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V/0255/2025

Umgestaltung des Hessenwegs

Vorlagen 25.04.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 18.06.2025, TOP 5.22

Anlage 2 - Verkehrstechnischer Entwurf, Blatt 2

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage 1 - Verkehrstechnischer Entwurf, Blatt 1

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Anlage 2 - Verkehrstechnischer Entwurf, Blatt 2

830 Zeichen

183
176178
Coermühle
Coermühle
Hessenweg646
60
62
An der Schlüppe
Fahrradstraßen-Piktogramm(Breite = 2.00 m) markierenHessenwegB 0.5/0.2
B 0.5/0.2
VZ 301 entfernenVZ 205 (neu)
Sperrflächenmarkieren
SperrflächenmarkierenVZ 205 (neu)
RoteinfärbungKaltplastik
4.95
5.00
S
S
Fahrradpiktogramme(Breite = 1.30 m) markieren
Rote Fahrbahnmarkierung(Schmalstrich),kombiniert mit weißerFahrbahnrandmarkierung Fahrradpiktogrammealle 100 m markieren
Fahrradpiktogrammealle 100 m markieren
VZ 301 (neu) +VZ 244.1 +VZ 244.2 (Rückseite) +ZZ
VZ 244.1 +VZ 244.2 (Rückseite) +ZZ
Plot 04/03/25
Maßstab:
gezeichnet
Blatt-Nr.:1 :DatumNamebearbeitet
Projekt-Nr.:
Anlage-Nr.:(   )_
Verkehrstechnischer Entwurf
22500
April 2025RevermannApril 2025KonradHessenweggeplante Fahrradstraße "Basis" zwischenZur Eckernheide und Coermühle
Anschluss an Blatt 1 (2)

Beschlussvorlage

6838 Zeichen

V/0255/2025 
V/0255/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Umgestaltung des Hessenwegs zugunsten des Radverkehrs  
Planungs- und Baubeschluss 
 
Beratungsfolge 
 
   03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   18.06.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Planung für die Umgestaltung des Hessenwegs zwischen Zur Eckernheide und  
Coermühle zur Fahrradstraße Basis (Anlagen 1 und 2) wird zugestimmt.  
2. Im weiteren Verlauf des Hessenwegs zwischen Coermühle und Sprakeler Straße wird von 
Fahrrad-Piktogrammen abgesehen. 
3. Der im Ausschuss für Verkehr und Mobilität am 12. Februar 2025 beschlossene Antrag 
„Fahrradstraße Hessenweg“ ist damit erledigt. 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 110.000 € ent-
stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 100.000 €. 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2025 100.000  
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2025 110.000  
Saldo   10.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o.  g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
14.05.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Konrad 
Telefon: 492-7211 
KonradMalte@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0255/2025 
Begründung: 
 
Zu 1) 
 
Im Februar 2024 wurde die Einführung des Infrastrukturelements „Fahrradstraße Basis“ als Ergän-
zung zum bereits bestehenden Fahrradstraßen-Standard beschlossen (vgl. Vorlage V/0493/2023). Es 
soll dazu beitragen, Fahrradstraßen in ländlicheren Bereichen Münsters schneller und kostengünsti-
ger realisieren zu können. Fahrradstraßen Basis sollen an Straßen ohne unmittelbar angrenzende 
Bebauung (anbaufrei) und mit n iedrigem Kfz-Verkehrsaufkommen eingesetzt werden. Sie besitzen 
gegenüber den bisher realisierten Fahrradstraßen einen angepassten Standard (s. Abb. 6/7, z.B. 
doppelte Fahrbahnrandmarkierung in weiß und rot, flächige Roteinfärbung lediglich im Bereich kriti-
scher Knotenpunkte, auffällige Piktogramme in regelmäßigen Abständen und Markierung der Doo-
ring-Zone bei vorhandenen Parkständen). Es gelten aber die gleichen Verkehrsregeln (max. 30 km/h, 
Radfahrende dürfen nebeneinander fahren). Im Regelfall soll auch di e Fahrradstraße Basis gegen-
über kreuzenden/einmündenden Nebenstraßen bevorrechtigt werden.  
 
Der Hessenweg ist als zusammenhängende Wegeverbindung Bestandteil des Fahrradnetzes 2.0 
(Basisroute). Aufgrund der ländlich geprägten Umgebung ohne direkt angrenzende Gebäude schlägt 
die Verwaltung die Umgestaltung im Ausbaustandard einer Fahrradstraße Basis vor (s. Abb. 6 und 7). 
So kann ein wichtiger Lückenschluss im Fahrradnetz für den Alltagsradverkehr erfolgen. Auch für den 
touristischen Radverkehr ist der Hess enweg wegen seiner Lage in den Rieselfeldern und zur Er-
schließung dieser von hoher Bedeutung. Abschnitte des Knotenpunktnetzes wie auch des Radver-
kehrsnetzes NRW führen daher über den Hessenweg.  
 
 
 
Abb. 1: Verortung des Streckenabschnittes im Stadtgebiet

- 3 - 
V/0255/2025 
 
Abb. 2 Verortung des Streckenabschnittes im Fahrradnetz 2.0 (violett: Veloroute, hellblau: Basisroute)

- 4 - 
V/0255/2025 
 
 
 
    Abb. 3, 4 & 5: Bestandssituation Hessenweg

- 5 - 
V/0255/2025 
Die Fahrradstraße Hessenweg beginnt künftig direkt an der Einmündung Zur Eckernheide. Die Um-
gestaltung dieses Knotenpunktes ist bereits im Zuge der Vorlage V/0404/2022 zur Anlage eines Geh-/ 
Radweges beschlossen worden. Die Fahrradstraße führt anschließend über die DEK-Brücke und von 
dort bevorrechtigt gegenüber der Einmündung Coerheide Richtung Norden. Die Fahrradstraße erhält 
neben der weißen auch eine ergä nzende rote Fahrbahnrandmarkierung (s. Abb. 6). Zudem werden 
mehrfarbige Fahrradstraßen-Piktogramme aufgebracht.  
Am Knotenpunkt Hessenweg / Coermühle wird die bestehende Vorfahrtsregelung zugunsten der 
Fahrradstraße geändert. Die derzeit bevorrechtigte Co ermühle wird entsprechend der vorliegenden 
Planung untergeordnet, um die Radverkehrsachse zu attraktivieren. Da auf der Coermühle westlich 
des Knotenpunktes bereits ein Kfz -Durchfahrtsverbot besteht, lassen die Verkehrszahlen eine Um-
kehr der Vorfahrt zu. 
An allen anderen Einmündungen, Abzweigen, Parkplätzen und an Zufahrten bleibt die schon derzeit 
bestehende Bevorrechtigung des Hessenwegs bestehen. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wer-
den am Knotenpunkt mit der Coermühle und Coerheide flächige Rotmarkier ungen aufgebracht (s. 
Abb. 7).  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 6 und 7: Beispielquerschnitte einer Fahrradstraße Basis (oben im Streckenverlauf, unten an be-
vorrechtigten Knotenpunkten) 
 
Auch künftig soll der Kfz -Verkehr auf dem Hessenweg zugelassen werden. Aufgrund der derzeit 
schon geringen Kfz -Verkehrsbelastung wird eine Verträglichkeit der Verkehre angenommen. Die 
Verwaltung wird die Situation nach der Einrichtung der Fahrradstraße genau beobachten und – falls 
nötig – verkehrslenkend und / oder kommunikativ reagieren.

- 6 - 
V/0255/2025 
Zu 2) 
 
Piktogramm-Ketten sollen nur im begründeten Einzelfall angeordnet werden. Dieser ist aus Sicht der 
Verwaltung auf dem Abschnitt des Hessenwegs zwischen der Coermühle und der Sprakeler Straße 
nicht gegeben. Da der Radverkehr bereits heute in der Fahrbahn stattfindet, liegt keine Neuregelung 
vor, die verdeutlicht werden müsste. Darüber hinaus besteht eine gute Sichtbeziehung, die es erlaubt, 
andere Verkehrsteilnehmende frühzeitig zu erkennen. Zudem handelt es sich angesichts der geringen 
Radverkehrszahlen um keine Strecke, die für den Radverkehr von hoher Netzbedeutung ist. 
 
Der Abschnitt zwischen Zur Eckernheide und Coermühle wird noch in diesem Jahr saniert. Die Ein-
richtung und Markierung der Fahrradstraße soll im Anschlus s erfolgen. Die Arbeiten werden voraus-
sichtlich im 3. Quartal 2025 fertiggestellt. Zwischen Coermühle und Sprakeler Straße sind zudem 
bauliche Instandsetzungsmaßnahmen der Fahrbahndecken erforderlich. Hierzu wurde bereits am 
19.11.2024 ein politischer Listenbeschluss gefasst (vgl. Vorlage V/0073/2024).  
 
 
Zu 3) 
 
Der am 12. Februar 2025 vom Ausschuss für Verkehr und Mobilität mehrheitlich beschlossene Antrag 
„Fahrradstraße Hessenweg“ von Bündnis 90 / Die Grünen / GAL, SPD und Volt vom 4. Februar 2025 
ist hiermit erledigt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
 
In Vertretung 
 
Gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1 – Verkehrstechnischer Entwurf, Blatt 1 
Anlage 2 – Verkehrstechnischer Entwurf, Blatt 2

Anlage A

2209 Zeichen

Anlage A zur V/0255/2025 
Kurzüberblick 
Der Hessenweg ist als zusammenhängende Wegeverbindung Bestandteil des Fahrradnetzes 2.0 
(Basisroute). Er soll nach den Qualitätsstandards für Fahrradstraßen (hier Fahrradstraße Basis) 
in Münster umgestaltet werden. Hierzu werden beidseitig eine durchgehende, rote Fahrbahnbe-
gleitmarkierung sowie ergänzende Fahrradstraßen-Piktogramme aufgebracht. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel aus dem ISM-Prozess verfolgt: 
 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
Nach heutigen Stand ist eine Realisierung im Jahr 2025 vorgesehen. Für den Umbau entstehen 
Kosten in Höhe von ca. 110.000 €. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundge-
setz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und We-
gegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW). 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen 
ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage aufgeführten Reduktionsvariante zu entnehmen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Querschnittsthemen Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Demographie werden durch die ver-
kehrsplanerische Maßnahme maßgeblich berührt, denn die Stärkung des Radverkehrs ist ein 
zentrales Instrument zur Schaffung von klimafreundlichen Mobilitätsstrukturen bei gleichzeitig 
steigenden Bevölkerungszahlen.

Anlage 1 - Verkehrstechnischer Entwurf, Blatt 1

949 Zeichen

H
Zur Eckernheide
Hessenweg
Hessenweg
502
511
399
215
316
317
373
Hessenweg
Fahrradstraßen-Piktogramm(Breite = 2.00 m) markieren
VZ 244.1 +VZ 244.2 (Rückseite) +ZZ RoteinfärbungKaltplastik
Rote Fahrbahnmarkierung(Schmalstrich),kombiniert mit weißerFahrbahnrandmarkierung
B 0.5/0.2
B 0.5/0.2
B 0.5/0.2
Fahrradpiktoramme(Breite = 1.30 m) markieren
Fahrradpiktogramme(Breite = 1.30 m) markieren
6.10
5.05
5.05
5.40
Fahrradpiktogrammealle 100 m markieren
Rote Fahrbahnmarkierung(Schmalstrich),kombiniert mit weißerFahrbahnrandmarkierung
Fahrradstraßen-Piktogramme(Breite = 2.00 m) markieren
Coerheide
RoteinfärbungKaltplastik
VZ 244.1 +ZZ
VZ 244.1 +ZZ
VZ 244.1 +ZZ
VZ 244.1 +ZZ
Plot 30.04.2025
Maßstab:
gezeichnet
Blatt-Nr.:1 :
DatumName bearbeitet
Projekt-Nr.:
Anlage-Nr.:
(   )_
Verkehrstechnischer Entwurf
12500
April 2025RevermannApril 2025Konrad
Hessenweggeplante Fahrradstraße "Basis" zwischenZur Eckernheide und Coermühle
Anschluss an Blatt 2 (2)

Beratungsverlauf (3)

03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.10 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 5.22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Sprakeler Straße
  • Hessenweg 5v
  • Zur Eckernheide
  • An der Schlüppe
  • Coermühle
  • Coerheide

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Details

Aktenzeichen
V/0255/2025
Typ
Vorlagen
Datum
25.04.2025
Erstellt
24.04.2025 10:13