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Härtefallfond für sozialer Träger

Gem. Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) AN/1802/2022 vom 19.10.2022

Stand: Am 03.11.2022 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.

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  • Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

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    Grüne GUT & Klima Freunde Linke Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 16.10.2022 AN/1802/2022 Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Härtefallfond für sozialer Träger - Gemeinsamer Antrag von Grünen, GUT & Klima Freunden und Linken - Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Bezirksvertretung Nippes bittet den Rat der Stadt Köln, einen Härtefallfond für soziale Einrichtungen einzurichten, soweit dies nicht durch den Bund oder das Land gewährleistet ist. Dieser Fond dazu beitragen, dass die sozialen Träger trotz eigener Energiesparmaß- nahmen die exorbitanten Energiekosten begleichen können und damit weiterhin ihre wertvol- le soziale Arbeit leisten. Die Obdachlosen in Köln dürfen nicht der Gefahr des Kältetodes ausgesetzt werden! Begründung: Durch den Krieg gegen die Ukraine kommt es zu einer Explosion der Energiekosten. Auch die sozialen Träger im Stadtbezirk Nippes, insbesondere im Sozialraum Bilderstöckchen sind, von diesen Kostenexplosionen betroffen. Viele Träger machen sich große Sorgen, ob die bisherige soziale Arbeit weitergeführt werden kann. In der aktuellen Situation berichten die sozialen Träger von zunehmender Not. Immer mehr Menschen können angesichts von Inflation und Energiepreisexplosion sowie steigenden Mie- ten kaum ihre Lebenshaltungskosten bestreiten. Gerade in einer solchen Situation ist die Arbeit der sozialen Träger mit den verschiedenen Hilfestellungen enorm wichtig. Wenn diese - 2 - soziale Arbeit nicht fortgeführt werden kann, ist mit schlimmsten sozialen Verwerfungen zu rechnen, die antidemokratischen Kräften enormen Auftrieb geben können. Deshalb appelliert die Bezirksvertretung Nippes an den Rat, die Energiekosten der sozialen Träger zu übernehmen und den sozialen Zusammenhalt in der Stadt Köln zu sichern. gez. Beckhaus gez. Feuser gez. Frank
  • Sachstandsbericht BV

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    Dezernat, Dienststelle / Vorlagen-Nummer AN/1802/2022 Stand: 11.04.2023 Sachstandsbericht Härtefallfond für sozialer Träger - Gemeinsamer Antrag von Grünen, GUT & Klima Freunden und Linken -Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes bittet den Rat der Stadt Köln, einen Härtefallfond für soziale Einrichtungen einzurichten, soweit dies nicht durch den Bund oder das Land gewährleistet ist. Dieser Fond soll dazu beitragen, dass die sozialen Träger trotz eigener Energiesparmaßnah- men die exorbitanten Energiekosten begleichen können und damit weiterhin ihre wertvolle soziale Arbeit leisten. Die Obdachlosen in Köln dürfen nicht der Gefahr des Kältetodes ausge- setzt werden! Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Zahlreiche Träger, Vereine und Institutionen, die für Dezernat Soziales, Gesundheit und Woh- nen sowie für das Amt für Integration und Vielfalt freiwillige kommunale Leistungen erbringen, sind mit steigenden Personal- und Betriebs-/Energiekosten infolge des Ukraine-Krieges kon- frontiert. Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Köln am 10.11.2022 im Rahmen seiner 3. Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2023/2024 im Haushalt 2023 und 2024 je- weils 5.000.000 € zur Verfügung gestellt, um diese Mehrbelastungen im Rahmen bestehender städtischer Förderungen zielgerichtet abzumildern. Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren und der Gesundheitsausschuss haben in ihren Sitzungen am 19. und 24.01.2023 – jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich – das „Förderprogramm für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds“ beschlossen und die Ver- waltung mit der Umsetzung beauftragt. Gleichzeitig haben die Ausschüsse die hierfür erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2023 im Teilergebnisplan 0504- Freiwillige Sozialleistungen und Diversity in der Teilplanzeile 15- Transferaufwendungen wie folgt zur Verfügung gestellt: Dezernat V - Soziales, Gesundheit und Wohnen: 1.970.000 € Dezernat der Oberbürgermeisterin – Amt für Integration und Vielfalt: 285.000 Insgesamt: € 2.255.000 € Nächste Schritte: Das Förderprogramm wird von der Verwaltung zurzeit umgesetzt. 2 Zu berücksichtigen ist dabei, dass das Land Nordrhein-Westfalen mit Bescheid vom 17.01.2023 der Stadt Köln auf der Grundlage der Richtlinie „Stärkungspakt NRW“ zum Aus- gleich für in 2023 krisenbedingt anfallender Mehrausgaben in Folge steigender Energiepreise, einer hohen Inflation und einer verstärkten Inanspruchnahme sozialer kommunaler Infrastruk- turen eine Unterstützungsleistung in Höhe von 11.505.876,00 Euro bewilligt hat. Die Mittel aus dem Stärkungspakt NRW sind vorrangig einzusetzen. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Beratungsverlauf

  1. 03.11.2022

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 8.2.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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