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0992/2018

Maßnahmen zur Verminderung des Parkdrucks im Bewohnerparkgebiet Deutz I.

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 11.04.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 19.04.2018, TOP 10.6

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

1967 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/1 
661/11 
Vorlagen-Nummer 
 0992/2018 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 19.04.2018 
 
Maßnahmen zur Verminderung des Parkdrucks im Bewohnerparkgebiet Deutz I. 
hier: gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke, GUT 
und Deine Freunde in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 19.04.2018, TOP 5.1.4 
Antrag:  
 
„Die Bezirksvertretung beschließt:  
 
Die Verwaltung wird beauftragt,  
 
1. auf allen Kurzzeitparkplätzen mit Rotem Punkt im Bewohnerparkgebiet Deutz I. die Parkge-
bühr auf das linksrheinisch bereits übliche Niveau von € 1,00 pro 20 min. anzupassen,  
 
2. an sämtlichen Parkscheinautomaten in diesem Gebiet deutlich sichtbare und plakative Hin-
weise auf die nächstgelegenen öffentlichen Parkhäuser anzubringen. Diese sollen einen Hin-
weis darauf enthalten, dass dort preiswerter und länger geparkt werden kann als auf der Stra-
ße.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
1. Die Parkgebühren in Köln werden durch die Parkgebührenordnung für alle bewirtschafteten 
Bereiche geregelt und können nur durch die Parkgebührenordnung geändert werden. Die Än-
derungen der Parkgebührenordnung müssen vom Rat der Stadt Köln beschlossen werden. 
Die Parkgebührenordnung befindet sich derzeit in der Novellierung und wird der Bezirksvertre-
tung Innenstadt im Beratungsgang der Beschlussvorlage voraussichtlich zur Sitzung am 
21.06.2018 vorgelegt. 
 
2. Parkscheinautomaten gelten nach § 43 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung als Verkehrs-
einrichtung. Das Anbringen von Werbung auf Verkehrseinrichtungen ist nach §°33 Absatz 2 
der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig. Aus diesem Grund können keine Hinweise auf die 
öffentlichen Parkhäuser angebracht werden. 
 
Grundsätzlich wird bereits durch das Parkleitsystem der Stadt Köln auf freie Parkplätze in den 
Kölner Parkhäusern hingewiesen.

Beratungsverlauf (1)

19.04.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 10.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0992/2018
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
11.04.2018
Erstellt
28.03.2018 10:55