1726/2022
Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm 2022 im Stadtbezirk Nippes - Bäume, Brunnen, Blumen und Gewässer
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Anlage 2 Beschluss BV Nippes 28.04.2022
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax : (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 19.05.2022 Auszug aus der Niederschrift der 13. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 28.04.2022 öffentlich 8.1.8 Stadtverschönerungsmittel für Bäume in Nippes - Gemeinsamer Antrag von Grünen, GUT & Klima Freunde, Linke und FDP - AN/0839/2022 Der Antrag wird von Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Siebert begründet. Nach an- schließender Diskussion ergeht folgender Beschluss: 75.000,-- EUR der Stadtverschönerungsmittel sollen für Stadtbäume im Bezirk Nip- pes verwendet werden, vorzugsweise für Neu- oder Ersatzpflanzungen in Grünflä- chen, nachrangig für Neupflanzungen von Straßenbäumen. Die Verwaltung wird ge- beten die Gelder so aufzuteilen, dass sie möglichst zeitnah verwendet werden kön- nen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 1726/2022 Freigabedatum 20.09-2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm 2022 im Stadtbezirk Nippes - Bäume, Brunnen, Blumen und Gewässer Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Mittel in Höhe von insgesamt 75.000,-- EUR im Teilergebnisplan 1301 – Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in Teil- planzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen für die von der Bezirksvertretung Nippes am 28.04.2022 beschlossenen Maßnahmen. 2. Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün nimmt die Beschlussfassungen der Bezirksvertretung Nippes zur Kenntnis. Finanzausschuss 31.10.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 24.11.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 75.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat hat für das Haushaltsjahr 2022 für jeden Stadtbezirk Mittel in Höhe von 150.000 EUR für Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtklimas und Stadtverschönerung beschlossen. Die einzelnen Maßnahmen werden dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün mitgeteilt. Die Mittelfreigabe und die abschließende Beschlussfassung für die Programme erfolgt durch den Fi- nanzausschuss. Die zur Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Teilergebnisplan 1301 – Öffentliches Grün, Wald und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in Teilplanzeile 13 – Aufwendun- gen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Über die Restmittel wird die BV Nippes zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Erläuterungen zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die von der Bezirksvertretung Nippes im Rahmen des Stadtklima- und Stadtverschönerungspro- gramms beschlossenen Maßnahmen dienen der Verbesserung des Klimaschutzes. 3 Anlagen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung (UmweltA + VA) Anlage 2: Beschluss BV Nippes 28.04.2022
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☒ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Über die vom Rat zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel entscheidet die Bezirksvertretung alleinverantwortlich. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1726/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 20.09.2022
- Erstellt
- 19.05.2022 18:02