation, aus welcher der Unfall entstanden ist) festgehalten. Laut Erlass des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung vom 11.03.2008 liegt eine Unfallhäufungsstelle innerhalb der 1-Jahres- Betrachtung grundsätzlich dann vor, wenn sich auf einem Knoten oder einer Strecke drei Unfälle der Kategorie 1–4 des gleichen Typs ereignen. Sofern dieses Kriterium erreicht ist, wird der Knoten bzw. die Strecke durch die Polizei als Unfallhäufungsstelle gemeldet. Aufgrund der Verkehrsbelastung ei- nes Knotens kann sich die Anzahl der Unfälle, die zu einer Identifikation als Unfallhäufungsstelle führt, erhöhen. Die Unfallkategorien sind wie folgt aufgeteilt: Kategorie 1: Verkehrsunfall mit Getöteten Kategorie 2: Verkehrsunfall mit Schwerverletzten Kategorie 3: Verkehrsunfall mit Leichtverletzten Kategorie 4: Schwerwiegender Verkehrsunfall mit Sachschaden Kategorien 5–7: Sonstige Sachschadensunfälle Nach Meldung der Unfallhäufungsstelle tritt die Unfallkommission, die sich aus Vertretern der Stadt Köln und der Polizei zusammensetzt zusammen und entscheidet – meistens unter direkter Beteili- gung der Bezirksregierung Köln – über Maßnahmen, die zur Reduzierung des Unfallaufkommens geeignet sind. Im Knoten Frankfurter Straße/Anschlussstelle Gremberghoven/Rather Straße beruhten drei Unfälle mit erheblichen Sachschäden darauf, dass Linksabbieger aus Richtung Anschlussstelle kommend mit dem bevorrechtigten Gegenverkehr kollidierten. Die Verwaltung prüft eine Optimierung der Signalisie- rung um die Verkehrssicherheit für die Abbieger zu verbessern. Bei den übrigen Unfallhäufungsstellen stellte die Unfallkommission keine geeigneten Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit fest. Diese Einschätzung lässt sich zum Beispiel dadurch erklären, dass sich das Unfallgeschehen an Kreuzungen auf verschiedene Bereiche verteilte, auf unterschiedli- chen Ursachen beruhte oder aber keine gezielten und angemessenen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ersichtlich waren. Im Hinblick auf den tödlichen Verkehrsunfall auf Höhe des Schienenübergangs „Im Wasserfeld“ fand am 08.06.2016 gemeinsam mit einer Vertreterin des Bürgervereins ein Ortstermin der Unfallkommis- sion statt. Im Ergebnis dieser Prüfung führte die Verwaltung einen deutlichen Rückschnitt des Grüns 2 im Bereich der Querung durch. Die durch den Bürgerverein angeregte Einrichtung einer Rot-Dunkel- Signalisierung wurde nicht aufgegriffen, da einerseits sehr gute Sichtbeziehungen auf den Schienen- verkehr bestanden und andererseits nur geringe Fußgängerdichten zu verzeichnen waren. Im Nach- gang zu dieser Sitzung teilte die KVB AG mit, dass die Fahrgeschwindigkeit der Bahnen hier von 70 km/h auf 50 km/h reduziert wurde. Dieser Schritt wurde allerdings mit Lärmschutzmaßnahmen be- gründet und stand nicht im Zusammenhang mit dem Unfallgeschehen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1801/2017
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 03.07.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27