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0261/2019

KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH: Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 11.02.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.02.2019, TOP 17.6

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

3882 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0261/2019 
Freigabedatum 
 04.02.2019 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH: Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln entsendet folgende 14 Mitglieder in den Aufsichtsrat der KölnBusiness Wirt-
schaftsförderungs-GmbH: 
 
 
1) Herrn Beigeordneten Markus Greitemann 
 
(Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW die Oberbürgermeisterin bzw. eine von ihr vorgeschlagene Bediens-
tete/ ein von ihr vorgeschlagener Bediensteter der Stadt Köln) 
 
 
2) ____________________________  3) ____________________________ 
 
 
 
4) ____________________________  5) ____________________________ 
 
 
 
6) ____________________________  7) ____________________________ 
 
 
 
8) ____________________________  9) ____________________________ 
 
 
 
10) ____________________________  11) ___________________________ 
 
 
 
12) ____________________________  13) ___________________________ 
 
 
 
14) ____________________________ 
 
Rat 14.02.2019

2 
 
Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach 
der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus 
dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei der Oberbürgermeisterin bzw. der/dem 
von ihr vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei 
den anderen benannten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder 
in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Entsendung eine Mitgliedschaft in einem die-
ser Gremien bestanden hat.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Die Stadt Köln ist alleinige Gesellschafterin der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH. 
 
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates ist in § 9 Abs. 1des Gesellschaftsvertrages der KölnBusi-
ness Wirtschaftsförderungs-GmbH geregelt. Dem Aufsichtsrat gehören danach 15 Mitglieder an: 
 
a)  die Oberbürgermeisterin/ der Oberbürgermeister oder eine von ihr/ ihm vorgeschlagene Beamtin 
oder Angestellte oder ein von ihr/ ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde, 
b) 13 vom Rat der Stadt Köln entsandte Mitglieder, 
c) eine Arbeitnehmervertreterin oder ein Arbeitnehmervertreter, welche nach Maßgabe der Bestim-
mungen des § 108a GO NRW vom Rat der Stadt Köln aus einer von den Beschäftigten der Ge-
sellschaft gemäß der Wahlverordnung für Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in 
fakultativen Aufsichtsräten (AvArWahlVO) gewählten Vorschlagsliste bestellt wird. 
 
Auf die Stadt Köln entfallen demnach 14 Mandate. Ersatzvertreter sind nicht zu benennen. 
 
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Aufsichtsräten 
von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter zu benennen 
sind, muss der Oberbürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde da-
zuzählen. 
 
Die Bestellung der gemeindlichen Vertreter ist gem. § 50 Abs. 4 GO NRW i. V. m. § 50 Abs. 3 GO 
NRW durch den Rat vorzunehmen. Der Sitz des Oberbürgermeisters bzw. des von ihm vorgeschla-
genen Bediensteten ist nicht auf die Liste einer Partei anzurechnen. Das für die Besetzung der Auf-
sichtsratssitze einzusetzende Hare-Niemeyer-Verfahren findet insoweit nur auf die verbleibenden 
Sitze Anwendung. 
 
Die Bestellung der Arbeitnehmervertreterin oder des Arbeitnehmervertreters erfolgt zu einem späte-
ren Zeitpunkt. Die Beschäftigten der Gesellschaft sollen zeitnah aufgerufen werden, eine Vorschlags-
liste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern 
in fakultativen Aufsichtsräten zu wählen.

Beratungsverlauf (1)

14.02.2019 Rat
TOP 17.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0261/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
11.02.2019
Erstellt
18.01.2019 11:45