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0291/2023

Renovierung der Turnhalle Adolf-Fischer-Straße - zur Anfrage von RM Henk-Holstein aus der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 28.11.2022

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 02.02.2023

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 21.03.2023, TOP 7.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

6928 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 02.02.2023 
 0291/2023 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 06.03.2023 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 13.03.2023 
Sportausschuss 21.03.2023 
 
Renovierung der Turnhalle Adolf-Fischer-Straße - zur Anfrage von RM Henk-Holstein 
aus der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 28.11.2022 
RM Henk-Hollstein, CDU-Fraktion, fragte in der Sitzung des Betriebsausschuss Gebäudewirt-
schaft am 28. November 2022 nach den nötigen Reparaturmaßnahmen bei der Turnhalle in 
der Adolf-Fischer-Straße und welche davon bereits liefen.  
Sie wollte wissen, ab wann mit einer Freigabe der Halle für den Sportbetrieb zu rechnen sei 
und ob es alternative Sportflächen gab, die den Schulen angeboten wurden. Insbesondere 
interessierte sie, ob der Bedarf so vollständig gedeckt werden konnte. 
 
Antwort der Verwaltung  
An der Dreifachturnhalle in der Adolf-Fischer-Straße 1, 50670 Köln Neustadt-Nord sind um-
fangreiche Maßnahmen zur Brandschutz- und Feuchtesanierung, vor allem im Hinblick auf die 
Statik durchzuführen. 
Im Rahmen der Vorbereitung zur Wiederinbetriebnahme der Turnhalle wurde, neben anderen 
Prüfungen, im Dezember 2021 die Wiederkehrende Prüfung der Weitgespannten Tragwerke 
vorgenommen. Gegenüber der Prüfung aus dem Jahr 2014 hat sich das Schadensbild an den 
Fertigteilträgern, insbesondere im Auflagerbereich deutlich verändert. Mittlerweile weisen na-
hezu alle Auflagerbereiche der Träger Risse auf. Als Sofortmaßnahme wurde deshalb die 
Rasenfläche über den Trägern und die Halle abgesperrt, um eine weitere Überlast ausschlie-
ßen zu können und das Tragsystem lastfrei zu bekommen.  
Die Bauteile wurden zunächst visuell begutachtet. Mit Linienscans wurden Radar-Messungen 
an Bindern und Konsolen durchgeführt. Bohrkerne wurden zur Bestimmung der Betondruck-
festigkeit aus den Stützen entnommen und Sondierungsöffnungen an Konsolen erstellt. Mit 
Radar wurde die Überschüttungshöhe auf der Decke der Sporthalle gemessen. 
Im Archiv konnten keine Pläne mehr zum Bau gefunden werden. 
 
Die Maßnahmen zur Brandschutz- und Feuchtesanierung sind bis auf Restarbeiten, die we-
gen der Sperrung der Turnhalle nicht fortgeführt werden konnten, fertig gestellt.  
Nach Abschluss der erforderlichen Verstärkungsarbeiten am Tragwerk und nach Freigabe der 
Baustelle sind noch folgende Restarbeiten erforderlich: 
- im Technikraum 3 und im Lager ist der Estrich zu erneuern, 
- am Notausgang muss eine Betonsanierung durchgeführt werden, 
- die Fluren und Umkleiden benötigen einen neuen Bodenbelag, 
- die wiederkehrende Prüfung der festinstallierten Sportgeräte, der Prallwände und der Gerä-
teraumtore ist fällig,

2 
Gez. Greitemann 
- Restarbeiten zum Brandschutz müssen erfolgen, 
- Restarbeiten Maler stehen noch aus und 
- die Spielfeldmarkierung und die Fußleisten müssen ergänzt werden. 
 
Im Anschluss an die Verstärkungsarbeiten am Tragwerk sind noch Restarbeiten aus dem 
Gewerk „Technik“ erforderlich: 
- Das Trinkwasser muss erwärmt, in Betrieb genommen, thermisch desinfiziert und beprobt 
werden, bevor die Halle wieder genutzt wird. Die nicht regelgerechte Bestandsumleitung muss 
demontiert werden. 
Nach der langen Stillstandszeit können Verkeimungen entstanden sein, die weitere Maßnah-
men erforderlich machen.  
- Die Lüftungsanlage muss gereinigt werden und eine Hygieneinspektion erfolgen.  
- Bei den Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) müssen der Nacherhitzer, das Steuer-
tableau und der Schlüsselschalter angeschlossen werden. 
- Vor der Inbetriebnahme müssen die technischen Gewerke nach der Prüfverordnung Nord-
rhein-Westfalen (PrüfVo NRW) überprüft werden und die wiederkehrende Prüfung der Feuer-
löscher nach ASR A2.2 und DIN 14406 muss durchgeführt werden. 
 
Im Ergebnis der umfangreichen Voruntersuchungen und Recherchen zu den Tragwerken der 
Turnhalle, konnte die Fachfirma Ende Dezember 2022 Ertüchtigungsvarianten zu den Bindern 
und Konsolen ermitteln, deren Umsetzbarkeit von dort als machbar eingestuft wird. Auch wird 
die Reduktion der Auflasten aus der Schüttung auf dem Hallendach in Verbindung mit einer 
kontrollierten Ableitung von Stauwasser weiter untersucht. Um die Standsicherheit der Binder 
im Anschluss an die möglichen Maßnahmen rechnerisch normgerecht beurteilen zu können, 
sind zwingend zerstörende Bauteiluntersuchungen erforderlich. Ziel der zerstörenden Bauteil-
untersuchungen ist die Feststellung der vorhandenen Bewehrung und Ausführung der Binder. 
Für diese zerstörenden Bauteiluntersuchungen ist ein Binder in der Halle durch temporäre 
Abstützungsmaßnahmen zu sichern, um die Lasten des Dachs abzufangen. 
 
Sobald eine der Varianten als umsetzbar bestätigt werden kann, soll hierzu direkt die Planung 
aufgenommen werden. 
 
Das gegebenenfalls erforderliche Baugenehmigungsverfahren muss nach Vorlage des Prü-
fergebnisses mit der Bauaufsicht abgestimmt werden. Hieraus können sich weitere Auflagen 
ergeben. Bei einem günstigen Verlauf können die Ausführungsplanung und die Vorbereitung 
der Leistungsbeschreibung für die Verstärkung der Träger bis Ende des 2. Quartals 2023 er-
folgen. 
Es wird angestrebt, den Baubeginn zu Anfang Juli 2023 zu ermöglichen. 
Die Bauzeit dauert nach derzeitigem Kenntnisstand circa 4 bis 5 Monate (3 Monate für die 
bauliche Umsetzung zur Verstärkung des Tragwerks und circa 1 bis 2 Monate zur Ausführung 
der Restleistungen der Brandschutz- und Feuchtesanierung). 
 
Derzeit wird eine Wiederinbetriebnahme der Halle für Ende 2023 angestrebt, wobei die Leis-
tungen zur Verstärkung des Tragwerks noch nicht abschließend bewertet sind und sich durch 
die Vorgaben der Prüfingenieure und der Bauaufsicht weitere Verzögerungen ergeben kön-
nen. 
Das Amt für Schulentwicklung hat den nutzenden Schulen seit der Schließung der Halle Er-
satzmöglichkeiten für den Sportunterricht beschafft. In der nächsten Begleitausschusssitzung 
der Bildungslandschaft Altstadt Nord/BAN, voraussichtlich am 25.01.2023, an der regemäßig 
alle Leitungen der Schulen (und Einrichtungen) der BAN vertreten sind, wird das Thema 
Sporthallenvergabe thematisiert. Sollten die Turnhallenkapazitäten auch bei einer Neuvertei-
lung nicht ausreichen, können Sportersatzmaßnahmen in externen Sportstätten geprüft wer-
den. Es wird hier nach einer für alle Beteiligten annehmbaren Lösung gesucht. Die Sicherstel-
lung des lehrplanmäßigen Sportunterrichts hat unverändert hohe Priorität beim Schulträger. 
Das Bürgeramt Innenstadt hat den Sportvereinen, die um eine Ausweichhalle gebeten haben, 
alternative Hallenzeiten anbieten können. Eine vollständige Abdeckung war allerdings nicht 
möglich, jedoch konnten alle Vereine zufriedenstellend versorgt werden. Zum jetzigen Zeit-
punkt ist davon auszugehen, dass es hinsichtlich der Vereinsbelegung keine akuten Probleme 
gibt.

Beratungsverlauf (3)

06.03.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.03.2023 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.03.2023 Sportausschuss
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0291/2023
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
02.02.2023
Erstellt
19.01.2023 15:09