Mandari Insight

4180/2019

BAB-3-Anschlußstelle Dellbrück/Holweide

Mitteilung BV 16.03.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 04.05.2020, TOP 10.2.17

Mitteilung BV

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung BV

3044 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/64 
 
Vorlagen-Nummer 
 4180/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.05.2020 
 
BAB-3-Anschlußstelle Dellbrück/Holweide 
hier: Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 06.05.2019, TOP 8.1.2 
Beschluss: 
 
„Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Lichtsignalanlagen (LSA) im Bereich der BAB-3-
Anschlußsstelle Dellbrück/Holweide wie folgt angepasst werden können, um Sicherheit und Effizi-
enz des Verkehrsflusses zu erhöhen: 
 
1. BAB-3-Abfahrt von Norden kommend (aus Leverkusen, Fahrtrichtung [FR] Süden) / Kreuzung Ber-
gisch Gladbacher Straße (FR West, Buchheim, Mülheim):  
Der Beginn der Rotphase auf der Bergisch Gladbacher Straße FR West wird um zwei Sekunden 
vorgezogen.  
 
 
2. Bergisch Gladbacher Straße, aus Westen kommend, als Linksabbieger FR Nord auf 
die BAB 3 FR Leverkusen: Beginn der Rotphase um drei Sekunden vorziehen. 
 
3. Honschaftsstraße, FR Süd (aus Höhenhaus kommend), Abbiegespuren FR West (Buchheim, 
Mülheim) auf die Bergisch Gladbacher Straße: Verkürzung der Grünphase um drei Sekunden.“ 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zu 1: 
Die Berechnung der geschalteten Schutzzeiten erfolgte entsprechend den Vorgaben der aktuellen 
Richtlinie für Lichtsignalanlagen 2010/2015. Bei regelkonformen Verhalten der Verkehrsteilnehmen-
den, sind sie sicher, da hierbei die tatsächlichen Räum- und Einfahrwege der Verkehrsteilnehmenden 
zugrunde gelegt werden. Aus diesem Grund wird eine Änderung abgelehnt. 
 
 
Zu 2: 
Die derzeitige Signalisierung, die aus Leistungsfähigkeitsgründen keine separate Schaltung für die 
Linksabbiegenden auf die Autobahn vorsieht, ermöglicht ein Abfließen der Linksabbiegenden nur bei 
Grünende der Bergisch Gladbacher Straße in Fahrtrichtung Mülheim. Diese Schaltung führt nach 
bisherigen Erfahrungen nicht zu größeren Rückstauerscheinungen, die eine Änderung notwendig 
machen würden. Wenn die Bergisch Gladbacher Straße von der Anschlussstelle Dellbrück bis zur 
Vischeringstraße umgebaut wird, wird die gesamte Schaltung überplant und eine separate Schaltung 
für die Linksabbiegenden auf die Autobahn eingerichtet. Um diese separate Schaltung der Linksab-
biegenden zu ermöglichen, muss die im Kreuzungsbereich liegende Ausfahrt aus dem Gewerbege-
biet entfallen und zu einer abführenden Einbahnstraße werden. Die Ausfahrt aus dem Gewerbegebiet 
wird dann weiter östlich über die Steyler Straße erfolgen.

2 
 
 
 
Zu 3: 
Hierbei handelt es sich um ein unregelmäßig auftretendes „Problem“, welches aber nur zur Folge hat, 
dass der motorisierte Individualverkehr (MIV) aus Bergisch Gladbach kommend, beim Abbiegen auf 
die Autobahn, kurzzeitig verzögert wird. 
Eine dauerhafte Verkürzung der Grünzeit für die Honschaftsstraße würde dagegen dazu führen, dass 
sich der heute temporär vorhandene Rückstau in der Honschaftsstraße nochmals deutlich verlängern 
würde. Erhöhte Warte- und Reisezeiten wären die Folge. Aus diesem Grund wird eine Änderung ab-
gelehnt.

Beratungsverlauf (1)

04.05.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.17 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4180/2019
Typ
Mitteilung BV
Datum
16.03.2020
Erstellt
29.11.2019 07:49