Beantwortung 11.2.2 mündl. Anfrage Herr Gökpinar, SPD, Nutzung der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See
Beantwortung einer Anfrage (BV) 3295/2021 vom 14.09.2021
Stand: Am 23.09.2021 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/522 Vorlagen-Nummer 3295/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 23.09.2021 Beantwortung mündl. Anfrage Herr Gökpinar, SPD, Nutzung der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See TOP 11.2.2 aus Sitzung 26.08.2021 Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung zur mündlichen Anfrage des BV Mitglieds Gökpinar (SPD) 1. Welchen Sinn und Zweck verfolgt das Badeverbot am Fühlinger See? Zunächst ist zu betonen, dass das generelle Schwimmverbot in der Regattabahn und den anderen Teilseen bereits seit vielen Jahren gilt. Die Verwaltung hat nun im Zuge der Novellierung der Satzung des Fühlinger See eine neue Beschilderung aufgestellt, um für Nutzer*innen leichter erkennbar auf das bestehende Verbot hinzuweisen. In diesem Jahr ist es (sicherlich auch pandemiebedingt) ver- mehrt zu Badeunfällen gekommen, manche leider auch mit tödlichem Ausgang. Die Verwaltung hat dies zum Anlass genommen und das Thema bewusst breit in die Öffentlichkeit getragen, um weitere Unfälle zu verhindern. Der Sinn und Zweck besteht darin, Menschenleben zu schützen. Insbesondere Kinder sind den Herausforderungen im Fühlinger See vielfach nicht gewachsen. 2. Gegen das Badeverbot wird täglich und gerade an vielen wärmeren Tagen vielfach verstoßen. Hält die Stadt die Regelung für praxistauglich? Es geht darum, für alle Nutzerinnen und Nutzer den rechtlichen Rahmen deutlich zu machen. Die Frage der Umsetzung ist eine andere – es ist unmöglich, sämtliche Seen (80ha Wasserfläche) ohne jedwede Zugangssteuerung in einem öffentlichen Gelände permanent durch eine Wasserwacht oder Rettungsdienste zu überwachen bzw. zu sichern. Vor diesem Hintergrund ist das stringente Badever- bot mit Ausnahme des gesicherten Freibadbereiches der einzig praktikable Weg, um auf die Risiken und Gefahren hinzuweisen. 3. Hat die Stadt bereits überlegt mit dem Blackfoot Beach einen kostenlosen Eintritt für Inhaberinnen und Inhaber des Köln-Passes zu verhandeln? Bislang gab es keine Gespräche mit dem Betreiber des Blackfoot Beach. Da der Blackfoot Beach ein privat geführtes Unternehmen ist, sollte dies einzig und allein diesem überlassen bleiben. Der Black- foot Beach ist ohnehin schon angehalten, die Preise der öffentlichen Bäder nicht zu übersteigen.
Beratungsverlauf
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