0947/2024/3
Beantwortung einer Nachfrage von RM Froh aus der Sitzung des Bauausschusses vom 29. April 2024 zur Vorlage 0947/2024 bezüglich Maßnahmen die über die Kurzfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) hinausgehen
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2541 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 13.08.2024 0947/2024/3 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bauausschuss 16.09.2024 Beantwortung einer Nachfrage von RM Froh aus der Sitzung des Bauausschusses vom 29. April 2024 zur Vorlage 0947/2024 bezüglich Maßnahmen die über die Kurzfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) hinausgehen Anfrage: In der Sitzung vom 11. März 2024 erkundigt sich RM Froh nach Maßnahmen, die über die Kurzfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) hinausgehen. Antwort der Verwaltung: Die Betrachtung energieeffizienter und nachhaltiger Maßnahmen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln lässt sich in zwei Hauptbereiche aufteilen: 1. Bewirtschaftung der Bestandsgebäude Bei rund 200 Liegenschaften werden täglich die Verbräuche der Hauptzähler erfasst (Gas, Strom, Fernwärme, Wasser) und automatisch auf Auffälligkeiten geprüft (die Gebäudewirt- schaft verwendet die Energie-Monitoring Software „InterWatt“). Relevante Auffälligkeiten werden beseitigt und eine Erfolgskontrolle wird im Anschluss mittels Energie-Monitoring durchgeführt. Maßnahmen zur kontinuierlichen, energetischen Verbesserung werden im jährlichen Energie- bericht dokumentiert. Das Energiemanagement der Gebäudewirtschaft unterstützt unter anderem mit nachfolgen- den Maßnahmen den energieeffizienten Betrieb der Bestandsgebäude: - Die Hausmeister*innen werden über das Ende der Heizperiode informiert um sicherzu- stellen, dass alle Heizungen ausgeschaltet werden (Kontrolle erfolgt über das Energie- und Anlagenmonitoring). - Bei Gebäuden, welche im Rahmen des zentralen Anlagenmonitorings die Daten der betriebstechnischen Anlagen überwachen, werden unter anderem folgende Maßnah- men umgesetzt: a.) Es wird eine zentrale Einstellung der Kalenderprogramme (Ferienprogramme Hei- zung, Lüftungsanlagen, Warmwasser et cetera) zum Ausschalten der Wärmeerzeuger, Warmwasserbereitung und Lüftungsanlagen vorgenommen. b.) Ein kontinuierliches Anlagenmonitoring überwacht die Regelparameter und Funktio- nen der betriebstechnischen Anlagen mittels Fernüberwachung. 2. General-Instandsetzung und Neubauten Generalinstandsetzungen und Neubauten werden nach den energetischen Standards der Energieleitlinien der Stadt Köln geplant und gebaut. Aktuell werden die Energieleit- linien im Rahmen des Aktionsplan Klimaschutz überarbeitet (Ratsbeschluss 2243/2023 Aktionsplan Klimaschutz) Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0947/2024/3
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 13.08.2024
- Erstellt
- 29.07.2024 08:13