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1393/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage von Herrn Boyens vom 28.04.2025 (AN/0475/2025) betreffend "Bilanz der Sanierungssatzung 'Umfeld Kölner Hauptbahnhof' - Infrastruktur und Sicherheit"

Mitteilung Ausschuss 14.05.2025

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 22.05.2025, TOP 2.2.1

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4055 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/151/2 
 
Vorlagen-Nummer 14.05.2025 
 1393/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 22.05.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage von Herrn Boyens vom 28.04.2025 
(AN/0475/2025) betreffend "Bilanz der Sanierungssatzung 'Umfeld Kölner 
Hauptbahnhof' - Infrastruktur und Sicherheit" 
Die Anfrage erläutert, dass gemäß der Vorlage Nr. 1022/2025 die "Aufhebung der Sanie-
rungssatzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets 'Umfeld Kölner Haupt-
bahnhof'" vom 14.04.2003 vorgesehen sei und dass es Ziel dieser Satzung war, das Bahn-
hofsareal städtebaulich aufzuwerten, die Infrastruktur nachhaltig zu verbessern und ein mo-
dernes sowie sicheres Entrée zur Stadt Köln zu schaffen. 
Die derzeitige Situation - insbesondere am Breslauer Platz - ließe jedoch Zweifel daran aufkom-
men, ob diese Ziele tatsächlich erreicht wurden. 
 
Vor diesem Hintergrund stellt die AfD-Fraktion folgende Fragen an die Verwaltung: 
 
1. Welche konkreten städtebaulichen Verbesserungen (z. B. Infrastrukturmaßnahmen, Aufent-
haltsqualität, Verkehrsführung) wurden, abgesehen vom Breslauer Platz, im Rahmen der 
Sanierungssatzung seit 2003 realisiert? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Sanierungssatzung diente vordringlich der Realisierung der im Integrierten Handlungskon-
zept aufgeführten Einzelmaßnahmen, die ohne den Einsatz öffentlicher Fördermittel nicht rea-
lisierbar gewesen wären. Sie verfolgte dabei z. B. folgende wesentlichen Ziele für den Bereich 
des Bahnhofsvorplatzes / der Domplatte/Domumgebung: 
- Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes 
- Neuordnung der Verkehrsführung südlich des Bahnhofes 
 
Die Sanierungssatzung nannte dabei auch entsprechende Ziele für den Bereich des Breslauer 
Platzes, z. B.: 
- Neubau der U-Bahn-Haltestelle im Zuge des Ausbaus der Nord-Süd-U-Bahn 
- Neugestaltung des nördlichen Bahnhofsvorplatzes nach Abschluss der Baumaßnahmen an 
der Haltestelle 
 
Die erfolgreiche Durchführung wurde im Rahmen der Abrechnungen in der Folge entsprechend 
vom Zuschussgeber bestätigt. Dazu gehören:  
- Wettbewerbsverfahren Dionysoshof / Johannisstraße / Am Domhof 
- Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes 
- Abbruch der nördlichen Domplatte 
- Neubau der Domtreppe

2 
 
Der Verwendungsnachweis dazu wurde am 15.01.2013 erstellt und am 19.02.2013 an die Be-
zirksregierung Köln verschickt. 
 
2. Welche Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl, die Aufenthaltsqualität und die tatsächliche 
Kriminalitätsentwicklung am Breslauer Platz und auf dem Bahnhofsvorplatz wurden im glei-
chen Zeitraum festgestellt? 
 
3. Liegen belastbare Daten oder Statistiken zu polizeilichen Einsätzen oder sicherheitsrelevan-
ten Vorfällen seit Beginn der Sanierungsmaßnahme vor? 
 
4. Wie bewertet die Verwaltung den gegenwärtigen Zustand der öffentlichen Infrastruktur rund 
um den Hauptbahnhof (z. B. Zustand der Oberflächen, Verkehrsorganisation, Anbindung öf-
fentlicher Verkehrsmittel)? 
 
5. Wie bewertet die Verwaltung den gegenwärtigen Zustand der öffentlichen Infrastruktur rund 
um den Hauptbahnhof (z. B. Zustand der Oberflächen, Verkehrsorganisation, Anbindung öf-
fentlicher Verkehrsmittel)? 
 
Antwort der Verwaltung zu den Fragen 2. bis 5.: 
Bei der Anwendung der Sanierungssatzung ging es seinerzeit bis zum Abrechnungszeitpunkt 
in 2013 um die Umsetzung der geplanten Sanierungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der 
Förderrichtlinien. Die städtebauliche Aufenthaltsqualität hat sich grundsätzlich seit Beginn der 
Sanierung durch die o. g. durchgeführten Maßnahmen, auch auf dem Breslauer Platz, verbes-
sert. 
 
Die in der Anfrage formulierten aktuellen Bewertungen von Sicherheitsgefühl, Kriminalitätsent-
wicklung, Polizeieinsätze und des aktuellen Zustands stehen nicht im Zusammenhang mit der 
hier vorgelegten Aufhebung der Sanierungssatzung. Die Aufhebung der Sanierungsatzung 
'Umfeld Kölner Hauptbahnhof' hat aus formellen Gründen zwingend zu erfolgen (vgl. Vorlagen-
Nr. 1022/2025). Eine weitergehende Bilanzierung war insofern obsolet. 
 
 
Gez. Haack

Beratungsverlauf (1)

22.05.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 2.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1393/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
14.05.2025
Erstellt
06.05.2025 13:14