Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.
Beantwortung einer Nachfrage von RM Froh aus der Sitzung des Bauausschusses vom 29. April 2024 zur Vorlage 0947/2024 bezüglich Maßnahmen die über die Kurzfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) hinausgehen
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0947/2024/3 vom 13.08.2024
Stand: Am 16.09.2024 im Bauausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 13.08.2024 0947/2024/3 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bauausschuss 16.09.2024 Beantwortung einer Nachfrage von RM Froh aus der Sitzung des Bauausschusses vom 29. April 2024 zur Vorlage 0947/2024 bezüglich Maßnahmen die über die Kurzfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) hinausgehen Anfrage: In der Sitzung vom 11. März 2024 erkundigt sich RM Froh nach Maßnahmen, die über die Kurzfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) hinausgehen. Antwort der Verwaltung: Die Betrachtung energieeffizienter und nachhaltiger Maßnahmen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln lässt sich in zwei Hauptbereiche aufteilen: 1. Bewirtschaftung der Bestandsgebäude Bei rund 200 Liegenschaften werden täglich die Verbräuche der Hauptzähler erfasst (Gas, Strom, Fernwärme, Wasser) und automatisch auf Auffälligkeiten geprüft (die Gebäudewirt- schaft verwendet die Energie-Monitoring Software „InterWatt“). Relevante Auffälligkeiten werden beseitigt und eine Erfolgskontrolle wird im Anschluss mittels Energie-Monitoring durchgeführt. Maßnahmen zur kontinuierlichen, energetischen Verbesserung werden im jährlichen Energie- bericht dokumentiert. Das Energiemanagement der Gebäudewirtschaft unterstützt unter anderem mit nachfolgen- den Maßnahmen den energieeffizienten Betrieb der Bestandsgebäude: - Die Hausmeister*innen werden über das Ende der Heizperiode informiert um sicherzu- stellen, dass alle Heizungen ausgeschaltet werden (Kontrolle erfolgt über das Energie- und Anlagenmonitoring). - Bei Gebäuden, welche im Rahmen des zentralen Anlagenmonitorings die Daten der betriebstechnischen Anlagen überwachen, werden unter anderem folgende Maßnah- men umgesetzt: a.) Es wird eine zentrale Einstellung der Kalenderprogramme (Ferienprogramme Hei- zung, Lüftungsanlagen, Warmwasser et cetera) zum Ausschalten der Wärmeerzeuger, Warmwasserbereitung und Lüftungsanlagen vorgenommen. b.) Ein kontinuierliches Anlagenmonitoring überwacht die Regelparameter und Funktio- nen der betriebstechnischen Anlagen mittels Fernüberwachung. 2. General-Instandsetzung und Neubauten Generalinstandsetzungen und Neubauten werden nach den energetischen Standards der Energieleitlinien der Stadt Köln geplant und gebaut. Aktuell werden die Energieleit- linien im Rahmen des Aktionsplan Klimaschutz überarbeitet (Ratsbeschluss 2243/2023 Aktionsplan Klimaschutz) Gez. Greitemann
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz