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0473/2020

Einrichtung eines Radfahrstreifens auf der Aachener Straße zwischen Brabanter Straße und Moltkestraße im Zuge des Radverkehrskonzeptes Innenstadt

Beschlussvorlage Ausschuss 26.02.2020

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 28.04.2020, TOP 3.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 3 - Auszug BV Innenstadt 27.04.2020

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Anlage 2- Bürgereingabe und Stellungnahme der Verwaltung

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 07/2024

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Anlage 1 - Auszug Verkehrsausschuss 12.03.2020

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Anlage 1a - Änderungsantrag FDP Verkehrsausschuss 12.03.2020

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Beschlussvorlage Ausschuss

6911 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/661/4 
661/4 
Vorlagen-Nummer 
 0473/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Einrichtung eines Radfahrstreifens auf der Aachener Straße zwischen Brabanter Straße und 
Moltkestraße im Zuge des Radverkehrskonzeptes Innenstadt 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Planung, in der die Ver-
kehrsflächen im innerstädtischen Bereich der Aachener Straße unter Berücksichtigung der folgenden 
Aspekte neu aufzuteilen sind: 
 
- Reduzierung der Kfz-Fahrspuren von zwei auf eine zugunsten eines Radfahrstreifens zwi-
schen Brabanter Straße und Moltkestraße, 
- Entfall des Kurzzeitparkens auf dem nördlichen Seitenstreifen zugunsten von Ladezonen und 
Fahrradparken zwischen Brabanter Straße und Moltkestraße, 
- Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht zwischen Hohenzollernring und Brabanter Straße, 
- Verlegung des Taxistandes vor dem Hahnentor um ca. 80 Meter auf die Schrägparkplätze vor 
Hahnenstraße 18 zugunsten einer Schleuse für Radfahrende, 
- Öffnung der Brüsseler Straße für Radfahrende in Gegenrichtung zwischen Aachener Straße 
und Richard-Wagner-Straße. 
 
Die Planung ist der Bezirksvertretung und dem Verkehrsausschuss zwecks Baubeschluss erneut vor-
zulegen. 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Innenstadt der 
Vorlage uneingeschränkt zustimmt. 
 
Verkehrsausschuss 12.03.2020 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.04.2020 
Verkehrsausschuss 28.04.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Das Radverkehrskonzept Innenstadt (RVKI) wurde im Juni 2016 vom Verkehrsausschuss als Hand-
lungsrahmen künftiger Verkehrsplanungen beschlossen (s. Vorlagen-Nummer: 1171/2016). Eine der 
166 Einzelmaßnahmen besteht darin, die Radwegbenutzungspflicht auf der Ost-West-Achse aufzu-
heben. Die Verwaltung schlägt vor zu prüfen, wie im Bereich zwischen Brabanter Straße und Molt-
kestraße über diese Maßnahme hinausgehend das Grundprinzip „Pilotstrecke Ringe“ (Hohenstaufen-
ring) angewendet werden kann. Dieses beinhaltet: 
 
1. Aufhebung der Benutzungspflicht, 
 
2. Einrichtung einer sicheren Radverkehrsanlage auf der Fahrbahn/Reduzierung der Fahrstreifen 
für den Kfz-Verkehr von 2 auf 1, 
 
3. Entfall des Kurzzeitparkens und 
 
4. stattdessen Laden/Liefern und Fahrradparken. 
 
 
Zur Umsetzung sind neben Markierungs- und Beschilderungsarbeiten lediglich kleine bauliche An-
passungen notwendig. Es handelt sich somit um eine kostengünstige Maßnahme zur Verbesserung 
der Radverkehrssituation. 
 
 
Abbildung 1: Radverkehrsführung auf der Aachener Straße zwischen Brabanter Straße und Moltkestraße

3 
Begründung: 
 
Im Radverkehrskonzept wird die Aachener Straße gleichwertig mit dem Neumarkt oder Rudolfplatz 
als eine jener Achsen oder Plätze aufgeführt, auf denen Unfälle unter Beteiligung von Radfahrenden 
und zu Fuß Gehenden sehr häufig sind. Der Bereich birgt folgendes Konfliktpotenzial: 
 
- baulicher Radweg dicht angrenzend an hoch frequentierte Fläche für Außengastronomie, 
- Gäste rücken mit ihren Stühlen unaufmerksam auf den Radweg, 
- Servicepersonal der Restaurants weicht auf den Radweg aus, um Gäste zu bedienen, 
- Liefervorgänge über den Radweg hinweg (siehe dazu Abbildungen 2 und 3). 
 
Die Reduzierung der Fahrstreifen ist in Bezug auf die Kfz-Verkehrsbelastung vertretbar. Im Ist-
Zustand kann die Aachener Straße im o. g. Abschnitt aufgrund der nicht ausreichenden Flächen für 
Laden und Liefern häufig schon heute nur einstreifig befahren werden. 
 
   
  
Abbildungen 2 und 3: Außengastronomie und Radweg entlang der Aachener Straße  
 
Hinführung ab Hahnenstraße: 
Heute nutzen die Radfahrenden auf der Ost-West-Achse vom Neumarkt kommend den baulichen 
Radweg entlang der Hahnenstraße. Dieser endet vor der Einmündung Pfeilstraße am Rudolfplatz, so 
dass sich Radfahrende ihren Weg durch das Hahnentor suchen müssen (siehe Abbildung 4). Bei 
Marktbetrieb sind  Umwegfahrten unvermeidbar. Daher empfiehlt die Verwaltung die Einrichtung einer 
Fahrradschleuse in der bestehenden Taxibucht vor dem Hahnentor.  Als neue Fläche für den Taxi-
stand empfiehlt die Verwaltung die Schrägparkplätze vor Hahnenstraße Hausnummer 18 (siehe Ab-
bildung 5 und 6). 
   
  
Abbildungen 4 und 5: Radwegende/Taxibucht am Rudolfplatz und Schrägparkplätze vor Hahnenstraße 18

4 
Damit Radfahrende bei der Weiterfahrt westlich der Ringe nicht zurück auf den baulichen Radweg 
wechseln müssen, empfiehlt die Verwaltung die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht in der 
Aachener Straße zwischen Hohenzollernring und Brabanter Straße sowie eine Rad-Aufstellfläche vor 
der Einmündung der Brabanter Straße, von der aus der Radverkehr sicher und komfortabel auf den 
angedachten Radfahrstreifen fahren kann (siehe dazu Abbildung 6). Alternativ kann weiterhin über 
die Nebenanlagen bis zur Brabanter Straße gefahren werden. 
Abbildung 6: Radverkehrsführung auf der Ost-West-Achse zwischen Pfeilstraße und Brabanter Straße 
 
Öffnung der Brüsseler Straße zwischen Aachener Straße und Richard-Wagner-Straße: 
Etwa mittig im betrachteten Bereich trifft die Brüsseler Straße auf die Aachener Straße. Der in Abbil-
dung 7 mit gelben Punkten hervorgehobene Abschnitt auf der Nord-Südverbindung  ist der letzte Ab-
schnitt, auf dem Radverkehr nicht in beiden Richtungen zugelassen ist. Die Verwaltung empfiehlt, im 
Zuge der Planung für die Aachener Straße die Öffnung der Einbahnstraße für den Radverkehr (ent-
sprechend Beschluss 1270/2013) zu prüfen und falls mit vertretbarem Aufwand möglich auch zu be-
rücksichtigen. Die Schwierigkeit liegt hier in den ampelgeregelten Anschlüssen an die Aachener und 
Richard-Wagner-Straße. An der Einmündung in die Aachener Straße müsste die zweistreifige Aus-
fahrt zugunsten einer Einfahrschleuse verschmälert, an der Richard-Wagner-Straße eine Aus-
fahrschleuse eingerichtet werden. Zusätzliche Ampeln für Radfahrende wären nötig.

5 
 
Abbildung 7: Ausschnitt aus Übersicht In erster Priorität zu öffnenden Einbahnstraßen – Bezirk 1 
 
 
Die Verwaltung schlägt daher zur kurzfristigen Verbesserung der Situation für Radfahrende vor, eine 
Planung auf Basis der vorgenannten Prinzipien und Ziele zu erarbeiten. 
 
 
Auswirkung auf den Klimaschutz: 
Es handelt sich um eine Maßnahme zur Förderung des Rad-und Fußverkehrs. Die Fahrspuren für 
den Kfz-Verkehr werden reduziert. Die Maßnahme ist damit ein Baustein zur Erreichung der Modal-
Split-Ziele aus dem Strategiepapier Köln mobil 2025, die eine Stärkung des Umweltverbundes zulas-
ten des Motorisierten Individualverkehrs vorsehen, und trägt somit positiv zum Klimaschutz bei. 
 
 
Gez. Blome

Anlage 3 - Auszug BV Innenstadt 27.04.2020

4081 Zeichen

Anlage 3 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Dederichs 
Telefon:  (0221) 221-26144  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Andrea.Dederichs@stadt-koeln.de 
Datum: 28.04.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt vom 27.04.2020  
öffentlich 
3.2 Einrichtung eines Radfahrstreifens auf der Aachener Straße zwischen 
Brabanter Straße und Moltkestraße im Zuge des Radverkehrskonzeptes 
Innenstadt 
0473/2020 
Ergänzter Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Pla-
nung, in der die Verkehrsflächen im innerstädtischen Bereich der Aachener Straße 
unter Berücksichtigung der folgenden Aspekte neu aufzuteilen sind: 
 
- Reduzierung der Kfz-Fahrspuren von zwei auf eine zugunsten eines Rad-
fahrstreifens zwischen Hohenzollernring und Moltkestraße.  
 
- Entfall des Kurzzeitparkens auf dem nördlichen Seitenstreifen zugunsten von 
Ladezonen und Fahrradparken zwischen Brabanter Straße und Moltkestraße  
 
- Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht zwischen Hohenzollernring und 
Brabanter Straße  
 
- Verlegung des Taxistandes vor dem Hahnentor um ca. 80 Meter auf die 
Schrägplätze vor Hahnenstraße 18 zugunsten einer Schleuse für Radfahren-
de, bei zwingender Einrichtung von Tempo 30  
 
- Öffnung der Brüsseler Straße für Radfahrende in Gegenrichtung zwischen 
Aachener Straße und Richard-Wagner-Straße  
 
- Im Bereich der Pfeilstraße wird der Verkehr so geregelt, dass der Rad-
verkehr Vorfahrt vor den abbiegenden Autos erhält

- Als Prüfauftrag soll die Strecke Neumarkt bis Aachener Straße gesamt 
betrachtet werden, mit dem Ziel durchgängig einen geschützten Rad-
fahrstreifen einzurichten. Dazu ist auf der gesamten Strecke Tempo 30 
anzuordnen. Diese Betrachtung darf nicht zu Verzögerungen bzgl. der 
Umsetzung der o.g. Änderungen führen.  
 
Die Planung ist der Bezirksvertretung und dem Verkehrsausschuss zwecks Baube-
schluss erneut vorzulegen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Dederichs 
Telefon:  (0221) 221-26144  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Andrea.Dederichs@stadt-koeln.de 
Datum: 28.04.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt vom 27.04.2020  
öffentlich 
3.2.1 Änderungsantrag zu TOP 3.2: Einrichtung eines Radfahrstreifens auf 
der Aachener Straße zwischen Brabanter Straße und Moltkestraße im 
Zuge des Radverkehrskonzeptes Innenstadt, Grüne 
AN/0499/2020 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Pla-
nung, in der die Verkehrsflächen im innerstädtischen Bereich der Aachener Straße 
unter Berücksichtigung der folgenden Aspekte neu aufzuteilen sind: 
 
- Reduzierung der Kfz-Fahrspuren von zwei auf eine zugunsten eines Rad-
fahrstreifens zwischen Hohenzollernring und Moltkestraße.  
 
- Entfall des Kurzzeitparkens auf dem nördlichen Seitenstreifen zugunsten von 
Ladezonen und Fahrradparken zwischen Brabanter Straße und Moltkestraße  
 
- Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht zwischen Hohenzollernring und 
Brabanter Straße  
 
- Verlegung des Taxistandes vor dem Hahnentor um ca. 80 Meter auf die 
Schrägplätze vor Hahnenstraße 18 zugunsten einer Schleuse für Radfahren-
de, bei zwingender Einrichtung von Tempo 30  
 
- Öffnung der Brüsseler Straße für Radfahrende in Gegenrichtung zwischen 
Aachener Straße und Richard-Wagner-Straße  
 
- Im Bereich der Pfeilstraße wird der Verkehr so geregelt, dass der Rad-
verkehr Vorfahrt vor den abbiegenden Autos erhält

- Als Prüfauftrag soll die Strecke Neumarkt bis Aachener Straße gesamt 
betrachtet werden, mit dem Ziel durchgängig einen geschützten Rad-
fahrstreifen einzurichten. Dazu ist auf der gesamten Strecke Tempo 30 
anzuordnen. Diese Betrachtung darf nicht zu Verzögerungen bzgl. der 
Umsetzung der o.g. Änderungen führen.  
 
Die Ausführungsplanung ist der Bezirksvertretung und dem Verkehrsausschuss 
zwecks Baubeschluss erneut vorzulegen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich gegen die Stimme der FDP zugestimmt.

Anlage 2- Bürgereingabe und Stellungnahme der Verwaltung

6188 Zeichen

1 
 
      Anlage 2 
 
Stellungnahme der Verwaltung zur Bürgereingabe nach § 24 GO an den Rat oder eine 
Bezirksvertretung (AZ 105/19 „Umwidmung von Kfz-Parkplätzen zu Fahrradständern“) 
Vorlagen-Nummer: 0473/2020 
 
Stellungnahme der Verwaltung:   
In seiner Eingabe vom Februar 2016 (s. nachfolgend aufgeführte emails) regt der Petent an, 
an verschiedenen Stellen Kfz-Stellplätze in Parkflächen für Fahrräder  umzuwidmen. Im Juni 
2016 wurde dem Petenten mitgeteilt, dass die Vorschläge in das Arbeitsprogramm mit 
aufgenommen werden. Im Mai 2019 erinnerte der Petent an die Umsetzung seiner 
Vorschläge und wies darauf hin, dass er seine Eingabe von 2016 aufrechthalten möchte. 
Allerdings möchte er sich gemäß seiner Mail vom 09.05.2019 auf den Bereich der Aachener 
Straße beschränken. 
Mit der jetzt vorliegenden Beschlussvorlage 0473/2020 „Einrichtung eines Radfahrstreifens 
auf der Aachener Straße zwischen Brabanter Straße und Moltkestraße im Zuge des 
Radverkehrskonzeptes Innenstadt“ wird der Eingabe des Petenten stattgegeben, indem das 
Kurzeitparken in dem benannten Abschnitt durch Ladezonen und Fahrradparken ersetzt 
wird. Durch die Einrichtung eines Radfahrstreifens wird der Radverkehr auf die Fahrbahn 
geführt und somit werden die Konflikte zwischen Radverkehr und Gästen der 
Außengastronomie, aber auch der Lade- und Liefervorgänge über den Radweg aufgehoben. 
 
Eingabe:  
Von: 
Gesendet: Donnerstag, 9. Mai 2019 00:05 
An:  
Cc:  
Betreff: Re: Bürgereingabe nach §24 GO 
 
Hallo Herr xxx,  
 
Ich habe mit Herr besprochen, dass wir uns in der Bürgereingabe auf die Situation an der 
Aachener Straße zu konzentrieren, um den Aufwand auf allen Seiten gering zu halten. Die 
einzelnen Stellplätze klären wir außerhalb der Eingabe. 
 
Mit besten Grüßen 
 
 
-----  
Vom SmartPhone gesendet.  
 
Am 02.05.2019 um 13:33 schrieb xxx

2 
 
Sehr geehrter Herr xxx, 
 
wie mit Ihnen und Herrn xxx besprochen, halte ich meine Bürgereingabe nach §24 GO vom 
24. Februar 2016 weiter aufrecht. Da einige Punkte bereits erledigt sind, formuliere ich hier 
die offenen Punkte: 
 
Ich bitte um die Einrichtung von Fahrradstellplätzen an folgenden Orten: 
- Große Witschgasse vor Nummer 17/19 einen halben Autoplatz umwandeln (zugeparkte 
Bürgersteige und bislang keine Abstellanlagen in der Straße) - Zwischen zwei Garagen 
passen derzeit 2,5 Autos. Es fällt also nicht einmal etwas weg. 
- Mathiasstr. gegenüber Nummer 18 ein Autoplatz umwandeln (Restaurant mit fahrradaffiner 
Kundschaft, einzige Anschlussmöglichkeit ist ein Halteverbotsschild an einer Engstelle) 
- Mauritiussteinweg vor dem ADFC - Erweiterung um 2 weitere Autoplätze, da die 
bestehende Abstellanlage selbst außerhalb von ADFC-Veranstaltungen ständig überfüllt ist. 
- Georgstraße vorm Schulgebäude 1-2 Autoplätze (enger Bürgersteig, viele Schüler) 
 
Rund um die Cafes an der Aachener Str. 16-34: Entfernung aller PKW-Stellplätze zwischen 
Brüsseler Straße und Brabanter Straße. 
- Die Autoparkhäuser rundherum sind in der Regel nicht voll belegt. Allein der Rudolfplatz 
bietet meist 200 freie Plätze. 
- Hier gibt es massive Platzprobleme auf dem Hochboard. Ich würde vorschlagen ALLE auf 
dem Hochboard befindlichen Fahrradständer zu entfernen und und dafür bisherige 
Autoplätze umzuwandeln und zusätzlich die Kapazität um weitere 30-50 Fahrradstellplätze 
zu erhöhen. Dies würde auch insbesondere auch dem Fußverkehr zugute kommen. 
- Ich würde vorschlagen zusätzlich hier deutlich mehr Lieferzonen auszuweisen, da 
querparkende Lieferanten ständig den Radverkehr gefährden. Ich hätte da schon manches 
Mal fast eine in den Radweg ragende Heckklappe übersehen. 
 
Ich hatte dazu in den letzten drei Jahren umfangreiche Kommunikation und Diskussion mit 
dem Amt 66. Grundsätzlich würde ich es begrüßen, wenn wir den Radverkehr fördern 
würden, indem wir aktiv ANGEBOTE schaffen und nicht erst reagieren, nachdem es oft über 
Jahre keine Abstellmöglichkeiten gibt. Die bereits durch diese Eingabe geschaffenen und gut 
belegten Abstellplätze zeigen, dass es viel mehr Menschen gibt, die Rad fahren würden, 
wenn sie nicht ständig ihr Rad aus dem Keller holen müssten. Ich hatte mir durch eine 
Bürgereingabe erhofft, dass die Politik Beschlüsse fasst und ich nicht mühseelig über jeden 
einzelnen Fahrradbügel mit der Verwaltung verhandeln muss. 
 
Mit besten Grüßen

3 
 
From: 
Sent: 24. February 2016 17:49 
To:  
Cc:  
Subject: Bürgereingabe nach §24 GO 
 
Sehr geehrter Herr xxx, 
 
hiermit beantrage ich im Rahmen einer Bürgereingabe nach §24 GO die Umwidmung von 
Kfz-Parkplätzen zu Fahrradständern an folgenden Orten in 50676 Köln: 
 
- Große Witschgasse vor Nummer 17/19 und vor Nummer 11 jeweils 1 Autoplatz umwandeln 
(zugeparkte Bürgersteige und bislang keine Abstellanlagen in der Straße) 
- Mathiasstr. gegenüber Nummer 18 ein Autoplatz umwandeln (Restaurant mit fahrradaffiner 
Kundschaft) 
- Mauritiussteinweg vor dem ADFC - Erweiterung um 2 weitere Autoplätze, da die 
bestehende Abstellanlage selbst außerhalb von ADFC-Veranstaltungen ständig überfüllt ist. 
- Follerstraße, mittig z.B. vorm Bäcker 1 Autoplatz (schmaler Bürgersteig, keine 
Abstellmöglichkeiten) 
- Georgstraße vorm Schulgebäude 1-2 Autoplätze (enger Bürgersteig, viele Schüler) 
- Hahnenstr. 2 mind. 2 Autoplätze (schmaler Bürgersteig und Radweg, Räder stören dort den 
Radweg) 
 
Rund um die Cafes an der Aachener Str. 16-34: Entfernung aller PKW-Stellplätze zwischen 
Brüsseler Straße und Brabanter Straße. 
- Die Autoparkhäuser rundherum sind in der Regel nicht voll belegt. Allein der Rudolfplatz 
bietet meist 200 freie Plätze. 
- Hier gibt es massive Platzprobleme auf dem Hochboard. Ich würde vorschlagen ALLE auf 
dem Hochboard befindlichen Fahrradständer zu entfernen und und dafür bisherige 
Autoplätze umzuwandeln und zusätzlich die Kapazität um weitere 30-50 Fahrradstellplätze 
zu erhöhen. Dies würde auch insbesondere auch dem Fußverkehr zugute kommen. 
- Ich würde vorschlagen zusätzlich hier deutlich mehr Lieferzonen auszuweisen, da 
querparkende Lieferanten ständig den Radverkehr gefährden. Ich hätte da schon manches 
Mal fast eine in den Radweg ragende Heckklappe übersehen. 
 
Mit besten Grüßen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 07/2024

3050 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682 
661/4 
 
Vorlagen-Nummer 
0473/2020
Stand: 24.10.2023 
Sachstandsbericht  
Einrichtung eines Radfahrstreifens auf der Aachener Straße zwischen Brabanter Straße 
und Moltkestraße im Zuge des Radverkehrskonzeptes Innenstadt 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Planung, 
in der die Verkehrsflächen im innerstädtischen Bereich der Aachener Straße unter Be-
rücksichtigung der folgenden Aspekte neu aufzuteilen sind: 
- Reduzierung der Kfz-Fahrspuren von zwei auf eine zugunsten eines Radfahrstrei-
fens zwischen Hohenzollernring und Moltkestraße,  
dabei sind die verkehrstechnisch einfach umsetzenden Bereiche direkt umzu-
setzen, die sich schwieriger gestaltenden Bereiche werden einer zügigen Pla-
nung und Umsetzung unterzogen. In diesem Bereich soll Tempo 30 angeordnet 
werden. 
- Entfall des Kurzzeitparkens auf dem nördlichen Seitenstreifen zugunsten von Lade-
zonen und Fahrradparken zwischen Brabanter Straße und Moltkestraße,  
- Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht zwischen Hohenzollernring und Brabanter 
Straße,  
- Verlegung des Taxistandes vor dem Hahnentor um ca. 80 Meter auf die Schrägpark-
plätze vor Hahnenstraße 18 zugunsten einer Schleuse für Radfahrende, hierbei soll 
die Einrichtung von Tempo 30 erfolgen. 
- Öffnung der Brüsseler Straße für Radfahrende in Gegenrichtung zwischen Aachener 
Straße und Richard-Wagner-Straße.  
- Im Bereich der Pfeilstraße wird der Verkehr so geregelt, dass der Radverkehr 
Vorfahrt vor den abbiegenden Autos erhält. 
 
Die Ausführungsplanung ist der Bezirksvertretung und dem Verkehrsausschuss 
zwecks Baubeschluss erneut vorzulegen. 
 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt

2 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Planungsbeschluss 0473/2020 „Einrichtung eines Radfahrstreifens auf der Aachener 
Straße zwischen Brabanter Straße und Moltkestraße im Zuge des Radverkehrskonzeptes In-
nenstadt“ ist erledigt. Die zu erarbeitende Planung zur Einrichtung eines Radfahrstreifens in 
der Aachener Straße zwischen Brabanter Straße und Moltkestraße / Eisenbahnring wurde 
vonseiten der Verwaltung erstellt und der Bezirksvertretung Innenstadt am 08.12.2020 und 
dem Verkehrsausschuss am 19.01.2021 mit einer Mitteilung (Vorlagennummer 2653/2020) 
vorgelegt. Die entsprechende Planung ist im März 2022 umgesetzt worden. 
Bezugnehmend auf Anlage 5 zu Vorlage: 2653/2020: 
Eine Tempo-30-Regelung konnte auf der Aachener Straße dort nicht umgesetzt werden, wo 
sich KVB und Kfz-Verkehr denselben Straßenkörper teilen, die KVB also keinen eigenen 
Gleiskörper hat. Eine Öffnung der Brüsseler Straße für den Radverkehr in Gegenrichtung 
konnte im Rahmen der Einrichtung des Radfahrstreifens in der Aachener Straße nicht berück-
sichtigt werden. Hierfür ist die Installation neuer Signalgeber notwendig. Die betreffenden Am-
pelanlagen an der Aachener Straße und Richard-Wagner-Straße müssen dazu komplett er-
neuert werden. 
 
Nächste Schritte: 
-- 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
--

Anlage 1 - Auszug Verkehrsausschuss 12.03.2020

3591 Zeichen

Anlage 1 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 01.04.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 53. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 12.03.2020  
öffentlich 
3.4 Einrichtung eines Radfahrstreifens auf der Aachener Straße zwischen 
Brabanter Straße und Moltkestraße im Zuge des Radverkehrskonzeptes 
Innenstadt 
0473/2020 
 Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 12.03.2020 
AN/0409/2020 
 
SE Kissenbeck moniert, dass hier lediglich der Abschnitt zwischen Brabanter Straße 
und Moltkestraße angegangen werde und der Bereich zwischen Neumarkt und Ru-
dolfplatz mit seinen alten baulichen Radwegen erhalten bleibe. Die SPD-Fraktion 
plädiere dafür, diesen Bereich sinnvoller Weise mit zu berücksichtigen.  
 
Zudem sei zwar zwischen dem Ring und der Brabanter Straße die Aufhebung der  
Radwegebenutzungspflicht angedacht; jedoch seien hier zwei Geradeausspuren so-
wie zwei Linksabbiegerspuren für den MIV zzgl. der Straßenbahngleise vorhanden. 
Diese Aufteilung des Straßenraumes sollte zu Gunsten einer komfortableren Rad-
verkehrsführung beispielsweise in Form von Schutzstreifen einer kritischen Überprü-
fung unterzogen werden.  
 
Die Beibehaltung der Schrägparkplätze für die Taxen sehe er ebenfalls sehr kritisch. 
Beim Ein- und Ausfahren komme es oftmals zu gefährlichen Situationen. 
 
Letztendlich sei auch die Verbindung über die Wälle – zum Mauritiuswall über den 
Rudolfplatz hinweg – ein weiterer großer Gefahrenpunkt.  
 
Es sei wünschenswert, wenn die Anregungen und kritischen Hinweise in der weite-
ren Planung Berücksichtigung finden würden.

2 
 
RM Michel hingegen legt dar, dass mit dieser Maßnahme durch die Wegnahme der 
Parkplätze mehr Platz und Aufenthaltsqualität geschaffen werde und die CDU -
Fraktion der Verwaltungsvorlage sehr positiv gegenüber stehe; die hier vorgestellten 
Maßnahmen seien ein vorgezogener Teil des Beschlusses zur Ost-West-Achse. 
  
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schließt sich RM Hammer diesen Ausfüh-
rungen an. Die Hinweise der SPD-Fraktion und auch den Änderungsantrag der FDP-
Fraktion werde die Verwaltung sicherlich prüfen. Er bittet zudem, das Kurzzeitparken 
auf den nördlichen Seitenstreifen zwischen Brabanter Straße und Moltkestraße zu 
Gunsten von Fahrradparken und Ladezonen zu überprüfen. Auch die Einführung von 
Tempo 30 wäre zur Erhöhung der Sicherheit für Radfahrende wünschenswert. 
 
Auch SE Wienke erinnert an einen Teil-Beschluss zur Ost-West-Achse, nach dem 
alle Parkplätze an der Aachener Straße wegfallen sollen; eine Umsetzung würde vi e-
les entzerren. Auch die Reduzierung auf Tempo 30 sei ihres Erachtens zwingend 
erforderlich. Anschließen möchte sie sich nachdrücklich der Kritik von Herrn Kissen-
beck, dass hier keine weitergehende Planung erfolge. Insbesondere der Bereich am 
Rudolfplatz habe keine Fahrradstruktur und sei sehr schwierig bzw. für Radfahrende 
sehr gefährlich.  
 
Ausschussvorsitzender Wolter räumt ein, dass dies sicherlich außer Frage stehe. 
Dennoch möchte er betonen, dass auch der Abschnitt zwischen Brabanter Straße 
und Moltkestraße stark frequentiert und somit dringender Handlungsbedarf angezeigt 
sei. Zudem seien die hier vorgestellten Maßnahmen sicherlich kurzfristiger umzuset-
zen als solche rund um den Rudolfplatz.  
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage mit dem Änderungsantrag der FDP-
Fraktion, AN/0409/2020, zur Anhörung in die Bezirksvertretung Innenstadt. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 1a - Änderungsantrag FDP Verkehrsausschuss 12.03.2020

1391 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
An den Vorsitzenden des 
Verkehrsausschusses 
Bürgermeister Andreas Wolter 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
 
 
Rathaus · 50667 Köln  
Fon 0221. 221-23830 
Fax 0221. 221-23833 
fdp-fraktion@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 12.03.2020 
AN/0409/2020 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 12.03.2020 
 
Änderungsantrag zu Vorlage 0473/2020 – Einrichtung eines Radfahrstreifens auf der 
Aachener Straße 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die FDP-Fraktion bitten Sie darum, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der heutigen 
Sitzung des Verkehrsausschusses am 12. März 2020 zu setzen: 
 
 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss möge folgenden Beschluss fassen: 
 
Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert: 
 
Der erste Spiegelstrich wird wie folgt ersetzt: 
 
„Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens auf der rechten Fahrspur zwischen Hahnentor und 
Moltkestraße,“ 
 
Der zweite Spiegelstrich wird ergänzt: 
 
[…] zugunsten von „zeitlich begrenzten Ladezonen bis 18 Uhr“ und Fahrradparken […] 
 
 
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich. 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Gez. Ulrich Breite 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (3)

12.03.2020 Verkehrsausschuss
TOP 3.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
27.04.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
28.04.2020 Verkehrsausschuss
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (17)

  • Aachener Straße 16
  • Große Witschgasse
  • Mathiasstraße
  • Georgstraße
  • Follerstraße
  • Hahnenstraße 2
  • Moltkestraße 3
  • Brabanter Straße
  • Richard-Wagner-Straße
  • Brüsseler Straße
  • Mauritiussteinweg
  • Hohenzollernring
  • Rudolfplatz
  • Pfeilstraße
  • Mauritiuswall
  • Straße 16 34
  • Neumarkt

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0473/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
26.02.2020
Erstellt
11.02.2020 14:37