Mandari Insight

1337/2021

Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen in der BV Chorweiler (AN/0550/2021)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 23.04.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 27.05.2021, TOP 7.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

6490 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1337/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.05.2021 
 
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen in der BV Chorweiler 
(AN/0550/2021) mit dem Titel "Heizkraftwerk Merkenich" 
Anfrage:  
 
1. Wann ist mit einer Aufnahme der Klärschlammverbrennung zu rechnen? 
 
2. Wie soll der Klärschlamm nach Merkenich gebracht werden? 
 
a) Wieviel LKW Anfahrten wird es zusätzlich pro Tag geben und zu welcher Tageszeit? 
 
b) Wieviel zusätzlicher Feinstaub und schädliche Abgase pro Tag, werden durch die Anliefe-
rung und Verbrennung erzeugt und welche?  
 
c) Welche Stoffe werden durch Filtertechnik abgeschieden, um nicht in die Umwelt zu ge-
langen? 
  
3. Wie passt das mit den Zielen für den Klimanotstand in Köln zusammen, der ja Abgase und 
CO2 in den nächsten Jahren erheblich verringern will? 
 
 
Antwort der Verwaltung:  
In Abstimmung mit der Verwaltungsratsvorsitzenden der StEB Köln antwortet die Verwaltung wie 
folgt: 
 
Der Rat der Stadt Köln soll am 06.05. seine Zustimmung zur Gründung der KLAR GmbH (Klär-
schlammverwertung am Rhein) und Beteiligung der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB 
Köln) und der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) an der Gesellschaft erklären. Einzelheiten sind der Vor-
lage 1178/2021 zu entnehmen. Die Gründung der KLAR GmbH steht unter dem Vorbehalt, dass eine 
definierte Mindestmenge für die Verbrennung aufgrund von verbindlichen Entscheidungen der poten-
ziellen Gesellschafter zur Verfügung steht. Ist diese Bedingung erfüllt, sollen im Juli 2021 der Koope-
rationsvertrag unterschrieben und der Gesellschaftsvertrag beurkundet werden. Anschließend werden 
die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung der Anlage geschaffen.  
Wie auch bislang praktiziert wird das Projekt auch zukünftig kommunikativ begleitet. Der Beratung in 
den Ausschüssen und im Rat der Stadt Köln vorauslaufend haben die Projektpartnerinnen StEB Köln 
und SWK die Vorstände der Bürgervereine Merkenich und Niehl informiert. In Abhängigkeit von der 
Nachfrage und in Abstimmung mit den örtlichen Interessenvertretungen sind weitere Öffentlichkeits-
termine vorgesehen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach BImSch-Gesetz erfolgt zudem 
die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung auf Basis der konkreten Planungswerte. 
 
Auf die oben genannten Fragen antworten die Projektpartnerinnen StEB und SWK wie folgt:

2 
 
„Zu 1.: 
 
Der Probebetrieb soll in 2028 aufgenommen werden. Die Anlage soll ihre volle Durchsatzleistung in 
2029 erreichen. 
 
Zu 2a) 
 
Die Projektbeteiligten sind bestrebt, die für den Standort vorhandenen Möglichkeiten der Verlagerung 
des Verkehrs weg von der Straße zu nutzen. In der jetzigen frühen Projektphase kann noch keine 
exakte Anzahl, sondern nur ein Wertebereich genannt werden. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Anlieferzeiten sind noch nicht festgelegt. Bestehende Verbrennungsanlagen haben üblicherweise 
Anlieferzeiten werktags von 6 bis 20 h. 
 
Zu 2b) 
 
Auf die Region Köln bezogen werden erheblich weniger Feinstaub und Abgase erzeugt, da sich die 
Transportmenge per LKW deutlich reduziert. Für die neue Anlage in Merkenich werden außerdem 
wesentlich strengere Grenzwerte gelten als für heutige Bestandsanlagen (auch auf Basis von Braun-
kohle) innerhalb und außerhalb Kölns. 
Wichtig: Die Klärschlamm-Verbrennungsanlage ersetzt teilweise eine Braunkohlenanlage am Stand-
ort, die 2025 abgeschaltet wird. Es ist insgesamt eine deutliche Entlastung des Standortes zu erwar-
ten.  
 
Lokal kommt es auf einem ca. 2 km langen Teilstück der Industriestraße und Emdener Straße zu ei-
ner Mehrbelastung von ca. 14 bis 24 (gerundet) Lkw/Tag (siehe Tabelle).  
 
Die Luftschadstoffe aus der Verbrennung werden durch die Genehmigung nach Bundesimmissions-
schutzgesetz limitiert. Es gilt derzeit die 17. BImSch-Verordnung aus 2013. Diese wird durch eine EU-
Gesetzgebung über die Beste-Verfügbare-Technik künftig verschärft. Die exakten Grenzwerte für die 
Rauchgasreinigung werden derzeit im Gesetzgebungsprozess noch diskutiert.  
 
Wie bereits angemerkt, kommt es zu einer effektiven Senkung der Emissionsfrachten. 
 
Zu 2c) 
 
Gezielt abgeschieden und entsprechend überwacht werden folgende Stoffe nach Bundesimmissions-
schutzgesetz. 
 
 
Worst-Case-Szenario Best-Case-Szenario 
Transportgut LKW pro Werktag LKW pro Werktag 
Klärschlamm 20 14  
bei Option Schiff 
Asche 3 0  
bei Option Bahn 
Betriebsstoffe 0,5 0,5 
insgesamt 23,5 14,5

3 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zu 3.: 
 
Die Entsorgungskonzeption passt in hohem Maße zu den ökologischen Zielen, insbesondere ange-
sichts des für Köln verkündeten Klimanotstandes. 
 Die Verbrennung des Klärschlamms gilt als klimaneutral und für die Treibhausgasproblematik 
irrelevant. Da der Klärschlamm einen stark klimaschädlichen Brennstoff ersetzt (Braunkohle), 
zahlt die KVA auf die mit dem Klimanotstand verbundenen Ziele und Anforderungen der Stadt 
ein. Das Potential des regenerativen Energieträgers Klärschlamm kann vollumfänglich genutzt 
werden. Die Wärme aus Klärschlamm liefert einen Beitrag für eine Versorgung von ca. 1.700 
Haushalten im Kölner Norden. 
 Wir leisten unseren Betrag zum Ausstieg aus der Kohleverbrennung in zweifacher Hinsicht: 
Ende der Mitverbrennung beim jetzigen Dienstleister in Hürth und Ablösung des Kohleblockes 
am Standort Merkenich. 
 Wir wählen einen Standort, der alle Möglichkeiten einer Verkehrswende gestattet. 
 Nur der Standort Merkenich erlaubt den Antransport der Hälfte des Brennstoffes verkehrsfrei 
über eine Druckleitung, so dass eine erhebliche Entlastung der Region Köln damit einhergeht. 
 Die projektierte Anlagengröße stellt das Optimum an Mitteleinsatz, Ressourceneinsatz und 
Umweltschonung dar. Kleinere Anlagen wären ökologisch schlechter und wirtschaftlich teurer, 
größere Anlagen bringen höhere Verkehrsbelastungen mit sich.  
 Die verbleibende Belastung der Anwohner ist minimal und wird gegenüber der heutigen Belas-
tung (Bahntransport Kohle, Aschetransport per Lkw) kaum verändert sein. Gemessen an der 
Gesamtbelastung halten wir die Fahrzeugbewegungen für vertretbar.“ 
 
 
NO2 Hg 
SO2 NH3 
CO Summe aus Cd, Tl 
Gesamtstaub Summe aus Sb, As, Pb, Cr. Co, Cu, Mn, Ni, V, Zn 
Organische Stoffe als C Summe aus As,B(a)P, Cd, Co, Cr 
anorg. Chlorverbindungen Dioxine/Furane 
anorg. Fluorverbindungen

Beratungsverlauf (1)

27.05.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Industriestraße
  • Emdener Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1337/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
23.04.2021
Erstellt
09.04.2021 10:40