BKA 0877
Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 178. Sitzung des Braunkohlenausschusses (Konstituierung) am 24.04.2026
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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 178. Sitzung des Braunkohlenausschusses (Konstituierung) am 24.04.2026)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage Braunkohle nausschuss - öffentlich - BKA 0877 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Frau Eva Kuhl Telefon 0221 / 147 - 4871 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 04.08.2026 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Braunkohlenausschuss 25.09.2026 beschließend TOP: Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 178. Sitzung des Braun kohlenausschusses (Konstituierung) am 24.04.2026 Beschlussvorschlag: Der Braunkohlenausschuss genehmigt das Verlaufsprotokoll. Erläuterungen: Anlage(n): 1. Verlaufsprotokoll BKA 24.04.2026_final_komplett
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Verlaufsprotokoll BKA 24.04.2026_final_komplett)
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Beschluss- und Verlaufsprotokoll über das wesentliche Ergebnis der der konstituierenden Sitzung des Braunkohlenausschusses am Freitag, den 24. April 2026, von 10:00 Uhr bis 11:44 Uhr, im Plenarsaal der Bezirksregierung Köln Seite 2 von 10 Eröffnung durch den Alterspräsidenten TOP 1 Feststellung der Tagesordnung TOP 2 Begrüßung des Regierungspräsidenten Gregor Lange TOP 3 Ergebnis der Wahl bzw. Berufung der Mitglieder des Braunkohlenausschusses Drucksache Nr.: BKA 0870 TOP 4 Geschäftsordnung des Braunkohlenausschusses Drucksache Nr. BKA 0871 TOP 5 Wahl des/der Vorsitzenden Drucksache Nr. BKA 0872 TOP 6 Wahl der / des stellvertretenden Vorsitzenden Drucksache Nr. BKA 0873 TOP 07 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 177. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 21. November 2025 Drucksache Nr. BKA 0874 TOP 08 Bildung des Arbeitskreises Garzweiler II Drucksache Nr. BKA 0875 TOP 09 Bericht über die Zulassung von Betriebsplänen durch die Bergbehörde TOP 10 Sachstandsbericht der Bergbehörde zum Verdacht illegaler Abfallverbringung im Tagebau Garzweiler TOP 11 Anträge TOP 12 Anfragen TOP 13 Mitteilungen a) der Bezirksregierung b) des Vorsitzenden _______________________________ Seite 3 von 10 Eröffnung durch den Alterspräsidenten Bernd Essler (AfD) Bernd Essler (Alterspräsident, AfD) begrüßt den Regierungspräsidenten Gregor Lange, die Mit- glieder des Braunkohlenausschusses sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksregie- rung und weist darauf hin, dass Aufnahmen in Bild und Ton nach der Geschäftsordnung nicht ge- stattet sind. Er stellt fest, dass die Einladung unter Bekanntgabe der Tagesordnung fristgerecht erfolgt ist und die Beschlussfähigkeit – mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind– vorliegt. TOP 1 Feststellung der Tagesordnung Beschluss: Die Tagesordnung wird festgestellt. TOP 2 Begrüßung des Regierungspräsidenten Gregor Lange Herr Regierungspräsident Lange begrüßt die Anwesenden und hält eine Rede. TOP 3 Ergebnis der Wahl bzw. Berufung der Mitglieder des Braunkohlenausschusses Drucksache Nr.: BKA 0870 Es gibt keine Wortmeldungen. Kenntnisnahme: Der Braunkohlenausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis. TOP 4 Geschäftsordnung des Braunkohlenausschusses Drucksache Nr. BKA 0871 Gudrun Zentis (GRÜNE) nimmt Stellung zu der Größe des Arbeitskreises, den die GRÜNEN für nicht mehr angemessen erachten. Die Anzahl der Fraktionen im Braun- kohlenausschuss hätten sich verändert. Gudrun Zentis äußert ausdrücklich, dass ihre Fraktion die Richtigkeit der Berechnung nicht anzweifle, die Berechnungen seien korrekt; Grundlage für diese Berechnung sei die Anzahl der erreichten Mandate bei der Kommunalwahl gewesen. Eine Berechnung auf Grundlage der Wählerstimmen würde nach Ansicht der GRÜNEN zu einem anderen Ergebnis führen. Dieses Berech- nungsgrundlage sei grds. für die Zukunft zu überdenken. Seite 4 von 10 Vera Müller (HD’in 32) erläutert, dass im Ältestenrat eine mögliche Vergrößerung des Arbeitskreises erörtert wurde. Bei einer Vergrößerung um 2 Personen bekämen die GRÜNEN ein Mandat mehr, zwischen CDU und SPD würde das Los entscheiden müssen. Vera Müller erläutert hier eine pragmatische Lösung zu finden und schlägt vor, zu bestimmten Themen eine Kompetenz, bspw. in Form eines sog. Sachverstän- digen, hinzuzuziehen. Vera Müller macht noch einmal deutlich, dass die Zusammen- setzung des Arbeitskreises eine politische Entscheidung sei und keine der Verwal- tung. Beschlussvorschlag: Der Braunkohlenausschuss gibt sich gemäß § 23 Abs. 2 LPlG die Geschäftsordnung für die Sitzungsperiode 2026-2031 in der Fassung der Drucksache BKA 0871. TOP 5 Wahl des/der Vorsitzenden Drucksache Nr. BKA 0872 Die CDU schlägt Harald Zillikens vor. Weitere Vorschläge gibt es nicht. Bernd Essler (Alterspräsident) stellt fest, dass 35 Stimmberechtigte anwesend sind, 3 Stimmberechtigte sind entschuldigt, 2 Stimmberechtigte fehlen unentschul- digt. Die Wahl findet geheim statt, die Mitglieder werden in alphabetischer Reihen- folge namentlich aufgerufen. Nachdem der Wahlgang geschlossen ist, zählen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Braunkohlenausschusses die Stimmen aus. Auf den Wahlvorschlag Harald Zillikens entfallen die Stimmen wie folgt: Ja: 31 Nein: 2 Enthaltung: 2 Damit ist Harald Zillikens als Vorsitzender des Braunkohlenausschusses gewählt wor- den. Harald Zillikens nimmt die Wahl an. TOP 6 Wahl der / des stellvertretenden Vorsitzenden Drucksache Nr. BKA 0873 Seitens der SPD wird Heike Steinhäuser vorgeschlagen, seitens der Grünen Doris Kurschilgen. Weitere Vorschläge gibt es nicht. Die Mitglieder werden in alphabeti- scher Reihenfolge namentlich aufgerufen. Nachdem der Wahlgang geschlossen ist, zählen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Braunkohlenausschusses die Stimmen aus. Seite 5 von 10 Wahl der Stellvertretenden Vorsitzenden: Auf den Wahlvorschlag Heike Steinhäuser entfallen die Stimmen wie folgt: Ja: 31 Nein: 4 Enthaltung: 0 Für den Wahlvorschlag Doris Kurschilgen stimmten: Ja: 25 Nein: 8 Enthaltung: 2 Auf Nachfrage von Bernd Essler (Alterspräsident) erklären Heike Steinhäuser und Doris Kurschilgen, dass diese die Wahl annehmen. Die Sitzungsleitung wird an den neu gewählten Vorsitzenden des Braunkohlenaus- schusses Harald Zillikens übergeben. Harald Zillikens (Vorsitzender) dankt dem Alterspräsidenten Bernd Essler für die souveräne Sitzungsleitung und richtet ein kurzes Begrüßungswort an das Plenum. TOP 07 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 177. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 21. November 2025 Drucksache Nr. BKA 0874 Es gibt keine Wortmeldungen. Beschlussvorschlag: Der Braunkohlenausschuss genehmigt die Niederschrift über das wesentliche Ergeb- nis der 177. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 21. November 2025 bei 9 Ent- haltungen. TOP 08 Bildung des Arbeitskreises Garzweiler II Drucksache Nr. BKA 0875 Harald Zillikens (Vorsitzender) nimmt Bezug auf die Vorlage und die in dieser be- kannt gegebenen Benennungen: Arbeitskreis Garzweiler II Mitglied Verhinderungsvertreter Fraktion Muckel, Stephan Mannheims, Carsten CDU Seite 6 von 10 Bex, Alexander Ripp, Klaus CDU Ferl, Henry Schoeller, Dr. Maria CDU Thiel, Rainer (*) Hildemann, Michael (*) SPD Spalink, Dieter Steinhäuser, Heike (*) SPD Zentis, Gudrun Krause, Manfred DIE GRÜNEN Heimes, Ann-Kathrin Spenrath, Hans-Jürgen AfD Kuckels, Bernd Göbbels, Ulrich FDP Bartelmus- Scholich, Edith Yilmaz, Murat Die Linke Die mit (*) versehenen Benennungen erfolgen durch die SPD während der Sitzung. Arbeitskreis Garzweiler II Mitglied Verhinderungsvertreter N.N. N.N. Arbeitgeber N.N. N.N. Arbeitnehmer Conzen, Bernhard Gussen, Erich Landwirtschaft Walther, Henning --- Naturschutzverbände Harald Zillikens (Vorsitzender) leitet über zur Wahl des / der Vorsitzenden und des / der Stellvertretung. Seitens der SPD wird für den Vorsitz Rainer Thiel vorgeschlagen, seitens der CDU für den stellvertretenden Vorsitz Bürgermeister Stephan Muckel. Weitere Vor- schläge gibt es nicht. Harald Zillikens (Vorsitzender) lässt über die beiden Vor- schläge öffentlich abstimmen. Beschluss: Bei einer Enthaltung der AFD-Fraktion wird Rainer Thiel (SPD) zum Vorsitzenden und Stephan Muckel (CDU) zum stellvertretenden Vorsitzenden des Arbeitskreises Garz- weiler II gewählt. Kenntnisnahme: Der Braunkohlenausschuss nimmt die Benennung der Mitglieder des Arbeitskreises Garzweiler II zur Kenntnis. Seite 7 von 10 TOP 09 Bericht über die Zulassung von Betriebsplänen durch die Bergbehörde Wolfgang Dronia (Bezirksregierung Arnsberg) stellt sich und seine Behörde vor, sodann trägt er anhand seiner Präsentation vor. Im Anschluss daran ist es möglich Fragen zu stellen. Erich Gussen (Landwirtschaft) fragt nach dem Zeitfenster des Hauptbetriebsplans bzw. Abschlussplans zu Garzweiler. Wolfgang Dronia (Bezirksregierung Arnsberg) erwarte den Abschlussbetriebsplan wenn das Braunkohlenplanänderungsverfahren abgeschlossen sei. Der aktuell laufende Betriebsplan habe eine Befristung bis zum 31.12.2029, ein neuer Hauptbetriebsplan sei daher zum 01.01.2030 nötig, so dass man davon ausgehe, dass ein neuer Plan Anfang des Jahres 2029 zur Zulassung eingereicht würde. Manfred Waddey (Grüne) möchte wissen, ob es richtig sei, dass für den Betrieb der Rheinwassertransportleitung zwar ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren, je- doch kein bergrechtlicher Betriebsplan nötig sei. Wolfgang Dronia (Bezirksregie- rung Arnsberg) erläutert und korrigiert wie folgt: ein wasserrechtliches Verfahren sei für die Wasserentnahme aus dem Rhein erforderlich. Für den Bau der Leitungen sei ein bergrechtliches Betriebsplanverfahren anzuwenden, die spätere Befüllung der Seen werde sodann wieder über ein wasserrechtliches Verfahren genehmigt. Auf Nachfrage von Manfred Waddey (Grüne), ob und inwieweit geprüft werde ob Rei- nigungsanlagen errichtet werden müssten, erklärt Wolfgang Dronia (Bezirksregie- rung Arnsberg), dass dies im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die Seebe- füllung, also bei der Herstellung des Gewässers erfolge. Weitere Fragen bzw. Wortmeldungen gibt es nicht. TOP 10 Sachstandsbericht der Bergbehörde zum Verdacht illegaler Abfallverbringung im Tagebau Garzweiler Wolfgang Dronia (Bezirksregierung Arnsberg) trägt anhand seiner Präsentation vor. Im Anschluss daran ist es möglich Fragen zu stellen. Hans-Josef Dederichs (Grüne) hat eine Verständnisfrage zur der Aussage, dass die Verantwortung, das eben kein belastetes Material abgeladen würde, auch ein wenig bei dem Baggerfahrer vor Ort läge, konkret: ist ein solcher Baggerfahrer geschult oder zumindest sensibilisiert, um diese Verantwortung tragen zu können. Zum anderen möchte er wissen, ob es überhaupt eine Meldepflicht gäbe, wenn versucht würde be- lastetes Material abzukippen. Wolfgang Dronia (Bezirksregierung Arnsberg) erläu- tert, dass die Verantwortung mit bei dem sog. Abfallerzeuger läge, dieser müsse er- klären, dass die abzuladenden Böden unbelastet seien. Die Raupenfahrer vor Ort seien geschult. Eine grund sätzliche Meldepflicht bestünde nicht. Er räumt aber ein, dass über eine solche Einführung ggf. noch einmal nachgedacht werden könnte. In jedem Fall sei man jetzt sensibilisiert. Seite 8 von 10 Henning Walther (Naturschutzverbände) nimmt Bezug auf die Berichte vom 02.12.2025 und 19.03.2026; in Letzterem komme man zu dem Schluss, dass eine Ge- fährdung des Grundwassers nicht zu erwarten sei. Die konkrete Frage lautet: welche Grundwasserhöhen wurden von den Gutachtern berücksichtigt? Wolfgang Dronia (Bezirksregierung Arnsberg) erwidert, dass wohl die aktuellen in der Planung ste- henden Höhen berücksichtigt worden seien. Da die Gutachter allerdings die Möglich- keit einer Ausspülung von Schadstoffen bei Wiederanstieg des Wassers sähen, wurden von dort ein entsprechendes Monitoring-Programm vorgeschlagen. Harald Zillikens (Vorsitzender) erläutert, die Behörden hätten hier sehr umfangreich ermittelt. Seine Bitte sei, hier Fragen in gebotener Kürze zu stellen, um im themati- schen Umfang zu bleiben. Dieter Spalink (SPD) bezieht sich auf das Gefahrenpotential von 7% und die Auswa- schungen in das Grundwasser. Auswaschungen könnten auch durch Regen, also von oben und nicht ausschließlich von unten, erfolgen. Er möchte wissen, ob vorgesehen sei die Kippen abzudecken, um eine Auswaschung durch Regen zu verhindern. Wolfgang Dronia (Bezirksregierung Arnsberg) – die Beantwortung erfolgte im Nachgang: Die hier betrachteten Bereiche wurden und werden überwiegend mit ta- gebaueigenem Material (Abraum) verfüllt; die angelieferten Fremdböden bilden dabei nur eine untergeordnete Menge. Ziel ist es, dass sich in den im Tagebau verfüllten Bereichen langfristig, nach Befüllung des Restsees wieder stabile Grundwasserverhält- nisse einstellen. Eine Abdeckung widerspräche diesem Zweck. Wie dargelegt sind die genaue Menge, und die konkreten Einbauorte, wo möglicherweise belastetes Material verbracht wurde, unbekannt. Es wäre daher unverhältnismäßig den gesamten Bereich der Bodenannahme von ca. 41 ha abzudecken. Edith Bartelmus-Scholich (Die LINKE) schließt sich thematisch Dieter Spalink (SPD) an und fragt ergänzend nach der Bodenschichtung bzw. der Durchlässigkeit der Bo- denschichten. Sie möchte wissen, ob Kontrollen erst stattfinden würden, wenn der See befüllt würde oder finden Kontrollen bereits jetzt schon statt. Wolfgang Dronia (Bezirksregierung Arnsberg) – die Beantwortung erfolgte im Nachgang: Erst wenn die Grundwasserleiter sich während und nach der Seebefüllung wieder mit Wasser sättigen, macht es Sinn hier Kontrollen durchzuführen. Die Fließ- wege des versickernden Niederschlagswassers vor der Verfüllung sind entsprechend gering und werden von der Tagebauentwässerung ggf. gefasst. Gudrun Zentis (Grüne) möchte wissen, ob das vorgenannte Monitoring-Programm, welches die Gutachter vorgeschlagen haben, ein gesondertes Monitoring sei oder ob dieses im bereits bestehenden Monitoring Garzweiler aufgehe. Murat Yilmaz (Die LINKE) fragt nach, ob grds. Dokumente, insbesondere diejenigen, deren Nummern gefälscht wurden, in Papierform vorlägen oder digitalisiert seien. Seite 9 von 10 Wolfgang Dronia (Bezirksregierung Arnsberg) – die Beantwortung erfolgte im Nachgang:In welcher Form die Dokumente, welche die ZeUK beschlagnahmt hat, vor- liegen ist hier nicht bekannt. Harald Zillikens (Vorsitzender) unterbreitet, vor dem Hintergrund, dass einige Fra- gen sehr in die Tiefe gingen, respektive auch nur RWE oder RBW (Rheinische Baustoff- werke GmbH (RBS)) beantworten werden könnten, den Vorschlag, dass alle Fragen mit Ausnahme der von Gudrun Zentis (Grüne) i m Nachgang schriftlich beantwortet würden. Anmerkung der Schriftführerin: die Fragen wurden im Nachgang beantwortet sind vorstehend entsprechend markiert. Wolfgang Dronia (Bezirksregierung Arnsberg) erläutert, dass ein separates Kon- zept für die entsprechende Fragestellung erstellt würde, die Besprechung und Aus- wertung würde dann aber in das bestehende System des Monitoring Garzweiler inte- griert werden. Harald Zillikens (Vorsitzender) bedankt sich fü r die sehr umfangreichen Berichte und schließt den Tagesordnungspunkt. TOP 11 Anträge Es liegen keine Anträge vor. TOP 12 Anfragen Es liegen keine Anfragen vor. TOP 13 Mitteilungen der Bezirksregierung Vera Müller (HD’in Dez. 32) thematisiert die Nachbesetzung der Koordinierungs- gruppe Hambach . Bislang haben an dieser Koordinierungsgruppe Andreas Heller und Josef Johann Schmitz teilgenommen, die dem BKA nun aber nicht mehr beiwoh- nen. In Abstimmung mit CDU und SPD werde Harald Zillikens (CDU) als Vorsitzender des Braunkohlenausschusses und Heike Steinhäuser (SPD) vorgeschlagen. Beide brächten Voraussetzungen mit, die der Koordinierungsgruppe zuträglich seien. Weiter teilt Vera Müller (HD’in Dez. 32) mit, dass eine Klausurtagung für den 19.06.2026 geplant ist. Der Sitzungstermin am 28.08.2026 des Arbeitskreises Garzwei- ler II entfällt. des Vorsitzenden Keine Mitteilung Seite 10 von 10 Harald Zillikens (Vorsitzender) bedankt sich bei allen Teilnehmern sowie der Bezirksregierung für die gute Vorbereitung und schließt die Sitzung um 11:44h. gez. Bernd Essler gez. Harald Zillikens (Lebensältester Sitzungsleiter TOP 1 bis 6) (Vorsitzender des Braunkohlenausschusses) gez. Eva Kuhl (Geschäftsstelle Braunkohlenausschuss) Betriebspläne im Rheinischen Braunkohlenrevier zur Umsetzung de r Braunkohlenpl äne Stand: 16. März 2026 - 1 - Übersicht Betriebspläne Tagebau Garzweiler Aktenzeichen Titel Antragsdatum Zulassungsdatum Befristung Hauptbetriebsplan 60.90.01-009/2025- 007 Hauptbetriebsplan, Tagebau Garzweiler von 01.01.2026 bis 31.12.2029 https://www.rwe.com/nachbarschaft/nachbarschaftsinformationen/hauptbetriebsplan-tagebau-garzweiler/ 07.04.2025 15.12.2025 31.12.2029 Rahmenbetriebsplan g27-1.2-3-1 Rahmenbetriebsplan vom 05.10.1987 für den Tagebau Garzweiler mit Änderungen und Ergänzungen vom 31.08.1995 für den Zeitraum 2001 bis 2045 05.10.1987 22.12.1997 31.12.2045 g27-1.2-3-1 Änderung Änderung der NB 3.4 – Verkippung östliches Restloch 20.05.2022 14.11.2022 Abschlussbetriebspläne f17-3.6-1-14/28 Abschlussbetriebsplan vom 07.09.1982 zur Oberflächengestaltung und Rekultivierung einer Teilfläche des Tgb. Frimmersdorf - Garzweiler 07.09.1982 12.03.1984 f17-3.6-1-14/27 Ergänzung (1. Nachtrag): Überführungsbauwerk eines Wirtschaftsweges über den Hohenholzer Graben 22.07.1983 16.08.1983 f17-3.6-1-14/29 Ergänzung (2. Nachtrag): Oberflächenentwässerung Rübenbuschtal mit Hohenholzer Graben 28.11.1983 08.03.1985 f17-3.6-1-14/30/14 Ergänzung (3. Nachtrag): Oberflächenentwässerung und landschaftspflegerische Maßnahmen 15.03.1985 23.12.1987 f17-3.6-1-16 Ergänzung (4. Nachtrag): Überführung eines Hauptwirtschaftsweges über den Hohenholzer Graben und dessen Begleitweg 27.01.1986 03.06.1986 f17-1.4-1-1/11 1. Änderung: Anhebung der Geländeoberfläche oberhalb der Kraftwerksreststoffdeponie 18.12.1986 27.07.1987 f17-1-2/12 2. Änderung: Errichtung einer Abfallentsorgungsanlage für den Kreis Neuss (gepl. Kreismülldeponie) 04.05.1987 04.12.1987 - 2 - f17-1.4-1-4/1 3. Änderung: Antrag auf geringfügige Änderung. Durchführung von Erosionsversuchen 13.02.1989 18.05.1989 f17-3.6-1-14/28 Änderungen der Geländeoberfläche im Bereich der Deponie für Kraftwerksreststoffe gem. NB des Planfeststellungsbeschluss der LOBA vom 11.09.1982 23.01.1992 März 1992 f17-1.4-1-6 Ergänzung (5. Nachtrag) Ausbau der Gräben als Gewässer 30.09.1992 30.11.1992 f17-3.6-1-14/30 5. Änderung: Gestaltung des Nordfeldes 26.09.1994 04.01.1995 f17-3.6-1-14/30 6. Änderung: Gestaltung des nördlichen Randes des Nordfeldes (Lößhohlweg) 07.12.1994 24.01.1995 f17-1.3-4-15 Ergänzung: (6. Nachtrag): Tieferlegung der Betriebs-/Grubenrandstraße mit Errichtung eines Brückenbauwerkes unter die A 540 06.10.1995 25.04.1996 f17-1.4-1-8 Abschlussbetriebsplan vom 01.03.93 des Tgb. Garzweiler für die Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung, Oberflächenentwässerung und landschaftsgestaltende Anlagen für die Zeit von 1996 bis 2001 01.03.1993 07.06.1996 f17-1.4-1-8 Änderung der Betriebsplanzulassung. Neugestaltung im südlichen Teilbereich des Tagebaues (Forst- u. Landwirtschaft) 07.07.1997 05.11.1997 g27-1.4-2000-2 Abschlussbetriebsplan sachlicher Teil I - Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung von 2001 bis 2025 31.08.2000 13.08.2002 g27-1.4-2003-1 Abschlussbetriebsplan sachlicher Teil II -Oberflächenentwässerung und landschaftspflegerische Maßnahmen von 2001 - 2025 26.09.2003 29.12.2006 g27-1.4-2018-1 Abschlussbetriebsplan gemäß § 53 Bundesberggesetz für die Autobahntrasse A 44n 04.05.2018 15.06.2018 g27-1.4-2000-2 Änderung der Abschlussbetriebspläne zur Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung (sachlicher Teil I) Az. f17-3.6-1-17/28, f17-1.4-1-8, g27- 1.4-2000-02 30.11.2016 12.03.2020 - 3 - Übersicht Betriebspläne Tagebau Hambach Aktenzeichen Titel Antragsdatum Zulassungsdatum Befristung Hauptbetriebsplan 60.90.01-010/2024- 008 Hauptbetriebsplan 01.01.2025 - 31.12.2028 https://www.rwe.com/nachbarschaft/nachbarschaftsinformationen/hauptbetriebsplan-tagebau-hambach/ 05.07.2024 20.12.2024 31.12.2028 Rahmenbetriebsplan h2-1.2-2007-1 3. Rahmenbetriebsplan für die Fortführung des Tagebaus Hambach von 2020 bis 2030 01.12.2011 12.12.2014 31.12.2030 Abschlussbetriebspläne h2-1.4-h2-3.6-1-1 Oberflächengestaltung und Rekultivierung der Außenkippe Sophienhöhe des Tagebaues Hambach 14.11.1974 15.06.1977 h2-1.4-h2-3.6-1-1 1. Nachtrag 05.01.1979 04.12.1979 h2-1.4-h2-3.6-1-1 2. Nachtrag 01.09.1980 30.03.1981 h2-1.4-1-3 Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung der Innenkippenüberhöhung von 1993 bis 2015 20.01.1992 12.11.1992 h2-1.4-1-3 1. Änderung Änderung des Abschlussbetriebsplanes 28.10.2003 27.01.2005 h2-1.4-1-3 2. Änderung Änderung des Abschlussbetriebsplanes (Wetterradar) 26.08.2008 29.05.2009 h2-1.4-1-3 3. Änderung Änderung des Abschlussbetriebsplanes sachlicher Teil I 15.09.2011 01.06.2012 h2-1.4-1-3 4. Änderung Änderung des Abschlussbetriebsplanes sachlicher Teil I 01.07.2016 11.01.2019 h2-1.4-1-3 5. Änderung 25.03.2021 21.12.2020 (Teilzulassung) - 4 - h2-1.4-1-3 Anpassung 5. Änderung (Teilbereiche 4 und 5) 26.09.2022 h2-1.4-1-4 Oberflächenentwässerung und landschaftspflegerische Maßnahmen der Innenkippenüberhöhung 1993 - 2015 (sachlicher Teil II) 20.04.1994 23.02.1999 h2-1.4-1-4 1. Änderung Änderung des Abschlussbetriebsplanes 10.09.2007 02.09.2008 h2-1.4-2009-1 2. Änderung Änderung des Abschlussbetriebsplanes sachlicher Teil II 16.06.2014 20.01.2016 h2-1.4-2016-1 Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung der Innenkippenüberhöhung für den Zeitraum nach 2020 (sachlicher Teil I) mit Änderung vom 13.07.2017 01.07.2016 11.01.2019 h2-1.4-2016-1 1. Änderung 13.07.2017 11.01.2019 h2-1.4-2016-1 2. Änderung 25.03.2021 21.12.2020 h2-1.4-2016-1 Anpassung 2. Änderung (Teilbereiche 4 und 5) 26.09.2022 07.10.2024 60.90.01-010-2024- 022 Abschlussbetriebsplan für die Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung für die Restfläche im Abbaugebiet des Tagebaus Hambach sowie weiterer angrenzender und unter Bergaufsicht stehender Flächen 09.10.2024 12.03.2026 - 5 - Übersicht Betriebspläne Tagebau Inden Aktenzeichen Titel Antragsdatum Zulassungsdatum Befristung Hauptbetriebsplan 60.90.01-011/2024- 027 Hauptbetriebsplan für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2029 https://www.rwe.com/nachbarschaft/nachbarschaftsinformationen/hauptbetriebsplan-tagebau-inden/ 12.12.2024 15.12.2025 31.12.2029 Rahmenbetriebsplan i5-1.2-2-1 Rahmenbetriebsplan für den Tagebau Inden vom 20.09.1984 mit Ergänzungen vom 21.05.1990 20.09.1984 29.06.1995 31.12.2045 i5-1.2-2-3 1. Änderung vom 05.06.1998 zum Rahmenbetriebsplan vom 20.09.1984 mit Ergänzungen vom 21.05.1990 05.06.1998 06.04.2000 i5-1.2-2009-1 2. Änderung vom 17.12.2010 zum Rahmenbetriebsplan vom 20.09.1984 mit Ergänzungen vom 21.05.1990 17.12.2010 20.12.2012 Abschlussbetriebspläne i5-3.6-I-1 Betriebsplan für die Rekultivierung der Innenkippe des Tagebaus Inden – südlicher Teil – vom 23.1.1963 15.02.1963 08.04.1964 i5-1.4-1-2 Betriebsplanänderung vom 14.06.1993 zum Abschlussbetriebsplan vom 30.04.1985 des Tgb. Inden für die Oberflächengestaltung und Rekultivierung - Teil I - für den Zeitraum bis 1995, Änderung im Bereich Kieswerk Inden 14.06.1993 06.09.1993 i5-1.4-1-2/24 i5-1.4-1-2/28 Tagebau Inden - Abschlussbetriebsplan für die Oberflächengestaltung und Rekultivierung - Teil I vom 30.04.1985 für den Zeitraum bis 1995 30.04.1985 20.01.1987 i5-1.4-1-3/16 i5-1.4-1-3/17 Abschlussbetriebsplan vom 30.04.1985 Teil I (1. Ergänzung vom 18.02.87 zum) Mulde für die geplante Mülldeponie Kreis Aachen 18.02.1987 23.10.1987 19.11.1987 i5-1.4-1-2 2. Ergänzung vom 19.07.1991 zum Abschlussbetriebsplan für die Oberflächengestaltung und Rekultivierung - Teil I - des Tgb. Inden für den Zeitraum bis 1995 (Fläche westlich der L 241) 19.07.1991 31.03.1992 i5-1.4-1-2 Betriebsplanänderung vom 24.05.1993 zum Abschlussbetriebsplan vom 30.04.1985 - Teil I - 24.05.1993 14.06.1994 - 6 - und Abschlussbetriebsplan vom 29.06.1987 . Teil II - für den Zeitraum bis 1995 (Detailplanung zum Ausbau des Gewässers 500) i5-1.4-1-2 Betriebsplanänderung vom 14.06.1993 zum Abschlussbetriebsplan vom 30.04.1985 des Tgb. Inden für die Oberflächengestaltung und Rekultivierung - Teil I - für den Zeitraum bis 1995, Änderung im Bereich Kieswerk Inden 24.05.1993 14.06.1994 55.15-8-22 Tgb. Inden; Abschlussbetriebsplan vom 30.04.1985 für die Oberflächengestaltung und Rekultivierung des Tgb. Inden für den Zeitraum bis 1995; hier: 3. Ergänzung vom 12.06.95, Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung der Deponie für bergbauliche Abfälle 12.06.1995 05.06.1996 i5-1.4-1-4 Abschlussbetriebsplan für den Zeitraum bis 1995, Teil II - Oberflächenentwässerung und landschaftspflegerische Maßnahmen 29.06.1987 30.04.1992 i5-1.4-1-2 Betriebsplanänderung vom 24.05.1993 zum Abschlussbetriebsplan vom 30.04.1985 - Teil I und Abschlussbetriebsplan vom 29.06.1987 Teil II - für den Zeitraum bis 1995 (Detailplanung zum Ausbau des Gewässers 500) 24.05.1993 14.06.1994 i 5-1.4-2-1 Tagebau Inden, Abschlussbetriebsplan sachlicher Teil I - Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung für den Zeitraum 1995 bis 2005 - 20.05.1992 20.12.1995 i5-1.4-2-1 Abschlussbetriebsplan sachlicher Teil I - Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung für den Zeitraum 1995 bis 2005 hier: 1. Änderung des Abschlussbetriebsplanes 11.05.1998 25.09.1998 i5-1.4-2000-1 Tagebau Inden - Abschlussbetriebsplan sachlicher Teil II Oberflächenentwässerung und landschaftspflegerische Maßnahmen für den Zeitraum von 1995 bis 2005 09.06.2000 17.07.2009 i 5-1.4-2003-2 Abschlussbetriebsplan sachlicher Teil I – Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung (Zeitraum 2005-2024) für die Restfläche Braunkohlenplan Inden, räumlicher Teilabschnitt I 13.10.2003 09.06.2005 i5-1.4-2003-2 Abschlussbetriebsplan sachlicher Teil I – Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung ab 2005 für die Restfläche Braunkohlenplan Inden, räumlicher Teilabschnitt I, Nebenbestimmung 7 der Zulassung vom 09.06.2005 - Änderung des Wirtschaftswegenetzes- 05.09.2005 20.01.2006 i5-1.4-2003-2 Tagebau Inden - Abschlussbetriebsplan sachlicher Teil II Oberflächenentwässerung und landschaftspflegerische Maßnahmen für den Zeitraum von 2005 bis 2024 für die Restfläche Braunkohlenplan Inden, räumlicher Teilabschnitt I, 27.02.2007, 18.05.2009 27.02.2007 11.09.2009 i 5-1.4-2004-3 Tagebau Inden, Antrag auf Zulassung eines Abschlussbetriebsplanes und Mitteilung über das Ende der Bergaufsicht für einen Teilbereich der ehemaligen Tagesanlagen Inden 28.05.2004 03.11.2004 i 5-1.4-2009-1 Tagebau Inden - Antrag auf Zulassung eines Abschlussbetriebsplanes und Mitteilung über das Ende der Bergaufsicht für eine Teilfläche im Bereich der Betriebswerkstatt Weisweiler 30.11.2009 21.01.2010 - 7 - i5-1.4-2010-1 Tagebau Inden - Abschlussbetriebsplan für die Bereiche der neuen Kraftwerksreststoffdeponie II Tagebau Inden gemäß vorliegender Planfeststellung - sachlicher Teil I - Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung 08.04.2010 21.07.2010 i5-1.4-2013-3 Tagebau Inden - Abschlussbetriebsplan für die Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung im Abbaufeld Inden II - sachlicher Teil I - 20.12.2013 02.03.2017 i5-1.4-2016-1 Abschlussbetriebsplan sachlicher Teil II - Oberflächenentwässerung und landschaftspflegerische Maßnahmen für den räumlichen Teilabschnitt II 13.06.2016 04.01.2019 qu36-1.4-2017-1 Abschlussbetriebsplan für das Kieswerk Inden 15.08.2018 07.02.2019 i5-1.4-2022-1 Abschlussbetriebsplan für einen Teilbereich der ehemaligen Tagesanlagen Inden 29.09.2022 22.02.2023 i5-1.4-2022-2 Abschlussbetriebsplan sachlicher Teil 1 – Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung für die Restfläche Braunkohlenpläne Inden I + II 30.11.2022 03.07.2024 1 178. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 24.04.2026 TOP 10 Sachstandsbericht der Bergbehörde zum Verdacht illegaler Abfallver- bringung im Tagebau Garzweiler Staatsanwaltschaftliche Untersuchungen Im Sommer 2024 geriet ein Komplex verdächtiger Beförderer in den Fokus umfangreicher Ermittlun- gen wegen des Verdachts der illegalen Entsorgung schadstoffbelasteter Bodenmaterialien unter an- derem in den Tagebau Garzweiler. Die 2023 gegründete Zentralstelle für die Verfolgung der Umweltkriminalität in NRW (ZeUK NRW) und das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) führten auf Basis einer Strafanzeige der Bezirksregierung Düsseldorf (BR Düsseldorf) am 03.09.2024 umfangreiche Durchsuchungs- maßnahmen durch. Der Strafanzeige der BR Düsseldorf gingen umfängliche Amtsermittlungen, welche durch die Be- zirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie für NRW (Bergbehörde NRW) als landes- weit zuständige Bergbehörde in Amtshilfe unterstützt wurden, voraus. Demnach sind die in dem Baustoffsektor tätigen Beschuldigten verdächtig in erheblichem Umfang Lieferdokumente gefälscht zu haben, um mit Schadstoffen belasteten Bodenaushub nicht kostspielig entsorgen zu müssen, sondern illegal im Tagebau Garzweiler zu entsorgen. Die Menge sowie die Belastung der möglicherweise falsch deklarierten Bodenmaterialien sind Gegenstand laufender Er- mittlungen der ZeUK NRW. Bodenaushub fällt bei Baumaßnahmen sowie bei Sanierungsmaßnahmen an. Böden können n ut- zungsbedingte Vorbelastungen aufweisen oder, insbesondere in Ballungsräumen, anthropogen überprägt sein. Auf Grundlage von bergrechtlichen Betriebsplänen der Bergbehörde NRW dürfen im Tagebau Garzweiler Bodenmaterial und Steine in insgesamt vier Bodenverwertungsbereichen ver- wertet werden. Die Verwertung hat schadlos und ordnungsgemäß entsprechend den in gesetzlichen Vorschriften, Technischen Regelwerken und erteilten Genehmigungen festgelegten Anforderungen zu erfolgen. Die Ablagerungsorte für Bodenaushub sind dabei in den bergrechtlichen Betriebsplänen im Einzelnen festgelegt. Die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 – Bergbau und Energie für NRW, als landesweit zuständige Bergbehörde, nimmt hierfür die Aufgaben als Abfallwirtschaftsbehörde für die unter Bergaufsicht stehenden Betriebe im Land Nordrhein-Westfalen entsprechend der Zustän- digkeitsverordnung Umweltschutz wahr. Für Überwachungen und Genehmigungen bezüglich außer- halb dieses Zuständigkeitsbereiches anfallender und zu entsorgender Abfälle und de n Transport dieser Abfälle sind andere Abfallwirtschaftsbehörden zuständig. In den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wird der Zeitraum zwischen 2021 und 2024 betrachtet. Während dieser Zeit wurden die vier Verwertungsbereiche „Wanlo“, „Jüchen alt“, „Jüchen neu“ und „Pösenberg“ auf Grundlage bergrechtlicher Sonderbetriebspläne betrieben. Die Verwertungsberei- che „Jüchen alt“, „Jüchen neu“ und „Pösenberg“ liegen östlich der A 44. Der Verwertungsbereich „Wanlo“ liegt westlich des Autobahnkreuzes Holz (siehe Abbildung). 2 Bergbehördliche Anordnung Nach den Durchsuchungen und ersten Erkenntnissen hatte die Bergbehörde angeordnet, dass an- geliefertes und noch nicht eingebautes Material an der Verwertungsstelle „Jüchen neu“ bis auf Wei- teres nicht eingebaut werden durfte. Für die Verwertungsbereiche „Wanlo“ und „Pösenberg“ wurde die verwaltungsrechtlich vorgeschriebene Anhörung des Unternehmens durchgeführt. So wurde ge- währleistet, dass weder ein Einbau des angelieferten standortfremden Bodenmaterials noch eine Überkippung der Verwertungsbereiche mit tagebaueigenem Abraum erfolgte. Damit war insoweit sichergestellt, dass weitere Untersuchungen in den bisherigen Verwertungsbereichen und erforder- lichenfalls auch Sicherungsmaßnahmen nicht durch eine weitere Verkippung unnötig erschwert oder gar verhindert wurden. Unternehmerische Maßnahmen Die Rheinische Baustoffwerke (RBS) als Betreiberin der Verwertungsbereiche hat die Annahme- stelle „Jüchen neu“ nach Vorliegen der Analytik-Ergebnisse einer Stichprobe aus angeliefertem Bo- denmaterial unmittelbar gesperrt. Die Verwertungsbereiche „Wanlo“ und „Pösenberg“ wurden eben- falls gesperrt. Eine Wiederaufnahme der Annahme sowie Verwertung von externem Bodenaushub im Tagebau Garzweiler ist - auch zukünftig - nicht vorgesehen. Die RWE Power AG hat die Annahme von unbelastetem Bodenaushub im Tagebau Garzweiler vor- sorglich auf die Deponie für Kraftwerksreststoffe (KWR) verlagert. Mit abfallrechtlicher Plangeneh- migung vom 04.11.2024 wurde das Vorhaben durch die Bergehörde NRW im Einvernehmen mit der Bezirksregierung Köln genehmigt. Bodenmaterialien, die die beantragten deponierechtlichen Anfor- 3 derungen erfüllen, dürfen auf der KWR -Deponie verwertet w erden. Dabei sind die im Antrag be- schriebenen, abfallrechtlich vorgegebenen bzw. genehmigungsrechtlich festgelegten Untersu- chungs- und Nachweispflichten einzuhalten. Einrichtung einer Arbeitsgruppe unter Federführung des MWIKE NRW Die Annahme vermeintlich belasteten Bodenmaterials im Tagebau Garzweiler und die davon mög- licherweise ausgehenden Gefahren für Umweltschutzgüter betreffen die fachlichen und rechtlichen Belange in Zuständigkeit des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz u nd Energie (MWIKE NRW) sowie des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV NRW). Bei der Festlegung von Untersuchungen sind zudem • die Ermittlungserkenntnisse der ZeUK NRW bzw. • die Recherchen und Auswertungen der Bezirksregierungen Düsseldorf und Arnsberg einzubeziehen. Diesbezüglich waren insbesondere die Auswertungen der jeweils vorliegenden Daten und Unterla- gen in Bezug auf Mengen, Herkunft und Schadstoffgehalte verdächtiger Anlieferungen sowie poten- zieller Einbauorte ausschlaggebend. Auf Initiative des MWIKE NRW hat die Landesregierung aus diesen Gründen eine ressortübergrei- fende Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der genannten Ministerien und Bezirksregie- rungen eingerichtet. Die ZeUK NRW erhielt ebenfalls Gelegenheit zur Teilnahme. Die Arbeitsgruppe unter Federführung des MWIKE NRW ist am 26.09.2024 erstmals zusammengetreten und hat in- zwischen mehr als 20 -mal getagt. Ein zentrales Thema der Arbeitsgruppe war die Befassung mit dem nachfolgend dargestellten Untersuchungskonzept. Gutachtliche Beauftragung und Durchführung eines abgestimmten Untersuchungskonzep- tes unter prüfgutachlicher und bergbehördlicher Begleitung Ziel des Untersuchungskonzeptes war es, zu klären, ob und in welchem Umfang die eingebrachten Materialien von den genehmigten Vorgaben abweichen und ob daraus Gefahren für Umweltmedien – insbesondere Boden und Grundwasser – entstehen könnten. Die Einschätzung möglicher Gefah- ren sollte daher auf Grundlage einer Gefährdungsab schätzung nach den bodenschutzrechtlichen Maßstäben erfolgen. Zu diesem Zweck hat die Betreiberin RBS das geotechnische Büro Prof. Dr.-Ing. H. Düllmann GmbH mit der Erstellung eines Untersuchungskonzeptes beauftragt. Die verantwortliche Gutachterin, die das Konzept erstellt und umsetzt, erfüllt die gemäß § 18 Bundes -Bodenschutzgesetz (BBodSchG) geforderten Voraussetzungen an Sachkunde und Zuverlässigkeit. Auf Grundlage der zuvor erfolgten Abstimmungen im ressortübergreifenden Arbeitskreis hat die Bergbehörde das Sachverständigenbüro ahu GmbH beauftragt, das vom geotechnischen Büro Prof. Dr.-Ing. H. Düllmann GmbH entwickelte Untersuchungskonzept zur Gefährdungsabschätzung fach- lich zu prüfen. Der beauftragte Sachverständige – mit nachgewiesener Sachkunde und Zuverlässig- keit gemäß § 18 BBodSchG – begleitete zudem die Probenahmen vor Ort und bewertete die Unter- suchungsergebnisse einschließlich der daraus abzuleitenden Gefahreneinschätzung. 4 Die Verwertungsbereiche wurden auf Grundlage des, vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Kli- maschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalens eingerichteten, ressortübergreifenden Ar- beitskreis unter Einbindung des von der Bergbehörde NRW beauftragten Sachverständigenbüros abgestimmten Untersuchungskonzepts rasterförmig beprobt; vereinzelt wurden Schürfe angelegt. Insgesamt wurden 45 Bohrungen und Schürfe angelegt sowie 204 Analysen in zertifizierten Laboren durchgeführt. Erzeugerseitige Auswertungen zu Baustellen, Wiegebelegen, Rechnungen Mit einem Erlass des MUNV NRW vom 27.01.2025 wurden die Unteren Abfall- und Bodenschutzbe- hörden um Auskunft zu Erkenntnissen über die Schadstoffbelastungen von Böden auf relevante Herkunftsbaustellen gebeten. Die im Rahmen der Auswertung der Rückläufe gewonnenen Erkennt- nisse wurden in den veröffentlichten Gutachten berücksichtigt. Bergbehördliche Luftbildauswertungen Ein zentrales Element der bergbehördlichen Aufklärungsarbeit war die Luftbildauswertung zur Iden- tifikation von Einbauorten verdächtiger Bodenmaterialien. Da die angelieferten Materialien in den großvolumigen Verwertungsbereichen nicht punktgenau dokumentiert werden können, sondern in ausgedehnten Schüttbereichen flächenhaft abgelagert wurden, ist eine Rückverfolgung einzelner LKW-Ladungen nicht möglich. Stattdessen stützt sich die Rückverfolgung auf die in monatlichem Rhythmus durchgeführten flugzeuggestützten Luftbildvermessungen der Kip penentwicklung. Die Bergbehörde hat diese Bilddaten für Zeiträume mit auffällig hohen Anliefermengen mit den doku- mentierten Monatsaufmaßen verglichen. So konnten sogenannte Monatskippblöcke identifiziert wer- den, in denen verdächtige Bodenmaterialien mit hoher Wahrscheinlichkeit eingebaut wurden. Die aus diesen Luftbildern abgeleiteten räumlichen Verdachtsber eiche wurden anschließend mit dem vorgegebenen Beprobungsraster des Untersuchungskonzepts georeferenziert überlagert, um si- cherzustellen, dass die wichtigsten Zonen auch tatsächlich von den Beprobungen repräsentativ er- fasst wurden. Die Luftbildauswertung diente damit als grundlegende Entscheidungshilfe zur Festle- gung ggf. erforderlicher ergänzender Bohr- und Schürfpositionen. Untersuchungsergebnisse Die Berichte beider Gutachter wurden von der Bergbehörde NRW veröffentlicht (www.bra.nrw.de/ energie-bergbau/rohstoffgewinnung/verdacht-der-illegalen-entsorgung-belasteter-boeden); die we- sentlichen Ergebnisse werden nachfolgend dargestellt: Nach den Feststellungen in den Gutachten ergeben sich aus den Untersuchungsergebnissen keine konkreten Anhaltspunkte für den Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung im Sinne des § 9 Absatz 2 Satz 1 BBodSchG. Vor diesem Hintergrund bestünde derzeit kein Erfordernis für wei- tergehende Detailuntersuchungen, solange keine Hinweise oder belastbaren Anhaltspunkte zu kon- kreten Einbauorten potenziell belasteter Bodenmaterialien vorliegen. Dabei sei auch zu berücksich- tigen, dass ne ben mutmaßlich belastetem Material – auf Grundlage der Auswertung der Liefer- scheine auf bis zu etwa 7 % der Gesamtmasse geschätzt – auch erhebliche Mengen unbelasteten Materials angeliefert wurden und durch die angewandte Einbautechnik (Einschieben mit Planierrau- pen) eine Durchmischung sowie ein lagenweiser Einbau erfolgten. Zwar ist nach gutachtlicher Ein- schätzung grundsätzlich nicht auszuschließen, dass beim späteren Wiederanstieg des Grundwas- sers nach Beendigung des Braunkohlenbergbaus Schadstoffe freige setzt werden könnten; die 5 durchgeführten Untersuchungen haben jedoch keine Hinweise auf relevante Schadstofffreisetzun- gen aus externem Material ergeben. In den insgesamt rund 45 Bohrungen und Schürfen wurden Fremdmaterialien nahezu ausschließlich nicht angetroffen. Im Rahmen der 204 durchgeführten Analysen zeigten einzelne Proben zwar Auf- fälligkeiten, insbesondere bei den Parametern Sulfat, TOC (Total Organic Carbon – gesamter orga- nischer Kohlenstoff) und PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe). Abweichungen be- trafen die Parameter TOC und PAK, die jedoch typisch für Braunkohlenkippen sind und daher aus tagebaueigenem Bodenmaterial stammen könnten. In der gutachtlichen Gesamtbewertung wird die Qualität der untersuchten Böden als gut bis sehr gut eingestuft. Die Überprüfung der Bewertung des Geotechnischen Büros Prof. Dr.-Ing. H. Düllmann GmbH durch die ahu GmbH bestätigt die Bewertung des Geotechnischen Büros Prof. Dr.- Ing. H. Düllmann GmbH, wonach der für die Fortführung der bergrechtlich verpflichtenden Wiedernutzbarmachung des Tage- baus erforderlichen Überschüttung der untersuchten Bereiche keine fachlichen Gründe entgegen- stehen. Sofern aus den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen keine neuen Erkenntnisse hervorge- hen, besteht derzeit kein weiterer Untersuchungsbedarf. Auch im überkippten Zustand bleiben Nach- beprobungen sowie gegebenenfalls erforderliche Gefahrenabwehrmaßnahmen technisch umsetz- bar. Die Ablagerungsbereiche sind darüber hinaus bekannt. Festlegung eines Grundwassermonitorings Nach Aussage der involvierten Gutachtenden könnten grundsätzlich beim späteren Wiederanstieg des Grundwassers Schadstoffe freigesetzt werden. Die Untersuchungen haben aber keine Hinweise auf relevante Schadstofffreisetzungen aus externem Material ergeben. Eine Gefährdung des Grund- wassers ist nach gutachtlicher Aussage auf Grundlage des aktuellen Kenntnisstands nicht zu erwar- ten. Unabhängig davon wären auch Auswirkungen auf die Wasserqualität des späteren Restsees im Tagebau Garzweiler nicht zu erwarten. Vorsorglich hat die Bergbehörde entsprechend den p rüfgutachtlichen Empfehlungen der RWE Power AG ein verpflichtendes wasserwirtschaftliches Monitoring auferlegt. Ziel ist, mögliche Verän- derungen im Grundwasser f rühzeitig zu erkennen u nd bei Bedarf Maßnahmen zur Nachuntersu- chung und Sicherung und Sanierung umsetzen zu können. Das Monitoringkonzept wird im Zuge der Planung für den Tagebausee weiter ausgearbeitet und in die bestehende behördliche Monitoring - Arbeitsgruppe Garzweiler integriert. Freigabe der Überkippung Auf Grundlage der bergrechtlich zugelassenen Tagebauplanung sowie der mit den Leitentscheidun- gen der Landesregierung in Einklang stehenden Braunkohlenpläne ist die RWE Power AG rechtlich verpflichtet, die zuvor von der RBS betriebenen Kippstellen mit tagebaueigenem Abraum zu über- kippen. Die Bergbehörde NRW hat der RWE Power AG die als Verdachtsflächen eingestuften Be- reiche inzwischen wieder zur Überkippung mit Abraum aus dem Tagebau Garzweiler freigegeben. Dieser Entscheidung ging ein intensiver fachlicher Austausch im ressortübergreifenden Arbeitskreis voraus. Grundlage der Entscheidung bildeten das Gutachten des Geotechnischen Büros Düllmann sowie das Prüfgutachten der ahu GmbH. In mehreren Erörterungen wurden die Gutachter angehört 6 und ihre fachlichen Einschätzungen eingehend hinterfragt. Wesentliche Aspekte der Entscheidungs- findung waren dabei: • die im ahu -Gutachten dargestellte Bewertung zu Art und Umfang der Belastungen sowie der angelieferten Bodenmengen, • dass durch den Prüfgutachter empfohlene langfristige Grundwassermonitoring sowie • die Möglichkeit, auch nach erfolgter Überkippung bei konkreten Hinweisen auf eine lokale Be- lastung dort weitergehende Untersuchungen sowie erforderliche Sicherungs- und Sanierungs- maßnahmen durchführen zu können. Maßnahmen zur effektiven Vorbeugung Die Einführung von möglichen Verbesserungen beim (bundesrechtlichen) Rechtsrahmen und in den Abläufen auf dem gesamten Entsorgungsweg, um vergleichbaren Fällen in Zukunft besser vorbeu- gen zu können, obliegt dem Gesetzgeber. Welche Optimierungen hinsichtlich der Do kumentations- und Überwachungsmaßnahmen unter Bergaufsicht möglich und umsetzbar sind, ist gegenwärtiger Prüfgegenstand der Bergbehörde NRW. Hierzu zählen die bereits umgesetzte Erhöhung amtlicher Stichprobenahmen sowie die Dokumen- tation des Einbaus innerhalb von definierten Verkippungsrastern. Unterrichtung des Landtags Zum Thema „Verdacht illegaler Abfallverbringung in Tagebauen“ wurden Berichte der Landessregie- rung in diversen Landtagsausschüssen von der Landeregierung vorgelegt. Die Bergbehörde war dabei insbesondere an den Berichten an den Unterausschuss Bergbausi- cherheit des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (UA B) beteiligt. • Bericht vom 18.09.2024: Tagebau Garzweiler (2024-09-18_MMV18-2973) • Bericht vom 10.12.2024: Tagebau Garzweiler; Angaben zum Untersuchungskonzept (2024-12-10_MMV18-3399) • Bericht vom 01.07.2025: Tagebau Garzweiler und weitere unter Bergaufsicht stehende Tagebaue (2025-07-01_MMV18-4036) • Berichte vom 02.12.2025: Tagebau Garzweiler und weitere Standorte im Zuständigkeitsbereich der Bergbehörde (2025-12-02_MMV18-4588) • Bericht vom 19.03.2026: Sachstand der Gefahrenermittlung im Zuständigkeitsbereich der Bergbehörde (2026-03-19_MMV18-4932) Weiter Berichte gingen an den Ausschuss für Umwelt, Natur - und Verbraucherschutz, Land- wirtschaft, Forsten und ländliche Räume (AULNV) und den Rechtsausschuss (RA). Weitere Informationen Die Bergbehörde NRW hat zum Verdacht der illegalen Entsorgung belasteter Böden eine Homepage eingerichtet auf der alle vorliegenden Informationen (sofern sie nicht den staatsanwaltlichen Ermitt- lungen entgegenstehen) zugänglich sind. www.bra.nrw.de/energie-bergbau/rohstoffgewinnung/verdacht-der-illegalen-entsorgung-belasteter-boeden Dortmund/Düren, 20.04.2026 Wolfgang Dronia/Janick Papathanasiou
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BKA 0877
- Typ
- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
- Datum
- 25.09.2026
- Erstellt
- 26.08.2026 13:05