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BKA 0877

Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 178. Sitzung des Braunkohlenausschusses (Konstituierung) am 24.04.2026

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss 25.09.2026

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Nächste Beratung: Braunkohlenausschuss, Sitzung am 25.09.2026, TOP 2.

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 178. Sitzung des Braunkohlenausschusses (Konstituierung) am 24.04.2026)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Verlaufsprotokoll BKA 24.04.2026_final_komplett)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 178. Sitzung des Braunkohlenausschusses (Konstituierung) am 24.04.2026)

656 Zeichen

Seite 1 von 1 
Sitzungsvorlage Braunkohle­
nausschuss 
- öffentlich - 
BKA 0877 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Frau Eva Kuhl 
Telefon 0221 / 147 - 4871 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 04.08.2026 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Braunkohlenausschuss 25.09.2026  beschließend 
 
TOP: 
Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 178. Sitzung des Braun­
kohlenausschusses (Konstituierung) am 24.04.2026 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Braunkohlenausschuss genehmigt das Verlaufsprotokoll. 
 
 
Erläuterungen: 
 
 
Anlage(n): 
1. Verlaufsprotokoll BKA 24.04.2026_final_komplett

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Verlaufsprotokoll BKA 24.04.2026_final_komplett)

45144 Zeichen

Beschluss- und Verlaufsprotokoll 
über das wesentliche Ergebnis der  
der konstituierenden Sitzung des Braunkohlenausschusses 
 
am Freitag, den 24. April 2026, 
von 10:00 Uhr bis 11:44 Uhr, 
im Plenarsaal der Bezirksregierung Köln

Seite 2 von 10 
Eröffnung durch den Alterspräsidenten   
 
TOP 1 Feststellung der Tagesordnung  
 
TOP 2 Begrüßung des Regierungspräsidenten Gregor Lange 
 
TOP 3 Ergebnis der Wahl bzw. Berufung der Mitglieder des Braunkohlenausschusses 
Drucksache Nr.: BKA 0870 
 
TOP 4   Geschäftsordnung des Braunkohlenausschusses 
  Drucksache Nr. BKA 0871  
 
TOP 5 Wahl des/der Vorsitzenden 
 Drucksache Nr. BKA 0872  
 
TOP 6   Wahl der / des stellvertretenden Vorsitzenden 
Drucksache Nr. BKA 0873  
 
TOP 07 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 177. Sitzung 
des Braunkohlenausschusses am 21. November 2025  
Drucksache Nr. BKA 0874 
 
TOP 08 Bildung des Arbeitskreises Garzweiler II  
Drucksache Nr. BKA 0875  
 
TOP 09 Bericht über die Zulassung von Betriebsplänen durch die Bergbehörde  
 
TOP 10 Sachstandsbericht der Bergbehörde zum Verdacht illegaler Abfallverbringung 
im Tagebau Garzweiler  
 
TOP 11   Anträge 
 
TOP 12   Anfragen 
 
TOP 13   Mitteilungen  
a) der Bezirksregierung  
b) des Vorsitzenden  
 
_______________________________

Seite 3 von 10 
Eröffnung durch den Alterspräsidenten Bernd Essler (AfD) 
 
Bernd Essler (Alterspräsident, AfD) begrüßt den Regierungspräsidenten Gregor Lange, die Mit-
glieder des Braunkohlenausschusses sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksregie-
rung und weist darauf hin, dass Aufnahmen in Bild und Ton nach der Geschäftsordnung nicht ge-
stattet sind.  
 
Er stellt fest, dass die Einladung unter Bekanntgabe der Tagesordnung fristgerecht erfolgt ist und die 
Beschlussfähigkeit – mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind– vorliegt. 
 
 
TOP 1 Feststellung der Tagesordnung  
 
Beschluss: 
Die Tagesordnung wird festgestellt. 
 
 
TOP 2 Begrüßung des Regierungspräsidenten Gregor Lange 
Herr Regierungspräsident Lange begrüßt die Anwesenden und hält eine Rede. 
 
 
TOP 3 Ergebnis der Wahl bzw. Berufung der Mitglieder des Braunkohlenausschusses 
Drucksache Nr.: BKA 0870 
 
Es gibt keine Wortmeldungen. 
 
Kenntnisnahme: 
Der Braunkohlenausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis. 
 
 
TOP 4   Geschäftsordnung des Braunkohlenausschusses 
  Drucksache Nr. BKA 0871  
 
Gudrun Zentis (GRÜNE) nimmt Stellung zu der Größe des Arbeitskreises, den die 
GRÜNEN für nicht mehr angemessen erachten. Die Anzahl der Fraktionen im Braun-
kohlenausschuss hätten sich verändert. Gudrun Zentis äußert ausdrücklich, dass ihre 
Fraktion die Richtigkeit der Berechnung nicht anzweifle, die Berechnungen seien 
korrekt; Grundlage für diese Berechnung sei die Anzahl der erreichten Mandate bei 
der Kommunalwahl gewesen. Eine Berechnung auf Grundlage der Wählerstimmen 
würde nach Ansicht der GRÜNEN zu einem anderen Ergebnis führen. Dieses Berech-
nungsgrundlage sei grds. für die Zukunft zu überdenken.

Seite 4 von 10 
Vera Müller (HD’in 32) erläutert, dass im Ältestenrat eine mögliche Vergrößerung 
des Arbeitskreises erörtert wurde. Bei einer Vergrößerung um 2 Personen bekämen 
die GRÜNEN ein Mandat mehr, zwischen CDU und SPD würde das Los entscheiden 
müssen. Vera Müller erläutert hier eine pragmatische Lösung zu finden und schlägt 
vor, zu bestimmten Themen eine Kompetenz, bspw. in Form eines sog. Sachverstän-
digen, hinzuzuziehen. Vera Müller macht noch einmal deutlich, dass die Zusammen-
setzung des Arbeitskreises eine politische Entscheidung sei und keine der Verwal-
tung.  
 
Beschlussvorschlag:  
Der Braunkohlenausschuss gibt sich gemäß § 23 Abs. 2 LPlG die Geschäftsordnung 
für die Sitzungsperiode 2026-2031 in der Fassung der Drucksache BKA 0871.  
 
 
TOP 5 Wahl des/der Vorsitzenden 
 Drucksache Nr. BKA 0872  
 
Die CDU schlägt Harald Zillikens vor. Weitere Vorschläge gibt es nicht. 
Bernd Essler (Alterspräsident) stellt fest, dass 35 Stimmberechtigte anwesend 
sind, 3 Stimmberechtigte sind entschuldigt, 2 Stimmberechtigte fehlen unentschul-
digt. Die Wahl findet geheim statt, die Mitglieder werden in alphabetischer Reihen-
folge namentlich aufgerufen. Nachdem der Wahlgang geschlossen ist, zählen die 
Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Braunkohlenausschusses die Stimmen aus. 
 
 Auf den Wahlvorschlag Harald Zillikens entfallen die Stimmen wie folgt:  
 Ja:    31 
 Nein:      2 
 Enthaltung:       2 
  
Damit ist Harald Zillikens als Vorsitzender des Braunkohlenausschusses gewählt wor-
den. Harald Zillikens nimmt die Wahl an.  
 
 
TOP 6   Wahl der / des stellvertretenden Vorsitzenden 
Drucksache Nr. BKA 0873  
 
Seitens der SPD wird Heike Steinhäuser vorgeschlagen, seitens der Grünen Doris 
Kurschilgen. Weitere Vorschläge gibt es nicht. Die Mitglieder werden in alphabeti-
scher Reihenfolge namentlich aufgerufen. Nachdem der Wahlgang geschlossen ist, 
zählen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Braunkohlenausschusses die Stimmen 
aus.

Seite 5 von 10 
 
Wahl der Stellvertretenden Vorsitzenden: 
Auf den Wahlvorschlag Heike Steinhäuser entfallen die Stimmen wie folgt:  
Ja:    31 
Nein:      4 
Enthaltung:      0 
 
Für den Wahlvorschlag Doris Kurschilgen stimmten:  
Ja:    25 
Nein:      8 
Enthaltung:        2 
 
Auf Nachfrage von Bernd Essler (Alterspräsident) erklären Heike Steinhäuser und 
Doris Kurschilgen, dass diese die Wahl annehmen. 
 
Die Sitzungsleitung wird an den neu gewählten Vorsitzenden des Braunkohlenaus-
schusses Harald Zillikens übergeben. Harald Zillikens (Vorsitzender) dankt dem 
Alterspräsidenten Bernd Essler für die souveräne Sitzungsleitung und richtet ein 
kurzes Begrüßungswort an das Plenum. 
 
 
TOP 07 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 177. Sitzung 
des Braunkohlenausschusses am 21. November 2025  
Drucksache Nr. BKA 0874 
 
Es gibt keine Wortmeldungen. 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Braunkohlenausschuss genehmigt die Niederschrift über das wesentliche Ergeb-
nis der 177. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 21. November 2025 bei 9 Ent-
haltungen. 
 
 
TOP 08 Bildung des Arbeitskreises Garzweiler II  
Drucksache Nr. BKA 0875  
 
Harald Zillikens (Vorsitzender) nimmt Bezug auf die Vorlage und die in dieser be-
kannt gegebenen Benennungen: 
 
Arbeitskreis Garzweiler II 
Mitglied Verhinderungsvertreter  Fraktion 
Muckel, Stephan Mannheims, Carsten CDU

Seite 6 von 10 
Bex, Alexander Ripp, Klaus CDU 
Ferl, Henry Schoeller, Dr. Maria CDU 
Thiel, Rainer (*) Hildemann, Michael (*)  SPD 
Spalink, Dieter Steinhäuser, Heike (*) SPD 
Zentis, Gudrun Krause, Manfred DIE GRÜNEN  
Heimes, 
Ann-Kathrin 
Spenrath,  
Hans-Jürgen  
AfD 
Kuckels, Bernd Göbbels, Ulrich FDP 
Bartelmus-
Scholich, Edith  
Yilmaz, Murat  Die Linke  
 
Die mit (*) versehenen Benennungen erfolgen durch die SPD während der Sitzung.  
 
Arbeitskreis Garzweiler II 
Mitglied Verhinderungsvertreter   
N.N. N.N. Arbeitgeber 
N.N. N.N. Arbeitnehmer 
Conzen, 
Bernhard 
Gussen, 
Erich 
Landwirtschaft 
Walther, 
Henning 
--- Naturschutzverbände 
 
 
 Harald Zillikens (Vorsitzender) leitet über zur Wahl des / der Vorsitzenden und des 
/ der Stellvertretung. 
 
Seitens der SPD wird für den Vorsitz Rainer Thiel vorgeschlagen, seitens der CDU 
für den stellvertretenden Vorsitz Bürgermeister Stephan Muckel. Weitere Vor-
schläge gibt es nicht. Harald Zillikens (Vorsitzender) lässt über die beiden Vor-
schläge öffentlich abstimmen.  
 
Beschluss: 
Bei einer Enthaltung der AFD-Fraktion wird Rainer Thiel (SPD) zum Vorsitzenden und 
Stephan Muckel (CDU) zum stellvertretenden Vorsitzenden des Arbeitskreises Garz-
weiler II gewählt. 
 
Kenntnisnahme: 
Der Braunkohlenausschuss nimmt die Benennung der Mitglieder des Arbeitskreises 
Garzweiler II zur Kenntnis.

Seite 7 von 10 
 
TOP 09 Bericht über die Zulassung von Betriebsplänen durch die Bergbehörde  
 
Wolfgang Dronia (Bezirksregierung Arnsberg) stellt sich und seine Behörde vor, 
sodann trägt er anhand seiner Präsentation vor. Im Anschluss daran ist es möglich 
Fragen zu stellen.  
 
Erich Gussen (Landwirtschaft)  fragt nach dem Zeitfenster des Hauptbetriebsplans 
bzw. Abschlussplans zu Garzweiler. Wolfgang Dronia (Bezirksregierung Arnsberg) 
erwarte den Abschlussbetriebsplan wenn das Braunkohlenplanänderungsverfahren 
abgeschlossen sei. Der aktuell laufende Betriebsplan habe eine Befristung bis zum 
31.12.2029, ein neuer Hauptbetriebsplan sei daher zum 01.01.2030 nötig, so dass man 
davon ausgehe, dass ein neuer Plan Anfang des Jahres 2029 zur Zulassung eingereicht 
würde.  
 
Manfred Waddey (Grüne) möchte wissen, ob es richtig sei, dass für den Betrieb der 
Rheinwassertransportleitung zwar ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren, je-
doch kein bergrechtlicher Betriebsplan nötig sei. Wolfgang Dronia (Bezirksregie-
rung Arnsberg) erläutert und korrigiert wie folgt: ein wasserrechtliches Verfahren sei 
für die Wasserentnahme aus dem Rhein erforderlich. Für den Bau der Leitungen sei 
ein bergrechtliches Betriebsplanverfahren anzuwenden, die spätere Befüllung der 
Seen werde sodann wieder über ein wasserrechtliches Verfahren genehmigt. Auf 
Nachfrage von Manfred Waddey (Grüne), ob und inwieweit geprüft werde ob Rei-
nigungsanlagen errichtet werden müssten, erklärt Wolfgang Dronia (Bezirksregie-
rung Arnsberg), dass dies im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die Seebe-
füllung, also bei der Herstellung des Gewässers erfolge. 
 
Weitere Fragen bzw. Wortmeldungen gibt es nicht.  
 
 
TOP 10 Sachstandsbericht der Bergbehörde zum Verdacht illegaler Abfallverbringung 
im Tagebau Garzweiler  
 
Wolfgang Dronia (Bezirksregierung Arnsberg)  trägt anhand seiner Präsentation 
vor. Im Anschluss daran ist es möglich Fragen zu stellen.  
 
Hans-Josef Dederichs (Grüne) hat eine Verständnisfrage zur der Aussage, dass die 
Verantwortung, das eben kein belastetes Material abgeladen würde, auch ein wenig 
bei dem Baggerfahrer vor Ort läge, konkret: ist ein solcher Baggerfahrer geschult oder 
zumindest sensibilisiert, um diese Verantwortung tragen zu können. Zum anderen 
möchte er wissen, ob es überhaupt eine Meldepflicht gäbe, wenn versucht würde be-
lastetes Material abzukippen. Wolfgang Dronia (Bezirksregierung Arnsberg) erläu-
tert, dass die Verantwortung mit bei dem sog. Abfallerzeuger läge, dieser müsse er-
klären, dass die abzuladenden Böden unbelastet seien. Die Raupenfahrer vor Ort seien 
geschult. Eine grund sätzliche Meldepflicht bestünde nicht. Er räumt aber ein, dass 
über eine solche Einführung ggf. noch einmal nachgedacht werden könnte. In jedem 
Fall sei man jetzt sensibilisiert.

Seite 8 von 10 
Henning Walther (Naturschutzverbände)  nimmt Bezug auf die Berichte vom 
02.12.2025 und 19.03.2026; in Letzterem komme man zu dem Schluss, dass eine Ge-
fährdung des Grundwassers nicht zu erwarten sei. Die konkrete Frage lautet: welche 
Grundwasserhöhen wurden von den Gutachtern berücksichtigt? Wolfgang Dronia 
(Bezirksregierung Arnsberg) erwidert, dass wohl die aktuellen in der Planung ste-
henden Höhen berücksichtigt worden seien. Da die Gutachter allerdings die Möglich-
keit einer Ausspülung von Schadstoffen bei Wiederanstieg des Wassers sähen, wurden 
von dort ein entsprechendes Monitoring-Programm vorgeschlagen.  
 
Harald Zillikens (Vorsitzender) erläutert, die Behörden hätten hier sehr umfangreich 
ermittelt. Seine Bitte sei, hier Fragen in gebotener Kürze zu stellen, um im themati-
schen Umfang zu bleiben.  
 
Dieter Spalink (SPD) bezieht sich auf das Gefahrenpotential von 7% und die Auswa-
schungen in das Grundwasser. Auswaschungen könnten auch durch Regen, also von 
oben und nicht ausschließlich von unten, erfolgen. Er möchte wissen, ob vorgesehen 
sei die Kippen abzudecken, um eine Auswaschung durch Regen zu verhindern. 
 
Wolfgang Dronia (Bezirksregierung Arnsberg) – die Beantwortung erfolgte im 
Nachgang: Die hier betrachteten Bereiche wurden und werden überwiegend mit ta-
gebaueigenem Material (Abraum) verfüllt; die angelieferten Fremdböden bilden dabei 
nur eine untergeordnete Menge. Ziel ist es, dass sich in den im Tagebau verfüllten 
Bereichen langfristig, nach Befüllung des Restsees wieder stabile Grundwasserverhält-
nisse einstellen. Eine Abdeckung widerspräche diesem Zweck. Wie dargelegt sind die 
genaue Menge, und die konkreten Einbauorte, wo möglicherweise belastetes Material 
verbracht wurde, unbekannt. Es wäre daher unverhältnismäßig den gesamten Bereich 
der Bodenannahme von ca. 41 ha abzudecken.  
 
Edith Bartelmus-Scholich (Die LINKE) schließt sich thematisch Dieter Spalink (SPD) 
an und fragt ergänzend nach der Bodenschichtung bzw. der Durchlässigkeit der Bo-
denschichten. Sie möchte wissen, ob Kontrollen erst stattfinden würden, wenn der See 
befüllt würde oder finden Kontrollen bereits jetzt schon statt.  
 
Wolfgang Dronia (Bezirksregierung Arnsberg) – die Beantwortung erfolgte im 
Nachgang: Erst wenn die Grundwasserleiter sich während und nach der Seebefüllung 
wieder mit Wasser sättigen, macht es Sinn hier Kontrollen durchzuführen. Die Fließ-
wege des versickernden Niederschlagswassers vor der Verfüllung sind entsprechend 
gering und werden von der Tagebauentwässerung ggf. gefasst.  
 
Gudrun Zentis (Grüne) möchte wissen, ob das vorgenannte Monitoring-Programm, 
welches die Gutachter vorgeschlagen haben, ein gesondertes Monitoring sei oder ob 
dieses im bereits bestehenden Monitoring Garzweiler aufgehe. 
 
Murat Yilmaz (Die LINKE) fragt nach, ob grds. Dokumente, insbesondere diejenigen, 
deren Nummern gefälscht wurden, in Papierform vorlägen oder digitalisiert seien.

Seite 9 von 10 
Wolfgang Dronia (Bezirksregierung Arnsberg) – die Beantwortung erfolgte im 
Nachgang:In welcher Form die Dokumente, welche die ZeUK beschlagnahmt hat, vor-
liegen ist hier nicht bekannt. 
 
Harald Zillikens (Vorsitzender) unterbreitet, vor dem Hintergrund, dass einige Fra-
gen sehr in die Tiefe gingen, respektive auch nur RWE oder RBW (Rheinische Baustoff-
werke GmbH (RBS)) beantworten werden könnten, den Vorschlag, dass alle Fragen 
mit Ausnahme der von Gudrun Zentis (Grüne) i m Nachgang schriftlich beantwortet 
würden. Anmerkung der Schriftführerin: die Fragen wurden im Nachgang beantwortet 
sind vorstehend entsprechend markiert. 
 
Wolfgang Dronia (Bezirksregierung Arnsberg) erläutert, dass ein separates Kon-
zept für die entsprechende Fragestellung erstellt würde, die Besprechung und Aus-
wertung würde dann aber in das bestehende System des Monitoring Garzweiler inte-
griert werden.  
 
Harald Zillikens (Vorsitzender) bedankt sich fü r die sehr umfangreichen Berichte 
und schließt den Tagesordnungspunkt. 
 
 
TOP 11   Anträge 
Es liegen keine Anträge vor.  
 
 
TOP 12   Anfragen 
Es liegen keine Anfragen vor.  
 
 
TOP 13   Mitteilungen  
der Bezirksregierung  
 
Vera Müller (HD’in Dez. 32) thematisiert die Nachbesetzung der Koordinierungs-
gruppe Hambach . Bislang haben an dieser Koordinierungsgruppe Andreas Heller 
und Josef Johann Schmitz teilgenommen, die dem BKA nun aber nicht mehr beiwoh-
nen. In Abstimmung mit CDU und SPD werde Harald Zillikens (CDU) als Vorsitzender 
des Braunkohlenausschusses und Heike Steinhäuser (SPD)  vorgeschlagen. Beide 
brächten Voraussetzungen mit, die der Koordinierungsgruppe zuträglich seien. 
 
Weiter teilt Vera Müller (HD’in Dez. 32)  mit, dass eine Klausurtagung für den 
19.06.2026 geplant ist. Der Sitzungstermin am 28.08.2026 des Arbeitskreises Garzwei-
ler II entfällt. 
 
des Vorsitzenden  
Keine Mitteilung

Seite 10 von 10 
 
Harald Zillikens (Vorsitzender) bedankt sich bei allen Teilnehmern sowie der Bezirksregierung für die 
gute Vorbereitung und schließt die Sitzung um 11:44h. 
 
 
 
gez. Bernd Essler     gez. Harald Zillikens 
(Lebensältester Sitzungsleiter TOP 1 bis 6)  (Vorsitzender des Braunkohlenausschusses) 
 
 
gez. Eva Kuhl 
(Geschäftsstelle Braunkohlenausschuss)

Betriebspläne im Rheinischen Braunkohlenrevier  
zur Umsetzung de r Braunkohlenpl äne 
Stand: 16. März 2026

- 1 - 
 
Übersicht Betriebspläne Tagebau Garzweiler 
 
Aktenzeichen Titel Antragsdatum Zulassungsdatum Befristung 
Hauptbetriebsplan 
60.90.01-009/2025-
007 
Hauptbetriebsplan, Tagebau Garzweiler von 01.01.2026 bis 31.12.2029 
https://www.rwe.com/nachbarschaft/nachbarschaftsinformationen/hauptbetriebsplan-tagebau-garzweiler/  07.04.2025 15.12.2025 31.12.2029 
Rahmenbetriebsplan 
g27-1.2-3-1 Rahmenbetriebsplan vom 05.10.1987 für den Tagebau Garzweiler mit 
Änderungen und Ergänzungen vom 31.08.1995 für den Zeitraum 2001 bis 2045 05.10.1987 22.12.1997 31.12.2045 
g27-1.2-3-1 Änderung 
Änderung der NB 3.4 – Verkippung östliches Restloch 20.05.2022 14.11.2022  
Abschlussbetriebspläne 
f17-3.6-1-14/28 Abschlussbetriebsplan vom 07.09.1982 zur Oberflächengestaltung und 
Rekultivierung einer Teilfläche des Tgb. Frimmersdorf - Garzweiler 07.09.1982 12.03.1984  
f17-3.6-1-14/27 Ergänzung (1. Nachtrag): 
Überführungsbauwerk eines Wirtschaftsweges über den Hohenholzer Graben  22.07.1983 16.08.1983  
f17-3.6-1-14/29 Ergänzung (2. Nachtrag): 
Oberflächenentwässerung Rübenbuschtal mit Hohenholzer Graben 28.11.1983 08.03.1985  
f17-3.6-1-14/30/14 Ergänzung (3. Nachtrag): 
Oberflächenentwässerung und landschaftspflegerische Maßnahmen 15.03.1985 23.12.1987  
f17-3.6-1-16 
Ergänzung (4. Nachtrag): 
Überführung eines Hauptwirtschaftsweges über den Hohenholzer Graben und 
dessen Begleitweg 
27.01.1986 03.06.1986  
f17-1.4-1-1/11 1. Änderung: 
Anhebung der Geländeoberfläche oberhalb der Kraftwerksreststoffdeponie 18.12.1986 27.07.1987  
f17-1-2/12 
2. Änderung: 
Errichtung einer Abfallentsorgungsanlage für den Kreis Neuss (gepl. 
Kreismülldeponie) 
04.05.1987 04.12.1987

- 2 - 
 
f17-1.4-1-4/1 3. Änderung: 
Antrag auf geringfügige Änderung. Durchführung von Erosionsversuchen 13.02.1989 18.05.1989  
f17-3.6-1-14/28 Änderungen der Geländeoberfläche im Bereich der Deponie für Kraftwerksreststoffe 
gem. NB des Planfeststellungsbeschluss der LOBA vom 11.09.1982 23.01.1992 März 1992  
f17-1.4-1-6 Ergänzung (5. Nachtrag) 
Ausbau der Gräben als Gewässer 30.09.1992 30.11.1992  
f17-3.6-1-14/30 5. Änderung: 
Gestaltung des Nordfeldes 26.09.1994 04.01.1995  
f17-3.6-1-14/30 6. Änderung: 
Gestaltung des nördlichen Randes des Nordfeldes (Lößhohlweg) 07.12.1994 24.01.1995  
f17-1.3-4-15 
Ergänzung: (6. Nachtrag): 
Tieferlegung der Betriebs-/Grubenrandstraße mit Errichtung eines 
Brückenbauwerkes unter die A 540 
06.10.1995 25.04.1996  
f17-1.4-1-8 
Abschlussbetriebsplan vom 01.03.93 des Tgb. Garzweiler für die 
Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung, 
Oberflächenentwässerung und landschaftsgestaltende Anlagen für die Zeit 
von 1996 bis 2001 
01.03.1993 07.06.1996  
f17-1.4-1-8 Änderung der Betriebsplanzulassung. Neugestaltung im südlichen Teilbereich des 
Tagebaues (Forst- u. Landwirtschaft) 07.07.1997 05.11.1997  
g27-1.4-2000-2 Abschlussbetriebsplan sachlicher Teil I - Oberflächengestaltung und 
Wiedernutzbarmachung von 2001 bis 2025 31.08.2000 13.08.2002  
g27-1.4-2003-1 Abschlussbetriebsplan sachlicher Teil II -Oberflächenentwässerung und 
landschaftspflegerische Maßnahmen von 2001 - 2025 26.09.2003 29.12.2006  
g27-1.4-2018-1 Abschlussbetriebsplan gemäß § 53 Bundesberggesetz für die Autobahntrasse 
A 44n 04.05.2018 15.06.2018  
g27-1.4-2000-2 
Änderung der Abschlussbetriebspläne zur Oberflächengestaltung und 
Wiedernutzbarmachung (sachlicher Teil I) Az. f17-3.6-1-17/28, f17-1.4-1-8, g27-
1.4-2000-02 
30.11.2016 12.03.2020

- 3 - 
 
Übersicht Betriebspläne Tagebau Hambach 
 
Aktenzeichen Titel Antragsdatum Zulassungsdatum Befristung 
Hauptbetriebsplan 
60.90.01-010/2024-
008 
Hauptbetriebsplan 01.01.2025 - 31.12.2028 
https://www.rwe.com/nachbarschaft/nachbarschaftsinformationen/hauptbetriebsplan-tagebau-hambach/ 05.07.2024 20.12.2024 31.12.2028 
Rahmenbetriebsplan 
h2-1.2-2007-1 3. Rahmenbetriebsplan für die Fortführung des Tagebaus Hambach von 2020 bis 
2030 01.12.2011 12.12.2014 31.12.2030 
Abschlussbetriebspläne 
h2-1.4-h2-3.6-1-1 Oberflächengestaltung und Rekultivierung der Außenkippe Sophienhöhe des 
Tagebaues Hambach  14.11.1974 15.06.1977  
h2-1.4-h2-3.6-1-1 1. Nachtrag 05.01.1979 04.12.1979  
h2-1.4-h2-3.6-1-1 2. Nachtrag 01.09.1980 30.03.1981  
h2-1.4-1-3 Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung der 
Innenkippenüberhöhung von 1993 bis 2015 20.01.1992 12.11.1992  
h2-1.4-1-3 1. Änderung 
Änderung des Abschlussbetriebsplanes 28.10.2003 27.01.2005  
h2-1.4-1-3 2. Änderung 
Änderung des Abschlussbetriebsplanes (Wetterradar) 26.08.2008 29.05.2009  
h2-1.4-1-3 3. Änderung 
Änderung des Abschlussbetriebsplanes sachlicher Teil I 15.09.2011 01.06.2012  
h2-1.4-1-3 4. Änderung 
Änderung des Abschlussbetriebsplanes sachlicher Teil I 01.07.2016 11.01.2019  
h2-1.4-1-3 5. Änderung 25.03.2021 21.12.2020 
(Teilzulassung)

- 4 - 
 
h2-1.4-1-3 Anpassung 5. Änderung (Teilbereiche 4 und 5) 26.09.2022   
h2-1.4-1-4 Oberflächenentwässerung und landschaftspflegerische Maßnahmen der 
Innenkippenüberhöhung 1993 - 2015 (sachlicher Teil II) 20.04.1994 23.02.1999  
h2-1.4-1-4 1. Änderung 
Änderung des Abschlussbetriebsplanes 10.09.2007 02.09.2008  
h2-1.4-2009-1 2. Änderung 
Änderung des Abschlussbetriebsplanes sachlicher Teil II 16.06.2014 20.01.2016  
h2-1.4-2016-1 
Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung der 
Innenkippenüberhöhung für den Zeitraum nach 2020 (sachlicher Teil I) mit 
Änderung vom 13.07.2017 
01.07.2016 11.01.2019  
h2-1.4-2016-1 1. Änderung 13.07.2017 11.01.2019  
h2-1.4-2016-1 2. Änderung 25.03.2021 21.12.2020  
h2-1.4-2016-1 Anpassung 2. Änderung (Teilbereiche 4 und 5) 26.09.2022 07.10.2024  
60.90.01-010-2024-
022 
Abschlussbetriebsplan für die Oberflächengestaltung und 
Wiedernutzbarmachung für die Restfläche im Abbaugebiet des Tagebaus 
Hambach sowie weiterer angrenzender und unter Bergaufsicht stehender 
Flächen 
09.10.2024 12.03.2026

- 5 - 
 
Übersicht Betriebspläne Tagebau Inden 
 
Aktenzeichen Titel Antragsdatum Zulassungsdatum Befristung 
Hauptbetriebsplan 
60.90.01-011/2024-
027 
Hauptbetriebsplan für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2029 
https://www.rwe.com/nachbarschaft/nachbarschaftsinformationen/hauptbetriebsplan-tagebau-inden/  12.12.2024 15.12.2025 31.12.2029 
Rahmenbetriebsplan 
i5-1.2-2-1 Rahmenbetriebsplan für den Tagebau Inden vom 20.09.1984 mit Ergänzungen 
vom 21.05.1990 20.09.1984 29.06.1995 31.12.2045 
i5-1.2-2-3 
1. Änderung vom 05.06.1998 
zum Rahmenbetriebsplan vom 20.09.1984 
mit Ergänzungen vom 21.05.1990 
05.06.1998 06.04.2000  
i5-1.2-2009-1 
2. Änderung vom 17.12.2010 
zum Rahmenbetriebsplan vom 20.09.1984 
mit Ergänzungen vom 21.05.1990 
17.12.2010 20.12.2012  
Abschlussbetriebspläne 
i5-3.6-I-1 Betriebsplan für die Rekultivierung der Innenkippe des Tagebaus Inden – 
südlicher Teil – vom 23.1.1963  15.02.1963 08.04.1964  
i5-1.4-1-2 
Betriebsplanänderung vom 14.06.1993 zum Abschlussbetriebsplan vom 30.04.1985 
des Tgb. Inden für die Oberflächengestaltung und Rekultivierung - Teil I - für den 
Zeitraum bis 1995, Änderung im Bereich Kieswerk Inden 
14.06.1993 06.09.1993  
i5-1.4-1-2/24 
i5-1.4-1-2/28 
Tagebau Inden - Abschlussbetriebsplan für die Oberflächengestaltung und 
Rekultivierung - Teil I vom 30.04.1985 für den Zeitraum bis 1995 30.04.1985 20.01.1987  
i5-1.4-1-3/16 
i5-1.4-1-3/17 
Abschlussbetriebsplan vom 30.04.1985 
Teil I (1. Ergänzung vom 18.02.87 zum) Mulde für die geplante Mülldeponie Kreis 
Aachen 
18.02.1987 23.10.1987 
19.11.1987  
i5-1.4-1-2 
2. Ergänzung vom 19.07.1991 zum Abschlussbetriebsplan für die 
Oberflächengestaltung und Rekultivierung - Teil I - des Tgb. Inden für den Zeitraum 
bis 1995 (Fläche westlich der L 241) 
19.07.1991 31.03.1992  
i5-1.4-1-2 Betriebsplanänderung vom 24.05.1993 zum Abschlussbetriebsplan vom 30.04.1985 
- Teil I - 24.05.1993 14.06.1994

- 6 - 
 
und Abschlussbetriebsplan vom 29.06.1987 . Teil II -  
für den Zeitraum bis 1995 (Detailplanung zum Ausbau des Gewässers 500)  
i5-1.4-1-2 
Betriebsplanänderung vom 14.06.1993 zum Abschlussbetriebsplan vom 30.04.1985 
des Tgb. Inden für die Oberflächengestaltung und Rekultivierung - Teil I - für den 
Zeitraum bis 1995, Änderung im Bereich Kieswerk Inden 
24.05.1993 14.06.1994  
55.15-8-22 
Tgb. Inden; Abschlussbetriebsplan vom 30.04.1985 für die Oberflächengestaltung 
und Rekultivierung des Tgb. Inden für den Zeitraum bis 1995; 
hier: 3. Ergänzung vom 12.06.95, Oberflächengestaltung und 
Wiedernutzbarmachung der Deponie für bergbauliche Abfälle 
12.06.1995 05.06.1996  
i5-1.4-1-4 Abschlussbetriebsplan für den Zeitraum bis 1995, Teil II -
Oberflächenentwässerung und landschaftspflegerische Maßnahmen 29.06.1987 30.04.1992  
i5-1.4-1-2 
Betriebsplanänderung vom 24.05.1993 zum Abschlussbetriebsplan vom 30.04.1985 
- Teil I und Abschlussbetriebsplan vom 29.06.1987 Teil II -  
für den Zeitraum bis 1995 (Detailplanung zum Ausbau des Gewässers 500)  
24.05.1993 14.06.1994  
i 5-1.4-2-1 
Tagebau Inden, Abschlussbetriebsplan sachlicher Teil I - 
Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung für den Zeitraum 1995 bis 
2005 - 
20.05.1992 20.12.1995  
i5-1.4-2-1 
Abschlussbetriebsplan sachlicher Teil I - Oberflächengestaltung und 
Wiedernutzbarmachung für den Zeitraum 1995 bis 2005 hier: 1. Änderung des 
Abschlussbetriebsplanes 
11.05.1998 25.09.1998  
i5-1.4-2000-1 
Tagebau Inden - Abschlussbetriebsplan sachlicher Teil II 
Oberflächenentwässerung und landschaftspflegerische Maßnahmen für den 
Zeitraum von 1995 bis 2005 
09.06.2000 17.07.2009  
i 5-1.4-2003-2 
Abschlussbetriebsplan sachlicher Teil I – Oberflächengestaltung und 
Wiedernutzbarmachung (Zeitraum 2005-2024) für die Restfläche 
Braunkohlenplan Inden, räumlicher Teilabschnitt I 
13.10.2003 09.06.2005  
i5-1.4-2003-2 
Abschlussbetriebsplan sachlicher Teil I – Oberflächengestaltung und 
Wiedernutzbarmachung ab 2005 für die Restfläche Braunkohlenplan Inden, 
räumlicher Teilabschnitt I, Nebenbestimmung 7 der Zulassung vom 09.06.2005 -
Änderung des Wirtschaftswegenetzes- 
05.09.2005 20.01.2006  
i5-1.4-2003-2 
Tagebau Inden - Abschlussbetriebsplan sachlicher Teil II 
Oberflächenentwässerung und landschaftspflegerische Maßnahmen für den 
Zeitraum von 2005 bis 2024 für die Restfläche Braunkohlenplan Inden, 
räumlicher Teilabschnitt I, 27.02.2007, 18.05.2009 
27.02.2007 11.09.2009  
i 5-1.4-2004-3 
Tagebau Inden, Antrag auf Zulassung eines Abschlussbetriebsplanes und 
Mitteilung über das Ende der Bergaufsicht für einen Teilbereich der 
ehemaligen Tagesanlagen Inden 
28.05.2004 03.11.2004  
i 5-1.4-2009-1 
Tagebau Inden - Antrag auf Zulassung eines Abschlussbetriebsplanes und 
Mitteilung über das Ende der Bergaufsicht für eine Teilfläche im Bereich der 
Betriebswerkstatt Weisweiler 
30.11.2009 21.01.2010

- 7 - 
 
i5-1.4-2010-1 
Tagebau Inden - Abschlussbetriebsplan für die Bereiche der neuen 
Kraftwerksreststoffdeponie II Tagebau Inden gemäß vorliegender 
Planfeststellung - sachlicher Teil I - Oberflächengestaltung und 
Wiedernutzbarmachung 
08.04.2010 21.07.2010  
i5-1.4-2013-3 Tagebau Inden - Abschlussbetriebsplan für die Oberflächengestaltung und 
Wiedernutzbarmachung im Abbaufeld Inden II - sachlicher Teil I - 20.12.2013 02.03.2017  
 
i5-1.4-2016-1 
Abschlussbetriebsplan sachlicher Teil II - Oberflächenentwässerung und 
landschaftspflegerische Maßnahmen für den räumlichen Teilabschnitt II 13.06.2016 04.01.2019  
qu36-1.4-2017-1 Abschlussbetriebsplan für das Kieswerk Inden 15.08.2018 07.02.2019  
i5-1.4-2022-1 Abschlussbetriebsplan für einen Teilbereich der ehemaligen Tagesanlagen 
Inden 29.09.2022 22.02.2023  
i5-1.4-2022-2 Abschlussbetriebsplan sachlicher Teil 1 – Oberflächengestaltung und 
Wiedernutzbarmachung für die Restfläche Braunkohlenpläne Inden I + II  30.11.2022 03.07.2024

1 
 
178. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 24.04.2026 
 
TOP 10 
Sachstandsbericht der Bergbehörde zum Verdacht illegaler Abfallver-
bringung im Tagebau Garzweiler 
 
Staatsanwaltschaftliche Untersuchungen 
 
Im Sommer 2024 geriet ein Komplex verdächtiger Beförderer in den Fokus umfangreicher Ermittlun-
gen wegen des Verdachts der illegalen Entsorgung schadstoffbelasteter Bodenmaterialien unter an-
derem in den Tagebau Garzweiler. 
 
Die 2023 gegründete Zentralstelle für die Verfolgung der Umweltkriminalität in NRW (ZeUK NRW) 
und das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) führten auf Basis einer Strafanzeige 
der Bezirksregierung Düsseldorf (BR Düsseldorf) am 03.09.2024 umfangreiche Durchsuchungs-
maßnahmen durch. 
 
Der Strafanzeige der BR Düsseldorf gingen umfängliche Amtsermittlungen, welche durch die  Be-
zirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie für NRW (Bergbehörde NRW) als landes-
weit zuständige Bergbehörde in Amtshilfe unterstützt wurden, voraus. 
 
Demnach sind die in dem Baustoffsektor tätigen Beschuldigten verdächtig in erheblichem  Umfang 
Lieferdokumente gefälscht zu haben, um mit Schadstoffen belasteten Bodenaushub nicht kostspielig 
entsorgen zu müssen, sondern illegal im Tagebau Garzweiler zu entsorgen. Die Menge  sowie die 
Belastung der möglicherweise falsch deklarierten Bodenmaterialien sind Gegenstand laufender Er-
mittlungen der ZeUK NRW. 
 
Bodenaushub fällt bei Baumaßnahmen sowie bei Sanierungsmaßnahmen an. Böden können n ut-
zungsbedingte Vorbelastungen aufweisen oder, insbesondere in Ballungsräumen, anthropogen 
überprägt sein. Auf Grundlage von bergrechtlichen Betriebsplänen der Bergbehörde NRW dürfen im 
Tagebau Garzweiler Bodenmaterial und Steine in insgesamt vier Bodenverwertungsbereichen ver-
wertet werden. Die Verwertung hat schadlos und ordnungsgemäß entsprechend den in gesetzlichen 
Vorschriften, Technischen Regelwerken und erteilten Genehmigungen festgelegten Anforderungen 
zu erfolgen. Die Ablagerungsorte für Bodenaushub sind dabei in den bergrechtlichen Betriebsplänen 
im Einzelnen festgelegt. Die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 – Bergbau und Energie für NRW, 
als landesweit zuständige Bergbehörde, nimmt hierfür die Aufgaben als Abfallwirtschaftsbehörde für 
die unter Bergaufsicht stehenden Betriebe im Land Nordrhein-Westfalen entsprechend der Zustän-
digkeitsverordnung Umweltschutz wahr. Für Überwachungen und Genehmigungen bezüglich außer-
halb dieses Zuständigkeitsbereiches anfallender und zu entsorgender Abfälle und de n Transport 
dieser Abfälle sind andere Abfallwirtschaftsbehörden zuständig. 
 
In den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wird der Zeitraum zwischen 2021 und 2024 betrachtet. 
Während dieser Zeit wurden die vier Verwertungsbereiche „Wanlo“, „Jüchen alt“, „Jüchen neu“ und 
„Pösenberg“ auf Grundlage bergrechtlicher Sonderbetriebspläne betrieben. Die Verwertungsberei-
che „Jüchen alt“, „Jüchen neu“  und „Pösenberg“ liegen östlich der A 44. Der Verwertungsbereich  
„Wanlo“ liegt westlich des Autobahnkreuzes Holz (siehe Abbildung).

2 
 
 
 
Bergbehördliche Anordnung  
 
Nach den Durchsuchungen und ersten Erkenntnissen hatte die Bergbehörde angeordnet, dass an-
geliefertes und noch nicht eingebautes Material an der Verwertungsstelle „Jüchen neu“ bis auf Wei-
teres nicht eingebaut werden durfte. Für die Verwertungsbereiche „Wanlo“ und „Pösenberg“ wurde 
die verwaltungsrechtlich vorgeschriebene Anhörung des Unternehmens durchgeführt. So wurde ge-
währleistet, dass weder  ein Einbau des angelieferten  standortfremden Bodenmaterials noch eine 
Überkippung der Verwertungsbereiche mit tagebaueigenem Abraum  erfolgte. Damit war insoweit 
sichergestellt, dass weitere Untersuchungen in den bisherigen Verwertungsbereichen und erforder-
lichenfalls auch Sicherungsmaßnahmen nicht durch eine weitere Verkippung unnötig erschwert oder 
gar verhindert wurden.  
 
Unternehmerische Maßnahmen 
 
Die Rheinische Baustoffwerke (RBS) als Betreiberin der Verwertungsbereiche hat die Annahme-
stelle „Jüchen neu“ nach Vorliegen der Analytik-Ergebnisse einer Stichprobe aus angeliefertem Bo-
denmaterial unmittelbar gesperrt. Die Verwertungsbereiche „Wanlo“ und „Pösenberg“ wurden eben-
falls gesperrt. Eine Wiederaufnahme der Annahme sowie Verwertung von externem Bodenaushub 
im Tagebau Garzweiler ist - auch zukünftig - nicht vorgesehen. 
 
Die RWE Power AG hat die Annahme von unbelastetem Bodenaushub im Tagebau Garzweiler vor-
sorglich auf die Deponie für Kraftwerksreststoffe (KWR) verlagert. Mit abfallrechtlicher Plangeneh-
migung vom 04.11.2024 wurde das Vorhaben durch die Bergehörde NRW im Einvernehmen mit der 
Bezirksregierung Köln genehmigt. Bodenmaterialien, die die beantragten deponierechtlichen Anfor-

3 
 
derungen erfüllen, dürfen auf der KWR -Deponie verwertet w erden. Dabei sind die im Antrag  be-
schriebenen, abfallrechtlich vorgegebenen bzw. genehmigungsrechtlich  festgelegten Untersu-
chungs- und Nachweispflichten einzuhalten.  
 
Einrichtung einer Arbeitsgruppe unter Federführung des MWIKE NRW 
 
Die Annahme vermeintlich belasteten Bodenmaterials im Tagebau Garzweiler und die davon mög-
licherweise ausgehenden Gefahren für Umweltschutzgüter betreffen die fachlichen und rechtlichen 
Belange in Zuständigkeit des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz u nd Energie 
(MWIKE NRW) sowie des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV NRW). Bei der 
Festlegung von Untersuchungen sind zudem  
• die Ermittlungserkenntnisse der ZeUK NRW bzw.  
• die Recherchen und Auswertungen der Bezirksregierungen Düsseldorf und Arnsberg 
einzubeziehen.  
 
Diesbezüglich waren insbesondere die Auswertungen der jeweils vorliegenden Daten und Unterla-
gen in Bezug auf Mengen, Herkunft und Schadstoffgehalte verdächtiger Anlieferungen sowie poten-
zieller Einbauorte ausschlaggebend. 
 
Auf Initiative des MWIKE NRW hat die Landesregierung aus diesen Gründen eine ressortübergrei-
fende Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der genannten Ministerien und Bezirksregie-
rungen eingerichtet. Die ZeUK NRW erhielt ebenfalls Gelegenheit zur Teilnahme. Die Arbeitsgruppe 
unter Federführung des MWIKE NRW ist am 26.09.2024 erstmals zusammengetreten  und hat in-
zwischen mehr als 20 -mal getagt. Ein zentrales Thema der Arbeitsgruppe war die Befassung mit 
dem nachfolgend dargestellten Untersuchungskonzept. 
 
Gutachtliche Beauftragung und Durchführung eines abgestimmten  Untersuchungskonzep-
tes unter prüfgutachlicher und bergbehördlicher Begleitung  
 
Ziel des Untersuchungskonzeptes war es, zu klären, ob und in welchem Umfang die eingebrachten 
Materialien von den genehmigten Vorgaben abweichen und ob daraus Gefahren für Umweltmedien 
– insbesondere Boden und Grundwasser – entstehen könnten. Die Einschätzung möglicher Gefah-
ren sollte daher auf Grundlage einer Gefährdungsab schätzung nach den bodenschutzrechtlichen  
Maßstäben erfolgen. 
 
Zu diesem Zweck hat die Betreiberin RBS das geotechnische Büro Prof. Dr.-Ing. H. Düllmann GmbH 
mit der Erstellung eines Untersuchungskonzeptes beauftragt. Die verantwortliche Gutachterin, die 
das Konzept erstellt und umsetzt, erfüllt die gemäß § 18 Bundes -Bodenschutzgesetz (BBodSchG) 
geforderten Voraussetzungen an Sachkunde und Zuverlässigkeit. 
 
Auf Grundlage der zuvor erfolgten Abstimmungen im ressortübergreifenden Arbeitskreis hat  die 
Bergbehörde das Sachverständigenbüro ahu GmbH beauftragt, das vom geotechnischen Büro Prof. 
Dr.-Ing. H. Düllmann GmbH entwickelte Untersuchungskonzept zur Gefährdungsabschätzung fach-
lich zu prüfen. Der beauftragte Sachverständige – mit nachgewiesener Sachkunde und Zuverlässig-
keit gemäß § 18 BBodSchG – begleitete zudem die Probenahmen vor Ort und bewertete die Unter-
suchungsergebnisse einschließlich der daraus abzuleitenden Gefahreneinschätzung.

4 
 
Die Verwertungsbereiche wurden auf Grundlage des, vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Kli-
maschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalens eingerichteten, ressortübergreifenden Ar-
beitskreis unter Einbindung des von der Bergbehörde NRW  beauftragten Sachverständigenbüros 
abgestimmten Untersuchungskonzepts rasterförmig beprobt; vereinzelt wurden Schürfe angelegt. 
Insgesamt wurden 45 Bohrungen und Schürfe angelegt sowie 204 Analysen in zertifizierten Laboren 
durchgeführt. 
 
Erzeugerseitige Auswertungen zu Baustellen, Wiegebelegen, Rechnungen 
 
Mit einem Erlass des MUNV NRW vom 27.01.2025 wurden die Unteren Abfall- und Bodenschutzbe-
hörden um Auskunft zu Erkenntnissen über die Schadstoffbelastungen von Böden auf relevante 
Herkunftsbaustellen gebeten. Die im Rahmen der Auswertung der Rückläufe gewonnenen Erkennt-
nisse wurden in den veröffentlichten Gutachten berücksichtigt. 
 
Bergbehördliche Luftbildauswertungen 
 
Ein zentrales Element der bergbehördlichen Aufklärungsarbeit war die Luftbildauswertung zur Iden-
tifikation von Einbauorten verdächtiger  Bodenmaterialien. Da die angelieferten Materialien in den 
großvolumigen Verwertungsbereichen nicht punktgenau dokumentiert  werden können, sondern in 
ausgedehnten Schüttbereichen flächenhaft abgelagert wurden, ist eine Rückverfolgung einzelner 
LKW-Ladungen nicht möglich. Stattdessen stützt sich die Rückverfolgung auf die in monatlichem 
Rhythmus durchgeführten flugzeuggestützten Luftbildvermessungen der Kip penentwicklung. Die 
Bergbehörde hat diese Bilddaten für Zeiträume mit auffällig hohen Anliefermengen mit  den doku-
mentierten Monatsaufmaßen verglichen. So konnten sogenannte Monatskippblöcke identifiziert wer-
den, in denen verdächtige Bodenmaterialien mit hoher Wahrscheinlichkeit eingebaut  wurden. Die 
aus diesen Luftbildern abgeleiteten räumlichen Verdachtsber eiche wurden anschließend mit  dem 
vorgegebenen Beprobungsraster des Untersuchungskonzepts georeferenziert  überlagert, um  si-
cherzustellen, dass die wichtigsten Zonen auch tatsächlich von den Beprobungen repräsentativ er-
fasst wurden. Die Luftbildauswertung diente damit als grundlegende Entscheidungshilfe zur Festle-
gung ggf. erforderlicher ergänzender Bohr- und Schürfpositionen. 
 
Untersuchungsergebnisse 
 
Die Berichte beider Gutachter wurden von der Bergbehörde NRW veröffentlicht  (www.bra.nrw.de/ 
energie-bergbau/rohstoffgewinnung/verdacht-der-illegalen-entsorgung-belasteter-boeden); die we-
sentlichen Ergebnisse werden nachfolgend dargestellt: 
 
Nach den Feststellungen in den Gutachten ergeben sich aus den Untersuchungsergebnissen keine 
konkreten Anhaltspunkte für den Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung im Sinne des  
§ 9 Absatz 2 Satz 1 BBodSchG. Vor diesem Hintergrund bestünde derzeit kein Erfordernis für wei-
tergehende Detailuntersuchungen, solange keine Hinweise oder belastbaren Anhaltspunkte zu kon-
kreten Einbauorten potenziell belasteter Bodenmaterialien vorliegen. Dabei sei auch zu berücksich-
tigen, dass ne ben mutmaßlich belastetem Material – auf Grundlage der Auswertung der Liefer-
scheine auf bis zu etwa 7 % der Gesamtmasse geschätzt – auch erhebliche Mengen unbelasteten 
Materials angeliefert wurden und durch die angewandte Einbautechnik (Einschieben mit Planierrau-
pen) eine Durchmischung sowie ein lagenweiser Einbau erfolgten. Zwar ist nach  gutachtlicher Ein-
schätzung grundsätzlich nicht auszuschließen, dass beim späteren Wiederanstieg des Grundwas-
sers nach Beendigung des Braunkohlenbergbaus Schadstoffe freige setzt werden könnten; die

5 
 
durchgeführten Untersuchungen haben jedoch keine Hinweise auf relevante Schadstofffreisetzun-
gen aus externem Material ergeben. 
 
In den insgesamt rund 45 Bohrungen und Schürfen wurden Fremdmaterialien nahezu ausschließlich 
nicht angetroffen. Im Rahmen der 204 durchgeführten Analysen zeigten einzelne Proben zwar Auf-
fälligkeiten, insbesondere bei den Parametern Sulfat, TOC (Total Organic Carbon – gesamter orga-
nischer Kohlenstoff) und PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe). Abweichungen be-
trafen die Parameter TOC und PAK, die jedoch typisch für Braunkohlenkippen sind und daher aus 
tagebaueigenem Bodenmaterial stammen könnten. In der gutachtlichen Gesamtbewertung wird die 
Qualität der untersuchten Böden als gut bis sehr gut eingestuft. 
 
Die Überprüfung der Bewertung des Geotechnischen Büros Prof. Dr.-Ing. H. Düllmann GmbH durch 
die ahu GmbH bestätigt die Bewertung des Geotechnischen Büros Prof. Dr.- Ing. H. Düllmann GmbH, 
wonach der für die Fortführung der bergrechtlich verpflichtenden Wiedernutzbarmachung des Tage-
baus erforderlichen Überschüttung der untersuchten  Bereiche keine fachlichen Gründe entgegen-
stehen. Sofern aus den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen keine neuen Erkenntnisse hervorge-
hen, besteht derzeit kein weiterer Untersuchungsbedarf. Auch im überkippten Zustand bleiben Nach-
beprobungen sowie gegebenenfalls erforderliche Gefahrenabwehrmaßnahmen technisch umsetz-
bar. Die Ablagerungsbereiche sind darüber hinaus bekannt. 
 
Festlegung eines Grundwassermonitorings 
 
Nach Aussage der involvierten Gutachtenden könnten grundsätzlich beim späteren Wiederanstieg 
des Grundwassers Schadstoffe freigesetzt werden. Die Untersuchungen haben aber keine Hinweise 
auf relevante Schadstofffreisetzungen aus externem Material ergeben. Eine Gefährdung des Grund-
wassers ist nach gutachtlicher Aussage auf Grundlage des aktuellen Kenntnisstands nicht zu erwar-
ten. Unabhängig davon wären auch Auswirkungen auf die Wasserqualität des späteren Restsees im 
Tagebau Garzweiler nicht zu erwarten. 
 
Vorsorglich hat die Bergbehörde entsprechend den p rüfgutachtlichen Empfehlungen der RWE 
Power AG ein verpflichtendes wasserwirtschaftliches Monitoring auferlegt. Ziel ist, mögliche Verän-
derungen im Grundwasser f rühzeitig zu erkennen u nd bei Bedarf Maßnahmen zur Nachuntersu-
chung und Sicherung und Sanierung umsetzen zu können. Das Monitoringkonzept wird im Zuge der 
Planung für den Tagebausee weiter ausgearbeitet und in die bestehende behördliche Monitoring -
Arbeitsgruppe Garzweiler integriert. 
 
Freigabe der Überkippung 
 
Auf Grundlage der bergrechtlich zugelassenen Tagebauplanung sowie der mit den Leitentscheidun-
gen der Landesregierung in Einklang stehenden Braunkohlenpläne ist die RWE Power AG rechtlich 
verpflichtet, die zuvor von der RBS betriebenen Kippstellen mit tagebaueigenem Abraum zu über-
kippen. Die Bergbehörde NRW hat der RWE Power AG die  als Verdachtsflächen eingestuften Be-
reiche inzwischen wieder zur Überkippung mit Abraum aus dem Tagebau Garzweiler freigegeben. 
 
Dieser Entscheidung ging ein intensiver fachlicher Austausch im ressortübergreifenden Arbeitskreis 
voraus. Grundlage der Entscheidung bildeten das Gutachten des Geotechnischen Büros Düllmann 
sowie das Prüfgutachten der ahu GmbH. In mehreren Erörterungen wurden die Gutachter angehört

6 
 
und ihre fachlichen Einschätzungen eingehend hinterfragt. Wesentliche Aspekte der Entscheidungs-
findung waren dabei: 
• die im ahu -Gutachten dargestellte Bewertung zu Art und Umfang der Belastungen  sowie der 
angelieferten Bodenmengen, 
• dass durch den Prüfgutachter empfohlene langfristige Grundwassermonitoring sowie 
• die Möglichkeit, auch nach erfolgter Überkippung bei konkreten Hinweisen auf eine  lokale Be-
lastung dort weitergehende Untersuchungen sowie erforderliche Sicherungs- und Sanierungs-
maßnahmen durchführen zu können. 
 
Maßnahmen zur effektiven Vorbeugung 
 
Die Einführung von möglichen Verbesserungen beim (bundesrechtlichen) Rechtsrahmen und in den 
Abläufen auf dem gesamten Entsorgungsweg, um vergleichbaren Fällen in Zukunft besser vorbeu-
gen zu können, obliegt dem Gesetzgeber.  
 
Welche Optimierungen hinsichtlich der Do kumentations- und Überwachungsmaßnahmen unter 
Bergaufsicht möglich und umsetzbar sind, ist gegenwärtiger Prüfgegenstand der Bergbehörde NRW. 
Hierzu zählen die bereits umgesetzte Erhöhung amtlicher Stichprobenahmen sowie die Dokumen-
tation des Einbaus innerhalb von definierten Verkippungsrastern.  
 
Unterrichtung des Landtags 
 
Zum Thema „Verdacht illegaler Abfallverbringung in Tagebauen“ wurden Berichte der Landessregie-
rung in diversen Landtagsausschüssen von der Landeregierung vorgelegt.  
 
Die Bergbehörde war dabei insbesondere an den Berichten an den Unterausschuss Bergbausi-
cherheit des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (UA B) beteiligt. 
• Bericht vom 18.09.2024:  
Tagebau Garzweiler (2024-09-18_MMV18-2973) 
• Bericht vom 10.12.2024:  
Tagebau Garzweiler; Angaben zum Untersuchungskonzept (2024-12-10_MMV18-3399)  
• Bericht vom 01.07.2025:  
Tagebau Garzweiler und weitere unter Bergaufsicht stehende Tagebaue (2025-07-01_MMV18-4036)  
• Berichte vom 02.12.2025:  
Tagebau Garzweiler und weitere Standorte im Zuständigkeitsbereich der Bergbehörde (2025-12-02_MMV18-4588) 
• Bericht vom 19.03.2026:  
Sachstand der Gefahrenermittlung im Zuständigkeitsbereich der Bergbehörde (2026-03-19_MMV18-4932) 
Weiter Berichte gingen an den Ausschuss für Umwelt, Natur - und Verbraucherschutz, Land-
wirtschaft, Forsten und ländliche Räume (AULNV) und den Rechtsausschuss (RA). 
 
Weitere Informationen 
 
Die Bergbehörde NRW hat zum Verdacht der illegalen Entsorgung belasteter Böden eine Homepage 
eingerichtet auf der alle vorliegenden Informationen (sofern sie nicht den staatsanwaltlichen Ermitt-
lungen entgegenstehen) zugänglich sind. 
www.bra.nrw.de/energie-bergbau/rohstoffgewinnung/verdacht-der-illegalen-entsorgung-belasteter-boeden 
 
Dortmund/Düren, 20.04.2026 
Wolfgang Dronia/Janick Papathanasiou

Beratungsverlauf (1)

25.09.2026 Braunkohlenausschuss
TOP 2.
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BKA 0877
Typ
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
Datum
25.09.2026
Erstellt
26.08.2026 13:05