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3295/2021

Beantwortung 11.2.2 mündl. Anfrage Herr Gökpinar, SPD, Nutzung der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See

Beantwortung einer Anfrage (BV) 14.09.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 23.09.2021, TOP 7.1.9

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2397 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/522 
 
Vorlagen-Nummer 
 3295/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 23.09.2021 
 
Beantwortung mündl. Anfrage Herr Gökpinar, SPD, Nutzung der Sport- und Erholungsanlage 
Fühlinger See TOP 11.2.2  aus Sitzung 26.08.2021 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung zur mündlichen Anfrage des BV Mitglieds Gökpinar (SPD) 
 
 
1. Welchen Sinn und Zweck verfolgt das Badeverbot am Fühlinger See? 
Zunächst ist zu betonen, dass das generelle Schwimmverbot in der Regattabahn und den anderen 
Teilseen bereits seit vielen Jahren gilt. Die Verwaltung hat nun im Zuge der Novellierung der Satzung 
des Fühlinger See eine neue Beschilderung aufgestellt, um für Nutzer*innen leichter erkennbar auf 
das bestehende Verbot hinzuweisen. In diesem Jahr ist es (sicherlich auch pandemiebedingt) ver-
mehrt zu Badeunfällen gekommen, manche leider auch mit tödlichem Ausgang. Die Verwaltung hat 
dies zum Anlass genommen und das Thema bewusst breit in die Öffentlichkeit getragen, um weitere 
Unfälle zu verhindern. Der Sinn und Zweck besteht darin, Menschenleben zu schützen. Insbesondere 
Kinder sind den Herausforderungen im Fühlinger See vielfach nicht gewachsen. 
 
2. Gegen das Badeverbot wird täglich und gerade an vielen wärmeren Tagen vielfach 
verstoßen. Hält die Stadt die Regelung für praxistauglich? 
Es geht darum, für alle Nutzerinnen und Nutzer den rechtlichen Rahmen deutlich zu machen. Die 
Frage der Umsetzung ist eine andere – es ist unmöglich, sämtliche Seen (80ha Wasserfläche) ohne 
jedwede Zugangssteuerung in einem öffentlichen Gelände permanent durch eine Wasserwacht oder 
Rettungsdienste zu überwachen bzw. zu sichern. Vor diesem Hintergrund ist das stringente Badever-
bot mit Ausnahme des gesicherten Freibadbereiches der einzig praktikable Weg, um auf die Risiken 
und Gefahren hinzuweisen. 
 
3. Hat die Stadt bereits überlegt mit dem Blackfoot Beach einen kostenlosen Eintritt 
für Inhaberinnen und Inhaber des Köln-Passes zu verhandeln? 
Bislang gab es keine Gespräche mit dem Betreiber des Blackfoot Beach. Da der Blackfoot Beach ein 
privat geführtes Unternehmen ist, sollte dies einzig und allein diesem überlassen bleiben. Der Black-
foot Beach ist ohnehin schon angehalten, die Preise der öffentlichen Bäder nicht zu übersteigen.

Beratungsverlauf (1)

23.09.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3295/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
14.09.2021
Erstellt
14.09.2021 10:21