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KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH: Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 0261/2019 vom 11.02.2019

Stand: Am 14.02.2019 im Rat ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 0261/2019 Freigabedatum 04.02.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH: Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln entsendet folgende 14 Mitglieder in den Aufsichtsrat der KölnBusiness Wirt- schaftsförderungs-GmbH: 1) Herrn Beigeordneten Markus Greitemann (Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW die Oberbürgermeisterin bzw. eine von ihr vorgeschlagene Bediens- tete/ ein von ihr vorgeschlagener Bediensteter der Stadt Köln) 2) ____________________________ 3) ____________________________ 4) ____________________________ 5) ____________________________ 6) ____________________________ 7) ____________________________ 8) ____________________________ 9) ____________________________ 10) ____________________________ 11) ___________________________ 12) ____________________________ 13) ___________________________ 14) ____________________________ Rat 14.02.2019 2 Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei der Oberbürgermeisterin bzw. der/dem von ihr vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei den anderen benannten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Entsendung eine Mitgliedschaft in einem die- ser Gremien bestanden hat. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Die Stadt Köln ist alleinige Gesellschafterin der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates ist in § 9 Abs. 1des Gesellschaftsvertrages der KölnBusi- ness Wirtschaftsförderungs-GmbH geregelt. Dem Aufsichtsrat gehören danach 15 Mitglieder an: a) die Oberbürgermeisterin/ der Oberbürgermeister oder eine von ihr/ ihm vorgeschlagene Beamtin oder Angestellte oder ein von ihr/ ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde, b) 13 vom Rat der Stadt Köln entsandte Mitglieder, c) eine Arbeitnehmervertreterin oder ein Arbeitnehmervertreter, welche nach Maßgabe der Bestim- mungen des § 108a GO NRW vom Rat der Stadt Köln aus einer von den Beschäftigten der Ge- sellschaft gemäß der Wahlverordnung für Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in fakultativen Aufsichtsräten (AvArWahlVO) gewählten Vorschlagsliste bestellt wird. Auf die Stadt Köln entfallen demnach 14 Mandate. Ersatzvertreter sind nicht zu benennen. Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Oberbürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde da- zuzählen. Die Bestellung der gemeindlichen Vertreter ist gem. § 50 Abs. 4 GO NRW i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW durch den Rat vorzunehmen. Der Sitz des Oberbürgermeisters bzw. des von ihm vorgeschla- genen Bediensteten ist nicht auf die Liste einer Partei anzurechnen. Das für die Besetzung der Auf- sichtsratssitze einzusetzende Hare-Niemeyer-Verfahren findet insoweit nur auf die verbleibenden Sitze Anwendung. Die Bestellung der Arbeitnehmervertreterin oder des Arbeitnehmervertreters erfolgt zu einem späte- ren Zeitpunkt. Die Beschäftigten der Gesellschaft sollen zeitnah aufgerufen werden, eine Vorschlags- liste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern in fakultativen Aufsichtsräten zu wählen.

Beratungsverlauf

  1. 14.02.2019

    Rat

    TOP 17.6, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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