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Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Leitfaden für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, Aktenzeichen: 132/24

Mitteilung Ausschuss 0994/2025 vom 15.05.2025

Stand: Am 19.05.2025 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Mitteilung Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 15.05.2025 0994/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 19.05.2025 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Leitfaden für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, Aktenzeichen: 132/24 Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden hat in seiner Sitzung am 10.02.2025 zur o.g. Bürgereingabe folgendes einstimmig beschlossen: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für seine Eingabe. Die weitere Behandlung der Eingabe erfolgt im Ältestenrat der Stadt Köln, da dieser für die Überprüfung und Überarbeitung des Leitfadens für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger zuständig ist. Darüber hinaus hat der Ausschuss darum gebeten, die Eingabe und den entsprechenden Auszug aus der Niederschrift dem AVR und dem Ältestenrat zur Kenntnis zu geben, um das Meinungsbild des Ausschusses sichtbar zu machen. Dem Ältestenrat wird die Eingabe in sei- ner Sitzung am 13.06.2025 vorgelegt. gez. Dr. Ulrich Höver
  • Anlage 2 Auszug aus der Niederschrift BAB 10.02.25

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    Geschäftsführung Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Frau Pesch Telefon: (0221) 221 26144 Fax: (0221) E-Mail: doris.pesch@stadt-koeln.de Datum: 02.04.2025 Auszug aus der Niederschrift der 29. Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 10.02.2025 öffentlich 2.1 Bürgereingabe nach § 24 GO – Leitfaden für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, Aktenzeichen 132/24 0160/2025 Der Petent stellt seine Eingabe vor. Er möchte, dass für Mandatsträger und Mandats- trägerinnen auch Einladungen zu Karnevalsveranstaltungen künftig anzeigepflichtig sind. Es dürfe kein Unterschied gemacht werden, zwischen Karnevalsveranstaltungen und Veranstaltungen anderer Art. Ein sachlicher Grund für eine unterschiedliche Handhabung sei nicht ersichtlich. Es gelte einen Verdacht auf Korruption von vorne- herein nicht aufkommen zu lassen. Für die Verwaltung anwesend ist Frau Schmitz vom Amt der Oberbürgermeisterin / Geschäftsstelle des Ältestenrates. Frau Schmitz teilt mit, dass die Eingabe des Peten- ten dem Ältestenrat in seiner nächsten Sitzung am 13. Juni vorgelegt wird. Dieser sei laut Hauptsatzung zuständig für Änderungen den Leitfaden betreffend. Der Ältestenrat setzt sich zusammen aus der Oberbürgermeisterin, fünf stimmberechtigten Mitglieder des Stadtrates unter Leitung eines Notars a.D., der vom Rat in Einvernehmen mit der Oberbürgermeisterin zu Beginn der Wahlperiode eingesetzt worden ist. Die Eingabe wird dort beraten. Sofern Änderungen angezeigt sind, wird im nächsten Schritt die Sa- che dem Rat vorgelegt. Für Frau Abé, Die Grünen, ist die Eingabe des Petenten nachvollziehbar. Da für eine Änderung des Leitfadens der Ältestenrat zuständig ist, will sie dem Vorschlag der Ver- waltung folgen. Herr Erkelenz, CDU, kann die Eingabe dem Grunde nach gut nachvollziehen. Das Wort Korruption anzubringen findet er jedoch nicht angebracht. Er verweist auf die ge- lebte Praxis: Denn es sei ebenfalls ein „Brauch“, dass derjenige der eine Freikarte zu einer Karnevalsveranstaltung erhält an den die Freikarte Ausgebenden, eine Spende mindestens im Wert der Eintrittskarte erbringt. Bei der Beratung der Eingabe im Ältes- tenrat, bittet er dies zu berücksichtigen und gibt dies zu Protokoll. Herr Beuthert, SPD, möchte ebenfalls dem Vorschlag der Verwaltung folgen. Er bittet um einen Sachstand sobald der Ältestenrat im Juni getagt hat. Frau Röhrig, Die Linke, findet die Eingabe wichtig für die Transparenz. Frau Schöppen, FDP, möchte, dass zu diesem Tagesordnungspunkt ein Auszug aus der Niederschrift dem Ältestenrat zur Verfügung gestellt wird. Auch wenn für Freikar- ten im Gegenzug Spenden erbracht werden, dürfe einem Eindruck von Korruption in keiner Weise Vorschub geleistet werden. Sie sei verwundert gewesen über die Aus- nahme im Leitfaden. Insbesondere, weil bei Verbeamteten sehr streng mit dem Thema umgegangen wird. Eine Anzeigepflicht sei allein schon aus Präventivgründen wichtig. Es ginge nicht darum Mandatsträger und Mandatsträgerinnen unter Verdacht zu stellen. Frau Gabrysch, Klimafreunde, ist ebenfalls der Ansicht, dass die Ausnahmeregelung gestrichen werden sollte. Frau Oedingen, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, fasst zusammen, dass die Ein- gabe und ein Auszug des Protokolls dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen, Vergabe, Internationales und dem Ältestenrat zur Kenntnis gegeben werden, um das Meinungsbild des Ausschusses sichtbar zu machen. Frau Oedingen, lässt dann über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen. Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Pe- tenten für seine Eingabe. Die weitere Behandlung der Eingabe erfolgt im Ältestenrat der Stadt Köln, da dieser für die Überprüfung und Überarbeitung des Leitfadens für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger zuständig ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
  • Anlage 1 Eingabe

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    Von: Gesendet: Dienstag, 3. September 2024 10:52 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Einladungen zu Brauchtumsveranstaltungen Sehr geehrte Damen und Herren, Ich rege hier mit folgenden Beschluss an: Im "Leitfaden für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der Stadt Köln“ wird der Satz "Dies gilt nicht für Einladungen zu Brauchtumsveranstaltungen.“ gestrichen. Grundsätzlich ist Brauchtum natürlich, wie Kultur, Sport etc., ein förderungswürdiges Anliegen. Es gibt aber mEn kein Anzeichen, warum eine Einladung zu einer regulären Musikveranstaltung (Opernbesuch etc.) oder einem FC-Spiel mehr oder weniger Risiko für ein Beeinflussung bietet als die zu einer Brauchtumsveranstaltung, wenn es sich um den gleichen Kostenrahmen handelt. Deswegen sollte die Ausnahme für Brauchtumsveranstaltung gestrichen werden. Dies ist ein Beitrag zur Transparenz und der allgemeinen Gleichbehandlung von Veranstaltern. Mit freundlichen Grüßen & einem verfrühten Kölle Alaaf,,

Beratungsverlauf

  1. 19.05.2025

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 4.10, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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