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0994/2025

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Leitfaden für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, Aktenzeichen: 132/24

Mitteilung Ausschuss 15.05.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 19.05.2025, TOP 4.10

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 2 Auszug aus der Niederschrift BAB 10.02.25

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Anlage 1 Eingabe

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Mitteilung Ausschuss

1130 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 15.05.2025 
 0994/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 19.05.2025 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Leitfaden für Mandatsträgerinnen 
und Mandatsträger, Aktenzeichen: 132/24 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden hat in seiner Sitzung am 
10.02.2025 zur o.g. Bürgereingabe folgendes einstimmig beschlossen:  
 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für 
seine Eingabe. 
Die weitere Behandlung der Eingabe erfolgt im Ältestenrat der Stadt Köln, da dieser für die 
Überprüfung und Überarbeitung des Leitfadens für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger 
zuständig ist.  
 
Darüber hinaus hat der Ausschuss darum gebeten, die Eingabe und den entsprechenden 
Auszug aus der Niederschrift dem AVR und dem Ältestenrat zur Kenntnis zu geben, um das 
Meinungsbild des Ausschusses sichtbar zu machen. Dem Ältestenrat wird die Eingabe in sei-
ner Sitzung am 13.06.2025 vorgelegt. 
 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 2 Auszug aus der Niederschrift BAB 10.02.25

3961 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden 
Frau Pesch 
Telefon:  (0221) 221 26144 
Fax:   (0221)  
E-Mail: doris.pesch@stadt-koeln.de 
Datum: 02.04.2025 
Auszug 
aus der Niederschrift der 29. Sitzung des Ausschusses für 
Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 10.02.2025 
öffentlich 
2.1 Bürgereingabe nach § 24 GO – Leitfaden für Mandatsträgerinnen und 
Mandatsträger, Aktenzeichen 132/24 
0160/2025 
Der Petent stellt seine Eingabe vor. Er möchte, dass für Mandatsträger und Mandats-
trägerinnen auch Einladungen zu Karnevalsveranstaltungen künftig anzeigepflichtig 
sind. Es dürfe kein Unterschied gemacht werden, zwischen Karnevalsveranstaltungen 
und Veranstaltungen anderer Art. Ein sachlicher Grund für eine unterschiedliche 
Handhabung sei nicht ersichtlich. Es gelte einen Verdacht auf Korruption von vorne-
herein nicht aufkommen zu lassen.  
Für die Verwaltung anwesend ist Frau Schmitz vom Amt der Oberbürgermeisterin / 
Geschäftsstelle des Ältestenrates. Frau Schmitz teilt mit, dass die Eingabe des Peten-
ten dem Ältestenrat in seiner nächsten Sitzung am 13. Juni vorgelegt wird. Dieser sei 
laut Hauptsatzung zuständig für Änderungen den Leitfaden betreffend. Der Ältestenrat 
setzt sich zusammen aus der Oberbürgermeisterin, fünf stimmberechtigten Mitglieder 
des Stadtrates unter Leitung eines Notars a.D., der vom Rat in Einvernehmen mit der 
Oberbürgermeisterin zu Beginn der Wahlperiode eingesetzt worden ist. Die Eingabe 
wird dort beraten. Sofern Änderungen angezeigt sind, wird im nächsten Schritt die Sa-
che dem Rat vorgelegt.  
Für Frau Abé, Die Grünen, ist die Eingabe des Petenten nachvollziehbar. Da für eine 
Änderung des Leitfadens der Ältestenrat zuständig ist, will sie dem Vorschlag der Ver-
waltung folgen. 
Herr Erkelenz, CDU, kann die Eingabe dem Grunde nach gut nachvollziehen. Das 
Wort Korruption anzubringen findet er jedoch nicht angebracht. Er verweist auf die ge-
lebte Praxis: Denn es sei ebenfalls ein „Brauch“, dass derjenige der eine Freikarte zu 
einer Karnevalsveranstaltung erhält an den die Freikarte Ausgebenden, eine Spende 
mindestens im Wert der Eintrittskarte erbringt. Bei der Beratung der Eingabe im Ältes-
tenrat, bittet er dies zu berücksichtigen und gibt dies zu Protokoll. 
Herr Beuthert, SPD, möchte ebenfalls dem Vorschlag der Verwaltung folgen. Er bittet 
um einen Sachstand sobald der Ältestenrat im Juni getagt hat.  
Frau Röhrig, Die Linke, findet die Eingabe wichtig für die Transparenz.

Frau Schöppen, FDP, möchte, dass zu diesem Tagesordnungspunkt ein Auszug aus 
der Niederschrift dem Ältestenrat zur Verfügung gestellt wird. Auch wenn für Freikar-
ten im Gegenzug Spenden erbracht werden, dürfe einem Eindruck von Korruption in 
keiner Weise Vorschub geleistet werden. Sie sei verwundert gewesen über die Aus-
nahme im Leitfaden. Insbesondere, weil bei Verbeamteten sehr streng mit dem 
Thema umgegangen wird. Eine Anzeigepflicht sei allein schon aus Präventivgründen 
wichtig. Es ginge nicht darum Mandatsträger und Mandatsträgerinnen unter Verdacht 
zu stellen. 
Frau Gabrysch, Klimafreunde, ist ebenfalls der Ansicht, dass die Ausnahmeregelung 
gestrichen werden sollte.  
Frau Oedingen, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, fasst zusammen, dass die Ein-
gabe und ein Auszug des Protokolls dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und 
Rechtsfragen, Vergabe, Internationales und dem Ältestenrat zur Kenntnis gegeben 
werden, um das Meinungsbild des Ausschusses sichtbar zu machen.  
 
Frau Oedingen, lässt dann über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen. 
 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Pe-
tenten für seine Eingabe. 
 
Die weitere Behandlung der Eingabe erfolgt im Ältestenrat der Stadt Köln, da dieser 
für die Überprüfung und Überarbeitung des Leitfadens für Mandatsträgerinnen und 
Mandatsträger zuständig ist.  
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 1 Eingabe

1074 Zeichen

Von:  
Gesendet: Dienstag, 3. September 2024 10:52 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Einladungen zu Brauchtumsveranstaltungen 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
Ich rege hier mit folgenden Beschluss an: 
 
Im "Leitfaden für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der Stadt Köln“ wird der Satz 
"Dies gilt nicht für Einladungen zu Brauchtumsveranstaltungen.“ gestrichen. 
 
Grundsätzlich ist Brauchtum natürlich, wie Kultur, Sport etc., ein förderungswürdiges 
Anliegen.  
 
Es gibt aber mEn kein Anzeichen, warum eine Einladung zu einer regulären 
Musikveranstaltung (Opernbesuch etc.) oder einem FC-Spiel mehr oder weniger Risiko für 
ein Beeinflussung bietet als die zu einer Brauchtumsveranstaltung, wenn es sich um den 
gleichen Kostenrahmen handelt. Deswegen sollte die Ausnahme für Brauchtumsveranstaltung 
gestrichen werden. Dies ist ein Beitrag zur Transparenz und der allgemeinen 
Gleichbehandlung von Veranstaltern. 
 
Mit freundlichen Grüßen & einem verfrühten Kölle Alaaf,,

Beratungsverlauf (1)

19.05.2025 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0994/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
15.05.2025
Erstellt
02.04.2025 14:58