0291/2023
Renovierung der Turnhalle Adolf-Fischer-Straße - zur Anfrage von RM Henk-Holstein aus der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 28.11.2022
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 02.02.2023 0291/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 06.03.2023 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 13.03.2023 Sportausschuss 21.03.2023 Renovierung der Turnhalle Adolf-Fischer-Straße - zur Anfrage von RM Henk-Holstein aus der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 28.11.2022 RM Henk-Hollstein, CDU-Fraktion, fragte in der Sitzung des Betriebsausschuss Gebäudewirt- schaft am 28. November 2022 nach den nötigen Reparaturmaßnahmen bei der Turnhalle in der Adolf-Fischer-Straße und welche davon bereits liefen. Sie wollte wissen, ab wann mit einer Freigabe der Halle für den Sportbetrieb zu rechnen sei und ob es alternative Sportflächen gab, die den Schulen angeboten wurden. Insbesondere interessierte sie, ob der Bedarf so vollständig gedeckt werden konnte. Antwort der Verwaltung An der Dreifachturnhalle in der Adolf-Fischer-Straße 1, 50670 Köln Neustadt-Nord sind um- fangreiche Maßnahmen zur Brandschutz- und Feuchtesanierung, vor allem im Hinblick auf die Statik durchzuführen. Im Rahmen der Vorbereitung zur Wiederinbetriebnahme der Turnhalle wurde, neben anderen Prüfungen, im Dezember 2021 die Wiederkehrende Prüfung der Weitgespannten Tragwerke vorgenommen. Gegenüber der Prüfung aus dem Jahr 2014 hat sich das Schadensbild an den Fertigteilträgern, insbesondere im Auflagerbereich deutlich verändert. Mittlerweile weisen na- hezu alle Auflagerbereiche der Träger Risse auf. Als Sofortmaßnahme wurde deshalb die Rasenfläche über den Trägern und die Halle abgesperrt, um eine weitere Überlast ausschlie- ßen zu können und das Tragsystem lastfrei zu bekommen. Die Bauteile wurden zunächst visuell begutachtet. Mit Linienscans wurden Radar-Messungen an Bindern und Konsolen durchgeführt. Bohrkerne wurden zur Bestimmung der Betondruck- festigkeit aus den Stützen entnommen und Sondierungsöffnungen an Konsolen erstellt. Mit Radar wurde die Überschüttungshöhe auf der Decke der Sporthalle gemessen. Im Archiv konnten keine Pläne mehr zum Bau gefunden werden. Die Maßnahmen zur Brandschutz- und Feuchtesanierung sind bis auf Restarbeiten, die we- gen der Sperrung der Turnhalle nicht fortgeführt werden konnten, fertig gestellt. Nach Abschluss der erforderlichen Verstärkungsarbeiten am Tragwerk und nach Freigabe der Baustelle sind noch folgende Restarbeiten erforderlich: - im Technikraum 3 und im Lager ist der Estrich zu erneuern, - am Notausgang muss eine Betonsanierung durchgeführt werden, - die Fluren und Umkleiden benötigen einen neuen Bodenbelag, - die wiederkehrende Prüfung der festinstallierten Sportgeräte, der Prallwände und der Gerä- teraumtore ist fällig, 2 Gez. Greitemann - Restarbeiten zum Brandschutz müssen erfolgen, - Restarbeiten Maler stehen noch aus und - die Spielfeldmarkierung und die Fußleisten müssen ergänzt werden. Im Anschluss an die Verstärkungsarbeiten am Tragwerk sind noch Restarbeiten aus dem Gewerk „Technik“ erforderlich: - Das Trinkwasser muss erwärmt, in Betrieb genommen, thermisch desinfiziert und beprobt werden, bevor die Halle wieder genutzt wird. Die nicht regelgerechte Bestandsumleitung muss demontiert werden. Nach der langen Stillstandszeit können Verkeimungen entstanden sein, die weitere Maßnah- men erforderlich machen. - Die Lüftungsanlage muss gereinigt werden und eine Hygieneinspektion erfolgen. - Bei den Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) müssen der Nacherhitzer, das Steuer- tableau und der Schlüsselschalter angeschlossen werden. - Vor der Inbetriebnahme müssen die technischen Gewerke nach der Prüfverordnung Nord- rhein-Westfalen (PrüfVo NRW) überprüft werden und die wiederkehrende Prüfung der Feuer- löscher nach ASR A2.2 und DIN 14406 muss durchgeführt werden. Im Ergebnis der umfangreichen Voruntersuchungen und Recherchen zu den Tragwerken der Turnhalle, konnte die Fachfirma Ende Dezember 2022 Ertüchtigungsvarianten zu den Bindern und Konsolen ermitteln, deren Umsetzbarkeit von dort als machbar eingestuft wird. Auch wird die Reduktion der Auflasten aus der Schüttung auf dem Hallendach in Verbindung mit einer kontrollierten Ableitung von Stauwasser weiter untersucht. Um die Standsicherheit der Binder im Anschluss an die möglichen Maßnahmen rechnerisch normgerecht beurteilen zu können, sind zwingend zerstörende Bauteiluntersuchungen erforderlich. Ziel der zerstörenden Bauteil- untersuchungen ist die Feststellung der vorhandenen Bewehrung und Ausführung der Binder. Für diese zerstörenden Bauteiluntersuchungen ist ein Binder in der Halle durch temporäre Abstützungsmaßnahmen zu sichern, um die Lasten des Dachs abzufangen. Sobald eine der Varianten als umsetzbar bestätigt werden kann, soll hierzu direkt die Planung aufgenommen werden. Das gegebenenfalls erforderliche Baugenehmigungsverfahren muss nach Vorlage des Prü- fergebnisses mit der Bauaufsicht abgestimmt werden. Hieraus können sich weitere Auflagen ergeben. Bei einem günstigen Verlauf können die Ausführungsplanung und die Vorbereitung der Leistungsbeschreibung für die Verstärkung der Träger bis Ende des 2. Quartals 2023 er- folgen. Es wird angestrebt, den Baubeginn zu Anfang Juli 2023 zu ermöglichen. Die Bauzeit dauert nach derzeitigem Kenntnisstand circa 4 bis 5 Monate (3 Monate für die bauliche Umsetzung zur Verstärkung des Tragwerks und circa 1 bis 2 Monate zur Ausführung der Restleistungen der Brandschutz- und Feuchtesanierung). Derzeit wird eine Wiederinbetriebnahme der Halle für Ende 2023 angestrebt, wobei die Leis- tungen zur Verstärkung des Tragwerks noch nicht abschließend bewertet sind und sich durch die Vorgaben der Prüfingenieure und der Bauaufsicht weitere Verzögerungen ergeben kön- nen. Das Amt für Schulentwicklung hat den nutzenden Schulen seit der Schließung der Halle Er- satzmöglichkeiten für den Sportunterricht beschafft. In der nächsten Begleitausschusssitzung der Bildungslandschaft Altstadt Nord/BAN, voraussichtlich am 25.01.2023, an der regemäßig alle Leitungen der Schulen (und Einrichtungen) der BAN vertreten sind, wird das Thema Sporthallenvergabe thematisiert. Sollten die Turnhallenkapazitäten auch bei einer Neuvertei- lung nicht ausreichen, können Sportersatzmaßnahmen in externen Sportstätten geprüft wer- den. Es wird hier nach einer für alle Beteiligten annehmbaren Lösung gesucht. Die Sicherstel- lung des lehrplanmäßigen Sportunterrichts hat unverändert hohe Priorität beim Schulträger. Das Bürgeramt Innenstadt hat den Sportvereinen, die um eine Ausweichhalle gebeten haben, alternative Hallenzeiten anbieten können. Eine vollständige Abdeckung war allerdings nicht möglich, jedoch konnten alle Vereine zufriedenstellend versorgt werden. Zum jetzigen Zeit- punkt ist davon auszugehen, dass es hinsichtlich der Vereinsbelegung keine akuten Probleme gibt.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0291/2023
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 02.02.2023
- Erstellt
- 19.01.2023 15:09