3094/2022
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion: Klubstiftung nach Hamburger Vorbild – ein Konzept für die Kulturstadt Köln?
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41/41/24 Vorlagen-Nummer 17.10.2022 3094/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 25.10.2022 Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion Beantwortung der schriftlichen Anfrage der SPD Fraktion „Klubstiftung nach Hamburger Vorbild – ein Konzept für die Kulturstadt Köln?“ (AN/1499/2022) Die SPD Fraktion stellte „angesichts zunehmender Verdrängung von Kulturorten und Klubs aus unse- ren Stadtteilen sowie vor dem Hintergrund der existenziellen Herausforderungen durch steigende Betriebskosten und Pandemie“ die folgenden Fragen: 1. Wie sieht die Kulturverwaltung das Potenzial der städtisch geförderten Gründung einer gemeinnüt- zigen Klubstiftung nach Vorbild der Hamburger Clubstiftung (Stiftung zur Stärkung privater Musikbüh- nen Hamburg) für den Kulturstandort Köln? 2. Gibt es noch weitere, vergleichbare Konzepte aus anderen Kommunen mit Vorbildfunktion oder Erfahrungswerten hinsichtlich innovativer und flexibler Klubförderung? Antwort der Verwaltung zu Frage 1 Die Unterstützung der Clubs und Spielstätten ist elementarer Bestandteil der Popkulturförderung des Kulturamts. Vor der Erstellung des Popkulturförderkonzepts hat das Kulturamt Expert*innen- Interviews geführt, mit Szeneverbänden wie dem Clubkombinat in Hamburg und der Clubkommission in Berlin Kontakt aufgenommen und umfangreich die Konzepte der Popförderung der Kulturverwal- tungen in anderen deutschen Großstädten untersucht. Auch die Hamburger Klubstiftung wurde be- trachtet; sie war damals in ihren Aktivitäten noch weniger breit aufgestellt als heute und hat die Spiel- stätten vor allem in der Vergabe von günstigen Darlehen für Baumaßnahmen unterstützt. Die Idee, zusätzlich zum Referat für Popkultur eine externe weitere Institution mit Aufgaben der Clubförderung zu gründen, erschien der Verwaltung nicht erstrebenswert. Diese Auffassung vertritt die Verwaltung auch weiterhin. Vielmehr war es das Ziel, die Ergebnisse der breit angelegten Re- cherche zu möglichst vielen Themen der Popkulturförderung in ein ausgereiftes Förderkonzept ein- fließen zu lassen. Die globalen Förderziele in der Sparte – Stärkung der Rahmenbedingungen und Strukturen, Stärkung der künstlerischen Qualität und Stärkung des Pop-Standorts Köln – ermöglichen eine umfangreiche Förderung gerade der Clubs und Spielstätten. Seit politischer Verabschiedung des Popkulturförderkonzepts des Kulturamts Köln im Januar 2016 (2984/2015) hat das Kulturamt in Vor- trägen und Workshops in ganz Deutschland das Förderkonzept vorgestellt – in Fachkreisen wird die Kulturverwaltung Köln für die breite Ausrichtung der Förderinstrumente und die Vielfalt der Förder- schwerpunkte gelobt. Clubs und Spielstätten partizipieren an den im Konzept beschriebenen Förderschwerpunkten und - instrumenten: bei der Förderung von popkulturellen Veranstaltungen, der Technikförderung, der För- derung von Vorhaben aus dem Lärmschutzfonds und der Umsetzung von baulichen Maßnahmen (zum Beispiel im Bereich Brandschutz oder Bühnentechnik). Zudem wird die Interessenvertretung der Clubs, der Klubkomm e.V., mit einer institutionellen Förderung seitens des Kulturamts unterstützt. Der weitaus größte Teil der Fördermittel in der Sparte Popkultur kommt also direkt oder indirekt den Clubs zugute. 2 Antwort der Verwaltung zu 2: Es findet als Teil der Arbeit im Referat Popkultur ein regelmäßiger Austausch mit Popförderern und Interessenvertretungen der Popkultur im gesamten Bundesgebiet statt, um auch auf neue Entwick- lungen reagieren zu können. Aktuell diskutieren viele Clubs Themen von Awareness und Teilhabe, die ohne weiteres mit den Instrumenten des Popkulturförderkonzepts Köln bearbeitet werden können. Auch Fragen zu Energie und Nachhaltigkeit (Stichwort: Green Clubbing) werden in der Szene disku- tiert. Aus Sicht der Verwaltung sollten zukünftig zusätzlich auch Fragen zum Abbau von Barrieren in den Clubs bearbeitet werden. Förderperspektiven hierzu könnten gemeinsam mit der Szene erarbei- tet werden; ein erster Austausch hierzu wurde unter Beteiligung des mittendrin e.V. vom Fachreferat Kulturelle Teilhabe in Zusammenarbeit mit dem Referat Popkultur bereits begonnen. Zum ersten Teil der Vorbemerkung der Anfrage muss festgestellt werden, dass die Problematik der Verdrängung von Clubs besonders in den Großstädten nicht mit den Mitteln der Kulturförderung zu lösen ist, sondern diese mit stadtplanerischen Werkzeugen bearbeitet werden muss. Hier hat die Kul- turverwaltung mit der Erstellung des Clubkatasters als Verwaltungsinstrument (1920/2020) einen ers- ten Beitrag geleistet. Der „Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Siche- rung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld“ (2155/2020) hat ebenso die Bearbeitung der oben genannten Problematik zum Ziel. Entscheidender Schritt, der mit dem Sta- tusbericht aus einem Ämterbeteiligungsverfahren begonnen wurde, wird der Beschluss eines Hand- lungskonzeptes Integration von Kreativräumen in die Stadtentwicklung sein, den federführend das Kulturraummanagement betreut. Allgemein kann aus dem bundesweiten Austausch heraus berichtet werden, dass in etlichen deut- schen Großstädten Clubs gefördert werden, mit auf die speziellen Situationen vor Ort zugeschnitte- nen Maßnahmen, die alle den im Popkulturförderkonzept Köln beschriebenen vergleichbar sind. Eine besondere Qualität der Popkulturförderung in Köln gegenüber anderen Städten ist, dass innovative, experimentelle und den Nachwuchs fördernde Formate in privatwirtschaftlich betriebenen Clubs selbstverständlich und verlässlich durch das Kulturamt gefördert werden; gleichwertig zu Förderungen etwa im Bereich Theater oder Musik. Die Förderung des Kulturamts macht sich damit das Selbstverständnis der Clubs als Kulturstätten zu eigen und möchte die Spielstätten in dieser Haltung auch weiterhin bestärken und unterstützen. Als Besonderheit bei der Förderung von Veranstaltungen in Clubs galt bisher, dass im Gegensatz zu anderen Sparten mit relativ geringem Mittelaufwand ein großer Effekt erzielt werden konnte, da bei- spielsweise durch Ticketverkäufe hohe privatwirtwirtschaftliche Finanzierungsanteile erzielt werden konnten. Diese Spielräume haben sich als Folgeeffekt der Pandemie für die Clubs und Spielstätten deutlich verringert. Sofern sich dieser Trend verstetigen sollte, wird ggf. eine Anhebung der städti- schen Förderhöhe nötig sein und somit auch eine Erhöhung des Projektbudgets in der Sparte Popkul- tur, damit das Förderniveau der letzten Jahre gehalten werden kann. Gez. Charles
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3094/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 17.10.2022
- Erstellt
- 20.09.2022 11:34