1306/2020
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Ersatzneubau Brücke Bergerstraße in Köln-Porz
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 03/2025
2690 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/69/691
Vorlagen-Nummer
1306/2020
Stand: 25.03.2025
Sachstandsbericht
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Ersatzneubau Brücke
Bergerstraße in Köln-Porz
Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV
Beschluss:
1. Der Rat erkennt den Bedarf zur Planung für den Abbruch und Neubau der Brücke Berger-
straße in Köln-Porz an und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme bis einschließlich
Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vorzuberei-
ten. Gemäß vorläufiger Kostenschätzung belaufen sich die Planungskosten bis einschließ-
lich Leistungsphase 3 HOAI auf rund 1.057.900 € brutto.
2. Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2021 eine außerplanmäßige Auszahlung und
gleichzeitige Freigabe in Höhe von 230.000 € zur Finanzierung der o. g. Maßnahme im
Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlung für
Baumaßnahmen, für Finanzstelle 6901-1202-7-0700, Neubau Brücke Berger Straße. Die
Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im o. g. Teilfinanzplan aus
der Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6901-1202-0-0310,
Grunderneuerung der Mülheimer Brücke.
3. Gleichzeitig beschließt der Rat für das Haushaltsjahr 2021 eine außerplanmäßige Ver-
pflichtungsermächtigung in Höhe von 827.900 € zur Finanzierung der o. g. Maßnahme zu
Lasten des Haushaltsjahres 2022 im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn,
ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6901-1202-7-
0700, Neubau Brücke Berger Straße. Die Deckung erfolgt durch eine veranschlagte, aber
nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung in gleicher Höhe, im gleichen Teilfinanzplan,
bei Finanzstelle 6901-1202-0-0310, Grunderneuerung der Mülheimer Brücke.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Vorentwurfsplanung (LPH 2 HOAI) ist abgeschlossen. Im Rahmen dessen wurden drei
Planungsvarianten für den Brückenersatz erstellt und eine Vorzugsvariante (Variante 1 Stab-
bogenbrücke) festgelegt.
Derzeit wird der erweiterte Planungsbeschluss eingeholt. Die Entscheidung wird im Mai 2025
2
erwartet.
Die weitere Berichterstattung erfolgt im Rahmen des erweiterten Planungsbeschlusses.
Nächste Schritte:
Nach Einholung des erweiterten Planungsbeschlusses erfolgt die stufenweise Beauftragung
der weiteren Planung (LPH 3 bis 6 HOAI) zur Vorzugsvariante (Variante 1).
Während der Entwurfsplanung (LPH 3 HOAI) wird außerdem eine Kreuzungsvereinbarung
zwischen der Stadt Köln und der DB InfraGO geschlossen.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
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Anlage 7 - Stellungnahme Verwaltung zum Beschluss der BV Porz
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Anlage 7 Zur ergänzenden Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Porz „Statt eines neuen Brückenbauwerks möge die Verwaltung als Alternative die Machbarkeit einer Untertunnelung der Bergerstraße unter der DB-Strecke prüfen. Die Ergebnisse und die Kostenplanung sind der Bezirksvertretung Porz und dem Rat vorzulegen.“ nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Die Machbarkeit einer Tunnelvariante wird im Zuge der anstehenden Planung kostenneutral mitgeprüft. Die Ergebnisse werden den politischen Gremien zu gegebener Zeit vorgelegt.
Anlage 4 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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- 14 03.07.2020 143 Herr Jünger 25039 69 Ersatzneubau Brücke Bergerstraße in Porz Hier: Bedarfsprüfung für die Planungsleistungen RPA-Nr.: BD 2020/0814 Eingereichte Wettbewerbskosten: ca. 2,7 Mio. € nett o Bestätigte Kosten: ca. 2,7 Mio. € netto Sehr geehrte Damen und Herren, am 23.06.2020 legte 69- Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau - die Bedarfsprüfung für den Ersatzneubau Bergerstraße vor. Die Baukosten erscheinen realistisch. Es liegen jedoch keine konkreten Vergleichsobjekte für diese Größenordnung vor. Die anrechenbaren Kosten für die Brücke betragen ca. 21 Mio. €. Das entspricht Kosten, in Höhe von ca. 5.500 €/m² bei einer Länge von ca. 255 m und einer Breite von ca. 15 m. Die Planungskosten wurden vom Fachamt erläutert, dabei ist Fol- gendes aufgefallen: Eine juristische Begleitung ist nicht erwähnt. Nach Rücksprache mit dem Fachamt wird diese in die Bedarfsprüfung mit aufgenommen. Grundsätzlich bestehen keine Bedenken gegen die Fortführung des Projekts. Mit freundlichen Grüßen Gez. Hans-Jochen Hemsing Herr Jünger 25039 Herr Jünger Herr Jünger
Anlage 3 - Querschnitt Brücke Bergerstraße
3401 Zeichen
+49.92 10 50 50 West 3,929; Ost 3,74 10 1,00 25 1,25 50 1,00 10 4,00 37 60 35 Grobkiesfilter +49.92 10 50 50 West 3,779; Ost 3,80 101,00251,25501,0010 4,00 37 60 35 Grobkiesfilter Stützwand Schnitt westlich in Achse G + Schnitt östlich in Achse G' M 1:50 Verblendung Naturstein Verblendung Naturstein III Lager Widerlager Aufbeton Aufbeton Südseite Nordseite +50.92 +50.72 +50.92 +50.72 1,00 1,0025 25 3050 3050 West +54.84 9 Ost +54.66 West +54.69 9 Ost +54.72 Querschnitt im Feld 1 M 1:50 +0.06 +0.00 +0.37 -0.19 +0.24 8 +0.09 +0.24 -0.04 -0.01 5 +0.13 5 35 9930 7.50 3.0520203.05 40 36 1.4010 1.00Radweg FußwegFahrbahnRadwegFußweg Querschnitt in Feld 2-6 und 2'-6' M 1:50 DAV - Stahlbeton Leitplanke 40 40 227230 403.115473.11540 1,24 6 38 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 21 14,00 3,25 3,25 211,20 211,20 7,35 7,35 35 1,42 32 1,52 7,53 1,50 32 1,40 35 7,50 1,45 35 8,80 8,80 3,25 3,25 5,05 14,70 1,41 1,41 17,60 1,45 5,05 1,41 1,24 3,80 Stütze 1,50mx3,80m 3,80 Stütze 1,50mx3,80m Rollenlager Kipplager 57 28,514,52,115 3,115 47 3,115 57 2,115 43 2,0%2,0% Nordseite Südseite Nordseite Südseite M 1:50 Querschnitt - Spannbewehrung Lage der Spannglieder in Feldmitte Feld 1 Lage der Spannglieder über der Stütze A und A'Quervorspannung Fahrbahnplatte Quervorspannung Bodenplatte Bestandspläne von 1963/194 zur Spannbewehrung siehe Nr. 318 -11a, -12a, -13, -21a, -22, -31, -33a, -34a, -35a Datum NameArt der Abstimmung / Dienststelle Blatt Nr.:Zugehörige Zeichnungen Änderung Gen. Gepr. Bear. Datum Ind. Änderung Die Oberbürgermeisterin Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Stadt Köln freigegeben ohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273). Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. nicht freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 Stadt Köln Amt 690 Stadt Köln Amt 690/2 6932430 - Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer Plan-Nr. Bauwerk: bearb. gez. gepr. Datum NamePlanverfasser/in: Planstufe: GRUNDLAGENERMITTLUNG Stadt Köln Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Stadthaus Deutz - Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln keine Einträge Einträge Einträge übernommenDatum / Unterschrift keine Einträge Einträge Einträge übernommenDatum / Unterschrift keine Einträge Einträge Einträge übernommenDatum / Unterschrift keine Einträge Einträge Einträge übernommenDatum / Unterschrift keine Einträge Einträge Einträge übernommenDatum / Unterschrift keine Einträge Einträge Einträge übernommenDatum / Unterschrift Que05.02.2019 - - - - - - Teilbauwerk Plantyp Index 01 GLW BR ÜP 0003 - NF freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Maßstab: Datum: Planart / Inhalt: 22.01.2019 1:50 Übersicht: QuerschnitteStraßenbrücke Bergerstraße / DB-Gleisanlage o.M. 6932430-01-GLW-BR-ÜP-0001Übersichtsplan Brückenaufsicht 6932430-01-GLW-BR-ÜP-0002Ansicht, Längsschnitt, Draufsicht Brücke und Straßenebene, Angaben 6932430-01-GLW-BR-ÜP-0004Übersichtsplan Leitungsbestand .RRUGLQDWHQV\VWHP*DX.UJHU*. +|KHQVWDWXV+6 Anlage 3
Anlage 2 - Längsschnitt Brücke Bergerstraße
8333 Zeichen
Grünfläche T. T. T. T. T. T. T. T. WT 553 1385 3210 2466 1386 320 3136 3235 M Grünfläche T. T. T. T. T. T. T. WT 553 1385 3210 2269 1386 320 3136 3235 M Grünfläche 3136 IHGFEDCBAI' H' G' E D C' B' A' Feld 6Feld 5Feld 4Feld 3Feld 2Feld 1Feld 6 Fernbahn Speldorf - N.-Lahnstein Fernbahn N.-Lahnstein - Speldorf S-Bahn Deutz - Gießen S-Bahn Gießen - Deutz Richtung PorzRichtung Eil M 1:250 (+55.72) (+54.84 )9 (+53.96 )8 (+53.23 )815 75 3050 5050 15,00 15,00 15,60 19,00 23,50 23,50 23,50 23,50 23,50 23,50 23,50 23,50 19,00 14,25 15,00 15,00 255,50 29.50 Feld 6Feld 5Feld 4Feld 3Feld 2Feld 1 5050 50 10 50 40 1.20 86 1.501.001.00 10 50 50 3.116251.35 +49.92 10 +56.883 +58.023 +58.887 +59.474 +59.786 +59.786 +59.474 +58.887 +58.023 +56.883 1.50 Symetrieachse Richtung PorzRichtung Eil M 1:250 F' E' D' Feld 2'Feld 3'Feld 4'Feld 5'Feld 6' Feld 2'Feld 3'Feld 4'Feld 5'Feld 6' Lärmschutzwand +50,00 Spindeltreppe neu (2003) Spindeltreppe alt 6.395 IHGFEDCBAA'I' H' G' E D C' B'F' E' D' 4,5019,004,5019,004,5019,004,5019,004,5025,004,5019,004,5019,004,5019,004,5019,004,50 22,001,5022,001,5022,001,5022,001,5028,001,5022,001,5022,001,5022,001,5022,001,50 204,5020 10 1,00 75 204,5020 10 1,00 75 1,501,501,5020 20 10 1,00 50 1,501,501,5020 20 10 1,00 50 43,309544,65 95 S-Bahn Porz - Steinstraße S-Bahn Steinstraße - Porz Fernbahn Köln - Siegburg Fernbahn Siegburg - Köln Feld 6 Feld 5 Feld 4 Feld 3 Feld 2 Feld 1 Feld 2' Feld 3' Feld 4'Feld 5' Feld 6' E D C B A A' I' H' G' D C' B' F' E' D' I H G F 23,50 23,50 19,00 14,25 15,00 15,00 23,50 23,50 23,4023,4523,5023,5019,0015,6015,0015,00 29,50 M 1:250 40 22,001,5022,001,5022,001,5022,001,5028,001,5022,001,5022,001,5022,001,5022,001,50 1,50 15,00 15,00 15,60 19,00 23,50 23,50 23,50 23,50 23,50 23,50 23,50 23,50 19,00 14,25 15,00 15,0029.50 17,7517,75 +49.92+49.92 Fugenband km 611,02 km 596,02 km 581,02 km 565,42 Auflagerachse Fugenband 1575 3050 +49.923,5010 Fugenband km 309,92 km 295,67 km 280,67 km 265,67 Fugenband Fugenband Fugenband Auflagerachse 1.50 1.00 1.00 10 50 50 3.116 14,753,50 14,75 3,50 17,7517,75 9,786 3,318 4,048 4,929 5,800 9,474 8,887 8,023 6,883 +50,00 9,786 9,840 +50,00 +59.84 9,474 8,887 8,023 6,883 +50,00 5,650 4,800 4,070 westliches Widerlageröstliches Widerlager S-Bahn Porz - Steinstraße S-Bahn Steinstraße - Porz Fernbahn Köln - Siegburg Fernbahn Siegburg - Köln 1,75 Feld 6 Feld 5 Feld 4 Feld 3 Feld 2 Feld 1 Feld 2' Feld 3' Feld 4'Feld 5' Feld 6' E D C B A A' I' H' G' D C' B' F' E' D' I H G F 23,50 23,50 19,00 14,25 15,00 15,00 23,50 23,50 23,4023,4523,5023,5019,0015,6015,0015,00 29,50 M 1:250 1,453514,00351,45 1,24 1,24 1,24 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 1,75 8,00 4,50 4,50 8,00 4,50 8,00 4,50 4,50 8,00 9,30 9,30 4,504,504,50 8,00 8,00 4,50 8,00 4,50 8,00 Gehwegkappe 353,25 40 3,115 47 3,115 40 3,2535 13,97 35 601,252510,53251,2560 1,00 601,005010,53 501,0060 35 1,00 60 1,25 25 10,55 25 1,25 60 60 1,00 50 50 1,00 60 westliche Rampe %UFNH%HUJHUVWUDH |VWOLFKH5DPSH %UFNH%HUJHUVWUDH westliches Widerlager |VWOLFKHV:LGHUODJHU Gehwegkappe %HUKUXQJVVFKXW] %HUKUXQJVVFKXW] 1,50 1,75 1,75 1,75 1,75 2,00 2,001,751,751,751,75 1,50 1,501,75 1,75 1,751,752,002,001,75 1,751,75 1,75 1,50 1,00 25 1,25 10 90 1,00 25 1,25 50 1,00 65 25 1,00 50 1,10 1,00 25 25 50 1,00 1,00 25 25 50 1,00 65 25 1,00 50 1,10 1,00 25 1,25 50 1,00 1,00 25 1,25 50 1,001,00 50 1,25 25 1,00 65 25 1,00 50 1,101,10 50 1,01 25 65 1,00 50 1,00 25 20 1,00 25 25 50 1,00 1,00 10 90 25 1,25 H ParkenParkenParken Parken Parken Parken Parken %HUJHUVWUDH %HUJHUVWUDH %HUJHUVWUDH %HUJHUVWUDH westliches Widerlager |VWOLFKHV:LGHUODJHU ZHVWOLFKH6WW]ZDQG |VWOLFKH6WW]ZDQG 1,30 1,90 1,30 2,103,802,10 1,50 1,50 1,50 2,103,802,10 1,50 1,50 1,50 1,30 1,90 1,30 2,103,802,10 1,50 1,50 1,50 1,30 1,90 1,30 2,103,802,10 1,50 4,50 1,30 1,30 1,90 1,30 2,753,802,75 1,50 1,50 1,50 1,30 1,90 1,30 2,753,802,75 1,501,501,50 1,301,901,30 2,103,802,10 1,501,501,50 1,301,901,30 2,103,802,10 1,501,501,50 1,301,901,30 2,103,802,10 1,501,501,50 1,301,901,30 2,103,802,10 1,501,501,50 1,301,901,30 11,03 11,53 14,00 14,00 11,40 12,60 3235 3136 320 1386 2269 3210 1385 553 3235 3136 320 1386 2269 3210 1385 553 #PUKEJV .kPIUUEJPKVV &TCWHUKEJV$TEMG$GTIGTUVTCGOKV4CORGP &TCWHUKEJV$GTIGTUVTCG'DGPG`O Verblendung Naturstein Verblendung Naturstein I II I II I II I II 2% Gefälle 2% Gefälle 2% Gefälle 2% Gefälle 2% Gefälle Die eingeklammerten Höhenkoten gelten für die Stützwand II (Südseite) +54.699 +53.818 +53.088 +55.57 Die eingeklammerten Höhenkoten gelten für die Stützwand II (Südseite) +55.57 (+55.71) +54.72 (+54,66)+53.99 (+53.80)+53.42 (+53.13) 3,80 4,70 4,70 4,704,70 4,704,704,704,703,80 Betonierfuge Betonierfuge Betonierfuge Betonierfuge Betonierfuge Betonierfuge Betonierfuge Betonierfuge Betonierfuge Betonierfuge Betonierfuge Betonierfuge Betonierfuge BetonierfugeBetonierfuge BetonierfugeBetonierfuge Betonierfuge Betonierfuge Betonierfuge 3,80 4,70 4,70 4,70 4,70 4,70 4,70 4,70 4,70 3,80 15,00 +50,00+50,00 59,2545,60 +52,03+52,15+52,13+52,06+52,17+52,23+52,38+52,50 +52,11 km 250,67 Gehwegkappe 2,610 3,57 3,64 4,62 4,69 5,50 5,55 6,16 6,05 5,46 5,40 4,47 4,38 3,23 3,14 Datum Name Art der Abstimmung / Dienststelle Blatt Nr.: Zugehörige Zeichnungen ÄnderungGen. Gepr. Bear. DatumInd. Änderung Die Oberbürgermeisterin Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Stadt Köln freigegeben ohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273). Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. nicht freigegeben Datum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 Stadt Köln Amt 690 Stadt Köln Amt 690/2 6932430- BauwerksnummerPhaseGewerkStatus Nummer Plan-Nr. Bauwerk: bearb. gez. gepr. Datum Name Planverfasser/in: Planstufe: GRUNDLAGENERMITTLUNG Stadt Köln Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Stadthaus Deutz - Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln keine Einträge Einträge Einträge übernommen Datum / Unterschrift keine Einträge Einträge Einträge übernommen Datum / Unterschrift keine Einträge Einträge Einträge übernommen Datum / Unterschrift keine Einträge Einträge Einträge übernommen Datum / Unterschrift keine Einträge Einträge Einträge übernommen Datum / Unterschrift keine Einträge Einträge Einträge übernommen Datum / Unterschrift Que 05.02.2019 - - - -- - TeilbauwerkPlantypIndex 01 GLW BRÜP0002 - NF freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Maßstab: Datum: Planart / Inhalt: 22.01.2019 1:250 Übersicht: Straßenbrücke Bergerstraße / DB-Gleisanlage o.M. Ansicht, Längsschnitt, Draufsicht Brücke und Straßenebene, Angaben Achse Lagerreihe Angaben zur Lagerung Spannbeton Bauwerksdaten Bauart: Verkehrsbelastung nach DIN 1072 Militärlastenklasse Einzelstützweiten Gesamtlänge Lichte Weite zw. d. Widerlagern Kleinste lichte Höhe Kreuzungswinkel Breite zw. Geländern Brückenfläche 19.00 - 4 x 23.50 - 29.50 - 4 x 23.50 -19.00 254.50 3577.00 14.00 Straßen (Brückenklasse 60) - und Fußgängerverkehr (5 kN/m²) (gon) (m) (m2) 255; 360.00 (mit Rampe) 100 Baustoffangaben Bauteil Betonstahl Spannstahl BaustoffGüte (m) (m) (m) (m) ∠ ┴ ∠ Stahlbeton B 450140/160 Überbau Stahlbeton B 300 Pfeiler WiderlagerStahlbeton B 225 BerührungsschutzStahlbeton SauberkeitsschichtBetonB xxx ∠ Stahlbeton GesimseB 300 B xxx 6.25 FlügelmauernStahlbeton B 225 Gr. I, II FundamenteStahlbeton B 225 Aufbeton d. RampenStahlbeton B 300 Gr. I, II, III b Gr. I, II, III b Gr. I, II, III b Gr. I, II, III b Gr. I, II Gr. I, II Angaben zur Spannbewehrung SpannstahlSigma-Stahl St 140/160 (oval gerippt) Polensky + Zöllner Spannverfahren LieferwerkRheinhausen längs und quer beschränkt vorgespannt Endquerträger System A40 Querträger System A40 und A80 Bodenplatte System A40 Fahrbahnplatte System A40 6932430-01-GLW-BR-ÜP-0001 Übersichtsplan Brückenaufsicht 6932430-01-GLW-BR-ÜP-0003 Querschnitte 6932430-01-GLW-BR-ÜP-0004 Übersichtsplan Leitungsbestand .RRUGLQDWHQV\VWHP*DX.UJHU*. +|KHQVWDWXV+6 Anlage 2
Anlage 1 - Lageplan Brücke Bergerstraße
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Bergerstraße Josefstraße Josefstraße Grünfläche T. T. T. T. T. T. T. T. T. T. T. T. T. T. WT T. 374 704 248 553 2298 3216 106 4 2001 1883 2063 1998 670 2718 554 2323 1881 505 2020 3160 1209 2297 3212 1394 73 2658 2659 625 510 1879 1247 73 2047 2322 3159 521 1387 2483 1211 1385 1204 3123 666 2018 2112 1984 1994 2720 2716 2168 3248 2292 2293 2184 2642 3210 1306 1986 671 556 1248 73 431 2466 3164 2081 1395 73 3158 462 2083 626 1993 1997 3161 1985 3237 155 2019 1388 2302 464 2294 2301 1995 397 3219 2978 3041 467 76 2 2295 1389 73 2078 1246 73 375 1241 73 2082 520 2077 3236 2480 2080 466 2010 2695 1882 1239 73 353 2009 1992 2269 1386 669 2037 2488 2481 668 2667 2296 2044 612 1880 2299 2484 1987 428 2255 3137 320 465 2637 1983 2313 1242 73 2469 1244 73 2300 1243 73 491 247 3218 3136 3235 613 545 3223 667 1996 2079 1245 73 1240 73 106 32 3211 3217 2717 661 354 1383 M M M M F F P P M M M M M M M M M M S-Bahn Porz - Steinstraße S-Bahn Steinstraße - Porz Fernbahn Köln - Siegburg Fernbahn Siegburg - Köln Friedrichstraße Ohmstraße Jakobstraße Leonberger Straße Peterstraße Kopenhagener Straße Gehweg Radweg Fahrbahn Radweg Gehweg Bergerstraße Bergerstraße Bergerstraße Bergerstraße Bergerstraße Deutzer Weg Berührungsschutz Berührungsschutz Feld 6 Feld 5 Feld 4 Feld 3 Feld 2 Feld 1 Feld 2' Feld 3' Feld 4' Feld 5' Feld 6' E D C B A A' I' H' G' D C' B' F' E' D' I H G F 23,50 23,50 19,00 14,25 15,00 15,00 23,50 23,50 23,40 23,45 23,50 23,50 19,00 15,60 15,00 15,00 29,50 1383 354 661 2717 3217 3211 106 32 1240 73 1245 73 2079 1996 667 3223 545 613 3235 3136 3218 491 247 1243 73 2300 1244 73 2469 1242 73 2313 1983 2637 465 320 3137 2255 428 1987 2484 2299 1880 612 2044 2296 2667 668 2481 2488 2037 669 1386 2269 1992 2009 353 1239 73 1882 2695 2010 466 2080 2480 3236 2077 520 2082 1241 73 375 1246 73 2078 1389 73 2295 76 2 467 3041 2978 3219 397 1995 2301 2294 464 2302 1388 2019 155 3237 1985 3161 1997 1993 626 2083 462 3158 1395 73 2081 3164 2466 431 1248 73 556 671 1986 1306 3210 2642 2184 2293 2292 3248 2168 2716 2720 1994 1984 2112 2018 666 3123 1204 1385 1211 2483 1387 521 3159 2322 2047 1247 73 1879 510 625 2659 2658 1394 73 3212 2297 1209 3160 2020 505 1881 2323 554 2718 670 1998 2063 1883 2001 106 4 154 3216 2298 553 704 248 374 Datum NameArt der Abstimmung / Dienststelle Blatt Nr.:Zugehörige Zeichnungen Brücke Grünflächen Rad- und Fußwegflächen / befestigte Verkehrsinseln Straßenverkehrsflächen Bahnanlage LEGENDE: Änderung Gen. Gepr. Bear. Datum Ind. Änderung Die Oberbürgermeisterin Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Stadt Köln freigegeben ohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273). Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. nicht freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 Stadt Köln Amt 690 Stadt Köln Amt 690/2 6932430 - Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer Plan-Nr. Bauwerk: bearb. gez. gepr. Datum NamePlanverfasser/in: Planstufe: GRUNDLAGENERMITTLUNG Stadt Köln Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Stadthaus Deutz - Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln keine Einträge Einträge Einträge übernommenDatum / Unterschrift keine Einträge Einträge Einträge übernommenDatum / Unterschrift keine Einträge Einträge Einträge übernommenDatum / Unterschrift keine Einträge Einträge Einträge übernommenDatum / Unterschrift keine Einträge Einträge Einträge übernommenDatum / Unterschrift keine Einträge Einträge Einträge übernommenDatum / Unterschrift Que22.01.2019 - - - - - - Teilbauwerk Plantyp Index 01 GLW BR ÜP 0001 - NF freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Maßstab: Datum: Planart / Inhalt: 05.02.2019 1:500 Übersicht: Straßenbrücke Bergerstraße / DB-Gleisanlage BRÜCKE: Bauwerksnummer: 6932430 Bauwerksname: Bergerstraße / DB-Gleisanlage Teilbauwerksnr.: 6932430 A Teilbauwerksname: Straßenbrücke Bauwerksart: Hohlkastenbrücke Baujahr: 1965 o.M. Übersichtsplan Brückenaufsicht 6932430-01-GLW-BR-ÜP-0002Ansicht, Längsschnitt, Draufsicht Brücke und Straßenebene, Angaben 6932430-01-GLW-BR-ÜP-0003Querschnitte 6932430-01-GLW-BR-ÜP-0004Übersichtsplan Leitungsbestand .RRUGLQDWHQV\VWHP*DX.UJHU*. +|KHQVWDWXV+6 Anlage 1
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
III/69/691
Vorlagen-Nummer
1306/2020
Freigabedatum
19.08.2020
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Ersatzneubau Brücke Bergerstraße in
Köln-Porz
Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Rat erkennt den Bedarf zur Planung für den Abbruch und Neubau der Brücke Bergerstraße in
Köln-Porz an und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme bis einschließlich Leistungsphase 3
der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vorzubereiten. Gemäß vorläufiger Kos-
tenschätzung belaufen sich die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI auf rund
1.057.900 € brutto.
2. Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2021 eine außerplanmäßige Auszahlung und gleichzeiti-
ge Freigabe in Höhe von 230.000 € zur Finanzierung der o. g. Maßnahme im Teilfinanzplan 1202,
Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, für Finanz-
stelle 6901-1202-7-0700, Neubau Brücke Berger Straße. Die Deckung erfolgt durch entsprechen-
de Wenigerauszahlungen im o. g. Teilfinanzplan aus der Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Bau-
maßnahmen, Finanzstelle 6901-1202-0-0310, Grunderneuerung der Mülheimer Brücke.
3. Gleichzeitig beschließt der Rat für das Haushaltsjahr 2021 eine außerplanmäßige Verpflichtungs-
ermächtigung in Höhe von 827.900 € zur Finanzierung der o. g. Maßnahme zu Lasten des Haus-
haltsjahres 2022 im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Aus-
zahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6901-1202-7-0700, Neubau Brücke Berger Stra-
ße. Die Deckung erfolgt durch eine veranschlagte, aber nicht benötigte Verpflichtungsermächti-
gung in gleicher Höhe, im gleichen Teilfinanzplan, bei Finanzstelle 6901-1202-0-0310, Grunder-
neuerung der Mülheimer Brücke.
Alternative:
Es besteht keine Alternative zum Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss, da auf die Brücke
aus verkehrlichen Gründen nicht verzichtet werden kann.
Verkehrsausschuss 01.09.2020
Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.09.2020
Finanzausschuss 07.09.2020
Rat 10.09.2020
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.057.900€
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja s. Förderung
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung
Die Verwaltung plant die vorhandene Brücke Bergerstraße über die Gleise der DB AG und den Deut-
zer Weg abzubrechen und durch einen Neubau an gleicher Stelle zu ersetzen.
Lage:
Die Brücke im Zuge der Bergerstraße verläuft in Ost-West-Richtung zwischen der Frankfurter Straße
und der Hauptstraße durch ein Wohngebiet und verbindet so die Stadtteile Porz und Eil miteinander.
Die Bergerstraße teilt sich auf beiden Seiten der Gleise in zwei Straßen und die dazwischen liegen-
den Rampen zum Brückenbauwerk über die Gleise und den Deutzer Weg auf. Die beiden Straßen
führen entlang der Bebauung. Auf der westlichen Seite endet das Bauwerk unmittelbar an den Glei-
sen der KVB AG (Linie 7).
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Vorhandenes Bauwerk:
Die Straßenbrücke im Zuge der Bergerstraße entstand 1965 und ersetzte den bis dahin vorhandenen
höhengleichen Bahnübergang.
Das Mittelfeld des 11-feldrigen Bauwerks überbrückt sechs Gleise der DB AG, darunter zwei Fern-
bahngleise der Schnellfahrstrecke Köln-Frankfurt/Main und zwei Gleise der S-Bahn. Der Überbau
besteht aus einem zweizelligen Hohlkasten aus Spannbeton, der auf den Widerlagern und zehn
Stahlbetonpfeilern aufgelagert ist.
Auf dem Überbau befinden sich zwei je 3,70 m breite Fahrspuren und beidseitig Gehwege mit je 1,50
m Breite und Radwege mit je 1,50 m Breite. Geh- und Radweg sind baulich voneinander getrennt. Die
Brückenbreite beträgt insgesamt 14,70 m und die Gesamtlänge 255,50 m.
Bauwerksschäden:
Für die Längsvorspannung wurden Spannstahldrähte der Sorte „Sigma Oval“ verwendet. Dabei han-
delt es sich um einen Vergütungsstahl, der als spannungsrisskorrosionsgefährdet eingestuft wird. Zur
Abschätzung der Gefährdung durch plötzliches Bauwerksversagen infolge von Spannstahlbrüchen
wurde eine rechnerische Untersuchung durchgeführt.
Um die Gefahr des plötzlichen Versagens auszuschließen wurde das zulässige Höchstgewicht für
Fahrzeuge von 60 t auf 16 t reduziert. Weiterhin erfolgt eine jährliche Sonderprüfung des Bauwerks.
Insgesamt ist die Brücke, gemäß Bauwerksprüfung nach DIN 1076, in die Zustandsklasse 3,5 einge-
stuft.
Gemäß „Handlungsanweisung zur Überprüfung und Beurteilung von älteren Brückenbauwerken, die
mit vergütetem, spannungsrisskorrosionsgefährdetem Spannstahl erstellt wurden“ des Bundesminis-
terium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist bei Bauwerken in fortgeschrittenem Alter, bei
denen ein Ankündigungsverhalten nicht nachzuweisen ist, möglichst der Ersatz des vorhandenen
Bauwerks vorzusehen.
Dieser Empfehlung folgend soll die Brücke Bergerstraße durch einen Neubau ersetzt werden.
Planung des Brückenneubaus:
Die Planung des Ersatzbauwerks erfolgt unter der Annahme folgender Randbedingungen:
Die neue Brücke wird an gleicher Stelle wieder errichtet. Die Bau- und Durchfahrtshöhen blei-
ben erhalten. Die Überfahrbarkeit für Schwerlastverkehr wird berücksichtigt.
Für die Dauer der Bauzeit kann der Verkehr nicht aufrechterhalten werden. Da sich das Bau-
werk in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung befindet, ist kein Platz für ein Behelfsbauwerk
vorhanden. Aufgrund der Geometrie des Bestandbauwerks kommt ein halbseitiger Abriss mit
Nutzung des halben Überbaus aus statischen Gründen nicht in Frage.
Möglichkeiten zur Querung der Gleise bestehen nördlich der Brücke durch die Unterführung
Steinstraße und südlich durch die Unterführung Kaiserstraße. Zusätzlich gibt es für Radfah-
rende und zu Fuß Gehende eine Querungsmöglichkeit über die Fuß- und Radwegbrücke
Friedrichstraße. Mit Hilfe eines Verkehrsgutachtens soll die Auswirkung der Baumaßnahme
auf den Verkehrsraum näher untersucht werden und es sollen Möglichkeiten zur Leistungs-
steigerung einzelner Knotenpunkte aufgezeigt werden.
Eine Verbreiterung des Brückenquerschnitts ist aufgrund der unmittelbar angrenzenden
Wohnbebauung nicht möglich.
Die Querschnittsaufteilung mit einer KFZ-Fahrspur je Fahrtrichtung und beidseitigen Geh- und
Radwegen soll beibehalten werden. Eine Abstimmung über die zukünftige Querschnittsauftei-
lung (Nutzungsbreiten für die Verkehre) erfolgt mit den zuständigen Fachämtern im Rahmen
der Planung.
Zeitplanung:
Nach einer EU-weiten Ausschreibung zur Vergabe der Objekt- und Tragwerksplanung ist der Ver-
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tragsabschluss mit anschließendem Planungsbeginn für Mitte 2021 vorgesehen.
Die Planung des Projektes muss in enger Abstimmung mit der DB AG erfolgen. Die Planungszeit be-
trägt bis zu drei Jahre.
Sperrzeiten sind mit einer Vorlaufzeit von mindestens 5 Jahren bei der DB AG zu beantragen. Daher
kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine belastbare Aussage über einen möglichen Baubeginn getrof-
fen werden.
Externe Vergaben:
Mit diesem Beschluss soll die Planung des Brückenneubaus, die aus Kapazitätsgründen extern ver-
geben werden muss, sichergestellt werden. Folgende Planungsleistungen sollen vergeben werden:
Objektplanung Ingenieurbauwerke
Tragwerksplanung
Objektplanung Verkehrsanlagen
Bauüberwachung Ingenieurbauwerke
Bauüberwachung Verkehrsanlagen
Gutachten Baugrund
Gutachten Erdung und Blitzschutz
Gutachten Verkehr incl. Parkraumkonzept
Gutachten Lärm- und Erschütterung
Verkehrssicherungsplanung (Verkehrszeichenpläne)
Anwohnermanagement
Beweissicherung (Kanäle, Straße, Gebäude)
SiPo (Sicherungsposten DB)
Prüfingenieur
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Building-Information-Modeling-(BIM) Methodik
BIM-Manager
Rechnungsprüfungsamt:
Der Bedarf zur externen Vergabe der Planungsleistungen wurde vom Rechnungsprüfungsamt am
03.07.2020 unter der RPA-Nr.: BD 2020/0814 anerkannt. Das Schreiben ist als Anlage beigefügt. Die
Anmerkungen des Rechnungsprüfungsamtes werden im Zuge der weiteren Planung berücksichtigt.
Bau- und Planungskosten:
Der prognostizierte Kostenorientierungswert vor Aufnahme der Planung beträgt rd. 28.736.000 € brut-
to. Hierin enthalten sind Planungs- und Gutachterhonorare in Höhe von rund 3.151.000 € brutto. Der
Anteil der Planungs- und Gutachterhonorare bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI beträgt rund
1.057.900 € brutto.
Finanzierung:
Der prognostizierte Kostenorientierungswert der Planungs- und Gutachterhonorare bis einschließlich
Leistungsphase 3 HOAI beträgt rund 1.057.900 €.
Im Haushaltsplan 2020/2021 sind Mittel für die Maßnahme nicht berücksichtigt worden.
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Zur Aufnahme und Vergabe der zwingend notwendigen Planungen der Maßnahme ist daher eine
außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 230.000 € im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel,
Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6901-1202-7-
0700, Neubau Brücke Berger Straße im Haushaltsjahr 2021 notwendig.
Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im Teilfinanzplan 1202, Brücken,
Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6901-
1202-0-0310, Grunderneuerung der Mülheimer Brücke. Auf Grund von Anpassungen der Bauabläufe
bei der Grunderneuerung der Mülheimer Brücke ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt absehbar, dass die
dort im Haushaltsplan 2020/2021 veranschlagten Mittel nicht, wie ursprünglich geplant, in voller Höhe
abfließen werden.
Um die zwingend notwendigen Aufträge für die Planungsleistungen vergeben zu können, ist außer-
dem eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von
827.900 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn,
ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6901-1202-7-0700, Neu-
bau Brücke Berger Straße, erforderlich.
Die Deckung erfolgt durch im gleichen Haushaltsjahr nicht benötigte Verpflichtungsermächtigungen in
gleicher Höhe sowie im gleichen Teilfinanzplan, welche bisher bei der Finanzstelle 6901-1202-0-
0310, Grunderneuerung der Mülheimer Brücke veranschlagt sind.
Das Dezernat für Mobilität und Liegenschaften wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses
2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel vorsehen.
Förderung
Die Verwaltung prüft, ob Fördermittel zur Finanzierung der Baukosten herangezogen werden können.
Klimabewertung
Die Verwaltung verfolgt das Ziel die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier
dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt so-
mit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Die ist systemimmanent und fördert eine effizien-
te sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion
des Treibhausausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag
zum Klimaschutz bewertet werden.
Anlagen
Anlage 1 - Lageplan Brücke Bergerstraße
Anlage 2 – Längsschnitt Brücke Bergerstraße
Anlage 3 – Querschnitt Brücke Bergerstraße
Anlage 4 – Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
Anlage 6 - Auszug FA 07.09.2020
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Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 08.09.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 07.09.2020 öffentlich 10.42 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Ersatzneubau Brücke Bergerstraße in Köln-Porz Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 1306/2020 Beschluss: Der Finanzausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in den Rat und bittet um Stellungnahme der Verwaltung zum geänderten Beschluss der Bezirksvertretung Porz und den damit verbundenen Kosten.
Anlage 5 - Auszug BV Porz 01.09.2020
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 02.09.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 01.09.2020 öffentlich 7.8 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Ersatzneubau Brücke Bergerstraße in Köln-Porz Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 1306/2020 Herr Marx bittet, dass auch eine mögliche Untertunnelung geprüft wird. Damit die Lärmbelastung für die dort wohnenden Menschen verringert wird. Herr Bezirksbürgermeister van Benthem lässt über den Änderungsantrag und an- schließend über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen. I. Abstimmung über den gemeinsamen Änderungsantrag der CDU- Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und von Frau Bastian (FDP) AN/1195/2020 Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz bittet den Rat um die Ergänzung eines weiteren Punktes: 4) Statt eines neuen Brückenbauwerks möge die Verwaltung als Alternative die Machbarkeit einer Untertunnelung der Bergerstraße unter der DB-Strecke prüfen. Die Ergebnisse und die Kostenplanung sind der Bezirksvertretung Porz und dem Rat vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. II. Abstimmung über die geänderte Vorlage 1306/2020 Geänderter Beschluss: 1. Der Rat erkennt den Bedarf zur Planung für den Abbruch und Neubau der Brücke Bergerstraße in Köln-Porz an und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme bis einschließlich Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieu- re (HOAI) vorzubereiten. Gemäß vorläufiger Kostenschätzung belaufen sich die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI auf rund 1.057.900 € brutto. 2. Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2021 eine außerplanmäßige Auszahlung und gleichzeitige Freigabe in Höhe von 230.000 € zur Finanzierung der o. g. Maß- nahme im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, für Finanzstelle 6901-1202-7-0700, Neubau Brücke Berger Straße. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszah- lungen im o. g. Teilfinanzplan aus der Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaß- nahmen, Finanzstelle 6901-1202-0-0310, Grunderneuerung der Mülheimer Brü- cke. 3. Gleichzeitig beschließt der Rat für das Haushaltsjahr 2021 eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 827.900 € zur Finanzierung der o. g. Maßnahme zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6901-1202-7-0700, Neubau Brücke Berger Straße. Die Deckung er- folgt durch eine veranschlagte, aber nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung in gleicher Höhe, im gleichen Teilfinanzplan, bei Finanzstelle 6901-1202-0-0310, Grunderneuerung der Mülheimer Brücke. 4. Statt eines neuen Brückenbauwerks möge die Verwaltung als Alternative die Machbarkeit einer Untertunnelung der Bergerstraße unter der DB-Strecke prüfen. Die Ergebnisse und die Kostenplanung sind der Bezirksvertretung Porz und dem Rat vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1306/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 19.08.2020
- Erstellt
- 05.05.2020 09:03