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1306/2020

Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Ersatzneubau Brücke Bergerstraße in Köln-Porz

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 19.08.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.09.2020, TOP 10.1

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 03/2025

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Ansehen

Anlage 7 - Stellungnahme Verwaltung zum Beschluss der BV Porz

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Ansehen

Anlage 4 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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Ansehen

Anlage 3 - Querschnitt Brücke Bergerstraße

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Ansehen

Anlage 2 - Längsschnitt Brücke Bergerstraße

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Ansehen

Anlage 1 - Lageplan Brücke Bergerstraße

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 6 - Auszug FA 07.09.2020

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 - Auszug BV Porz 01.09.2020

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 03/2025

2690 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/691 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1306/2020
Stand: 25.03.2025 
Sachstandsbericht  
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Ersatzneubau Brücke 
Bergerstraße in Köln-Porz  
Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 
Beschluss: 
1. Der Rat erkennt den Bedarf zur Planung für den Abbruch und Neubau der Brücke Berger-
straße in Köln-Porz an und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme bis einschließlich 
Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vorzuberei-
ten. Gemäß vorläufiger Kostenschätzung belaufen sich die Planungskosten bis einschließ-
lich Leistungsphase 3 HOAI auf rund 1.057.900 € brutto. 
 
2. Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2021 eine außerplanmäßige Auszahlung und 
gleichzeitige Freigabe in Höhe von 230.000 € zur Finanzierung der o. g. Maßnahme im 
Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlung für 
Baumaßnahmen, für Finanzstelle 6901-1202-7-0700, Neubau Brücke Berger Straße. Die 
Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im o. g. Teilfinanzplan aus 
der Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6901-1202-0-0310, 
Grunderneuerung der Mülheimer Brücke. 
 
3. Gleichzeitig beschließt der Rat für das Haushaltsjahr 2021 eine außerplanmäßige Ver-
pflichtungsermächtigung in Höhe von 827.900 € zur Finanzierung der o. g. Maßnahme zu 
Lasten des Haushaltsjahres 2022 im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, 
ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6901-1202-7-
0700, Neubau Brücke Berger Straße. Die Deckung erfolgt durch eine veranschlagte, aber 
nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung in gleicher Höhe, im gleichen Teilfinanzplan, 
bei Finanzstelle 6901-1202-0-0310, Grunderneuerung der Mülheimer Brücke. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Vorentwurfsplanung (LPH 2 HOAI) ist abgeschlossen. Im Rahmen dessen wurden drei 
Planungsvarianten für den Brückenersatz erstellt und eine Vorzugsvariante (Variante 1 Stab-
bogenbrücke) festgelegt. 
Derzeit wird der erweiterte Planungsbeschluss eingeholt. Die Entscheidung wird im Mai 2025

2 
 
erwartet. 
 
Die weitere Berichterstattung erfolgt im Rahmen des erweiterten Planungsbeschlusses. 
Nächste Schritte: 
Nach Einholung des erweiterten Planungsbeschlusses erfolgt die stufenweise Beauftragung 
der weiteren Planung (LPH 3 bis 6 HOAI) zur Vorzugsvariante (Variante 1).  
Während der Entwurfsplanung (LPH 3 HOAI) wird außerdem eine Kreuzungsvereinbarung 
zwischen der Stadt Köln und der DB InfraGO geschlossen. 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
--

Anlage 7 - Stellungnahme Verwaltung zum Beschluss der BV Porz

553 Zeichen

Anlage 7 
 
 
Zur ergänzenden Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Porz 
 
„Statt eines neuen Brückenbauwerks möge die Verwaltung als Alternative die 
Machbarkeit einer Untertunnelung der Bergerstraße unter der DB-Strecke 
prüfen. Die Ergebnisse und die Kostenplanung sind der Bezirksvertretung 
Porz und dem Rat vorzulegen.“ 
 
nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Die Machbarkeit einer Tunnelvariante wird im Zuge der anstehenden Planung kostenneutral 
mitgeprüft. Die Ergebnisse werden den politischen Gremien zu gegebener Zeit vorgelegt.

Anlage 4 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

1100 Zeichen

- 14 03.07.2020 
143 Herr Jünger 
25039 
69 
Ersatzneubau Brücke Bergerstraße in Porz 
Hier: Bedarfsprüfung für die Planungsleistungen 
RPA-Nr.: BD 2020/0814 
Eingereichte Wettbewerbskosten: ca. 2,7 Mio. € nett o 
Bestätigte Kosten:   ca. 2,7 Mio. € netto 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
am 23.06.2020 legte 69- Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau - die Bedarfsprüfung für 
den Ersatzneubau Bergerstraße vor.  
Die Baukosten erscheinen realistisch. Es liegen jedoch keine konkreten Vergleichsobjekte 
für diese Größenordnung vor. Die anrechenbaren Kosten für die Brücke betragen ca. 21 Mio. 
€. Das entspricht Kosten, in Höhe von ca. 5.500 €/m² bei einer Länge von ca. 255 m und 
einer Breite von ca. 15 m. Die Planungskosten wurden vom Fachamt erläutert, dabei ist Fol- 
gendes aufgefallen: 
Eine juristische Begleitung ist nicht erwähnt. Nach Rücksprache mit dem Fachamt wird diese 
in die Bedarfsprüfung mit aufgenommen. 
Grundsätzlich bestehen keine Bedenken gegen die Fortführung des Projekts. 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez. Hans-Jochen Hemsing 
Herr Jünger 
25039 
Herr Jünger Herr Jünger

Anlage 3 - Querschnitt Brücke Bergerstraße

3401 Zeichen

+49.92
10
50 50 West 3,929; Ost 3,74
10 1,00 25 1,25 50 1,00 10
4,00
37
60
35
Grobkiesfilter
+49.92
10 50 50 West 3,779; Ost 3,80
101,00251,25501,0010
4,00
37
60
35
Grobkiesfilter
Stützwand
Schnitt westlich in Achse G + Schnitt östlich in Achse G'
M 1:50
Verblendung Naturstein
Verblendung Naturstein
III
Lager
Widerlager
Aufbeton
Aufbeton
Südseite Nordseite
+50.92
+50.72
+50.92
+50.72
1,00 1,0025 25
3050
3050
West +54.84 9
Ost    +54.66 West +54.69 9
Ost    +54.72
Querschnitt im Feld 1
M 1:50
+0.06 +0.00
+0.37
-0.19
+0.24 8 +0.09
+0.24
-0.04 -0.01 5 +0.13 5
35
9930
7.50 3.0520203.05
40
36 1.4010
1.00Radweg FußwegFahrbahnRadwegFußweg
Querschnitt in Feld 2-6 und 2'-6'
M 1:50
DAV - Stahlbeton Leitplanke
40 40
227230
403.115473.11540
1,24
6
38
2,0% 2,0% 2,0%
2,0%
21
14,00
3,25 3,25
211,20
211,20
7,35 7,35
35 1,42 32 1,52 7,53 1,50 32 1,40 35
7,50
1,45 35
8,80 8,80
3,25 3,25
5,05
14,70
1,41
1,41
17,60
1,45
5,05
1,41
1,24
3,80
Stütze 1,50mx3,80m
3,80
Stütze 1,50mx3,80m
Rollenlager
Kipplager
57 28,514,52,115
3,115 47 3,115
57 2,115 43
2,0%2,0%
Nordseite Südseite
Nordseite Südseite
M 1:50
Querschnitt - Spannbewehrung
Lage der Spannglieder in Feldmitte Feld 1
Lage der Spannglieder über der Stütze A und A'Quervorspannung Fahrbahnplatte
Quervorspannung Bodenplatte
Bestandspläne von 1963/194 zur Spannbewehrung siehe
Nr. 318 -11a, -12a, -13, -21a, -22, -31, -33a, -34a, -35a
Datum NameArt der Abstimmung   /   Dienststelle
Blatt Nr.:Zugehörige Zeichnungen
Änderung Gen. Gepr. Bear. Datum Ind.
Änderung
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Stadt Köln
freigegeben
ohne Einträge
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des
Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).
Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen
Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden
zivil- und strafrechtlich verfolgt.
nicht
freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 69
Stadt Köln
Amt 690
Stadt Köln
Amt 690/2
6932430 -
Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer
Plan-Nr.
Bauwerk:
bearb.
gez.
gepr.
Datum NamePlanverfasser/in:
Planstufe:
GRUNDLAGENERMITTLUNG
Stadt Köln
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Stadthaus Deutz - Westgebäude
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift
Que05.02.2019
- - - - - -
Teilbauwerk Plantyp Index
01 GLW BR ÜP 0003 - NF
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
Maßstab:
Datum:
Planart / Inhalt:
22.01.2019
1:50
Übersicht:
QuerschnitteStraßenbrücke
Bergerstraße / DB-Gleisanlage
o.M.
6932430-01-GLW-BR-ÜP-0001Übersichtsplan Brückenaufsicht
6932430-01-GLW-BR-ÜP-0002Ansicht, Längsschnitt, Draufsicht Brücke und Straßenebene, Angaben
6932430-01-GLW-BR-ÜP-0004Übersichtsplan Leitungsbestand
.RRUGLQDWHQV\VWHP*DX‰.UJHU*.
+|KHQVWDWXV+6
Anlage 3

Anlage 2 - Längsschnitt Brücke Bergerstraße

8333 Zeichen

Grünfläche
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
WT
553
1385
3210
2466
1386
320
3136
3235
M
Grünfläche
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
WT
553
1385
3210
2269
1386
320
3136
3235
M
Grünfläche
3136
IHGFEDCBAI' H' G' E D C' B' A'
Feld 6Feld 5Feld 4Feld 3Feld 2Feld 1Feld 6
Fernbahn Speldorf - N.-Lahnstein
Fernbahn N.-Lahnstein - Speldorf
S-Bahn Deutz - Gießen
S-Bahn Gießen - Deutz
Richtung PorzRichtung Eil
M 1:250
(+55.72)
(+54.84   )9
(+53.96   )8 (+53.23   )815
75
3050
5050
15,00 15,00 15,60 19,00 23,50 23,50 23,50 23,50 23,50 23,50 23,50 23,50 19,00 14,25 15,00 15,00
255,50
29.50
Feld 6Feld 5Feld 4Feld 3Feld 2Feld 1
5050
50
10 50 40
1.20 86
1.501.001.00
10 50 50 3.116251.35
+49.92
10
+56.883
+58.023 +58.887 +59.474 +59.786 +59.786
+59.474
+58.887
+58.023
+56.883
1.50
Symetrieachse 
Richtung PorzRichtung Eil
M 1:250
F' E' D'
Feld 2'Feld 3'Feld 4'Feld 5'Feld 6'
Feld 2'Feld 3'Feld 4'Feld 5'Feld 6'
Lärmschutzwand
+50,00
Spindeltreppe
neu (2003)
Spindeltreppe
alt
6.395
IHGFEDCBAA'I' H' G' E D C' B'F' E' D'
4,5019,004,5019,004,5019,004,5019,004,5025,004,5019,004,5019,004,5019,004,5019,004,50
22,001,5022,001,5022,001,5022,001,5028,001,5022,001,5022,001,5022,001,5022,001,50
204,5020
10
1,00
75
204,5020
10
1,00
75
1,501,501,5020 20
10
1,00
50
1,501,501,5020 20
10
1,00
50
43,309544,65 95
S-Bahn Porz - Steinstraße
S-Bahn Steinstraße - Porz
Fernbahn Köln - Siegburg
Fernbahn Siegburg - Köln
Feld 6
Feld 5
Feld 4
Feld 3
Feld 2
Feld 1
Feld 2'
Feld 3'
Feld 4'Feld 5'
Feld 6'
E
D
C
B
A
A'
I'
H'
G'
D
C'
B'
F'
E'
D'
I
H
G
F
23,50
23,50
19,00
14,25
15,00
15,00
23,50
23,50
23,4023,4523,5023,5019,0015,6015,0015,00 29,50
M 1:250
40
22,001,5022,001,5022,001,5022,001,5028,001,5022,001,5022,001,5022,001,5022,001,50 1,50
15,00 15,00 15,60 19,00 23,50 23,50 23,50 23,50 23,50 23,50 23,50 23,50 19,00 14,25 15,00 15,0029.50
17,7517,75
+49.92+49.92
Fugenband
km 611,02
km 596,02
km 581,02
km 565,42 Auflagerachse
Fugenband
1575
3050
+49.923,5010
Fugenband
km 309,92
km 295,67
km 280,67
km 265,67
Fugenband
Fugenband
Fugenband
Auflagerachse
1.50 1.00 1.00
10 50 50 3.116
14,753,50 14,75 3,50
17,7517,75
9,786
3,318
4,048
4,929
5,800
9,474
8,887
8,023
6,883
+50,00
9,786
9,840
+50,00
+59.84
9,474
8,887
8,023
6,883
+50,00
5,650
4,800
4,070
westliches Widerlageröstliches Widerlager
S-Bahn Porz - Steinstraße
S-Bahn Steinstraße - Porz
Fernbahn Köln - Siegburg
Fernbahn Siegburg - Köln
1,75
Feld 6
Feld 5
Feld 4
Feld 3
Feld 2
Feld 1
Feld 2'
Feld 3'
Feld 4'Feld 5'
Feld 6'
E
D
C
B
A
A'
I'
H'
G'
D
C'
B'
F'
E'
D'
I
H
G
F
23,50
23,50
19,00
14,25
15,00
15,00
23,50
23,50
23,4023,4523,5023,5019,0015,6015,0015,00 29,50
M 1:250
1,453514,00351,45
1,24
1,24
1,24
1,50
1,50
1,50
1,50
1,50
1,50
1,75
8,00
4,50
4,50
8,00
4,50
8,00
4,50
4,50
8,00
9,30
9,30
4,504,504,50
8,00
8,00
4,50
8,00
4,50
8,00
Gehwegkappe
353,25
40
3,115
47
3,115
40
3,2535
13,97
35
601,252510,53251,2560
1,00
601,005010,53
501,0060
35
1,00
60 1,25 25 10,55 25 1,25 60
60 1,00 50 50 1,00 60
westliche Rampe
%UFNH%HUJHUVWUD‰H
|VWOLFKH5DPSH
%UFNH%HUJHUVWUD‰H
westliches Widerlager
|VWOLFKHV:LGHUODJHU
Gehwegkappe
%HUKUXQJVVFKXW]
%HUKUXQJVVFKXW]
1,50
1,75
1,75
1,75
1,75
2,00
2,001,751,751,751,75
1,50
1,501,75
1,75
1,751,752,002,001,75
1,751,75
1,75
1,50
1,00
25
1,25
10
90
1,00
25
1,25
50
1,00
65
25
1,00
50
1,10
1,00
25
25
50
1,00
1,00
25
25
50
1,00
65
25
1,00
50
1,10
1,00
25
1,25
50
1,00
1,00
25
1,25
50
1,001,00
50
1,25
25
1,00
65
25
1,00
50
1,101,10
50
1,01
25
65
1,00
50
1,00
25
20
1,00
25
25
50
1,00
1,00
10
90
25
1,25
H
ParkenParkenParken
Parken
Parken
Parken
Parken
%HUJHUVWUD‰H
%HUJHUVWUD‰H
%HUJHUVWUD‰H
%HUJHUVWUD‰H
westliches Widerlager
|VWOLFKHV:LGHUODJHU
ZHVWOLFKH6WW]ZDQG
|VWOLFKH6WW]ZDQG
1,30
1,90
1,30
2,103,802,10
1,50
1,50
1,50
2,103,802,10
1,50
1,50
1,50
1,30
1,90
1,30
2,103,802,10
1,50
1,50
1,50
1,30
1,90
1,30
2,103,802,10
1,50
4,50
1,30 1,30
1,90
1,30
2,753,802,75
1,50
1,50
1,50
1,30
1,90
1,30
2,753,802,75
1,501,501,50
1,301,901,30
2,103,802,10
1,501,501,50
1,301,901,30
2,103,802,10
1,501,501,50
1,301,901,30
2,103,802,10
1,501,501,50
1,301,901,30
2,103,802,10
1,501,501,50
1,301,901,30
11,03
11,53
14,00
14,00
11,40
12,60
3235
3136
320
1386
2269
3210
1385
553
3235
3136
320
1386
2269
3210
1385
553
#PUKEJV
.kPIUUEJPKVV
&TCWHUKEJV$T€EMG$GTIGTUVTC†GOKV4CORGP
&TCWHUKEJV$GTIGTUVTC†G'DGPG`O
Verblendung
Naturstein
Verblendung
Naturstein
I
II
I
II
I
II
I
II
2% Gefälle
2% Gefälle
2% Gefälle
2% Gefälle
2% Gefälle
Die eingeklammerten Höhenkoten gelten für die Stützwand II (Südseite)
+54.699
+53.818 +53.088
+55.57
Die eingeklammerten Höhenkoten gelten für die Stützwand II (Südseite)
+55.57
(+55.71)
+54.72
(+54,66)+53.99
(+53.80)+53.42
(+53.13)
3,80
4,70
4,70
4,704,70
4,704,704,704,703,80
Betonierfuge
Betonierfuge
Betonierfuge
Betonierfuge
Betonierfuge
Betonierfuge
Betonierfuge
Betonierfuge
Betonierfuge
Betonierfuge
Betonierfuge
Betonierfuge
Betonierfuge
BetonierfugeBetonierfuge
BetonierfugeBetonierfuge
Betonierfuge
Betonierfuge
Betonierfuge
3,80
4,70 4,70
4,70 4,70 4,70 4,70 4,70
4,70
3,80
15,00
+50,00+50,00
59,2545,60
+52,03+52,15+52,13+52,06+52,17+52,23+52,38+52,50 +52,11
km 250,67
Gehwegkappe
2,610
3,57
3,64
4,62
4,69
5,50
5,55
6,16
6,05
5,46
5,40
4,47
4,38
3,23
3,14
Datum Name Art der Abstimmung   /   Dienststelle
Blatt Nr.: Zugehörige Zeichnungen
ÄnderungGen. Gepr. Bear. DatumInd.
Änderung
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Stadt Köln
freigegeben
ohne Einträge
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des
Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).
Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen
Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden
zivil- und strafrechtlich verfolgt.
nicht
freigegeben Datum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 69
Stadt Köln
Amt 690
Stadt Köln
Amt 690/2
6932430-
BauwerksnummerPhaseGewerkStatus Nummer
Plan-Nr.
Bauwerk:
bearb.
gez.
gepr.
Datum Name Planverfasser/in:
Planstufe:
GRUNDLAGENERMITTLUNG
Stadt Köln
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Stadthaus Deutz - Westgebäude
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen Datum / Unterschrift
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen Datum / Unterschrift
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen Datum / Unterschrift
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen Datum / Unterschrift
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen Datum / Unterschrift
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen Datum / Unterschrift
Que 05.02.2019
- - - -- -
TeilbauwerkPlantypIndex
01 GLW BRÜP0002 - NF
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
Maßstab:
Datum:
Planart / Inhalt:
22.01.2019
1:250
Übersicht:
Straßenbrücke
Bergerstraße / DB-Gleisanlage
o.M.
Ansicht, Längsschnitt,
Draufsicht Brücke und Straßenebene,
Angaben
Achse
Lagerreihe
Angaben zur Lagerung
Spannbeton
Bauwerksdaten
Bauart:
Verkehrsbelastung  nach DIN 1072
Militärlastenklasse
Einzelstützweiten
Gesamtlänge 
Lichte Weite zw. d. Widerlagern
Kleinste lichte Höhe
Kreuzungswinkel 
Breite zw. Geländern
Brückenfläche
19.00 - 4 x 23.50 - 29.50 - 4 x 23.50 -19.00 
254.50
3577.00
14.00
Straßen (Brückenklasse 60) - und Fußgängerverkehr (5 kN/m²) 
(gon)
(m)
(m2)
255;   360.00 (mit Rampe)
100 
Baustoffangaben
Bauteil
Betonstahl Spannstahl BaustoffGüte
(m)
(m)
(m)
(m)
∠
┴
∠
Stahlbeton B 450140/160 Überbau
Stahlbeton B 300 Pfeiler
WiderlagerStahlbeton B 225
BerührungsschutzStahlbeton
SauberkeitsschichtBetonB xxx
∠
Stahlbeton GesimseB 300
B xxx
6.25
FlügelmauernStahlbeton B 225
Gr. I, II
FundamenteStahlbeton B 225
Aufbeton d. RampenStahlbeton B 300
Gr. I, II, III b
Gr. I, II, III b
Gr. I, II, III b
Gr. I, II, III b
Gr. I, II
Gr. I, II
Angaben zur Spannbewehrung
SpannstahlSigma-Stahl St 140/160 (oval gerippt)
Polensky + Zöllner Spannverfahren
LieferwerkRheinhausen
längs und quer beschränkt vorgespannt
Endquerträger System A40
Querträger System A40 und A80
Bodenplatte System A40
Fahrbahnplatte System A40
6932430-01-GLW-BR-ÜP-0001 Übersichtsplan Brückenaufsicht
6932430-01-GLW-BR-ÜP-0003 Querschnitte
6932430-01-GLW-BR-ÜP-0004 Übersichtsplan Leitungsbestand
.RRUGLQDWHQV\VWHP*DX‰.UJHU*.
+|KHQVWDWXV+6
Anlage 2

Anlage 1 - Lageplan Brücke Bergerstraße

4567 Zeichen

Bergerstraße
Josefstraße
Josefstraße
Grünfläche
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
WT
T.
374
704
248
553
2298
3216
106
4
2001
1883
2063
1998
670
2718
554
2323
1881
505
2020
3160
1209
2297
3212
1394
73
2658
2659
625
510
1879
1247
73
2047
2322
3159
521
1387
2483
1211
1385
1204
3123
666
2018
2112
1984
1994
2720
2716
2168
3248
2292
2293
2184
2642
3210
1306
1986
671
556
1248
73
431
2466
3164
2081
1395
73
3158
462
2083
626
1993
1997
3161
1985
3237
155
2019
1388
2302
464
2294
2301
1995
397
3219
2978
3041
467
76
2
2295
1389
73
2078
1246
73
375
1241
73
2082
520
2077
3236
2480
2080
466
2010
2695
1882
1239
73
353
2009
1992
2269
1386
669
2037
2488
2481
668
2667
2296
2044
612
1880
2299
2484
1987
428
2255
3137
320
465
2637
1983
2313
1242
73
2469
1244
73
2300
1243
73
491
247
3218
3136
3235
613
545
3223
667
1996
2079
1245
73
1240
73
106
32
3211
3217
2717
661
354
1383
M
M
M
M
F
F
P
P
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
S-Bahn Porz - Steinstraße
S-Bahn Steinstraße - Porz
Fernbahn Köln - Siegburg
Fernbahn Siegburg - Köln
Friedrichstraße
Ohmstraße
Jakobstraße
Leonberger Straße
Peterstraße
Kopenhagener Straße
Gehweg
Radweg
Fahrbahn
Radweg
Gehweg
Bergerstraße
Bergerstraße
Bergerstraße
Bergerstraße
Bergerstraße
Deutzer Weg
Berührungsschutz
Berührungsschutz
Feld 6
Feld 5
Feld 4
Feld 3
Feld 2
Feld 1
Feld 2'
Feld 3'
Feld 4'
Feld 5'
Feld 6'
E
D
C
B
A
A'
I'
H'
G'
D
C'
B'
F'
E'
D'
I
H
G
F
23,50
23,50
19,00
14,25
15,00
15,00
23,50
23,50
23,40
23,45
23,50
23,50
19,00
15,60
15,00
15,00
29,50
1383
354
661
2717
3217
3211
106
32
1240
73
1245
73
2079
1996
667
3223
545
613
3235
3136
3218
491
247
1243
73
2300
1244
73
2469
1242
73
2313
1983
2637
465
320
3137
2255
428
1987
2484
2299
1880
612
2044
2296
2667
668
2481
2488
2037
669
1386
2269
1992
2009
353
1239
73
1882
2695
2010
466
2080
2480
3236
2077
520
2082
1241
73
375
1246
73
2078
1389
73
2295
76
2
467
3041
2978
3219
397
1995
2301
2294
464
2302
1388
2019
155
3237
1985
3161
1997
1993
626
2083
462
3158
1395
73
2081
3164
2466
431
1248
73
556
671
1986
1306
3210
2642
2184
2293
2292
3248
2168
2716
2720
1994
1984
2112
2018
666
3123
1204
1385
1211
2483
1387
521
3159
2322
2047
1247
73
1879
510
625
2659
2658
1394
73
3212
2297
1209
3160
2020
505
1881
2323
554
2718
670
1998
2063
1883
2001
106
4
154
3216
2298
553
704
248
374
Datum NameArt der Abstimmung   /   Dienststelle
Blatt Nr.:Zugehörige Zeichnungen
Brücke
Grünflächen
Rad- und Fußwegflächen / befestigte Verkehrsinseln
Straßenverkehrsflächen
Bahnanlage
LEGENDE:
Änderung Gen. Gepr. Bear. Datum Ind.
Änderung
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Stadt Köln
freigegeben
ohne Einträge
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des
Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).
Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen
Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden
zivil- und strafrechtlich verfolgt.
nicht
freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 69
Stadt Köln
Amt 690
Stadt Köln
Amt 690/2
6932430 -
Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer
Plan-Nr.
Bauwerk:
bearb.
gez.
gepr.
Datum NamePlanverfasser/in:
Planstufe:
GRUNDLAGENERMITTLUNG
Stadt Köln
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Stadthaus Deutz - Westgebäude
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift
Que22.01.2019
- - - - - -
Teilbauwerk Plantyp Index
01 GLW BR ÜP 0001 - NF
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
Maßstab:
Datum:
Planart / Inhalt:
05.02.2019
1:500
Übersicht:
Straßenbrücke
Bergerstraße / DB-Gleisanlage
BRÜCKE:
Bauwerksnummer: 6932430
Bauwerksname: Bergerstraße / DB-Gleisanlage
Teilbauwerksnr.: 6932430 A
Teilbauwerksname: Straßenbrücke
Bauwerksart: Hohlkastenbrücke
Baujahr: 1965
o.M.
Übersichtsplan
Brückenaufsicht
6932430-01-GLW-BR-ÜP-0002Ansicht, Längsschnitt, Draufsicht Brücke und Straßenebene, Angaben
6932430-01-GLW-BR-ÜP-0003Querschnitte
6932430-01-GLW-BR-ÜP-0004Übersichtsplan Leitungsbestand
.RRUGLQDWHQV\VWHP*DX‰.UJHU*.
+|KHQVWDWXV+6
Anlage 1

Beschlussvorlage Rat

12050 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/69/691 
 
Vorlagen-Nummer 
 1306/2020 
Freigabedatum 
19.08.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Ersatzneubau Brücke Bergerstraße in 
Köln-Porz  
Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat erkennt den Bedarf zur Planung für den Abbruch und Neubau der Brücke Bergerstraße in 
Köln-Porz an und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme bis einschließlich Leistungsphase 3 
der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vorzubereiten. Gemäß vorläufiger Kos-
tenschätzung belaufen sich die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI auf rund 
1.057.900 € brutto. 
 
2. Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2021 eine außerplanmäßige Auszahlung und gleichzeiti-
ge Freigabe in Höhe von 230.000 € zur Finanzierung der o. g. Maßnahme im Teilfinanzplan 1202, 
Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, für Finanz-
stelle 6901-1202-7-0700, Neubau Brücke Berger Straße. Die Deckung erfolgt durch entsprechen-
de Wenigerauszahlungen im o. g. Teilfinanzplan aus der Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Bau-
maßnahmen, Finanzstelle 6901-1202-0-0310, Grunderneuerung der Mülheimer Brücke. 
 
3. Gleichzeitig beschließt der Rat für das Haushaltsjahr 2021 eine außerplanmäßige Verpflichtungs-
ermächtigung in Höhe von 827.900 € zur Finanzierung der o. g. Maßnahme zu Lasten des Haus-
haltsjahres 2022 im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Aus-
zahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6901-1202-7-0700, Neubau Brücke Berger Stra-
ße. Die Deckung erfolgt durch eine veranschlagte, aber nicht benötigte Verpflichtungsermächti-
gung in gleicher Höhe, im gleichen Teilfinanzplan, bei Finanzstelle 6901-1202-0-0310, Grunder-
neuerung der Mülheimer Brücke. 
 
 
Alternative: 
 
Es besteht keine Alternative zum Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss, da auf die Brücke 
aus verkehrlichen Gründen nicht verzichtet werden kann.
Verkehrsausschuss 01.09.2020 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.09.2020 
Finanzausschuss 07.09.2020 
Rat 10.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1.057.900€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja s. Förderung 
     % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Die Verwaltung plant die vorhandene Brücke Bergerstraße über die Gleise der DB AG und den Deut-
zer Weg abzubrechen und durch einen Neubau an gleicher Stelle zu ersetzen. 
 
Lage: 
Die Brücke im Zuge der Bergerstraße verläuft in Ost-West-Richtung zwischen der Frankfurter Straße 
und der Hauptstraße durch ein Wohngebiet und verbindet so die Stadtteile Porz und Eil miteinander.  
Die Bergerstraße teilt sich auf beiden Seiten der Gleise in zwei Straßen und die dazwischen liegen-
den Rampen zum Brückenbauwerk über die Gleise und den Deutzer Weg auf. Die beiden Straßen 
führen entlang der Bebauung. Auf der westlichen Seite endet das Bauwerk unmittelbar an den Glei-
sen der KVB AG (Linie 7).

3 
Vorhandenes Bauwerk: 
Die Straßenbrücke im Zuge der Bergerstraße entstand 1965 und ersetzte den bis dahin vorhandenen 
höhengleichen Bahnübergang.  
Das Mittelfeld des 11-feldrigen Bauwerks überbrückt sechs Gleise der DB AG, darunter zwei Fern-
bahngleise der Schnellfahrstrecke Köln-Frankfurt/Main und zwei Gleise der S-Bahn. Der Überbau 
besteht aus einem zweizelligen Hohlkasten aus Spannbeton, der auf den Widerlagern und zehn 
Stahlbetonpfeilern aufgelagert ist.  
Auf dem Überbau befinden sich zwei je 3,70 m breite Fahrspuren und beidseitig Gehwege mit je 1,50 
m Breite und Radwege mit je 1,50 m Breite. Geh- und Radweg sind baulich voneinander getrennt. Die 
Brückenbreite beträgt insgesamt 14,70 m und die Gesamtlänge 255,50 m. 
 
Bauwerksschäden: 
Für die Längsvorspannung wurden Spannstahldrähte der Sorte „Sigma Oval“ verwendet. Dabei han-
delt es sich um einen Vergütungsstahl, der als spannungsrisskorrosionsgefährdet eingestuft wird. Zur 
Abschätzung der Gefährdung durch plötzliches Bauwerksversagen infolge von Spannstahlbrüchen 
wurde eine rechnerische Untersuchung durchgeführt.  
Um die Gefahr des plötzlichen Versagens auszuschließen wurde das zulässige Höchstgewicht für 
Fahrzeuge von 60 t auf 16 t reduziert. Weiterhin erfolgt eine jährliche Sonderprüfung des Bauwerks.  
Insgesamt ist die Brücke, gemäß Bauwerksprüfung nach DIN 1076, in die Zustandsklasse 3,5 einge-
stuft.  
Gemäß „Handlungsanweisung zur Überprüfung und Beurteilung von älteren Brückenbauwerken, die 
mit vergütetem, spannungsrisskorrosionsgefährdetem Spannstahl erstellt wurden“ des Bundesminis-
terium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist bei Bauwerken in fortgeschrittenem Alter, bei 
denen ein Ankündigungsverhalten nicht nachzuweisen ist, möglichst der Ersatz des vorhandenen 
Bauwerks vorzusehen. 
Dieser Empfehlung folgend soll die Brücke Bergerstraße durch einen Neubau ersetzt werden. 
 
Planung des Brückenneubaus: 
Die Planung des Ersatzbauwerks erfolgt unter der Annahme folgender Randbedingungen: 
 
 Die neue Brücke wird an gleicher Stelle wieder errichtet. Die Bau- und Durchfahrtshöhen blei-
ben erhalten. Die Überfahrbarkeit für Schwerlastverkehr wird berücksichtigt. 
 Für die Dauer der Bauzeit kann der Verkehr nicht aufrechterhalten werden. Da sich das Bau-
werk in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung befindet, ist kein Platz für ein Behelfsbauwerk 
vorhanden. Aufgrund der Geometrie des Bestandbauwerks kommt ein halbseitiger Abriss mit 
Nutzung des halben Überbaus aus statischen Gründen nicht in Frage.  
 Möglichkeiten zur Querung der Gleise bestehen nördlich der Brücke durch die Unterführung 
Steinstraße und südlich durch die Unterführung Kaiserstraße. Zusätzlich gibt es für Radfah-
rende und zu Fuß Gehende eine Querungsmöglichkeit über die Fuß- und Radwegbrücke 
Friedrichstraße. Mit Hilfe eines Verkehrsgutachtens soll die Auswirkung der Baumaßnahme 
auf den Verkehrsraum näher untersucht werden und es sollen Möglichkeiten zur Leistungs-
steigerung einzelner Knotenpunkte aufgezeigt werden. 
 Eine Verbreiterung des Brückenquerschnitts ist aufgrund der unmittelbar angrenzenden 
Wohnbebauung nicht möglich.  
Die Querschnittsaufteilung mit einer KFZ-Fahrspur je Fahrtrichtung und beidseitigen Geh- und 
Radwegen soll beibehalten werden. Eine Abstimmung über die zukünftige Querschnittsauftei-
lung (Nutzungsbreiten für die Verkehre) erfolgt mit den zuständigen Fachämtern im Rahmen 
der Planung. 
 
Zeitplanung: 
Nach einer EU-weiten Ausschreibung zur Vergabe der Objekt- und Tragwerksplanung ist der Ver-

4 
tragsabschluss mit anschließendem Planungsbeginn für Mitte 2021 vorgesehen. 
Die Planung des Projektes muss in enger Abstimmung mit der DB AG erfolgen. Die Planungszeit be-
trägt bis zu drei Jahre.  
Sperrzeiten sind mit einer Vorlaufzeit von mindestens 5 Jahren bei der DB AG zu beantragen. Daher 
kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine belastbare Aussage über einen möglichen Baubeginn getrof-
fen werden. 
 
Externe Vergaben: 
Mit diesem Beschluss soll die Planung des Brückenneubaus, die aus Kapazitätsgründen extern ver-
geben werden muss, sichergestellt werden. Folgende Planungsleistungen sollen vergeben werden: 
 
 Objektplanung Ingenieurbauwerke 
 Tragwerksplanung 
 Objektplanung Verkehrsanlagen 
 Bauüberwachung Ingenieurbauwerke 
 Bauüberwachung Verkehrsanlagen 
 Gutachten Baugrund 
 Gutachten Erdung und Blitzschutz 
 Gutachten Verkehr incl. Parkraumkonzept 
 Gutachten Lärm- und Erschütterung 
 Verkehrssicherungsplanung (Verkehrszeichenpläne) 
 Anwohnermanagement 
 Beweissicherung (Kanäle, Straße, Gebäude) 
 SiPo (Sicherungsposten DB) 
 Prüfingenieur 
 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator 
 Building-Information-Modeling-(BIM) Methodik 
 BIM-Manager 
 
Rechnungsprüfungsamt: 
Der Bedarf zur externen Vergabe der Planungsleistungen wurde vom Rechnungsprüfungsamt am 
03.07.2020 unter der RPA-Nr.: BD 2020/0814 anerkannt. Das Schreiben ist als Anlage beigefügt. Die 
Anmerkungen des Rechnungsprüfungsamtes werden im Zuge der weiteren Planung berücksichtigt. 
 
Bau- und Planungskosten: 
Der prognostizierte Kostenorientierungswert vor Aufnahme der Planung beträgt rd. 28.736.000 € brut-
to. Hierin enthalten sind Planungs- und Gutachterhonorare in Höhe von rund 3.151.000 € brutto. Der 
Anteil der Planungs- und Gutachterhonorare bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI beträgt rund 
1.057.900 € brutto.  
 
Finanzierung: 
Der prognostizierte Kostenorientierungswert der Planungs- und Gutachterhonorare bis einschließlich 
Leistungsphase 3 HOAI beträgt rund 1.057.900 €. 
 
Im Haushaltsplan 2020/2021 sind Mittel für die Maßnahme nicht berücksichtigt worden.

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Zur Aufnahme und Vergabe der zwingend notwendigen Planungen der Maßnahme ist daher eine 
außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 230.000 € im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6901-1202-7-
0700, Neubau Brücke Berger Straße im Haushaltsjahr 2021 notwendig.  
 
Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im Teilfinanzplan 1202, Brücken, 
Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6901-
1202-0-0310, Grunderneuerung der Mülheimer Brücke. Auf Grund von Anpassungen der Bauabläufe 
bei der Grunderneuerung der Mülheimer Brücke ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt absehbar, dass die 
dort im Haushaltsplan 2020/2021 veranschlagten Mittel nicht, wie ursprünglich geplant, in voller Höhe 
abfließen werden. 
 
Um die zwingend notwendigen Aufträge für die Planungsleistungen vergeben zu können, ist außer-
dem eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 
827.900 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, 
ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6901-1202-7-0700, Neu-
bau Brücke Berger Straße, erforderlich.  
 
Die Deckung erfolgt durch im gleichen Haushaltsjahr nicht benötigte Verpflichtungsermächtigungen in 
gleicher Höhe sowie im gleichen Teilfinanzplan, welche bisher bei der Finanzstelle 6901-1202-0-
0310, Grunderneuerung der Mülheimer Brücke veranschlagt sind. 
 
Das Dezernat für Mobilität und Liegenschaften wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 
2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel vorsehen. 
 
Förderung 
Die Verwaltung prüft, ob Fördermittel zur Finanzierung der Baukosten herangezogen werden können.  
 
Klimabewertung 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier 
dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt so-
mit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Die ist systemimmanent und fördert eine effizien-
te sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion 
des Treibhausausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag 
zum Klimaschutz bewertet werden. 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1  - Lageplan Brücke Bergerstraße 
Anlage 2 – Längsschnitt Brücke Bergerstraße 
Anlage 3 – Querschnitt Brücke Bergerstraße 
Anlage 4 – Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

Anlage 6 - Auszug FA 07.09.2020

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Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 08.09.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses  
vom 07.09.2020  
öffentlich 
10.42 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Ersatzneubau 
Brücke Bergerstraße in Köln-Porz  
Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 
1306/2020 
 
 
Beschluss: 
 
Der Finanzausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in den Rat und bittet um 
Stellungnahme der Verwaltung zum geänderten Beschluss der Bezirksvertretung 
Porz und den damit verbundenen Kosten.

Anlage 5 - Auszug BV Porz 01.09.2020

3211 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Herr Stäuder 
Telefon:  (0221) 221-97327  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de 
Datum: 02.09.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Porz vom 01.09.2020 
öffentlich 
7.8 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für  den Ersatzneubau 
Brücke Bergerstraße in Köln-Porz  
Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 
1306/2020 
Herr Marx bittet, dass auch eine mögliche Untertunnelung geprüft wird. Damit die 
Lärmbelastung für die dort wohnenden Menschen verringert wird. 
Herr Bezirksbürgermeister van Benthem lässt über den Änderungsantrag und an- 
schließend über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen. 
I. Abstimmung über den gemeinsamen Änderungsantrag der CDU-
Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und von Frau Bastian 
(FDP) AN/1195/2020 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz bittet den Rat um die Ergänzung eines weiteren Punktes: 
4) Statt eines neuen Brückenbauwerks möge die Verwaltung als Alternative die 
Machbarkeit einer Untertunnelung der Bergerstraße unter der DB-Strecke prüfen. 
Die Ergebnisse und die Kostenplanung sind der Bezirksvertretung Porz und dem Rat 
vorzulegen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig  zugestimmt. 
 
II. Abstimmung über die geänderte Vorlage 1306/2020  
Geänderter Beschluss: 
1. Der Rat erkennt den Bedarf zur Planung für den Abbruch und Neubau der Brücke 
Bergerstraße in Köln-Porz an und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme bis 
einschließlich Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieu- 
re (HOAI) vorzubereiten. Gemäß vorläufiger Kostenschätzung belaufen sich die

Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI auf rund 1.057.900 € 
brutto. 
2. Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2021  eine außerplanmäßige Auszahlung 
und gleichzeitige Freigabe in Höhe von 230.000 € zur Finanzierung der o. g. Maß- 
nahme im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 
8, Auszahlung für Baumaßnahmen, für Finanzstelle 6901-1202-7-0700, Neubau 
Brücke Berger Straße. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszah- 
lungen im o. g. Teilfinanzplan aus der Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaß- 
nahmen, Finanzstelle 6901-1202-0-0310, Grunderneuerung der Mülheimer Brü- 
cke. 
3. Gleichzeitig beschließt der Rat für das Haushaltsjahr 2021 eine außerplanmäßige 
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 827.900 € zur Finanzierung der o. g. 
Maßnahme zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 im Teilfinanzplan 1202, Brücken, 
Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei 
Finanzstelle 6901-1202-7-0700, Neubau Brücke Berger Straße. Die Deckung er- 
folgt durch eine veranschlagte, aber nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung in 
gleicher Höhe, im gleichen Teilfinanzplan, bei Finanzstelle 6901-1202-0-0310, 
Grunderneuerung der Mülheimer Brücke. 
4. Statt eines neuen Brückenbauwerks möge die Verwaltung als Alternative die 
Machbarkeit einer Untertunnelung der Bergerstraße unter der DB-Strecke 
prüfen. Die Ergebnisse und die Kostenplanung sind der Bezirksvertretung 
Porz und dem Rat vorzulegen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig  zugestimmt.

Beratungsverlauf (4)

01.09.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
01.09.2020 Verkehrsausschuss
TOP 4.10 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
07.09.2020 Finanzausschuss
TOP 10.42 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
10.09.2020 Rat
TOP 10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1306/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
19.08.2020
Erstellt
05.05.2020 09:03