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A-W/0013/2015

Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer auf der Heroldstraße

Antrag an die BV West 16.03.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 01.10.2015, TOP 9.4

Stellungnahme der Verwaltung

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Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung

4074 Zeichen

A-wIooA3 [2045

61.42.0014 31.08.2015
Frau Sowa j 6159

nn

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Stacten

Amt für Bürger- und Ratsservice
Bezirksvertretung Münster-West

Bezirksverwaltung West {
Über Herrn Stadtdirektor Schultheiß

- Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer auf der
Heroldstraße

Antrag lfd. Nr. A-W/0013/2015 der SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-
West vom 06.03.2015

Mit dem Antrag (A-W/0013/2015) der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-
West. vom 06.03.2015 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob auf der
Heroldstraße stadtauswärts zwischen der Kreuzung. Weseler Straße und dem
Bahnübergang ein Fuß- und Radweg markiert werden kann. Zudem sollte geprüft
werden, ob die Straße mit vertretbarem Aufwand (im Hinblick auf den anstehenden
Bau der Unterführung) etwas verschwenkt werden kann, um auch auf der
stadteinwärtigen Seite einen kombinierten Fuß- und Radweg von akzeptabler Breite
zu ermöglichen.

Der o. g. Antrag wurde unter Beteiligung der zuständigen Fachdienststellen der
Verwaltung und der Polizei mit folgendem Ergebnis geprüft:

Die Heroldstraße ist als Kreisstraße K 2 klassifiziert. und wird von ca. 7800 Kfz/24h
(Höhe Weseler Straße, 2014) befahren. Die Heroldstraße ist eine von wenigen
Hauptverkehrsstraßen Münsters, an der keine Radwege vorhanden sind. Eine
Verbesserung für den Radfahrerverkehr ist grundsätzlich wünschenswert.

Der vorhandene Querschschnitt der Heroldstraße gliedert sich in diesem Bereich in
eine 6,30 m breite Fahrbahn, die im Kreuzungsbereich der Weseler Straße aufgrund
der erforderlichen Abbiegespuren aufgeweitet wird. Neben der Fahrbahn sind
beidseitig Seitenstreifen vorhanden, die mittels einer Rinne von Fahrbahn getrennt
sind.

Der westliche Seitenstreifen weist eine Breite von 3,50 m auf. Dieser wird von den
Anliegern zum Parken und als Fußweg genutzt. Das Vorbeigehen an den parkenden
Autos ist bei der vorh. Breite des Seitenstreifens und bei dem seltenen Parkwechsel
gefahrlos möglich und verkehrlich vertretbar. Die Breite des östlichen Seitenstreifens
variiert zwischen 2,95 und 1,10 m an der engsten Stelle im Bereich der
Baumscheibe. Durch eine Fahrbahnbegrenzungslinie ist diese Engstelle von der
Fahrbahn getrennt und gesichert.

Der Radfahrer wird im Zuge der Heroldstraße auf der Fahrbahn geführt.

Laut der Verkehrsunfallstatistik der Polizei sind in diesem Bereich auch keine Unfälle
verzeichnet worden. Aufgrund. unauffälliger Unfalllage besteht daher seitens der
Polizei kein Handlungsbedarf. -

Aus Sicht der Verwaltung und der Polizei werden die Verkehrsverhältnisse im
Bereich der o. g. Straße nach wie vor als verkehrssicher eingestuft, sodass weitere
zusätzliche Sicherungsmaßnahmen nicht für erforderlich gehalten werden. Eine
verkehrsrechtiiche Notwendigkeit zur Veränderung der bestehenden
Verkehrsregelungen oder des Ausbauzustandes der Straße auch im Hinblick auf die
Umsetzung des Bebäuungsplanes Nr. 486 „Mecklenbeck — verlegte Heroldstraße /
neuer DB-Haltepunkt* besteht daher nicht.

Die Verwaltung schlägt daher vor, für die Sicherung des Radfahrerverkehrs das im
- Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 486 beschlossene Konzept für
eine Radfahrersicherung weiter zu verfolgen. Dieser sieht vor, östlich der
Waldwegsiedlung eine Verbindung für den Radfahrerverkehr zu realisieren. Diese
soll über die Straßen Waldweg, Riepenhorst-und Hafkhorst erreichbar sein und
zielgerichtet auf die neugeplante Unterführung geführt werden, an der Rad- und
Fußwege geplant sind. Damit wird für Radfahrer im Abschnitt zwischen Waldweg und
Weseler Straße eine sicherere Alternative zur Heroldstraße geschaffen.

Der vorhandene Abschnitt der Heroldstraße zwischen der Eisenbahn und der
Weseler Straße wird nach der Umsetzung des Bebauungsplanes künftig eine
Sackgasse, sodass der Radverkehr auf die Fahrbahn geführt wird und der Kfz-
Verkehr als reiner Anliegerverkehr betrachtet wird. j

Die Umsetzung des B-Planes Nr. 486 soll nach derzeitigem Kenntnisstand
voraussichtlich 2018 erfolgen.

Der.

Christian X,

Anlage

„g. Antrag wird damit als erledigt angesehen.

Originalantrag

1876 Zeichen

Fraktion in der Bezirksvertretung 
Münster - West 
 
  Münster, 06.03.2015 
  
  
Bezirksvertretung Münster-West 
Herrn Bezirksbürgermeister Brinktrine 
 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
 
 
 
Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer 
auf der Heroldstraße 
 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Heroldstraße stadtauswärts  zwischen der Kreuzung 
mit der Weseler Straße und dem Bahnübergang einen Fuß - und Radweg zu markieren. Z u-
dem sollte geprüft werden, ob die Straße mit vertretbarem Aufwand  (im Hinblick auf den a n-
stehenden Bau der Unterführung) etwas verschwenkt werden kann, um auch auf der stadtein-
wärtigen Seite einen kombinierten Fuß- und Radweg von akzeptabler Breite zu ermöglichen. 
 
Begründung:  
 
Auf der Seite stadtauswärts ist zwar ein breiter Seitenstreifen vorhanden, dieser wird jedoch 
zum Parken von Fahrzeugen genutzt , so dass nur ein zu schmaler Streifen verbleibt, der 
hauptsächlich von Schulkindern und Jugendlichen auf dem Fahrrad und zu Fuß genutzt wird. 
Teilweise parken die Fahrzeuge auch so, dass ein Ausweichen von Fußgängern und Radfa h-
rern auf die Fahrbahn notwendig wird. 
Ebenso ist auf der Seite stadteinwärts der Seitenstreifen sehr schmal, insbesondere im B e-
reich des großen Baumes, so dass der durch die neue Autobahnauffahrt stark zunehmende 
Verkehr (und besonders auch der LKW-Verkehr) mit meist weniger als 50 c m Abstand an den 
Fußgängern und Radfahrern vorbeifährt. Gefährliche Situationen sind hier leider dementspr e-
chend häufig zu beobachten. Zudem lädt die ebenmäßige Gestaltung von Fahrbahn und Se i-
tenstreifen bei Gegenverkehr und/oder Rückstau zum Überfahren der seitlichen Linien ein, so 
dass Fußgänger und Radfahrer zusätzlich gefährdet werden. 
 
gezeichnet: 
 
Kretzschmar 
Brinktrine 
Kraut-Kleinschmidt  
Köster 
Schmitz

Beratungsverlauf (1)

01.10.2015 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 9.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Heroldstraße
  • Weseler Straße
  • Waldweg

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Details

Aktenzeichen
A-W/0013/2015
Typ
Antrag an die BV West
Datum
16.03.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37